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39 KiB
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Richtlinie
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Bahnbetrieb Fahrdienstvorschrift
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Züge fahren; Fahrordnung auf der freien Strecke
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Regeln für den Betrieb der Gleichstrom-S-Bahn Berlin
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408.2212Z31
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Seite 1
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Fachautor: I.IBB 32; Thomas Richter; Kontakt: [REDACTED] Gültig ab: 14.12.2025
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1 Geltungsbereich
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Dieser Zusatz gilt ausschließlich im Bereich der Gleichstrom-S-Bahn Berlin.
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2 Zweimal eingleisiger Betrieb
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(1) Zweigleisigen Streckenabschnitte, die signal- und blocktechnisch auf jedem
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Gleis wie eingleisige Strecken ausgestattet sind, werden im Geschwindigkeits-
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heft besonders gekennzeichnet.
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Auf diesen Streckenabschnitten wird der „zweimal eingleisige Betrieb“ ange-
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wandt, bei dem mit Signal- und Blockbedienung sowie nach den Regeln für das
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Umleiten unter erleichterten Bedingungen gefahren wird.
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Die Gleise werden in der gewöhnlichen Fahrtrichtung jeweils als rechtes und
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linkes Streckengleis bezeichnet.
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Die Haupt- und Vorsignale sowie die Signale Lf 1 bis Lf 3, Sh 2 und El-Signale
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befinden sich für beide Streckengleise grundsätzlich rechts neben oder über
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dem Gleis.
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Linksstehende Signale sind nur gültig, wenn sie im Buchfahrplan – Geschwin-
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digkeitsheft oder in der La mit dem Symbol gekennzeichnet sind.
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(2) Kann die Zugfahrt nicht mit fahrtzeigendem Hauptsignal zugelassen werden,
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ist der Triebfahrzeugführer über die Fahrt auf dem vom Fahrplan abweichenden
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Streckengleis mündlich zu verständigen.
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Beim Zulassen der Fahrt auf dem vom Fahrplan abweichenden Streckengleis,
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erfolgt keine gesonderte Information, wenn keine Fahrwegverzweigung folgt.
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Richtlinie
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Bahnbetrieb Fahrdienstvorschrift
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Züge fahren; Ohne Streckenkenntnis fahren, Ortskenntnis
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Regeln für den Betrieb der Gleichstrom-S-Bahn Berlin
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408.2301Z31
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Seite 1
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Fachautor: I.IBB 32; Thomas Richter; Kontakt: [REDACTED] Gültig ab: 14.12.2025
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1 Geltungsbereich
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Dieser Zusatz gilt ausschließlich im Bereich der Gleichstrom-S-Bahn Berlin.
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2 Ohne Streckenkenntnis fahren
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Wenn der Triebfahrzeugführer eines S-Bahn-Zuges nicht streckenkundig ist
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und kein streckenkundiger Mitarbeiter beigegeben ist, beträgt die Geschwindig-
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keit höchstens 40 km/h.
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Richtlinie
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Bahnbetrieb Fahrdienstvorschrift
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Züge fahren; Zug vorbereiten
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Regeln für den Betrieb der Gleichstrom-S-Bahn Berlin
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408.2321Z31
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Seite 1
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Fachautor: I.IBB 32; Thomas Richter; Kontakt: [REDACTED] Gültig ab: 14.12.2025
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1 Geltungsbereich
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Dieser Zusatz gilt ausschließlich im Bereich der Gleichstrom-S-Bahn Berlin.
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2 An den Fahrdienstleiter melden
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(1) Bei planmäßigen Wendevorgängen von S-Bahn-Zügen wird auf die Meldung
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an den Fahrdienstleiter, dass der Zug vorbereitet ist, verzichtet.
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Richtlinie
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Bahnbetrieb Fahrdienstvorschrift
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Züge fahren; Zustimmung des Fahrdienstleiters zur Abfahrt auf einem
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Bahnhof
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Regeln für den Betrieb der Gleichstrom-S-Bahn Berlin
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408.2331Z31
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Seite 1
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Fachautor: I.IBB 32; Thomas Richter; Kontakt: [REDACTED] Gültig ab: 14.12.2025
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1 Geltungsbereich
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Dieser Zusatz gilt ausschließlich im Bereich der Gleichstrom-S-Bahn Berlin.
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2 Mehrere Fahrzeuge stehen zur Abfahrt bereit
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Stehen in einem Gleis mehrere S-Bahn-Züge in gleicher Fahrtrichtung zur Ab-
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fahrt bereit, darf auf die mündlichen Verständigungen verzichtet werden, wenn
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es im Streckenbuch zugelassen ist.
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Richtlinie
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Bahnbetrieb Fahrdienstvorschrift
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Züge fahren; Fahrt des Zuges
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Regeln für den Betrieb der Gleichstrom-S-Bahn Berlin
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408.2341Z31
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Seite 1
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Fachautor: I.IBB 32; Thomas Richter; Kontakt: [REDACTED] Gültig ab: 14.12.2025
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1 Geltungsbereich
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Dieser Zusatz gilt ausschließlich im Bereich der Gleichstrom-S-Bahn Berlin.
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2 Bestimmungen für Signale
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Abweichende Standorte und somit links vom Gleis bzw. rechts vom Gegengleis
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befindliche Signale werden nur bei Hauptsignalen, Vorsignalen, Langsamfahr-
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signalen und Überwachungssignalen (Bahnübergänge) im Buchfahrplan be-
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kannt gegeben.
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Auf den Strecken der gleichstrombetriebenen S-Bahn Berlin wird an den Ks-
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Hauptsignalen mit Vorsignalfunktion kein weißes Zusatzlicht über dem Signal-
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licht gezeigt.
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3 Zulässige Geschwindigkeit an Bahnsteigen
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An Bahnsteigen durchfahrende Züge dürfen mit höchstens 50 km/h fahren.
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Diese Geschwindigkeitsbegrenzung wird nicht signalisiert und gilt, bis das
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letzte Fahrzeug den Bahnsteig verlassen hat.
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4 Erläuterungen zu den Fahrplanangaben
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Die Fahrplanangaben des Buchfahrplans werden herausgegeben als:
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- Geschwindigkeitsheft GeH
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- Fahrzeitenheft FztH
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- Zugverzeichnis Zv
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- Ersatzfahrplan Efpl
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oder
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- Führerraumanzeige des Fahrplans
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Die Fahrplanunterlagen entsprechen grundsätzlich der Musterdarstellung in
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408.2341A01 Abschnitt 9.
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Ergänzend bzw. abweichend von 408.2341A01 gelten zum Geschwindigkeitsheft
|
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sowie zum Ersatzfahrplan:
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a) Im Kopf des Fahrplans ist je Streckenabschnitt die Betriebsführung angege-
|
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ben: „eingleisige Strecke:“, „zweigleisige Strecke:“ oder „zweimal einglei-
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siger Betrieb:“.
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b) Auf die Angabe „Notbremsüberbrückung“ und die Angabe von Mindest-
|
||
bremshundertstel wird verzichtet.
