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57 KiB
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57 KiB
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contact: "einfachbahn@deutschebahn.com"
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Richtlinie
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Signalordnung, Bahnbetrieb
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international
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Grenzüberschreitende Bahnstrecken
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ZusVI Zwotental - Kraslice, Auszug für EVU 302.3207Z01
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Seite 1
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Fachautor: I.IBB 3; Marvin Christ; Tel.: 069 265 12441 Gültig a b 14.12.2025
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1 Geschäftsführung
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Die Geschäftsführung für die Zusatzvereinbarung haben:
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DB InfraGO AG
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Region Südost
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Netz Dresden
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Schweizer Straße 3b
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01069 Dresden
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und
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PDV RAILWAY a.s.
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Blahoslavova 937/62
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400 01 Ústí nad Labem
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Tschechische Republik
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2 Zusatzvereinbarung zum Infrastrukturver-
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knüpfungsvertrag (ZusVI); Auszug für EVU
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siehe folgende Seiten
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ZusVI Kraslice-Zwotental, Akt 1ZK
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1 z 33 Ril
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302.3207Z01
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Ril 302.3207Z01
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Auszug
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aus der Zusatzvereinbarung zum Infrastrukturverknüpfungsvertrag
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für die Grenzstrecke
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Zwotental – Kraslice
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Regelungen für die Eisenbahnverkehrsunternehmen
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gültig ab 15.12.2024
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im Stand der Aktualisierung 1ZK vom 14.12.2025
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ZusVI Kraslice-Zwotental, Akt 1ZK
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2 z 33 Ril
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302.3207Z01
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Die Vertragspartner für diese Zusatzvereinbarung (weiter nur ZusVI) sind
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DB InfraGO AG
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Betrieb, Fahrplan,Vertrieb und Kapazitätsmanagement Region Südost
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Brandenburger Str. 1
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04103 Leipzig
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Deutschland
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sowie
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DB InfraGO AG
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Anlagen- und Instandhaltungsmanagement Region Südost
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Brandenburger Str. 1
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04103 Leipzig
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DEUTSCHLAND
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(beide gemeinsam nachfolgend „DB InfraGO AG“)
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und
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PDV RAILWAY a.s.
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Blahoslavova 937/62
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400 01 Ústí nad Labem
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Tschechische Republik
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(nachfolgend „PDVR“).
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Nachfolgend werden alle gemeinsam auch als „Vertragspartner“ oder „EIU“ bezeichnet.
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ZusVI Kraslice-Zwotental, Akt 1ZK
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3 z 33 Ril
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302.3207Z01
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Verantwortliche Organisationseinheiten
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Bei der DB InfraGO AG ist das Ressort
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- DB InfraGO AG
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Betrieb, Fahrplan, Vertrieb und Kapazitätsmanagement Region Südost
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Brandenburger Str. 1
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04103 Leipzig
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DEUTSCHLAND
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für Betrieb, Produktmanagement und Vertrieb sowie Fahrplan und Kapazitätsmanagement
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verantwortlich.
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- DB InfraGO AG
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Anlagen- und Instandhaltungsmanagement Zwickau
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Güterbahnhofstraße 6
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08056 Zwickau
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DEUTSCHLAND
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für die Eisenbahninfrastruktur verantwortlich.
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Befinden sich Eisenbahninfrastrukturanlagen der DB InfraGO AG auf dem Staatsgebiet der
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Tschechischen Republik, ist ebenfalls der Bereich Anlagen- und Instandhaltungsmanagement Zwickau
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der DB InfraGO AG für sie verantwortlich.
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Bei der PDV RAILWAY a.s. ist die:
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PDV RAILWAY a.s.
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Blahoslavova 937/62
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400 01 Ústí nad Labem
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TSCHECHISCHE REPUBLIK
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für den Bahnbetrieb und die Gewährleistung der Betriebsfähigkeit der Eisenbahninfrastruktur
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||
verantwortlich.
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Befinden sich Infrastruktureinrichtungen der PDV RAILWAY a.s. auf dem Staatsgebiet der
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Bundesrepublik Deutschland, ist die PDV RAILWAY a.s. für sie verantwortlich.
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ZusVI Kraslice-Zwotental, Akt 1ZK
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4 z 33 Ril
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302.3207Z01
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Geschäftsführung
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Die Geschäftsführung für das zweisprachige Original der ZusVI üben beide Vertragspartner in
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gegenseitiger Abstimmung aus.
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Für die DB InfraGO AG übernimmt dies die Örtlich zuständige Geschäftsführung. Sie wird von *
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Frau Antje
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Rohland
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[REDACTED] Tel: +49 351 461 8787
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*
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DB InfraGO AG
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Betrieb Netz Dresden
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Schweizer Straße 3b
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01069 Dresden
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DEUTSCHLAND
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||
übernommen, die die deutschsprachigen Ausgaben der ZusVI vorbereiten.
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||
Für die PDV RAILWAY a.s. übernimmt das der Fachautor,
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||
Herr Richard Šeda [REDACTED] Tel: +420 352 609 180
|
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+420 725 730 199
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||
der die tschechischsprachige Ausgabe vorbereitet.
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PDV RAILWAY a.s.
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Blahoslavova 937/62
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400 01 Ústí nad Labem
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ZusVI Kraslice-Zwotental, Akt 1ZK
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5 z 33 Ril
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302.3207Z01
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Werden in der ZusVI sprachlich vereinfachte Bezeichnungen wie „Mitarbeiter“, „Fahrdienstleiter“,
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||
„Triebfahrzeugführer“ usw. verwendet, beziehen sich diese auf alle Personen in gleicher Weise.
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||
Die vollständige ZusVI ist nur für den internen Gebrauch bei den EIU DB InfraGO AG und PDV RAILWAY
|
||
a.s. bestimmt. In ihr sind Texte, die sich auch an die EVU richten, mit grauer Farbe unterlegt.
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||
Diese Regeln für die EVU sind in einem Auszug aus der ZusVI zusammengestellt. In ihm werden die
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ausgelassenen Textstellen mit „(…)“ kenntlich gemacht.
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Das vorliegende Regelwerk ist urheberrechtlich geschützt. Der DB InfraGO AG steht an der
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deutschsprachigen Ausgabe dieses Regelwerk das ausschließliche und unbeschränkte Nutzungsrecht zu.
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||
Jegliche Formen der Vervielfältigung zum Zwecke der Weitergabe an Dritte bedürfen der Zustimmung der
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||
DB InfraGO AG.
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||
Das Urheberrecht an der tschechischsprachigen Ausgabe dieser Richtlinie hat die PDV RAILWAY a.s..
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ZusVI Kraslice-Zwotental, Akt 1ZK
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6 z 33 Ril
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302.3207Z01
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||
Zielgruppe
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(…)
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Für die EVU ist auf deutschem Staatsgebiet ein Auszug aus der ZusVI Zwotental - Kraslice Bestandteil der
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aktuellen Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG. Er ist im „Betrieblich-technisches
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||
Regelwerk – Zusammenstellung“ als Ril 302.3207Z01 aufgeführt.
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||
Bei der PDV RAILWAY a.s. ist die ZusVI Zwotental - Kraslice verbindlich für:
|
||
(…)
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||
c) juristische und natürliche Personen, die aufgrund eines Vertragsverhältnisses mit der PDV RAILWAY
|
||
a.s. am Schienenverkehr auf der Grenzstrecke beteiligt sind (EVU); diese Personen müssen
|
||
vertraglich zur Erfüllung der ZusVI verpflichtet werden,
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||
(…)
|
||
Die ZusVI und den Auszug daraus für die EVU veröffentlicht die PDV RAILWAY a.s. in ihrem Internetaufritt.
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ZusVI Kraslice-Zwotental, Akt 1ZK
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7 z 33 Ril
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302.3207Z01
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Nachweis der Aktualisierungen
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Den Aktualisierungen zur ZusVI werden hinter die laufende Nummer die Buchstaben „ZK“ für Zwotental –
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||
Kraslice beigefügt (z.B. Aktualisierung 1ZK).
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Nummer gültig ab
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||
Neuherausgabe 15.12.2024
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||
1ZK 14.12.2025 *
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ZusVI Kraslice-Zwotental, Akt 1ZK
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8 z 33 Ril
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302.3207Z01
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Seite 8 von 33
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Inhaltsverzeichnis
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Vertragspartner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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Örtlich zuständige Geschäftsführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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Zielgruppe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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Nachweis der Aktualisierungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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||
Inhaltsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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Abkürzungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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||
Begriffsbestimmung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
|
||
Skizze der Grenzstrecke
|
||
1 Allgemeine Bestimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
|
||
1.1 Rechtliche Rahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
|
||
1.2 Wirksamkeit und Geltungsbereich des Regelwerks . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
|
||
1.3 Anzuwendende Sprache . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
|
||
(…)
|
||
1.6 Fahrzeuge / Ausrüstung der Züge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
|
||
2 Beschreibung der Grenzstrecke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
|
||
(…)
|
||
2.2 Grenzstrecke, Grenzstreckenabschnitt, Grenzbahnhöfe
|
||
2.3 Staatsgrenze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
|
||
2.4 Streckendaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
|
||
2.4.1 Grenzstrecke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
|
||
2.4.2 Örtlich zulässige Geschwindigkeiten und weitere Infrastrukturdaten . . . . . . .
