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contact: "einfachbahn@deutschebahn.com"
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DB InfraGO AG | Sitz: Frankfurt am Main | Registergericht: Frankfurt am Main
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HRB 50879 | USt-IdNr.: DE 199861757 | Vorsitz des Aufsichtsrats: Berthold Huber
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||
Vorstand: Dr. Philipp Nagl (Vorsitz), Jens Bergmann, Ingrid Felipe, Dr. Christian Gruß, Heike Junge-Latz, Heinz
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||
Siegmund, Ralf Thieme
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Nähere Informationen zur Datenverarbeitung der DB InfraGO AG finden Sie hier: www.dbinfrago.com/datenschutz
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DB InfraGO AG
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Zentrale
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Bauartverantwortung und
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Instandhaltungsmanagement
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Sicherungskomponenten und INA-Planung (I.IAI 45)
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||
Caroline-Michaelis-Straße 5-11
|
||
10115 Berlin
|
||
Deutschland
|
||
Michael Japke
|
||
michael.japke@deutschebahn.com
|
||
+49 30 297 57183
|
||
DB InfraGO AG | I.IAI 45
|
||
Caroline-Michaelis-Straße 5-11 | 10115 Berlin
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Zugangsberechtigte und Kunden der
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||
DB InfraGO AG
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14.12.2025
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Aktualisierung 1 der Richtlinie 483.0202 „LZB-Fahrzeugeinrichtungen bedienen;
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Führerraumanzeigen und Bedienung“ mit Inkraftsetzungsdatum zum 14.12.2025
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Sehr geehrte Damen und Herren,
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zum Datum der Inkraftsetzung der Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG (INB)
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2026 wird die Aktualisierung 1 der Richtlinie 483.0202 in Kraft gesetzt. Die Richtlinie 483.0202
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ist ein betrieblich-technisches Regelwerk mit verbindlich geltenden Bestimmungen für die
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Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der DB InfraGO AG.
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||
Beschreibungen streckenseitig nicht realisierter LZB-Aufträge sind im Bedienregelwerk
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entfallen.
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Zur Vermeidung der Doppelung sind die betrieblichen Regeln, die in der Richtlinien-Familie 408
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enthalten sind, in der Richtlinie 483.0202 entfallen.
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Die Beschreibung der Aufnahme in die LZB-Führung wurden mit den Regeln des Abschnittes 3
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Absatz (5) der Richtlinie 819.1322 (LZB; Spezifizierung für die Ausrüstung mit LZB L72CE)
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harmonisiert.
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Im Bedienregelwerk wird generell nach Anzeigen mit und ohne Textmeldungen unterschieden.
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Eine Unterscheidung ist notwendig, da es auch Fahrzeuge mit Multifunktionsdisplay (MFD)
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ohne die Realisierung von Textmeldungen gibt. Somit können Anzeigen ohne Textmeldungen
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nicht nur dem Modularen Führerraumanzeigegerät (MFA) zugeordnet werden.
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Die Regeln zum Abschalten der LZB-Fahrzeugeinrichtung wurden präzisiert. Damit kann die
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einzelne Weisungslage, zum Abschalten der LZB im führenden Fahrzeug bei allen Zügen, in
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denen Schwerwagen eingestellt worden sind, bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen
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entfallen.
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Die LZB-Fahrzeugeinrichtung ist allgemeingültig und bauformneutral beschrieben. Somit
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beschränkt sich der Regelungsumfang der LZB-Bedienrichtlinie auf die seitens des
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Infrastrukturbetreibers erforderlichen sowie allgemeingültigen und bauformneutral formulierten
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Bedienvorgaben. Alle darüber hinausgehenden bauform-, ausführungsvarianten- oder
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fahrzeugspezifischen Regelungssachverhalte sind künftig durch die
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Eisenbahnverkehrsunternehmen in eigener Verantwortung nach Maßgabe der ebenfalls zum
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14.12.2025 in Kraft tretenden Richtlinie 483.0200 zu regeln. In der zum 14.12.2025 in Kraft
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tretenden aktualisierten LZB-Bedienrichtlinie 483.0202 sind die bauform-/
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||
baureihenspezifischen Bezüge dementsprechend entfallen.
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Ferner wurden die die Bedienung der LZB-Fahrzeugeinrichtung betreffenden Inhalte aus der
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Ausnahmegenehmigung Nr. 02 (50 km/h bei gestörter PZB-Funktionalität) in die Richtlinie
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483.0202 eingearbeitet.
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Mit der Aktualisierung 1 erfolgen im Wesentlichen folgende Änderungen:
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Abschnitt 1:
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Der Abschnitt 1 enthält detaillierte Regelungen zum Geltungsbereich. Es werden nur LZB-
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Fahrzeugeinrichtungen mit CIR-ELKE-Funktionalität (CE) beschrieben.
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Es erfolgt eine Abgrenzung zur neuen Richtlinie 483.0200 und den entsprechenden
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Vorgaben des Eisenbahnverkehrsunternehmens.
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Die Unterscheidung nach Anzeigen mit und ohne Textmeldung wird getroffen, wobei
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Anzeigen mit Textmeldung ausschließlich am Multifunktionsdisplay (MFD) erkennbar sind.
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||
Im Zusammenhang mit Meldungen von Störungen an der LZB-Fahrzeugeinrichtung werden
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neu die Begriffe „betriebsleitende Stelle“ und „auftraggebende Stelle“ verwendet.
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Abschnitt 2:
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Die bauformspezifischen Aufbauschemen der LZB-Fahrzeugeinrichtung entfallen. Für das
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allgemeine Aufbauschema wird auf Abschnitt 4 Absatz (2) der Richtlinie 483.0201
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verwiesen. Die Regelungen zur PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung, Bremswirkgruppe,
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Wegmessung und Antennen wurden aus dem Abschnitt 2.4 in den Abschnitt 4
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Absätze (3) – (6) der Richtlinie 483.0201 überführt und angepasst.
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Der Abschnitt 2 enthält Anpassungen zu den Bedienelementen und zu den Leuchtmeldern.
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Die Beschreibungen zum LZB-Nothalt und zum LZB-Auftrag „Stromabnehmer senken“ sind
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entfallen.
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Neu aufgenommen wurden die Auflistung und die Beschreibung der wesentlichen
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Textmeldungen für den LZB-Betrieb.
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Abschnitt 3:
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Zur Vorbereitung der LZB-Fahrzeugeinrichtung wird auf Abschnitt 12 der Richtlinie
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483.0101 verwiesen.