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(2) Angaben in den Kilometrierungsspalten (Spalte 1 bzw. 3b) erfolgen auf zwei
|
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Nachkommastellen genau.
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(3) Angaben in der Geschwindigkeitsspalte (Spalte 2)
|
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Züge fahren; Fahrt des Zuges
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Regeln für den Betrieb der Gleichstrom-S-Bahn Berlin
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408.2341Z31
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Seite 2
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Gültig ab: 14.12.2025
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||
a) Auf Strecken mit zweimal eingleisigem Betrieb gilt die angegebene zulässige
|
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Geschwindigkeit für beide Streckengleise. Wenn im linken Streckengleis
|
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eine andere Geschwindigkeit gilt, ist sie im Winkel darunter angegeben.
|
||
b) Wenn in Bahnhöfen im durchgehenden Hauptgleis der Gegenrichtung eine
|
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andere zulässige Geschwindigkeit gilt, ist sie im Winkel darunter angegeben.
|
||
(4) Angaben in der Textspalte (Spalte 3a)
|
||
a) Es sind alle Hauptsignale mit ihrer Signalbezeichnung dargestellt, z. B.
|
||
„Esig 68“.
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||
b) Auf Strecken mit zweimal eingleisigem Betrieb sind Signale am linken Stre-
|
||
ckengleis in Winkel gesetzt, z. B. „<Sbk 314>“.
|
||
c) Signale innerhalb von Bahnhöfen, die am durchgehenden Hauptgleis der
|
||
Gegenrichtung stehen, sind in Winkel gesetzt, z. B. „<Asig 1500>“.
|
||
d) Signale innerhalb von Bahnhöfen, die an nicht durchgehenden Hauptgleisen
|
||
stehen, sind in Klammern gesetzt, z. B. „(Zsig 1103)“.
|
||
e) Jeweils am Übergang vom Bahnhof auf die freie Strecke oder nach Abzweig-
|
||
stellen wird die Betriebsführung eingerahmt angegeben:
|
||
- bei eingleisigen Strecken „eingleisig“,
|
||
- bei zweigleisigen Strecken „zweigleisig“,
|
||
- bei zweigleisigen Strecken mit zweimal eingleisigem Betrieb die Stre-
|
||
ckengleisbezeichnungen. Die Bezeichnung des linken Streckengleises ist
|
||
in Winkel gesetzt, z. B. „Strgl R, <Strgl S>“.
|
||
f) Zusätzlich zur Darstellung für Signale mit abweichenden Standorten, werden
|
||
auch Signale Lf 7 aufgeführt.
|
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g) Hauptsignale, Vorsignale, Signale Lf 6 und Lf 7, Überwachungssignale oder
|
||
allein stehende Vorsignaltafeln, die sich auf zweigleisigen Strecken mit zwei-
|
||
mal eingleisigem Betrieb nicht unmittelbar rechts neben oder über dem
|
||
Gleis, sondern links vom Gleis befinden, sind durch das Zeichen „“ im An-
|
||
schluss an die Signalbezeichnung dargestellt, z. B. „<Lf >“.
|
||
h) Bei Hauptsignalen mit Richtungsanzeiger sind unter der Signalbezeichnung
|
||
alle verwendeten Kennbuchstaben und die entsprechenden Fahrtrichtungen
|
||
angegeben, z. B. „Bksig 575
|
||
Zs 2 „K“ Ri BGAS
|
||
Zs 2 „S“ Ri BAGL“
|
||
oder
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Zs 2 „R“ Strgl R
|
||
i) Bei Hauptsignalen vor Streckenverzweigungen sind unter der Signalbe-
|
||
zeichnung die Signalbegriffe und die entsprechenden Fahrtrichtungen ange-
|
||
geben, z. B. „Asig 4067
|
||
Ks 1 mit Zs 3 „6“ Ri BRKD
|
||
Ks 1/Ks 2 Ri BWAI“
|
||
j) Vom Fahrweg abhängige Signalfunktionen sind angegeben, z. B. „Zsig 288,
|
||
ins Ggl Asig“.
|
||
k) Eine Geschwindigkeitsbeschränkung in weißer Schrift auf schwarzem Grund
|
||
(invers) gilt auch bei einer zulässigen Vorbeifahrt am Halt zeigenden oder
|
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gestörten Hauptsignal mit Vorsignalfunktion.
|
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Züge fahren; Fahrt des Zuges
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Regeln für den Betrieb der Gleichstrom-S-Bahn Berlin
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408.2341Z31
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Seite 3
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Gültig ab: 14.12.2025
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||
l) Nicht gültige Signale beim Fahren auf dem Gegengleis sind angegeben,
|
||
z. B. „<Sig 6212 F-Bahn nicht gültig>“.
|
||
m) Die Bezeichnung der Betriebsstellen ist mit der Abkürzung nach Ril 100 er-
|
||
gänzt.
|
||
n) Rufnummern im GSM-R Netz sind zu Beginn der Streckendarstellung und
|
||
beim Wechsel der Zuständigkeit des Fahrdienstleiters angegeben, z. B.
|
||
„-ZF 73012102- Fdl BOSB1“.
|
||
o) Streckenabschnitte mit selbsttätigem Streckenblock sind mit Schrift auf
|
||
grauem Grund und fortlaufendem grauen senkrechten Strich in Spalte 3b
|
||
gekennzeichnet.
|
||
p) Streckenabschnitte mit ausschließlicher ZBS-Ausstattung sind mit Schrift
|
||
auf grauem Grund und fortlaufendem grauen senkrechten Strich in Spalte
|
||
3a gekennzeichnet.
|
||
q) Streckenabschnitte, die mit System Fahrsperre (FSP) und ZBS ausgerüstet
|
||
sind, sind mit Schrift auf grauem Grund und unterbrochenem grauen senk-
|
||
rechten Strich in Spalte 3a gekennzeichnet.
|
||
r) Signale mit Streckenanschlag und ZBS sind mit einem schwarzen Pluszei-
|
||
chen in Spalte 3a gekennzeichnet.
|
||
s) Vorgezogene ZBS-Datenpunkte an Signalen sind durch einen grauen waa-
|
||
gerechten Streifen über den Angaben zu dem Signal gekennzeichnet.
|
||
t) Sägelinien stellen die maßgebende Neigung für das Sichern eines Zuges
|
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und für Maßnahmen bei Unregelmäßigkeiten an der Bremsanlage des Zu-
|
||
ges dar. Es bedeuten:
|
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Anzahl Sägelinien Maßgebende Neigung
|
||
keine 0 ‰ bis 5 ‰
|
||
eine Sägelinie mehr als 5 ‰ bis 10 ‰
|
||
zwei Sägelinien mehr als 10 ‰
|
||
u) Bahnübergänge sind mit ihrer Bezeichnung dargestellt, ggf. ergänzt mit dem
|
||
Zusatz „HET“ oder „AutomHET“.