|
||
2.4.3 Langsamfahrtstellen . . . . *
|
||
3 Beschreibung und Instandhaltung der Eisenbahninfrastrukturanlagen . . . . . .
|
||
(…)
|
||
3.2 Oberbau, Bahnkörper und dazugehörende Bauwerke
|
||
(…)
|
||
3.2.2 Bahnübergänge
|
||
(…)
|
||
3.3 Leit-und Sicherungstechnik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
|
||
3.4 Telekommunikationsanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
|
||
3.5 Oberleitungsanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
|
||
(…)
|
||
5 Fahrplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
|
||
5.1 Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
|
||
5.2 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
|
||
(…)
|
||
5.6 Außergewöhnliche Sendungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
|
||
5.6.1 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
|
||
(…)
|
||
5.6.3 Beförderung von außergewöhnlichen Sendungen . . . . . . . . . .
|
||
5.6.4 Besonderheiten bei der Beförderung von außergewöhnlichen Sendungen in Zügen des
|
||
Gelegenheitsverkehrs bzw. als Einzeltransport mit Zügen des Netzfahrplans in Fahrtrichtung von
|
||
Zwotental nach Kraslice. . . . . . . . . .
|
||
|
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ZusVI Kraslice-Zwotental, Akt 1ZK
|
||
9 z 33 Ril
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302.3207Z01
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|
||
|
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||
5.6.5 Besonderheiten bei der Beförderung von außergewöhnlichen Sendungen in Zügen des
|
||
Gelegenheitsverkehrs bzw. als Einzeltransport mit Zügen des Netzfahrplans in Fahrtrichtung von
|
||
Kraslice nach Zwotental . . . . . . . . .
|
||
|
||
6 Betriebsführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
|
||
6.1 Zugfahrten, Regelfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
|
||
6.2 Zugfahrten – Abweichungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
|
||
6.3 Rangieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
|
||
6.4 Gleis der freien Strecke sperren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
|
||
7 Maßnahmen bei gefährlichen Ereignissen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
|
||
7.1 Definitionen der gefährlichen Ereignisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
|
||
7.2 Meldegrenze für gefärhliche Ereignisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
|
||
(…)
|
||
9 Schlussbestimmungen, Übergangsbestimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
|
||
(…) *
|
||
|
||
ZusVI Kraslice-Zwotental, Akt 1ZK
|
||
10 z 33 Ril
|
||
302.3207Z01
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||
Seite 10 von 33
|
||
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||
Abkürzungsverzeichnis
|
||
Diese Abkürzungen werden im tschechischsprachigen Text verwendet.
|
||
AG Aktiengesellschaft (= akciová společnost)
|
||
aS außergewöhnliche Sendung (= mimořádná zásilka)
|
||
atd. a tak dále
|
||
Betra Provozní a stavební opatření (= VR)
|
||
Bf Bahnhof (= železniční stanice)
|
||
Bza Bza je zkratka čísla MZ u DB InfraGO AG.
|
||
BZ Betriebszentrale (= provozní centrála)
|
||
cz český
|
||
d německý
|
||
DB Deutsche Bahn (= Německá železnice)
|
||
DU Dodatková ujednání ke smlouvě o navázání infrastruktur
|
||
GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung (= Společnost s ručením
|
||
omezeným)
|
||
La Seznam pomalých jízd a jiných mimořádností
|
||
LÜ Lademaßüberschreitung (= překročená ložná míra)
|
||
MZ Mimořádná zásilka
|
||
OŘ Oblastní ředitelství
|
||
OŘP Oddělení řízení provozu
|
||
OS Ostatní subjekty
|
||
SRN Spolková republika Německo
|
||
SŽ Správa železnic, státní organizace
|
||
SŽ D1 ČÁST PRVNÍ Dopravní a návěstní předpis pro tratě nevybavené evropským
|
||
vlakovým zabezpečovačem
|
||
TaT Technischer Bearbeiter für außergewöhnliche Transporte (= technický
|
||
zpracovatel mimořádných zásilek)
|
||
TO Traťový okrsek
|
||
TTP Tabulky trat’ových poměrů
|
||
VR Výlukový rozkaz
|
||
VzG Verzeichnis der örtlich zulässigen Geschwindigkeiten (= Seznam
|
||
místně povolených rychlostí)
|
||
ŽPI Železniční podnik infrastruktury
|
||
ŽPD Železniční podnik dopravce
|
||
ŽST Železniční stanice
|
||
|
||
Diese Abkürzungen werden im deutschsprachigen Text verwendet.
|
||
auSend außergewöhnliche Sendung
|
||
Betra Betriebs- und Bauanweisung
|
||
Bf Bahnhof/Bahnhöfe
|
||
BZ Betriebszentrale
|
||
BZA Bza ist eine Abkürzung, mit der bei der DB InfraGO AG die
|
||
Bearbeitungsnummer für außergewöhnliche Transporte versehen wird.
|
||
Sie leitet sich ab von den Worten Betrieb, Zugförderung und
|
||
außergewöhnlich.
|
||
CDP Centrální dispečerské pracoviště (= Zentrale Dispatcherstelle)
|
||
DB Deutsche Bahn
|
||
EIU Eisenbahninfrastrukturunternehmen
|
||
EVU Eisenbahnverkehrsunternehmen
|
||
hl. n. hlavní nádraží (= Hauptbahnhof)
|
||
Hp Haltepunkt
|
||
IVV Infrastrukturverknüpfungsvertrag (Vertrag über die Verknüpfung der
|
||
Infrastruktur zwischen der DB InfraGO AG sowie der PVDR)
|
||
KV Kombinierter Verkehr
|
||
|
||
ZusVI Kraslice-Zwotental, Akt 1ZK
|
||
11 z 33 Ril
|
||
302.3207Z01
|
||
Seite 11 von 33
|
||
|
||
|
||
LS Liniový systém (Zugsicherungssystem der SŽ)
|
||
LÜ Lademaßüberschreitung
|
||
MZ mimořádná zásilka (= außergewöhnliche Sendung)
|
||
n. nádraží (= Bahnhof)
|
||
n.L. an der Elbe (= nad Labem)
|
||
özF örtlich zuständiger Fahrdienstleiter
|
||
OŘP Obvod řízení provozu (= Bereich der Betriebsführung)
|
||
OZOV odpovědný zástupce objednavatele výluky = Verantwortlicher Vertreter
|
||
für die Durchführung einer Gleissperrung (Mitarbeiter oder Beauftragter
|
||
der SŽ in ähnlicher Funktion wie ein Technischer Berechtigter der
|
||
DB InfraGO AG)
|
||
PTL přepravní typový list (= Beförderungstypenblatt)
|
||
PDVR PDV RAILWAY a.s.
|
||
Ril Richtlinie
|
||
RNI DB Regionetz Infrastruktur GmbH
|
||
SŽ Správa železnic, státní organizace (= Verwaltung der Bahnen,
|
||
staatliche Organisation)
|
||
TaT Technischer Bearbeiter für außergewöhnliche Transporte
|
||
TTP Tabulky trat’ových poměrů (= Tabellen der Streckenverhältnisse)
|
||
URMIZA Ústřední registr mimořádných zásilek (= Zentralregister der
|
||
außergewöhnlichen Sendugen)
|
||
VzG Verzeichnis örtlich zulässiger Geschwindigkeiten
|
||
z. zastávka (= Haltepunkt)
|
||
ZB Zugangsberechtigter
|
||
ZDD Základní dopravní dokumentace (= Grundlegende
|
||
Betriebsdokumentation)
|
||
ŽST železniční stanice (= Betriebsstelle, Bahnstation)
|
||
ZusVI Zusatzvereinbarung zum Infrastrukturverknüpfungsvertrag für die
|
||
Grenzstrecke
|
||
|
||
ZusVI Kraslice-Zwotental, Akt 1ZK
|
||
12 z 33 Ril
|
||
302.3207Z01
|
||
Seite 12 von 33
|
||
|
||
|
||
Begriffsbestimmung
|
||
Die Grenzstrecke umfasst den Grenzstreckenabschnitt und die Grenzbahnhöfe.
|
||
Die Grenzbahnhöfe sind die von den EIU festgelegten Betriebsstellen Zwotental und Kraslice. Die
|
||
Grenzbahnhöfe werden von den Einfahrsignalen begrenzt.
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||
Der Grenzstreckenabschnitt ist der vom Einfahrsignal S des Grenzbahnhofs Kraslice und dem Einfahrsignal
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||
8G des Grenzbahnhofs Zwotental begrenzte Streckenabschnitt.
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Grenzüberschreitende Zugfahrten sind Fahrten, bei denen die Züge die Staatsgrenze überfahren.
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||
Sperrfahrten können ebenfalls grenzüberschreitende Zugfahrten sein.
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Rangierfahrten auf einem Baugleis der DB InfraGO AG sind keine grenzüberschreitenden Zugfahrten.
|
||
Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) sind öffentliche Einrichtungen oder privatrechtlich organisierte
|
||
Unternehmen, die eine Eisenbahninfrastruktur betreiben.
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||
Eisenbahnverkehrsunternehmen sind öffentliche Einrichtungen oder privatrechtlich organisierte
|
||
Unternehmen, die Eisenbahnverkehrsleistungen erbringen.
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||
(…)
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1 Allgemeine Bestimmungen
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1.1.1 Diese Zusatzvereinbarung zum Infrastrukturverknüpfungsvertrag DB InfraGO AG –
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PDV RAILWAY a.s. für die Grenzstrecke Kraslice – Zwotental (ZusVI) basiert auf den
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||
Rechtsvorschriften der Europäischen Union, auf dem Recht der Bundesrepublik Deutschland
|
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und der Tschechischen Republik und dem Regelwerk der Vertragspartner.