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Abschnitt 4:
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Am Einfahrort (in die LZB) nehmen LZB-Fahrzeug- und LZB-Streckeneinrichtung den
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Informationsaustausch auf. Die Aufnahme in die LZB ist mit Hellschaltung der
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Führungsgrößen abgeschlossen und somit beginnt die LZB-Führung in der Regel erst,
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wenn der Zug an einem Hauptsignal oder Blockkennzeichen vorbeigefahren ist. Ergibt sich
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aus der betrieblichen Aufgabenstellung die Notwendigkeit, den Zug früher in die LZB
|
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aufzunehmen, so beginnt die LZB-Führung bereits nach Vorbeifahrt an einem definierten
|
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Einschaltpunkt (LZB-Ein-Punkt). Dieser liegt dann vor dem nächsten Hauptsignal oder
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||
Blockkennzeichen. Die streckenseitige Realisierung findet Berücksichtigung im
|
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Bedienregelwerk.
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||
Zu den Anzeigebildern werden im Text neu die entsprechenden Textmeldungen
|
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beschrieben.
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Es sind alle Vorgaben zum LZB-Nothalt entfallen, da sich diese nur auf die Bauform LZB
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L72 (nicht CE) beziehen.
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Es sind die Vorgaben zum LZB-Auftrag „Stromabnehmer senken“ entfallen. Er wird
|
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streckenseitig nicht realisiert.
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||
Die betrieblichen Regelungen zu Geschwindigkeitseinschränkungen, zum Fahren auf Sicht
|
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und zur Nichtgeltung von dunkel geschalteten Hauptsignalen bis zum Erlöschen des
|
||
Leuchtmelders „Ü“ sind entfallen, da sie in der Richtlinienfamilie 408 enthalten sind.
|
||
Des Weiteren sind die Bedienvorgaben zur Automatischen Fahr- und Bremssteuerung
|
||
entfallen. Diesbezüglich wird auf die Richtlinie 483.0200 verwiesen.
|
||
Abschnitt 5:
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||
In die Auflistung, wann die LZB-Fahrzeugeinrichtung mit dem LZB-Störschalter
|
||
abgeschaltet werden muss, wurde der Spiegelstrich „wenn im Zug Schwerwagen eingestellt
|
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sind“ neu aufgenommen. Die vormals gültige einzelne Weisungslage bei den
|
||
Eisenbahnverkehrsunternehmen kann entfallen.
|
||
Blinkt der Leuchtmelder „Befehl 40“ nach dem Aktivschalten der LZB-Fahrzeugeinrichtung,
|
||
so wird für die weitere Verfahrensweise nach dem Aktivschalten innerhalb oder außerhalb
|
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des Linienleiterschleifenbereiches unterschieden.
|
||
Für die Weiterfahrt als signalgeführter Zug nach dem dauerhaften Ausschalten der LZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung innerhalb des Linienleiterschleifenbereiches erfolgte die Einarbeitung
|
||
der Ausnahmegenehmigung Nr. 02 (50 km/h bei gestörter PZB-Funktionalität).
|
||
Abschnitt 6:
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||
Die Vorgaben zum LZB-Übertragungsausfall bezüglich der Bauform LZB L72 (nicht CE)
|
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sind entfallen. Die Vorgaben zur CE-Funktionalität wurden präzisiert.
|
||
Zu den Anzeigebildern werden im Text neu die entsprechenden Textmeldungen
|
||
beschrieben.
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||
Für die Weiterfahrt als signalgeführter Zug nach dem LZB-Übertragungsausfall ohne
|
||
Mitwirkung des Fahrdienstleiters ist die betriebliche Regel entfallen, da sie in der
|
||
Richtlinien-Familie 408 enthalten ist.
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Seite 4 von 4
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||
Anhang 483.0202A01
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Es sind die Beschreibungen
|
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zu den betrieblichen Regeln,
|
||
zur Bauform LZB L72 (nicht CE) inklusive LZB-Nothalt,
|
||
zum LZB-Auftrag „Stromabnehmer senken“,
|
||
zur Automatischen Fahr- und Bremssteuerung
|
||
entfallen.
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||
Anhang 483.0202A02
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||
Der Anhang 483.0202A02 wurde neu in 3 Tabellen (Umgang mit Störungen, Beschreibung
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||
der Maßnahmen, Beschreibung der Auswirkung/ Folge) gegliedert.
|
||
Es sind die baureihenspezifischen Besonderheiten entfallen.
|
||
Die betriebsleitende Stelle und die auftraggebende Stelle werden berücksichtigt.
|
||
Die Ausnahmegenehmigung Nr. 02 (50 km/h bei gestörter PZB-Funktionalität) findet bei
|
||
den Auswirkungen Berücksichtigung.
|
||
Anhang 483.0202A03
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||
Es sind die Beschreibungen zur Bauform LZB L72 (nicht CE) entfallen.
|
||
Das LZB-Ende vor dem Halt zeigenden Hauptsignal wurde als Ausnahme gekennzeichnet.
|
||
Zur weitergehenden Information kann die Synopse zur Aktualisierung 1 der Richtlinie 483.0202
|
||
über die E-Mail-Adresse ZZS-Systembetreuung@deutschebahn.com angefragt und bezogen
|
||
werden.
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|
||
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||
Mit freundlichen Grüßen
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||
DB InfraGO AG
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i. V. i. A.
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||
Dr. Clemens Fuhrmann Michael Japke
|
||
|
||
Michael Japke
|
||
Digital unterschrieben von
|
||
Michael Japke
|
||
Datum: 2024.12.03 15:23:36
|
||
+01'00'
|
||
Clemens
|
||
Fuhrma
|
||
nn
|
||
Digital
|
||
unterschrieben
|
||
von Clemens
|
||
Fuhrmann
|
||
Datum: 2024.12.04
|
||
06:57:38 +01'00'
|
||
|
||
Richtlinie
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
|
||
Führerraumanzeigen und Bedienung
|
||
483.0202
|
||
Seite 1
|
||
|
||
Fachautor: I.IAI 45 | Michael Japke | michael.japke@deutschebahm.com Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Inhaltsverzeichnis
|
||
1 Geltungsbereich .................................................................. 2
|
||
2 Führerraumanzeigen und Bedienelemente ......................... 3
|
||
3 Vorbereitung der LZB-Fahrzeugeinrichtung ...................... 14
|
||
4 Bedienen während der Fahrt ............................................. 14
|
||
5 Abschalten/ Ausschalten im Betrieb .................................. 29
|
||
6 Unregelmäßigkeiten im Betrieb ......................................... 32
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
|
||
Führerraumanzeigen und Bedienung
|
||
483.0202
|
||
Seite 2
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
1 Geltungsbereich
|
||
(1) Die Richtlinie (Ril) 483.0202 enthält Vorgaben für das
|
||
Bedienen einer LZB-Fahrzeugeinrichtung und gilt für
|
||
Triebfahrzeugführer (Tf), die mit Fahrzeugen unter LZB-
|
||
Überwachung, LZB-geführt, auf den Schienenwegen der
|
||
DB InfraGO AG, Geschäftsbereich Fahrweg verkehren.
