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DB InfraGO AG | Sitz: Frankfurt am Main | Registergericht: Frankfurt am Main
HRB 50879 | USt-IdNr.: DE 199861757 | Vorsitz des Aufsichtsrats: Berthold Huber
Vorstand: Dr. Philipp Nagl (Vorsitz), Jens Bergmann, Ingrid Felipe, Dr. Christian Gruß, Heike Junge-Latz, Heinz
Siegmund, Ralf Thieme
Nähere Informationen zur Datenverarbeitung der DB InfraGO AG finden Sie hier: www.dbinfrago.com/datenschutz
Seite 1 von 3
DB InfraGO AG
Zentrale
Bauartverantwortung und
Instandhaltungsmanagement
Sicherungskomponenten und INA-Planung (I.IAI 45)
Caroline-Michaelis-Straße 5-11
10115 Berlin
Steffen Schöneich
steffen.schoeneich@deutschebahn.com
+49 30 297 57182
+49 175 4342778
DB InfraGO AG | I.IAI 45
Caroline-Michaelis-Straße 5-11 | 10115 Berlin
Zugangsberechtigte und Kunden der
DB InfraGO AG
14.12.2025
Neuausgabe der Richtlinie Nr. 483.0102 „PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen“ mit Inkraftsetzungsdatum zum 14.12.2025
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum Datum der Inkraftsetzung der Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG
(INB) 2026 wird die Richtlinie 483.0102 als ein betrieblich-technisches Regelwerk mit
verbindlich geltenden Bestimmungen für die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der
DB InfraGO AG neu ausgegeben.
Die Richtlinie 483.0102 enthält Vorgaben für das Bedienen einer im Betriebsprogramm
„PZB 90 S-Bahn Hamburg“ betriebenen PZB-Fahrzeugeinrichtung:
ƒ Abschnitt 1
Abschnitt 1 enthält detaillierte Regelungen zum Geltungsbereich.
Zudem regelt ein Absatz die Nichtgeltung der Richtlinie 483.0102 in Bezug auf von
Eisenbahnverkehrsunternehmen eingesetzte Fahrzeuge, die signalgeführt und unter
Überwachung der PZB im Betriebsprogramm „PZB 90“ oder im Betriebsprogramm
„PZB 90 AVG“ verkehren.
ƒ Abschnitt 2
Abschnitt 2 enthält Definitionen von in der Richtlinie 483.0102 verwendeten
Begrifflichkeiten.
Seite 2 von 3
ƒ Abschnitt 3
Abschnitt 3 enthält die mit Richtlinie 301 (Signalbuch) harmonisierte Beschreibung
der Aufgaben der PZB.
ƒ Abschnitt 4
Abschnitt 4 enthält die Beschreibungen der PZB-Streckeneinrichtungen.
ƒ Abschnitt 5
Abschnitt 5 enthält die allgemeingültigen Beschreibungen der technischen
Komponenten einer PZB-Fahrzeugeinrichtung.
ƒ Abschnitte 6 bis 11
Die Abschnitte 6 bis 11 enthalten die allgemeingültigen Beschreibungen der
Überwachungsfunktionen im Betriebsprogramm „PZB 90 S-Bahn Hamburg“.
ƒ Abschnitt 12
Abschnitt 12 enthält die allgemeingültigen Vorgaben zur Vorbereitung der PZB-
Fahrzeugeinrichtung (Herstellung der Betriebsbereitschaft).
ƒ Abschnitt 13
Abschnitt 13 enthält die mit Richtlinie 301 (Signalbuch) harmonisierten Vorgaben zu
betrieblich notwendigen Bedienhandlungen während der Fahrt.
ƒ Abschnitt 14
Abschnitt 14 enthält Vorgaben zum Ab- und Ausschalten der PZB-
Fahrzeugeinrichtung.
ƒ Abschnitt 15
Abschnitt 15 enthält allgemeine Vorgaben zum Umgang mit technischen
Unregelmäßigkeiten und Störungen.
ƒ Anhang 483.0102A01
Anhang 483.0102A01 enthält mit Richtlinie 301 (Signalbuch) sowie den
infrastrukturseitigen Planungsregelwerken (insbesondere mit Richtlinie 819.2000
[Ausgestaltung der Sicherungsanlagen der gleichstrombetriebenen S-Bahnen Berlin
und Hamburg]) harmonisierte Beschreibungen der Einbauorte von PZB-
Streckeneinrichtungen und bei welchen Signalisierungen diese wirksam sind.
ƒ Anhang 483.0102A02
Anhang 483.0102A02 enthält Beschreibungen der Darstellungsprinzipien der
Führerraumanzeigen, der Arten von Leuchtmeldern und der möglichen Textmeldungen
einer im Betriebsprogramm „PZB 90 S-Bahn Hamburg“ betriebenen PZB-
Fahrzeugeinrichtung.
ƒ Anhang 483.0102A03
Anhang 483.0102A03 enthält fallbezogene Vorgaben zum Umgang mit technischen
Unregelmäßigkeiten und Störungen.
Seite 3 von 3
Zur weitergehenden Information kann das Begleitdokument „Zusammenstellung miteinander
zusammenhängender Regelungen in Ril 483.0101 bzw. Ril 483.0102 und Ril 483.0100“ über
die E-Mail-Adresse ZZS-Systembetreuung@deutschebahn.com angefragt und bezogen
werden.
Mit freundlichen Grüßen
DB InfraGO AG
i. V. i. A.
Dr. Clemens Fuhrmann Steffen Schöneich
Digital
unterschrieben von
Steffen Schöneich
Datum: 2024.12.02
14:42:17 +01'00'
Clemens
Fuhrmann
Digital unterschrieben
von Clemens Fuhrmann
Datum: 2024.12.03
05:29:43 +01'00'
Richtlinie
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen
483.0102
Seite 1
Fachautor: I.IAI 45 | Steffen Schöneich | steffen.schoeneich@deutschebahn.com Gültig ab: 14.12.2025
Inhaltsverzeichnis
1 Geltungsbereich und Zweck der Richtlinie .......................... 2
2 Allgemeine Begriffsbestimmungen und
Darstellungsprinzipien ......................................................... 2
3 Aufgaben der PZB .............................................................. 4
4 Arten von PZB-Streckeneinrichtungen ................................ 5
5 Aufbau der PZB-Fahrzeugeinrichtung ................................ 7
6 Geschwindigkeitsüberwachung bei unbeeinflusster Fahrt 11
7 1000-Hz-Überwachung und Startprogramm ..................... 14
8 500-Hz-Überwachung ....................................................... 23
9 2000-Hz-Beeinflussung ..................................................... 27
10 Überlagerung bei gleichzeitig aktiven
Überwachungsfunktionen ................................................. 30
11 Geschwindigkeitsüberwachung im PZB-Störbetrieb ......... 53
12 Vorbereitung der PZB-Fahrzeugeinrichtung ..................... 56
Rangierfahrten .................................................................. 60
13 Bedienen während der Fahrt ............................................ 60
Unbeeinflusste Fahrt ......................................................... 60
Fahrverhalten bei wirksamen Überwachungsfunktionen
sowie aktiv geschalteten Geschwindigkeits-
Überwachungseinrichtungen ............................................ 61
Anfahrt im Startprogramm ................................................. 62
Wachsamkeitstaste betätigen ........................................... 64
Befreiung aus 1000-Hz-Überwachung .............................. 64
Befehlstaste betätigen ...................................................... 66
PZB-Zwangsbremsung ..................................................... 66
Inaktivschalten der PZB-Fahrzeugeinrichtung .................. 68
14 Ab-/Ausschalten ................................................................ 68
15 Technische Unregelmäßigkeiten und Störungen .............. 70
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen
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Gültig ab: 14.12.2025
1 Geltungsbereich und Zweck der Richtlinie
(1) Diese Richtlinie gilt für Eisenbahnverkehrsunternehmen,
die Fahrzeuge im Streckennetz der S-Bahn Hamburg
signalgeführt und unter Überwachung der Punktförmigen
Zugbeeinflussung (PZB) im Betriebsprogramm „PZB 90 S-
Bahn Hamburg“ verkehren lassen.
(2) Diese Richtlinie gilt nicht in Bezug auf von
Eisenbahnverkehrsunternehmen eingesetzte Fahrzeuge,
die signalgeführt und unter Überwachung der PZB im
Betriebsprogramm „PZB 90“ oder im Betriebsprogramm
„PZB 90 AVG“ verkehren.
(3) Diese Richtlinie enthält Vorgaben für das Bedienen einer im
Betriebsprogramm „PZB 90 S-Bahn Hamburg“ betriebenen
PZB-Fahrzeugeinrichtung. Ziel der Vorgaben ist es, das
anforderungsgerechte Zusammenwirken der PZB-
Fahrzeugeinrichtung mit den PZB-Streckeneinrichtungen
sicherzustellen.
(4) Zielgruppe der Richtlinie sind
- Triebfahrzeugführer,
- Lehrkräfte für Triebfahrzeugführer,
- Mitarbeiter von Eisenbahnverkehrsunternehmen mit
Planungs-, Leitungs- und Überwachungsaufgaben.
(5) In Ergänzung zu den Vorgaben dieser Richtlinie sind die
Vorgaben des Eisenbahnverkehrsunternehmens nach
Maßgabe der Richtlinie 483.0100 zu beachten.
2 Allgemeine Begriffsbestimmungen und
Darstellungsprinzipien
(1) Der Begriff Punktförmige Zugbeeinflussung (PZB)
bezeichnet das System zur Geschwindigkeitsüberwachung
von Zugfahrten vor Gefahrenpunkten mit Hilfe von an
definierten Stellen der Strecke induktiv koppelnden Gleis-
und Fahrzeugmagneten der Dreifrequenzbauart (500 Hz,
1000 Hz und 2000 Hz). Die PZB umfasst sowohl
infrastruktur- als auch fahrzeugseitige Einrichtungen, die
über die Gleis- und Fahrzeugmagneten zusammenwirken
(PZB-Luftschnittstelle).
(2) Als PZB-Fahrzeugeinrichtung gilt neben der einzelnen
PZB-Fahrzeugeinrichtung auch eine über ein STM in die
ETCS-Fahrzeugeinrichtung eingebundene PZB-Fahrzeug-
einrichtung.
Geltungsbereich
PZB 90
Regelungs-
gegenstand und
Ziel
Zielgruppe
Unternehmens-
vorgaben
PZB
PZB-Fahrzeug-
einrichtung
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen
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Gültig ab: 14.12.2025
(3) Der Begriff „PZB-Überwachung“ bezeichnet den Zustand,
wenn eine der in den Abschnitten 6 bis 11 beschriebenen
Überwachungsfunktionen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
wirksam ist.
(4) In dieser Richtlinie wird im Zusammenhang mit Meldungen
von Störungen an der PZB-Fahrzeugeinrichtung der Begriff
„betriebsleitende Stelle“ verwendet. Er bezeichnet je nach
Situation eine der Stellen des Eisenbahninfrastrukturunter-
nehmens bzw. eine der im Auftrag des Eisenbahninfra-
strukturunternehmens agierenden Stellen, welche den
Betrieb im zugeordneten Streckennetz koordinieren,
disponieren und steuern. Die konkret zu verständigende
Stelle ist in den betrieblichen Regelwerken (Richtlinien-
familie 408 u. a.) festgelegt.
(5) In dieser Richtlinie wird im Zusammenhang mit Meldungen
von technischen Unregelmäßigkeiten und Störungen an der
PZB-Fahrzeugeinrichtung der Begriff „auftraggebende
Stelle“ verwendet. Die auftraggebende Stelle ist diejenige
Stelle des Eisenbahnverkehrsunternehmens, welche dem
Triebfahrzeugführer fachliche Anweisungen und Aufträge
erteilt.
(6) Die in dieser Richtlinie enthaltenen, auf den jeweiligen
Betriebs- bzw. Überwachungszustand der PZB-Fahrzeug-
einrichtung bezogenen und in Bildgruppen zusammen-
gefassten Anzeigebilder geben die Darstellungsformen des
Leuchtmelder-Blocks und der displaybasierten Führer-
raumanzeigen einer PZB-Fahrzeugeinrichtung wieder.
Zudem sind die zugehörigen akustischen Meldungen
aufgeführt.
