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2026-06-30 21:19:25 +02:00

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DB InfraGO AG | Sitz: Frankfurt am Main | Registergericht: Frankfurt am Main
HRB 50879 | USt-IdNr.: DE 199861757 | Vorsitz des Aufsichtsrats: Berthold Huber
Vorstand: Dr. Philipp Nagl (Vorsitz), Jens Bergmann, Ingrid Felipe, Dr. Christian Gruß, Heike Junge-Latz, Heinz
Siegmund, Ralf Thieme
Nähere Informationen zur Datenverarbeitung der DB InfraGO AG finden Sie hier: www.dbinfrago.com/datenschutz
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DB InfraGO AG
Zentrale
Bauartverantwortung und
Instandhaltungsmanagement
Sicherungskomponenten und INA-Planung (I.IAI 45)
Caroline-Michaelis-Straße 5-11
10115 Berlin
Deutschland
Michael Japke
michael.japke@deutschebahn.com
+49 30 297 57183
DB InfraGO AG | I.IAI 45
Caroline-Michaelis-Straße 5-11 | 10115 Berlin
Zugangsberechtigte und Kunden der
DB InfraGO AG
14.12.2025
Aktualisierung 1 der Richtlinie 483.0202 „LZB-Fahrzeugeinrichtungen bedienen;
Führerraumanzeigen und Bedienung“ mit Inkraftsetzungsdatum zum 14.12.2025
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum Datum der Inkraftsetzung der Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG (INB)
2026 wird die Aktualisierung 1 der Richtlinie 483.0202 in Kraft gesetzt. Die Richtlinie 483.0202
ist ein betrieblich-technisches Regelwerk mit verbindlich geltenden Bestimmungen für die
Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der DB InfraGO AG.
Beschreibungen streckenseitig nicht realisierter LZB-Aufträge sind im Bedienregelwerk
entfallen.
Zur Vermeidung der Doppelung sind die betrieblichen Regeln, die in der Richtlinien-Familie 408
enthalten sind, in der Richtlinie 483.0202 entfallen.
Die Beschreibung der Aufnahme in die LZB-Führung wurden mit den Regeln des Abschnittes 3
Absatz (5) der Richtlinie 819.1322 (LZB; Spezifizierung für die Ausrüstung mit LZB L72CE)
harmonisiert.
Im Bedienregelwerk wird generell nach Anzeigen mit und ohne Textmeldungen unterschieden.
Eine Unterscheidung ist notwendig, da es auch Fahrzeuge mit Multifunktionsdisplay (MFD)
ohne die Realisierung von Textmeldungen gibt. Somit können Anzeigen ohne Textmeldungen
nicht nur dem Modularen Führerraumanzeigegerät (MFA) zugeordnet werden.
Seite 2 von 4
Die Regeln zum Abschalten der LZB-Fahrzeugeinrichtung wurden präzisiert. Damit kann die
einzelne Weisungslage, zum Abschalten der LZB im führenden Fahrzeug bei allen Zügen, in
denen Schwerwagen eingestellt worden sind, bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen
entfallen.
Die LZB-Fahrzeugeinrichtung ist allgemeingültig und bauformneutral beschrieben. Somit
beschränkt sich der Regelungsumfang der LZB-Bedienrichtlinie auf die seitens des
Infrastrukturbetreibers erforderlichen sowie allgemeingültigen und bauformneutral formulierten
Bedienvorgaben. Alle darüber hinausgehenden bauform-, ausführungsvarianten- oder
fahrzeugspezifischen Regelungssachverhalte sind künftig durch die
Eisenbahnverkehrsunternehmen in eigener Verantwortung nach Maßgabe der ebenfalls zum
14.12.2025 in Kraft tretenden Richtlinie 483.0200 zu regeln. In der zum 14.12.2025 in Kraft
tretenden aktualisierten LZB-Bedienrichtlinie 483.0202 sind die bauform-/
baureihenspezifischen Bezüge dementsprechend entfallen.
Ferner wurden die die Bedienung der LZB-Fahrzeugeinrichtung betreffenden Inhalte aus der
Ausnahmegenehmigung Nr. 02 (50 km/h bei gestörter PZB-Funktionalität) in die Richtlinie
483.0202 eingearbeitet.
Mit der Aktualisierung 1 erfolgen im Wesentlichen folgende Änderungen:
ƒ Abschnitt 1:
Der Abschnitt 1 enthält detaillierte Regelungen zum Geltungsbereich. Es werden nur LZB-
Fahrzeugeinrichtungen mit CIR-ELKE-Funktionalität (CE) beschrieben.
Es erfolgt eine Abgrenzung zur neuen Richtlinie 483.0200 und den entsprechenden
Vorgaben des Eisenbahnverkehrsunternehmens.
Die Unterscheidung nach Anzeigen mit und ohne Textmeldung wird getroffen, wobei
Anzeigen mit Textmeldung ausschließlich am Multifunktionsdisplay (MFD) erkennbar sind.
Im Zusammenhang mit Meldungen von Störungen an der LZB-Fahrzeugeinrichtung werden
neu die Begriffe „betriebsleitende Stelle“ und „auftraggebende Stelle“ verwendet.
ƒ Abschnitt 2:
Die bauformspezifischen Aufbauschemen der LZB-Fahrzeugeinrichtung entfallen. Für das
allgemeine Aufbauschema wird auf Abschnitt 4 Absatz (2) der Richtlinie 483.0201
verwiesen. Die Regelungen zur PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung, Bremswirkgruppe,
Wegmessung und Antennen wurden aus dem Abschnitt 2.4 in den Abschnitt 4
Absätze (3) (6) der Richtlinie 483.0201 überführt und angepasst.
Der Abschnitt 2 enthält Anpassungen zu den Bedienelementen und zu den Leuchtmeldern.
Die Beschreibungen zum LZB-Nothalt und zum LZB-Auftrag „Stromabnehmer senken“ sind
entfallen.
Neu aufgenommen wurden die Auflistung und die Beschreibung der wesentlichen
Textmeldungen für den LZB-Betrieb.
ƒ Abschnitt 3:
Zur Vorbereitung der LZB-Fahrzeugeinrichtung wird auf Abschnitt 12 der Richtlinie
483.0101 verwiesen.
Seite 3 von 4
ƒ Abschnitt 4:
Am Einfahrort (in die LZB) nehmen LZB-Fahrzeug- und LZB-Streckeneinrichtung den
Informationsaustausch auf. Die Aufnahme in die LZB ist mit Hellschaltung der
Führungsgrößen abgeschlossen und somit beginnt die LZB-Führung in der Regel erst,
wenn der Zug an einem Hauptsignal oder Blockkennzeichen vorbeigefahren ist. Ergibt sich
aus der betrieblichen Aufgabenstellung die Notwendigkeit, den Zug früher in die LZB
aufzunehmen, so beginnt die LZB-Führung bereits nach Vorbeifahrt an einem definierten
Einschaltpunkt (LZB-Ein-Punkt). Dieser liegt dann vor dem nächsten Hauptsignal oder
Blockkennzeichen. Die streckenseitige Realisierung findet Berücksichtigung im
Bedienregelwerk.
Zu den Anzeigebildern werden im Text neu die entsprechenden Textmeldungen
beschrieben.
Es sind alle Vorgaben zum LZB-Nothalt entfallen, da sich diese nur auf die Bauform LZB
L72 (nicht CE) beziehen.
Es sind die Vorgaben zum LZB-Auftrag „Stromabnehmer senken“ entfallen. Er wird
streckenseitig nicht realisiert.
Die betrieblichen Regelungen zu Geschwindigkeitseinschränkungen, zum Fahren auf Sicht
und zur Nichtgeltung von dunkel geschalteten Hauptsignalen bis zum Erlöschen des
Leuchtmelders „Ü“ sind entfallen, da sie in der Richtlinienfamilie 408 enthalten sind.
Des Weiteren sind die Bedienvorgaben zur Automatischen Fahr- und Bremssteuerung
entfallen. Diesbezüglich wird auf die Richtlinie 483.0200 verwiesen.
ƒ Abschnitt 5:
In die Auflistung, wann die LZB-Fahrzeugeinrichtung mit dem LZB-Störschalter
abgeschaltet werden muss, wurde der Spiegelstrich „wenn im Zug Schwerwagen eingestellt
sind“ neu aufgenommen. Die vormals gültige einzelne Weisungslage bei den
Eisenbahnverkehrsunternehmen kann entfallen.
Blinkt der Leuchtmelder „Befehl 40“ nach dem Aktivschalten der LZB-Fahrzeugeinrichtung,
so wird für die weitere Verfahrensweise nach dem Aktivschalten innerhalb oder außerhalb
des Linienleiterschleifenbereiches unterschieden.
Für die Weiterfahrt als signalgeführter Zug nach dem dauerhaften Ausschalten der LZB-
Fahrzeugeinrichtung innerhalb des Linienleiterschleifenbereiches erfolgte die Einarbeitung
der Ausnahmegenehmigung Nr. 02 (50 km/h bei gestörter PZB-Funktionalität).
ƒ Abschnitt 6:
Die Vorgaben zum LZB-Übertragungsausfall bezüglich der Bauform LZB L72 (nicht CE)
sind entfallen. Die Vorgaben zur CE-Funktionalität wurden präzisiert.
