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1709 lines
64 KiB
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|
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|
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||
Richtlinie
|
||
Bahnbetrieb Fahrdienstvorschrift
|
||
Grundsätze; Aufbau und Zweck 408.0051
|
||
Seite 1
|
||
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||
Fachautor: I.IBB 31; Jens Rasch; Tel.: [REDACTED] Gültig ab: 14.12.2025
|
||
|
||
1 Zweck, Schutzziel und Zielgruppe
|
||
Zweck, Schutzziel:
|
||
Die Richtlinien der Fahrdienstvorschrift haben verschiedene Anwendergruppen, de-
|
||
ren jeweilige Regeln im direkten Zusammenhang zueinander stehen. Das Verste-
|
||
hen dieser Zusammenhänge erhöht das Verständnis und die Handlungssicherheit
|
||
im Bahnbetrieb.
|
||
Zielgruppe:
|
||
- Mitarbeiter, die Aufgaben im Bahnbetrieb wahrnehmen
|
||
- Mitarbeiter, die Planungs-, Leitungs- oder Überwachungsaufgaben wahr-
|
||
nehmen
|
||
- Mitarbeiter, die Ausbildungen im Bahnbetrieb durchführen
|
||
|
||
2 Regelung
|
||
2.1 Aufbau der Fahrdienstvorschrift
|
||
Die Fahrdienstvorschrift besteht aus einzelnen Richtlinien, die zu Handbüchern zu-
|
||
sammengesetzt werden. Die Nummerierung der Richtlinien gibt ihre thematische
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||
Zugehörigkeit wieder. Für verschiedenen Anwendergruppen werden Richtlinien in
|
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verschiedenen Handbüchern zusammengefasst.
|
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||
Richtlinienfami-
|
||
lie
|
||
Richtliniennum-
|
||
mer
|
||
Geltungsbereich
|
||
Grundsätze 408.0051 bis
|
||
408.0056
|
||
Fdl, Ww, Tf, andere Mitarbeiter im
|
||
Bahnbetrieb
|
||
Regeln Bediener 408.0101 bis
|
||
408.0653
|
||
Fdl, Ww
|
||
Planung Strecken-
|
||
buch EIU
|
||
408.1101 bis
|
||
408.1653
|
||
Mitarbeiter, die mit der Erstellung des
|
||
Streckenbuchs EIU beauftragt sind
|
||
Regeln Tf 408.2101 bis
|
||
408.2721
|
||
Tf
|
||
Planung Stre-
|
||
ckenbuch EVU
|
||
408.3101 bis
|
||
408.3691
|
||
Mitarbeiter, die mit der Erstellung der
|
||
Zuarbeit des Streckenbuchs EVU be-
|
||
auftragt sind
|
||
Rangieren 408.4801 bis
|
||
408.4851
|
||
Fdl, Ww, Tf, andere Mitarbeiter im
|
||
Bahnbetrieb
|
||
Planung örtliche
|
||
Zusätze fürs Ran-
|
||
gieren
|
||
408.5801 bis
|
||
408.5851
|
||
Mitarbeiter, die mit der Erstellung Zu-
|
||
arbeit der örtlichen Zusätze beauftragt
|
||
sind
|
||
|
||
Grundsätze; Aufbau und Zweck 408.0051
|
||
Seite 2
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
2.2 Handbücher
|
||
Nummer des Hand-
|
||
buchs
|
||
Umfang Zielgruppe
|
||
40800 Grundsätze, Regeln Be-
|
||
diener, Rangieren
|
||
Operatives Betriebsper-
|
||
sonal EIU
|
||
40803 Zusätze für den Betrieb
|
||
der Gleichstrom-S-Bahn
|
||
Berlin
|
||
Mitarbeiter des EIU S-
|
||
Bahn Berlin auf Betriebs-
|
||
stellen
|
||
40811 Regeln Streckenbuch
|
||
EIU
|
||
Mitarbeiter, die mit der
|
||
Erstellung des Strecken-
|
||
buch EIU beauftragt sind
|
||
40813 Regeln Streckenbuch
|
||
EIU für den Betrieb der
|
||
Gleichstrom-S-Bahn Ber-
|
||
lin
|
||
Mitarbeiter des EIU S-
|
||
Bahn Berlin auf Betriebs-
|
||
stellen, die mit der Er-
|
||
stellung des Strecken-
|
||
buch beauftragt sind
|
||
40820 Grundsätze, Regeln Tf,
|
||
Rangieren
|
||
Operatives Betriebsper-
|
||
sonal EVU
|
||
40823 Zusätze für den Betrieb
|
||
der Gleichstrom-S-Bahn
|
||
Berlin für Tf
|
||
Mitarbeiter des EVU S-
|
||
Bahn Berlin auf Betriebs-
|
||
stellen
|
||
40831 Regeln Streckenbuch
|
||
EVU
|
||
Mitarbeiter, die mit der
|
||
Erstellung der Zuarbeit
|
||
zum Streckenbuch EVU
|
||
beauftragt sind
|
||
40848 Grundsätze, Rangieren Operatives Betriebsper-
|
||
sonal EIU und EVU
|
||
40858 Regeln örtliche Zusätze
|
||
Rangieren
|
||
Mitarbeiter, die mit der
|
||
Erstellung der Zuarbeit
|
||
zum Streckenbuch EVU
|
||
beauftragt sind
|
||
|
||
2.3 Verweise auf die DB InfraGO AG
|
||
Verweise auf die DB InfraGO AG in den Richtlinien der Fahrdienstvorschrift bezie-
|
||
hen sich auf den Geschäftsbereich Fahrweg. Ist der Geschäftsbereich Personen-
|
||
bahnhöfe gemeint, wird ausdrücklich darauf hingewiesen.
|
||
2.4 Verweis auf Streckenbuch EIU/EVU
|
||
Hinter den Zwischenüberschriften wird durch das Piktogramm auf eine Rege-
|
||
lung im Streckenbuch hingewiesen.
|
||
|
||
Grundsätze; Aufbau und Zweck 408.0051
|
||
Seite 3
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
2.5 Aufbau der Richtlinien
|
||
Der Aufbau der Richtlinien 408.0051 - 0056, 408.01 - 06 und 408.21 - 27 folgt einem
|
||
festen Schema.
|
||
1. Zweck, Schutzziel, und Zielgruppe
|
||
2. Regelung
|
||
3. Örtliche Regeln im Streckenbuch
|
||
4. Wortlaute (Ril 408.01-06)/ Befehle (Ril 408.21-27)
|
||
5. Merkhinweise und Sperren (Ril 408.01-06)/ Geschwindigkeiten (Ril
|
||
408.21-27)
|
||
6. Dokumentation (nur Ril 408.01-06)
|
||
2.6 Erläuterungen
|
||
Die Erläuterungen zu Richtlinienänderungen finden sich im Regelwerksportal und
|
||
auf dem Internetauftritt der DB InfraGO AG.
|
||
|
||
|
||
Regelwerksportal DB InfraGO AG Netzzugang und Regulierung
|
||
2.7 Steuerungslogik und Wirksamkeitsmethode
|
||
(nur DB InfraGO AG)
|
||
Diese finden sich für die Richtlinienfamilie 408 im Regelwerksportal als Anlage zu
|
||
den Handbüchern.
|
||
3 Örtliche Regeln im Streckenbuch
|
||
Keine
|
||
❑
|
||
|
||
Richtlinie
|
||
Bahnbetrieb Fahrdienstvorschrift
|
||
Grundsätze; Abkürzungen 408.0054
|
||
Seite 1
|
||
|
||
Fachautor: I.IBB31; Jens Rasch; Tel.: [REDACTED] Gültig ab: 14.12.2025
|
||
|
||
1 Zweck, Schutzziel und Zielgruppe
|
||
Zweck, Schutzziel:
|
||
Diese Richtlinie gewährleistet die Verwendung einheitlicher Abkürzungen für Ein-
|
||
träge, wodurch Verwechselungen und Missverständnisse vermieden werden. So-
|
||
mit wird die Handlungssicherheit bei Dokumentation und Kommunikation sicherge-
|
||
stellt.
|
||
Zielgruppe:
|
||
- Mitarbeiter, die Aufgaben im Bahnbetrieb wahrnehmen
|
||
- Mitarbeiter, die Planungs-, Leitungs- oder Überwachungsaufgaben wahr-
|
||
nehmen
|
||
- Mitarbeiter, die Ausbildung im Bahnbetrieb durchführen
|
||
|
||
2 Regelung
|
||
Wenn Einträge abgekürzt werden sollen, müssen die folgenden Abkürzungen ver-
|
||
wendet werden. Für nicht aufgeführte Begriffe ist die Verwendung von Abkürzungen
|
||
auf der Grundlage der aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln zulässig.
|
||
|
||
Abfahrt Abf
|
||
Abschnittsprüfung Ap
|
||
Abzweigstelle Abzw
|
||
Achse (Radsatz) X
|
||
alternativer Fahrweg A-Weg
|
||
angekommen ak
|
||
Ankündigen A
|
||
Ankunft Ank
|
||
Anschlussstelle Anst
|
||
Arbeiten, Arbeitsstelle Arb
|
||
Arbeitszug Arbz
|
||
aufgehoben aufgeh
|
||
Ausfahrsignal Asig
|
||
Ausfahr(t) Ausf
|
||
Ausfahrvorsignal Avsig
|
||
|
||
Grundsätze; Abkürzungen 408.0054
|
||
Seite 2
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
|
||
ausgenommen ausg
|
||
außergewöhnlich au
|
||
außerplanmäßig apl
|
||
Ausweichanschlussstelle Awanst
|
||
Bahnhof Bf
|
||
Bahnhofsteil Bft
|
||
Bahnsteig Bstg
|
||
Bahnübergang BÜ
|
||
Bahnübergangsposten BÜP
|
||
Baugleis Bgl
|
||
Baustelle Baust
|
||
Bedarfszug B
|
||
Befehl Bef
|
||
Beförderungsanordnung Befo
|
||
Benachrichtigung, benachrichtigt Ben, ben
|
||
besetzt bes
|
||
Beteiligte (beteiligte Stellen) Bet
|
||
Betriebs- und Bauanweisung Betra
|
||
Betriebsstelle Betrst / Bst
|
||
Betriebszentrale BZ
|
||
Bezirk Bez
|
||
Blockkennzeichen Bkz
|
||
Blocksignal Bksig
|
||
Blockstelle Bk
|
||
Blockvorsignal Bkvsig
|
||
Bremse Br
|
||
Bremshundertstel Brh
|
||
Bremsprobe Brpr
|
||
Deckungssignal Dksig
|
||
Deckungsstelle Dkst
|
||
Durchfahr(t) Durchf
|
||
Durchrutschweg D-Weg
|
||
Dynamischer Schriftanzeiger DSA
|
||
Einfahrsignal Esig
|
||
|
||
Grundsätze; Abkürzungen 408.0054
|
||
Seite 3
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
|
||
Einfahr(t) Einf
|
||
Einfahrvorsignal Evsig
|
||
eingefahren eingef
|
||
eingleisig eingl
|
||
einverstanden einv
|
||
Eisenbahninfrastrukturunternehmen EIU
|
||
Eisenbahnverkehrsunternehmen EVU
|
||
elektrisch el
|
||
elektrische Lokomotive Ellok
|
||
Europäische Zugbeeinflussung
|
||
(„European Train Control System”)
|
||
ETCS
|
||
Fahrdienstleiter Fdl
|
||
Fahrplan Fpl
|
||
Fahrplan für Zugmeldestellen FfZ
|
||
Fahrplananordnung Fplo
|
||
Fahrplan-Mitteilung Fplm
|
||
Fahrstraßenausschluss X
|
||
Fahrwegprüfung Fpr
|
||
Fahrzeug, Fahrzeuge Fz
|
||
fernmündlich fmdl
|
||
Fernsprecher Fspr
|
||
Festbremsortungsanlage FBOA
|
||
Gegengleis Ggl
|
||
gesichert ges
|
||
gesperrt gesp
|
||
gestört gest
|
||
gezeichnet gez
|
||
Gleis Gl
|
||
Gleissperre Gs
|
||
Gleiswechselbetrieb GWB
|
||
Grenzlast GL
|
||
Grenzzeichenfreimeldung GM
|
||
Güterzug Gz
|
||
Haltepunkt Hp
|
||
|
||
Grundsätze; Abkürzungen 408.0054
|
||
Seite 4
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
|
||
Haltestelle Hst
|
||
Haltmeldung HM
|
||
Handverschluss HV
|
||
Heißläufer Heißl
|
||
Heißläuferortungsanlage HOA
|
||
Hilfsausschalttaste HAT
|
||
Hilfseinschalttaste HET
|
||
im Auftrag i. A.
