Files
Orchestrator/output/processed/allgemein/regelwerk/ril-402-0101-inb-2026-data.md
T
ankn cfaf670100 Squashed 'bahn/wissensdatenbank/' content from commit 07a8196e
git-subtree-dir: bahn/wissensdatenbank
git-subtree-split: 07a8196e5f9e55d027f90485beb95f4006387669
2026-06-30 21:19:25 +02:00

7.5 KiB

domain, tool, scope, tags, component_type, source, url, last_updated, review_status, content_hash, owners, contact, meta_fingerprint
domain tool scope tags component_type source url last_updated review_status content_hash owners contact meta_fingerprint
regelwerk allgemein allgemein
domain:regelwerk
tool:allgemein
scope:allgemein
regelwerk
netzzugang
2026
pdf www.dbinfrago.com https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13175450/0e048508ab0fa599ab4e0f7b6f499f6e/Ril-402-0101-INB-2026-data.pdf 2026-06-26 approved bed716c1fc00f913
einfachbahn@deutschebahn.com 20eb40b2b0c479a8

Richtlinie Bahnbetrieb Trassenmanagement Grundsätze 402.0101 Seite 1

Fachautor: I.IBF 31; Volker Butzbach; Tel.: 0160/97437 162 Gültig ab 15.12.2025

1 Ziele und Grundsätze des Trassenmana- gements (1) Die Aufgaben des Trassenmanagements werden bei der DB InfraGO AG durch den Bereich Fahrplan wahrgenom- men. Der Bereich Fahrplan stellt sicher, dass die Trassen- anmeldungen der Eisenbahnverkehrsunterneh- men/Zugangsberechtigten (EVU/ZB) qualitäts- und ter- mingerecht in Trassen umgesetzt werden. Die Trassenkonstruktion muss dem unternehmerischen Grundsatz folgen, dass im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten möglichst alle angemeldeten Tras- sen realisiert werden. (2) Als Grundsätze für die Arbeit des Bereichs Fahrplan gel- ten:

  • Der Prozess der Fahrplanerstellung erfolgt diskrimi- nierungsfrei.
  • Durch das Beachten der Konstruktionsregeln und der Qualitätsvorgaben ist die Stabilität und die Qualität des tagesaktuellen Fahrplans (alle Zugtrassen eines Tages) zu unterstützen.
  • Der Prozess wird auf der Basis der Infrastrukturnut- zungsbedingungen (INB) durchgeführt.
  • Die optimale Nutzung der Infrastruktur ist anzustre- ben.
  • Von EVU/ZB angemeldete Trassen werden nur im Einvernehmen mit den EVU/ZB oder auf Grundlage der Regelungen der INB geändert. 2 Aufgabenstellung des Bereichs Fahrplan Die Aufgabenstellung umfasst
  • Betreuen und Beraten der EVU/ZB in allen Trassen- angelegenheiten (z.B. bei der Fahrlagenplanung),
  • Erstellen von Fahrplanstudien,
  • Plausibilitätsprüfung der Trassenanmeldung (Prüfung auf fehlende, untaugliche oder widersprüchliche An- gaben),
  • Sicherstellen einer frist- und qualitätsgerechten Tras- senkonstruktion und -koordination, Ziele Grundsätze Aufgaben

Bahnbetrieb Trassenmanagement Grundsätze 402.0101 Seite 2

Gültig ab 15.12.2025

  • Darstellen von Trassenkonflikten, Fertigen von Lö- sungsvorschlägen und Sicherstellen von Konfliktlö- sungen,
  • termingerechte Bereitstellung der Trassendaten zur Erstellung und Herausgabe der Fahrplanunterlagen,
  • Aufzeigen von Auswirkungen der Trassenanforde- rungen auf die Infrastruktur, Erarbeiten von Vorschlä- gen zur Gestaltung der Infrastruktur,
  • Planung der baubetrieblichen Zugregelungen,
  • Erarbeiten von Vorschlägen zur Produktivitätssteige- rung,
  • Erstellen und Bekanntgeben der Beförderungsanord- nungen für außergewöhnliche Transporte. Die Aufgaben der Trassenberatung werden im Bereich Fahrplan bei der DB InfraGO AG zentral und regional wahrgenommen. 3 Zusammenarbeit im Bereich Fahrplan (1) Die Zentrale erarbeitet die Planungsvorgaben, soweit sie nicht in dieser Richtlinie enthalten sind. (2) Die Vertretung der DB InfraGO AG in den internationalen Gremien nimmt die Zentrale wahr. Eine Delegierung auf die Regionen ist möglich. (3) Die Bearbeitungsgrenzen für die Trassenkonstruktion werden von den Regionen einvernehmlich festgelegt. Sie dürfen nicht an einem km-Punkt der freien Strecke liegen. (4) Die Konstruktion und Koordination der Trassen sowie Kon- fliktlösungen erfolgen durch die Regionen. Sie sind für die fristgerechte Erledigung sowie die Qualität der Konstrukti- on verantwortlich. (5) Konstruktion und Koordination überregionaler Trassen werden durch die Region (Master-Region) gesteuert, bei der
  • die Trasse beginnt oder
  • der die Zentrale die Koordination bestimmter Verkeh- re zugewiesen hat. Im Rahmen der „Master-Funktion“ überwachen die Regio- nen auch überregional die Konstruktion „ihrer“ Trassen und führen die Lösung von Konflikten herbei. Planungs- vorgaben Internationale Vertretung Bearbeitungs- grenzen Zuständigkeiten Master-RB