Zu den Anzeigebildern werden im Text neu die entsprechenden Textmeldungen
beschrieben.
Für die Weiterfahrt als signalgeführter Zug nach dem LZB-Übertragungsausfall ohne
Mitwirkung des Fahrdienstleiters ist die betriebliche Regel entfallen, da sie in der
Richtlinien-Familie 408 enthalten ist.
Seite 4 von 4
ƒ Anhang 483.0202A01
Es sind die Beschreibungen
ƒ zu den betrieblichen Regeln,
ƒ zur Bauform LZB L72 (nicht CE) inklusive LZB-Nothalt,
ƒ zum LZB-Auftrag „Stromabnehmer senken“,
ƒ zur Automatischen Fahr- und Bremssteuerung
entfallen.
ƒ Anhang 483.0202A02
Der Anhang 483.0202A02 wurde neu in 3 Tabellen (Umgang mit Störungen, Beschreibung
der Maßnahmen, Beschreibung der Auswirkung/ Folge) gegliedert.
Es sind die baureihenspezifischen Besonderheiten entfallen.
Die betriebsleitende Stelle und die auftraggebende Stelle werden berücksichtigt.
Die Ausnahmegenehmigung Nr. 02 (50 km/h bei gestörter PZB-Funktionalität) findet bei
den Auswirkungen Berücksichtigung.
ƒ Anhang 483.0202A03
Es sind die Beschreibungen zur Bauform LZB L72 (nicht CE) entfallen.
Das LZB-Ende vor dem Halt zeigenden Hauptsignal wurde als Ausnahme gekennzeichnet.
Zur weitergehenden Information kann die Synopse zur Aktualisierung 1 der Richtlinie 483.0202
über die E-Mail-Adresse ZZS-Systembetreuung@deutschebahn.com angefragt und bezogen
werden.
Mit freundlichen Grüßen
DB InfraGO AG
i. V. i. A.
Dr. Clemens Fuhrmann Michael Japke
Michael Japke
Digital unterschrieben von
Michael Japke
Datum: 2024.12.03 15:23:36
+01'00'
Clemens
Fuhrma
nn
Digital
unterschrieben
von Clemens
Fuhrmann
Datum: 2024.12.04
06:57:38 +01'00'
Richtlinie
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
Führerraumanzeigen und Bedienung
483.0202
Seite 1
Fachautor: I.IAI 45 | Michael Japke | michael.japke@deutschebahm.com Gültig ab: 14.12.2025
Inhaltsverzeichnis
1 Geltungsbereich .................................................................. 2
2 Führerraumanzeigen und Bedienelemente ......................... 3
3 Vorbereitung der LZB-Fahrzeugeinrichtung ...................... 14
4 Bedienen während der Fahrt ............................................. 14
5 Abschalten/ Ausschalten im Betrieb .................................. 29
6 Unregelmäßigkeiten im Betrieb ......................................... 32
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
Führerraumanzeigen und Bedienung
483.0202
Seite 2
Gültig ab: 14.12.2025
1 Geltungsbereich
(1) Die Richtlinie (Ril) 483.0202 enthält Vorgaben für das
Bedienen einer LZB-Fahrzeugeinrichtung und gilt für
Triebfahrzeugführer (Tf), die mit Fahrzeugen unter LZB-
Überwachung, LZB-geführt, auf den Schienenwegen der
DB InfraGO AG, Geschäftsbereich Fahrweg verkehren.
(2) Als LZB-Fahrzeugeinrichtung im Sinne der Ril 483.0202 gilt
eine PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung, die ggf. über ein
Spezifisches Transmissions-Modul (STM) in die ETCS-
Fahrzeugeinrichtung eingebunden ist.
(3) Die Ril 483.0202 bezieht sich auf LZB-
Fahrzeugeinrichtungen mit CIR-ELKE-Funktionalität.
(4) Die Ril 483.0202 gilt nur in Verbindung mit der Ril 483.0201
„LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Allgemeiner Teil“ und
der Ril 483.0101 „PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen“.
(5) Die in dieser Ril enthaltenen Darstellungen von
Führerraumanzeigen sind aus Gründen der
Übersichtlichkeit grundsätzlich nur in der PZB-Zugart „O“
veranschaulicht, gelten aber sinngemäß auch für die PZB-
Zugarten „M“ und „U“.
(6) In dieser Ril werden die Führerraumanzeigen und das
Bedienen der LZB-Fahrzeugeinrichtung beschrieben.
(7) Ergänzende Vorgaben des
Eisenbahnverkehrsunternehmens (EVU) gemäß der
Ril 483.0200 gelten vorrangig zu den Vorgaben dieser Ril.
(8) In dieser Ril wird nach Anzeigen mit und ohne Textmeldung
unterschieden. Anzeigen mit Textmeldung erscheinen
ausschließlich am Multifunktionsdisplay (MFD), Anzeigen
ohne Textmeldung am Modularen Führerraumanzeigegerät
(MFA) oder MFD.
(9) In dieser Ril wird im Zusammenhang mit Meldungen von
Störungen an der LZB-Fahrzeugeinrichtung der Begriff
„betriebsleitende Stelle“ verwendet. Er bezeichnet je nach
Situation eine der Stellen des
Eisenbahninfrastrukturunternehmens, welche den Betrieb
im zugeordneten Streckennetz koordinieren, disponieren
und steuern. Die konkret zu verständigende Stelle ist in den
betrieblichen Regelwerken (Ril-Familie 408 u. a.)
festgelegt.
(10) In dieser Richtlinie wird im Zusammenhang mit Meldungen
von technischen Unregelmäßigkeiten und Störungen an der
LZB-Fahrzeugeinrichtung der Begriff „auftraggebende
Stelle“ verwendet. Die auftraggebende Stelle ist diejenige
Geltungsbereich
LZB-Fahrzeug-
einrichtung
CIR-ELKE
Ril 483.0101
Ril 483.0201
PZB-Zugart „O“
Inhalt
Vorgaben des
EVU
Anzeigen
Begriff „be-
triebsleitende
Stelle“
Auftraggebende
Stelle
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
Führerraumanzeigen und Bedienung
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Gültig ab: 14.12.2025
Stelle des Eisenbahnverkehrsunternehmens, welche dem
Triebfahrzeugführer fachliche Anweisungen und Aufträge
erteilt.
2 Führerraumanzeigen und Bedienelemente
(1) Mittels Führerraumanzeigen wird der Tf über
- Sollgeschwindigkeit,
- Istgeschwindigkeit,
- Zielgeschwindigkeit,
- Zielentfernung,
- sonstige Aufträge zur Steuerung der Zugfahrt,
- Betriebszustände der LZB
informiert.
(2) Führerraumanzeigen können über ein MFA oder ein MFD
ausgegeben werden.
Im Bild 1 ist der Aufbau eines MFA 7 und im Bild 2 der eines
MFA 20 in schematischer Form dargestellt.
Bild 1 Aufbauschema MFA 7
Führerraum-
anzeigen
MFA/ MFD
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
Führerraumanzeigen und Bedienung
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Bild 2 Aufbauschema MFA 20
Bild 3 zeigt die Darstellungsprinzipien der
Führerraumanzeigen im MFD.
Bild 3 Führerraumanzeigen im MFD
Hinweis: Darüber hinaus können bei bestimmten
Fahrzeugen bei Störungen des MFA/ MFD die Anzeigen im
Maschinentechnischen Display (MTD) mittels einer MFA/
MFD-Ersatzanzeige dargestellt werden.
(3) Die Sollgeschwindigkeit (v
Soll), die Zielgeschwindigkeit (vZiel)
und die Zielentfernung (ZE) werden unter LZB-Führung als
Führungsgrößen bezeichnet.
(4) vSoll entspricht der zulässigen Geschwindigkeit eines LZB-
geführten Zuges. Sie wird durch ein auf der Spitze
stehendes rotes Dreieck angezeigt (Bild 3).
Führungs-
größen
vSoll
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
Führerraumanzeigen und Bedienung
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Hinweis: Im MFA wird eine rote Zeigerspitze verwendet.
(5) vZiel zeigt bei Wechsel zu niedrigeren Geschwindigkeiten die
am Zielpunkt (nach Ablauf der ZE) zu erwartende v Soll an
(Schrittweite 10 km/h).
Die Anzeige v Ziel wird durch eine Schnarre akustisch
unterstützt.
Bei der Ankündigung eines LZB-Halts zeigt vZiel „000“.
(6) Die ZE zeigt die Entfernung bis zum Ort des für den
Fahrtverlauf maßgebenden Geschwindigkeitswechsels
(Zielpunkt) an. Die maximale ZE ist abhängig von den
Einstellwerten "Maximal zulässige Geschwindigkeit des
Zuges" (VMZ) und "Bremshundertstel" (BRH), (Tabelle 1).
BRH
VMZ (km/h)
10 100 110 160 170 200 210 300
60 7000 9900 / /
70 - 240 4000 7000 9900
13000
Tabelle 1: Maximale Zielentfernung (m)
Hinweise:
Auf bestimmten Strecken wird eine ZE von 13000 m
unabhängig von den Einstellwerten angezeigt, wenn von
der LZB kein geschwindigkeitseinschränkender Zielpunkt
erkannt wird.
