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2026-06-30 21:19:25 +02:00

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Richtlinie
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
PZB-Betriebsprogramm-Variante PZB 90 AVG
483.0101Z01
Seite 1
Fachautor: I.IAI 45 | Steffen Schöneich | steffen.schoeneich@deutschebahn.com Gültig ab: 14.12.2025
Inhaltsverzeichnis
1 Anwendungsbereich und Zweck des Zusatzes ................ 2
2 Abweichungen bei 1000-Hz-Überwachung und
Startprogramm .................................................................. 3
3 Abweichungen bei Überlagerung bei gleichzeitig
aktiven Überwachungsfunktionen ................................... 10
4 Abweichungen bei Vorbereitung der PZB-
Fahrzeugeinrichtung ....................................................... 30
5 Abweichungen beim Bedienen während der Fahrt ......... 33
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
PZB-Betriebsprogramm-Variante PZB 90 AVG
483.0101Z01
Seite 2
Gültig ab: 14.12.2025
1 Anwendungsbereich und Zweck des
Zusatzes
(1) Dieser Zusatz gilt nur in Verbindung mit und in Ergänzung
zu Richtlinie 483.0101 für das Bedienen der PZB-
Fahrzeugeinrichtung eines zweisystemfähigen Leichten
Nahverkehrstriebwagens (LNT), der signalgeführt und
unter Überwachung der PZB im Betriebsprogramm
PZB 90 AVG verkehrt.
(2) Die nachfolgenden Abschnitte enthalten nur die sich aus
der Verwendung der PZB-Betriebsprogramm-Variante
PZB 90 AVG ergebenden Abweichungen von bzw. die
erforderlichen Ergänzungen zu den Vorgaben der
Richtlinie 483.0101.
Alle hierbei nicht betroffenen Inhalte der
Richtlinie 483.0101 sowie der Anhänge 483.0101A02 und
483.0101A03 gelten unverändert auch für das Bedienen
einer im Betriebsprogramm PZB 90 AVG betriebenen PZB-
Fahrzeugeinrichtung eines zweisystemfähigen LNT, der
signalgeführt und unter Überwachung der PZB verkehrt.
(3) Zweisystemfähige LNT werden in Nahverkehrsnetzen mit
teilweise sehr kurzen Abständen zwischen den
planmäßigen Halten eingesetzt, in denen sie sowohl auf
Strecken mit Betriebsführung nach Straßenbahn-
Bau- und -Betriebsordnung (BOStrab) als auch auf
Strecken mit Betriebsführung nach Eisenbahn-Bau- und -
Betriebsordnung (EBO) verkehren („Karlsruher Modell“).
Durch die sehr kurzen Abstände zwischen den
planmäßigen Halten kommt es häufig vor, dass ein
planmäßiger Halt nur kurz hinter einem Vorsignal mit
GM 1000 Hz liegt. Das Betriebsprogramm PZB 90 kann
dort inakzeptable Fahrzeitverlängerungen verursachen, wo
infolge eines planmäßigen Haltes kurz nach einer 1000-Hz-
Beeinflussung am Vorsignal die restriktive 1000-Hz-
Überwachung wirksam geworden ist. Wenn hiernach die
Signalisierung die Fahrt mit einer höheren Geschwindigkeit
erlaubte, zwänge die restriktive 1000-Hz-Überwachung
dennoch so lange zur Fahrt mit weniger als 45 km/h, bis
mehr als 700 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung am
Vorsignal zurückgelegt worden sind und somit die
technische Möglichkeit zur Befreiung besteht (vgl.
Abschnitt 7 der Richtlinie 483.0101).
Um die beschriebenen Fahrzeitverlängerungen zu
vermeiden, wurde die PZB-Betriebsprogramm-Variante
PZB 90 AVG speziell für den Einsatz auf
zweisystemfähigen LNT entwickelt. Das erste und deshalb
auch namensgebende Eisenbahnverkehrsunternehmen,
Anwendungs-
bereich
Regelungs-
gegenstand
PZB 90 AVG
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
PZB-Betriebsprogramm-Variante PZB 90 AVG
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Gültig ab: 14.12.2025
bei dem diese PZB-Betriebsprogramm-Variante zum
Einsatz gebracht wurde, war die Albtal-Verkehrs-
Gesellschaft (AVG).
(4) Bei einer im Betriebsprogramm PZB 90 AVG betriebenen
PZB-Fahrzeugeinrichtung ist die PZB-Zugart O fest
eingestellt. Die Einstellung einer anderen PZB-Zugart ist
nicht möglich.
2 Abweichungen bei 1000-Hz-Überwachung
und Startprogramm
(1) Anstelle von Abschnitt 7 Absatz (1) der Richtlinie 483.0101
gilt:
Die streckenseitige Beeinflussung durch einen GM 1000 Hz
(1000-Hz-Beeinflussung) aktiviert in der PZB-
Fahrzeugeinrichtung eine 1000-Hz-Überwachung.
Eine 1000-Hz-Überwachung ist über eine Wegstrecke von
1250 m aktiv und von mindestens 700 m wirksam.
Unmittelbar nach der Aktivierung prüft die 1000-Hz-
Überwachung die Wachsamkeit des Triebfahrzeugführers.
Zudem ist für die Dauer ihrer Wirksamkeit eine der PZB-
Zugart O entsprechende Überwachungsgeschwindigkeit
wirksam. Die Überwachungsgeschwindigkeit ist abhängig
von der verstrichenen Zeit sowie der zurückgelegten
Wegstrecke. In Bild 1 ist der zeit- und wegabhängige Ablauf
einer 1000-Hz-Überwachung dargestellt.
PZB-Zugart O
fest eingestellt
1000-Hz-
Beeinflussung
1000-Hz-
Überwachung
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
PZB-Betriebsprogramm-Variante PZB 90 AVG
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Bild 1 Ablauf 1000-Hz-Überwachung und restriktive 1000-Hz-Überwachung
(2) Anstelle von Abschnitt 7 Absatz (6) der Richtlinie 483.0101
gilt:
Die PZB-Fahrzeugeinrichtung schaltet eine wirksame
1000-Hz-Überwachung zu einer restriktiven 1000-Hz-
Überwachung um, wenn das Fahrzeug mindestens 15 s
lang die Umschaltgeschwindigkeit (v
um) von 10 km/h
(Bild 1) unterschritten bzw. angehalten hat und vorher
schneller als 10 km/h gefahren ist.
(3) Anstelle von Abschnitt 7 Absatz (7) der Richtlinie 483.0101
gilt:
Bei einer restriktiven 1000-Hz-Überwachung ist durch-
gehend
- die Überwachungsgeschwindigkeit Vü2 von 45 km/h
wirksam, wenn die Umschaltgeschwindigkeit im
Bereich von mehr als 500 m ab dem Ort der 1000-Hz-
Beeinflussung umgeschaltet worden ist (Bild 1).
- die Überwachungsgeschwindigkeit Vü3 von 65 km/h
wirksam, wenn die 1000-Hz-Überwachung im Bereich
von 0 bis 500 m ab dem Ort der 1000-Hz-
Beeinflussung umgeschaltet worden ist (Bild 1).
Umschaltung zu
restriktiver
1000-Hz-
Überwachung
Restriktive
1000-Hz-
Überwachung
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
PZB-Betriebsprogramm-Variante PZB 90 AVG
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Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die wirksame
restriktive 1000-Hz-Überwachung
- mit Überwachungsgeschwindigkeit Vü2 im Bereich bis
700 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung gemäß
Bildgruppe 7 und im Bereich 700 bis 1250 m ab dem
Ort der 1000-Hz-Beeinflussung gemäß Bildgruppe 8
im Führerraum an.
