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2026-06-30 21:19:25 +02:00

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DB InfraGO AG | Sitz: Frankfurt am Main | Registergericht: Frankfurt am Main
HRB 50879 | USt-IdNr.: DE 199861757 | Vorsitz des Aufsichtsrats: Berthold Huber
Vorstand: Dr. Philipp Nagl (Vorsitz), Jens Bergmann, Ingrid Felipe, Dr. Christian Gruß, Heike Junge-Latz, Heinz
Siegmund, Ralf Thieme
Nähere Informationen zur Datenverarbeitung der DB InfraGO AG finden Sie hier: www.dbinfrago.com/datenschutz
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DB InfraGO AG
Zentrale
Bauartverantwortung und
Instandhaltungsmanagement
Sicherungskomponenten und INA-Planung (I.IAI 45)
Caroline-Michaelis-Straße 5-11
10115 Berlin
Steffen Schöneich
steffen.schoeneich@deutschebahn.com
+49 30 297 57182
+49 175 4342778
DB InfraGO AG | I.IAI 45
Caroline-Michaelis-Straße 5-11 | 10115 Berlin
Zugangsberechtigte und Kunden der
DB InfraGO AG
14.12.2025
Aktualisierung 4 der Richtlinie 483.0101 „PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen“ mit
Inkraftsetzungsdatum zum 14.12.2025
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum Datum der Inkraftsetzung der Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG (INB)
2026 wird die Aktualisierung 4 der Richtlinie 483.0101 in Kraft gesetzt. Die Richtlinie 483.0101
ist ein betrieblich-technisches Regelwerk mit verbindlich geltenden Bestimmungen für die
Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der DB InfraGO AG.
Die in bauformspezifisch formulierter Form in den zum 14.12.2025 außer Kraft tretenden PZB-
Bedienrichtlinien 483.0111, 483.0112, 483.0113 und 483.0114 sowie die bisher schon in
allgemeingültig formulierter Form in der allgemeinen PZB-Richtlinie 483.0101 enthaltenen
Vorgaben und Beschreibungen zu den technischen Komponenten einer PZB-
Fahrzeugeinrichtung, zur Vorbereitung der PZB-Fahrzeugeinrichtung (Herstellung der
Betriebsbereitschaft) einschließlich der Eingabe von Zugdaten, zu betrieblich notwendigen
Bedienhandlungen sowie zum Umgang mit technischen Unregelmäßigkeiten und Störungen
wurden in der aktualisierten Richtlinie 483.0101 zusammengeführt und gebündelt.
Dabei wurde der Regelungsumfang der Richtlinie 483.0101 auf diejenigen Vorgaben und
Beschreibungen beschränkt, welche für das anforderungsgerechte Funktionieren und Bedienen
der PZB-Fahrzeugeinrichtung zwingend erforderlich sind und daher auch weiterhin direkt durch
die DB InfraGO AG als Eisenbahninfrastrukturunternehmen verbindlich für alle
Eisenbahnverkehrsunternehmen vorgegeben werden müssen. In diesem Zusammenhang ist
die Vorgabe zur Sichtprüfung bestimmter Außenkomponenten der PZB-Fahrzeugeinrichtung
(Fahrzeugmagnete, Wegimpulsgeber, Verbindungsleitungen) durch den Triebfahrzeugführer im
Rahmen der Vorbereitungs- oder Abschlussarbeiten ersatzlos entfallen. Alle darüber
hinausgehenden Regelungssachverhalte sind künftig durch die
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Eisenbahnverkehrsunternehmen in eigener Verantwortung nach Maßgabe der ebenfalls zum
14.12.2025 in Kraft tretenden Richtlinie 483.0100 zu regeln.
Anlass für diese Überarbeitung war zum einen, dass die Richtlinie 483.0101 und die zum
14.12.2025 außer Kraft tretenden PZB-Bedienrichtlinien 483.0111, 483.0112, 483.0113 und
483.0114 nicht der EU-rechtlich vorgegebenen Verantwortungsteilung zwischen
Eisenbahninfrastrukturunternehmen und Eisenbahnverkehrsunternehmen entsprach. Zum
anderen existiert eine enorme Vielfalt an Fahrzeugtypen und -varianten mit jeweils
unterschiedlichen Bauformen und Ausführungsvarianten von PZB-Fahrzeugeinrichtungen, über
welche die DB InfraGO AG nicht hinreichend informiert wird. Aus diesen Gründen ist die DB
InfraGO AG nicht mehr in der Lage, weiterhin bauformspezifische PZB-Bedienrichtlinien
herauszugeben und deren Plausibilität und Aktualität zu gewährleisten.
Ferner wurden die die Bedienung der PZB-Fahrzeugeinrichtung betreffenden Inhalte aus den
Ausnahmegenehmigungen 02 und 04 zur Richtlinienfamilie 483 in die Richtlinie 483.0101
eingearbeitet.
Mit der Aktualisierung 4 hat die Richtlinie 483.0101 eine neue Gliederungsstruktur erhalten:
ƒ Neuer Abschnitt 1
Der neue Abschnitt 1 enthält detaillierte Regelungen zum Geltungsbereich. Hierbei werden
die Besonderheiten von PZB-Fahrzeugeinrichtungen, welche im Betriebsprogramm „PZB
90 AVG“ betrieben werden, berücksichtigt.
Zudem regelt ein neuer Absatz die Nichtgeltung der Richtlinie 483.0101 in Bezug auf von
Eisenbahnverkehrsunternehmen im Streckennetz der S-Bahn Hamburg eingesetzte
Fahrzeuge, die signalgeführt und unter Überwachung der PZB im Betriebsprogramm „PZB
90 S-Bahn Hamburg“ verkehren.
ƒ Neuer Abschnitt 2
Der neue Abschnitt 2 enthält Definitionen von in der Richtlinie 483.0101 verwendeten
Begrifflichkeiten sowie die Beschreibung der angewandten Prinzipien bei der Darstellung
von Führerraumanzeigen.
ƒ Neuer Abschnitt 3
Die Beschreibung der Aufgaben der PZB werden mit Richtlinienfamilie 301 (Signalbuch)
und Richtlinie 819.1310 (Planungsgrundsätze für PZB-Streckeneinrichtungen) harmonisiert
und im neuen Abschnitt 3 verortet.
ƒ Neuer Abschnitt 4
Die allgemeinen Beschreibungen der PZB-Streckeneinrichtungen wurden präzisiert und im
neuen Abschnitt 4 zusammengefasst.
ƒ Neuer Abschnitt 5
Die vormals zum Teil in der Richtlinie 483.0101 und zum Teil in den bauformspezifischen
PZB-Bedienrichtlinien 483.0111, 483.0112, 483.0113 und 483.0114 enthaltenen
Beschreibungen der technischen Komponenten einer PZB-Fahrzeugeinrichtung wurden im
neuen Abschnitt 5 in allgemeingültiger Form zusammengeführt.
ƒ Neue Abschnitte 6 bis 11
Die vormals zum Teil in der Richtlinie 483.0101 und zum Teil in den bauformspezifischen
PZB-Bedienrichtlinien 483.0111, 483.0112, 483.0113 und 483.0114 enthaltenen
Beschreibungen der Überwachungsfunktionen wurden in komplett überarbeiteter,
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allgemeingültig formulierter und neu gegliederter Form in den neuen Abschnitten 6 bis 11
zusammengefasst.
ƒ Neuer Abschnitt 12
Die vormals zum Teil in der Richtlinie 483.0101 und zum Teil in den bauformspezifischen
PZB-Bedienrichtlinien 483.0111, 483.0112, 483.0113 und 483.0114 enthaltenen Vorgaben
zur Vorbereitung der PZB-Fahrzeugeinrichtung (Herstellung der Betriebsbereitschaft)
einschließlich der Eingabe von Zugdaten wurden in komplett überarbeiteter, allgemeingültig
formulierter und neu gegliederter Form im neuen Abschnitt 12 zusammengefasst. Hierbei
sind
ƒ die Beschreibungen des Prüflaufs zur Funktionsprüfung der PZB-Fahrzeugeinrichtung,
ƒ alle bauform- bzw. fahrzeugspezifischen Beschreibungen der Bedienabfolgen zur
Eingabe und Kontrolle der gültigen Zugdaten,
ƒ die Vorgaben zur Vorbereitung der Fahrtenregistrierung sowie zur Eingabe der
weiteren Daten für die Fahrtenregistrierung (Triebfahrzeugführer-Nummer und Zug-
Nummer) sowie
ƒ die Vorgaben zur Vorbereitung der PZB-Fahrzeugeinrichtung bei Einsatz eines nicht
für den Betrieb unter LZB-Führung ausgebildeten Triebfahrzeugführers auf einem
Fahrzeug mit PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung
entfallen.
Eine neue Bedienvorgabe zur Aktivierung des Startprogramms bei Übergang von einer
Rangierfahrt in eine Zugfahrt schließt die diesbezügliche Regelungslücke.
ƒ Neuer Abschnitt 13
Die vormals zum Teil in der Richtlinie 483.0101 und zum Teil in den bauformspezifischen
PZB-Bedienrichtlinien 483.0111, 483.0112, 483.0113 und 483.0114 enthaltenen Vorgaben
zu betrieblich notwendigen Bedienhandlungen während der Fahrt wurden präzisiert, neu
gegliedert, mit Richtlinienfamilie 301 (Signalbuch) harmonisiert und im neuen Abschnitt 13
zusammengefasst.
Darüber hinaus schreiben neue Bedienvorgaben das Bedienen der Befehlstaste zur
Vermeidung von PZB-Zwangsbremsungen zum einen bei Vorbeifahrt an einem als
Prüfmagnet dienenden Gleismagnet 2000 Hz in einem Ausfahrgleis einer
Fahrzeugeinsatzstelle und zum anderen während des Rangierens mit nicht abgeschalteter
PZB-Fahrzeugeinrichtung bei Vorbeifahrt an einem Hauptsignal, welches Hp 0 in
Verbindung mit Sh 1/Ra 12 zeigt, oder an einem Sperrsignal, welches auch Ziel für
Zugfahrten ist und das Signal Sh 1 oder Ra 12 zeigt, vor.
ƒ Neuer Abschnitt 14
Die vormals zum Teil in der Richtlinie 483.0101 und zum Teil in den bauformspezifischen
PZB-Bedienrichtlinien 483.0111, 483.0112, 483.0113 und 483.0114 enthaltenen Vorgaben
zum Ab- und Ausschalten der PZB-Fahrzeugeinrichtung wurden präzisiert und im neuen
Abschnitt 14 zusammengefasst.
Des Weiteren berücksichtigen die Bedienvorgaben zum Abschalten der PZB-
Fahrzeugeinrichtung mit dem Störschalter nun auch die Fälle Triebfahrzeuge in
geschobenen Zügen mit Funkfernsteuerung und Rangieren mit Funkfernsteuerung.
Das Abschalten der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit dem Störschalter zur Durchführung von
Rangierfahrten wurde wie folgt neu geregelt:
Seite 4 von 5
ƒ Das Abschalten ist nicht mehr Pflicht, sondern wird erlaubt.
ƒ Um den infrastrukturseitigen Flankenschutzbedarf auf demselben Niveau wie bisher
belassen zu können, wurde die Erlaubnis zum Abschalten der PZB-Fahrzeugeinrichtung
mit dem Störschalter auf Rangierfahrten beschränkt, die nach Einschätzung des
Triebfahrzeugführers voraussichtlich länger als 30 Minuten dauern werden.
ƒ Für die Fälle von Rangierfahrten mit Notfalltechnik oder im Rahmen einer Bau- und
Betriebsanweisung (Betra) spielt der Flankenschutzbedarf keine Rolle, weswegen diese
Fälle von der Zeitvorgabe bezüglich des Abschaltens der PZB-Fahrzeugeinrichtung zur
Durchführung von Rangierfahrten ausgenommen werden.
ƒ Neuer Abschnitt 15
Die vormals zum Teil in der Richtlinie 483.0101 und zum Teil in den bauformspezifischen
PZB-Bedienrichtlinien 483.0111, 483.0112, 483.0113 und 483.0114 enthaltenen
allgemeinen Vorgaben zum Umgang mit technischen Unregelmäßigkeiten und Störungen
wurden präzisiert, neu gegliedert und im neuen Abschnitt 15 zusammengefasst. Hierbei
sind alle bauform- bzw. fahrzeugspezifischen Vorgaben zur Verfahrensweise im Fall einer
Dauerbeeinflussung entfallen.
Außerdem sind Definitionen für die Begriffe "technische Unregelmäßigkeit" und "Störung"
neu hinzugekommen.
ƒ Anhang 483.0101A01
Anhang 483.0101A01 hat ein komplett überarbeitetes, neu gegliedertes und mit
Richtlinienfamilie 301 (Signalbuch) sowie den infrastrukturseitigen Planungsregelwerken
(insbesondere mit Richtlinie 819.1310 [Planungsgrundsätze für PZB-
Streckeneinrichtungen]) harmonisiertes Erscheinungsbild erhalten.
ƒ Neue Anhänge 483.0101A02 und 483.0101A03
Die neuen Anhänge 483.0101A02 und 483.0101A03 enthalten in Bildgruppen
zusammengefasste Anzeigebilder, welche die Darstellungsformen verschiedener, von Art
und Ausführungsvariante der Anzeigeeinrichtung abhängiger Führerraumanzeigen
wiedergeben.
ƒ Neuer Anhang 483.0101A04
Die vormals in den bauformspezifischen PZB-Bedienrichtlinien 483.0111, 483.0112,
483.0113 und 483.0114 enthaltenen Vorgaben zu anzuwendenden Einstellwerten bei
Eingabe der PZB-Zugdaten (PZB-Einstelltabelle) wurden im neuen Anhang 483.0101A04 in
allgemeingültiger Form zusammengeführt.
ƒ Neuer Anhang 483.0101A05
Die vormals zum Teil in der Richtlinie 483.0101 und zum Teil in den bauformspezifischen
PZB-Bedienrichtlinien 483.0111, 483.0112, 483.0113 und 483.0114 enthaltenen
fallbezogenen Vorgaben zum Umgang mit technischen Unregelmäßigkeiten und Störungen
wurden in neu gegliederter und allgemeingültiger Form im neuen Anhang 483.0101A05
zusammengeführt. Hierbei sind alle bauform- bzw. fahrzeugspezifischen sowie auf die
Fahrtenregistrierung bezogenen Vorgaben zum Umgang mit technischen
Unregelmäßigkeiten und Störungen entfallen.
Seite 5 von 5
ƒ Neuer Anhang 483.0101A99
Der neue Anhang 483.0101A99 enthält das aktualisierte Verzeichnis der Abkürzungen, das
sowohl für die Richtlinien 483.0100, 483.0101 und 483.0102 (inkl. aller Anhänge und
Zusätze) als auch für die Richtlinien 483.0200, 483.0201 und 483.0202 (inkl. aller
Anhänge) gilt.
ƒ Neuer Zusatz 483.0101Z01
Der neue Zusatz 483.0101Z01 enthält die besonderen Bedienvorgaben für eine im
Betriebsprogramm „PZB 90 AVG“ betriebene PZB-Fahrzeugeinrichtung und schließt die
diesbezügliche Regelungslücke.
ƒ Neuer Zusatz 483.0101Z02
Der neue Zusatz 483.0101Z02 enthält die sich aus dem Einsatz der PZB-
Fahrzeugeinrichtung der Bauform I60M ergebenden Abweichungen von bzw. die
erforderlichen Ergänzungen zu den Vorgaben der Richtlinie 483.0101.
Zur weitergehenden Information können die nachfolgend aufgelisteten Begleitdokumente über
die E-Mail-Adresse ZZS-Systembetreuung@deutschebahn.com angefragt und bezogen
werden:
ƒ Synopse zur Aktualisierung 4 der Richtlinie 483.0101
ƒ Zusammenstellung miteinander zusammenhängender Regelungen in Ril 483.0101 bzw. Ril
483.0102 und Ril 483.0100
ƒ Überträge entfallende Ril 483.0111 in die Zusätze 483.0100Z10 und 483.0100Z11
ƒ Überträge entfallende Ril 483.0112 in den Zusatz 483.0100Z12
ƒ Überträge entfallende Ril 483.0113 in den Zusatz 483.0100Z13
ƒ Überträge entfallende Ril 483.0114 in den Zusatz 483.0100Z14
Mit freundlichen Grüßen
DB InfraGO AG
i. V. i. A.
Dr. Clemens Fuhrmann Steffen Schöneich
Digital
unterschrieben von
Steffen Schöneich
Datum: 2024.12.02
14:40:27 +01'00'
Clemens
Fuhrmann
Digital unterschrieben
von Clemens Fuhrmann
Datum: 2024.12.03
05:30:17 +01'00'
Richtlinie
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
Seite 1
483.0101 / 0111 / 0112 / 0113 / 0114 (alt)
Fachautor: I.IAI 45 | Steffen Schöneich | steffen.schoeneich@deutschebahn.com Gültig ab: 14.12.2025
Inhaltsverzeichnis
1 Geltungsbereich und Zweck der Richtlinie .......................... 2
2 Allgemeine Begriffsbestimmungen und
Darstellungsprinzipien ......................................................... 2
3 Aufgaben der PZB .............................................................. 5
4 Arten von PZB-Streckeneinrichtungen ................................ 6
5 Aufbau der PZB-Fahrzeugeinrichtung ................................ 7
6 Geschwindigkeitsüberwachung bei unbeeinflusster Fahrt 11
7 1000-Hz-Überwachung und Startprogramm ..................... 14
8 500-Hz-Überwachung ....................................................... 25
9 2000-Hz-Beeinflussung ..................................................... 30
10 Überlagerung bei gleichzeitig aktiven
Überwachungsfunktionen ................................................. 33
11 Geschwindigkeitsüberwachung im PZB-Störbetrieb ......... 66
12 Vorbereitung der PZB-Fahrzeugeinrichtung ..................... 70
Rangierfahrten .................................................................. 82
13 Bedienen während der Fahrt ............................................ 83
Unbeeinflusste Fahrt ......................................................... 83
Fahrverhalten bei wirksamen Überwachungsfunktionen
sowie aktiv geschalteten Geschwindigkeits-
Überwachungseinrichtungen ............................................ 84
Anfahrt im Startprogramm ................................................. 85
Wachsamkeitstaste betätigen ........................................... 87
Befreiung aus 1000-Hz-Überwachung bzw. restriktiver
1000-Hz-Überwachung ..................................................... 87
Befehlstaste betätigen ...................................................... 89
PZB-Zwangsbremsung ..................................................... 90
Inaktivschalten der PZB-Fahrzeugeinrichtung .................. 92
14 Ab-/Ausschalten ................................................................ 92
15 Technische Unregelmäßigkeiten und Störungen .............. 94
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
Seite 2
Gültig ab: 14.12.2025
1 Geltungsbereich und Zweck der Richtlinie
(1) Diese Richtlinie gilt für Eisenbahnverkehrsunternehmen,
die Fahrzeuge signalgeführt und unter Überwachung der
Punktförmigen Zugbeeinflussung (PZB) verkehren lassen.