Ansonsten wird die Entfernung bis zu dem nächsten
geschwindigkeitseinschränkenden Zielpunkt angezeigt.
Dieser kann auch größer als 13000 m sein.
(7) Die Istgeschwindigkeit (v
ist) entspricht der vom Zug
gefahrenen Geschwindigkeit.
(8) Die Leuchtmelder (LM) sind dunkel, zeigen Dauer- oder
Blinklicht (Bild 4). Sie sind entweder blau, gelb, rot oder
weiß.
(9) Bestimmte Führerraumanzeigen werden durch
- eine Schnarre oder
- eine Hupe bzw.
- eine Sprachausgabe
akustisch unterstützt.
vZiel
ZE
Ist-
geschwindigkeit
Leuchtmelder
Akustische
Unterstützung
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LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
Führerraumanzeigen und Bedienung
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Bild 4 Darstellung der LM (z. B. LM „Ü“)
Bestimmte Anzeigen muss der Tf durch eine
Bedienhandlung quittieren. Welche Bedienhandlung der Tf
im konkreten Fall durchführen muss, ist im Abschnitt 4 und
im Anhang 483.0202A01 situationsbezogen beschrieben.
Die Tabelle 2 enthält eine Übersicht der LM und deren
Bedeutung.
LM
+ akustische
Unterstützung
Bedeutung/ Hinweis
- LZB-Fahrzeugeinrichtung
betriebsbereit
- LZB-Fahrzeugeinrichtung nicht
betriebsbereit
- Einstellen der Nullstellung
(Fahrtrichtungsschaltung in Stellung
„0“)
- Einstellwert BRH kleiner als 60
- LZB mit Störschalter abgeschaltet
- LZB-Führung (LM außerhalb des MFD)
- keine LZB-Führung
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LM
+ akustische
Unterstützung
Bedeutung/ Hinweis
+ akustische Unterstützung
- LZB-Ende-Ankündigung
- Übergang von LZB-Führung in
Signalführung und PZB-Überwachung,
- wird bei Verwendung von
Textmeldungen durch diese ersetzt
- LZB-Ende quittiert
- wird bei Verwendung von
Textmeldungen durch diese ersetzt
- im Stillstand bei LZB-
Übertragungsausfall mit vZiel = „000“
- nach Abschalten der LZB im
Teilblockmodus
- nach kurzzeitigem Ausschalten der
LZB im Teilblockmodus
- BRH < 60 im Teilblockmodus
eingestellt
- nach vorübergehender Einstellung der
Fahrtrichtung „R“ (und wieder in
Fahrtrichtung„ V“ im Teilblockmodus)
+ akustische Unterstützung
- die Befehlstaste wurde erfolgreich
bedient, zulässige Geschwindigkeit
höchstens 40 km/h
- Grundstellungsüberwachung der
Wachsamkeitstaste, Freitaste und
Befehlstaste in Verbindung mit LM
„Prüf/Stör“ (wenn vorhanden)
+ akustische Unterstützung
- LZB-Ersatzauftrag
+ akustische Unterstützung
- LZB-Gegengleisfahrauftrag
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LM
+ akustische
Unterstützung
Bedeutung/ Hinweis
+ akustische Unterstützung
- LZB-Vorsichtauftrag
+ akustische Unterstützung
- LZB-Vorsichtauftrag quittiert
+ akustische Unterstützung
- LZB-Halt wurde überfahren
Weiterfahrt auf Befehl
+ akustische Unterstützung
- LZB-Zwangsbremsung
+ akustische Unterstützung
- Bremseinsatzpunkt erwarten
+ akustische Unterstützung
- Geschwindigkeitsüberschreitung
- Befreiung aus der
Überwachungsbremskurve bei LZB-
Übertragungsausfall ohne Mitwirkung
des Fdl möglich
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LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
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LM
+ akustische
Unterstützung
Bedeutung/ Hinweis
- Anzeige bei LZB-Übertragungsausfall
ohne Beteiligung des Fdl und
überwachter Ausfallgeschwindigkeit
(nach 2. Quittierung)
- Einstellen der Fahrtrichtung „R“
- Druckabsenkung in der
Hauptluftleitung (HL), (kleiner 3,0 bar)
- PZB mit Störschalter abgeschaltet
- wird bei Verwendung von
Textmeldungen durch diese ersetzt
+ akustische Unterstützung
- LZB-Auftrag: „Hauptschalter aus“
- Ersatzzugdaten sind wirksam (LM
„Prüf/Stör“ blinkt, wenn vorhanden)
- bei Verwendung von Textmeldungen
leuchtet nur der LM, der der PZB-
Zugart entspricht,
(wenn vorhanden)
- LZB-Übertragungsausfall
- LZB-Halt überfahren
- Störungssammelmeldung für
Störungen der LZB-
Fahrzeugeinrichtung (bei Störungen
während der Fahrt leuchtet der LM nur
für 10 s auf)
(wenn vorhanden)
- Aufforderung zum Einstellen der
Zugdaten, wenn gleichzeitig der LM
der entsprechenden PZB-Zugart blinkt
- wenn zusätzlich die 3 LM der PZB-
Zugarten leuchten, sind die
Ersatzzugdaten wirksam
- LZB mit Störschalter abgeschaltet
Tabelle 2: Darstellung der LM und deren Bedeutung
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
Führerraumanzeigen und Bedienung
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(10) Farbig hinterlegte Textmeldungen im MFD unterstützen
den Tf bei der Bedienung der LZB-Fahrzeugeinrichtung und
ergänzen zumeist die Leuchtmelderanzeigen.
In einigen Fällen wird anstelle einer Leuchtmelderanzeige
eine entsprechende Textmeldung angezeigt (siehe
Hinweise Tabelle 2).
Einige Textmeldungen werden nur bis zu einer bestimmten
Geschwindigkeit bzw. nur für eine bestimmte Zeit
angezeigt.
Textmeldungen werden im MFD unterhalb der LM
angezeigt. Sie können nur dauerhaft leuchten.
Bei der Ausgabe mehrerer Textmeldungen in einem
Anzeigebild werden diese von oben nach unten
grundsätzlich in der Reihenfolge:
1. Ursache
2. Auswirkung
3. Handlungsaufforderung
sortiert.
Tabelle 3 führt die wesentlichen Textmeldungen für den
LZB-Betrieb auf.
Liste möglicher Textmeldungen
Zwangsbremsung
LZB-Halt überfahren
Geschwindigkeitsüberschreitung
V-Überwachung 150 km/h
V-Überwachung 140 km/h
V-Überwachung 130 km/h
V-Überwachung 120 km/h
V-Überwachung 110 km/h
V-Überwachung 100 km/h
V-Überwachung 90 km/h
V-Überwachung 85 km/h
V-Überwachung 80 km/h
V-Überwachung 70 km/h
V-Überwachung 55 km/h
Textmeldungen
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
Führerraumanzeigen und Bedienung
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Liste möglicher Textmeldungen
V-Überwachung 50 km/h
V-Überwachung 45 km/h
V-Überwachung 40 km/h
V-Überwachung 35 km/h
V-Überwachung 25 km/h
V-Überwachung 20 km/h
V-Überwachung 10 km/h
LZB-Ende
LZB-Vorsichtauftrag
LZB-Ersatzauftrag
LZB-Gegengleisfahrauftrag
LZB-Übertragungsausfall
LZB mit Störschalter abgeschaltet
LZB-Störung
LZB-Nachfahrauftrag
Rückwärts aufgeriegelt
PZB/LZB-Luftabsperrhahn zu
Ggf. weitere Stromabn. beachten
BRH < 60 eingegeben
Fdl beteiligen
Mit Betriebsbremsung anhalten
Hauptschalter einschalten
Hauptschalter ausschalten
Wachsamkeitstaste betätigen
Freitaste betätigen
Zugdaten eingeben
Abbremsen unter 85 km/h
Abbremsen unter 80 km/h
Abbremsen unter 70 km/h
Abbremsen unter 60 km/h
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
Führerraumanzeigen und Bedienung
483.0202
Seite 12
Gültig ab: 14.12.2025
Liste möglicher Textmeldungen
Abbremsen unter 55 km/h
Abbremsen unter 50 km/h
Abbremsen unter 40 km/h
Abbremsen unter 30 km/h
Abbremsen unter 10 km/h
Signale und Fahrplan beachten
Geschwindigkeitswechsel
Grunddaten wirksam
Wirksame Zugdaten
Ersatzzugdaten wirksam
Bremseinsatzpunkt erwarten
PZB mit Störschalter abgeschaltet
PZB-Störbetrieb aktiv
Tabelle 3: Liste der Textmeldungen
Hinweis: Mit aktiviertem PZB-Störbetrieb (durch
selbsttätige Aktivierung der Fahrzeugeinrichtung oder
durch Abschaltung mit dem PZB-Störschalter, siehe Ril
483.0101) ist ein LZB-geführtes Fahren weiterhin möglich.
(11) Ein Auszug häufig vorkommender
Leuchtmelderkombinationen mit oder ohne Textmeldungen
sowie zugehöriger akustischer Signale ist im Anhang
483.0202A01 zusammenfassend dargestellt.