Die in den Bildgruppen enthaltenen Anzeigebilder sind
schematisiert und erheben weder den Anspruch auf
Vollständigkeit noch korrekter Größen- und
Schriftwiedergabe. Darüber hinaus können die konkreten
Positionen der Leuchtmelder oder der Textmeldungen oder
der konkrete Wortlaut einer Textmeldung in der Realität von
der schematisierten Darstellung eines auf einen
bestimmten Betriebs- bzw. Überwachungszustand der
PZB-Fahrzeugeinrichtung bezogenen Anzeigebilds der
displaybasierten Führerraumanzeigen abweichen.
(7) Die Leuchtmelder des Leuchtmelder-Blocks sind entweder
blau, gelb, rot oder weiß. Je nach Betriebs- bzw.
Überwachungszustand der PZB-Fahrzeugeinrichtung sind
sie unbeleuchtet (dunkel), leuchten dauerhaft oder blinken.
Bild 1 zeigt, wie die möglichen Zustände des Leuchtmelder-
Blocks in den auf den jeweiligen Betriebs- bzw.
PZB-
Überwachung
Betriebsleitende
Stelle
Auftraggebende
Stelle
Darstellung von
Führerraum-
anzeigen und
akustischen
Meldungen
Veranschau-
lichungs-
prinzipien für
den Leucht-
melder-Block
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen
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Überwachungszustand der PZB-Fahrzeugeinrichtung
bezogenen Anzeigebildern veranschaulicht werden.
Bild 1 Veranschaulichungsprinzipien für Leuchtmelder
des Leuchtmelder-Blocks
(8) Leuchtmelder der displaybasierten Führerraumanzeigen
sind entweder blau, gelb, rot oder weiß. Es werden nur die
je nach Betriebs- bzw. Überwachungszustand der PZB-
Fahrzeugeinrichtung erforderlichen Leuchtmelder
angezeigt. Diese leuchten dann entweder dauerhaft oder
blinken.
Bild 2 zeigt, wie die möglichen Zustände der Leuchtmelder
in den auf den jeweiligen Betriebs- bzw.
Überwachungszustand der PZB-Fahrzeugeinrichtung
bezogenen Anzeigebildern veranschaulicht werden.
Bild 2 Veranschaulichungsprinzipien für Leuchtmelder
der displaybasierten Führerraumanzeigen
3 Aufgaben der PZB
(1) Die PZB hat folgende Aufgaben:
- „Bremsfahrt überwachen“
- „Weiterfahren gegen Halt zeigende Signale
überwachen“
- „Anfahren gegen Halt zeigende Signale überwachen“
(2) Bei einer im Betriebsprogramm PZB 90 S-Bahn Hamburg
betriebenen PZB-Fahrzeugeinrichtung ist die mittlere PZB-
Zugart (PZB-Zugart M) fest eingestellt. Die Einstellung
einer anderen PZB-Zugart ist nicht möglich.
Veranschau-
lichungs-
prinzipien für
displaybasierte
Führerraum-
anzeigen
Aufgaben der
PZB
PZB-Zugart M
fest eingestellt
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
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(3) Die PZB ist eine verdeckt arbeitende Zugbeeinflussung und
stellt sicher, dass der Triebfahrzeugführer die mit den
Signalen übermittelten Vorgaben in seinem Fahrverhalten
richtig umsetzt.
Die PZB soll durch Zwangsbremsungen Unfälle und
Gefährdungen verhindern, wenn
1. ein Halt zeigendes Signal,
2. ein Vorsignal, das ein Signal mit der Bedeutung „Halt
erwarten“ oder „Langsamfahrt erwarten“ zeigt,
3. ein Überwachungssignal, welches das Signal Bü 0
zeigt,
4. eine geschwindigkeitsbeschränkende Signalisierung
bzw. eine Signalisierung, die eine Geschwindigkeits-
beschränkung ankündigt,
5. eine überwachte Geschwindigkeit, wie
- die zulässige Fahrzeughöchstgeschwindigkeit,
- die Höchstgeschwindigkeit der PZB-Zugart M,
- die zulässige Geschwindigkeit bei erlaubter
Vorbeifahrt an einem Halt zeigenden bzw.
gestörten Hauptsignal,
nicht beachtet wird.
Die PZB kann bei Nichtbeachten der
Geschwindigkeitsvorgaben bereits bei der Annäherung an
ein Signal oder an das Ziel der mit besonderem Auftrag
zugelassenen Zugfahrt eine PZB-Zwangsbremsung
einleiten.
4 Arten von PZB-Streckeneinrichtungen
(1) Als PZB-Streckeneinrichtungen werden zusammenfassend
Gleismagnete und Geschwindigkeits-Überwachungsein-
richtungen bezeichnet.
PZB-Streckeneinrichtungen sind an bestimmten Stellen der
Strecke angeordnet und in bestimmten Betriebssituationen
wirksam bzw. aktiv geschaltet, so dass die jeweils
erforderliche Überwachungsfunktion streckenseitig über die
induktive Kopplung von Gleis- und Fahrzeugmagnet in der
PZB-Fahrzeugeinrichtung des führenden Fahrzeugs
aktiviert wird (streckenseitige Beeinflussung).
Wo und wann der Triebfahrzeugführer mit welcher
streckenseitigen Beeinflussung rechnen muss, ist in
Anhang 483.0102A01 beschrieben.
Grundsätzliche
Wirkungsweise
PZB-Strecken-
einrichtungen
Einbauorte und
Wirksamkeit
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
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(2) Zur streckenseitigen Beeinflussung werden die drei nach
Nenn-Resonanzfrequenz unterschiedenen Gleismagnet-
Arten GM 500 Hz, GM 1000 Hz und GM 2000 Hz
eingesetzt.
Ein GM 1000 Hz und ein GM 2000 Hz können physisch in
einem Gehäuse vereint sein (sogenannter Doppel-
Gleismagnet). Ein Doppel-Gleismagnet kann somit je nach
Erfordernis entweder als GM 1000 Hz oder als
GM 2000 Hz fungieren.
Gleismagnete sind an der Außenseite der in Fahrtrichtung
des Fahrzeugs rechten Fahrschiene des Gleises montiert.
Ein Gleismagnet ist entweder ständig wirksam geschaltet
oder er wird der Signalisierung entsprechend bzw. durch
die Geschwindigkeits-Prüf-Einrichtung (GPE) innerhalb
einer Geschwindigkeits-Überwachungseinrichtung wirksam
oder unwirksam geschaltet.
(3) Eine Geschwindigkeits-Überwachungseinrichtung besteht
aus einem Gleismagnet (GM 1000 Hz oder GM 2000 Hz;
im Zusammenhang mit einer Geschwindigkeits-
Überwachungseinrichtung auch als „Wirkmagnet“
bezeichnet), einem Gleisschaltmagnet für die Einschaltung
(GSE), einem Gleisschaltmagnet für die Ausschaltung
(GSA) und der GPE als zentrale Steuereinrichtung der
Geschwindigkeits-Überwachungseinrichtung.
Eine Geschwindigkeits-Überwachungseinrichtung bewirkt
mittels des von ihr gesteuerten Gleismagneten eine
streckenseitige Beeinflussung, wenn die vorgegebene
Geschwindigkeit (Prüfgeschwindigkeit der
Geschwindigkeits-Überwachungseinrichtung) innerhalb der
Messstrecke überschritten wird.
GSE und GSA einer Geschwindigkeits-
Überwachungseinrichtung dienen als Empfänger für die
induktiven Impulse des Fahrzeugmagneten. Wird ein
solcher Impuls vom GSE empfangen, verarbeitet die GPE
diesen als Startsignal für die Geschwindigkeitsmessung.
Empfängt der GSA einen induktiven Impuls eines
Fahrzeugmagneten, verarbeitet die GPE diesen als
Schaltbefehl zur Grundstellung der Geschwindigkeits-
Überwachungseinrichtung.
GSE und GSA einer Geschwindigkeits-
Überwachungseinrichtung sind wie Gleismagnete an der
Außenseite der in Fahrtrichtung des Fahrzeugs rechten
Fahrschiene des Gleises montiert. Je nach
Montagevariante der Geschwindigkeits-
Überwachungseinrichtung (GÜ-Montagevariante) kann der
Gleismagnet-
Arten
Geschwindig-
keits-Über-
wachungsein-
richtung
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PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
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GSA entweder hinter dem Gleismagnet oder vor dem GSE
angeordnet sein (Bild 3).
Bild 3 Montagevarianten der Geschwindigkeits-
Überwachungseinrichtung
Eine Geschwindigkeits-Überwachungseinrichtung ist
entweder ständig aktiv geschaltet oder sie wird der
Signalisierung entsprechend aktiv oder passiv geschaltet.
5 Aufbau der PZB-Fahrzeugeinrichtung
(1) Bild 4 zeigt in schematischer und allgemeiner Form den
funktionalen Aufbau einer PZB-Fahrzeugeinrichtung.
Aufbauschema
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PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
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Bild 4 Funktionales Aufbauschema einer PZB-Fahrzeugeinrichtung
(2) Die PZB-Kerneinheit ist der zentrale Rechnerkern der PZB-
Fahrzeugeinrichtung. Sie überwacht kontinuierlich die
Geschwindigkeit des Fahrzeugs und leitet eine PZB-
Zwangsbremsung ein, wenn die Überwachungsge-
schwindigkeit um ein durch die wirksame Überwachungs-
funktion bestimmtes Maß überschritten wird. Zudem
verarbeitet sie streckenseitige Beeinflussungen und führt
die dementsprechenden Überwachungsfunktionen aus.
PZB-Kerneinheit
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PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
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(3) Bei aktiv geschalteter PZB-Fahrzeugeinrichtung (vgl.
Absatz (10)) strahlt der Fahrzeugmagnet permanent ein
elektromagnetisches Wechselfeld ab, das die induktive
Kopplung mit wirksam geschalteten Gleismagneten sowie
die Übertragung von Schaltimpulsen zum GSE bzw. GSA
einer Geschwindigkeits-Überwachungseinrichtung
ermöglicht. Eine induktive Kopplung des Fahrzeug- mit
einem Gleismagneten wird als streckenseitige
Beeinflussung an die PZB-Kerneinheit übertragen.
Je nachdem, ob das Fahrzeug nur für eine Fahrtrichtung
oder beide Fahrtrichtungen als führendes Fahrzeug
fungieren kann, ist es mit einem oder zwei
Fahrzeugmagneten (jeweils ein Fahrzeugmagnet für jede
Fahrtrichtung) ausgerüstet (vgl. Bild 4). Bei aktiv
geschalteter PZB-Fahrzeugeinrichtung (vgl. Absatz (10)) ist
immer der Fahrzeugmagnet in Fahrtrichtung rechts aktiv
geschaltet.
(4) Der Bremseingriff bildet die Schnittstelle der PZB-
Fahrzeugeinrichtung zum Bremssystem des Fahrzeugs. Er
dient der Einleitung von PZB-Zwangsbremsungen sowie
der Ermittlung der Betriebsbereitschaft der PZB.
(5) Eine Anzeigeeinrichtung im Führerraum (je nach Bauform
und Ausführungsvariante der PZB-Fahrzeugeinrichtung
lampen- oder displaybasiert) und Schallgeber für
akustische Meldungen (je nach Bauform und
Ausführungsvariante der PZB-Fahrzeugeinrichtung sind
dies entweder Huptöne oder Sprachausgaben sowie ggf.
akustische Meldungen durch eine Schnarre) informieren
über die Betriebs- und Überwachungszustände der PZB-
Fahrzeugeinrichtung.
In Anhang 483.0102A02 (Aufbau der Führerraumanzeigen)
sind sowohl die Darstellungsprinzipien der
Führerraumanzeigen als auch die Arten von Leuchtmeldern
und mögliche Textmeldungen beschrieben.
(6) Die PZB-Bedientasten Wachsamkeitstaste, Freitaste und
Befehlstaste dienen der Bestätigung der Wahrnehmung
und Beachtung bestimmter Signale, zum Befreien aus
überwachungstechnischen Restriktionen oder der
erlaubten Vermeidung von PZB-Zwangsbremsungen.
Hinweis: Ferner kann durch Betätigung der
Wachsamkeitstaste im Stillstand des Fahrzeugs für etwa
4 s ein Personalwechsel in der Fahrtenregistrierung
gekennzeichnet werden.
Fahrzeug-
magnet
Bremseingriff
Anzeigeein-
richtung und
Schallgeber für
akustische
Meldungen
PZB-Bedien-
tasten
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PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
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(7) Über die Dateneingabe-Schnittstelle werden weitere Daten
für die Fahrtenregistrierung (Triebfahrzeugführer-Nummer
und Zug-Nummer) eingegeben.
