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14\. Dezember 2023, 17:06 Uhr
Die DB Netz AG hat der Bundesnetzagentur die Anpassung ihrer NBN im Sinne einer Klarstellung bezüglich des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen unter Ziffer 3.3.4.8 unterrichtet.
Die Klarstellung umfasst die ergänzende, beispielhafte Nennung der „Graffiti-Entfernung“ als einen, durch die NBN nicht gestatteten Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in den Gleisanlagen der DB Netz AG. Auf Grundlage der Ziffer 3.3.4.8 konnte und kann dieser Umgang weiterhin untersagt werden. Die unterjährige Änderung der NBN 2024/2025 ist am 10.12.2023 in Kraft getreten.
Durch die Rückmeldungen verschiedener ZB und EVU wurde deutlich, dass die Klarstellung in der Ziffer 3.3.4.8 notwendig war.
Die DB Netz AG möchte vor dem Hintergrund des offenkundigen Bedarfs von ZB und EVU zur Durchführung von Graffiti-Entfernung in den Gleisanlagen der DB Netz AG klären, ob und inwieweit (möglicherweise bereits bestehende) Verfahren zur Graffiti-Entfernung den besonderen Anforderungen des Boden- und Gewässerschutzes gerecht werden können.
Im ersten Schritt bittet die DB Netz AG daher die ZB und EVU ihre konkreten Verfahrensbeschreibungen oder vergleichbare Prozessdokumente zur Graffiti-Entfernung in Abstellanlagen, sowie die entsprechenden behördlichen Freigaben dieser Verfahren bis zum 31.01.2024 an [Umweltinformation.DBNetz@deutschebahn.com](mailto:Umweltinformation.DBNetz@deutschebahn.com "Wird in einem neuen Tab geöffnet") zu senden, um im Vorfeld die Relevanz des Themas und das Umweltrisiko des Verfahrens für die Komponenten Boden und Grundwasser fachlich bewerten zu können.
Bitte entnehmen Sie aus dem nebenstehenden Dokument die konkreten Informationen, die Sie als ZB und EVU an [Umweltinformation.DBNetz@deutschebahn.com](mailto:Umweltinformation.DBNetz@deutschebahn.com "Wird in einem neuen Tab geöffnet") zusenden sollen.
Folgende weitere Schritte sind nach der Bewertung der Einreichungen durch die ZB und EVU geplant:
1. Durchführung eines Workshops mit den ZB und EVU zur weiteren Klärung zukünftiger Möglichkeiten der Graffitientfernung (bis Ende 04/24).
2. Anschließend: Sofern bestimmte Verfahren die Anforderungen an Boden- und Gewässerschutz erfüllen, unterjährige Anpassung der NBN 2024/2025 auf Grundlage der Ergebnisse des Kundenworkshops. Einzelne Verfahren zur Graffiti-Entfernung könnten dann vom Verbot nach Ziffer 3.3.4.8 ausgenommen werden (bis 06/2024).
Für die Zusendung der gewünschten Unterlagen bis zum 31.01.2024 an [Umweltinformation.DBNetz@deutschebahn.com](mailto:Umweltinformation.DBNetz@deutschebahn.com "Wird in einem neuen Tab geöffnet") bedankt sich die DB Netz AG bereits im Vorfeld.
### Weiterführende Informationen
Kontakt
Bei Fragen wenden Sie sich an:
[ Umweltinformation.DBNetz@deutschebahn.com ](mailto:Umweltinformation.DBNetz@deutschebahn.com "E-Mail")
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[ Information zur Unterlagenzusendung bzgl. Graffiti-Entfernung PDF | 37,6 KB ](/resource/blob/12609356/54da5d1211c2320d79734e61694fd88b/2023_50_Information-zur-Unterlagenzusendung-bzgl-Graffiti-Entfernung-data.pdf "Wird in einem neuen Tab geöffnet")
### Kontakt
Bei Fragen wenden Sie sich an:
[ Umweltinformation.DBNetz@deutschebahn.com ](mailto:Umweltinformation.DBNetz@deutschebahn.com "E-Mail")
### Downloads
[ Information zur Unterlagenzusendung bzgl. Graffiti-Entfernung PDF | 37,6 KB ](/resource/blob/12609356/54da5d1211c2320d79734e61694fd88b/2023_50_Information-zur-Unterlagenzusendung-bzgl-Graffiti-Entfernung-data.pdf "Wird in einem neuen Tab geöffnet")