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2026-06-30 21:19:25 +02:00

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Richtlinie
Signalordnung, Bahnbetrieb international 1 Grenzüberschreitende Bahnstrecken
Grenzüberschreitende Bahnstrecken mit Luxemburg 302.7000
Seite 1
1 Allgemeines
(1) Zwischen den Schienennetzen von Deutschland und Luxemburg gibt es zur- Anzahl
zeit eine grenzüberschreitende Strecke.
(2) Die Societe Nationale des Chemins de fer Luxembourgeois (CFL) und die Infrastruktur-
DB InfraGO AG betreiben diese Grenzbetriebsstrecke. betre iber
2 Struktur der Zusatzvereinbarung
(1) Die Zusatzvereinbarung zwischen der CFL und der DB Netz AG wird als Re- RöB
gelung der örtlichen Besonderheiten (RöB) bezeichnet.
(2) Die Nutzungsvorgaben für EVU im Sinne des betrieblich-technischen Regel- Gemeinsame
werks wird als Gemeinsame Schnittstelle für EVU bezeichnet und als Zusatz Schnittstelle
302.7201201 veröffentlicht.
3 Geografische Übersicht
Grenzbetriebsstrecken mit Luxemburg
Karte: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
4 Übersicht der Zusatzbestimmungen
1 Igel - Wasserbillig
302.7001 Regelung der örtlichen Besonderheiten auf der Grenzstrecke Igel -
Wasserbillig
1 302.7201201 Gemeinsame Schnittstelle für EVU ____ I
Fachautor: I.IBB 34; Daniel Müller; Tel.: (0681) 308 3335 Gültig ab: 14.12.2025
Richtlinie
Signalordnung, Bahnbetrieb international Grenzüberschreitende Bahnstrecken
Regelung der örtlichen Besonderheiten auf der Grenzstrecke Igel-
Wasserbillig
302.7201Z01
Seite 1
Fachautor: I.IBB 34; Daniel Müller; Tel.: 0681 308 3335 Gültig ab: 14.12.2025
1 Geschäftsführung
Die Geschäftsführung für die gemeinsame Schnittstelle für EVU haben:
DB InfraGO AG
Region Mitte
und
Betrieb Netz Koblenz
Frankenstraße 1-3
D-56068 Koblenz
Société Nationale des Chemins de Fer Luxembourgois
Direction Gestion Infrastructure
Cellule dAssistance QSE
16, boulevard d´Avranches
L-1018 Luxembourg
2 Gemeinsame Schnittstelle für EVU
siehe folgende Seiten
Regionalbereich Mitte Direction Gestion Infrastructure
Anlage 3
Gemeinsame Schnittstelle für EVU
Neuausgabe
gültig ab 14.12.2025
Geschäftsführende Stellen
DB InfraGO CFL
DB InfraGO
Betrieb Netz Koblenz
I.NB-MI-N-KO
Frankenstraße 1 3
D-56068 Koblenz
 +49 160 9747 5017
Société Nationale des Chemins de Fer Luxembourgeois
Direction Gestion Infrastructure
Cellule dAssistance QSE GI/QSE-GAT
16, boulevard dAvranches
B.P. 1803
L-1018 Luxembourg
 +352 2489 3476
Diese gemeinsame Schnittstelle ist zugänglich zu machen:
 den Eisenbahninfrastrukt urunternehmen welche die Grenzstrecke befahren;
 den Eisenbahnverkehrsunt ernehmen welche die Grenzstrecke befahren.
Nachweis der Bekanntgaben
Lfd. Nr Kurzer Inhalt Gültig ab Bemerkungen In die Richtlinie eingearbeitet
(Namenszeichen und Datum)
1 Neuausgabe 14.12.2025 Diese Anlage 3 Gemeinsame Schnittstelle
für EVU ersetzt die ehemalige Anlage 3 vom
12.06.2022.
Das Urheberrecht an dieser Vereinbarung (Papier- oder Softwareversion) haben die DB InfraGO und die CFL, Direction Gestion
Infrastructure. Jegliche Formen der Vervielfältigung oder der Weitergabe an Dritte bedürfen der Zustimmung der DB InfraGO
und der CFL, Direction Gestion Infrastructure.