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||
v) Bei Fahrwegen, die bei Ausfahrt aus einem Bahnhof oder Fahrt auf einer
|
||
Abzweigstelle auf das linke Streckengleis einer zweigleisigen Strecke mit
|
||
zweimal eingleisigem Betrieb führen, ist das Zeichen für das Ende des an-
|
||
schließenden Weichenbereichs in Winkel gesetzt: „<¥>“.
|
||
w) Angaben die nur für das Gegengleis oder linke Streckengleis gelten, sind in
|
||
Winkel gesetzt, z. B. „<ZBS-Anfang>“, „<AutomHET>“.
|
||
5 Fahrzeitenheft
|
||
Das Fahrzeitenheft beinhaltet die Abfahrts- und Ankunftszeiten der Züge mit folgen-
|
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dem Aufbau:
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(1) im Kopf die
|
||
- Bezeichnung des Taktfahrplans,
|
||
- Richtung der dargestellten Linie,
|
||
- Bezeichnung der Zuggruppe und
|
||
- Seite im Geschwindigkeitsheft.
|
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Züge fahren; Fahrt des Zuges
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Regeln für den Betrieb der Gleichstrom-S-Bahn Berlin
|
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408.2341Z31
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Seite 4
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||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Wird planmäßig mindestens ein Streckenabschnitt auf dem Gegengleis oder
|
||
auf dem linken Streckengleis befahren, ist der Bezeichnung des Taktfahrplans
|
||
das Zeichen „<“ vorangestellt (z.B. „<6034“).
|
||
(2) Spalte 1
|
||
- die Betriebsstelle,
|
||
- Fußnoten.
|
||
(3) Spalte 2
|
||
- Fußnoten,
|
||
- Betriebshalt.
|
||
(4) Spalte 3
|
||
Ankunftszeit:
|
||
- Wenn keine Ankunftszeit genannt ist, dauert der Aufenthalt weniger als
|
||
eine Minute.
|
||
- Wenn kein Halt vorgesehen ist, ist ein waagerechter Strich eingetragen.
|
||
(5) Spalte 4
|
||
Abfahrtszeit:
|
||
- Wenn keine Abfahrtszeit genannt ist, endet der Zug.
|
||
- Wenn kein Halt vorgesehen ist, ist die Durchfahrtzeit genannt.
|
||
6 Zugverzeichnis
|
||
Das Zugverzeichnis enthält für die S-Bahnzüge des Netzfahrplans (Jahresfahr-
|
||
plan) eine Zugübersicht aller geplanten Zugnummern, zusammen mit charak-
|
||
terisierenden Angaben (Zuggattung, Verkehrstag, Anfang- und Endbahnhof
|
||
des Zuges, Baureihe und Zuglänge). Zusätzlich ist der jeweils anzuwendende
|
||
Minutenplan angegeben, der damit auch den Laufweg des Zuges beinhaltet.
|
||
Damit kann der Triebfahrzeugführer, nach Bekanntgabe der Zugnummer, die
|
||
Fahrplanangaben des Zuges selbstständig zusammenstellen.
|
||
In den Erläuterungen zum Zugverzeichnis werden zusätzliche Angaben ge-
|
||
macht:
|
||
- Information zur Zuggattung,
|
||
- Informationen zur Bildung einer Zugnummer,
|
||
- Informationen zur Bildung einer Subzugnummer und
|
||
- Informationen zum Begriff „Verkehrstag“.
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Züge fahren; Fahrt des Zuges
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Regeln für den Betrieb der Gleichstrom-S-Bahn Berlin
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Seite 5
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Gültig ab: 14.12.2025
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7 Musterdarstellungen
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Geschwindigkeitsheft (GeH)
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Züge fahren; Fahrt des Zuges
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Regeln für den Betrieb der Gleichstrom-S-Bahn Berlin
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408.2341Z31
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Seite 6
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Gültig ab: 14.12.2025
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||
GeH - Teil 2
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Züge fahren; Fahrt des Zuges
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Regeln für den Betrieb der Gleichstrom-S-Bahn Berlin
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408.2341Z31
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Seite 7
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Gültig ab: 14.12.2025
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||
Fahrzeitenheft (FztH)
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Zugverzeichnis (Zv)
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*
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Züge fahren; Fahrt des Zuges
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||
Regeln für den Betrieb der Gleichstrom-S-Bahn Berlin
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408.2341Z31
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Seite 8
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||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Ersatzfahrplan (Efpl)
|
||
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||
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Züge fahren; Fahrt des Zuges
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Regeln für den Betrieb der Gleichstrom-S-Bahn Berlin
|
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408.2341Z31
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Seite 9
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Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Efpl – Teil 2
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Richtlinie
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Bahnbetrieb Fahrdienstvorschrift
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Züge fahren; Züge des Gelegenheitsverkehrs, Umleiten von Zügen
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Regeln für den Betrieb der Gleichstrom-S-Bahn Berlin
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408.2431Z31
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Seite 1
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Fachautor: I.IBB 32; Thomas Richter; Kontakt: [REDACTED] Gültig ab: 14.12.2025
|
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||
1 Geltungsbereich
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||
Dieser Zusatz gilt ausschließlich im Bereich der Gleichstrom-S-Bahn Berlin.
|
||
2 Ableiten
|
||
(1) Züge dürfen abgeleitet werden, wenn die Angaben im Fahrplan enthalten sind.
|
||
Dabei behalten de Züge ihre ursprüngliche Zugnummer.
|
||
(2) Über das Ableiten entscheidet die Betriebszentrale.
|
||
(3) Die Triebfahrzeugführer der betroffenen Züge werden mündlich durch den
|
||
Fahrdienstleiter oder durch die Leitstelle des EVU (im Auftrag der Betriebszent-
|
||
rale) unterrichtet.
|
||
(4) Die Unterrichtung beinhaltet die betroffenen Züge bzw. Linien, die Nummer des
|
||
Fahrzeitenheftes und die Betriebsstelle, auf der die Ableitung beginnt oder en-
|
||
det.
|
||
(5) Die Rückfahrt eines umgeleiteten Zuges erfolgt ebenfalls nach dem benannten
|
||
Fahrzeitenheft.
|
||
Dazu meldet sich der Triebfahrzeugführer am Zuganfangsbahnhof beim Fahr-
|
||
dienstleiter und erfragt die Zugnummer, die Abfahrtszeit sowie den Zielbahnhof
|
||
seines Zuges.
|
||
(6) Zugnummer und Minutenplanregelung der betreffenden Zugfahrt gelten bis zur
|
||
Ankunft auf den in der dritten Spalte genannten Zielbahnhöfen.
|
||
(7) Für das Umleiten zu einem anderen Zielbahnhof darf das Verfahren „Umleiten
|
||
unter erleichterten Bedingungen“ angewandt werden.
|
||
3 Triebfahrzeuge ohne Zugbeeinflussung
|
||
(1) Der Triebfahrzeugführer an der Spitze des Zuges muss streckenkundig sein
|
||
oder ein streckenkundiger Mitarbeiter muss beigegeben sein.
|
||
(2) Führende Fahrzeuge dürfen höchstens 40 km/h fahren, sofern nicht durch eine
|
||
Fahrplananordnung eine höhere Geschwindigkeit zugelassen ist.