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||
1.1.2 Diese ZusVI ergänzt den zwischen DB InfraGO AG und PDV RAILWAY a.s. geschlossenen
|
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Infrastrukurverknüpfungsvertrag.
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||
(…)
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||
1.2 Wirksamkeit und Geltungsbereich des Regelwerks
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1.2.1 Grundsätzlich gelten die Rechtsvorschriften des Staates, auf dessen Gebiet sich die Infrastruktur
|
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befindet und die Zugangsbedingungen zur Infrastruktur bei beiden Vertragspartnern.
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1.2.2 In dieser ZusVI werden präzisierte Regelungen zu den Bestimmungen des Regelwerks des
|
||
örtlich zuständigen Vertragspartners aufgeführt und Ausnahmen vereinbart. Wenn eine Situation
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eintritt, die in dieser ZusVI nicht geregelt ist, ist nach den Bestimmungen des Regelwerks 1 des
|
||
örtlich zuständigen Vertragspartners zu verfahren.
|
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||
1.2.3 Zum Regelwerk gibt jedes EIU betriebliche Unterlagen heraus, die auf seinem Teil der
|
||
Grenzstrecke gelten. Abweichende und ergänzende Regeln sind in dieser ZusVI aufgeführt.
|
||
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||
1.2.4 Diese ZusVI ist nur auf der Grenzstrecke Zwotental – Kraslice gültig.
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||
1.2.5 Auf der Eisenbahninfrastruktur der PDV RAILWAY a.s. gilt:
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||
- beginnend ab Staatsgrenze Tschechische Republik / Deutschland (km 27,452 PDVR = km
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||
8,777 DB);
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||
das Regelwerk der PDV RAILWAY a.s., wenn nicht in dieser ZusVI anders festgelegt.
|
||
Auf der Eisenbahninfrastruktur der DB InfraGO AG gilt:
|
||
- bis zur Staatsgrenze Deutschland / Tschechische Republik (km 27,452 PDVR = km 8,777 DB)
|
||
das Regelwerk der DB InfraGO AG, wenn nicht in dieser ZusVI anders festgelegt.
|
||
(…)
|
||
1.3 Anzuwendende Sprache
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||
1.3.1 Regelungen der PDV RAILWAY a.s.
|
||
[REDACTED] Auf der Eisenbahninfrastruktur der PDV RAILWAY a.s. wird die tschechische Sprache benutzt.
|
||
Alle Personen, die Tätigkeiten auf der Eisenbahninfrastruktur der PDV RAILWAY a.s.
|
||
durchführen, müssen die tschechische Sprache so weit beherrschen, dass sie Weisungen und
|
||
Hinweise verstehen. Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.
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||
[REDACTED] Die Sprachqualifikation der Triebfahrzeugführer muss die Anforderungen gemäß Niveau 3 der
|
||
Anlage E der Durchführungsverordnung EU 2019/773 erfüllen.
|
||
Triebfahrzeugführer müssen in der Lage sein,
|
||
a) mit praktischen und unvorhergesehenen Situationen umzugehen,
|
||
b) Situationen zu beschreiben und
|
||
c) ein einfaches Gespräch zu führen.
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||
Als Mindestanforderung muss ein Triebfahrzeugführer auf der Grenzstrecke im Bereich der
|
||
Betriebsführung der Správa železnic in der Lage sein,
|
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*
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*
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*
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||
*
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*
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*
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*
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1 Das sind zum Beispiel Fahrpläne und TTP-Tabellen der Správa železnic und Fahrpläne und Angaben zum Streckenbuch der
|
||
DB InfraGO AG sowie die gemeinsame zweisprachige Übersicht „La“.
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a) alle Meldungen der Anlage C der Durchführungsverordnung EU 2019/773 mitteilen
|
||
und verstehen zu können,
|
||
b) in Normalbetrieb, bei gestörtem Betrieb und in Notsituationen effektiv
|
||
kommunizieren zu können und
|
||
c) die Vordrucke aus dem Befehlsheft mit europäischen und nationalen Befehlen SŽ
|
||
D1/1 richtig ausfüllen zu können.
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*
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||
*
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||
*
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||
*
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||
*
|
||
*
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||
1.3.2 Regelungen der DB InfraGO AG
|
||
[REDACTED] Die deutsche Sprache ist im Bereich der Betriebsführung der DB InfraGO AG die anzuwendende
|
||
Sprache zwischen dem EIU und den EVU. Der vom EVU eingesetzte Triebfahrzeugführer muss
|
||
über genügend gute Kompetenzen in der deutschen Sprache verfügen, um seine Tätigkeiten auf
|
||
diesem Streckenabschnitt im Normalbetrieb, bei Störungen und in Notsituationen ausüben zu
|
||
können. Dazu gehört neben dem Empfangen und Erteilen von sicherheitsrelevanten
|
||
Anweisungen (zum Beispiel Nothaltauftrag, Unregelmäßigkeiten im Bahnbetrieb, Verständigung
|
||
im Rangieren) auch der regelkonforme Kommunikationsprozess, wie zum Beispiel „Ich
|
||
wiederhole“, „richtig“, „falsch“.
|
||
|
||
[REDACTED] Bei Gesprächen zwischen dem özF Falkenstein und dem Triebfahrzeugführer werden Zahlen als
|
||
eine Folge der einzelnen Ziffern ausgesprochen. Sie verzichten auf Abkürzungen und sie
|
||
verwenden die vollständigen Namen der Betriebsstellen.
|
||
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*
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||
Werden Aufgaben der Kommunikation mit dem Fahrdienstleiter innerhalb des EVU vom
|
||
Triebfahrzeugführer auf weiteres Personal übertragen, gelten die Anforderungen an die
|
||
Sprachkompetenz auch für dieses.
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||
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||
Mit der Trassenanmeldung beziehungsweise dem Antrag auf Nutzung einer Serviceeinrichtung
|
||
bei der DB InfraGO AG sichert das EVU 2 die Sprachkompetenzen des zum Einsatz kommenden
|
||
Triebfahzeugführers zu.
|
||
|
||
[REDACTED] Der özF Falkenstein diktiert in der Regel die Befehle dem Zugpersonal.
|
||
Im Bereich der Betriebsführung der DB InfraGO AG muss der Triebfahrzeugführer im
|
||
Rahmen der erforderlichen Sprachkompetenzen in der Lage sein, schriftliche Befehle
|
||
auszufüllen, das Diktierte zu wiederholen und zu verstehen.
|
||
|
||
(…)
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||
1.6 Fahrzeuge / Ausrüstung der Züge
|
||
1.6.1 Für grenzüberschreitende Zugfahrten müssen Triebfahrzeuge, Nebenfahrzeuge und andere
|
||
Fahrzeuge den Rechtsvorschriften des jeweiligen Staates und den Netzzugangsbedingungen
|
||
des jeweiligen EIU entsprechen.
|
||
|
||
1.6.2 Dem Tf müssen für die grenzüberschreitende Zugfahrt geltenden:
|
||
- Fahrplanunterlagen beider EIU und
|
||
- Angaben
|
||
• der Tages-La der DB InfraGO AG und
|
||
• der SPO der Správa železnic
|
||
zur Verfügung stehen.
|
||
In den Führerräumen der Triebfahrzeuge oder Steuerwagen müssen mitgeführt werden:
|
||
die Vordrucke der zweisprachigen Befehlesvordrucke beider EIU und
|
||
die Vordrucke der Europäischen Befehle 1, 3, 4, 5, 6, 8 und 9 einschließlich der „Verbindlichen
|
||
zweisprachigen Wortlaute für den Allgemeinen Befehl und die Europäischen Befehle“ der Správa
|
||
železnic
|
||
Für den Bereich der Betriebsführung der DB InfraGO AG muss der Tf die Angaben für das
|
||
Streckenbuch EVU einsehen können.
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*
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*
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*
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||
*
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||
*
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||
*
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||
2 EVU, die in Deutschland eine Trasse bestellen, beachten Modul 302.0001 der aktuellen Infrastrukturnutzungsbedingungen der
|
||
DB InfraGO AG (INB)
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||
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||
Die Unterlagen erhalten die EVU auf den in Deutschland und in der Tschechischen Republik
|
||
üblichen Wegen. Die Partner-EVU unterstützen sich gegenseitig bei der Ausrüstung mit den
|
||
Unterlagen.