1. ALLGEMEINES 1
1.1. Gegenstand 1
1.2. Rechtsvorschriften 1
2. GLEICHWERTIGKEIT DER BEGRIFFE 1
3. BESCHREIBUNG DER GRENZSTRECKE 2
3.1. Grenzstrecke und Grenzbahnhöfe 2
3.1.1. Eisenbahnverbindung 2
3.1.2. Grenzbahnhöfe 2
3.1.3. Grenzstrecke 2
3.1.4. Ortsfeste Signale auf dem Gebiet der Betriebsführung des anderen EIU 3
3.1.5. Staatsgrenze 3
3.2. Elektrischer Zugbetrieb 3
3.2.1. Ausrüstung 3
3.2.2. Systeme 3
3.2.3. Trennstelle 3
3.2.4. El-Signale 4
3.2.5. Lagepläne 4
3.3. Betriebsführung 4
3.4. Betriebssprache Fehler! Textmarke nicht definiert.
3.5. Streckendaten 4
3.5.1. Telekommunikationseinrichtungen 4
3.5.2. Zugsicherungssystem 5
3.5.3. Kilometerwechsel: 5
3.5.4. Streckenklasse 6
3.5.5. Lichtraumprofil: 6
4. VORÜBERGEHENDE LANGSAMFAHRSTELLEN, STELLEN MIT
BESONDERER BETRIEBLICHER REGELUNG UND ANDERE
BESONDERHEITEN 6
4.1.1. Verständigung des Zugpersonals 6
4.1.2. Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit 6
4.1.3. Räumen der Grenzstrecke 6
4.1.4. Nachschiebeverbot 6
4.1.5. Zugsignale 6
4.2. Kurzfristige Fahrplanmitteilungen 7
4.2.1. Wann 7
Gemeinsame Schnittstelle für EVU
Neuausgabe - 14.12.2025 1
1. Allgemeines
1.1. Gegenstand
Diese gemeinsame Schnittstelle enthält die Informationen (Vorgaben) der
Infrastrukturbetreiber an die Eisenbahnverkehrsunternehmen für die Benutzung der
Grenzstrecke.
1.2. Rechtsvorschriften
Grundsätzlich gelten im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr die
Rechtsvorschriften des Staates und die Richtlinien und Anweisungen über die
Betriebsführung und die Sicherheitsbestimmungen des Vertragspartners, dessen
Infrastruktur genutzt wird.
2. Gleichwertigkeit der Begriffe
bei der DB InfraGO bei den CFL
Lageplan plan de situation-si gnalisation (PSS)
Zentralschaltstelle (Zes) Central sous-stations (CSS)
Streckenfernsprechverbindung
(Fs-Verbindung) téléphone de la voie
Räumungsprüfung
contrôle du dégagement Einzelräumungsprüfung
Räumungsprüfung auf Zeit
Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) gestionnaire de linfrastructure (GI)
Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) entreprise ferroviaire (EF)
Betriebszentrale (BZ) Supervision Trafic (EI-ST)
Fahrdienstleiter (Fdl) Traffic Controller / Safet y Controller
Fahren auf Sicht marche à vue
Kleinwagen (Kl) véhicule secondaire (VS)
Kilometerpunkt (km) point kilométrique (pk)
Beförderungsanordnung Avis de Transport Exceptionnel (ATE)
Betriebs- und Bauanweisung (Betra) Avis de Travaux (ATRA)
La tableau RAL
Fahren auf Gegengleis mit ZS 6 circulation à contre-sens (CCS)
Gemeinsame Schnittstelle für EVU
Neuausgabe - 14.12.2025 2
bei der DB INFRAGO bei den CFL
Gegengleis voie du contre-sens
Grenzstreckenabschnitt section frontière
Betriebstelle poste dexploitation
Zugnummermeldeanlage (ZNL) dispositif optique dannonce du numéro des
trains
Triebfahrzeugführer (Tf) conducteur
Zugbegleiter personnel daccompa gnement
Zugpersonal personnel des trains
Gleissperrung - voie de travail
- voie de secours
- barra ge de la voie
Sperrfahrt - Mouvement de travaux (MOTRA)
- Convoi de secours
3. Beschreibung der Grenzstrecke1
3.1. Grenzstrecke und Grenzbahnhöfe
3.1.1. Eisenbahnverbindung
Der Eisenbahngrenzübergang Igel - Wasserbillig ist Teil der Eisenbahnstrecke (Strecke
3 CFL/Strecke 3140 DB), die Deutschland mit Luxemburg verbindet.
3.1.2. Grenzbahnhöfe
Die Grenzbahnhöfe sind der Bahnhof (Bf) Igel (DB InfraGO) und der Bf Wasserbillig
(CFL).
3.1.3. Grenzstrecke
Grenzstrecke ist der Streckenabschnitt zwischen den Einfahrsignalen F und FF, km
18,237 (DB InfraGO), des Bf Igel und den Einfahrsignalen J390, pk 37,325 (CFL) bzw.
J380, pk 37,357 (CFL), des Bf Wasserbillig.
Der Streckenabschnitt Wasserbillig Igel ist zweigleisig.
1 Sämtliche pk/km Angaben beziehen sich auf die von den jeweiligen EIU in ihren Signal-/Lageplänen
angegebenen Werte.