Bildgruppe 7 Wirksame restriktive 1000-Hz-Überwachung im Bereich
bis 700 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: keine
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
Akustische Meldung: keine
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
PZB-Betriebsprogramm-Variante PZB 90 AVG
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Bildgruppe 8 Wirksame restriktive 1000-Hz-Überwachung im Bereich
700 bis 1250 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: keine
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
Akustische Meldung: keine
- mit Überwachungsgeschwindigkeit Vü3 im Bereich bis
800 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung gemäß
Bildgruppe Z01-1 und im Bereich 800 bis 1250 m ab
dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung gemäß
Bildgruppe Z01-2 im Führerraum an.
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
PZB-Betriebsprogramm-Variante PZB 90 AVG
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Bildgruppe
Z01-1
Wirksame restriktive 1000-Hz-Überwachung mit
Überwachungs-geschwindigkeit Vü3 im Bereich bis
800 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: keine
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
Akustische Meldung: keine
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
PZB-Betriebsprogramm-Variante PZB 90 AVG
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Seite 8
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Bildgruppe
Z01-2
Wirksame restriktive 1000-Hz-Überwachung mit
Überwachungs-geschwindigkeit Vü3 im Bereich 800 bis
1250 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: keine
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
Akustische Meldung: keine
(4) Anstelle von Abschnitt 7 Absatz (10) der
Richtlinie 483.0101 gilt:
Für den Triebfahrzeugführer besteht technisch die
Möglichkeit, sich mittels Betätigung der Freitaste
- aus dem Startprogramm zu befreien (vgl. Abschnitt 7
Absatz (8) Bild 6 der Richtlinie 483.0101).
- im Bereich 700 bis 1250 m ab dem Ort der 1000-Hz-
Beeinflussung aus der 1000-Hz-Überwachung zu
befreien (vgl. Bild 1).
- im Bereich 700 bis 1250 m ab dem Ort der 1000-Hz-
Beeinflussung aus der restriktiven 1000-Hz-
Überwachung mit Überwachungsgeschwindigkeit Vü2
zu befreien (Bild 1).
- im Bereich 800 bis 1250 m ab dem Ort der 1000-Hz-
Beeinflussung aus der restriktiven 1000-Hz-
Technische
Möglichkeit zur
Befreiung
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PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
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Überwachung mit Überwachungsgeschwindigkeit Vü3
zu befreien (Bild 1).
Hinweis: Wann der Triebfahrzeugführer sich befreien muss,
ist in Abschnitt 13 Absatz (8) der Richtlinie 483.0101 und
Abschnitt 5 Absatz (2) vorgegeben.
Nach der Befreiung ist die jeweilige Überwachungsfunktion
unwirksam. Sie bleibt aber so lange aktiv, bis die
Wegstrecke von 550 m ab der Aktivierung des
Startprogramms bzw. von 1250 m ab der 1000-Hz-
Beeinflussung zurückgelegt worden ist.
Nach erfolgter Befreiung wechseln die Führerraum-
anzeigen in den Zustand gemäß Bildgruppe 11.
Bildgruppe 11
1000-Hz-Überwachung, restriktive 1000-Hz-
Überwachung oder Startprogramm unwirksam nach
Befreiung mittels Betätigung der Freitaste
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: keine
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
Akustische Meldung: keine
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PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
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3 Abweichungen bei Überlagerung bei
gleichzeitig aktiven
Überwachungsfunktionen
(1) Anstelle von Abschnitt 10 Absatz (4) der
Richtlinie 483.0101 gilt:
Wenn eine restriktive 1000-Hz-Überwachung mit
Überwachungsgeschwindigkeit Vü2 im Bereich bis 700 m
ab dem Ort der ursächlichen 1000-Hz-Beeinflussung aktiv
und wirksam ist und währenddessen eine 1000-Hz-
Beeinflussung erfolgt, kommt es zu einer Überlagerung
nach folgendem Ablauf:
1. Die PZB-Fahrzeugeinrichtung aktiviert eine 1000-Hz-
Überwachung für eine am Ort der 1000-Hz-
Beeinflussung beginnende Wegstrecke von 1250 m.
Die 1000-Hz-Überwachung ist zunächst unwirksam.
2. Der Triebfahrzeugführer hat 4 s lang Zeit, seine
Wachsamkeit mittels Betätigung der Wachsamkeits-
taste zu bestätigen (vgl. Abschnitt 7 Absatz (2) der
Richtlinie 483.0101).
a) Bei zeitgerechter Betätigung der Wachsamkeits-
taste unterbricht die PZB-Fahrzeugeinrichtung zur
Bestätigung für 0,5 s die Führerraumanzeige des
gelben Leuchtmelders „1000 Hz“. Hiernach
wechseln die Führerraumanzeigen in den Zustand
gemäß Bildgruppe 20.
1000-Hz-
Beeinflussung
während
restriktiver
1000-Hz-
Überwachung
mit Vü2 im
Bereich bis
700 m nach
1000-Hz-
Beeinflussung
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
PZB-Betriebsprogramm-Variante PZB 90 AVG
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Seite 11
Gültig ab: 14.12.2025
Bildgruppe 20
Wirksame restriktive 1000-Hz-Überwachung während
gleichzeitig im Hintergrund aktiver 1000-Hz-
Überwachung nach zeitgerechter Betätigung der
Wachsamkeitstaste im Bereich bis 700 m ab dem Ort
der 1000-Hz-Beeinflussung
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: keine
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
Akustische Meldung: keine
b) Hat der Triebfahrzeugführer die Wachsamkeits-
taste nicht zeitgerecht betätigt, leitet die PZB-
Fahrzeugeinrichtung eine PZB-Zwangsbremsung
bis zum Stillstand des Fahrzeugs ein (vgl.
Abschnitt 7 Absatz (2) der Richtlinie 483.0101)
und schaltet die 1000-Hz-Überwachung
anschließend zu einer restriktiven 1000-Hz-
Überwachung mit Überwachungsgeschwindig-
keit Vü3 um (vgl. Abschnitt 2 Absätze (2) und (3)).
3. Im Fall von
a) Nummer 2 Buchstabe a) wird die restriktive 1000-
Hz-Überwachung mit Über-
wachungsgeschwindigkeit Vü2 beendet,
nachdem ab dem Ort der ursächlichen 1000-Hz-
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
PZB-Betriebsprogramm-Variante PZB 90 AVG
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Seite 12
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Beeinflussung eine Wegstrecke von 1250 m
zurückgelegt worden ist. Im selben Moment wird
die 1000-Hz-Überwachung mit einer
Überwachungsgeschwindigkeit von 85 km/h
wirksam.
b) Nummer 2 Buchstabe b) wird die restriktive 1000-
Hz-Überwachung mit Über-
wachungsgeschwindigkeit Vü2 im Moment der
Umschaltung beendet und die
restriktive 1000-Hz-Überwachung mit der
Überwachungsgeschwindigkeit Vü3 von 65 km/h
wirksam.