(2) Diese Richtlinie gilt nicht in Bezug auf von
Eisenbahnverkehrsunternehmen im Streckennetz der
S-Bahn Hamburg eingesetzte Fahrzeuge, die signalgeführt
und unter Überwachung der PZB im Betriebsprogramm
„PZB 90 S-Bahn Hamburg“ verkehren.
(3) Diese Richtlinie enthält Vorgaben für das Bedienen einer im
Betriebsprogramm „PZB 90“ betriebenen PZB-
Fahrzeugeinrichtung. Ziel der Vorgaben ist es, das
anforderungsgerechte Zusammenwirken der PZB-
Fahrzeugeinrichtung mit den PZB-Streckeneinrichtungen
sicherzustellen.
(4) Zielgruppe der Richtlinie sind
- Triebfahrzeugführer,
- Lehrkräfte für Triebfahrzeugführer,
- Mitarbeiter von Eisenbahnverkehrsunternehmen mit
Planungs-, Leitungs- und Überwachungsaufgaben.
(5) Bei einem zweisystemfähigen „Leichten Nahverkehrs-
triebwagen“ (LNT), welcher signalgeführt und unter
Überwachung der PZB im Betriebsprogramm
„PZB 90 AVG“ (AVG steht für Albtal-Verkehrs-Gesellschaft)
verkehrt, muss der Triebfahrzeugführer zusätzlich
Zusatz 483.0101Z01 beachten.
(6) Bei einem Fahrzeug mit einer PZB-Fahrzeugeinrichtung
der Bauform I60M, welches signalgeführt und unter
Überwachung der PZB verkehrt, muss der
Triebfahrzeugführer die von Richtlinie 483.0101
abweichenden Bedienvorgaben in Zusatz 483.0101Z02
beachten.
(7) In Ergänzung zu den Vorgaben dieser Richtlinie sind die
Vorgaben des Eisenbahnverkehrsunternehmens nach
Maßgabe der Richtlinie 483.0100 zu beachten.
2 Allgemeine Begriffsbestimmungen und
Darstellungsprinzipien
(1) Der Begriff Punktförmige Zugbeeinflussung (PZB)
bezeichnet das System zur Geschwindigkeitsüberwachung
von Zugfahrten vor Gefahrenpunkten mit Hilfe von an
definierten Stellen der Strecke induktiv koppelnden Gleis-
Geltungsbereich
PZB 90 S-Bahn
Hamburg
Regelungs-
gegenstand und
Ziel
Zielgruppe
PZB 90 AVG
I60M,
abweichende
Bedienvorgaben
Unternehmens-
vorgaben
PZB
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
Seite 3
Gültig ab: 14.12.2025
und Fahrzeugmagneten der Dreifrequenzbauart (500 Hz,
1000 Hz und 2000 Hz). Die PZB umfasst sowohl
infrastruktur- als auch fahrzeugseitige Einrichtungen, die
über die Gleis- und Fahrzeugmagnete zusammenwirken
(PZB-Luftschnittstelle).
(2) Als PZB-Fahrzeugeinrichtung gilt eine PZB-Fahrzeug-
einrichtung mit oder ohne LZB, die ggf. über ein STM in die
ETCS-Fahrzeugeinrichtung eingebunden ist.
(3) Der Begriff „PZB-Überwachung“ bezeichnet den Zustand,
wenn eine der in den Abschnitten 6 bis 11 beschriebenen
Überwachungsfunktionen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
wirksam ist.
(4) In dieser Richtlinie wird im Zusammenhang mit Meldungen
von Störungen an der PZB-Fahrzeugeinrichtung der Begriff
„betriebsleitende Stelle“ verwendet. Er bezeichnet je nach
Situation eine der Stellen des Eisenbahninfrastruktur-
unternehmens, welche den Betrieb im zugeordneten
Streckennetz koordinieren, disponieren und steuern. Die
konkret zu verständigende Stelle ist in den betrieblichen
Regelwerken (Richtlinienfamilie 408 u. a.) festgelegt.
(5) In dieser Richtlinie wird im Zusammenhang mit Meldungen
von technischen Unregelmäßigkeiten und Störungen an der
PZB-Fahrzeugeinrichtung der Begriff „auftraggebende
Stelle“ verwendet. Die auftraggebende Stelle ist diejenige
Stelle des Eisenbahnverkehrsunternehmens, welche dem
Triebfahrzeugführer fachliche Anweisungen und Aufträge
erteilt.
(6) Die in dieser Richtlinie enthaltenen, auf den jeweiligen
Betriebs- bzw. Überwachungszustand der PZB-Fahrzeug-
einrichtung bezogenen und in Bildgruppen zusammen-
gefassten Anzeigebilder geben aus Gründen der
Übersichtlichkeit vorwiegend die Darstellungsformen des
lampenbasierten Leuchtmelder-Blocks und der
displaybasierten Führerraumanzeige einer PZB-
Fahrzeugeinrichtung ohne LZB wieder. Bei Regelungen,
die nur die PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung betreffen,
werden die Darstellungsformen des lampenbasierten
MFA 7 und der displaybasierten Führerraumanzeige einer
PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung wiedergegeben. Zudem
sind jeweils die zugehörigen akustischen Meldungen
aufgeführt.
Die in den Bildgruppen enthaltenen Anzeigebilder sind
schematisiert und erheben weder den Anspruch auf
Vollständigkeit noch korrekter Größen- und
Schriftwiedergabe. Darüber hinaus können die konkreten
PZB-Fahrzeug-
einrichtung
PZB-
Überwachung
Betriebsleitende
Stelle
Auftraggebende
Stelle
Darstellung von
Führerraum-
anzeigen und
akustischen
Meldungen
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
Seite 4
Gültig ab: 14.12.2025
Positionen der Leuchtmelder oder der Textmeldungen oder
der konkrete Wortlaut einer Textmeldung in der Realität
vom schematisierten Anzeigebild abweichen.
(7) Die auf den jeweiligen Betriebs- bzw. Überwachungs-
zustand der PZB-Fahrzeugeinrichtung bezogenen
Anzeigebilder veranschaulichen aus Gründen der
Übersichtlichkeit nur die Führerraumanzeigen bei
eingestellter PZB-Zugart O, gelten aber sinngemäß auch
für die PZB-Zugarten M und U.
(8) Bild 1 zeigt, wie die möglichen Zustände des Leuchtmelder-
Blocks in den auf den jeweiligen Betriebs- bzw.
Überwachungszustand der PZB-Fahrzeugeinrichtung
bezogenen Anzeigebildern veranschaulicht werden.
Bild 1 Veranschaulichungsprinzipien für Leuchtmelder
des Leuchtmelder-Blocks
(9) Bild 2 zeigt, wie die möglichen Zustände der Leuchtmelder
von displaybasierten Führerraumanzeigen in den auf den
jeweiligen Betriebs- bzw. Überwachungszustand der PZB-
Fahrzeugeinrichtung bezogenen Anzeigebildern veran-
schaulicht werden.
Bild 2 Veranschaulichungsprinzipien für Leuchtmelder
(10) Die Nummerierung der in dieser Richtlinie enthaltenen
Bildgruppen stimmt mit der Nummerierung der in den
Anhängen
- 483.0101A02 (lampenbasierte Führerraumanzeigen)
und
- 483.0101A03 (displaybasierte Führerraumanzeigen)
Veran-
schaulichung
anhand der
PZB-Zugart O
Veranschau-
lichungs-
prinzipien für
den Leucht-
melder-Block
Veranschau-
lichungs-
prinzipien für
displaybasierte
Führerraum-
anzeigen
Zuordnung der
Bildgruppen
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
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Gültig ab: 14.12.2025
enthaltenen Bildgruppen überein und ermöglicht somit die
unmittelbare Zuordnung.
3 Aufgaben der PZB
(1) Die PZB hat folgende Aufgaben:
- „Bremsfahrt überwachen“
- „Weiterfahren gegen Halt zeigende Signale
überwachen“
- „Anfahren gegen Halt zeigende Signale überwachen“
(2) Die PZB ist eine verdeckt arbeitende Zugbeeinflussung und
stellt sicher, dass der Triebfahrzeugführer die mit den
Signalen übermittelten Vorgaben in seinem Fahrverhalten
richtig umsetzt.
Die PZB soll durch Zwangsbremsungen Unfälle und
Gefährdungen verhindern, wenn
1. ein Halt zeigendes Signal,
2. ein Vorsignal, das ein Signal mit der Bedeutung „Halt
erwarten“ oder „Langsamfahrt erwarten“ zeigt,
3. ein Überwachungssignal, welches das Signal Bü 0
zeigt,
4. eine geschwindigkeitsbeschränkende Signalisierung
bzw. eine Signalisierung, die eine Geschwindigkeits-
beschränkung ankündigt,
5. eine überwachte Geschwindigkeit, wie
- die zulässige Fahrzeughöchstgeschwindigkeit,
- die von der PZB-Zugart abhängige
Höchstgeschwindigkeit,
- die zulässige Geschwindigkeit bei erlaubter
Vorbeifahrt an einem Halt zeigenden bzw.
gestörten Hauptsignal,
nicht beachtet wird.
Die PZB kann bei Nichtbeachten der
Geschwindigkeitsvorgaben bereits bei der Annäherung an
ein Signal oder an das Ziel der mit besonderem Auftrag
zugelassenen Zugfahrt eine PZB-Zwangsbremsung
einleiten.
Aufgaben der
PZB
Grundsätzliche
Wirkungsweise
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
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Gültig ab: 14.12.2025
4 Arten von PZB-Streckeneinrichtungen
(1) Als PZB-Streckeneinrichtungen werden zusammenfassend
Gleismagnete und Geschwindigkeits-Überwachungsein-
richtungen bezeichnet.
PZB-Streckeneinrichtungen sind an bestimmten Stellen der
Strecke angeordnet und in bestimmten Betriebssituationen
wirksam bzw. aktiv geschaltet, so dass die jeweils
erforderliche Überwachungsfunktion streckenseitig über die
induktive Kopplung von Gleis- und Fahrzeugmagnet in der
PZB-Fahrzeugeinrichtung des führenden Fahrzeugs
aktiviert wird (streckenseitige Beeinflussung).
Wo und wann der Triebfahrzeugführer mit welcher
streckenseitigen Beeinflussung rechnen muss, ist in
Anhang 483.0101A01 beschrieben.
(2) Zur streckenseitigen Beeinflussung werden die drei nach
Nenn-Resonanzfrequenz unterschiedenen Gleismagnet-
Arten GM 500 Hz, GM 1000 Hz und GM 2000 Hz
eingesetzt.
Ein GM 1000 Hz und ein GM 2000 Hz können physisch in
einem Gehäuse vereint sein (sogenannter Doppel-
Gleismagnet). Ein Doppel-Gleismagnet kann somit je nach
Erfordernis entweder als GM 1000 Hz oder als
GM 2000 Hz fungieren.
Gleismagnete sind an der Außenseite der in Fahrtrichtung
des Fahrzeugs rechten Fahrschiene des Gleises montiert.
Ein Gleismagnet ist entweder ständig wirksam geschaltet
oder er wird der Signalisierung entsprechend bzw. durch
die Geschwindigkeits-Prüf-Einrichtung (GPE) innerhalb
einer Geschwindigkeits-Überwachungseinrichtung wirksam
oder unwirksam geschaltet.
(3) Eine Geschwindigkeits-Überwachungseinrichtung besteht
aus einem Gleismagnet (GM 1000 Hz oder GM 2000 Hz;
im Zusammenhang mit einer Geschwindigkeits-
Überwachungseinrichtung auch als „Wirkmagnet“
bezeichnet), einem Gleisschaltmagnet für die Einschaltung
(GSE), einem Gleisschaltmagnet für die Ausschaltung
(GSA) und der GPE als zentrale Steuereinrichtung der
Geschwindigkeits-Überwachungseinrichtung.
Eine Geschwindigkeits-Überwachungseinrichtung bewirkt
mittels des von ihr gesteuerten Gleismagneten eine
streckenseitige Beeinflussung, wenn die vorgegebene
Geschwindigkeit (Prüfgeschwindigkeit der
Geschwindigkeits-Überwachungseinrichtung) innerhalb der
Messstrecke überschritten wird.
PZB-Strecken-
einrichtungen
Einbauorte und
Wirksamkeit
Gleismagnet-
Arten
Geschwindig-
keits-Über-
wachungsein-
richtung
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PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
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GSE und GSA einer Geschwindigkeits-
Überwachungseinrichtung dienen als Empfänger für die
induktiven Impulse des Fahrzeugmagneten. Wird ein
solcher Impuls vom GSE empfangen, verarbeitet die GPE
diesen als Startsignal für die Geschwindigkeitsmessung.
Empfängt der GSA einen induktiven Impuls eines
Fahrzeugmagneten, verarbeitet die GPE diesen als
Schaltbefehl zur Grundstellung der Geschwindigkeits-
Überwachungseinrichtung.
GSE und GSA einer Geschwindigkeits-
Überwachungseinrichtung sind wie Gleismagnete an der
Außenseite der in Fahrtrichtung des Fahrzeugs rechten
Fahrschiene des Gleises montiert. Je nach
Montagevariante der Geschwindigkeits-
Überwachungseinrichtung (GÜ-Montagevariante) kann der
GSA entweder hinter dem Gleismagnet oder vor dem GSE
angeordnet sein (Bild 3).
Bild 3 Montagevarianten der Geschwindigkeits-
Überwachungseinrichtung
Eine Geschwindigkeits-Überwachungseinrichtung ist
entweder ständig aktiv geschaltet oder sie wird der
Signalisierung entsprechend aktiv oder passiv geschaltet.
5 Aufbau der PZB-Fahrzeugeinrichtung
(1) Bild 4 zeigt in schematischer und allgemeiner Form den
funktionalen Aufbau einer PZB-Fahrzeugeinrichtung.
Aufbauschema
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Bild 4 Funktionales Aufbauschema einer PZB-Fahrzeugeinrichtung
(2) Die PZB-Kerneinheit ist der zentrale Rechnerkern der PZB-
Fahrzeugeinrichtung. Sie überwacht kontinuierlich die
Geschwindigkeit des Fahrzeugs und leitet eine PZB-
Zwangsbremsung ein, wenn die Überwachungsge-
schwindigkeit um ein durch die wirksame Überwachungs-
funktion bestimmtes Maß überschritten wird. Zudem
verarbeitet sie streckenseitige Beeinflussungen und führt
die dementsprechenden Überwachungsfunktionen aus.
PZB-Kerneinheit
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(3) Bei aktiv geschalteter PZB-Fahrzeugeinrichtung (vgl.
Absatz (10)) strahlt der Fahrzeugmagnet permanent ein
elektromagnetisches Wechselfeld ab, das die induktive
Kopplung mit wirksam geschalteten Gleismagneten sowie
die Übertragung von Schaltimpulsen zum GSE bzw. GSA
einer Geschwindigkeits-Überwachungseinrichtung
ermöglicht. Eine induktive Kopplung des Fahrzeug- mit
einem Gleismagneten wird als streckenseitige
Beeinflussung an die PZB-Kerneinheit übertragen.
Je nachdem, ob das Fahrzeug nur für eine Fahrtrichtung
oder beide Fahrtrichtungen als führendes Fahrzeug
fungieren kann, ist es mit einem oder zwei
Fahrzeugmagneten (jeweils ein Fahrzeugmagnet für jede
Fahrtrichtung) ausgerüstet (vgl. Bild 4). Bei aktiv
geschalteter PZB-Fahrzeugeinrichtung (vgl. Absatz (10)) ist
immer der Fahrzeugmagnet in Fahrtrichtung rechts aktiv
geschaltet.
(4) Der Bremseingriff bildet die Schnittstelle der PZB-
Fahrzeugeinrichtung zum Bremssystem des Fahrzeugs. Er
dient der Einleitung von PZB-Zwangsbremsungen sowie
der Ermittlung der Betriebsbereitschaft der PZB.
(5) Eine Anzeigeeinrichtung im Führerraum (je nach Bauform
und Ausführungsvariante der PZB-Fahrzeugeinrichtung
lampen- oder displaybasiert) und Schallgeber für
akustische Meldungen (je nach Bauform und
Ausführungsvariante der PZB-Fahrzeugeinrichtung sind
dies entweder Huptöne oder Sprachausgaben sowie ggf.
akustische Meldungen durch eine Schnarre) informieren
über die Betriebs- und Überwachungszustände der PZB-
Fahrzeugeinrichtung.
Die Anhänge
- 483.0101A02 (lampenbasierte Führerraumanzeigen)
und
- 483.0101A03 (displaybasierte Führerraumanzeigen)
enthalten in Bildgruppen zusammengefasste
Anzeigebilder, welche die Darstellungsformen
verschiedener, von Art und Ausführungsvariante der
Anzeigeeinrichtung abhängiger Führerraumanzeigen
wiedergeben. Zudem sind die zugehörigen akustischen
Meldungen aufgeführt. Jede Bildgruppe bezieht sich auf
einen bestimmten Betriebs- bzw. Überwachungszustand
der PZB-Fahrzeugeinrichtung.
(6) Die PZB-Bedientasten Wachsamkeitstaste, Freitaste und
Befehlstaste dienen der Bestätigung der Wahrnehmung
und Beachtung bestimmter Signale, zum Befreien aus
Fahrzeug-
magnet
Bremseingriff
Anzeigeein-
richtung und
Schallgeber für
akustische
Meldungen
PZB-Bedien-
tasten
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PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
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überwachungstechnischen Restriktionen oder der
erlaubten Vermeidung von PZB-Zwangsbremsungen.
Hinweis: Ferner kann durch Betätigung der
Wachsamkeitstaste im Stillstand des Fahrzeugs für etwa
4 s ein Personalwechsel in der Fahrtenregistrierung
gekennzeichnet werden.
(7) Über die Dateneingabe-Schnittstelle werden die Zugdaten
eingegeben.
Anhand der eingegebenen Zugdaten stellt die PZB-
Fahrzeugeinrichtung automatisch die passende PZB-
Zugart ein.
Außerdem können über die Dateneingabe-Schnittstelle
weitere Daten für die Fahrtenregistrierung
(Triebfahrzeugführer-Nummer und Zug-Nummer)
eingegeben werden.
