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800 lines
27 KiB
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...
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25.05.2012
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- Richtlinie 408.01 – 09, Bekanntgabe 11
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- Richtlinie 408.11 - 19; Bekanntgabe 9
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- Richtlinie 482 – Neuherausgabe
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Bekanntgabe 11 mit den Modulen 408.0102, 408.0103 und 408.0801 tritt zum 09.12.2012 in
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Kraft
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Bekanntgabe 9 mit den Modulen 408.1101 Abschnitt 2A01, 408.1101 Abschnitt 2A03 und
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408.1801 Abschnitt 6 Absätze 3 und 4 (neu) tritt zum 09.12.2012 in Kraft
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Neuherausgabe der Richtlinie 482 mit den Modulen 482.8001, 482.8002, 482.8003 und
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482.8004 tritt zum 09.12.2012 in Kraft
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Mit Inkraftsetzung der Module 482.8001 - 482.8004 entfällt Modul 482.9004.
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Hinweise und Erläuterungen
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Bei den Bekanntgaben sind in den Modulen die Zeilen mit Textänderungen am Rand durch „*“
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gekennzeichnet; wenn Text weggefallen ist, ist das Sternchen neben die letzte nicht geänderte
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Zeile gesetzt.
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Themenschwerpunkte:
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Mit der Neuherausgabe der Module 482.8001, 482.8002, 482.8003, 482.8004 und Bekanntgabe
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11 bzw. Bekanntgabe 9 werden neben neuen Begriffen zentrale Regeln für Ortsstellbereiche
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gegeben.
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Die Zusammenarbeit zwischen dem Infrastrukturbetreiber und den Eisenbahnverkehrsunter-
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nehmen als auch der Eisenbahnverkehrsunternehmen untereinander werden verbessert.
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Die Schnittstelle zwischen der DB Netz AG als Infrastrukturbetreiber und den Eisenbahnver-
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kehrsunternehmen, die diese Infrastruktur nutzen, wird präzisiert.
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DB Netz AG
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I.NPB 4
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Markgrafendamm 24 Haus 35
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10245 Berlin
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Stephan Respondek
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Telefon 999-21465
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Telefax 955-58248
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stephan.respondek@deutschebahn.com
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Zeichen I.NPB 4 RSt
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DB Netz AG • Markgrafendamm 24 Haus 35 • 10245 Berlin
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Nach Verteiler der Richtlinien 408.01 – 09,
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408.11 – 19 und 482.8001 - 8004
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2/3
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Mit der Neuherausgabe der Module
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482.8001 Ortsstellbereiche
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482.8002 Ortsgestellte Weichen und Gleissperren, Allgemeines
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482.8003 Mechanisch ortsgestellte Weichen und Gleissperren bedienen
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482.8004 Elektrisch ortsgestellte Weichen bedienen
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und den neuen Regeln in den Modulen 408.0801 Abschnitt 6 und 408.1801 Abschnitt 6 Absätze
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3 und 4 werden Informationsfluss, die operative Verfügbarkeit der Infrastruktur betreffend, und
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die Ansprechpartner bzw. Ansprechstellen einheitlich geregelt.
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Erläuterungen im Einzelnen
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Das Modul 482.8001 richtet sich an den Eisenbahninfrastrukturunternehmer und den Betrieblich
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örtlich zuständigen Mitarbeiter. Der Betrieblich örtlich zuständige Mitarbeiter ist der in den Örtli-
|
||
chen Richtlinien gemäß Modul 408.0801 Abschnitt 6 genannte Ansprechpartner bzw. die An-
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sprechstelle für den Triebfahrzeugführer im Ortsstellbereich. Modul 482.8001 erklärt den Begriff
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||
„Ortsstellbereich“. Ebenso beschreibt dieses Modul die Aufgaben des Betrieblich örtlich zustän-
|
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digen Mitarbeiters. Es regelt, welche Anlagen der Ortsstellbereich umfasst, welche örtlichen
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Unterlagen für den Ortsstellbereich zu erstellen und zu führen sind und wie bei Unregelmäßig-
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keiten zu verfahren ist. Der Vordruck 482.8001V03 stellt ein Beispiel dar. Wird er als Muster
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verwendet, muss die bildliche Darstellung (Lageplanskizze) des Ortsstellbereiches ergänzt wer-
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den. Der Druck dieser Unterlage muss individuell beauftragt werden.