Die Dateneingabe erfolgt je nach Bauform und
Ausführungsvariante der PZB-Fahrzeugeinrichtung
entweder über eine Dateneingabeeinheit oder
softwarebasiert und menügeführt über eines der Displays
im Führerraum.
(8) Mit Hilfe der Einrichtung für die Weg- und
Geschwindigkeitserfassung ermittelt die PZB-Kerneinheit
die momentane Geschwindigkeit und die zurückgelegte
Wegstrecke.
(9) Die Fahrtenregistrierung ist ein elektronisches
Aufzeichnungsgerät und dient zum Nachweis der Betriebs-
und Bedienvorgänge. Sie registriert zu diesem Zweck
fortlaufend ausgewählte Fahrdaten (z. B. streckenseitige
Beeinflussungen, Bedienhandlungen des
Triebfahrzeugführers, Fahrtverlauf, Uhrzeit und Datum).
Zudem speichert sie die weiteren Daten für die
Fahrtenregistrierung (Triebfahrzeugführer-Nummer und
Zug-Nummer) sowie die Fahrzeug-Nummer.
(10) Durch Aktivieren einer für den Betrieb als führendes
Fahrzeug geeigneten Fahrtrichtung (z. B. durch Einstellung
der Fahrtrichtung "Vorwärts" bei einem Fahrzeug mit
Fahrtrichtungsschalter) wird die PZB-Fahrzeugeinrichtung
für diese Fahrtrichtung aktiv geschaltet und somit
empfangsbereit für alle für diese Fahrtrichtung vorge-
sehenen streckenseitigen Beeinflussungen gemacht (vgl.
Absatz (3)).
Durch Deaktivieren einer für den Betrieb als führendes
Fahrzeug geeigneten Fahrtrichtung (z. B. durch Einstellung
der Nullstellung oder der Fahrtrichtung "Rückwärts" bei
einem Fahrzeug mit Fahrtrichtungsschalter) wird die PZB-
Fahrzeugeinrichtung für diese Fahrtrichtung inaktiv
geschaltet und kann somit keine streckenseitigen
Beeinflussungen empfangen.
(11) Die PZB-Fahrzeugeinrichtung lässt sich mit dem PZB-
Störschalter (Bezeichnung kann je nach Bauform und
Ausführungsvariante der PZB-Fahrzeugeinrichtung
abweichen) abschalten und somit manuell in den PZB-
Störbetrieb versetzen.
(12) Die manuelle Bremsüberbrückung dient dazu, den
Bremseingriff der PZB-Fahrzeugeinrichtung im Störungsfall
unterbinden zu können.
Dateneingabe-
Schnittstelle
Weg- und
Geschwindig-
keitserfassung
Fahrten-
registrierung
Fahrtrichtungs-
schaltung
PZB-Stör-
schalter
Manuelle
Bremsüber-
brückung
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PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen
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Die manuelle Bremsüberbrückung ist bei PZB-Fahrzeug-
einrichtungen entweder als Luftabsperrhahn oder als
Schalter zur Bremsüberbrückung ausgeführt.
(13) Mit dem PZB-Hauptschalter lässt sich die PZB-
Fahrzeugeinrichtung ein- oder ausschalten (Unterbrechung
der Stromversorgung).
6 Geschwindigkeitsüberwachung bei
unbeeinflusster Fahrt
(1) Wenn die zulässige Geschwindigkeit des Fahrzeugs v Fz
niedriger ist als die Höchstgeschwindigkeit der PZB-
Zugart M, dann ist in der PZB-Fahrzeugeinrichtung bei
unbeeinflusster Fahrt eine Überwachungsgeschwindigkeit
von v
Fz plus 5 km/h wirksam.
Andernfalls ist bei unbeeinflusster Fahrt die
Überwachungsgeschwindigkeit der fest eingestellten PZB-
Zugart M von 125 km/h wirksam.
(2) Bei Überschreitung der Überwachungsgeschwindigkeit
gemäß Absatz (1) ertönt ein Intervallton (entweder der
Hupe oder der Schnarre) oder es erfolgt nach 7 s eine
intermittierende PZB-Zwangsbremsung. Zudem wird die
Geschwindigkeitsüberschreitung gemäß Bildgruppe 1 im
Führerraum angezeigt.
PZB-
Hauptschalter
Überwachungs-
geschwindigkeit
Überschreitung
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen
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Gültig ab: 14.12.2025
Bildgruppe 1 Überschreitung der Überwachungsgeschwindigkeit
bei unbeeinflusster Fahrt
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: ggf. Hupe oder Schnarre intervallweise
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
Akustische Meldung: Schnarre intervallweise
(3) Wird die Fahrgeschwindigkeit nach Einsetzen der Warnung
(vgl. Absatz (2)) weiter erhöht, leitet die PZB-Fahrzeug-
einrichtung eine PZB-Zwangsbremsung ein. Die PZB-
Zwangsbremsung wird gemäß Bildgruppe 2 im Führerraum
angezeigt und gleichzeitig ertönt je nach Bauform der PZB-
Fahrzeugeinrichtung entweder ein Dauerton der Hupe oder
eine Sprachausgabe.
Weitere
Geschwindig-
keitserhöhung
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Bildgruppe 2
PZB-Zwangsbremsung nach Überschreitung der
Überwachungsgeschwindigkeit bei unbeeinflusster
Fahrt
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: Hupe
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
Akustische Meldung: Hupe oder Sprachausgabe
(4) Wird die überschrittene Überwachungsgeschwindigkeit
gemäß Absatz (1) wieder unterschritten, wird die Warnung
(siehe Absatz (2)) beendet bzw. die PZB-Zwangsbremsung
(siehe Absatz (3)) selbsttätig aufgehoben. Mit Aufhebung
der PZB-Zwangsbremsung wechseln die Führerraum-
anzeigen in den Zustand gemäß Bildgruppe 3.
Unterschreitung
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Bildgruppe 3 Wirksame Überwachung in PZB-Zugart M
bei unbeeinflusster Fahrt
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: keine
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
Akustische Meldung: keine
7 1000-Hz-Überwachung und Startprogramm
(1) Die streckenseitige Beeinflussung durch einen
GM 1000 Hz (1000-Hz-Beeinflussung) aktiviert in der PZB-
Fahrzeugeinrichtung eine 1000-Hz-Überwachung.
Eine 1000-Hz-Überwachung ist über eine Wegstrecke von
300 m aktiv. Wirksam ist sie über eine Wegstrecke von
mindestens 200 m und für die Dauer von mindestens 26 s.
Unmittelbar nach der Aktivierung prüft die 1000-Hz-
Überwachung die Wachsamkeit des Triebfahrzeugführers.
Zudem ist für die Dauer ihrer Wirksamkeit eine von der
verstrichenen Zeit sowie der zurückgelegten Wegstrecke
abhängige Überwachungsgeschwindigkeit wirksam. In
Bild 5 ist der zeit- und wegabhängige Ablauf einer 1000-Hz-
Überwachung dargestellt.
1000-Hz-
Beeinflussung
1000-Hz-
Überwachung
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Bild 5 Ablauf 1000-Hz-Überwachung
(2) Nach Aktivierung einer 1000-Hz-Überwachung hat der
Triebfahrzeugführer 4 s lang Zeit, seine Wachsamkeit
mittels Betätigung der Wachsamkeitstaste zu bestätigen.
Für die Dauer der Betätigung der Wachsamkeitstaste ertönt
je nach Bauform der PZB-Fahrzeugeinrichtung entweder
ein Dauerton der Hupe oder eine Sprachausgabe.
Nach zeitgerechter Betätigung der Wachsamkeitstaste
zeigt die PZB-Fahrzeugeinrichtung die wirksame 1000-Hz-
Überwachung gemäß Bildgruppe 4 im Führerraum an.
Wachsamkeits-
prüfung
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Bildgruppe 4
Wirksame 1000-Hz-Überwachung nach zeitgerechter
Betätigung der Wachsamkeitstaste im Bereich bis
200 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung und bis
26 s nach der 1000-Hz-Beeinflussung
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: keine
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
Akustische Meldung: keine
Hat der Triebfahrzeugführer die Wachsamkeitstaste nicht
spätestens 4 s nach der 1000-Hz-Beeinflussung betätigt,
leitet die PZB-Fahrzeugeinrichtung eine PZB-
Zwangsbremsung bis zum Stillstand des Fahrzeugs ein und
zeigt dies gemäß Bildgruppe 5 im Führerraum an.
Wachsamkeit
nicht
zeitgerecht
bestätigt
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Bildgruppe 5 PZB-Zwangsbremsung nach 1000-Hz-Beeinflussung
bei nicht zeitgerecht betätigter Wachsamkeitstaste
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: Hupe
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
Akustische Meldung: Hupe oder Sprachausgabe
(3) Bis 2,5 s nach der 1000-Hz-Beeinflussung ist eine
Überwachungsgeschwindigkeit von 125 km/h wirksam
(Bild 5).
(4) Nach Ablauf von 2,5 s ist im Bereich bis 200 m ab dem Ort
der 1000-Hz-Beeinflussung und bis 26 s nach der
1000-Hz-Beeinflussung eine der folgenden Überwachungs-
geschwindigkeiten wirksam (Bild 5):
- nach der 1000-Hz-Beeinflussung innerhalb von 18 s
von 125 km/h auf 65 km/h fallend
- ab 18 s nach der 1000-Hz-Beeinflussung:
65 km/h (konstant)
In dieser Phase zeigt die PZB-Fahrzeugeinrichtung die
wirksame 1000-Hz-Überwachung gemäß Bildgruppe 4 im
Führerraum an.
Überwachungs-
geschwindigkeit
bis 2,5 s
Überwachungs-
geschwindigkeit
bis 200 m und
26 s nach
1000-Hz-
Beeinflussung
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Bildgruppe 4
Wirksame 1000-Hz-Überwachung nach zeitgerechter
Betätigung der Wachsamkeitstaste im Bereich bis
200 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung und bis
26 s nach der 1000-Hz-Beeinflussung
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: keine
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
Akustische Meldung: keine
(5) Im Bereich 200 bis 300 m ab dem Ort der 1000-Hz-
Beeinflussung und nach mehr als 26 s nach der 1000-Hz-
Beeinflussung ist bei nicht erfolgter Befreiung eine
Überwachungsgeschwindigkeit von 65 km/h wirksam
(Bild 5).
Überwachungs-
geschwindigkeit
im Bereich 200
bis 300 m und
ab 26 s nach
1000-Hz-
Beeinflussung
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Bildgruppe 6
Wirksame 1000-Hz-Überwachung im Bereich 200 bis
300 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung und
ab 26 s nach der 1000-Hz-Beeinflussung
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: keine
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
Akustische Meldung: keine
(6) Gleichzeitig mit dem Aktivschalten der PZB-Fahrzeugein-
richtung wird das Startprogramm aktiviert (Bild 6).
Das Startprogramm ist über eine Wegstrecke von 100 m
aktiv. Bei nicht erfolgter Befreiung ist es analog zur
1000-Hz-Überwachung durchgehend mit einer
Überwachungsgeschwindigkeit von 65 km/h wirksam
(Bild 6).
Startprogramm
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Bild 6 Ablauf Startprogramm
Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die Wirksamkeit des
Startprogramms ab einer Fahrzeuggeschwindigkeit von
mehr als 5 km/h gemäß Bildgruppe 7 im Führerraum an.
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Bildgruppe 7 Anzeige Startprogramm mit Befreiungsmöglichkeit
bei Fahrzeuggeschwindigkeit von mehr als 5 km/h
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: keine
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
Akustische Meldung: keine
(7) Bei Überschreitung der Überwachungsgeschwindigkeit
leitet die PZB-Fahrzeugeinrichtung eine PZB-Zwangs-
bremsung bis zum Stillstand des Fahrzeugs ein. Die PZB-
Zwangsbremsung wird gemäß Bildgruppe 8 im Führerraum
angezeigt und gleichzeitig ertönt je nach Bauform der PZB-
Fahrzeugeinrichtung entweder ein Dauerton der Hupe oder
eine Sprachausgabe.