483.0202A01
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
Führerraumanzeigen und Bedienung
483.0202
Seite 13
Gültig ab: 14.12.2025
(12) Eine Übersicht der Bedienelemente enthält Tabelle 4.
Bedienelement Zweck
Wachsamkeitstaste Quittierung LZB-Gegengleisfahrauftrag
Freitaste Quittierung:
- LZB-Ende-Verfahren
- LZB-Vorsichtauftrag
- LZB-Übertragungsausfall
Wachsamkeits- und
Freitaste
Anzeige der wirksamen Zugdaten
Befehlstaste Weiterfahrt mit Befehl:
- bei LZB-Halt
- nach Überfahren des LZB-Halts
- nach LZB-Übertragungsausfall mit
vZiel = „000“
- nach Abschalten oder kurzzeitigem
Ausschalten der LZB im
Teilblockmodus
LZB-Störschalter Abschalten der LZB-Funktionalität der
LZB-Fahrzeugeinrichtung im Stillstand:
- bei Störungen
- wenn es angeordnet wird
- nach Abschnitt 5 Absatz (1)
Hinweis: Bei abgeschalteter LZB-
Funktionalität bleibt die PZB verfügbar.
PZB/LZB-
Hauptschalter
(kann
fahrzeugabhängig
anders benannt sein)
Ausschalten der LZB-
Fahrzeugeinrichtung im Stillstand:
- bei Störungen
- wenn es angeordnet wird
- nach Abschnitt 5 Absatz (6)
Hinweis: Zur Weiterfahrt sind die
Maßnahmen nach Abschnitt 5
Absatz (5) zu beachten.
PZB/LZB-
Luftabsperrhahn
(fahrzeugabhängig)
LZB-Bremswirkgruppe bei
ausgeschalteter LZB-
Fahrzeugeinrichtung und wirksamer
Zwangsbremsung absperren
Hinweis: Zur Weiterfahrt sind die
Maßnahmen nach Abschnitt 5
Absatz (5) zu beachten.
Bedienelemente
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
Führerraumanzeigen und Bedienung
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Bedienelement Zweck
Schalter „PZB/LZB-
Überbrückung
Bremse“
(fahrzeugabhängig,
kann anders benannt
und realisiert sein)
Zur Weiterfahrt bei ausgeschalteter
LZB-Fahrzeugeinrichtung wird die
Schnellbremsschleife (SBS)
geschlossen).
Tabelle 4: Bedienelemente
3 Vorbereitung der LZB-
Fahrzeugeinrichtung
Zur Vorbereitung der LZB-Fahrzeugeinrichtung gelten die
Vorgaben in Abschnitt 12 der Ril 483.0101 (Hinweis:
inklusive der Vorgaben, welche Zugdaten einzugeben
sind).
4 Bedienen während der Fahrt
(1) Für die Aufnahme in die LZB-Führung sind keine
Bedienhandlungen erforderlich. Die LZB-
Fahrzeugeinrichtung schaltet selbsttätig von Signalführung
und PZB-Überwachung auf LZB-Führung um.
Die Aufnahme ist abgeschlossen, wenn die LM "Ü" und "B"
Dauerlicht zeigen, die Führungsgrößen angezeigt werden
und die PZB-LM "85", "70" und "55" dunkel sind (Bild 5).
Die Abweichung bei wirksamen Ersatzzugdaten ist im
Anhang 483.0202A01 dargestellt.
Bild 5 LZB-Führung - Grundbild
(2) Die Aufnahme in die LZB-Führung kann an folgenden Orten
erfolgen:
a) am Beginn einer LZB-Strecke,
b) an seitlichen Einfahrten mit einer Anfangsschleife,
Vorbereitung
Aufnahme in die
LZB-Führung
Orte der
LZB-Aufnahme
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
Führerraumanzeigen und Bedienung
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c) am Bereichskennungswechsel (BKW).
Diese Orte sind durch ein LZB-Bereichskennzeichen ge-
kennzeichnet.
Bei Zügen, die auf einem Gleis mit Linienleiter beginnen
bzw. bei Einschaltung der LZB-Fahrzeugeinrichtung auf
einem Gleis mit Linienleiter, erfolgt die Aufnahme erst am
nachfolgenden BKW.
Nach einem LZB-Übertragungsausfall ist die erneute
Aufnahme in die LZB-Führung nur an einem BKW möglich,
d. h., es werden erst dann wieder der LM "Ü" und die
Führungsgrößen angezeigt.
Hinweise:
Die Aufnahme in die LZB- Führung erfolgt in der Regel erst
nach Vorbeifahrt des Zuges am folgenden Hauptsignal bzw.
Blockkennzeichen.
Die Aufnahme in die LZB-Führung kann auch an speziell
projektierten „LZB-Ein-Punk ten“ erfolgen. Diese liegen
dann vor dem folgenden Hauptsignal bzw.
Blockkennzeichen.
(3) Zugdaten, die sich ändern, muss der Tf im Stillstand neu
eingeben.
(4) Bei Fahrten mit LZB gelten die Führerraumanzeige mit
Anzeigen der Führungsgrößen (v
Soll, v Ziel, ZE), die
Leuchtmelder sowie die Textmeldungen im MFD. Diese
übermitteln folgende Aufträge zur Steuerung der Zugfahrt:
- LZB-Fahrt,
- LZB-Halt,
- LZB-Ende (beim Übergang von LZB-Führung in
Signalführung und PZB-Überwachung),
- LZB-Gegengleisfahrauftrag,
- LZB-Ersatzauftrag,
- LZB-Vorsichtauftrag,
- LZB-Nachfahrauftrag,
- LZB-Auftrag „Hauptschalter aus“ und
- zur Geschwindigkeitsregelung.
(5) In LZB-Führung bedeutet die Anzeige
v
Soll > 0 km/h → LZB-Fahrt, vZiel und ZE werden angezeigt.
(6) Bei einem Geschwindigkeitswechsel ändert sich vSoll.
Änderung der
Zugdaten
Steuerung der
Zugfahrt
LZB-Fahrt
Geschwindig-
keitswechsel
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
Führerraumanzeigen und Bedienung
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Der Wechsel zu einer niedrigeren Geschwindigkeit wird
durch die Änderung der Anzeigen vZiel und ZE angekündigt.
Die Änderung wird durch Ertönen der Schnarre eingeleitet.
Bei der Verwendung von Textmeldungen wird zusätzlich die
Textmeldung „Geschwindigkeitswechsel“ angezeigt
(Bild 6).
Bild 6 Geschwindigkeitswechsel zu niedriger
Geschwindigkeit
Anschließend wird über v Soll der Bremsverlauf angegeben,
wobei der LM "G" mit Dauerlicht und die Schnarre
zeitgerecht zum Bremsen auffordern, sofern v
ist weniger als
30 km/h unter v Soll liegt. Bei der Verwendung von
Textmeldungen wird zusätzlich die Textmeldung
„Bremseinsatzpunkt erwarten“ angezeigt (Bild 7).
Abhängig von der LZB-Fahrzeug- und Streckenausrüstung
erfolgt das Aufleuchten des LM „G“ 8 s vor Anstoß an die
Bremskurve, bei v
ist > vZiel.
Bild 7 Geschwindigkeitswechsel -
Bremseinsatzpunkt erwarten
Nach dem Geschwindigkeitswechsel wird der nächste
Zielpunkt mit vZiel und ZE angekündigt.
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LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
Führerraumanzeigen und Bedienung
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Hinweis: Wird kein geschwindigkeitseinschränkender
Zielpunkt erkannt, wird als vZiel die VMZ sowie die maximale
ZE angezeigt.
Der Wechsel zu einer höheren Geschwindigkeit wird nicht
angekündigt. Am Zielpunkt zeigt vSoll nach Berücksichtigung
der Zuglänge die höhere Geschwindigkeit an.
Hinweis: Wird vor der Geschwindigkeitserhöhung innerhalb
der Zielvorschau der LZB eine neue, niedrigere
Geschwindigkeitseinschränkung erkannt, so wird diese in
der Anzeige für v
Ziel und ZE bereits berücksichtigt.
(7) Bei vorübergehenden Langsamfahrstellen (Lfst) mit 5 km/h
werden vZiel und vSoll mit 10 km/h angezeigt.
Hinweis: Der Tf erhält zusätzlich einen Befehl.
(8) Zur Warnung ertönt beim Überschreiten von v Soll die
Schnarre (wiederkehrend). Der LM "G" blinkt. Bei der
Verwendung von Textmeldungen wird zusätzlich die
Textmeldung „Geschwindigkeitsüberschreitung“ angezeigt.
Mit Erreichen von v
ist ≤ v Soll wird die Warnung selbsttätig
aufgehoben.
Hinweis: Die Warnung zur Geschwindigkeitsüberschreitung
wird von der LZB-Fahrzeugeinrichtung berechnet und
abhängig von der v
Soll ausgegeben.
(9) Bei weiterem Überschreiten von v Soll leitet die LZB
zusätzlich zur Warnung eine LZB-Zwangsbremsung ein,
die bei Erreichen von vist  vSoll selbsttätig aufgehoben wird.