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Modul 482.8002 richtet sich sowohl an Eisenbahnverkehrsunternehmen und deren Mitarbeiter,
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die Anlagen der DB Netz AG nutzen, als auch an das Eisenbahninfrastrukturunternehmen und
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dessen Mitarbeiter. Modul 482.8002 gibt allgemeine Regeln für das Bedienen von Weichen und
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Gleissperren. Es beschreibt deren Aufbau und Funktion und regelt das Verhalten bei Unregel-
|
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mäßigkeiten. Die Weichenverschlussarten, die bei der DB Netz AG am häufigsten vorkommen-
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den beschreiben die Zusätzen Z02 (Klammerverschluss) und Z03 (Klinkenverschluss).
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Modul 482.8003 beschreibt erstmals im Regelwerk der DB Netz AG Merkmale, Funktion und
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Bedienung mechanisch ortsgestellter Weichen. Das Modul gilt für Eisenbahnverkehrsunterneh-
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men, deren Mitarbeiter, sowie für das Eisenbahninfrastrukturunternehmen und dessen Mitarbei-
|
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ter.
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Modul 482.8004 enthält Regeln zu elektrisch ortsgestellten Weichen. Bisher waren diese im
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Modul 482.9004 zu finden. Die Regeln des Moduls 482.9004 wurden - inhaltlich überarbeitet - in
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||
Modul 482.8004 überführt. Mit der Inkraftsetzung der Module 482.8001 bis 482.8004 wird Modul
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482.9004 außer Kraft gesetzt.
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3/3
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Die neuen Regeln in den Modulen 408.0102, 408.0103, 408.0801 und 408.1801 sind der Ein-
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führung des Begriffes „Ortsstellbereich“ und der damit im Zusammenhang stehenden Verfah-
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rensweise geschuldet. Sie schreiben eine Verständigung zwischen Triebfahrzeugführer und
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||
Betrieblich örtlich zuständigen Mitarbeiter über Besonderheiten in Ortsstellbereichen vor. An-
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sprechpartner bzw. Ansprechstelle für Unregelmäßigkeiten und Störungen ist grundsätzlich der
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Betrieblich örtlich zuständige Mitarbeiter.
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DB Netz AG
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gez. Bormet
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Richtlinie
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Bahnbetrieb Signalanlagen bedienen
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Ortsgestellte Weichen und Gleissperren
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Allgemeines
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482.8002
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Seite I
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Fachautor: I.NPB 4; Stephan Respondek; Tel.: (030) 297 2 14 65 Gültig ab: 09.12.2012
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Ortsgestellte Weichen und Gleissperren
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Allgemeines
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Gültig ab 09.12.2012
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Das vorliegende Regelwerk ist urheberrechtlich geschützt. Der DB Netz AG steht an diesem
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Regelwerk das ausschließliche und unbeschränkte Nutzungsrecht zu.
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Jegliche Form der Vervielfältigung und Weitergabe bedürfen der Zustimmung der DB Netz AG
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Ortsgestellte Weichen und Gleissperren
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||
Allgemeines
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482.8002
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Seite II
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Gültig ab: 09.12.2012
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Anwender dieser Richtlinie
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- Mitarbeiter im Bahnbetrieb
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- Fachkräfte für die Instandhaltung
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- Mitarbeiter mit Planungs-, Kontroll- und Überwachungsaufgaben
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- Lehrkräfte für den Bahnbetrieb
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Nachweis der Bekanntgaben
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lfd. Nr. kurzer Inhalt gültig ab Bemerkungen eingearbeitet
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(Name/Datum)
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Neuherausgabe
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Impressum
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Herausgebende Stelle DB Netz AG
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Betriebsverfahren
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I.NPB 4 RSt
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Stephan Respondek
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Markgrafendamm 24
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10245 Berlin
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Tel. intern 9 99-2 14 65
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Fax intern 9 55-5 82 48
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Tel extern 0 30 / 2 97-2 14 65
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Fax extern 0 69 / 2 65-5 82 48
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Ortsgestellte Weichen und Gleissperren
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Allgemeines
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482.8002
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Seite III
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Gültig ab: 09.12.2012
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Inhaltsverzeichnis
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1 Allgemeines
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2 Weichen und Gleissperren
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3 Aufbau von Weichen und Gleissperren
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4 Ortsgestellte Weichen und Gleissperren bedienen
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5 Maßnahmen bei Unregelmäßigkeiten
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6 Beurteilung aufgefahrener Weichen
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Anhänge
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A 01 Begriffsbestimmungen
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Vordrucke
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Zusätze
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Z 01 bleibt frei
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Z 02 Klammerverschluss
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Z 03 Klinkenverschluss
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Richtlinie
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Bahnbetrieb Signalanlagen bedienen
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Ortsgestellte Weichen und Gleissperren
|
||
Allgemeines
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||
482.8002
|
||
Seite 1
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||
Fachautor: I.NPB 4; Stephan Respondek; Tel.: (030) 297 2 14 65 Gültig ab: 09.12.2012
|
||
1 Allgemeines
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||
(1) Die Richtlinie 482.8002 enthält allgemeine Bestimmungen für das Bedienen
|
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einfacher Eisenbahnsicherungsanlagen, den ortsgestellten Weichen und
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||
Gleissperren im Regel- und im Störungsfall.