4. Sich mittels Betätigung der Freitaste im Fall von
a) Nummer 3 Buchstabe a) aus der wirksamen
1000-Hz-Überwachung zu befreien, ist für den
Triebfahrzeugführer technisch erst möglich,
nachdem ab dem Ort der ursächlichen 1000-Hz-
Beeinflussung eine Wegstrecke von mehr als
700 m zurückgelegt worden ist.
b) Nummer 3 Buchstabe b) aus der wirksamen
restriktiven 1000-Hz-Überwachung mit Über-
wachungsgeschwindigkeit Vü3 zu befreien, ist für
den Triebfahrzeugführer technisch erst möglich,
nachdem ab dem Ort der ursächlichen 1000-Hz-
Beeinflussung eine Wegstrecke von mehr als
800 m zurückgelegt worden ist.
(2) Wenn eine restriktive 1000-Hz-Überwachung mit
Überwachungsgeschwindigkeit Vü3 im Bereich bis 800 m
ab dem Ort der ursächlichen 1000-Hz-Beeinflussung aktiv
und wirksam ist und währenddessen eine 1000-Hz-
Beeinflussung erfolgt, kommt es zu einer Überlagerung
nach folgendem Ablauf:
1. Die PZB-Fahrzeugeinrichtung aktiviert eine 1000-Hz-
Überwachung für eine am Ort der 1000-Hz-
Beeinflussung beginnende Wegstrecke von 1250 m.
Die 1000-Hz-Überwachung ist zunächst unwirksam.
2. Der Triebfahrzeugführer hat 4 s lang Zeit, seine
Wachsamkeit mittels Betätigung der Wachsamkeits-
taste zu bestätigen (vgl. Abschnitt 7 Absatz (2) der
Richtlinie 483.0101).
a) Bei zeitgerechter Betätigung der Wachsamkeits-
taste unterbricht die PZB-Fahrzeugeinrichtung zur
Bestätigung für 0,5 s die Führerraumanzeige des
gelben Leuchtmelders „1000 Hz“. Hiernach
wechseln die Führerraumanzeigen in den Zustand
gemäß Bildgruppe Z01-3.
1000-Hz-
Beeinflussung
während
restriktiver
1000-Hz-
Überwachung
mit Vü3 im
Bereich bis
800 m nach
1000-Hz-
Beeinflussung
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PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
PZB-Betriebsprogramm-Variante PZB 90 AVG
483.0101Z01
Seite 13
Gültig ab: 14.12.2025
Bildgruppe
Z01-3
Wirksame restriktive 1000-Hz-Überwachung mit
Überwachungs-geschwindigkeit Vü3 während
gleichzeitig im Hintergrund aktiver 1000-Hz-
Überwachung nach zeitgerechter Betätigung der
Wachsamkeitstaste im Bereich bis 700 m ab dem Ort
der 1000-Hz-Beeinflussung
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: keine
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
Akustische Meldung: keine
b) Hat der Triebfahrzeugführer die Wachsamkeits-
taste nicht zeitgerecht betätigt, leitet die PZB-
Fahrzeugeinrichtung eine PZB-Zwangsbremsung
bis zum Stillstand des Fahrzeugs ein (vgl.
Abschnitt 7 Absatz (2) der Richtlinie 483.0101)
und schaltet die 1000-Hz-Überwachung
anschließend zu einer zweiten
restriktiven 1000-Hz-Überwachung mit Über-
wachungsgeschwindigkeit Vü3 um (vgl.
Abschnitt 2 Absätze (2) und (3)).
3. Nachdem ab dem Ort der ursächlichen 1000-Hz-
Beeinflussung eine Wegstrecke von 1250 m
zurückgelegt worden ist, wird die restriktive 1000-Hz-
Überwachung mit Überwachungsgeschwindigkeit Vü3
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
PZB-Betriebsprogramm-Variante PZB 90 AVG
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Seite 14
Gültig ab: 14.12.2025
beendet. Im selben Moment wird die 1000-Hz-
Überwachung mit einer Überwachungs-
geschwindigkeit von 85 km/h wirksam.
Im Fall von Nummer 2 Buchstabe b) wird hingegen die
zweite restriktive 1000-Hz-Überwachung mit der
Überwachungsgeschwindigkeit Vü3 von 65 km/h
wirksam.
4. Sich mittels Betätigung der Freitaste aus der
wirksamen 1000-Hz-Überwachung bzw. zweiten
restriktiven 1000-Hz-Überwachung mit Über-
wachungsgeschwindigkeit Vü3 zu befreien, ist für den
Triebfahrzeugführer technisch erst möglich, nachdem
ab dem Ort der für die 1000-Hz-Überwachung bzw.
zweite restriktive 1000-Hz-Überwachung mit
Überwachungsgeschwindigkeit Vü3 ursächlichen
1000-Hz-Beeinflussung eine Wegstrecke von mehr
als 700 m bzw. 800 m zurückgelegt worden ist.
(3) Anstelle von Abschnitt 10 Absatz (5) der
Richtlinie 483.0101 gilt:
Wenn eine restriktive 1000-Hz-Überwachung mit Über-
wachungsgeschwindigkeit Vü2 im Bereich 700 bis 1250 m
ab dem Ort der ursächlichen 1000-Hz-Beeinflussung aktiv
ist und währenddessen eine 1000-Hz-Beeinflussung
erfolgt, kommt es zu einer Überlagerung nach folgendem
Ablauf:
1. Die PZB-Fahrzeugeinrichtung aktiviert eine 1000-Hz-
Überwachung für eine am Ort der 1000-Hz-
Beeinflussung beginnende Wegstrecke von 1250 m.
a) Wenn die restriktive 1000-Hz-Überwachung mit
Überwachungsgeschwindigkeit Vü2 vorher noch
wirksam war (der Triebfahrzeugführer hat sich
nicht aus der restriktiven 1000-Hz-Überwachung
mit Überwachungsgeschwindigkeit Vü2 befreit),
ist die 1000-Hz-Überwachung zunächst
unwirksam.
b) Wenn die restriktive 1000-Hz-Überwachung mit
Überwachungsgeschwindigkeit Vü2 vorher schon
unwirksam war (der Triebfahrzeugführer hat sich
aus der restriktiven 1000-Hz-Überwachung mit
Überwachungsgeschwindigkeit Vü2 befreit), wird
die 1000-Hz-Überwachung sofort mit einer
Überwachungsgeschwindigkeit von 85 km/h
wirksam.
2. Der Triebfahrzeugführer hat 4 s lang Zeit, seine
Wachsamkeit mittels Betätigung der
1000-Hz-
Beeinflussung
während
restriktiver
1000-Hz-
Überwachung
mit Vü2 im
Bereich 700 bis
1250 m nach
1000-Hz-
Beeinflussung
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
PZB-Betriebsprogramm-Variante PZB 90 AVG
483.0101Z01
Seite 15
Gültig ab: 14.12.2025
Wachsamkeitstaste zu bestätigen (vgl. Abschnitt 7
Absatz (2) der Richtlinie 483.0101).
a) Im Fall von Nummer 1 Buchstabe a) wechseln die
Führerraumanzeigen bei zeitgerechter Betätigung
der Wachsamkeitstaste in den Zustand gemäß
Bildgruppe 20.
Bildgruppe 20
Wirksame restriktive 1000-Hz-Überwachung während
gleichzeitig im Hintergrund aktiver 1000-Hz-
Überwachung nach zeitgerechter Betätigung der
Wachsamkeitstaste im Bereich bis 700 m ab dem Ort
der 1000-Hz-Beeinflussung
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: keine
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
Akustische Meldung: keine
b) Im Fall von Nummer 1 Buchstabe b) wechseln die
Führerraumanzeigen bei zeitgerechter Betätigung
der Wachsamkeitstaste in den Zustand gemäß
Bildgruppe 21.