|
||
Kennziffer Kennz
|
||
Kleinwagen Kl
|
||
Kreuzung X
|
||
Lademaßüberschreitung Lü
|
||
Langsamfahrsignal Lfsig
|
||
Langsamfahrstelle, vorübergehende Lfst
|
||
Linienzugbeeinflussung LZB
|
||
Lokomotive Lok
|
||
Lokomotivwechsel Lokw
|
||
Maximal zulässige Geschwindigkeit des Zuges VMZ
|
||
Mehrkrafttriebfahrzeuge Mk-Tfz
|
||
Mindestbremshundertstel Mbr
|
||
Minute(n) Min
|
||
mündlich mdl
|
||
Notbremsüberbrückung NBÜ
|
||
Notfallleitstelle NFLS
|
||
Notfallmanager Nmg
|
||
Oberleitung Ol
|
||
örtliche Aufsicht öA
|
||
örtliche Zusätze öZ
|
||
Ortsstellbereich OB
|
||
Plan, planmäßig Pl, pl
|
||
Posten P
|
||
Punktförmige Zugbeeinflussung PZB
|
||
Radsatz (Achse) X
|
||
|
||
Grundsätze; Abkürzungen 408.0054
|
||
Seite 5
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
|
||
Räumungsprüfung Rp
|
||
Räumungsprüfung auf Zeit Rpz
|
||
Rangierabteilung Rabt
|
||
Rangierbegleiter Rb
|
||
Rangierfahrt Rf
|
||
Regelgleis Rgl
|
||
Reisendenübergang RÜ
|
||
Reisezug Rz
|
||
Richtlinie Ril
|
||
Richtung Ri
|
||
Rückfahrt Rückf
|
||
Rückmelden, Rückmeldung R
|
||
Rückmeldeposten RMP
|
||
Schiebetriebfahrzeug Sch-Tfz
|
||
Schrankenposten Schrp
|
||
Schrankenwärter Schrw
|
||
selbsttätige Blockstelle, selbsttätiges Blocksignal Sbk
|
||
Sendung Send
|
||
Sicherheitsfahrschaltung Sifa
|
||
Signal Sig
|
||
Signalabhängigkeit Sigabh
|
||
Sperrfahrt Sperrf
|
||
Sperrsignal
|
||
- Formsignal Hs
|
||
- Lichtsignal Ls
|
||
Sperrung Sperr
|
||
Stellwerk Stw
|
||
Störung Stör
|
||
Strecke (freie Strecke) Str
|
||
Streckenbuch Strebu
|
||
Technischer Berechtigter TB
|
||
Triebfahrzeug Tfz
|
||
Triebfahrzeugbegleiter Tb
|
||
|
||
Grundsätze; Abkürzungen 408.0054
|
||
Seite 6
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
|
||
Triebfahrzeugfahrt Tfzf
|
||
Triebfahrzeugführer Tf
|
||
übergeben überg
|
||
überholt durch ü
|
||
Überholung
|
||
Überleitstelle Üst
|
||
Überleitung Ültg
|
||
übernommen übern
|
||
Überwachungssignal Üs
|
||
Uhrzeit in Vordrucken
|
||
- Stundenspalte Std. oder U
|
||
- Minutenspalte Min. oder M
|
||
Umleitung Uml
|
||
unbesetzt u
|
||
unbestimmt unbest
|
||
und u
|
||
unverändert unv
|
||
verkehrt (verkehren) verk
|
||
verspätet versp
|
||
vollständig vollst
|
||
voraussichtlich vsl
|
||
vor Plan v Pl
|
||
Vorsignal Vsig
|
||
Vorsignal eines selbsttätigen Blocksignals Sbkvsig
|
||
Wagen Wg
|
||
Wagenmeister Wgm
|
||
Wagenprüfer Wgp
|
||
Weiche W
|
||
Weichenwärter Ww
|
||
Weiterfahrt Weiterf
|
||
Wiederholer Wdh
|
||
Zentralschaltstelle Zes
|
||
|
||
Grundsätze; Abkürzungen 408.0054
|
||
Seite 7
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
|
||
Zug Z
|
||
Zugbegleiter Zub
|
||
zugestimmt zugest
|
||
Zugfolgestelle Zfst
|
||
Zugfunk ZF
|
||
Zuggattung Zugg
|
||
Zugmeldebuch Zmb
|
||
Zugmelder Zm
|
||
Zugmeldestelle Zmst
|
||
Zugmeldeverfahren Zmv
|
||
Zugpersonal Zp
|
||
Zugschlussmeldeposten ZMP
|
||
Zugschlussmeldung/Zugvollständigkeitsmeldung ZM
|
||
Zugvorbereiter Zugv
|
||
Zusammenstellung der vorübergehenden
|
||
Langsamfahrstellen und anderen Besonderheiten
|
||
La
|
||
zuständig zust
|
||
Zwischensignal Zsig
|
||
Zwischenvorsignal Zvsig
|
||
|
||
3 Örtliche Regeln im Streckenbuch
|
||
keine
|
||
❑
|
||
|
||
Bahnbetrieb Fahrdienstvorschrift
|
||
Grundsätze; Begriffe 408.0055
|
||
Seite 1
|
||
|
||
Fachautor: I.IBB 31; Jens Rasch; Tel.: [REDACTED] Gültig ab: 14.12.2025
|
||
|
||
1 Zweck, Schutzziel und Zielgruppe
|
||
Zweck, Schutzziel:
|
||
Diese Richtlinie gewährleistet die Verwendung einheitlicher Begriffe im Bahnbe-
|
||
trieb und somit alle Anwender das gleiche Verständnis dafür haben. Dadurch wird
|
||
die Handlungssicherheit bei der Dokumentation und Kommunikation sichergestellt,
|
||
die zur Gewährleistung der Betriebssicherheit beiträgt.
|
||
Zielgruppe:
|
||
- Mitarbeiter, die Aufgaben im Bahnbetrieb wahrnehmen
|
||
- Mitarbeiter, die Planungs-, Leitungs- oder Überwachungsaufgaben wahr-
|
||
nehmen
|
||
- Mitarbeiter, die Ausbildung im Bahnbetrieb durchführen
|
||
|
||
2 Regelung
|
||
Ablaufen, Abdrücken
|
||
Ablaufen ist das Bewegen von Fahrzeugen durch Schwerkraft im Allgemeinen von
|
||
einem Ablaufberg herab, über den die Fahrzeuge abgedrückt werden.
|
||
Abstellen
|
||
Züge und Triebfahrzeuge sind abgestellt, wenn sie nicht mit einem Tf besetzt sind
|
||
oder nicht gesteuert werden. Wagen sind abgestellt, sofern sie nicht in Züge einge-
|
||
stellt sind oder nicht rangiert werden.
|
||
Abstoßen
|
||
Abstoßen ist das Bewegen geschobener, nicht mit einem arbeitenden Triebfahr-
|
||
zeug gekuppelter Fahrzeuge durch Beschleunigen, so dass die Fahrzeuge allein
|
||
weiterfahren, nachdem das Triebfahrzeug angehalten hat.
|
||
Abzweigstellen
|
||
Abzweigstellen sind Blockstellen der freien Strecke, wo Züge von einer Strecke auf
|
||
eine andere Strecke übergehen können. Eine Abzweigstelle wird durch ihre
|
||
Blocksignale bzw. Signale Ne 14 begrenzt.
|
||
Anschlussbahnhöfe
|
||
Anschlussbahnhöfe haben besondere Aufgaben bei der Meldung der Züge.
|
||
Anschlussstellen, Ausweichanschlussstellen
|
||
Anschlussstellen sind Bahnanlagen der freien Strecke, wo Züge ein angeschlosse-
|
||
nes Gleis als Rangierfahrt befahren können. Es sind zu unterscheiden:
|
||
|
||
Grundsätze; Begriffe 408.0055
|
||
Seite 2
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
a) Anschlussstellen, bei denen die Blockstrecke nicht für einen anderen Zug
|
||
freigegeben wird,
|
||
b) Anschlussstellen, bei denen die Blockstrecke für einen anderen Zug freige-
|
||
geben wird (Ausweichanschlussstellen).
|
||
Anzeigegeführt
|
||
Ein Zug ist anzeigegeführt, wenn eine Zugbeeinflussung (LZB, ETCS) wirkt, die den
|
||
Zug selbsttätig zum Halten bringen kann und außerdem führt, d. h. Führungsgrößen
|
||
im Führerraum anzeigt, die für den Fahrtverlauf zulässigen Geschwindigkeiten kon-
|
||
tinuierlich überwacht und ggf. die Geschwindigkeit selbsttätig regelt.
|
||
Anzeigegeführte Züge können LZB-geführt oder ETCS-geführt sein.
|
||
Arbeitendes Triebfahrzeug
|
||
Ein Triebfahrzeug ist arbeitend, wenn es Antriebskraft erzeugt.
|
||
aS-Zug
|
||
aS-Züge sind Züge mit häufig vorkommenden außergewöhnlichen Sendungen, die
|
||
im Fahrplan für Zugmeldestellen und Streckenfahrplan durch den Zusatz „aS“ hinter
|
||
der Zugnummer gekennzeichnet sind.
|
||
Aufdrücken
|
||
Aufdrücken ist das Bewegen von Fahrzeugen zum Entkuppeln oder von kuppelreif
|
||
stehenden Fahrzeugen zum Kuppeln.
|
||
Aufgehobene Signalabhängigkeit
|
||
Signalabhängigkeit ist in folgenden Fällen aufgehoben:
|
||
- Ein Hauptsignal kann auf Fahrt gestellt werden und eine Fachkraft hat im Ar-
|
||
beits- und Störungsbuch die Abhängigkeit für aufgehoben erklärt.
|
||
- Ein Hauptsignal kann auf Fahrt gestellt werden und die Zungen- oder Herz-
|
||
stückverschlüsse von Weichen wirken nicht ordnungsgemäß.
|
||
Bei einer virtuellen Blockstelle entspricht deren Fahrtmelder der Fahrtstellung des
|
||
Hauptsignals.
|
||
Bahnanlagen
|
||
Es gibt Bahnanlagen der Bahnhöfe, der freien Strecke und sonstige Bahnanlagen.
|
||
Bahnbetrieb
|
||
Bahnbetrieb ist das Bewegen von Fahrzeugen.
|
||
Zum Bahnbetrieb gehören das Fahren von Zügen und das Rangieren.
|
||
|
||
Grundsätze; Begriffe 408.0055
|
||
Seite 3
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bahnhöfe, Bahnhofsteile
|
||
Bahnhöfe sind Bahnanlagen mit mindestens einer Weiche, wo Züge beginnen, en-
|
||
den, halten, kreuzen, überholen oder wenden dürfen. Bahnhöfe können in Bahnhof-
|
||
steile unterteilt sein. Bahnhofsteile können durch Zwischensignale bzw. Signale
|
||
Ne 14 gegeneinander abgegrenzt sein.
|
||
Balise, Balisengruppe
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Eine Balise ist ein im Gleis angeordnetes Datenübertragungselement.
