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2026-06-30 21:19:25 +02:00

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Richtlinie
Bahnbetrieb Trassenmanagement
Grundsätze 402.0101
Seite 1
Fachautor: I.IBF 31; Volker Butzbach; Tel.: 0160/97437 162 Gültig ab 15.12.2025
1 Ziele und Grundsätze des Trassenmana-
gements
(1) Die Aufgaben des Trassenmanagements werden bei der
DB InfraGO AG durch den Bereich Fahrplan wahrgenom-
men. Der Bereich Fahrplan stellt sicher, dass die Trassen-
anmeldungen der Eisenbahnverkehrsunterneh-
men/Zugangsberechtigten (EVU/ZB) qualitäts- und ter-
mingerecht in Trassen umgesetzt werden.
Die Trassenkonstruktion muss dem unternehmerischen
Grundsatz folgen, dass im Rahmen der zur Verfügung
stehenden Kapazitäten möglichst alle angemeldeten Tras-
sen realisiert werden.
(2) Als Grundsätze für die Arbeit des Bereichs Fahrplan gel-
ten:
- Der Prozess der Fahrplanerstellung erfolgt diskrimi-
nierungsfrei.
- Durch das Beachten der Konstruktionsregeln und der
Qualitätsvorgaben ist die Stabilität und die Qualität
des tagesaktuellen Fahrplans (alle Zugtrassen eines
Tages) zu unterstützen.
- Der Prozess wird auf der Basis der Infrastrukturnut-
zungsbedingungen (INB) durchgeführt.
- Die optimale Nutzung der Infrastruktur ist anzustre-
ben.
- Von EVU/ZB angemeldete Trassen werden nur im
Einvernehmen mit den EVU/ZB oder auf Grundlage
der Regelungen der INB geändert.
2 Aufgabenstellung des Bereichs Fahrplan
Die Aufgabenstellung umfasst
- Betreuen und Beraten der EVU/ZB in allen Trassen-
angelegenheiten (z.B. bei der Fahrlagenplanung),
- Erstellen von Fahrplanstudien,
- Plausibilitätsprüfung der Trassenanmeldung (Prüfung
auf fehlende, untaugliche oder widersprüchliche An-
gaben),
- Sicherstellen einer frist- und qualitätsgerechten Tras-
senkonstruktion und -koordination,
Ziele
Grundsätze
Aufgaben
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Gültig ab 15.12.2025
- Darstellen von Trassenkonflikten, Fertigen von Lö-
sungsvorschlägen und Sicherstellen von Konfliktlö-
sungen,
- termingerechte Bereitstellung der Trassendaten zur
Erstellung und Herausgabe der Fahrplanunterlagen,
- Aufzeigen von Auswirkungen der Trassenanforde-
rungen auf die Infrastruktur, Erarbeiten von Vorschlä-
gen zur Gestaltung der Infrastruktur,
- Planung der baubetrieblichen Zugregelungen,
- Erarbeiten von Vorschlägen zur Produktivitätssteige-
rung,
- Erstellen und Bekanntgeben der Beförderungsanord-
nungen für außergewöhnliche Transporte.
Die Aufgaben der Trassenberatung werden im Bereich
Fahrplan bei der DB InfraGO AG zentral und regional
wahrgenommen.
3 Zusammenarbeit im Bereich Fahrplan
(1) Die Zentrale erarbeitet die Planungsvorgaben, soweit sie
nicht in dieser Richtlinie enthalten sind.
(2) Die Vertretung der DB InfraGO AG in den internationalen
Gremien nimmt die Zentrale wahr. Eine Delegierung auf
die Regionen ist möglich.
(3) Die Bearbeitungsgrenzen für die Trassenkonstruktion
werden von den Regionen einvernehmlich festgelegt. Sie
dürfen nicht an einem km-Punkt der freien Strecke liegen.
(4) Die Konstruktion und Koordination der Trassen sowie Kon-
fliktlösungen erfolgen durch die Regionen. Sie sind für die
fristgerechte Erledigung sowie die Qualität der Konstrukti-
on verantwortlich.
(5) Konstruktion und Koordination überregionaler Trassen
werden durch die Region (Master-Region) gesteuert, bei
der
- die Trasse beginnt oder
- der die Zentrale die Koordination bestimmter Verkeh-
re zugewiesen hat.
