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580 lines
25 KiB
Markdown
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25 KiB
Markdown
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domain: "regelwerk"
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tool: "allgemein"
|
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scope: "allgemein"
|
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tags: ["domain:regelwerk", "tool:allgemein", "scope:allgemein", "regelwerk", "betrieblich-technisch"]
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||
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||
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||
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||
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||
contact: "einfachbahn@deutschebahn.com"
|
||
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Richtlinie
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Signalordnung, Bahnbetrieb
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international
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Grenzüberschreitende Bahnstrecken
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Zusatzbestimmungen für das Befahren des Eisenbahn-
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Grenzübergangs Kufstein - Kiefersfelden, Auszug für EVU
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302.4204Z01
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Seite 1
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Fachautor: I.IBB 3; Marvin Christ; Tel.: 069 265 12441 Gültig ab 14.12.2025
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1 Geschäftsführung
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Die Geschäftsführung für die Zusatzbestimmungen haben:
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DB InfraGO AG
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Region Süd
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Betriebszentrale München
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Richelstraße 3
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80634 München
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und
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ÖBB-Infrastruktur AG
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Sicherheit und Qualität - Standards
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Praterstern 3
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1020 Wien
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2 Zusatzbestimmungen für das Befahren des
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Eisenbahn-Grenzübergangs
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siehe folgende Seiten
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Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Kiefersfelden – Kufstein
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Stand: 14.12.2025 1/14
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Region Süd ÖBB-Infrastruktur AG
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Zusatzbestimmungen zu den bahnbetrieblichen
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Normen bzw. dem bahnbetrieblichen Regelwerk
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der Infrastrukturbetreiber für das Befahren des
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Eisenbahn – Grenzübergangs Kiefersfelden –
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Kufstein
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gültig vom 01.02.2009 an.
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Geschäftsführende Stellen
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DB InfraGO AG ÖBB-Infrastruktur AG
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DB InfraGO AG
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Region Süd
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Betrieb InfraGO München
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Landshuter Allee 4
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||
80637 München
|
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||
ÖBB-Infrastruktur AG
|
||
Sicherheit und Qualität - Standards
|
||
Praterstern 3
|
||
1020 Wien
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||
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Kiefersfelden – Kufstein
|
||
Stand: 14.12.2025 2/14
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||
Verzeichnis der Änderungen ÖBB-Infrastruktur AG
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lfd.
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Nr.
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verfügt mit Gegenstand Datum
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1 35-22-2009 Inkraftsetzung 2-2009
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2 35-06/1-2009 1. Änderung 12-2009
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||
3 00035_24_2011 2. Änderung 11.12.2011
|
||
4 00035_000013_12 3. Änderung 10.06.2012
|
||
5 00035_000033_12 4. Änderung 09.12.2012
|
||
6 00035_000024_13 5. Änderung 15.12.2013
|
||
7 00035_000012_14 6. Änderung 14.12.2014
|
||
8 00035_000010_15 7. Änderung 13.12.2015
|
||
9 00037_000012_18 8. Änderung 09.12.2018
|
||
10 00037_000008_20 9. Änderung 13.12.2020
|
||
11 00037-000014-23 10. Änderung 10.12.2023
|
||
12 00037-000013-25 11. Änderung 14.12.2025
|
||
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Das Urheberrecht an dieser Richtlinie (Papier- oder Softwareversion) haben die DB InfraGO AG und die ÖBB-Infrastruktur AG. Jegliche
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||
Formen der Vervielfältigung und Weitergabe an Stellen außerhalb d er DB AG bedürfen der Zustimmung der DB InfraGO AG ode r der
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||
ÖBB-Infrastruktur AG.
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Stand 14.12.2025
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Verzeichnis der Aktualisierungen DB InfraGO AG
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Lfd.
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Nr.