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Bei ETCS übertragen Balisen Informationen zur Fahrzeugortung. Um die Fahrtrich-
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tung eindeutig herleiten zu können, können Balisen zu einer Balisengruppe zusam-
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mengefasst sein. Bei ETCS-Level 1 übertragen schaltbare Balisen zusätzlich zur
|
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Ortung auch ETCS-Fahrterlaubnisse. An Signalen Ne 14 sind Balisen mit der Infor-
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mation „Halt in ETCS-Betriebsart SR“ verlegt.
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||
Bei Neigetechnik übertragen Balisen Informationen für die Geschwindigkeitsüber-
|
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wachung für Neigetechnik.
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Bedarfshalt
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Ein Bedarfshalt ist ein Fahrplanhalt, bei dem ein Zug auf der Betriebsst elle halten
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muss, wenn:
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- der Tf ein Haltsignal oder ein blinkendes Signal Ne 5 erhält,
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- der Tf Reisende bemerkt, die ein- oder aussteigen wollen,
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- die Fahrgasthaltewunscheinrichtung dem Tf einen Haltewunsch anzeigt oder
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- der Tf nicht verständigt wurde, dass der Halt ausfallen darf.
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Beidrücken
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Beidrücken ist das Bewegen getrennt stehender Fahrzeuge zum Kuppeln.
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Betriebliche Abfahrtszeit
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Die betriebliche Abfahrtszeit ist für die Abfahrt des Zuges auf einer B etriebsstelle
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maßgeblich.
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In den Fahrplänen dieser Betriebsstellen können daneben auch verkehrliche Ab-
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fahrtszeiten veröffentlich sein.
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Betriebshalt
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Ein Betriebshalt ist ein Fahrplanhalt, bei dem ein Zug auf der Betriebsstel le halten
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muss, wenn der Tf ein Haltsignal erhält.
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Betriebsstellen
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Betriebsstellen sind:
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||
a) Bahnhöfe, Blockstellen, Abzweigstellen, Anschlussstellen, Haltepunkte,
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||
Haltestellen, Deckungsstellen, Überleitstellen oder
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||
b) Stellen in den Bahnhöfen oder auf der freien Strecke, die der unmittelbaren
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Regelung und Sicherung der Zugfahrten und des Rangierens dienen.
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Bezeichnung des Arbeitsplatzes
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Die Bezeichnung setzt sich zusammen aus der Funktion des Mitarbeiters und dem
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Namen der Betriebsstelle, der sein Arbeitsplatz zugeordnet ist. Auf Betriebsstel len
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mit mehreren Bedienplätzen, kann diese durch eine Nummerierung ergänzt sein.
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Blockstellen
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Blockstellen sind Bahnanlagen, die eine Blockstrecke begrenzen. Eine Blockstelle
|
||
kann zugleich als Bahnhof, Abzweigstelle, Überleitstelle, Anschlussstelle, Halte-
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||
punkt, Haltestelle oder Deckungsstelle eingerichtet sein.
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||
Es gibt Blockstellen für signalgeführte Züge, für anzeigegeführte Züge und für Züge
|
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in ETCS-Betriebsart SR.
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Blockstellen für signalgeführte Züge sind an Hauptsignalen eingerichtet.
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||
Blockstellen für anzeigegeführte Züge sind eingerichtet an Hauptsignalen oder als
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||
virtuelle Blockstellen.
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Blockstellen für Züge in ETCS-Betriebsart SR sind an Signalen Ne 14 eingerichtet.
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Blockstrecken
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Blockstrecken sind Gleisabschnitte, in die ein Zug nur einfahren darf, wenn sie frei
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||
von Fahrzeugen sind. Es gibt Blockstrecken für signalgeführte und für anzeigege-
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||
führte Züge.
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Deckungsstellen
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||
Deckungsstellen sind Bahnanlagen der freien Strecke, die den Bahnbetrieb insbe-
|
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sondere an beweglichen Brücken, Kreuzungen von Bahnen, Gleisverschlingungen
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oder Baustellen sichern.
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Durchgehende Hauptgleise
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Durchgehende Hauptgleise sind die Hauptgleise der freien Strecke und ihre Fort-
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setzung in den Bahnhöfen.
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Dynamischer Schriftanzeiger
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||
Ein Dynamischer Schriftanzeiger ist ein Reisendeninformationssystem, dass an
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Bahnsteigen optisch/akustisch Zuginformationen ausgibt. Daneben kann der DSA
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Freitexte anzeigen.
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||
Ein DSA informiert über Zugplandaten und z. B. über folgende Geschäftsvorfälle
|
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zur Reisendeninformation:
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Verspätung, Gleiswechsel, Ausfall eines Zuges, Ausfall eines Zuges auf Teilstre-
|
||
cken, Umleitung eines Zuges, Ersatzzug, Zusatzzug, Sonderzug.
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Einfahrweiche
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||
Die Einfahrweiche ist die erste Weiche eines Bahnhofs, die bei Einfahrt von der
|
||
freien Strecke her befahren wird.
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EOA (End Of Authority)
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||
Für ETCS-geführte Züge ist ein ETCS-Halt (EOA) das Ende der ETCS-Fahrterlaub-
|
||
nis. Der EOA befindet sich am Signal Ne 14 oder an einer virtuellen Blockstelle. Ein
|
||
EOA kann sich auch an der Spitze eines Zuges befinden, wenn eine Sollgeschwin-
|
||
digkeit von 0 km/h angezeigt wird oder am Sperrsignal.
|
||
Für LZB-geführte Züge ist ein LZB-Halt (EOA) an Hauptsignalen oder virtue llen
|
||
Blockstellen eingerichtet. Ein EOA kann sich auch an der Spitze eines Zuges befin-
|
||
den, wenn eine Sollgeschwindigkeit von 0 km/h angezeigt wird.
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||
Für signalgeführte Züge gelten Halt zeigende Signale (EOA) als Ende der Erlaubnis
|
||
zur Fahrt.
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ETCS-Fahrterlaubnis
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||
Die ETCS-Fahrterlaubnis ist die Erlaubnis für einen ETCS-geführten Zug bis zu ei-
|
||
nem ETCS-Halt zu fahren.
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||
ETCS-Halt
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||
Siehe Begriff „EOA (End Of Authority)“.
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||
ETCS-Zentrale
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||
Zu einer ETCS-Zentrale gehören:
|
||
- die ETCS-Bedieneinrichtung,
|
||
- ein sicheres Rechnersystem und
|
||
- die Schnittstellen zu den Stellwerken, ETCS-Nachbarzentralen und zum GSM-R.
|
||
Die ETCS-Zentrale wird auch als „RBC“ bezeichnet.
|
||
Fahrdienstleiter
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||
Fdl regeln die Durchführung der Zugfahrten. Fdl dürfen auch die Tätigkeiten von
|
||
Ww verrichten.
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||
Fdl und Ww sind in den Richtlinien zusammenfassend in Kurzform auch als „Bedie-
|
||
ner“ angesprochen.
|
||
Ein Bahnhof kann in mehrere Fahrdienstleiterbezirke aufgeteilt sein.
|
||
Selbsttätige Blockstellen des automatischen Streckenblocks sind auf zweigleisigen
|
||
Strecken dem Fdl der vorgelegenen Zugmeldestelle, auf eingleisigen Strecken ei-
|
||
nem festgelegten Fdl zugeteilt. Selbsttätige Blockstellen der übrigen Blockbaufor -
|
||
men, Blockstellen für anzeigegeführte Züge oder örtlich nicht besetzte Bahnhöfe
|
||
oder Abzweigstellen gelten als mit dem Fdl besetzt, der die Signalanlagen dieser
|
||
Stellen bedient.
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||
Fahrplanhalt
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||
Es gibt folgende Fahrplanhalte: Regelhalt, Bedarfshalt, Betriebshalt und Halt zum
|
||
Sichern eines Bahnübergangs.
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||
Fahrtstellung eines Hauptsignals, Hauptsignal auf Fahrt stellen
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||
Fahrtstellung eines Hauptsignals bzw. Formulierungen wie „ein Hauptsignal auf
|
||
Fahrt stellen“ umfassen jede Signalstellung eines Hauptsignals, die es dem Tf eines
|
||
Zuges erlaubt, an dem Signal vorbeizufahren, z. B. Signal Hp 2, Ks 1, Hl 3a, Sv 4.
|
||
An einer virtuellen Blockstelle entspricht der Fahrtstellung des Hauptsignals der ent-
|
||
sprechende Fahrtmelder.
|
||
Fahrzeuge
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||
Fahrzeuge werden unterschieden nach Regelfahrzeugen und Nebenfahrzeugen.
|
||
Fahrzeuge mit unzureichender Belegung von 42 Hz und 100 Hz-
|
||
Gleisstromkreisen
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||
Regelfahrzeuge oder schwere Nebenfahrzeuge, welche die Gleisfreimeldeanlagen
|
||
der 42 Hz oder 100 Hz-Gleisstrom-Technik (Bauform WSSB) während der Fahrt
|
||
nicht zuverlässig erkennen können, werden als "Fahrzeuge mit unzureichender Be-
|
||
legung von 42 Hz und 100 Hz-Gleisstromkreisen" bezeichnet.
|
||
Fehlleitung, fehlleiten
|
||
Ein Zug wird fehlgeleitet, wenn er in einen Fahrweg eingelassen wird, der nicht sei-
|
||
nem Fahrplan oder seinem Auftrag entspricht.
|
||
Flankenschutzeinrichtungen
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||
Flankenschutzeinrichtungen sind signaltechnische Einrichtungen, die Fahrten auf
|
||
Fahrstraßen gegen Fahrzeugbewegungen schützen.
|
||
Zu den Flankenschutzeinrichtungen gehören Weichen, Gleissperren, Sperrsignale,
|
||
Hauptsignale ohne Signal Zs 103, Signale Ra 11 (DS 301) mit Lichtsignal Sh 1,
|
||
sofern technisch ausgeschlossen ist, dass das Signal Sh 1 erteilt werden kann, so-
|
||
lange das Wartezeichen als Flankenschutz für eine Zugfahrt dient, Signale Ra 11 a
|
||
(DV 301) und alleinstehende Signale Ne 14.
|
||
Flankenschutzraum
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||
Flankenschutzraum ist der Raum zwischen einer Flankenschutzeinrichtung oder ei-
|
||
nem Signal Ne 14 und dem Grenzzeichen einer Weiche oder Kreuzung im Fahrweg
|
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oder Durchrutschweg.