|
||
(2) Als LZB-Fahrzeugeinrichtung im Sinne der Ril 483.0202 gilt
|
||
eine PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung, die ggf. über ein
|
||
Spezifisches Transmissions-Modul (STM) in die ETCS-
|
||
Fahrzeugeinrichtung eingebunden ist.
|
||
(3) Die Ril 483.0202 bezieht sich auf LZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtungen mit CIR-ELKE-Funktionalität.
|
||
(4) Die Ril 483.0202 gilt nur in Verbindung mit der Ril 483.0201
|
||
„LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Allgemeiner Teil“ und
|
||
der Ril 483.0101 „PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen“.
|
||
(5) Die in dieser Ril enthaltenen Darstellungen von
|
||
Führerraumanzeigen sind aus Gründen der
|
||
Übersichtlichkeit grundsätzlich nur in der PZB-Zugart „O“
|
||
veranschaulicht, gelten aber sinngemäß auch für die PZB-
|
||
Zugarten „M“ und „U“.
|
||
(6) In dieser Ril werden die Führerraumanzeigen und das
|
||
Bedienen der LZB-Fahrzeugeinrichtung beschrieben.
|
||
(7) Ergänzende Vorgaben des
|
||
Eisenbahnverkehrsunternehmens (EVU) gemäß der
|
||
Ril 483.0200 gelten vorrangig zu den Vorgaben dieser Ril.
|
||
(8) In dieser Ril wird nach Anzeigen mit und ohne Textmeldung
|
||
unterschieden. Anzeigen mit Textmeldung erscheinen
|
||
ausschließlich am Multifunktionsdisplay (MFD), Anzeigen
|
||
ohne Textmeldung am Modularen Führerraumanzeigegerät
|
||
(MFA) oder MFD.
|
||
(9) In dieser Ril wird im Zusammenhang mit Meldungen von
|
||
Störungen an der LZB-Fahrzeugeinrichtung der Begriff
|
||
„betriebsleitende Stelle“ verwendet. Er bezeichnet je nach
|
||
Situation eine der Stellen des
|
||
Eisenbahninfrastrukturunternehmens, welche den Betrieb
|
||
im zugeordneten Streckennetz koordinieren, disponieren
|
||
und steuern. Die konkret zu verständigende Stelle ist in den
|
||
betrieblichen Regelwerken (Ril-Familie 408 u. a.)
|
||
festgelegt.
|
||
(10) In dieser Richtlinie wird im Zusammenhang mit Meldungen
|
||
von technischen Unregelmäßigkeiten und Störungen an der
|
||
LZB-Fahrzeugeinrichtung der Begriff „auftraggebende
|
||
Stelle“ verwendet. Die auftraggebende Stelle ist diejenige
|
||
Geltungsbereich
|
||
LZB-Fahrzeug-
|
||
einrichtung
|
||
CIR-ELKE
|
||
Ril 483.0101
|
||
Ril 483.0201
|
||
PZB-Zugart „O“
|
||
Inhalt
|
||
Vorgaben des
|
||
EVU
|
||
Anzeigen
|
||
Begriff „be-
|
||
triebsleitende
|
||
Stelle“
|
||
Auftraggebende
|
||
Stelle
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
|
||
Führerraumanzeigen und Bedienung
|
||
483.0202
|
||
Seite 3
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Stelle des Eisenbahnverkehrsunternehmens, welche dem
|
||
Triebfahrzeugführer fachliche Anweisungen und Aufträge
|
||
erteilt.
|
||
2 Führerraumanzeigen und Bedienelemente
|
||
(1) Mittels Führerraumanzeigen wird der Tf über
|
||
- Sollgeschwindigkeit,
|
||
- Istgeschwindigkeit,
|
||
- Zielgeschwindigkeit,
|
||
- Zielentfernung,
|
||
- sonstige Aufträge zur Steuerung der Zugfahrt,
|
||
- Betriebszustände der LZB
|
||
informiert.
|
||
(2) Führerraumanzeigen können über ein MFA oder ein MFD
|
||
ausgegeben werden.
|
||
Im Bild 1 ist der Aufbau eines MFA 7 und im Bild 2 der eines
|
||
MFA 20 in schematischer Form dargestellt.
|
||
Bild 1 Aufbauschema MFA 7
|
||
|
||
Führerraum-
|
||
anzeigen
|
||
MFA/ MFD
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
|
||
Führerraumanzeigen und Bedienung
|
||
483.0202
|
||
Seite 4
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bild 2 Aufbauschema MFA 20
|
||
|
||
Bild 3 zeigt die Darstellungsprinzipien der
|
||
Führerraumanzeigen im MFD.
|
||
Bild 3 Führerraumanzeigen im MFD
|
||
|
||
Hinweis: Darüber hinaus können bei bestimmten
|
||
Fahrzeugen bei Störungen des MFA/ MFD die Anzeigen im
|
||
Maschinentechnischen Display (MTD) mittels einer MFA/
|
||
MFD-Ersatzanzeige dargestellt werden.
|
||
(3) Die Sollgeschwindigkeit (v
|
||
Soll), die Zielgeschwindigkeit (vZiel)
|
||
und die Zielentfernung (ZE) werden unter LZB-Führung als
|
||
Führungsgrößen bezeichnet.
|
||
(4) vSoll entspricht der zulässigen Geschwindigkeit eines LZB-
|
||
geführten Zuges. Sie wird durch ein auf der Spitze
|
||
stehendes rotes Dreieck angezeigt (Bild 3).
|
||
|
||
Führungs-
|
||
größen
|
||
vSoll
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
|
||
Führerraumanzeigen und Bedienung
|
||
483.0202
|
||
Seite 5
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Hinweis: Im MFA wird eine rote Zeigerspitze verwendet.
|
||
(5) vZiel zeigt bei Wechsel zu niedrigeren Geschwindigkeiten die
|
||
am Zielpunkt (nach Ablauf der ZE) zu erwartende v Soll an
|
||
(Schrittweite 10 km/h).
|
||
Die Anzeige v Ziel wird durch eine Schnarre akustisch
|
||
unterstützt.
|
||
Bei der Ankündigung eines LZB-Halts zeigt vZiel „000“.
|
||
(6) Die ZE zeigt die Entfernung bis zum Ort des für den
|
||
Fahrtverlauf maßgebenden Geschwindigkeitswechsels
|
||
(Zielpunkt) an. Die maximale ZE ist abhängig von den
|
||
Einstellwerten "Maximal zulässige Geschwindigkeit des
|
||
Zuges" (VMZ) und "Bremshundertstel" (BRH), (Tabelle 1).
|
||
BRH
|
||
VMZ (km/h)
|
||
10 – 100 110 – 160 170 – 200 210 – 300
|
||
60 7000 9900 / /
|
||
70 - 240 4000 7000 9900 –
|
||
13000
|
||
Tabelle 1: Maximale Zielentfernung (m)
|
||
Hinweise:
|
||
Auf bestimmten Strecken wird eine ZE von 13000 m
|
||
unabhängig von den Einstellwerten angezeigt, wenn von
|
||
der LZB kein geschwindigkeitseinschränkender Zielpunkt
|
||
erkannt wird.