Während der LZB-Zwangsbremsung leuchtet der LM "S"
und ein akustisches Signal ertönt. Bei der Verwendung von
Textmeldungen wird zusätzlich die Textmeldung
„Zwangsbremsung“ angezeigt.
(10) In LZB-Führung bedeutet die Anzeige
v
Soll = 0 km/h → LZB-Halt.
Der LZB-Halt wird durch vZiel = „000“ und die entsprechende
ZE angekündigt. Wird vor einem LZB-Halt angehalten, so
bleibt v
Soll größer 0 km/h. Der LZB-Halt liegt in der Regel
mindestens 12,5 m vor dem Blockkennzeichen oder
Hauptsignal.
(11) Muss bei LZB-Halt mit Befehl weitergefahren werden, so
muss der Tf nach Befehlserhalt vor der Weiterfahrt die
Befehlstaste mindestens 3 s, bis der LM „Befehl 40“
Dauerlicht zeigt und v
Soll mit 40 km/h angezeigt wird,
betätigen. Die Befehlstastenbedienung wird akustisch
unterstützt. Bei der Verwendung von Textmeldungen wird
zusätzlich die Textmeldung „V-Überwachung 40 km/h“
Lfst mit 5 km/h
Überschreitung
vSoll
LZB-Zwangs-
bremsung bei
Überschreitung
v
Soll
LZB-Halt
Weiterfahrt bei
LZB-Halt mit
Befehl
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LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
Führerraumanzeigen und Bedienung
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angezeigt (Bild 8). ZE und v Ziel werden während der LZB-
Befehlsfahrt abgeschaltet. Nach Beendigung dieser werden
sie wieder zugeschaltet.
Bild 8 LZB-Halt nicht überfahren - Weiterfahrt mit Befehl
(12) Ein überfahrener LZB-Halt entspricht der unzulässigen
Vorbeifahrt an einem LZB-Halt und führt zu einer LZB-
Zwangsbremsung bis zum Stillstand. Für die Weiterfahrt ist
ein Befehl erforderlich. Das Überfahren eines LZB-Halts
wird durch Dauerlicht der LM "H", "S" und, wenn vorhanden,
"Prüf/Stör" angezeigt. Der akustische Signalgeber ertönt.
Die Führungsgröße v
Soll wird mit 0 km/h angezeigt, vZiel und
ZE werden abgeschaltet. Bei der Verwendung von
Textmeldungen werden zusätzlich die Textmeldungen
„LZB-Halt überfahren“, „Zwangsbremsung“ und
„Fdl beteiligen“ angezeigt (Bild 9).
LZB-Halt
überfahren
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LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
Führerraumanzeigen und Bedienung
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Bild 9 LZB-Halt überfahren
Nach dem Überfahren eines LZB-Halts muss der Tf:
- einen Befehl anfordern,
- nach Befehlserhalt die Befehlstaste mindestens 3 s
betätigen, bis die LM „H“ und „S“ erlöschen.
Hinweis: Es erlöschen auch die zugehörigen LM bzw.
Textmeldungen.
Die Weiterfahrt erfolgt mit höchsten 40 km/h solange der
LM „Befehl 40“ leuchtet bzw. entsprechend der neu
angezeigten Führungsgrößen.
Hinweis: Sind nach Erlöschen des LM „Befehl 40“ noch
keine Führungsgrößen von der Streckenzentrale
übertragen worden, so wird ein erneuter LZB-Halt
ausgegeben.
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LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
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Bild 10 Weiterfahrt nach Befehlserhalt,
neue Führungsgrößen angezeigt
Hinweis: Nach Ablauf einer bestimmten Zeitdauer kann ein
ursprünglich kommandierter LZB-Halt um bis zu 75 m
zurückverlegt werden. Dies führt
- bei haltenden Zügen zur Veränderung von v
Soll und ZE
sowie
- bei langsam fahrenden Zügen zu einer plötzlichen
Verringerung von v Soll und ggf. zu LZB-
Zwangsbremsungen.
(13) Die Weiterfahrt bei LZB-Halt kann mittels LZB-
Ersatzauftrag erfolgen. Der LZB-Ersatzauftrag wird durch
Dauerlicht des LM "E 40" und vSoll größer 0 km/h (höchstens
40 km/h) angezeigt; die Ansteuerung des LM wird akustisch
unterstützt. Bei der Verwendung von Textmeldungen wird
zusätzlich die Textmeldung „LZB-Ersatzauftrag“ angezeigt.
Eine Tastenbedienung (Quittierung) ist nicht erforderlich.
ZE und v
Ziel bleiben eingeschaltet (Bild 11).
Bild 11 LZB-Ersatzauftrag
LZB-
Ersatzauftrag
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LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
Führerraumanzeigen und Bedienung
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Der LM "E 40" erlischt unmittelbar nach Vorbeifahrt an der
LZB-Blockstelle (bei nachfolgendem Weichenbereich wird
v
Soll noch mit höchstens 40 km/h für diesen zuzüglich der
Zuglänge vorgegeben).
Hinweis: Die zugehörige Textmeldung erlischt mit dem LM.
(14) Die Weiterfahrt bei LZB-Halt kann mittels LZB-
Gegengleisfahrauftrag erfolgen.
Hinweis: Der Tf erhält den Auftrag, das Gegengleis zu
befahren.
Der LZB-Gegengleisfahrauftrag wird durch Blinken des LM
"E 40" bei Annäherung an die LZB-Blockstelle mit
v
Ziel = „000“ und ablaufender ZE bei v Soll  45 km/h oder
300 m vor der LZB-Blockstelle angezeigt. Die Ansteuerung
des LM wird akustisch unterstützt. Bei der Verwendung von
Textmeldungen werden zusätzlich die Textmeldungen
„LZB-Gegengleisfahrauftrag“ und „Wachsamkeitstaste
betätigen“ angezeigt (Bild 12).
Der Tf muss den LZB-Gegengleisfahrauftrag mit der
Wachsamkeitstaste quittieren.
Bild 12 LZB-Gegengleisfahrauftrag
Ab Quittierung mit der Wachsamkeitstaste läuft v Soll auf
höchstens 40 km/h und die ZE entsprechend der
Entfernung auf den Zielpunkt ab. v
Ziel zeigt höchstens
40 km/h.
Hinweis: Mit erfolgter Quittierung erlischt die Textmeldung
„Wachsamkeitstaste betätigen“.
Nach Vorbeifahrt an der LZB-Blockstelle wird v Soll mit
höchstens 40 km/h (bis zum Ende des nachfolgendenden
Weichenbereiches zuzüglich der Zuglänge) angezeigt. ZE
und v
Ziel werden entsprechend dem nächsten
geschwindigkeitseinschränkenden Zielpunkt angezeigt.
Der LM „E 40“ blinkt bis zur nächsten LZB-Blockstelle.
LZB-
Gegengleisfahr-
auftrag
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LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
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Nach Vorbeifahrt an der LZB-Blockstelle erlischt der
blinkende LM "E 40".
Hinweis: Die zugehörige Textmeldung erlischt mit dem LM.
(15) Die Weiterfahrt bei LZB-Halt kann mittels LZB-
Vorsichtauftrag erfolgen.
Hinweis: Der Tf erhält den Auftrag, auf Sicht zu fahren.
Der LZB-Vorsichtauftrag wird durch Blinken des LM "V 40"
bei Annäherung an die LZB-Blockstelle mit vZiel = „000“ und
ablaufender ZE bei vSoll  45 km/h oder 300 m vor der LZB-
Blockstelle angezeigt. Die Ansteuerung des LM wird
akustisch unterstützt. Bei der Verwendung von
Textmeldungen werden zusätzlich die Textmeldungen
„LZB-Vorsichtauftrag“ und „Freitaste betätigen“ angezeigt
(Bild 13).
Bild 13 LZB-Vorsichtauftrag erteilt
Der Tf muss den LZB-Vorsichtauftrag mit der Freitaste
quittieren.
Der LM „V 40“ geht in Dauerlicht über. Die Quittierung wird
akustisch unterstützt (Bild 14).
Hinweis: Mit erfolgter Quittierung erlischt die Textmeldung
„Freitaste betätigen“.
LZB-
Vorsichtauftrag
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Bild 14 LZB-Vorsichtauftrag quittiert
Ab Quittierung mit der Freitaste läuft v Soll auf höchstens
40 km/h und die ZE entsprechend der Entfernung auf den
Zielpunkt ab. v
Ziel zeigt höchstens 40 km/h.
Nach Vorbeifahrt an der LZB-Blockstelle wird v Soll mit
höchstens 40 km/h bis zur nächsten LZB-Blockstelle
angezeigt, der LM „V 40“ zeigt Dauerlicht. ZE und v
Ziel
werden entsprechend dem nächsten
geschwindigkeitseinschränkenden Zielpunkt angezeigt.
Nach Vorbeifahrt an der LZB-Blockstelle erlischt der LM
"V 40".
Hinweise:
Die zugehörige Textmeldung erlischt mit dem LM.
Die technische Umsetzung des LZB-Vorsichtauftrages
bildet nicht vollumfänglich die betrieblichen Regeln für das
Fahren auf Sicht gemäß Ril-Familie 408 ab.