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||
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||
2 Beschreibung der Grenzstrecke
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||
(…)
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||
2.2 Grenzstrecke, Grenzstreckenabschnitt, Grenzbahnhöfe
|
||
2.2.1 Die Grenzstrecke Zwotental – Kraslice ist Teil der Strecke, die Zwotental in Deutschland mit
|
||
Sokolov in der Tschechischen Republik verbindet. In dieser Richtung steigt die Kilometrierung der
|
||
Grenzstrecke. Die Grenzstrecke beginnt in Zwotental in km 100,930 (Einfahrsignal 8A Bahnhof
|
||
Zwotental aus Richtung Muldenberg) und endet in Kraslice km 23,230 (Einfahrsignal Lk aus
|
||
Richtung Oloví). Die Strecke 6663 ist ab km 101,8 in Richtung Adorf nicht Teil der ZusVI.
|
||
2.2.2 Der Grenzstreckenabschnitt befindet sich sich zwischen dem Einfahrsignal 8G (km 0,697 DB) des
|
||
Bahnhofs Zwotental und dem Einfahrsignal S (km 23,973 PDVR) des Bahnhofs Kraslice.
|
||
2.2.3 Die Bahnhöfe Zwotental und Kraslice sind die Grenzbahnhöfe.
|
||
2.2.4 Im Bereich der Betriebsführung der PDV RAILWAY a.s. befindet sich die Betriebstelle: Hp Kraslice
|
||
– Pod vlekem in km 24,769 (PDVR) .
|
||
2.2.5 Im Bereich der Betriebsführung der DB InfraGO AG befinden sich die Betriebstellen: Hp Zwota-
|
||
Zechenbach in km 3,400 (DB), Hp Zwota in km 5,700 (DB) und (Ausweichanschlussstelle) Hp
|
||
Klingenthal in km 8,200 (DB).
|
||
2.3 Staatsgrenze
|
||
Auf der Grenzstrecke Zwotental – Kraslice befindet sich der Schnittpunkt der Bahnachse mit der
|
||
deutsch-tschechischen Staatsgrenze in km 8,777 (DB) / km 27,452 (PDVR).
|
||
|
||
2.4 Streckendaten
|
||
2.4.1 Grenzstrecke
|
||
[REDACTED] Die Grenzstrecke ist im Bereich der Betriebsführung der DB InfraGO AG eine Hauptbahn, im
|
||
Bereich der Betriebsführung der PDV RAILWAY a.s. eine regionale Bahn.
|
||
|
||
Die Grenzstrecke ist eingleisig und nicht elektrifiziert.
|
||
[REDACTED] Die verbindlichen aktuellen technischen Angaben sind bei der PDV RAILWAY a.s. in den TTP
|
||
(Tabellen der Streckenverhältnisse) unter dem Nummer 536F zusammengestellt.
|
||
|
||
[REDACTED] Die verbindlichen aktuellen technischen Angaben zur Grenzstrecke sind bei der DB InfraGO AG
|
||
im VzG (Verzeichnis der örtlich zulässigen Geschwindigkeiten) in der Tabelle 6651 und 7815
|
||
zusammengestellt.
|
||
|
||
[REDACTED] Der Bremswegabstand beträgt auf der Grenzstrecke 700 m (Zwotental - Staatsgrenze km 8,777
|
||
(DB)) und 400 m (Staatsgrenze km 27,452 (PDVR) - Kraslice).
|
||
|
||
Im Bereich der Betriebsführung durch die DB InfraGO AG gilt die Streckenklasse CM 4
|
||
(zulässige Achslast 21,0 t, zulässiges Fahrzeuggewicht je Längeneinheit 8,0 t/m).
|
||
|
||
Im Bereich der Betriebsführung durch die PDV RAILWAY a.s. gilt die Streckenklasse D3/60
|
||
(zulässige Achslast 22,5 t, zulässiges Fahrzeuggewicht je Längeneinheit 7,2 t/m).
|
||
|
||
[REDACTED] Für grenzüberschreitende Zugfahrten gilt die Streckenklasse CM 3 (zulässige Achslast 21,0 t,
|
||
zulässiges Fahrzeuggewicht je Längeneinheit 7,2 t/m).
|
||
|
||
[REDACTED] Die maßgebende Neigung beträgt im Bereich der Betriebsführung durch DB InfraGO AG vom
|
||
Anfang bis Ende der Strecke 23,0 ‰.
|
||
|
||
Die maßgebende Neigung beträgt im Bereich der Betriebsführung durch PDV RAILWAY a.s. vom
|
||
Anfang bis Ende der Strecke 16‰.
|
||
|
||
2.4.2 Örtlich zulässige Geschwindigkeiten und weitere Infrastrukturdaten
|
||
[REDACTED] Die Streckengeschwindigkeit beträgt auf der Grenzstrecke 60 km/h.
|
||
[REDACTED] Die zulässigen Geschwindigkeiten auf der Grenzstrecke werden sowohl im Verzeichnis der
|
||
örtlich zulässigen Geschwindigkeiten (VzG) der DB InfraGO AG als auch in den Tabellen der
|
||
Streckenverhältnisse/Tabulky trat’ových poměrů (TTP) der PDV RAILWAY a.s. veröffentlicht.
|
||
|
||
(…)
|
||
2.4.3 Langsamfahrtstellen
|
||
Auf der Grenzstrecke richtet jedes EIU Langsamfahrstellen und andere Besonderheiten für
|
||
seinen Bereich der Betriebsführung nach seinem Regelwerk ein und gibt sie bekannt.
|
||
*
|
||
*
|
||
*
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ZusVI Kraslice-Zwotental, Akt 1ZK
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19 z 33 Ril
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||
|
||
|
||
[REDACTED] Bekanntgabe von Langsamfahrstellen und anderen Besonderheiten *
|
||
2.4.3.2.1 Die DB InfraGO AG veröffentlicht ihre Angaben in der Zusammenstellung der vorübergehenden
|
||
Langsamfahrstellen und anderen Besonderheiten (Tages- La, Bereich Südost) unter der
|
||
jeweiligen Streckennummer.
|
||
*
|
||
*
|
||
*
|
||
2.4.3.2.2 Die Správa železnic veröffentlicht ihre Angaben in der „Seznam plánovaných omezení v
|
||
provozování dráhy a změny stavebně technických parametrů dráhy“ (SPO - Verzeichnis der
|
||
geplannten Einschränkungen im Eisenbahnbetrieb und die Änderungen der baulichen und
|
||
technischen Parameter der Bahn) unter der jeweiligen TTP-Nummer bis zur Staatsgrenze.
|
||
*
|
||
*
|
||
*
|
||
*
|
||
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20 z 33 Ril
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||
3 Beschreibung und Instandhaltung der Eisenbahninfrastrukturanlagen
|
||
(…)
|
||
3.2 Oberbau, Bahnkörper und dazugehörende Bauwerke
|
||
(…)
|
||
3.2.2 Bahnübergänge
|
||
[REDACTED] Auf der Grenzstrecke befinden sich folgenden Bahnübergänge:
|
||
- Im Bahnhof Zwotental
|
||
• in km 0,194 = km 101,794
|
||
technisch gesicherter Bahnübergang.
|
||
- Zwischen Zwotental und Staatsgrenze:
|
||
• in km 0,930
|
||
• in km 1,839
|
||
• in km 2,326
|
||
• in km 2,919
|
||
nicht technisch gesicherte Bahnübergänge,
|
||
|
||
• in km 3,408 (Auto-HET)
|
||
technisch gesicherter Bahnübergang
|
||
|
||
• in km 4,021
|
||
• in km 4,840
|
||
nicht technisch gesicherte Bahnübergänge,
|
||
|
||
• in km 5,726 (HET)
|
||
• in km 6,090 (Auto-HET)
|
||
• in km 6,790 (Auto-HET)
|
||
• in km 7,155 (Auto-HET)
|
||
technisch gesicherte Bahnübergänge.
|
||
Die Bahnübergänge sind Eigentum der DB InfraGO AG und werden auf ihre Kosten
|
||
instandgehalten.
|
||
|
||
- Zwischen Staatsgrenze und Kraslice:
|
||
• in km 27,007
|
||
nicht technisch gesicherter Bahnübergang,
|
||
|
||
• in km 24,791
|
||
• in km 24,315
|
||
technisch gesicherte Bahnübergänge,
|
||
|
||
- Im Bahnhof Kraslice:
|
||
• in km 23,918
|
||
• in km 23,305
|
||
technisch gesicherte Bahnübergänge.
|
||
Die Bahnübergänge sind Eigentum der PDV RAILWAY a.s. und werden auf ihre Kosten
|
||
instandgehalten.
|
||
(…)
|
||
|
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ZusVI Kraslice-Zwotental, Akt 1ZK
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21 z 33 Ril
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||
3.3 Leit- und Sicherungstechnik
|
||
(…)
|
||
3.3.4 Die Grenzstrecke ist nur im Bereich der Betriebsführung der DB InfraGO AG mit Einrichtungen
|
||
der Punktförmigen Zugbeeinflussung PZB 90 der DB InfraGO AG ausgerüstet.
|
||
|
||
3.3.5 In besonderen Situationen (z.B. bei vorübergehenden Langsamfahrstellen) können auch im
|
||
Bereich der Betriebsführung der PDV RAILWAY a.s. Einrichtungen der PZB 90 der
|
||
DB InfraGO AG angebracht werden. Die Ausrüstung mit diesen Einrichtungen und deren
|
||
Instandhaltung sind zwischen den EIU zu vereinbaren und zu veröffentlichen (z.B. Tages-La /
|
||
SPO).
|
||
|
||
|
||
|
||
*
|
||
(…)
|
||
3.3.6 Im Bereich der Betriebsführung durch die PDV RAILWAY a.s. sind keine
|
||
Zugbeeinflussungseinrichtungen vorhanden.
|
||
|
||
(…)
|
||
3.3.8 Im Bereich der Betriebsführung der PDV RAILWAY a.s. hat die DB InfraGO AG die nachstehend
|
||
aufgeführten Signale ständig aufgestellt:
|
||
|
||
- Ne 7 Schneepflugtafel
|
||
- in km 26,792 Signal Lf 4 – Geschwindigkeitstafel – mit zugehörigen 1000 Hz
|
||
PZB-Magnet (Ankündigung eines Geschwindigkeitswechsels vor der
|
||
Ausweichanschlussstelle Klingenthal),
|
||
|
||
Die vereinbarten Aufstellorte der Signale und das Verhalten an den Signalen richten sich nach
|
||
dem Signalbuch Ril 301 der DB InfraGO AG.
