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370 lines
14 KiB
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14 KiB
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tool: "allgemein"
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tags: ["domain:regelwerk", "tool:allgemein", "scope:allgemein", "regelwerk", "betrieblich-technisch"]
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contact: "einfachbahn@deutschebahn.com"
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...
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DB Netz AG
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Sitz Frankfurt am Main
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Registergericht
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Frankfurt am Main
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HRB 50 879
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USt-IdNr.: DE199861757
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Vorsitzender des
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Aufsichtsrates:
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Dr. Rüdiger Grube
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Vorstand:
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Frank Sennhenn,
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Vorsitzender
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Dr. Roland Bosch
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Bernd Koch
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Ute Plambeck
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Prof. Dr. Dirk Rompf
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Dr. Jörg Sandvoß
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07.10.2014
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Aktualisierung der Richtlinien 437.0011 bis 437.0014
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Sehr geehrte Damen und Herren,
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mit der Aktualisierung 6 der Richtlinien 437.0011 bis 437.0014 werden die Regelungen der TSI-
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gerechten Gestaltung der Richtlinie 408.01 - 09 angepasst.
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Die Aktualisierung tritt zum 13.12.2015 in Kraft.
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Die örtlichen Regelungen werden nicht mehr in den Örtlichen Richtlinien für Mitarbeiter auf Be-
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triebsstellen bzw. für das Zugpersonal sondern im Betriebsstellenbuch oder Streckenbuch ge-
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troffen. Die Regelwerkspassagen, zu denen örtliche Regelungen in Form von örtlichen Zusät-
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zen (Betriebsstellenbuch bzw. Streckenbuch) zu treffen sind, werden in einem neuen Modul
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437.1000 in Form der bisher aus dem Modul 408.1101 Abschnitt 2 Anhang 01 bekannten
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Strichliste herausgegeben. Das Modul 437.1000 richtet sich an Mitarbeiter mit Planungs-, Lei-
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tungs- und Überwachungsaufgaben, betriebliche Planer sowie Lehrkräfte für den Bahnbetrieb
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und wird daher nicht in der Richtlinie 437 veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgt über die
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Handbücher 40810 und 40830.
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Die Module 437.0011 bis 437.0014 sind inhaltlich den neuen Begriffen für örtliche Regelungen
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angepasst. Neu aufgenommen wurden Regeln für das Zurückziehen von Befehlen im SZB-E,
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da die Grundregeln der Richtlinie 408 nicht mehr angewendet werden können.
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Es sind folgende Module auszutauschen:
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437.0011
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437.0012
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437.0013
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437.0014
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Beachten Sie auch, dass sich der Vordruck 437.0001V02 SZB-Befehl zum 13.12.2015 ändert
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und ab 13.12.2015 nur noch der neue Vordruck 437.0001V02 SZB-Befehl verwendet werden
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darf.
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DB Netz AG
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Zentrale
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Betriebsverfahren
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Theodor-Heuss-Allee 7
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60486 Frankfurt(Main)
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www.dbnetze.com/fahrweg
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437.1100Z06 gültig ab: 13.12.2015
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DB Netz AG • Theodor-Heuss-Allee 7 • 60486 Frankfurt(Main)
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Gemäß Verteiler Ril 437.0011 - 437.0014
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2/2
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Mit freundlichen Grüßen
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DB Netz AG
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gez. i. V. Bormet gez. i. A. Villioth-Ebert
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(Leiter Betriebsverfahren) (Fachautorin Ril 437)
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Richtlinie
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Bahnbetrieb Signalisierter Zugleitbetrieb (SZB)
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Zug- und Rangierfahrten im Signalisierten Zugleitbetrieb
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mit Elektronischem Stellwerk durchführen (SZB-E);
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||
Aufgaben des Triebfahrzeugführers
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437.0013
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Seite 1
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Fachautor: I.NPB 4; Jan Schneider; Tel.: (069) 265 31671 Gültig ab: 13.12.2015
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1 Durchführen von Zugfahrten
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(1) Grundlage für die Zugfahrten im SZB-E sind der Fahrplan und ggf. durch den
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Zugleiter erteilte Aufträge.
