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95 KiB
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DB InfraGO AG | Sitz: Frankfurt am Main | Registergericht: Frankfurt am Main
|
||
HRB 50879 | USt-IdNr.: DE 199861757 | Vorsitz des Aufsichtsrats: Berthold Huber
|
||
Vorstand: Dr. Philipp Nagl (Vorsitz), Jens Bergmann, Ingrid Felipe, Dr. Christian Gruß, Heike Junge-Latz, Heinz
|
||
Siegmund, Ralf Thieme
|
||
Nähere Informationen zur Datenverarbeitung der DB InfraGO AG finden Sie hier: www.dbinfrago.com/datenschutz
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Seite 1 von 3
|
||
DB InfraGO AG
|
||
Zentrale
|
||
Bauartverantwortung und
|
||
Instandhaltungsmanagement
|
||
Sicherungskomponenten und INA-Planung (I.IAI 45)
|
||
Caroline-Michaelis-Straße 5-11
|
||
10115 Berlin
|
||
Steffen Schöneich
|
||
steffen.schoeneich@deutschebahn.com
|
||
+49 30 297 57182
|
||
+49 175 4342778
|
||
DB InfraGO AG | I.IAI 45
|
||
Caroline-Michaelis-Straße 5-11 | 10115 Berlin
|
||
Zugangsberechtigte und Kunden der
|
||
DB InfraGO AG
|
||
14.12.2025
|
||
Neuausgabe der Richtlinie Nr. 483.0102 „PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
|
||
PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen“ mit Inkraftsetzungsdatum zum 14.12.2025
|
||
Sehr geehrte Damen und Herren,
|
||
zum Datum der Inkraftsetzung der Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG
|
||
(INB) 2026 wird die Richtlinie 483.0102 als ein betrieblich-technisches Regelwerk mit
|
||
verbindlich geltenden Bestimmungen für die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der
|
||
DB InfraGO AG neu ausgegeben.
|
||
Die Richtlinie 483.0102 enthält Vorgaben für das Bedienen einer im Betriebsprogramm
|
||
„PZB 90 S-Bahn Hamburg“ betriebenen PZB-Fahrzeugeinrichtung:
|
||
Abschnitt 1
|
||
Abschnitt 1 enthält detaillierte Regelungen zum Geltungsbereich.
|
||
Zudem regelt ein Absatz die Nichtgeltung der Richtlinie 483.0102 in Bezug auf von
|
||
Eisenbahnverkehrsunternehmen eingesetzte Fahrzeuge, die signalgeführt und unter
|
||
Überwachung der PZB im Betriebsprogramm „PZB 90“ oder im Betriebsprogramm
|
||
„PZB 90 AVG“ verkehren.
|
||
Abschnitt 2
|
||
Abschnitt 2 enthält Definitionen von in der Richtlinie 483.0102 verwendeten
|
||
Begrifflichkeiten.
|
||
|
||
Seite 2 von 3
|
||
Abschnitt 3
|
||
Abschnitt 3 enthält die mit Richtlinie 301 (Signalbuch) harmonisierte Beschreibung
|
||
der Aufgaben der PZB.
|
||
Abschnitt 4
|
||
Abschnitt 4 enthält die Beschreibungen der PZB-Streckeneinrichtungen.
|
||
Abschnitt 5
|
||
Abschnitt 5 enthält die allgemeingültigen Beschreibungen der technischen
|
||
Komponenten einer PZB-Fahrzeugeinrichtung.
|
||
Abschnitte 6 bis 11
|
||
Die Abschnitte 6 bis 11 enthalten die allgemeingültigen Beschreibungen der
|
||
Überwachungsfunktionen im Betriebsprogramm „PZB 90 S-Bahn Hamburg“.
|
||
Abschnitt 12
|
||
Abschnitt 12 enthält die allgemeingültigen Vorgaben zur Vorbereitung der PZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung (Herstellung der Betriebsbereitschaft).
|
||
Abschnitt 13
|
||
Abschnitt 13 enthält die mit Richtlinie 301 (Signalbuch) harmonisierten Vorgaben zu
|
||
betrieblich notwendigen Bedienhandlungen während der Fahrt.
|
||
Abschnitt 14
|
||
Abschnitt 14 enthält Vorgaben zum Ab- und Ausschalten der PZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung.
|
||
Abschnitt 15
|
||
Abschnitt 15 enthält allgemeine Vorgaben zum Umgang mit technischen
|
||
Unregelmäßigkeiten und Störungen.
|
||
Anhang 483.0102A01
|
||
Anhang 483.0102A01 enthält mit Richtlinie 301 (Signalbuch) sowie den
|
||
infrastrukturseitigen Planungsregelwerken (insbesondere mit Richtlinie 819.2000
|
||
[Ausgestaltung der Sicherungsanlagen der gleichstrombetriebenen S-Bahnen Berlin
|
||
und Hamburg]) harmonisierte Beschreibungen der Einbauorte von PZB-
|
||
Streckeneinrichtungen und bei welchen Signalisierungen diese wirksam sind.
|
||
Anhang 483.0102A02
|
||
Anhang 483.0102A02 enthält Beschreibungen der Darstellungsprinzipien der
|
||
Führerraumanzeigen, der Arten von Leuchtmeldern und der möglichen Textmeldungen
|
||
einer im Betriebsprogramm „PZB 90 S-Bahn Hamburg“ betriebenen PZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung.
|
||
Anhang 483.0102A03
|
||
Anhang 483.0102A03 enthält fallbezogene Vorgaben zum Umgang mit technischen
|
||
Unregelmäßigkeiten und Störungen.
|
||
|
||
Seite 3 von 3
|
||
Zur weitergehenden Information kann das Begleitdokument „Zusammenstellung miteinander
|
||
zusammenhängender Regelungen in Ril 483.0101 bzw. Ril 483.0102 und Ril 483.0100“ über
|
||
die E-Mail-Adresse ZZS-Systembetreuung@deutschebahn.com angefragt und bezogen
|
||
werden.
|
||
Mit freundlichen Grüßen
|
||
DB InfraGO AG
|
||
i. V. i. A.
|
||
Dr. Clemens Fuhrmann Steffen Schöneich
|
||
Digital
|
||
unterschrieben von
|
||
Steffen Schöneich
|
||
Datum: 2024.12.02
|
||
14:42:17 +01'00'
|
||
Clemens
|
||
Fuhrmann
|
||
Digital unterschrieben
|
||
von Clemens Fuhrmann
|
||
Datum: 2024.12.03
|
||
05:29:43 +01'00'
|
||
|
||
Richtlinie
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
|
||
PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen
|
||
483.0102
|
||
Seite 1
|
||
|
||
Fachautor: I.IAI 45 | Steffen Schöneich | steffen.schoeneich@deutschebahn.com Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Inhaltsverzeichnis
|
||
1 Geltungsbereich und Zweck der Richtlinie .......................... 2
|
||
2 Allgemeine Begriffsbestimmungen und
|
||
Darstellungsprinzipien ......................................................... 2
|
||
3 Aufgaben der PZB .............................................................. 4
|
||
4 Arten von PZB-Streckeneinrichtungen ................................ 5
|
||
5 Aufbau der PZB-Fahrzeugeinrichtung ................................ 7
|
||
6 Geschwindigkeitsüberwachung bei unbeeinflusster Fahrt 11
|
||
7 1000-Hz-Überwachung und Startprogramm ..................... 14
|
||
8 500-Hz-Überwachung ....................................................... 23
|
||
9 2000-Hz-Beeinflussung ..................................................... 27
|
||
10 Überlagerung bei gleichzeitig aktiven
|
||
Überwachungsfunktionen ................................................. 30
|
||
11 Geschwindigkeitsüberwachung im PZB-Störbetrieb ......... 53
|
||
12 Vorbereitung der PZB-Fahrzeugeinrichtung ..................... 56
|
||
Rangierfahrten .................................................................. 60
|
||
13 Bedienen während der Fahrt ............................................ 60
|
||
Unbeeinflusste Fahrt ......................................................... 60
|
||
Fahrverhalten bei wirksamen Überwachungsfunktionen
|
||
sowie aktiv geschalteten Geschwindigkeits-
|
||
Überwachungseinrichtungen ............................................ 61
|
||
Anfahrt im Startprogramm ................................................. 62
|
||
Wachsamkeitstaste betätigen ........................................... 64
|
||
Befreiung aus 1000-Hz-Überwachung .............................. 64
|
||
Befehlstaste betätigen ...................................................... 66
|
||
PZB-Zwangsbremsung ..................................................... 66
|
||
Inaktivschalten der PZB-Fahrzeugeinrichtung .................. 68
|
||
14 Ab-/Ausschalten ................................................................ 68
|
||
15 Technische Unregelmäßigkeiten und Störungen .............. 70
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
|
||
PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen
|
||
483.0102
|
||
Seite 2
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
1 Geltungsbereich und Zweck der Richtlinie
|
||
(1) Diese Richtlinie gilt für Eisenbahnverkehrsunternehmen,
|
||
die Fahrzeuge im Streckennetz der S-Bahn Hamburg
|
||
signalgeführt und unter Überwachung der Punktförmigen
|
||
Zugbeeinflussung (PZB) im Betriebsprogramm „PZB 90 S-
|
||
Bahn Hamburg“ verkehren lassen.
|
||
(2) Diese Richtlinie gilt nicht in Bezug auf von
|
||
Eisenbahnverkehrsunternehmen eingesetzte Fahrzeuge,
|
||
die signalgeführt und unter Überwachung der PZB im
|
||
Betriebsprogramm „PZB 90“ oder im Betriebsprogramm
|
||
„PZB 90 AVG“ verkehren.
|
||
(3) Diese Richtlinie enthält Vorgaben für das Bedienen einer im
|
||
Betriebsprogramm „PZB 90 S-Bahn Hamburg“ betriebenen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung. Ziel der Vorgaben ist es, das
|
||
anforderungsgerechte Zusammenwirken der PZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung mit den PZB-Streckeneinrichtungen
|
||
sicherzustellen.
|
||
(4) Zielgruppe der Richtlinie sind
|
||
- Triebfahrzeugführer,
|
||
- Lehrkräfte für Triebfahrzeugführer,
|
||
- Mitarbeiter von Eisenbahnverkehrsunternehmen mit
|
||
Planungs-, Leitungs- und Überwachungsaufgaben.
|
||
(5) In Ergänzung zu den Vorgaben dieser Richtlinie sind die
|
||
Vorgaben des Eisenbahnverkehrsunternehmens nach
|
||
Maßgabe der Richtlinie 483.0100 zu beachten.
|
||
2 Allgemeine Begriffsbestimmungen und
|
||
Darstellungsprinzipien
|
||
(1) Der Begriff Punktförmige Zugbeeinflussung (PZB)
|
||
bezeichnet das System zur Geschwindigkeitsüberwachung
|
||
von Zugfahrten vor Gefahrenpunkten mit Hilfe von an
|
||
definierten Stellen der Strecke induktiv koppelnden Gleis-
|
||
und Fahrzeugmagneten der Dreifrequenzbauart (500 Hz,
|
||
1000 Hz und 2000 Hz). Die PZB umfasst sowohl
|
||
infrastruktur- als auch fahrzeugseitige Einrichtungen, die
|
||
über die Gleis- und Fahrzeugmagneten zusammenwirken
|
||
(PZB-Luftschnittstelle).
|
||
(2) Als PZB-Fahrzeugeinrichtung gilt neben der einzelnen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung auch eine über ein STM in die
|
||
ETCS-Fahrzeugeinrichtung eingebundene PZB-Fahrzeug-
|
||
einrichtung.
|
||
Geltungsbereich
|
||
PZB 90
|
||
Regelungs-
|
||
gegenstand und
|
||
Ziel
|
||
Zielgruppe
|
||
Unternehmens-
|
||
vorgaben
|
||
PZB
|
||
PZB-Fahrzeug-
|
||
einrichtung
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
|
||
PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen
|
||
483.0102
|
||
Seite 3
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
(3) Der Begriff „PZB-Überwachung“ bezeichnet den Zustand,
|
||
wenn eine der in den Abschnitten 6 bis 11 beschriebenen
|
||
Überwachungsfunktionen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
wirksam ist.
|
||
(4) In dieser Richtlinie wird im Zusammenhang mit Meldungen
|
||
von Störungen an der PZB-Fahrzeugeinrichtung der Begriff
|
||
„betriebsleitende Stelle“ verwendet. Er bezeichnet je nach
|
||
Situation eine der Stellen des Eisenbahninfrastrukturunter-
|
||
nehmens bzw. eine der im Auftrag des Eisenbahninfra-
|
||
strukturunternehmens agierenden Stellen, welche den
|
||
Betrieb im zugeordneten Streckennetz koordinieren,
|
||
disponieren und steuern. Die konkret zu verständigende
|
||
Stelle ist in den betrieblichen Regelwerken (Richtlinien-
|
||
familie 408 u. a.) festgelegt.
|
||
(5) In dieser Richtlinie wird im Zusammenhang mit Meldungen
|
||
von technischen Unregelmäßigkeiten und Störungen an der
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung der Begriff „auftraggebende
|
||
Stelle“ verwendet. Die auftraggebende Stelle ist diejenige
|
||
Stelle des Eisenbahnverkehrsunternehmens, welche dem
|
||
Triebfahrzeugführer fachliche Anweisungen und Aufträge
|
||
erteilt.
|
||
(6) Die in dieser Richtlinie enthaltenen, auf den jeweiligen
|
||
Betriebs- bzw. Überwachungszustand der PZB-Fahrzeug-
|
||
einrichtung bezogenen und in Bildgruppen zusammen-
|
||
gefassten Anzeigebilder geben die Darstellungsformen des
|
||
Leuchtmelder-Blocks und der displaybasierten Führer-
|
||
raumanzeigen einer PZB-Fahrzeugeinrichtung wieder.
|
||
Zudem sind die zugehörigen akustischen Meldungen
|
||
aufgeführt.
|
||
Die in den Bildgruppen enthaltenen Anzeigebilder sind
|
||
schematisiert und erheben weder den Anspruch auf
|
||
Vollständigkeit noch korrekter Größen- und
|
||
Schriftwiedergabe. Darüber hinaus können die konkreten
|
||
Positionen der Leuchtmelder oder der Textmeldungen oder
|
||
der konkrete Wortlaut einer Textmeldung in der Realität von
|
||
der schematisierten Darstellung eines auf einen
|
||
bestimmten Betriebs- bzw. Überwachungszustand der
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bezogenen Anzeigebilds der
|
||
displaybasierten Führerraumanzeigen abweichen.
