git-subtree-dir: bahn/wissensdatenbank git-subtree-split: 07a8196e5f9e55d027f90485beb95f4006387669
3750 lines
136 KiB
Markdown
3750 lines
136 KiB
Markdown
---
|
||
domain: "regelwerk"
|
||
tool: "allgemein"
|
||
scope: "allgemein"
|
||
tags: ["domain:regelwerk", "tool:allgemein", "scope:allgemein", "regelwerk", "betrieblich-technisch"]
|
||
owners: []
|
||
component_type: "pdf"
|
||
source: "www.dbinfrago.com"
|
||
url: "https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13191896/29bfb307653ead442549c7f0c88f2ef6/Ril-483-0101-INB-2026-data.pdf"
|
||
last_updated: "2026-06-26"
|
||
review_status: "approved"
|
||
review_notes: ""
|
||
content_hash: "1447cf71e7655c00"
|
||
contact: "einfachbahn@deutschebahn.com"
|
||
meta_fingerprint: "395b4acb40093e35"
|
||
---
|
||
|
||
DB InfraGO AG | Sitz: Frankfurt am Main | Registergericht: Frankfurt am Main
|
||
HRB 50879 | USt-IdNr.: DE 199861757 | Vorsitz des Aufsichtsrats: Berthold Huber
|
||
Vorstand: Dr. Philipp Nagl (Vorsitz), Jens Bergmann, Ingrid Felipe, Dr. Christian Gruß, Heike Junge-Latz, Heinz
|
||
Siegmund, Ralf Thieme
|
||
Nähere Informationen zur Datenverarbeitung der DB InfraGO AG finden Sie hier: www.dbinfrago.com/datenschutz
|
||
Seite 1 von 5
|
||
DB InfraGO AG
|
||
Zentrale
|
||
Bauartverantwortung und
|
||
Instandhaltungsmanagement
|
||
Sicherungskomponenten und INA-Planung (I.IAI 45)
|
||
Caroline-Michaelis-Straße 5-11
|
||
10115 Berlin
|
||
Steffen Schöneich
|
||
steffen.schoeneich@deutschebahn.com
|
||
+49 30 297 57182
|
||
+49 175 4342778
|
||
DB InfraGO AG | I.IAI 45
|
||
Caroline-Michaelis-Straße 5-11 | 10115 Berlin
|
||
Zugangsberechtigte und Kunden der
|
||
DB InfraGO AG
|
||
14.12.2025
|
||
Aktualisierung 4 der Richtlinie 483.0101 „PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen“ mit
|
||
Inkraftsetzungsdatum zum 14.12.2025
|
||
Sehr geehrte Damen und Herren,
|
||
zum Datum der Inkraftsetzung der Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG (INB)
|
||
2026 wird die Aktualisierung 4 der Richtlinie 483.0101 in Kraft gesetzt. Die Richtlinie 483.0101
|
||
ist ein betrieblich-technisches Regelwerk mit verbindlich geltenden Bestimmungen für die
|
||
Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der DB InfraGO AG.
|
||
Die in bauformspezifisch formulierter Form in den zum 14.12.2025 außer Kraft tretenden PZB-
|
||
Bedienrichtlinien 483.0111, 483.0112, 483.0113 und 483.0114 sowie die bisher schon in
|
||
allgemeingültig formulierter Form in der allgemeinen PZB-Richtlinie 483.0101 enthaltenen
|
||
Vorgaben und Beschreibungen zu den technischen Komponenten einer PZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung, zur Vorbereitung der PZB-Fahrzeugeinrichtung (Herstellung der
|
||
Betriebsbereitschaft) einschließlich der Eingabe von Zugdaten, zu betrieblich notwendigen
|
||
Bedienhandlungen sowie zum Umgang mit technischen Unregelmäßigkeiten und Störungen
|
||
wurden in der aktualisierten Richtlinie 483.0101 zusammengeführt und gebündelt.
|
||
Dabei wurde der Regelungsumfang der Richtlinie 483.0101 auf diejenigen Vorgaben und
|
||
Beschreibungen beschränkt, welche für das anforderungsgerechte Funktionieren und Bedienen
|
||
der PZB-Fahrzeugeinrichtung zwingend erforderlich sind und daher auch weiterhin direkt durch
|
||
die DB InfraGO AG als Eisenbahninfrastrukturunternehmen verbindlich für alle
|
||
Eisenbahnverkehrsunternehmen vorgegeben werden müssen. In diesem Zusammenhang ist
|
||
die Vorgabe zur Sichtprüfung bestimmter Außenkomponenten der PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
(Fahrzeugmagnete, Wegimpulsgeber, Verbindungsleitungen) durch den Triebfahrzeugführer im
|
||
Rahmen der Vorbereitungs- oder Abschlussarbeiten ersatzlos entfallen. Alle darüber
|
||
hinausgehenden Regelungssachverhalte sind künftig durch die
|
||
|
||
Seite 2 von 5
|
||
Eisenbahnverkehrsunternehmen in eigener Verantwortung nach Maßgabe der ebenfalls zum
|
||
14.12.2025 in Kraft tretenden Richtlinie 483.0100 zu regeln.
|
||
Anlass für diese Überarbeitung war zum einen, dass die Richtlinie 483.0101 und die zum
|
||
14.12.2025 außer Kraft tretenden PZB-Bedienrichtlinien 483.0111, 483.0112, 483.0113 und
|
||
483.0114 nicht der EU-rechtlich vorgegebenen Verantwortungsteilung zwischen
|
||
Eisenbahninfrastrukturunternehmen und Eisenbahnverkehrsunternehmen entsprach. Zum
|
||
anderen existiert eine enorme Vielfalt an Fahrzeugtypen und -varianten mit jeweils
|
||
unterschiedlichen Bauformen und Ausführungsvarianten von PZB-Fahrzeugeinrichtungen, über
|
||
welche die DB InfraGO AG nicht hinreichend informiert wird. Aus diesen Gründen ist die DB
|
||
InfraGO AG nicht mehr in der Lage, weiterhin bauformspezifische PZB-Bedienrichtlinien
|
||
herauszugeben und deren Plausibilität und Aktualität zu gewährleisten.
|
||
Ferner wurden die die Bedienung der PZB-Fahrzeugeinrichtung betreffenden Inhalte aus den
|
||
Ausnahmegenehmigungen 02 und 04 zur Richtlinienfamilie 483 in die Richtlinie 483.0101
|
||
eingearbeitet.
|
||
Mit der Aktualisierung 4 hat die Richtlinie 483.0101 eine neue Gliederungsstruktur erhalten:
|
||
Neuer Abschnitt 1
|
||
Der neue Abschnitt 1 enthält detaillierte Regelungen zum Geltungsbereich. Hierbei werden
|
||
die Besonderheiten von PZB-Fahrzeugeinrichtungen, welche im Betriebsprogramm „PZB
|
||
90 AVG“ betrieben werden, berücksichtigt.
|
||
Zudem regelt ein neuer Absatz die Nichtgeltung der Richtlinie 483.0101 in Bezug auf von
|
||
Eisenbahnverkehrsunternehmen im Streckennetz der S-Bahn Hamburg eingesetzte
|
||
Fahrzeuge, die signalgeführt und unter Überwachung der PZB im Betriebsprogramm „PZB
|
||
90 S-Bahn Hamburg“ verkehren.
|
||
Neuer Abschnitt 2
|
||
Der neue Abschnitt 2 enthält Definitionen von in der Richtlinie 483.0101 verwendeten
|
||
Begrifflichkeiten sowie die Beschreibung der angewandten Prinzipien bei der Darstellung
|
||
von Führerraumanzeigen.
|
||
Neuer Abschnitt 3
|
||
Die Beschreibung der Aufgaben der PZB werden mit Richtlinienfamilie 301 (Signalbuch)
|
||
und Richtlinie 819.1310 (Planungsgrundsätze für PZB-Streckeneinrichtungen) harmonisiert
|
||
und im neuen Abschnitt 3 verortet.
|
||
Neuer Abschnitt 4
|
||
Die allgemeinen Beschreibungen der PZB-Streckeneinrichtungen wurden präzisiert und im
|
||
neuen Abschnitt 4 zusammengefasst.
|
||
Neuer Abschnitt 5
|
||
Die vormals zum Teil in der Richtlinie 483.0101 und zum Teil in den bauformspezifischen
|
||
PZB-Bedienrichtlinien 483.0111, 483.0112, 483.0113 und 483.0114 enthaltenen
|
||
Beschreibungen der technischen Komponenten einer PZB-Fahrzeugeinrichtung wurden im
|
||
neuen Abschnitt 5 in allgemeingültiger Form zusammengeführt.
|
||
Neue Abschnitte 6 bis 11
|
||
Die vormals zum Teil in der Richtlinie 483.0101 und zum Teil in den bauformspezifischen
|
||
PZB-Bedienrichtlinien 483.0111, 483.0112, 483.0113 und 483.0114 enthaltenen
|
||
Beschreibungen der Überwachungsfunktionen wurden in komplett überarbeiteter,
|
||
|
||
Seite 3 von 5
|
||
allgemeingültig formulierter und neu gegliederter Form in den neuen Abschnitten 6 bis 11
|
||
zusammengefasst.
|
||
Neuer Abschnitt 12
|
||
Die vormals zum Teil in der Richtlinie 483.0101 und zum Teil in den bauformspezifischen
|
||
PZB-Bedienrichtlinien 483.0111, 483.0112, 483.0113 und 483.0114 enthaltenen Vorgaben
|
||
zur Vorbereitung der PZB-Fahrzeugeinrichtung (Herstellung der Betriebsbereitschaft)
|
||
einschließlich der Eingabe von Zugdaten wurden in komplett überarbeiteter, allgemeingültig
|
||
formulierter und neu gegliederter Form im neuen Abschnitt 12 zusammengefasst. Hierbei
|
||
sind
|
||
die Beschreibungen des Prüflaufs zur Funktionsprüfung der PZB-Fahrzeugeinrichtung,
|
||
alle bauform- bzw. fahrzeugspezifischen Beschreibungen der Bedienabfolgen zur
|
||
Eingabe und Kontrolle der gültigen Zugdaten,
|
||
die Vorgaben zur Vorbereitung der Fahrtenregistrierung sowie zur Eingabe der
|
||
weiteren Daten für die Fahrtenregistrierung (Triebfahrzeugführer-Nummer und Zug-
|
||
Nummer) sowie
|
||
die Vorgaben zur Vorbereitung der PZB-Fahrzeugeinrichtung bei Einsatz eines nicht
|
||
für den Betrieb unter LZB-Führung ausgebildeten Triebfahrzeugführers auf einem
|
||
Fahrzeug mit PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
entfallen.
|
||
Eine neue Bedienvorgabe zur Aktivierung des Startprogramms bei Übergang von einer
|
||
Rangierfahrt in eine Zugfahrt schließt die diesbezügliche Regelungslücke.
|
||
Neuer Abschnitt 13
|
||
Die vormals zum Teil in der Richtlinie 483.0101 und zum Teil in den bauformspezifischen
|
||
PZB-Bedienrichtlinien 483.0111, 483.0112, 483.0113 und 483.0114 enthaltenen Vorgaben
|
||
zu betrieblich notwendigen Bedienhandlungen während der Fahrt wurden präzisiert, neu
|
||
gegliedert, mit Richtlinienfamilie 301 (Signalbuch) harmonisiert und im neuen Abschnitt 13
|
||
zusammengefasst.
|
||
Darüber hinaus schreiben neue Bedienvorgaben das Bedienen der Befehlstaste zur
|
||
Vermeidung von PZB-Zwangsbremsungen zum einen bei Vorbeifahrt an einem als
|
||
Prüfmagnet dienenden Gleismagnet 2000 Hz in einem Ausfahrgleis einer
|
||
Fahrzeugeinsatzstelle und zum anderen während des Rangierens mit nicht abgeschalteter
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bei Vorbeifahrt an einem Hauptsignal, welches Hp 0 in
|
||
Verbindung mit Sh 1/Ra 12 zeigt, oder an einem Sperrsignal, welches auch Ziel für
|
||
Zugfahrten ist und das Signal Sh 1 oder Ra 12 zeigt, vor.
|
||
Neuer Abschnitt 14
|
||
Die vormals zum Teil in der Richtlinie 483.0101 und zum Teil in den bauformspezifischen
|
||
PZB-Bedienrichtlinien 483.0111, 483.0112, 483.0113 und 483.0114 enthaltenen Vorgaben
|
||
zum Ab- und Ausschalten der PZB-Fahrzeugeinrichtung wurden präzisiert und im neuen
|
||
Abschnitt 14 zusammengefasst.
|
||
Des Weiteren berücksichtigen die Bedienvorgaben zum Abschalten der PZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung mit dem Störschalter nun auch die Fälle Triebfahrzeuge in
|
||
geschobenen Zügen mit Funkfernsteuerung und Rangieren mit Funkfernsteuerung.
|
||
Das Abschalten der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit dem Störschalter zur Durchführung von
|
||
Rangierfahrten wurde wie folgt neu geregelt:
|
||
|
||
Seite 4 von 5
|
||
Das Abschalten ist nicht mehr Pflicht, sondern wird erlaubt.
|
||
Um den infrastrukturseitigen Flankenschutzbedarf auf demselben Niveau wie bisher
|
||
belassen zu können, wurde die Erlaubnis zum Abschalten der PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
mit dem Störschalter auf Rangierfahrten beschränkt, die nach Einschätzung des
|
||
Triebfahrzeugführers voraussichtlich länger als 30 Minuten dauern werden.
|
||
Für die Fälle von Rangierfahrten mit Notfalltechnik oder im Rahmen einer Bau- und
|
||
Betriebsanweisung (Betra) spielt der Flankenschutzbedarf keine Rolle, weswegen diese
|
||
Fälle von der Zeitvorgabe bezüglich des Abschaltens der PZB-Fahrzeugeinrichtung zur
|
||
Durchführung von Rangierfahrten ausgenommen werden.
|
||
Neuer Abschnitt 15
|
||
Die vormals zum Teil in der Richtlinie 483.0101 und zum Teil in den bauformspezifischen
|
||
PZB-Bedienrichtlinien 483.0111, 483.0112, 483.0113 und 483.0114 enthaltenen
|
||
allgemeinen Vorgaben zum Umgang mit technischen Unregelmäßigkeiten und Störungen
|
||
wurden präzisiert, neu gegliedert und im neuen Abschnitt 15 zusammengefasst. Hierbei
|
||
sind alle bauform- bzw. fahrzeugspezifischen Vorgaben zur Verfahrensweise im Fall einer
|
||
Dauerbeeinflussung entfallen.
|
||
Außerdem sind Definitionen für die Begriffe "technische Unregelmäßigkeit" und "Störung"
|
||
neu hinzugekommen.
|
||
Anhang 483.0101A01
|
||
Anhang 483.0101A01 hat ein komplett überarbeitetes, neu gegliedertes und mit
|
||
Richtlinienfamilie 301 (Signalbuch) sowie den infrastrukturseitigen Planungsregelwerken
|
||
(insbesondere mit Richtlinie 819.1310 [Planungsgrundsätze für PZB-
|
||
Streckeneinrichtungen]) harmonisiertes Erscheinungsbild erhalten.
|
||
Neue Anhänge 483.0101A02 und 483.0101A03
|
||
Die neuen Anhänge 483.0101A02 und 483.0101A03 enthalten in Bildgruppen
|
||
zusammengefasste Anzeigebilder, welche die Darstellungsformen verschiedener, von Art
|
||
und Ausführungsvariante der Anzeigeeinrichtung abhängiger Führerraumanzeigen
|
||
wiedergeben.
|
||
Neuer Anhang 483.0101A04
|
||
Die vormals in den bauformspezifischen PZB-Bedienrichtlinien 483.0111, 483.0112,
|
||
483.0113 und 483.0114 enthaltenen Vorgaben zu anzuwendenden Einstellwerten bei
|
||
Eingabe der PZB-Zugdaten (PZB-Einstelltabelle) wurden im neuen Anhang 483.0101A04 in
|
||
allgemeingültiger Form zusammengeführt.
|
||
Neuer Anhang 483.0101A05
|
||
Die vormals zum Teil in der Richtlinie 483.0101 und zum Teil in den bauformspezifischen
|
||
PZB-Bedienrichtlinien 483.0111, 483.0112, 483.0113 und 483.0114 enthaltenen
|
||
fallbezogenen Vorgaben zum Umgang mit technischen Unregelmäßigkeiten und Störungen
|
||
wurden in neu gegliederter und allgemeingültiger Form im neuen Anhang 483.0101A05
|
||
zusammengeführt. Hierbei sind alle bauform- bzw. fahrzeugspezifischen sowie auf die
|
||
Fahrtenregistrierung bezogenen Vorgaben zum Umgang mit technischen
|
||
Unregelmäßigkeiten und Störungen entfallen.
|
||
|
||
Seite 5 von 5
|
||
Neuer Anhang 483.0101A99
|
||
Der neue Anhang 483.0101A99 enthält das aktualisierte Verzeichnis der Abkürzungen, das
|
||
sowohl für die Richtlinien 483.0100, 483.0101 und 483.0102 (inkl. aller Anhänge und
|
||
Zusätze) als auch für die Richtlinien 483.0200, 483.0201 und 483.0202 (inkl. aller
|
||
Anhänge) gilt.
|
||
Neuer Zusatz 483.0101Z01
|
||
Der neue Zusatz 483.0101Z01 enthält die besonderen Bedienvorgaben für eine im
|
||
Betriebsprogramm „PZB 90 AVG“ betriebene PZB-Fahrzeugeinrichtung und schließt die
|
||
diesbezügliche Regelungslücke.
|
||
Neuer Zusatz 483.0101Z02
|
||
Der neue Zusatz 483.0101Z02 enthält die sich aus dem Einsatz der PZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung der Bauform I60M ergebenden Abweichungen von bzw. die
|
||
erforderlichen Ergänzungen zu den Vorgaben der Richtlinie 483.0101.
|
||
Zur weitergehenden Information können die nachfolgend aufgelisteten Begleitdokumente über
|
||
die E-Mail-Adresse ZZS-Systembetreuung@deutschebahn.com angefragt und bezogen
|
||
werden:
|
||
Synopse zur Aktualisierung 4 der Richtlinie 483.0101
|
||
Zusammenstellung miteinander zusammenhängender Regelungen in Ril 483.0101 bzw. Ril
|
||
483.0102 und Ril 483.0100
|
||
Überträge entfallende Ril 483.0111 in die Zusätze 483.0100Z10 und 483.0100Z11
|
||
Überträge entfallende Ril 483.0112 in den Zusatz 483.0100Z12
|
||
Überträge entfallende Ril 483.0113 in den Zusatz 483.0100Z13
|
||
Überträge entfallende Ril 483.0114 in den Zusatz 483.0100Z14
|
||
Mit freundlichen Grüßen
|
||
DB InfraGO AG
|
||
i. V. i. A.
|
||
Dr. Clemens Fuhrmann Steffen Schöneich
|
||
Digital
|
||
unterschrieben von
|
||
Steffen Schöneich
|
||
Datum: 2024.12.02
|
||
14:40:27 +01'00'
|
||
Clemens
|
||
Fuhrmann
|
||
Digital unterschrieben
|
||
von Clemens Fuhrmann
|
||
Datum: 2024.12.03
|
||
05:30:17 +01'00'
|
||
|
||
Richtlinie
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 1
|
||
483.0101 / 0111 / 0112 / 0113 / 0114 (alt)
|
||
Fachautor: I.IAI 45 | Steffen Schöneich | steffen.schoeneich@deutschebahn.com Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Inhaltsverzeichnis
|
||
1 Geltungsbereich und Zweck der Richtlinie .......................... 2
|
||
2 Allgemeine Begriffsbestimmungen und
|
||
Darstellungsprinzipien ......................................................... 2
|
||
3 Aufgaben der PZB .............................................................. 5
|
||
4 Arten von PZB-Streckeneinrichtungen ................................ 6
|
||
5 Aufbau der PZB-Fahrzeugeinrichtung ................................ 7
|
||
6 Geschwindigkeitsüberwachung bei unbeeinflusster Fahrt 11
|
||
7 1000-Hz-Überwachung und Startprogramm ..................... 14
|
||
8 500-Hz-Überwachung ....................................................... 25
|
||
9 2000-Hz-Beeinflussung ..................................................... 30
|
||
10 Überlagerung bei gleichzeitig aktiven
|
||
Überwachungsfunktionen ................................................. 33
|
||
11 Geschwindigkeitsüberwachung im PZB-Störbetrieb ......... 66
|
||
12 Vorbereitung der PZB-Fahrzeugeinrichtung ..................... 70
|
||
Rangierfahrten .................................................................. 82
|
||
13 Bedienen während der Fahrt ............................................ 83
|
||
Unbeeinflusste Fahrt ......................................................... 83
|
||
Fahrverhalten bei wirksamen Überwachungsfunktionen
|
||
sowie aktiv geschalteten Geschwindigkeits-
|
||
Überwachungseinrichtungen ............................................ 84
|
||
Anfahrt im Startprogramm ................................................. 85
|
||
Wachsamkeitstaste betätigen ........................................... 87
|
||
Befreiung aus 1000-Hz-Überwachung bzw. restriktiver
|
||
1000-Hz-Überwachung ..................................................... 87
|
||
Befehlstaste betätigen ...................................................... 89
|
||
PZB-Zwangsbremsung ..................................................... 90
|
||
Inaktivschalten der PZB-Fahrzeugeinrichtung .................. 92
|
||
14 Ab-/Ausschalten ................................................................ 92
|
||
15 Technische Unregelmäßigkeiten und Störungen .............. 94
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 2
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
1 Geltungsbereich und Zweck der Richtlinie
|
||
(1) Diese Richtlinie gilt für Eisenbahnverkehrsunternehmen,
|
||
die Fahrzeuge signalgeführt und unter Überwachung der
|
||
Punktförmigen Zugbeeinflussung (PZB) verkehren lassen.