Die Dateneingabe erfolgt je nach Bauform und
Ausführungsvariante der PZB-Fahrzeugeinrichtung
entweder über Dateneingabegeräte oder softwarebasiert
und menügeführt über eines der Displays im Führerraum.
Hinweis: Erfolgt die Dateneingabe über
Dateneingabegerät[e], gibt es je nach Bauform und
Ausführungsvariante der PZB-Fahrzeugeinrichtung
entweder ein zentrales Dateneingabegerät sowohl für die
Eingabe der Zugdaten als auch der weiteren Daten für die
Fahrtenregistrierung (Triebfahrzeugführer-Nummer und
Zug-Nummer) oder ein Dateneingabegerät nur für die
Eingabe der Zugdaten und ein weiteres an der
Fahrtenregistrierung nur für die Eingabe der weiteren Daten
für die Fahrtenregistrierung (Triebfahrzeugführer-Nummer
und Zug-Nummer).
(8) Mit Hilfe der Einrichtung für die Weg- und
Geschwindigkeitserfassung ermittelt die PZB-Kerneinheit
die momentane Geschwindigkeit und die zurückgelegte
Wegstrecke.
(9) Die Fahrtenregistrierung dient zum Nachweis der Betriebs-
und Bedienvorgänge und registriert zu diesem Zweck
fortlaufend ausgewählte Fahrdaten (z. B. Zugdaten,
streckenseitige Beeinflussungen, Bedienhandlungen des
Triebfahrzeugführers, Fahrtverlauf, Uhrzeit und Datum).
Zudem speichert sie die weiteren Daten für die
Fahrtenregistrierung (Triebfahrzeugführer-Nummer und
Zug-Nummer) sowie die Fahrzeug-Nummer.
Die Fahrtenregistrierung ist in der Regel ein elektronisches
Aufzeichnungsgerät. Bei älteren Bauformen der
Dateneingabe-
Schnittstelle
Weg- und
Geschwindig-
keitserfassung
Fahrten-
registrierung
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PZB-Fahrzeugeinrichtung kann sie auch noch als
Registriergerät mit Schreibstreifen ausgeführt sein.
(10) Durch Aktivieren einer für den Betrieb als führendes
Fahrzeug geeigneten Fahrtrichtung (z. B. durch Einstellung
der Fahrtrichtung "Vorwärts" bei einem Fahrzeug mit
Fahrtrichtungsschalter) wird die PZB-Fahrzeugeinrichtung
für diese Fahrtrichtung aktiv geschaltet und somit
empfangsbereit für alle für diese Fahrtrichtung vorge-
sehenen streckenseitigen Beeinflussungen gemacht (vgl.
Absatz (3)).
Durch Deaktivieren einer für den Betrieb als führendes
Fahrzeug geeigneten Fahrtrichtung (z. B. durch Einstellung
der Nullstellung oder der Fahrtrichtung "Rückwärts" bei
einem Fahrzeug mit Fahrtrichtungsschalter) wird die PZB-
Fahrzeugeinrichtung für diese Fahrtrichtung inaktiv
geschaltet und kann somit keine streckenseitigen
Beeinflussungen empfangen.
(11) Die PZB-Fahrzeugeinrichtung lässt sich mit dem PZB-
Störschalter (Bezeichnung kann je nach Bauform und
Ausführungsvariante der PZB-Fahrzeugeinrichtung
abweichen) abschalten und somit manuell in den PZB-
Störbetrieb versetzen.
(12) Die manuelle Bremsüberbrückung dient dazu, den
Bremseingriff der PZB-Fahrzeugeinrichtung im Störungsfall
unterbinden zu können.
Die manuelle Bremsüberbrückung ist bei PZB-Fahrzeug-
einrichtungen entweder als Luftabsperrhahn oder als
Schalter zur Bremsüberbrückung ausgeführt.
(13) Mit dem PZB-Hauptschalter lässt sich die PZB-
Fahrzeugeinrichtung ein- oder ausschalten (Unterbrechung
der Stromversorgung).
Bei PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtungen ist der PZB-
Hauptschalter identisch mit dem LZB-Hauptschalter.
6 Geschwindigkeitsüberwachung bei
unbeeinflusster Fahrt
(1) Wenn die zulässige Geschwindigkeit des Fahrzeugs v Fz
niedriger ist als die Höchstgeschwindigkeit der eingestellten
PZB-Zugart, dann ist in der PZB-Fahrzeugeinrichtung bei
unbeeinflusster Fahrt eine Überwachungsgeschwindigkeit
von v
Fz plus 5 km/h wirksam.
Andernfalls ist bei unbeeinflusster Fahrt eine von der
Höchstgeschwindigkeit der eingestellten PZB-Zugart
abhängende Überwachungsgeschwindigkeit von
Fahrtrichtungs-
schaltung
PZB-Stör-
schalter
Manuelle
Bremsüber-
brückung
PZB-
Hauptschalter
Überwachungs-
geschwindigkeit
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- 165 km/h in der oberen PZB-Zugart (PZB-Zugart O),
- 125 km/h in der mittleren PZB-Zugart (PZB-Zugart M),
- 105 km/h in der unteren PZB-Zugart (PZB-Zugart U)
wirksam.
(2) Bei Überschreitung der Überwachungsgeschwindigkeit
gemäß Absatz (1) ertönt ein Intervallton (entweder der
Hupe oder der Schnarre) oder es erfolgt nach 7 s eine
intermittierende PZB-Zwangsbremsung. Zudem wird die
Geschwindigkeitsüberschreitung gemäß Bildgruppe 1 im
Führerraum angezeigt.
Bildgruppe 1 Überschreitung der Überwachungsgeschwindigkeit
bei unbeeinflusster Fahrt
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: ggf. Hupe oder Schnarre intervallweise
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
Akustische Meldung: Schnarre intervallweise
(3) Wird die Fahrgeschwindigkeit nach Einsetzen der Warnung
(vgl. Absatz (2)) weiter erhöht, leitet die PZB-Fahrzeug-
einrichtung eine PZB-Zwangsbremsung ein. Die PZB-
Zwangsbremsung wird gemäß Bildgruppe 2 im Führerraum
angezeigt und gleichzeitig ertönt je nach Bauform der
Überschreitung
Weitere
Geschwindig-
keitserhöhung
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PZB-Fahrzeugeinrichtung entweder ein Dauerton der Hupe
oder eine Sprachausgabe.
Bildgruppe 2
PZB-Zwangsbremsung nach Überschreitung der
Überwachungsgeschwindigkeit bei unbeeinflusster
Fahrt
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: Hupe
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
Akustische Meldung: Hupe oder Sprachausgabe
(4) Wird die überschrittene Überwachungsgeschwindigkeit
gemäß Absatz (1) wieder unterschritten, wird die Warnung
(siehe Absatz (2)) beendet bzw. die PZB-Zwangsbremsung
(siehe Absatz (3)) selbsttätig aufgehoben. Mit Aufhebung
der PZB-Zwangsbremsung wechseln die Führerraum-
anzeigen in den Zustand gemäß Bildgruppe 3.
Unterschreitung
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Bildgruppe 3 Wirksame PZB-Überwachung bei unbeeinflusster Fahrt
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: keine
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
Akustische Meldung: keine
7 1000-Hz-Überwachung und Startprogramm
(1) Die streckenseitige Beeinflussung durch einen
GM 1000 Hz (1000-Hz-Beeinflussung) aktiviert in der PZB-
Fahrzeugeinrichtung eine 1000-Hz-Überwachung.
Eine 1000-Hz-Überwachung ist über eine Wegstrecke von
1250 m aktiv und von mindestens 700 m wirksam.
Unmittelbar nach der Aktivierung prüft die 1000-Hz-
Überwachung die Wachsamkeit des Triebfahrzeugführers.
Zudem ist für die Dauer ihrer Wirksamkeit eine der
eingestellten PZB-Zugart entsprechende Überwachungs-
geschwindigkeit wirksam. Die Überwachungsgeschwindig-
keit ist abhängig von der verstrichenen Zeit sowie der
zurückgelegten Wegstrecke. In Bild 5 ist der PZB-Zugart-,
zeit- und wegabhängige Ablauf einer 1000-Hz-
Überwachung dargestellt.
1000-Hz-
Beeinflussung
1000-Hz-
Überwachung
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Bild 5 Ablauf 1000-Hz-Überwachung und restriktive 1000-Hz-Überwachung
(2) Nach Aktivierung einer 1000-Hz-Überwachung hat der
Triebfahrzeugführer 4 s lang Zeit, seine Wachsamkeit
mittels Betätigung der Wachsamkeitstaste zu bestätigen.
Für die Dauer der Betätigung der Wachsamkeitstaste ertönt
je nach Bauform der PZB-Fahrzeugeinrichtung entweder
ein Dauerton der Hupe oder eine Sprachausgabe.
Nach zeitgerechter Betätigung der Wachsamkeitstaste
zeigt die PZB-Fahrzeugeinrichtung die wirksame 1000-Hz-
Überwachung gemäß Bildgruppe 4 im Führerraum an.
Wachsamkeits-
prüfung
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Bildgruppe 4
Wirksame 1000-Hz-Überwachung nach zeitgerechter
Betätigung der Wachsamkeitstaste im Bereich bis
700 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: keine
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
Akustische Meldung: keine
Hat der Triebfahrzeugführer die Wachsamkeitstaste nicht
spätestens 4 s nach der 1000-Hz-Beeinflussung betätigt,
leitet die PZB-Fahrzeugeinrichtung eine PZB-
Zwangsbremsung bis zum Stillstand des Fahrzeugs ein und
zeigt dies gemäß Bildgruppe 5 im Führerraum an.
Wachsamkeit
nicht
zeitgerecht
bestätigt
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Bildgruppe 5 PZB-Zwangsbremsung nach 1000-Hz-Beeinflussung
bei nicht zeitgerecht betätigter Wachsamkeitstaste
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: Hupe
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
Akustische Meldung: Hupe oder Sprachausgabe
(3) Bis 2,5 s nach der 1000-Hz-Beeinflussung ist je nach
eingestellter PZB-Zugart eine der folgenden
Überwachungsgeschwindigkeiten wirksam (Bild 5):
- PZB-Zugart O: 165 km/h
- PZB-Zugart M: 125 km/h
- PZB-Zugart U: 105 km/h
(4) Nach Ablauf von 2,5 s ist im Bereich bis 700 m ab dem Ort
der 1000-Hz-Beeinflussung je nach eingestellter PZB-
Zugart eine der folgenden Überwachungsgeschwindig-
keiten wirksam (Bild 5):
- PZB-Zugart O:
nach der 1000-Hz-Beeinflussung innerhalb von 23 s
von 165 km/h auf 85 km/h fallend, danach konstant
85 km/h
Überwachungs-
geschwindigkeit
bis 2,5 s nach
1000-Hz-
Beeinflussung
Überwachungs-
geschwindigkeit
im Bereich bis
700 m nach
1000-Hz-
Beeinflussung
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- PZB-Zugart M:
nach der 1000-Hz-Beeinflussung innerhalb von 29 s
von 125 km/h auf 70 km/h fallend, danach konstant
70 km/h
- PZB-Zugart U:
nach der 1000-Hz-Beeinflussung innerhalb von 38 s
von 105 km/h auf 55 km/h fallend, danach konstant
55 km/h
In dieser Phase zeigt die PZB-Fahrzeugeinrichtung die
wirksame 1000-Hz-Überwachung gemäß Bildgruppe 4 im
Führerraum an.
Bildgruppe 4
Wirksame 1000-Hz-Überwachung nach zeitgerechter
Betätigung der Wachsamkeitstaste im Bereich bis
700 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: keine
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
Akustische Meldung: keine
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(5) Im Bereich 700 bis 1250 m ab dem Ort der 1000-Hz-
Beeinflussung ist je nach eingestellter PZB-Zugart und bei
nicht erfolgter Befreiung eine der folgenden
Überwachungsgeschwindigkeiten wirksam (Bild 5):
- PZB-Zugart O: 85 km/h
- PZB-Zugart M: 70 km/h
- PZB-Zugart U: 55 km/h
In dieser Phase zeigt die PZB-Fahrzeugeinrichtung die
wirksame 1000-Hz-Überwachung gemäß Bildgruppe 6 im
Führerraum an.
Bildgruppe 6 Wirksame 1000-Hz-Überwachung im Bereich
700 bis 1250 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: keine
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
Akustische Meldung: keine
(6) Die PZB-Fahrzeugeinrichtung schaltet eine wirksame
1000-Hz-Überwachung zu einer restriktiven 1000-Hz-
Überwachung um, wenn das Fahrzeug mindestens 15 s
lang die Umschaltgeschwindigkeit (v
um) von 10 km/h
(Bild 5) unterschritten bzw. angehalten hat und vorher
schneller als 10 km/h gefahren ist.
Überwachungs-
geschwindigkeit
im Bereich 700
bis 1250 m nach
1000-Hz-
Beeinflussung
Umschaltung zu
restriktiver
1000-Hz-
Überwachung
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(7) Bei einer restriktiven 1000-Hz-Überwachung ist
unabhängig von der eingestellten PZB-Zugart durchgehend
eine Überwachungsgeschwindigkeit von 45 km/h wirksam
(Bild 5).
Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die wirksame
restriktive 1000-Hz-Überwachung im Bereich bis 700 m ab
dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung gemäß Bildgruppe 7
und im Bereich 700 bis 1250 m ab dem Ort der 1000-Hz-
Beeinflussung gemäß Bildgruppe 8 im Führerraum an.
Bildgruppe 7 Wirksame restriktive 1000-Hz-Überwachung im Bereich
bis 700 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: keine
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
Akustische Meldung: keine
Restriktive
1000-Hz-
Überwachung
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Bildgruppe 8 Wirksame restriktive 1000-Hz-Überwachung im Bereich
700 bis 1250 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: keine
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
Akustische Meldung: keine
(8) Gleichzeitig mit dem Aktivschalten der PZB-Fahrzeugein-
richtung wird das Startprogramm aktiviert (Bild 6).
Das Startprogramm ist über eine Wegstrecke von 550 m
aktiv. Bei nicht erfolgter Befreiung ist es analog zur
restriktiven 1000-Hz-Überwachung durchgehend mit einer
Überwachungsgeschwindigkeit von 45 km/h wirksam
(Bild 6).
Startprogramm
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Bild 6 Ablauf Startprogramm
Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die Wirksamkeit des
Startprogramms ab einer Fahrzeuggeschwindigkeit von
mehr als 5 km/h gemäß Bildgruppe 9 im Führerraum an.
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Bildgruppe 9 Anzeige Startprogramm mit Befreiungsmöglichkeit
bei Fahrzeuggeschwindigkeit von mehr als 5 km/h
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: keine
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
Akustische Meldung: keine
(9) Bei Überschreitung der Überwachungsgeschwindigkeit
leitet die PZB-Fahrzeugeinrichtung eine PZB-Zwangs-
bremsung bis zum Stillstand des Fahrzeugs ein. Die PZB-
Zwangsbremsung wird gemäß Bildgruppe 10 im
Führerraum angezeigt und gleichzeitig ertönt je nach
Bauform der PZB-Fahrzeugeinrichtung entweder ein
Dauerton der Hupe oder eine Sprachausgabe.
Geschwindig-
keitsüber-
schreitung
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Bildgruppe 10
PZB-Zwangsbremsung nach Überschreitung der
Überwachungsgeschwindigkeit während einer 1000-Hz-
Überwachung, restriktiven 1000-Hz-Überwachung oder
im Startprogramm
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: Hupe
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
Akustische Meldung: Hupe oder Sprachausgabe
(10) Für den Triebfahrzeugführer besteht technisch die
Möglichkeit, sich mittels Betätigung der Freitaste
- aus dem Startprogramm zu befreien (vgl. Bild 6).
- im Bereich 700 bis 1250 m ab dem Ort der 1000-Hz-
Beeinflussung aus der 1000-Hz-Überwachung zu
befreien (vgl. Bild 5).
- im Bereich 700 bis 1250 m ab dem Ort der 1000-Hz-
Beeinflussung aus der restriktiven 1000-Hz-
Überwachung zu befreien (vgl. Bild 5).
Hinweis: In welchen Betriebssituationen der
Triebfahrzeugführer von dieser Möglichkeit Gebrauch zu
machen hat, ist in Abschnitt 13 Absätze (8) und (14)
vorgegeben.
Technische
Möglichkeit zur
Befreiung
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Nach der Befreiung ist die jeweilige Überwachungsfunktion
unwirksam. Sie bleibt aber so lange aktiv, bis die
Wegstrecke von 550 m ab der Aktivierung des
Startprogramms bzw. von 1250 m ab der 1000-Hz-
Beeinflussung zurückgelegt worden ist.
Nach erfolgter Befreiung wechseln die Führerraum-
anzeigen in den Zustand gemäß Bildgruppe 11.
Bildgruppe 11
1000-Hz-Überwachung, restriktive 1000-Hz-
Überwachung oder Startprogramm unwirksam nach
Befreiung mittels Betätigung der Freitaste
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: keine
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
Akustische Meldung: keine
8 500-Hz-Überwachung
(1) Nach einer streckenseitigen Beeinflussung durch einen
GM 500 Hz (500-Hz-Beeinflussung) wird in der PZB-
Fahrzeugeinrichtung eine 500-Hz-Überwachung aktiviert.
Eine 500-Hz-Überwachung ist über eine Wegstrecke von
250 m aktiv und wirksam. Für die Dauer ihrer Wirksamkeit
ist eine der eingestellten PZB-Zugart entsprechende
Überwachungsgeschwindigkeit wirksam. Die Über-
500-Hz-
Beeinflussung
500-Hz-
Überwachung
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wachungsgeschwindigkeit ist abhängig von der
zurückgelegten Wegstrecke. In Bild 7 ist der PZB-Zugart-
und wegabhängige Ablauf einer 500-Hz-Überwachung
dargestellt.
Bild 7 Ablauf 500-Hz-Überwachung
Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die wirksame 500-Hz-
Überwachung gemäß Bildgruppe 12 im Führerraum an.