(16) Der LZB-Nachfahrauftrag wird bei LZB-Fahrt gegeben und
zusätzlich durch Ertönen einer Schnarre unterstützt
(Bild 15).
LZB-
Nachfahrauftrag
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LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
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Bild 15 LZB-Nachfahrauftrag
(17) Der LZB-Auftrag "Hauptschalter ausschalten" wird durch
Leuchten des LM "EL" gegeben. Die Ansteuerung des LM
wird akustisch unterstützt (wiederkehrend, 1 s akustisches
Signal, 3 s Pause). Bei der Verwendung von
Textmeldungen wird zusätzlich die Textmeldung
„Hauptschalter ausschalten“ angezeigt (Bild 16).
Bild 16 Hauptschalter ausschalten
Der Tf muss den Hauptschalter ausschalten.
Der Tf darf den Hauptschalter wieder einschalten, wenn der
LM "EL" erloschen und die akustische Unterstützung
verstummt ist sowie alle arbeitenden elektrischen
Triebfahrzeuge des Zuges die Fahrleitungs-Schutzstrecke
verlassen haben. Bei der Verwendung von Textmeldungen
wird zusätzlich die Textmeldung „Ggf. weitere
Stromabnehmer beachten“ angezeigt (Bild 17).
Hauptschalter
ausschalten
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LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
Führerraumanzeigen und Bedienung
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Bild 17 Hauptschalter einschalten
(18) Zur Ankündigung der Entlassung aus der LZB-Führung
blinkt der LM „Ende“. Bei der Verwendung von
Textmeldungen wird der LM durch die Textmeldung
„LZB-Ende“ ersetzt. Zusätzlich wird die Textmeldung
„Freitaste betätigen“ angezeigt. Die Ankündigung wird
akustisch unterstützt (Bild 18).
Die Entlassung aus der LZB erfolgt in der Regel an einem
Haupt- oder Vorsignal. Die Ankündigung erfolgt frühestens
1750 m vor dem Ort, an dem das Fahrzeug aus der LZB-
Führung entlassen wird. Der Abstand verringert sich, wenn
das LZB-Ausstiegssignal ein Hauptsignal ist und nicht
zeitgerecht auf Fahrt gestellt werden kann.
Bild 18 Ankündigung der Entlassung aus der LZB
Hinweise:
1. Das LZB-Ende-Verfahren wird erst eingeleitet,
wenn
- das entsprechende LZB-Ausstiegssignal
(LZB-Ausstiegspunkt) in Fahrtstellung ist,
Entlassung aus
der LZB
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LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
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- ein Ersatzauftrag, ein Vorsichtauftrag oder
ein LZB-Gegengleisfahrauftrag gegeben
wurde, oder
- bei Halt zeigendem oder gestörtem LZB-
Ausstiegssignal die Befehlstaste nach
Erhalt des Befehls betätigt wurde.
2. Die LZB-Führung endet in der Regel 50 m vor
dem Signal am Ende der LZB (LZB-
Ausstiegspunkt).
3. Abweichend zu Nummer 1 kann im
Ausnahmefall der LZB-Ausstiegspunkt
signalunabhängig an einen beliebigen Ort
(variabler Ausfahrort) oder an das Ende des
Linienleiters gelegt werden (Beispiel siehe
483.0202A03).
4. Die Zielanzeigen (v
Ziel, ZE) werden beim LZB-
Ende-Verfahren durch die von der LZB-
Streckenzentrale ermittelten
Ausstiegsgeschwindigkeit und die Entfernung
vom LZB-Ausstiegspunkt und weiteren, hinter
diesem Punkt liegenden Restriktionen bestimmt,
wenn sie der LZB-Streckenzentrale bekannt
sind.
5. Wenn am bzw. nach dem LZB-Ausstiegspunkt
keine Geschwindigkeitseinschränkungen der
LZB-Streckenzentrale bekannt sind, wird die
maximale Zielvorausschau als ZE und die VMZ
als v
Ziel angezeigt.
Der Tf muss die Ankündigung innerhalb von 10 s mit der
Freitaste quittieren. Der LM „Ende“ geht in Dauerlicht über.
Bei der Verwendung von Textmeldungen bleibt die
Textmeldung „LZB-Ende“ erhalten, die Textmeldung
„Freitaste betätigen“ wird durch die Textmeldung „Signale
und Fahrplan beachten“ ersetzt (Bild 19).
Mit der Quittierung hat der Tf seine Fahrweise so
einzurichten, dass am Ort des LZB-Ausstiegs die zulässige
Geschwindigkeit für die Weiterfahrt als signalgeführter Zug
nicht überschritten wird, da am LZB-Ende v
Soll und vZiel um
bis zu 20 km/h von der nach Fahrplan zulässigen
Geschwindigkeit abweichen können.
Hinweis: Um diese Besonderheit zu berücksichtigen, wird
in der Textmeldung auch auf das Beachten des Fahrplans
verwiesen.
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
Führerraumanzeigen und Bedienung
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Bild 19 Ankündigung der Entlassung aus der LZB quittiert
Erfolgt die Quittierung der LZB-Ende-Ankündigung nicht
innerhalb von 10 s mit der Freitaste, wird eine verschärfte
Bremskurve wirksam. Die Einleitung dieser wird akustisch
unterstützt. Die verschärfte Bremskurve wird unwirksam,
wenn der Tf die Quittierung nachholt.
Am LZB-Ausstiegspunkt wird von LZB-Führung auf
Signalführung und PZB-Überwachung umgeschaltet
(Bild 20).
Bild 20 Umschaltung auf Signalführung und
PZB-Überwachung
Der prinzipielle Ablauf des „LZB-Ende-Verfahrens“ ist in
Bild 21 dargestellt. Weitere Beispiele für den Übergang von
LZB-Führung in Signalführung und PZB-Überwachung sind
im Anhang 483.0202A03 enthalten.
LZB-Ende-
Verfahren;
483.0202A03
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
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Bild 21 LZB-Ende-Verfahren „ohne Textmeldungen“
Hinweise:
Nach der Umschaltung von LZB-Führung auf Signalführung
und PZB-Überwachung können Überwachungsfunktionen
der PZB infolge verdeckt erfolgter 1000-Hz- oder 500-Hz-
Beeinflussungen wirksam werden.
Im Fall des Übergangs in den PZB-Störbetrieb ist zu
beachten, dass ein signalgeführter Zug bei nicht wirksamer
PZB und somit auch im PZB-Störbetrieb höchstens 50 km/h
fahren darf. Bei noch nicht aktualisierter
Betriebsprogramm-Software ist im PZB-Störbetrieb eine
Überwachungsgeschwindigkeit von 105 km/h wirksam.
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
Führerraumanzeigen und Bedienung
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5 Abschalten/ Ausschalten im Betrieb
(1) Der Tf muss die LZB-Funktionalität mit dem LZB-
Störschalter abschalten:
- bei Sperrfahrten,
- auf Schiebetriebfahrzeugen beim Nachschieben,
- auf Triebfahrzeugen an geschobenen Zügen,
- beim Zurücksetzen eines Zuges, auf dem Fahrzeug,
das der Tf (ggf. vorübergehend) hierzu besetzen
muss. Nach dem Beenden des Zurücksetzens ist der
LZB-Störschalter wieder in die Grundstellung zu
schalten.
- wenn im Zug Schwerwagen eingestellt sind,
- bei LZB-Fahrzeugstörungen,
- beim Bedienen von Ausweichanschlussstellen
(Awanst),
- wenn es angeordnet wird oder
- beim Rangieren (die Abschaltung muss nicht
durchgeführt werden, wenn Grunddaten wirksam
sind).
Der LZB-Störschalter darf nur im Stillstand betätigt werden.
Beim Abschalten im Linienleiterschleifenbereich ist
Absatz (5) zu beachten. Das erfolgreiche Abschalten kann
der Tf am Erlöschen des LM „B“ feststellen. Bei der
Verwendung von Textmeldungen wird zusätzlich die
Textmeldung „LZB mit Störschalter abgeschaltet“ angezeigt
(Bild 22). War das Abschalten nicht erfolgreich, muss der Tf
nach Absatz (6) verfahren.
Bild 22 Abschaltung der LZB mit dem LZB-Störschalter
Abschalten mit
LZB-
Störschalter
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
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(2) Bei Führerraumwechsel oder Zugdateneingabe eines
BRH-Wertes < 60 wird die LZB-Funktionalität automatisch
abgeschaltet.
(3) Durch das Einstellen der Fahrtrichtung „R“ erfolgt der
Abbruch der LZB-Führung.
Bei Abbruch im Teilblockmodus sind die Maßnahmen nach
Abschnitt 6 Absatz (6) zu beachten.
Um die LZB-Führung zu beenden, ist vor dem
Fahrtrichtungswechsel eines Wendezuges im besetzten
Führerraum kurzzeitig die Fahrtrichtung "R" und danach die
Nullstellung (Fahrtrichtungsschaltung in Stellung "0")
einzustellen. Das gilt auch, wenn der Tf den Zug im
Störungsfall zurücksetzen und hierzu das Fahrzeug am
Schluss des Zuges besetzen muss.