|
||
(7) Die Leuchtmelder des Leuchtmelder-Blocks sind entweder
|
||
blau, gelb, rot oder weiß. Je nach Betriebs- bzw.
|
||
Überwachungszustand der PZB-Fahrzeugeinrichtung sind
|
||
sie unbeleuchtet (dunkel), leuchten dauerhaft oder blinken.
|
||
Bild 1 zeigt, wie die möglichen Zustände des Leuchtmelder-
|
||
Blocks in den auf den jeweiligen Betriebs- bzw.
|
||
PZB-
|
||
Überwachung
|
||
Betriebsleitende
|
||
Stelle
|
||
Auftraggebende
|
||
Stelle
|
||
Darstellung von
|
||
Führerraum-
|
||
anzeigen und
|
||
akustischen
|
||
Meldungen
|
||
Veranschau-
|
||
lichungs-
|
||
prinzipien für
|
||
den Leucht-
|
||
melder-Block
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
|
||
PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen
|
||
483.0102
|
||
Seite 4
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Überwachungszustand der PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
bezogenen Anzeigebildern veranschaulicht werden.
|
||
Bild 1 Veranschaulichungsprinzipien für Leuchtmelder
|
||
des Leuchtmelder-Blocks
|
||
|
||
(8) Leuchtmelder der displaybasierten Führerraumanzeigen
|
||
sind entweder blau, gelb, rot oder weiß. Es werden nur die
|
||
je nach Betriebs- bzw. Überwachungszustand der PZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung erforderlichen Leuchtmelder
|
||
angezeigt. Diese leuchten dann entweder dauerhaft oder
|
||
blinken.
|
||
Bild 2 zeigt, wie die möglichen Zustände der Leuchtmelder
|
||
in den auf den jeweiligen Betriebs- bzw.
|
||
Überwachungszustand der PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
bezogenen Anzeigebildern veranschaulicht werden.
|
||
Bild 2 Veranschaulichungsprinzipien für Leuchtmelder
|
||
der displaybasierten Führerraumanzeigen
|
||
|
||
3 Aufgaben der PZB
|
||
(1) Die PZB hat folgende Aufgaben:
|
||
- „Bremsfahrt überwachen“
|
||
- „Weiterfahren gegen Halt zeigende Signale
|
||
überwachen“
|
||
- „Anfahren gegen Halt zeigende Signale überwachen“
|
||
(2) Bei einer im Betriebsprogramm PZB 90 S-Bahn Hamburg
|
||
betriebenen PZB-Fahrzeugeinrichtung ist die mittlere PZB-
|
||
Zugart (PZB-Zugart M) fest eingestellt. Die Einstellung
|
||
einer anderen PZB-Zugart ist nicht möglich.
|
||
Veranschau-
|
||
lichungs-
|
||
prinzipien für
|
||
displaybasierte
|
||
Führerraum-
|
||
anzeigen
|
||
Aufgaben der
|
||
PZB
|
||
PZB-Zugart M
|
||
fest eingestellt
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
|
||
PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen
|
||
483.0102
|
||
Seite 5
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
(3) Die PZB ist eine verdeckt arbeitende Zugbeeinflussung und
|
||
stellt sicher, dass der Triebfahrzeugführer die mit den
|
||
Signalen übermittelten Vorgaben in seinem Fahrverhalten
|
||
richtig umsetzt.
|
||
Die PZB soll durch Zwangsbremsungen Unfälle und
|
||
Gefährdungen verhindern, wenn
|
||
1. ein Halt zeigendes Signal,
|
||
2. ein Vorsignal, das ein Signal mit der Bedeutung „Halt
|
||
erwarten“ oder „Langsamfahrt erwarten“ zeigt,
|
||
3. ein Überwachungssignal, welches das Signal Bü 0
|
||
zeigt,
|
||
4. eine geschwindigkeitsbeschränkende Signalisierung
|
||
bzw. eine Signalisierung, die eine Geschwindigkeits-
|
||
beschränkung ankündigt,
|
||
5. eine überwachte Geschwindigkeit, wie
|
||
- die zulässige Fahrzeughöchstgeschwindigkeit,
|
||
- die Höchstgeschwindigkeit der PZB-Zugart M,
|
||
- die zulässige Geschwindigkeit bei erlaubter
|
||
Vorbeifahrt an einem Halt zeigenden bzw.
|
||
gestörten Hauptsignal,
|
||
nicht beachtet wird.
|
||
Die PZB kann bei Nichtbeachten der
|
||
Geschwindigkeitsvorgaben bereits bei der Annäherung an
|
||
ein Signal oder an das Ziel der mit besonderem Auftrag
|
||
zugelassenen Zugfahrt eine PZB-Zwangsbremsung
|
||
einleiten.
|
||
4 Arten von PZB-Streckeneinrichtungen
|
||
(1) Als PZB-Streckeneinrichtungen werden zusammenfassend
|
||
Gleismagnete und Geschwindigkeits-Überwachungsein-
|
||
richtungen bezeichnet.
|
||
PZB-Streckeneinrichtungen sind an bestimmten Stellen der
|
||
Strecke angeordnet und in bestimmten Betriebssituationen
|
||
wirksam bzw. aktiv geschaltet, so dass die jeweils
|
||
erforderliche Überwachungsfunktion streckenseitig über die
|
||
induktive Kopplung von Gleis- und Fahrzeugmagnet in der
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung des führenden Fahrzeugs
|
||
aktiviert wird (streckenseitige Beeinflussung).
|
||
Wo und wann der Triebfahrzeugführer mit welcher
|
||
streckenseitigen Beeinflussung rechnen muss, ist in
|
||
Anhang 483.0102A01 beschrieben.
|
||
Grundsätzliche
|
||
Wirkungsweise
|
||
PZB-Strecken-
|
||
einrichtungen
|
||
Einbauorte und
|
||
Wirksamkeit
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
|
||
PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen
|
||
483.0102
|
||
Seite 6
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
(2) Zur streckenseitigen Beeinflussung werden die drei nach
|
||
Nenn-Resonanzfrequenz unterschiedenen Gleismagnet-
|
||
Arten GM 500 Hz, GM 1000 Hz und GM 2000 Hz
|
||
eingesetzt.
|
||
Ein GM 1000 Hz und ein GM 2000 Hz können physisch in
|
||
einem Gehäuse vereint sein (sogenannter Doppel-
|
||
Gleismagnet). Ein Doppel-Gleismagnet kann somit je nach
|
||
Erfordernis entweder als GM 1000 Hz oder als
|
||
GM 2000 Hz fungieren.
|
||
Gleismagnete sind an der Außenseite der in Fahrtrichtung
|
||
des Fahrzeugs rechten Fahrschiene des Gleises montiert.
|
||
Ein Gleismagnet ist entweder ständig wirksam geschaltet
|
||
oder er wird der Signalisierung entsprechend bzw. durch
|
||
die Geschwindigkeits-Prüf-Einrichtung (GPE) innerhalb
|
||
einer Geschwindigkeits-Überwachungseinrichtung wirksam
|
||
oder unwirksam geschaltet.
|
||
(3) Eine Geschwindigkeits-Überwachungseinrichtung besteht
|
||
aus einem Gleismagnet (GM 1000 Hz oder GM 2000 Hz;
|
||
im Zusammenhang mit einer Geschwindigkeits-
|
||
Überwachungseinrichtung auch als „Wirkmagnet“
|
||
bezeichnet), einem Gleisschaltmagnet für die Einschaltung
|
||
(GSE), einem Gleisschaltmagnet für die Ausschaltung
|
||
(GSA) und der GPE als zentrale Steuereinrichtung der
|
||
Geschwindigkeits-Überwachungseinrichtung.
|
||
Eine Geschwindigkeits-Überwachungseinrichtung bewirkt
|
||
mittels des von ihr gesteuerten Gleismagneten eine
|
||
streckenseitige Beeinflussung, wenn die vorgegebene
|
||
Geschwindigkeit (Prüfgeschwindigkeit der
|
||
Geschwindigkeits-Überwachungseinrichtung) innerhalb der
|
||
Messstrecke überschritten wird.
|
||
GSE und GSA einer Geschwindigkeits-
|
||
Überwachungseinrichtung dienen als Empfänger für die
|
||
induktiven Impulse des Fahrzeugmagneten. Wird ein
|
||
solcher Impuls vom GSE empfangen, verarbeitet die GPE
|
||
diesen als Startsignal für die Geschwindigkeitsmessung.
|
||
Empfängt der GSA einen induktiven Impuls eines
|
||
Fahrzeugmagneten, verarbeitet die GPE diesen als
|
||
Schaltbefehl zur Grundstellung der Geschwindigkeits-
|
||
Überwachungseinrichtung.
|
||
GSE und GSA einer Geschwindigkeits-
|
||
Überwachungseinrichtung sind wie Gleismagnete an der
|
||
Außenseite der in Fahrtrichtung des Fahrzeugs rechten
|
||
Fahrschiene des Gleises montiert. Je nach
|
||
Montagevariante der Geschwindigkeits-
|
||
Überwachungseinrichtung (GÜ-Montagevariante) kann der
|
||
Gleismagnet-
|
||
Arten
|
||
Geschwindig-
|
||
keits-Über-
|
||
wachungsein-
|
||
richtung
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Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
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PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
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PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen
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Gültig ab: 14.12.2025
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GSA entweder hinter dem Gleismagnet oder vor dem GSE
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angeordnet sein (Bild 3).
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Bild 3 Montagevarianten der Geschwindigkeits-
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Überwachungseinrichtung
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Eine Geschwindigkeits-Überwachungseinrichtung ist
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entweder ständig aktiv geschaltet oder sie wird der
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Signalisierung entsprechend aktiv oder passiv geschaltet.
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5 Aufbau der PZB-Fahrzeugeinrichtung
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(1) Bild 4 zeigt in schematischer und allgemeiner Form den
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funktionalen Aufbau einer PZB-Fahrzeugeinrichtung.
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Aufbauschema
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Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
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PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
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PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen
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483.0102
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Gültig ab: 14.12.2025
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Bild 4 Funktionales Aufbauschema einer PZB-Fahrzeugeinrichtung
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(2) Die PZB-Kerneinheit ist der zentrale Rechnerkern der PZB-
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Fahrzeugeinrichtung. Sie überwacht kontinuierlich die
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Geschwindigkeit des Fahrzeugs und leitet eine PZB-
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Zwangsbremsung ein, wenn die Überwachungsge-
|
||
schwindigkeit um ein durch die wirksame Überwachungs-
|
||
funktion bestimmtes Maß überschritten wird. Zudem
|
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verarbeitet sie streckenseitige Beeinflussungen und führt
|
||
die dementsprechenden Überwachungsfunktionen aus.
|
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PZB-Kerneinheit
|
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||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
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PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
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PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen
|
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Gültig ab: 14.12.2025
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(3) Bei aktiv geschalteter PZB-Fahrzeugeinrichtung (vgl.
|
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Absatz (10)) strahlt der Fahrzeugmagnet permanent ein
|
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elektromagnetisches Wechselfeld ab, das die induktive
|
||
Kopplung mit wirksam geschalteten Gleismagneten sowie
|
||
die Übertragung von Schaltimpulsen zum GSE bzw. GSA
|
||
einer Geschwindigkeits-Überwachungseinrichtung
|
||
ermöglicht. Eine induktive Kopplung des Fahrzeug- mit
|
||
einem Gleismagneten wird als streckenseitige
|
||
Beeinflussung an die PZB-Kerneinheit übertragen.
|
||
Je nachdem, ob das Fahrzeug nur für eine Fahrtrichtung
|
||
oder beide Fahrtrichtungen als führendes Fahrzeug
|
||
fungieren kann, ist es mit einem oder zwei
|
||
Fahrzeugmagneten (jeweils ein Fahrzeugmagnet für jede
|
||
Fahrtrichtung) ausgerüstet (vgl. Bild 4). Bei aktiv
|
||
geschalteter PZB-Fahrzeugeinrichtung (vgl. Absatz (10)) ist
|
||
immer der Fahrzeugmagnet in Fahrtrichtung rechts aktiv
|
||
geschaltet.
|
||
(4) Der Bremseingriff bildet die Schnittstelle der PZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung zum Bremssystem des Fahrzeugs. Er
|
||
dient der Einleitung von PZB-Zwangsbremsungen sowie
|
||
der Ermittlung der Betriebsbereitschaft der PZB.
|
||
(5) Eine Anzeigeeinrichtung im Führerraum (je nach Bauform
|
||
und Ausführungsvariante der PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
lampen- oder displaybasiert) und Schallgeber für
|
||
akustische Meldungen (je nach Bauform und
|
||
Ausführungsvariante der PZB-Fahrzeugeinrichtung sind
|
||
dies entweder Huptöne oder Sprachausgaben sowie ggf.
|
||
akustische Meldungen durch eine Schnarre) informieren
|
||
über die Betriebs- und Überwachungszustände der PZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung.
|
||
In Anhang 483.0102A02 (Aufbau der Führerraumanzeigen)
|
||
sind sowohl die Darstellungsprinzipien der
|
||
Führerraumanzeigen als auch die Arten von Leuchtmeldern
|
||
und mögliche Textmeldungen beschrieben.
|
||
(6) Die PZB-Bedientasten Wachsamkeitstaste, Freitaste und
|
||
Befehlstaste dienen der Bestätigung der Wahrnehmung
|
||
und Beachtung bestimmter Signale, zum Befreien aus
|
||
überwachungstechnischen Restriktionen oder der
|
||
erlaubten Vermeidung von PZB-Zwangsbremsungen.
|
||
Hinweis: Ferner kann durch Betätigung der
|
||
Wachsamkeitstaste im Stillstand des Fahrzeugs für etwa
|
||
4 s ein Personalwechsel in der Fahrtenregistrierung
|
||
gekennzeichnet werden.