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||
Führungsgrößen
|
||
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||
Sollgeschwindigkeit, Zielgeschwindigkeit und Zielentfernung werden bei anzeigege-
|
||
führten Zügen als Führungsgrößen bezeichnet und im Führerraum angezeigt.
|
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FS (Full Supervision)
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||
Betriebsart bei ETCS, bei der ein Zug in Vollüberwachung fährt, und zwar mit einer
|
||
ETCS-Fahrterlaubnis, die ETCS dem Tf mit Führungsgrößen und einem Symbol in
|
||
der Führerraumanzeige anzeigt.
|
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Gegengleis
|
||
Das Gleis, das auf zweigleisiger, freier Strecke entgegen der gewöhnlichen Fahrt -
|
||
richtung befahren wird, wird als Gegengleis bezeichnet.
|
||
Gelenkwagen
|
||
Gelenkwagen sind Wagen, die aus mehreren Wagenelementen bestehen, die un-
|
||
tereinander durch ein Gelenk verbunden sind. Gelenkwagen haben nur eine Wa-
|
||
gennummer.
|
||
Geschobene Züge
|
||
Geschobene Züge sind Züge, in denen kein arbeitendes Triebfahrzeug an der
|
||
Spitze läuft oder von der Spitze aus gesteuert wird.
|
||
Züge, die aus einem Nebenfahrzeug mit Kraftantrieb und einem vorangestellten Ne-
|
||
benfahrzeug ohne Kraftantrieb oder aus einem Triebfahrzeug und einem vorange-
|
||
stellten Schneeräumfahrzeug gebildet sind, sind keine geschobenen Züge, wenn
|
||
die Fahrzeuge eine bauartkompatible Einheit bilden.
|
||
Gewöhnlicher Halteplatz
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||
Der gewöhnliche Halteplatz ist die Stelle, an der ein Zug bei einem planmäßigen
|
||
Halt dem Zweck des Haltes entsprechend halten muss. Im Einzelnen gilt Folgendes:
|
||
Der gewöhnliche Halteplatz eines Reisezuges mit Betriebshalt oder eines Güterzu-
|
||
ges ist möglichst nahe am Halt gebietenden Signal, vor dem LZB-Halt bzw. vor dem
|
||
ETCS-Halt.
|
||
Der gewöhnliche Halteplatz eines Reisezuges mit Regelhalt oder Bedarfshalt ist am
|
||
Bahnsteig, hierbei müssen sich in der Regel alle für Reisende zum Ein- und Aus-
|
||
steigen vorgesehenen Türen am Bahnsteig befinden.
|
||
Die Regeln zum gewöhnlichen Halteplatz gelten nicht für Halte zum Sichern eines
|
||
Bahnüberganges.
|
||
Gleiswechselbetrieb
|
||
Gleiswechselbetrieb ist eingerichtet, wo das Gegengleis mit Hauptsignal und Signal
|
||
Zs 6 befahren werden kann. Gleiswechselbetrieb kann ständig oder vorübergehend
|
||
eingerichtet sein. Vorübergehend eingerichteter Gleiswechselbetrieb wird in einer
|
||
Betra angeordnet.
|
||
Grenze zwischen Bahnhof und freier Strecke
|
||
Als Grenze zwischen den Bahnhöfen und der freien Strecke gelten im Allgemeinen
|
||
die Einfahrsignale bzw. die sie ersetzenden Signale Ne 14 oder Trapeztafeln, sonst
|
||
die Einfahrweichen. Bei besonderen örtlichen Verhältnissen kann die Grenze an-
|
||
derweitig festgelegt sein. Bahnhofsgleise und andere Anlagen neben den durchge-
|
||
henden Hauptgleisen, die über die Grenze hinausreichen, gehören zu den Bahn-
|
||
hofsanlagen.
|
||
Grenzsignal
|
||
Ein Grenzsignal ist ein Hauptsignal oder Vorsignal, an dem eine Strecke mit ETCS
|
||
beginnt oder endet.
|
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||
Halt zum Sichern eines Bahnüberganges
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||
Ein Halt zum Sichern eines Bahnüberganges ist ein Fahrplanhalt, bei dem ein Zug
|
||
vor dem Bahnübergang anhalten muss, weil der Bahnübergang planmäßig durch
|
||
Zugpersonal oder durch andere Mitarbeiter gesichert werden muss.
|
||
Haltepunkte
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||
Haltepunkte sind Bahnanlagen ohne Weichen, wo Züge planmäßig halten, begin-
|
||
nen oder enden dürfen.
|
||
Haltestellen
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||
Haltestellen sind Abzweigstellen, Überleitstellen oder Anschlussstellen, die mit ei-
|
||
nem Haltepunkt örtlich verbunden sind.
|
||
Hauptgleise
|
||
Hauptgleise sind die von Zügen planmäßig befahrenen Gleise.
|
||
IS (Isolation)
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||
Betriebsart bei ETCS, wenn das ETCS-Fahrzeuggerät mit dem Störschalter ausge-
|
||
schaltet ist. Es sind keine Eingaben und Anzeigen über die Fahrzeugeinrichtung
|
||
möglich. Der Zug kann ohne ETCS-Fahrterlaubnis fahren.
|
||
Kleinwagen
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||
Kleinwagen sind Nebenfahrzeuge, die Gleisschaltmittel oder Gleisfreimeldeanlagen
|
||
nicht zuverlässig beeinflussen.
|
||
Kleinwagenfahrten
|
||
Kleinwagenfahrten sind Fahrten, die aus Kleinwagen gebildet sind oder in die Klein-
|
||
wagen eingestellt sind. Sie dürfen nur als Sperrfahrt oder Rangierfahrt verkehren.
|
||
Kleinwagenfahrten als Sperrfahrten sind nach den Regeln für Zugfahrten unter Be-
|
||
achtung der für Kleinwagenfahrten geltenden Besonderheiten durchzuführen.
|
||
Kleinwagenfahrten als Rangierfahrten sind nach den Regeln für das Rangieren un-
|
||
ter Beachtung der für Kleinwagen geltenden Besonderheiten durchzuführen.
|
||
Kontaktstelle
|
||
Kontaktstelle ist:
|
||
a) die Zugmeldestelle, die während der Arbeitsunterbrechung der überwa-
|
||
chenden Zugmeldestelle bei der Notfallleitstelle für ein der überwachen-
|
||
den Zugmeldestelle zugeordnetes, gesperrtes Gleis Hilfe aufrufen muss,
|
||
b) die Betriebsstelle, die die Meldungen zu Arbeitsende und Arbeitsbeginn
|
||
bei unterbrochener Arbeitszeit entgegennimmt und der Besonderheiten
|
||
während der unterbrochenen Arbeitszeit gemeldet werden.
|
||
|
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Grundsätze; Begriffe 408.0055
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||
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Gültig ab: 14.12.2025
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||
Kreuzen
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||
Beim Kreuzen wartet ein Zug auf einer Zugmeldestelle, weil der Zugfolgeabschnitt,
|
||
in den er eingelassen werden soll, noch durch einen in der Gegenrichtung fahren-
|
||
den Zug beansprucht wird.
|
||
LS (Limited Supervision)
|
||
Limited Supervision (LS) ist eine ETCS-Betriebsart im ETCS-Level 1. Es werden
|
||
die Signalinformationen über schaltbare Balisen an das ETCS-Fahrzeuggerät des
|
||
Zuges übertragen. In der ETCS-Betriebsart LS werden keine Führungsgrößen an-
|
||
gezeigt. Die Züge fahren signalgeführt.
|
||
Mitarbeiter
|
||
Mitarbeiter, im Sinne des bahnbetrieblichen Regelwerks, sind Personen, die Tätig-
|
||
keiten im Bahnbetrieb selbstständig nur verrichten dürfen, wenn sie für diese Tätig-
|
||
keiten geprüft und mit ihrer Ausführung beauftragt sind.
|
||
Nachgeschobene Züge
|
||
Nachgeschobene Züge sind Züge, in denen mindestens ein arbeitendes Triebfahr-
|
||
zeug an der Spitze läuft oder von der Spitze aus gesteuert wird und in denen bis zu
|
||
zwei arbeitende Triebfahrzeuge laufen, die nicht von der Spitze aus gesteuert wer-
|
||
den.
|
||
Nebenfahrzeuge
|
||
Nebenfahrzeuge werden unterschieden in Nebenfahrzeuge mit Kraftantrieb und in
|
||
Nebenfahrzeuge ohne Kraftantrieb. Bestimmungen für Triebfahrzeuge gelten auch
|
||
für Nebenfahrzeuge mit Kraftantrieb, sofern es nicht im Einzelfall anders besti mmt
|
||
ist.
|
||
Nebengleise
|
||
Nebengleise sind Gleise, die planmäßig nicht von Zügen befahren werden.
|
||
NL (Non Leading)
|
||
Betriebsart bei ETCS, die der Tf der Zuglokomotive bei Vorspann bzw. eines mi t
|
||
dem Zug gekuppelten Schiebetriebfahrzeuges wählen muss.
|
||
Notbremsüberbrückungsabschnitt
|
||
Ein Notbremsüberbrückungsabschnitt ist ein durch NBÜ-Kennzeichen gekenn-
|
||
zeichneter Abschnitt, in dem Züge bei einer Notbremsung nicht anhalten sollen.
|
||
NP (No Power)
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||
Betriebsart bei ETCS, in die das ETCS-Fahrzeuggerät wechselt, wenn die Strom-
|
||
versorgung ausgeschaltet ist.
|
||
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Grundsätze; Begriffe 408.0055
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Gültig ab: 14.12.2025
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Ortsstellbereich
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||
Ein Ortsstellbereich ist ein Bereich in Nebengleisen mit ortsgestellten Weichen und
|
||
Gleissperren, in dem ausschließlich rangiert wird. Die Weichen und Gleissperren
|
||
werden einzeln ggf. in Gruppen (elektrischer Antrieb) umgestellt. Die Bedienung er-
|
||
folgt durch das Rangierpersonal. Zug- und Rangierstraßen sind nicht vorhanden.
|
||
Ein für eine Rangierfahrt Halt gebietendes Signal begrenzt Ortsstellbereiche nach
|
||
außen. Der Beginn eines Ortsstellbereiches kann durch ein Orientierungszeichen
|
||
nach Ril 301.9001 gekennzeichnet sein.
|
||
OS (On Sight)
|
||
Betriebsart bei ETCS, bei der ein Zug auf Sicht fahren muss, und zwar mi t einer
|
||
ETCS-Fahrterlaubnis, die dem Tf mit einem Symbol in der Führerraumanzeige an-
|
||
gezeigt wird. ETCS überwacht die maximal zulässige Geschwindigkeit für Fahren
|
||
auf Sicht und das Ende der ETCS-Fahrterlaubnis.
|
||
Override EOA
|
||
Funktion im ETCS-Fahrzeuggerät, die es dem Tf ermöglicht, aus den ETCS-Be-
|
||
triebsarten FS, OS oder LS in die ETCS-Betriebsart SR zu wechseln sowie an ei-
|
||
nem ETCS-Halt vorbeizufahren.
|
||
Planmäßige Halte
|
||
Ein planmäßiger Halt kann:
|
||
- als Fahrplanhalt im Fahrplan bzw. in einer Fahrplananordnung angeordnet sein
|
||
oder
|
||
- als zusätzlicher Halt angeordnet werden. Diese Anordnung darf das Eisen-
|
||
bahnverkehrsunternehmen erteilen.
|
||
PT (Post Trip)
|
||
Betriebsart bei ETCS, in die das ETCS-Fahrzeuggerät wechselt, nachdem der Tf im
|
||
Stillstand die Betriebsart TR bestätigt hat.
|
||
Rangierabteilung
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||
Ein angetriebenes Fahrzeug, das mit anderen Fahrzeugen gekuppelt sein kann und
|
||
zum Rangieren bestimmt ist.
|
||
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Grundsätze; Begriffe 408.0055
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Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Rangieren
|
||
Rangieren ist das Bewegen von Fahrzeugen im Bahnbetrieb, ausgenommen das
|
||
Fahren der Züge. Das Bewegen von Fahrzeugen im Baugleis ist Rangieren. Beim
|
||
Rangieren wird nach folgenden Fahrzeugbewegungen unterschieden:
|
||
- Rangierfahrt,
|
||
- Abdrücken, Ablaufen,
|
||
- Abstoßen,
|
||
- Beidrücken,
|
||
- Aufdrücken und
|
||
- Verschieben.
|
||
Rangierfahrt
|
||
Eine Rangierfahrt ist eine bewegte Rangierabteilung.
|
||
|
||
RBC (Radio Block Centre)
|
||
Siehe Begriff „ETCS-Zentrale“.
|
||
Regelfahrzeuge
|
||
Regelfahrzeuge werden unterschieden nach Triebfahrzeugen und Wagen.
|
||
Regelgleis
|
||
Das Gleis, das auf zweigleisiger, freier Strecke in der gewöhnlichen Fahrtrichtung
|
||
befahren wird, wird als Regelgleisbezeichnet.
|
||
Regelhalt
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||
Ein Regelhalt ist ein Fahrplanhalt, bei dem ein Zug auf der Betriebsstelle hal ten
|
||
muss.
|
||
Regelzüge
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||
Regelzüge sind Züge, die nach einem im Voraus festgelegten Fahrplan täglich oder
|
||
an bestimmten Tagen verkehren.