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Kurzer Inhalt Gültig ab Bemerkungen Aktualisierung
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eingearbeitet
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(Namenszeichen/Tag)
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1 Neudruck/Neu-
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ausgabe
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01.02.2009 s. Einführungsschreiben
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I.NP-S-D-MÜ (B) Bl
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v 28.11.2008
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(Erstausgabe)
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2 1. Berichtigung 13.12.2009 s. Einführungsschreiben
|
||
I.NP-S-D-MÜ (B) Bl
|
||
v. 20.10.2009
|
||
Neudruck
|
||
3 2. Berichtigung 11.12.2011 s. Einführungsschreiben
|
||
I.NP-S-B (F)
|
||
v. 29.9.2011
|
||
Neudruck
|
||
4 3. Berichtigung 10.06.2012 s. Einführungsschreiben
|
||
I.NP-S-B (F)
|
||
v. 29.3.2012
|
||
Neudruck
|
||
5 4. Berichtigung 09.12.2012 s. Einführungsschreiben
|
||
I.NP-S-B (F)
|
||
v. 11.10.2012
|
||
Neudruck
|
||
6 5. Berichtigung 15.12.2013 s. Einführungsschreiben
|
||
I.NP-S-B (F)
|
||
v. 10.12.2013
|
||
Neudruck
|
||
7 6. Berichtigung 14.12.2014 s. Einführungsschreiben
|
||
I.NP-S-B (F)
|
||
v. 26.11.2014
|
||
Neudruck
|
||
8 7. Berichtigung 13.12.2015 s. Einführungsschreiben
|
||
I.NP-S-B (F)
|
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v. 18.08.2015
|
||
Neudruck
|
||
9 Verschiedenes 09.12.2018 siehe Erläuterung Neudruck
|
||
10 Verschiedenes 13.12.2020 siehe Erläuterungen Neudruck
|
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11 Verschiedenes 10.12.2023 siehe Erläuterungen Neudruck
|
||
12 Verschiedenes 14.12.2025 siehe Erläuterungen Neudruck
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||
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Kiefersfelden - Kufstein
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||
Stand: 14.12.2025 4/14
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||
1 Inhalt, Geltungsbereich
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||
Diese Unterlage enthält die Zusatzbestimmungen zu den bahnbetrieblichen Normen
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bzw. dem bahnbetrieblichen Regelwerk der Infrastrukturbetreiber DB InfraGO AG und
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||
ÖBB-Infrastruktur AG für das Fahren über den Eisenbahn-Grenzübergang Kiefersfel-
|
||
den – Kufstein einschl. der Grenzbahnhöfe Kiefersfelden und Kufstein, sowie Ergän-
|
||
zungen, Abweichungen, Begriffsdarstellungen zu den betrieblichen Richtlinien 30.01
|
||
Betriebsvorschrift V3 und 30.02 Signalbuch der ÖBB-Infrastruktur AG und zu Ril 301
|
||
und 408 der DB InfraGO AG und enthält somit u. a. die „Zusatzbestimmungen für
|
||
grenzüberschreitende Bahnstrecken“ gem. Schienennetz- Benutzungsbedingungen
|
||
der DB InfraGO AG Ziffer 2.3.4.
|
||
2 Beschreibung der Grenzstrecke
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2.1 Lage der Grenzen
|
||
Lage der Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik
|
||
Deutschland,
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||
sowie
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||
Grenze zwischen den Infrastrukturbetreibern DB InfraGO AG und ÖBB-Infr astruktur
|
||
AG
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||
- in km 0,000 der Strecke Nr. 30201 Kufstein (Grenze) – Kufstein der ÖBB-Inf-
|
||
rastruktur AG
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||
- in km 31,868 der Strecke Nr. 5702 Rosenheim – Kufstein (Grenze) der DB In-
|
||
fraGO AG
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||
2.2 Gleise der Grenzstrecke
|
||
Regelgleis von Kiefersfelden nach Kufstein
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||
- Bezeichnung DB InfraGO AG „Gleis von Kiefersfelden nach Kufstein“
|
||
- Bezeichnung ÖBB- Infrastruktur AG „Streckengleis 2“
|
||
- Grenze zwischen Bahnhof Kiefersfelden und Gleis der freien Strecke Einfahr-
|
||
signal 34FF in km 31,364
|
||
- Grenze zwischen Bahnhof Kufstein und Gleis der freien Strecke Einfahrsignal
|
||
A in km 1,147
|
||
Grenzbetriebsstrecke im Sinne der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung der Bundes-
|
||
republik Deutschland § 3a:
|
||
- Bf Kiefersfelden – Bf Kufstein jeweils einschließlich
|
||
|
||
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Kiefersfelden - Kufstein
|
||
Stand: 14.12.2025 5/14
|
||
Regelgleis von Kufstein nach Kiefersfelden
|
||
- Bezeichnung DB InfraGO AG „Gleis von Kufstein nach Kiefersfelden“
|
||
- Bezeichnung ÖBB- Infrastruktur AG „Streckengleis 1“
|
||
- Grenze zwischen Bahnhof Kiefersfelden und Gleis der freien Strecke Einfahr-
|
||
signal 34F in km 31,364
|
||
- Grenze zwischen Bahnhof Kufstein und Gleis der freien Strecke Einfahrsignal
|
||
B in km 1,147
|
||
2.3 Zuständige Fahrdienstleiter für die Grenzstrecke
|
||
Der Bahnhof Kufstein wird aus der Betriebsführungszentrale (BFZ) Innsbruck vom Fdl-
|
||
STB Kufstein (Stellbereichsfahrdienstleiter Kufstein) ferngesteuert.