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(2) Sie dürfen abfahren, wenn
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- Sie über die nach diesen Regeln sowie in dem Streckenbuch genannte
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Zugausrüstung verfügen,
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- der Zug abfahrbereit ist,
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- Sie an dem Bahnhof, an dem eine Zugfahrt innerhalb der Zugleitstrecke
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beginnt, dem Zugleiter Ihre Abfahrbereitschaftsmeldung erteilt haben und
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- der Zugleiter der Abfahrt zugestimmt hat.
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(3) Zuglaufmeldungen erfolgen nur an den dafür im Fahrplan gekennzeichneten
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Betriebsstellen bzw. nach Festlegung durch den Zugleiter. Zuglaufmeldungen
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sind:
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a) Abfahrbereitschaftsmeldung
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Wenn Ihre Zugfahrt innerhalb der Zugleitstrecke beginnt, geben Sie dem
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Zugleiter am Zuganfangsbahnhof eine Abfahrbereitschaftsmeldung (AM).
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Sie dürfen ohne Abfahrbereitschaftsmeldung auch dann nicht abfahren,
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wenn das Hauptsignal einen Fahrtbegriff zeigt. Die Abfahrbereitschafts-
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meldung lautet: „Zug (Nummer) in (Betriebsstelle) Gleis (Nummer) ist ab-
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fahrbereit“.
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b) Haltmeldung
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Sofern einen Haltmeldung (HM) gefordert ist, geben Sie diese dem Zuglei-
|
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ter nach der Ankunft Ihres Zuges auf der jeweiligen Betriebsstelle. Bei Halt
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in einer Betriebsstelle lautet die Haltmeldung: „Zug (Nummer) hält in (Be-
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triebsstelle)“. Bei Halt vor einem Block- oder Einfahrsignal lautet die Halt-
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meldung: „Zug (Nummer) hält vor Signal (Bezeichnung)“. Mit der Haltmel-
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dung bestätigen Sie, dass der Zug in bzw. vor einer Betriebsstelle hält. Mit
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der Haltmeldung von einer Ausweichanschlussstelle bestätigen Sie zusätz-
|
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lich, dass der Zug dort eingeschlossen ist. Das Vorhandensein der Zug-
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||
vollständigkeit müssen Sie hierbei nicht feststellen.
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c) Durchfahrtmeldung
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Geben Sie dem Zugleiter eine Durchfahrtmeldung (DM), wenn er es ange-
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wiesen hat. Die Durchfahrtmeldung lautet „Zug (Nummer) ist in (Betriebs-
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stelle) durchgefahren“.
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||
Mit der Durchfahrtmeldung bestätigen Sie, dass der Zug die genannte Be-
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triebsstelle durchfahren hat. Die Feststellung der Vollständigkeit des Zuges
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ist nicht erforderlich. Die Durchfahrtmeldung darf während der Fahrt für die
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rückliegende Betriebsstelle abgegeben werden.
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d) Zugvollständigkeitsmeldung
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Nach der vollständigen Ankunft Ihres Zuges auf einer Betriebsstelle geben
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Sie dem Zugleiter eine Zugvollständigkeitsmeldung (ZM).
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Grundlage
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Vorausset-
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zungen für die
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Abfahrt
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Zuglaufmel-
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||
dungen
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*
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Zug- und Rangierfahrten im Signalisierten Zugleitbetrieb
|
||
mit Elektronischem Stellwerk durchführen (SZB-E);
|
||
Aufgaben des Triebfahrzeugführers
|
||
437.0013
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||
Seite 2
|
||
Gültig ab: 13.12.2015
|
||
Sie lautet: „Zug (Nummer) ist vollständig in (Betriebsstelle) angekommen“.