|
||
Ansonsten wird die Entfernung bis zu dem nächsten
|
||
geschwindigkeitseinschränkenden Zielpunkt angezeigt.
|
||
Dieser kann auch größer als 13000 m sein.
|
||
(7) Die Istgeschwindigkeit (v
|
||
ist) entspricht der vom Zug
|
||
gefahrenen Geschwindigkeit.
|
||
(8) Die Leuchtmelder (LM) sind dunkel, zeigen Dauer- oder
|
||
Blinklicht (Bild 4). Sie sind entweder blau, gelb, rot oder
|
||
weiß.
|
||
(9) Bestimmte Führerraumanzeigen werden durch
|
||
- eine Schnarre oder
|
||
- eine Hupe bzw.
|
||
- eine Sprachausgabe
|
||
akustisch unterstützt.
|
||
vZiel
|
||
ZE
|
||
Ist-
|
||
geschwindigkeit
|
||
Leuchtmelder
|
||
Akustische
|
||
Unterstützung
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
|
||
Führerraumanzeigen und Bedienung
|
||
483.0202
|
||
Seite 6
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bild 4 Darstellung der LM (z. B. LM „Ü“)
|
||
|
||
Bestimmte Anzeigen muss der Tf durch eine
|
||
Bedienhandlung quittieren. Welche Bedienhandlung der Tf
|
||
im konkreten Fall durchführen muss, ist im Abschnitt 4 und
|
||
im Anhang 483.0202A01 situationsbezogen beschrieben.
|
||
Die Tabelle 2 enthält eine Übersicht der LM und deren
|
||
Bedeutung.
|
||
LM
|
||
+ akustische
|
||
Unterstützung
|
||
Bedeutung/ Hinweis
|
||
|
||
- LZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||
betriebsbereit
|
||
|
||
- LZB-Fahrzeugeinrichtung nicht
|
||
betriebsbereit
|
||
- Einstellen der Nullstellung
|
||
(Fahrtrichtungsschaltung in Stellung
|
||
„0“)
|
||
- Einstellwert BRH kleiner als 60
|
||
- LZB mit Störschalter abgeschaltet
|
||
|
||
|
||
- LZB-Führung (LM außerhalb des MFD)
|
||
|
||
- keine LZB-Führung
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
|
||
Führerraumanzeigen und Bedienung
|
||
483.0202
|
||
Seite 7
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
LM
|
||
+ akustische
|
||
Unterstützung
|
||
Bedeutung/ Hinweis
|
||
|
||
+ akustische Unterstützung
|
||
- LZB-Ende-Ankündigung
|
||
- Übergang von LZB-Führung in
|
||
Signalführung und PZB-Überwachung,
|
||
- wird bei Verwendung von
|
||
Textmeldungen durch diese ersetzt
|
||
|
||
- LZB-Ende quittiert
|
||
- wird bei Verwendung von
|
||
Textmeldungen durch diese ersetzt
|
||
|
||
- im Stillstand bei LZB-
|
||
Übertragungsausfall mit vZiel = „000“
|
||
- nach Abschalten der LZB im
|
||
Teilblockmodus
|
||
- nach kurzzeitigem Ausschalten der
|
||
LZB im Teilblockmodus
|
||
- BRH < 60 im Teilblockmodus
|
||
eingestellt
|
||
- nach vorübergehender Einstellung der
|
||
Fahrtrichtung „R“ (und wieder in
|
||
Fahrtrichtung„ V“ im Teilblockmodus)
|
||
|
||
+ akustische Unterstützung
|
||
- die Befehlstaste wurde erfolgreich
|
||
bedient, zulässige Geschwindigkeit
|
||
höchstens 40 km/h
|
||
- Grundstellungsüberwachung der
|
||
Wachsamkeitstaste, Freitaste und
|
||
Befehlstaste in Verbindung mit LM
|
||
„Prüf/Stör“ (wenn vorhanden)
|
||
|
||
+ akustische Unterstützung
|
||
- LZB-Ersatzauftrag
|
||
|
||
+ akustische Unterstützung
|
||
- LZB-Gegengleisfahrauftrag
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
|
||
Führerraumanzeigen und Bedienung
|
||
483.0202
|
||
Seite 8
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
LM
|
||
+ akustische
|
||
Unterstützung
|
||
Bedeutung/ Hinweis
|
||
|
||
+ akustische Unterstützung
|
||
- LZB-Vorsichtauftrag
|
||
|
||
+ akustische Unterstützung
|
||
- LZB-Vorsichtauftrag quittiert
|
||
|
||
+ akustische Unterstützung
|
||
- LZB-Halt wurde überfahren
|
||
Weiterfahrt auf Befehl
|
||
|
||
+ akustische Unterstützung
|
||
- LZB-Zwangsbremsung
|
||
|
||
+ akustische Unterstützung
|
||
- Bremseinsatzpunkt erwarten
|
||
|
||
+ akustische Unterstützung
|
||
- Geschwindigkeitsüberschreitung
|
||
|
||
- Befreiung aus der
|
||
Überwachungsbremskurve bei LZB-
|
||
Übertragungsausfall ohne Mitwirkung
|
||
des Fdl möglich
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
|
||
Führerraumanzeigen und Bedienung
|
||
483.0202
|
||
Seite 9
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
LM
|
||
+ akustische
|
||
Unterstützung
|
||
Bedeutung/ Hinweis
|
||
|
||
- Anzeige bei LZB-Übertragungsausfall
|
||
ohne Beteiligung des Fdl und
|
||
überwachter Ausfallgeschwindigkeit
|
||
(nach 2. Quittierung)
|
||
|
||
- Einstellen der Fahrtrichtung „R“
|
||
- Druckabsenkung in der
|
||
Hauptluftleitung (HL), (kleiner 3,0 bar)
|
||
- PZB mit Störschalter abgeschaltet
|
||
- wird bei Verwendung von
|
||
Textmeldungen durch diese ersetzt
|
||
|
||
+ akustische Unterstützung
|
||
- LZB-Auftrag: „Hauptschalter aus“
|
||
|
||
- Ersatzzugdaten sind wirksam (LM
|
||
„Prüf/Stör“ blinkt, wenn vorhanden)
|
||
- bei Verwendung von Textmeldungen
|
||
leuchtet nur der LM, der der PZB-
|
||
Zugart entspricht,
|
||
|
||
(wenn vorhanden)
|
||
- LZB-Übertragungsausfall
|
||
- LZB-Halt überfahren
|
||
- Störungssammelmeldung für
|
||
Störungen der LZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung (bei Störungen
|
||
während der Fahrt leuchtet der LM nur
|
||
für 10 s auf)
|
||
|
||
(wenn vorhanden)
|
||
- Aufforderung zum Einstellen der
|
||
Zugdaten, wenn gleichzeitig der LM
|
||
der entsprechenden PZB-Zugart blinkt
|
||
- wenn zusätzlich die 3 LM der PZB-
|
||
Zugarten leuchten, sind die
|
||
Ersatzzugdaten wirksam
|
||
- LZB mit Störschalter abgeschaltet
|
||
Tabelle 2: Darstellung der LM und deren Bedeutung
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
|
||
Führerraumanzeigen und Bedienung
|
||
483.0202
|
||
Seite 10
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
(10) Farbig hinterlegte Textmeldungen im MFD unterstützen
|
||
den Tf bei der Bedienung der LZB-Fahrzeugeinrichtung und
|
||
ergänzen zumeist die Leuchtmelderanzeigen.