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||
Release Speed
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||
Die Release Speed erlaubt in ETCS-Level 1 die Fahrt bis zu dem Signal mit der
|
||
Balisengruppe, die der ETCS-Fahrzeugeinrichtung eine neue ETCS-Fahrterlaubnis
|
||
übermittelt.
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||
In ETCS-Level 2 dient die Release Speed dem Ausgleich der Ungenauigkeiten der
|
||
Wegmessung, indem sie es ermöglicht, bis zum zugehörigen Hauptsignal, Sperr-
|
||
signal, Signal Ne 14, Blockkennzeichen oder Gleisabschluss vorzufahren.
|
||
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Grundsätze; Begriffe 408.0055
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Gültig ab: 14.12.2025
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||
SB (Stand By)
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||
Betriebsart bei ETCS, bei der die ETCS-Fahrzeugeinrichtung in Bereitschaft ist und
|
||
die dem Tf durch ein Symbol in der Führerraumanzeige angezeigt wird. In de r Be-
|
||
triebsart SB ist der Zug noch ohne ETCS-Fahrterlaubnis.
|
||
SF (System Failure)
|
||
Betriebsart bei ETCS, in die die ETCS-Fahrzeugeinrichtung bei sicherheitsrelevan-
|
||
ten Fehlern wechselt. Gleichzeitig leitet die ETCS-Fahrzeugeinrichtung eine
|
||
Zwangsbremsung ein.
|
||
Schneeräumfahrten
|
||
Schneeräumfahrten sind Fahrten mit arbeitenden Schneeräumern – außer Fahrten
|
||
mit Schneepflügen, die mit dem Triebfahrzeug fest verbunden sind.
|
||
Selbsttätige Blockstellen
|
||
SelbsttätigeBlockstellen sind Blockstellen der freien Strecke, wo selbsttätiger Stre-
|
||
ckenblock eingerichtet ist, ausgenommen Abzweigstellen oder Überleitstellen.
|
||
Selbststellbetrieb, Zuglenkung
|
||
Bei Selbststellbetrieb oder bei Zuglenkung mit Lenkplan werden Zugstraßen selbst-
|
||
tätig eingestellt.
|
||
SH (Shunting)
|
||
Betriebsart bei ETCS, bei der ein Zug oder eine Rangierfahrt ohne ETCS-Fahrter-
|
||
laubnis fahren kann und die ETCS dem Tf durch ein Symbol in der Führerrauman-
|
||
zeige anzeigt; die Erlaubnis zur Fahrt erhält der Tf durch einen Befehl bzw. beim
|
||
Rangieren durch Zustimmung des Ww.
|
||
Signalgeführt
|
||
Züge sind signalgeführt, wenn sie nicht anzeigegeführt sind.
|
||
Sollgeschwindigkeit
|
||
Die Sollgeschwindigkeit ist die als V-soll angezeigte Geschwindigkeit für einen an-
|
||
zeigegeführten Zug, mit der ein Zug fahren kann, ohne dass LZB oder ETCS eine
|
||
Warnung ausgibt oder eine Bremsung einleitet.
|
||
Sperrfahrten
|
||
Sperrfahrten sind Züge oder Kleinwagenfahrten, die in ein Gleis der freien Strecke
|
||
eingelassen werden, das gesperrt ist.
|
||
|
||
Grundsätze; Begriffe 408.0055
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Seite 13
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||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
SR (Staff Responsible)
|
||
Betriebsart bei ETCS, bei der ETCS die zulässige Geschwindigkeit für SR und das
|
||
Ende der Erlaubnis zur Fahrt durch Balisen mit der Information „Halt für Züge in
|
||
ETCS-Betriebsart SR“ am Signal Ne 14 überwacht. ETCS zeigt dem Tf die Betriebs-
|
||
art SR durch ein Symbol in der Führerraumanzeige an. Die Erlaubnis zur Fahrt er -
|
||
hält der Tf durch einen Befehl, bei ETCS-Level 1 auch durch ein Signal oder bei
|
||
ETCS-Level 2 auch durch eine Textmeldung.
|
||
Standort des Zuges
|
||
Der Standort des Zuges ist die möglichst genaue Angabe der Stelle, an der sich die
|
||
Spitze des Zuges beim Halten befindet. Während der Fahrt ist der Standort die ak-
|
||
tuelle Position des Zuges.
|
||
Beispiele: „Asig P1 in Gleis 1 des Bf Kleinstadt“ oder „in km 29,4 im Regelgleis von
|
||
Kleinstadt nach Erle“.
|
||
Strecken mit Stichstreckenblock
|
||
Strecken mit Stichstreckenblock sind eingleisige Stichstrecken, die mit Strecken-
|
||
block ausgerüstet sind und nur aus einem Zugfolgeabschnitt bestehen. Dabei be-
|
||
finden sich alle Bedieneinrichtungen des Stichstreckenblocks auf der angrenzenden
|
||
Zugmeldestelle.
|
||
TR (Trip)
|
||
Betriebsart bei ETCS, in die das ETCS-Fahrzeuggerät nach Überfahren eines
|
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ETCS-Haltes oder in bestimmten Störsituationen wechselt.
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Triebfahrzeuge
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Triebfahrzeuge sind Lokomotiven, Triebwagen, Triebköpfe und Triebzüge sowie
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Kleinlokomotiven.
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Triebfahrzeugführer
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Mitarbeiter eines Eisenbahnverkehrsunternehmens, die zum selbstständigen Füh-
|
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ren und Bedienen von Triebfahrzeugen befugt sind.
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Überholen
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Beim Überholen fährt ein Zug an einem anderen Zug derselben Fahrtrichtung vor-
|
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bei.
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Überleitstellen
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Überleitstellen sind Blockstellen der freien Strecke, wo Züge auf ein anderes Gleis
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derselben Strecke übergehen können. Eine Überleitstelle wird durch ihre Blocksig-
|
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nale begrenzt. Bestimmungen für Abzweigstellen gelten auch für Überleitstellen,
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sofern es nicht im Einzelfall anders bestimmt ist.
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Gültig ab: 14.12.2025
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Überwachende Zugmeldestelle
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Überwachende Zugmeldestelle ist die in einer Betra bezeichnete Zugmeldestelle,
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ab der ein Gleis der freien Strecke während unterbrochener Arbeitszeit gesperrt
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werden soll.
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Umleiten
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Beim Umleiten fährt ein Zug über eine andere als die im Fahrplan angegebene Stre-
|
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cke.
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UN (Unfitted)
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Betriebsart bei ETCS, die nur im ETCS-Level 0 möglich ist. In der Betr iebsart UN
|
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liest das ETCS-Fahrzeuggerät die Balisen und kann eine Verbindung zur ETCS-
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||
Zentrale aufbauen. Das Fahrzeuggerät überwacht die zulässige Geschwindigkeit
|
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von 50 km/h bei nicht wirksamer Zugbeeinflussung.
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Verkehrliche Abfahrtszeit
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Die verkehrliche Abfahrtszeit ist die für eine Betriebsstelle in den Auskunftsmedien
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und in den Fahrgastinformationen am Bahnsteig veröffentlichte Zeit. Die verkehrli-
|
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che Abfahrtszeit ist für den Reisenden die maßgebliche Zeit.
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Verlassensfeststellung
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Die Verlassensfeststellung umfasst die Prüfung, dass Zugfolgeabschnitte oder ein-
|
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zelne Gleisabschnitte von Fahrzeugen geräumt sind. Bei der Verlassensfeststellung
|
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wird das Freisein durch das Auswerten der ordnungsgemäß wirkenden Einrichtun-
|
||
gen des Streckenblocks oder der Gleisfreimeldeanlage oder, wo diese nicht vorhan-
|
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den sind, durch das Auswerten von Einträgen und Meldungen geprüft.
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Verschieben
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Verschieben ist das Bewegen von Fahrzeugen durch Menschenkraft oder durch ei-
|
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nen Antrieb, der nicht von einem Triebfahrzeug ausgeht.
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Versuchsfahrten
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Versuchsfahrten sind Fahrten, die nach abweichenden Regeln verkehren. Diese
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sind in einer Fahrplananordnung gegeben.
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Virtuelle Blockstelle
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Virtuelle Blockstellen gibt es auf Streckenabschnitten mit ETCS oder LZB. Sie sind
|
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eingerichtet:
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||
- auf Strecken mit ETCS-Level 2 ohne Hauptsignale an allen Signalen Ne 14.
|
||
- an Blockkennzeichen.
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||
Bei LZB sind virtuelle Blockstellen außerdem eingerichtet für Fahrten auf dem Ge -
|
||
gengleis in Höhe des Blocksignals einer Abzweigstelle oder in Höhe des Einfahrsig-
|
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nals eines Bahnhofs.
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Grundsätze; Begriffe 408.0055
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Gültig ab: 14.12.2025
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Vorspann
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||
Vorspann ist die Bespannung eines Zuges mit zwei Lokomotiven, die mit je einem
|
||
Tf besetzt sind. Die Vorspannlokomotive befindet sich an der Spitze des Zuges.
|
||
Wagen
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||
Wagen werden eingeteilt in:
|
||
- Reisezugwagen; hierzu zählen Personen-, Reisezuggepäck-, Autoreisezug-
|
||
und Postwagen
|
||
- Güterwagen.
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Wageneinheiten
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||
Wageneinheiten sind aus mehreren Einzelwagen ständig gekuppelte Einheiten, die
|
||
im Betrieb nicht getrennt werden können und von denen jeder Einzelwagen mit ei-
|
||
nem Laufwerk ausgerüstet ist. Wageneinheiten haben nur eine Wagennummer und
|
||
enthalten Anschriften für nur einen Wagen.
|
||
Weichenwärter
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||
Ww wirken bei der Durchführung des Rangierens mit. Sie verständigen beim Ran-
|
||
gieren Tf, Rangierbegleiter, benachbarte Ww, Schrankenwärter oder Fdl. Sie stim-
|
||
men beim Rangieren Fahrzeugbewegungen zu. Verständigung und Zustimmung
|
||
entfallen, wenn in Ortsstellbereichen rangiert wird.
|
||
Ww können an der Durchführung von Zugfahrten beteiligt sein.
|
||
Fdl und Ww sind in den Richtlinien zusammenfassend in Kurzform auch als „Be-
|
||
diener“ angesprochen.
|
||
Wendezüge
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||
Wendezüge sind vom Führerraum an der Spitze aus gesteuerte Züge, deren
|
||
Triebfahrzeuge beim Wechsel der Fahrtrichtung den Platz im Zuge beibehalten.
|
||
Zielentfernung
|
||
Die Zielentfernung ist die Entfernung zum Ort, an dem die Geschwindigkeit eines
|
||
Zuges gleich oder niedriger sein muss als die vorgegebene Zielgeschwindigkeit.
|
||
Zielgeschwindigkeit
|
||
Die Zielgeschwindigkeit ist die Geschwindigkeit, die am durch die Zielentfernung
|
||
vorgegebenen Ort erreicht sein muss. Die Zielgeschwindigkeit 0 km/h zeigt einen
|
||
zu erwartenden LZB-Halt oder ETCS-Halt an.
|
||
Zufahrtsicherungssignal
|
||
Ein Zufahrtsicherungssignal ist das letzte Hauptsignal vor einer Strecke mit ETCS-
|
||
Level 2 ohne Hauptsignale. Innerhalb dieser Strecke mit ETCS-Level 2 ohne Haupt-
|
||
signale kann ein zusätzliches Hauptsignal zur Fahrt in einen Bereich ohne ETCS-
|
||
Ausrüstung vorhanden sein.