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||
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||
Fahrzeug-
|
||
magnet
|
||
Bremseingriff
|
||
Anzeigeein-
|
||
richtung und
|
||
Schallgeber für
|
||
akustische
|
||
Meldungen
|
||
PZB-Bedien-
|
||
tasten
|
||
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Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
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PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
|
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PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen
|
||
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||
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Gültig ab: 14.12.2025
|
||
(7) Über die Dateneingabe-Schnittstelle werden weitere Daten
|
||
für die Fahrtenregistrierung (Triebfahrzeugführer-Nummer
|
||
und Zug-Nummer) eingegeben.
|
||
Die Dateneingabe erfolgt je nach Bauform und
|
||
Ausführungsvariante der PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
entweder über eine Dateneingabeeinheit oder
|
||
softwarebasiert und menügeführt über eines der Displays
|
||
im Führerraum.
|
||
(8) Mit Hilfe der Einrichtung für die Weg- und
|
||
Geschwindigkeitserfassung ermittelt die PZB-Kerneinheit
|
||
die momentane Geschwindigkeit und die zurückgelegte
|
||
Wegstrecke.
|
||
(9) Die Fahrtenregistrierung ist ein elektronisches
|
||
Aufzeichnungsgerät und dient zum Nachweis der Betriebs-
|
||
und Bedienvorgänge. Sie registriert zu diesem Zweck
|
||
fortlaufend ausgewählte Fahrdaten (z. B. streckenseitige
|
||
Beeinflussungen, Bedienhandlungen des
|
||
Triebfahrzeugführers, Fahrtverlauf, Uhrzeit und Datum).
|
||
Zudem speichert sie die weiteren Daten für die
|
||
Fahrtenregistrierung (Triebfahrzeugführer-Nummer und
|
||
Zug-Nummer) sowie die Fahrzeug-Nummer.
|
||
(10) Durch Aktivieren einer für den Betrieb als führendes
|
||
Fahrzeug geeigneten Fahrtrichtung (z. B. durch Einstellung
|
||
der Fahrtrichtung "Vorwärts" bei einem Fahrzeug mit
|
||
Fahrtrichtungsschalter) wird die PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
für diese Fahrtrichtung aktiv geschaltet und somit
|
||
empfangsbereit für alle für diese Fahrtrichtung vorge-
|
||
sehenen streckenseitigen Beeinflussungen gemacht (vgl.
|
||
Absatz (3)).
|
||
Durch Deaktivieren einer für den Betrieb als führendes
|
||
Fahrzeug geeigneten Fahrtrichtung (z. B. durch Einstellung
|
||
der Nullstellung oder der Fahrtrichtung "Rückwärts" bei
|
||
einem Fahrzeug mit Fahrtrichtungsschalter) wird die PZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung für diese Fahrtrichtung inaktiv
|
||
geschaltet und kann somit keine streckenseitigen
|
||
Beeinflussungen empfangen.
|
||
(11) Die PZB-Fahrzeugeinrichtung lässt sich mit dem PZB-
|
||
Störschalter (Bezeichnung kann je nach Bauform und
|
||
Ausführungsvariante der PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
abweichen) abschalten und somit manuell in den PZB-
|
||
Störbetrieb versetzen.
|
||
(12) Die manuelle Bremsüberbrückung dient dazu, den
|
||
Bremseingriff der PZB-Fahrzeugeinrichtung im Störungsfall
|
||
unterbinden zu können.
|
||
Dateneingabe-
|
||
Schnittstelle
|
||
Weg- und
|
||
Geschwindig-
|
||
keitserfassung
|
||
Fahrten-
|
||
registrierung
|
||
Fahrtrichtungs-
|
||
schaltung
|
||
PZB-Stör-
|
||
schalter
|
||
Manuelle
|
||
Bremsüber-
|
||
brückung
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
|
||
PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen
|
||
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||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Die manuelle Bremsüberbrückung ist bei PZB-Fahrzeug-
|
||
einrichtungen entweder als Luftabsperrhahn oder als
|
||
Schalter zur Bremsüberbrückung ausgeführt.
|
||
(13) Mit dem PZB-Hauptschalter lässt sich die PZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung ein- oder ausschalten (Unterbrechung
|
||
der Stromversorgung).
|
||
6 Geschwindigkeitsüberwachung bei
|
||
unbeeinflusster Fahrt
|
||
(1) Wenn die zulässige Geschwindigkeit des Fahrzeugs v Fz
|
||
niedriger ist als die Höchstgeschwindigkeit der PZB-
|
||
Zugart M, dann ist in der PZB-Fahrzeugeinrichtung bei
|
||
unbeeinflusster Fahrt eine Überwachungsgeschwindigkeit
|
||
von v
|
||
Fz plus 5 km/h wirksam.
|
||
Andernfalls ist bei unbeeinflusster Fahrt die
|
||
Überwachungsgeschwindigkeit der fest eingestellten PZB-
|
||
Zugart M von 125 km/h wirksam.
|
||
(2) Bei Überschreitung der Überwachungsgeschwindigkeit
|
||
gemäß Absatz (1) ertönt ein Intervallton (entweder der
|
||
Hupe oder der Schnarre) oder es erfolgt nach 7 s eine
|
||
intermittierende PZB-Zwangsbremsung. Zudem wird die
|
||
Geschwindigkeitsüberschreitung gemäß Bildgruppe 1 im
|
||
Führerraum angezeigt.
|
||
|
||
PZB-
|
||
Hauptschalter
|
||
Überwachungs-
|
||
geschwindigkeit
|
||
Überschreitung
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
|
||
PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen
|
||
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||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bildgruppe 1 Überschreitung der Überwachungsgeschwindigkeit
|
||
bei unbeeinflusster Fahrt
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: ggf. Hupe oder Schnarre intervallweise
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
|
||
Akustische Meldung: Schnarre intervallweise
|
||
|
||
(3) Wird die Fahrgeschwindigkeit nach Einsetzen der Warnung
|
||
(vgl. Absatz (2)) weiter erhöht, leitet die PZB-Fahrzeug-
|
||
einrichtung eine PZB-Zwangsbremsung ein. Die PZB-
|
||
Zwangsbremsung wird gemäß Bildgruppe 2 im Führerraum
|
||
angezeigt und gleichzeitig ertönt je nach Bauform der PZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung entweder ein Dauerton der Hupe oder
|
||
eine Sprachausgabe.
|
||
|
||
Weitere
|
||
Geschwindig-
|
||
keitserhöhung
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
|
||
PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen
|
||
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||
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|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bildgruppe 2
|
||
PZB-Zwangsbremsung nach Überschreitung der
|
||
Überwachungsgeschwindigkeit bei unbeeinflusster
|
||
Fahrt
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: Hupe
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
|
||
Akustische Meldung: Hupe oder Sprachausgabe
|
||
|
||
(4) Wird die überschrittene Überwachungsgeschwindigkeit
|
||
gemäß Absatz (1) wieder unterschritten, wird die Warnung
|
||
(siehe Absatz (2)) beendet bzw. die PZB-Zwangsbremsung
|
||
(siehe Absatz (3)) selbsttätig aufgehoben. Mit Aufhebung
|
||
der PZB-Zwangsbremsung wechseln die Führerraum-
|
||
anzeigen in den Zustand gemäß Bildgruppe 3.
|
||
|
||
Unterschreitung
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
|
||
PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen
|
||
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||
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|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bildgruppe 3 Wirksame Überwachung in PZB-Zugart M
|
||
bei unbeeinflusster Fahrt
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
|
||
7 1000-Hz-Überwachung und Startprogramm
|
||
(1) Die streckenseitige Beeinflussung durch einen
|
||
GM 1000 Hz (1000-Hz-Beeinflussung) aktiviert in der PZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung eine 1000-Hz-Überwachung.
|
||
Eine 1000-Hz-Überwachung ist über eine Wegstrecke von
|
||
300 m aktiv. Wirksam ist sie über eine Wegstrecke von
|
||
mindestens 200 m und für die Dauer von mindestens 26 s.
|
||
Unmittelbar nach der Aktivierung prüft die 1000-Hz-
|
||
Überwachung die Wachsamkeit des Triebfahrzeugführers.
|
||
Zudem ist für die Dauer ihrer Wirksamkeit eine von der
|
||
verstrichenen Zeit sowie der zurückgelegten Wegstrecke
|
||
abhängige Überwachungsgeschwindigkeit wirksam. In
|
||
Bild 5 ist der zeit- und wegabhängige Ablauf einer 1000-Hz-
|
||
Überwachung dargestellt.
|
||
1000-Hz-
|
||
Beeinflussung
|
||
1000-Hz-
|
||
Überwachung
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
|
||
PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen
|
||
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||
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|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bild 5 Ablauf 1000-Hz-Überwachung
|
||
|
||
(2) Nach Aktivierung einer 1000-Hz-Überwachung hat der
|
||
Triebfahrzeugführer 4 s lang Zeit, seine Wachsamkeit
|
||
mittels Betätigung der Wachsamkeitstaste zu bestätigen.
|
||
Für die Dauer der Betätigung der Wachsamkeitstaste ertönt
|
||
je nach Bauform der PZB-Fahrzeugeinrichtung entweder
|
||
ein Dauerton der Hupe oder eine Sprachausgabe.
|
||
Nach zeitgerechter Betätigung der Wachsamkeitstaste
|
||
zeigt die PZB-Fahrzeugeinrichtung die wirksame 1000-Hz-
|
||
Überwachung gemäß Bildgruppe 4 im Führerraum an.
|
||
|
||
Wachsamkeits-
|
||
prüfung
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
|
||
PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen
|
||
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||
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|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bildgruppe 4
|
||
Wirksame 1000-Hz-Überwachung nach zeitgerechter
|
||
Betätigung der Wachsamkeitstaste im Bereich bis
|
||
200 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung und bis
|
||
26 s nach der 1000-Hz-Beeinflussung
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
|
||
Hat der Triebfahrzeugführer die Wachsamkeitstaste nicht
|
||
spätestens 4 s nach der 1000-Hz-Beeinflussung betätigt,
|
||
leitet die PZB-Fahrzeugeinrichtung eine PZB-
|
||
Zwangsbremsung bis zum Stillstand des Fahrzeugs ein und
|
||
zeigt dies gemäß Bildgruppe 5 im Führerraum an.
|
||
|
||
Wachsamkeit
|
||
nicht
|
||
zeitgerecht
|
||
bestätigt
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
|
||
PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen
|
||
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||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bildgruppe 5 PZB-Zwangsbremsung nach 1000-Hz-Beeinflussung
|
||
bei nicht zeitgerecht betätigter Wachsamkeitstaste
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: Hupe
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
|
||
Akustische Meldung: Hupe oder Sprachausgabe
|
||
|
||
(3) Bis 2,5 s nach der 1000-Hz-Beeinflussung ist eine
|
||
Überwachungsgeschwindigkeit von 125 km/h wirksam
|
||
(Bild 5).
|
||
(4) Nach Ablauf von 2,5 s ist im Bereich bis 200 m ab dem Ort
|
||
der 1000-Hz-Beeinflussung und bis 26 s nach der
|
||
1000-Hz-Beeinflussung eine der folgenden Überwachungs-
|
||
geschwindigkeiten wirksam (Bild 5):
|
||
- nach der 1000-Hz-Beeinflussung innerhalb von 18 s
|
||
von 125 km/h auf 65 km/h fallend
|
||
- ab 18 s nach der 1000-Hz-Beeinflussung:
|
||
65 km/h (konstant)
|
||
In dieser Phase zeigt die PZB-Fahrzeugeinrichtung die
|
||
wirksame 1000-Hz-Überwachung gemäß Bildgruppe 4 im
|
||
Führerraum an.
|
||
Überwachungs-
|
||
geschwindigkeit
|
||
bis 2,5 s
|
||
Überwachungs-
|
||
geschwindigkeit
|
||
bis 200 m und
|
||
26 s nach
|
||
1000-Hz-
|
||
Beeinflussung
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
|
||
PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen
|
||
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Seite 18
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||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bildgruppe 4
|
||
Wirksame 1000-Hz-Überwachung nach zeitgerechter
|
||
Betätigung der Wachsamkeitstaste im Bereich bis
|
||
200 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung und bis
|
||
26 s nach der 1000-Hz-Beeinflussung
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
|
||
(5) Im Bereich 200 bis 300 m ab dem Ort der 1000-Hz-
|
||
Beeinflussung und nach mehr als 26 s nach der 1000-Hz-
|
||
Beeinflussung ist bei nicht erfolgter Befreiung eine
|
||
Überwachungsgeschwindigkeit von 65 km/h wirksam
|
||
(Bild 5).
|
||
|
||
Überwachungs-
|
||
geschwindigkeit
|
||
im Bereich 200
|
||
bis 300 m und
|
||
ab 26 s nach
|
||
1000-Hz-
|
||
Beeinflussung
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
|
||
PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen
|
||
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||
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|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bildgruppe 6
|
||
Wirksame 1000-Hz-Überwachung im Bereich 200 bis
|
||
300 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung und
|
||
ab 26 s nach der 1000-Hz-Beeinflussung
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
|
||
(6) Gleichzeitig mit dem Aktivschalten der PZB-Fahrzeugein-
|
||
richtung wird das Startprogramm aktiviert (Bild 6).
|
||
Das Startprogramm ist über eine Wegstrecke von 100 m
|
||
aktiv. Bei nicht erfolgter Befreiung ist es analog zur
|
||
1000-Hz-Überwachung durchgehend mit einer
|
||
Überwachungsgeschwindigkeit von 65 km/h wirksam
|
||
(Bild 6).
|
||
Startprogramm
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
|
||
PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen
|
||
483.0102
|
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Seite 20
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||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bild 6 Ablauf Startprogramm
|
||
|
||
Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die Wirksamkeit des
|
||
Startprogramms ab einer Fahrzeuggeschwindigkeit von
|
||
mehr als 5 km/h gemäß Bildgruppe 7 im Führerraum an.