|
||
In einigen Fällen wird anstelle einer Leuchtmelderanzeige
|
||
eine entsprechende Textmeldung angezeigt (siehe
|
||
Hinweise Tabelle 2).
|
||
Einige Textmeldungen werden nur bis zu einer bestimmten
|
||
Geschwindigkeit bzw. nur für eine bestimmte Zeit
|
||
angezeigt.
|
||
Textmeldungen werden im MFD unterhalb der LM
|
||
angezeigt. Sie können nur dauerhaft leuchten.
|
||
Bei der Ausgabe mehrerer Textmeldungen in einem
|
||
Anzeigebild werden diese von oben nach unten
|
||
grundsätzlich in der Reihenfolge:
|
||
1. Ursache
|
||
2. Auswirkung
|
||
3. Handlungsaufforderung
|
||
sortiert.
|
||
Tabelle 3 führt die wesentlichen Textmeldungen für den
|
||
LZB-Betrieb auf.
|
||
Liste möglicher Textmeldungen
|
||
Zwangsbremsung
|
||
LZB-Halt überfahren
|
||
Geschwindigkeitsüberschreitung
|
||
V-Überwachung 150 km/h
|
||
V-Überwachung 140 km/h
|
||
V-Überwachung 130 km/h
|
||
V-Überwachung 120 km/h
|
||
V-Überwachung 110 km/h
|
||
V-Überwachung 100 km/h
|
||
V-Überwachung 90 km/h
|
||
V-Überwachung 85 km/h
|
||
V-Überwachung 80 km/h
|
||
V-Überwachung 70 km/h
|
||
V-Überwachung 55 km/h
|
||
Textmeldungen
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
|
||
Führerraumanzeigen und Bedienung
|
||
483.0202
|
||
Seite 11
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Liste möglicher Textmeldungen
|
||
V-Überwachung 50 km/h
|
||
V-Überwachung 45 km/h
|
||
V-Überwachung 40 km/h
|
||
V-Überwachung 35 km/h
|
||
V-Überwachung 25 km/h
|
||
V-Überwachung 20 km/h
|
||
V-Überwachung 10 km/h
|
||
LZB-Ende
|
||
LZB-Vorsichtauftrag
|
||
LZB-Ersatzauftrag
|
||
LZB-Gegengleisfahrauftrag
|
||
LZB-Übertragungsausfall
|
||
LZB mit Störschalter abgeschaltet
|
||
LZB-Störung
|
||
LZB-Nachfahrauftrag
|
||
Rückwärts aufgeriegelt
|
||
PZB/LZB-Luftabsperrhahn zu
|
||
Ggf. weitere Stromabn. beachten
|
||
BRH < 60 eingegeben
|
||
Fdl beteiligen
|
||
Mit Betriebsbremsung anhalten
|
||
Hauptschalter einschalten
|
||
Hauptschalter ausschalten
|
||
Wachsamkeitstaste betätigen
|
||
Freitaste betätigen
|
||
Zugdaten eingeben
|
||
Abbremsen unter 85 km/h
|
||
Abbremsen unter 80 km/h
|
||
Abbremsen unter 70 km/h
|
||
Abbremsen unter 60 km/h
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
|
||
Führerraumanzeigen und Bedienung
|
||
483.0202
|
||
Seite 12
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Liste möglicher Textmeldungen
|
||
Abbremsen unter 55 km/h
|
||
Abbremsen unter 50 km/h
|
||
Abbremsen unter 40 km/h
|
||
Abbremsen unter 30 km/h
|
||
Abbremsen unter 10 km/h
|
||
Signale und Fahrplan beachten
|
||
Geschwindigkeitswechsel
|
||
Grunddaten wirksam
|
||
Wirksame Zugdaten
|
||
Ersatzzugdaten wirksam
|
||
Bremseinsatzpunkt erwarten
|
||
PZB mit Störschalter abgeschaltet
|
||
PZB-Störbetrieb aktiv
|
||
Tabelle 3: Liste der Textmeldungen
|
||
Hinweis: Mit aktiviertem PZB-Störbetrieb (durch
|
||
selbsttätige Aktivierung der Fahrzeugeinrichtung oder
|
||
durch Abschaltung mit dem PZB-Störschalter, siehe Ril
|
||
483.0101) ist ein LZB-geführtes Fahren weiterhin möglich.
|
||
(11) Ein Auszug häufig vorkommender
|
||
Leuchtmelderkombinationen mit oder ohne Textmeldungen
|
||
sowie zugehöriger akustischer Signale ist im Anhang
|
||
483.0202A01 zusammenfassend dargestellt.
|
||
|
||
483.0202A01
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
|
||
Führerraumanzeigen und Bedienung
|
||
483.0202
|
||
Seite 13
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
(12) Eine Übersicht der Bedienelemente enthält Tabelle 4.
|
||
Bedienelement Zweck
|
||
Wachsamkeitstaste Quittierung LZB-Gegengleisfahrauftrag
|
||
Freitaste Quittierung:
|
||
- LZB-Ende-Verfahren
|
||
- LZB-Vorsichtauftrag
|
||
- LZB-Übertragungsausfall
|
||
Wachsamkeits- und
|
||
Freitaste
|
||
Anzeige der wirksamen Zugdaten
|
||
Befehlstaste Weiterfahrt mit Befehl:
|
||
- bei LZB-Halt
|
||
- nach Überfahren des LZB-Halts
|
||
- nach LZB-Übertragungsausfall mit
|
||
vZiel = „000“
|
||
- nach Abschalten oder kurzzeitigem
|
||
Ausschalten der LZB im
|
||
Teilblockmodus
|
||
LZB-Störschalter Abschalten der LZB-Funktionalität der
|
||
LZB-Fahrzeugeinrichtung im Stillstand:
|
||
- bei Störungen
|
||
- wenn es angeordnet wird
|
||
- nach Abschnitt 5 Absatz (1)
|
||
Hinweis: Bei abgeschalteter LZB-
|
||
Funktionalität bleibt die PZB verfügbar.