|
||
Der Bahnhof Kiefersfelden wird vom Stellwerk/Unterzentrale (UZ) Rosenheim au s
|
||
ferngesteuert, welches in der Regel wiederum aus der Betriebszentrale (BZ) München
|
||
ferngesteuert wird. Der örtlich zuständige Fahrdienstleiter Rosenheim („özF Rosen-
|
||
heim“ bzw. „Fdl Rosenheim“, ggf. auch mit dem Zusatz „Strecke“) hat seinen Arbeits-
|
||
platz in der Regel in der Betriebszentrale in München. Erforderlichenfalls kann auch
|
||
vor Ort das Stellwerk in Rosenheim mit diesem Fahrdienstleiter besetzt werden.
|
||
Fdl-STB Kufstein und özF Rosenheim sind täglich durchgehend von 00:00 bis 24:00
|
||
Uhr besetzt.
|
||
2.4 Signale, Punktförmige Zugbeeinflussung (PZB)
|
||
und European Train Control System Level 2
|
||
(ETCS)
|
||
Signale
|
||
Signale sind in der Regel nach den Bestimmungen des jeweiligen Infrastrukturbetr ei-
|
||
bers aufgestellt.
|
||
Ankündigungssignale zu Signalen, z.B. Vorsignale, Ankündigungssignal/Langsam-
|
||
fahrscheibe, Ankündigen/Erwarten von Fahrleitungssignalen, sind erforderlichenfalls
|
||
im Bereich des Nachbarinfrastrukturbetreibers aufgestellt. Dem entsprechend erfolgt
|
||
auch die PZB-Absicherung.
|
||
Im Bereich der Infrastruktur der ÖBB-Infrastruktur AG sind folgende S ignale der DB
|
||
InfraGO AG an beiden Streckengleisen ständig aufgestellt:
|
||
- Fahrtrichtung von Kufstein nach Kiefersfelden
|
||
- Einfahrvorsignale 34Vf bzw. 34Vff in km 0,457 und zugehörige Vorsignalba-
|
||
ken
|
||
|
||
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Kiefersfelden - Kufstein
|
||
Stand: 14.12.2025 6/14
|
||
Zugbeeinflussung
|
||
Die Infrastruktur der ÖBB-Infrastruktur AG und der DB InfraGO AG einschl. der Grenzstre-
|
||
cke ist durchgehend mit PZB und auf österreichischer Seite zusätzlich mit ETCS Level 2
|
||
ausgerüstet.
|
||
Im Bereich der Infrastruktur der DB InfraGO AG sind folgende ETCS Balisen der ÖBB-
|
||
Infrastruktur AG im Gleisbereich montiert:
|
||
|
||
Balise (km-Lage) Fahrtrichtung
|
||
von Kufstein nach
|
||
Kiefersfelden
|
||
Fahrtrichtung
|
||
von Kiefersfelden nach Kufstein
|
||
28,820 (DB) Verbindungsabbau
|
||
GSM-R A
|
||
Netzregistrierung GSM-R A in bei-
|
||
den Streckengleisen (Vorausset-
|
||
zung für den nachfolgenden Ver-
|
||
bindungsaufbau).
|
||
Bahnhof Kiefersfelden
|
||
30,337 und 30,537
|
||
(DB)
|
||
- Verbindungsaufbau GSM-R A in
|
||
allen Hauptgleisen (je Gleis zwei
|
||
Balisengruppen aus Redundanz-
|
||
gründen).
|
||
Die Transition zwischen PZB und ETCS findet in Richtung von Kiefersfelden nach Kuf-
|
||
stein auf der österreichischen Seite der Grenzstrecke in km 1,247 (ÖBB) statt.
|
||
In Fahrtrichtung von Kufstein nach Kiefersfelden findet die Transition der Zugbee in-
|
||
flussung vom ETCS nach PZB zwischen km 0,997 (ÖBB) und km 0,691 (ÖBB) statt.