|
||
(2) Diese Richtlinie gilt nicht in Bezug auf von
|
||
Eisenbahnverkehrsunternehmen im Streckennetz der
|
||
S-Bahn Hamburg eingesetzte Fahrzeuge, die signalgeführt
|
||
und unter Überwachung der PZB im Betriebsprogramm
|
||
„PZB 90 S-Bahn Hamburg“ verkehren.
|
||
(3) Diese Richtlinie enthält Vorgaben für das Bedienen einer im
|
||
Betriebsprogramm „PZB 90“ betriebenen PZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung. Ziel der Vorgaben ist es, das
|
||
anforderungsgerechte Zusammenwirken der PZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung mit den PZB-Streckeneinrichtungen
|
||
sicherzustellen.
|
||
(4) Zielgruppe der Richtlinie sind
|
||
- Triebfahrzeugführer,
|
||
- Lehrkräfte für Triebfahrzeugführer,
|
||
- Mitarbeiter von Eisenbahnverkehrsunternehmen mit
|
||
Planungs-, Leitungs- und Überwachungsaufgaben.
|
||
(5) Bei einem zweisystemfähigen „Leichten Nahverkehrs-
|
||
triebwagen“ (LNT), welcher signalgeführt und unter
|
||
Überwachung der PZB im Betriebsprogramm
|
||
„PZB 90 AVG“ (AVG steht für Albtal-Verkehrs-Gesellschaft)
|
||
verkehrt, muss der Triebfahrzeugführer zusätzlich
|
||
Zusatz 483.0101Z01 beachten.
|
||
(6) Bei einem Fahrzeug mit einer PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
der Bauform I60M, welches signalgeführt und unter
|
||
Überwachung der PZB verkehrt, muss der
|
||
Triebfahrzeugführer die von Richtlinie 483.0101
|
||
abweichenden Bedienvorgaben in Zusatz 483.0101Z02
|
||
beachten.
|
||
(7) In Ergänzung zu den Vorgaben dieser Richtlinie sind die
|
||
Vorgaben des Eisenbahnverkehrsunternehmens nach
|
||
Maßgabe der Richtlinie 483.0100 zu beachten.
|
||
2 Allgemeine Begriffsbestimmungen und
|
||
Darstellungsprinzipien
|
||
(1) Der Begriff Punktförmige Zugbeeinflussung (PZB)
|
||
bezeichnet das System zur Geschwindigkeitsüberwachung
|
||
von Zugfahrten vor Gefahrenpunkten mit Hilfe von an
|
||
definierten Stellen der Strecke induktiv koppelnden Gleis-
|
||
Geltungsbereich
|
||
PZB 90 S-Bahn
|
||
Hamburg
|
||
Regelungs-
|
||
gegenstand und
|
||
Ziel
|
||
Zielgruppe
|
||
PZB 90 AVG
|
||
I60M,
|
||
abweichende
|
||
Bedienvorgaben
|
||
Unternehmens-
|
||
vorgaben
|
||
PZB
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 3
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
und Fahrzeugmagneten der Dreifrequenzbauart (500 Hz,
|
||
1000 Hz und 2000 Hz). Die PZB umfasst sowohl
|
||
infrastruktur- als auch fahrzeugseitige Einrichtungen, die
|
||
über die Gleis- und Fahrzeugmagnete zusammenwirken
|
||
(PZB-Luftschnittstelle).
|
||
(2) Als PZB-Fahrzeugeinrichtung gilt eine PZB-Fahrzeug-
|
||
einrichtung mit oder ohne LZB, die ggf. über ein STM in die
|
||
ETCS-Fahrzeugeinrichtung eingebunden ist.
|
||
(3) Der Begriff „PZB-Überwachung“ bezeichnet den Zustand,
|
||
wenn eine der in den Abschnitten 6 bis 11 beschriebenen
|
||
Überwachungsfunktionen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
wirksam ist.
|
||
(4) In dieser Richtlinie wird im Zusammenhang mit Meldungen
|
||
von Störungen an der PZB-Fahrzeugeinrichtung der Begriff
|
||
„betriebsleitende Stelle“ verwendet. Er bezeichnet je nach
|
||
Situation eine der Stellen des Eisenbahninfrastruktur-
|
||
unternehmens, welche den Betrieb im zugeordneten
|
||
Streckennetz koordinieren, disponieren und steuern. Die
|
||
konkret zu verständigende Stelle ist in den betrieblichen
|
||
Regelwerken (Richtlinienfamilie 408 u. a.) festgelegt.
|
||
(5) In dieser Richtlinie wird im Zusammenhang mit Meldungen
|
||
von technischen Unregelmäßigkeiten und Störungen an der
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung der Begriff „auftraggebende
|
||
Stelle“ verwendet. Die auftraggebende Stelle ist diejenige
|
||
Stelle des Eisenbahnverkehrsunternehmens, welche dem
|
||
Triebfahrzeugführer fachliche Anweisungen und Aufträge
|
||
erteilt.
|
||
(6) Die in dieser Richtlinie enthaltenen, auf den jeweiligen
|
||
Betriebs- bzw. Überwachungszustand der PZB-Fahrzeug-
|
||
einrichtung bezogenen und in Bildgruppen zusammen-
|
||
gefassten Anzeigebilder geben aus Gründen der
|
||
Übersichtlichkeit vorwiegend die Darstellungsformen des
|
||
lampenbasierten Leuchtmelder-Blocks und der
|
||
displaybasierten Führerraumanzeige einer PZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung ohne LZB wieder. Bei Regelungen,
|
||
die nur die PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung betreffen,
|
||
werden die Darstellungsformen des lampenbasierten
|
||
MFA 7 und der displaybasierten Führerraumanzeige einer
|
||
PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung wiedergegeben. Zudem
|
||
sind jeweils die zugehörigen akustischen Meldungen
|
||
aufgeführt.
|
||
Die in den Bildgruppen enthaltenen Anzeigebilder sind
|
||
schematisiert und erheben weder den Anspruch auf
|
||
Vollständigkeit noch korrekter Größen- und
|
||
Schriftwiedergabe. Darüber hinaus können die konkreten
|
||
PZB-Fahrzeug-
|
||
einrichtung
|
||
PZB-
|
||
Überwachung
|
||
Betriebsleitende
|
||
Stelle
|
||
Auftraggebende
|
||
Stelle
|
||
Darstellung von
|
||
Führerraum-
|
||
anzeigen und
|
||
akustischen
|
||
Meldungen
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 4
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Positionen der Leuchtmelder oder der Textmeldungen oder
|
||
der konkrete Wortlaut einer Textmeldung in der Realität
|
||
vom schematisierten Anzeigebild abweichen.
|
||
(7) Die auf den jeweiligen Betriebs- bzw. Überwachungs-
|
||
zustand der PZB-Fahrzeugeinrichtung bezogenen
|
||
Anzeigebilder veranschaulichen aus Gründen der
|
||
Übersichtlichkeit nur die Führerraumanzeigen bei
|
||
eingestellter PZB-Zugart O, gelten aber sinngemäß auch
|
||
für die PZB-Zugarten M und U.
|
||
(8) Bild 1 zeigt, wie die möglichen Zustände des Leuchtmelder-
|
||
Blocks in den auf den jeweiligen Betriebs- bzw.
|
||
Überwachungszustand der PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
bezogenen Anzeigebildern veranschaulicht werden.
|
||
Bild 1 Veranschaulichungsprinzipien für Leuchtmelder
|
||
des Leuchtmelder-Blocks
|
||
|
||
(9) Bild 2 zeigt, wie die möglichen Zustände der Leuchtmelder
|
||
von displaybasierten Führerraumanzeigen in den auf den
|
||
jeweiligen Betriebs- bzw. Überwachungszustand der PZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung bezogenen Anzeigebildern veran-
|
||
schaulicht werden.
|
||
Bild 2 Veranschaulichungsprinzipien für Leuchtmelder
|
||
|
||
(10) Die Nummerierung der in dieser Richtlinie enthaltenen
|
||
Bildgruppen stimmt mit der Nummerierung der in den
|
||
Anhängen
|
||
- 483.0101A02 (lampenbasierte Führerraumanzeigen)
|
||
und
|
||
- 483.0101A03 (displaybasierte Führerraumanzeigen)
|
||
Veran-
|
||
schaulichung
|
||
anhand der
|
||
PZB-Zugart O
|
||
Veranschau-
|
||
lichungs-
|
||
prinzipien für
|
||
den Leucht-
|
||
melder-Block
|
||
Veranschau-
|
||
lichungs-
|
||
prinzipien für
|
||
displaybasierte
|
||
Führerraum-
|
||
anzeigen
|
||
Zuordnung der
|
||
Bildgruppen
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 5
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
enthaltenen Bildgruppen überein und ermöglicht somit die
|
||
unmittelbare Zuordnung.
|
||
3 Aufgaben der PZB
|
||
(1) Die PZB hat folgende Aufgaben:
|
||
- „Bremsfahrt überwachen“
|
||
- „Weiterfahren gegen Halt zeigende Signale
|
||
überwachen“
|
||
- „Anfahren gegen Halt zeigende Signale überwachen“
|
||
(2) Die PZB ist eine verdeckt arbeitende Zugbeeinflussung und
|
||
stellt sicher, dass der Triebfahrzeugführer die mit den
|
||
Signalen übermittelten Vorgaben in seinem Fahrverhalten
|
||
richtig umsetzt.
|
||
Die PZB soll durch Zwangsbremsungen Unfälle und
|
||
Gefährdungen verhindern, wenn
|
||
1. ein Halt zeigendes Signal,
|
||
2. ein Vorsignal, das ein Signal mit der Bedeutung „Halt
|
||
erwarten“ oder „Langsamfahrt erwarten“ zeigt,
|
||
3. ein Überwachungssignal, welches das Signal Bü 0
|
||
zeigt,
|
||
4. eine geschwindigkeitsbeschränkende Signalisierung
|
||
bzw. eine Signalisierung, die eine Geschwindigkeits-
|
||
beschränkung ankündigt,
|
||
5. eine überwachte Geschwindigkeit, wie
|
||
- die zulässige Fahrzeughöchstgeschwindigkeit,
|
||
- die von der PZB-Zugart abhängige
|
||
Höchstgeschwindigkeit,
|
||
- die zulässige Geschwindigkeit bei erlaubter
|
||
Vorbeifahrt an einem Halt zeigenden bzw.
|
||
gestörten Hauptsignal,
|
||
nicht beachtet wird.
|
||
Die PZB kann bei Nichtbeachten der
|
||
Geschwindigkeitsvorgaben bereits bei der Annäherung an
|
||
ein Signal oder an das Ziel der mit besonderem Auftrag
|
||
zugelassenen Zugfahrt eine PZB-Zwangsbremsung
|
||
einleiten.
|
||
|
||
Aufgaben der
|
||
PZB
|
||
Grundsätzliche
|
||
Wirkungsweise
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 6
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
4 Arten von PZB-Streckeneinrichtungen
|
||
(1) Als PZB-Streckeneinrichtungen werden zusammenfassend
|
||
Gleismagnete und Geschwindigkeits-Überwachungsein-
|
||
richtungen bezeichnet.
|
||
PZB-Streckeneinrichtungen sind an bestimmten Stellen der
|
||
Strecke angeordnet und in bestimmten Betriebssituationen
|
||
wirksam bzw. aktiv geschaltet, so dass die jeweils
|
||
erforderliche Überwachungsfunktion streckenseitig über die
|
||
induktive Kopplung von Gleis- und Fahrzeugmagnet in der
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung des führenden Fahrzeugs
|
||
aktiviert wird (streckenseitige Beeinflussung).
|
||
Wo und wann der Triebfahrzeugführer mit welcher
|
||
streckenseitigen Beeinflussung rechnen muss, ist in
|
||
Anhang 483.0101A01 beschrieben.
|
||
(2) Zur streckenseitigen Beeinflussung werden die drei nach
|
||
Nenn-Resonanzfrequenz unterschiedenen Gleismagnet-
|
||
Arten GM 500 Hz, GM 1000 Hz und GM 2000 Hz
|
||
eingesetzt.
|
||
Ein GM 1000 Hz und ein GM 2000 Hz können physisch in
|
||
einem Gehäuse vereint sein (sogenannter Doppel-
|
||
Gleismagnet). Ein Doppel-Gleismagnet kann somit je nach
|
||
Erfordernis entweder als GM 1000 Hz oder als
|
||
GM 2000 Hz fungieren.
|
||
Gleismagnete sind an der Außenseite der in Fahrtrichtung
|
||
des Fahrzeugs rechten Fahrschiene des Gleises montiert.
|
||
Ein Gleismagnet ist entweder ständig wirksam geschaltet
|
||
oder er wird der Signalisierung entsprechend bzw. durch
|
||
die Geschwindigkeits-Prüf-Einrichtung (GPE) innerhalb
|
||
einer Geschwindigkeits-Überwachungseinrichtung wirksam
|
||
oder unwirksam geschaltet.
|
||
(3) Eine Geschwindigkeits-Überwachungseinrichtung besteht
|
||
aus einem Gleismagnet (GM 1000 Hz oder GM 2000 Hz;
|
||
im Zusammenhang mit einer Geschwindigkeits-
|
||
Überwachungseinrichtung auch als „Wirkmagnet“
|
||
bezeichnet), einem Gleisschaltmagnet für die Einschaltung
|
||
(GSE), einem Gleisschaltmagnet für die Ausschaltung
|
||
(GSA) und der GPE als zentrale Steuereinrichtung der
|
||
Geschwindigkeits-Überwachungseinrichtung.
|
||
Eine Geschwindigkeits-Überwachungseinrichtung bewirkt
|
||
mittels des von ihr gesteuerten Gleismagneten eine
|
||
streckenseitige Beeinflussung, wenn die vorgegebene
|
||
Geschwindigkeit (Prüfgeschwindigkeit der
|
||
Geschwindigkeits-Überwachungseinrichtung) innerhalb der
|
||
Messstrecke überschritten wird.
|
||
PZB-Strecken-
|
||
einrichtungen
|
||
Einbauorte und
|
||
Wirksamkeit
|
||
Gleismagnet-
|
||
Arten
|
||
Geschwindig-
|
||
keits-Über-
|
||
wachungsein-
|
||
richtung
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 7
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
GSE und GSA einer Geschwindigkeits-
|
||
Überwachungseinrichtung dienen als Empfänger für die
|
||
induktiven Impulse des Fahrzeugmagneten. Wird ein
|
||
solcher Impuls vom GSE empfangen, verarbeitet die GPE
|
||
diesen als Startsignal für die Geschwindigkeitsmessung.
|
||
Empfängt der GSA einen induktiven Impuls eines
|
||
Fahrzeugmagneten, verarbeitet die GPE diesen als
|
||
Schaltbefehl zur Grundstellung der Geschwindigkeits-
|
||
Überwachungseinrichtung.
|
||
GSE und GSA einer Geschwindigkeits-
|
||
Überwachungseinrichtung sind wie Gleismagnete an der
|
||
Außenseite der in Fahrtrichtung des Fahrzeugs rechten
|
||
Fahrschiene des Gleises montiert. Je nach
|
||
Montagevariante der Geschwindigkeits-
|
||
Überwachungseinrichtung (GÜ-Montagevariante) kann der
|
||
GSA entweder hinter dem Gleismagnet oder vor dem GSE
|
||
angeordnet sein (Bild 3).
|
||
Bild 3 Montagevarianten der Geschwindigkeits-
|
||
Überwachungseinrichtung
|
||
|
||
Eine Geschwindigkeits-Überwachungseinrichtung ist
|
||
entweder ständig aktiv geschaltet oder sie wird der
|
||
Signalisierung entsprechend aktiv oder passiv geschaltet.
|
||
5 Aufbau der PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
(1) Bild 4 zeigt in schematischer und allgemeiner Form den
|
||
funktionalen Aufbau einer PZB-Fahrzeugeinrichtung.
|
||
Aufbauschema
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 8
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bild 4 Funktionales Aufbauschema einer PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
|
||
(2) Die PZB-Kerneinheit ist der zentrale Rechnerkern der PZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung. Sie überwacht kontinuierlich die
|
||
Geschwindigkeit des Fahrzeugs und leitet eine PZB-
|
||
Zwangsbremsung ein, wenn die Überwachungsge-
|
||
schwindigkeit um ein durch die wirksame Überwachungs-
|
||
funktion bestimmtes Maß überschritten wird. Zudem
|
||
verarbeitet sie streckenseitige Beeinflussungen und führt
|
||
die dementsprechenden Überwachungsfunktionen aus.
|
||
PZB-Kerneinheit
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 9
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
(3) Bei aktiv geschalteter PZB-Fahrzeugeinrichtung (vgl.
|
||
Absatz (10)) strahlt der Fahrzeugmagnet permanent ein
|
||
elektromagnetisches Wechselfeld ab, das die induktive
|
||
Kopplung mit wirksam geschalteten Gleismagneten sowie
|
||
die Übertragung von Schaltimpulsen zum GSE bzw. GSA
|
||
einer Geschwindigkeits-Überwachungseinrichtung
|
||
ermöglicht. Eine induktive Kopplung des Fahrzeug- mit
|
||
einem Gleismagneten wird als streckenseitige
|
||
Beeinflussung an die PZB-Kerneinheit übertragen.
|
||
Je nachdem, ob das Fahrzeug nur für eine Fahrtrichtung
|
||
oder beide Fahrtrichtungen als führendes Fahrzeug
|
||
fungieren kann, ist es mit einem oder zwei
|
||
Fahrzeugmagneten (jeweils ein Fahrzeugmagnet für jede
|
||
Fahrtrichtung) ausgerüstet (vgl. Bild 4). Bei aktiv
|
||
geschalteter PZB-Fahrzeugeinrichtung (vgl. Absatz (10)) ist
|
||
immer der Fahrzeugmagnet in Fahrtrichtung rechts aktiv
|
||
geschaltet.
|
||
(4) Der Bremseingriff bildet die Schnittstelle der PZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung zum Bremssystem des Fahrzeugs. Er
|
||
dient der Einleitung von PZB-Zwangsbremsungen sowie
|
||
der Ermittlung der Betriebsbereitschaft der PZB.
|
||
(5) Eine Anzeigeeinrichtung im Führerraum (je nach Bauform
|
||
und Ausführungsvariante der PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
lampen- oder displaybasiert) und Schallgeber für
|
||
akustische Meldungen (je nach Bauform und
|
||
Ausführungsvariante der PZB-Fahrzeugeinrichtung sind
|
||
dies entweder Huptöne oder Sprachausgaben sowie ggf.
|
||
akustische Meldungen durch eine Schnarre) informieren
|
||
über die Betriebs- und Überwachungszustände der PZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung.
|
||
Die Anhänge
|
||
- 483.0101A02 (lampenbasierte Führerraumanzeigen)
|
||
und
|
||
- 483.0101A03 (displaybasierte Führerraumanzeigen)
|
||
enthalten in Bildgruppen zusammengefasste
|
||
Anzeigebilder, welche die Darstellungsformen
|
||
verschiedener, von Art und Ausführungsvariante der
|
||
Anzeigeeinrichtung abhängiger Führerraumanzeigen
|
||
wiedergeben. Zudem sind die zugehörigen akustischen
|
||
Meldungen aufgeführt. Jede Bildgruppe bezieht sich auf
|
||
einen bestimmten Betriebs- bzw. Überwachungszustand
|
||
der PZB-Fahrzeugeinrichtung.
|
||
(6) Die PZB-Bedientasten Wachsamkeitstaste, Freitaste und
|
||
Befehlstaste dienen der Bestätigung der Wahrnehmung
|
||
und Beachtung bestimmter Signale, zum Befreien aus
|
||
Fahrzeug-
|
||
magnet
|
||
Bremseingriff
|
||
Anzeigeein-
|
||
richtung und
|
||
Schallgeber für
|
||
akustische
|
||
Meldungen
|
||
PZB-Bedien-
|
||
tasten
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 10
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
überwachungstechnischen Restriktionen oder der
|
||
erlaubten Vermeidung von PZB-Zwangsbremsungen.
|
||
Hinweis: Ferner kann durch Betätigung der
|
||
Wachsamkeitstaste im Stillstand des Fahrzeugs für etwa
|
||
4 s ein Personalwechsel in der Fahrtenregistrierung
|
||
gekennzeichnet werden.
|
||
(7) Über die Dateneingabe-Schnittstelle werden die Zugdaten
|
||
eingegeben.