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||
(2) Neben den zentralen Regelungen in dieser und den Richtlinien für die Bedie-
|
||
nung mechanisch und elektrisch ortsgestellter Weichen sind die Regelungen
|
||
in den Örtlichen Zusätzen zu beachten.
|
||
(3) Ortsgestellte Weichen und Gleissperren dürfen nur von Personen bedient
|
||
werden, die in der Bedienung nach den im Absatz 2 genannten Richtlinien un-
|
||
terwiesen und in die Örtlichkeiten eingewiesen wurden.
|
||
Es dürfen nur ortsgestellte Weichen und Gleissperren bedient werden, die da-
|
||
für zugelassen sind.
|
||
2 Weichen und Gleissperren
|
||
(1) Eine Weiche ist ein Fahrwegelement, um schienengebundenen Fahrzeugen
|
||
ohne Fahrtunterbrechung das Wechseln von einem Gleis auf ein anderes zu
|
||
ermöglichen.
|
||
(2) Eine Gleissperre ist eine mechanische Einrichtung. Im aufgelegten Zustand
|
||
soll diese eine gefährdende Fahrzeugbewegung zum Entgleisen bringen. Sie
|
||
dient unter anderem der Herstellung eines unmittelbaren Flankenschutzes in
|
||
Nebengleisen, Anschlussstellen und des Schutzes bestimmter Gleisanlagen
|
||
(z. B. Ladegleise).
|
||
(3) Ortsgestellt ist eine Weiche oder Gleissperre wenn diese an Ort und Stelle
|
||
ggf. mit Hilfe einer Bedieneinrichtung einzeln umgestellt werden darf.
|
||
An Ort und Stelle heißt, dass die Weichen und Gleissperren unmittelbar an ih-
|
||
rem „Standort“ umstellbar sein müssen.
|
||
(4) Ortsgestellte Weichen und Gleissperren werden in der Art der Bedienung un-
|
||
terschieden nach:
|
||
- mechanisch und
|
||
- elektrisch
|
||
ortsgestellt.
|
||
(5) Für mechanisch ortsgestellte Weichen und Gleissperren sind in der Regel
|
||
Hebel mit Hebelgewicht als Bedieneinrichtung vorhanden. Gleissperren kön-
|
||
nen auch mit einem Griff direkt am Entgleisungsschuh ab- bzw. aufgelegt
|
||
werden.
|
||
Bedieneinrichtungen für elektrisch ortsgestellte Weichen können Taster an
|
||
bzw. im Bereich der Weichen, Weichen- oder auch Fahrwegstelltafeln und
|
||
Gleisschaltmittel für das Umstellen der Weichen und Gleissperren sein.
|
||
(6) Ortsgestellte Weichen und Gleissperren sind in der Regel mit Signalen ausge-
|
||
rüstet. Diese zeigen den eingestellten Fahrweg an bzw. ob die Gleissperre
|
||
ab- oder aufgelegt ist.
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||
Geltungsbe-
|
||
reich
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Örtlichkeiten
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Bedienung
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Weiche
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Gleissperre
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Ortsgestellt
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Bedienungsart
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Bedieneinrich-
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||
tungen
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Signale
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Ortsgestellte Weichen und Gleissperren
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||
Allgemeines
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Seite 2
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Gültig ab: 09.12.2012
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3 Aufbau von Weichen und Gleissperren
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||
(1) Backenschienen, Weichenzungen, Weichenverschluss, Gleitstühle, Radlen-
|
||
ker, Herzstück, Weichenantrieb, Stellstange, Schieberstange / Zungenverbin-
|
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dungsstange und die Bedieneinrichtung (je nach Antriebsart) sind Bestand-
|
||
teile einer Weiche.