Geschwindig-
keitsüber-
schreitung
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Bildgruppe 8
PZB-Zwangsbremsung nach Überschreitung der
Überwachungsgeschwindigkeit während einer 1000-Hz-
Überwachung oder im Startprogramm
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: Hupe
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
Akustische Meldung: Hupe oder Sprachausgabe
(8) Für den Triebfahrzeugführer besteht technisch die
Möglichkeit, sich mittels Betätigung der Freitaste aus
- dem Startprogramm zu befreien (vgl. Bild 6).
- im Bereich 200 bis 300 m ab dem Ort der 1000-Hz-
Beeinflussung und nach mehr als 26 s nach der
1000-Hz-Beeinflussung aus der 1000-Hz-
Überwachung zu befreien übergegangen ist (vgl.
Bild 5).
Hinweis: In welchen Betriebssituationen der
Triebfahrzeugführer von dieser Möglichkeit Gebrauch zu
machen hat, ist in Abschnitt 13 Absätze (7) und (13)
vorgegeben.
Nach der Befreiung ist die jeweilige Überwachungsfunktion
unwirksam. Sie bleibt aber so lange aktiv, bis die
Wegstrecke von 100 m ab der Aktivierung des
Technische
Möglichkeit zur
Befreiung
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Startprogramms bzw. von 300 m ab der ursächlichen
1000-Hz-Beeinflussung zurückgelegt worden ist.
Nach erfolgter Befreiung wechseln die Führerraum-
anzeigen in den Zustand gemäß Bildgruppe 9.
Bildgruppe 9 1000-Hz-Überwachung oder Startprogramm unwirksam
nach Befreiung mittels Betätigung der Freitaste
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: keine
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
Akustische Meldung: keine
8 500-Hz-Überwachung
(1) Nach einer streckenseitigen Beeinflussung durch einen
GM 500 Hz (500-Hz-Beeinflussung) wird in der PZB-
Fahrzeugeinrichtung eine 500-Hz-Überwachung aktiviert.
Eine 500-Hz-Überwachung ist über eine Wegstrecke von
80 m aktiv und wirksam. Für die Dauer ihrer Wirksamkeit ist
eine von der zurückgelegten Wegstrecke abhängige Über-
wachungsgeschwindigkeit wirksam. In Bild 7 ist der
wegabhängige Ablauf einer 500-Hz-Überwachung
dargestellt.
500-Hz-
Beeinflussung
500-Hz-
Überwachung
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Bild 7 Ablauf 500-Hz-Überwachung
Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die wirksame 500-Hz-
Überwachung gemäß Bildgruppe 10 im Führerraum an.
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Bildgruppe 10 Wirksame 500-Hz-Überwachung
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: keine
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
Akustische Meldung: keine
(2) Während der 500-Hz-Überwachung (bis 80 m nach der
500-Hz-Beeinflussung) ist eine von 50 km/h auf 42 km/h
fallende Überwachungsgeschwindigkeit wirksam (Bild 7).
(3) Wenn das Fahrzeug in einem Bereich bis 90 m vor der
500-Hz-Beeinflussung mindestens 10 s lang die
Geschwindigkeit von 10 km/h unterschritten bzw.
angehalten hat, wird in der PZB-Fahrzeugeinrichtung
abweichend von Absatz (1) eine restriktive 500-Hz-
Überwachung aktiviert.
Die restriktive 500-Hz-Überwachung ist in der Folge bis
80 m nach der 500-Hz-Beeinflussung aktiv und mit einer
Überwachungsgeschwindigkeit von 20 km/h wirksam
(Bild 8).
Überwachungs-
geschwindigkeit
Restriktive
500-Hz-
Überwachung
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Bild 7 Ablauf restriktive 500-Hz-Überwachung
Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die wirksame
restriktive 500-Hz-Überwachung gemäß Bildgruppe 11 im
Führerraum an.
Bildgruppe 11 Wirksame restriktive 500-Hz-Überwachung
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: keine
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
Akustische Meldung: keine
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Bei Beendigung einer restriktiven 500-Hz-Überwachung
ertönt für die Dauer von 1 s je nach Bauform und
Ausführungsvariante der PZB-Fahrzeugeinrichtung
entweder die Hupe oder eine Sprachausgabe.
(4) Bei Überschreitung der Überwachungsgeschwindigkeit
leitet die PZB-Fahrzeugeinrichtung eine PZB-
Zwangsbremsung bis zum Stillstand des Fahrzeugs ein.
Die PZB-Zwangsbremsung wird gemäß Bildgruppe 12 im
Führerraum angezeigt und gleichzeitig ertönt je nach
Bauform der PZB-Fahrzeugeinrichtung entweder ein
Dauerton der Hupe oder eine Sprachausgabe.
Bildgruppe 12
PZB-Zwangsbremsung nach Überschreitung der
Überwachungsgeschwindigkeit während einer 500-Hz-
Überwachung oder restriktiven 500-Hz-Überwachung
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: Hupe
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
Akustische Meldung: Hupe oder Sprachausgabe
9 2000-Hz-Beeinflussung
(1) Nach einer streckenseitigen Beeinflussung durch einen GM
2000 Hz (2000-Hz-Beeinflussung) leitet die PZB-
Geschwindig-
keitsüber-
schreitung
PZB-Zwangs-
bremsung
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Fahrzeugeinrichtung eine PZB-Zwangsbremsung bis zum
Stillstand des Fahrzeugs ein. Die PZB-Zwangsbremsung
wird gemäß Bildgruppe 13 im Führerraum angezeigt und
gleichzeitig ertönt je nach Bauform der PZB-
Fahrzeugeinrichtung entweder ein Dauerton der Hupe oder
eine Sprachausgabe.
Bildgruppe 13 PZB-Zwangsbremsung nach 2000-Hz-Beeinflussung
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: Hupe
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
Akustische Meldung: Hupe oder Sprachausgabe
(2) Bei Betätigung der Befehlstaste zur Vorbeifahrt an einem
GM 2000 Hz erfolgt nach der 2000-Hz-Beeinflussung keine
PZB-Zwangsbremsung bis zum Stillstand des Fahrzeugs.
Stattdessen ist unabhängig von der eingestellten PZB-
Zugart eine Überwachungsgeschwindigkeit von 45 km/h
wirksam, solange die Befehlstaste betätigt wird. Die
wirksame Betätigung der Befehlstaste zur Vorbeifahrt an
einem GM 2000 Hz wird gemäß Bildgruppe 14 im
Führerraum angezeigt und gleichzeitig ertönt je nach
Bauform der PZB-Fahrzeugeinrichtung entweder ein
Dauerton der Hupe oder eine Sprachausgabe.
Betätigung der
Befehlstaste
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Bildgruppe 14 Nach 2000-Hz-Beeinflussung mit betätigter Befehlstaste
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: Hupe
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
Akustische Meldung: Hupe oder Sprachausgabe
Bei Überschreitung der Überwachungsgeschwindigkeit
leitet die PZB-Fahrzeugeinrichtung eine PZB-
Zwangsbremsung bis zum Stillstand des Fahrzeugs ein.
Die PZB-Zwangsbremsung wird gemäß Bildgruppe 15 im
Führerraum angezeigt und gleichzeitig ertönt je nach
Bauform der PZB-Fahrzeugeinrichtung entweder ein
Dauerton der Hupe oder eine Sprachausgabe.
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Bildgruppe 15
PZB-Zwangsbremsung nach Überschreitung der
Überwachungsgeschwindigkeit während betätigter
Befehlstaste nach 2000-Hz-Beeinflussung
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: Hupe
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
Akustische Meldung: Hupe oder Sprachausgabe
10 Überlagerung bei gleichzeitig aktiven
Überwachungsfunktionen
(1) Aktiviert die PZB-Fahrzeugeinrichtung infolge einer
streckenseitigen Beeinflussung eine Überwachungs-
funktion und sind zum selben Zeitpunkt bereits andere
Überwachungsfunktionen aktiv, kommt es zur
Überlagerung dieser Überwachungsfunktionen. Wirksam
ist hierbei immer diejenige Überwachungsfunktion mit der
niedrigsten Überwachungsgeschwindigkeit.
Grundprinzip
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(2) Wenn eine erste 1000-Hz-Überwachung im Bereich bis
200 m ab dem Ort der ursächlichen 1000-Hz-Beeinflussung
und bis 26 s nach der ursächlichen 1000-Hz-Beeinflussung
aktiv und wirksam ist und währenddessen eine 1000-Hz-
Beeinflussung erfolgt, kommt es zu einer Überlagerung
nach folgendem Ablauf:
1. Die PZB-Fahrzeugeinrichtung aktiviert eine zweite
1000-Hz-Überwachung für eine am Ort der 1000-Hz-
Beeinflussung beginnende Wegstrecke von 300 m
und eine Zeitdauer von mindestens 26 s. Die zweite
1000-Hz-Überwachung ist zunächst unwirksam.
2. Der Triebfahrzeugführer hat 4 s lang Zeit, seine
Wachsamkeit mittels Betätigung der
Wachsamkeitstaste zu bestätigen (vgl. Abschnitt 7
Absatz (2)).
a) Bei zeitgerechter Betätigung der Wachsamkeits-
taste unterbricht die PZB-Fahrzeugeinrichtung zur
Bestätigung für 0,5 s die Führerraumanzeige des
gelben Leuchtmelders „1000 Hz“. Hiernach
wechseln die Führerraumanzeigen in den Zustand
gemäß Bildgruppe 16.
1000-Hz-
Beeinflussung
während
1000-Hz-
Überwachung
bis 200 m und
26 s nach
1000-Hz-
Beeinflussung
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Bildgruppe 16
Wirksame erste 1000-Hz-Überwachung im Bereich bis
200 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung und bis
26 s nach der 1000-Hz-Beeinflussung während
gleichzeitig im Hintergrund aktiver zweiter 1000-Hz-
Überwachung nach zeitgerechter Betätigung der
Wachsamkeitstaste im Bereich bis 200 m ab dem Ort
der 1000-Hz-Beeinflussung und bis 26 s nach der
1000-Hz-Beeinflussung
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: keine
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
Akustische Meldung: keine
b) Hat der Triebfahrzeugführer die Wachsamkeits-
taste nicht zeitgerecht betätigt, leitet die PZB-
Fahrzeugeinrichtung eine PZB-Zwangsbremsung
bis zum Stillstand des Fahrzeugs ein (vgl.
Abschnitt 7 Absatz (2)).
3. Die erste 1000-Hz-Überwachung wird unwirksam,
nachdem ab dem Ort der ursächlichen 1000-Hz-
Beeinflussung eine Wegstrecke von mehr als 200 m
zurückgelegt worden und nach der 1000-Hz-
Beeinflussung eine Zeit von mehr als 26 s verstrichen
ist. Im selben Moment wird die zweite 1000-Hz-
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Überwachung mit einer Überwachungsgeschwindig-
keit von 65 km/h wirksam.
Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die wirksam
gewordene zweite 1000-Hz-Überwachung gemäß
Bildgruppe 17 im Führerraum an.
Bildgruppe 17
Wirksame zweite 1000-Hz-Überwachung im Bereich bis
200 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung und bis
26 s nach der 1000-Hz-Beeinflussung während
gleichzeitig im Hintergrund aktiver erster 1000-Hz-
Überwachung im Bereich 200 bis 300 m ab dem Ort der
1000-Hz-Beeinflussung und ab 26 s nach der 1000-Hz-
Beeinflussung
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: keine
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
Akustische Meldung: keine
4. Die erste 1000-Hz-Überwachung bleibt noch so lange
aktiv, bis eine Wegstrecke von 300 m ab dem Ort der
ursächlichen 1000-Hz-Beeinflussung zurückgelegt
worden ist.
5. Sich mittels Betätigung der Freitaste aus der
wirksamen 1000-Hz-Überwachung zu befreien, ist für
den Triebfahrzeugführer technisch erst möglich,
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nachdem ab dem Ort der für die zweite 1000-Hz-
Überwachung ursächlichen 1000-Hz-Beeinflussung
eine Wegstrecke von mehr als 200 m zurückgelegt
worden und nach der für die zweite 1000-Hz-
Überwachung ursächlichen 1000-Hz-Beeinflussung
eine Zeit von mehr als 26 s verstrichen ist.