|
||
|
||
Diese Signale sind nach dem Regelwerk der DB InfraGO AG aufgestellt. Die Bedeutung der
|
||
Signale richtet sich nach dem Signalbuch Ril 301 der DB InfraGO AG.
|
||
|
||
(…)
|
||
3.4 Telekommunikationsanlagen
|
||
(…)
|
||
3.4.3 Im Bahnhof Zwotental gibt es analogen Zugfunk.
|
||
(…)
|
||
3.5 Oberleitungsanlagen
|
||
Die Grenzstrecke ist nicht mit Oberleitungsanlagen überspannt.
|
||
|
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(…)
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23 z 33 Ril
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||
5 Fahrplan
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||
5.1 Grundlagen
|
||
5.1.1 Die in diesem Abschnitt getroffenen Vereinbarungen gelten nur für grenzüberschreitende
|
||
Zugfahrten. Die Binnenverkehre, die ausschließlich auf der Infrastruktur eines Vertragspartners
|
||
verkehren, werden von jedem Vertragspartner eigenverantwortlich behandelt.
|
||
|
||
(…)
|
||
5.2 Allgemeines
|
||
5.2.1 Die EVU schließen Trassennutzungsverträge bzw. bestellen die Trassen für ihre Züge bis zur
|
||
bzw. ab der Staatsgrenze gemäß der geltenden Regeln des Staates, in dem sie zugelassen
|
||
sind.
|
||
|
||
Die Správa železnic erstellt die Fahrpläne nach ihrem Regelwerk und im Auftrag der PDV
|
||
RAILWAY a.s..
|
||
|
||
Die Zugtrassen müssen bei der DB InfraGO AG und bei der Správa železnic im Auftrag der PDV
|
||
RAILWAY a.s. angemeldet werden. Die Trassenanmeldungen müssen bei den beteiligten EIU in
|
||
Zugcharakteristik und Verkehrszeitregelung übereinstimmen.
|
||
|
||
Es sind dabei folgende Mindestanforderungen an die Trasssenanmeldung zu beachten:
|
||
- eindeutige Bennung der Start- und Zielbetriebsstelle im jeweiligen Staat (die Betriebsstelle
|
||
Klingenthal Grenze ist keine Start- und Zielbetriebsstelle),
|
||
|
||
- Benennung der zu befahrenden Grenzbetriebsstrecke,
|
||
- Benennung des EVU, welches die Beförderung des Zuges im jeweils anderen Staat
|
||
durchführt,
|
||
|
||
- Angabe der benötigten Haltezeit und der entsprechenden Betriebstechnologie (z.B.
|
||
Lokwechsel, Personalwechsel, wagentechnische Untersuchung) auf den Grenzbahnhöfen,
|
||
|
||
- Bekanntgabe der Zugnummer für Vor- und Nachleistung bei beginnenden bzw. endenden
|
||
Zügen.
|
||
|
||
Auf dieser Grundlage vergeben die Vertragspartner freie Kapazitäten auf ihrer Infrastruktur.
|
||
5.2.2 Nutzungsvorgaben für den Grenzbahnhof Zwotental
|
||
Der Grenzbahnhof ist ein Wechselbahnhof und vorangig für Tätigkeiten im Rahmen
|
||
internationaler Fahrten zwischen der Eisenbahninfrastruktur der PDV RAILWAY a.s. und der DB
|
||
InfraGO AG zu nutzen. Er verfügt über keine geeigneten Verkehrsanlagen für die Bildung,
|
||
Auflösung und Abstellung von Zügen.
|
||
|
||
Kritreien für die Trassenbestellung:
|
||
a) Haltezeiten
|
||
- die Aufenthaltszeiten sind aus dem Wechselbahnhof Zwotental auf ein betriebliches
|
||
notwendiges Maß zu begrenzen,
|
||
|
||
- die durch das EVU angemeldete Wunschhaltezeit darf 60 Minuten nicht überschreiten,
|
||
- eine Abstellung auf Trassengleisen von mehr als 60 Minuten ist nur über die Anmietung des
|
||
Gleises zur Mitnutzung möglich.
|
||
|
||
c) Betriebliche Beschränkung der Gesamtzuglängen
|
||
- die Gesamtzuglänge der angemeldeten Zugtrassen darf 281 Meter nicht überschreiten,
|
||
- Zugtrassen mit Gesamtzuglängen von mehr als 281 Metern dürfen auf der Grenzstrecke nicht
|
||
angemeldet werden.
|
||
|
||
c) Wagentechnische Untersuchungen
|
||
- Das Aussetzen von Schadwagen führt aufgrund der zur Verfügung stehenden Kapazitäten
|
||
zur Reduktion der Durchlassfähigkeit auf der Grenzstrecke.
|
||
|
||
5.2.2 Jeder Zug, der die Grenzstrecke befährt, muss über gültige Fahrpläne verfügen. Zwischen den
|
||
von den Vertragspartner herausgegebenen Fahrplanunterlagen wird während der Fahrt an der
|
||
Staatsgrenze gewechselt.
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||
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Der Vordruck Fahrplan-Mitteilung der DB InfraGO AG wird auf der Grenzstrecke nicht
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angewendet.
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(…)
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5.2.5 Die grenzüberschreitenden Zugfahrten verkehren mit einer einzigen durchgängigen Zugnummer
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gemäß den internationalen Vereinbarungen. Ein Wechsel der Zugnummer auf der
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Grenzbetriebsstrecke ist ausgeschlossen.
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Die Zugnummer muss bei der DB InfraGO AG und bei der der Správa železnic im Auftrag der
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PDV RAILWAY a.s. für den gesamten Verkehrszeitraum durchgängig verfügbar sein.
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Vor der Trassenanmeldung ist von einem an der Verkehrsdienstleistung beteiligten EVU eine
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internationale Zugnummer zu beantragen. Das EVU beantragt die internationele Zugnummer bei
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den Ansprechpartnern der DB InfraGO AG [REDACTED]. Die durch
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das EIU zugewiesen internationele Zugnummer ist bei der entsprechenden Trassenanmeldung
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durch das EVU zu verwenden.
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Dies gilt auch bei Sperr- und Schneeräumfahrten und Fahrten anderer Arbeitszüge zwischen
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den der Staatsgrenze benachbarten Bahnhöfen Zwotental und Kraslice. Davon ausgenommen
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sind die Rangierfahrten auf einem Baugleis der DB InfraGO AG bzw. einem Technologischen
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Gleis der PDV RAILWAY a.s..
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5.2.6 Sollte die Verspätung einer grenzüberschreitenden Zugfahrt 20 Stunden überschreiten, ist sie
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neu anzumelden und mit einer neuen Zugnummer (aus dem Bereich der 20-Stunden-
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Zugnummern 98xxx) neu zu vereinbaren.
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5.2.7 Werden in besonderen Situationen operative Zugfahrten bzw. Sperrfahrten erforderlich, können
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die EVU die Zugnummer und die Fahrplandaten vom özF Falkenstein erhalten. Im Bereich der
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Betriebsführung der DB InfraGO AG können diese Daten auch direkt durch die BZ Leipzig der
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DB InfraGO AG vermittelt werden.
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Auf dem Streckenabschnitt zwischen Kraslice und Zwotental müssen die Zugnummern zwischen
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der DB InfraGO AG und der Správa železnic im Auftrag und mit der Zustimmung der PDV
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RAILWAY a.s. abgestimmt sein.
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(…)
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5.6 Außergewöhnliche Sendungen
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5.6.1 Allgemeines
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[REDACTED] Die EVU melden die Beförderung einer außergewöhnlichen Sendung auf der Grenzstrecke nach
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IRS 50502 bei der DB InfraGO AG und bei der Správa železnic, URMIZA an, die die Sendung
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mit PDV RAILWAY a.s. abstimmt.
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[REDACTED] Die Begriffe „Außergewöhnliche Transporte“, „Außergewöhnliche Fahrzeuge“ und
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„Außergewöhnliche Züge“ nach deutschem Regelwerk kommen nicht zur Anwendung. Diese
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Transporte, Fahrzeuge bzw. Züge werden auf der Grenzstrecke als außergewöhnliche
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Sendungen befördert.
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[REDACTED] Außergewöhnliche Sendungen können als:
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- Zug des Gelegenheitsverkehrs,
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- Einzeltransport in Zügen des Netzfahrplans oder
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- regelmäßig verkehrende außergewöhnliche Sendung in Zügen des Netzfahrplans
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befördert werden.
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Kodifizierte Ladeeinheiten auf zugelassenen codierten Tragwagen des Kombinierten Verkehrs,
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die das kleinste Lademaß eines am Laufweg beteiligten EIU überschreiten, jedoch auf KV-
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kodifizierten Strecken in vereinbarten KV-Zügen verkehren, werden ohne weitere Zustimmung,
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d.h. ohne DB-Bza bzw. CZ-MZ befördert.
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Wird eine der vorgenannten Bedingungen nicht eingehalten, gelten sie nicht mehr als
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Sendungen des KV, sondern unterliegen den Bestimmungen der IRS 50502 der UIC.
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*
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[REDACTED] Diese Beförderungsbedingungen für regelmäßig verkehrende Züge für außergewöhnliche
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Sendungen gelten auch dann, wenn in diese Züge keine außergewöhnliche Sendung eingestellt
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wurden.