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||
Sie dürfen die Zugvollständigkeitsmeldung erst geben, nachdem der Zug
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mit Zugschluss vollständig die im Streckenbuch genannte Zugschlussstelle
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für die Einfahrt vollständig passiert hat (Bild 1) bzw. in der Ausweichan-
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schlussstelle eingeschlossen ist.
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||
Im Streckenbuch ist beschrieben, wie die Zugschlussstelle für die Einfahrt
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in einen Bahnhof der Zugleitstrecke gekennzeichnet ist.
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Bild 1 - Bedingungen für die Abgabe der Zugvollständigkeitsmeldung erfül-
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||
len
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Eine Haltmeldung kann durch eine Zugvollständigkeitsmeldung ersetzt
|
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werden.
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Bei einer Kreuzung oder Überholung können Sie als Triebfahrzeugführer
|
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des haltenden Zuges vom Zugleiter den Auftrag erhalten, für einen durch-
|
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fahrenden Zug eine Zugvollständigkeitsmeldung zu geben.
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Nach Ankunft auf der an die Zugleitstrecke angrenzenden Zugmeldestelle
|
||
können Sie als Triebfahrzeugführer vom Zugleiter oder Fahrdienstleiter den
|
||
Auftrag erhalten, eine Zugvollständigkeitsmeldung zu geben.
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(4) Achten Sie bei Abfahrt Ihres Zuges beim Befahren eines höhengleichen
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Überganges für Reisende besonders auf Personen, die das Gleis überschrei-
|
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ten.
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2 Zugfahrten in besonderen Fällen
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Zur Durchführung von Zügen mit Lü-Sendungen kann Sie der Zugleiter damit
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beauftragen, die in den Fahrweg einmündenden Gleisabschnitte bis zu der
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||
Stelle auf Freisein zu prüfen, die er Ihnen genannt hat. Bestätigen Sie dem
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Zugleiter das Freisein.
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||
Kreuzung,
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||
Überholung
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||
Höhengleicher
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||
Übergang
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||
für Reisende
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Züge mit Lü-
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Sendungen
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||
*
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||
*
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Zug- und Rangierfahrten im Signalisierten Zugleitbetrieb
|
||
mit Elektronischem Stellwerk durchführen (SZB-E);
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||
Aufgaben des Triebfahrzeugführers
|
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437.0013
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||
Seite 3
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Gültig ab: 13.12.2015
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3 Zugfahrten bei technischen und betrieblichen Unregel-
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mäßigkeiten
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(1) Sie dürfen die Örtliche Bedieneinrichtung (ÖBE) nur im Auftrag des Zugleiters
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bedienen. Die Bedienung an der ÖBE erfolgt menügeführt. Im Dialog mit
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Ihnen leitet der Zugleiter Sie an, die richtigen Bedienungen an der ÖBE aus-
|
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zuführen.
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(2) Kommen Sie mit Ihrem Zug wegen Haltstellung eines Einfahrsignals zum Hal-
|
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ten oder kommt das Ausfahrsignal zum erwarteten Zeitpunkt nicht in die
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Fahrtstellung, holen Sie die Weisung des Zugleiters ein. Er kann Sie mit der
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||
Bedienung der ÖBE beauftragen.
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(3) Sind Sie unzulässig an einem Halt zeigenden Hauptsignal vorbeigefahren,
|
||
holen Sie die Weisung des Zugleiters ein. Wenn der Zugleiter Sie beauftragt,
|
||
melden Sie diesem die Stellung des Hauptsignals.
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||
Sie erhalten einen SZB-Befehl f) mit folgendem Wortlaut „Zug (Nummer) fährt
|
||
nach Vorbeifahrt am Signal (Bezeichnung) weiter“.