|
||
Anhand der eingegebenen Zugdaten stellt die PZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung automatisch die passende PZB-
|
||
Zugart ein.
|
||
Außerdem können über die Dateneingabe-Schnittstelle
|
||
weitere Daten für die Fahrtenregistrierung
|
||
(Triebfahrzeugführer-Nummer und Zug-Nummer)
|
||
eingegeben werden.
|
||
Die Dateneingabe erfolgt je nach Bauform und
|
||
Ausführungsvariante der PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
entweder über Dateneingabegeräte oder softwarebasiert
|
||
und menügeführt über eines der Displays im Führerraum.
|
||
Hinweis: Erfolgt die Dateneingabe über
|
||
Dateneingabegerät[e], gibt es je nach Bauform und
|
||
Ausführungsvariante der PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
entweder ein zentrales Dateneingabegerät sowohl für die
|
||
Eingabe der Zugdaten als auch der weiteren Daten für die
|
||
Fahrtenregistrierung (Triebfahrzeugführer-Nummer und
|
||
Zug-Nummer) oder ein Dateneingabegerät nur für die
|
||
Eingabe der Zugdaten und ein weiteres an der
|
||
Fahrtenregistrierung nur für die Eingabe der weiteren Daten
|
||
für die Fahrtenregistrierung (Triebfahrzeugführer-Nummer
|
||
und Zug-Nummer).
|
||
(8) Mit Hilfe der Einrichtung für die Weg- und
|
||
Geschwindigkeitserfassung ermittelt die PZB-Kerneinheit
|
||
die momentane Geschwindigkeit und die zurückgelegte
|
||
Wegstrecke.
|
||
(9) Die Fahrtenregistrierung dient zum Nachweis der Betriebs-
|
||
und Bedienvorgänge und registriert zu diesem Zweck
|
||
fortlaufend ausgewählte Fahrdaten (z. B. Zugdaten,
|
||
streckenseitige Beeinflussungen, Bedienhandlungen des
|
||
Triebfahrzeugführers, Fahrtverlauf, Uhrzeit und Datum).
|
||
Zudem speichert sie die weiteren Daten für die
|
||
Fahrtenregistrierung (Triebfahrzeugführer-Nummer und
|
||
Zug-Nummer) sowie die Fahrzeug-Nummer.
|
||
Die Fahrtenregistrierung ist in der Regel ein elektronisches
|
||
Aufzeichnungsgerät. Bei älteren Bauformen der
|
||
Dateneingabe-
|
||
Schnittstelle
|
||
Weg- und
|
||
Geschwindig-
|
||
keitserfassung
|
||
Fahrten-
|
||
registrierung
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 11
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung kann sie auch noch als
|
||
Registriergerät mit Schreibstreifen ausgeführt sein.
|
||
(10) Durch Aktivieren einer für den Betrieb als führendes
|
||
Fahrzeug geeigneten Fahrtrichtung (z. B. durch Einstellung
|
||
der Fahrtrichtung "Vorwärts" bei einem Fahrzeug mit
|
||
Fahrtrichtungsschalter) wird die PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
für diese Fahrtrichtung aktiv geschaltet und somit
|
||
empfangsbereit für alle für diese Fahrtrichtung vorge-
|
||
sehenen streckenseitigen Beeinflussungen gemacht (vgl.
|
||
Absatz (3)).
|
||
Durch Deaktivieren einer für den Betrieb als führendes
|
||
Fahrzeug geeigneten Fahrtrichtung (z. B. durch Einstellung
|
||
der Nullstellung oder der Fahrtrichtung "Rückwärts" bei
|
||
einem Fahrzeug mit Fahrtrichtungsschalter) wird die PZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung für diese Fahrtrichtung inaktiv
|
||
geschaltet und kann somit keine streckenseitigen
|
||
Beeinflussungen empfangen.
|
||
(11) Die PZB-Fahrzeugeinrichtung lässt sich mit dem PZB-
|
||
Störschalter (Bezeichnung kann je nach Bauform und
|
||
Ausführungsvariante der PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
abweichen) abschalten und somit manuell in den PZB-
|
||
Störbetrieb versetzen.
|
||
(12) Die manuelle Bremsüberbrückung dient dazu, den
|
||
Bremseingriff der PZB-Fahrzeugeinrichtung im Störungsfall
|
||
unterbinden zu können.
|
||
Die manuelle Bremsüberbrückung ist bei PZB-Fahrzeug-
|
||
einrichtungen entweder als Luftabsperrhahn oder als
|
||
Schalter zur Bremsüberbrückung ausgeführt.
|
||
(13) Mit dem PZB-Hauptschalter lässt sich die PZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung ein- oder ausschalten (Unterbrechung
|
||
der Stromversorgung).
|
||
Bei PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtungen ist der PZB-
|
||
Hauptschalter identisch mit dem LZB-Hauptschalter.
|
||
6 Geschwindigkeitsüberwachung bei
|
||
unbeeinflusster Fahrt
|
||
(1) Wenn die zulässige Geschwindigkeit des Fahrzeugs v Fz
|
||
niedriger ist als die Höchstgeschwindigkeit der eingestellten
|
||
PZB-Zugart, dann ist in der PZB-Fahrzeugeinrichtung bei
|
||
unbeeinflusster Fahrt eine Überwachungsgeschwindigkeit
|
||
von v
|
||
Fz plus 5 km/h wirksam.
|
||
Andernfalls ist bei unbeeinflusster Fahrt eine von der
|
||
Höchstgeschwindigkeit der eingestellten PZB-Zugart
|
||
abhängende Überwachungsgeschwindigkeit von
|
||
Fahrtrichtungs-
|
||
schaltung
|
||
PZB-Stör-
|
||
schalter
|
||
Manuelle
|
||
Bremsüber-
|
||
brückung
|
||
PZB-
|
||
Hauptschalter
|
||
Überwachungs-
|
||
geschwindigkeit
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 12
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
- 165 km/h in der oberen PZB-Zugart (PZB-Zugart O),
|
||
- 125 km/h in der mittleren PZB-Zugart (PZB-Zugart M),
|
||
- 105 km/h in der unteren PZB-Zugart (PZB-Zugart U)
|
||
wirksam.
|
||
(2) Bei Überschreitung der Überwachungsgeschwindigkeit
|
||
gemäß Absatz (1) ertönt ein Intervallton (entweder der
|
||
Hupe oder der Schnarre) oder es erfolgt nach 7 s eine
|
||
intermittierende PZB-Zwangsbremsung. Zudem wird die
|
||
Geschwindigkeitsüberschreitung gemäß Bildgruppe 1 im
|
||
Führerraum angezeigt.
|
||
Bildgruppe 1 Überschreitung der Überwachungsgeschwindigkeit
|
||
bei unbeeinflusster Fahrt
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: ggf. Hupe oder Schnarre intervallweise
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
|
||
|
||
Akustische Meldung: Schnarre intervallweise
|
||
|
||
(3) Wird die Fahrgeschwindigkeit nach Einsetzen der Warnung
|
||
(vgl. Absatz (2)) weiter erhöht, leitet die PZB-Fahrzeug-
|
||
einrichtung eine PZB-Zwangsbremsung ein. Die PZB-
|
||
Zwangsbremsung wird gemäß Bildgruppe 2 im Führerraum
|
||
angezeigt und gleichzeitig ertönt je nach Bauform der
|
||
Überschreitung
|
||
Weitere
|
||
Geschwindig-
|
||
keitserhöhung
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 13
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung entweder ein Dauerton der Hupe
|
||
oder eine Sprachausgabe.
|
||
Bildgruppe 2
|
||
PZB-Zwangsbremsung nach Überschreitung der
|
||
Überwachungsgeschwindigkeit bei unbeeinflusster
|
||
Fahrt
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: Hupe
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
|
||
|
||
Akustische Meldung: Hupe oder Sprachausgabe
|
||
|
||
(4) Wird die überschrittene Überwachungsgeschwindigkeit
|
||
gemäß Absatz (1) wieder unterschritten, wird die Warnung
|
||
(siehe Absatz (2)) beendet bzw. die PZB-Zwangsbremsung
|
||
(siehe Absatz (3)) selbsttätig aufgehoben. Mit Aufhebung
|
||
der PZB-Zwangsbremsung wechseln die Führerraum-
|
||
anzeigen in den Zustand gemäß Bildgruppe 3.
|
||
|
||
Unterschreitung
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 14
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bildgruppe 3 Wirksame PZB-Überwachung bei unbeeinflusster Fahrt
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
|
||
7 1000-Hz-Überwachung und Startprogramm
|
||
(1) Die streckenseitige Beeinflussung durch einen
|
||
GM 1000 Hz (1000-Hz-Beeinflussung) aktiviert in der PZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung eine 1000-Hz-Überwachung.
|
||
Eine 1000-Hz-Überwachung ist über eine Wegstrecke von
|
||
1250 m aktiv und von mindestens 700 m wirksam.
|
||
Unmittelbar nach der Aktivierung prüft die 1000-Hz-
|
||
Überwachung die Wachsamkeit des Triebfahrzeugführers.
|
||
Zudem ist für die Dauer ihrer Wirksamkeit eine der
|
||
eingestellten PZB-Zugart entsprechende Überwachungs-
|
||
geschwindigkeit wirksam. Die Überwachungsgeschwindig-
|
||
keit ist abhängig von der verstrichenen Zeit sowie der
|
||
zurückgelegten Wegstrecke. In Bild 5 ist der PZB-Zugart-,
|
||
zeit- und wegabhängige Ablauf einer 1000-Hz-
|
||
Überwachung dargestellt.
|
||
1000-Hz-
|
||
Beeinflussung
|
||
1000-Hz-
|
||
Überwachung
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 15
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bild 5 Ablauf 1000-Hz-Überwachung und restriktive 1000-Hz-Überwachung
|
||
|
||
(2) Nach Aktivierung einer 1000-Hz-Überwachung hat der
|
||
Triebfahrzeugführer 4 s lang Zeit, seine Wachsamkeit
|
||
mittels Betätigung der Wachsamkeitstaste zu bestätigen.
|
||
Für die Dauer der Betätigung der Wachsamkeitstaste ertönt
|
||
je nach Bauform der PZB-Fahrzeugeinrichtung entweder
|
||
ein Dauerton der Hupe oder eine Sprachausgabe.
|
||
Nach zeitgerechter Betätigung der Wachsamkeitstaste
|
||
zeigt die PZB-Fahrzeugeinrichtung die wirksame 1000-Hz-
|
||
Überwachung gemäß Bildgruppe 4 im Führerraum an.
|
||
|
||
Wachsamkeits-
|
||
prüfung
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 16
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bildgruppe 4
|
||
Wirksame 1000-Hz-Überwachung nach zeitgerechter
|
||
Betätigung der Wachsamkeitstaste im Bereich bis
|
||
700 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
|
||
Hat der Triebfahrzeugführer die Wachsamkeitstaste nicht
|
||
spätestens 4 s nach der 1000-Hz-Beeinflussung betätigt,
|
||
leitet die PZB-Fahrzeugeinrichtung eine PZB-
|
||
Zwangsbremsung bis zum Stillstand des Fahrzeugs ein und
|
||
zeigt dies gemäß Bildgruppe 5 im Führerraum an.
|
||
|
||
Wachsamkeit
|
||
nicht
|
||
zeitgerecht
|
||
bestätigt
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 17
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bildgruppe 5 PZB-Zwangsbremsung nach 1000-Hz-Beeinflussung
|
||
bei nicht zeitgerecht betätigter Wachsamkeitstaste
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: Hupe
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
|
||
|
||
Akustische Meldung: Hupe oder Sprachausgabe
|
||
|
||
(3) Bis 2,5 s nach der 1000-Hz-Beeinflussung ist je nach
|
||
eingestellter PZB-Zugart eine der folgenden
|
||
Überwachungsgeschwindigkeiten wirksam (Bild 5):
|
||
- PZB-Zugart O: 165 km/h
|
||
- PZB-Zugart M: 125 km/h
|
||
- PZB-Zugart U: 105 km/h
|
||
(4) Nach Ablauf von 2,5 s ist im Bereich bis 700 m ab dem Ort
|
||
der 1000-Hz-Beeinflussung je nach eingestellter PZB-
|
||
Zugart eine der folgenden Überwachungsgeschwindig-
|
||
keiten wirksam (Bild 5):
|
||
- PZB-Zugart O:
|
||
nach der 1000-Hz-Beeinflussung innerhalb von 23 s
|
||
von 165 km/h auf 85 km/h fallend, danach konstant
|
||
85 km/h
|
||
Überwachungs-
|
||
geschwindigkeit
|
||
bis 2,5 s nach
|
||
1000-Hz-
|
||
Beeinflussung
|
||
Überwachungs-
|
||
geschwindigkeit
|
||
im Bereich bis
|
||
700 m nach
|
||
1000-Hz-
|
||
Beeinflussung
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 18
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
- PZB-Zugart M:
|
||
nach der 1000-Hz-Beeinflussung innerhalb von 29 s
|
||
von 125 km/h auf 70 km/h fallend, danach konstant
|
||
70 km/h
|
||
- PZB-Zugart U:
|
||
nach der 1000-Hz-Beeinflussung innerhalb von 38 s
|
||
von 105 km/h auf 55 km/h fallend, danach konstant
|
||
55 km/h
|
||
In dieser Phase zeigt die PZB-Fahrzeugeinrichtung die
|
||
wirksame 1000-Hz-Überwachung gemäß Bildgruppe 4 im
|
||
Führerraum an.
|
||
Bildgruppe 4
|
||
Wirksame 1000-Hz-Überwachung nach zeitgerechter
|
||
Betätigung der Wachsamkeitstaste im Bereich bis
|
||
700 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 19
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
(5) Im Bereich 700 bis 1250 m ab dem Ort der 1000-Hz-
|
||
Beeinflussung ist je nach eingestellter PZB-Zugart und bei
|
||
nicht erfolgter Befreiung eine der folgenden
|
||
Überwachungsgeschwindigkeiten wirksam (Bild 5):
|
||
- PZB-Zugart O: 85 km/h
|
||
- PZB-Zugart M: 70 km/h
|
||
- PZB-Zugart U: 55 km/h
|
||
In dieser Phase zeigt die PZB-Fahrzeugeinrichtung die
|
||
wirksame 1000-Hz-Überwachung gemäß Bildgruppe 6 im
|
||
Führerraum an.
|
||
Bildgruppe 6 Wirksame 1000-Hz-Überwachung im Bereich
|
||
700 bis 1250 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
|
||
(6) Die PZB-Fahrzeugeinrichtung schaltet eine wirksame
|
||
1000-Hz-Überwachung zu einer restriktiven 1000-Hz-
|
||
Überwachung um, wenn das Fahrzeug mindestens 15 s
|
||
lang die Umschaltgeschwindigkeit (v
|
||
um) von 10 km/h
|
||
(Bild 5) unterschritten bzw. angehalten hat und vorher
|
||
schneller als 10 km/h gefahren ist.
|
||
Überwachungs-
|
||
geschwindigkeit
|
||
im Bereich 700
|
||
bis 1250 m nach
|
||
1000-Hz-
|
||
Beeinflussung
|
||
Umschaltung zu
|
||
restriktiver
|
||
1000-Hz-
|
||
Überwachung
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 20
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
(7) Bei einer restriktiven 1000-Hz-Überwachung ist
|
||
unabhängig von der eingestellten PZB-Zugart durchgehend
|
||
eine Überwachungsgeschwindigkeit von 45 km/h wirksam
|
||
(Bild 5).
|
||
Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die wirksame
|
||
restriktive 1000-Hz-Überwachung im Bereich bis 700 m ab
|
||
dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung gemäß Bildgruppe 7
|
||
und im Bereich 700 bis 1250 m ab dem Ort der 1000-Hz-
|
||
Beeinflussung gemäß Bildgruppe 8 im Führerraum an.
|
||
Bildgruppe 7 Wirksame restriktive 1000-Hz-Überwachung im Bereich
|
||
bis 700 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
|
||
|
||
Restriktive
|
||
1000-Hz-
|
||
Überwachung
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 21
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bildgruppe 8 Wirksame restriktive 1000-Hz-Überwachung im Bereich
|
||
700 bis 1250 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
|
||
(8) Gleichzeitig mit dem Aktivschalten der PZB-Fahrzeugein-
|
||
richtung wird das Startprogramm aktiviert (Bild 6).
|
||
Das Startprogramm ist über eine Wegstrecke von 550 m
|
||
aktiv. Bei nicht erfolgter Befreiung ist es analog zur
|
||
restriktiven 1000-Hz-Überwachung durchgehend mit einer
|
||
Überwachungsgeschwindigkeit von 45 km/h wirksam
|
||
(Bild 6).
|
||
Startprogramm
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 22
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bild 6 Ablauf Startprogramm
|
||
|
||
Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die Wirksamkeit des
|
||
Startprogramms ab einer Fahrzeuggeschwindigkeit von
|
||
mehr als 5 km/h gemäß Bildgruppe 9 im Führerraum an.
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 23
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bildgruppe 9 Anzeige Startprogramm mit Befreiungsmöglichkeit
|
||
bei Fahrzeuggeschwindigkeit von mehr als 5 km/h
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
|
||
(9) Bei Überschreitung der Überwachungsgeschwindigkeit
|
||
leitet die PZB-Fahrzeugeinrichtung eine PZB-Zwangs-
|
||
bremsung bis zum Stillstand des Fahrzeugs ein. Die PZB-
|
||
Zwangsbremsung wird gemäß Bildgruppe 10 im
|
||
Führerraum angezeigt und gleichzeitig ertönt je nach
|
||
Bauform der PZB-Fahrzeugeinrichtung entweder ein
|
||
Dauerton der Hupe oder eine Sprachausgabe.
|
||
|
||
Geschwindig-
|
||
keitsüber-
|
||
schreitung
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 24
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bildgruppe 10
|
||
PZB-Zwangsbremsung nach Überschreitung der
|
||
Überwachungsgeschwindigkeit während einer 1000-Hz-
|
||
Überwachung, restriktiven 1000-Hz-Überwachung oder
|
||
im Startprogramm
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: Hupe
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
|
||
|
||
Akustische Meldung: Hupe oder Sprachausgabe
|
||
|
||
(10) Für den Triebfahrzeugführer besteht technisch die
|
||
Möglichkeit, sich mittels Betätigung der Freitaste
|
||
- aus dem Startprogramm zu befreien (vgl. Bild 6).
|
||
- im Bereich 700 bis 1250 m ab dem Ort der 1000-Hz-
|
||
Beeinflussung aus der 1000-Hz-Überwachung zu
|
||
befreien (vgl. Bild 5).
|
||
- im Bereich 700 bis 1250 m ab dem Ort der 1000-Hz-
|
||
Beeinflussung aus der restriktiven 1000-Hz-
|
||
Überwachung zu befreien (vgl. Bild 5).
|
||
Hinweis: In welchen Betriebssituationen der
|
||
Triebfahrzeugführer von dieser Möglichkeit Gebrauch zu
|
||
machen hat, ist in Abschnitt 13 Absätze (8) und (14)
|
||
vorgegeben.
|
||
Technische
|
||
Möglichkeit zur
|
||
Befreiung
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 25
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Nach der Befreiung ist die jeweilige Überwachungsfunktion
|
||
unwirksam. Sie bleibt aber so lange aktiv, bis die
|
||
Wegstrecke von 550 m ab der Aktivierung des
|
||
Startprogramms bzw. von 1250 m ab der 1000-Hz-
|
||
Beeinflussung zurückgelegt worden ist.
|
||
Nach erfolgter Befreiung wechseln die Führerraum-
|
||
anzeigen in den Zustand gemäß Bildgruppe 11.
|
||
Bildgruppe 11
|
||
1000-Hz-Überwachung, restriktive 1000-Hz-
|
||
Überwachung oder Startprogramm unwirksam nach
|
||
Befreiung mittels Betätigung der Freitaste
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
|
||
8 500-Hz-Überwachung
|
||
(1) Nach einer streckenseitigen Beeinflussung durch einen
|
||
GM 500 Hz (500-Hz-Beeinflussung) wird in der PZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung eine 500-Hz-Überwachung aktiviert.
|
||
Eine 500-Hz-Überwachung ist über eine Wegstrecke von
|
||
250 m aktiv und wirksam. Für die Dauer ihrer Wirksamkeit
|
||
ist eine der eingestellten PZB-Zugart entsprechende
|
||
Überwachungsgeschwindigkeit wirksam. Die Über-
|
||
500-Hz-
|
||
Beeinflussung
|
||
500-Hz-
|
||
Überwachung
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 26
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
wachungsgeschwindigkeit ist abhängig von der
|
||
zurückgelegten Wegstrecke. In Bild 7 ist der PZB-Zugart-
|
||
und wegabhängige Ablauf einer 500-Hz-Überwachung
|
||
dargestellt.
|
||
Bild 7 Ablauf 500-Hz-Überwachung
|
||
|
||
Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die wirksame 500-Hz-
|
||
Überwachung gemäß Bildgruppe 12 im Führerraum an.