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(…)
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5.6.3 Beförderung von außergewöhnlichen Sendungen
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[REDACTED] Die deutschen und tschechischen Partner-EVU arbeiten bei der Übergabe der Züge, die
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außergewöhnliche Sendungen befördern, zusammen. Sie stellen sicher, dass der vorgesehene
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Beförderungstag und der vorgesehene Beförderungszug für eine außergewöhnliche Sendung
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eingehalten werden.
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Sollte eine außergewöhnliche Sendung ausnahmsweise den Beförderungszug auf der
|
||
Grenzstrecke nicht rechtzeitig erreicht haben, ist ihre Beförderung neu zu beantragen.
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||
[REDACTED] Die Vertragspartner verständigen die an der Beförderung einer außergewöhnlichen Sendung auf
|
||
der Grenzstrecke beteiligten Stellen und die EVU.
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Das EVU, das außergewöhnliche Sendungen als Zug des Gelegenheitsverkehrs
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||
beziehungsweise als Einzeltransport mit Zügen des Netzfahrplans/Gelegenheitsverkehrs
|
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durchführen möchte, beantragt vor dem Befahren der Grenzstrecke ab Kraslice beim Bereich
|
||
Spezialverkehr Region Südost der DB InfraGO AG das Einlegen der außergewöhnlichen
|
||
Sendungen.
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||
(…)
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5.6.4 Besonderheiten bei der Beförderung von außergewöhnlichen Sendungen in Zügen des
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||
Gelegenheitsverkehrs bzw. als Einzeltransport mit Zügen des Netzfahrplans in
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||
Fahrtrichtung von Zwotental nach Kraslice
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||
(…)
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||
5.6.5 Besonderheiten bei der Beförderung von außergewöhnlichen Sendungen in Zügen des
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||
Gelegenheitsverkehrs bzw. als Einzeltransport mit Zügen des Netzfahrplans in
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||
Fahrtrichtung von Kraslice nach Zwotental
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||
(…)
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6 Betriebsführung
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6.1 Zugfahrten – Regelfall
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Die Grenze der Betriebsführung zwischen Zwotental und Kraslice befindet sich im km 8,777 (DB)
|
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= km 27,452 (PDVR).
|
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||
6.1.1 Die Betriebsführung erfolgt grundsätzlich durch:
|
||
- die DB InfraGO AG als EIU von Zwotental bis zum km 8,777 (DB) = km 27,452 (PDVR),
|
||
- die PDV RAILWAY a.s. als EIU von Kraslice bis zum km 27,452 (PDVR) = km 8,777 (DB),
|
||
nach den Regelwerken der EIU und den in der ZusVI vereinbarten Sonderregeln. Für zeitlich
|
||
befristete Regelungen genügt die Veröffentlichung in betrieblichen Unterlagen, (z. B. Tages-La /
|
||
SPO bzw. Betra/VR).
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||
|
||
6.1.2 Im Bahnhof Zwotental wird der Eisenbahnbetrieb nach der Ril 408 „Fahrdienstvorschrift“ und
|
||
weiterem betrieblichen Regelwerk der DB InfraGO AG durchgeführt. Der Bahnhof Zwotental wird
|
||
durch den örtlich zuständigen Fahrdienstleiter der Regionalen Bedienzentrale Falkenstein
|
||
(Vogtland) gesteuert.
|
||
|
||
Im Bahnhof Kraslice wird der Eisenbahnbetrieb nach der Vorschrift SŽ D1 und weiterem
|
||
betrieblichen Regelwerk der PDV RAILWAY a.s. durchgeführt. Der Bahnhof Kraslice wird durch
|
||
den Steuerfahrdienstleiter Oloví gesteuert.
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6.1.3 Erreichbarkeit
|
||
Steuerfahrdienstleiter Oloví
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Mobil +420 775 888 388
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Telefon Rückfallnummer +420 352 673 201
|
||
E Mail [REDACTED]
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||
(…)
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||
6.1.6 Befehlsvordrucke
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||
[REDACTED] Auf der Grenzstrecke werden für Aufträge an alle grenzüberschreitenden Zugfahrten die
|
||
Vordrucke der Europäischen Befehle 1 - 9 der Správa železnic und zweisprachige
|
||
Befehlsvorducke beider EIU verwendet.
|
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*
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*
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*
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(…) *
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Jede grenzüberschreitende Zugfahrt muss beim Befahren der Grenzstrecke mitführen: *
|
||
- Befehlsvordrucke der Správa železnic *
|
||
• Europäischer Befehl 1, 3, 4, 5, 6 und 8, *
|
||
• zweisprachiger „Všeobecný rozkaz (Rozkaz V) / Allgemeiner Befehl
|
||
(Befehl V)“,
|
||
*
|
||
*
|
||
• „Závazná dvojjazyčná slovní znění pro všeobecný rozkaz a evropské rozkazy /
|
||
Verbindliche zweisprachige Wortlaute für den Allgemeinen Befehl und die
|
||
europäischen Befehle“
|
||
*
|
||
*
|
||
*
|
||
- zweisprachige Befehlsvordrucke der DB InfraGO AG *
|
||
• Befehle 1 – 9 d/cz“ (Rozkazy 1 – 9 d/cz) der DB InfraGO AG angepasst,
|
||
zweisprachig (Vordruck 302.3000V01),
|
||
*
|
||
*
|
||
• Befehle 21 – 95 d/cz“ (Rozkazy 21 – 95 d/cz) der DB InfraGO AG angepasst,
|
||
zweisprachig (Vordruck 302.3000V02) und
|
||
*
|
||
*
|
||
• Wortlaute zum Auftrag 95.95 d/cz“ (slovní znění na k příkazům 95.95) der
|
||
DB InfraGO AG (Vordruck 302.3000V03).
|
||
*
|
||
*
|
||
Die Vordrucke für die Europäischen Befehle 1 - 9, den zweisprachigen Allgemeinen Befehl V
|
||
und die Druckvorlagen für die verbindlichen zweisprachigen Wortlaute für den Allgemeinen
|
||
Befehl und die europäischen Befehle können bei der Správa železnic, im Zentraldepot bei der
|
||
Adresse Na Důchodě 719, 503 01, Hradec Králové bestellt werden.
|
||
*
|
||
*
|
||
*
|
||
*
|
||
Die Druckvorlagen für die zweisprachigen Befehle der DB InfraGO AG sind im „Betrieblich-
|
||
technischen Regelwerk – Zusammenstellung“ (Abschnitt 302.3000 + Vordrucknummer) der
|
||
jeweils gültigen Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) der DB InfraGO AG veröffentlicht und
|
||
können heruntergeladen werden.
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||
*
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||
*
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*
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*
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||
[REDACTED] Zum Erteilen von Befehlen an grenzüberschreitende Zugfahrten verwendet der
|
||
Steuerfahrdienstleiter Oloví die Befehlsvordrucke der Správa železnic.
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Die Verbindlichen zweisprachigen Wortlaute für den Allgemeinen Befehl können durch
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||
Computertechnik ausgefertigt und im Form eines Klebezettels in den Befehl eingeklebt werden.
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||
Die Anzahl der Klebezettel ist auf dem Befehl anzugeben (z.B drei Klebezettel/ tři nálepky“).
|
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*
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*
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*
|
||
Aufträge an Züge, die die Grenzstrecke befahren, werden nicht mit dem Befehl PsD3 der Správa
|
||
železnic erteilt. Der Befehl PsD3 der Správa železnic darf nur bei Fahrten von Kraslice nach
|
||
Oloví, bzw umgekehrt benutzt werden.
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||
*
|
||
*
|
||
*
|
||
[REDACTED] Der özF Falkenstein verwendet die Befehlsvordrucke der DB InfraGO AG. *
|
||
Die zweisprachigen Befehlstexte der Vordrucke der DB InfraGO AG wurden für die
|
||
Anwendungsfälle auf Grenzstrecken angepasst.
|
||
*
|
||
*
|
||
6.1.7 Aufträge mit Befehlen erteilen
|
||
– gesamte Grenzstrecke –
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||
[REDACTED] Aufträge an grenzüberschreitende Zugfahrten werden durch die Fdl auf der Grenzstrecke in der
|
||
Regel mit Europäischen Befehlen 1 - 9 der Správa železnic und zweisprachigen Befehlen erteilt.
|
||
Jeder Fdl fertigt diese Befehle nach seinen Richtlinien und den Vereinbarungen der ZusVI aus.
|
||
*
|
||
*
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||
*
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||
[REDACTED] Die Fdl fertigen die Befehle auch nach ihren Richtlinien aus, wenn der Anlass für die
|
||
Befehlsausfertigung im Bereich der Betriebsführung des jeweils anderen EIU liegt.
|
||
*
|
||
*
|
||
(…)
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||
[REDACTED] Der Einsatz der Europäischen Befehle 1 - 9 der Správa železnic und der zweisprachigen
|
||
Befehlsvordrucke ist auf die Grenzstrecke beschränkt.
|
||
*
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||
*
|
||
[REDACTED] Auf zweisprachigen Befehlen werden die Namen der Betriebsstellen ausgeschrieben. Auch auf
|
||
andere Abkürzungen wird in der Regel verzichtet.
|
||
*
|
||
*
|
||
[REDACTED] Die Triebfahrzeugführer nehmen die Befehle nach den Regeln des betriebsführenden EIU
|
||
entgegen.
|
||
*
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||
*
|
||
6.1.8 Aufträge mit Befehlen erteilen
|
||
– nur bei Betriebsführung der DB InfraGO AG –
|
||
|
||
[REDACTED] Zweisprachige Befehle werden im Bereich der Betriebsführung der DB InfraGO AG dem
|
||
Triebfahrzeugführer durch den özF Falkenstein diktiert. Die zweisprachigen Befehle können dem
|
||
Triebfahrzeugführer gegebenenfalls ausgehändigt werden.
|
||
*
|
||
*
|
||
*
|
||
[REDACTED] Gründe für die Befehle 5 und 6 sowie eine Übersetzungshilfe sind auf der Rückseite des
|
||
Vordrucks „Befehle 1 – 9 d/cz“ angegeben. Für den Grenzbetrieb wurden zusätzlich die Gründe
|
||
80 – 84 aufgenommen. Die Verwendung anderer Gründe ist nicht vorgesehen. Für zusätzliche
|
||
Anweisungen, die sich in den Aufträgen der Befehle 21- 95 abbilden lassen, ist anstelle der
|
||
Freitextfelder der Vordruck „Befehle 21 – 95 d/cz“ zu nutzen.
|
||
*
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*
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*
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*
|
||
[REDACTED] Aufgrund begrenzten Platzes werden die „Befehle 21 – 95 d/cz“ auf einem eigenen Blatt
|
||
dargestellt.