Gemeinsame Schnittstelle für EVU
Neuausgabe - 14.12.2025 3
3.1.4. Ortsfeste Signale auf dem Gebiet der Betriebsführung
des anderen EIU
Auf dem Gebiet der CFL sind folgende Signale der DB InfraGO aufgestellt:
 Fahrleitungssignale El 3 [pk 37,160 (CFL)] bzw. km 37,157 (CFL), El 4 [pk 37,399
(CFL)]
Auf dem Gebiet der DB InfraGO sind folgende Signale der CFL aufgestellt:
 Vorsignalbalken
 Vorsignale Aj 390 und Aj 380 [km 18,186 (DB InfraGO)]
 Fahrleitungssignale ESFAp/TA [km 18,859 (DB InfraGO)]
 GSM-R Tafeln RF 34a [km 19,035 (DB InfraGO)]
 Vorsignalwiederholer Rj 390 [km 19,069 (DB InfraGO) und Rj 380 [km 19,073 (DB
InfraGO)]
 ESFAp/TE [km 19,118 (DB InfraGO)].
3.1.5. Staatsgrenze
Die Staatsgrenze befindet sich in km 19,163 (DB InfraGO) = pk 37,443 (CFL).
3.2. Elektrischer Zugbetrieb
3.2.1. Ausrüstung
Die Grenzstrecke Wasserbillig - Igel ist elektrifiziert.
3.2.2. Systeme
In der Oberleitung ist :
 im Bereich der DB InfraGO eine Wechselspannung von 15000 Volt, 16,7 Hertz,
 im Bereich der CFL eine Wechselspannung von 25000 Volt, 50 Hertz.
3.2.3. Trennstelle
Die Systeme der DB InfraGO und der CFL werden an einer Trennstelle in km 19,163
(DB InfraGO) / pk 37,443 (CFL) getrennt.
Es obliegt den auf der Grenzstrecke verkehrenden EVUs, Maßnahmen zu ergreifen
um insbesonders beim Heranfahren an die Halt zeigenden Hauptsignale (SFP) J390
respektiv J380 ein Liegenbleiben innerhalb der Trennstelle auszuschließen.
Gemeinsame Schnittstelle für EVU
Neuausgabe - 14.12.2025 4
3.2.4. El-Signale
Die Trennstelle ist durch Fahrleitungssignale der DB InfraGO bzw. der CFL
gekennzeichnet.
3.2.5. Lagepläne
Der Lageplan des benachbarten Grenzbahnhofs liegt in Wasserbillig bzw. Karthaus auf.
3.3. Betriebsführung
Grenze der Betriebsführung ist gleich der Staatsgrenze [km 19,163 (DB InfraGO) = pk
37,443 (CFL)]. Die Betriebsführung erfolgt grundsätzlich durch:
 DB InfraGO von Igel bis zur Grenze der Betriebsführung;
 CFL von Wasserbillig bis zur Grenze der Betriebsführung.
3.4. Anzuwendende Sprache
3.4.1. Betriebssprache
Für die Grenzstrecke gilt Deutsch als Betriebssprache.
3.4.2. Vordrucke
Auf der Grenzstrecke werden schriftliche Befehle an Züge und andere Vordrucke in
deutscher Ausführung für alle grenzüberschreitenden Züge eingesetzt.
Ab Fahrplanwechsel am 14.12.2025 sind die europaweit einheitlichen Befehle 1 bis 9
anzuwenden.
3.5. Streckendaten
 Streckengeschwindigkeit: 80 km/h / 90 km/h
 Bremsweg: - 1000 m CFL
- 1000 m DB InfraGO
 maßgebende Neigung: - 2 ‰ CFL
- 2,5 ‰ DB InfraGO.
3.5.1. Telekommunikationseinrichtungen
Auf der Grenzstrecke Wasserbillig - Igel sind folgende Telekommunikationsverbin-
dungen eingerichtet:
 Zugfunkeinrichtungen:
— DB InfraGO: Digitaler Zugbahnfunk (GSM-R)
Gemeinsame Schnittstelle für EVU
Neuausgabe - 14.12.2025 5
Registrierung im Nachbarnetz ist in Richtung Wasserbillig - Igel km 19,035 (DB
InfraGO).
— CFL: Digitaler Zugbahnfunk (GSM-R)
Registrierung im Nachbarnetz ist in Fahrtrichtung Igel Wasserbillig km 19,035
(DB InfraGO)
Die Triebfahrzeugführer werden durch Tafeln am Gleis auf die jeweilige Betriebsart
GSM-R hingewiesen.