|
||
Spätestens ab km 0,691 (ÖBB) fahren alle Züge der Fahrtrichtung von Kufstein nach
|
||
Kiefersfelden stets signalgeführt.
|
||
2.5 Elektrischer Zugbetrieb
|
||
Die Trennung der Oberleitung zwischen der DB InfraGO AG und der ÖBB-Infrastruktur
|
||
AG erfolgt im Bereich einer Schutzstrecke auf der Staatsgrenze.
|
||
Bei der Schutzstrecke handelt es sich um eine „Verkürzte Fahrleitungsschutzstrecke“
|
||
gemäß Modul 492.1005 Abschnitt 2 der DB InfraGO AG, die mit Signal El 1 und El 2
|
||
am gleichen Standort signalisiert ist (spannungsloser Bereich: 5m) und die nicht zuge-
|
||
schaltet werden kann. Wenn ein elektrisch arbeitendes Triebfahrzeug mit einem ge-
|
||
hobenen Stromabnehmer innerhalb der verkürzten Fahr leitungsschutzstrecke zum
|
||
Halten gekommen ist, darf unter Berücksichtigung der Regeln im o.g. Modul nur im
|
||
notwendigen Maß zum Herausfahren aus der Fahrleitungsschutzstrecke als „anderer
|
||
Stromabnehmer“ ausnahmsweise auch ein Stromabnehmer nach Schweizer Norm mit
|
||
verkürzter Wippe verwendet werden.
|
||
|
||
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Kiefersfelden - Kufstein
|
||
Stand: 14.12.2025 7/14
|
||
2.6 Telekommunikationseinrichtungen
|
||
Für den Eisenbahn-Grenzübergang Kiefersfelden - Kufstein sind folgende Telekom-
|
||
munikationsverbindungen eingerichtet:
|
||
- Zugfunkeinrichtungen:
|
||
DB InfraGO AG: Digitaler Zugfunk (GSM-R D).
|
||
ÖBB-Infrastruktur AG: Digitaler Zugfunk (GSM-R A).
|
||
Umschaltpunkt ist im Bf Kiefersfelden während des Haltes bzw. Betriebsstel -
|
||
lenmitte bei durchfahrenden Zügen.
|
||
3 Bahnbetriebliche Regelungen für den
|
||
Eisenbahn-Grenzübergang Kiefersfelden –
|
||
Kufstein
|
||
3.1 Gültigkeit von Normen und Regelwerk; zusätzliche
|
||
Bestimmungen
|
||
Grundsätzlich gelten jeweils bis zur Staatsgrenze
|
||
- für die von der ÖBB-Infrastruktur AG betriebenen Infrastruktur neben den ein-
|
||
schlägigen Gesetzen und Verordnungen der Republik Österreich die Nor-
|
||
men der ÖBB-Infrastruktur AG,
|
||
- für die von der DB InfraGO AG betriebene Infrastruktur neben den einschlägi-
|
||
gen Gesetzen und Verordnungen der Bundesrepublik Deutschland das In-
|
||
fraGO zugangsrelevante Regelwerk und das betrieblich-technische Regel-
|
||
werk der DB InfraGO AG (s. Schienennetz-Benutzungsbedingungen der DB
|
||
InfraGO AG).
|
||
Zugmannschaften (einschließlich Personal von Nebenfahrten) und Zugpersonal, die
|
||
nur die Grenzstrecke und die Grenzbahnhöfe befahren, müssen Normen und Regel-
|
||
werke der Eisenbahn-Infrastrukturbetreiber in dem Umfang beherrschen, wie es für
|
||
das Befahren der Grenzstrecke und der Grenzbahnhöfe erforderlich ist.
|
||
Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen oder in einer Betriebs- und Bauanwei-
|
||
sung (Betra) nichts anderes geregelt ist, ist hierfür maßgebend
|
||
- grundsätzlich der Ort des Triebfahrzeugführers
|
||
- beim Zurückfahren/Zurücksetzen/Zurückschieben, sowie beim Weiterfahren
|
||
eines Zuges auf freier Strecke jeweils das Regelwerk/ die Normen des Infra-
|
||
strukturbetreibers, in dessen Richtung zurück- oder weitergefahren wird.
|
||
Im Bereich der Grenzstrecke und der Grenzbahnhöfe können Nothaltaufträge über
|
||
Zugfunk sowohl gemäß den Normen/dem Regelwerk der ÖBB-Infrastruktur AG als
|
||
auch der DB InfraGO AG empfangen werden, die in jedem Fall zu beachten sind.