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 27
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bildgruppe 12 Wirksame 500-Hz-Überwachung
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
|
||
(2) Im Bereich bis 153 m ab dem Ort der 500-Hz-Beeinflussung
|
||
ist je nach eingestellter PZB-Zugart eine der folgenden
|
||
Überwachungsgeschwindigkeiten wirksam (Bild 7):
|
||
- PZB-Zugart O: von 65 km/h auf 45 km/h fallend
|
||
- PZB-Zugart M: von 50 km/h auf 35 km/h fallend
|
||
- PZB-Zugart U: von 40 km/h auf 25 km/h fallend
|
||
Im Bereich 153 bis 250 m ab dem Ort der 500-Hz-
|
||
Beeinflussung ist je nach eingestellter PZB-Zugart eine der
|
||
folgenden Überwachungsgeschwindigkeiten wirksam
|
||
(Bild 7):
|
||
- PZB-Zugart O: 45 km/h
|
||
- PZB-Zugart M: 35 km/h
|
||
- PZB-Zugart U: 25 km/h
|
||
(3) Die PZB-Fahrzeugeinrichtung schaltet eine wirksame
|
||
500-Hz-Überwachung zu einer restriktiven 500-Hz-
|
||
Überwachungs-
|
||
geschwindig-
|
||
keiten während
|
||
der 500-Hz-
|
||
Überwachung
|
||
Restriktive
|
||
500-Hz-
|
||
Überwachung
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 28
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Überwachung um, wenn das Fahrzeug mindestens 15 s
|
||
lang die vum unterschritten bzw. angehalten hat.
|
||
In PZB-Zugart O wird die v um nach der 500-Hz-
|
||
Beeinflussung innerhalb von 153 m linear von 30 km/h auf
|
||
10 km/h abgesenkt (Bild 8).
|
||
In PZB-Zugart M oder U beträgt die v
|
||
um konstant 10 km/h
|
||
(Bild 8).
|
||
Wenn die restriktive 500-Hz-Überwachung im Bereich von
|
||
0 bis 100 m nach der 500-Hz-Beeinflussung wirksam
|
||
geworden ist, wird sie beendet, nachdem eine Wegstrecke
|
||
von 200 m nach der 500-Hz-Beeinflussung zurückgelegt
|
||
worden ist (Bild 8; kurze Überwachung).
|
||
Wenn die restriktive 500-Hz-Überwachung im Bereich von
|
||
mehr als 100 m nach der 500-Hz-Beeinflussung wirksam
|
||
geworden ist, wird sie beendet, nachdem eine Wegstrecke
|
||
von 250 m nach der 500-Hz-Beeinflussung zurückgelegt
|
||
worden ist (Bild 8; lange Überwachung).
|
||
Bild 8 Ablauf restriktive 500-Hz-Überwachung
|
||
|
||
Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die wirksame
|
||
restriktive 500-Hz-Überwachung gemäß Bildgruppe 13 im
|
||
Führerraum an.
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 29
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bildgruppe 13 Wirksame restriktive 500-Hz-Überwachung
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
|
||
Bei Beendigung einer restriktiven 500-Hz-Überwachung
|
||
ertönt für die Dauer von 1 s je nach Bauform und
|
||
Ausführungsvariante der PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
entweder die Hupe oder eine Sprachausgabe.
|
||
(4) Im Bereich bis 153 m ab dem Ort der 500-Hz-Beeinflussung
|
||
ist je nach eingestellter PZB-Zugart eine der folgenden
|
||
Überwachungsgeschwindigkeiten wirksam (Bild 8):
|
||
- PZB-Zugart O: von 45 km/h auf 25 km/h fallend
|
||
- PZB-Zugart M: 25 km/h
|
||
- PZB-Zugart U: 25 km/h
|
||
Im Bereich 153 bis 200 (kurze Überwachung) bzw. 250 m
|
||
(lange Überwachung) ab dem Ort der 500-Hz-
|
||
Beeinflussung ist unabhängig von der eingestellten PZB-
|
||
Zugart die konstante Überwachungsgeschwindigkeit von
|
||
25 km/h wirksam (Bild 8).
|
||
Überwachungs-
|
||
geschwindig-
|
||
keiten während
|
||
der restriktiven
|
||
500-Hz-
|
||
Überwachung
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 30
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
(5) Bei Überschreitung der Überwachungsgeschwindigkeit
|
||
leitet die PZB-Fahrzeugeinrichtung eine PZB-
|
||
Zwangsbremsung bis zum Stillstand des Fahrzeugs ein.
|
||
Die PZB-Zwangsbremsung wird gemäß Bildgruppe 14 im
|
||
Führerraum angezeigt und gleichzeitig ertönt je nach
|
||
Bauform der PZB-Fahrzeugeinrichtung entweder ein
|
||
Dauerton der Hupe oder eine Sprachausgabe.
|
||
Bildgruppe 14
|
||
PZB-Zwangsbremsung nach Überschreitung der
|
||
Überwachungsgeschwindigkeit während einer 500-Hz-
|
||
Überwachung oder restriktiven 500-Hz-Überwachung
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: Hupe
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
|
||
|
||
Akustische Meldung: Hupe oder Sprachausgabe
|
||
|
||
9 2000-Hz-Beeinflussung
|
||
(1) Nach einer streckenseitigen Beeinflussung durch einen
|
||
GM 2000 Hz (2000-Hz-Beeinflussung) leitet die PZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung eine PZB-Zwangsbremsung bis zum
|
||
Stillstand des Fahrzeugs ein. Die PZB-Zwangsbremsung
|
||
wird gemäß Bildgruppe 15 im Führerraum angezeigt und
|
||
gleichzeitig ertönt je nach Bauform der PZB-
|
||
Geschwindig-
|
||
keitsüber-
|
||
schreitung
|
||
PZB-Zwangs-
|
||
bremsung
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 31
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Fahrzeugeinrichtung entweder ein Dauerton der Hupe oder
|
||
eine Sprachausgabe.
|
||
Bildgruppe 15 PZB-Zwangsbremsung nach 2000-Hz-Beeinflussung
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: Hupe
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
|
||
|
||
Akustische Meldung: Hupe oder Sprachausgabe
|
||
|
||
(2) Bei Betätigung der Befehlstaste zur Vorbeifahrt an einem
|
||
GM 2000 Hz erfolgt nach der 2000-Hz-Beeinflussung keine
|
||
PZB-Zwangsbremsung bis zum Stillstand des Fahrzeugs.
|
||
Stattdessen ist unabhängig von der eingestellten PZB-
|
||
Zugart eine Überwachungsgeschwindigkeit von 45 km/h
|
||
wirksam, solange die Befehlstaste betätigt wird. Die
|
||
wirksame Betätigung der Befehlstaste zur Vorbeifahrt an
|
||
einem GM 2000 Hz wird gemäß Bildgruppe 16 im
|
||
Führerraum angezeigt und gleichzeitig ertönt je nach
|
||
Bauform der PZB-Fahrzeugeinrichtung entweder ein
|
||
Dauerton der Hupe oder eine Sprachausgabe.
|
||
|
||
Betätigung der
|
||
Befehlstaste
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 32
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bildgruppe 16 Nach 2000-Hz-Beeinflussung mit betätigter Befehlstaste
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: Hupe
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
|
||
|
||
Akustische Meldung: Hupe oder Sprachausgabe
|
||
|
||
Bei Überschreitung der Überwachungsgeschwindigkeit
|
||
leitet die PZB-Fahrzeugeinrichtung eine PZB-
|
||
Zwangsbremsung bis zum Stillstand des Fahrzeugs ein.
|
||
Die PZB-Zwangsbremsung wird gemäß Bildgruppe 17 im
|
||
Führerraum angezeigt und gleichzeitig ertönt je nach
|
||
Bauform der PZB-Fahrzeugeinrichtung entweder ein
|
||
Dauerton der Hupe oder eine Sprachausgabe.
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 33
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bildgruppe 17
|
||
PZB-Zwangsbremsung nach Überschreitung der
|
||
Überwachungsgeschwindigkeit während betätigter
|
||
Befehlstaste nach 2000-Hz-Beeinflussung
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: Hupe
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
|
||
|
||
Akustische Meldung: Hupe oder Sprachausgabe
|
||
|
||
10 Überlagerung bei gleichzeitig aktiven
|
||
Überwachungsfunktionen
|
||
(1) Aktiviert die PZB-Fahrzeugeinrichtung infolge einer
|
||
streckenseitigen Beeinflussung eine Überwachungs-
|
||
funktion und sind zum selben Zeitpunkt bereits andere
|
||
Überwachungsfunktionen aktiv, kommt es zur
|
||
Überlagerung dieser Überwachungsfunktionen. Wirksam
|
||
ist hierbei immer diejenige Überwachungsfunktion mit der
|
||
niedrigsten Überwachungsgeschwindigkeit.
|
||
Grundprinzip
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 34
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
(2) Wenn eine erste 1000-Hz-Überwachung im Bereich bis
|
||
700 m ab dem Ort der ursächlichen 1000-Hz-Beeinflussung
|
||
aktiv und wirksam ist und währenddessen eine 1000-Hz-
|
||
Beeinflussung erfolgt, kommt es zu einer Überlagerung
|
||
nach folgendem Ablauf:
|
||
1. Die PZB-Fahrzeugeinrichtung aktiviert eine zweite
|
||
1000-Hz-Überwachung für eine am Ort der 1000-Hz-
|
||
Beeinflussung beginnende Wegstrecke von 1250 m.
|
||
Die zweite 1000-Hz-Überwachung ist zunächst
|
||
unwirksam.
|
||
2. Der Triebfahrzeugführer hat 4 s lang Zeit, seine
|
||
Wachsamkeit mittels Betätigung der
|
||
Wachsamkeitstaste zu bestätigen (vgl. Abschnitt 7
|
||
Absatz (2)).
|
||
a) Bei zeitgerechter Betätigung der Wachsamkeits-
|
||
taste unterbricht die PZB-Fahrzeugeinrichtung zur
|
||
Bestätigung für 0,5 s die Führerraumanzeige des
|
||
gelben Leuchtmelders „1000 Hz“. Hiernach
|
||
wechseln die Führerraumanzeigen in den Zustand
|
||
gemäß Bildgruppe 18.
|
||
|
||
1000-Hz-
|
||
Beeinflussung
|
||
während
|
||
1000-Hz-
|
||
Überwachung
|
||
im Bereich bis
|
||
700 m nach
|
||
1000-Hz-
|
||
Beeinflussung
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 35
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bildgruppe 18
|
||
Wirksame erste 1000-Hz-Überwachung im Bereich bis
|
||
700 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung während
|
||
gleichzeitig im Hintergrund aktiver zweiter 1000-Hz-
|
||
Überwachung nach zeitgerechter Betätigung der
|
||
Wachsamkeitstaste im Bereich bis 700 m ab dem Ort
|
||
der 1000-Hz-Beeinflussung
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
|
||
b) Hat der Triebfahrzeugführer die Wachsamkeits-
|
||
taste nicht zeitgerecht betätigt, leitet die PZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung eine PZB-Zwangsbremsung
|
||
bis zum Stillstand des Fahrzeugs ein (vgl.
|
||
Abschnitt 7 Absatz (2)) und schaltet beide
|
||
1000-Hz-Überwachungen anschließend zu
|
||
restriktiven 1000-Hz-Überwachungen um (vgl.
|
||
Abschnitt 7 Absatz (6)). Der weitere Ablauf ist in
|
||
diesem Fall identisch mit Absatz (4) Nummern 3
|
||
bis 4
|
||
3. Die erste 1000-Hz-Überwachung wird unwirksam,
|
||
nachdem ab dem Ort der ursächlichen 1000-Hz-
|
||
Beeinflussung eine Wegstrecke von mehr als 700 m
|
||
zurückgelegt worden ist. Im selben Moment wird die
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 36
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
zweite 1000-Hz-Überwachung je nach eingestellter
|
||
PZB-Zugart mit einer der folgenden
|
||
Überwachungsgeschwindigkeiten wirksam:
|
||
- PZB-Zugart O: 85 km/h
|
||
- PZB-Zugart M: 70 km/h
|
||
- PZB-Zugart U: 55 km/h
|
||
Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die wirksam
|
||
gewordene zweite 1000-Hz-Überwachung gemäß
|
||
Bildgruppe 19 im Führerraum an.
|
||
Bildgruppe 19
|
||
Wirksame zweite 1000-Hz-Überwachung nach
|
||
zeitgerechter Betätigung der Wachsamkeitstaste im
|
||
Bereich bis 700 m ab dem Ort der 1000-Hz-
|
||
Beeinflussung während gleichzeitig im Hintergrund
|
||
aktiver erster 1000-Hz-Überwachung im Bereich 700 bis
|
||
1250 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
|
||
4. Die unwirksame erste 1000-Hz-Überwachung bleibt
|
||
noch so lange aktiv, bis eine Wegstrecke von 1250 m
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 37
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
ab dem Ort der ursächlichen 1000-Hz-Beeinflussung
|
||
zurückgelegt worden ist.
|
||
5. Sich mittels Betätigung der Freitaste aus der
|
||
wirksamen 1000-Hz-Überwachung zu befreien, ist für
|
||
den Triebfahrzeugführer technisch erst möglich,
|
||
nachdem ab dem Ort der für die zweite 1000-Hz-
|
||
Überwachung ursächlichen 1000-Hz-Beeinflussung
|
||
eine Wegstrecke von mehr als 700 m zurückgelegt
|
||
worden ist.
|
||
(3) Wenn eine erste 1000-Hz-Überwachung im Bereich 700 bis
|
||
1250 m ab dem Ort der ursächlichen 1000-Hz-
|
||
Beeinflussung aktiv ist und währenddessen eine 1000-Hz-
|
||
Beeinflussung erfolgt, kommt es zu einer Überlagerung
|
||
nach folgendem Ablauf:
|
||
1. Die PZB-Fahrzeugeinrichtung aktiviert eine zweite
|
||
1000-Hz-Überwachung für eine am Ort der 1000-Hz-
|
||
Beeinflussung beginnende Wegstrecke von 1250 m.
|
||
Die zweite 1000-Hz-Überwachung ist je nach
|
||
eingestellter PZB-Zugart sofort mit einer der folgenden
|
||
Überwachungsgeschwindigkeiten wirksam:
|
||
- PZB-Zugart O: 85 km/h
|
||
- PZB-Zugart M: 70 km/h
|
||
- PZB-Zugart U: 55 km/h
|
||
Wenn die erste 1000-Hz-Überwachung vorher noch
|
||
wirksam war (der Triebfahrzeugführer hat sich nicht
|
||
aus der ersten 1000-Hz-Überwachung befreit), wird
|
||
diese im selben Moment unwirksam.
|
||
2. Der Triebfahrzeugführer hat 4 s lang Zeit, seine
|
||
Wachsamkeit mittels Betätigung der Wachsamkeits-
|
||
taste zu bestätigen (vgl. Abschnitt 7 Absatz (2)).
|
||
a) Bei zeitgerechter Betätigung der Wachsamkeits-
|
||
taste wechseln die Führerraumanzeigen in den
|
||
Zustand gemäß Bildgruppe 19.
|
||
|
||
1000-Hz-
|
||
Beeinflussung
|
||
während
|
||
1000-Hz-
|
||
Überwachung
|
||
im Bereich 700
|
||
bis 1250 m nach
|
||
1000-Hz-
|
||
Beeinflussung
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 38
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bildgruppe 19
|
||
Wirksame zweite 1000-Hz-Überwachung nach
|
||
zeitgerechter Betätigung der Wachsamkeitstaste im
|
||
Bereich bis 700 m ab dem Ort der 1000-Hz-
|
||
Beeinflussung während gleichzeitig im Hintergrund
|
||
aktiver erster 1000-Hz-Überwachung im Bereich 700 bis
|
||
1250 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
|
||
b) Hat der Triebfahrzeugführer die Wachsamkeits-
|
||
taste nicht zeitgerecht betätigt, leitet die PZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung eine PZB-Zwangsbremsung
|
||
bis zum Stillstand des Fahrzeugs ein (vgl.
|
||
Abschnitt 7 Absatz (2)) und schaltet die zweite
|
||
1000-Hz-Überwachung anschließend zu einer
|
||
restriktiven 1000-Hz-Überwachung um (vgl.
|
||
Abschnitt 7 Absatz (6)).
|
||
3. Die unwirksame erste 1000-Hz-Überwachung bleibt
|
||
noch so lange aktiv, bis eine Wegstrecke von 1250 m
|
||
ab dem Ort der ursächlichen 1000-Hz-Beeinflussung
|
||
zurückgelegt worden ist.
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 39
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
4. Sich mittels Betätigung der Freitaste aus der
|
||
wirksamen 1000-Hz-Überwachung bzw.
|
||
restriktiven 1000-Hz-Überwachung zu befreien, ist für
|
||
den Triebfahrzeugführer technisch erst möglich,
|
||
nachdem ab dem Ort der für die zweite 1000-Hz-
|
||
Überwachung bzw. restriktive 1000-Hz-Überwachung
|
||
ursächlichen 1000-Hz-Beeinflussung eine
|
||
Wegstrecke von mehr als 700 m zurückgelegt worden
|
||
ist.
|
||
(4) Wenn eine restriktive 1000-Hz-Überwachung im Bereich
|
||
bis 700 m ab dem Ort der ursächlichen 1000-Hz-
|
||
Beeinflussung aktiv und wirksam ist und währenddessen
|
||
eine 1000-Hz-Beeinflussung erfolgt, kommt es zu einer
|
||
Überlagerung nach folgendem Ablauf:
|
||
1. Die PZB-Fahrzeugeinrichtung aktiviert eine 1000-Hz-
|
||
Überwachung für eine am Ort der 1000-Hz-
|
||
Beeinflussung beginnende Wegstrecke von 1250 m.
|
||
Die 1000-Hz-Überwachung ist zunächst unwirksam.
|
||
2. Der Triebfahrzeugführer hat 4 s lang Zeit, seine
|
||
Wachsamkeit mittels Betätigung der Wachsamkeits-
|
||
taste zu bestätigen (vgl. Abschnitt 7 Absatz (2)).
|
||
a) Bei zeitgerechter Betätigung der Wachsamkeits-
|
||
taste unterbricht die PZB-Fahrzeugeinrichtung zur
|
||
Bestätigung für 0,5 s die Führerraumanzeige des
|
||
gelben Leuchtmelders „1000 Hz“. Hiernach
|
||
wechseln die Führerraumanzeigen in den Zustand
|
||
gemäß Bildgruppe 20.
|
||
|
||
1000-Hz-
|
||
Beeinflussung
|
||
während
|
||
restriktiver
|
||
1000-Hz-
|
||
Überwachung
|
||
im Bereich bis
|
||
700 m nach
|
||
1000-Hz-
|
||
Beeinflussung
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 40
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bildgruppe 20
|
||
Wirksame restriktive 1000-Hz-Überwachung während
|
||
gleichzeitig im Hintergrund aktiver 1000-Hz-
|
||
Überwachung nach zeitgerechter Betätigung der
|
||
Wachsamkeitstaste im Bereich bis 700 m ab dem Ort
|
||
der 1000-Hz-Beeinflussung
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
|
||
b) Hat der Triebfahrzeugführer die Wachsamkeits-
|
||
taste nicht zeitgerecht betätigt, leitet die PZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung eine PZB-Zwangsbremsung
|
||
bis zum Stillstand des Fahrzeugs ein (vgl.
|
||
Abschnitt 7 Absatz (2)) und schaltet die 1000-Hz-
|
||
Überwachung anschließend zu einer zweiten
|
||
restriktiven 1000-Hz-Überwachung um (vgl.
|
||
Abschnitt 7 Absatz (6)).
|
||
3. Nachdem ab dem Ort der ursächlichen 1000-Hz-
|
||
Beeinflussung eine Wegstrecke von 1250 m
|
||
zurückgelegt worden ist, wird die restriktive 1000-Hz-
|
||
Überwachung beendet. Im selben Moment wird die
|
||
1000-Hz-Überwachung je nach eingestellter PZB-
|
||
Zugart mit einer der folgenden Überwachungsge-
|
||
schwindigkeiten wirksam:
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 41
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
- PZB-Zugart O: 85 km/h
|
||
- PZB-Zugart M: 70 km/h
|
||
- PZB-Zugart U: 55 km/h
|
||
Im Fall von Nummer 2 Buchstabe b) wird hingegen die
|
||
zweite restriktive 1000-Hz-Überwachung mit einer
|
||
Überwachungsgeschwindigkeit von 45 km/h wirksam.
|
||
4. Sich mittels Betätigung der Freitaste aus der
|
||
wirksamen 1000-Hz-Überwachung bzw.
|
||
restriktiven 1000-Hz-Überwachung zu befreien, ist für
|
||
den Triebfahrzeugführer technisch erst möglich,
|
||
nachdem ab dem Ort der für die 1000-Hz-
|
||
Überwachung bzw. zweite restriktive 1000-Hz-
|
||
Überwachung ursächlichen 1000-Hz-Beeinflussung
|
||
eine Wegstrecke von mehr als 700 m zurückgelegt
|
||
worden ist.
|
||
(5) Wenn eine restriktive 1000-Hz-Überwachung im Bereich
|
||
700 bis 1250 m ab dem Ort der ursächlichen 1000-Hz-
|
||
Beeinflussung aktiv ist und währenddessen eine 1000-Hz-
|
||
Beeinflussung erfolgt, kommt es zu einer Überlagerung
|
||
nach folgendem Ablauf:
|
||
1. Die PZB-Fahrzeugeinrichtung aktiviert eine 1000-Hz-
|
||
Überwachung für eine am Ort der 1000-Hz-
|
||
Beeinflussung beginnende Wegstrecke von 1250 m.
|
||
a) Wenn die restriktive 1000-Hz-Überwachung
|
||
vorher noch wirksam war (der Triebfahrzeugführer
|
||
hat sich nicht aus der restriktiven 1000-Hz-
|
||
Überwachung befreit), ist die 1000-Hz-
|
||
Überwachung zunächst unwirksam.
|
||
b) Wenn die restriktive 1000-Hz-Überwachung
|
||
vorher schon unwirksam war (der
|
||
Triebfahrzeugführer hat sich aus der
|
||
restriktiven 1000-Hz-Überwachung befreit), wird
|
||
die 1000-Hz-Überwachung je nach eingestellter
|
||
PZB-Zugart sofort mit einer der folgenden
|
||
Überwachungsgeschwindigkeiten wirksam:
|
||
- PZB-Zugart O: 85 km/h
|
||
- PZB-Zugart M: 70 km/h
|
||
- PZB-Zugart U: 55 km/h
|
||
2. Der Triebfahrzeugführer hat 4 s lang Zeit, seine
|
||
Wachsamkeit mittels Betätigung der
|
||
Wachsamkeitstaste zu bestätigen (vgl. Abschnitt 7
|
||
Absatz (2)).
|
||
a) Im Fall von Nummer 1 Buchstabe a) wechseln die
|
||
Führerraumanzeigen bei zeitgerechter Betätigung
|
||
1000-Hz-
|
||
Beeinflussung
|
||
während
|
||
restriktiver
|
||
1000-Hz-
|
||
Überwachung
|
||
im Bereich 700
|
||
bis 1250 m nach
|
||
1000-Hz-
|
||
Beeinflussung
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 42
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
der Wachsamkeitstaste in den Zustand gemäß
|
||
Bildgruppe 20.
|
||
Bildgruppe 20
|
||
Wirksame restriktive 1000-Hz-Überwachung während
|
||
gleichzeitig im Hintergrund aktiver 1000-Hz-
|
||
Überwachung nach zeitgerechter Betätigung der
|
||
Wachsamkeitstaste im Bereich bis 700 m ab dem Ort
|
||
der 1000-Hz-Beeinflussung
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
|
||
b) Im Fall von Nummer 1 Buchstabe b) wechseln die
|
||
Führerraumanzeigen bei zeitgerechter Betätigung
|
||
der Wachsamkeitstaste in den Zustand gemäß
|
||
Bildgruppe 21.