(3) Wenn eine erste 1000-Hz-Überwachung im Bereich 200 bis
300 m ab dem Ort der ursächlichen 1000-Hz-Beeinflussung
und nach mehr als 26 s nach der ursächlichen 1000-Hz-
Beeinflussung aktiv ist und währenddessen eine 1000-Hz-
Beeinflussung erfolgt, kommt es zu einer Überlagerung
nach folgendem Ablauf:
1. Die PZB-Fahrzeugeinrichtung aktiviert eine zweite
1000-Hz-Überwachung für eine am Ort der 1000-Hz-
Beeinflussung beginnende Wegstrecke von 300 m
und eine Zeitdauer von mindestens 26 s. Die zweite
1000-Hz-Überwachung ist sofort mit einer
Überwachungsgeschwindigkeit von 65 km/h wirksam.
Wenn die erste 1000-Hz-Überwachung vorher noch
wirksam war (der Triebfahrzeugführer hat sich nicht
aus der ersten 1000-Hz-Überwachung befreit), wird
diese im selben Moment unwirksam.
2. Der Triebfahrzeugführer hat 4 s lang Zeit, seine
Wachsamkeit mittels Betätigung der Wachsamkeits-
taste zu bestätigen (vgl. Abschnitt 7 Absatz (2)).
a) Bei zeitgerechter Betätigung der Wachsamkeits-
taste wechseln die Führerraumanzeigen in den
Zustand gemäß Bildgruppe 17.
1000-Hz-
Beeinflussung
während
1000-Hz-
Überwachung
im Bereich 200
bis 300 m und
ab 26 s nach
1000-Hz-
Beeinflussung
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Bildgruppe 17
Wirksame zweite 1000-Hz-Überwachung im Bereich bis
200 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung und bis
26 s nach der 1000-Hz-Beeinflussung während
gleichzeitig im Hintergrund aktiver erster 1000-Hz-
Überwachung im Bereich 200 bis 300 m ab dem Ort der
1000-Hz-Beeinflussung und ab 26 s nach der 1000-Hz-
Beeinflussung
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: keine
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
Akustische Meldung: keine
b) Hat der Triebfahrzeugführer die Wachsamkeits-
taste nicht zeitgerecht betätigt, leitet die PZB-
Fahrzeugeinrichtung eine PZB-Zwangsbremsung
bis zum Stillstand des Fahrzeugs ein (vgl.
Abschnitt 7 Absatz (2)).
3. Die unwirksame erste 1000-Hz-Überwachung bleibt
noch so lange aktiv, bis eine Wegstrecke von 300 m
ab dem Ort der ursächlichen 1000-Hz-Beeinflussung
zurückgelegt worden ist.
4. Sich mittels Betätigung der Freitaste aus der
wirksamen 1000-Hz-Überwachung zu befreien, ist für
den Triebfahrzeugführer technisch erst möglich,
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nachdem ab dem Ort der für die zweite 1000-Hz-
Überwachung ursächlichen 1000-Hz-Beeinflussung
eine Wegstrecke von mehr als 200 m zurückgelegt
worden und nach der für die zweite 1000-Hz-
Überwachung ursächlichen 1000-Hz-Beeinflussung
eine Zeit von mehr als 26 s verstrichen ist.
(4) Wenn das Startprogramm aktiv ist und währenddessen eine
1000-Hz-Beeinflussung erfolgt, kommt es zu einer
Überlagerung nach folgendem Ablauf:
1. Die PZB-Fahrzeugeinrichtung aktiviert eine 1000-Hz-
Überwachung für eine am Ort der 1000-Hz-
Beeinflussung beginnende Wegstrecke von 300 m
und eine Zeitdauer von mindestens 26 s. Die
1000-Hz-Überwachung ist sofort mit einer
Überwachungsgeschwindigkeit von 65 km/h wirksam.
Wenn das Startprogramm vorher noch wirksam war
(der Triebfahrzeugführer hat sich nicht aus dem
Startprogramm befreit), wird es im selben Moment
unwirksam.
2. Der Triebfahrzeugführer hat 4 s lang Zeit, seine
Wachsamkeit mittels Betätigung der Wachsamkeits-
taste zu bestätigen (vgl. Abschnitt 7 Absatz (2)).
a) Bei zeitgerechter Betätigung der Wachsamkeits-
taste wechseln die Führerraumanzeigen in den
Zustand gemäß Bildgruppe 18.
1000-Hz-
Beeinflussung
während
Startprogramm
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Bildgruppe 18
Wirksame 1000-Hz-Überwachung im Bereich bis 200 m
ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung und bis 26 s
nach der 1000-Hz-Beeinflussung während
gleichzeitig im Hintergrund aktivem Startprogramm
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: keine
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
Akustische Meldung: keine
b) Hat der Triebfahrzeugführer die Wachsamkeits-
taste nicht zeitgerecht betätigt, leitet die PZB-
Fahrzeugeinrichtung eine PZB-Zwangsbremsung
bis zum Stillstand des Fahrzeugs ein (vgl.
Abschnitt 7 Absatz (2)).
3. Das Startprogramm wird beendet, nachdem ab der
Aktivierung eine Wegstrecke von 100 m zurückgelegt
worden ist.
4. Sich mittels Betätigung der Freitaste aus der
wirksamen 1000-Hz-Überwachung zu befreien, ist für
den Triebfahrzeugführer technisch erst möglich,
nachdem ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung eine
Wegstrecke von mehr als 200 m zurückgelegt worden
und nach der 1000-Hz-Beeinflussung eine Zeit von
mehr als 26 s verstrichen ist.
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(5) Wenn eine 1000-Hz-Überwachung im Bereich bis 200 m ab
dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung und bis 26 s nach der
1000-Hz-Beeinflussung aktiv und wirksam ist und
währenddessen eine 500-Hz-Beeinflussung erfolgt, kommt
es zu einer Überlagerung nach folgendem Ablauf:
1. Die PZB-Fahrzeugeinrichtung aktiviert entweder eine
500-Hz-Überwachung oder eine restriktive 500-Hz-
Überwachung, welche sofort wirksam ist (siehe
Abschnitt 8). Die 1000-Hz-Überwachung wird im
selben Moment unwirksam.
Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die wirksame
500-Hz-Überwachung gemäß Bildgruppe 19 bzw. die
wirksame restriktive 500-Hz-Überwachung gemäß
Bildgruppe 20 im Führerraum an.
Bildgruppe 19
Wirksame 500-Hz-Überwachung während gleichzeitig
im Hintergrund aktiver 1000-Hz-Überwachung bzw.
aktivem Startprogramm
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: keine
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
Akustische Meldung: keine
500-Hz-
Beeinflussung
während
1000-Hz-
Überwachung
bis 200 m und
26 s nach
1000-Hz-
Beeinflussung
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Bildgruppe 20
Wirksame restriktive 500-Hz-Überwachung während
während gleichzeitig im Hintergrund aktiver 1000-Hz-
Überwachung bzw. aktivem Startprogramm
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: keine
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
Akustische Meldung: keine
2. Die von der 500-Hz-Überwachung überlagerte
1000-Hz-Überwachung bleibt so lange aktiv, bis nach
der 1000-Hz-Beeinflussung eine Zeit von mehr als
26 s verstrichen ist und 300 m ab dem Ort der 1000-
Hz-Beeinflussung zurückgelegt worden sind.
3. Sind bei Beendigung der 500-Hz-Überwachung bzw.
restriktiven 500-Hz-Überwachung seit der 1000-Hz-
Beeinflussung noch keine 26 s verstrichen oder noch
keine 300 m zurückgelegt worden, wird die noch
aktive 1000-Hz-Überwachung wieder wirksam. Ab
diesem Moment ist für die restliche Zeitdauer und
Wegstrecke eine Überwachungsgeschwindigkeit von
65 km/h wirksam.
4. Die technische Möglichkeit, sich mittels Betätigung der
Freitaste aus der wirksamen 1000-Hz-Überwachung
zu befreien, besteht für den Triebfahrzeugführer erst,
nachdem ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung eine
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Wegstrecke von mehr als 200 m zurückgelegt worden
und nach der 1000-Hz-Beeinflussung eine Zeit von
mehr als 26 s verstrichen ist.
(6) Wenn eine 1000-Hz-Überwachung im Bereich 200 bis
300 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung und nach
mehr als 26 s nach der 1000-Hz-Beeinflussung aktiv ist und
währenddessen eine 500-Hz-Beeinflussung erfolgt, kommt
es zu einer Überlagerung nach folgendem Ablauf:
1. Die PZB-Fahrzeugeinrichtung aktiviert entweder eine
500-Hz-Überwachung oder eine restriktive 500-Hz-
Überwachung, welche sofort wirksam ist (siehe
Abschnitt 8).
a) Wenn die 1000-Hz-Überwachung vorher noch
wirksam war (der Triebfahrzeugführer hat sich
nicht aus der 1000-Hz-Überwachung befreit), wird
diese im selben Moment unwirksam.
Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die wirksame
500-Hz-Überwachung gemäß Bildgruppe 19 bzw.
die wirksame restriktive 500-Hz-Überwachung
gemäß Bildgruppe 20 im Führerraum an.
500-Hz-
Beeinflussung
während
1000-Hz-
Überwachung
im Bereich 200
bis 300 m und
ab 26 s nach
1000-Hz-
Beeinflussung
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Bildgruppe 19
Wirksame 500-Hz-Überwachung während gleichzeitig
im Hintergrund aktiver 1000-Hz-Überwachung bzw.
aktivem Startprogramm
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: keine
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
Akustische Meldung: keine
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Bildgruppe 20
Wirksame restriktive 500-Hz-Überwachung während
während gleichzeitig im Hintergrund aktiver 1000-Hz-
Überwachung bzw. aktivem Startprogramm
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: keine
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
Akustische Meldung: keine
b) Wenn die 1000-Hz-Überwachung vorher schon
unwirksam war (der Triebfahrzeugführer hat sich
aus der 1000-Hz-Überwachung befreit), wertet die
PZB-Fahrzeugeinrichtung dies als unberechtigte
Befreiung und leitet sofort eine PZB-
Zwangsbremsung bis zum Stillstand des
Fahrzeugs ein.
Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die die PZB-
Zwangsbremsung gemäß Bildgruppe 21 und nach
dem Lösen der PZB-Zwangsbremsung die
wirksame 500-Hz-Überwachung gemäß
Bildgruppe 19 bzw. die wirksame
restriktive 500-Hz-Überwachung gemäß
Bildgruppe 20 im Führerraum an.
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Bildgruppe 21
PZB-Zwangsbremsung bei 500-Hz-Beeinflussung nach
unberechtigter Befreiung aus einer 1000-Hz-
Überwachung im Bereich bis 200 m ab dem Ort der
1000-Hz-Beeinflussung und bis 26 s nach der 1000-Hz-
Beeinflussung oder aus dem Startprogramm
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: Hupe
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
Akustische Meldung: Hupe oder Sprachausgabe
2. Die von der 500-Hz-Überwachung bzw. restriktiven
500-Hz-Überwachung überlagerte 1000-Hz-
Überwachung bleibt so lange aktiv, bis nach der
1000-Hz-Beeinflussung eine Zeit von mehr als 26 s
verstrichen ist und 300 m ab dem Ort der
1000-Hz-Beeinflussung zurückgelegt worden sind.
3. Sind bei Beendigung der 500-Hz-Überwachung bzw.
restriktiven 500-Hz-Überwachung seit der 1000-Hz-
Beeinflussung noch keine 26 s verstrichen oder noch
keine 300 m zurückgelegt worden, wird die noch
aktive 1000-Hz-Überwachung wieder wirksam. Ab
diesem Moment ist für die restliche Zeitdauer und
Wegstrecke eine Überwachungsgeschwindigkeit von
65 km/h wirksam.
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4. Für den Triebfahrzeugführer besteht die technische
Möglichkeit, sich mittels Betätigung der Freitaste aus
der wirksamen 1000-Hz-Überwachung zu befreien.
(7) Wenn das Startprogramm aktiv ist und währenddessen eine
500-Hz-Beeinflussung erfolgt, kommt es zu einer
Überlagerung nach folgendem Ablauf:
1. Die PZB-Fahrzeugeinrichtung aktiviert entweder eine
500-Hz-Überwachung oder eine restriktive 500-Hz-
Überwachung, welche sofort wirksam ist (siehe
Abschnitt 8).
a) Wenn das Startprogramm vorher noch wirksam
war (der Triebfahrzeugführer hat sich nicht aus
dem Startprogramm befreit), wird es im selben
Moment unwirksam.
Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die wirksame
500-Hz-Überwachung gemäß Bildgruppe 19 bzw.
die wirksame restriktive 500-Hz-Überwachung
gemäß Bildgruppe 20 im Führerraum an.