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(4) Hat Sie der Zugleiter bei einer Zugfahrt mit besonderem Auftrag mit SZB-
|
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Befehl d) Nr. 2 beauftragt, die richtige Stellung einer Weiche zu prüfen, han-
|
||
deln Sie wie folgt:
|
||
- Überzeugen Sie sich davon, dass die Weichenzungen von der Spitze aus
|
||
zur Fahrt nach bzw. von links oder rechts richtig gestellt sind.
|
||
- Überzeugen Sie sich davon, dass die Schieber- und Prüferstangen nicht
|
||
augenfällig gebogen oder die Zungen gebrochen sind.
|
||
- Sind an den Weichenzungen oder Backenschienen Bruchstellen zu erken-
|
||
nen, darf die Weiche nicht befahren werden.
|
||
- Überzeugen Sie sich, ob sich bei handgestellten Weichen die Stelleinrich-
|
||
tung in der Endlage befindet.
|
||
(5) Hat Sie der Zugleiter mit SZB-Befehl d) Nr. 2 beauftragt, die Weiche zu si-
|
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chern, handeln Sie wie folgt:
|
||
- Überzeugen Sie sich davon, dass die Weichenzungen von der Spitze aus
|
||
zur Fahrt nach bzw. von links oder rechts richtig gestellt sind.
|
||
- Überzeugen Sie sich davon, dass die Schieber- und Prüferstangen nicht
|
||
augenfällig gebogen oder die Zungen gebrochen sind.
|
||
- Sichern Sie die Weiche vor dem Befahren durch Handverschlüsse an bei-
|
||
den Zungen.
|
||
- Der Zugleiter kann Sie beauftragen, die Handverschlüsse in der geforder-
|
||
ten Stellung mit der Sperrvorrichtung zu verschließen und danach den
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||
Schlüssel am Schlüsselbrett in der mit dem Streckenschlüssel (Schlüssel
|
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DB 21) gesicherten Weichenbude einzuschließen. Melden Sie dem Zuglei-
|
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ter das Ergebnis der Sicherung und den Verbleib des Schlüssels.
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||
(6) Der Zugleiter kann Sie damit beauftragen das Freisein eines Gleisfreimelde-
|
||
abschnittes durch Hinsehen zu prüfen. Außerdem kann er Sie beauftragen,
|
||
die Achszählgrundstellung bzw. Blockgrundstellung durch Bedienung der
|
||
ÖBE herzustellen.
|
||
Um die genaue Lage des zu prüfenden Abschnitts festzustellen, nutzen Sie
|
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den Lageplan im Streckenbuch.
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||
ÖBE-
|
||
Bedienung
|
||
Haltstellung
|
||
Hauptsignal
|
||
Unzulässige
|
||
Vorbeifahrt an
|
||
einem Halt
|
||
zeigenden
|
||
Hauptsignal
|
||
Prüfen der
|
||
Weichenstel-
|
||
lung bei Zug-
|
||
fahrten mit
|
||
besonderem
|
||
Auftrag
|
||
Sichern von
|
||
Weichen
|
||
Achszähl-
|
||
grundstellung
|
||
herstellen
|
||
*
|
||
*
|
||
|
||
Zug- und Rangierfahrten im Signalisierten Zugleitbetrieb
|
||
mit Elektronischem Stellwerk durchführen (SZB-E);
|
||
Aufgaben des Triebfahrzeugführers
|
||
437.0013
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Seite 4
|
||
Gültig ab: 13.12.2015
|
||
4 Rangieren
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||
(1) Zur Durchführung von Rangierfahrten stehen Ihnen folgende Möglichkeiten
|
||
zur Verfügung:
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a) Rangieren mit Rangierfreigabe
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||
Holen Sie vor Beginn des Rangierens die Zustimmung des Zugleiters ein.
|
||
Bedienen Sie die Rangierfreigabe
|
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Für die Dauer der Rangierfreigabe ist keine weitere mündliche Zustimmung
|
||
erforderlich.
|
||
Dies betrifft auch die Vorbeifahrt an Halt zeigenden Hauptsignalen.