|
||
PZB/LZB-
|
||
Hauptschalter
|
||
(kann
|
||
fahrzeugabhängig
|
||
anders benannt sein)
|
||
Ausschalten der LZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung im Stillstand:
|
||
- bei Störungen
|
||
- wenn es angeordnet wird
|
||
- nach Abschnitt 5 Absatz (6)
|
||
Hinweis: Zur Weiterfahrt sind die
|
||
Maßnahmen nach Abschnitt 5
|
||
Absatz (5) zu beachten.
|
||
PZB/LZB-
|
||
Luftabsperrhahn
|
||
(fahrzeugabhängig)
|
||
LZB-Bremswirkgruppe bei
|
||
ausgeschalteter LZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung und wirksamer
|
||
Zwangsbremsung absperren
|
||
Hinweis: Zur Weiterfahrt sind die
|
||
Maßnahmen nach Abschnitt 5
|
||
Absatz (5) zu beachten.
|
||
Bedienelemente
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
|
||
Führerraumanzeigen und Bedienung
|
||
483.0202
|
||
Seite 14
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bedienelement Zweck
|
||
Schalter „PZB/LZB-
|
||
Überbrückung
|
||
Bremse“
|
||
(fahrzeugabhängig,
|
||
kann anders benannt
|
||
und realisiert sein)
|
||
Zur Weiterfahrt bei ausgeschalteter
|
||
LZB-Fahrzeugeinrichtung wird die
|
||
Schnellbremsschleife (SBS)
|
||
geschlossen).
|
||
Tabelle 4: Bedienelemente
|
||
3 Vorbereitung der LZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung
|
||
Zur Vorbereitung der LZB-Fahrzeugeinrichtung gelten die
|
||
Vorgaben in Abschnitt 12 der Ril 483.0101 (Hinweis:
|
||
inklusive der Vorgaben, welche Zugdaten einzugeben
|
||
sind).
|
||
4 Bedienen während der Fahrt
|
||
(1) Für die Aufnahme in die LZB-Führung sind keine
|
||
Bedienhandlungen erforderlich. Die LZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung schaltet selbsttätig von Signalführung
|
||
und PZB-Überwachung auf LZB-Führung um.
|
||
Die Aufnahme ist abgeschlossen, wenn die LM "Ü" und "B"
|
||
Dauerlicht zeigen, die Führungsgrößen angezeigt werden
|
||
und die PZB-LM "85", "70" und "55" dunkel sind (Bild 5).
|
||
Die Abweichung bei wirksamen Ersatzzugdaten ist im
|
||
Anhang 483.0202A01 dargestellt.
|
||
Bild 5 LZB-Führung - Grundbild
|
||
|
||
(2) Die Aufnahme in die LZB-Führung kann an folgenden Orten
|
||
erfolgen:
|
||
a) am Beginn einer LZB-Strecke,
|
||
b) an seitlichen Einfahrten mit einer Anfangsschleife,
|
||
Vorbereitung
|
||
Aufnahme in die
|
||
LZB-Führung
|
||
Orte der
|
||
LZB-Aufnahme
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
|
||
Führerraumanzeigen und Bedienung
|
||
483.0202
|
||
Seite 15
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
c) am Bereichskennungswechsel (BKW).
|
||
Diese Orte sind durch ein LZB-Bereichskennzeichen ge-
|
||
kennzeichnet.
|
||
Bei Zügen, die auf einem Gleis mit Linienleiter beginnen
|
||
bzw. bei Einschaltung der LZB-Fahrzeugeinrichtung auf
|
||
einem Gleis mit Linienleiter, erfolgt die Aufnahme erst am
|
||
nachfolgenden BKW.
|
||
Nach einem LZB-Übertragungsausfall ist die erneute
|
||
Aufnahme in die LZB-Führung nur an einem BKW möglich,
|
||
d. h., es werden erst dann wieder der LM "Ü" und die
|
||
Führungsgrößen angezeigt.
|
||
Hinweise:
|
||
Die Aufnahme in die LZB- Führung erfolgt in der Regel erst
|
||
nach Vorbeifahrt des Zuges am folgenden Hauptsignal bzw.
|
||
Blockkennzeichen.
|
||
Die Aufnahme in die LZB-Führung kann auch an speziell
|
||
projektierten „LZB-Ein-Punk ten“ erfolgen. Diese liegen
|
||
dann vor dem folgenden Hauptsignal bzw.
|
||
Blockkennzeichen.
|
||
(3) Zugdaten, die sich ändern, muss der Tf im Stillstand neu
|
||
eingeben.
|
||
(4) Bei Fahrten mit LZB gelten die Führerraumanzeige mit
|
||
Anzeigen der Führungsgrößen (v
|
||
Soll, v Ziel, ZE), die
|
||
Leuchtmelder sowie die Textmeldungen im MFD. Diese
|
||
übermitteln folgende Aufträge zur Steuerung der Zugfahrt:
|
||
- LZB-Fahrt,
|
||
- LZB-Halt,
|
||
- LZB-Ende (beim Übergang von LZB-Führung in
|
||
Signalführung und PZB-Überwachung),
|
||
- LZB-Gegengleisfahrauftrag,
|
||
- LZB-Ersatzauftrag,
|
||
- LZB-Vorsichtauftrag,
|
||
- LZB-Nachfahrauftrag,
|
||
- LZB-Auftrag „Hauptschalter aus“ und
|
||
- zur Geschwindigkeitsregelung.
|
||
(5) In LZB-Führung bedeutet die Anzeige
|
||
v
|
||
Soll > 0 km/h → LZB-Fahrt, vZiel und ZE werden angezeigt.
|
||
(6) Bei einem Geschwindigkeitswechsel ändert sich vSoll.
|
||
Änderung der
|
||
Zugdaten
|
||
Steuerung der
|
||
Zugfahrt
|
||
LZB-Fahrt
|
||
Geschwindig-
|
||
keitswechsel
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
|
||
Führerraumanzeigen und Bedienung
|
||
483.0202
|
||
Seite 16
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Der Wechsel zu einer niedrigeren Geschwindigkeit wird
|
||
durch die Änderung der Anzeigen vZiel und ZE angekündigt.
|
||
Die Änderung wird durch Ertönen der Schnarre eingeleitet.
|
||
Bei der Verwendung von Textmeldungen wird zusätzlich die
|
||
Textmeldung „Geschwindigkeitswechsel“ angezeigt
|
||
(Bild 6).
|
||
Bild 6 Geschwindigkeitswechsel zu niedriger
|
||
Geschwindigkeit
|
||
|
||
Anschließend wird über v Soll der Bremsverlauf angegeben,
|
||
wobei der LM "G" mit Dauerlicht und die Schnarre
|
||
zeitgerecht zum Bremsen auffordern, sofern v
|
||
ist weniger als
|
||
30 km/h unter v Soll liegt. Bei der Verwendung von
|
||
Textmeldungen wird zusätzlich die Textmeldung
|
||
„Bremseinsatzpunkt erwarten“ angezeigt (Bild 7).
|
||
Abhängig von der LZB-Fahrzeug- und Streckenausrüstung
|
||
erfolgt das Aufleuchten des LM „G“ 8 s vor Anstoß an die
|
||
Bremskurve, bei v
|
||
ist > vZiel.
|
||
Bild 7 Geschwindigkeitswechsel -
|
||
Bremseinsatzpunkt erwarten
|
||
|
||
Nach dem Geschwindigkeitswechsel wird der nächste
|
||
Zielpunkt mit vZiel und ZE angekündigt.