500-Hz-
Beeinflussung
während
Startprogramm
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Bildgruppe 19
Wirksame 500-Hz-Überwachung während gleichzeitig
im Hintergrund aktiver 1000-Hz-Überwachung bzw.
aktivem Startprogramm
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: keine
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
Akustische Meldung: keine
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Bildgruppe 20
Wirksame restriktive 500-Hz-Überwachung während
während gleichzeitig im Hintergrund aktiver 1000-Hz-
Überwachung bzw. aktivem Startprogramm
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: keine
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
Akustische Meldung: keine
b) Wenn die 1000-Hz-Überwachung vorher schon
unwirksam war (der Triebfahrzeugführer hat sich
aus der 1000-Hz-Überwachung befreit), wertet die
PZB-Fahrzeugeinrichtung dies als unberechtigte
Befreiung und leitet sofort eine PZB-
Zwangsbremsung bis zum Stillstand des
Fahrzeugs ein.
Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die die PZB-
Zwangsbremsung gemäß Bildgruppe 21 und nach
dem Lösen der PZB-Zwangsbremsung die
wirksame 500-Hz-Überwachung gemäß
Bildgruppe 19 bzw. die wirksame
restriktive 500-Hz-Überwachung gemäß
Bildgruppe 20 im Führerraum an.
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Bildgruppe 21
PZB-Zwangsbremsung bei 500-Hz-Beeinflussung nach
unberechtigter Befreiung aus einer 1000-Hz-
Überwachung im Bereich bis 200 m ab dem Ort der
1000-Hz-Beeinflussung und bis 26 s nach der 1000-Hz-
Beeinflussung oder aus dem Startprogramm
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: Hupe
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
Akustische Meldung: Hupe oder Sprachausgabe
2. Das von der 500-Hz-Überwachung bzw.
restriktiven 500-Hz-Überwachung überlagerte
Starprogramm bleibt so lange aktiv, bis 100 m ab der
Aktivierung zurückgelegt worden sind.
3. Ist die Wegstrecke gemäß Nummer 2 noch nicht
zurückgelegt worden, wird das noch aktive
Startprogramm bei Beendigung der 500-Hz-
Überwachung bzw. restriktiven 500-Hz-Überwachung
mit einer Überwachungsgeschwindigkeit von 65 km/h
wieder wirksam.
4. Für den Triebfahrzeugführer besteht die technische
Möglichkeit, sich mittels Betätigung der Freitaste aus
dem Startprogramm zu befreien.
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(8) Eine 500-Hz-Beeinflussung während einer aktiven und
wirksamen 500-Hz-Überwachung bzw. restriktiven 500-Hz-
Überwachung wird durch die PZB-Fahrzeugeinrichtung
nicht verarbeitet.
(9) Sind ab dem Zeitpunkt einer 2000-Hz-Beeinflussung für die
Dauer der Betätigung der Befehlstaste weitere
Überwachungsfunktionen aktiv, ist die Überwachungs-
funktion mit der niedrigsten Überwachungsgeschwindigkeit
wirksam.
Für die Dauer der Betätigung der Befehlstaste zeigt die
PZB-Fahrzeugeinrichtung die wirksame Betätigung der
Befehlstaste zur Vorbeifahrt an einem GM 2000 Hz
- bei überlagerter 1000-Hz-Überwachung im Bereich
bis 200 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung und
bis 26 s nach der 1000-Hz-Beeinflussung gemäß
Bildgruppe 22,
500-Hz-
Beeinflussung
bei 500-Hz-
Überwachung
2000-Hz-
Beeinflussung
mit betätigter
Befehlstaste
während andere
Überwachungs-
funktion
wirksam
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Bildgruppe 22
Nach 2000-Hz-Beeinflussung mit betätigter Befehlstaste
und gleichzeitig aktiver 1000-Hz-Überwachung im
Bereich bis 200 m ab dem Ort der 1000-Hz-
Beeinflussung und bis 26 s nach der 1000-Hz-
Beeinflussung
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: Hupe
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
Akustische Meldung: Hupe oder Sprachausgabe
- bei überlagerter 1000-Hz-Überwachung im Bereich
200 bis 300 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung
und nach mehr als 26 s nach der 1000-Hz-
Beeinflussung oder überlagertem Startprogramm
gemäß Bildgruppe 23,
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Bildgruppe 23
Nach 2000-Hz-Beeinflussung mit betätigter Befehlstaste
und gleichzeitig aktiver 1000-Hz-Überwachung im
Bereich 200 bis 300 m ab dem Ort der 1000-Hz-
Beeinflussung und ab 26 s nach der 1000-Hz-
Beeinflussung oder aktivem Startprogramm
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: Hupe
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
Akustische Meldung: Hupe oder Sprachausgabe
- bei überlagerter 500-Hz-Überwachung mit
momentaner Überwachungsgeschwindigkeit im
Bereich 50 bis 45 km/h gemäß Bildgruppe 24 bzw.
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Bildgruppe 24
Nach 2000-Hz-Beeinflussung mit betätigter Befehlstaste
und gleichzeitig aktiver 500-Hz-Überwachung im
Geschwindigkeitsbereich 50 bis 45 km/h
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: Hupe
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
Akustische Meldung: Hupe oder Sprachausgabe
- bei überlagerter 500-Hz-Überwachung mit
momentaner Überwachungsgeschwindigkeit im
Bereich 45 bis 42 km/h gemäß Bildgruppe 25,
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
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Gültig ab: 14.12.2025
Bildgruppe 25
Nach 2000-Hz-Beeinflussung mit betätigter Befehlstaste
und gleichzeitig aktiver 500-Hz-Überwachung im
Geschwindigkeitsbereich 45 bis 42 km/h
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: Hupe
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
Akustische Meldung: Hupe oder Sprachausgabe
- bei überlagerter restriktiver 500-Hz-Überwachung
gemäß Bildgruppe 26
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Seite 53
Gültig ab: 14.12.2025
Bildgruppe 26
Nach 2000-Hz-Beeinflussung mit betätigter Befehlstaste
und gleichzeitig wirksamer restriktiver 500-Hz-
Überwachung
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: Hupe
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
Akustische Meldung: Hupe oder Sprachausgabe
im Führerraum an und gleichzeitig ertönt je nach Bauform
der PZB-Fahrzeugeinrichtung entweder ein Dauerton der
Hupe oder eine Sprachausgabe.
11 Geschwindigkeitsüberwachung im PZB-
Störbetrieb
(1) Wenn die zulässige Geschwindigkeit des Fahrzeugs v Fz
niedriger ist als die Höchstgeschwindigkeit im PZB-
Störbetrieb, dann ist in der PZB-Fahrzeugeinrichtung eine
Überwachungsgeschwindigkeit von v
Fz plus 5 km/h
wirksam.
Andernfalls ist im PZB-Störbetrieb eine
Überwachungsgeschwindigkeit von 55 km/h wirksam.
Hinweise:
Überwachungs-
geschwindigkeit
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Bei älteren Bauformen von PZB-Fahrzeugeinrichtungen
bzw. nicht mit entsprechend aktualisierter
Betriebsprogramm-Software betriebenen PZB-
Fahrzeugeinrichtungen ist im PZB-Störbetrieb eine
Überwachungsgeschwindigkeit von 105 km/h wirksam.
Generell gilt, dass ein signalgeführter Zug bei nicht
wirksamer PZB und somit auch im PZB-Störbetrieb
höchstens 50 km/h fahren darf.
(2) Bei Überschreitung der Überwachungsgeschwindigkeit
gemäß Absatz (1) ertönt ein Intervallton (entweder der
Hupe oder der Schnarre) oder es erfolgt nach 7 s eine
intermittierende PZB-Zwangsbremsung. Zudem wird die
Geschwindigkeitsüberschreitung gemäß Bildgruppe 27 im
Führerraum angezeigt.
Bildgruppe 27 Überschreitung der Überwachungsgeschwindigkeit
im PZB-Störbetrieb
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: Hupe
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
Akustische Meldung: Schnarre intervallweise
(3) Wird die Fahrgeschwindigkeit nach Einsetzen der Warnung
(vgl. Absatz (2)) weiter erhöht, leitet die PZB-
Überschreitung
Weitere
Geschwindig-
keitserhöhung
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Fahrzeugeinrichtung eine PZB-Zwangsbremsung ein. Die
PZB-Zwangsbremsung wird gemäß Bildgruppe 28 im
Führerraum angezeigt und gleichzeitig ertönt je nach
Bauform der PZB-Fahrzeugeinrichtung entweder ein
Dauerton der Hupe oder eine Sprachausgabe.
Bildgruppe 28 PZB-Zwangsbremsung nach Überschreitung der
Überwachungsgeschwindigkeit im PZB-Störbetrieb
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: Hupe
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
Akustische Meldung: Hupe oder Sprachausgabe
(4) Wird die überschrittene Überwachungsgeschwindigkeit
gemäß Absatz (1) wieder unterschritten, wird die Warnung
(siehe Absatz (2)) beendet bzw. die PZB-Zwangsbremsung
(siehe Absatz (3)) selbsttätig aufgehoben. Mit Aufhebung
der PZB-Zwangsbremsung wechseln die
Führerraumanzeigen in den Zustand gemäß Bildgruppe 29.
Unterschreitung
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Bildgruppe 29 Wirksamer PZB-Störbetrieb bei betätigtem PZB-
Störschalter
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: keine
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
Akustische Meldung: keine
12 Vorbereitung der
PZB-Fahrzeugeinrichtung
(1) (Der Triebfahrzeugführer muss im führenden Führerraum
vor der ersten Zugfahrt
- unter Überwachung der PZB nach Übernahme des
Fahrzeugs und
- unter Überwachung der PZB nach einem Führerraum-
bzw. Fahrtrichtungswechsel
im Stillstand des Zuges die Betriebsbereitschaft der PZB-
Fahrzeugeinrichtung gemäß Absatz (3) prüfen.
(2) Der Prüflauf zur Funktionsprüfung der PZB-
Fahrzeugeinrichtung ist regelmäßig durchzuführen.
Zugfahrten
Funktions-
prüfung
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(3) Die PZB-Fahrzeugeinrichtung des Fahrzeugs ist
betriebsbereit, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt
sind:
- Die PZB-Fahrzeugeinrichtung ist aktiv geschaltet.
- Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die fest
eingestellte PZB-Zugart M im Führerraum an.
Ist die PZB-Fahrzeugeinrichtung nicht aktiv geschaltet,
muss der Triebfahrzeugführer die PZB-
Fahrzeugeinrichtung aktiv schalten.
Wird die fest eingestellte PZB-Zugart M trotz aktiv
geschalteter PZB-Fahrzeugeinrichtung nicht im
Führerraum angezeigt, ist nach Abschnitt 15 zu verfahren.
(4) Der Triebfahrzeugführer schaltet die PZB-
Fahrzeugeinrichtung aktiv, indem er im Stillstand des
Fahrzeugs eine für den Betrieb als führendes Fahrzeug
geeignete Fahrtrichtung (z. B. durch Einstellung der
Fahrtrichtung "Vorwärts" bei einem Fahrzeug mit
Fahrtrichtungsschalter) aktiviert.
(5) Wenn die PZB-Fahrzeugeinrichtung aktiv geschaltet ist,
müssen einem der folgenden Zustände entsprechende
Führerraumanzeigen zu sehen sein:
- Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die fest
eingestellte PZB-Zugart M gemäß Bildgruppe 30
gemäß im Führerraum an.
Betriebs-
bereitschaft
prüfen
Aktivschalten
Führerraum-
anzeigen
bei aktiv
geschalteter
PZB-Fahrzeug-
einrichtung
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Bildgruppe 30 PZB-Fahrzeugeinrichtung aktiv geschaltet
Anzeige der fest eingestellten PZB-Zugart M
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: keine
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
Akustische Meldung: keine
- Nur bei bestimmten Bauformen und
Ausführungsvarianten der PZB-Fahrzeugeinrichtung:
Die PZB-Fahrzeugeinrichtung fordert den
Triebfahrzeugführer mit Führerraumanzeigen gemäß
Bildgruppe 31 zur Eingabe der weiteren Daten für die
Fahrtenregistrierung (Triebfahrzeugführer-Nummer
und Zug-Nummer) auf.