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
PZB-Betriebsprogramm-Variante PZB 90 AVG
483.0101Z01
Seite 16
Gültig ab: 14.12.2025
Bildgruppe 21
Wirksame 1000-Hz-Überwachung nach zeitgerechter
Betätigung der Wachsamkeitstaste im Bereich bis
700 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung während
gleichzeitig im Hintergrund aktiver restriktiver 1000-Hz-
Überwachung im Bereich 700 bis 1250 m ab dem Ort
der 1000-Hz-Beeinflussung
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: keine
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
Akustische Meldung: keine
c) Hat der Triebfahrzeugführer die Wachsamkeits-
taste nicht zeitgerecht betätigt, leitet die PZB-
Fahrzeugeinrichtung eine PZB-Zwangsbremsung
bis zum Stillstand des Fahrzeugs ein (vgl.
Abschnitt 7 Absatz (2) der Richtlinie 483.0101)
und schaltet die 1000-Hz-Überwachung
anschließend zu einer restriktiven 1000-Hz-
Überwachung mit Überwachungsgeschwindig-
keit Vü3 um (vgl. Abschnitt 2 Absätze (2) und (3)).
3. Im Fall von
a) Nummer 2 Buchstabe a) wird die restriktive 1000-
Hz-Beeinflussung mit Über-
wachungsgeschwindigkeit Vü2 beendet,
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
PZB-Betriebsprogramm-Variante PZB 90 AVG
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Seite 17
Gültig ab: 14.12.2025
nachdem ab dem Ort der ursächlichen 1000-Hz-
Beeinflussung eine Wegstrecke von 1250 m
zurückgelegt worden ist. Erst in diesem Moment
wird die 1000-Hz-Überwachung mit einer
Überwachungsgeschwindigkeit von 85 km/h
wirksam.
b) Nummer 2 Buchstabe b) wird die restriktive 1000-
Hz-Überwachung mit
Überwachungsgeschwindigkeit Vü2 beendet,
nachdem ab dem Ort der ursächlichen 1000-Hz-
Beeinflussung eine Wegstrecke von 1250 m
zurückgelegt worden ist.
c) Nummer 2 Buchstabe c) wird die
restriktive 1000-Hz-Überwachung mit Über-
wachungsgeschwindigkeit Vü2 im Moment der
Umschaltung beendet.
4. Sich mittels Betätigung der Freitaste aus der
wirksamen 1000-Hz-Überwachung bzw. zweiten
restriktiven 1000-Hz-Überwachung mit Über-
wachungsgeschwindigkeit Vü3 zu befreien, ist für den
Triebfahrzeugführer technisch erst möglich, nachdem
ab dem Ort der für die 1000-Hz-Überwachung bzw.
zweite restriktive 1000-Hz-Überwachung mit
Überwachungsgeschwindigkeit Vü3 ursächlichen
1000-Hz-Beeinflussung eine Wegstrecke von mehr
als 700 m bzw. 800 m zurückgelegt worden ist.
(4) Wenn eine restriktive 1000-Hz-Überwachung mit Über-
wachungsgeschwindigkeit Vü3 im Bereich 800 bis 1250 m
ab dem Ort der ursächlichen 1000-Hz-Beeinflussung aktiv
ist und währenddessen eine 1000-Hz-Beeinflussung
erfolgt, kommt es zu einer Überlagerung nach folgendem
Ablauf:
1. Die PZB-Fahrzeugeinrichtung aktiviert eine 1000-Hz-
Überwachung für eine am Ort der 1000-Hz-
Beeinflussung beginnende Wegstrecke von 1250 m.
a) Wenn die restriktive 1000-Hz-Überwachung mit
Überwachungsgeschwindigkeit Vü3 vorher noch
wirksam war (der Triebfahrzeugführer hat sich
nicht aus der restriktiven 1000-Hz-Überwachung
mit Überwachungsgeschwindigkeit Vü3 befreit),
ist die 1000-Hz-Überwachung zunächst
unwirksam.
b) Wenn die restriktive 1000-Hz-Überwachung mit
Überwachungsgeschwindigkeit Vü3 vorher schon
unwirksam war (der Triebfahrzeugführer hat sich
aus der restriktiven 1000-Hz-Überwachung mit
1000-Hz-
Beeinflussung
während
restriktiver
1000-Hz-
Überwachung
mit Vü3 im
Bereich 800 bis
1250 m nach
1000-Hz-
Beeinflussung
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
PZB-Betriebsprogramm-Variante PZB 90 AVG
483.0101Z01
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Gültig ab: 14.12.2025
Überwachungsgeschwindigkeit Vü3 befreit), wird
die 1000-Hz-Überwachung sofort mit einer
Überwachungsgeschwindigkeit von 85 km/h
wirksam.
2. Der Triebfahrzeugführer hat 4 s lang Zeit, seine
Wachsamkeit mittels Betätigung der
Wachsamkeitstaste zu bestätigen (vgl. Abschnitt 7
Absatz (2) der Richtlinie 483.0101).
a) Im Fall von Nummer 1 Buchstabe a) wechseln die
Führerraumanzeigen bei zeitgerechter Betätigung
der Wachsamkeitstaste in den Zustand gemäß
Bildgruppe Z01-3.
Bildgruppe
Z01-3
Wirksame restriktive 1000-Hz-Überwachung mit
Überwachungs-geschwindigkeit Vü3 während
gleichzeitig im Hintergrund aktiver 1000-Hz-
Überwachung nach zeitgerechter Betätigung der
Wachsamkeitstaste im Bereich bis 700 m ab dem Ort
der 1000-Hz-Beeinflussung
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: keine
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
Akustische Meldung: keine
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
PZB-Betriebsprogramm-Variante PZB 90 AVG
483.0101Z01
Seite 19
Gültig ab: 14.12.2025
b) Im Fall von Nummer 1 Buchstabe b) wechseln die
Führerraumanzeigen bei zeitgerechter Betätigung
der Wachsamkeitstaste in den Zustand gemäß
Bildgruppe Z01-4.
Bildgruppe
Z01-4
Wirksame 1000-Hz-Überwachung nach zeitgerechter
Betätigung der Wachsamkeitstaste im Bereich bis
700 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung während
gleichzeitig im Hintergrund aktiver restriktiver 1000-Hz-
Überwachung mit Überwachungs-geschwindigkeit Vü3
im Bereich 800 bis 1250 m ab dem Ort der 1000-Hz-
Beeinflussung
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: keine
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
Akustische Meldung: keine
c) Hat der Triebfahrzeugführer die Wachsamkeits-
taste nicht zeitgerecht betätigt, leitet die PZB-
Fahrzeugeinrichtung eine PZB-Zwangsbremsung
bis zum Stillstand des Fahrzeugs ein (vgl.
Abschnitt 7 Absatz (2) der Richtlinie 483.0101)
und schaltet die 1000-Hz-Überwachung
anschließend zu einer zweiten
restriktiven 1000-Hz-Überwachung mit Über-
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
PZB-Betriebsprogramm-Variante PZB 90 AVG
483.0101Z01
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Gültig ab: 14.12.2025
wachungsgeschwindigkeit Vü3 um (vgl.
Abschnitt 2 Absätze (2) und (3)).
3. Im Fall von
a) Nummer 2 Buchstabe a) wird die restriktive 1000-
Hz-Beeinflussung mit Überwachungsge-
schwindigkeit Vü3 beendet, nachdem ab dem Ort
der ursächlichen 1000-Hz-Beeinflussung eine
Wegstrecke von 1250 m zurückgelegt worden ist.