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Bild 3-1 Weichenskizze
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Bild 3-2 Weiche
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Bestandteile
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einer Weiche
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Ortsgestellte Weichen und Gleissperren
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Allgemeines
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Seite 3
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Gültig ab: 09.12.2012
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(2) Weichen werden unterschieden in
|
||
- auffahrbare Weichen und
|
||
- nicht auffahrbare Weichen.
|
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(3) Weichen mit einem auffahrbaren Weichenantrieb, die weder mit Zungenriegel
|
||
verriegelt, noch mittels Handverschluss örtlich gesichert sind, und bewegliche
|
||
Doppelherzstückspitzen (an Flachkreuzungen) sind auffahrbar.
|
||
(4) Nicht auffahrbar sind Weichen, wenn sie mit
|
||
- beweglicher Herzstückspitze,
|
||
- einem nicht auffahrbaren Antrieb versehen,
|
||
- verriegelt oder
|
||
- mit einem Handverschluss gesichert
|
||
sind.
|
||
(5) Sobald der Stellvorgang einer nicht auffahrbaren Weiche abgeschlossen ist,
|
||
wird die Stellstange mechanisch blockiert.
|
||
(6) Der Zungenriegel ist eine zusätzliche Einrichtung an Weichen. Sie prüft, ob
|
||
die anliegende Zunge an der Backenschiene anliegt und die abliegende Zun-
|
||
ge die Endlage erreicht hat. Beide Zungen werden in der jeweiligen Stellung
|
||
durch den Zungenriegel festgehalten. Der Zungenriegel besitzt einen eigenen
|
||
Antrieb.
|
||
(7) Der Handverschluss (Bild 3-3) ist eine mechanische Einrichtung zur Siche-
|
||
rung von Weichenzungen, beweglichen Herzstückspitzen an Weichen und
|
||
beweglichen Doppelherzstückspitzen an Flachkreuzungen. Durch einen an-
|
||
gebrachten Handverschluss (Bild 3-4) wird ein Umstellen der Weiche bzw. der
|
||
beweglichen Herzstückspitze verhindert.
|
||
Bild 3-3 Handverschluss
|
||
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||
Auffahrbare
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||
Weichen
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||
nicht auffahr-
|
||
bare Weichen
|
||
nicht auffahr-
|
||
barer Antrieb
|
||
Zungenriegel
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||
Handver-
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||
schluss
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||
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Ortsgestellte Weichen und Gleissperren
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||
Allgemeines
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Gültig ab: 09.12.2012
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Bild 3-4 Handverschluss angebracht
|
||
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(8) Mit einem Riegelschloss und Gleissperren mit einem Gleissperrenschloss
|
||
kann für ortsgestellte Weichen eine Abhängigkeit ständig oder vorübergehend
|
||
eingerichtet werden.
|
||
Es wird verwendet:
|
||
- Das einfache Riegelschloss, wenn die Weiche in nur einer Stellung oder
|
||
- das doppelte Riegelschloss (Bild 3-5), wenn die Weiche in beiden Stellun-
|
||
gen
|
||
zu sichern ist.
|
||
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||
Riegelschloss
|
||
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Ortsgestellte Weichen und Gleissperren
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||
Allgemeines
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Gültig ab: 09.12.2012
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||
Bild 3-5 doppeltes Riegelschloss
|
||
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||
(9) Tragstück, Entgleisungsschuh, Stützwinkel, Ablaufschwelle, Stemmschwellen,
|
||
Stellstange, Schienenstück, Gleis-sperrenantrieb und die Bedieneinrichtung
|
||
(Bilde 3-6)sind Bestandteile einer Gleissperre.
|
||
Bild 3-6 Bild schematisch
|
||
|
||
Bestandteile
|
||
einer Gleis-
|
||
sperre
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||
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Ortsgestellte Weichen und Gleissperren
|
||
Allgemeines
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Gültig ab: 09.12.2012
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||
Bild 3-7 Gleissperre aufgelegt
|
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||
Entgleisungsschuhe von Gleissperren k önnen im Bereich der ehemaligen DR
|
||
(Deutschen Reichsbahn) rot angestriche n sein. Im Bereich der ehemaligen
|
||
Deutschen Bundesbahn und neu im gesamten Bereich der DB Netz AG sind
|
||
die Entgleisungsschuhe gelb gestrichen.
|
||
Bild 3-8 Gleissperre abgelegt
|
||
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Ortsgestellte Weichen und Gleissperren
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||
Allgemeines
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Gültig ab: 09.12.2012
|
||
4 Ortsgestellte Weichen und Gleissperren bedienen
|
||
(1) Weichen und Gleissperren sind nur mittels vorhandener Bedieneinrichtung
|
||
umzustellen.
|
||
(2) Der Umstellvorgang einer Weiche vollzieht sich in 3 Phasen, die in der nach-
|
||
folgenden Tabelle dargestellt sind. Dabei bewegen sich die Zungen der Wei-
|
||
che stets paarweise.
|
||
Die Zungen sind über die Zungenverbindungsstange (Schieberstange) fest
|
||
miteinander verbunden.