(4) Blinkt der LM „Befehl 40“ nach dem Aktivschalten innerhalb
eines Linienleiterschleifenbereiches, so ist die Weiterfahrt
nur mit Befehl zulässig (Hinweis: für die Entlassung aus der
LZB).
Der Tf muss nach Befehlserhalt die Befehlstaste für
mindestens 10 s betätigen, bis der LM „Befehl 40“ in
Dauerlicht übergeht.
Blinkt der LM „Befehl 40“ nach dem Aktivschalten
außerhalb des Linienleiterschleifenbereiches, so darf der Tf
die Befehlstaste für mindestens 10 s betätigen, bis der LM
„Befehl 40“ in Dauerlicht übergeht.
(5) Wird innerhalb eines Linienleiterschleifenbereiches
- die LZB-Funktionalität mit dem LZB-Störschalter
abgeschaltet,
- die LZB-Fahrzeugeinrichtung bei
Fahrzeugstörungen kurzzeitig ausgeschaltet (z. B.
mit dem Batteriehauptschalter),
- bei Führerraumwechsel, durch das Einstellen der
Fahrtrichtung „R“ oder durch Zugdateneingabe eines
BRH-Wertes < 60 die LZB-Führung selbsttätig
abgebrochen
und im Anschluss
a) ist der LM „Befehl 40“ dunkel,
ist die Weiterfahrt als signalgeführter Zug ohne die
Mitwirkung des Fdl zulässig.
Der Tf muss die für die Weiterfahrt als signalgeführter
Zug zulässigen Geschwindigkeiten beachten.
ohne LZB-
Störschalter
Abbruch der
LZB-Führung
Fahrtrichtungs-
wechsel bei
Wendezügen
LM „Befehl 40“
blinkt nach
Fahrtrichtungs-
wechsel
Beenden der
LZB-Führung
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
Führerraumanzeigen und Bedienung
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Zur Beachtung aller Signale darf die Weiterfahrt für
2000 m mit höchstens 40 km/h erfolgen.
Hinweise:
Die erneute Zugdateneingabe kann erforderlich
werden.
Das Startprogramm oder PZB-Überwachungs-
funktionen infolge verdeckt erfolgter PZB-
Beeinflussungen können wirksam werden.
b) blinkt der LM „Befehl 40“,
so ist die Weiterfahrt als signalgeführter Zug nur mit
Befehl zulässig.
Nach Befehlserhalt muss der Tf die Befehlstaste für
mindestens 10 s betätigen, bis der LM „Befehl 40“ in
Dauerlicht übergeht.
Grunddaten sind wirksam Zugdaten sind wirksam
Der Tf muss die Zugdaten
eingeben.
Nach 50 m Fahrweg erlischt
der LM „Befehl 40“ und die
akustische Unterstützung
verstummt.
Nach 50 m Fahrweg erlischt
der LM "Befehl 40", der
LM "85" zeigt Dauerlicht und
die akustische Unterstützung
verstummt.
Das PZB-Startprogramm ist
wirksam und wird angezeigt.
Ist vor der Abschaltung eine
500-Hz- oder 1000-Hz-
Beeinflussung verdeckt erfolgt,
so wird gleichzeitig mit dem
Übergang des LM "Befehl 40"
in Dauerlicht die
entsprechende restriktive PZB-
Überwachungsfunktion aktiv
und wirksam.
(6) Der Tf muss
- bei Vorspann auf der Zuglok,
- bei defektem LZB-Störschalter oder
- wenn es angeordnet wird
die LZB-Fahrzeugeinrichtung mit dem PZB/LZB-
Hauptschalter ausschalten. Der Tf schaltet die LZB-
Fahrzeugeinrichtung in der Reihenfolge aus:
1. Hauptschalter ausschalten
Ausschalten mit
dem PZB/LZB-
Hauptschalter
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
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2. Stromabnehmer senken
3. Einstellen der Nullstellung (Fahrtrichtungsschaltung
in Stellung „0“)
Hinweis: Fahrzeugabhängig ist auch die
Mittelstellung (Fahrtrichtungsschaltung in Stellung
„M“) möglich.
4. PZB/LZB-Hauptschalter ausschalten.
Der PZB/LZB-Hauptschalter darf nur im Stillstand betätigt
werden. Mit dem PZB/LZB-Hauptschalter wird die gesamte
PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung ausgeschaltet. Hierdurch
werden die PZB und die LZB unwirksam (Bild 23). Beim
Ausschalten im Linienleiterschleifenbereich ist der
Absatz (7) zu beachten.
Bild 23 Ausschalten mit dem PZB/LZB-Hauptschalter
Hinweis: Abweichende Anzeigen bei der Verwendung von
Textmeldungen sind möglich.
(7) Wird innerhalb des Linienleiterschleifenbereiches die LZB-
Fahrzeugeinrichtung dauerhaft ausgeschaltet, so ist für die
Weiterfahrt als signalgeführter Zug ein Befehl erforderlich.
Der Tf muss die betriebsleitenden Stellen verständigen.
Hinweis: Ein signalgeführter Zug darf bei nicht wirksamer
PZB höchstens 50 km/h fahren.
6 Unregelmäßigkeiten im Betrieb
LZB-Übertragungsausfall bei vZiel = 010 bis 085
(1) Während der LZB-Führung überträgt die LZB-
Streckenzentrale vorsorglich eine Ausfallgeschwindigkeit
und einen Ausfallweg an die LZB-Fahrzeugeinrichtung.
Diese Werte werden für die Abarbeitung eines LZB-
Übertragungsausfalles im Ganzblockmodus (GB) benötigt.
Bei einem Übertragungsausfall kommt es zur
Ausschalten im
Linienleiter-
schleifenbereich
Allgemeines
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Unterbrechung der Informationsübertragung zwischen
LZB-Streckenzentrale und LZB-Fahrzeugeinrichtung.
(2) Die Ausfallgeschwindigkeit (v Ausfall) richtet sich nach der
restriktivsten Überwachungsgeschwindigkeit, welche im
Bereich des Ausfallweges (siehe Absatz (3)) wirksam wird
und die der LZB durch Fahrwegelemente, Trassierung und
eingestellter PZB-Zugart vorgegeben ist. Die am nächsten
Hauptsignal gezeigte Signalisierung wird bei der
Bestimmung von v
Ausfall nicht berücksichtigt.
Zeigt dieses Hauptsignal "Halt" und ist der
Durchrutschweg < 200 m beträgt vAusfall höchstens 40 km/h.
Aus v Ausfall und der PZB-Überwachungsgeschwindigkeit
wird ein Minimum gebildet. Diese Geschwindigkeit (v min)
wird mit Beginn des Blinkens des LM "Ü" in v Ziel angezeigt.
Nach der ersten Freitastenbedienung muss v min
unterschritten werden. Ab der zweiten Freitastenbedienung
wird v
Ausfall angezeigt, wenn v Ausfall ≤ der Geschwindigkeit
des PZB-Überwachungsprogramms und der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit ist. Für die Weiterfahrt als
signalgeführter Zug muss der Tf den Zug in jedem Fall bis
auf diese Geschwindigkeit abbremsen (siehe Absatz (4)
Tabelle 5).
(3) Als Ausfallweg wird der Weg nach einem LZB-
Übertragungsausfall im GB bis zum nächsten Hauptsignal
bezeichnet. Er wird nach der zweiten Freitastenbedienung
in der Zielentfernungsanzeige dargestellt, wenn wie in
Absatz (2) eine Ausfallgeschwindigkeit angezeigt wird. Die
Ausfallgeschwindigkeit wird so lange überwacht, bis der
Ausfallweg abgelaufen ist.
(4) Die Information für den Beginn des Übertragungsausfalles
erfolgt durch den LM „Prüf/Stör“ (wenn vorhanden) in
Dauerlicht. Bei der Verwendung von Textmeldungen wird
die Textmeldung „LZB-Störung“ angezeigt. Die
Ankündigung wird akustisch unterstützt (Bild 24).
Ausfall-
geschwindigkeit
Ausfallweg
Ablauf
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Bild 24 LZB-Übertragungsausfall - Störungsbeginn
Nach 3 s wird der LZB-Übertragungsausfall im GB
angezeigt (Bild 25):
- LM „Ü“ blinkt,
- akustische Unterstützung,
- Anzeige vZiel = „010“ bis „085“ (vmin),
- vSoll ablaufend (zeitabhängig),
- ZE dunkel,
- LM „Prüf/Stör“ (wenn vorhanden) zeigt Dauerlicht
oder,
- Textmeldungen „LZB-Übertragungsausfall“ und
„Freitaste betätigen“,
- die Anzeige einer Diagnosemeldung am MTD ist
möglich.
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Bild 25 LZB-Übertragungsausfall - Aufforderung zur
ersten Quittierung
Der Tf muss den LZB-Übertragungsausfall innerhalb 10 s
mit der Freitaste quittieren, der LM „Ü“ erlischt.
Bei unterlassener Quittierung wird v Soll auf 40 km/h
vermindert und ggf. eine LZB-Zwangsbremsung eingeleitet
(Bild 26).
Bild 26 LZB-Übertragungsausfall - Erste Freitasten-
quittierung nicht innerhalb von 10 s erfolgt
Der Tf muss die Quittierung nachholen.