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 43
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bildgruppe 21
|
||
Wirksame 1000-Hz-Überwachung nach zeitgerechter
|
||
Betätigung der Wachsamkeitstaste im Bereich bis
|
||
700 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung während
|
||
gleichzeitig im Hintergrund aktiver restriktiver 1000-Hz-
|
||
Überwachung im Bereich 700 bis 1250 m ab dem Ort
|
||
der 1000-Hz-Beeinflussung
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
|
||
c) Hat der Triebfahrzeugführer die Wachsamkeits-
|
||
taste nicht zeitgerecht betätigt, leitet die PZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung eine PZB-Zwangsbremsung
|
||
bis zum Stillstand des Fahrzeugs ein (vgl.
|
||
Abschnitt 7 Absatz (2)) und schaltet die 1000-Hz-
|
||
Überwachung anschließend zu einer zweiten
|
||
restriktiven 1000-Hz-Überwachung um (vgl.
|
||
Abschnitt 7 Absatz (6)).
|
||
3. Die restriktive 1000-Hz-Überwachung wird beendet,
|
||
nachdem ab dem Ort der ursächlichen 1000-Hz-
|
||
Beeinflussung eine Wegstrecke von 1250 m
|
||
zurückgelegt worden ist.
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 44
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Im Fall von Nummer 1 Buchstabe a) wird die
|
||
1000-Hz-Überwachung je nach eingestellter PZB-
|
||
Zugart erst in diesem Moment mit einer der folgenden
|
||
Überwachungsgeschwindigkeiten wirksam:
|
||
- PZB-Zugart O: 85 km/h
|
||
- PZB-Zugart M: 70 km/h
|
||
- PZB-Zugart U: 55 km/h
|
||
4. Die technische Möglichkeit, sich mittels Betätigung der
|
||
Freitaste aus der wirksamen 1000-Hz-Überwachung
|
||
bzw. zweiten restriktiven 1000-Hz-Überwachung zu
|
||
befreien, besteht für den Triebfahrzeugführer erst,
|
||
nachdem ab dem Ort der für die 1000-Hz-
|
||
Überwachung bzw. zweite restriktive 1000-Hz-
|
||
Überwachung ursächlichen 1000-Hz-Beeinflussung
|
||
eine Wegstrecke von mehr als 700 m zurückgelegt
|
||
worden ist.
|
||
(6) Wenn das Startprogramm aktiv ist und währenddessen eine
|
||
1000-Hz-Beeinflussung erfolgt, kommt es zu einer
|
||
Überlagerung nach folgendem Ablauf:
|
||
1. Die PZB-Fahrzeugeinrichtung aktiviert eine 1000-Hz-
|
||
Überwachung für eine am Ort der 1000-Hz-
|
||
Beeinflussung beginnende Wegstrecke von 1250 m.
|
||
a) Wenn das Startprogramm vorher noch wirksam
|
||
war (der Triebfahrzeugführer hat sich nicht aus
|
||
dem Startprogramm befreit), ist die 1000-Hz-
|
||
Überwachung zunächst unwirksam.
|
||
b) Wenn das Startprogramm vorher schon
|
||
unwirksam war (der Triebfahrzeugführer hat sich
|
||
aus dem Startprogramm befreit), wird die
|
||
1000-Hz-Überwachung je nach eingestellter PZB-
|
||
Zugart sofort mit einer der folgenden
|
||
Überwachungsgeschwindigkeiten wirksam:
|
||
- PZB-Zugart O: 85 km/h
|
||
- PZB-Zugart M: 70 km/h
|
||
- PZB-Zugart U: 55 km/h
|
||
2. Der Triebfahrzeugführer hat 4 s lang Zeit, seine
|
||
Wachsamkeit mittels Betätigung der
|
||
Wachsamkeitstaste zu bestätigen (vgl. Abschnitt 7
|
||
Absatz (2)).
|
||
a) Im Fall von Nummer 1 Buchstabe a) wechseln die
|
||
Führerraumanzeigen bei zeitgerechter Betätigung
|
||
der Wachsamkeitstaste in den Zustand gemäß
|
||
Bildgruppe 22.
|
||
1000-Hz-
|
||
Beeinflussung
|
||
während
|
||
Startprogramm
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 45
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bildgruppe 22
|
||
Wirksames Startprogramm während gleichzeitig im
|
||
Hintergrund aktiver 1000-Hz-Überwachung nach
|
||
zeitgerechter Betätigung der Wachsamkeitstaste im
|
||
Bereich bis 700 m ab dem Ort der 1000-Hz-
|
||
Beeinflussung
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
|
||
b) Im Fall von Nummer 1 Buchstabe b) wechseln die
|
||
Führerraumanzeigen bei zeitgerechter Betätigung
|
||
der Wachsamkeitstaste in den Zustand gemäß
|
||
Bildgruppe 23.
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 46
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bildgruppe 23
|
||
Wirksame 1000-Hz-Überwachung nach zeitgerechter
|
||
Betätigung der Wachsamkeitstaste im Bereich bis
|
||
700 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung während
|
||
gleichzeitig im Hintergrund aktivem Startprogramm
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
|
||
c) Hat der Triebfahrzeugführer die Wachsamkeits-
|
||
taste nicht zeitgerecht betätigt, leitet die PZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung eine PZB-Zwangsbremsung
|
||
bis zum Stillstand des Fahrzeugs ein (vgl.
|
||
Abschnitt 7 Absatz (2)) und schaltet die 1000-Hz-
|
||
Überwachung anschließend zu einer
|
||
restriktiven 1000-Hz-Überwachung um (vgl.
|
||
Abschnitt 7 Absatz (6)).
|
||
3. Das Startprogramm wird beendet, nachdem ab der
|
||
Aktivierung eine Wegstrecke von 550 m zurückgelegt
|
||
worden ist.
|
||
Im Fall von Nummer 1 Buchstabe a) wird die
|
||
1000-Hz-Überwachung je nach eingestellter PZB-
|
||
Zugart erst in diesem Moment mit einer der folgenden
|
||
Überwachungsgeschwindigkeiten wirksam:
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 47
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
- PZB-Zugart O: 85 km/h
|
||
- PZB-Zugart M: 70 km/h
|
||
- PZB-Zugart U: 55 km/h
|
||
4. Die technische Möglichkeit, sich mittels Betätigung der
|
||
Freitaste aus der wirksamen 1000-Hz-Überwachung
|
||
bzw. restriktiven 1000-Hz-Überwachung zu befreien,
|
||
besteht für den Triebfahrzeugführer erst, nachdem ab
|
||
dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung eine Wegstrecke
|
||
von mehr als 700 m zurückgelegt worden ist.
|
||
(7) Wenn eine 1000-Hz-Überwachung im Bereich bis 700 m ab
|
||
dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung aktiv und wirksam ist
|
||
und währenddessen eine 500-Hz-Beeinflussung erfolgt,
|
||
kommt es zu einer Überlagerung nach folgendem Ablauf:
|
||
1. Die PZB-Fahrzeugeinrichtung aktiviert eine 500-Hz-
|
||
Überwachung, welche sofort wirksam ist (Ablauf siehe
|
||
Abschnitt 8). Die 1000-Hz-Überwachung wird im
|
||
selben Moment unwirksam.
|
||
Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die wirksame
|
||
500-Hz-Überwachung gemäß Bildgruppe 24 im
|
||
Führerraum an.
|
||
|
||
500-Hz-
|
||
Beeinflussung
|
||
während
|
||
1000-Hz-
|
||
Überwachung
|
||
im Bereich bis
|
||
700 m nach
|
||
1000-Hz-
|
||
Beeinflussung
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 48
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bildgruppe 24 Wirksame 500-Hz-Überwachung während gleichzeitig
|
||
im Hintergrund aktiver 1000-Hz-Überwachung
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
|
||
2. Die von der 500-Hz-Überwachung überlagerte
|
||
1000-Hz-Überwachung bleibt so lange aktiv, bis
|
||
1250 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung
|
||
zurückgelegt worden sind.
|
||
3. Bei Beendigung der
|
||
a) 500-Hz-Überwachung wird die noch aktive
|
||
1000-Hz-Überwachung je nach eingestellter PZB-
|
||
Zugart mit einer der folgenden Überwachungsge-
|
||
schwindigkeiten wieder wirksam:
|
||
- PZB-Zugart O: 85 km/h
|
||
- PZB-Zugart M: 70 km/h
|
||
- PZB-Zugart U: 55 km/h
|
||
b) zwischenzeitlich zu einer restriktiven 500-Hz-
|
||
Überwachung umgeschalteten 500-Hz-
|
||
Überwachung (vgl. Abschnitt 8 Absatz (3)) wird
|
||
eine restriktive 1000-Hz-Überwachung mit einer
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 49
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Überwachungsgeschwindigkeit von 45 km/h
|
||
wirksam.
|
||
Hinweis: Bei Umschaltung einer 500-Hz-
|
||
Überwachung zu einer restriktiven 500-Hz-
|
||
Überwachung wird eine überlagerte 1000-Hz-
|
||
Überwachung zu einer restriktiven 1000-Hz-
|
||
Überwachung umgeschaltet.
|
||
4. Die technische Möglichkeit, sich mittels Betätigung der
|
||
Freitaste aus der wirksamen 1000-Hz-Überwachung
|
||
bzw. restriktiven 1000-Hz-Überwachung zu befreien,
|
||
besteht für den Triebfahrzeugführer erst, nachdem ab
|
||
dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung eine Wegstrecke
|
||
von mehr als 700 m zurückgelegt worden ist.
|
||
(8) Wenn eine 1000-Hz-Überwachung im Bereich 700 bis
|
||
1250 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung aktiv ist und
|
||
währenddessen eine 500-Hz-Beeinflussung erfolgt, kommt
|
||
es zu einer Überlagerung nach folgendem Ablauf:
|
||
1. Die PZB-Fahrzeugeinrichtung aktiviert eine 500-Hz-
|
||
Überwachung, welche sofort wirksam ist (Ablauf siehe
|
||
Abschnitt 8 Absatz (1)).
|
||
a) Wenn die 1000-Hz-Überwachung vorher noch
|
||
wirksam war (der Triebfahrzeugführer hat sich
|
||
nicht aus der 1000-Hz-Überwachung befreit), wird
|
||
diese im selben Moment unwirksam.
|
||
Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die wirksame
|
||
500-Hz-Überwachung gemäß Bildgruppe 24 im
|
||
Führerraum an.
|
||
|
||
500-Hz-
|
||
Beeinflussung
|
||
während
|
||
1000-Hz-
|
||
Überwachung
|
||
im Bereich 700
|
||
bis 1250 m nach
|
||
1000-Hz-
|
||
Beeinflussung
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 50
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bildgruppe 24 Wirksame 500-Hz-Überwachung während gleichzeitig
|
||
im Hintergrund aktiver 1000-Hz-Überwachung
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
|
||
b) Wenn die 1000-Hz-Überwachung vorher schon
|
||
unwirksam war (der Triebfahrzeugführer hat sich
|
||
aus der 1000-Hz-Überwachung befreit), wertet die
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung dies als unberechtigte
|
||
Befreiung und leitet sofort eine PZB-
|
||
Zwangsbremsung bis zum Stillstand des
|
||
Fahrzeugs ein. Anschließend schaltet die PZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung die 500-Hz-Überwachung zu
|
||
einer kurzen restriktiven 500-Hz-Überwachung
|
||
um (Abschnitt 8 Absatz (3)).
|
||
Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die PZB-
|
||
Zwangsbremsung gemäß Bildgruppe 25 und nach
|
||
dem Lösen der PZB-Zwangsbremsung die
|
||
wirksame kurze restriktive 500-Hz-Überwachung
|
||
gemäß Bildgruppe 26 im Führerraum an.
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 51
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bildgruppe 25
|
||
PZB-Zwangsbremsung bei 500-Hz-Beeinflussung nach
|
||
unberechtigter Befreiung aus einer 1000-Hz-
|
||
Überwachung oder restriktiven 1000-Hz-Überwachung
|
||
im Bereich 700 bis 1250 m ab dem Ort der
|
||
1000-Hz-Beeinflussung oder aus dem Startprogramm
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: Hupe
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
|
||
|
||
Akustische Meldung: Hupe oder Sprachausgabe
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 52
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bildgruppe 26
|
||
Wirksame kurze restriktive 500-Hz-Überwachung
|
||
entweder nach unberechtigter Befreiung oder während
|
||
gleichzeitig im Hintergrund aktiver restriktiver 1000-Hz-
|
||
Überwachung bzw. aktivem Startprogramm
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
|
||
2. Die von der 500-Hz-Überwachung überlagerte
|
||
1000-Hz-Überwachung bleibt so lange aktiv, bis
|
||
1250 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung
|
||
zurückgelegt worden sind.
|
||
3. Ist die Wegstrecke gemäß Nummer 2 noch nicht
|
||
zurückgelegt worden, wird bei Beendigung der
|
||
a) 500-Hz-Überwachung die noch aktive
|
||
1000-Hz-Überwachung je nach eingestellter PZB-
|
||
Zugart mit einer der folgenden Überwachungsge-
|
||
schwindigkeiten wieder wirksam:
|
||
- PZB-Zugart O: 85 km/h
|
||
- PZB-Zugart M: 70 km/h
|
||
- PZB-Zugart U: 55 km/h
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 53
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
b) zwischenzeitlich zu einer restriktiven 500-Hz-
|
||
Überwachung umgeschalteten 500-Hz-
|
||
Überwachung (im Fall von Nummer 1
|
||
Buchstabe b) oder nach Abschnitt 8 Absatz (3))
|
||
wird eine restriktive 1000-Hz-Überwachung mit
|
||
einer Überwachungsgeschwindigkeit von 45 km/h
|
||
wirksam.
|
||
Hinweis: Bei Umschaltung einer 500-Hz-
|
||
Überwachung zu einer restriktiven 500-Hz-
|
||
Überwachung wird eine überlagerte 1000-Hz-
|
||
Überwachung zu einer restriktiven 1000-Hz-
|
||
Überwachung umgeschaltet.
|
||
4. Für den Triebfahrzeugführer besteht die technische
|
||
Möglichkeit, sich mittels Betätigung der Freitaste aus
|
||
der wirksamen 1000-Hz-Überwachung bzw.
|
||
restriktiven 1000-Hz-Überwachung zu befreien.
|
||
(9) Wenn eine restriktive 1000-Hz-Überwachung im Bereich
|
||
bis 700 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung aktiv und
|
||
wirksam ist und währenddessen eine 500-Hz-
|
||
Beeinflussung erfolgt, kommt es zu einer Überlagerung
|
||
nach folgendem Ablauf:
|
||
1. Die PZB-Fahrzeugeinrichtung aktiviert eine kurze
|
||
restriktive 500-Hz-Überwachung, welche sofort
|
||
wirksam ist (Ablauf siehe Abschnitt 8 Absatz (3)). Die
|
||
restriktive 1000-Hz-Überwachung wird im selben
|
||
Moment unwirksam.
|
||
Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die wirksame
|
||
kurze restriktive 500-Hz-Überwachung gemäß
|
||
Bildgruppe 26 im Führerraum an.
|
||
|
||
500-Hz-
|
||
Beeinflussung
|
||
während
|
||
restriktiver
|
||
1000-Hz-
|
||
Überwachung
|
||
im Bereich bis
|
||
700 m nach
|
||
1000-Hz-
|
||
Beeinflussung
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 54
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bildgruppe 26
|
||
Wirksame kurze restriktive 500-Hz-Überwachung
|
||
entweder nach unberechtigter Befreiung oder während
|
||
gleichzeitig im Hintergrund aktiver restriktiver 1000-Hz-
|
||
Überwachung bzw. aktivem Startprogramm
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
|
||
2. Die von der kurzen restriktiven 500-Hz-Überwachung
|
||
überlagerte restriktive 1000-Hz-Überwachung bleibt
|
||
so lange aktiv, bis 1250 m ab dem Ort der 1000-Hz-
|
||
Beeinflussung zurückgelegt worden sind.
|
||
3. Bei Beendigung der kurzen restriktiven 500-Hz-
|
||
Überwachung wird die noch aktive
|
||
restriktive 1000-Hz-Überwachung mit einer Über-
|
||
wachungsgeschwindigkeit von 45 km/h wirksam.
|
||
4. Die technische Möglichkeit, sich mittels Betätigung der
|
||
Freitaste aus der wirksamen restriktiven 1000-Hz-
|
||
Überwachung zu befreien, besteht für den
|
||
Triebfahrzeugführer erst, nachdem ab dem Ort der
|
||
1000-Hz-Beeinflussung eine Wegstrecke von mehr
|
||
als 700 m zurückgelegt worden ist.