|
||
Ausgangssituation anliegende Zunge abliegende Zunge
|
||
Phase 1 der Spitzenverschluss wird
|
||
aufgehoben
|
||
wird etwa um die Hälfte zur
|
||
Backenschiene hin bewegt
|
||
Phase 2 wird etwa um die Hälfte von der
|
||
Backenschiene entfernt
|
||
wird vollständig an die Ba-
|
||
ckenschiene herangeführt
|
||
Phase 3 wird bis zur vollen Öffnung von
|
||
der Backenschiene entfernt
|
||
der Spitzenverschluss wird
|
||
hergestellt
|
||
Endsituation abliegende Zunge anliegende Zunge
|
||
|
||
|
||
(3) In seiner Endlage hat der Weichenspitzenverschluss zwei Aufgaben zu erfül-
|
||
len. Er hält die anliegende Weichenzunge an der Backenschiene fest, damit
|
||
der Spurkranz eines Fahrzeuges nicht zwischen Zunge und Backenschiene
|
||
geraten kann, und hält die abliegende Zunge in einem bestimmten Abstand
|
||
von der Backenschiene.
|
||
Die Verschlüsse werden nach Bauform und Art der Anwendung unterschie-
|
||
den. Verschlussbauformen ortsgestellter Weichen können sein der
|
||
- Klammerverschluss und der
|
||
- Klinkenverschluss.
|
||
(4) Je nach Bauart des Weichenverschlusses ist ein definiertes Maß, die soge-
|
||
nannte Verschlussüberdeckung für die Endlage einer Weiche vorgegeben.
|
||
(5) Zur Herstellung des Schutzzweckes wird die Gleissperre auf das Gleis aufge-
|
||
legt. Vor dem Befahren eines Gleises sind die im Fahrweg liegenden Gleis-
|
||
sperren abzulegen.
|
||
Allgemein
|
||
Umstellpha-
|
||
sen der Wei-
|
||
che
|
||
Weichenspit-
|
||
zenverschluss
|
||
Verschluss-
|
||
überdeckung
|
||
Gleissperren
|
||
|
||
Ortsgestellte Weichen und Gleissperren
|
||
Allgemeines
|
||
482.8002
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Seite 8
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||
Gültig ab: 09.12.2012
|
||
|
||
5 Maßnahmen bei Unregelmäßigkeiten
|
||
(1) Werden vor oder während des Befahrens ortsgestellter Weichen und Gleis-
|
||
sperren Unregelmäßigkeiten festgestellt, sind diese sofort dem Betrieblich ört-
|
||
lich zuständigen Mitarbeiter zu melden.
|
||
Unregelmäßigkeiten sind z. B.:
|
||
- Weichen aufgefahren,
|
||
- Störungen an der Bedieneinrichtung,
|
||
- Signalstörungen,
|
||
- Mechanische Beschädigungen.
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||
(2) Wurde eine Weiche bei falscher Stellung vom Herzstück aus oder wurde eine
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Kreuzung mit beweglicher Herzstückspitze bei falscher Stellung der Herz-
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stückspitze befahren, ist sofort anzuhalten und der Betrieblich örtlich zustän-
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digen Mitarbeiter ist zu verständigen.
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(3) Wurde eine auffahrbare Weiche aufgefahren, ist diese in Auffahrrichtung zu
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räumen.
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(4) Wurde eine nicht auffahrbare Weiche oder wurde eine Kreuzung bei falscher
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Stellung der Herzstückspitze befahren darf diese nur mit Zustimmung einer
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Fachkraft LST oder einer Fachkraft der Fachlinie Oberbau geräumt werden.
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(5) Aufgefahrene Weichen und Kreuzungen dürfen erst wieder befahren werden,
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nachdem der ordnungsgemäße Zustand der Weiche oder Kreuzung vor Ort
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festgestellt wurde.
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Fachkräfte LST bzw. der Fachlinie Oberbau, Bediener von Signalanlagen und
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Personen, die dafür ausgebildet wurden, dürfen die Befahrbarkeit einer auf-
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fahrbaren Weiche beurteilen.
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In den örtlichen Zusätzen zur Ril 482.8002 sind die ausgebildeten Personen
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mit eindeutiger Funktionsbezeichnung (z. B. Rangierbegleiter) zu benennen.
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Ist über die Funktionsbezeichnung keine eindeutige Festlegung möglich, kann
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ein Verfahren zur Prüfung der Legitimation der dafür ausgebildeten Personen
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festgelegt werden.