|
||
(3) Der Triebfahrzeugführer muss für den Fahrdienstleiter über GSM-R erreichbar
|
||
sein.
|
||
(4) Während der Zugfahrt ist im Führerraum ein Triebfahrzeugbegleiter erforder-
|
||
lich. Der Triebfahrzeugbegleiter hat folgende Aufgaben:
|
||
- Beobachten der Signale und bei Erfordernis Bedienen der Bremseinrich-
|
||
tung, um den Zug zum Halten zu bringen, wenn der Triebfahrzeugführer dies
|
||
nicht vornimmt. Der Triebfahrzeugführer muss bei Erfordernis den Triebfahr-
|
||
zeugbegleiter in die Bedienung der Bremseinrichtung einweisen.
|
||
- Ansage der Bedeutung des Signals laut hörbar für den Triebfahrzeugführer
|
||
am Vorsignal und Hauptsignal, wenn die Geschwindigkeit kleiner oder gleich
|
||
40 km/h signalisiert wird, sofort nach Erkennen des Signalbildes.
|
||
- Wiederholen des Signalzurufs vom Triebfahrzeugführer nach eigenem Er-
|
||
kennen des Signalbildes.
|
||
Triebfahrzeug-
|
||
begleiter *
|
||
|
||
Züge fahren; Züge des Gelegenheitsverkehrs, Umleiten von Zügen
|
||
Regeln für den Betrieb der Gleichstrom-S-Bahn Berlin
|
||
408.2431Z31
|
||
Seite 2
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
- Wenn „Halt erwarten“ signalisiert wird, muss dem Triebfahrzeugführer sofort
|
||
angesagt werden: „Halt erwarten, 30 km/h“.
|
||
(5) Der Triebfahrzeugführer muss die Bedeutung des Signals laut hörbar für den
|
||
Triebfahrzeugbegleiter am Vorsignal und Hauptsignal, wenn die Geschwindig-
|
||
keit kleiner oder gleich 40 km/h signalisiert wird, sofort nach Erkennen des Sig-
|
||
nalbildes ansagen. Er muss den Signalzuruf vom Triebfahrzeugbegleiter laut
|
||
hörbar wiederholen, wenn er das Signalbild selbst erkannt hat.
|
||
(6) Der Triebfahrzeugführer muss bei Erkennen der Vorsignalisierung „Halt erwar-
|
||
ten“ oder der Ankündigung einer Geschwindigkeit unter 40 km/h bis zum Errei-
|
||
chen des Vorsignals oder Hauptsignals mit Vorsignalisierung die Geschwindig-
|
||
keit des Zuges auf 30 km/h ermäßigen.
|
||
(7) Der Halt des Zuges an einem „Halt“ zeigenden Hauptsignal ist dem Fahrdienst-
|
||
leiter unverzüglich zu bestätigen.
|
||
(8) Der Hilfszug der S-Bahn Berlin darf auf Anforderung der Notfallleitstelle auch
|
||
auf ausschließlich mit dem Zugbeeinflussungssystem ZBS ausgerüsteten Stre-
|
||
ckenabschnitten eingesetzt werden.
|
||
(9) Bei geschobenen Zügen ist die Spitze mit einem streckenkundigen Mitarbeiter
|
||
zu besetzen.
|
||
(10) Geschobene Züge müssen immer von der Spitze aus gebremst werden kön-
|
||
nen.
|
||
4 Pendelbetrieb, Allgemeines und Definition
|
||
(1) Der Pendelbetrieb ist ein Betriebsverfahren auf nicht gesperrten Bahnhofs- und
|
||
Streckengleisen, auf denen zum Durchführen von Zugfahrten kein anderes Ver-
|
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fahren angewendet wird.
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Der Pendelbetrieb wird
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- auf der Grundlage einer Betriebs- und Bauanweisung (Betra) und einer
|
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Fahrplananordnung (Fplo) bzw.
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- auf Anordnung der Betriebszentrale
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eingerichtet und durchgeführt.
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(2) Beim Pendelbetrieb fährt auf dem Pendelgleis ein Pendelzug zwischen zwei
|
||
Pendelendstellen in beiden Richtungen.
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(3) Das Pendelgleis ist das vom Pendelzug befahrene Gleis. Es wird nach jeder
|
||
Seite durch eine Pendelendstelle begrenzt und endet am jeweiligen Bahnstei-
|
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gende der Pendelendstelle.
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(4) Die Pendelendstellen sind Bahnhöfe, Haltepunkte bzw. Haltestellen an beiden
|
||
Enden des Pendelgleises und werden durch Signale Sh 2 (Wärterhaltscheibe)
|
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gekennzeichnet.
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(5) Der Fahrdienstleiter der Pendelendstelle, auf der die erste Pendelfahrt beginnt,
|
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wird als einführender Fahrdienstleiter bezeichnet.
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Der Fahrdienstleiter der Pendelendstelle, auf der die letzte Pendelfahrt endet,
|
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wird als aufhebender Fahrdienstleiter bezeichnet.
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Hilfsgerätezug
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der S-Bahn
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Berlin
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geschobene
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Züge
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Betriebsver-
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fahren
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Pendelbe-
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trieb / Pendel-
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fahrten
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Pendelgleis
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Pendel-
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endstellen
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Fahrdienstlei-
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||
ter
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Züge fahren; Züge des Gelegenheitsverkehrs, Umleiten von Zügen
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(6) Über die Dauer des Pendelbetriebes muss der Pendelzug mit einem Triebfahr-
|
||
zeugführer besetzt sein.
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Die Pendelzüge werden nach den Pendelendstellen und Gleisen der ersten
|
||
Fahrtrichtung des Pendelzuges bezeichnet.
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Beispiel:
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Wenn die erste Pendelfahrt in Friedrichstraße auf dem Gleis 755 beginnt und
|
||
nach Alexanderplatz Gleis 723 fährt, wird der Pendel „BFST (755) – BALX
|
||
(723)“ benannt.
|
||
Zugnummern werden in der Fahrplananordnung oder durch die Betriebszent-
|
||
rale vorgegeben. Die Zugnummer dient im Pendelbetrieb nicht zur Identifizie-
|
||
rung der Zugfahrt.
|
||
Für die Pendelfahrten werden die Haupt-, Vor- und Sperrsignale sowie der Stre-
|
||
ckenblock nicht bedient. Für den Pendelzug gelten die Haupt-, Vor- und Sperr-
|
||
signale am Pendelgleis nicht.
|
||
Die Zugbeeinflussungseinrichtungen des Pendelzuges sind während des Pen-
|
||
delbetriebes zu überbrücken.
|
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(7) Das Signal Sh 2 ist auf jeder Pendelendstelle grundsätzlich am Bahnsteigende
|
||
aufzustellen.