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
|
||
PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen
|
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||
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||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bildgruppe 7 Anzeige Startprogramm mit Befreiungsmöglichkeit
|
||
bei Fahrzeuggeschwindigkeit von mehr als 5 km/h
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
|
||
(7) Bei Überschreitung der Überwachungsgeschwindigkeit
|
||
leitet die PZB-Fahrzeugeinrichtung eine PZB-Zwangs-
|
||
bremsung bis zum Stillstand des Fahrzeugs ein. Die PZB-
|
||
Zwangsbremsung wird gemäß Bildgruppe 8 im Führerraum
|
||
angezeigt und gleichzeitig ertönt je nach Bauform der PZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung entweder ein Dauerton der Hupe oder
|
||
eine Sprachausgabe.
|
||
|
||
Geschwindig-
|
||
keitsüber-
|
||
schreitung
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
|
||
PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen
|
||
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||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bildgruppe 8
|
||
PZB-Zwangsbremsung nach Überschreitung der
|
||
Überwachungsgeschwindigkeit während einer 1000-Hz-
|
||
Überwachung oder im Startprogramm
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: Hupe
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
|
||
Akustische Meldung: Hupe oder Sprachausgabe
|
||
|
||
(8) Für den Triebfahrzeugführer besteht technisch die
|
||
Möglichkeit, sich mittels Betätigung der Freitaste aus
|
||
- dem Startprogramm zu befreien (vgl. Bild 6).
|
||
- im Bereich 200 bis 300 m ab dem Ort der 1000-Hz-
|
||
Beeinflussung und nach mehr als 26 s nach der
|
||
1000-Hz-Beeinflussung aus der 1000-Hz-
|
||
Überwachung zu befreien übergegangen ist (vgl.
|
||
Bild 5).
|
||
Hinweis: In welchen Betriebssituationen der
|
||
Triebfahrzeugführer von dieser Möglichkeit Gebrauch zu
|
||
machen hat, ist in Abschnitt 13 Absätze (7) und (13)
|
||
vorgegeben.
|
||
Nach der Befreiung ist die jeweilige Überwachungsfunktion
|
||
unwirksam. Sie bleibt aber so lange aktiv, bis die
|
||
Wegstrecke von 100 m ab der Aktivierung des
|
||
Technische
|
||
Möglichkeit zur
|
||
Befreiung
|
||
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||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
|
||
PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen
|
||
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||
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||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Startprogramms bzw. von 300 m ab der ursächlichen
|
||
1000-Hz-Beeinflussung zurückgelegt worden ist.
|
||
Nach erfolgter Befreiung wechseln die Führerraum-
|
||
anzeigen in den Zustand gemäß Bildgruppe 9.
|
||
Bildgruppe 9 1000-Hz-Überwachung oder Startprogramm unwirksam
|
||
nach Befreiung mittels Betätigung der Freitaste
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
|
||
8 500-Hz-Überwachung
|
||
(1) Nach einer streckenseitigen Beeinflussung durch einen
|
||
GM 500 Hz (500-Hz-Beeinflussung) wird in der PZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung eine 500-Hz-Überwachung aktiviert.
|
||
Eine 500-Hz-Überwachung ist über eine Wegstrecke von
|
||
80 m aktiv und wirksam. Für die Dauer ihrer Wirksamkeit ist
|
||
eine von der zurückgelegten Wegstrecke abhängige Über-
|
||
wachungsgeschwindigkeit wirksam. In Bild 7 ist der
|
||
wegabhängige Ablauf einer 500-Hz-Überwachung
|
||
dargestellt.
|
||
500-Hz-
|
||
Beeinflussung
|
||
500-Hz-
|
||
Überwachung
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
|
||
PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen
|
||
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||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bild 7 Ablauf 500-Hz-Überwachung
|
||
|
||
Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die wirksame 500-Hz-
|
||
Überwachung gemäß Bildgruppe 10 im Führerraum an.
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
|
||
PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen
|
||
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||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bildgruppe 10 Wirksame 500-Hz-Überwachung
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
|
||
(2) Während der 500-Hz-Überwachung (bis 80 m nach der
|
||
500-Hz-Beeinflussung) ist eine von 50 km/h auf 42 km/h
|
||
fallende Überwachungsgeschwindigkeit wirksam (Bild 7).
|
||
(3) Wenn das Fahrzeug in einem Bereich bis 90 m vor der
|
||
500-Hz-Beeinflussung mindestens 10 s lang die
|
||
Geschwindigkeit von 10 km/h unterschritten bzw.
|
||
angehalten hat, wird in der PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
abweichend von Absatz (1) eine restriktive 500-Hz-
|
||
Überwachung aktiviert.
|
||
Die restriktive 500-Hz-Überwachung ist in der Folge bis
|
||
80 m nach der 500-Hz-Beeinflussung aktiv und mit einer
|
||
Überwachungsgeschwindigkeit von 20 km/h wirksam
|
||
(Bild 8).
|
||
Überwachungs-
|
||
geschwindigkeit
|
||
Restriktive
|
||
500-Hz-
|
||
Überwachung
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
|
||
PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen
|
||
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||
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||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bild 7 Ablauf restriktive 500-Hz-Überwachung
|
||
|
||
Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die wirksame
|
||
restriktive 500-Hz-Überwachung gemäß Bildgruppe 11 im
|
||
Führerraum an.
|
||
Bildgruppe 11 Wirksame restriktive 500-Hz-Überwachung
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
|
||
PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen
|
||
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||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
|
||
Bei Beendigung einer restriktiven 500-Hz-Überwachung
|
||
ertönt für die Dauer von 1 s je nach Bauform und
|
||
Ausführungsvariante der PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
entweder die Hupe oder eine Sprachausgabe.
|
||
(4) Bei Überschreitung der Überwachungsgeschwindigkeit
|
||
leitet die PZB-Fahrzeugeinrichtung eine PZB-
|
||
Zwangsbremsung bis zum Stillstand des Fahrzeugs ein.
|
||
Die PZB-Zwangsbremsung wird gemäß Bildgruppe 12 im
|
||
Führerraum angezeigt und gleichzeitig ertönt je nach
|
||
Bauform der PZB-Fahrzeugeinrichtung entweder ein
|
||
Dauerton der Hupe oder eine Sprachausgabe.
|
||
Bildgruppe 12
|
||
PZB-Zwangsbremsung nach Überschreitung der
|
||
Überwachungsgeschwindigkeit während einer 500-Hz-
|
||
Überwachung oder restriktiven 500-Hz-Überwachung
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: Hupe
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
|
||
Akustische Meldung: Hupe oder Sprachausgabe
|
||
|
||
9 2000-Hz-Beeinflussung
|
||
(1) Nach einer streckenseitigen Beeinflussung durch einen GM
|
||
2000 Hz (2000-Hz-Beeinflussung) leitet die PZB-
|
||
Geschwindig-
|
||
keitsüber-
|
||
schreitung
|
||
PZB-Zwangs-
|
||
bremsung
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
|
||
PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen
|
||
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||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Fahrzeugeinrichtung eine PZB-Zwangsbremsung bis zum
|
||
Stillstand des Fahrzeugs ein. Die PZB-Zwangsbremsung
|
||
wird gemäß Bildgruppe 13 im Führerraum angezeigt und
|
||
gleichzeitig ertönt je nach Bauform der PZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung entweder ein Dauerton der Hupe oder
|
||
eine Sprachausgabe.
|
||
Bildgruppe 13 PZB-Zwangsbremsung nach 2000-Hz-Beeinflussung
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: Hupe
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
|
||
Akustische Meldung: Hupe oder Sprachausgabe
|
||
|
||
(2) Bei Betätigung der Befehlstaste zur Vorbeifahrt an einem
|
||
GM 2000 Hz erfolgt nach der 2000-Hz-Beeinflussung keine
|
||
PZB-Zwangsbremsung bis zum Stillstand des Fahrzeugs.
|
||
Stattdessen ist unabhängig von der eingestellten PZB-
|
||
Zugart eine Überwachungsgeschwindigkeit von 45 km/h
|
||
wirksam, solange die Befehlstaste betätigt wird. Die
|
||
wirksame Betätigung der Befehlstaste zur Vorbeifahrt an
|
||
einem GM 2000 Hz wird gemäß Bildgruppe 14 im
|
||
Führerraum angezeigt und gleichzeitig ertönt je nach
|
||
Bauform der PZB-Fahrzeugeinrichtung entweder ein
|
||
Dauerton der Hupe oder eine Sprachausgabe.
|
||
Betätigung der
|
||
Befehlstaste
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
|
||
PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen
|
||
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||
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|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bildgruppe 14 Nach 2000-Hz-Beeinflussung mit betätigter Befehlstaste
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: Hupe
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
|
||
Akustische Meldung: Hupe oder Sprachausgabe
|
||
|
||
Bei Überschreitung der Überwachungsgeschwindigkeit
|
||
leitet die PZB-Fahrzeugeinrichtung eine PZB-
|
||
Zwangsbremsung bis zum Stillstand des Fahrzeugs ein.
|
||
Die PZB-Zwangsbremsung wird gemäß Bildgruppe 15 im
|
||
Führerraum angezeigt und gleichzeitig ertönt je nach
|
||
Bauform der PZB-Fahrzeugeinrichtung entweder ein
|
||
Dauerton der Hupe oder eine Sprachausgabe.
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
|
||
PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen
|
||
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||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bildgruppe 15
|
||
PZB-Zwangsbremsung nach Überschreitung der
|
||
Überwachungsgeschwindigkeit während betätigter
|
||
Befehlstaste nach 2000-Hz-Beeinflussung
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: Hupe
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
|
||
Akustische Meldung: Hupe oder Sprachausgabe
|
||
|
||
10 Überlagerung bei gleichzeitig aktiven
|
||
Überwachungsfunktionen
|
||
(1) Aktiviert die PZB-Fahrzeugeinrichtung infolge einer
|
||
streckenseitigen Beeinflussung eine Überwachungs-
|
||
funktion und sind zum selben Zeitpunkt bereits andere
|
||
Überwachungsfunktionen aktiv, kommt es zur
|
||
Überlagerung dieser Überwachungsfunktionen. Wirksam
|
||
ist hierbei immer diejenige Überwachungsfunktion mit der
|
||
niedrigsten Überwachungsgeschwindigkeit.
|
||
Grundprinzip
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
|
||
PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen
|
||
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|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
(2) Wenn eine erste 1000-Hz-Überwachung im Bereich bis
|
||
200 m ab dem Ort der ursächlichen 1000-Hz-Beeinflussung
|
||
und bis 26 s nach der ursächlichen 1000-Hz-Beeinflussung
|
||
aktiv und wirksam ist und währenddessen eine 1000-Hz-
|
||
Beeinflussung erfolgt, kommt es zu einer Überlagerung
|
||
nach folgendem Ablauf:
|
||
1. Die PZB-Fahrzeugeinrichtung aktiviert eine zweite
|
||
1000-Hz-Überwachung für eine am Ort der 1000-Hz-
|
||
Beeinflussung beginnende Wegstrecke von 300 m
|
||
und eine Zeitdauer von mindestens 26 s. Die zweite
|
||
1000-Hz-Überwachung ist zunächst unwirksam.
|
||
2. Der Triebfahrzeugführer hat 4 s lang Zeit, seine
|
||
Wachsamkeit mittels Betätigung der
|
||
Wachsamkeitstaste zu bestätigen (vgl. Abschnitt 7
|
||
Absatz (2)).
|
||
a) Bei zeitgerechter Betätigung der Wachsamkeits-
|
||
taste unterbricht die PZB-Fahrzeugeinrichtung zur
|
||
Bestätigung für 0,5 s die Führerraumanzeige des
|
||
gelben Leuchtmelders „1000 Hz“. Hiernach
|
||
wechseln die Führerraumanzeigen in den Zustand
|
||
gemäß Bildgruppe 16.
|
||
|
||
1000-Hz-
|
||
Beeinflussung
|
||
während
|
||
1000-Hz-
|
||
Überwachung
|
||
bis 200 m und
|
||
26 s nach
|
||
1000-Hz-
|
||
Beeinflussung
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
|
||
PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen
|
||
483.0102
|
||
Seite 32
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bildgruppe 16
|
||
Wirksame erste 1000-Hz-Überwachung im Bereich bis
|
||
200 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung und bis
|
||
26 s nach der 1000-Hz-Beeinflussung während
|
||
gleichzeitig im Hintergrund aktiver zweiter 1000-Hz-
|
||
Überwachung nach zeitgerechter Betätigung der
|
||
Wachsamkeitstaste im Bereich bis 200 m ab dem Ort
|
||
der 1000-Hz-Beeinflussung und bis 26 s nach der
|
||
1000-Hz-Beeinflussung
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
|
||
b) Hat der Triebfahrzeugführer die Wachsamkeits-
|
||
taste nicht zeitgerecht betätigt, leitet die PZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung eine PZB-Zwangsbremsung
|
||
bis zum Stillstand des Fahrzeugs ein (vgl.
|
||
Abschnitt 7 Absatz (2)).
|
||
3. Die erste 1000-Hz-Überwachung wird unwirksam,
|
||
nachdem ab dem Ort der ursächlichen 1000-Hz-
|
||
Beeinflussung eine Wegstrecke von mehr als 200 m
|
||
zurückgelegt worden und nach der 1000-Hz-
|
||
Beeinflussung eine Zeit von mehr als 26 s verstrichen
|
||
ist. Im selben Moment wird die zweite 1000-Hz-
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
|
||
PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen
|
||
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|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Überwachung mit einer Überwachungsgeschwindig-
|
||
keit von 65 km/h wirksam.
|
||
Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die wirksam
|
||
gewordene zweite 1000-Hz-Überwachung gemäß
|
||
Bildgruppe 17 im Führerraum an.
|
||
Bildgruppe 17
|
||
Wirksame zweite 1000-Hz-Überwachung im Bereich bis
|
||
200 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung und bis
|
||
26 s nach der 1000-Hz-Beeinflussung während
|
||
gleichzeitig im Hintergrund aktiver erster 1000-Hz-
|
||
Überwachung im Bereich 200 bis 300 m ab dem Ort der
|
||
1000-Hz-Beeinflussung und ab 26 s nach der 1000-Hz-
|
||
Beeinflussung
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
|
||
4. Die erste 1000-Hz-Überwachung bleibt noch so lange
|
||
aktiv, bis eine Wegstrecke von 300 m ab dem Ort der
|
||
ursächlichen 1000-Hz-Beeinflussung zurückgelegt
|
||
worden ist.
|
||
5. Sich mittels Betätigung der Freitaste aus der
|
||
wirksamen 1000-Hz-Überwachung zu befreien, ist für
|
||
den Triebfahrzeugführer technisch erst möglich,
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
|
||
PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen
|
||
483.0102
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||
Seite 34
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
nachdem ab dem Ort der für die zweite 1000-Hz-
|
||
Überwachung ursächlichen 1000-Hz-Beeinflussung
|
||
eine Wegstrecke von mehr als 200 m zurückgelegt
|
||
worden und nach der für die zweite 1000-Hz-
|
||
Überwachung ursächlichen 1000-Hz-Beeinflussung
|
||
eine Zeit von mehr als 26 s verstrichen ist.
|
||
(3) Wenn eine erste 1000-Hz-Überwachung im Bereich 200 bis
|
||
300 m ab dem Ort der ursächlichen 1000-Hz-Beeinflussung
|
||
und nach mehr als 26 s nach der ursächlichen 1000-Hz-
|
||
Beeinflussung aktiv ist und währenddessen eine 1000-Hz-
|
||
Beeinflussung erfolgt, kommt es zu einer Überlagerung
|
||
nach folgendem Ablauf:
|
||
1. Die PZB-Fahrzeugeinrichtung aktiviert eine zweite
|
||
1000-Hz-Überwachung für eine am Ort der 1000-Hz-
|
||
Beeinflussung beginnende Wegstrecke von 300 m
|
||
und eine Zeitdauer von mindestens 26 s. Die zweite
|
||
1000-Hz-Überwachung ist sofort mit einer
|
||
Überwachungsgeschwindigkeit von 65 km/h wirksam.