 Fernsprechverbindung (téléphone dalarme) zur Zentralschaltstelle Luxemburg (CSS)
auf dem Streckenabschnitt Bundesgrenze Wasserbillig;
 GSM-R Rückfalltelefon:
Karthaus: +49 151 27402626
Wasserbillig: +352 4990 3131
 Signalfernsprecher:
an den Einfahrsignalen J 390 und J 380 Bf Wasserbillig, mit Verbindung zum Fdl Bf
Wasserbillig;
 GSM-R-Gerät (OPH) für den Fahrdienstleiter Wasserbillig:
Das Gerät dient zur Verständigung des Traffic Controller / Safety Controller mit den
Zügen, insbesondere im Gefahrenfall auf dem deutschen Teil der Grenzstrecke zur
Abgabe eines Nothaltauftrages und ist gemäß 8.12.3 zu benutzen. Desweiteren
dient das Gerät als Zugmeldeleitung zwischen den Stellwerken Karthaus und
Wasserbillig.
3.5.2. Zugsicherungssysteme
ETCS geführte Fahrzeuge
- Transition Deutschland - Luxemburg:
 PZB 90 der DB InfraGO im Regelgleis bis zum Signal J390 (pk 37,325),
Aufnahme in ETCS L1 FS (CFL).
 PZB 90 der DB InfraGO im Gegengleis bis zum Signal J380 (pk 37,357),
Aufnahme in ETCS L1 FS (CFL).
- Transition Luxemburg - Deutschland:
 ETCS L1 FS (CFL) im Regelgleis bis zur Balisengruppe BG 3696 (pk
37,279) bzw. im Gegengleis bis zur Balisengruppe BG 3697 (pk 37,279);
Aufnahme in PZB 90 (DB InfraGO).
3.5.3. Kilometerwechsel:
km 19,163 [von (Ehrang) Igel beginnend]
entspricht
pk 37,443 [von (Luxemburg) Wasserbillig beginnend].
Gemeinsame Schnittstelle für EVU
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3.5.4. Streckenklasse
D4
3.5.5. Lichtraumprofil:
Tafel 12, 13, 14 nach RIV 2000;
kombinierter Ladungsverkehr: P/C 70; P 390; C 390.
4. Vorübergehende Langsamfahrstellen,
Stellen mit besonderer betrieblicher
Regelung und andere Besonderheiten
4.1.1. Verständigung des Zugpersonals
Das Zugpersonal wird entsprechend den Bestimmungen der EIU verständigt (La,
Tableau RAL und schriftlicher Befehl).
4.1.2. Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit
Wird auf der Grenzstrecke infolge der Bauart der Fahrzeuge oder anderer Ursachen
eine Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit eines Zuges erforderlich, verständigen
die Fdl Wasserbillig bzw. Karthaus grenzüberschreitende Züge nach den
Bestimmungen ihres EIU [Fahrplan-Mitteilung (DB InfraGO) bzw. zweisprachiger
(deutsch/französisch) schriftlicher Befehl (CFL)].
4.1.3. Räumen der Grenzstrecke
Kann ein EVU die Grenzstrecke nicht fristgerecht gemäß Zugtrassenvereinbarung
räumen, haben die EIU ein umfassendes Dispositions- und Anweisungsrecht. Ihren
Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten.
4.1.4. Nachschiebeverbot
Außer beim Hereinholen von liegengebliebenen Zügen oder Zugteilen ist das
Nachschieben verboten.
4.1.5. Zugsignale
An grenzüberschreitenden Zügen sind folgende Arten zugelassen:
Gemeinsame Schnittstelle für EVU
Neuausgabe - 14.12.2025 7
 als Spitzensignal: die Züge führen das Nachtzeichen des Spitzensignals (drei
weiße Lichter) auch am Tag
 als Schlußsignal (Tages- und Nachtzeichen) am letzten Fahrzeug: zwei rote
Lichter oder zwei rückstrahlende viereckige rot-weiße Tafeln.
Eine Tafel oder ein Licht dürfen führen: Lokomotivzüge (auch einzeln fahrende
Lokomotiven), Arbeitszüge und Nebenfahrzeuge.
4.2. Kurzfristige Fahrplanmitteilungen
4.2.1. Wann
Dem Zugpersonal werden kurzfristige Abweichungen vom gültigen Fahrplan sowie
Ergänzungen des Fahrplans auf der Grenzstrecke nach den Bestimmungen der
betriebführenden EIU bekanntgegeben [Fahrplan-Mitteilung (DB InfraGO) bzw.
zweisprachiger (deutsch/französisch) schriftlicher Befehl (CFL)].
Gemeinsame Schnittstelle für EVU
Neuausgabe - 14.12.2025 8
Bearbeitung
DB InfraGO :
Guido MORBE
Datum :
Unterschrift :
CFL :
Marc JOHANNS
Datum :
Unterschrift :
Prüfung
DB InfraGO :
Gabriele MEHL
Datum :
Unterschrift :
CFL :
Gilles PIERRARD
Datum :
Unterschrift :
Freigabe
Koblenz, den Luxemburg, den
für die DB InfraGO
Frank JUNK
für die CFL Direction Gestion Infrastructure
Marc HOFFMANN