|
||
Nothaltaufträge sind immer sofort auszuführen.
|
||
|
||
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Kiefersfelden - Kufstein
|
||
Stand: 14.12.2025 8/14
|
||
3.2 Signale, PZB-Absicherung
|
||
Sind Ankündigungssignale zu Signalen, z.B. Vorsignale, Ankündigungssignal/Lang-
|
||
samfahrscheibe, Geschwindigkeits-Ankündesignal/Ankündigungstafel, Ankündi-
|
||
gen/Erwarten von Fahrleitungssignalen, im Bereich des Nachbarinfrastrukturbetrei-
|
||
bers aufgestellt, gelten in diesem Fall für das Ankündigungssignal die Bestimmungen
|
||
des Infrastrukturbetreibers, in dessen Bereich das angekündigte Signal steht. Ent-
|
||
sprechendes gilt für die zugehörige PZB-Absicherung.
|
||
Reicht eine (vorübergehende) Langsamfahrstelle oder ein Gleisabschnitt mit anderen
|
||
zu signalisierenden Besonderheiten über die Grenze zwischen den Infrastrukturbetrei-
|
||
bern hinweg, gelten für die Signalisierung des Endes die Bestimmungen des Infra-
|
||
strukturbetreibers am Beginn der Langsamfahrstelle
|
||
3.3 Fahrplanunterlagen (auch EBuLa der DB InfraGO
|
||
AG)
|
||
Beim Befahren des Eisenbahn-Grenzübergangs Kiefersfelden - Kufstein werden
|
||
durch die DB InfraGO AG Fahrplanunterlagen herausgegeben. Die von der DB In-
|
||
fraGO AG herausgegebenen Fahrplanunterlagen gelten bis zur Ankunft oder Durch-
|
||
fahrt bzw. ab der Abfahrt oder Durchfahrt im Bahnhof Kufstein; die Darstellung erfolgt
|
||
nach den Regeln der DB InfraGO AG. gem. Ril 408. Eine geschwindigkeitsunabhän-
|
||
gige Fahrplandarstellung beider Richtungen für den Bereich Kiefersfelden-Kufstein
|
||
Grenze nach dem Muster der DB InfraGO AG (Buchfahrplan Spalten 3a und 3b, Füh-
|
||
rerraumanzeige Kilometrierungs- und Grafikspalte) befindet sich als Anlage zu die-
|
||
sen Zusatzbestimmungen.
|
||
|
||
Fahrplanbeantragung
|
||
|
||
Für jede Trasse auf der gesamten Grenzstrecke kann es nur ein anmeldendes EVU
|
||
geben. Besitzt das anmeldende EVU nur für einen Teil der Grenzstrecke die erfor-
|
||
derliche Sicherheitsbescheinigung, so ist für den zweiten Teil der Grenzstrecke, das
|
||
kooperierende EVU, welches für diesen Teil über eine Sicherheitsbescheinigung ver-
|
||
fügt, verpflichtend bekanntzugeben. Ein aktuelles Verzeichnis der auf dem österrei-
|
||
chischen Teil bzw. deutschen Teil der Grenzstrecke zugelassenen EVU, kann bei
|
||
Bedarf tagesaktuell gegenseitig von der DB InfraGO AG bzw. ÖBB-Infrastruktur AG
|
||
angefordert werden.
|
||
Trassenanmeldungen müssen mindestens folgende Angaben enthalten:
|
||
- Internationale Zugnummer unter Angabe des Zugausgangsbahnhofs/Zielbahnhofs
|
||
im Ausland
|
||
- Zugcharakteristik und Verkehrszeitregelung
|
||
- Name des kooperierenden EVU beim Nachbar Infrastrukturbetreiber
|
||
- Benennung der im Grenzbahnhof durchzuführenden Behandlung (Personalwech-
|
||
sel, Wagentechnische Untersuchung, etc.) sowie die erforderliche Mindestaufent-
|
||
haltsdauer.
|
||
Züge, die mehr als 20 Stunden verspätet sind, dürfen die Infrastruktur der DB In-
|
||
fraGO AG und damit die Grenzstrecke nicht mehr befahren. Daher wird für Züge mit
|
||
einer Verspätung von mehr als 20 Stunden eine neue, gültige Fahrplanunterlage für
|
||
die Grenzbetriebsstrecke benötigt. Hierzu ist es erforderlich, eine entsprechende
|
||
Trassenanmeldung im Gelegenheits- / adhoc-Verkehr zu beantragen.