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
|
||
Führerraumanzeigen und Bedienung
|
||
483.0202
|
||
Seite 17
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Hinweis: Wird kein geschwindigkeitseinschränkender
|
||
Zielpunkt erkannt, wird als vZiel die VMZ sowie die maximale
|
||
ZE angezeigt.
|
||
Der Wechsel zu einer höheren Geschwindigkeit wird nicht
|
||
angekündigt. Am Zielpunkt zeigt vSoll nach Berücksichtigung
|
||
der Zuglänge die höhere Geschwindigkeit an.
|
||
Hinweis: Wird vor der Geschwindigkeitserhöhung innerhalb
|
||
der Zielvorschau der LZB eine neue, niedrigere
|
||
Geschwindigkeitseinschränkung erkannt, so wird diese in
|
||
der Anzeige für v
|
||
Ziel und ZE bereits berücksichtigt.
|
||
(7) Bei vorübergehenden Langsamfahrstellen (Lfst) mit 5 km/h
|
||
werden vZiel und vSoll mit 10 km/h angezeigt.
|
||
Hinweis: Der Tf erhält zusätzlich einen Befehl.
|
||
(8) Zur Warnung ertönt beim Überschreiten von v Soll die
|
||
Schnarre (wiederkehrend). Der LM "G" blinkt. Bei der
|
||
Verwendung von Textmeldungen wird zusätzlich die
|
||
Textmeldung „Geschwindigkeitsüberschreitung“ angezeigt.
|
||
Mit Erreichen von v
|
||
ist ≤ v Soll wird die Warnung selbsttätig
|
||
aufgehoben.
|
||
Hinweis: Die Warnung zur Geschwindigkeitsüberschreitung
|
||
wird von der LZB-Fahrzeugeinrichtung berechnet und
|
||
abhängig von der v
|
||
Soll ausgegeben.
|
||
(9) Bei weiterem Überschreiten von v Soll leitet die LZB
|
||
zusätzlich zur Warnung eine LZB-Zwangsbremsung ein,
|
||
die bei Erreichen von vist vSoll selbsttätig aufgehoben wird.
|
||
Während der LZB-Zwangsbremsung leuchtet der LM "S"
|
||
und ein akustisches Signal ertönt. Bei der Verwendung von
|
||
Textmeldungen wird zusätzlich die Textmeldung
|
||
„Zwangsbremsung“ angezeigt.
|
||
(10) In LZB-Führung bedeutet die Anzeige
|
||
v
|
||
Soll = 0 km/h → LZB-Halt.
|
||
Der LZB-Halt wird durch vZiel = „000“ und die entsprechende
|
||
ZE angekündigt. Wird vor einem LZB-Halt angehalten, so
|
||
bleibt v
|
||
Soll größer 0 km/h. Der LZB-Halt liegt in der Regel
|
||
mindestens 12,5 m vor dem Blockkennzeichen oder
|
||
Hauptsignal.
|
||
(11) Muss bei LZB-Halt mit Befehl weitergefahren werden, so
|
||
muss der Tf nach Befehlserhalt vor der Weiterfahrt die
|
||
Befehlstaste mindestens 3 s, bis der LM „Befehl 40“
|
||
Dauerlicht zeigt und v
|
||
Soll mit 40 km/h angezeigt wird,
|
||
betätigen. Die Befehlstastenbedienung wird akustisch
|
||
unterstützt. Bei der Verwendung von Textmeldungen wird
|
||
zusätzlich die Textmeldung „V-Überwachung 40 km/h“
|
||
Lfst mit 5 km/h
|
||
Überschreitung
|
||
vSoll
|
||
LZB-Zwangs-
|
||
bremsung bei
|
||
Überschreitung
|
||
v
|
||
Soll
|
||
LZB-Halt
|
||
Weiterfahrt bei
|
||
LZB-Halt mit
|
||
Befehl
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
|
||
Führerraumanzeigen und Bedienung
|
||
483.0202
|
||
Seite 18
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
angezeigt (Bild 8). ZE und v Ziel werden während der LZB-
|
||
Befehlsfahrt abgeschaltet. Nach Beendigung dieser werden
|
||
sie wieder zugeschaltet.
|
||
Bild 8 LZB-Halt nicht überfahren - Weiterfahrt mit Befehl
|
||
|
||
(12) Ein überfahrener LZB-Halt entspricht der unzulässigen
|
||
Vorbeifahrt an einem LZB-Halt und führt zu einer LZB-
|
||
Zwangsbremsung bis zum Stillstand. Für die Weiterfahrt ist
|
||
ein Befehl erforderlich. Das Überfahren eines LZB-Halts
|
||
wird durch Dauerlicht der LM "H", "S" und, wenn vorhanden,
|
||
"Prüf/Stör" angezeigt. Der akustische Signalgeber ertönt.
|
||
Die Führungsgröße v
|
||
Soll wird mit 0 km/h angezeigt, vZiel und
|
||
ZE werden abgeschaltet. Bei der Verwendung von
|
||
Textmeldungen werden zusätzlich die Textmeldungen
|
||
„LZB-Halt überfahren“, „Zwangsbremsung“ und
|
||
„Fdl beteiligen“ angezeigt (Bild 9).
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LZB-Halt
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überfahren
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Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
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LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
|
||
Führerraumanzeigen und Bedienung
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483.0202
|
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Seite 19
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Gültig ab: 14.12.2025
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||
Bild 9 LZB-Halt überfahren
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Nach dem Überfahren eines LZB-Halts muss der Tf:
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- einen Befehl anfordern,
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- nach Befehlserhalt die Befehlstaste mindestens 3 s
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betätigen, bis die LM „H“ und „S“ erlöschen.
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||
Hinweis: Es erlöschen auch die zugehörigen LM bzw.
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||
Textmeldungen.
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Die Weiterfahrt erfolgt mit höchsten 40 km/h solange der
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||
LM „Befehl 40“ leuchtet bzw. entsprechend der neu
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angezeigten Führungsgrößen.