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Bildgruppe 12 Wirksame 500-Hz-Überwachung
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: keine
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
Akustische Meldung: keine
(2) Im Bereich bis 153 m ab dem Ort der 500-Hz-Beeinflussung
ist je nach eingestellter PZB-Zugart eine der folgenden
Überwachungsgeschwindigkeiten wirksam (Bild 7):
- PZB-Zugart O: von 65 km/h auf 45 km/h fallend
- PZB-Zugart M: von 50 km/h auf 35 km/h fallend
- PZB-Zugart U: von 40 km/h auf 25 km/h fallend
Im Bereich 153 bis 250 m ab dem Ort der 500-Hz-
Beeinflussung ist je nach eingestellter PZB-Zugart eine der
folgenden Überwachungsgeschwindigkeiten wirksam
(Bild 7):
- PZB-Zugart O: 45 km/h
- PZB-Zugart M: 35 km/h
- PZB-Zugart U: 25 km/h
(3) Die PZB-Fahrzeugeinrichtung schaltet eine wirksame
500-Hz-Überwachung zu einer restriktiven 500-Hz-
Überwachungs-
geschwindig-
keiten während
der 500-Hz-
Überwachung
Restriktive
500-Hz-
Überwachung
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Überwachung um, wenn das Fahrzeug mindestens 15 s
lang die vum unterschritten bzw. angehalten hat.
In PZB-Zugart O wird die v um nach der 500-Hz-
Beeinflussung innerhalb von 153 m linear von 30 km/h auf
10 km/h abgesenkt (Bild 8).
In PZB-Zugart M oder U beträgt die v
um konstant 10 km/h
(Bild 8).
Wenn die restriktive 500-Hz-Überwachung im Bereich von
0 bis 100 m nach der 500-Hz-Beeinflussung wirksam
geworden ist, wird sie beendet, nachdem eine Wegstrecke
von 200 m nach der 500-Hz-Beeinflussung zurückgelegt
worden ist (Bild 8; kurze Überwachung).
Wenn die restriktive 500-Hz-Überwachung im Bereich von
mehr als 100 m nach der 500-Hz-Beeinflussung wirksam
geworden ist, wird sie beendet, nachdem eine Wegstrecke
von 250 m nach der 500-Hz-Beeinflussung zurückgelegt
worden ist (Bild 8; lange Überwachung).
Bild 8 Ablauf restriktive 500-Hz-Überwachung
Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die wirksame
restriktive 500-Hz-Überwachung gemäß Bildgruppe 13 im
Führerraum an.
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Bildgruppe 13 Wirksame restriktive 500-Hz-Überwachung
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: keine
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
Akustische Meldung: keine
Bei Beendigung einer restriktiven 500-Hz-Überwachung
ertönt für die Dauer von 1 s je nach Bauform und
Ausführungsvariante der PZB-Fahrzeugeinrichtung
entweder die Hupe oder eine Sprachausgabe.
(4) Im Bereich bis 153 m ab dem Ort der 500-Hz-Beeinflussung
ist je nach eingestellter PZB-Zugart eine der folgenden
Überwachungsgeschwindigkeiten wirksam (Bild 8):
- PZB-Zugart O: von 45 km/h auf 25 km/h fallend
- PZB-Zugart M: 25 km/h
- PZB-Zugart U: 25 km/h
Im Bereich 153 bis 200 (kurze Überwachung) bzw. 250 m
(lange Überwachung) ab dem Ort der 500-Hz-
Beeinflussung ist unabhängig von der eingestellten PZB-
Zugart die konstante Überwachungsgeschwindigkeit von
25 km/h wirksam (Bild 8).
Überwachungs-
geschwindig-
keiten während
der restriktiven
500-Hz-
Überwachung
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(5) Bei Überschreitung der Überwachungsgeschwindigkeit
leitet die PZB-Fahrzeugeinrichtung eine PZB-
Zwangsbremsung bis zum Stillstand des Fahrzeugs ein.
Die PZB-Zwangsbremsung wird gemäß Bildgruppe 14 im
Führerraum angezeigt und gleichzeitig ertönt je nach
Bauform der PZB-Fahrzeugeinrichtung entweder ein
Dauerton der Hupe oder eine Sprachausgabe.
Bildgruppe 14
PZB-Zwangsbremsung nach Überschreitung der
Überwachungsgeschwindigkeit während einer 500-Hz-
Überwachung oder restriktiven 500-Hz-Überwachung
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: Hupe
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
Akustische Meldung: Hupe oder Sprachausgabe
9 2000-Hz-Beeinflussung
(1) Nach einer streckenseitigen Beeinflussung durch einen
GM 2000 Hz (2000-Hz-Beeinflussung) leitet die PZB-
Fahrzeugeinrichtung eine PZB-Zwangsbremsung bis zum
Stillstand des Fahrzeugs ein. Die PZB-Zwangsbremsung
wird gemäß Bildgruppe 15 im Führerraum angezeigt und
gleichzeitig ertönt je nach Bauform der PZB-
Geschwindig-
keitsüber-
schreitung
PZB-Zwangs-
bremsung
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Fahrzeugeinrichtung entweder ein Dauerton der Hupe oder
eine Sprachausgabe.
Bildgruppe 15 PZB-Zwangsbremsung nach 2000-Hz-Beeinflussung
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: Hupe
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
Akustische Meldung: Hupe oder Sprachausgabe
(2) Bei Betätigung der Befehlstaste zur Vorbeifahrt an einem
GM 2000 Hz erfolgt nach der 2000-Hz-Beeinflussung keine
PZB-Zwangsbremsung bis zum Stillstand des Fahrzeugs.
Stattdessen ist unabhängig von der eingestellten PZB-
Zugart eine Überwachungsgeschwindigkeit von 45 km/h
wirksam, solange die Befehlstaste betätigt wird. Die
wirksame Betätigung der Befehlstaste zur Vorbeifahrt an
einem GM 2000 Hz wird gemäß Bildgruppe 16 im
Führerraum angezeigt und gleichzeitig ertönt je nach
Bauform der PZB-Fahrzeugeinrichtung entweder ein
Dauerton der Hupe oder eine Sprachausgabe.
Betätigung der
Befehlstaste
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Bildgruppe 16 Nach 2000-Hz-Beeinflussung mit betätigter Befehlstaste
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: Hupe
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
Akustische Meldung: Hupe oder Sprachausgabe
Bei Überschreitung der Überwachungsgeschwindigkeit
leitet die PZB-Fahrzeugeinrichtung eine PZB-
Zwangsbremsung bis zum Stillstand des Fahrzeugs ein.
Die PZB-Zwangsbremsung wird gemäß Bildgruppe 17 im
Führerraum angezeigt und gleichzeitig ertönt je nach
Bauform der PZB-Fahrzeugeinrichtung entweder ein
Dauerton der Hupe oder eine Sprachausgabe.
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Bildgruppe 17
PZB-Zwangsbremsung nach Überschreitung der
Überwachungsgeschwindigkeit während betätigter
Befehlstaste nach 2000-Hz-Beeinflussung
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: Hupe
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
Akustische Meldung: Hupe oder Sprachausgabe
10 Überlagerung bei gleichzeitig aktiven
Überwachungsfunktionen
(1) Aktiviert die PZB-Fahrzeugeinrichtung infolge einer
streckenseitigen Beeinflussung eine Überwachungs-
funktion und sind zum selben Zeitpunkt bereits andere
Überwachungsfunktionen aktiv, kommt es zur
Überlagerung dieser Überwachungsfunktionen. Wirksam
ist hierbei immer diejenige Überwachungsfunktion mit der
niedrigsten Überwachungsgeschwindigkeit.
Grundprinzip
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(2) Wenn eine erste 1000-Hz-Überwachung im Bereich bis
700 m ab dem Ort der ursächlichen 1000-Hz-Beeinflussung
aktiv und wirksam ist und währenddessen eine 1000-Hz-
Beeinflussung erfolgt, kommt es zu einer Überlagerung
nach folgendem Ablauf:
1. Die PZB-Fahrzeugeinrichtung aktiviert eine zweite
1000-Hz-Überwachung für eine am Ort der 1000-Hz-
Beeinflussung beginnende Wegstrecke von 1250 m.
Die zweite 1000-Hz-Überwachung ist zunächst
unwirksam.
2. Der Triebfahrzeugführer hat 4 s lang Zeit, seine
Wachsamkeit mittels Betätigung der
Wachsamkeitstaste zu bestätigen (vgl. Abschnitt 7
Absatz (2)).
a) Bei zeitgerechter Betätigung der Wachsamkeits-
taste unterbricht die PZB-Fahrzeugeinrichtung zur
Bestätigung für 0,5 s die Führerraumanzeige des
gelben Leuchtmelders „1000 Hz“. Hiernach
wechseln die Führerraumanzeigen in den Zustand
gemäß Bildgruppe 18.
1000-Hz-
Beeinflussung
während
1000-Hz-
Überwachung
im Bereich bis
700 m nach
1000-Hz-
Beeinflussung
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Bildgruppe 18
Wirksame erste 1000-Hz-Überwachung im Bereich bis
700 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung während
gleichzeitig im Hintergrund aktiver zweiter 1000-Hz-
Überwachung nach zeitgerechter Betätigung der
Wachsamkeitstaste im Bereich bis 700 m ab dem Ort
der 1000-Hz-Beeinflussung
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: keine
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
Akustische Meldung: keine
b) Hat der Triebfahrzeugführer die Wachsamkeits-
taste nicht zeitgerecht betätigt, leitet die PZB-
Fahrzeugeinrichtung eine PZB-Zwangsbremsung
bis zum Stillstand des Fahrzeugs ein (vgl.
Abschnitt 7 Absatz (2)) und schaltet beide
1000-Hz-Überwachungen anschließend zu
restriktiven 1000-Hz-Überwachungen um (vgl.
Abschnitt 7 Absatz (6)). Der weitere Ablauf ist in
diesem Fall identisch mit Absatz (4) Nummern 3
bis 4
3. Die erste 1000-Hz-Überwachung wird unwirksam,
nachdem ab dem Ort der ursächlichen 1000-Hz-
Beeinflussung eine Wegstrecke von mehr als 700 m
zurückgelegt worden ist. Im selben Moment wird die
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zweite 1000-Hz-Überwachung je nach eingestellter
PZB-Zugart mit einer der folgenden
Überwachungsgeschwindigkeiten wirksam:
- PZB-Zugart O: 85 km/h
- PZB-Zugart M: 70 km/h
- PZB-Zugart U: 55 km/h
Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die wirksam
gewordene zweite 1000-Hz-Überwachung gemäß
Bildgruppe 19 im Führerraum an.
Bildgruppe 19
Wirksame zweite 1000-Hz-Überwachung nach
zeitgerechter Betätigung der Wachsamkeitstaste im
Bereich bis 700 m ab dem Ort der 1000-Hz-
Beeinflussung während gleichzeitig im Hintergrund
aktiver erster 1000-Hz-Überwachung im Bereich 700 bis
1250 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: keine
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
Akustische Meldung: keine
4. Die unwirksame erste 1000-Hz-Überwachung bleibt
noch so lange aktiv, bis eine Wegstrecke von 1250 m
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ab dem Ort der ursächlichen 1000-Hz-Beeinflussung
zurückgelegt worden ist.
5. Sich mittels Betätigung der Freitaste aus der
wirksamen 1000-Hz-Überwachung zu befreien, ist für
den Triebfahrzeugführer technisch erst möglich,
nachdem ab dem Ort der für die zweite 1000-Hz-
Überwachung ursächlichen 1000-Hz-Beeinflussung
eine Wegstrecke von mehr als 700 m zurückgelegt
worden ist.
(3) Wenn eine erste 1000-Hz-Überwachung im Bereich 700 bis
1250 m ab dem Ort der ursächlichen 1000-Hz-
Beeinflussung aktiv ist und währenddessen eine 1000-Hz-
Beeinflussung erfolgt, kommt es zu einer Überlagerung
nach folgendem Ablauf:
1. Die PZB-Fahrzeugeinrichtung aktiviert eine zweite
1000-Hz-Überwachung für eine am Ort der 1000-Hz-
Beeinflussung beginnende Wegstrecke von 1250 m.
Die zweite 1000-Hz-Überwachung ist je nach
eingestellter PZB-Zugart sofort mit einer der folgenden
Überwachungsgeschwindigkeiten wirksam:
- PZB-Zugart O: 85 km/h
- PZB-Zugart M: 70 km/h
- PZB-Zugart U: 55 km/h
Wenn die erste 1000-Hz-Überwachung vorher noch
wirksam war (der Triebfahrzeugführer hat sich nicht
aus der ersten 1000-Hz-Überwachung befreit), wird
diese im selben Moment unwirksam.
2. Der Triebfahrzeugführer hat 4 s lang Zeit, seine
Wachsamkeit mittels Betätigung der Wachsamkeits-
taste zu bestätigen (vgl. Abschnitt 7 Absatz (2)).
a) Bei zeitgerechter Betätigung der Wachsamkeits-
taste wechseln die Führerraumanzeigen in den
Zustand gemäß Bildgruppe 19.
1000-Hz-
Beeinflussung
während
1000-Hz-
Überwachung
im Bereich 700
bis 1250 m nach
1000-Hz-
Beeinflussung
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Bildgruppe 19
Wirksame zweite 1000-Hz-Überwachung nach
zeitgerechter Betätigung der Wachsamkeitstaste im
Bereich bis 700 m ab dem Ort der 1000-Hz-
Beeinflussung während gleichzeitig im Hintergrund
aktiver erster 1000-Hz-Überwachung im Bereich 700 bis
1250 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: keine
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
Akustische Meldung: keine
b) Hat der Triebfahrzeugführer die Wachsamkeits-
taste nicht zeitgerecht betätigt, leitet die PZB-
Fahrzeugeinrichtung eine PZB-Zwangsbremsung
bis zum Stillstand des Fahrzeugs ein (vgl.
Abschnitt 7 Absatz (2)) und schaltet die zweite
1000-Hz-Überwachung anschließend zu einer
restriktiven 1000-Hz-Überwachung um (vgl.
Abschnitt 7 Absatz (6)).
3. Die unwirksame erste 1000-Hz-Überwachung bleibt
noch so lange aktiv, bis eine Wegstrecke von 1250 m
ab dem Ort der ursächlichen 1000-Hz-Beeinflussung
zurückgelegt worden ist.
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4. Sich mittels Betätigung der Freitaste aus der
wirksamen 1000-Hz-Überwachung bzw.
restriktiven 1000-Hz-Überwachung zu befreien, ist für
den Triebfahrzeugführer technisch erst möglich,
nachdem ab dem Ort der für die zweite 1000-Hz-
Überwachung bzw. restriktive 1000-Hz-Überwachung
ursächlichen 1000-Hz-Beeinflussung eine
Wegstrecke von mehr als 700 m zurückgelegt worden
ist.
(4) Wenn eine restriktive 1000-Hz-Überwachung im Bereich
bis 700 m ab dem Ort der ursächlichen 1000-Hz-
Beeinflussung aktiv und wirksam ist und währenddessen
eine 1000-Hz-Beeinflussung erfolgt, kommt es zu einer
Überlagerung nach folgendem Ablauf:
1. Die PZB-Fahrzeugeinrichtung aktiviert eine 1000-Hz-
Überwachung für eine am Ort der 1000-Hz-
Beeinflussung beginnende Wegstrecke von 1250 m.
Die 1000-Hz-Überwachung ist zunächst unwirksam.
2. Der Triebfahrzeugführer hat 4 s lang Zeit, seine
Wachsamkeit mittels Betätigung der Wachsamkeits-
taste zu bestätigen (vgl. Abschnitt 7 Absatz (2)).
a) Bei zeitgerechter Betätigung der Wachsamkeits-
taste unterbricht die PZB-Fahrzeugeinrichtung zur
Bestätigung für 0,5 s die Führerraumanzeige des
gelben Leuchtmelders „1000 Hz“. Hiernach
wechseln die Führerraumanzeigen in den Zustand
gemäß Bildgruppe 20.
1000-Hz-
Beeinflussung
während
restriktiver
1000-Hz-
Überwachung
im Bereich bis
700 m nach
1000-Hz-
Beeinflussung
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Seite 40
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Bildgruppe 20
Wirksame restriktive 1000-Hz-Überwachung während
gleichzeitig im Hintergrund aktiver 1000-Hz-
Überwachung nach zeitgerechter Betätigung der
Wachsamkeitstaste im Bereich bis 700 m ab dem Ort
der 1000-Hz-Beeinflussung
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: keine
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
Akustische Meldung: keine
b) Hat der Triebfahrzeugführer die Wachsamkeits-
taste nicht zeitgerecht betätigt, leitet die PZB-
Fahrzeugeinrichtung eine PZB-Zwangsbremsung
bis zum Stillstand des Fahrzeugs ein (vgl.
Abschnitt 7 Absatz (2)) und schaltet die 1000-Hz-
Überwachung anschließend zu einer zweiten
restriktiven 1000-Hz-Überwachung um (vgl.
Abschnitt 7 Absatz (6)).
3. Nachdem ab dem Ort der ursächlichen 1000-Hz-
Beeinflussung eine Wegstrecke von 1250 m
zurückgelegt worden ist, wird die restriktive 1000-Hz-
Überwachung beendet. Im selben Moment wird die
1000-Hz-Überwachung je nach eingestellter PZB-
Zugart mit einer der folgenden Überwachungsge-
schwindigkeiten wirksam:
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- PZB-Zugart O: 85 km/h
- PZB-Zugart M: 70 km/h
- PZB-Zugart U: 55 km/h
Im Fall von Nummer 2 Buchstabe b) wird hingegen die
zweite restriktive 1000-Hz-Überwachung mit einer
Überwachungsgeschwindigkeit von 45 km/h wirksam.
4. Sich mittels Betätigung der Freitaste aus der
wirksamen 1000-Hz-Überwachung bzw.
restriktiven 1000-Hz-Überwachung zu befreien, ist für
den Triebfahrzeugführer technisch erst möglich,
nachdem ab dem Ort der für die 1000-Hz-
Überwachung bzw. zweite restriktive 1000-Hz-
Überwachung ursächlichen 1000-Hz-Beeinflussung
eine Wegstrecke von mehr als 700 m zurückgelegt
worden ist.
(5) Wenn eine restriktive 1000-Hz-Überwachung im Bereich
700 bis 1250 m ab dem Ort der ursächlichen 1000-Hz-
Beeinflussung aktiv ist und währenddessen eine 1000-Hz-
Beeinflussung erfolgt, kommt es zu einer Überlagerung
nach folgendem Ablauf:
1. Die PZB-Fahrzeugeinrichtung aktiviert eine 1000-Hz-
Überwachung für eine am Ort der 1000-Hz-
Beeinflussung beginnende Wegstrecke von 1250 m.
a) Wenn die restriktive 1000-Hz-Überwachung
vorher noch wirksam war (der Triebfahrzeugführer
hat sich nicht aus der restriktiven 1000-Hz-
Überwachung befreit), ist die 1000-Hz-
Überwachung zunächst unwirksam.
b) Wenn die restriktive 1000-Hz-Überwachung
vorher schon unwirksam war (der
Triebfahrzeugführer hat sich aus der
restriktiven 1000-Hz-Überwachung befreit), wird
die 1000-Hz-Überwachung je nach eingestellter
PZB-Zugart sofort mit einer der folgenden
Überwachungsgeschwindigkeiten wirksam:
- PZB-Zugart O: 85 km/h
- PZB-Zugart M: 70 km/h
- PZB-Zugart U: 55 km/h
2. Der Triebfahrzeugführer hat 4 s lang Zeit, seine
Wachsamkeit mittels Betätigung der
Wachsamkeitstaste zu bestätigen (vgl. Abschnitt 7
Absatz (2)).
a) Im Fall von Nummer 1 Buchstabe a) wechseln die
Führerraumanzeigen bei zeitgerechter Betätigung
1000-Hz-
Beeinflussung
während
restriktiver
1000-Hz-
Überwachung
im Bereich 700
bis 1250 m nach
1000-Hz-
Beeinflussung
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Gültig ab: 14.12.2025
der Wachsamkeitstaste in den Zustand gemäß
Bildgruppe 20.