Mit der ersten Quittierung bestätigt der Tf, dass er den
Übertragungsausfall wahrgenommen hat und alle Signale
beachtet (Bild 27).
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Ab vist ≤ 160 km/h muss der Tf die für die Weiterfahrt als
signalgeführter Zug zulässigen Geschwindigkeiten
beachten.
Hinweise:
Um hierauf hinzuweisen, wird in der Textmeldung auch auf
das Beachten des Fahrplans verwiesen.
Über die Weiterfahrt als signalgeführter Zug verständigt der
Tf den Fdl.
Der Tf muss die v ist auf eine unterhalb der in v Ziel
angezeigten Geschwindigkeit (vmin) vermindern.
Bild 27 LZB-Übertragungsausfall - Erste Freitasten-
quittierung innerhalb von 10 s erfolgt
Sobald der LM „85“ blinkt, kann der Tf sich durch eine
2. Quittierung mit der Freitaste aus der LZB-
Überwachungsbremskurve befreien (Bild 28).
Die Textmeldung „Abbremsen unter 85 km/h“ wird durch die
Textmeldung „Freitaste betätigen“ ersetzt. Die
Textmeldung „Signale und Fahrplan beachten“ bleibt bis zur
2. Quittierung erhalten.
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Bild 28 Befreiung aus der
LZB-Überwachungsbremskurve möglich
Mit der 2. Quittierung wird die PZB-Überwachung wirksam.
Der LM „Prüf/Stör“ (wenn vorhanden) sowie die
Textmeldungen „LZB-Übertragungsausfall“, „Freitaste
betätigen“ und „Signale und Fahrplan beachten“ erlöschen.
Es erfolgt eine Überlagerung mit der
Ausfallgeschwindigkeit. Die Anzeigen und Überwachungen
sind in der folgenden Tabelle dargestellt.
vAusfall < vPZB-Zugart und vFz
- ZE = Ausfallweg, LM „1000 Hz“ erlischt nach Ablauf des
Ausfallweges
- vZiel = vAusfall
vAusfall ist wirksam und wird überwacht, solange der LM
„1000 Hz“ leuchtet
vAusfall ≥ vPZB-Zugart und vFz
- ZE dunkel, LM „1000 Hz“ dunkel
- v
Ziel abgeschaltet
Die Weiterfahrt als signalgeführter Zug ist mit
Fahrplangeschwindigkeit möglich.
vSoll = 0
Tabelle 5: vAusfall
Bei der Verwendung von Textmeldungen wird die
überwachte Ausfallgeschwindigkeit mit „V-Überwachung“
und zugehöriger Geschwindigkeit angezeigt, z. B.
V-Überwachung 40 km/h
Der Ablauf der Führerraumanzeigen und
Bedienhandlungen ist als Beispiel „ohne Textmeldungen für
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eine Ausfallgeschwindigkeit von 60 km/h“ im Bild 29 (ohne
verdeckt erfolgte PZB-Beeinflussungen) dargestellt.
Bild 29 LZB-Übertragungsausfall (GB) mit einer
Ausfallgeschwindigkeit von 60 km/h
(5) Bei einem Übertragungsausfall im GB muss der Tf
beachten:
Ist nach der ersten Freitastenquittierung eine 1000-Hz- oder
500-Hz-Beeinflussung verdeckt erfolgt, so wird die
zugehörige PZB-Überwachungsfunktion mit der zweiten
Freitastenquittierung sofort aktiv und wirksam.
Verdeckt
erfolgte PZB-
Beeinflussung
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Hinweise:
Es erfolgt eine Überlagerung der PZB-Überwachungs-
geschwindigkeit mit der Ausfallgeschwindigkeit. Dabei wird
auf die kleinste dieser beiden Geschwindigkeiten
überwacht. Die Anzeige der Ausfallgeschwindigkeit und
des Ausfallweges erfolgt grundsätzlich, auch wenn die
PZB-Überwachungsgeschwindigkeit höher liegt.
Ist die Ausfallgeschwindigkeit geringer als die PZB-
Überwachungsgeschwindigkeit, so führt eine
Überschreitung der Ausfallgeschwindigkeit zur
Zwangsbremsung bis zum Stillstand.
LZB-Übertagungsausfall bei vZiel = „000“
(6) Die Information für den Beginn des Übertragungsausfalles
im Teilblockmodus (TB) erfolgt durch den LM „Prüf/Stör“
(wenn vorhanden) in Dauerlicht. Bei der Verwendung von
Textmeldungen wird die Textmeldung „LZB-Störung“
angezeigt. Die Ankündigung wird akustisch unterstützt
(Bild 24).
Nach 3 s wird der LZB-Übertragungsausfall im TB
angezeigt (Bild 25):
- LM „Ü“ blinkt,
- akustische Unterstützung,
- Anzeige v
Ziel = „000“,
- vSoll ablaufend nach 0 (zeitabhängig),
- ZE dunkel,
- LM „Prüf/Stör“ (wenn vorhanden) zeigt Dauerlicht
oder,
- Textmeldungen „LZB-Übertragungsausfall“ und
„Freitaste betätigen“,
- die Anzeige einer Diagnosemeldung am MTD ist
möglich.
Der Tf muss den LZB-Übertragungsausfall innerhalb 10 s
mit der Freitaste quittieren, der LM „Ü“ erlischt.
Bei unterlassener Quittierung wird v Soll auf 40 km/h
vermindert und ggf. eine LZB-Zwangsbremsung eingeleitet
(Bild 26).
Der Tf muss die Quittierung nachholen.
Mit der Quittierung bestätigt der Tf, dass er den
Übertragungsausfall wahrgenommen hat und alle Signale
beachtet (Bild 30).
Ablauf
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Ab vist ≤ 160 km/h muss der Tf die für die Weiterfahrt als
signalgeführter Zug zulässigen Geschwindigkeiten
beachten.
Bild 30 LZB-Übertragungsausfall -
Freitastenquittierung erfolgt
Die Textmeldung „Freitaste betätigen“ wird durch die
Textmeldung „Mit Betriebsbremsung anhalten“ ersetzt.
Der Tf muss den Zug anhalten und den Standort der Spitze
des Zuges feststellen.
Hinweis: Muss zum Feststellen des Standortes gemäß
Ril-Familie 408 vorgezogen werden und wird dabei über
einen GM 2000 Hz hinweggefahren, so wird eine PZB-
Zwangsbremsung bis zum Stillstand des Zuges wirksam,
auch wenn für den Tf noch nicht sichtbar auf Signalführung
und PZB-Überwachung umgeschaltet wurde.
Nach dem Anhalten blinkt der LM „Befehl 40“. Die
Weiterfahrt als signalgeführter Zug ist nur mit Befehl
zulässig.
Bei der Verwendung von Textmeldungen wird die
Textmeldung „Mit Betriebsbremsung anhalten“ durch die
Textmeldung „Fdl beteiligen“ ersetzt (Bild 31).
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Bild 31 LZB-Übertragungsausfall - nach
Freitastenquittierung und Stillstand
Nach Befehlserhalt muss der Tf die Befehlstaste für
mindestens 10 s betätigen, bis der LM „Befehl 40“ in
Dauerlicht übergeht (Bild 32).
Bild 32 LZB-Übertragungsausfall - Befehlstaste betätigt
Der LM „Prüf/Stör“ (wenn vorhanden) erlischt. Die
Textmeldungen „LZB-Übertragungsausfall“ und
„Fdl beteiligen“ werden durch die Textmeldung
„v-Überwachung 40 km/h“ ersetzt. Die Anzeige wird
akustisch unterstützt (wiederkehrend, 1 s akustisches
Signal, 3 s Pause).
Der LM „Befehl 40“ und die zugehörige Textmeldung
erlöschen nach ca. 50 m Fahrt. Die PZB-Überwachung wird
wirksam (Bild 33).
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Bild 33 LZB-Übertragungsausfall - Umschaltung auf
Signalführung und PZB-Überwachung
Der Ablauf der Führerraumanzeigen und
Bedienhandlungen ist als Beispiel „ohne Textmeldungen“
im Bild 34 (ohne verdeckt aufgenommene PZB-
Beeinflussungen) dargestellt.
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Bild 34 LZB-Übertragungsausfall mit v Ziel = „000“ -
Ablauf (ohne Textmeldungen)
(7) Bei einem Übertragungsausfall im TB muss der Tf
beachten:
Ist vor der Befehlstastenbedienung eine 1000-Hz- oder
500-Hz-Beeinflussung verdeckt erfolgt, so wird die
zugehörige PZB-Überwachungsfunktion, gleichzeitig mit
dem Übergang des LM „Befehl 40“ in Dauerlicht, aktiv und
wirksam.
verdeckt
erfolgte PZB-
Beeinflussung
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Weitere Unregelmäßigkeiten
(8) Bewegt sich der Zug in LZB-Führung um mehr als 3 m
entgegen der Fahrtrichtung, so wird eine LZB-
Zwangsbremsung eingeleitet, die nur mit der Freitaste
gelöst werden kann.
(9) Der Anhang 483.0202A02 enthält weitere Maßnahmen bei
Unregelmäßigkeiten/ Störungen unter LZB-Führung.
Bewegung
entgegen der
Fahrtrichtung
Maßnahmen laut
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