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||
*
|
||
*
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||
[REDACTED] Die Inhalte der Freitextfelder in den Vordrucken „Befehle 1 – 9 d/cz“ und „Befehle 21 – 95 d/cz“
|
||
sind zweisprachig vorgegeben und entsprechend zu ergänzen.
|
||
*
|
||
*
|
||
[REDACTED] Für einen Auftrag 95.95 im Befehl 95 verwendet der Fdl die zweisprachigen Wortlaute auf dem
|
||
Vordruck „Wortlaute zum Auftrag 95.95 d/cz“ (302.3000V03). Hierfür ist der Text „siehe
|
||
Wortlaute zum Auftrag 95.95 (eigenes Blatt) / viz Slovní znění na cz (samostatný list)“ in das
|
||
Feld Freitext (95.96) des Auftrags 95.95 im Befehl 95 vorgegeben.
|
||
*
|
||
*
|
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*
|
||
*
|
||
Die Vordrucke werden immer im Auftrag 95.95 des Befehls 95 im Feld „Vordruck... W“ und im
|
||
Kopf der „Wortlaute zum 4 Auftrag 95.95 d/cz“ gleichlautend nummeriert. Die Vordrucke mit den
|
||
Wortlauten folgen stets unmittelbar im Anschluss an den Vordruck mit dem Auftrag 95.95 des
|
||
Befehls 95, der darauf verweist. Auf einem Vordruck „Wortlaute zum Auftrag 95.95 d/cz“ dürfen
|
||
mehrere Befehle erteilt werden, wenn diese vom Triebfahrzeugführer in der im Vordruck
|
||
angegebenen Reihenfolge ausgeführt werden können; andernfalls müssen mehrere Vordrucke,
|
||
die fortlaufend nummeriert werden, verwendet werden.
|
||
*
|
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|
||
*
|
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*
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*
|
||
*
|
||
Muss ausnahmsweise ein anderer Wortlaut verwendet werden, ist der zweisprachigen Eintrag
|
||
„siehe Wortlaute zum Auftrag 95.95 (eigenes Blatt) / viz Slovní znění na pro příkaz 95.95
|
||
(samostatný list)“ zu streichen und der andere Wortlaut zweisprachig in die freien Zeilen im Feld
|
||
Freitext (95.96) des Auftrags 95.95 im Befehls 95 einzutragen.
|
||
*
|
||
*
|
||
*
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||
*
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||
(…)
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||
[REDACTED] Muss der özF Falkenstein einer grenzüberschreitenden Zugfahrt Fahrplandaten übermitteln,
|
||
verwendet er Auftrag 95.95 des Befehls 95 und in Verbindung mit Wortlaut W1 des Vordrucks
|
||
„Wortlaute zum Auftrag 95.95 d/cz“.
|
||
*
|
||
*
|
||
*
|
||
6.1.9 Aufträge mit Befehlen erteilen
|
||
– nur bei Betriebsführung der PDVR
|
||
|
||
[REDACTED] Beim Erteilen von Aufträgen mittels Europäischer Befehle 1 – 9 ist im Sinne der Vorschrift SŽ
|
||
D1/1 zu verfahren. Bei Bedarf wird der Befehl um einen Freitext mit einem Wortlaut aus
|
||
„Závazná dvojjazyčná slovní znění pro všeobecný rozkaz a evropské rozkazy / Verbindlichen
|
||
zweisprachigen Wortlauten für den Allgemeinen Befehl und die europäischen Befehle“ ergänzt.
|
||
Ausnahmen werden in dieser ZusVI aufgeführt.
|
||
*
|
||
*
|
||
*
|
||
*
|
||
*
|
||
[REDACTED] Wenn Aufträge an Züge nicht mittels der Europäischen Befehle 1 – 9 erteilt werden können, wird
|
||
der zweisprachige Allgemeine Befehl (Befehl V) und der jeweilige Wortlaut gemäß „Závazná
|
||
dvojjazyčná slovní znění pro všeobecný rozkaz a evropské rozkazy / Verbindlichen
|
||
zweisprachigen Wortlauten für den Allgemeinen Befehl und die europäischen Befehle“
|
||
verwendet.
|
||
*
|
||
*
|
||
*
|
||
*
|
||
*
|
||
[REDACTED] Bei der Befehlsausertigung des zweisprachigen Allgemeinen Befehls (Befehl V) *
|
||
- trägt der Fahrdienstleiter den zutreffenden Wortlaut handschriftlich in den Befehl ein, *
|
||
- klebt der Fahrdienstleiter einen Klebezettel mit dem zutreffenden Wortlaut auf oder *
|
||
- wird der Befehl mit dem zutreffenden Wortlaut maschinell erstellt. *
|
||
[REDACTED] Im Bereich der Betriebsführung der PDVR dürfen die Europäischen Befehle 1 – 9 und der
|
||
zweisprachige Allgemeine Befehl (Befehl V) der Správa železnic den Tf grenzüberschreitender
|
||
Zugfahrten diktiert oder ausgehändigt werden. Wenn Befehle diktiert werden, gelten folgende
|
||
Regelungen:
|
||
*
|
||
*
|
||
*
|
||
*
|
||
- Beim Diktieren eines Europäischen Befehls teilt der Fahrdienstleiter dem
|
||
Triebfahrzeugführer erst die Nummer des Europäischen Befehls und die Nummer des
|
||
Auftrags bzw. des Wortlauts für den auszufüllenden Freitext mit.
|
||
*
|
||
*
|
||
*
|
||
- Muss ausnahmsweise der Vordruck des zweisprachigen Allgemeinen Befehls (Befehl
|
||
V) zusammen mit einem anderen Wortlaut benutzt werden, als sie unter den Nummern
|
||
1 bis 20 aufgeführt sind, diktiert der Fahrdienstleiter dem Triebfahrzeugführer den
|
||
geeigneten Wortlaut.
|
||
*
|
||
*
|
||
*
|
||
*
|
||
- Der Triebfahrzeugführer trägt den diktierten Auftrag bzw. Wortlaut in den jeweiligen
|
||
Vordruck des Europäischen Befehles oder des zweisprachigen Allgemeinen Befehls
|
||
(Befehl V) ein, wiederholt dem Fahrdienstleiter den diktierten Auftrag bzw. Wortlaut und
|
||
bestätigt, dass er den diktierten Text verstanden hat.
|
||
*
|
||
*
|
||
*
|
||
*
|
||
(…)
|
||
6.1.11 Transition der Zugbeeinflussung
|
||
Die Grenzstrecke muss mit aktiven Triebfahrzeugeinrichtungen des Zugbeeinflussungssystems
|
||
PZB 90 der DB InfraGO AG befahren werden.
|
||
|
||
Bei der Trassenbestellung ist gegebenenfalls ein Betriebshalt zum Aktivieren der
|
||
Triebfahrzeugeinrichtungen der PZB 90 auf dem Grenzbahnhof Kraslice zu planen.
|
||
|
||
6.1.12 Transition des Zugfunks
|
||
[REDACTED] Die grenzüberschreitenden Zugfahrten nutzen den deutschen Zugfunkkanal E72 ab km 8,8 in
|
||
Richtung Zwotental.
|
||
|
||
Ab km 8,8 in Richtung Kraslice gibt es keinen Zugfunk.
|
||
6.1.13 Nachschieben
|
||
Auf der Grenzstrecke ist nur das Nachschieben mit gekuppelten Schiebetriebfahrzeugen
|
||
zugelassen.
|
||
|
||
6.1.14 Geschobene Züge
|
||
|
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||
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||
Zwischen den Bahnhöfen Zwotental und Kraslice ist die Fahrt geschobener Züge in der Regel
|
||
untersagt. Die Ausnahme davon sind Fahrten in ein gesperrtes Gleis.
|
||
|
||
6.2 Zugfahrten – Abweichungen
|
||
(…)
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||
6.2.3 Streckenkenntnis
|
||
Die Triebfahrzeugführer grenzüberschreitender Zugfahrten müssen streckenkundig sein.
|
||
6.2.4 Schneeräumfahrten/Kontrollfahrten
|
||
Schneeräumfahrten beziehungsweise Messfahrten dürfen auf der Grenzstrecke nur als
|
||
Sperrfahrten verkehren. Sie verkehren in der Regel nur bis zur Grenze der Betriebsführung in
|
||
km 8,777 (DB) = km 27,452 (PDVR), die Weiterfahrt über die Staatsgrenze kann zwischen den
|
||
Eisenbahninfrastrukturunternehmen als Zug des Gelegenheitsverkehrs vereinbart werden.
|
||
|
||
6.2.5 Kleinwagenfahrt
|
||
Sperrfahrten, die aus Kleinwagen gebildet sind, dürfen zwischen Zwotental und Kraslice nicht
|
||
verkehren, mit Ausnahme einer Betra/ROV.
|
||
|
||
6.2.6 Sperrfahrten
|
||
Sperrfahrten sind Züge, die in ein Gleis der freien Strecke eingelassen werden, das gesperrt ist.
|
||
[REDACTED] Zugnummer der Sperrfahrt
|
||
Zwischen Zwotental und Kraslice erhalten grenzüberschreitende Sperrfahrten eine zwischen der
|
||
DB InfraGO AG und der Správa železnic im Auftrag der PDV RAILWAY a.s. abgestimmte
|
||
Zugnummer.