|
||
|
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Grundsätze; Begriffe 408.0055
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||
Züge
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Das Bewegen von Zügen sind Zugfahrten. Züge sind auf die freie Strecke überge-
|
||
hende oder innerhalb eines Bahnhofs nach einem Fahrplan verkehrende einzeln
|
||
fahrende Triebfahrzeuge oder Einheiten, die zusammengesetzt sein können aus
|
||
arbeitenden Triebfahrzeugen oder arbeitenden Triebfahrzeugen und dem Wagen-
|
||
zug, in den Wagen oder nicht arbeitende Triebfahrzeuge eingestellt sind.
|
||
Geeignete Nebenfahrzeuge dürfen wie Züge behandelt oder in Züge eingestellt
|
||
werden. Das Eisenbahnverkehrsunternehmen gibt dem Zugpersonal bekannt, wel-
|
||
che Nebenfahrzeuge für Züge geeignet sind.
|
||
Züge werden in Reise- und Güterzüge eingeteilt.
|
||
Züge des Gelegenheitsverkehrs
|
||
Züge des Gelegenheitsverkehrs sind Züge, die auf besondere Anordnung an be-
|
||
stimmten Tagen:
|
||
- nach einem im Voraus festgelegten und bekannt gegebenen Fahrplan (Be-
|
||
darfszüge) oder
|
||
- nach einem von Fall zu Fall besonders aufgestellten Fahrplan
|
||
verkehren.
|
||
Zugfahrt mit besonderem Auftrag
|
||
Eine Zugfahrt mit besonderem Auftrag ist eine Zugfahrt, die der Fdl nicht durch
|
||
Fahrtstellung eines Hauptsignals oder einem daraus abgeleiteten Auftrag LZB-Fahrt
|
||
bzw. einer ETCS-Fahrterlaubnis in der ETCS-Betriebsart FS zulassen kann oder
|
||
darf. An einer virtuellen Blockstelle entspricht der Fahrtstellung des Hauptsignals
|
||
der entsprechende Fahrtmelder.
|
||
Zugfolgeabschnitte
|
||
Zugfolgeabschnitte sind Gleisabschnitte der freien Strecke, in die ein Zug nur ein-
|
||
gelassen werden darf, wenn sie frei von Fahrzeugen sind und das Gleis bis zur
|
||
nächsten Zugmeldestelle nicht durch einen Zug der Gegenrichtung beansprucht
|
||
wird. Es gibt Zugfolgeabschnitte für signalgeführte Züge und für anzeigegeführte
|
||
Züge.
|
||
Zugfolgestellen
|
||
Zugfolgestellen begrenzen Zugfolgeabschnitte und regeln die Folge der Züge auf
|
||
der freien Strecke. Es gibt Zugfolgestellen für signalgeführte Züge und für anzeige-
|
||
geführte Züge.
|
||
Zugmeldestellen
|
||
Zugmeldestellen sind diejenigen Zugfolgestellen, die die Reihenfolge der Züge auf
|
||
der freien Strecke regeln. Bahnhöfe, Abzweigstellen und Überleitstellen sind stets
|
||
Zugmeldestellen.
|
||
Zugpersonal
|
||
Das Zugpersonal besteht aus dem Tf und weiterem mit sonstigen betrieblichen Auf-
|
||
gaben im Zug betrautem Personal des Eisenbahnverkehrsunternehmens.
|
||
|
||
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Gültig ab: 14.12.2025
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||
3 Örtliche Regeln im Streckenbuch
|
||
Keine
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|
||
❑
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||
Richtlinie
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Bahnbetrieb Fahrdienstvorschrift
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||
Fachautor: I.IBB 31; Jens Rasch; Tel.: [REDACTED] Gültig ab: 14.12.2025
|
||
|
||
1 Zweck, Schutzziel und Zielgruppe
|
||
|
||
Zweck, Schutzziel:
|
||
|
||
Die Vorgaben zur Kommunikation schließen Missverständnisse bei der Übermitt-
|
||
lung von Meldungen, Aufträgen und Anweisungen aus. Es wird sichergestellt,
|
||
dass nur relevante Informationen gegeben und aufgenommen werden. Hiermit
|
||
wird verhindert, dass beispielsweise durch falsch verstandene Zahlen oder Buch-
|
||
staben, dem falschen Zug die Zustimmung zur Fahrt gegeben wird. Oder ein Zug
|
||
mit besonderem Auftrag an einem anderen Signal, als vom Fahrdienstleiter beab-
|
||
sichtigt, vorbeifährt.
|
||
|
||
Zielgruppe:
|
||
|
||
- Mitarbeiter, die Aufgaben im Bahnbetrieb wahrnehmen
|
||
- Mitarbeiter, die Planungs-, Leitungs- oder Überwachungsaufgaben wahr-
|
||
nehmen
|
||
- Mitarbeiter, die Ausbildung im Bahnbetrieb durchführen
|
||
|
||
2 Regelung
|
||
2.1 Kommunikationsmethodik
|
||
Sprachgebrauch
|
||
Für den Sprachgebrauch gilt:
|
||
- deutsche Sprache verwenden
|
||
- dialektfreie Aussprache
|
||
- langsam, deutlich und in normaler Lautstärke sprechen
|
||
- in kurzen Sätzen sprechen
|
||
|
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Gültig ab: 14.12.2025
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||
Aufträge und Meldungen
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||
Situation Bestimmungen Wortlaut
|
||
Aufträge und
|
||
Meldungen
|
||
zum Abwen-
|
||
den von Ge-
|
||
fahren
|
||
- nicht unterbrechen
|
||
- Empfänger muss nicht wiederholen
|
||
- Maßnahmen unverzüglich treffen, auch
|
||
wenn Inhalte nur unvollständig verstanden
|
||
wurden
|
||
|
||
Aufträge und
|
||
Meldungen
|
||
- Empfänger muss wesentlichen Inhalt wie-
|
||
derholen
|
||
- Fdl soll diese in seiner Zuständigkeit
|
||
selbst aufnehmen oder abgeben
|
||
|
||
Feste Wort-
|
||
laute
|
||
- Müssen wortwörtlich wiederholt werden
|
||
|
||
|
||
Aufträge und
|
||
Meldungen
|
||
pausieren
|
||
- Den Sender auffordern die Übermittlung
|
||
zu pausieren.
|
||
Stopp
|
||
Aufträge und
|
||
Meldungen
|
||
fortsetzen
|
||
- Den Sender auffordern die Übermittlung
|
||
fortzusetzen.
|
||
Weiter
|
||
Nachweisfüh-
|
||
rung
|
||
- Erfolgt vor der Wiederholung
|
||
- Bei Maßnahmen zur Gefahrenabwehr er-
|
||
folgt der Nachweis nach Durchführung aller
|
||
erforderlichen Maßnahmen
|
||
- Ist der Nachweis vor der Wiederholung
|
||
einzutragen kann der Empfänger die Kom-
|
||
munikation pausieren
|
||
|
||
Wiederholun-
|
||
gen
|
||
- Sender muss korrekte Wiederholung be-
|
||
stätigen
|
||
- Falsche Wiederholung unterbrechen und
|
||
den falsch wiedergegebenen Teil wieder-
|
||
holen
|
||
- Nach Korrektur falscher Wiederholung be-
|
||
ginnt der Empfänger die Wiederholung von
|
||
Anfang an
|
||
- Einleitung Wiederholung:
|
||
Ich wiederhole
|
||
- Bestätigung korrekte Wie-
|
||
derholung: Richtig
|
||
- Unterbrechung falsche
|
||
Wiederholung
|
||
Falsch, ich wiederhole
|
||
|
||
2.2 Identifikation von Fdl und Tf
|
||
Fdl meldet sich:
|
||
"Hier ist
[Bezeichnung des Arbeitsplatzes]
|
||
Fdl spricht Zug an:
|
||
Zug
[Zugnummer], hier ist
[Bezeichnung des Arbeitsplatzes]
|
||
Tf meldet sich:
|
||
Hier ist Zug
[Zugnummer]
[Standort des Zuges]
|
||
|
||
Grundsätze; Kommunikation 408.0056
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||
|
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Gültig ab: 14.12.2025
|
||
2.3 Plausibilitätsprüfung Standort des Zuges
|
||
Es muss geprüft werden, ob der gemeldete Standort des Zuges mit der Gleis- und
|
||
Streckenbelegung plausibel ist.
|
||
|
||
Ist das Ergebnis nicht plausibel, sind durch den Fdl weitere Maßnahmen zu tref-
|
||
fen; z. B.
|
||
- Standort gemeinsam mit dem Tf ermitteln (z. B. anhand von Signal- und Wei-
|
||
chenbezeichnungen)
|
||
- Maßnahmen bei Gefahr
|
||
- Standortabgleich mit allen Zügen im Zuständigkeitsbereich
|
||
|
||
2.4 Bezeichnen der Züge
|
||
Für die Bezeichnung von Zügen gilt:
|
||
- Züge werden mit Zug
(Zugnummer) bezeichnet.
|
||
- Sperrfahrten werden mit Sperrfahrt
(Zugnummer) bezeichnet.
|
||
- Kleinwagenfahrten werden mit Sperrfahrt Kl
(Zugnummer) bezeichnet.
|
||
- Züge müssen auch dann mit ihrer Zugnummer bezeich net werden, wenn sie im
|
||
Fahrplan eines anderen Zuges verkehren.
|
||
|
||
2.5 Einseitig gerichtete Sprechverbindung (Lautsprecher)
|
||
Es gilt folgendes:
|
||
- Aufträge dürfen gegeben werden, wenn der Empfänge r die Ausführung melden
|
||
muss oder der Sender die Ausführung selbst erkennen kann und dies im Einzelfall
|
||
nicht verboten ist
|
||
- Aufträge sind zweimal zu geben. Die zweite Durchsage muss mit Ich wiederhole
|
||
eingeleitet werden.
|
||
- Meldungen dürfen nicht gegeben werden.
|
||
|
||
2.6 Wechselsprechverbindungen
|
||
Es sind folgende Wortlaute zu verwenden:
|
||
Situation Wortlaut
|
||
Aufforderung unverstandene Meldung zu wiederholen Bitte wiederholen
|
||
Antwort zurzeit nicht möglich Bitte warten
|
||
Antwort nicht möglich und später die Kommunikation
|
||
wieder aufnehmen
|
||
Ich rufe zurück
|
||
Gespräch beendet Ende
|
||
|
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||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
2.7 Andere mit Abgabe von Aufträgen/Meldungen beauftra-
|
||
gen
|
||
Im Streckenbuch kann zugelassen sein, dass der Fdl einen anderen Mitarbeiter mit
|
||
der Aufnahme oder Abgabe von Aufträgen und Meldunge n beauftragt. Der Auftrag
|
||
muss für jeden Fall einzeln und zur unmittelbaren A usführung erteilt werden. Im
|
||
Streckenbuch kann es ergänzende Regeln für feste Wortlaute geben.