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Bildgruppe 31
PZB-Fahrzeugeinrichtung aktiv geschaltet
Aufforderung zur Eingabe der weiteren Daten für die
Fahrtenregistrierung (Triebfahrzeugführer-Nummer und
Zug-Nummer)
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: keine
- Wenn eine durch streckenseitige Beeinflussung
aktivierte Überwachungsfunktion wirksam ist, zeigt die
PZB-Fahrzeugeinrichtung diese an (vgl. Abschnitte 7
bis 10).
(6) Wenn keine der in Absatz (5) beschriebenen Führerraum-
anzeigen zu sehen sind, muss der Triebfahrzeugführer das
Zutreffen der folgenden Bedingungen überprüfen:
- PZB-Fahrzeugeinrichtung eingeschaltet
- PZB nicht mit PZB-Störschalter abgeschaltet
- manuelle Bremsüberbrückung unwirksam
- Bremssystem des Fahrzeugs funktionsbereit und
Bremseingriff nicht wirksam
- bei Fahrzeugen, bei denen der Bremseingriff primär
über die Hauptluftleitung erfolgt, muss zudem
folgende Bedingung erfüllt sein:
Hauptluftleitungs-Druck größer als 3,0 bar
Sind eine oder mehrere der oben aufgeführten
Bedingungen nicht gegeben, muss der Triebfahrzeugführer
diese herstellen. Ist ihm dies wegen einer technischen
Unregelmäßigkeit bzw. Störung nicht möglich, muss er
nach Abschnitt 15 verfahren.
Unregelmäßig-
keiten nach dem
Aktivschalten
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(7) Der Triebfahrzeugführer schaltet die PZB-Fahrzeugein-
richtung ein, indem er im Stillstand des Fahrzeugs den
PZB-Hauptschalter in die Schaltstellung „EIN“ bringt.
Rangierfahrten
(8) Der Triebfahrzeugführer muss vor einer Rangierfahrt mit
einem führenden Fahrzeug im führenden Führerraum
überprüfen, ob die PZB-Fahrzeugeinrichtung aktiv
geschaltet ist.
(9) Geht eine Rangierfahrt nach dem Halt an einem Bahnsteig
in eine signalgeführte Zugfahrt unter Überwachung der PZB
über und zum Zeitpunkt des Anhaltens
- ist weder das Startprogramm noch eine 1000-Hz-
Überwachung, 500-Hz-Überwachung oder restriktive
500-Hz-Überwachung wirksam und
- zeigt das Ausfahrsignal zeigt Halt,
muss der Triebfahrzeugführer unverzüglich nach dem
Anhalten am Bahnsteig das Startprogramm (vgl.
Abschnitt 7 Absatz (6)) aktivieren. Hierzu muss er die PZB-
Fahrzeugeinrichtung erst inaktiv (siehe Abschnitt 13
Absatz (22)) und anschließend wieder aktiv schalten.
13 Bedienen während der Fahrt
Unbeeinflusste Fahrt
(1) Bei unbeeinflusster Fahrt ist in der PZB-Fahrzeugein-
richtung eine Überwachungsgeschwindigkeit gemäß
Abschnitt 6 wirksam.
Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die wirksame PZB-
Zugart M mit dem blauen PZB-Zugart-Leuchtmelder „65“
gemäß Bildgruppe 3 im Führerraum an.
Einschalten
Rangierfahrt mit
führendem
Fahrzeug
Übergang von
Rangier- in
Zugfahrt
Geschwindig-
keitsüber-
wachung
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Bildgruppe 3 Wirksame Überwachung in PZB-Zugart M
bei unbeeinflusster Fahrt
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: keine
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
Akustische Meldung: keine
Fahrverhalten bei wirksamen
Überwachungsfunktionen sowie aktiv
geschalteten Geschwindigkeits-
Überwachungseinrichtungen
(2) Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt stets die aktuell
wirksame Überwachungsfunktion (vgl. Abschnitte 7 bis 11)
optisch an.
Im Fall von Überlagerung mehrerer Überwachungs-
funktionen (vgl. Abschnitt 10) zeigt die PZB-Fahrzeugein-
richtung nur die restriktivste Überwachungsfunktion bzw.
die Überwachungsfunktion mit der niedrigsten
Überwachungsgeschwindigkeit an. Zusätzlich werden
hierbei bestimmte PZB-Bedientasten-Betätigungen im
Führerraum angezeigt bzw. von einer akustischen Meldung
begleitet.
Führerraum-
anzeigen
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(3) Wenn eine Überwachungsfunktion wirksam ist, muss der
Triebfahrzeugführer die Geschwindigkeit des Fahrzeugs so
anpassen, dass die Überwachungsgeschwindigkeit
- des Startprogramms,
- der 1000-Hz-Überwachung,
- der 500-Hz-Überwachung,
- der restriktiven 500-Hz-Überwachung oder
- bei Befehlstasten-Betätigung nach einer 2000-Hz-
Beeinflussung
um mindestens 5 km/h unterschritten wird.
(4) Ist eine Überwachungsfunktion wirksam und erlaubt die
Signalisierung währenddessen die Fahrt mit einer höheren
als die durch die wirksame Überwachungsfunktion
überwachte Geschwindigkeit (zwischenzeitliche Signalauf-
wertung), muss sich der Triebfahrzeugführer in seinem
Fahrverhalten dennoch nach Absatz (3) richten, bis die
wirksame Überwachungsfunktion beendet ist oder er sich
gemäß Absatz (7) bzw. Absatz (13) befreit hat.
(5) Beim Durchfahren einer Geschwindigkeits-Überwachungs-
einrichtung mit einem GM 2000 Hz als Wirkmagnet (vgl.
Anhang 483.0102A01) muss der Triebfahrzeugführer die
Geschwindigkeit des Fahrzeugs so anpassen, dass es die
Prüfgeschwindigkeit der Geschwindigkeits-Überwachungs-
einrichtung um mindestens 5 km/h unterschreitet.
Hinweis: Durch die Unterschreitung der Prüfgeschwindig-
keit um mindestens 5 km/h wird eine PZB-
Zwangsbremsung infolge technisch bedingter Ab-
weichungen vom Nennwert der Prüfgeschwindigkeit der
Geschwindigkeits-Überwachungseinrichtung vermieden.
Anfahrt im Startprogramm
(6) Die Anfahrt eines an einem Bahnsteig beginnenden oder
wendenden Zuges muss mit wirksamem Startprogramm
(vgl. Abschnitt 7 Absatz (6)) erfolgen.
Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die Wirksamkeit des
Startprogramms ab einer Geschwindigkeit des Fahrzeugs
von mehr als 5 km/h gemäß Bildgruppe 7 im Führerraum
an.
Fahrzeug-
geschwindigkeit
anpassen
Signalauf-
wertung
Durchfahren
einer
Geschwindig-
keits-Über-
wachungs-
einrichtung
Beginnender
oder wendender
Zug
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Bildgruppe 7 Anzeige Startprogramm mit Befreiungsmöglichkeit
bei Fahrzeuggeschwindigkeit von mehr als 5 km/h
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: keine
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
Akustische Meldung: keine
(7) Bei wirksamem Startprogramm besteht für den
Triebfahrzeugführer ab dem Startplatz des Zuges technisch
die Möglichkeit, sich mittels Betätigung der Freitaste aus
dem Startprogramm zu befreien (vgl. Abschnitt 7
Absatz (8)).
Der Triebfahrzeugführer muss sich aus dem
Startprogramm befreien, wenn er zweifelsfrei eine die Fahrt
mit mehr als 30 km/h erlaubende Signalisierung
wahrgenommen hat und innerhalb der nächsten 100 m ab
dem Startplatz der Fahrt keine 500-Hz-Beeinflussung zu
erwarten ist.
(8) Für die Dauer der Betätigung der Freitaste zur Befreiung
aus dem Startprogramm ertönt je nach Bauform und
Ausführungsvariante der PZB-Fahrzeugeinrichtung
entweder ein Dauerton der Hupe oder eine Sprachausgabe.
Pflicht zur
Befreiung
aus dem
Startprogramm
Akustische
Meldung bei
Freitasten-
Betätigung
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Wachsamkeitstaste betätigen
(9) Der Triebfahrzeugführer muss innerhalb von 4 s nach der
Vorbeifahrt an
- einem Signal mit der Bedeutung „Halt erwarten“,
- einem Signal mit der Bedeutung
„Langsamfahrt erwarten“,
- einem Signal, das eine zulässige Geschwindigkeit von
weniger als 100 km/h ankündigt,
- einem Signal Bü 0 oder
- einer alleinstehenden Vorsignaltafel (Signal Ne 2)
die Wachsamkeitstaste betätigen.
(10) Der Triebfahrzeugführer muss die Wachsamkeitstaste auch
dann gemäß Absatz (9) betätigen, wenn zur selben Zeit
bereits eine 1000-Hz-Überwachung aktiv und wirksam ist.
(11) Für die Dauer der Betätigung der Wachsamkeitstaste ertönt
je nach Bauform und Ausführungsvariante der PZB-
Fahrzeugeinrichtung entweder ein Dauerton der Hupe oder
eine Sprachausgabe.
(12) Nach der Vorbeifahrt an einem GM 1000 Hz, der dem
Triebfahrzeugführer wegen einer Störung als ständig
wirksam gemeldet wurde, muss er die Wachsamkeitstaste
unabhängig von der Signalisierung innerhalb von 4 s
betätigen.
Befreiung aus 1000-Hz-Überwachung
(13) Bei einer wirksamen 1000-Hz-Überwachung besteht für
den Triebfahrzeugführer nach mehr als 200 m und ab dem
Ort der 1000-Hz-Beeinflussung und nach mehr als 26 s
nach der 1000-Hz-Beeinflussung über eine weitere
Wegstrecke von bis zu 100 m technisch die Möglichkeit,
sich mittels Betätigung der Freitaste aus der 1000-Hz-
Überwachung zu befreien (vgl. Abschnitt 7 Absatz (8)).
Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die technische
Möglichkeit zur Befreiung gemäß Bildgruppe 6 im
Führerraum an.
Erfordernis
Bereits aktive
Überwachungs-
funktion
Akustische
Meldung bei
Betätigung
Gestörter
GM 1000 Hz
Pflicht zur
Befreiung aus
der 1000-Hz-
Überwachung
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Bildgruppe 6
Wirksame 1000-Hz-Überwachung im Bereich 200 bis
300 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung und
ab 26 s nach der 1000-Hz-Beeinflussung
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: keine
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
Akustische Meldung: keine
Der Triebfahrzeugführer muss sich aus der 1000-Hz-
Überwachung befreien, wenn er zweifelsfrei eine die Fahrt
mit mehr als 30 km/h erlaubende Signalisierung
wahrgenommen hat und keine 500-Hz-Beeinflussung
innerhalb der folgenden 100 m (im Bereich 200 bis 300 m
ab dem Ort der letzten 1000-Hz-Beeinflussung und nach
mehr als 26 s nach der letzten 1000-Hz-Beeinflussung) zu
erwarten ist.
(14) Für die Dauer der Betätigung der Freitaste zur Befreiung
aus einer wirksamen 1000-Hz-Überwachung ertönt je nach
Bauform und Ausführungsvariante der PZB-
Fahrzeugeinrichtung entweder ein Dauerton der Hupe oder
eine Sprachausgabe.
Akustische
Meldung bei
Freitasten-
Betätigung
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Befehlstaste betätigen
(15) Der Triebfahrzeugführer muss zur Vermeidung einer PZB-
Zwangsbremsung durch eine 2000-Hz-Beeinflussung bei
a) erlaubter Vorbeifahrt an einem
- Halt zeigenden oder gestörten Hauptsignal,
- Halt zeigenden Schutzsignal,
- Halt zeigenden oder gestörten Sperrsignal,
- sonstigen Haltsignal für Zugfahrten oder
- Signal Ne 1 (Trapeztafel) am Gegengleis
b) Vorbeifahrt an einem infolge einer Störung ständig
wirksamen GM 2000 Hz, wenn ein Befehl erteilt wurde
c) Vorbeifahrt an einem als Prüfmagnet dienenden
GM 2000 Hz in einem Ausfahrgleis einer
Fahrzeugeinsatzstelle
die Befehlstaste betätigen.
(16) Für die Dauer der Betätigung der Befehlstaste ertönt je
nach Bauform und Ausführungsvariante der PZB-
Fahrzeugeinrichtung entweder ein Dauerton der Hupe oder
eine Sprachausgabe.
