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Richtlinie Bahnbetrieb Trassenmanagement Planungsprocedere Abweichungen von Planungsparametern 402.0206 Seite 1
Fachautor: I.IBF 31; Volker Butzbach; Tel.: 0160/97437 162 Gültig ab 14.12.2025
(1) In folgenden betriebsbedingt auftretenden Fällen dürfen Züge nicht mehr unter ihrer Zugnummer durchgeführt werden, sondern müssen unter neuer Zugnummer neu trassiert werden:
- grundsätzlich bei Zugfahrten vor Plan von 3 Stunden und mehr sowie generell bei Verspätungen von 20 Stunden und mehr.
- Wenn die Konstruktionsparameter einer Trasse des Netzfahrplans kurzfristig (unter 4 Wochen vor dem Verkehrstag) nicht mehr mit den tatsächlichen Eigen- schaften des in dieser Trasse fahrenden Zuges übereinstimmen, dadurch Überschreitungen der Re- gelfahrzeiten entstehen und andere Trassen beein- trächtigt werden (z. B. bei Fahrzeugen mit niedriger Geschwindigkeit im Zug, leistungsschwächeres Tfz, usw.). In den vorgenannten Fällen erfolgt eine Neubearbeitung des Fahrplans, ggf. unter vorherigen Anstoß durch den Bereich Grundsätze Betriebsmanagement (Netzleit-/ oder Betriebszentrale). (2) In folgenden Fällen werden die Züge unverändert unter ihrer eigenen Zugnummer durchgeführt:
- bei Abweichungen von der Fahrplanlast, soweit nicht dadurch die Bedingungen des Abs. (1) eintreten,
- wenn zur Bekanntgabe der geänderten Parameter eine Fahrplanabweichung ausgestellt werden kann,
- bei Umleitungen. (3) Soll ein Zug von einem anderen Abgangsbahnhof oder zu einem anderen Zielbahnhof verkehren, gilt folgendes:
- liegt der abweichende Abgangs- oder Zielbahnhof auf dem ursprünglichen Laufweg des Zuges, darf der Zug unter seiner ursprünglichen Zugnummer verkeh- ren,
- In allen anderen Fällen ist der Zug auf dem nicht
mehr genutzten Laufweg auszulegen. Für ergänzte
Laufwegabschnitte wird ein Zug im Gelegenheitsver-
kehr unter neuer Zugnummer erforderlich.
In den vorgenannten Fällen ist vom EVU/ZB beim Bereich Fahrplan eine Auslegung bzw. Neuanmeldung im Gele- genheitsverkehr auszulösen. Ersatz durch eine neue Trasse
Kein Ersatz der Zugnummer anderer Ab- gangs- oder Zielbahnhof
Bahnbetrieb Trassenmanagement Planungsprocedere Abweichungen von Planungsparametern 402.0206 Seite 2
Gültig ab 14.12.2025
(4) Bei der Trassenabrechnung werden ausgefallene und vom EVU nicht abbestellte Züge als gefahren gewertet. Ein stattdessen eingelegter Zug des Gelegenheitsverkehrs ist grundsätzlich der Trassenabrechnung zuzuführen, wenn er nicht ausschließlich aus innerbetrieblichen Gründen eingelegt wurde. Abrechnung