git-subtree-dir: bahn/wissensdatenbank git-subtree-split: 07a8196e5f9e55d027f90485beb95f4006387669
3.1 KiB
domain, tool, scope, tags, component_type, source, url, last_updated, review_status, content_hash, owners, contact, meta_fingerprint
| domain | tool | scope | tags | component_type | source | url | last_updated | review_status | content_hash | owners | contact | meta_fingerprint | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| regelwerk | allgemein | allgemein |
|
www.dbinfrago.com | https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13174776/0f2b398ce2da65331156412511c71b80/Ril-302-0001Z01-INB-2026-data.pdf | 2026-06-26 | approved | b9e0f01b68f5a5bf | einfachbahn@deutschebahn.com | 395b4acb40093e35 |
Richtlinie Signalordnung, Bahnbetrieb international Grenzüberschreitende Bahnstrecken Sprachanforderungen 302.0001Z01 Seite 1
Fachautor: I.NPB 4(V); Dr. Jochen Brandau; Tel.: (069) 265 31627 Gültig ab: 09.12.2018
1 Sprachanforderungen (1) Die Betriebssprachen auf den Grenzbetriebs- und Durchgangsstrecken und der Anwendungsbereich sind in den Zusatzvereinbarungen für grenzüber- schreitende Bahnstrecke festgelegt. (2) Für den deutschen Teil der Grenzbetriebs- und Durchgangsstrecken legt das EVU für das von ihm eingesetzte Personal die Sprachkompetenzen fest.
(3) Die jeweilige Zusatzvereinbarung legt für den deutschen Teil der Grenzbe- triebs- bzw. Durchgangsstrecke fest,
- ob die Nutzung der Betriebssprache des Nachbarlandes erlaubt ist. Die Nutzung der zweiten Betriebssprache regelt das EVU,
- ob schriftliche Befehle diktiert werden,
- ob zweisprachige Befehlsvordrucke verwendet werden,
- ob ausgefüllte schriftliche Befehle durch das Infrastrukturpersonal überge- ben werden. (4) Der Triebfahrzeugführer muss auf dem den deutschen Teil der Grenzbetriebs- bzw. Durchgangsstrecke in der Lage sein, das Empfangen und Erteilen des Nothaltauftrags in deutscher Sprache zu erledigen. (5) Muss auf dem deutschen Teil der der Grenzbetriebs- und Durchgangsstrecke eine Fahrplanmitteilung erteilt werden, so wird diese im Freitext des Befehls eingetragen, wenn der zweisprachige Befehl diesen Sachverhalt nicht enthält. (6) Bei Gesprächen zwischen Triebfahrzeugführer und Fahrdienstleiter bzw. Weichenwärter ist auf dem deutschen Teil der Grenzbetriebs- und Durch- gangsstrecken die internationale Buchstabiertafel nach Richtlinie 481.0205A02 zu verwenden. Zahlen sind als eine Folge der einzelnen Ziffern auszusprechen. Auf Abkürzungen wird verzichtet. Namen von Betriebsstellen werden auf Befehlen ausgeschrieben. Dies ist nicht erforderlich auf Grenzbetriebsstrecken zu Dänemark, Österreich, der Schweiz und bei den übrigen Grenzbetriebs- und Durchgangsstrecken, wenn der Triebfahrzeugführer nur die deutschen Betriebsstellen befährt. Hinweis: Bis 15.12.2019 dürfen auch die bisherigen Methoden des Buchstabierens und der Nennung von Zahlen weiter angewendet werden. (7) Werden Aufgaben der Kommunikation zum Fahrdienstleiter oder Weichen- wärter im EVU vom Triebfahrzeugführer auf weiteres Personal übertragen, so gelten die Absätze (2) bis (6) auch für diese.
Grundsatz notwendige Sprachkompe- tenz Zweite Be- triebssprache Schriftlicher Befehl (Formular) Nothaltauftrag Fahrplanmit- teilung Buchstabier- tafel, Zahlen, Abkürzungen weiteres EVU- Personal