|
||
|
||
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|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
2.8 Buchstabiertafel
|
||
|
||
Die Buchstabiertafel ist in folgenden Fällen für di e Bezeichnung der Buchstaben des Alphabets
|
||
beim Buchstabieren zu verwenden:
|
||
|
||
- Buchstabieren von Wörtern und Ortsnamen, die schw er auszusprechen sind oder schlecht ver-
|
||
standen werden können
|
||
- zur Bezeichnung von Signalen, Weichen und die Eindeutige Kennung von Befehlen
|
||
|
||
Buchstabe Wort Hinweise zur Aussprache
|
||
A Alpha ælfa AL FAH
|
||
B Bravo b ɹaːvo BRAH VOH
|
||
C Charlie t ʃɑːli SCHAAR LIE
|
||
D Delta d ɛltɑ DELL TAH
|
||
E Echo ɛko ECK OH
|
||
F Foxtrot f ɔkstɹɔt FOCKS TROTT
|
||
G Golf ɡɔlf GOLF
|
||
H Hotel ho ːˈtɛl HOH TELL
|
||
I India ɪndiɑ IN DIE AH
|
||
J Juliet d ʒuːliˈɛt DSCHU LIE JETT
|
||
K Kilo ki ːlo KIE LOH
|
||
L Lima li ːmɑ LIE MAH
|
||
M Mike mai ̯k MAIK
|
||
N November no ˈvɛmbә NOO WEM BER
|
||
O Oscar ɔskɑ OSS KAH
|
||
P Papa papa PAH PAH
|
||
Q Quebec ke ˈbɛk KE BECK
|
||
R Romeo ɹoːmiˌo ROH MEH OH
|
||
S Sierra si ˈɛɹa SIE JÄH RAH
|
||
T Tango tæŋgo TÄNG GOH
|
||
U Uniform ju ːnifɔːm JUNNI FORM
|
||
V Victor v ɪktɑ WICK TOR
|
||
W Whisky w ɪski WISS KIE
|
||
X X-Ray ɛksɹeɪ̯ ECKS RÄI
|
||
Y Yankee jæŋki JÄNG KIE
|
||
Z Zulu zu ːluː SUH LUH
|
||
Ä Ärger
|
||
Ö Öse
|
||
Ü Übel
|
||
ß Eszett
|
||
|
||
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|
||
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|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
2.9 Zahlen
|
||
Zahlen sind ziffernweise auszusprechen.
|
||
Zahl Aussprache
|
||
0 Null
|
||
1 Eins
|
||
2 Zwo
|
||
3 Drei
|
||
4 Vier
|
||
5 Fünf
|
||
6 Sechs
|
||
7 Sieben
|
||
8 Acht
|
||
9 Neun
|
||
|
||
3 Örtliche Regeln im Streckenbuch
|
||
Im Streckenbuch EIU können Regeln zu folgenden Punkten gegeben sein:
|
||
- Abschnitt 2.1 unter Aufträge und Meldungen: Ergänzende Regeln für feste Wort-
|
||
laute
|
||
- Abschnitt 2.7 unter Andere mit der Abgabe von Au fträgen/Meldungen beauftra-
|
||
gen: Andere Mitarbeiter können beauftragt werden, Aufträge oder Meldungen zu
|
||
geben.
|
||
Im Streckenbuch EVU können Regeln zu folgenden Punkten gegeben sein:
|
||
- Keine
|
||
|
||
|
||
DB InfraGO AG | Sitz: Frankfurt am Main | Registergericht: Frankfurt am Main
|
||
HRB 50879 | USt-IdNr.: DE 199861757 | Vorsitz des Aufsichtsrats: Berthold Huber
|
||
Vorstand: Dr. Philipp Nagl (Vorsitz), Jens Bergmann, Ingrid Felipe, Dr. Christian Gruß, Heike Junge -Latz, Heinz
|
||
Siegmund, Ralf Thieme
|
||
|
||
|
||
|
||
Nähere Informationen zur Datenverarbeitung der DB InfraGO AG finden Sie hier: www.dbinfrago.com/datenschutz
|
||
|
||
Seite 1 von 9
|
||
|
||
DB InfraGO AG
|
||
Eisenbahnbetriebsverfahren Bahnbetrieb
|
||
|
||
Adam-Riese-Straße 11-13
|
||
60327 Frankfurt am Main
|
||
|
||
www.dbinfrago.com
|
||
|
||
DB InfraGO AG | I.IBB 31
|
||
Adam-Riese-Straße 11-13 | 60327 Frankfurt am Main
|
||
|
||
05.12.2024
|
||
|
||
Neuherausgabe Richtlinie 408 - Fahrdienstvorschrift; Grundsatzrichtlinien 408.0051 –
|
||
0056, Erläuterungen
|
||
|
||
Sehr geehrte Damen und Herren,
|
||
|
||
die Neuherausgabe zu den Grundsatzrichtlinien 408.0051 – 0056 gilt ab 14.12.2025.
|
||
|
||
Sie enthält folgende Richtlinien:
|
||
|
||
408.0051
|
||
408.0054
|
||
408.0055
|
||
|
||
408.0056
|
||
|
||
und die Zusätze
|
||
|
||
|
||
408.0054Z31
|
||
|
||
408.0055Z31
|
||
408.0056Z31
|
||
|
||
Übergang der Gültigkeit
|
||
|
||
Die Richtlinien werden neu eingeführt.
|
||
|
||
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|
||
|
||
Erläuterungen
|
||
Kennzeichnung von inhaltlichen Änderungen
|
||
In den Richtlinien sind Zeilen mit inhaltlichen Textänderungen am Rand durch „*“ gekennzeich-
|
||
net. Bei entfallenen Texten ist das Sternchen neben die letzte nicht geänderte Zeile gesetzt.
|
||
Nicht gekennzeichnet ist die geänderte Leseransprache und Änderung von Betriebsstellenbuch
|
||
zu Streckenbuch.
|
||
|
||
Leseransprache
|
||
Für die Leseransprache werden neu nur noch die Abkürzungen „Fdl“ (Fahrdienstleiter), „Tf“
|
||
(Triebfahrzeugführer) und „Ww“ (Weichenwärter) verwendet.
|
||
|
||
Allgemein
|
||
Mit dieser Neuausgabe werden Richtlinien neu eingeführt, die für alle Anwendergruppen der
|
||
Fahrdienstvorschrift gelten. Die neue Richtlinienfamilie heißt „Grundsatzrichtlinien“
|
||
|
||
Grundsatzrichtlinien und Gestaltungsvorgaben
|
||
|
||
Die Richtlinien haben die Nummern 408.0051, 408.0054, 408.0055 und 408.0056. Die Richtli-
|
||
niennummern 408.0052 und 408.0053 bleiben zunächst frei und werden in einer zukünftigen
|
||
Aktualisierung in Kraft gesetzt.
|
||
Die Richtlinien 408.0051, 408.0054, 408.0055 und 408.0056 sowie die Zusätze 408.0054Z31,
|
||
408.0055Z31, 408.0056Z31 wurden nach neuen Gestaltungsvorgaben verfasst. Mit diesen Ge-
|
||
staltungsvorgaben wird eine einheitliche Struktur und die Nennung von Schutzzielen eingeführt.
|
||
Zudem wird die Komplexität der Formulierungen reduziert und das Verständnis der Regelungen
|
||
durch den vermehrten Einsatz von Tabellen und Grafiken unterstützt. Die Umarbeitung der vor-
|
||
handenen Regeln stellt einen aufwendigen Prozess dar, wodurch die Umstellung der Richtlinien
|
||
erst nach und nach erfolgen wird.
|
||
|
||
Das Ziel ist es, den Anwendenden ein einfaches Lesen und Aufnehmen der Regeln zu ermögli-
|
||
chen. Damit wird erstmals gezielt auf die „Menschlich-Organisatorischen-Faktoren“ eingegan-
|
||
gen.
|
||
Die folgenden drei Vorgaben werden bei der Gestaltung der Fahrdienstvorschrift beachtet:
|
||
• klare Verständlichkeit der Information
|
||
• gute Übersichtlichkeit
|
||
• leichte Erfassbarkeit
|
||
|
||
Der Zweck und die Schutzziele werden zum Beginn der Richtlinie aufgeführt. Die Anwendenden
|
||
sollen den Zweck der Regel und ihre Schutzziele verstehen, um daraus notwendige Handlun-
|
||
gen ableiten zu können. Neu ist auch, dass zu Beginn der Regeln immer die Zielgruppe, also
|
||
der Personenkreis, für den die Regel gilt, genannt ist.
|
||
|
||
Zur besseren Übersichtlichkeit wird die Aufzählungstiefe auf die zweite Ebene (2.x) begrenzt.
|
||
Überschriften sollen „sprechend“ formuliert werden. Aus ihnen müssen die Anwendenden auf
|
||
den Inhalt der Abschnitte schließen können.
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Unpräzise Überschriften wie „Allgemeines“, „Grundsätze“ und „Sonstiges“ werden nicht mehr
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verwendet.
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Die Abschnitte werden nach Möglichkeit chronologisch oder gemäß Prozessfluss sortiert. Jeder
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Abschnitt umfasst immer nur einen Inhalt. Die Regelungen werden für die digitale Veröffentli-
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chung schon so geschrieben, dass sie möglichst gut filterbar sind.
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Fließtexte sind schwerer als andere Darstellungsformen nach relevanten Inhalten zu sichten, zu
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verstehen und zu merken. Daher wird der Fließtext minimiert und eine einfache und kompakte
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Sprache verwendet.
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Ril 408.0051 – Grundsätze; Aufbau und Zweck
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neu: Richtlinie, Abschnitt, Absatz usw. alt: Richtlinie, Abschnitt, Absatz usw.
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408.0051
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In Absatz 1 wird der neue Aufbau der Fahrdienstvorschrift ausführlich erklärt und zusätzliche,
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für alle Richtlinien der Familie 408 gültige, Informationen gegeben. Die Struktur und Zuordnung
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der Richtlinien in Handbüchern war bisher nur in den Erläuterungen der Neuausgabe der Fahr-
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dienstvorschrift im Jahr 2015 beschrieben. Eine verbindliche Information für alle Anwendenden
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der Fahrdienstvorschrift über den Aufbau und Zuordnung war bisher nicht gegeben. Durch die
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neue Richtline wird allen Anwendenden die Möglichkeit gegeben die Zusammenhänge der
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Richtlinienfamilie 408 besser zu erkennen.
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In Absatz 2.1 wurden die Erläuterung des Aufbaus der Fahrdienstvorschrift in Anlehnung an die
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Erläuterungen der Neuausgabe der Fahrdienstvorschrift 2015 neu aufgenommen.
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In Absatz 2.2 wurde die Zusammensetzung der Handbücher der Fahrdienstvorschrift aufge-
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nommen.
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In Absatz 2.3 wird darauf hingewiesen, dass bei Nennung der DB InfraGO AG der Geschäftsbe-
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reich Fahrweg gemeint ist.
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In Absatz 2.4 wird das Piktogramm neu eingeführt. Es gibt einen zusätzlichen Hinweis auf
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Regeln im Streckenbuch.
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In Absatz 2.5 wird der Aufbau der Richtlinien 408.0051 - 0056, 408.01 - 06 und 408.21 - 27 er-
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klärt.
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In Absatz 2.6 erfolgt ein Hinweis auf die Fundstellen der Erläuterungen der Richtlinienänderun-
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gen.
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In Absatz 2.7 erfolgt ein Hinweis auf die Steuerungslogik und Wirksamkeitsmethode. Dieser Ab-
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schnitt ist nur für Mitarbeitende der DB InfraGO AG relevant.
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In Abschnitt 3 werden grundsätzlich die Verweise auf örtliche Regeln im Streckenbuch aus dem
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Abschnitt 2 wiederholt. In dieser Richtlinie sind keine örtlichen Regelungen vorhanden.
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Ril 408.0054 – Grundsätze; Abkürzungen
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neu: Richtlinie, Abschnitt, Absatz usw. alt: Richtlinie, Abschnitt, Absatz usw.
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408.0054
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Die Anhänge 408.0101A02, 408.2101A02 und 408.4801A02 wurden aufgelöst. Die Abkürzun-
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gen finden sich nun gesamthaft in der Grundsatzrichtlinie 408.0054. Einzelne Abkürzungen wur-
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den gestrichen, wenn sie im allgemeinen Sprachgebrauch verwendet werden bzw. nicht praxis-
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gerecht waren. Es wurden neue nützliche Abkürzungen aufgenommen.
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Zusatz 408.0054Z31
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Der Zusatz wurde entsprechend der Gestaltung der Richtlinie 408.0054 angepasst.
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Ril 408.0055 – Grundsätze; Begriffe
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neu: Richtlinie, Abschnitt, Absatz usw. alt: Richtlinie, Abschnitt, Absatz usw.