|
||
Wenn die erste 1000-Hz-Überwachung vorher noch
|
||
wirksam war (der Triebfahrzeugführer hat sich nicht
|
||
aus der ersten 1000-Hz-Überwachung befreit), wird
|
||
diese im selben Moment unwirksam.
|
||
2. Der Triebfahrzeugführer hat 4 s lang Zeit, seine
|
||
Wachsamkeit mittels Betätigung der Wachsamkeits-
|
||
taste zu bestätigen (vgl. Abschnitt 7 Absatz (2)).
|
||
a) Bei zeitgerechter Betätigung der Wachsamkeits-
|
||
taste wechseln die Führerraumanzeigen in den
|
||
Zustand gemäß Bildgruppe 17.
|
||
|
||
1000-Hz-
|
||
Beeinflussung
|
||
während
|
||
1000-Hz-
|
||
Überwachung
|
||
im Bereich 200
|
||
bis 300 m und
|
||
ab 26 s nach
|
||
1000-Hz-
|
||
Beeinflussung
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
|
||
PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen
|
||
483.0102
|
||
Seite 35
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bildgruppe 17
|
||
Wirksame zweite 1000-Hz-Überwachung im Bereich bis
|
||
200 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung und bis
|
||
26 s nach der 1000-Hz-Beeinflussung während
|
||
gleichzeitig im Hintergrund aktiver erster 1000-Hz-
|
||
Überwachung im Bereich 200 bis 300 m ab dem Ort der
|
||
1000-Hz-Beeinflussung und ab 26 s nach der 1000-Hz-
|
||
Beeinflussung
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
|
||
b) Hat der Triebfahrzeugführer die Wachsamkeits-
|
||
taste nicht zeitgerecht betätigt, leitet die PZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung eine PZB-Zwangsbremsung
|
||
bis zum Stillstand des Fahrzeugs ein (vgl.
|
||
Abschnitt 7 Absatz (2)).
|
||
3. Die unwirksame erste 1000-Hz-Überwachung bleibt
|
||
noch so lange aktiv, bis eine Wegstrecke von 300 m
|
||
ab dem Ort der ursächlichen 1000-Hz-Beeinflussung
|
||
zurückgelegt worden ist.
|
||
4. Sich mittels Betätigung der Freitaste aus der
|
||
wirksamen 1000-Hz-Überwachung zu befreien, ist für
|
||
den Triebfahrzeugführer technisch erst möglich,
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
|
||
PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen
|
||
483.0102
|
||
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|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
nachdem ab dem Ort der für die zweite 1000-Hz-
|
||
Überwachung ursächlichen 1000-Hz-Beeinflussung
|
||
eine Wegstrecke von mehr als 200 m zurückgelegt
|
||
worden und nach der für die zweite 1000-Hz-
|
||
Überwachung ursächlichen 1000-Hz-Beeinflussung
|
||
eine Zeit von mehr als 26 s verstrichen ist.
|
||
(4) Wenn das Startprogramm aktiv ist und währenddessen eine
|
||
1000-Hz-Beeinflussung erfolgt, kommt es zu einer
|
||
Überlagerung nach folgendem Ablauf:
|
||
1. Die PZB-Fahrzeugeinrichtung aktiviert eine 1000-Hz-
|
||
Überwachung für eine am Ort der 1000-Hz-
|
||
Beeinflussung beginnende Wegstrecke von 300 m
|
||
und eine Zeitdauer von mindestens 26 s. Die
|
||
1000-Hz-Überwachung ist sofort mit einer
|
||
Überwachungsgeschwindigkeit von 65 km/h wirksam.
|
||
Wenn das Startprogramm vorher noch wirksam war
|
||
(der Triebfahrzeugführer hat sich nicht aus dem
|
||
Startprogramm befreit), wird es im selben Moment
|
||
unwirksam.
|
||
2. Der Triebfahrzeugführer hat 4 s lang Zeit, seine
|
||
Wachsamkeit mittels Betätigung der Wachsamkeits-
|
||
taste zu bestätigen (vgl. Abschnitt 7 Absatz (2)).
|
||
a) Bei zeitgerechter Betätigung der Wachsamkeits-
|
||
taste wechseln die Führerraumanzeigen in den
|
||
Zustand gemäß Bildgruppe 18.
|
||
|
||
1000-Hz-
|
||
Beeinflussung
|
||
während
|
||
Startprogramm
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
|
||
PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen
|
||
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|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bildgruppe 18
|
||
Wirksame 1000-Hz-Überwachung im Bereich bis 200 m
|
||
ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung und bis 26 s
|
||
nach der 1000-Hz-Beeinflussung während
|
||
gleichzeitig im Hintergrund aktivem Startprogramm
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
|
||
b) Hat der Triebfahrzeugführer die Wachsamkeits-
|
||
taste nicht zeitgerecht betätigt, leitet die PZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung eine PZB-Zwangsbremsung
|
||
bis zum Stillstand des Fahrzeugs ein (vgl.
|
||
Abschnitt 7 Absatz (2)).
|
||
3. Das Startprogramm wird beendet, nachdem ab der
|
||
Aktivierung eine Wegstrecke von 100 m zurückgelegt
|
||
worden ist.
|
||
4. Sich mittels Betätigung der Freitaste aus der
|
||
wirksamen 1000-Hz-Überwachung zu befreien, ist für
|
||
den Triebfahrzeugführer technisch erst möglich,
|
||
nachdem ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung eine
|
||
Wegstrecke von mehr als 200 m zurückgelegt worden
|
||
und nach der 1000-Hz-Beeinflussung eine Zeit von
|
||
mehr als 26 s verstrichen ist.
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
|
||
PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen
|
||
483.0102
|
||
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|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
(5) Wenn eine 1000-Hz-Überwachung im Bereich bis 200 m ab
|
||
dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung und bis 26 s nach der
|
||
1000-Hz-Beeinflussung aktiv und wirksam ist und
|
||
währenddessen eine 500-Hz-Beeinflussung erfolgt, kommt
|
||
es zu einer Überlagerung nach folgendem Ablauf:
|
||
1. Die PZB-Fahrzeugeinrichtung aktiviert entweder eine
|
||
500-Hz-Überwachung oder eine restriktive 500-Hz-
|
||
Überwachung, welche sofort wirksam ist (siehe
|
||
Abschnitt 8). Die 1000-Hz-Überwachung wird im
|
||
selben Moment unwirksam.
|
||
Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die wirksame
|
||
500-Hz-Überwachung gemäß Bildgruppe 19 bzw. die
|
||
wirksame restriktive 500-Hz-Überwachung gemäß
|
||
Bildgruppe 20 im Führerraum an.
|
||
Bildgruppe 19
|
||
Wirksame 500-Hz-Überwachung während gleichzeitig
|
||
im Hintergrund aktiver 1000-Hz-Überwachung bzw.
|
||
aktivem Startprogramm
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
|
||
500-Hz-
|
||
Beeinflussung
|
||
während
|
||
1000-Hz-
|
||
Überwachung
|
||
bis 200 m und
|
||
26 s nach
|
||
1000-Hz-
|
||
Beeinflussung
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
|
||
PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen
|
||
483.0102
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||
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||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bildgruppe 20
|
||
Wirksame restriktive 500-Hz-Überwachung während
|
||
während gleichzeitig im Hintergrund aktiver 1000-Hz-
|
||
Überwachung bzw. aktivem Startprogramm
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
|
||
2. Die von der 500-Hz-Überwachung überlagerte
|
||
1000-Hz-Überwachung bleibt so lange aktiv, bis nach
|
||
der 1000-Hz-Beeinflussung eine Zeit von mehr als
|
||
26 s verstrichen ist und 300 m ab dem Ort der 1000-
|
||
Hz-Beeinflussung zurückgelegt worden sind.
|
||
3. Sind bei Beendigung der 500-Hz-Überwachung bzw.
|
||
restriktiven 500-Hz-Überwachung seit der 1000-Hz-
|
||
Beeinflussung noch keine 26 s verstrichen oder noch
|
||
keine 300 m zurückgelegt worden, wird die noch
|
||
aktive 1000-Hz-Überwachung wieder wirksam. Ab
|
||
diesem Moment ist für die restliche Zeitdauer und
|
||
Wegstrecke eine Überwachungsgeschwindigkeit von
|
||
65 km/h wirksam.
|
||
4. Die technische Möglichkeit, sich mittels Betätigung der
|
||
Freitaste aus der wirksamen 1000-Hz-Überwachung
|
||
zu befreien, besteht für den Triebfahrzeugführer erst,
|
||
nachdem ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung eine
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
|
||
PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen
|
||
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||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Wegstrecke von mehr als 200 m zurückgelegt worden
|
||
und nach der 1000-Hz-Beeinflussung eine Zeit von
|
||
mehr als 26 s verstrichen ist.
|
||
(6) Wenn eine 1000-Hz-Überwachung im Bereich 200 bis
|
||
300 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung und nach
|
||
mehr als 26 s nach der 1000-Hz-Beeinflussung aktiv ist und
|
||
währenddessen eine 500-Hz-Beeinflussung erfolgt, kommt
|
||
es zu einer Überlagerung nach folgendem Ablauf:
|
||
1. Die PZB-Fahrzeugeinrichtung aktiviert entweder eine
|
||
500-Hz-Überwachung oder eine restriktive 500-Hz-
|
||
Überwachung, welche sofort wirksam ist (siehe
|
||
Abschnitt 8).
|
||
a) Wenn die 1000-Hz-Überwachung vorher noch
|
||
wirksam war (der Triebfahrzeugführer hat sich
|
||
nicht aus der 1000-Hz-Überwachung befreit), wird
|
||
diese im selben Moment unwirksam.
|
||
Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die wirksame
|
||
500-Hz-Überwachung gemäß Bildgruppe 19 bzw.
|
||
die wirksame restriktive 500-Hz-Überwachung
|
||
gemäß Bildgruppe 20 im Führerraum an.
|
||
|
||
500-Hz-
|
||
Beeinflussung
|
||
während
|
||
1000-Hz-
|
||
Überwachung
|
||
im Bereich 200
|
||
bis 300 m und
|
||
ab 26 s nach
|
||
1000-Hz-
|
||
Beeinflussung
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
|
||
PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen
|
||
483.0102
|
||
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|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bildgruppe 19
|
||
Wirksame 500-Hz-Überwachung während gleichzeitig
|
||
im Hintergrund aktiver 1000-Hz-Überwachung bzw.
|
||
aktivem Startprogramm
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
|
||
PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen
|
||
483.0102
|
||
Seite 42
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bildgruppe 20
|
||
Wirksame restriktive 500-Hz-Überwachung während
|
||
während gleichzeitig im Hintergrund aktiver 1000-Hz-
|
||
Überwachung bzw. aktivem Startprogramm
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
|
||
b) Wenn die 1000-Hz-Überwachung vorher schon
|
||
unwirksam war (der Triebfahrzeugführer hat sich
|
||
aus der 1000-Hz-Überwachung befreit), wertet die
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung dies als unberechtigte
|
||
Befreiung und leitet sofort eine PZB-
|
||
Zwangsbremsung bis zum Stillstand des
|
||
Fahrzeugs ein.
|
||
Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die die PZB-
|
||
Zwangsbremsung gemäß Bildgruppe 21 und nach
|
||
dem Lösen der PZB-Zwangsbremsung die
|
||
wirksame 500-Hz-Überwachung gemäß
|
||
Bildgruppe 19 bzw. die wirksame
|
||
restriktive 500-Hz-Überwachung gemäß
|
||
Bildgruppe 20 im Führerraum an.
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
|
||
PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen
|
||
483.0102
|
||
Seite 43
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bildgruppe 21
|
||
PZB-Zwangsbremsung bei 500-Hz-Beeinflussung nach
|
||
unberechtigter Befreiung aus einer 1000-Hz-
|
||
Überwachung im Bereich bis 200 m ab dem Ort der
|
||
1000-Hz-Beeinflussung und bis 26 s nach der 1000-Hz-
|
||
Beeinflussung oder aus dem Startprogramm
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: Hupe
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
|
||
Akustische Meldung: Hupe oder Sprachausgabe
|
||
|
||
2. Die von der 500-Hz-Überwachung bzw. restriktiven
|
||
500-Hz-Überwachung überlagerte 1000-Hz-
|
||
Überwachung bleibt so lange aktiv, bis nach der
|
||
1000-Hz-Beeinflussung eine Zeit von mehr als 26 s
|
||
verstrichen ist und 300 m ab dem Ort der
|
||
1000-Hz-Beeinflussung zurückgelegt worden sind.
|
||
3. Sind bei Beendigung der 500-Hz-Überwachung bzw.
|
||
restriktiven 500-Hz-Überwachung seit der 1000-Hz-
|
||
Beeinflussung noch keine 26 s verstrichen oder noch
|
||
keine 300 m zurückgelegt worden, wird die noch
|
||
aktive 1000-Hz-Überwachung wieder wirksam. Ab
|
||
diesem Moment ist für die restliche Zeitdauer und
|
||
Wegstrecke eine Überwachungsgeschwindigkeit von
|
||
65 km/h wirksam.
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
|
||
PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen
|
||
483.0102
|
||
Seite 44
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
4. Für den Triebfahrzeugführer besteht die technische
|
||
Möglichkeit, sich mittels Betätigung der Freitaste aus
|
||
der wirksamen 1000-Hz-Überwachung zu befreien.
|
||
(7) Wenn das Startprogramm aktiv ist und währenddessen eine
|
||
500-Hz-Beeinflussung erfolgt, kommt es zu einer
|
||
Überlagerung nach folgendem Ablauf:
|
||
1. Die PZB-Fahrzeugeinrichtung aktiviert entweder eine
|
||
500-Hz-Überwachung oder eine restriktive 500-Hz-
|
||
Überwachung, welche sofort wirksam ist (siehe
|
||
Abschnitt 8).
|
||
a) Wenn das Startprogramm vorher noch wirksam
|
||
war (der Triebfahrzeugführer hat sich nicht aus
|
||
dem Startprogramm befreit), wird es im selben
|
||
Moment unwirksam.
|
||
Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die wirksame
|
||
500-Hz-Überwachung gemäß Bildgruppe 19 bzw.
|
||
die wirksame restriktive 500-Hz-Überwachung
|
||
gemäß Bildgruppe 20 im Führerraum an.
|
||
|
||
500-Hz-
|
||
Beeinflussung
|
||
während
|
||
Startprogramm
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
|
||
PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen
|
||
483.0102
|
||
Seite 45
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bildgruppe 19
|
||
Wirksame 500-Hz-Überwachung während gleichzeitig
|
||
im Hintergrund aktiver 1000-Hz-Überwachung bzw.
|
||
aktivem Startprogramm
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
|
||
PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen
|
||
483.0102
|
||
Seite 46
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bildgruppe 20
|
||
Wirksame restriktive 500-Hz-Überwachung während
|
||
während gleichzeitig im Hintergrund aktiver 1000-Hz-
|
||
Überwachung bzw. aktivem Startprogramm
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
|
||
b) Wenn die 1000-Hz-Überwachung vorher schon
|
||
unwirksam war (der Triebfahrzeugführer hat sich
|
||
aus der 1000-Hz-Überwachung befreit), wertet die
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung dies als unberechtigte
|
||
Befreiung und leitet sofort eine PZB-
|
||
Zwangsbremsung bis zum Stillstand des
|
||
Fahrzeugs ein.
|
||
Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die die PZB-
|
||
Zwangsbremsung gemäß Bildgruppe 21 und nach
|
||
dem Lösen der PZB-Zwangsbremsung die
|
||
wirksame 500-Hz-Überwachung gemäß
|
||
Bildgruppe 19 bzw. die wirksame
|
||
restriktive 500-Hz-Überwachung gemäß
|
||
Bildgruppe 20 im Führerraum an.