Bildgruppe 20
Wirksame restriktive 1000-Hz-Überwachung während
gleichzeitig im Hintergrund aktiver 1000-Hz-
Überwachung nach zeitgerechter Betätigung der
Wachsamkeitstaste im Bereich bis 700 m ab dem Ort
der 1000-Hz-Beeinflussung
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: keine
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
Akustische Meldung: keine
b) Im Fall von Nummer 1 Buchstabe b) wechseln die
Führerraumanzeigen bei zeitgerechter Betätigung
der Wachsamkeitstaste in den Zustand gemäß
Bildgruppe 21.
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
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Seite 43
Gültig ab: 14.12.2025
Bildgruppe 21
Wirksame 1000-Hz-Überwachung nach zeitgerechter
Betätigung der Wachsamkeitstaste im Bereich bis
700 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung während
gleichzeitig im Hintergrund aktiver restriktiver 1000-Hz-
Überwachung im Bereich 700 bis 1250 m ab dem Ort
der 1000-Hz-Beeinflussung
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: keine
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
Akustische Meldung: keine
c) Hat der Triebfahrzeugführer die Wachsamkeits-
taste nicht zeitgerecht betätigt, leitet die PZB-
Fahrzeugeinrichtung eine PZB-Zwangsbremsung
bis zum Stillstand des Fahrzeugs ein (vgl.
Abschnitt 7 Absatz (2)) und schaltet die 1000-Hz-
Überwachung anschließend zu einer zweiten
restriktiven 1000-Hz-Überwachung um (vgl.
Abschnitt 7 Absatz (6)).
3. Die restriktive 1000-Hz-Überwachung wird beendet,
nachdem ab dem Ort der ursächlichen 1000-Hz-
Beeinflussung eine Wegstrecke von 1250 m
zurückgelegt worden ist.
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
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Seite 44
Gültig ab: 14.12.2025
Im Fall von Nummer 1 Buchstabe a) wird die
1000-Hz-Überwachung je nach eingestellter PZB-
Zugart erst in diesem Moment mit einer der folgenden
Überwachungsgeschwindigkeiten wirksam:
- PZB-Zugart O: 85 km/h
- PZB-Zugart M: 70 km/h
- PZB-Zugart U: 55 km/h
4. Die technische Möglichkeit, sich mittels Betätigung der
Freitaste aus der wirksamen 1000-Hz-Überwachung
bzw. zweiten restriktiven 1000-Hz-Überwachung zu
befreien, besteht für den Triebfahrzeugführer erst,
nachdem ab dem Ort der für die 1000-Hz-
Überwachung bzw. zweite restriktive 1000-Hz-
Überwachung ursächlichen 1000-Hz-Beeinflussung
eine Wegstrecke von mehr als 700 m zurückgelegt
worden ist.
(6) Wenn das Startprogramm aktiv ist und währenddessen eine
1000-Hz-Beeinflussung erfolgt, kommt es zu einer
Überlagerung nach folgendem Ablauf:
1. Die PZB-Fahrzeugeinrichtung aktiviert eine 1000-Hz-
Überwachung für eine am Ort der 1000-Hz-
Beeinflussung beginnende Wegstrecke von 1250 m.
a) Wenn das Startprogramm vorher noch wirksam
war (der Triebfahrzeugführer hat sich nicht aus
dem Startprogramm befreit), ist die 1000-Hz-
Überwachung zunächst unwirksam.
b) Wenn das Startprogramm vorher schon
unwirksam war (der Triebfahrzeugführer hat sich
aus dem Startprogramm befreit), wird die
1000-Hz-Überwachung je nach eingestellter PZB-
Zugart sofort mit einer der folgenden
Überwachungsgeschwindigkeiten wirksam:
- PZB-Zugart O: 85 km/h
- PZB-Zugart M: 70 km/h
- PZB-Zugart U: 55 km/h
2. Der Triebfahrzeugführer hat 4 s lang Zeit, seine
Wachsamkeit mittels Betätigung der
Wachsamkeitstaste zu bestätigen (vgl. Abschnitt 7
Absatz (2)).
a) Im Fall von Nummer 1 Buchstabe a) wechseln die
Führerraumanzeigen bei zeitgerechter Betätigung
der Wachsamkeitstaste in den Zustand gemäß
Bildgruppe 22.
1000-Hz-
Beeinflussung
während
Startprogramm
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
Seite 45
Gültig ab: 14.12.2025
Bildgruppe 22
Wirksames Startprogramm während gleichzeitig im
Hintergrund aktiver 1000-Hz-Überwachung nach
zeitgerechter Betätigung der Wachsamkeitstaste im
Bereich bis 700 m ab dem Ort der 1000-Hz-
Beeinflussung
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: keine
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
Akustische Meldung: keine
b) Im Fall von Nummer 1 Buchstabe b) wechseln die
Führerraumanzeigen bei zeitgerechter Betätigung
der Wachsamkeitstaste in den Zustand gemäß
Bildgruppe 23.
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Bildgruppe 23
Wirksame 1000-Hz-Überwachung nach zeitgerechter
Betätigung der Wachsamkeitstaste im Bereich bis
700 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung während
gleichzeitig im Hintergrund aktivem Startprogramm
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: keine
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
Akustische Meldung: keine
c) Hat der Triebfahrzeugführer die Wachsamkeits-
taste nicht zeitgerecht betätigt, leitet die PZB-
Fahrzeugeinrichtung eine PZB-Zwangsbremsung
bis zum Stillstand des Fahrzeugs ein (vgl.
Abschnitt 7 Absatz (2)) und schaltet die 1000-Hz-
Überwachung anschließend zu einer
restriktiven 1000-Hz-Überwachung um (vgl.
Abschnitt 7 Absatz (6)).
3. Das Startprogramm wird beendet, nachdem ab der
Aktivierung eine Wegstrecke von 550 m zurückgelegt
worden ist.
Im Fall von Nummer 1 Buchstabe a) wird die
1000-Hz-Überwachung je nach eingestellter PZB-
Zugart erst in diesem Moment mit einer der folgenden
Überwachungsgeschwindigkeiten wirksam:
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- PZB-Zugart O: 85 km/h
- PZB-Zugart M: 70 km/h
- PZB-Zugart U: 55 km/h
4. Die technische Möglichkeit, sich mittels Betätigung der
Freitaste aus der wirksamen 1000-Hz-Überwachung
bzw. restriktiven 1000-Hz-Überwachung zu befreien,
besteht für den Triebfahrzeugführer erst, nachdem ab
dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung eine Wegstrecke
von mehr als 700 m zurückgelegt worden ist.
(7) Wenn eine 1000-Hz-Überwachung im Bereich bis 700 m ab
dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung aktiv und wirksam ist
und währenddessen eine 500-Hz-Beeinflussung erfolgt,
kommt es zu einer Überlagerung nach folgendem Ablauf:
1. Die PZB-Fahrzeugeinrichtung aktiviert eine 500-Hz-
Überwachung, welche sofort wirksam ist (Ablauf siehe
Abschnitt 8). Die 1000-Hz-Überwachung wird im
selben Moment unwirksam.
Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die wirksame
500-Hz-Überwachung gemäß Bildgruppe 24 im
Führerraum an.
500-Hz-
Beeinflussung
während
1000-Hz-
Überwachung
im Bereich bis
700 m nach
1000-Hz-
Beeinflussung
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Bildgruppe 24 Wirksame 500-Hz-Überwachung während gleichzeitig
im Hintergrund aktiver 1000-Hz-Überwachung
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: keine
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
Akustische Meldung: keine
2. Die von der 500-Hz-Überwachung überlagerte
1000-Hz-Überwachung bleibt so lange aktiv, bis
1250 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung
zurückgelegt worden sind.
3. Bei Beendigung der
a) 500-Hz-Überwachung wird die noch aktive
1000-Hz-Überwachung je nach eingestellter PZB-
Zugart mit einer der folgenden Überwachungsge-
schwindigkeiten wieder wirksam:
- PZB-Zugart O: 85 km/h
- PZB-Zugart M: 70 km/h
- PZB-Zugart U: 55 km/h
b) zwischenzeitlich zu einer restriktiven 500-Hz-
Überwachung umgeschalteten 500-Hz-
Überwachung (vgl. Abschnitt 8 Absatz (3)) wird
eine restriktive 1000-Hz-Überwachung mit einer
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Überwachungsgeschwindigkeit von 45 km/h
wirksam.
Hinweis: Bei Umschaltung einer 500-Hz-
Überwachung zu einer restriktiven 500-Hz-
Überwachung wird eine überlagerte 1000-Hz-
Überwachung zu einer restriktiven 1000-Hz-
Überwachung umgeschaltet.
4. Die technische Möglichkeit, sich mittels Betätigung der
Freitaste aus der wirksamen 1000-Hz-Überwachung
bzw. restriktiven 1000-Hz-Überwachung zu befreien,
besteht für den Triebfahrzeugführer erst, nachdem ab
dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung eine Wegstrecke
von mehr als 700 m zurückgelegt worden ist.
(8) Wenn eine 1000-Hz-Überwachung im Bereich 700 bis
1250 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung aktiv ist und
währenddessen eine 500-Hz-Beeinflussung erfolgt, kommt
es zu einer Überlagerung nach folgendem Ablauf:
1. Die PZB-Fahrzeugeinrichtung aktiviert eine 500-Hz-
Überwachung, welche sofort wirksam ist (Ablauf siehe
Abschnitt 8 Absatz (1)).
a) Wenn die 1000-Hz-Überwachung vorher noch
wirksam war (der Triebfahrzeugführer hat sich
nicht aus der 1000-Hz-Überwachung befreit), wird
diese im selben Moment unwirksam.
Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die wirksame
500-Hz-Überwachung gemäß Bildgruppe 24 im
Führerraum an.
500-Hz-
Beeinflussung
während
1000-Hz-
Überwachung
im Bereich 700
bis 1250 m nach
1000-Hz-
Beeinflussung
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Bildgruppe 24 Wirksame 500-Hz-Überwachung während gleichzeitig
im Hintergrund aktiver 1000-Hz-Überwachung
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: keine
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
Akustische Meldung: keine
b) Wenn die 1000-Hz-Überwachung vorher schon
unwirksam war (der Triebfahrzeugführer hat sich
aus der 1000-Hz-Überwachung befreit), wertet die
PZB-Fahrzeugeinrichtung dies als unberechtigte
Befreiung und leitet sofort eine PZB-
Zwangsbremsung bis zum Stillstand des
Fahrzeugs ein. Anschließend schaltet die PZB-
Fahrzeugeinrichtung die 500-Hz-Überwachung zu
einer kurzen restriktiven 500-Hz-Überwachung
um (Abschnitt 8 Absatz (3)).
Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die PZB-
Zwangsbremsung gemäß Bildgruppe 25 und nach
dem Lösen der PZB-Zwangsbremsung die
wirksame kurze restriktive 500-Hz-Überwachung
gemäß Bildgruppe 26 im Führerraum an.
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Bildgruppe 25
PZB-Zwangsbremsung bei 500-Hz-Beeinflussung nach
unberechtigter Befreiung aus einer 1000-Hz-
Überwachung oder restriktiven 1000-Hz-Überwachung
im Bereich 700 bis 1250 m ab dem Ort der
1000-Hz-Beeinflussung oder aus dem Startprogramm
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: Hupe
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
Akustische Meldung: Hupe oder Sprachausgabe
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Bildgruppe 26
Wirksame kurze restriktive 500-Hz-Überwachung
entweder nach unberechtigter Befreiung oder während
gleichzeitig im Hintergrund aktiver restriktiver 1000-Hz-
Überwachung bzw. aktivem Startprogramm
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: keine
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
Akustische Meldung: keine
2. Die von der 500-Hz-Überwachung überlagerte
1000-Hz-Überwachung bleibt so lange aktiv, bis
1250 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung
zurückgelegt worden sind.
3. Ist die Wegstrecke gemäß Nummer 2 noch nicht
zurückgelegt worden, wird bei Beendigung der
a) 500-Hz-Überwachung die noch aktive
1000-Hz-Überwachung je nach eingestellter PZB-
Zugart mit einer der folgenden Überwachungsge-
schwindigkeiten wieder wirksam:
- PZB-Zugart O: 85 km/h
- PZB-Zugart M: 70 km/h
- PZB-Zugart U: 55 km/h
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b) zwischenzeitlich zu einer restriktiven 500-Hz-
Überwachung umgeschalteten 500-Hz-
Überwachung (im Fall von Nummer 1
Buchstabe b) oder nach Abschnitt 8 Absatz (3))
wird eine restriktive 1000-Hz-Überwachung mit
einer Überwachungsgeschwindigkeit von 45 km/h
wirksam.
Hinweis: Bei Umschaltung einer 500-Hz-
Überwachung zu einer restriktiven 500-Hz-
Überwachung wird eine überlagerte 1000-Hz-
Überwachung zu einer restriktiven 1000-Hz-
Überwachung umgeschaltet.
4. Für den Triebfahrzeugführer besteht die technische
Möglichkeit, sich mittels Betätigung der Freitaste aus
der wirksamen 1000-Hz-Überwachung bzw.
restriktiven 1000-Hz-Überwachung zu befreien.
(9) Wenn eine restriktive 1000-Hz-Überwachung im Bereich
bis 700 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung aktiv und
wirksam ist und währenddessen eine 500-Hz-
Beeinflussung erfolgt, kommt es zu einer Überlagerung
nach folgendem Ablauf:
1. Die PZB-Fahrzeugeinrichtung aktiviert eine kurze
restriktive 500-Hz-Überwachung, welche sofort
wirksam ist (Ablauf siehe Abschnitt 8 Absatz (3)). Die
restriktive 1000-Hz-Überwachung wird im selben
Moment unwirksam.
Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die wirksame
kurze restriktive 500-Hz-Überwachung gemäß
Bildgruppe 26 im Führerraum an.
500-Hz-
Beeinflussung
während
restriktiver
1000-Hz-
Überwachung
im Bereich bis
700 m nach
1000-Hz-
Beeinflussung
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Bildgruppe 26
Wirksame kurze restriktive 500-Hz-Überwachung
entweder nach unberechtigter Befreiung oder während
gleichzeitig im Hintergrund aktiver restriktiver 1000-Hz-
Überwachung bzw. aktivem Startprogramm
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: keine
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
Akustische Meldung: keine
2. Die von der kurzen restriktiven 500-Hz-Überwachung
überlagerte restriktive 1000-Hz-Überwachung bleibt
so lange aktiv, bis 1250 m ab dem Ort der 1000-Hz-
Beeinflussung zurückgelegt worden sind.
3. Bei Beendigung der kurzen restriktiven 500-Hz-
Überwachung wird die noch aktive
restriktive 1000-Hz-Überwachung mit einer Über-
wachungsgeschwindigkeit von 45 km/h wirksam.
4. Die technische Möglichkeit, sich mittels Betätigung der
Freitaste aus der wirksamen restriktiven 1000-Hz-
Überwachung zu befreien, besteht für den
Triebfahrzeugführer erst, nachdem ab dem Ort der
1000-Hz-Beeinflussung eine Wegstrecke von mehr
als 700 m zurückgelegt worden ist.
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Seite 55
Gültig ab: 14.12.2025
(10) Wenn eine restriktive 1000-Hz-Überwachung im Bereich
700 bis 1250 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung
aktiv ist und währenddessen eine 500-Hz-Beeinflussung
erfolgt, kommt es zu einer Überlagerung nach folgendem
Ablauf:
1. Die PZB-Fahrzeugeinrichtung aktiviert eine kurze
restriktive 500-Hz-Überwachung, welche sofort
wirksam ist (Ablauf siehe Abschnitt 8 Absatz (3)).
a) Wenn die restriktive 1000-Hz-Überwachung
vorher noch wirksam war (der Triebfahrzeugführer
hat sich nicht aus der restriktiven 1000-Hz-
Überwachung befreit), wird diese im selben
Moment unwirksam.
Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die wirksame
kurze restriktive 500-Hz-Überwachung gemäß
Bildgruppe 26 im Führerraum an.
Bildgruppe 26
Wirksame kurze restriktive 500-Hz-Überwachung
entweder nach unberechtigter Befreiung oder während
gleichzeitig im Hintergrund aktiver restriktiver 1000-Hz-
Überwachung bzw. aktivem Startprogramm
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: keine
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
Akustische Meldung: keine
500-Hz-
Beeinflussung
während
restriktiver
1000-Hz-
Überwachung
im Bereich 700
bis 1250 m nach
1000-Hz-
Beeinflussung
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Seite 56
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b) Wenn die restriktive 1000-Hz-Überwachung
vorher schon unwirksam war (der
Triebfahrzeugführer hat sich aus der
restriktiven 1000-Hz-Überwachung befreit),
wertet die PZB-Fahrzeugeinrichtung dies als
unberechtigte Befreiung und leitet sofort eine
PZB-Zwangsbremsung bis zum Stillstand des
Fahrzeugs ein.
Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die PZB-
Zwangsbremsung gemäß Bildgruppe 25 und die
danach wirksame kurze restriktive 500-Hz-
Überwachung gemäß Bildgruppe 26 im
Führerraum an.
Bildgruppe 25
PZB-Zwangsbremsung bei 500-Hz-Beeinflussung nach
unberechtigter Befreiung aus einer 1000-Hz-
Überwachung oder restriktiven 1000-Hz-Überwachung
im Bereich 700 bis 1250 m ab dem Ort der
1000-Hz-Beeinflussung oder aus dem Startprogramm
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: Hupe
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
Akustische Meldung: Hupe oder Sprachausgabe
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Seite 57
Gültig ab: 14.12.2025
2. Die von der kurzen restriktiven 500-Hz-Überwachung
überlagerte restriktive 1000-Hz-Überwachung bleibt
so lange aktiv, bis 1250 m ab dem Ort der 1000-Hz-
Beeinflussung zurückgelegt worden sind.