|
||
|
||
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Kiefersfelden - Kufstein
|
||
Stand: 14.12.2025 9/14
|
||
Regelung für Kufstein:
|
||
Die Aufenthaltszeit im Grenzbahnhof ist auf das betrieblich notwendige Minimum zu
|
||
beschränken (für Personalwechsel, Systemwechsel, etc.) und darf 90 Minuten nicht
|
||
überschreiten. Ab einer gewünschten Haltezeit von mehr als 60 Minuten ist eine Prü-
|
||
fung durch den Betriebsmanager oder Fdl-BEKO der BFZ Innsbruck erforderlich
|
||
.
|
||
3.4 La
|
||
In der La der ÖBB-Infrastruktur AG sind zu La-Strecke
|
||
„302a Staatsgrenze nächst Kufstein – Wörgl Hbf“ bzw.
|
||
„302b Wörgl Hbf – Staatsgrenze nächst Kufstein“
|
||
alle Angaben zu vorübergehenden Langsamfahrstellen und Besonderheiten bis bzw.
|
||
ab km 0,000 (Grenze) enthalten.
|
||
In der La der DB InfraGO AG sind zu La-Strecke
|
||
„54a Rosenheim – Kiefersfelden – Grenze km 31,868“ bzw.
|
||
„54b Grenze km 31,868 – Kiefersfelden – Rosenheim“
|
||
und
|
||
„1054a Grenze km 31,868 - Kiefersfelden - Rosenheim - Freilassing (Esig km
|
||
82,900)“ bzw.
|
||
„1054b Freilassing (Esig km 82,900) - Rosenheim - Kiefersfelden - Grenze
|
||
km 31,868“
|
||
alle Angaben zu vorübergehenden Langsamfahrstellen und Besonderheiten bis bzw.
|
||
ab km 31,868 (Grenze) enthalten.
|
||
Zur Unterstützung der Triebfahrzeugführer wird darüber hinaus zu jeder vorüberge-
|
||
henden Langsamfahrstelle ein Hinweis in der jeweiligen La des Nachbarinfrastruktur-
|
||
betreibers aufgenommen, wenn sich
|
||
- das zugehörige Ankündigungssignal zu einer vorübergehenden Langsamfahr-
|
||
stelle der ÖBB-Infrastruktur AG bzw.
|
||
- die zugehörige Langsamfahrscheibe zu einer vorübergehenden Langsam-
|
||
fahrstelle der DB InfraGO AG
|
||
im Bereich des Nachbarinfrastrukturbetreibers befindet.
|
||
Beispieleintrag der deutschen La am Grenzübergang Kiefersfelden-Kufstein.
|
||
|
||
|
||
|
||
|
||
|
||
|
||
1 2 3 4 5 6 7 8
|
||
Lfd.
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Nr.
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In Betriebsstelle
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oder
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zwischen den
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Betriebsstellen
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Ortsangabe
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Geschwin-
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digkeit
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Besonder-
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heiten
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Uhrzeit
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oder
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betroffene
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Züge
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In
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Kraft
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ab
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Außer
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Kraft
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ab
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Gründe
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und sonstige
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Angaben
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Kiefersfelden
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31,30
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Lf 1/
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ÖBB-Ankündi-
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gungssignal
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Kennz 9
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02.10.
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13
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08:00
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03.10.
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13
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19:00
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La bei ÖBB
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PZB am
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Ankündigungssignal
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ständig wirksam
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Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Kiefersfelden - Kufstein
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Stand: 14.12.2025 10/14
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Beispieleinträge dazu für die La der ÖBB-Infrastruktur AG:
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3.5 Zuständige Fahrdienstleiter bei Meldungen
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Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen oder in einer Betriebs- und Bauanwei-
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sung (Betra) nichts anderes geregelt ist, erfolgt die Entgegennahme und Abgabe von
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Aufträgen und Meldungen, sowie der Aufruf von Hilfe jeweils durch den für die Infra-
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struktur zuständigen Fdl/özF.
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Bei unerlaubtem Überfahren von bzw. unzulässigem Vorbeifahren an Haltsignalen
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oder an einer Stelle, an der nach Befehl zu halten war, sowie bei Unregelmäßigkei-
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ten/Störungen an der Zugbeeinflussung ist dies der für die jeweilige Anlage bzw. diese
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Stelle zuständige Fahrdienstleiter.