PZB-Zwangsbremsung
(17) Die PZB-Fahrzeugeinrichtung leitet eine bis zum Stillstand
des Fahrzeugs wirkende PZB-Zwangsbremsung ein, wenn
der Triebfahrzeugführer
- ohne betätigte Befehlstaste an einem wirksam
geschalteten GM 2000 Hz vorbeigefahren ist,
- die Wachsamkeitstaste nach einer 1000-Hz-
Beeinflussung nicht zeitgerecht betätigt hat,
- sich unberechtigterweise vor einer 500-Hz-
Beeinflussung mit der Freitaste aus einer 1000-Hz-
Überwachung oder dem Startprogramm befreit hat,
- die Prüfgeschwindigkeit einer 2000-Hz-
Geschwindigkeits-Überwachungseinrichtung
überschritten hat,
- die Überwachungsgeschwindigkeit
- während des wirksamen Startprogramms,
- während einer wirksamen 1000-Hz-
Überwachung,
Erfordernis
Akustische
Meldung bei
Befehlstasten-
Betätigung
Wirkung bis
zum Stillstand
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- während einer wirksamen 500-Hz-
Überwachung bzw. restriktiven 500-Hz-
Überwachung oder
- bei betätigter Befehlstaste nach einer 2000-Hz-
Beeinflussung
überschritten hat oder
- die PZB-Fahrzeugeinrichtung während der Fahrt mit
dem PZB-Störschalter abgeschaltet hat.
Während einer bis zum Stillstand des Fahrzeugs wirkenden
PZB-Zwangsbremsung ertönt je nach Bauform und
Ausführungsvariante der PZB-Fahrzeugeinrichtung
entweder ein Dauerton der Hupe oder eine Sprachausgabe.
(18) Um die Fahrt nach einer bis zum Stillstand des Fahrzeugs
wirkenden PZB-Zwangsbremsung fortsetzen zu können,
muss der Triebfahrzeugführer die PZB-Zwangsbremsung
durch Betätigung der Freitaste lösen. Hierzu ist die
Freitaste so lange zu betätigen, bis der Dauerton der Hupe
bzw. die Sprachausgabe verstummt.
(19) Die Betätigung der Freitaste zum Lösen einer bis zum
Stillstand des Fahrzeugs wirkenden PZB-Zwangsbremsung
ist nur wirksam, wenn
- eine von der Bauform der PZB-Fahrzeugeinrichtung
abhängige Mindestzeit verstrichen ist und
- die Geschwindigkeit des Fahrzeugs kleiner als oder
gleich 30 km/h ist.
(20) Die PZB-Fahrzeugeinrichtung reaktiviert die gelöste PZB-
Zwangsbremsung selbsttätig, wenn das Fahrzeug 15 s
nach Unterschreiten einer Geschwindigkeit von 30 km/h
noch nicht zum Halten gekommen ist. Das Lösen dieser
reaktivierten PZB-Zwangsbremsung durch Betätigung der
Freitaste ist erst im Stillstand des Fahrzeugs möglich.
(21) Die PZB-Fahrzeugeinrichtung leitet bei weiterer Erhöhung
der Geschwindigkeit des Fahrzeugs nach Einsetzen der
Warnung eine PZB-Zwangsbremsung mit selbsttätiger
Aufhebung ein, wenn der Triebfahrzeugführer die
Überwachungsgeschwindigkeit
- bei unbeeinflusster Fahrt oder
- im PZB-Störbetrieb
überschritten hat.
Nach Unterschreitung der Überwachungsgeschwindigkeit
hebt die PZB-Fahrzeugeinrichtung diese PZB-
Zwangsbremsung selbsttätig auf.
Lösen
Wirksamkeit der
Freitaste
Selbsttätige
Reaktivierung
Geschwindig-
keitsabhängige
Wirkung
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Während einer PZB-Zwangsbremsung mit selbsttätiger
Aufhebung ertönt je nach Bauform und
Ausführungsvariante der PZB-Fahrzeugeinrichtung
entweder ein Dauerton der Hupe oder eine Sprachausgabe.
Inaktivschalten der PZB-Fahrzeugeinrichtung
(22) Zum Inaktivschalten der PZB-Fahrzeugeinrichtung nach
Beendigung der Fahrt muss der Triebfahrzeugführer die
eingestellte für den Betrieb als führendes Fahrzeug
geeignete Fahrtrichtung deaktivieren (z. B. durch
Einstellung der Nullstellung bei einem Fahrzeug mit
Fahrtrichtungsschalter).
14 Ab-/Ausschalten
(1) Die PZB-Fahrzeugeinrichtung wird mit dem PZB-Stör-
schalter abgeschaltet (manuelle Umschaltung in den PZB-
Störbetrieb).
Die PZB-Fahrzeugeinrichtung darf nur im Stillstand des
Fahrzeugs abgeschaltet werden.
Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die erfolgte
Abschaltung gemäß Bildgruppe 29 im Führerraum an.
Deaktivieren der
eingestellten
Fahrtrichtung
Abschalten
mit dem PZB-
Störschalter
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Bildgruppe 29 Wirksamer PZB-Störbetrieb bei betätigtem PZB-
Störschalter
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: keine
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
Akustische Meldung: keine
(2) Der Triebfahrzeugführer muss die PZB-
Fahrzeugeinrichtung mit dem PZB-Störschalter bei
Störungen und in folgenden Fällen abschalten:
1. Bei nachgeschobenen Zügen auf dem nicht mit dem
Zug gekuppelten Schiebe-Triebfahrzeug.
2. Auf Triebfahrzeugen in geschobenen Zügen, wenn
der in Fahrtrichtung vordere Führerraum besetzt
werden muss, um die Signal- und
Streckenbeobachtung sicherzustellen.
3. Auf Triebfahrzeugen in geschobenen Zügen, wenn
diese funkferngesteuert sind.
4. Es wird mit Funkfernsteuerung rangiert.
(3) Die PZB-Fahrzeugeinrichtung wird mit dem PZB-
Hauptschalter ausgeschaltet.
Vorgaben für
das Abschalten
Ausschalten
mit dem PZB-
Hauptschalter
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(4) Der Triebfahrzeugführer muss die PZB-
Fahrzeugeinrichtung mit dem PZB-Hauptschalter in
folgenden Fällen ausschalten:
1. Auf der Zuglok bei Fahrten mit Vorspann.
2. Bei nachgeschobenen Zügen auf dem mit dem Zug
gekuppelten Schiebe-Triebfahrzeug.
3. Auf anderen nicht führenden Fahrzeugen mit
besetzten Führerräumen im Zug, wenn eine für den
Betrieb als führendes Fahrzeug geeignete
Fahrtrichtung aktiviert ist (z. B. eingestellte
Fahrtrichtung „Vorwärts“ bei einem Fahrzeug mit
Fahrtrichtungsschalter).
4. Wenn bei Störungen das Abschalten der PZB-
Fahrzeugeinrichtung mit dem PZB-Störschalter
erfolglos war.
15 Technische Unregelmäßigkeiten und
Störungen
(1) Eine technische Unregelmäßigkeit innerhalb einer PZB-
Fahrzeugeinrichtung ist eine Fehlfunktion bzw. ein
Funktionsausfall, welche bzw. welcher die Betriebs-
bereitschaft der PZB-Fahrzeugeinrichtung und die PZB-
Überwachung nicht beeinträchtigt.
(2) Eine Störung der PZB-Fahrzeugeinrichtung liegt dann vor,
wenn infolge einer Fehlfunktion bzw. eines
Funktionsausfalls die Betriebsbereitschaft der PZB-
Fahrzeugeinrichtung nicht hergestellt werden kann.
(3) In folgenden Fällen liegt eine technische Unregelmäßigkeit
an der PZB-Fahrzeugeinrichtung vor:
- Es wird je nach Bauform und Ausführungsvariante der
PZB-Fahrzeugeinrichtung eine Störungssammel-
meldung im Führerraum und eine begleitende
akustische Meldung (Bildgruppe 32) oder eine
spezifische, die technische Unregelmäßigkeit
beschreibende Meldung auf einem nicht zur PZB-
Fahrzeugeinrichtung gehörenden Führerrauman-
zeigegerät ausgegeben.
Vorgaben
für das
Ausschalten
Technische
Unregel-
mäßigkeit
Störung
Erkennen
technischer
Unregel-
mäßigkeiten
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Bildgruppe 32 Störungssammelmeldung (Anzeige einer technischen
Unregelmäßigkeit)
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: kurzzeitig Hupe
- Es kommt zu wiederholten PZB-Zwangsbremsungen,
die trotz ordnungsgemäßer Bedienung und
Unterschreitung der wirksamen Überwachungsge-
schwindigkeit auftreten, deren Ursache sich jedoch
ermitteln und beheben lässt.
- Die Dateneingabe-Schnittstelle funktioniert fehlerhaft
oder gar nicht.
(4) In folgenden Fällen liegt eine Störung der PZB-
Fahrzeugeinrichtung vor:
- Die Betriebsbereitschaft wird nicht im Führerraum
angezeigt.
- Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt je nach Bauform
und Ausführungsvariante eine Störung der PZB-
Fahrzeugeinrichtung und ggf. deren Ursache sowie
den automatisch aktivierten PZB-Störbetrieb gemäß
Bildgruppe 33 im Führerraum an.
Erkennen einer
Störung
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Gültig ab: 14.12.2025
Bildgruppe 33 Störung und automatisch aktivierter PZB-Störbetrieb
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
Akustische Meldung: keine
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
Akustische Meldung: keine
- PZB-Zwangsbremsungen können nicht wirksam
werden (z. B. bei nicht funktionierendem Brems-
eingriff).
- Es kommt zu wiederholten PZB-Zwangsbremsungen,
die trotz ordnungsgemäßer Bedienung und
Unterschreitung der wirksamen Überwachungsge-
schwindigkeit auftreten und deren Ursache nicht
ersichtlich ist und daher nicht behoben werden kann
(5) Für bestimmte Fälle von technischen Unregelmäßigkeiten
und Störungen, die unabhängig von der Bauform und
Ausführungsvariante der PZB-Fahrzeugeinrichtung
auftreten können, sind Vorgaben zu Abhilfemaßnahmen
oder die Beschreibung der Auswirkungen in
Anhang 483.0102A03 enthalten.
(6) Alle technischen Unregelmäßigkeiten, die zu einer
Verspätung oder Beschränkung der Geschwindigkeit
führen können, muss der Triebfahrzeugführer der
Abhilfemaß-
nahmen bzw.
Auswirkungen
Technische
Unregelmäßig-
keiten melden
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betriebsleitenden Stelle sowie der auftraggebenden Stelle
melden.
(7) Wenn die PZB-Fahrzeugeinrichtung gestört ist, muss der
Triebfahrzeugführer dies unverzüglich der
betriebsleitenden Stelle sowie der auftraggebenden Stelle
melden.
(8) Befindet sich der Fahrzeugmagnet beim Aktivschalten der
PZB-Fahrzeugeinrichtung oder während eines Haltes über
einem wirksam geschalteten Gleismagnet, kommt es zu
einer Dauerbeeinflussung.
Wie in dieser Situation zu verfahren ist, hängt von der
Bauform und Ausführungsvariante der PZB-
Fahrzeugeinrichtung ab. Es sind die diesbezüglichen
Vorgaben des Eisenbahnverkehrsunternehmens zu
beachten.
(9) Der Triebfahrzeugführer muss eine PZB-
Streckeneinrichtung als gestört betrachten, wenn die
streckenseitige Beeinflussung oder ausbleibende
streckenseitige Beeinflussung im Widerspruch zur
Signalisierung steht.
Der Triebfahrzeugführer muss eine Geschwindigkeits-
Überwachungseinrichtung als gestört betrachten, wenn
trotz Unterschreiten der Prüfgeschwindigkeit der
Geschwindigkeits-Überwachungseinrichtung (vgl. Anhang
483.0102A01) um ca. 5 km/h eine streckenseitige
Beeinflussung bzw. bei Überschreitung der
Prüfgeschwindigkeit um ca. 5 km/h keine streckenseitige
Beeinflussung erfolgt.
Der Triebfahrzeugführer muss eine gestörte PZB-
Streckeneinrichtung unverzüglich der betriebsleitenden
Stelle melden.
Gestörte PZB-
Fahrzeugeinrich
tung melden
Dauerbeein-
flussung
Erkennen von
gestörten
PZB-Strecken-
einrichtungen