3. Ist die Wegstrecke gemäß Nummer 2 noch nicht
zurückgelegt worden, wird die noch aktive
restriktive 1000-Hz-Überwachung bei Beendigung der
kurzen restriktiven 500-Hz-Überwachung mit einer
Überwachungsgeschwindigkeit von 45 km/h wieder
wirksam.
4. Für den Triebfahrzeugführer besteht die technische
Möglichkeit, sich mittels Betätigung der Freitaste aus
der restriktiven 1000-Hz-Überwachung zu befreien.
(11) Wenn das Startprogramm aktiv ist und währenddessen eine
500-Hz-Beeinflussung erfolgt, kommt es zu einer
Überlagerung nach folgendem Ablauf:
1. Die PZB-Fahrzeugeinrichtung aktiviert eine kurze
restriktive 500-Hz-Überwachung, welche sofort
wirksam ist (Ablauf siehe Abschnitt 8 Absatz (3)).
a) Wenn das Startprogramm vorher noch wirksam
war (der Triebfahrzeugführer hat sich nicht aus
dem Startprogramm befreit), wird es im selben
Moment unwirksam.
Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die wirksame
kurze restriktive 500-Hz-Überwachung gemäß
Bildgruppe 26 im Führerraum an.
500-Hz-
Beeinflussung
während
Startprogramm
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Seite 58
Gültig ab: 14.12.2025
Bildgruppe 26
Wirksame kurze restriktive 500-Hz-Überwachung
entweder nach unberechtigter Befreiung oder während
gleichzeitig im Hintergrund aktiver restriktiver 1000-Hz-
Überwachung bzw. aktivem Startprogramm
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: keine
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
Akustische Meldung: keine
b) Wenn das Startprogramm vorher schon
unwirksam war (der Triebfahrzeugführer hat sich
aus dem Startprogramm befreit), wertet die PZB-
Fahrzeugeinrichtung dies als unberechtigte
Befreiung und leitet sofort eine PZB-
Zwangsbremsung bis zum Stillstand des
Fahrzeugs ein.
Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die die PZB-
Zwangsbremsung gemäß Bildgruppe 25 und die
danach wirksame kurze restriktive 500-Hz-
Überwachung gemäß Bildgruppe 26 im
Führerraum an.
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
Seite 59
Gültig ab: 14.12.2025
Bildgruppe 25
PZB-Zwangsbremsung bei 500-Hz-Beeinflussung nach
unberechtigter Befreiung aus einer 1000-Hz-
Überwachung oder restriktiven 1000-Hz-Überwachung
im Bereich 700 bis 1250 m ab dem Ort der
1000-Hz-Beeinflussung oder aus dem Startprogramm
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: Hupe
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
Akustische Meldung: Hupe oder Sprachausgabe
2. Das von der kurzen restriktiven 500-Hz-Überwachung
überlagerte Starprogramm bleibt so lange aktiv, bis
550 m ab der Aktivierung zurückgelegt worden sind.
3. Ist die Wegstrecke gemäß Nummer 2 noch nicht
zurückgelegt worden, wird das noch aktive
Startprogramm bei Beendigung der kurzen
restriktiven 500-Hz-Überwachung mit einer
Überwachungsgeschwindigkeit von 45 km/h wieder
wirksam.
4. Für den Triebfahrzeugführer besteht die technische
Möglichkeit, sich mittels Betätigung der Freitaste aus
dem Startprogramm zu befreien.
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Seite 60
Gültig ab: 14.12.2025
(12) Eine 500-Hz-Beeinflussung während einer aktiven und
wirksamen 500-Hz-Überwachung bzw. restriktiven 500-Hz-
Überwachung wird durch die PZB-Fahrzeugeinrichtung
nicht verarbeitet.
(13) Sind ab dem Zeitpunkt einer 2000-Hz-Beeinflussung für die
Dauer der Betätigung der Befehlstaste weitere
Überwachungsfunktionen aktiv, ist die Überwachungs-
funktion mit der niedrigsten Überwachungsgeschwindigkeit
wirksam.
Für die Dauer der Betätigung der Befehlstaste zeigt die
PZB-Fahrzeugeinrichtung die wirksame Betätigung der
Befehlstaste zur Vorbeifahrt an einem GM 2000 Hz
- bei überlagerter 1000-Hz-Überwachung im Bereich
bis 700 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung
gemäß Bildgruppe 27,
500-Hz-
Beeinflussung
bei 500-Hz-
Überwachung
2000-Hz-
Beeinflussung
mit betätigter
Befehlstaste
während andere
Überwachungs-
funktion
wirksam
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Seite 61
Gültig ab: 14.12.2025
Bildgruppe 27
Nach 2000-Hz-Beeinflussung mit betätigter Befehlstaste
und gleichzeitig aktiver 1000-Hz-Überwachung nach
zeitgerechter Betätigung der Wachsamkeitstaste im
Bereich bis 700 m ab dem Ort der 1000-Hz-
Beeinflussung
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: Hupe
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
Akustische Meldung: Hupe oder Sprachausgabe
- bei überlagerter 1000-Hz-Überwachung im Bereich
700 bis 1250 m ab dem Ort der 1000-Hz-
Beeinflussung gemäß Bildgruppe 28,
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Seite 62
Gültig ab: 14.12.2025
Bildgruppe 28
Nach 2000-Hz-Beeinflussung mit betätigter Befehlstaste
und gleichzeitig aktiver 1000-Hz-Überwachung im
Bereich 700 bis 1250 m ab dem Ort der
1000-Hz-Beeinflussung
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: Hupe
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
Akustische Meldung: Hupe oder Sprachausgabe
- bei überlagerter restriktiver 1000-Hz-Überwachung im
Bereich bis 700 m ab dem Ort der 1000-Hz-
Beeinflussung gemäß Bildgruppe 29,
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
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Seite 63
Gültig ab: 14.12.2025
Bildgruppe 29
Nach 2000-Hz-Beeinflussung mit betätigter Befehlstaste
und gleichzeitig aktiver restriktiver 1000-Hz-
Überwachung im Bereich bis 700 m ab dem Ort der
1000-Hz-Beeinflussung
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: Hupe
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
Akustische Meldung: Hupe oder Sprachausgabe
- bei überlagerter restriktiver 1000-Hz-Überwachung im
Bereich 700 bis 1250 m ab dem Ort der 1000-Hz-
Beeinflussung oder überlagertem Startprogramm
gemäß Bildgruppe 30,
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
Seite 64
Gültig ab: 14.12.2025
Bildgruppe 30
Nach 2000-Hz-Beeinflussung mit betätigter Befehlstaste
und gleichzeitig aktiver restriktiver 1000-Hz-
Überwachung im Bereich 700 bis 1250 m ab dem Ort
der 1000-Hz-Beeinflussung bzw. aktivem
Startprogramm
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: Hupe
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
Akustische Meldung: Hupe oder Sprachausgabe
- bei überlagerter 500-Hz-Überwachung gemäß
Bildgruppe 31 bzw.
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
Seite 65
Gültig ab: 14.12.2025
Bildgruppe 31 Nach 2000-Hz-Beeinflussung mit betätigter Befehlstaste
und gleichzeitig aktiver 500-Hz-Überwachung
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: Hupe
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
Akustische Meldung: Hupe oder Sprachausgabe
- bei überlagerter restriktiver 500-Hz-Überwachung
gemäß Bildgruppe 32
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
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Seite 66
Gültig ab: 14.12.2025
Bildgruppe 32
Nach 2000-Hz-Beeinflussung mit betätigter Befehlstaste
und gleichzeitig wirksamer restriktiver 500-Hz-
Überwachung
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: Hupe
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
Akustische Meldung: Hupe oder Sprachausgabe
im Führerraum an und gleichzeitig ertönt je nach Bauform
der PZB-Fahrzeugeinrichtung entweder ein Dauerton der
Hupe oder eine Sprachausgabe.
11 Geschwindigkeitsüberwachung im PZB-
Störbetrieb
(1) Wenn die zulässige Geschwindigkeit des Fahrzeugs v Fz
niedriger ist als die Höchstgeschwindigkeit im PZB-
Störbetrieb, dann ist in der PZB-Fahrzeugeinrichtung eine
Überwachungsgeschwindigkeit von v
Fz plus 5 km/h
wirksam.
Andernfalls ist im PZB-Störbetrieb eine
Überwachungsgeschwindigkeit von 55 km/h wirksam.
Überwachungs-
geschwindigkeit
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Seite 67
Gültig ab: 14.12.2025
Hinweise:
Bei älteren Bauformen von PZB-Fahrzeugeinrichtungen
bzw. nicht mit entsprechend aktualisierter
Betriebsprogramm-Software betriebenen PZB-
Fahrzeugeinrichtungen ist im PZB-Störbetrieb eine
Überwachungsgeschwindigkeit von 105 km/h wirksam.
Generell gilt, dass ein signalgeführter Zug bei nicht
wirksamer PZB und somit auch im PZB-Störbetrieb
höchstens 50 km/h fahren darf.
(2) Bei Überschreitung der Überwachungsgeschwindigkeit
gemäß Absatz (1) ertönt ein Intervallton (entweder der
Hupe oder der Schnarre) oder es erfolgt nach 7 s eine
intermittierende PZB-Zwangsbremsung. Zudem wird die
Geschwindigkeitsüberschreitung gemäß Bildgruppe 33 im
Führerraum angezeigt.
Überschreitung
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Seite 68
Gültig ab: 14.12.2025
Bildgruppe 33 Überschreitung der Überwachungsgeschwindigkeit
im PZB-Störbetrieb
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: ggf. Hupe oder Schnarre intervallweise
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
Akustische Meldung: Schnarre intervallweise
(3) Wird die Fahrgeschwindigkeit nach Einsetzen der Warnung
(vgl. Absatz (2)) weiter erhöht, leitet die PZB-
Fahrzeugeinrichtung eine PZB-Zwangsbremsung ein. Die
PZB-Zwangsbremsung wird gemäß Bildgruppe 34 im
Führerraum angezeigt und gleichzeitig ertönt je nach
Bauform der PZB-Fahrzeugeinrichtung entweder ein
Dauerton der Hupe oder eine Sprachausgabe.
Weitere
Geschwindig-
keitserhöhung
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
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Bildgruppe 34 PZB-Zwangsbremsung nach Überschreitung der
Überwachungsgeschwindigkeit im PZB-Störbetrieb
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: Hupe
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
Akustische Meldung: Hupe oder Sprachausgabe
(4) Wird die überschrittene Überwachungsgeschwindigkeit
gemäß Absatz (1) wieder unterschritten, wird die Warnung
(siehe Absatz (2)) beendet bzw. die PZB-Zwangsbremsung
(siehe Absatz (3)) selbsttätig aufgehoben. Mit Aufhebung
der PZB-Zwangsbremsung wechseln die
Führerraumanzeigen in den Zustand gemäß Bildgruppe 35.
Unterschreitung
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Bildgruppe 35 Wirksamer PZB-Störbetrieb bei betätigtem
PZB-Störschalter
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: keine
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
Akustische Meldung: keine
12 Vorbereitung der
PZB-Fahrzeugeinrichtung
(1) Der Triebfahrzeugführer muss im führenden Führerraum
vor der ersten Zugfahrt
- unter Überwachung der PZB nach Übernahme des
Fahrzeugs und
- unter Überwachung der PZB nach einem Führerraum-
bzw. Fahrtrichtungswechsel
Zugfahrten
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Gültig ab: 14.12.2025
im Stillstand des Zuges die Betriebsbereitschaft der PZB-
Fahrzeugeinrichtung gemäß Absatz (4) prüfen.
(2) Der Prüflauf zur Funktionsprüfung der PZB-
Fahrzeugeinrichtung ist regelmäßig durchzuführen.
(3) Bei einer PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung darf der Prüflauf
zur Funktionsprüfung nicht während der LZB-Führung
durchgeführt werden.
(4) Die PZB-Fahrzeugeinrichtung des Fahrzeugs ist
betriebsbereit, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt
sind:
- Die PZB-Fahrzeugeinrichtung ist aktiv geschaltet.
- Die eingestellte und von der PZB-
Fahrzeugeinrichtung im Führerraum angezeigte PZB-
Zugart entspricht den gültigen Zugdaten.
Bei einem Personalwechsel darf der übernehmende
Triebfahrzeugführer davon ausgehen, dass die
angezeigte PZB-Zugart den gültigen Zugdaten
entspricht, wenn er
- vom übergebenden Triebfahrzeugführer keine
gegenteilige Information erhalten hat und
- feststellen konnte, dass die PZB-Fahrzeugein-
richtung aktiv geschaltet ist.
- Bei einer PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung gilt
zusätzlich:
- Die in der PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung
gespeicherten Zugdaten stimmen mit den
gültigen überein.
- Die PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die
Betriebsbereitschaft der LZB im Führerraum an
(Dauerlicht des blauen Leuchtmelders „B“).
Sind eine oder mehrere der aufgeführten Bedingungen
nicht erfüllt, muss der Triebfahrzeugführer die
Betriebsbereitschaft der PZB-Fahrzeugeinrichtung
herstellen.
(5) Der Triebfahrzeugführer schaltet die PZB-
Fahrzeugeinrichtung aktiv, indem er im Stillstand des
Fahrzeugs eine für den Betrieb als führendes Fahrzeug
geeignete Fahrtrichtung aktiviert (z. B. durch Einstellung
der Fahrtrichtung "Vorwärts" bei einem Fahrzeug mit
Fahrtrichtungsschalter).
Funktions-
prüfung
Funktions-
prüfung bei
LZB-Führung
Betriebs-
bereitschaft
prüfen
Aktivschalten
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(6) Wenn die PZB-Fahrzeugeinrichtung aktiv geschaltet ist,
müssen einem der folgenden Zustände entsprechende
Führerraumanzeigen zu sehen sein:
- Wenn keine durch streckenseitige Beeinflussung
aktivierte Überwachungsfunktion wirksam ist und die
PZB-Fahrzeugeinrichtung keine Zugdaten
gespeichert hat, fordert sie den Triebfahrzeugführer
mit Führerraumanzeigen gemäß Bildgruppe 36 zur
Eingabe der Zugdaten auf.
Bildgruppe 36 PZB-Fahrzeugeinrichtung aktiv geschaltet
Aufforderung zur Zugdateneingabe
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: keine
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
Akustische Meldung: keine
- Wenn keine durch streckenseitige Beeinflussung
aktivierte Überwachungsfunktion wirksam ist und die
PZB-Fahrzeugeinrichtung noch Zugdaten gespeichert
hat, zeigt sie die eingestellte PZB-Zugart gemäß
Bildgruppe 37 an.
Führerraum-
anzeigen
bei aktiv
geschalteter
PZB-Fahrzeug-
einrichtung
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Bildgruppe 37 PZB-Fahrzeugeinrichtung aktiv geschaltet
noch gespeicherte Zugdaten wirksam
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: keine
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
Akustische Meldung: keine
- Wenn eine durch streckenseitige Beeinflussung
aktivierte Überwachungsfunktion wirksam ist, zeigt die
PZB-Fahrzeugeinrichtung diese im Führerraum an
(siehe Abschnitte 7 bis 10).
(7) Wenn keine der in Absatz (6) beschriebenen Führerraum-
anzeigen zu sehen sind, muss der Triebfahrzeugführer das
Zutreffen der folgenden Bedingungen überprüfen:
- PZB-Fahrzeugeinrichtung eingeschaltet
- PZB nicht mit PZB-Störschalter abgeschaltet
- nur bei PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung:
LZB nicht mit LZB-Störschalter abgeschaltet
- manuelle Bremsüberbrückung unwirksam
- Bremssystem des Fahrzeugs funktionsbereit und
Bremseingriff nicht wirksam
Unregelmäßig-
keiten nach dem
Aktivschalten
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- bei Fahrzeugen, bei denen der Bremseingriff primär
über die Hauptluftleitung erfolgt, muss zudem
folgende Bedingung erfüllt sein:
Hauptluftleitungs-Druck größer als 3,0 bar
Sind eine oder mehrere der oben aufgeführten
Bedingungen nicht gegeben, muss der Triebfahrzeugführer
diese herstellen. Ist ihm dies wegen einer technischen
Unregelmäßigkeit bzw. Störung nicht möglich, muss er
nach Abschnitt 15 verfahren.
(8) Der Triebfahrzeugführer schaltet die PZB-Fahrzeugein-
richtung ein, indem er im Stillstand des Fahrzeugs den
PZB-Hauptschalter in die Schaltstellung „EIN“ bringt.
(9) Wenn ihn die aktiv geschaltete PZB-Fahrzeugeinrichtung
mit Führerraumanzeigen gemäß Bildgruppe 36 dazu
auffordert, muss der Triebfahrzeugführer grundsätzlich die
gültigen Zugdaten an der Dateneingabe-Schnittstelle
eingeben.
Bildgruppe 36 PZB-Fahrzeugeinrichtung aktiv geschaltet
Aufforderung zur Zugdateneingabe
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: keine
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
Akustische Meldung: keine
Einschalten
Grundsätzliche
Pflicht zur
Zugdaten-
eingabe
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Der Triebfahrzeugführer darf auf die Eingabe der gültigen
Zugdaten verzichten, wenn die bevorstehenden Zugfahrten
gemäß Absatz (10) mit den PZB-Ersatzdaten begonnen
werden sollen.
Lassen sich die gültigen Zugdaten aufgrund einer
Fehlfunktion der Dateneingabe-Schnittstelle nicht
eingeben, ist nach Abschnitt 15 zu verfahren.
(10) Wenn es bei einer PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
nach den Vorgaben des Eisenbahnverkehrsunternehmens
für den Fall kurzer Aufenthalts- bzw. Wendezeiten
zugelassen ist und die auf Grundlage der PZB-Ersatzdaten
von der PZB-Fahrzeugeinrichtung eingestellte PZB-Zugart
den gültigen Zugdaten entspricht, darf der
Triebfahrzeugführer zunächst auf die Eingabe der gültigen
Zugdaten verzichten und die Zugfahrten abweichend von
Absatz (9) mit PZB-Ersatzdaten beginnen. Ist dies nicht der
Fall, muss der Triebfahrzeugführer die gültigen Zugdaten
vor Beginn der Zugfahrten an der Dateneingabe-
Schnittstelle eingeben.
Werden die Zugfahrten mit PZB-Ersatzdaten begonnen,
muss der Triebfahrzeugführer die Eingabe der gültigen
Zugdaten beim nächsten Halt des Zuges mit dafür
ausreichender Aufenthaltszeit nachholen.