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 55
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
(10) Wenn eine restriktive 1000-Hz-Überwachung im Bereich
|
||
700 bis 1250 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung
|
||
aktiv ist und währenddessen eine 500-Hz-Beeinflussung
|
||
erfolgt, kommt es zu einer Überlagerung nach folgendem
|
||
Ablauf:
|
||
1. Die PZB-Fahrzeugeinrichtung aktiviert eine kurze
|
||
restriktive 500-Hz-Überwachung, welche sofort
|
||
wirksam ist (Ablauf siehe Abschnitt 8 Absatz (3)).
|
||
a) Wenn die restriktive 1000-Hz-Überwachung
|
||
vorher noch wirksam war (der Triebfahrzeugführer
|
||
hat sich nicht aus der restriktiven 1000-Hz-
|
||
Überwachung befreit), wird diese im selben
|
||
Moment unwirksam.
|
||
Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die wirksame
|
||
kurze restriktive 500-Hz-Überwachung gemäß
|
||
Bildgruppe 26 im Führerraum an.
|
||
Bildgruppe 26
|
||
Wirksame kurze restriktive 500-Hz-Überwachung
|
||
entweder nach unberechtigter Befreiung oder während
|
||
gleichzeitig im Hintergrund aktiver restriktiver 1000-Hz-
|
||
Überwachung bzw. aktivem Startprogramm
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
500-Hz-
|
||
Beeinflussung
|
||
während
|
||
restriktiver
|
||
1000-Hz-
|
||
Überwachung
|
||
im Bereich 700
|
||
bis 1250 m nach
|
||
1000-Hz-
|
||
Beeinflussung
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 56
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
|
||
b) Wenn die restriktive 1000-Hz-Überwachung
|
||
vorher schon unwirksam war (der
|
||
Triebfahrzeugführer hat sich aus der
|
||
restriktiven 1000-Hz-Überwachung befreit),
|
||
wertet die PZB-Fahrzeugeinrichtung dies als
|
||
unberechtigte Befreiung und leitet sofort eine
|
||
PZB-Zwangsbremsung bis zum Stillstand des
|
||
Fahrzeugs ein.
|
||
Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die PZB-
|
||
Zwangsbremsung gemäß Bildgruppe 25 und die
|
||
danach wirksame kurze restriktive 500-Hz-
|
||
Überwachung gemäß Bildgruppe 26 im
|
||
Führerraum an.
|
||
Bildgruppe 25
|
||
PZB-Zwangsbremsung bei 500-Hz-Beeinflussung nach
|
||
unberechtigter Befreiung aus einer 1000-Hz-
|
||
Überwachung oder restriktiven 1000-Hz-Überwachung
|
||
im Bereich 700 bis 1250 m ab dem Ort der
|
||
1000-Hz-Beeinflussung oder aus dem Startprogramm
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: Hupe
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
|
||
|
||
Akustische Meldung: Hupe oder Sprachausgabe
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 57
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
2. Die von der kurzen restriktiven 500-Hz-Überwachung
|
||
überlagerte restriktive 1000-Hz-Überwachung bleibt
|
||
so lange aktiv, bis 1250 m ab dem Ort der 1000-Hz-
|
||
Beeinflussung zurückgelegt worden sind.
|
||
3. Ist die Wegstrecke gemäß Nummer 2 noch nicht
|
||
zurückgelegt worden, wird die noch aktive
|
||
restriktive 1000-Hz-Überwachung bei Beendigung der
|
||
kurzen restriktiven 500-Hz-Überwachung mit einer
|
||
Überwachungsgeschwindigkeit von 45 km/h wieder
|
||
wirksam.
|
||
4. Für den Triebfahrzeugführer besteht die technische
|
||
Möglichkeit, sich mittels Betätigung der Freitaste aus
|
||
der restriktiven 1000-Hz-Überwachung zu befreien.
|
||
(11) Wenn das Startprogramm aktiv ist und währenddessen eine
|
||
500-Hz-Beeinflussung erfolgt, kommt es zu einer
|
||
Überlagerung nach folgendem Ablauf:
|
||
1. Die PZB-Fahrzeugeinrichtung aktiviert eine kurze
|
||
restriktive 500-Hz-Überwachung, welche sofort
|
||
wirksam ist (Ablauf siehe Abschnitt 8 Absatz (3)).
|
||
a) Wenn das Startprogramm vorher noch wirksam
|
||
war (der Triebfahrzeugführer hat sich nicht aus
|
||
dem Startprogramm befreit), wird es im selben
|
||
Moment unwirksam.
|
||
Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die wirksame
|
||
kurze restriktive 500-Hz-Überwachung gemäß
|
||
Bildgruppe 26 im Führerraum an.
|
||
|
||
500-Hz-
|
||
Beeinflussung
|
||
während
|
||
Startprogramm
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 58
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bildgruppe 26
|
||
Wirksame kurze restriktive 500-Hz-Überwachung
|
||
entweder nach unberechtigter Befreiung oder während
|
||
gleichzeitig im Hintergrund aktiver restriktiver 1000-Hz-
|
||
Überwachung bzw. aktivem Startprogramm
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
|
||
b) Wenn das Startprogramm vorher schon
|
||
unwirksam war (der Triebfahrzeugführer hat sich
|
||
aus dem Startprogramm befreit), wertet die PZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung dies als unberechtigte
|
||
Befreiung und leitet sofort eine PZB-
|
||
Zwangsbremsung bis zum Stillstand des
|
||
Fahrzeugs ein.
|
||
Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die die PZB-
|
||
Zwangsbremsung gemäß Bildgruppe 25 und die
|
||
danach wirksame kurze restriktive 500-Hz-
|
||
Überwachung gemäß Bildgruppe 26 im
|
||
Führerraum an.
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 59
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bildgruppe 25
|
||
PZB-Zwangsbremsung bei 500-Hz-Beeinflussung nach
|
||
unberechtigter Befreiung aus einer 1000-Hz-
|
||
Überwachung oder restriktiven 1000-Hz-Überwachung
|
||
im Bereich 700 bis 1250 m ab dem Ort der
|
||
1000-Hz-Beeinflussung oder aus dem Startprogramm
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: Hupe
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
|
||
|
||
Akustische Meldung: Hupe oder Sprachausgabe
|
||
|
||
2. Das von der kurzen restriktiven 500-Hz-Überwachung
|
||
überlagerte Starprogramm bleibt so lange aktiv, bis
|
||
550 m ab der Aktivierung zurückgelegt worden sind.
|
||
3. Ist die Wegstrecke gemäß Nummer 2 noch nicht
|
||
zurückgelegt worden, wird das noch aktive
|
||
Startprogramm bei Beendigung der kurzen
|
||
restriktiven 500-Hz-Überwachung mit einer
|
||
Überwachungsgeschwindigkeit von 45 km/h wieder
|
||
wirksam.
|
||
4. Für den Triebfahrzeugführer besteht die technische
|
||
Möglichkeit, sich mittels Betätigung der Freitaste aus
|
||
dem Startprogramm zu befreien.
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 60
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
(12) Eine 500-Hz-Beeinflussung während einer aktiven und
|
||
wirksamen 500-Hz-Überwachung bzw. restriktiven 500-Hz-
|
||
Überwachung wird durch die PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
nicht verarbeitet.
|
||
(13) Sind ab dem Zeitpunkt einer 2000-Hz-Beeinflussung für die
|
||
Dauer der Betätigung der Befehlstaste weitere
|
||
Überwachungsfunktionen aktiv, ist die Überwachungs-
|
||
funktion mit der niedrigsten Überwachungsgeschwindigkeit
|
||
wirksam.
|
||
Für die Dauer der Betätigung der Befehlstaste zeigt die
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung die wirksame Betätigung der
|
||
Befehlstaste zur Vorbeifahrt an einem GM 2000 Hz
|
||
- bei überlagerter 1000-Hz-Überwachung im Bereich
|
||
bis 700 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung
|
||
gemäß Bildgruppe 27,
|
||
|
||
500-Hz-
|
||
Beeinflussung
|
||
bei 500-Hz-
|
||
Überwachung
|
||
2000-Hz-
|
||
Beeinflussung
|
||
mit betätigter
|
||
Befehlstaste
|
||
während andere
|
||
Überwachungs-
|
||
funktion
|
||
wirksam
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 61
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bildgruppe 27
|
||
Nach 2000-Hz-Beeinflussung mit betätigter Befehlstaste
|
||
und gleichzeitig aktiver 1000-Hz-Überwachung nach
|
||
zeitgerechter Betätigung der Wachsamkeitstaste im
|
||
Bereich bis 700 m ab dem Ort der 1000-Hz-
|
||
Beeinflussung
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: Hupe
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
|
||
|
||
Akustische Meldung: Hupe oder Sprachausgabe
|
||
|
||
- bei überlagerter 1000-Hz-Überwachung im Bereich
|
||
700 bis 1250 m ab dem Ort der 1000-Hz-
|
||
Beeinflussung gemäß Bildgruppe 28,
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 62
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bildgruppe 28
|
||
Nach 2000-Hz-Beeinflussung mit betätigter Befehlstaste
|
||
und gleichzeitig aktiver 1000-Hz-Überwachung im
|
||
Bereich 700 bis 1250 m ab dem Ort der
|
||
1000-Hz-Beeinflussung
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: Hupe
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
|
||
|
||
Akustische Meldung: Hupe oder Sprachausgabe
|
||
|
||
- bei überlagerter restriktiver 1000-Hz-Überwachung im
|
||
Bereich bis 700 m ab dem Ort der 1000-Hz-
|
||
Beeinflussung gemäß Bildgruppe 29,
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 63
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bildgruppe 29
|
||
Nach 2000-Hz-Beeinflussung mit betätigter Befehlstaste
|
||
und gleichzeitig aktiver restriktiver 1000-Hz-
|
||
Überwachung im Bereich bis 700 m ab dem Ort der
|
||
1000-Hz-Beeinflussung
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: Hupe
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
|
||
|
||
Akustische Meldung: Hupe oder Sprachausgabe
|
||
|
||
- bei überlagerter restriktiver 1000-Hz-Überwachung im
|
||
Bereich 700 bis 1250 m ab dem Ort der 1000-Hz-
|
||
Beeinflussung oder überlagertem Startprogramm
|
||
gemäß Bildgruppe 30,
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 64
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bildgruppe 30
|
||
Nach 2000-Hz-Beeinflussung mit betätigter Befehlstaste
|
||
und gleichzeitig aktiver restriktiver 1000-Hz-
|
||
Überwachung im Bereich 700 bis 1250 m ab dem Ort
|
||
der 1000-Hz-Beeinflussung bzw. aktivem
|
||
Startprogramm
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: Hupe
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
|
||
|
||
Akustische Meldung: Hupe oder Sprachausgabe
|
||
|
||
- bei überlagerter 500-Hz-Überwachung gemäß
|
||
Bildgruppe 31 bzw.
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 65
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bildgruppe 31 Nach 2000-Hz-Beeinflussung mit betätigter Befehlstaste
|
||
und gleichzeitig aktiver 500-Hz-Überwachung
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: Hupe
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
|
||
|
||
Akustische Meldung: Hupe oder Sprachausgabe
|
||
|
||
- bei überlagerter restriktiver 500-Hz-Überwachung
|
||
gemäß Bildgruppe 32
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 66
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bildgruppe 32
|
||
Nach 2000-Hz-Beeinflussung mit betätigter Befehlstaste
|
||
und gleichzeitig wirksamer restriktiver 500-Hz-
|
||
Überwachung
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: Hupe
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
|
||
|
||
Akustische Meldung: Hupe oder Sprachausgabe
|
||
|
||
im Führerraum an und gleichzeitig ertönt je nach Bauform
|
||
der PZB-Fahrzeugeinrichtung entweder ein Dauerton der
|
||
Hupe oder eine Sprachausgabe.
|
||
11 Geschwindigkeitsüberwachung im PZB-
|
||
Störbetrieb
|
||
(1) Wenn die zulässige Geschwindigkeit des Fahrzeugs v Fz
|
||
niedriger ist als die Höchstgeschwindigkeit im PZB-
|
||
Störbetrieb, dann ist in der PZB-Fahrzeugeinrichtung eine
|
||
Überwachungsgeschwindigkeit von v
|
||
Fz plus 5 km/h
|
||
wirksam.
|
||
Andernfalls ist im PZB-Störbetrieb eine
|
||
Überwachungsgeschwindigkeit von 55 km/h wirksam.
|
||
|
||
Überwachungs-
|
||
geschwindigkeit
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 67
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Hinweise:
|
||
Bei älteren Bauformen von PZB-Fahrzeugeinrichtungen
|
||
bzw. nicht mit entsprechend aktualisierter
|
||
Betriebsprogramm-Software betriebenen PZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtungen ist im PZB-Störbetrieb eine
|
||
Überwachungsgeschwindigkeit von 105 km/h wirksam.
|
||
Generell gilt, dass ein signalgeführter Zug bei nicht
|
||
wirksamer PZB und somit auch im PZB-Störbetrieb
|
||
höchstens 50 km/h fahren darf.
|
||
(2) Bei Überschreitung der Überwachungsgeschwindigkeit
|
||
gemäß Absatz (1) ertönt ein Intervallton (entweder der
|
||
Hupe oder der Schnarre) oder es erfolgt nach 7 s eine
|
||
intermittierende PZB-Zwangsbremsung. Zudem wird die
|
||
Geschwindigkeitsüberschreitung gemäß Bildgruppe 33 im
|
||
Führerraum angezeigt.
|
||
|
||
Überschreitung
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 68
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bildgruppe 33 Überschreitung der Überwachungsgeschwindigkeit
|
||
im PZB-Störbetrieb
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: ggf. Hupe oder Schnarre intervallweise
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
|
||
|
||
Akustische Meldung: Schnarre intervallweise
|
||
|
||
(3) Wird die Fahrgeschwindigkeit nach Einsetzen der Warnung
|
||
(vgl. Absatz (2)) weiter erhöht, leitet die PZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung eine PZB-Zwangsbremsung ein. Die
|
||
PZB-Zwangsbremsung wird gemäß Bildgruppe 34 im
|
||
Führerraum angezeigt und gleichzeitig ertönt je nach
|
||
Bauform der PZB-Fahrzeugeinrichtung entweder ein
|
||
Dauerton der Hupe oder eine Sprachausgabe.
|
||
|
||
Weitere
|
||
Geschwindig-
|
||
keitserhöhung
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 69
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bildgruppe 34 PZB-Zwangsbremsung nach Überschreitung der
|
||
Überwachungsgeschwindigkeit im PZB-Störbetrieb
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: Hupe
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
|
||
|
||
Akustische Meldung: Hupe oder Sprachausgabe
|
||
|
||
(4) Wird die überschrittene Überwachungsgeschwindigkeit
|
||
gemäß Absatz (1) wieder unterschritten, wird die Warnung
|
||
(siehe Absatz (2)) beendet bzw. die PZB-Zwangsbremsung
|
||
(siehe Absatz (3)) selbsttätig aufgehoben. Mit Aufhebung
|
||
der PZB-Zwangsbremsung wechseln die
|
||
Führerraumanzeigen in den Zustand gemäß Bildgruppe 35.
|
||
|
||
Unterschreitung
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 70
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bildgruppe 35 Wirksamer PZB-Störbetrieb bei betätigtem
|
||
PZB-Störschalter
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
|
||
12 Vorbereitung der
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
(1) Der Triebfahrzeugführer muss im führenden Führerraum
|
||
vor der ersten Zugfahrt
|
||
- unter Überwachung der PZB nach Übernahme des
|
||
Fahrzeugs und
|
||
- unter Überwachung der PZB nach einem Führerraum-
|
||
bzw. Fahrtrichtungswechsel
|
||
Zugfahrten
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 71
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
im Stillstand des Zuges die Betriebsbereitschaft der PZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung gemäß Absatz (4) prüfen.
|
||
(2) Der Prüflauf zur Funktionsprüfung der PZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung ist regelmäßig durchzuführen.
|
||
(3) Bei einer PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung darf der Prüflauf
|
||
zur Funktionsprüfung nicht während der LZB-Führung
|
||
durchgeführt werden.
|
||
(4) Die PZB-Fahrzeugeinrichtung des Fahrzeugs ist
|
||
betriebsbereit, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt
|
||
sind:
|
||
- Die PZB-Fahrzeugeinrichtung ist aktiv geschaltet.
|
||
- Die eingestellte und von der PZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung im Führerraum angezeigte PZB-
|
||
Zugart entspricht den gültigen Zugdaten.
|
||
Bei einem Personalwechsel darf der übernehmende
|
||
Triebfahrzeugführer davon ausgehen, dass die
|
||
angezeigte PZB-Zugart den gültigen Zugdaten
|
||
entspricht, wenn er
|
||
- vom übergebenden Triebfahrzeugführer keine
|
||
gegenteilige Information erhalten hat und
|
||
- feststellen konnte, dass die PZB-Fahrzeugein-
|
||
richtung aktiv geschaltet ist.
|
||
- Bei einer PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung gilt
|
||
zusätzlich:
|
||
- Die in der PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
gespeicherten Zugdaten stimmen mit den
|
||
gültigen überein.
|
||
- Die PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die
|
||
Betriebsbereitschaft der LZB im Führerraum an
|
||
(Dauerlicht des blauen Leuchtmelders „B“).
|
||
Sind eine oder mehrere der aufgeführten Bedingungen
|
||
nicht erfüllt, muss der Triebfahrzeugführer die
|
||
Betriebsbereitschaft der PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
herstellen.
|
||
(5) Der Triebfahrzeugführer schaltet die PZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung aktiv, indem er im Stillstand des
|
||
Fahrzeugs eine für den Betrieb als führendes Fahrzeug
|
||
geeignete Fahrtrichtung aktiviert (z. B. durch Einstellung
|
||
der Fahrtrichtung "Vorwärts" bei einem Fahrzeug mit
|
||
Fahrtrichtungsschalter).
|
||
Funktions-
|
||
prüfung
|
||
Funktions-
|
||
prüfung bei
|
||
LZB-Führung
|
||
Betriebs-
|
||
bereitschaft
|
||
prüfen
|
||
Aktivschalten
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 72
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
(6) Wenn die PZB-Fahrzeugeinrichtung aktiv geschaltet ist,
|
||
müssen einem der folgenden Zustände entsprechende
|
||
Führerraumanzeigen zu sehen sein:
|
||
- Wenn keine durch streckenseitige Beeinflussung
|
||
aktivierte Überwachungsfunktion wirksam ist und die
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung keine Zugdaten
|
||
gespeichert hat, fordert sie den Triebfahrzeugführer
|
||
mit Führerraumanzeigen gemäß Bildgruppe 36 zur
|
||
Eingabe der Zugdaten auf.
|
||
Bildgruppe 36 PZB-Fahrzeugeinrichtung aktiv geschaltet –
|
||
Aufforderung zur Zugdateneingabe
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
|
||
- Wenn keine durch streckenseitige Beeinflussung
|
||
aktivierte Überwachungsfunktion wirksam ist und die
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung noch Zugdaten gespeichert
|
||
hat, zeigt sie die eingestellte PZB-Zugart gemäß
|
||
Bildgruppe 37 an.
|
||
|
||
Führerraum-
|
||
anzeigen
|
||
bei aktiv
|
||
geschalteter
|
||
PZB-Fahrzeug-
|
||
einrichtung
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 73
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bildgruppe 37 PZB-Fahrzeugeinrichtung aktiv geschaltet –
|
||
noch gespeicherte Zugdaten wirksam
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
|
||
- Wenn eine durch streckenseitige Beeinflussung
|
||
aktivierte Überwachungsfunktion wirksam ist, zeigt die
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung diese im Führerraum an
|
||
(siehe Abschnitte 7 bis 10).
|
||
(7) Wenn keine der in Absatz (6) beschriebenen Führerraum-
|
||
anzeigen zu sehen sind, muss der Triebfahrzeugführer das
|
||
Zutreffen der folgenden Bedingungen überprüfen:
|
||
- PZB-Fahrzeugeinrichtung eingeschaltet
|
||
- PZB nicht mit PZB-Störschalter abgeschaltet
|
||
- nur bei PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung:
|
||
LZB nicht mit LZB-Störschalter abgeschaltet
|
||
- manuelle Bremsüberbrückung unwirksam
|
||
- Bremssystem des Fahrzeugs funktionsbereit und
|
||
Bremseingriff nicht wirksam
|
||
Unregelmäßig-
|
||
keiten nach dem
|
||
Aktivschalten
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 74
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
- bei Fahrzeugen, bei denen der Bremseingriff primär
|
||
über die Hauptluftleitung erfolgt, muss zudem
|
||
folgende Bedingung erfüllt sein:
|
||
Hauptluftleitungs-Druck größer als 3,0 bar
|
||
Sind eine oder mehrere der oben aufgeführten
|
||
Bedingungen nicht gegeben, muss der Triebfahrzeugführer
|
||
diese herstellen. Ist ihm dies wegen einer technischen
|
||
Unregelmäßigkeit bzw. Störung nicht möglich, muss er
|
||
nach Abschnitt 15 verfahren.
|
||
(8) Der Triebfahrzeugführer schaltet die PZB-Fahrzeugein-
|
||
richtung ein, indem er im Stillstand des Fahrzeugs den
|
||
PZB-Hauptschalter in die Schaltstellung „EIN“ bringt.
|
||
(9) Wenn ihn die aktiv geschaltete PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
mit Führerraumanzeigen gemäß Bildgruppe 36 dazu
|
||
auffordert, muss der Triebfahrzeugführer grundsätzlich die
|
||
gültigen Zugdaten an der Dateneingabe-Schnittstelle
|
||
eingeben.
|
||
Bildgruppe 36 PZB-Fahrzeugeinrichtung aktiv geschaltet –
|
||
Aufforderung zur Zugdateneingabe
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
|
||
Einschalten
|
||
Grundsätzliche
|
||
Pflicht zur
|
||
Zugdaten-
|
||
eingabe
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 75
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Der Triebfahrzeugführer darf auf die Eingabe der gültigen
|
||
Zugdaten verzichten, wenn die bevorstehenden Zugfahrten
|
||
gemäß Absatz (10) mit den PZB-Ersatzdaten begonnen
|
||
werden sollen.
|
||
Lassen sich die gültigen Zugdaten aufgrund einer
|
||
Fehlfunktion der Dateneingabe-Schnittstelle nicht
|
||
eingeben, ist nach Abschnitt 15 zu verfahren.
|
||
(10) Wenn es bei einer PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
|
||
nach den Vorgaben des Eisenbahnverkehrsunternehmens
|
||
für den Fall kurzer Aufenthalts- bzw. Wendezeiten
|
||
zugelassen ist und die auf Grundlage der PZB-Ersatzdaten
|
||
von der PZB-Fahrzeugeinrichtung eingestellte PZB-Zugart
|
||
den gültigen Zugdaten entspricht, darf der
|
||
Triebfahrzeugführer zunächst auf die Eingabe der gültigen
|
||
Zugdaten verzichten und die Zugfahrten abweichend von
|
||
Absatz (9) mit PZB-Ersatzdaten beginnen. Ist dies nicht der
|
||
Fall, muss der Triebfahrzeugführer die gültigen Zugdaten
|
||
vor Beginn der Zugfahrten an der Dateneingabe-
|
||
Schnittstelle eingeben.