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Beim Weiterfahren oder Zurücksetzen bzw. Zurückschieben eines Zuges nach dem
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Halten auf freier Strecke ist jeweils der Fahrdienstleiter zuständig, in dessen Richtung
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nach dem Halten gefahren wird.
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3.6 Fahrordnung
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Auf der zweigleisigen Strecke zwischen Kiefersfelden und Kufstein wird grundsätzlich
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rechts gefahren (gewöhnliche Fahrtrichtung/ Regelgleis).
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Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Kiefersfelden - Kufstein
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Stand: 14.12.2025 11/14
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3.7 Außergewöhnliche Sendungen, Fahrzeuge usw.
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Außergewöhnliche Sendungen (auch außergewöhnliche Fahrzeuge und Züge) auf der
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Grenzstrecke dürfen nur in Züge eingestellt werden, wenn darüber eine Beförderungs-
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anordnung (Regelzüge der DB InfraGO AG) oder einer Fahrplananordnung (Sonder-
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züge der DB InfraGO AG, sowie Regel- und Sonderzüge der ÖBB-Infrastruktur AG)
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vorliegt.
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Die Beförderungsanordnung oder die Fahrplananordnung enthält:
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- die Bza-Nr. der DB InfraGO AG
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- die aS-Zahl. der EVU (von österreichischer Seite)
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- den zu benutzenden Zug
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- die Beförderungsbedingungen für die Grenzstrecke
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- den Beförderungstag
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3.8 Nachschieben
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Das Nachschieben mit einem nicht mit dem Zug gekuppelten Schiebetriebfahrzeug ist
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auf der Grenzstrecke Kiefersfelden – Kufstein verboten.
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3.9 Zugbildung, Zugvorbereitung
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Die Zugbildung von Zügen, die den Eisenbahn-Grenzübergang Kiefersfelden - Kuf-
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stein befahren, und die Bremsberechnung bzw. –einstellung für diese Züge erfolgt
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nach den auf der Infrastruktur der DB InfraGO AG und der ÖBB-Infrastruktur AG hierfür
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gültigen Regeln.
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Erläuterung:
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Die Regeln und Anforderungen für beide Infrastrukturen sind bei unterschiedlichen Regeln er-
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füllt, wenn die Regeln mit den höheren Anforderungen angewendet werden (Prinzip der An-
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wendung der Regeln mit der größten Sicherheit). Widersprechen sich die Regeln, treffen die
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für das sichere Erbringen der Eisenbahnverkehrsleistung Verantwortlichen entsprechende An-
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ordnungen jeweils für ihr Unternehmen. Ggf. sind die Infrastrukturbetreiber einzubinden, die
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erforderlichenfalls entsprechende einheitliche Regeln für alle Eisenbahnverkehrsunternehme n
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in diese Zusatzbestimmungen aufnehmen.
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Signale an Zügen und Fahrzeugen, sowie Signale für die Zugmannschaften/für das
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Zugpersonal sind auf dem Eisenbahn-Grenzübergang Kiefersfelden – Kufstein nach
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den Regeln der DB InfraGO AG oder nach den Regeln der ÖBB-Infrastruktur AG an-
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zubringen bzw. zu geben.
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3.10 Befehle
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Die Verständigung von grenzüberschreitenden Fahrten mittels Befehlen über Beson-
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derheiten im Bereich des Eisenbahn-Grenzübergangs Kiefersfelden – Kufstein ein-
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schließlich dem jeweils anschließenden Einfahr- bzw. Ausfahrweg in den Bahnhöf en
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Kiefersfelden oder Kufstein erfolgt mit den europäischen Befehlen (1 – 9) sowie den
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nationalen Befehlsmustern der ÖBB-Infrastruktur AG oder der DB InfraGO AG.
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Grundsätzlich ist das Befehlsmuster aus dem Regelwerk jenes Infrastrukturbetreibers
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zu verwenden, auf dessen Infrastruktur der Befehl übermittelt wird.
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Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Kiefersfelden - Kufstein
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Stand: 14.12.2025 12/14
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Verfügt der Triebfahrzeugführer bei fernmündlicher Übermittlung nur über das Befehls-
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muster des benachbarten Infrastrukturbetreibers, ist der Fdl darüber zu verständigen.
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In diesem Fall sind bei nationalen Befehlen die Wortlaute von
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• ÖBB-Befehlen im DB-Befehl 95.95 (95.96 Freitext)
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• DB-Befehlen im ÖBB-Befehl 24 (24.1 Freitext)
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vom Triebfahrzeugführer einzutragen.