(11) Wenn der Triebfahrzeugführer bei einer PZB/LZB-
Fahrzeugeinrichtung, welche
- noch Zugdaten gespeichert hat und
- nach dem Aktivschalten dementsprechend bereits
eine eingestellte PZB-Zugart gemäß Bildgruppe 37 im
Führerraum anzeigt,
muss er die von der PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung
gespeicherten Zugdaten kontrollieren und von den gültigen
Zugdaten abweichende Einstellwerte an der Dateneingabe-
Schnittstelle korrigieren.
Kurze Aufent-
halts-/Wende-
zeiten
Kontrolle der
Zugdaten bei
PZB/LZB-
Fahrzeug-
einrichtung
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Bildgruppe 37 PZB-Fahrzeugeinrichtung aktiv geschaltet
noch gespeicherte Zugdaten wirksam
Führerraumanzeigen der PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung mit MFA 7
Akustische Meldung: keine
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung
mit Textmeldungen
Akustische Meldung: keine
Lassen sich die gültigen Zugdaten aufgrund einer
Fehlfunktion der Dateneingabe-Schnittstelle nicht
kontrollieren bzw. korrigieren, ist nach Abschnitt 15 zu
verfahren.
(12) Die gültigen Zugdaten setzen sich aus den gültigen
Einstellwerten für
- die Bremsart (BRA) und
- die Bremshundertstel (BRH)
zusammen. Bei einer PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung sind
zusätzlich noch
- die Zuglänge (ZL) und
- die maximal zulässige Geschwindigkeit des Zuges
(VMZ)
Bestandteile der Zugdaten.
(13) Die gültigen Einstellwerte BRA und BRH muss der
Triebfahrzeugführer auf Grundlage
Gültige
Zugdaten
Einstellwerte
BRA und BRH
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- der betrieblichen Angaben über die Bremsstellung
und die vorhandenen Bremshundertstel (Brh) des
Zuges in Verbindung mit
- der je nach Bauform und Ausführungsvariante der
PZB-Fahrzeugeinrichtung für das führende Fahrzeug
zutreffenden PZB-Einstelltabelle (siehe
Anhang 483.0101A04), wenn das Eisenbahn-
verkehrsunternehmen nichts anderes vorgegeben
hat, bzw. der für das führende Fahrzeug gültigen LZB-
Einstelltabelle bei einer PZB/LZB-
Fahrzeugeinrichtung
bestimmen.
(14) Bei einer PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung muss der
Triebfahrzeugführer die Zuglänge in Meter aufgerundet auf
das nächsthöhere Vielfache von Zehn als gültigen
Einstellwert ZL verwenden.
Beispiel: Bei einer Zuglänge von 112 m ist der Wert 120 m
als Einstellwert ZL bei der Zugdateneingabe zu verwenden.
Hinweis: Die Zuglänge ergibt sich aus der Wagenzuglänge
zuzüglich der Summe der Längen aller arbeitenden
Triebfahrzeuge.
(15) Bei einer PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung muss der
Triebfahrzeugführer den gültigen Einstellwert VMZ wie folgt
bestimmen:
1. Ermittlung der kleinsten der nachfolgend aufgeführten
Geschwindigkeiten:
- größte zulässige Geschwindigkeit im Fahrplan
- zulässige Geschwindigkeit des Fahrzeugs
- zulässige Geschwindigkeit des Wagenzuges
2. Ggf. Reduzierung der nach 1. ermittelten
Geschwindigkeit gemäß den Vorgaben der für das
führende Fahrzeug gültigen LZB-Einstelltabelle.
(16) Die eingegebenen Einstellwerte der gültigen Zugdaten
werden jeweils an der Dateneingabe-Schnittstelle zur
Kontrolle angezeigt. Wenn die eingegebenen Zugdaten den
gültigen entsprechen, muss der Triebfahrzeugführer seine
Eingabe quittieren.
Nach dem Quittieren übernimmt die PZB-
Fahrzeugeinrichtung die eingegebenen Einstellwerte und
prüft sie automatisch auf Plausibilität. Danach zeigt die
PZB-Fahrzeugeinrichtung die übernommenen Zugdaten
zur Kontrolle an.
Einstellwert ZL
Einstellwert
VMZ
Quittierung der
eingegebenen
Zugdaten
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PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
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Gültig ab: 14.12.2025
Wurden unplausible Einstellwerte eingegeben, weist die
PZB-Fahrzeugeinrichtung je nach Bauform und
Ausführungsvariante entweder die gesamte
Zugdateneingabe ab oder sie korrigiert die eingegebenen
Einstellwerte automatisch auf den jeweils naheliegendsten
plausiblen Einstellwert.
Bei einer PZB-Fahrzeugeinrichtung, bei der die Eingabe der
Zugdaten über ein Display im Führerraum erfolgt, muss der
Triebfahrzeugführer die von der PZB-Fahrzeugeinrichtung
übernommenen und zur Kontrolle angezeigten Zugdaten
mit den ursprünglich von ihm eingegebenen Einstellwerten
vergleichen und bei Übereinstimmung durch Betätigen der
Wachsamkeitstaste bestätigen.
(17) Nachdem die PZB-Fahrzeugeinrichtung die Zugdaten
übernommen hat, stellt sie automatisch die passende PZB-
Zugart ein.
Der Triebfahrzeugführer muss prüfen, ob die PZB-
Fahrzeugeinrichtung hiernach die den eingegebenen
Zugdaten entsprechende PZB-Zugart im Führerraum
anzeigt (vgl. Bildgruppe 38).
Einstellung der
PZB-Zugart
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
Seite 79
Gültig ab: 14.12.2025
Bildgruppe 38 Zugdaten eingegeben und PZB-Zugart eingestellt
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: keine
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
Akustische Meldung: keine
Hinweis: Ist der eingegebene Einstellwert BRH kleiner als
60, wird bei einer PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung nach
Übernahme der eingegebenen Zugdaten die LZB-
Betriebssperre wirksam, d. h. eine Fahrt unter LZB-Führung
ist dann nicht möglich.
(18) Werden trotz Aufforderung zur Zugdateneingabe (vgl.
Absatz (9)) keine oder nicht plausible Zugdaten
eingegeben, stellt die PZB-Fahrzeugeinrichtung
automatisch die PZB-Ersatzdaten bzw. bei einer PZB/LZB-
Fahrzeugeinrichtung die Grunddaten als Zugdaten ein.
Hinweise:
Je nach Bauform und Ausführungsvariante der PZB-
Fahrzeugeinrichtung führt die Eingabe unplausibler
Zugdaten nicht zur Einstellung der PZB-Ersatzdaten bzw.
bei einer PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung der Grunddaten,
sondern zu einer automatischen Korrektur der Einstellwerte
auf den jeweils naheliegendsten plausiblen Einstellwert.
LZB-
Betriebssperre
Einstellung der
PZB-
Ersatzdaten
bzw. der
Grunddaten
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
Seite 80
Gültig ab: 14.12.2025
Bei einer PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung ist bei einer Fahrt
mit Grunddaten eine Aufnahme in die LZB-Führung nicht
möglich.
Die PZB-Ersatzdaten bzw. bei einer PZB/LZB-Fahrzeug-
einrichtung die in der für das führende Fahrzeug gültigen
LZB-Einstelltabelle aufgeführten Grunddaten sind in der
PZB-Fahrzeugeinrichtung fest hinterlegt und durch den
Triebfahrzeugführer nicht veränderbar.
Die Wirksamkeit der PZB-Ersatzdaten bzw. bei einer
PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung der Grunddaten zeigt die
PZB-Fahrzeugeinrichtung gemäß Bildgruppe 39 im
Führerraum an.
Bildgruppe 39 PZB-Ersatzdaten bzw. Grunddaten wirksam
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: keine
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
Akustische Meldung: keine
Bei einer PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB ist eine
Zugfahrt mit den PZB-Ersatzdaten nur gemäß Absatz (10)
oder Abschnitt 15 zulässig.
Bei einer PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung ist eine Zugfahrt
mit den Grunddaten nur gemäß Abschnitt 15 zulässig.
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
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(19) Eine Zugfahrt mit Ersatzzugdaten ist bei einer PZB/LZB-
Fahrzeugeinrichtung nur gemäß Abschnitt 15 zulässig.
Wurden bei einer PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung die
Ersatzzugdaten aktiviert, zeigt die PZB/LZB-
Fahrzeugeinrichtung dies gemäß Bildgruppe 40 im
Führerraum an.
Bildgruppe 40 Ersatzzugdaten wirksam
Führerraumanzeigen der PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung mit MFA 7
Akustische Meldung: keine
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung
mit Textmeldungen
Akustische Meldung: keine
(20) Ändern sich die gültigen Zugdaten während einer Zugfahrt,
muss der Triebfahrzeugführer anhalten und die geänderten
gültigen Zugdaten vor der Weiterfahrt an der Dateneingabe-
Schnittstelle eingeben, wenn das Eisenbahnverkehrs-
unternehmen es nicht anders vorgegeben hat.
(21) Kann bei einem Personalwechsel während einer Zugfahrt
der übernehmende Triebfahrzeugführer nicht davon
ausgehen, dass die angezeigte PZB-Zugart den gültigen
Zugdaten entspricht, und die Zeit des Haltes vor der
Weiterfahrt reicht zur Prüfung der Betriebsbereitschaft
gemäß Absatz (4) nicht aus, darf er sich zunächst darauf
beschränken, die Aktivschaltung der PZB-
Einstellung von
Ersatzzugdaten
Änderung der
Zugdaten
während einer
Zugfahrt
Zeitmangel bei
Personal-
wechsel
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PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
Seite 82
Gültig ab: 14.12.2025
Fahrzeugeinrichtung zu überprüfen und die Zugfahrt
anschließend fortsetzen.
Beim nächsten Halt des Zuges mit dafür ausreichender
Aufenthaltszeit muss der Triebfahrzeugführer die gültigen
Zugdaten an der Dateneingabe-Schnittstelle eingeben.
Lassen sich die gültigen Zugdaten aufgrund einer
Fehlfunktion der Dateneingabe-Schnittstelle nicht
eingeben, ist nach Abschnitt 15 zu verfahren.
Rangierfahrten
(22) Der Triebfahrzeugführer muss vor einer Rangierfahrt mit
einem führenden Fahrzeug,
- zu deren Durchführung die PZB nicht mit dem PZB-
Störschalter abgeschaltet werden soll, im führenden
Führerraum überprüfen, ob die PZB-
Fahrzeugeinrichtung aktiv geschaltet ist.
- die gemäß Abschnitt 14 Absatz (3) durchgeführt
werden soll, im führenden Führerraum überprüfen, ob
die PZB-Fahrzeugeinrichtung abgeschaltet ist (PZB-
Hauptschalter befindet sich in der Schaltstellung „EIN“
und PZB-Störschalter ist betätigt).
(23) Geht eine Rangierfahrt nach dem Halt an einem Bahnsteig
in eine signalgeführte Zugfahrt unter Überwachung der PZB
über und zum Zeitpunkt des Anhaltens
- ist weder das Startprogramm noch eine 1000-Hz-
Überwachung, restriktive 1000-Hz-Überwachung,
500-Hz-Überwachung oder restriktive 500-Hz-
Überwachung wirksam und
- zeigt das Ausfahrsignal zeigt Halt,
muss der Triebfahrzeugführer unverzüglich nach dem
Anhalten am Bahnsteig das Startprogramm (vgl.
Abschnitt 7 Absatz (8)) aktivieren. Wurde die PZB nicht
gemäß Abschnitt 14 Absatz (3) mit dem PZB-Störschalter
abgeschaltet, muss er hierzu die PZB-Fahrzeugeinrichtung
erst inaktiv (siehe Abschnitt 13 Absatz (24)) und
anschließend wieder aktiv schalten. Wurde die PZB gemäß
Abschnitt 14 Absatz (3) mit dem PZB-Störschalter
abgeschaltet, muss er erst den PZB-Störbetrieb mittels
Betätigung des PZB-Störschalters beenden und danach die
PZB-Fahrzeugeinrichtung inaktiv und anschließend wieder
aktiv schalten.
Rangierfahrt mit
führendem
Fahrzeug
Übergang von
Rangier- in
Zugfahrt
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Gültig ab: 14.12.2025
13 Bedienen während der Fahrt
Unbeeinflusste Fahrt
(1) Bei unbeeinflusster Fahrt ist in der PZB-Fahrzeugein-
richtung eine Überwachungsgeschwindigkeit gemäß
Abschnitt 6 wirksam.
Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die wirksame PZB-
Zugart mit dem entsprechenden blauen PZB-Zugart-
Leuchtmelder gemäß Bildgruppe 3 im Führerraum an.
Bildgruppe 3 Wirksame PZB-Überwachung bei unbeeinflusster Fahrt
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: keine
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
Akustische Meldung: keine
(2) Werden für die Fahrt die PZB-Ersatzdaten bzw. bei einer
PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung die Grunddaten verwendet,
zeigt die PZB-Fahrzeugeinrichtung dies sowie die
dementsprechend wirksame PZB-Zugart mit dem
zugehörigen blauen PZB-Zugart-Leuchtmelder gemäß
Bildgruppe 41 im Führerraum an.
Geschwindig-
keitsüber-
wachung
Fahrt mit PZB-
Ersatzdaten
bzw.
Grunddaten
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Seite 84
Gültig ab: 14.12.2025
Bildgruppe 41 Wirksame PZB-Überwachung bei unbeeinflusster Fahrt
mit PZB-Ersatzdaten bzw. Grunddaten
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: keine
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
Akustische Meldung: keine
Fahrverhalten bei wirksamen
Überwachungsfunktionen sowie aktiv
geschalteten Geschwindigkeits-
Überwachungseinrichtungen
(3) Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt stets die aktuell
wirksame Überwachungsfunktion (vgl. Abschnitte 7 bis 11)
an.
Im Fall von Überlagerung mehrerer Überwachungs-
funktionen (vgl. Abschnitt 10) zeigt die PZB-Fahrzeugein-
richtung nur die restriktivste Überwachungsfunktion bzw.
die Überwachungsfunktion mit der niedrigsten
Überwachungsgeschwindigkeit an. Zusätzlich werden
hierbei bestimmte PZB-Bedientasten-Betätigungen im
Führerraum angezeigt bzw. von einer akustischen Meldung
begleitet.
Führerraum-
anzeigen
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
Seite 85
Gültig ab: 14.12.2025
(4) Wenn eine Überwachungsfunktion wirksam ist, muss der
Triebfahrzeugführer die Geschwindigkeit des Fahrzeugs so
anpassen, dass die Überwachungsgeschwindigkeit
- des Startprogramms,
- der 1000-Hz-Überwachung,
- der restriktiven 1000-Hz-Überwachung,
- der 500-Hz-Überwachung,
- der restriktiven 500-Hz-Überwachung oder
- bei Befehlstasten-Betätigung nach einer 2000-Hz-
Beeinflussung
um mindestens 5 km/h unterschritten wird.
(5) Ist eine Überwachungsfunktion wirksam und erlaubt die
Signalisierung währenddessen die Fahrt mit einer höheren
als die durch die wirksame Überwachungsfunktion
überwachte Geschwindigkeit (zwischenzeitliche Signalauf-
wertung), muss sich der Triebfahrzeugführer in seinem
Fahrverhalten dennoch nach Absatz (4) richten, bis die
wirksame Überwachungsfunktion beendet ist oder er sich
gemäß Absatz (8) bzw. Absatz (14) befreit hat.
(6) Beim Durchfahren einer Geschwindigkeits-Überwachungs-
einrichtung mit einem GM 2000 Hz als Wirkmagnet (vgl.
Anhang 483.0101A01) muss der Triebfahrzeugführer die
Geschwindigkeit des Fahrzeugs so anpassen, dass es die
Prüfgeschwindigkeit der Geschwindigkeits-Überwachungs-
einrichtung um mindestens 5 km/h unterschreitet.
Hinweis: Durch die Unterschreitung der Prüfgeschwindig-
keit um mindestens 5 km/h wird eine PZB-
Zwangsbremsung infolge technisch bedingter Ab-
weichungen vom Nennwert der Prüfgeschwindigkeit der
Geschwindigkeits-Überwachungseinrichtung vermieden.
Anfahrt im Startprogramm
(7) Die Anfahrt eines an einem Bahnsteig beginnenden oder
wendenden Zuges muss mit wirksamem Startprogramm
(vgl. Abschnitt 7 Absatz (8)) erfolgen.
Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die Wirksamkeit des
Startprogramms ab einer Geschwindigkeit des Fahrzeugs
von mehr als 5 km/h gemäß Bildgruppe 9 im Führerraum
an.
Fahrzeug-
geschwindigkeit
anpassen
Signalauf-
wertung
Durchfahren
einer
Geschwindig-
keits-Über-
wachungs-
einrichtung
Beginnender
oder wendender
Zug
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Seite 86
Gültig ab: 14.12.2025
Bildgruppe 9 Anzeige Startprogramm mit Befreiungsmöglichkeit
bei Fahrzeuggeschwindigkeit von mehr als 5 km/h
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: keine
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
Akustische Meldung: keine
(8) Bei wirksamem Startprogramm besteht für den
Triebfahrzeugführer ab dem Startplatz des Zuges technisch
die Möglichkeit, sich mittels Betätigung der Freitaste aus
dem Startprogramm zu befreien (vgl. Abschnitt 7
Absatz (10)).
Der Triebfahrzeugführer muss sich aus dem
Startprogramm befreien, wenn er zweifelsfrei eine die Fahrt
mit mehr als 30 km/h erlaubende Signalisierung
wahrgenommen hat und innerhalb der nächsten 550 m ab
dem Startplatz der Fahrt keine 500-Hz-Beeinflussung zu
erwarten ist.
(9) Für die Dauer der Betätigung der Freitaste zur Befreiung
aus dem Startprogramm ertönt je nach Bauform und
Ausführungsvariante der PZB-Fahrzeugeinrichtung
entweder ein Dauerton der Hupe oder eine Sprachausgabe.
Pflicht zur
Befreiung
aus dem
Startprogramm
Akustische
Meldung bei
Freitasten-
Betätigung
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Seite 87
Gültig ab: 14.12.2025
Wachsamkeitstaste betätigen
(10) Der Triebfahrzeugführer muss innerhalb von 4 s nach der
Vorbeifahrt an
- einem Signal mit der Bedeutung „Halt erwarten“,
- einem Signal mit der Bedeutung
„Langsamfahrt erwarten“,
- einem Signal, das eine zulässige Geschwindigkeit von
weniger als 100 km/h ankündigt,
- einem Signal Bü 0 oder
- einer alleinstehenden Vorsignaltafel (Signal Ne 2)
die Wachsamkeitstaste betätigen.