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Eine nicht auffahrbare Weiche oder eine Kreuzung mit beweglicher Herz-
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stückspitze darf erst wieder befahren werden, nachdem eine Fachkraft LST
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und eine Fachkraft der Fachlinie Oberbau den ordnungsgemäßen Zustand an
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der Außenanlage festgestellt haben.
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Allgemein
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Weiche aufge-
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fahren
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auffahrbare
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Weiche räu-
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men
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nicht auffahr-
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bare Weiche
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räumen
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Befahrbarkeit
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beurteilen
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auffahrbare
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Weiche beur-
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teilen
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nicht auffahr-
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bare Weiche
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beurteilen
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Ortsgestellte Weichen und Gleissperren
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Allgemeines
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482.8002
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Seite 9
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Gültig ab: 09.12.2012
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6 Beurteilung aufgefahrener Weichen
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(1) Der ordnungsgemäße Zustand der Verschlüsse und Übertragungsteile einer
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Weiche ist in beiden Stellungen festzustellen. Zur Feststellung der ordnungs-
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gemäßen Funktion der Verschlüsse und Übertragungsteile der Weiche sind
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die Abdeckhauben abzunehmen.
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(2) Das Herzstück und die Herzstückspitze sind auf offensichtliche Deformierun-
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gen oder Beschädigungen, bei beweglichen Herzstückspitzen zusätzlich die
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ordnungsgemäße Funktion der Verschlüsse, zu prüfen.
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(3) Die Weichenzungen dürfen weder verformt noch beschädigt sein. Die Krüm-
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mungen der Weichenzungen muss gleichmäßig verlaufen und dem Radius
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der Weiche folgen.
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(4) Die Stellstange und Zungenverbindungsstange dürfen nicht verformt, beschä-
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digt oder gebrochen sein.
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(5) Zu prüfen ist die ordnungsgemäße Funktion und Beschaffenheit der Rie-
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gelschlösser und Handverschlüsse und zugehöriger Verbindungstangen.
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(6) Die Verschlussklinken bzw. -klammern müssen deutlich sichtbar über- bzw.
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nebeneinander liegen.
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Die Weiche ist zweimal umzustellen, wobei jedes Mal die Verschlussüberde-
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ckung zu prüfen ist.
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(7) Abdeckhauben auflegen.
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Allgemein
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Herzstück
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Weichenzun-
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gen
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Stell- und
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Zungenver-
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bindung
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Verbindungs-
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stangen
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Verschluss-
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überdeckung
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Bahnbetrieb Signalanlagen bedienen
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Begriffsbestimmungen 482.8002A01
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Fachautor: I.NPB 4; Stephan Respondek; Tel.: (030) 297 2 14 65 Gültig ab: 09.12.2012
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1 Begriffsbestimmungen
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Begriff Bedeutung
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Fachkraft Fachkraft LST mit dem Berechtigungsausweis für Fachkräfte nach Ril
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892.0104, Fachkraft TK mit dem Berechtigungsausweis für Fachkräfte nach
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Ril 861.0104 und Fachkräfte anderer Fachlinien (z.B. Oberbau), die Arbei-
|
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ten an oder in der Nähe von Signalanlagen ausführen dürfen
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Fehler Unregelmäßigkeit, die den Betrieb nicht beeinflusst
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||
Flachkreuzung sehr flache Kreuzung mit sehr spitzem Kreuzungswinkel. Zur Gewährleis-
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tung einer durchgehenden Fahrkante werden beweglichen Doppelherz-
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stückspitzen in die Kreuzung eingebaut.
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Kreuzung ist ein Fahrwegelement, bei dem sich zwei Gleise höhengleich kreuzen,
|
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ohne dass ein abzweigender Fahrzeugübergang zwischen den Gleisen
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möglich ist.
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Kreuzungsweiche ist ein Fahrwegelement, bei dem sich zwei Gleise höhengleich kreuzen und
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ein abzweigender Fahrzeugübergang zwischen Gleisen möglich ist. Weiche
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und Kreuzung sind in einem Fahrwegelement vereint.
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Kreuzungsweiche,
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einfach
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neben dem Kreuzen ist ein einfacher Übergang von einem Gleis auf ein
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anderes möglich
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Kreuzungsweiche
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doppelt
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neben dem Kreuzen sind zwei Übergangsmöglichkeiten auf jeweils ein an-
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deres Gleis möglich
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Störung Unregelmäßigkeit mit Auswirkungen auf den Betrieb
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Unregelmäßigkeit unzulässige Abweichung der Signalanlage vom Sollzustand, das sind Feh-
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ler und Störungen
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Zungenverbindungs-
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stange
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verbindet die Weichenzungen miteinander – in der Fachliteratur und in Re-
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gelzeichnungen bisweilen auch als Schieberstange bezeichnet
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Richtlinie
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Bahnbetrieb Signalanlagen bedienen
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Klammerverschluss 482.8002Z02
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Seite 1
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Fachautor: I.NPB 4; Stephan Respondek; Tel.: (030) 297 2 14 65 Gültig ab: 09.12.2012
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1 Allgemeines
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||
Der Klammerverschluss (Bild 1) kommt als Spitzenverschluss, Mittelver-
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schluss, Verschluss für bewegliche Herzstückspitzen in Weichen und beweg-
|
||
lichen Doppelherzstückspitzen in Flachkreuzungen zum Einsatz.