Bahnbetrieb Trassenmanagement Grundsätze 402.0101 Seite 3

Gültig ab 15.12.2025 4 Behandlung von Kundendaten Die Mitarbeiter im Bereich Fahrplan sind verpflichtet,

  • Daten, die sich aus den Antragsunterlagen der Kun- den der DB InfraGO AG oder der Vertragsdurchfüh- rung mit diesen ergeben, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben,
  • bei ihrer Tätigkeit keinerlei Einflussnahmen Dritter außerhalb der DB InfraGO AG auf die Entscheidun- gen über den Netzfahrplan, die sonstige Zuweisung von Trassen oder Entscheidungen über die Wege- entgelte zuzulassen. Diese Verpflichtung gilt nicht für die im Text des Infrastruk- turnutzungsvertrages genannten Daten. Die DB InfraGO AG ist berechtigt, im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurch- führung ergeben, an Versicherer zur Beurteilung des Risi- kos und zur Abwicklung von Versicherungsfällen zu über- mitteln. Sie ist ferner berechtigt, allgemeine Vertrags-, Ab- rechnungs- und Leistungsdaten in Datensammlungen zu führen, soweit dies zur Infrastrukturnutzung notwendig ist. Zudem ist sie berechtigt, Daten über die von einem EVU genutzten Trassen an andere Eisenbahninfrastrukturun- ternehmen (EIU), z.B. DB Energie, weiterzuleiten, soweit dies für die Abrechnung von Infrastrukturleistungen erfor- derlich ist.

5 Richtlinien und Unterlagen im Bereich Fahrplan Für die Wahrnehmung der Aufgaben im Bereich Fahrplan sind außer der Ril 402 insbesondere folgende Richtlinien und Unterlagen zu beachten:

Bahnbetrieb Trassenmanagement Grundsätze 402.0101 Seite 4

Gültig ab 15.12.2025

 Richtlinie Kurzbez. Titel Herausgeber Ril 100 0002 Abkürzungen für Örtlichkeiten nutzen; Anhang: Örtlichkeiten mit Abkürzungen DB InfraGO AG Ril 123 Notfallmanagement, Brandschutz VBN Ril 135 VIP-Reisen planen und durchführen MPR Ril 406 Fahren und Bauen DB InfraGO AG Ril 408 FV Züge fahren und Rangieren DB InfraGO AG Ril 436 ZLB Züge und Rangierfahrten im Zugleitbetrieb durchführen DB InfraGO AG Ril 437 SZB Zug- und Rangierfahrten im Signalisierten Zugleitbetrieb durchführen DB InfraGO AG Ril 457 Geschwindigkeiten DB InfraGO AG Ril 458 01 Außergewöhnliche Sendungen behandeln DB InfraGO AG Ril 458 02 EuLü-Richtlinien Richtlinien für die Durchführung von Lü-Sendungen nach kodierten Umrissen unter Verwendung der vorbereiteten Be-förderungsbedingungen nach Dauer-Lü-Anordnung M DB InfraGO AG Ril 458 03 Schwerw-. Richtlinien Schwerwagen - Transporte planen und einlegen DB InfraGO AG Ril 458.12 DLA-E Lademaßüberschreitende Sendungen; Lademaßüberschrei-tende Sendungen mit einheitlichen Umrissen DB InfraGO AG Ril 465 Betrieb auf Steilstrecken DB InfraGO AG

INB Infrastrukturnutzungsbedingungen DB InfraGO AG

Geko Geschwindigkeitskonzeption Regionen VzG Verzeichnis der örtlich zulässigen Geschwindigkeiten Regionen MNSS Verzeichnis der maßgebenden Neigungen, Streckenbrems-tafel, Sägelinien Regionen Bauzuschlags-Regelung I.IBF Verzeichnis der Dienstruhen und Ausschaltzeiten Regionen Verkehrstageschlüssel DB InfraGO AG örtliche Richtlinien für Mitarbeiter auf Betriebsstellen für ZLB-Strecken Regionen örtliche Richtlinien für das Zugpersonal Regionen Übereinkommen und Vereinbarungen mit Nachbarbahnen DB InfraGO AG