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||
Sie sind selbst für die richtige Einstellung des Fahrweges und bei mehre-
|
||
ren Rangierfahrten im Bahnhof für den Ausschluss gefährdender Rangier-
|
||
fahrten verantwortlich.
|
||
Nach Beendigung des Rangierens bringen Sie die Rangierfreigabe in die
|
||
Grundstellung.
|
||
Melden Sie dem Zugleiter die Grundstellung der Rangierfreigabe.
|
||
b) Rangieren ohne Rangierfreigabe
|
||
|
||
- Sind Rangierstraßen eingerichtet, wird die Zustimmung durch Signal Sh
|
||
1 oder Ra 12 (DV 301) gegeben.
|
||
- Ist eine Bedienung der Rangierfreigabe nicht erforderlich und keine
|
||
Rangierstraßen eingerichtet, erteilt Ihnen der Zugleiter für jede Rangier-
|
||
fahrt eine Zustimmung.
|
||
Muss an Halt zeigenden Hauptsignalen vorbeigefahren werden erteilt
|
||
Ihnen hierzu der Zugleiter die mündliche Zustimmung. Melden Sie dem
|
||
Zugleiter die Beendigung jeder Rangierfahrt.
|
||
Das Rangieren nach a) und b) entbindet Sie nicht von der Beobachtung
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||
des Fahrweges nach Modul 408.4814.
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||
(2) Soll auf einem Bahnhof gleichzeitig mit mehreren Rangierfahrten rangiert
|
||
werden, bestimmt der Zugleiter einen verantwortlichen Triebfahrzeugführer für
|
||
die Bedienung der Rangierfreigabe.
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||
Als verantwortlicher Triebfahrzeugführer beauftragt der Zugleiter Sie damit,
|
||
nach Beendigung des Rangierens die Grundstellung der Rangierfreigabe zu
|
||
melden.
|
||
(3) Müssen Sie auf dem Einfahrgleis über die Rangierhalttafel hinaus rangieren,
|
||
holen Sie die Zustimmung des Zugleiters ein. Er erteilt seine Zustimmung
|
||
durch Übermittlung des SZB – Befehls e). Nach Beendigung des Rangierens
|
||
auf dem Einfahrgleis über die Rangierhalttafel hinaus melden Sie dem Zuglei-
|
||
ter die Rückkehr aller Fahrzeuge bevor Sie die Grundstellung der Rangierfrei-
|
||
gabe bedienen.
|
||
Weiterhin kann Sie der Zugleiter beauftragen die ÖBE zu bedienen.
|
||
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||
Rangieren -
|
||
Möglichkeiten
|
||
Rangieren mit
|
||
Rangierfreiga-
|
||
be
|
||
Rangieren
|
||
ohne Rangier-
|
||
freigabe
|
||
Rangierstraße
|
||
eingerichtet
|
||
ohne
|
||
Rangierstraße
|
||
Mehrere
|
||
Rangierfahr-
|
||
ten in einem
|
||
Bahnhof
|
||
Auf dem
|
||
Einfahrgleis
|
||
rangieren
|
||
*
|
||
|
||
Zug- und Rangierfahrten im Signalisierten Zugleitbetrieb
|
||
mit Elektronischem Stellwerk durchführen (SZB-E);
|
||
Aufgaben des Triebfahrzeugführers
|
||
437.0013
|
||
Seite 5
|
||
|
||
Gültig ab: 13.12.2015
|
||
(4) Zur Durchführung eines Zuges mit Lü-Sendung kann Sie der Zugleiter nach
|
||
Beendigung des Rangierens beauftragen, das Freisein der in die Fahrstraße
|
||
einmündenden Gleisabschnitte zu prüfen. Prüfen Sie dann das Freisein der
|
||
von ihm benannten Gleisabschnitte durch Hinsehen und melden Sie ihm das
|
||
Ergebnis.
|
||
|
||
|
||
Freisein der
|
||
Gleise für
|
||
Züge mit
|
||
Lü-Sendungen
|