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||
5 Durchführen der Pendelfahrten
|
||
(1) Im Pendelbetrieb ist der Pendelzug im Direktruf nur über die funktionale Ruf-
|
||
nummer des jeweils führenden Triebfahrzeuges zu erreichen.
|
||
Vor der ersten Pendelfahrt je Fahrtrichtung muss sich der Triebfahrzeugführer
|
||
beim Fahrdienstleiter melden und ihm die funktionale Rufnummer des führen-
|
||
den Triebfahrzeuges mitteilen.
|
||
(2) Wenn der Pendelbetrieb eingeführt ist, darf der Fahrdienstleiter der jeweiligen
|
||
Pendelendstelle die Zustimmung für alle von ihm abzulassenden Pendelfahrten
|
||
mittels Befehl 95 mit Auftrag 95.95 einmalig erteilen.
|
||
Die ausgestellten Befehle gelten für alle Pendelfahrten in der darin festgelegten
|
||
Fahrtrichtung bis zum Zurückziehen der Befehle und müssen bis zum Aufheben
|
||
des Pendelbetriebes auf dem Pendelzug verbleiben.
|
||
Findet der Pendelbetrieb nur im Zuständigkeitsbereich eines Fahrdienstleiters
|
||
statt und stehen beide Signale Sh 2 am Bahnsteigende, dürfen die Befehle für
|
||
beide Fahrtrichtungen ausgefertigt und der ersten Pendelfahrt übermittelt oder
|
||
ausgehändigt werden.
|
||
Nach Übermittlung des Befehls der jeweiligen Fahrtrichtung liegt die Zustim-
|
||
mung zur Abfahrt vor.
|
||
Im Befehl 95 ist
|
||
- ein links vom Gleis aufgestelltes Signal Sh 2– auch am Bahnsteigende,
|
||
- wenn kein Fahrplan vorhanden ist, die Abfahrtzeit der ersten Pendelfahrt
|
||
und der Takt (in Minuten) der Pendelfahrten
|
||
genannt.
|
||
Auf einem Vordruck dürfen mehrere Befehle erteilt werden (z.B. Befehl 8 und
|
||
95), auch wenn diese vom Triebfahrzeugführer nicht in der im Vordruck ange-
|
||
geben Reihenfolge ausgeführt werden.
|
||
Pendelzug
|
||
Zugnummern
|
||
Signal- und
|
||
Blockbedie-
|
||
nung
|
||
Zugbeeinflus-
|
||
sung
|
||
Standorte der
|
||
Signale Sh 2
|
||
Erreichbarkeit
|
||
des Pendelzu-
|
||
ges im Zug-
|
||
funk
|
||
Befehle
|
||
*
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||
*
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||
*
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Züge fahren; Züge des Gelegenheitsverkehrs, Umleiten von Zügen
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Beispiel für Pendelbefehl
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||
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(3) Der Pendelzug fährt mit der Im Pendelgleis zulässigen Geschwindigkeit, jedoch
|
||
in
|
||
- allen Weichen und
|
||
- den Pendelendstellen ab Bahnsteiganfang
|
||
mit höchstens 40 km/h.
|
||
Geschwindig-
|
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keit
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||
*
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Züge fahren; Züge des Gelegenheitsverkehrs, Umleiten von Zügen
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6 Aufheben des Pendelbetriebes und Übergang zum Regel-
|
||
betrieb
|
||
(1) Rechtzeitig bevor der Pendelbetrieb aufgehoben wird, ist der Triebfahrzeugfüh-
|
||
rer über den Zeitpunkt des Aufhebens zu verständigen. Die Ankunft der letzten
|
||
Pendelfahrt ist dem Fahrdienstleiter zu bestätigen.
|
||
(2) Für das Aufheben des Pendelbetriebes ist der aufhebende Fahrdienstleiter zu-
|
||
ständig.
|
||
Nachdem die für den Pendelbetrieb erteilten Befehle durch den aufhebenden
|
||
Fahrdienstleiter zurückgezogen sind, darf er den Pendelbetrieb mit dem Fahr-
|
||
dienstleiter der benachbarten Pendelendstelle aufheben.
|
||
(3) Endet der Pendelbetrieb an einem Haltepunkt ohne Hauptsignal darf das Signal
|
||
Sh 2 erst entfernt werden, nachdem der Fahrdienstleiter der Fahrt des bisheri-
|
||
gen Pendelzuges als Regelzug mündlich zugestimmt hat. Dabei sind die Zug-
|
||
nummer und der Zielbahnhof des Zuges anzugeben.
|
||
Bis zum Erkennen der Stellung des folgenden Hauptsignals muss der Trieb-
|
||
fahrzeugführer so vorsichtig fahren, dass der Zug bei Haltstellung rechtzeitig
|
||
zum Halten kommt.
|
||
|
||
Pendelbetrieb
|
||
endet an ei-
|
||
nem Halte-
|
||
punkt
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Züge fahren; Züge des Gelegenheitsverkehrs, Umleiten von Zügen
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7 Besonderheiten im Rahmen einer Betra
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(1) Müssen auf dem Pendelgleis einer Pendelendstelle neben den Pendelfahrten
|
||
weitere Fahrten durchgeführt werden, ist dies im Rahmen einer Betra zu regeln.
|
||
(2) Dazu muss das Signal Sh 2 vor dem Bahnsteig einer Pendelendstelle, mindes-
|
||
tens 200 m vor dem maßgebenden Gefahrpunkt (Weiche bzw. Bahnsteigan-
|
||
fang), aufgestellt sein.
|
||
(3) Ein vor dem Bahnsteig aufgestelltes Signal Sh 2 ist im Befehl 95 genannt sowie
|
||
die GSM-R-Rufnummer des Fahrdienstleiters, der den Auftrag zur Vorbeifahrt
|
||
am Signal Sh 2 erteilt.
|
||
Beispiel für Pendelbetrieb bei abweichendem Standort des Signals Sh 2
|
||
|
||
|
||
(4) Der Triebfahrzeugführer meldet sich nach dem Anhalten vor Signal Sh 2 bei
|
||
dem im Befehl 95 genannten Fahrdienstleiter.
|
||
Nach Sichern des Fahrweges zum Bahnsteig der Pendelendstelle darf der
|
||
Fahrdienstleiter mündlich die Vorbeifahrt am Signal Sh 2 nach folgendem Mus-
|
||
ter beauftragen:
|
||
„Zug ... (z.B. „BFST (755) – BALX (723)“) fährt vorbei am Signal Sh 2 der
|
||
Pendelendstelle ... (z.B. „Alexanderplatz“)“
|
||
Nach Wiederholung und Bestätigung, darf der Pendelzug die Fahrt bis an den
|
||
Bahnsteig fortsetzen.
|
||
(5) In einer Betra darf angewiesen werden, dass für den Tausch des Pendelzuges
|
||
beim Aufheben des Pendelbetriebes die Signale Sh 2 stehen bleiben.