Erst in diesem Moment wird die 1000-Hz-
Überwachung mit einer
Überwachungsgeschwindigkeit von 85 km/h
wirksam.
b) Nummer 2 Buchstabe b) oder c) wird die [erste]
restriktive 1000-Hz-Überwachung mit
Überwachungsgeschwindigkeit Vü3 beendet,
nachdem ab dem Ort der ursächlichen 1000-Hz-
Beeinflussung eine Wegstrecke von 1250 m
zurückgelegt worden ist.
4. Sich mittels Betätigung der Freitaste aus der
wirksamen 1000-Hz-Überwachung bzw. zweiten
restriktiven 1000-Hz-Überwachung mit Über-
wachungsgeschwindigkeit Vü3 zu befreien, ist für den
Triebfahrzeugführer technisch erst möglich, nachdem
ab dem Ort der für die 1000-Hz-Überwachung bzw.
zweite restriktive 1000-Hz-Überwachung mit
Überwachungsgeschwindigkeit Vü3 ursächlichen
1000-Hz-Beeinflussung eine Wegstrecke von mehr
als 700 m bzw. 800 m zurückgelegt worden ist.
(5) Im folgenden Fall wird eine aktive und wirksame
restriktive 1000-Hz-Überwachung mit Überwachungsge-
schwindigkeit Vü2 beendet und durch eine aktive und
wirksame restriktive 1000-Hz-Überwachung mit
Überwachungsgeschwindigkeit Vü3 ersetzt:
a) Gleichzeitig mit der aktiven und wirksamen
restriktiven 1000-Hz-Überwachung mit Über-
wachunggeschwindigkeit Vü2 ist eine 1000-Hz-
Überwachung aktiv, aber nicht wirksam.
b) Seit der für die aktive, aber nicht wirksame 1000-Hz-
Überwachung ursächlichen 1000-Hz-Beeinflussung
wurde eine Wegstrecke von höchstens 500 m
zurückgelegt.
c) Das Fahrzeug unterschreitet mindestens 15 s lang die
Umschaltgeschwindigkeit (v
um) von 10 km/h bzw. hält
an und ist vorher schneller als 10 km/h gefahren.
Ersatz einer
restriktiven
1000-Hz-
Überwachung
mit Vü2
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
PZB-Betriebsprogramm-Variante PZB 90 AVG
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(6) In den folgenden Fällen wird eine aktive und wirksame
restriktive 1000-Hz-Überwachung mit Überwachungsge-
schwindigkeit Vü3 beendet und durch eine andere
Überwachungsfunktion ersetzt:
1. Ersatz durch eine aktive und wirksame restriktive
1000-Hz-Überwachung mit Überwachungsge-
schwindigkeit Vü2:
a) Gleichzeitig mit der aktiven und wirksamen
restriktiven 1000-Hz-Überwachung mit Über-
wachungsgeschwindigkeit Vü3 ist eine
1000-Hz-Überwachung aktiv, aber nicht wirksam.
b) Seit der für die aktive, aber nicht wirksame
1000-Hz-Überwachung ursächlichen 1000-Hz-
Beeinflussung wurde eine Wegstrecke von mehr
als 500 m zurückgelegt.
c) Das Fahrzeug unterschreitet mindestens 15 s
lang die Umschaltgeschwindigkeit (v
um) von
10 km/h bzw. hält an und ist vorher schneller als
10 km/h gefahren.
2. Ersatz durch das aktive und wirksame Startprogramm:
Die PZB-Fahrzeugeinrichtung wird erst inaktiv und
später für dieselbe Fahrtrichtung wieder aktiv
geschaltet.
(7) Anstelle von Abschnitt 10 Absatz (9) der
Richtlinie 483.0101 gilt:
Wenn eine restriktive 1000-Hz-Überwachung mit
Überwachungsgeschwindigkeit Vü2 im Bereich bis 700 m
ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung aktiv und wirksam
ist und währenddessen eine 500-Hz-Beeinflussung erfolgt,
kommt es zu einer Überlagerung nach folgendem Ablauf:
1. Die PZB-Fahrzeugeinrichtung aktiviert eine kurze
restriktive 500-Hz-Überwachung, welche sofort
wirksam ist (Ablauf siehe Abschnitt 8 Absatz (3) der
Richtlinie 483.0101). Die restriktive 1000-Hz-
Überwachung mit Überwachungsgeschwindigkeit Vü2
wird im selben Moment unwirksam.
Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die wirksame
kurze restriktive 500-Hz-Überwachung gemäß
Bildgruppe 26 im Führerraum an.
Ersatz einer
restriktiven
1000-Hz-
Überwachung
mit Vü3
500-Hz-
Beeinflussung
während
restriktiver
1000-Hz-
Überwachung
mit Vü2 im
Bereich bis
700 m nach
1000-Hz-
Beeinflussung
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
PZB-Betriebsprogramm-Variante PZB 90 AVG
483.0101Z01
Seite 22
Gültig ab: 14.12.2025
Bildgruppe 26
Wirksame kurze restriktive 500-Hz-Überwachung
entweder nach unberechtigter Befreiung oder während
gleichzeitig im Hintergrund aktiver restriktiver 1000-Hz-
Überwachung bzw. aktivem Startprogramm
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: keine
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
Akustische Meldung: keine
2. Die von der kurzen restriktiven 500-Hz-Überwachung
überlagerte restriktive 1000-Hz-Überwachung mit
Überwachungsgeschwindigkeit Vü2 bleibt so lange
aktiv, bis 1250 m ab dem Ort der 1000-Hz-
Beeinflussung zurückgelegt worden sind.
3. Bei Beendigung der kurzen restriktiven 500-Hz-
Überwachung wird die noch aktive
restriktive 1000-Hz-Überwachung mit der
Überwachungsgeschwindigkeit Vü2 von 45 km/h
wirksam.
4. Die technische Möglichkeit, sich mittels Betätigung der
Freitaste aus der wirksamen restriktiven 1000-Hz-
Überwachung mit Überwachungsgeschwindigkeit Vü2
zu befreien, besteht für den Triebfahrzeugführer erst,
nachdem ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung eine
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
PZB-Betriebsprogramm-Variante PZB 90 AVG
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Seite 23
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Wegstrecke von mehr als 700 m zurückgelegt worden
ist.
(8) Wenn eine restriktive 1000-Hz-Überwachung mit
Überwachungsgeschwindigkeit Vü3 im Bereich bis 800 m
ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung aktiv und wirksam
ist und währenddessen eine 500-Hz-Beeinflussung erfolgt,
kommt es zu einer Überlagerung nach folgendem Ablauf:
1. Die PZB-Fahrzeugeinrichtung aktiviert eine 500-Hz-
Überwachung, welche sofort wirksam ist (Ablauf siehe
Abschnitt 8 Absatz (1) der Richtlinie 483.0101). Die
restriktive 1000-Hz-Überwachung mit Überwachungs-
geschwindigkeit Vü3 wird im selben Moment
unwirksam.
Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die wirksame
500-Hz-Überwachung gemäß Bildgruppe Z01-5 im
Führerraum an.