(11) Der Triebfahrzeugführer muss die Wachsamkeitstaste auch
dann gemäß Absatz (10) betätigen, wenn zur selben Zeit
bereits eine 1000-Hz-Überwachung oder
restriktive 1000-Hz-Überwachung aktiv und wirksam ist.
(12) Für die Dauer der Betätigung der Wachsamkeitstaste ertönt
je nach Bauform und Ausführungsvariante der PZB-
Fahrzeugeinrichtung entweder ein Dauerton der Hupe oder
eine Sprachausgabe.
(13) Nach der Vorbeifahrt an einem GM 1000 Hz, der dem
Triebfahrzeugführer wegen einer Störung als ständig
wirksam gemeldet wurde, muss er die Wachsamkeitstaste
unabhängig von der Signalisierung innerhalb von 4 s
betätigen.
Befreiung aus 1000-Hz-Überwachung bzw.
restriktiver 1000-Hz-Überwachung
(14) Bei einer wirksamen 1000-Hz-Überwachung bzw.
restriktiven 1000-Hz-Überwachung besteht für den
Triebfahrzeugführer nach mehr als 700 m ab dem Ort der
1000-Hz-Beeinflussung über eine weitere Wegstrecke von
550 m technisch die Möglichkeit, sich mittels Betätigung der
Freitaste aus der 1000-Hz-Überwachung bzw.
restriktiven 1000-Hz-Überwachung zu befreien (vgl.
Abschnitt 7 Absatz (10)).
Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die technische
Möglichkeit zur Befreiung gemäß Bildgruppe 6 bzw.
Bildgruppe 8 im Führerraum an.
Erfordernis
Bereits aktive
Überwachungs-
funktion
Akustische
Meldung bei
Betätigung
Gestörter
GM 1000 Hz
Pflicht zur
Befreiung aus
der 1000-Hz-
Überwachung
bzw. restriktiven
1000-Hz-
Überwachung
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Gültig ab: 14.12.2025
Bildgruppe 6 Wirksame 1000-Hz-Überwachung im Bereich
700 bis 1250 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: keine
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
Akustische Meldung: keine
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Bildgruppe 8 Wirksame restriktive 1000-Hz-Überwachung im Bereich
700 bis 1250 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: keine
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
Akustische Meldung: keine
Der Triebfahrzeugführer muss sich aus der 1000-Hz-
Überwachung bzw. der restriktiven 1000-Hz-Überwachung
befreien, wenn er zweifelsfrei eine die Fahrt mit mehr als
30 km/h erlaubende Signalisierung wahrgenommen hat
und keine 500-Hz-Beeinflussung innerhalb der folgenden
550 m (im Bereich 700 bis 1250 m ab dem Ort der letzten
1000-Hz-Beeinflussung) zu erwarten ist.
(15) Für die Dauer der Betätigung der Freitaste zur Befreiung
aus einer wirksamen 1000-Hz-Überwachung ertönt je nach
Bauform und Ausführungsvariante der PZB-
Fahrzeugeinrichtung entweder ein Dauerton der Hupe oder
eine Sprachausgabe.
Befehlstaste betätigen
(16) Der Triebfahrzeugführer muss zur Vermeidung einer PZB-
Zwangsbremsung durch eine 2000-Hz-Beeinflussung bei
Akustische
Meldung bei
Freitasten-
Betätigung
Erfordernis
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a) erlaubter Vorbeifahrt an einem
- Halt zeigenden oder gestörten Hauptsignal,
- Halt zeigenden Schutzsignal,
- Halt zeigenden oder gestörten Sperrsignal,
- sonstigen Haltsignal für Zugfahrten oder
- Signal Ne 1 (Trapeztafel) am Gegengleis,
b) Vorbeifahrt an einem infolge einer Störung ständig
wirksamen GM 2000 Hz, wenn ein Befehl erteilt wurde
oder
c) Vorbeifahrt an einem als Prüfmagnet dienenden
GM 2000 Hz in einem Ausfahrgleis einer
Fahrzeugeinsatzstelle
die Befehlstaste betätigen.
(17) Wenn bei einer Rangierfahrt die PZB-Fahrzeugeinrichtung
nicht gemäß Abschnitt 14 abgeschaltet wurde, muss der
Triebfahrzeugführer bei der Vorbeifahrt an einem
- Hauptsignal, welches das Signal Sh 1 oder Ra 12 in
Verbindung mit dem Signal Hp 0 zeigt,
- Sperrsignal, welches auch Ziel für Zugfahrten ist und
das Signal Sh 1 oder Ra 12 zeigt,
- Orientierungszeichen „PZB 2000 Hz“
die Befehlstaste betätigen, um eine PZB-Zwangsbremsung
durch eine 2000-Hz-Beeinflussung zu vermeiden.
(18) Für die Dauer der Betätigung der Befehlstaste ertönt je
nach Bauform und Ausführungsvariante der PZB-
Fahrzeugeinrichtung entweder ein Dauerton der Hupe oder
eine Sprachausgabe.
PZB-Zwangsbremsung
(19) Die PZB-Fahrzeugeinrichtung leitet eine bis zum Stillstand
des Fahrzeugs wirkende PZB-Zwangsbremsung ein, wenn
der Triebfahrzeugführer
- ohne betätigte Befehlstaste an einem wirksam
geschalteten GM 2000 Hz vorbeigefahren ist,
- die Wachsamkeitstaste nach einer 1000-Hz-
Beeinflussung nicht zeitgerecht betätigt hat,
- sich unberechtigterweise vor einer 500-Hz-
Beeinflussung mit der Freitaste aus einer 1000-Hz-
Rangierfahrt
Akustische
Meldung bei
Befehlstasten-
Betätigung
Wirkung bis
zum Stillstand
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Überwachung, einer restriktiven 1000-Hz-
Überwachung oder dem Startprogramm befreit hat,
- die Prüfgeschwindigkeit einer 2000-Hz-
Geschwindigkeits-Überwachungseinrichtung
überschritten hat,
- die Überwachungsgeschwindigkeit
- während des wirksamen Startprogramms,
- während einer wirksamen 1000-Hz-
Überwachung bzw. restriktiven 1000-Hz-
Überwachung,
- während einer wirksamen 500-Hz-
Überwachung bzw. restriktiven 500-Hz-
Überwachung oder
- bei betätigter Befehlstaste nach einer 2000-Hz-
Beeinflussung
überschritten hat oder
- die PZB-Fahrzeugeinrichtung während der Fahrt mit
dem PZB-Störschalter abgeschaltet hat.
Während einer bis zum Stillstand des Fahrzeugs wirkenden
PZB-Zwangsbremsung ertönt je nach Bauform und
Ausführungsvariante der PZB-Fahrzeugeinrichtung
entweder ein Dauerton der Hupe oder eine Sprachausgabe.
(20) Um die Fahrt nach einer bis zum Stillstand des Fahrzeugs
wirkenden PZB-Zwangsbremsung fortsetzen zu können,
muss der Triebfahrzeugführer die PZB-Zwangsbremsung
durch Betätigung der Freitaste lösen. Hierzu ist die
Freitaste so lange zu betätigen, bis der Dauerton der Hupe
bzw. die Sprachausgabe verstummt.
(21) Die Betätigung der Freitaste zum Lösen einer bis zum
Stillstand des Fahrzeugs wirkenden PZB-Zwangsbremsung
ist nur wirksam, wenn
- eine von der Bauform der PZB-Fahrzeugeinrichtung
abhängige Mindestzeit verstrichen ist und
- die Geschwindigkeit des Fahrzeugs kleiner als oder
gleich 30 km/h ist.
(22) Die PZB-Fahrzeugeinrichtung reaktiviert die gelöste PZB-
Zwangsbremsung selbsttätig, wenn das Fahrzeug 15 s
nach Unterschreiten einer Geschwindigkeit von 30 km/h
noch nicht zum Halten gekommen ist. Das Lösen dieser
reaktivierten PZB-Zwangsbremsung durch Betätigung der
Freitaste ist erst im Stillstand des Fahrzeugs möglich.
Lösen
Wirksamkeit der
Freitaste
Selbsttätige
Reaktivierung
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(23) Die PZB-Fahrzeugeinrichtung leitet bei weiterer Erhöhung
der Geschwindigkeit des Fahrzeugs nach Einsetzen der
Warnung eine PZB-Zwangsbremsung mit selbsttätiger
Aufhebung ein, wenn der Triebfahrzeugführer die
Überwachungsgeschwindigkeit
- bei unbeeinflusster Fahrt oder
- im PZB-Störbetrieb
überschritten hat.
Nach Unterschreitung der Überwachungsgeschwindigkeit
hebt die PZB-Fahrzeugeinrichtung diese PZB-
Zwangsbremsung selbsttätig auf.
Während einer PZB-Zwangsbremsung mit selbsttätiger
Aufhebung ertönt je nach Bauform und
Ausführungsvariante der PZB-Fahrzeugeinrichtung
entweder ein Dauerton der Hupe oder eine Sprachausgabe.
Inaktivschalten der PZB-Fahrzeugeinrichtung
(24) Zum Inaktivschalten der PZB-Fahrzeugeinrichtung nach
Beendigung der Fahrt muss der Triebfahrzeugführer die
eingestellte für den Betrieb als führendes Fahrzeug
geeignete Fahrtrichtung deaktivieren (z. B. durch
Einstellung der Nullstellung bei einem Fahrzeug mit
Fahrtrichtungsschalter).
14 Ab-/Ausschalten
(1) Die PZB-Fahrzeugeinrichtung wird mit dem PZB-Stör-
schalter abgeschaltet (manuelle Umschaltung in den PZB-
Störbetrieb).
Die PZB-Fahrzeugeinrichtung darf nur im Stillstand des
Fahrzeugs abgeschaltet werden.
Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die erfolgte
Abschaltung gemäß Bildgruppe 35 im Führerraum an.
Geschwindig-
keitsabhängige
Wirkung
Deaktivieren der
eingestellten
Fahrtrichtung
Abschalten
mit dem PZB-
Störschalter
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Bildgruppe 35 Wirksamer PZB-Störbetrieb bei betätigtem
PZB-Störschalter
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: keine
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
Akustische Meldung: keine
(2) Der Triebfahrzeugführer muss die PZB-
Fahrzeugeinrichtung mit dem PZB-Störschalter bei
Störungen und in folgenden Fällen abschalten:
1. Bei nachgeschobenen Zügen auf dem nicht mit dem
Zug gekuppelten Schiebe-Triebfahrzeug.
2. Auf Triebfahrzeugen in geschobenen Zügen, wenn
der in Fahrtrichtung vordere Führerraum besetzt
werden muss, um die Signal- und
Streckenbeobachtung sicherzustellen.
3. Auf Triebfahrzeugen in geschobenen Zügen, wenn
diese funkferngesteuert sind.
Vorgaben für
das Abschalten
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4. Es wird mit Funkfernsteuerung rangiert.
(3) Der Triebfahrzeugführer darf die PZB-Fahrzeugeinrichtung
mit dem PZB-Störschalter für die Durchführung von
Rangierfahrten abschalten, wenn
- mit Notfalltechnik im Fall dringlicher Anforderung,
- im Rahmen von Arbeiten auf Grundlage einer Bau-
und Betriebsanweisung (Betra) oder
- voraussichtlich länger als 30 Minuten
rangiert wird.
(4) Die PZB-Fahrzeugeinrichtung wird mit dem PZB-
Hauptschalter ausgeschaltet.
Bei PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtungen ist der PZB-
Hauptschalter identisch mit dem LZB-Hauptschalter. Es
sind zusätzlich die Bedienvorgaben in Richtlinie 483.0202
für den LZB-Hauptschalter zu beachten.
(5) Der Triebfahrzeugführer muss die PZB-
Fahrzeugeinrichtung mit dem PZB-Hauptschalter in
folgenden Fällen ausschalten:
1. Auf der Zuglok bei Fahrten mit Vorspann.
2. Bei nachgeschobenen Zügen auf dem mit dem Zug
gekuppelten Schiebe-Triebfahrzeug.
3. Auf anderen nicht führenden Fahrzeugen mit
besetzten Führerräumen im Zug, wenn eine für den
Betrieb als führendes Fahrzeug geeignete
Fahrtrichtung aktiviert ist (z. B. eingestellte
Fahrtrichtung „Vorwärts“ bei einem Fahrzeug mit
Fahrtrichtungsschalter).
4. Wenn bei Störungen das Abschalten der PZB-
Fahrzeugeinrichtung mit dem PZB-Störschalter
erfolglos war.
15 Technische Unregelmäßigkeiten und
Störungen
(1) Eine technische Unregelmäßigkeit innerhalb einer PZB-
Fahrzeugeinrichtung ist eine Fehlfunktion bzw. ein
Funktionsausfall, welche bzw. welcher die Betriebs-
bereitschaft der PZB-Fahrzeugeinrichtung und die PZB-
Überwachung in einer das Bremsvermögen des Zuges
nicht übersteigenden PZB-Zugart nicht beeinträchtigt.
(2) Eine Störung der PZB-Fahrzeugeinrichtung liegt vor, wenn
infolge einer Fehlfunktion bzw. eines Funktionsausfalls die
Abschalten bei
Rangierfahrt
Ausschalten
mit dem PZB-
Hauptschalter
Vorgaben
für das
Ausschalten
Technische
Unregel-
mäßigkeit
Störung
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Gültig ab: 14.12.2025
Betriebsbereitschaft der PZB-Fahrzeugeinrichtung nicht
hergestellt werden kann oder die PZB-Überwachung nur in
einer PZB-Zugart erfolgen könnte, die ein höheres
Bremsvermögen erfordert als es der Zug aufweist.
(3) In folgenden Fällen liegt eine technische Unregelmäßigkeit
an der PZB-Fahrzeugeinrichtung vor:
- Es wird je nach Bauform und Ausführungsvariante der
PZB-Fahrzeugeinrichtung eine Störungssammel-
meldung im Führerraum und eine begleitende
akustische Meldung gemäß Bildgruppe 42 oder eine
spezifische, die technische Unregelmäßigkeit
beschreibende Meldung auf einem nicht zur PZB-
Fahrzeugeinrichtung gehörenden Führerrauman-
zeigegerät ausgegeben.
Bildgruppe 42 Störungssammelmeldung (Anzeige einer technischen
Unregelmäßigkeit)
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: kurzzeitig Hupe
- Es kommt zu wiederholten PZB-Zwangsbremsungen,
die trotz ordnungsgemäßer Bedienung und
Unterschreitung der wirksamen Überwachungsge-
schwindigkeit auftreten, deren Ursache sich jedoch
ermitteln und beheben lässt.
- Die Dateneingabe-Schnittstelle funktioniert fehlerhaft
oder gar nicht und die Fahrt mit PZB-Ersatzdaten bzw.
bei einer PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung mit Grund-
oder Ersatzzugdaten ist möglich.
(4) In folgenden Fällen liegt eine Störung der PZB-
Fahrzeugeinrichtung vor:
- Die Betriebsbereitschaft wird nicht im Führerraum
angezeigt.
Erkennen
technischer
Unregel-
mäßigkeiten
Erkennen einer
Störung
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
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Gültig ab: 14.12.2025
- Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt je nach Bauform
und Ausführungsvariante eine Störung der PZB-
Fahrzeugeinrichtung und ggf. deren Ursache sowie
den automatisch aktivierten PZB-Störbetrieb gemäß
Bildgruppe 43 im Führerraum an.
Bildgruppe 43 Störung und automatisch aktivierter PZB-Störbetrieb
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: keine
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
Akustische Meldung: keine
- PZB-Zwangsbremsungen können nicht wirksam
werden (z. B. bei nicht funktionierendem Brems-
eingriff).
- Es kommt zu wiederholten PZB-Zwangsbremsungen,
die trotz ordnungsgemäßer Bedienung und
Unterschreitung der wirksamen Überwachungsge-
schwindigkeit auftreten und deren Ursache nicht
ersichtlich ist und daher nicht behoben werden kann.
- Die Dateneingabe-Schnittstelle funktioniert fehlerhaft
oder gar nicht und die Fahrt mit PZB-Ersatzdaten bzw.
bei einer PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung mit Grund-
oder Ersatzzugdaten ist nicht möglich.
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Gültig ab: 14.12.2025
(5) Für bestimmte Fälle von technischen Unregelmäßigkeiten
und Störungen, die unabhängig von der Bauform und
Ausführungsvariante der PZB-Fahrzeugeinrichtung
auftreten können, sind Vorgaben zu Abhilfemaßnahmen
oder die Beschreibung der Auswirkungen in
Anhang 483.0101A05 enthalten.
(6) Alle technischen Unregelmäßigkeiten, die zu einer
Verspätung oder Beschränkung der Geschwindigkeit
führen können, muss der Triebfahrzeugführer der
betriebsleitenden Stelle sowie der auftraggebenden Stelle
melden.
(7) Wenn die PZB-Fahrzeugeinrichtung gestört ist, muss der
Triebfahrzeugführer dies unverzüglich der betriebs-
leitenden Stelle sowie der auftraggebenden Stelle melden.
(8) Befindet sich der Fahrzeugmagnet beim Aktivschalten der
PZB-Fahrzeugeinrichtung oder während eines Haltes über
einem wirksam geschalteten Gleismagnet, kommt es zu
einer Dauerbeeinflussung.
Wie in dieser Situation zu verfahren ist, hängt von der
Bauform und Ausführungsvariante der PZB-
Fahrzeugeinrichtung ab. Es sind die diesbezüglichen
Vorgaben des Eisenbahnverkehrsunternehmens zu
beachten.
(9) Der Triebfahrzeugführer muss eine PZB-
Streckeneinrichtung als gestört betrachten, wenn die
streckenseitige Beeinflussung oder ausbleibende
streckenseitige Beeinflussung im Widerspruch zur
Signalisierung steht.
Der Triebfahrzeugführer muss eine Geschwindigkeits-
Überwachungseinrichtung als gestört betrachten, wenn
trotz Unterschreiten der Prüfgeschwindigkeit der
Geschwindigkeits-Überwachungseinrichtung (vgl.
Anhang 483.0101A01) um ca. 5 km/h eine streckenseitige
Beeinflussung bzw. bei Überschreitung der
Prüfgeschwindigkeit um ca. 5 km/h keine streckenseitige
Beeinflussung erfolgt.
Der Triebfahrzeugführer muss eine gestörte PZB-
Streckeneinrichtung unverzüglich der betriebsleitenden
Stelle melden.
Abhilfemaß-
nahmen bzw.
Auswirkungen
Technische
Unregelmäßig-
keiten melden
Gestörte PZB-
Fahrzeugeinrich
tung melden
Dauerbeein-
flussung
Erkennen von
gestörten
PZB-Strecken-
einrichtungen