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408.0055 408.0101A01-W-103
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Beim Begriff „Grenzsignal“ wurde das Vorsignal hinzugefügt. Grenzsignale können auf Strecken
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mit ETCS-Level 1 LS auch Vorsignale sein.
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Hinzugefügt wurde der Begriff „LS (Limited Supervision)“. Die ETCS-Betriebsart LS kommt nur
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bei ETCS-Level 1 zum Einsatz.
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Beim Begriff „Override EOA“ wurde die ETCS-Betriebsart LS eingefügt. Override EOA (ver-
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gleichbar mit der PZB-Befehlstaste) bedient der Tf zum Beispiel auf Strecken mit ETCS-Level 1
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LS, wenn in der ETCS-Betriebsart LS an einem Hauptsignal mit besonderem Auftrag vorbeige-
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fahren werden soll.
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Die Begriffe wurden aus der Ausnahme 241 (EVU) bzw. der zugehörigen Weisung
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408.0101A01-W-103 (EIU) übernommen.
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neu: Richtlinie, Abschnitt, Absatz usw. alt: Richtlinie, Abschnitt, Absatz usw.
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408.0055 -
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Die Anhänge 408.0101A01, 408.2101A01 und 408.4801A01 wurden aufgelöst. Die Begriffe fin-
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den sich nun gesamthaft in der Grundsatzrichtlinie 408.0055.
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Der Begriff „Bezeichnung des Arbeitsplatzes“ wurde neu aufgenommen. Dies resultierte aus ei-
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ner Vorgabe der TSI OPE, da sich Mitarbeiter auf Betriebsstellen mit ihren Zuständigkeitsberei-
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chen identifizieren müssen.
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Der Begriff „Dynamischer Schriftanzeiger“ wurde aus dem aufgelösten Anhang 408.0101A01
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übernommen. Der Begriff war vorher nicht Bestandteil des aufgelösten Anhangs 408.2101A01.
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Der Begriff EOA wurde aufgenommen. Nach den Vorgaben der technischen Spezifikation für
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Interoperabilität (TSI) wird der Begriff EOA auch außerhalb von ETCS angewendet.
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Der Begriff Release Speed wurde um das Sperrsignal erweitert. Sperrsignale können das Ende
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der Fahrterlaubnis (EOA) überwachen bzw. eine Release Speed berücksichtigen.
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Der Begriff „Zufahrtsicherungssignal“ wurde erweitert. Nach den Regeln zur Ausrüstung von
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Strecken mit ETCS-Level 2 ohne Hauptsignale kann innerhalb der Strecke ohne Hauptsignale
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ein direkter Ausstieg aus ETCS-Level 2 erfolgen. Für diesen Ausstieg ist ein Hauptsignal erfor-
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derlich.
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Beispiel:
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Der Begriff „ETCS-Fahrterlaubnis“ wurde inhaltlich präzisiert.
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Der Begriff „ETCS-Halt“ ist in der Erklärung EOA enthalten.
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Der Begriff „ETCS-Zentrale“ wurde nach den Vorgaben der TSI OPE präzisiert, weil die ETCS-
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Zentrale auch als RBC (Radio Block Centre) bezeichnet wird.
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Der Begriff „Gelenkwagen“ wurde aus dem aufgelösten Anhang 408.4801A01 übernommen.
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Der Begriff „Rangierabteilung“ wurde nach den Vorgaben der TSI OPE neu aufgenommen. Die
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Aufnahme ist erforderlich, weil in den Vorgaben für die Befehle gemäß TSI OPE die Angabe
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des Standorts der Rangierabteilung gefordert wird.
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Der Begriff „Rangierfahrt“ wurde nach den Vorgaben der TSI OPE inhaltlich präzisiert.
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Der Begriff „RBC“ wurde nach den Vorgaben der TSI OPE präzisiert, weil RBC auch als ETCS-
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Zentrale bezeichnet wird.
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Der Begriff „SH“ wurde inhaltlich geändert, aufgrund der Abgrenzung zum Begriff ETCS-Fahrt-
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erlaubnis, weil dieser nur bei Anzeigeführung verwendet wird.
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Der Begriff „SR“ wurde inhaltlich geändert, aufgrund der Abgrenzung zum Begriff ETCS-Fahrt-
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erlaubnis, weil dieser nur bei Anzeigeführung verwendet wird.
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Der Begriff „Standort des Zuges“ wurde neu aufgenommen, weil die TSI OPE vorschreibt, dass
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Triebfahrzeugführer bei Meldungen den Standort bzw. die Position ihres Zuges angeben müs-
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sen.
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Der Begriff „Triebfahrzeugführer“ wurde aus Gründen der Einheitlichkeit der Beschreibung von
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Mitarbeitern im Bahnbetrieb neu aufgenommen.
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Der Begriff „Vorspann“ wurde neu aufgenommen, da der Begriff in der Richtlinie 408.2454 ver-
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wendet wird.
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Der Begriff „Wageneinheiten“ wurde aus dem aufgelösten Anhang 408.4801A01 übernommen.
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Der Begriff „Züge“ wurde zur Vervollständigung der Begriffsbeschreibung erweitert.
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Zusatz 408.0055Z31
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Der Zusatz wurde entsprechend der Gestaltung der Richtlinie 408.0055 angepasst.
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408.0056 – Grundsätze; Kommunikation
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neu: Richtlinie, Abschnitt, Absatz usw. alt: Richtlinie, Abschnitt, Absatz usw.
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408.0056 408.0202
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Richtlinie 408.0202/408.2202 wurde außer Kraft gesetzt und die Inhalte in die Ril 408.0056
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überführt.
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Abschnitt 1
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„Zweck, Schutzziele und Zielgruppe“
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Hier wird der Zweck der Regeln innerhalb der Richtlinie erläutert. Weiter wird beispielhaft darge-
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stellt, was durch die Regeln verhindert werden soll und somit die Schutzziele der Richtlinie er-
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klärt.
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Absatz 2.1
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„Sprachgebrauch“
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Es wurden die Regeln zur Sprechdisziplin aus den Richtlinien 481 inhaltsgleich wiederholt.
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“Aufträge und Meldungen“
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Die Regeln wurden mit gleichem Inhalt aus der Richtlinie 408.0202 übernommen. Zur besseren
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Übersichtlichkeit wurde der Inhalt neu als Tabelle dargestellt.
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Neu sind die Wortlaute „Stopp“ und „Weiter“. Hierbei handelt es sich um eine Übernahme der
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geläufigen Praxis. Häufigster Anwendungsfall wird ein Diktat sein. Ist der Diktierende schneller
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als die Schreibgeschwindigkeit des Empfängers, unterbricht dieser mit „Stopp“ den Diktieren-
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den. Hat er den Schreibrückstand aufgeholt, signalisiert er mit „Weiter“, dass das Diktat fortge-
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setzt werden kann.
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Absatz 2.2
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„Identifikation von Fdl und Tf“
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Die Wortlaute wurden an die Vorgaben der TSI OPE angepasst. Für die den Standort des Zu-
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ges und die Bezeichnung des Arbeitsplatzes gibt es nun in 408.0055 jeweils eine Definition.
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Absatz 2.3
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„Plausibilitätsprüfung Standort des Zuges“
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Diese Regelung wurde aus Ril 408.0202 übernommen und abgewandelt. Als Folge aus dem
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Zugunglück bei Dieburg muss der Fdl den gemeldeten Standort des Zuges mit seinen Aufzeich-
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nungen und Meldeanzeigen vergleichen. Ergibt sich bei dieser Prüfung auf Plausibilität eine
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grobe Abweichung zwischen dem gemeldeten und erwarteten Standort, hat der Fdl nun die Auf-
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gabe, den Sachverhalt gemeinsam mit dem Tf zu klären. Führt dies nicht zum Erfolg, hat der
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Fdl Maßnahmen bei Gefahr zu treffen.
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Absatz 2.4
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„Bezeichnung der Züge“
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Der Inhalt wurde aus 408.0202/4082202 übernommen und die Darstellung zur besseren Les-
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barkeit angepasst.
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Absatz 2.5
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„Einseitig gerichtete Sprechverbindung (Lautsprecher)“
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Der Inhalt wurde aus 408.0202/4082202 übernommen und zur besseren Lesbarkeit leicht über-
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arbeitet.
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Absatz 2.6
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„Wechselsprechverbindung“
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Die Regeln wurden aus der Richtlinie 408.0202 inhaltlich gleich übernommen. Zur besseren
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Übersichtlichkeit wurde der Inhalt neu als Tabelle dargestellt. Aufgrund der Vorgaben der TSI
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OPE wurde der Wortlaut „Ende“ aufgenommen. Mit diesem Wortlaut wird das Ende eines Ge-
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spräches verkündet.
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Absatz 2.7
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„Andere mit Angaben von Aufträgen/Meldungen beauftragen“
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Der Inhalt wurde aus 408.0202 übernommen und die Darstellung zur besseren Lesbarkeit an-
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gepasst.
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Absatz 2.8
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„Buchstabiertafel“
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Bisher fand sich die Buchstabiertafel nur in den Richtlinien 481.xxxx. Da es sich um eine Ver-
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fahrensregel handelt, findet sich die Buchstabiertafel jetzt auch in der Fahrdienstvorschrift.
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Durch die Umsetzung der TSO OPE wird nur noch das internationale phonetische Alphabet ver-
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wendet. Die Vorgaben der TSI OPE sehen vor, dass die Aussprache der Worte des phoneti-
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schen Alphabetes auf Englisch zu erfolgen haben. Zur Unterstützung ist die Aussprache als
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Lautschrift und als deutsche Schreibweise vorgegeben. Die Buchstabiertafel ist immer anzu-
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wenden, wenn einzelne Buchstaben gesprochen werden. Die Aussprache der Umlaute wurde
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für die Einheitlichkeit in Deutschland, Österreich und Schweiz auf Ärger, Öse und Übel geän-
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dert. Die Aussprachen für „Ch“ und „Sch“ sind nicht mehr vorhanden. Ein „ß“ wird als „Eszett“
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buchstabiert.
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Absatz 2.9
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„Zahlen“
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Bisher gab es keine Vorgaben zur Aussprache von Zahlen. Dies Ändert nun die TSI OPE. Die
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Vorgabe ist, dass Zahlen immer ziffernweise auszusprechen sind. Diese Vorgabe hat keine Ein-
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schränkung. Das bedeutet, dass beispielsweise auch die Uhrzeit und das Datum bei einem Be-
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fehlsdiktat als einzelne Ziffern genannt werden.
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19:31 Uhr muss nach dieser Vorgabe wie folgt diktiert werden:
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„Eins, Neun, Punkt, Drei, Eins“ oder
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„Eins, Neun, Doppelpunkt, Drei, Eins“
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Der 29.02.2025 muss so diktiert werden:
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„Zwo, Neun, Punkt, Null, Zwo, Punkt, Zwo, Null, Zwo, Fünf“
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Um es dem Empfänger eines Diktats von Zahlen leichter zu machen, empfiehlt sich das Block-
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weise sprechen beizubehalten. Beispielsweise:
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„Zwo, Neun, (kurze Pause) Eins, (kurze Pause) Acht, Fünf“
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Abschnitt 3
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„Örtliche Regeln im Streckenbuch“
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In diesem Abschnitt werden alle Regelwerkspassagen aus Absatz 2.x wiederholt in dem auf
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mögliche Regelungen in den Streckenbüchern hingewiesen wird. Um eine Zuordnung machen
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zu können ist der Abschnitt 3 in EIU und EVU unterteilt.
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Zusatz 408.0056Z31
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||
Der Zusatz wurde entsprechend der Gestaltung der Richtlinie 408.0056 angepasst.
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Mit freundlichen Grüßen
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DB InfraGO AG, Geschäftsbereich Fahrweg
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gez. Christian Ehrhardt gez. Julian Huth
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Leiter Grundlagen und Verfahren
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Bahnbetrieb
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Experte Fahrdienstvorschrift
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