Bildgruppe
Z01-5
Wirksame 500-Hz-Überwachung während gleichzeitig im
Hintergrund aktiver restriktiver 1000-Hz-Überwachung
mit Überwachungsgeschwindigkeit Vü3
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: keine
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
Akustische Meldung: keine
500-Hz-
Beeinflussung
während
restriktiver
1000-Hz-
Überwachung
mit Vü3 im
Bereich bis
800 m nach
1000-Hz-
Beeinflussung
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
PZB-Betriebsprogramm-Variante PZB 90 AVG
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Seite 24
Gültig ab: 14.12.2025
2. Die von der kurzen restriktiven 500-Hz-Überwachung
überlagerte restriktive 1000-Hz-Überwachung mit
Überwachungsgeschwindigkeit Vü3 bleibt so lange
aktiv, bis 1250 m ab dem Ort der 1000-Hz-
Beeinflussung zurückgelegt worden sind.
3. Bei Beendigung der 500-Hz-Überwachung wird die
noch aktive restriktive 1000-Hz-Überwachung mit der
Überwachungsgeschwindigkeit Vü3 von 65 km/h
wirksam.
4. Die technische Möglichkeit, sich mittels Betätigung der
Freitaste aus der wirksamen restriktiven 1000-Hz-
Überwachung mit Überwachungsgeschwindigkeit Vü3
zu befreien, besteht für den Triebfahrzeugführer erst,
nachdem ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung eine
Wegstrecke von mehr als 800 m zurückgelegt worden
ist.
(9) Anstelle von Abschnitt 10 Absatz (10) der
Richtlinie 483.0101 gilt:
Wenn eine restriktive 1000-Hz-Überwachung mit
Überwachungsgeschwindigkeit Vü2 im Bereich 700 bis
1250 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung aktiv ist und
währenddessen eine 500-Hz-Beeinflussung erfolgt, kommt
es zu einer Überlagerung nach folgendem Ablauf:
1. Die PZB-Fahrzeugeinrichtung aktiviert eine kurze
restriktive 500-Hz-Überwachung, welche sofort
wirksam ist (Ablauf siehe Abschnitt 8 Absatz (3) der
Richtlinie 483.0101).
a) Wenn die restriktive 1000-Hz-Überwachung mit
Überwachungsgeschwindigkeit Vü2 vorher noch
wirksam war (der Triebfahrzeugführer hat sich
nicht aus der restriktiven 1000-Hz-Überwachung
mit Überwachungsgeschwindigkeit Vü2 befreit),
wird diese im selben Moment unwirksam.
Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die wirksame
kurze restriktive 500-Hz-Überwachung gemäß
Bildgruppe 26 im Führerraum an.
500-Hz-
Beeinflussung
während
restriktiver
1000-Hz-
Überwachung
mit Vü2 im
Bereich 700 bis
1250 m nach
1000-Hz-
Beeinflussung
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
PZB-Betriebsprogramm-Variante PZB 90 AVG
483.0101Z01
Seite 25
Gültig ab: 14.12.2025
Bildgruppe 26
Wirksame kurze restriktive 500-Hz-Überwachung
entweder nach unberechtigter Befreiung oder während
gleichzeitig im Hintergrund aktiver restriktiver 1000-Hz-
Überwachung bzw. aktivem Startprogramm
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: keine
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
Akustische Meldung: keine
b) Wenn die restriktive 1000-Hz-Überwachung mit
Überwachungsgeschwindigkeit Vü2 vorher schon
unwirksam war (der Triebfahrzeugführer hat sich
aus der restriktiven 1000-Hz-Überwachung mit
Überwachungsgeschwindigkeit Vü2 befreit),
wertet die PZB-Fahrzeugeinrichtung dies als
unberechtigte Befreiung und leitet sofort eine
PZB-Zwangsbremsung bis zum Stillstand des
Fahrzeugs ein.
Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die PZB-
Zwangsbremsung gemäß Bildgruppe 25 und die
danach wirksame kurze restriktive 500-Hz-
Überwachung gemäß Bildgruppe 26 im
Führerraum an.
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
PZB-Betriebsprogramm-Variante PZB 90 AVG
483.0101Z01
Seite 26
Gültig ab: 14.12.2025
Bildgruppe 25
PZB-Zwangsbremsung bei 500-Hz-Beeinflussung nach
unberechtigter Befreiung aus einer 1000-Hz-
Überwachung oder restriktiven 1000-Hz-Überwachung
im Bereich 700 bis 1250 m ab dem Ort der
1000-Hz-Beeinflussung oder aus dem Startprogramm
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: Hupe
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
Akustische Meldung: Hupe oder Sprachausgabe
2. Die von der kurzen restriktiven 500-Hz-Überwachung
überlagerte restriktive 1000-Hz-Überwachung mit
Überwachungsgeschwindigkeit Vü2 bleibt so lange
aktiv, bis 1250 m ab dem Ort der 1000-Hz-
Beeinflussung zurückgelegt worden sind.
3. Ist die Wegstrecke gemäß Nummer 2 noch nicht
zurückgelegt worden, wird bei Beendigung der kurzen
restriktiven 500-Hz-Überwachung die noch aktive
restriktive 1000-Hz-Überwachung mit der
Überwachungsgeschwindigkeit Vü2 von 45 km/h
wieder wirksam.
4. Für den Triebfahrzeugführer besteht die technische
Möglichkeit, sich mittels Betätigung der Freitaste aus
der restriktiven 1000-Hz-Überwachung mit
Überwachungsgeschwindigkeit Vü2 zu befreien.
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
PZB-Betriebsprogramm-Variante PZB 90 AVG
483.0101Z01
Seite 27
Gültig ab: 14.12.2025
(10) Wenn eine restriktive 1000-Hz-Überwachung mit
Überwachungsgeschwindigkeit Vü3 im Bereich 800 bis
1250 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung aktiv ist und
währenddessen eine 500-Hz-Beeinflussung erfolgt, kommt
es zu einer Überlagerung nach folgendem Ablauf:
1. Die PZB-Fahrzeugeinrichtung aktiviert eine 500-Hz-
Überwachung, welche sofort wirksam ist (Ablauf siehe
Abschnitt 8 Absatz (1) der Richtlinie 483.0101).
a) Wenn die restriktive 1000-Hz-Überwachung mit
Überwachungsgeschwindigkeit Vü3 vorher noch
wirksam war (der Triebfahrzeugführer hat sich
nicht aus der restriktiven 1000-Hz-Überwachung
mit Überwachungsgeschwindigkeit Vü3 befreit),
wird diese im selben Moment unwirksam.
Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die wirksame
500-Hz-Überwachung gemäß Bildgruppe Z01-5
im Führerraum an.
Bildgruppe
Z01-5
Wirksame 500-Hz-Überwachung während gleichzeitig im
Hintergrund aktiver restriktiver 1000-Hz-Überwachung
mit Überwachungsgeschwindigkeit Vü3
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: keine
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
Akustische Meldung: keine
500-Hz-
Beeinflussung
während
restriktiver
1000-Hz-
Überwachung
mit Vü3 im
Bereich 800 bis
1250 m nach
1000-Hz-
Beeinflussung
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
PZB-Betriebsprogramm-Variante PZB 90 AVG
483.0101Z01
Seite 28
Gültig ab: 14.12.2025
b) Wenn die restriktive 1000-Hz-Überwachung mit
Überwachungsgeschwindigkeit Vü3 vorher schon
unwirksam war (der Triebfahrzeugführer hat sich
aus der restriktiven 1000-Hz-Überwachung mit
Überwachungsgeschwindigkeit Vü3 befreit),
wertet die PZB-Fahrzeugeinrichtung dies als
unberechtigte Befreiung und leitet sofort eine
PZB-Zwangsbremsung bis zum Stillstand des
Fahrzeugs ein.
Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die PZB-
Zwangsbremsung gemäß Bildgruppe Z01-6 und
die danach wirksame kurze restriktive 500-Hz-
Überwachung gemäß Bildgruppe 26 im
Führerraum an.
Bildgruppe
Z01-6
PZB-Zwangsbremsung bei 500-Hz-Beeinflussung nach
unberechtigter Befreiung aus einer restriktiven 1000-Hz-
Überwachung mit Überwachungsgeschwindigkeit Vü3
im Bereich 800 bis 1250 m ab dem Ort der 1000-Hz-
Beeinflussung
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: Hupe
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
Akustische Meldung: Hupe oder Sprachausgabe
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
PZB-Betriebsprogramm-Variante PZB 90 AVG
483.0101Z01
Seite 29
Gültig ab: 14.12.2025
Bildgruppe 26
Wirksame kurze restriktive 500-Hz-Überwachung
entweder nach unberechtigter Befreiung oder während
gleichzeitig im Hintergrund aktiver restriktiver 1000-Hz-
Überwachung bzw. aktivem Startprogramm
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: keine
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
Akustische Meldung: keine
2. Die von der 500-Hz-Überwachung bzw. kurzen
restriktiven 500-Hz-Überwachung überlagerte
restriktive 1000-Hz-Überwachung mit Überwachungs-
geschwindigkeit Vü3 bleibt so lange aktiv, bis 1250 m
ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung zurückgelegt
worden sind.
3. Ist die Wegstrecke gemäß Nummer 2 noch nicht
zurückgelegt worden, wird bei Beendigung der
500-Hz-Überwachung bzw. kurzen
restriktiven 500-Hz-Überwachung die noch aktive
restriktive 1000-Hz-Überwachung mit der
Überwachungsgeschwindigkeit Vü3 von 65 km/h
wieder wirksam.
4. Für den Triebfahrzeugführer besteht die technische
Möglichkeit, sich mittels Betätigung der Freitaste aus
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
PZB-Betriebsprogramm-Variante PZB 90 AVG
483.0101Z01
Seite 30
Gültig ab: 14.12.2025
der restriktiven 1000-Hz-Überwachung mit
Überwachungsgeschwindigkeit Vü3 zu befreien.
4 Abweichungen bei Vorbereitung der
PZB-Fahrzeugeinrichtung
(1) Anstelle von Abschnitt 12 Absatz (1) der
Richtlinie 483.0101 gilt:
Der Triebfahrzeugführer muss im führenden Führerraum
vor der ersten Zugfahrt
- unter Überwachung der PZB nach Übernahme des
Fahrzeugs und
- unter Überwachung der PZB nach einem Führerraum-
bzw. Fahrtrichtungswechsel,
im Stillstand des Zuges die Betriebsbereitschaft der PZB-
Fahrzeugeinrichtung gemäß Absatz (2) prüfen.
(2) Anstelle von Abschnitt 12 Absatz (4) der
Richtlinie 483.0101 gilt:
Die PZB-Fahrzeugeinrichtung des führenden Fahrzeugs ist
betriebsbereit, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt
sind:
- Die PZB-Fahrzeugeinrichtung ist aktiv geschaltet.
- Die fest eingestellte PZB-Zugart O entspricht den
gültigen Zugdaten.
Bei einem Personalwechsel darf der übernehmende
Triebfahrzeugführer davon ausgehen, dass die PZB-
Zugart O den gültigen Zugdaten entspricht, wenn er
- vom übergebenden Triebfahrzeugführer keine
gegenteilige Information erhalten hat und
- er feststellen konnte, dass die PZB-
Fahrzeugeinrichtung aktiv geschaltet ist.
Ist die PZB-Fahrzeugeinrichtung nicht aktiv geschaltet,
muss der Triebfahrzeugführer die PZB-Fahrzeug-
einrichtung aktiv schalten.
Entspricht die fest eingestellte PZB-Zugart O nicht den
gültigen Zugdaten, ist die PZB-Fahrzeugeinrichtung als
gestört zu betrachten und die betriebsleitende Stelle sowie
die auftraggebende Stelle sind zu verständigen. Die
Weiterfahrt darf mit höchstens 50 km/h erfolgen.
Zugfahrten
Betriebs-
bereitschaft
prüfen
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
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483.0101Z01
Seite 31
Gültig ab: 14.12.2025
(3) Anstelle von Abschnitt 12 Absatz (6) der Richtline 483.0101
gilt:
Wenn die PZB-Fahrzeugeinrichtung aktiv geschaltet ist,
müssen einem der folgenden Zustände entsprechende
Führerraumanzeigen zu sehen sein:
- Wenn keine durch streckenseitige Beeinflussung
aktivierte Überwachungsfunktion wirksam ist, zeigt die
PZB-Fahrzeugeinrichtung die fest eingestellte PZB-
Zugart O gemäß Bildgruppe Z01-7 im Führerraum an.
Bildgruppe
Z01-7 PZB-Fahrzeugeinrichtung aktiv geschaltet
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: keine
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
Akustische Meldung: keine
- Wenn eine durch streckenseitige Beeinflussung
aktivierte Überwachungsfunktion wirksam ist, zeigt die
PZB-Fahrzeugeinrichtung diese im Führerraum an
(vgl. Abschnitte 7 bis 10 der Richtlinie 483.0101 bzw.
Abschnitte 2 und 3).
Führerraum-
anzeigen
bei aktiv
geschalteter
PZB-Fahrzeug-
einrichtung
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
PZB-Betriebsprogramm-Variante PZB 90 AVG
483.0101Z01
Seite 32
Gültig ab: 14.12.2025
(4) Anstelle von Abschnitt 12 Absatz (7) der Richtline 483.0101
gilt:
Wenn keine der in Absatz (3) beschriebenen Führerraum-
anzeigen zu sehen sind, muss der Triebfahrzeugführer das
Zutreffen der folgenden Bedingungen überprüfen:
- PZB-Fahrzeugeinrichtung eingeschaltet
- PZB nicht mit PZB-Störschalter abgeschaltet
- manuelle Bremsüberbrückung unwirksam
- Bremssystem des Fahrzeugs funktionsbereit und
Bremseingriff nicht wirksam
- bei Fahrzeugen, bei denen der Bremseingriff primär
über die Hauptluftleitung erfolgt, muss zudem
folgende Bedingung erfüllt sein:
Hauptluftleitungs-Druck größer als 3,0 bar
Sind eine oder mehrere der oben aufgeführten
Bedingungen nicht gegeben, muss der Triebfahrzeugführer
diese herstellen. Ist ihm dies wegen einer technischen
Unregelmäßigkeit bzw. Störung nicht möglich, muss er
nach Abschnitt 15 der Richtlinie 483.0101 verfahren.
(5) Abschnitt 12 Absätze (9) bis (11) der Richtlinie 483.0101
gelten nicht.
Anstelle von Abschnitt 12 Absatz (13) der
Richtlinie 483.0101 gilt:
Die gültigen Einstellwerte BRA und BRH muss der
Triebfahrzeugführer auf Grundlage
- der betrieblichen Angaben über die Bremsstellung
und die vorhandenen Bremshundertstel (Brh) des
Zuges in Verbindung mit
- der je nach Bauform und Ausführungsvariante der
PZB-Fahrzeugeinrichtung für das führende Fahrzeug
zutreffenden PZB-Einstelltabelle (siehe
Anhang 483.0101A04), wenn das Eisenbahn-
verkehrsunternehmen nichts anderes vorgegeben
hat,
bestimmen.
Abschnitt 12 Absätze (14) bis (19) der Richtlinie 483.0101
gelten nicht.