|
||
|
||
|
||
Mehrere Züge
|
||
abweichender
|
||
Standort des
|
||
Signal Sh 2
|
||
Befehl
|
||
Vorbeifahrt
|
||
Austausch
|
||
des Pendelzu-
|
||
ges
|
||
*
|
||
*
|
||
*
|
||
|
||
Richtlinie
|
||
Bahnbetrieb Fahrdienstvorschrift
|
||
Züge fahren; Einfahrt in ein Stumpfgleis, teilweise besetztes Gleis oder
|
||
in ein Gleis ohne ausreichenden Durchrutschweg, Einfahrten in ein teil-
|
||
weise besetztes Gleis ohne Zielsignal
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Fachautor: I.IBB 32; Thomas Richter; Kontakt: [REDACTED] Gültig ab: 14.12.2025
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||
|
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1 Geltungsbereich
|
||
Dieser Zusatz gilt ausschließlich im Bereich der Gleichstrom-S-Bahn Berlin.
|
||
2 Einfahrt in ein Stumpfgleis, teilweise besetztes Gleis oder
|
||
in ein Gleis ohne ausreichenden Durchrutschweg
|
||
Die Einfahrt in ein Stumpfgleis oder in ein Gleis mit verkürztem Einfahrweg oder
|
||
bei nicht freigehaltenem Durchrutschweg dürfen bei Bauzuständen statt im
|
||
Fahrplan in der S-Bahn-La angekündigt werden.
|
||
|
||
|
||
|
||
Richtlinie
|
||
Bahnbetrieb Fahrdienstvorschrift
|
||
Züge fahren; Fahrplanhalt ausfallen lassen
|
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Regeln für den Betrieb der Gleichstrom-S-Bahn Berlin
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Fachautor: I.IBB 32; Thomas Richter; Kontakt: [REDACTED] Gültig ab: 14.12.2025
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||
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||
1 Geltungsbereich
|
||
Dieser Zusatz gilt ausschließlich im Bereich der Gleichstrom-S-Bahn Berlin.
|
||
2 Ausfall eines Fahrplanhalts
|
||
(1) Wenn die Betriebszentrale den Fahrplanhalt entfallen lässt, muss sie dafür sor-
|
||
gen, dass alle Beteiligte unter Angabe des Grundes verständigt werden.
|
||
(2) Der Triebfahrzeugführer muss spätestens beim rückgelegenen Fahrplanhalt
|
||
vom Entfall des Fahrplanhalts und dem Grund mündlich verständigt werden.
|
||
(3) Der Triebfahrzeugführer muss die Reisenden im Zug beim rückgelegenen
|
||
Fahrplanhalt über den Ausfall des Verkehrshalts informieren.
|
||
|
||
|
||
|
||
Richtlinie
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Bahnbetrieb Fahrdienstvorschrift
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Züge fahren; Zugfahrt mit besonderem Auftrag
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Fachautor: I.IBB 32; Thomas Richter; Kontakt: [REDACTED] Gültig ab: 14.12.2025
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||
1 Geltungsbereich
|
||
Dieser Zusatz gilt ausschließlich im Bereich der Berliner Gleichstrom-S-Bahn.
|
||
2 Fahren auf Sicht aufheben
|
||
Der durch ein rotes Mastschild erteilte Auftrag zum Auf Sicht fahren darf durch
|
||
Befehl 1 mit Auftrag x.25 aufgehoben werden.
|
||
|
||
|
||
*
|
||
*
|
||
|
||
Richtlinie
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Bahnbetrieb Fahrdienstvorschrift
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Züge fahren; Halten, Weiterfahren nach Halt, Halt vor der beabsichtigten
|
||
Stelle
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Fachautor: I.IBB 32; Thomas Richter; Kontakt: [REDACTED] Gültig ab: 14.12.2025
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1 Geltungsbereich
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Dieser Zusatz gilt ausschließlich im Bereich der Gleichstrom-S-Bahn Berlin.
|
||
2 Halten
|
||
Der Triebfahrzeugführer muss die Ursache des Halts vor einem Hauptsignal mit
|
||
weiß-schwarz-weiß-schwarz-weißem Mastschild beim Fahrdienstleiter nicht er-
|
||
fragen.
|
||
Außerhalb der ESTW-Bereiche ist dem Fahrdienstleiter die Haltstellung mitzu-
|
||
teilen, wenn der Grund der Haltstellung nicht erkennbar ist (z.B. besetzter
|
||
Blockabschnitt).
|
||
3 Weiterfahrt nach Halt
|
||
Das Vorbeifahren an einem Halt zeigenden oder gestörten Hauptsignal mit
|
||
weiß-schwarz-weiß-schwarz-weißem Mastschild ist nur zulässig, wenn erkenn-
|
||
bar ist, dass der vorgelegene Blockabschnitt frei ist oder ein Auftrag zum Schie-
|
||
ben oder Ziehen erteilt wurde.
|
||
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||
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||
|
||
Richtlinie
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Bahnbetrieb Fahrdienstvorschrift
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Züge fahren; Zulassung einer Zugfahrt zurücknehmen
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Fachautor: I.IBB 32; Thomas Richter; Kontakt: [REDACTED] Gültig ab: 14.12.2025
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||
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1 Geltungsbereich
|
||
Dieser Zusatz gilt ausschließlich im Bereich der Gleichstrom-S-Bahn Berlin.
|
||
2 Zulassung einer Zugfahrt zurücknehmen
|
||
(1) Wenn der Fahrdienstleiter die Zulassung einer Zugfahrt eines ZBS-überwach-
|
||
ten Zuges zurücknimmt,
|
||
- kann der Fahrdienstleiter dem Triebfahrzeugführer Befehl 3 erteilen.
|
||
- bestätigt der Triebfahrzeugführer dem Fahrdienstleiter, dass der Zug
|
||
ZBS-überwacht ist.
|
||
- führt der Triebfahrzeugführer auf mündliche Anordnung des Fahrdienst-
|
||
leiters einen Kaltstart der ZBS-Fahrzeugeinrichtung durch und bestätigt
|
||
dies dem Fahrdienstleiter.
|
||
- widerruft der Fahrdienstleiter den Befehl 3.
|
||
Hinweis:
|
||
Ein Kaltstart der ZBS-Fahrzeugeinrichtung wird erreicht durch 10-sekündiges
|
||
Einschalten des ZBS-Überbrückungsschalters, bei verschlossenem Fahr-
|
||
schalterschloss.
|
||
|
||
|
||
|
||
|
||
*
|
||
*
|
||
|
||
Richtlinie
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Bahnbetrieb Fahrdienstvorschrift
|
||
Züge fahren; Auf Sicht fahren, Geschwindigkeit ermäßigen
|
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Regeln für den Betrieb der Gleichstrom-S-Bahn Berlin
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Fachautor: I.IBB 32; Thomas Richter; Kontakt: [REDACTED] Gültig ab: 14.12.2025
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1 Geltungsbereich
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Dieser Zusatz gilt ausschließlich im Bereich der Gleichstrom-S-Bahn Berlin.
|
||
2 Auf Sicht fahren
|
||
Wenn ein Triebfahrzeugführer bis zu einem Hauptsignal mit weiß-schwarz-
|
||
weiß-schwarz-weißem oder rotem Mastschild auf Sicht fahren muss und ab dort
|
||
die Fahrt mit Fahrtstellung zugelassen ist, muss er noch 40 m über das Signal
|
||
hinaus auf Sicht fahren.