Im Rahmen der „Master-Funktion“ überwachen die Regio-
nen auch überregional die Konstruktion „ihrer“ Trassen
und führen die Lösung von Konflikten herbei.
Planungs-
vorgaben
Internationale
Vertretung
Bearbeitungs-
grenzen
Zuständigkeiten
Master-RB
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4 Behandlung von Kundendaten
Die Mitarbeiter im Bereich Fahrplan sind verpflichtet,
- Daten, die sich aus den Antragsunterlagen der Kun-
den der DB InfraGO AG oder der Vertragsdurchfüh-
rung mit diesen ergeben, vertraulich zu behandeln
und nicht an Dritte weiterzugeben,
- bei ihrer Tätigkeit keinerlei Einflussnahmen Dritter
außerhalb der DB InfraGO AG auf die Entscheidun-
gen über den Netzfahrplan, die sonstige Zuweisung
von Trassen oder Entscheidungen über die Wege-
entgelte zuzulassen.
Diese Verpflichtung gilt nicht für die im Text des Infrastruk-
turnutzungsvertrages genannten Daten. Die DB InfraGO
AG ist berechtigt, im erforderlichen Umfang Daten, die
sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurch-
führung ergeben, an Versicherer zur Beurteilung des Risi-
kos und zur Abwicklung von Versicherungsfällen zu über-
mitteln. Sie ist ferner berechtigt, allgemeine Vertrags-, Ab-
rechnungs- und Leistungsdaten in Datensammlungen zu
führen, soweit dies zur Infrastrukturnutzung notwendig ist.
Zudem ist sie berechtigt, Daten über die von einem EVU
genutzten Trassen an andere Eisenbahninfrastrukturun-
ternehmen (EIU), z.B. DB Energie, weiterzuleiten, soweit
dies für die Abrechnung von Infrastrukturleistungen erfor-
derlich ist.
5 Richtlinien und Unterlagen im Bereich
Fahrplan
Für die Wahrnehmung der Aufgaben im Bereich Fahrplan
sind außer der Ril 402 insbesondere folgende Richtlinien
und Unterlagen zu beachten:
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Richtlinie Kurzbez. Titel Herausgeber
Ril 100 0002 Abkürzungen für Örtlichkeiten nutzen; Anhang: Örtlichkeiten mit Abkürzungen DB InfraGO AG
Ril 123 Notfallmanagement, Brandschutz VBN
Ril 135 VIP-Reisen planen und durchführen MPR
Ril 406 Fahren und Bauen DB InfraGO AG
Ril 408 FV Züge fahren und Rangieren DB InfraGO AG
Ril 436 ZLB Züge und Rangierfahrten im Zugleitbetrieb durchführen DB InfraGO AG
Ril 437 SZB Zug- und Rangierfahrten im Signalisierten Zugleitbetrieb durchführen DB InfraGO AG
Ril 457 Geschwindigkeiten DB InfraGO AG
Ril 458 01 Außergewöhnliche Sendungen behandeln DB InfraGO AG
Ril 458 02 EuLü-Richtlinien Richtlinien für die Durchführung von Lü-Sendungen nach kodierten Umrissen unter Verwendung der vorbereiteten Be-förderungsbedingungen nach Dauer-Lü-Anordnung M
DB InfraGO AG
Ril 458 03 Schwerw-. Richtlinien Schwerwagen - Transporte planen und einlegen DB InfraGO AG
Ril 458.12 DLA-E Lademaßüberschreitende Sendungen; Lademaßüberschrei-tende Sendungen mit einheitlichen Umrissen DB InfraGO AG
Ril 465 Betrieb auf Steilstrecken DB InfraGO AG
INB Infrastrukturnutzungsbedingungen DB InfraGO AG
Geko Geschwindigkeitskonzeption Regionen
VzG Verzeichnis der örtlich zulässigen Geschwindigkeiten Regionen
MNSS Verzeichnis der maßgebenden Neigungen, Streckenbrems-tafel, Sägelinien Regionen
Bauzuschlags-Regelung I.IBF
Verzeichnis der Dienstruhen und Ausschaltzeiten Regionen
Verkehrstageschlüssel DB InfraGO AG
örtliche Richtlinien für Mitarbeiter auf Betriebsstellen für ZLB-Strecken Regionen
örtliche Richtlinien für das Zugpersonal Regionen
Übereinkommen und Vereinbarungen mit Nachbarbahnen DB InfraGO AG