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Bild 1 Klammerverschluss
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2 Klammerspitzenverschluss
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||
An der Weichenspitze wird die anliegende Zunge durch den Klammerspit-
|
||
zenverschluss an die Backenschiene angedrückt und mit dieser verklammert.
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||
Die abliegende Zunge wird in ausreichendem Abstand von der Backenschie-
|
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ne gehalten (Bild 2).
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Bild 2 Klammerspitzenverschluss ab- und anliegende Zunge-
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Klammerverschluss 482.8002Z02
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Seite 2
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Gültig ab: 09.12.2012
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3 Klammermittelverschluss
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Der Klammermittelverschluss verklammert die anliegende Zunge zusätzlich
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||
zum Klammerspitzenverschluss in einem bestimmten Abstand von der Wei-
|
||
chenspitze mit der Backenschiene und hält die abliegende Zunge in ausrei-
|
||
chendem Abstand von der Backenschiene. Er ist mit dem Klammerspit-
|
||
zenverschluss durch ein Gestänge mechanisch gekuppelt.
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||
Bild 3 Klammermittelverschluss
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||
4 Herzstückverschluss
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||
Bewegliche Weichenherzstückspitzen werden mit einem eigenen Antrieb um-
|
||
gestellt und mit einem Klammerverschluss in den Endlagen mit der jeweiligen
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Verschlussstückaufnahmeschiene verklammert (Bild 4).
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Klammerverschluss 482.8002Z02
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Seite 3
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Gültig ab: 09.12.2012
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Bild 4 Weiche mit beweglicher Herzstückspitze
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5 Klammerverschluss an Flachkreuzungen
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||
Die beweglichen Doppelherzstückspitzen von Flachkreuzungen können von
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||
einem oder auch zwei Weichenantrieben gestellt werden (Bild 5).
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||
Bei Flachkreuzungen mit einem Weichenantrieb sind die Klammerverschlüsse
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||
durch ein Übertragungsgestänge miteinander verbunden. Die Klammerver-
|
||
schlüsse verklammern die anliegenden Herzstückspitzen mit den Knieschie-
|
||
nen und halten die abliegenden Herzstückspitzen in ausreichendem Abstand
|
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zu ihnen.
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Klammerverschluss 482.8002Z02
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Seite 4
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Gültig ab: 09.12.2012
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Bild 5 Flachkreuzung (Fahrweg von rechts nach links)
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Klammerverschluss 482.8002Z02
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Seite 5
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Gültig ab: 09.12.2012
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||
6 Umstellvorgang
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||
Die Bewegungsvorgänge beim Umstellen einer Weiche mit Klammerver-
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||
schluss sind im Bild 6 dargestellt.
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||
Bild 6 Umstellvorgang
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Klammerverschluss 482.8002Z02
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Seite 6
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Gültig ab: 09.12.2012
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7 Prüfkriterien
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Für Weichen mit Klammerspitzenverschluss gelten die im Bild 7 dargestellten
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Prüfkriterien. Zur Prüfung der Überdeckung an den Verschlussklammerköpfen
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müssen die Abdeckhauben (siehe Bild 2) abgenommen werden.
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||
Bild 7 Prüfkriterien für den Klammerverschluss
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Richtlinie
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Bahnbetrieb Signalanlagen bedienen
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Klinkenverschluss 482.8002Z03
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Fachautor: I.NPB 4; Stephan Respondek; Tel.: (030) 297 2 14 65 Gültig ab: 09.12.2012
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1 Allgemeines
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||
Der Klinkenverschluss kommt als Spitzenverschluss, Mittelverschluss, Ver-
|
||
schluss für bewegliche Herzstückspitzen in Weichen und beweglichen Dop-
|
||
pelherzstückspitzen in Flachkreuzungen zum Einsatz.