|
||
Werden die Zugfahrten mit PZB-Ersatzdaten begonnen,
|
||
muss der Triebfahrzeugführer die Eingabe der gültigen
|
||
Zugdaten beim nächsten Halt des Zuges mit dafür
|
||
ausreichender Aufenthaltszeit nachholen.
|
||
(11) Wenn der Triebfahrzeugführer bei einer PZB/LZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung, welche
|
||
- noch Zugdaten gespeichert hat und
|
||
- nach dem Aktivschalten dementsprechend bereits
|
||
eine eingestellte PZB-Zugart gemäß Bildgruppe 37 im
|
||
Führerraum anzeigt,
|
||
muss er die von der PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
gespeicherten Zugdaten kontrollieren und von den gültigen
|
||
Zugdaten abweichende Einstellwerte an der Dateneingabe-
|
||
Schnittstelle korrigieren.
|
||
|
||
Kurze Aufent-
|
||
halts-/Wende-
|
||
zeiten
|
||
Kontrolle der
|
||
Zugdaten bei
|
||
PZB/LZB-
|
||
Fahrzeug-
|
||
einrichtung
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 76
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bildgruppe 37 PZB-Fahrzeugeinrichtung aktiv geschaltet –
|
||
noch gespeicherte Zugdaten wirksam
|
||
Führerraumanzeigen der PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung mit MFA 7
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
mit Textmeldungen
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
|
||
Lassen sich die gültigen Zugdaten aufgrund einer
|
||
Fehlfunktion der Dateneingabe-Schnittstelle nicht
|
||
kontrollieren bzw. korrigieren, ist nach Abschnitt 15 zu
|
||
verfahren.
|
||
(12) Die gültigen Zugdaten setzen sich aus den gültigen
|
||
Einstellwerten für
|
||
- die Bremsart (BRA) und
|
||
- die Bremshundertstel (BRH)
|
||
zusammen. Bei einer PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung sind
|
||
zusätzlich noch
|
||
- die Zuglänge (ZL) und
|
||
- die maximal zulässige Geschwindigkeit des Zuges
|
||
(VMZ)
|
||
Bestandteile der Zugdaten.
|
||
(13) Die gültigen Einstellwerte BRA und BRH muss der
|
||
Triebfahrzeugführer auf Grundlage
|
||
Gültige
|
||
Zugdaten
|
||
Einstellwerte
|
||
BRA und BRH
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 77
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
- der betrieblichen Angaben über die Bremsstellung
|
||
und die vorhandenen Bremshundertstel (Brh) des
|
||
Zuges in Verbindung mit
|
||
- der je nach Bauform und Ausführungsvariante der
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung für das führende Fahrzeug
|
||
zutreffenden PZB-Einstelltabelle (siehe
|
||
Anhang 483.0101A04), wenn das Eisenbahn-
|
||
verkehrsunternehmen nichts anderes vorgegeben
|
||
hat, bzw. der für das führende Fahrzeug gültigen LZB-
|
||
Einstelltabelle bei einer PZB/LZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung
|
||
bestimmen.
|
||
(14) Bei einer PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung muss der
|
||
Triebfahrzeugführer die Zuglänge in Meter aufgerundet auf
|
||
das nächsthöhere Vielfache von Zehn als gültigen
|
||
Einstellwert ZL verwenden.
|
||
Beispiel: Bei einer Zuglänge von 112 m ist der Wert 120 m
|
||
als Einstellwert ZL bei der Zugdateneingabe zu verwenden.
|
||
Hinweis: Die Zuglänge ergibt sich aus der Wagenzuglänge
|
||
zuzüglich der Summe der Längen aller arbeitenden
|
||
Triebfahrzeuge.
|
||
(15) Bei einer PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung muss der
|
||
Triebfahrzeugführer den gültigen Einstellwert VMZ wie folgt
|
||
bestimmen:
|
||
1. Ermittlung der kleinsten der nachfolgend aufgeführten
|
||
Geschwindigkeiten:
|
||
- größte zulässige Geschwindigkeit im Fahrplan
|
||
- zulässige Geschwindigkeit des Fahrzeugs
|
||
- zulässige Geschwindigkeit des Wagenzuges
|
||
2. Ggf. Reduzierung der nach 1. ermittelten
|
||
Geschwindigkeit gemäß den Vorgaben der für das
|
||
führende Fahrzeug gültigen LZB-Einstelltabelle.
|
||
(16) Die eingegebenen Einstellwerte der gültigen Zugdaten
|
||
werden jeweils an der Dateneingabe-Schnittstelle zur
|
||
Kontrolle angezeigt. Wenn die eingegebenen Zugdaten den
|
||
gültigen entsprechen, muss der Triebfahrzeugführer seine
|
||
Eingabe quittieren.
|
||
Nach dem Quittieren übernimmt die PZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung die eingegebenen Einstellwerte und
|
||
prüft sie automatisch auf Plausibilität. Danach zeigt die
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung die übernommenen Zugdaten
|
||
zur Kontrolle an.
|
||
Einstellwert ZL
|
||
Einstellwert
|
||
VMZ
|
||
Quittierung der
|
||
eingegebenen
|
||
Zugdaten
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 78
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Wurden unplausible Einstellwerte eingegeben, weist die
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung je nach Bauform und
|
||
Ausführungsvariante entweder die gesamte
|
||
Zugdateneingabe ab oder sie korrigiert die eingegebenen
|
||
Einstellwerte automatisch auf den jeweils naheliegendsten
|
||
plausiblen Einstellwert.
|
||
Bei einer PZB-Fahrzeugeinrichtung, bei der die Eingabe der
|
||
Zugdaten über ein Display im Führerraum erfolgt, muss der
|
||
Triebfahrzeugführer die von der PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
übernommenen und zur Kontrolle angezeigten Zugdaten
|
||
mit den ursprünglich von ihm eingegebenen Einstellwerten
|
||
vergleichen und bei Übereinstimmung durch Betätigen der
|
||
Wachsamkeitstaste bestätigen.
|
||
(17) Nachdem die PZB-Fahrzeugeinrichtung die Zugdaten
|
||
übernommen hat, stellt sie automatisch die passende PZB-
|
||
Zugart ein.
|
||
Der Triebfahrzeugführer muss prüfen, ob die PZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung hiernach die den eingegebenen
|
||
Zugdaten entsprechende PZB-Zugart im Führerraum
|
||
anzeigt (vgl. Bildgruppe 38).
|
||
|
||
Einstellung der
|
||
PZB-Zugart
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 79
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bildgruppe 38 Zugdaten eingegeben und PZB-Zugart eingestellt
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
|
||
Hinweis: Ist der eingegebene Einstellwert BRH kleiner als
|
||
60, wird bei einer PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung nach
|
||
Übernahme der eingegebenen Zugdaten die LZB-
|
||
Betriebssperre wirksam, d. h. eine Fahrt unter LZB-Führung
|
||
ist dann nicht möglich.
|
||
(18) Werden trotz Aufforderung zur Zugdateneingabe (vgl.
|
||
Absatz (9)) keine oder nicht plausible Zugdaten
|
||
eingegeben, stellt die PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
automatisch die PZB-Ersatzdaten bzw. bei einer PZB/LZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung die Grunddaten als Zugdaten ein.
|
||
Hinweise:
|
||
Je nach Bauform und Ausführungsvariante der PZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung führt die Eingabe unplausibler
|
||
Zugdaten nicht zur Einstellung der PZB-Ersatzdaten bzw.
|
||
bei einer PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung der Grunddaten,
|
||
sondern zu einer automatischen Korrektur der Einstellwerte
|
||
auf den jeweils naheliegendsten plausiblen Einstellwert.
|
||
LZB-
|
||
Betriebssperre
|
||
Einstellung der
|
||
PZB-
|
||
Ersatzdaten
|
||
bzw. der
|
||
Grunddaten
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 80
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bei einer PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung ist bei einer Fahrt
|
||
mit Grunddaten eine Aufnahme in die LZB-Führung nicht
|
||
möglich.
|
||
Die PZB-Ersatzdaten bzw. bei einer PZB/LZB-Fahrzeug-
|
||
einrichtung die in der für das führende Fahrzeug gültigen
|
||
LZB-Einstelltabelle aufgeführten Grunddaten sind in der
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung fest hinterlegt und durch den
|
||
Triebfahrzeugführer nicht veränderbar.
|
||
Die Wirksamkeit der PZB-Ersatzdaten bzw. bei einer
|
||
PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung der Grunddaten zeigt die
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung gemäß Bildgruppe 39 im
|
||
Führerraum an.
|
||
Bildgruppe 39 PZB-Ersatzdaten bzw. Grunddaten wirksam
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
|
||
Bei einer PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB ist eine
|
||
Zugfahrt mit den PZB-Ersatzdaten nur gemäß Absatz (10)
|
||
oder Abschnitt 15 zulässig.
|
||
Bei einer PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung ist eine Zugfahrt
|
||
mit den Grunddaten nur gemäß Abschnitt 15 zulässig.
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 81
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
(19) Eine Zugfahrt mit Ersatzzugdaten ist bei einer PZB/LZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung nur gemäß Abschnitt 15 zulässig.
|
||
Wurden bei einer PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung die
|
||
Ersatzzugdaten aktiviert, zeigt die PZB/LZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung dies gemäß Bildgruppe 40 im
|
||
Führerraum an.
|
||
Bildgruppe 40 Ersatzzugdaten wirksam
|
||
Führerraumanzeigen der PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung mit MFA 7
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
mit Textmeldungen
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
|
||
(20) Ändern sich die gültigen Zugdaten während einer Zugfahrt,
|
||
muss der Triebfahrzeugführer anhalten und die geänderten
|
||
gültigen Zugdaten vor der Weiterfahrt an der Dateneingabe-
|
||
Schnittstelle eingeben, wenn das Eisenbahnverkehrs-
|
||
unternehmen es nicht anders vorgegeben hat.
|
||
(21) Kann bei einem Personalwechsel während einer Zugfahrt
|
||
der übernehmende Triebfahrzeugführer nicht davon
|
||
ausgehen, dass die angezeigte PZB-Zugart den gültigen
|
||
Zugdaten entspricht, und die Zeit des Haltes vor der
|
||
Weiterfahrt reicht zur Prüfung der Betriebsbereitschaft
|
||
gemäß Absatz (4) nicht aus, darf er sich zunächst darauf
|
||
beschränken, die Aktivschaltung der PZB-
|
||
Einstellung von
|
||
Ersatzzugdaten
|
||
Änderung der
|
||
Zugdaten
|
||
während einer
|
||
Zugfahrt
|
||
Zeitmangel bei
|
||
Personal-
|
||
wechsel
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 82
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Fahrzeugeinrichtung zu überprüfen und die Zugfahrt
|
||
anschließend fortsetzen.
|
||
Beim nächsten Halt des Zuges mit dafür ausreichender
|
||
Aufenthaltszeit muss der Triebfahrzeugführer die gültigen
|
||
Zugdaten an der Dateneingabe-Schnittstelle eingeben.
|
||
Lassen sich die gültigen Zugdaten aufgrund einer
|
||
Fehlfunktion der Dateneingabe-Schnittstelle nicht
|
||
eingeben, ist nach Abschnitt 15 zu verfahren.
|
||
Rangierfahrten
|
||
(22) Der Triebfahrzeugführer muss vor einer Rangierfahrt mit
|
||
einem führenden Fahrzeug,
|
||
- zu deren Durchführung die PZB nicht mit dem PZB-
|
||
Störschalter abgeschaltet werden soll, im führenden
|
||
Führerraum überprüfen, ob die PZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung aktiv geschaltet ist.
|
||
- die gemäß Abschnitt 14 Absatz (3) durchgeführt
|
||
werden soll, im führenden Führerraum überprüfen, ob
|
||
die PZB-Fahrzeugeinrichtung abgeschaltet ist (PZB-
|
||
Hauptschalter befindet sich in der Schaltstellung „EIN“
|
||
und PZB-Störschalter ist betätigt).
|
||
(23) Geht eine Rangierfahrt nach dem Halt an einem Bahnsteig
|
||
in eine signalgeführte Zugfahrt unter Überwachung der PZB
|
||
über und zum Zeitpunkt des Anhaltens
|
||
- ist weder das Startprogramm noch eine 1000-Hz-
|
||
Überwachung, restriktive 1000-Hz-Überwachung,
|
||
500-Hz-Überwachung oder restriktive 500-Hz-
|
||
Überwachung wirksam und
|
||
- zeigt das Ausfahrsignal zeigt Halt,
|
||
muss der Triebfahrzeugführer unverzüglich nach dem
|
||
Anhalten am Bahnsteig das Startprogramm (vgl.
|
||
Abschnitt 7 Absatz (8)) aktivieren. Wurde die PZB nicht
|
||
gemäß Abschnitt 14 Absatz (3) mit dem PZB-Störschalter
|
||
abgeschaltet, muss er hierzu die PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
erst inaktiv (siehe Abschnitt 13 Absatz (24)) und
|
||
anschließend wieder aktiv schalten. Wurde die PZB gemäß
|
||
Abschnitt 14 Absatz (3) mit dem PZB-Störschalter
|
||
abgeschaltet, muss er erst den PZB-Störbetrieb mittels
|
||
Betätigung des PZB-Störschalters beenden und danach die
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung inaktiv und anschließend wieder
|
||
aktiv schalten.
|
||
Rangierfahrt mit
|
||
führendem
|
||
Fahrzeug
|
||
Übergang von
|
||
Rangier- in
|
||
Zugfahrt
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 83
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
13 Bedienen während der Fahrt
|
||
Unbeeinflusste Fahrt
|
||
(1) Bei unbeeinflusster Fahrt ist in der PZB-Fahrzeugein-
|
||
richtung eine Überwachungsgeschwindigkeit gemäß
|
||
Abschnitt 6 wirksam.
|
||
Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die wirksame PZB-
|
||
Zugart mit dem entsprechenden blauen PZB-Zugart-
|
||
Leuchtmelder gemäß Bildgruppe 3 im Führerraum an.
|
||
Bildgruppe 3 Wirksame PZB-Überwachung bei unbeeinflusster Fahrt
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
|
||
(2) Werden für die Fahrt die PZB-Ersatzdaten bzw. bei einer
|
||
PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung die Grunddaten verwendet,
|
||
zeigt die PZB-Fahrzeugeinrichtung dies sowie die
|
||
dementsprechend wirksame PZB-Zugart mit dem
|
||
zugehörigen blauen PZB-Zugart-Leuchtmelder gemäß
|
||
Bildgruppe 41 im Führerraum an.
|
||
Geschwindig-
|
||
keitsüber-
|
||
wachung
|
||
Fahrt mit PZB-
|
||
Ersatzdaten
|
||
bzw.
|
||
Grunddaten
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 84
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bildgruppe 41 Wirksame PZB-Überwachung bei unbeeinflusster Fahrt
|
||
mit PZB-Ersatzdaten bzw. Grunddaten
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
|
||
Fahrverhalten bei wirksamen
|
||
Überwachungsfunktionen sowie aktiv
|
||
geschalteten Geschwindigkeits-
|
||
Überwachungseinrichtungen
|
||
(3) Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt stets die aktuell
|
||
wirksame Überwachungsfunktion (vgl. Abschnitte 7 bis 11)
|
||
an.
|
||
Im Fall von Überlagerung mehrerer Überwachungs-
|
||
funktionen (vgl. Abschnitt 10) zeigt die PZB-Fahrzeugein-
|
||
richtung nur die restriktivste Überwachungsfunktion bzw.
|
||
die Überwachungsfunktion mit der niedrigsten
|
||
Überwachungsgeschwindigkeit an. Zusätzlich werden
|
||
hierbei bestimmte PZB-Bedientasten-Betätigungen im
|
||
Führerraum angezeigt bzw. von einer akustischen Meldung
|
||
begleitet.
|
||
Führerraum-
|
||
anzeigen
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 85
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
(4) Wenn eine Überwachungsfunktion wirksam ist, muss der
|
||
Triebfahrzeugführer die Geschwindigkeit des Fahrzeugs so
|
||
anpassen, dass die Überwachungsgeschwindigkeit
|
||
- des Startprogramms,
|
||
- der 1000-Hz-Überwachung,
|
||
- der restriktiven 1000-Hz-Überwachung,
|
||
- der 500-Hz-Überwachung,
|
||
- der restriktiven 500-Hz-Überwachung oder
|
||
- bei Befehlstasten-Betätigung nach einer 2000-Hz-
|
||
Beeinflussung
|
||
um mindestens 5 km/h unterschritten wird.
|
||
(5) Ist eine Überwachungsfunktion wirksam und erlaubt die
|
||
Signalisierung währenddessen die Fahrt mit einer höheren
|
||
als die durch die wirksame Überwachungsfunktion
|
||
überwachte Geschwindigkeit (zwischenzeitliche Signalauf-
|
||
wertung), muss sich der Triebfahrzeugführer in seinem
|
||
Fahrverhalten dennoch nach Absatz (4) richten, bis die
|
||
wirksame Überwachungsfunktion beendet ist oder er sich
|
||
gemäß Absatz (8) bzw. Absatz (14) befreit hat.
|
||
(6) Beim Durchfahren einer Geschwindigkeits-Überwachungs-
|
||
einrichtung mit einem GM 2000 Hz als Wirkmagnet (vgl.
|
||
Anhang 483.0101A01) muss der Triebfahrzeugführer die
|
||
Geschwindigkeit des Fahrzeugs so anpassen, dass es die
|
||
Prüfgeschwindigkeit der Geschwindigkeits-Überwachungs-
|
||
einrichtung um mindestens 5 km/h unterschreitet.
|
||
Hinweis: Durch die Unterschreitung der Prüfgeschwindig-
|
||
keit um mindestens 5 km/h wird eine PZB-
|
||
Zwangsbremsung infolge technisch bedingter Ab-
|
||
weichungen vom Nennwert der Prüfgeschwindigkeit der
|
||
Geschwindigkeits-Überwachungseinrichtung vermieden.
|
||
Anfahrt im Startprogramm
|
||
(7) Die Anfahrt eines an einem Bahnsteig beginnenden oder
|
||
wendenden Zuges muss mit wirksamem Startprogramm
|
||
(vgl. Abschnitt 7 Absatz (8)) erfolgen.
|
||
Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die Wirksamkeit des
|
||
Startprogramms ab einer Geschwindigkeit des Fahrzeugs
|
||
von mehr als 5 km/h gemäß Bildgruppe 9 im Führerraum
|
||
an.
|
||
Fahrzeug-
|
||
geschwindigkeit
|
||
anpassen
|
||
Signalauf-
|
||
wertung
|
||
Durchfahren
|
||
einer
|
||
Geschwindig-
|
||
keits-Über-
|
||
wachungs-
|
||
einrichtung
|
||
Beginnender
|
||
oder wendender
|
||
Zug
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 86
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bildgruppe 9 Anzeige Startprogramm mit Befreiungsmöglichkeit
|
||
bei Fahrzeuggeschwindigkeit von mehr als 5 km/h
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
|
||
(8) Bei wirksamem Startprogramm besteht für den
|
||
Triebfahrzeugführer ab dem Startplatz des Zuges technisch
|
||
die Möglichkeit, sich mittels Betätigung der Freitaste aus
|
||
dem Startprogramm zu befreien (vgl. Abschnitt 7
|
||
Absatz (10)).
|
||
Der Triebfahrzeugführer muss sich aus dem
|
||
Startprogramm befreien, wenn er zweifelsfrei eine die Fahrt
|
||
mit mehr als 30 km/h erlaubende Signalisierung
|
||
wahrgenommen hat und innerhalb der nächsten 550 m ab
|
||
dem Startplatz der Fahrt keine 500-Hz-Beeinflussung zu
|
||
erwarten ist.
|
||
(9) Für die Dauer der Betätigung der Freitaste zur Befreiung
|
||
aus dem Startprogramm ertönt je nach Bauform und
|
||
Ausführungsvariante der PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
entweder ein Dauerton der Hupe oder eine Sprachausgabe.
|
||
|
||
Pflicht zur
|
||
Befreiung
|
||
aus dem
|
||
Startprogramm
|
||
Akustische
|
||
Meldung bei
|
||
Freitasten-
|
||
Betätigung
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 87
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Wachsamkeitstaste betätigen
|
||
(10) Der Triebfahrzeugführer muss innerhalb von 4 s nach der
|
||
Vorbeifahrt an
|
||
- einem Signal mit der Bedeutung „Halt erwarten“,
|
||
- einem Signal mit der Bedeutung
|
||
„Langsamfahrt erwarten“,
|
||
- einem Signal, das eine zulässige Geschwindigkeit von
|
||
weniger als 100 km/h ankündigt,
|
||
- einem Signal Bü 0 oder
|
||
- einer alleinstehenden Vorsignaltafel (Signal Ne 2)
|
||
die Wachsamkeitstaste betätigen.