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
|
||
PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen
|
||
483.0102
|
||
Seite 47
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bildgruppe 21
|
||
PZB-Zwangsbremsung bei 500-Hz-Beeinflussung nach
|
||
unberechtigter Befreiung aus einer 1000-Hz-
|
||
Überwachung im Bereich bis 200 m ab dem Ort der
|
||
1000-Hz-Beeinflussung und bis 26 s nach der 1000-Hz-
|
||
Beeinflussung oder aus dem Startprogramm
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: Hupe
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
|
||
Akustische Meldung: Hupe oder Sprachausgabe
|
||
|
||
2. Das von der 500-Hz-Überwachung bzw.
|
||
restriktiven 500-Hz-Überwachung überlagerte
|
||
Starprogramm bleibt so lange aktiv, bis 100 m ab der
|
||
Aktivierung zurückgelegt worden sind.
|
||
3. Ist die Wegstrecke gemäß Nummer 2 noch nicht
|
||
zurückgelegt worden, wird das noch aktive
|
||
Startprogramm bei Beendigung der 500-Hz-
|
||
Überwachung bzw. restriktiven 500-Hz-Überwachung
|
||
mit einer Überwachungsgeschwindigkeit von 65 km/h
|
||
wieder wirksam.
|
||
4. Für den Triebfahrzeugführer besteht die technische
|
||
Möglichkeit, sich mittels Betätigung der Freitaste aus
|
||
dem Startprogramm zu befreien.
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
|
||
PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen
|
||
483.0102
|
||
Seite 48
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
(8) Eine 500-Hz-Beeinflussung während einer aktiven und
|
||
wirksamen 500-Hz-Überwachung bzw. restriktiven 500-Hz-
|
||
Überwachung wird durch die PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
nicht verarbeitet.
|
||
(9) Sind ab dem Zeitpunkt einer 2000-Hz-Beeinflussung für die
|
||
Dauer der Betätigung der Befehlstaste weitere
|
||
Überwachungsfunktionen aktiv, ist die Überwachungs-
|
||
funktion mit der niedrigsten Überwachungsgeschwindigkeit
|
||
wirksam.
|
||
Für die Dauer der Betätigung der Befehlstaste zeigt die
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung die wirksame Betätigung der
|
||
Befehlstaste zur Vorbeifahrt an einem GM 2000 Hz
|
||
- bei überlagerter 1000-Hz-Überwachung im Bereich
|
||
bis 200 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung und
|
||
bis 26 s nach der 1000-Hz-Beeinflussung gemäß
|
||
Bildgruppe 22,
|
||
|
||
500-Hz-
|
||
Beeinflussung
|
||
bei 500-Hz-
|
||
Überwachung
|
||
2000-Hz-
|
||
Beeinflussung
|
||
mit betätigter
|
||
Befehlstaste
|
||
während andere
|
||
Überwachungs-
|
||
funktion
|
||
wirksam
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
|
||
PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen
|
||
483.0102
|
||
Seite 49
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bildgruppe 22
|
||
Nach 2000-Hz-Beeinflussung mit betätigter Befehlstaste
|
||
und gleichzeitig aktiver 1000-Hz-Überwachung im
|
||
Bereich bis 200 m ab dem Ort der 1000-Hz-
|
||
Beeinflussung und bis 26 s nach der 1000-Hz-
|
||
Beeinflussung
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: Hupe
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
|
||
Akustische Meldung: Hupe oder Sprachausgabe
|
||
|
||
- bei überlagerter 1000-Hz-Überwachung im Bereich
|
||
200 bis 300 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung
|
||
und nach mehr als 26 s nach der 1000-Hz-
|
||
Beeinflussung oder überlagertem Startprogramm
|
||
gemäß Bildgruppe 23,
|
||
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||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
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||
PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen
|
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||
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||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bildgruppe 23
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||
Nach 2000-Hz-Beeinflussung mit betätigter Befehlstaste
|
||
und gleichzeitig aktiver 1000-Hz-Überwachung im
|
||
Bereich 200 bis 300 m ab dem Ort der 1000-Hz-
|
||
Beeinflussung und ab 26 s nach der 1000-Hz-
|
||
Beeinflussung oder aktivem Startprogramm
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: Hupe
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
|
||
Akustische Meldung: Hupe oder Sprachausgabe
|
||
|
||
- bei überlagerter 500-Hz-Überwachung mit
|
||
momentaner Überwachungsgeschwindigkeit im
|
||
Bereich 50 bis 45 km/h gemäß Bildgruppe 24 bzw.
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
|
||
PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen
|
||
483.0102
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||
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||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bildgruppe 24
|
||
Nach 2000-Hz-Beeinflussung mit betätigter Befehlstaste
|
||
und gleichzeitig aktiver 500-Hz-Überwachung im
|
||
Geschwindigkeitsbereich 50 bis 45 km/h
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: Hupe
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
|
||
Akustische Meldung: Hupe oder Sprachausgabe
|
||
|
||
- bei überlagerter 500-Hz-Überwachung mit
|
||
momentaner Überwachungsgeschwindigkeit im
|
||
Bereich 45 bis 42 km/h gemäß Bildgruppe 25,
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
|
||
PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen
|
||
483.0102
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||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bildgruppe 25
|
||
Nach 2000-Hz-Beeinflussung mit betätigter Befehlstaste
|
||
und gleichzeitig aktiver 500-Hz-Überwachung im
|
||
Geschwindigkeitsbereich 45 bis 42 km/h
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: Hupe
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
|
||
Akustische Meldung: Hupe oder Sprachausgabe
|
||
|
||
- bei überlagerter restriktiver 500-Hz-Überwachung
|
||
gemäß Bildgruppe 26
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
|
||
PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen
|
||
483.0102
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||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bildgruppe 26
|
||
Nach 2000-Hz-Beeinflussung mit betätigter Befehlstaste
|
||
und gleichzeitig wirksamer restriktiver 500-Hz-
|
||
Überwachung
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: Hupe
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
|
||
Akustische Meldung: Hupe oder Sprachausgabe
|
||
|
||
im Führerraum an und gleichzeitig ertönt je nach Bauform
|
||
der PZB-Fahrzeugeinrichtung entweder ein Dauerton der
|
||
Hupe oder eine Sprachausgabe.
|
||
11 Geschwindigkeitsüberwachung im PZB-
|
||
Störbetrieb
|
||
(1) Wenn die zulässige Geschwindigkeit des Fahrzeugs v Fz
|
||
niedriger ist als die Höchstgeschwindigkeit im PZB-
|
||
Störbetrieb, dann ist in der PZB-Fahrzeugeinrichtung eine
|
||
Überwachungsgeschwindigkeit von v
|
||
Fz plus 5 km/h
|
||
wirksam.
|
||
Andernfalls ist im PZB-Störbetrieb eine
|
||
Überwachungsgeschwindigkeit von 55 km/h wirksam.
|
||
Hinweise:
|
||
Überwachungs-
|
||
geschwindigkeit
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
|
||
PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen
|
||
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|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bei älteren Bauformen von PZB-Fahrzeugeinrichtungen
|
||
bzw. nicht mit entsprechend aktualisierter
|
||
Betriebsprogramm-Software betriebenen PZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtungen ist im PZB-Störbetrieb eine
|
||
Überwachungsgeschwindigkeit von 105 km/h wirksam.
|
||
Generell gilt, dass ein signalgeführter Zug bei nicht
|
||
wirksamer PZB und somit auch im PZB-Störbetrieb
|
||
höchstens 50 km/h fahren darf.
|
||
(2) Bei Überschreitung der Überwachungsgeschwindigkeit
|
||
gemäß Absatz (1) ertönt ein Intervallton (entweder der
|
||
Hupe oder der Schnarre) oder es erfolgt nach 7 s eine
|
||
intermittierende PZB-Zwangsbremsung. Zudem wird die
|
||
Geschwindigkeitsüberschreitung gemäß Bildgruppe 27 im
|
||
Führerraum angezeigt.
|
||
Bildgruppe 27 Überschreitung der Überwachungsgeschwindigkeit
|
||
im PZB-Störbetrieb
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: Hupe
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
|
||
Akustische Meldung: Schnarre intervallweise
|
||
|
||
(3) Wird die Fahrgeschwindigkeit nach Einsetzen der Warnung
|
||
(vgl. Absatz (2)) weiter erhöht, leitet die PZB-
|
||
Überschreitung
|
||
Weitere
|
||
Geschwindig-
|
||
keitserhöhung
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
|
||
PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen
|
||
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|
||
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|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Fahrzeugeinrichtung eine PZB-Zwangsbremsung ein. Die
|
||
PZB-Zwangsbremsung wird gemäß Bildgruppe 28 im
|
||
Führerraum angezeigt und gleichzeitig ertönt je nach
|
||
Bauform der PZB-Fahrzeugeinrichtung entweder ein
|
||
Dauerton der Hupe oder eine Sprachausgabe.
|
||
Bildgruppe 28 PZB-Zwangsbremsung nach Überschreitung der
|
||
Überwachungsgeschwindigkeit im PZB-Störbetrieb
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: Hupe
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
|
||
Akustische Meldung: Hupe oder Sprachausgabe
|
||
|
||
(4) Wird die überschrittene Überwachungsgeschwindigkeit
|
||
gemäß Absatz (1) wieder unterschritten, wird die Warnung
|
||
(siehe Absatz (2)) beendet bzw. die PZB-Zwangsbremsung
|
||
(siehe Absatz (3)) selbsttätig aufgehoben. Mit Aufhebung
|
||
der PZB-Zwangsbremsung wechseln die
|
||
Führerraumanzeigen in den Zustand gemäß Bildgruppe 29.
|
||
|
||
Unterschreitung
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
|
||
PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen
|
||
483.0102
|
||
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|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bildgruppe 29 Wirksamer PZB-Störbetrieb bei betätigtem PZB-
|
||
Störschalter
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
|
||
12 Vorbereitung der
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
(1) (Der Triebfahrzeugführer muss im führenden Führerraum
|
||
vor der ersten Zugfahrt
|
||
- unter Überwachung der PZB nach Übernahme des
|
||
Fahrzeugs und
|
||
- unter Überwachung der PZB nach einem Führerraum-
|
||
bzw. Fahrtrichtungswechsel
|
||
im Stillstand des Zuges die Betriebsbereitschaft der PZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung gemäß Absatz (3) prüfen.
|
||
(2) Der Prüflauf zur Funktionsprüfung der PZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung ist regelmäßig durchzuführen.
|
||
|
||
Zugfahrten
|
||
Funktions-
|
||
prüfung
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
|
||
PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen
|
||
483.0102
|
||
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|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
(3) Die PZB-Fahrzeugeinrichtung des Fahrzeugs ist
|
||
betriebsbereit, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt
|
||
sind:
|
||
- Die PZB-Fahrzeugeinrichtung ist aktiv geschaltet.
|
||
- Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die fest
|
||
eingestellte PZB-Zugart M im Führerraum an.
|
||
Ist die PZB-Fahrzeugeinrichtung nicht aktiv geschaltet,
|
||
muss der Triebfahrzeugführer die PZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung aktiv schalten.
|
||
Wird die fest eingestellte PZB-Zugart M trotz aktiv
|
||
geschalteter PZB-Fahrzeugeinrichtung nicht im
|
||
Führerraum angezeigt, ist nach Abschnitt 15 zu verfahren.
|
||
(4) Der Triebfahrzeugführer schaltet die PZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung aktiv, indem er im Stillstand des
|
||
Fahrzeugs eine für den Betrieb als führendes Fahrzeug
|
||
geeignete Fahrtrichtung (z. B. durch Einstellung der
|
||
Fahrtrichtung "Vorwärts" bei einem Fahrzeug mit
|
||
Fahrtrichtungsschalter) aktiviert.
|
||
(5) Wenn die PZB-Fahrzeugeinrichtung aktiv geschaltet ist,
|
||
müssen einem der folgenden Zustände entsprechende
|
||
Führerraumanzeigen zu sehen sein:
|
||
- Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die fest
|
||
eingestellte PZB-Zugart M gemäß Bildgruppe 30
|
||
gemäß im Führerraum an.
|
||
|
||
Betriebs-
|
||
bereitschaft
|
||
prüfen
|
||
Aktivschalten
|
||
Führerraum-
|
||
anzeigen
|
||
bei aktiv
|
||
geschalteter
|
||
PZB-Fahrzeug-
|
||
einrichtung
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
|
||
PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen
|
||
483.0102
|
||
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|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bildgruppe 30 PZB-Fahrzeugeinrichtung aktiv geschaltet –
|
||
Anzeige der fest eingestellten PZB-Zugart M
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
|
||
- Nur bei bestimmten Bauformen und
|
||
Ausführungsvarianten der PZB-Fahrzeugeinrichtung:
|
||
Die PZB-Fahrzeugeinrichtung fordert den
|
||
Triebfahrzeugführer mit Führerraumanzeigen gemäß
|
||
Bildgruppe 31 zur Eingabe der weiteren Daten für die
|
||
Fahrtenregistrierung (Triebfahrzeugführer-Nummer
|
||
und Zug-Nummer) auf.