|
||
|
||
|
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|
||
Richtlinie
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Bahnbetrieb Fahrdienstvorschrift
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Züge fahren; sonstige Unregelmäßigkeiten im Bahnbetrieb
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Regeln für den Betrieb der Gleichstrom-S-Bahn Berlin
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Fachautor: I.IBB 32; Thomas Richter; Kontakt: [REDACTED] Gültig ab: 14.12.2025
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1 Geltungsbereich
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Dieser Zusatz gilt ausschließlich im Bereich der Gleichstrom-S-Bahn Berlin.
|
||
2 Fehlleitung eines ZBS-überwachten Zuges
|
||
(1) Wenn der Triebfahrzeugführer erkennt, dass sein Zug fehlgeleitet wird, muss
|
||
er den Zug sofort anhalten.
|
||
Nachdem der Zug zum Halten gekommen ist,
|
||
- verständigt der Triebfahrzeugführer den Fahrdienstleiter über den Stand-
|
||
ort seines Zuges und bestätigt, dass der Zug ZBS-überwacht ist.
|
||
- erteilt der Fahrdienstleiter dem Triebfahrzeugführer Befehl 3, wenn der
|
||
Zug zwischen Hauptsignal und fahrwegbestimmender Weiche steht.
|
||
- führt der Triebfahrzeugführer auf mündliche Anordnung des Fahrdienst-
|
||
leiters einen Kaltstart der ZBS-Fahrzeugeinrichtung durch und bestätigt
|
||
dies dem Fahrdienstleiter.
|
||
- widerruft der Fahrdienstleiter den Befehl 3.
|
||
Hinweis:
|
||
Ein Kaltstart der ZBS-Fahrzeugeinrichtung wird erreicht durch 10-sekündiges
|
||
Einschalten des ZBS-Überbrückungsschalters, bei verschlossenem Fahr-
|
||
schalterschloss.
|
||
|
||
|
||
|
||
|
||
*
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||
*
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Richtlinie
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Bahnbetrieb Fahrdienstvorschrift
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Züge fahren; Unregelmäßigkeiten an der Zugbeeinflussung - PZB
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Regeln für den Betrieb der Gleichstrom-S-Bahn Berlin
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Fachautor: I.IBB 32; Thomas Richter; Kontakt: [REDACTED] Gültig ab: 14.12.2025
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1 Geltungsbereich
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Dieser Zusatz gilt ausschließlich im Bereich der Gleichstrom-S-Bahn Berlin.
|
||
2 Allgemeines
|
||
(1) Im Bereich der gleichstrombetriebenen S-Bahn Berlin kommen folgende punkt-
|
||
förmigen Zugbeeinflussungssysteme zum Einsatz
|
||
- Zugbeeinflussungssystem S-Bahn Berlin (ZBS),
|
||
- PZB und
|
||
- das System Fahrsperre.
|
||
(2) Führende Fahrzeuge müssen grundsätzlich mit den Zugbeeinflussungssyste-
|
||
men ZBS und System Fahrsperre ausgerüstet sein.
|
||
(3) Auf einem Streckenabschnitt mit ZBS-Ausrüstung darf ohne ZBS-Fahrzeug-
|
||
einrichtung mit höchstens 40 km/h gefahren werden.
|
||
(4) In diesem Zusatz werden Regeln für mit dem ZBS ausgerüstete Fahrzeuge ge-
|
||
geben.
|
||
3 ZBS-Streckeneinrichtung gestört
|
||
(1) Wenn der Triebfahrzeugführer eine Störung an einer ZBS-Streckeneinrichtung
|
||
feststellt oder vermutet, muss er dies dem Fahrdienstleiter melden. Er muss –
|
||
soweit er dies feststellen kann - Folgendes angeben:
|
||
- das Signal, an dem sich die gestörte Einrichtung befindet oder die Lage
|
||
der gestörten Einrichtung,
|
||
- den Bahnübergang, vor dem sich die gestörte Einrichtung befindet,
|
||
- ob die Störung eine ZBS-Zwangsbremsung ausgelöst hat und
|
||
- mit welcher Geschwindigkeit die Weiterfahrt erfolgt.
|
||
(2) Bei gestörten ZBS-Streckeneinrichtungen an Langsamfahrstellen muss der
|
||
Triebfahrzeugführer gemeinsam mit dem Fahrdienstleiter feststellen, ob sich
|
||
zwischen dem Signal Lf 1 oder Lf 6 und dem Signal Lf 2 oder Lf 7 ein Haupt-
|
||
signal befindet.
|
||
(3) Erteilt der Fahrdienstleiter Befehl 95 mit Auftrag 95.95 wegen gestörter ZBS-
|
||
Streckeneinrichtung, muss an der gestörten Einrichtung mit betätigtem Taster
|
||
„Befehl“ vorbeigefahren werden. Für die Vorbeifahrt mit der Spitze des Zuges
|
||
ist die maximal zulässige Geschwindigkeit 20 km/h.
|
||
Hinweis:
|
||
Anschließend ist der aktuelle Betriebszustand der ZBS-Fahrzeugeinrichtung zu
|
||
beachten.
|
||
*
|
||
|
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Züge fahren; Unregelmäßigkeiten an der Zugbeeinflussung - PZB
|
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Regeln für den Betrieb der Gleichstrom-S-Bahn Berlin
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408.2651Z31
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Gültig ab: 14.12.2025
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4 ZBS-Fahrzeugeinrichtung gestört
|
||
Eine Störung an der ZBS-Fahrzeugeinrichtung muss der Triebfahrzeugführer
|
||
dem Fahrdienstleiter melden.
|
||
Ein signalgeführter Zug darf mit 40 km/h weiterfahren.
|
||
5 ZBS-Zwangsbremsungen
|
||
(1) Wenn ein Zug infolge einer statischen Zwangsbremsung, die nicht mit dem Tas-
|
||
ter „Frei“ gelöst werden kann, zum Halten gekommen ist, muss der Triebfahr-
|
||
zeugführer sofort den Fahrdienstleiter verständigen.
|
||
Der Triebfahrzeugführer muss gemeinsam mit dem Fahrdienstleiter feststellen,
|
||
wo die Zwangsbremsung eingetreten ist.
|
||
a) Wenn die Zwangsbremsung an einem Haupt- oder Sperrsignal eingetreten
|
||
ist, gelten die Regeln in Richtlinie 408.2531. Dies gilt auch, wenn es sich
|
||
nicht eindeutig feststellen lässt.
|
||
b) Wenn die Zwangsbremsung an einer anderen Stelle eingetreten ist, darf der
|
||
Triebfahrzeugführer mit mündlicher Zustimmung des Fahrdienstleiters wei-
|
||
terfahren.
|
||
(2) Aufgrund der geringen Signalabstände überwacht das ZBS an einigen Stellen
|
||
eine definiert abgesenkte Geschwindigkeit. Diese Stellen liegen vor den Signa-
|
||
len und werden weder im Streckenbuch noch im Geschwindigkeitsheft aufge-
|
||
führt.