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||
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||
Die EVU beantragen die Zuteilung einer Zugnummer für den Bereich der Betriebsführung der
|
||
PDV RAILWAY a.s. bei der PDVR, für den Bereich der Betriebsführung der DB InfraGO AG bei
|
||
der BZ Leipzig.
|
||
|
||
Für Sperrfahrten im Rahmen einer Betra/ROV (VR) werden Zugnummern und Fahrplandaten im
|
||
Rahmen der Vorbereitung des Bauvorhabens bestellt. Die zugeteilten Zugnummern werden in
|
||
die Betra/ROV (VR) in der Regel eingearbeitet.
|
||
|
||
(…)
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||
Einer Sperrfahrt können Fahrplandaten mit Befehl übermittelt werden.
|
||
(…)
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||
[REDACTED] Geschwindigkeit einer Sperrfahrt
|
||
a) Die zulässige Geschwindigkeit einer gezogenen Sperrfahrt ist 50 km/h.
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b) Die zulässige Geschwindigkeit einer geschobenen Sperrfahrt ist 30 km/h, jedoch 20 km/h
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beim Befahren von Bahnübergängen ohne technische Sicherung.
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c) Werden mehrere Sperrfahrten in das gesperrte Gleis abgelassen, so müssen diese auf
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Sicht / nach Sichtverhältnissen verkehren.
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[REDACTED] Rück- oder Weiterfahrt der Sperrfahrt
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Bei Halt einer Sperrfahrt auf freier Strecke muss sich der Triebfahrzeugführer vom
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Fahrdienstleiter, der die Sperrfahrt abgelassen hat, die mündliche Zustimmung zur Rück- oder
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Weiterfahrt einholen. Der Fahrdienstleiter muss sofort die Beteiligten von der Rück- oder
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Weiterfahrt benachrichtigen.
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[REDACTED] Sperrfahrt beenden
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Wenn eine Sperrfahrt auf einem Bahnhof endet, muss der Triebfahrzeugführer dem
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Fahrdienstleiter die Ankunft aller Fahrzeuge melden. Ist anschließend eine Räumungsprüfung
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erforderlich, führt diese der Fahrdienstleiter nach seinem betrieblichen Regelwerk durch.
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ZusVI Kraslice-Zwotental, Akt 1ZK
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30 z 33 Ril
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302.3207Z01
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Seite 30 von 33
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(…)
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6.2.8 Nothaltauftrag
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[REDACTED] Nothaltauftrag geben *
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Bei Gefahr ist sofort Nothaltauftrag zu geben *
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(…)
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[REDACTED] Nothaltauftrag umsetzen
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Der Triebfahrzeugführer muss einen Nothaltauftrag sofort ausführen, auch wenn er ihn
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unvollständig aufgenommen hat. Er darf nur mit Zustimmung des Fahrdienstleiters weiterfahren.
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(…) *
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6.3 Rangieren
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6.3.1 Die Anwendung des Verfahrens „Rangieren zwischen den Betriebsstellen“ nach Vorschrift SŽ
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D1 ist zwischen den Bahnhöfen Zwotental und Kraslice untersagt.
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(…)
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6.4 Gleise der freien Strecke sperren
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(…)
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6.4.2 Geplante Sperrung eines Streckengleises
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(…)
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[REDACTED] Bauarbeiten können entsprechend den nachstehend aufgeführten Bedingungen durchgeführt
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werden. In welcher Form die Bauarbeiten durchgeführt werden, ist gemeinsam festzulegen und
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in Betra und VR (ROV) aufzunehmen:
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a) Baufahrzeuge fahren als Sperrfahrt
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1. Die Baufahrzeuge fahren als Sperrfahrt ins gesperrte Streckengleis und kehren nach den
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Bauarbeiten zurück. Die Sperrfahrten müssen eine Zugnummer und Fahrplanunterlagen
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haben (siehe Ziffer 6.2.7).
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(…)
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b) Nur ein Vertragspartner führt Bauarbeiten durch
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1. Teile eines gesperrten Streckengleises werden durch die DB InfraGO AG zum ‚Baugleis‘
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oder durch die PDV RAILWAY a.s. zum „Technologischen Gleis“ erklärt. Für ein
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‚Baugleis‘ ist die Einfahrt aus beziehungsweise die Ausfahrt nach dem Bahnhof Kraslice
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untersagt. Für ein ‚Technologische Gleis‘ ist die Einfahrt aus beziehungsweise die
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Ausfahrt nach dem Bahnhof Zwotental untersagt.
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(…)
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c) Beide Vertragspartner führen Bauarbeiten durch beziehungsweise sind an ihnen
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beteiligt
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(…)
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2. Ein ‚Baugleis‘ und ein ‚Technologisches Gleis‘ können auf einem Streckengleis
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unmittelbar aneinander anschliessen. Die beiden Abschnitte müssen gegeneinander
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durch Signale Sh 2 (Ril 301 der DB InfraGO AG) und Halt (SŽ D1 ČÁST PRVNÍ)
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abgeriegelt werden.
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(…)
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6. Fahrten von Fahrzeugen dürfen nach Zustimmung des Technischen Berechtigten und
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des OZOV zwischen dem Baugleis und dem Technologischem Gleis übergehen. Der
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Technische Berechtigte und der OZOV sprechen ihre Maßnahmen untereinander ab. Der
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Wechsel von Fahrzeugen zwischen ‚Baugleis‘ und ‚Technologischem Gleis‘ und die
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Fortsetzung der Fahrt erfolgt jeweils als Rangierfahrt. Die Höchstgeschwindigkeit der
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Rangierfahrten beträgt 20 km/h.
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(…)
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ZusVI Kraslice-Zwotental, Akt 1ZK
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31 z 33 Ril
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302.3207Z01
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Seite 31 von 33
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7 Maßnahmen bei gefährlichen Ereignissen
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7.1 Definitionen der gefährlichen Ereignisse
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Bei gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb wird verfahren:
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- auf deutschem Staatsgebiet nach der „Allgemeinverfügung der Bundesstelle für
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Eisenbahnunfalluntersuchung zum Melden von gefährlichen Ereignissen im
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Eisenbahnbetrieb“,
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- auf tschechischem Staatsgebiet nach dem Bahngesetz Nummer 266/1994 Sb.
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einschließlich der Durchführungsverordnungen in der jeweils gültigen Fassung/podle
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zákona číslo 266/1994 Sb. o dráhách v platném znění, včetně příslušných prováděcích
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vyhlášek v platném znění.
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7.2 Meldegrenze für gefährliche Ereignisse
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Die Meldegrenze für gefährliche Ereignisse zwischen der DB InfraGO AG und der
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PDV RAILWAY a.s. befindet sich in km 8,777 (DB) = km 27,452 (PDVR).
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(…)
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ZusVI Kraslice-Zwotental, Akt 1ZK
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32 z 33 Ril
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302.3207Z01
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(…)
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ZusVI Kraslice-Zwotental, Akt 1ZK
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33 z 33 Ril
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302.3207Z01
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9 Schlussbestimmungen, Übergangsbestimmungen
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9.1 Die Zusatzvereinbarung zum Infrastrukturverknüpfungsvertrag für die Grenzstrecke Zwotental –
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Kraslice tritt am 15.12.2024 in Kraft.
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Mit diesem Tage endet die Gültigkeit der „Örtlichen Vereinbarung für den
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Eisenbahngrenzübergang Zwotental – Kraslice“ vom 10.06.2001.
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9.2 Die ZusVI kann nur mit Zustimmung beider Vertragspartner geändert oder ergänzt werden.
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Änderungen bedürfen der Schriftform.
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(…)
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9.7 Die Veröffentlichung der ZusVI erfolgt durch die DB InfraGO AG nur in deutscher Sprache und
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durch die PDV RAILWAY a.s. nur in tschechischer Sprache nach der zweisprachigen Urschrift.
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Die EIU veröffentlichen für die EVU einen „Auszug aus der Zusatzvereinbarung zum
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Infrastrukturverknüpfungsvertrag für die Grenzstrecke Kraslice – Zwotental“. Im Auszug sind die
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aktuellen Bestimmungen aus dieser Zusatzvereinbarung zusammengestellt, die für den Zugang
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zur Grenzstrecke vereinbart wurden.
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(…)
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