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In bestimmten Fällen können schriftliche Befehle eines Infrastrukturbetreibers nach
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seinem Muster im Bereich des Nachbarinfrastrukturbetreibers durch Aushändigung ei-
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ner Kopie des Befehlsmusters übermittelt werden. Der den schriftlichen Befehl emp-
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fangende Triebfahrzeugführer/(S)Kl-Führer hat beim Befehlsempfang vor der Emp-
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fangsbescheinigung die Lesbarkeit des ausgehändigten Befehls zu prüfen; ggf. ist der
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Befehlsempfang zurückzuweisen und die Empfangsbescheinigung zu verweigern.
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Maßgebend für die Anwendung eines schriftlichen Befehls sind grundsätzlich die Nor-
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men/das Regelwerk des Infrastrukturbetreibers, auf dessen Infrastruktur der Befehl
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gilt. Die Verfahrensweise bei der Übermittlung von schriftlichen Befehlen erfolgt stets
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nach den Regeln bzw. Normen des Infrastrukturbetreibers, der den Befehl an den Zug
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übermittelt.
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Für alle Befehle wird eine eindeutige Kennung vergeben.
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3.11 Abweichen von der Fahrordnung auf der freien
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Strecke - Auf dem Gegengleis fahren
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Beim Fahren auf dem Gegengleis von Kufstein nach Kiefersfelden wird auf einen be-
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sonderen Auftrag für die Infrastruktur der DB InfraGO AG (Signal Zs 6 der DB InfraGO
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AG) verzichtet.
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3.12 Nebenfahrten/Sperrfahrten
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Nebenfahrten und TAE-Fahrten der ÖBB-Infrastruktur AG auf der Grenzstrecke sind
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ausschließlich
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- als NO-Fahrt
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- im gesperrten Streckengleis und auf Sicht, sowie
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- auf der Infrastruktur der ÖBB bis zur Staatsgrenze zugelassen.
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Entsprechende Fahrten der DB InfraGO AG sind Sperrfahrten und sind auf de r Infra-
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struktur der DB InfraGO AG bis zur Staatsgrenze zugelassen.
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Nebenfahrten/Sperrfahrten erhalten stets Fahrpläne oder Fahrtanweisungen sowie
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schriftliche Befehle nach den Regeln des Infrastrukturbetreibers, dessen Infrastruktur
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befahren wird.
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Besonderheiten (Ausnahmeregelungen)
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Fahrten eines Infrastrukturbetreibers bzw. in dessen Auftrag dürfen zur Instandset-
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zung/Entstörung von techn. Einrichtungen bzw. zur technischen Hilfeleistung bei Un-
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regelmäßigkeiten im Bereich der Infrastruktur der Nachbarbahn verkehren (z.B. Aus-
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tausch/Aufstellen von El- bzw. Lf-Signalen. Arbeiten an der Schutzstrecke, Inspektion
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Vorsignale, Unfälle).
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Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Kiefersfelden - Kufstein
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Stand: 14.12.2025 13/14
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Die Fahrten dürfen höchstens
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- aus Richtung Kiefersfelden bis Einfahrsignal Kufstein (ÖBB km 1,147) bzw.
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- aus Richtung Kufstein bis Einfahrsignal Kiefersfelden (DB km 31,364) verkeh-
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ren und müssen somit auf dem gleichen Gleis wieder zum Ausgangsbahnhof
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zurückfahren.
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3.13 Notfälle
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Nur in Notfällen dürfen solche Fahrten nach Anweisung des Notfallmanagers der DB
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InfraGO AG bzw. des Einsatzleiters der ÖBB-Infrastruktur AG bis in den benachbarten
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Grenzbahnhof auf Sicht fahren.
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3.14 Halt auf freier Strecke aus unvorhergesehenem
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Anlass; Zugteilung, Zugtrennung
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Kann nicht mit dem ganzen Zug sondern nur mit einem Zugteil weiter-/zurückgefahren
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werden, muss der zurückgelassene/abgetrennte Zugteil von einem Mitarbeiter des
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ausführenden Betriebsdienstes/EVU bewacht werden.
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Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Kiefersfelden - Kufstein
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Stand: 14.12.2025 14/14
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Anlage
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Geschwindigkeitsunabhängige Fahrplandarstellung beider Richtungen für den Be-
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reich Kiefersfelden – Kufstein Grenze
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