|
||
Hinweis:
|
||
Auf die fiktiven La-Stellen wird durch ein Orientierungszeichen mit der An-
|
||
gabe der überwachten Geschwindigkeit (weiße Zahl in km/h auf schwarzem
|
||
Grund) hingewiesen.
|
||
|
||
|
||
(3) An bestimmten Signalen können die dazugehörigen ZBS-Datenpunkte nicht di-
|
||
rekt an den Signalen verlegt werden. An diesen Signalen befinden sich die Da-
|
||
tenpunkte deutlich vor dem Signalstandort. Als Richtwert hierfür gelten 10 Me-
|
||
ter. Die betroffenen Signale sind im Streckenbuch, zusammen mit dem abwei-
|
||
chenden Lageort mit km-Angabe, aufgeführt.
|
||
Hinweis:
|
||
In Höhe der vorgelagerten Datenpunkte wird durch ein Orientierungszeichen
|
||
mit der Aufschrift ZBS und der Bezeichnung des betreffenden Signals auf
|
||
die Lage hingewiesen.
|
||
|
||
|
||
fiktive La-Stel-
|
||
len
|
||
vorgelagerte
|
||
Datenpunkte
|
||
*
|
||
*
|
||
*
|
||
|
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Züge fahren; Unregelmäßigkeiten an der Zugbeeinflussung - PZB
|
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Regeln für den Betrieb der Gleichstrom-S-Bahn Berlin
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Gültig ab: 14.12.2025
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Bei einer ZBS-Zwangsbremsung an einem vorgelagerten Datenpunkt ist die
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Zwangsbremsung immer dem betreffenden H auptsignal zuzuordnen. Dies gilt
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unabhängig davon, ob an dem Hauptsignal unzulässig vorbeigefahren wurde.
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Ändern sich ZBS-Betriebszustände schon vor dem betreffenden Signal und ist
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damit eine Anhebung der Überwachungsgeschwindigkeit verbunden (z.B.
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Wechsel von „Befehlsfahrt“ in „Zugfahrt“), ist für die betriebliche Umsetzung im-
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mer der Standort des Signals entscheidend.
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6 System Fahrsperre
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(1) Wenn der Triebfahrzeugführer eine Störung an einer Fahrsperren-Streckenein-
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richtung feststellt oder vermutet, muss er dies dem Fahrdienstleiter melden. Er
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muss – soweit er dies feststellen kann - Folgendes angeben:
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- das Signal, an dem sich die gestörte Einrichtung befindet oder die Lage
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der gestörten Einrichtung,
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- die Zug- und Viertelzugnummer,
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- ob die Störung eine Fahrsperren-Zwangsbremsung ausgelöst hat und
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- mit welcher Geschwindigkeit die Weiterfahrt erfolgt.
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Erteilt der Fahrdienstleiter Befehl 95 mit Auftrag 95.95 wegen gestörter Fahr-
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sperren-Streckeneinrichtung, muss zur Vorbeifahrt an der gestörten Einrich-
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tung der Taster „Fahrsperre“ betätigt werden.
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(2) Eine Störung an der Fahrsperren-Fahrzeugeinrichtung muss der Triebfahr-
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zeugführer dem Fahrdienstleiter melden.
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Ein signalgeführter Zug darf mit 40 km/h weiterfahren.
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Hinweis:
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Die Festlegung gilt unabhängig von der jeweiligen Streckenausrüstung.
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(3) Wenn ein Zug infolge einer Fahrsperren-Zwangsbremsung zum Halten gekom-
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men ist, muss der Triebfahrzeugführer sofort den Fahrdienstleiter verständigen.
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Der Triebfahrzeugführer muss gemeinsam mit dem Fahrdienstleiter feststellen,
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wo die Zwangsbremsung eingetreten ist.
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a) Wenn die Zwangsbremsung an einem Haupt- oder Sperrsignal eingetreten
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ist, gelten die Regeln in Richtlinie 408.2531 Abschnitt 1 a) und b) sowie Ab-
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schnitt 2. Dies gilt auch, wenn es sich nicht eindeutig feststellen lässt.
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b) Wenn die Zwangsbremsung an einer anderen Stelle eingetreten ist, darf der
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Triebfahrzeugführer mit mündlicher Zustimmung des Fahrdienstleiters wei-
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terfahren.
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Streckenein-
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richtung ge-
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stört
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Fahrzeugein-
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richtung ge-
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stört
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Zwangsbrem-
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Richtlinie
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Bahnbetrieb Fahrdienstvorschrift
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Züge fahren; Bremsen bei Unregelmäßigkeiten handhaben
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Regeln für den Betrieb der Gleichstrom-S-Bahn Berlin
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408.2681Z31
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Fachautor: I.IBB 32; Thomas Richter; Kontakt:[REDACTED] Gültig ab: 14.12.2025
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1 Geltungsbereich
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Dieser Zusatz gilt ausschließlich im Bereich der Gleichstrom-S-Bahn Berlin.
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2 Notbremsüberbrückung anwenden
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(1) Die Notbremsüberbrückung wird im gesamten Streckennetz der Berliner S-
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Bahn angewendet.
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(2) Befinden sich Teile des Zuges beim Bedienen der Notbremse im Bahnsteigbe-
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reich muss der Zug angehalten werden. Ist der Bahnsteig mit einem Mitarbeiter
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im S-Bahnbetrieb besetzt, muss der Triebfahrzeugführer den Fahrdienstleiter
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und zusätzlich den Mitarbeiter im S-Bahnbetrieb verständigen.
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(3) Wenn sich der Zug beim Bedienen der Notbremse außerhalb des Bahnsteig-
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bereichs befindet, soll die Fahrt bis zum nächsten Bahnsteig fortgesetzt wer-
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den, es sei denn, dass die Gefahr hierdurch vergrößert wird.
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(4) Tritt bei mit Reisenden besetzten Zügen eine Störung der Notbremsüberbrü-
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ckung ein, darf der Zug spätestens nach Beenden der Zugfahrt nicht mehr als
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besetzter Zug verkehren.
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(5) NBÜ-Kennzeichen werden nicht angewendet.
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Richtlinie
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Bahnbetrieb Fahrdienstvorschrift
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Züge fahren; Sonstige Unregelmäßigkeiten an technischen Einrichtun-
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Regeln für den Betrieb der Gleichstrom-S-Bahn Berlin
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Fachautor: I.IBB 32; Thomas Richter; Kontakt: [REDACTED] Gültig ab: 14.12.2025
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1 Geltungsbereich
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Dieser Zusatz gilt ausschließlich im Bereich der Gleichstrom-S-Bahn Berlin.
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2 Schlusssignal fehlt oder unvollständig
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(1) Wenn das Schlusssignal fehlt oder unvollständig ist, muss der Triebfahrzeug-
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führer den Fahrdienstleiter verständigen und das Schlusssignal auf dem nächs-
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ten Bahnhof in Ordnung bringen.
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(2) Kann das Schlusssignal nicht in Ordnung gebracht werden, ist der Zug auf Wei-
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sung der Betriebszentrale am nächsten geeigneten Bahnhof auszusetzen.
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