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||
Bild 1 Klinkenverschluss
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||
2 Klinkenspitzenverschluss
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||
An der Weichenspitze wird die anliegende Zunge durch den Klinkenspit-
|
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zenverschluss (Bild 2) an die Backenschiene angedrückt und mit dieser ver-
|
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klammert. Die abliegende Zunge wird in ausreichendem Abstand von der Ba-
|
||
ckenschiene gehalten.
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Bild 2 Klinkenspitzenverschluss
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Klinkenverschluss 482.8002Z03
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Seite 2
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Gültig ab: 09.12.2012
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3 Klinkenmittelverschluss
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Der Klinkenmittelverschluss verklammert die anliegende Zunge zusätzlich
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||
zum Klinkenspitzenverschluss in einem bestimmten Abstand von der Wei-
|
||
chenspitze mit der Backenschiene und hält die abliegende Zunge in ausrei-
|
||
chendem Abstand von der Backenschiene. Er ist mit dem Klinkenspitzenver-
|
||
schluss durch ein Gestänge mechanisch verbunden.
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Bild 3 Klinkenmittelverschluss
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Klinkenverschluss 482.8002Z03
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Seite 3
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Gültig ab: 09.12.2012
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4 Beistellvorrichtung
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An UIC 60- und S 54-Weichen kann zusätzlich zum Klinkenspitzenverschluss
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bzw. zum Klinkenspitzen- und Klinkenmittelverschluss eine Beistellvorrichtung
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eingebaut sein. Mit der Beistellvorrichtung wird der bewegliche Teil der Zunge
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im Bereich der engsten Durchfahrrille in einem bestimmten Abstand von der
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||
Backenschiene gehalten (abliegende Zunge) bzw. an die Backenschiene her-
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||
angestellt (anliegende Zunge). Die Beistellvorrichtung ist mit den anderen
|
||
Verschlüssen durch ein Gestänge mechanisch verbunden (Bild 4). Sie ver-
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||
klammert die anliegende Zunge nicht mit der Backenschiene.
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||
Bild 4 Beistellvorrichtung
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Klinkenverschluss 482.8002Z03
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Seite 4
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Gültig ab: 09.12.2012
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Das Bild 5 zeigt die Anordnung von Beistellvorrichtung, Zungenprüfern, Spit-
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zen- und Mittelverschlüssen bei einer Weiche.
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Bild 5 Weiche mit Beistellvorrichtung, Zungenprüfern,
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||
Spitzen- und Mittelverschlüsse
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Klinkenverschluss 482.8002Z03
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Seite 5
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Gültig ab: 09.12.2012
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5 Doppelte Kreuzungsweiche mit Klinkenverschluss
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Werden doppelte Kreuzungsweichen mit Klinkenverschlüssen ausgerüstet, so
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wird eine von der bisherigen Anordnung der Verschlüsse abweichende Bestü-
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ckung der Weiche mit den Verschlussstücken angewendet (Bild 6).
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Bild 6 Doppelte Kreuzungsweiche mit Klinkenverschluss
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6 Herzstückverschluss
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||
Bewegliche Weichenherzstückspitzen werden mit einem eigenen Antrieb um-
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gestellt und mit einem Klinkenverschluss in den Endlagen mit der jeweiligen
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Verschlussstückaufnahmeschiene verklammert (Bild 7).
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Bild 7 Klinkenverschluss für bewegliche Herzstückspitze
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||
(Weiche im linken Strang befahrbar)
|
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Klinkenverschluss 482.8002Z03
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Seite 6
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Gültig ab: 09.12.2012
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7 Klinkenverschluss an Flachkreuzungen
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Die beweglichen Doppelherzstückspitzen von Flachkreuzungen können von
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einem oder auch zwei Weichenantrieben gestellt werden.
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Bei Flachkreuzungen mit einem Weichenantrieb sind die Klinkenverschlüsse
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durch ein Übertragungsgestänge miteinander verbunden. Die Klinkenver-
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||
schlüsse verklammern die anliegenden Herzstückspitzen mit den Knieschie-
|
||
nen und halten die abliegenden Herzstückspitzen in ausreichendem Abstand
|
||
zu ihnen.
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8 Prüfkriterien
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Vor der Prüfung der Verschlüsse sind die Abdeckhauben abzunehmen. Die
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||
Verschlussklinke der abliegenden Zunge muss im Verschlussstück (Lager)
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geführt werden. Die Klinke muss in der Auskehlung (y) der Schieberstange
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liegen (Bild 8).
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Bild 8 Ansicht von vorn
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Beide Seitenführungen (x) der Verschlussklinke müssen intakt sein und die
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Verschlussklinke muss mit dem ganzen Klinkenkopf aus dem Verschlussstück
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heraus schauen (Bild 9).
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Bild 9 Seitenführung und Verschlussklinke
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