(6) Anstelle von Abschnitt 12 Absatz (20) der
Richtlinie 483.0101 gilt:
Ändern sich die gültigen Zugdaten während einer Zugfahrt,
muss der Triebfahrzeugführer prüfen, ob die fest
Unregelmäßig-
keiten beim
Aktivschalten
Einstellwerte
BRA und BRH
Änderung der
Zugdaten
während einer
Zugfahrt
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
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eingestellte PZB-Zugart O noch den gültigen Zugdaten
entspricht.
Ist dies nicht der Fall, ist die PZB-Fahrzeugeinrichtung als
gestört zu betrachten und die betriebsleitende Stelle sowie
die auftraggebende Stelle sind zu verständigen. Die
Weiterfahrt darf mit höchstens 50 km/h erfolgen.
Abschnitt 12 Absatz (21) der Richtlinie 483.0101 gilt nicht.
5 Abweichungen beim
Bedienen während der Fahrt
(1) Anstelle von Abschnitt 13 Absatz (3) der
Richtlinie 483.0101 gilt:
Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt stets die aktuell
wirksame Überwachungsfunktion (vgl. Abschnitte 7 bis 11
der Richtlinie 483.0101 bzw. Abschnitte 2 und 3) an.
Im Fall von Überlagerung mehrerer Überwachungs-
funktionen (vgl. Abschnitt 10 der Richtlinie 483.0101 bzw.
Abschnitt 3) zeigt die PZB-Fahrzeugeinrichtung nur die
restriktivste Überwachungsfunktion bzw. die
Überwachungsfunktion mit der niedrigsten
Überwachungsgeschwindigkeit an. Zusätzlich werden
hierbei bestimmte PZB-Bedientasten-Betätigungen
angezeigt bzw. von einer akustischen Meldung begleitet.
(2) Anstelle von Abschnitt 13 Absatz (14) der
Richtlinie 483.0101 gilt:
Bei einer wirksamen 1000-Hz-Überwachung bzw.
restriktiven 1000-Hz-Überwachung mit Überwachungsge-
schwindigkeit Vü2 besteht für den Triebfahrzeugführer
nach mehr als 700 m ab dem Ort der 1000-Hz-
Beeinflussung über eine weitere Wegstrecke von 550 m
technisch die Möglichkeit, sich mittels Betätigung der
Freitaste aus der 1000-Hz-Überwachung bzw.
restriktiven 1000-Hz-Überwachung mit Überwachungsge-
schwindigkeit Vü2 zu befreien (vgl. Abschnitt 2 Absatz (4)).
Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die technische
Möglichkeit zur Befreiung aus einer wirksamen 1000-Hz-
Überwachung gemäß Bildgruppe 6 bzw. restriktiven
1000-Hz-Überwachung mit Überwachungsgeschwindig-
keit Vü2 gemäß Bildgruppe 8 im Führerraum an.
Führerraum-
anzeigen
Pflicht zur
Befreiung aus
der 1000-Hz-
Überwachung
bzw. restriktiven
1000-Hz-
Überwachung
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
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Bildgruppe 6 Wirksame 1000-Hz-Überwachung im Bereich
700 bis 1250 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: keine
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
Akustische Meldung: keine
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
PZB-Betriebsprogramm-Variante PZB 90 AVG
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Bildgruppe 8 Wirksame restriktive 1000-Hz-Überwachung im Bereich
700 bis 1250 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: keine
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung ohne LZB
Akustische Meldung: keine
Bei einer wirksamen restriktiven 1000-Hz-Überwachung mit
Überwachungsgeschwindigkeit Vü3 besteht für den
Triebfahrzeugführer nach mehr als 800 m ab dem Ort der
1000-Hz-Beeinflussung über eine weitere Wegstrecke von
450 m technisch die Möglichkeit, sich mittels Betätigung der
Freitaste aus der
restriktiven 1000-Hz-Überwachung mit Überwachungsge-
schwindigkeit Vü3 zu befreien (vgl. Abschnitt 2 Absatz (4)).
Der Triebfahrzeugführer muss sich aus der 1000-Hz-
Überwachung bzw. der restriktiven 1000-Hz-Überwachung
mit Überwachungsgeschwindigkeit Vü2 befreien, wenn er
zweifelsfrei eine die Fahrt mit mehr als 30 km/h erlaubende
Signalisierung wahrgenommen hat und keine 500-Hz-
Beeinflussung innerhalb der folgenden 550 m (im Bereich
700 bis 1250 m ab dem Ort der letzten 1000-Hz-
Beeinflussung) zu erwarten ist.
Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die technische
Möglichkeit zur Befreiung aus einer restriktiven 1000-Hz-
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PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
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Überwachung mit Überwachungsgeschwindigkeit Vü3
gemäß Bildgruppe Z01-2 im Führerraum an.
Bildgruppe
Z01-2
Wirksame restriktive 1000-Hz-Überwachung mit
Überwachungs-geschwindigkeit Vü3 im Bereich 800 bis
1250 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: keine
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
Akustische Meldung: keine
Der Triebfahrzeugführer muss sich aus der
restriktiven 1000-Hz-Überwachung mit Überwachungsge-
schwindigkeit Vü3 befreien, wenn er zweifelsfrei eine die
Fahrt mit mehr als 30 km/h erlaubende Signalisierung
wahrgenommen hat und keine 500-Hz-Beeinflussung
innerhalb der folgenden 450 m (im Bereich 800 bis 1250 m
ab dem Ort der letzten 1000-Hz-Beeinflussung) zu erwarten
ist.
(3) Anstelle von Abschnitt 13 Absatz (19) der
Richtlinie 483.0101 gilt:
Die PZB-Fahrzeugeinrichtung leitet eine bis zum Stillstand
des Fahrzeugs wirkende PZB-Zwangsbremsung ein, wenn
der Triebfahrzeugführer
PZB-Zwangs-
bremsung bis
zum Stillstand
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
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- ohne betätigte Befehlstaste an einem wirksam
geschalteten GM 2000 Hz vorbeigefahren ist,
- die Wachsamkeitstaste nach einer 1000-Hz-
Beeinflussung nicht zeitgerecht betätigt hat,
- sich unberechtigterweise vor einer 500-Hz-
Beeinflussung mit der Freitaste aus einer 1000-Hz-
Überwachung, einer restriktiven 1000-Hz-
Überwachung mit Überwachungsgeschwindigkeit Vü2
oder Vü3 oder dem Startprogramm befreit hat,
- die Prüfgeschwindigkeit einer Geschwindigkeits-
Überwachungseinrichtung mit GM 2000 Hz
überschritten hat,
- die Überwachungsgeschwindigkeit
- während des wirksamen Startprogramms,
- während einer wirksamen 1000-Hz-
Überwachung bzw. restriktiven 1000-Hz-
Überwachung mit Überwachungsgeschwindig-
keit Vü2 oder Vü3,
- während einer wirksamen 500-Hz-
Überwachung bzw. restriktiven 500-Hz-
Überwachung oder
- bei betätigter Befehlstaste nach einer 2000-Hz-
Beeinflussung
überschritten hat oder
- die PZB-Fahrzeugeinrichtung während der Fahrt mit
dem PZB-Störschalter abgeschaltet hat.
Während einer bis zum Stillstand des Fahrzeugs wirkenden
PZB-Zwangsbremsung ertönt je nach Bauform und
Ausführungsvariante der PZB-Fahrzeugeinrichtung
entweder ein Dauerton der Hupe oder eine Sprachausgabe.