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
|
||
PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen
|
||
483.0102
|
||
Seite 59
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bildgruppe 31
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung aktiv geschaltet –
|
||
Aufforderung zur Eingabe der weiteren Daten für die
|
||
Fahrtenregistrierung (Triebfahrzeugführer-Nummer und
|
||
Zug-Nummer)
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
|
||
- Wenn eine durch streckenseitige Beeinflussung
|
||
aktivierte Überwachungsfunktion wirksam ist, zeigt die
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung diese an (vgl. Abschnitte 7
|
||
bis 10).
|
||
(6) Wenn keine der in Absatz (5) beschriebenen Führerraum-
|
||
anzeigen zu sehen sind, muss der Triebfahrzeugführer das
|
||
Zutreffen der folgenden Bedingungen überprüfen:
|
||
- PZB-Fahrzeugeinrichtung eingeschaltet
|
||
- PZB nicht mit PZB-Störschalter abgeschaltet
|
||
- manuelle Bremsüberbrückung unwirksam
|
||
- Bremssystem des Fahrzeugs funktionsbereit und
|
||
Bremseingriff nicht wirksam
|
||
- bei Fahrzeugen, bei denen der Bremseingriff primär
|
||
über die Hauptluftleitung erfolgt, muss zudem
|
||
folgende Bedingung erfüllt sein:
|
||
Hauptluftleitungs-Druck größer als 3,0 bar
|
||
Sind eine oder mehrere der oben aufgeführten
|
||
Bedingungen nicht gegeben, muss der Triebfahrzeugführer
|
||
diese herstellen. Ist ihm dies wegen einer technischen
|
||
Unregelmäßigkeit bzw. Störung nicht möglich, muss er
|
||
nach Abschnitt 15 verfahren.
|
||
|
||
Unregelmäßig-
|
||
keiten nach dem
|
||
Aktivschalten
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
|
||
PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen
|
||
483.0102
|
||
Seite 60
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
(7) Der Triebfahrzeugführer schaltet die PZB-Fahrzeugein-
|
||
richtung ein, indem er im Stillstand des Fahrzeugs den
|
||
PZB-Hauptschalter in die Schaltstellung „EIN“ bringt.
|
||
Rangierfahrten
|
||
(8) Der Triebfahrzeugführer muss vor einer Rangierfahrt mit
|
||
einem führenden Fahrzeug im führenden Führerraum
|
||
überprüfen, ob die PZB-Fahrzeugeinrichtung aktiv
|
||
geschaltet ist.
|
||
(9) Geht eine Rangierfahrt nach dem Halt an einem Bahnsteig
|
||
in eine signalgeführte Zugfahrt unter Überwachung der PZB
|
||
über und zum Zeitpunkt des Anhaltens
|
||
- ist weder das Startprogramm noch eine 1000-Hz-
|
||
Überwachung, 500-Hz-Überwachung oder restriktive
|
||
500-Hz-Überwachung wirksam und
|
||
- zeigt das Ausfahrsignal zeigt Halt,
|
||
muss der Triebfahrzeugführer unverzüglich nach dem
|
||
Anhalten am Bahnsteig das Startprogramm (vgl.
|
||
Abschnitt 7 Absatz (6)) aktivieren. Hierzu muss er die PZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung erst inaktiv (siehe Abschnitt 13
|
||
Absatz (22)) und anschließend wieder aktiv schalten.
|
||
13 Bedienen während der Fahrt
|
||
Unbeeinflusste Fahrt
|
||
(1) Bei unbeeinflusster Fahrt ist in der PZB-Fahrzeugein-
|
||
richtung eine Überwachungsgeschwindigkeit gemäß
|
||
Abschnitt 6 wirksam.
|
||
Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die wirksame PZB-
|
||
Zugart M mit dem blauen PZB-Zugart-Leuchtmelder „65“
|
||
gemäß Bildgruppe 3 im Führerraum an.
|
||
|
||
Einschalten
|
||
Rangierfahrt mit
|
||
führendem
|
||
Fahrzeug
|
||
Übergang von
|
||
Rangier- in
|
||
Zugfahrt
|
||
Geschwindig-
|
||
keitsüber-
|
||
wachung
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
|
||
PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen
|
||
483.0102
|
||
Seite 61
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bildgruppe 3 Wirksame Überwachung in PZB-Zugart M
|
||
bei unbeeinflusster Fahrt
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
|
||
Fahrverhalten bei wirksamen
|
||
Überwachungsfunktionen sowie aktiv
|
||
geschalteten Geschwindigkeits-
|
||
Überwachungseinrichtungen
|
||
(2) Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt stets die aktuell
|
||
wirksame Überwachungsfunktion (vgl. Abschnitte 7 bis 11)
|
||
optisch an.
|
||
Im Fall von Überlagerung mehrerer Überwachungs-
|
||
funktionen (vgl. Abschnitt 10) zeigt die PZB-Fahrzeugein-
|
||
richtung nur die restriktivste Überwachungsfunktion bzw.
|
||
die Überwachungsfunktion mit der niedrigsten
|
||
Überwachungsgeschwindigkeit an. Zusätzlich werden
|
||
hierbei bestimmte PZB-Bedientasten-Betätigungen im
|
||
Führerraum angezeigt bzw. von einer akustischen Meldung
|
||
begleitet.
|
||
Führerraum-
|
||
anzeigen
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
|
||
PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen
|
||
483.0102
|
||
Seite 62
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
(3) Wenn eine Überwachungsfunktion wirksam ist, muss der
|
||
Triebfahrzeugführer die Geschwindigkeit des Fahrzeugs so
|
||
anpassen, dass die Überwachungsgeschwindigkeit
|
||
- des Startprogramms,
|
||
- der 1000-Hz-Überwachung,
|
||
- der 500-Hz-Überwachung,
|
||
- der restriktiven 500-Hz-Überwachung oder
|
||
- bei Befehlstasten-Betätigung nach einer 2000-Hz-
|
||
Beeinflussung
|
||
um mindestens 5 km/h unterschritten wird.
|
||
(4) Ist eine Überwachungsfunktion wirksam und erlaubt die
|
||
Signalisierung währenddessen die Fahrt mit einer höheren
|
||
als die durch die wirksame Überwachungsfunktion
|
||
überwachte Geschwindigkeit (zwischenzeitliche Signalauf-
|
||
wertung), muss sich der Triebfahrzeugführer in seinem
|
||
Fahrverhalten dennoch nach Absatz (3) richten, bis die
|
||
wirksame Überwachungsfunktion beendet ist oder er sich
|
||
gemäß Absatz (7) bzw. Absatz (13) befreit hat.
|
||
(5) Beim Durchfahren einer Geschwindigkeits-Überwachungs-
|
||
einrichtung mit einem GM 2000 Hz als Wirkmagnet (vgl.
|
||
Anhang 483.0102A01) muss der Triebfahrzeugführer die
|
||
Geschwindigkeit des Fahrzeugs so anpassen, dass es die
|
||
Prüfgeschwindigkeit der Geschwindigkeits-Überwachungs-
|
||
einrichtung um mindestens 5 km/h unterschreitet.
|
||
Hinweis: Durch die Unterschreitung der Prüfgeschwindig-
|
||
keit um mindestens 5 km/h wird eine PZB-
|
||
Zwangsbremsung infolge technisch bedingter Ab-
|
||
weichungen vom Nennwert der Prüfgeschwindigkeit der
|
||
Geschwindigkeits-Überwachungseinrichtung vermieden.
|
||
Anfahrt im Startprogramm
|
||
(6) Die Anfahrt eines an einem Bahnsteig beginnenden oder
|
||
wendenden Zuges muss mit wirksamem Startprogramm
|
||
(vgl. Abschnitt 7 Absatz (6)) erfolgen.
|
||
Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die Wirksamkeit des
|
||
Startprogramms ab einer Geschwindigkeit des Fahrzeugs
|
||
von mehr als 5 km/h gemäß Bildgruppe 7 im Führerraum
|
||
an.
|
||
|
||
Fahrzeug-
|
||
geschwindigkeit
|
||
anpassen
|
||
Signalauf-
|
||
wertung
|
||
Durchfahren
|
||
einer
|
||
Geschwindig-
|
||
keits-Über-
|
||
wachungs-
|
||
einrichtung
|
||
Beginnender
|
||
oder wendender
|
||
Zug
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
|
||
PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen
|
||
483.0102
|
||
Seite 63
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bildgruppe 7 Anzeige Startprogramm mit Befreiungsmöglichkeit
|
||
bei Fahrzeuggeschwindigkeit von mehr als 5 km/h
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
|
||
(7) Bei wirksamem Startprogramm besteht für den
|
||
Triebfahrzeugführer ab dem Startplatz des Zuges technisch
|
||
die Möglichkeit, sich mittels Betätigung der Freitaste aus
|
||
dem Startprogramm zu befreien (vgl. Abschnitt 7
|
||
Absatz (8)).
|
||
Der Triebfahrzeugführer muss sich aus dem
|
||
Startprogramm befreien, wenn er zweifelsfrei eine die Fahrt
|
||
mit mehr als 30 km/h erlaubende Signalisierung
|
||
wahrgenommen hat und innerhalb der nächsten 100 m ab
|
||
dem Startplatz der Fahrt keine 500-Hz-Beeinflussung zu
|
||
erwarten ist.
|
||
(8) Für die Dauer der Betätigung der Freitaste zur Befreiung
|
||
aus dem Startprogramm ertönt je nach Bauform und
|
||
Ausführungsvariante der PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
entweder ein Dauerton der Hupe oder eine Sprachausgabe.
|
||
|
||
Pflicht zur
|
||
Befreiung
|
||
aus dem
|
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Startprogramm
|
||
Akustische
|
||
Meldung bei
|
||
Freitasten-
|
||
Betätigung
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
|
||
PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen
|
||
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|
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||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Wachsamkeitstaste betätigen
|
||
(9) Der Triebfahrzeugführer muss innerhalb von 4 s nach der
|
||
Vorbeifahrt an
|
||
- einem Signal mit der Bedeutung „Halt erwarten“,
|
||
- einem Signal mit der Bedeutung
|
||
„Langsamfahrt erwarten“,
|
||
- einem Signal, das eine zulässige Geschwindigkeit von
|
||
weniger als 100 km/h ankündigt,
|
||
- einem Signal Bü 0 oder
|
||
- einer alleinstehenden Vorsignaltafel (Signal Ne 2)
|
||
die Wachsamkeitstaste betätigen.
|
||
(10) Der Triebfahrzeugführer muss die Wachsamkeitstaste auch
|
||
dann gemäß Absatz (9) betätigen, wenn zur selben Zeit
|
||
bereits eine 1000-Hz-Überwachung aktiv und wirksam ist.
|
||
(11) Für die Dauer der Betätigung der Wachsamkeitstaste ertönt
|
||
je nach Bauform und Ausführungsvariante der PZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung entweder ein Dauerton der Hupe oder
|
||
eine Sprachausgabe.
|
||
(12) Nach der Vorbeifahrt an einem GM 1000 Hz, der dem
|
||
Triebfahrzeugführer wegen einer Störung als ständig
|
||
wirksam gemeldet wurde, muss er die Wachsamkeitstaste
|
||
unabhängig von der Signalisierung innerhalb von 4 s
|
||
betätigen.
|
||
Befreiung aus 1000-Hz-Überwachung
|
||
(13) Bei einer wirksamen 1000-Hz-Überwachung besteht für
|
||
den Triebfahrzeugführer nach mehr als 200 m und ab dem
|
||
Ort der 1000-Hz-Beeinflussung und nach mehr als 26 s
|
||
nach der 1000-Hz-Beeinflussung über eine weitere
|
||
Wegstrecke von bis zu 100 m technisch die Möglichkeit,
|
||
sich mittels Betätigung der Freitaste aus der 1000-Hz-
|
||
Überwachung zu befreien (vgl. Abschnitt 7 Absatz (8)).
|
||
Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die technische
|
||
Möglichkeit zur Befreiung gemäß Bildgruppe 6 im
|
||
Führerraum an.
|
||
|
||
Erfordernis
|
||
Bereits aktive
|
||
Überwachungs-
|
||
funktion
|
||
Akustische
|
||
Meldung bei
|
||
Betätigung
|
||
Gestörter
|
||
GM 1000 Hz
|
||
Pflicht zur
|
||
Befreiung aus
|
||
der 1000-Hz-
|
||
Überwachung
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
|
||
PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen
|
||
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Gültig ab: 14.12.2025
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||
Bildgruppe 6
|
||
Wirksame 1000-Hz-Überwachung im Bereich 200 bis
|
||
300 m ab dem Ort der 1000-Hz-Beeinflussung und
|
||
ab 26 s nach der 1000-Hz-Beeinflussung
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
|
||
Der Triebfahrzeugführer muss sich aus der 1000-Hz-
|
||
Überwachung befreien, wenn er zweifelsfrei eine die Fahrt
|
||
mit mehr als 30 km/h erlaubende Signalisierung
|
||
wahrgenommen hat und keine 500-Hz-Beeinflussung
|
||
innerhalb der folgenden 100 m (im Bereich 200 bis 300 m
|
||
ab dem Ort der letzten 1000-Hz-Beeinflussung und nach
|
||
mehr als 26 s nach der letzten 1000-Hz-Beeinflussung) zu
|
||
erwarten ist.
|
||
(14) Für die Dauer der Betätigung der Freitaste zur Befreiung
|
||
aus einer wirksamen 1000-Hz-Überwachung ertönt je nach
|
||
Bauform und Ausführungsvariante der PZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung entweder ein Dauerton der Hupe oder
|
||
eine Sprachausgabe.
|
||
|
||
Akustische
|
||
Meldung bei
|
||
Freitasten-
|
||
Betätigung
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
|
||
PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen
|
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Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Befehlstaste betätigen
|
||
(15) Der Triebfahrzeugführer muss zur Vermeidung einer PZB-
|
||
Zwangsbremsung durch eine 2000-Hz-Beeinflussung bei
|
||
a) erlaubter Vorbeifahrt an einem
|
||
- Halt zeigenden oder gestörten Hauptsignal,
|
||
- Halt zeigenden Schutzsignal,
|
||
- Halt zeigenden oder gestörten Sperrsignal,
|
||
- sonstigen Haltsignal für Zugfahrten oder
|
||
- Signal Ne 1 (Trapeztafel) am Gegengleis
|
||
b) Vorbeifahrt an einem infolge einer Störung ständig
|
||
wirksamen GM 2000 Hz, wenn ein Befehl erteilt wurde
|
||
c) Vorbeifahrt an einem als Prüfmagnet dienenden
|
||
GM 2000 Hz in einem Ausfahrgleis einer
|
||
Fahrzeugeinsatzstelle
|
||
die Befehlstaste betätigen.
|
||
(16) Für die Dauer der Betätigung der Befehlstaste ertönt je
|
||
nach Bauform und Ausführungsvariante der PZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung entweder ein Dauerton der Hupe oder
|
||
eine Sprachausgabe.
