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2026-06-30 21:19:25 +02:00

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Richtlinie
Bahnbetrieb Notfallmanagement, Brandschutz
Grundsätze 423.1101
Seite 1
Fachautor: I.NPB 4(N); Markus Stern; Tel.: (9521) 104 Gültig ab 09.12.2018
1 Ziel
(1) Das Notfallmanagement im Bereich der DB AG einschließ-
lich der DB Netz AG umfasst die gesamthafte Organisat i-
on der Gefahrenabwehr. In diesem Regelwerk werden die
Maßnahmen bei gefährlichen Unregelmäßigkeiten, Unfä l-
len und Katastrophen bei der DB
AG/Konzernunternehmen sowie Störungen im operativen
Eisenbahnbetrieb geregelt.
(2) Mit den Richtlinien (Ril) 423.1xxx wird für den Zugangsbe-
rechtigten (ZB) oder das einbez ogene Eisenbahnve r-
kehrsunternehmen (EVU) eine einheitliche Verfahrenswei-
se und verbindliche Anforderungen hinsichtlich der
Schnittstellen zum Notfallmanagement definiert. Dies b e-
trifft die Abwicklung der Meldungen und das Handeln am
Ereignisort.
2 Geltungsbereich
Diese Richtlinie gilt für alle ZB oder das einbezogene
EVU, die einen Infrastrukturnutzungsvertrag für die Nu t-
zung der Infrastruktur der DB Netz AG abgeschlossen h a-
ben.
3 Rechtliche Grundlagen
Die rechtliche Verpflichtung de s ZB oder des einbezoge-
nen EVU zur Mitwirkung an den Maßnahmen des Bran d-
schutzes und der technischen Hilfeleistung ergibt sich u.a.
aus dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG).
Hinweis:
Die einschlägigen gesetzlichen Grundlagen (Gesetze,
Verwaltungsvorschriften, Verfügungen, Vereinbarungen,
usw.) sind unabhängig von dieser Richtlinie durch den ZB
oder das einbezogene EVU eigenverantwortlich zu beac h-
ten bzw. umzusetzen.
4 Aufgabenverantwortung, Aufgabenwah-
rung
(1) Die in dieser Richtlinie beschriebenen Aufgabe n zum Not-
fallmanagement sind vom jeweiligen ZB oder d em einbe-
zogenen EVU eigenverantwortlich sicherzustellen.
(2) Die Verantwortung für das Notfallmanagement liegt grund-
sätzlich beim Infrastrukturbetreiber DB Netz AG.
Notfallmanage-
ment
Ziel
Anwendungsbe-
reich
AEG
Zuweisung
DB Netz AG
Bahnbetrieb Notfallmanagement, Brandschutz
Grundsätze 423.1101
Seite 2
Gültig ab 09.12.2018
(3) Der ZB oder das einbezogene EVU hat sich gemäß Au f-
gabenverteilung dieser Richtlinie 423 zu beteiligen.
(4) Der Notfallmanager des Infrastrukturbetreiber DB Netz AG
nimmt als Funktionsträger und Aufsichtsführender die e r-
forderlichen operativen Aufgaben des Notf allmanage-
ments im Ereignisfall wahr.
Die Leitung am Ereignisort hat der Notfallmanager des Inf-
rastrukturbetreibers DB Netz AG.
Dieser kann in seiner Aufgabenwahrnehmung durch eine
Assistenzregelung unterstützt werden.
(5) Der ZB oder das einbezogene EVU hat entsprechend sei-
nes Verantwortungsbereiches im Ereignisfall auf Anforde-
rung durch den Notfallmanager des Infrastrukturbetreiber
DB Netz AG umgehend mindestens einen Fachberater zur
Verfügung zu stellen . Dieser wird a ls Notdienst des ZB
oder des einbezogenen EVU bezeichnet.
(6) Der ZB oder das einbezogene EVU hat vor dem Zugang
zur Infrastruktur der DB Netz AG Aufgleismerkblätter für
das/die für diesen Verkehr vorgesehene Eisenbahnfah r-
zeug/e nach dem Muster 423.0310V02 beim Ansprec h-
partner des regionalen Vertriebs vorzulegen.
Aufgleismerkblätter, die vor dem 09.12.2018 der DB Netz
AG vorgelegt wurden, brauchen nicht auf das Muster
423.0310V02 angepasst werden, außer wenn die Ang a-
ben und die Regelungen zur Bereitstellung von ggf. erfo r-
derlichen Vorrichtungen zum Herstellen der Spannungs-
freiheit ge mäß DIN VDE 0105-100 nicht vorhanden oder
unvollständig sind.
Das Aufgleisen von Eisenbahnfahrzeugen wird, wenn
nicht anders vereinbart, vom Infrastrukturbetreiber DB
Netz AG mit der Notfalltechnik der DB Netz AG ausg e-
führt.
5 Einsatzmerkblätter für Eisenbahnfahrzeu-
ge
(1) Einsatzmerkblätter für Eisenb ahnfahrzeuge enthalten
fahrzeugseitige Angaben, die die Maßnahmen der nichtpo-
lizeilichen Gefahrenabwehr unterstützen.
Einsatzmerkblätter ersetzen nicht die fachliche fahrzeu g-
technische Beratung und Unterstützung des ZB oder d es
einbezogenen EVU.
Beteiligung EVU
Notfallmanager
Fachberater ZB
oder das einbe-
zogene EVU
Aufgleisen von
Eisenbahnfahr-
zeugen
Begriff
Bahnbetrieb Notfallmanagement, Brandschutz
Grundsätze 423.1101
Seite 3
Gültig ab 09.12.2018
(2) Für ein schnelles und effizientes Eindringen in Eisenb ahn-
fahrzeuge sind Einsatzmerkblätter gemäß Muster der
Konzernstelle Notfallmanagement vorzuhalten. Das Mu s-
ter sowie die Hinweise zum Erstellen können unter der Ad-
resse notfallmanagement@deutschebahn.com angefor-
dert werden.
Der ZB oder das einbezogene EVU stellt sicher, dass Ein-
satzmerkblätter vor dem Netzzugang erstellt, bei m An-
sprechpartner des regionalen Vertriebes vorgelegt und bei
Bedarf aktualisiert werden.
Die Einsatzmerkblätter sind für die Eisenbahnfahrzeuge zu
erstellen, in denen sich Reisende oder Mitarbeiter zum
Zwecke der Beförderung oder im Rahmen ihrer Tätigke i-
ten aufhalten können.
Der ZB oder das einbezogene EVU stimmt die Einsat z-
merkblätter inhaltlich mit der Konzernstelle Notfallma-
nagement ab und stellt sie für eine Nutzung durch Frem d-
rettungskräfte zur Verfügung.
Hinweis:
Die Konzernstelle Notfallmanagement bietet dem ZB bzw.
dem einbezogenen EVU an, die mit ihr abgestimmten Ein-
satzmerkblätter im Internetauftritt des Notfallmanagements
der DB AG zum Download bereitzustellen. Hierfür ist die
vorherige vertragliche Anerkennung der Nutzungsbedi n-
gungen durch den ZB bzw. das einbezogenen EVU erfor-
derlich.
(3) Die Konzernstelle Notfallmanagement legt die erforderl i-
chen Inhalte fest, zu denen das Einsatzmerkblatt Inform a-
tionen enthalten muss.
Vorhaltung Ein-
satzmerkblatt
für Eisenbahn-
fahrzeuge
Zuständigkeit
Konzernstelle
Notfallmanage-
ment