|
||
(11) Der Triebfahrzeugführer muss die Wachsamkeitstaste auch
|
||
dann gemäß Absatz (10) betätigen, wenn zur selben Zeit
|
||
bereits eine 1000-Hz-Überwachung oder
|
||
restriktive 1000-Hz-Überwachung aktiv und wirksam ist.
|
||
(12) Für die Dauer der Betätigung der Wachsamkeitstaste ertönt
|
||
je nach Bauform und Ausführungsvariante der PZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung entweder ein Dauerton der Hupe oder
|
||
eine Sprachausgabe.
|
||
(13) Nach der Vorbeifahrt an einem GM 1000 Hz, der dem
|
||
Triebfahrzeugführer wegen einer Störung als ständig
|
||
wirksam gemeldet wurde, muss er die Wachsamkeitstaste
|
||
unabhängig von der Signalisierung innerhalb von 4 s
|
||
betätigen.
|
||
Befreiung aus 1000-Hz-Überwachung bzw.
|
||
restriktiver 1000-Hz-Überwachung
|
||
(14) Bei einer wirksamen 1000-Hz-Überwachung bzw.
|
||
restriktiven 1000-Hz-Überwachung besteht für den
|
||
Triebfahrzeugführer nach mehr als 700 m ab dem Ort der
|
||
1000-Hz-Beeinflussung über eine weitere Wegstrecke von
|
||
550 m technisch die Möglichkeit, sich mittels Betätigung der
|
||
Freitaste aus der 1000-Hz-Überwachung bzw.
|
||
restriktiven 1000-Hz-Überwachung zu befreien (vgl.
|
||
Abschnitt 7 Absatz (10)).
|
||
Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die technische
|
||
Möglichkeit zur Befreiung gemäß Bildgruppe 6 bzw.
|
||
Bildgruppe 8 im Führerraum an.
|
||
|
||
Erfordernis
|
||
Bereits aktive
|
||
Überwachungs-
|
||
funktion
|
||
Akustische
|
||
Meldung bei
|
||
Betätigung
|
||
Gestörter
|
||
GM 1000 Hz
|
||
Pflicht zur
|
||
Befreiung aus
|
||
der 1000-Hz-
|
||
Überwachung
|
||
bzw. restriktiven
|
||
1000-Hz-
|
||
Überwachung
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 88
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bildgruppe 6 Wirksame 1000-Hz-Überwachung im Bereich
|
||
700 bis 1250 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 89
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bildgruppe 8 Wirksame restriktive 1000-Hz-Überwachung im Bereich
|
||
700 bis 1250 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
|
||
Der Triebfahrzeugführer muss sich aus der 1000-Hz-
|
||
Überwachung bzw. der restriktiven 1000-Hz-Überwachung
|
||
befreien, wenn er zweifelsfrei eine die Fahrt mit mehr als
|
||
30 km/h erlaubende Signalisierung wahrgenommen hat
|
||
und keine 500-Hz-Beeinflussung innerhalb der folgenden
|
||
550 m (im Bereich 700 bis 1250 m ab dem Ort der letzten
|
||
1000-Hz-Beeinflussung) zu erwarten ist.
|
||
(15) Für die Dauer der Betätigung der Freitaste zur Befreiung
|
||
aus einer wirksamen 1000-Hz-Überwachung ertönt je nach
|
||
Bauform und Ausführungsvariante der PZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung entweder ein Dauerton der Hupe oder
|
||
eine Sprachausgabe.
|
||
Befehlstaste betätigen
|
||
(16) Der Triebfahrzeugführer muss zur Vermeidung einer PZB-
|
||
Zwangsbremsung durch eine 2000-Hz-Beeinflussung bei
|
||
Akustische
|
||
Meldung bei
|
||
Freitasten-
|
||
Betätigung
|
||
Erfordernis
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 90
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
a) erlaubter Vorbeifahrt an einem
|
||
- Halt zeigenden oder gestörten Hauptsignal,
|
||
- Halt zeigenden Schutzsignal,
|
||
- Halt zeigenden oder gestörten Sperrsignal,
|
||
- sonstigen Haltsignal für Zugfahrten oder
|
||
- Signal Ne 1 (Trapeztafel) am Gegengleis,
|
||
b) Vorbeifahrt an einem infolge einer Störung ständig
|
||
wirksamen GM 2000 Hz, wenn ein Befehl erteilt wurde
|
||
oder
|
||
c) Vorbeifahrt an einem als Prüfmagnet dienenden
|
||
GM 2000 Hz in einem Ausfahrgleis einer
|
||
Fahrzeugeinsatzstelle
|
||
die Befehlstaste betätigen.
|
||
(17) Wenn bei einer Rangierfahrt die PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
nicht gemäß Abschnitt 14 abgeschaltet wurde, muss der
|
||
Triebfahrzeugführer bei der Vorbeifahrt an einem
|
||
- Hauptsignal, welches das Signal Sh 1 oder Ra 12 in
|
||
Verbindung mit dem Signal Hp 0 zeigt,
|
||
- Sperrsignal, welches auch Ziel für Zugfahrten ist und
|
||
das Signal Sh 1 oder Ra 12 zeigt,
|
||
- Orientierungszeichen „PZB 2000 Hz“
|
||
die Befehlstaste betätigen, um eine PZB-Zwangsbremsung
|
||
durch eine 2000-Hz-Beeinflussung zu vermeiden.
|
||
(18) Für die Dauer der Betätigung der Befehlstaste ertönt je
|
||
nach Bauform und Ausführungsvariante der PZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung entweder ein Dauerton der Hupe oder
|
||
eine Sprachausgabe.
|
||
PZB-Zwangsbremsung
|
||
(19) Die PZB-Fahrzeugeinrichtung leitet eine bis zum Stillstand
|
||
des Fahrzeugs wirkende PZB-Zwangsbremsung ein, wenn
|
||
der Triebfahrzeugführer
|
||
- ohne betätigte Befehlstaste an einem wirksam
|
||
geschalteten GM 2000 Hz vorbeigefahren ist,
|
||
- die Wachsamkeitstaste nach einer 1000-Hz-
|
||
Beeinflussung nicht zeitgerecht betätigt hat,
|
||
- sich unberechtigterweise vor einer 500-Hz-
|
||
Beeinflussung mit der Freitaste aus einer 1000-Hz-
|
||
Rangierfahrt
|
||
Akustische
|
||
Meldung bei
|
||
Befehlstasten-
|
||
Betätigung
|
||
Wirkung bis
|
||
zum Stillstand
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 91
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Überwachung, einer restriktiven 1000-Hz-
|
||
Überwachung oder dem Startprogramm befreit hat,
|
||
- die Prüfgeschwindigkeit einer 2000-Hz-
|
||
Geschwindigkeits-Überwachungseinrichtung
|
||
überschritten hat,
|
||
- die Überwachungsgeschwindigkeit
|
||
- während des wirksamen Startprogramms,
|
||
- während einer wirksamen 1000-Hz-
|
||
Überwachung bzw. restriktiven 1000-Hz-
|
||
Überwachung,
|
||
- während einer wirksamen 500-Hz-
|
||
Überwachung bzw. restriktiven 500-Hz-
|
||
Überwachung oder
|
||
- bei betätigter Befehlstaste nach einer 2000-Hz-
|
||
Beeinflussung
|
||
überschritten hat oder
|
||
- die PZB-Fahrzeugeinrichtung während der Fahrt mit
|
||
dem PZB-Störschalter abgeschaltet hat.
|
||
Während einer bis zum Stillstand des Fahrzeugs wirkenden
|
||
PZB-Zwangsbremsung ertönt je nach Bauform und
|
||
Ausführungsvariante der PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
entweder ein Dauerton der Hupe oder eine Sprachausgabe.
|
||
(20) Um die Fahrt nach einer bis zum Stillstand des Fahrzeugs
|
||
wirkenden PZB-Zwangsbremsung fortsetzen zu können,
|
||
muss der Triebfahrzeugführer die PZB-Zwangsbremsung
|
||
durch Betätigung der Freitaste lösen. Hierzu ist die
|
||
Freitaste so lange zu betätigen, bis der Dauerton der Hupe
|
||
bzw. die Sprachausgabe verstummt.
|
||
(21) Die Betätigung der Freitaste zum Lösen einer bis zum
|
||
Stillstand des Fahrzeugs wirkenden PZB-Zwangsbremsung
|
||
ist nur wirksam, wenn
|
||
- eine von der Bauform der PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
abhängige Mindestzeit verstrichen ist und
|
||
- die Geschwindigkeit des Fahrzeugs kleiner als oder
|
||
gleich 30 km/h ist.
|
||
(22) Die PZB-Fahrzeugeinrichtung reaktiviert die gelöste PZB-
|
||
Zwangsbremsung selbsttätig, wenn das Fahrzeug 15 s
|
||
nach Unterschreiten einer Geschwindigkeit von 30 km/h
|
||
noch nicht zum Halten gekommen ist. Das Lösen dieser
|
||
reaktivierten PZB-Zwangsbremsung durch Betätigung der
|
||
Freitaste ist erst im Stillstand des Fahrzeugs möglich.
|
||
Lösen
|
||
Wirksamkeit der
|
||
Freitaste
|
||
Selbsttätige
|
||
Reaktivierung
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 92
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
(23) Die PZB-Fahrzeugeinrichtung leitet bei weiterer Erhöhung
|
||
der Geschwindigkeit des Fahrzeugs nach Einsetzen der
|
||
Warnung eine PZB-Zwangsbremsung mit selbsttätiger
|
||
Aufhebung ein, wenn der Triebfahrzeugführer die
|
||
Überwachungsgeschwindigkeit
|
||
- bei unbeeinflusster Fahrt oder
|
||
- im PZB-Störbetrieb
|
||
überschritten hat.
|
||
Nach Unterschreitung der Überwachungsgeschwindigkeit
|
||
hebt die PZB-Fahrzeugeinrichtung diese PZB-
|
||
Zwangsbremsung selbsttätig auf.
|
||
Während einer PZB-Zwangsbremsung mit selbsttätiger
|
||
Aufhebung ertönt je nach Bauform und
|
||
Ausführungsvariante der PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
entweder ein Dauerton der Hupe oder eine Sprachausgabe.
|
||
Inaktivschalten der PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
(24) Zum Inaktivschalten der PZB-Fahrzeugeinrichtung nach
|
||
Beendigung der Fahrt muss der Triebfahrzeugführer die
|
||
eingestellte für den Betrieb als führendes Fahrzeug
|
||
geeignete Fahrtrichtung deaktivieren (z. B. durch
|
||
Einstellung der Nullstellung bei einem Fahrzeug mit
|
||
Fahrtrichtungsschalter).
|
||
14 Ab-/Ausschalten
|
||
(1) Die PZB-Fahrzeugeinrichtung wird mit dem PZB-Stör-
|
||
schalter abgeschaltet (manuelle Umschaltung in den PZB-
|
||
Störbetrieb).
|
||
Die PZB-Fahrzeugeinrichtung darf nur im Stillstand des
|
||
Fahrzeugs abgeschaltet werden.
|
||
Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die erfolgte
|
||
Abschaltung gemäß Bildgruppe 35 im Führerraum an.
|
||
|
||
Geschwindig-
|
||
keitsabhängige
|
||
Wirkung
|
||
Deaktivieren der
|
||
eingestellten
|
||
Fahrtrichtung
|
||
Abschalten
|
||
mit dem PZB-
|
||
Störschalter
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 93
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bildgruppe 35 Wirksamer PZB-Störbetrieb bei betätigtem
|
||
PZB-Störschalter
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
|
||
(2) Der Triebfahrzeugführer muss die PZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung mit dem PZB-Störschalter bei
|
||
Störungen und in folgenden Fällen abschalten:
|
||
1. Bei nachgeschobenen Zügen auf dem nicht mit dem
|
||
Zug gekuppelten Schiebe-Triebfahrzeug.
|
||
2. Auf Triebfahrzeugen in geschobenen Zügen, wenn
|
||
der in Fahrtrichtung vordere Führerraum besetzt
|
||
werden muss, um die Signal- und
|
||
Streckenbeobachtung sicherzustellen.
|
||
3. Auf Triebfahrzeugen in geschobenen Zügen, wenn
|
||
diese funkferngesteuert sind.
|
||
Vorgaben für
|
||
das Abschalten
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 94
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
4. Es wird mit Funkfernsteuerung rangiert.
|
||
(3) Der Triebfahrzeugführer darf die PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
mit dem PZB-Störschalter für die Durchführung von
|
||
Rangierfahrten abschalten, wenn
|
||
- mit Notfalltechnik im Fall dringlicher Anforderung,
|
||
- im Rahmen von Arbeiten auf Grundlage einer Bau-
|
||
und Betriebsanweisung (Betra) oder
|
||
- voraussichtlich länger als 30 Minuten
|
||
rangiert wird.
|
||
(4) Die PZB-Fahrzeugeinrichtung wird mit dem PZB-
|
||
Hauptschalter ausgeschaltet.
|
||
Bei PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtungen ist der PZB-
|
||
Hauptschalter identisch mit dem LZB-Hauptschalter. Es
|
||
sind zusätzlich die Bedienvorgaben in Richtlinie 483.0202
|
||
für den LZB-Hauptschalter zu beachten.
|
||
(5) Der Triebfahrzeugführer muss die PZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung mit dem PZB-Hauptschalter in
|
||
folgenden Fällen ausschalten:
|
||
1. Auf der Zuglok bei Fahrten mit Vorspann.
|
||
2. Bei nachgeschobenen Zügen auf dem mit dem Zug
|
||
gekuppelten Schiebe-Triebfahrzeug.
|
||
3. Auf anderen nicht führenden Fahrzeugen mit
|
||
besetzten Führerräumen im Zug, wenn eine für den
|
||
Betrieb als führendes Fahrzeug geeignete
|
||
Fahrtrichtung aktiviert ist (z. B. eingestellte
|
||
Fahrtrichtung „Vorwärts“ bei einem Fahrzeug mit
|
||
Fahrtrichtungsschalter).
|
||
4. Wenn bei Störungen das Abschalten der PZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung mit dem PZB-Störschalter
|
||
erfolglos war.
|
||
15 Technische Unregelmäßigkeiten und
|
||
Störungen
|
||
(1) Eine technische Unregelmäßigkeit innerhalb einer PZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung ist eine Fehlfunktion bzw. ein
|
||
Funktionsausfall, welche bzw. welcher die Betriebs-
|
||
bereitschaft der PZB-Fahrzeugeinrichtung und die PZB-
|
||
Überwachung in einer das Bremsvermögen des Zuges
|
||
nicht übersteigenden PZB-Zugart nicht beeinträchtigt.
|
||
(2) Eine Störung der PZB-Fahrzeugeinrichtung liegt vor, wenn
|
||
infolge einer Fehlfunktion bzw. eines Funktionsausfalls die
|
||
Abschalten bei
|
||
Rangierfahrt
|
||
Ausschalten
|
||
mit dem PZB-
|
||
Hauptschalter
|
||
Vorgaben
|
||
für das
|
||
Ausschalten
|
||
Technische
|
||
Unregel-
|
||
mäßigkeit
|
||
Störung
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 95
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Betriebsbereitschaft der PZB-Fahrzeugeinrichtung nicht
|
||
hergestellt werden kann oder die PZB-Überwachung nur in
|
||
einer PZB-Zugart erfolgen könnte, die ein höheres
|
||
Bremsvermögen erfordert als es der Zug aufweist.
|
||
(3) In folgenden Fällen liegt eine technische Unregelmäßigkeit
|
||
an der PZB-Fahrzeugeinrichtung vor:
|
||
- Es wird je nach Bauform und Ausführungsvariante der
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung eine Störungssammel-
|
||
meldung im Führerraum und eine begleitende
|
||
akustische Meldung gemäß Bildgruppe 42 oder eine
|
||
spezifische, die technische Unregelmäßigkeit
|
||
beschreibende Meldung auf einem nicht zur PZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung gehörenden Führerrauman-
|
||
zeigegerät ausgegeben.
|
||
Bildgruppe 42 Störungssammelmeldung (Anzeige einer technischen
|
||
Unregelmäßigkeit)
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: kurzzeitig Hupe
|
||
|
||
- Es kommt zu wiederholten PZB-Zwangsbremsungen,
|
||
die trotz ordnungsgemäßer Bedienung und
|
||
Unterschreitung der wirksamen Überwachungsge-
|
||
schwindigkeit auftreten, deren Ursache sich jedoch
|
||
ermitteln und beheben lässt.
|
||
- Die Dateneingabe-Schnittstelle funktioniert fehlerhaft
|
||
oder gar nicht und die Fahrt mit PZB-Ersatzdaten bzw.
|
||
bei einer PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung mit Grund-
|
||
oder Ersatzzugdaten ist möglich.
|
||
(4) In folgenden Fällen liegt eine Störung der PZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung vor:
|
||
- Die Betriebsbereitschaft wird nicht im Führerraum
|
||
angezeigt.
|
||
Erkennen
|
||
technischer
|
||
Unregel-
|
||
mäßigkeiten
|
||
Erkennen einer
|
||
Störung
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 96
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
- Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt je nach Bauform
|
||
und Ausführungsvariante eine Störung der PZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung und ggf. deren Ursache sowie
|
||
den automatisch aktivierten PZB-Störbetrieb gemäß
|
||
Bildgruppe 43 im Führerraum an.
|
||
Bildgruppe 43 Störung und automatisch aktivierter PZB-Störbetrieb
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
|
||
- PZB-Zwangsbremsungen können nicht wirksam
|
||
werden (z. B. bei nicht funktionierendem Brems-
|
||
eingriff).
|
||
- Es kommt zu wiederholten PZB-Zwangsbremsungen,
|
||
die trotz ordnungsgemäßer Bedienung und
|
||
Unterschreitung der wirksamen Überwachungsge-
|
||
schwindigkeit auftreten und deren Ursache nicht
|
||
ersichtlich ist und daher nicht behoben werden kann.
|
||
- Die Dateneingabe-Schnittstelle funktioniert fehlerhaft
|
||
oder gar nicht und die Fahrt mit PZB-Ersatzdaten bzw.
|
||
bei einer PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung mit Grund-
|
||
oder Ersatzzugdaten ist nicht möglich.
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen 483.0101
|
||
Seite 97
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
(5) Für bestimmte Fälle von technischen Unregelmäßigkeiten
|
||
und Störungen, die unabhängig von der Bauform und
|
||
Ausführungsvariante der PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
auftreten können, sind Vorgaben zu Abhilfemaßnahmen
|
||
oder die Beschreibung der Auswirkungen in
|
||
Anhang 483.0101A05 enthalten.
|
||
(6) Alle technischen Unregelmäßigkeiten, die zu einer
|
||
Verspätung oder Beschränkung der Geschwindigkeit
|
||
führen können, muss der Triebfahrzeugführer der
|
||
betriebsleitenden Stelle sowie der auftraggebenden Stelle
|
||
melden.
|
||
(7) Wenn die PZB-Fahrzeugeinrichtung gestört ist, muss der
|
||
Triebfahrzeugführer dies unverzüglich der betriebs-
|
||
leitenden Stelle sowie der auftraggebenden Stelle melden.
|
||
(8) Befindet sich der Fahrzeugmagnet beim Aktivschalten der
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung oder während eines Haltes über
|
||
einem wirksam geschalteten Gleismagnet, kommt es zu
|
||
einer Dauerbeeinflussung.
|
||
Wie in dieser Situation zu verfahren ist, hängt von der
|
||
Bauform und Ausführungsvariante der PZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung ab. Es sind die diesbezüglichen
|
||
Vorgaben des Eisenbahnverkehrsunternehmens zu
|
||
beachten.
|
||
(9) Der Triebfahrzeugführer muss eine PZB-
|
||
Streckeneinrichtung als gestört betrachten, wenn die
|
||
streckenseitige Beeinflussung oder ausbleibende
|
||
streckenseitige Beeinflussung im Widerspruch zur
|
||
Signalisierung steht.
|
||
Der Triebfahrzeugführer muss eine Geschwindigkeits-
|
||
Überwachungseinrichtung als gestört betrachten, wenn
|
||
trotz Unterschreiten der Prüfgeschwindigkeit der
|
||
Geschwindigkeits-Überwachungseinrichtung (vgl.
|
||
Anhang 483.0101A01) um ca. 5 km/h eine streckenseitige
|
||
Beeinflussung bzw. bei Überschreitung der
|
||
Prüfgeschwindigkeit um ca. 5 km/h keine streckenseitige
|
||
Beeinflussung erfolgt.
|
||
Der Triebfahrzeugführer muss eine gestörte PZB-
|
||
Streckeneinrichtung unverzüglich der betriebsleitenden
|
||
Stelle melden.
|
||
|
||
Abhilfemaß-
|
||
nahmen bzw.
|
||
Auswirkungen
|
||
Technische
|
||
Unregelmäßig-
|
||
keiten melden
|
||
Gestörte PZB-
|
||
Fahrzeugeinrich
|
||
tung melden
|
||
Dauerbeein-
|
||
flussung
|
||
Erkennen von
|
||
gestörten
|
||
PZB-Strecken-
|
||
einrichtungen
|