|
||
PZB-Zwangsbremsung
|
||
(17) Die PZB-Fahrzeugeinrichtung leitet eine bis zum Stillstand
|
||
des Fahrzeugs wirkende PZB-Zwangsbremsung ein, wenn
|
||
der Triebfahrzeugführer
|
||
- ohne betätigte Befehlstaste an einem wirksam
|
||
geschalteten GM 2000 Hz vorbeigefahren ist,
|
||
- die Wachsamkeitstaste nach einer 1000-Hz-
|
||
Beeinflussung nicht zeitgerecht betätigt hat,
|
||
- sich unberechtigterweise vor einer 500-Hz-
|
||
Beeinflussung mit der Freitaste aus einer 1000-Hz-
|
||
Überwachung oder dem Startprogramm befreit hat,
|
||
- die Prüfgeschwindigkeit einer 2000-Hz-
|
||
Geschwindigkeits-Überwachungseinrichtung
|
||
überschritten hat,
|
||
- die Überwachungsgeschwindigkeit
|
||
- während des wirksamen Startprogramms,
|
||
- während einer wirksamen 1000-Hz-
|
||
Überwachung,
|
||
Erfordernis
|
||
Akustische
|
||
Meldung bei
|
||
Befehlstasten-
|
||
Betätigung
|
||
Wirkung bis
|
||
zum Stillstand
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
|
||
PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen
|
||
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||
|
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Gültig ab: 14.12.2025
|
||
- während einer wirksamen 500-Hz-
|
||
Überwachung bzw. restriktiven 500-Hz-
|
||
Überwachung oder
|
||
- bei betätigter Befehlstaste nach einer 2000-Hz-
|
||
Beeinflussung
|
||
überschritten hat oder
|
||
- die PZB-Fahrzeugeinrichtung während der Fahrt mit
|
||
dem PZB-Störschalter abgeschaltet hat.
|
||
Während einer bis zum Stillstand des Fahrzeugs wirkenden
|
||
PZB-Zwangsbremsung ertönt je nach Bauform und
|
||
Ausführungsvariante der PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
entweder ein Dauerton der Hupe oder eine Sprachausgabe.
|
||
(18) Um die Fahrt nach einer bis zum Stillstand des Fahrzeugs
|
||
wirkenden PZB-Zwangsbremsung fortsetzen zu können,
|
||
muss der Triebfahrzeugführer die PZB-Zwangsbremsung
|
||
durch Betätigung der Freitaste lösen. Hierzu ist die
|
||
Freitaste so lange zu betätigen, bis der Dauerton der Hupe
|
||
bzw. die Sprachausgabe verstummt.
|
||
(19) Die Betätigung der Freitaste zum Lösen einer bis zum
|
||
Stillstand des Fahrzeugs wirkenden PZB-Zwangsbremsung
|
||
ist nur wirksam, wenn
|
||
- eine von der Bauform der PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
abhängige Mindestzeit verstrichen ist und
|
||
- die Geschwindigkeit des Fahrzeugs kleiner als oder
|
||
gleich 30 km/h ist.
|
||
(20) Die PZB-Fahrzeugeinrichtung reaktiviert die gelöste PZB-
|
||
Zwangsbremsung selbsttätig, wenn das Fahrzeug 15 s
|
||
nach Unterschreiten einer Geschwindigkeit von 30 km/h
|
||
noch nicht zum Halten gekommen ist. Das Lösen dieser
|
||
reaktivierten PZB-Zwangsbremsung durch Betätigung der
|
||
Freitaste ist erst im Stillstand des Fahrzeugs möglich.
|
||
(21) Die PZB-Fahrzeugeinrichtung leitet bei weiterer Erhöhung
|
||
der Geschwindigkeit des Fahrzeugs nach Einsetzen der
|
||
Warnung eine PZB-Zwangsbremsung mit selbsttätiger
|
||
Aufhebung ein, wenn der Triebfahrzeugführer die
|
||
Überwachungsgeschwindigkeit
|
||
- bei unbeeinflusster Fahrt oder
|
||
- im PZB-Störbetrieb
|
||
überschritten hat.
|
||
Nach Unterschreitung der Überwachungsgeschwindigkeit
|
||
hebt die PZB-Fahrzeugeinrichtung diese PZB-
|
||
Zwangsbremsung selbsttätig auf.
|
||
Lösen
|
||
Wirksamkeit der
|
||
Freitaste
|
||
Selbsttätige
|
||
Reaktivierung
|
||
Geschwindig-
|
||
keitsabhängige
|
||
Wirkung
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
|
||
PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen
|
||
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||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Während einer PZB-Zwangsbremsung mit selbsttätiger
|
||
Aufhebung ertönt je nach Bauform und
|
||
Ausführungsvariante der PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
entweder ein Dauerton der Hupe oder eine Sprachausgabe.
|
||
Inaktivschalten der PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
(22) Zum Inaktivschalten der PZB-Fahrzeugeinrichtung nach
|
||
Beendigung der Fahrt muss der Triebfahrzeugführer die
|
||
eingestellte für den Betrieb als führendes Fahrzeug
|
||
geeignete Fahrtrichtung deaktivieren (z. B. durch
|
||
Einstellung der Nullstellung bei einem Fahrzeug mit
|
||
Fahrtrichtungsschalter).
|
||
14 Ab-/Ausschalten
|
||
(1) Die PZB-Fahrzeugeinrichtung wird mit dem PZB-Stör-
|
||
schalter abgeschaltet (manuelle Umschaltung in den PZB-
|
||
Störbetrieb).
|
||
Die PZB-Fahrzeugeinrichtung darf nur im Stillstand des
|
||
Fahrzeugs abgeschaltet werden.
|
||
Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die erfolgte
|
||
Abschaltung gemäß Bildgruppe 29 im Führerraum an.
|
||
|
||
Deaktivieren der
|
||
eingestellten
|
||
Fahrtrichtung
|
||
Abschalten
|
||
mit dem PZB-
|
||
Störschalter
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
|
||
PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen
|
||
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|
||
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||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bildgruppe 29 Wirksamer PZB-Störbetrieb bei betätigtem PZB-
|
||
Störschalter
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
|
||
(2) Der Triebfahrzeugführer muss die PZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung mit dem PZB-Störschalter bei
|
||
Störungen und in folgenden Fällen abschalten:
|
||
1. Bei nachgeschobenen Zügen auf dem nicht mit dem
|
||
Zug gekuppelten Schiebe-Triebfahrzeug.
|
||
2. Auf Triebfahrzeugen in geschobenen Zügen, wenn
|
||
der in Fahrtrichtung vordere Führerraum besetzt
|
||
werden muss, um die Signal- und
|
||
Streckenbeobachtung sicherzustellen.
|
||
3. Auf Triebfahrzeugen in geschobenen Zügen, wenn
|
||
diese funkferngesteuert sind.
|
||
4. Es wird mit Funkfernsteuerung rangiert.
|
||
(3) Die PZB-Fahrzeugeinrichtung wird mit dem PZB-
|
||
Hauptschalter ausgeschaltet.
|
||
|
||
Vorgaben für
|
||
das Abschalten
|
||
Ausschalten
|
||
mit dem PZB-
|
||
Hauptschalter
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
|
||
PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen
|
||
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||
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|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
(4) Der Triebfahrzeugführer muss die PZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung mit dem PZB-Hauptschalter in
|
||
folgenden Fällen ausschalten:
|
||
1. Auf der Zuglok bei Fahrten mit Vorspann.
|
||
2. Bei nachgeschobenen Zügen auf dem mit dem Zug
|
||
gekuppelten Schiebe-Triebfahrzeug.
|
||
3. Auf anderen nicht führenden Fahrzeugen mit
|
||
besetzten Führerräumen im Zug, wenn eine für den
|
||
Betrieb als führendes Fahrzeug geeignete
|
||
Fahrtrichtung aktiviert ist (z. B. eingestellte
|
||
Fahrtrichtung „Vorwärts“ bei einem Fahrzeug mit
|
||
Fahrtrichtungsschalter).
|
||
4. Wenn bei Störungen das Abschalten der PZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung mit dem PZB-Störschalter
|
||
erfolglos war.
|
||
15 Technische Unregelmäßigkeiten und
|
||
Störungen
|
||
(1) Eine technische Unregelmäßigkeit innerhalb einer PZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung ist eine Fehlfunktion bzw. ein
|
||
Funktionsausfall, welche bzw. welcher die Betriebs-
|
||
bereitschaft der PZB-Fahrzeugeinrichtung und die PZB-
|
||
Überwachung nicht beeinträchtigt.
|
||
(2) Eine Störung der PZB-Fahrzeugeinrichtung liegt dann vor,
|
||
wenn infolge einer Fehlfunktion bzw. eines
|
||
Funktionsausfalls die Betriebsbereitschaft der PZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung nicht hergestellt werden kann.
|
||
(3) In folgenden Fällen liegt eine technische Unregelmäßigkeit
|
||
an der PZB-Fahrzeugeinrichtung vor:
|
||
- Es wird je nach Bauform und Ausführungsvariante der
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung eine Störungssammel-
|
||
meldung im Führerraum und eine begleitende
|
||
akustische Meldung (Bildgruppe 32) oder eine
|
||
spezifische, die technische Unregelmäßigkeit
|
||
beschreibende Meldung auf einem nicht zur PZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung gehörenden Führerrauman-
|
||
zeigegerät ausgegeben.
|
||
|
||
Vorgaben
|
||
für das
|
||
Ausschalten
|
||
Technische
|
||
Unregel-
|
||
mäßigkeit
|
||
Störung
|
||
Erkennen
|
||
technischer
|
||
Unregel-
|
||
mäßigkeiten
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
|
||
PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen
|
||
483.0102
|
||
Seite 71
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bildgruppe 32 Störungssammelmeldung (Anzeige einer technischen
|
||
Unregelmäßigkeit)
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: kurzzeitig Hupe
|
||
|
||
- Es kommt zu wiederholten PZB-Zwangsbremsungen,
|
||
die trotz ordnungsgemäßer Bedienung und
|
||
Unterschreitung der wirksamen Überwachungsge-
|
||
schwindigkeit auftreten, deren Ursache sich jedoch
|
||
ermitteln und beheben lässt.
|
||
- Die Dateneingabe-Schnittstelle funktioniert fehlerhaft
|
||
oder gar nicht.
|
||
(4) In folgenden Fällen liegt eine Störung der PZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung vor:
|
||
- Die Betriebsbereitschaft wird nicht im Führerraum
|
||
angezeigt.
|
||
- Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt je nach Bauform
|
||
und Ausführungsvariante eine Störung der PZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung und ggf. deren Ursache sowie
|
||
den automatisch aktivierten PZB-Störbetrieb gemäß
|
||
Bildgruppe 33 im Führerraum an.
|
||
|
||
Erkennen einer
|
||
Störung
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
|
||
PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen
|
||
483.0102
|
||
Seite 72
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bildgruppe 33 Störung und automatisch aktivierter PZB-Störbetrieb
|
||
Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung mit Leuchtmelder-Block
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
Displaybasierte Führerraumanzeigen der PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
|
||
Akustische Meldung: keine
|
||
|
||
- PZB-Zwangsbremsungen können nicht wirksam
|
||
werden (z. B. bei nicht funktionierendem Brems-
|
||
eingriff).
|
||
- Es kommt zu wiederholten PZB-Zwangsbremsungen,
|
||
die trotz ordnungsgemäßer Bedienung und
|
||
Unterschreitung der wirksamen Überwachungsge-
|
||
schwindigkeit auftreten und deren Ursache nicht
|
||
ersichtlich ist und daher nicht behoben werden kann
|
||
(5) Für bestimmte Fälle von technischen Unregelmäßigkeiten
|
||
und Störungen, die unabhängig von der Bauform und
|
||
Ausführungsvariante der PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
auftreten können, sind Vorgaben zu Abhilfemaßnahmen
|
||
oder die Beschreibung der Auswirkungen in
|
||
Anhang 483.0102A03 enthalten.
|
||
(6) Alle technischen Unregelmäßigkeiten, die zu einer
|
||
Verspätung oder Beschränkung der Geschwindigkeit
|
||
führen können, muss der Triebfahrzeugführer der
|
||
Abhilfemaß-
|
||
nahmen bzw.
|
||
Auswirkungen
|
||
Technische
|
||
Unregelmäßig-
|
||
keiten melden
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm
|
||
PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen
|
||
483.0102
|
||
Seite 73
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
betriebsleitenden Stelle sowie der auftraggebenden Stelle
|
||
melden.
|
||
(7) Wenn die PZB-Fahrzeugeinrichtung gestört ist, muss der
|
||
Triebfahrzeugführer dies unverzüglich der
|
||
betriebsleitenden Stelle sowie der auftraggebenden Stelle
|
||
melden.
|
||
(8) Befindet sich der Fahrzeugmagnet beim Aktivschalten der
|
||
PZB-Fahrzeugeinrichtung oder während eines Haltes über
|
||
einem wirksam geschalteten Gleismagnet, kommt es zu
|
||
einer Dauerbeeinflussung.
|
||
Wie in dieser Situation zu verfahren ist, hängt von der
|
||
Bauform und Ausführungsvariante der PZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung ab. Es sind die diesbezüglichen
|
||
Vorgaben des Eisenbahnverkehrsunternehmens zu
|
||
beachten.
|
||
(9) Der Triebfahrzeugführer muss eine PZB-
|
||
Streckeneinrichtung als gestört betrachten, wenn die
|
||
streckenseitige Beeinflussung oder ausbleibende
|
||
streckenseitige Beeinflussung im Widerspruch zur
|
||
Signalisierung steht.
|
||
Der Triebfahrzeugführer muss eine Geschwindigkeits-
|
||
Überwachungseinrichtung als gestört betrachten, wenn
|
||
trotz Unterschreiten der Prüfgeschwindigkeit der
|
||
Geschwindigkeits-Überwachungseinrichtung (vgl. Anhang
|
||
483.0102A01) um ca. 5 km/h eine streckenseitige
|
||
Beeinflussung bzw. bei Überschreitung der
|
||
Prüfgeschwindigkeit um ca. 5 km/h keine streckenseitige
|
||
Beeinflussung erfolgt.
|
||
Der Triebfahrzeugführer muss eine gestörte PZB-
|
||
Streckeneinrichtung unverzüglich der betriebsleitenden
|
||
Stelle melden.
|
||
|
||
Gestörte PZB-
|
||
Fahrzeugeinrich
|
||
tung melden
|
||
Dauerbeein-
|
||
flussung
|
||
Erkennen von
|
||
gestörten
|
||
PZB-Strecken-
|
||
einrichtungen
|