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Hinweis: Sind nach Erlöschen des LM „Befehl 40“ noch
|
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keine Führungsgrößen von der Streckenzentrale
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||
übertragen worden, so wird ein erneuter LZB-Halt
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||
ausgegeben.
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||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
|
||
Führerraumanzeigen und Bedienung
|
||
483.0202
|
||
Seite 20
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bild 10 Weiterfahrt nach Befehlserhalt,
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||
neue Führungsgrößen angezeigt
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||
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||
Hinweis: Nach Ablauf einer bestimmten Zeitdauer kann ein
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ursprünglich kommandierter LZB-Halt um bis zu 75 m
|
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zurückverlegt werden. Dies führt
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- bei haltenden Zügen zur Veränderung von v
|
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Soll und ZE
|
||
sowie
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- bei langsam fahrenden Zügen zu einer plötzlichen
|
||
Verringerung von v Soll und ggf. zu LZB-
|
||
Zwangsbremsungen.
|
||
(13) Die Weiterfahrt bei LZB-Halt kann mittels LZB-
|
||
Ersatzauftrag erfolgen. Der LZB-Ersatzauftrag wird durch
|
||
Dauerlicht des LM "E 40" und vSoll größer 0 km/h (höchstens
|
||
40 km/h) angezeigt; die Ansteuerung des LM wird akustisch
|
||
unterstützt. Bei der Verwendung von Textmeldungen wird
|
||
zusätzlich die Textmeldung „LZB-Ersatzauftrag“ angezeigt.
|
||
Eine Tastenbedienung (Quittierung) ist nicht erforderlich.
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||
ZE und v
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||
Ziel bleiben eingeschaltet (Bild 11).
|
||
Bild 11 LZB-Ersatzauftrag
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||
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||
LZB-
|
||
Ersatzauftrag
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||
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||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
|
||
Führerraumanzeigen und Bedienung
|
||
483.0202
|
||
Seite 21
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Der LM "E 40" erlischt unmittelbar nach Vorbeifahrt an der
|
||
LZB-Blockstelle (bei nachfolgendem Weichenbereich wird
|
||
v
|
||
Soll noch mit höchstens 40 km/h für diesen zuzüglich der
|
||
Zuglänge vorgegeben).
|
||
Hinweis: Die zugehörige Textmeldung erlischt mit dem LM.
|
||
(14) Die Weiterfahrt bei LZB-Halt kann mittels LZB-
|
||
Gegengleisfahrauftrag erfolgen.
|
||
Hinweis: Der Tf erhält den Auftrag, das Gegengleis zu
|
||
befahren.
|
||
Der LZB-Gegengleisfahrauftrag wird durch Blinken des LM
|
||
"E 40" bei Annäherung an die LZB-Blockstelle mit
|
||
v
|
||
Ziel = „000“ und ablaufender ZE bei v Soll 45 km/h oder
|
||
300 m vor der LZB-Blockstelle angezeigt. Die Ansteuerung
|
||
des LM wird akustisch unterstützt. Bei der Verwendung von
|
||
Textmeldungen werden zusätzlich die Textmeldungen
|
||
„LZB-Gegengleisfahrauftrag“ und „Wachsamkeitstaste
|
||
betätigen“ angezeigt (Bild 12).
|
||
Der Tf muss den LZB-Gegengleisfahrauftrag mit der
|
||
Wachsamkeitstaste quittieren.
|
||
Bild 12 LZB-Gegengleisfahrauftrag
|
||
|
||
Ab Quittierung mit der Wachsamkeitstaste läuft v Soll auf
|
||
höchstens 40 km/h und die ZE entsprechend der
|
||
Entfernung auf den Zielpunkt ab. v
|
||
Ziel zeigt höchstens
|
||
40 km/h.
|
||
Hinweis: Mit erfolgter Quittierung erlischt die Textmeldung
|
||
„Wachsamkeitstaste betätigen“.
|
||
Nach Vorbeifahrt an der LZB-Blockstelle wird v Soll mit
|
||
höchstens 40 km/h (bis zum Ende des nachfolgendenden
|
||
Weichenbereiches zuzüglich der Zuglänge) angezeigt. ZE
|
||
und v
|
||
Ziel werden entsprechend dem nächsten
|
||
geschwindigkeitseinschränkenden Zielpunkt angezeigt.
|
||
Der LM „E 40“ blinkt bis zur nächsten LZB-Blockstelle.
|
||
LZB-
|
||
Gegengleisfahr-
|
||
auftrag
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
|
||
Führerraumanzeigen und Bedienung
|
||
483.0202
|
||
Seite 22
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Nach Vorbeifahrt an der LZB-Blockstelle erlischt der
|
||
blinkende LM "E 40".
|
||
Hinweis: Die zugehörige Textmeldung erlischt mit dem LM.
|
||
(15) Die Weiterfahrt bei LZB-Halt kann mittels LZB-
|
||
Vorsichtauftrag erfolgen.
|
||
Hinweis: Der Tf erhält den Auftrag, auf Sicht zu fahren.
|
||
Der LZB-Vorsichtauftrag wird durch Blinken des LM "V 40"
|
||
bei Annäherung an die LZB-Blockstelle mit vZiel = „000“ und
|
||
ablaufender ZE bei vSoll 45 km/h oder 300 m vor der LZB-
|
||
Blockstelle angezeigt. Die Ansteuerung des LM wird
|
||
akustisch unterstützt. Bei der Verwendung von
|
||
Textmeldungen werden zusätzlich die Textmeldungen
|
||
„LZB-Vorsichtauftrag“ und „Freitaste betätigen“ angezeigt
|
||
(Bild 13).
|
||
Bild 13 LZB-Vorsichtauftrag erteilt
|
||
|
||
Der Tf muss den LZB-Vorsichtauftrag mit der Freitaste
|
||
quittieren.
|
||
Der LM „V 40“ geht in Dauerlicht über. Die Quittierung wird
|
||
akustisch unterstützt (Bild 14).
|
||
Hinweis: Mit erfolgter Quittierung erlischt die Textmeldung
|
||
„Freitaste betätigen“.
|
||
LZB-
|
||
Vorsichtauftrag
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
|
||
Führerraumanzeigen und Bedienung
|
||
483.0202
|
||
Seite 23
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bild 14 LZB-Vorsichtauftrag quittiert
|
||
|
||
Ab Quittierung mit der Freitaste läuft v Soll auf höchstens
|
||
40 km/h und die ZE entsprechend der Entfernung auf den
|
||
Zielpunkt ab. v
|
||
Ziel zeigt höchstens 40 km/h.
|
||
Nach Vorbeifahrt an der LZB-Blockstelle wird v Soll mit
|
||
höchstens 40 km/h bis zur nächsten LZB-Blockstelle
|
||
angezeigt, der LM „V 40“ zeigt Dauerlicht. ZE und v
|
||
Ziel
|
||
werden entsprechend dem nächsten
|
||
geschwindigkeitseinschränkenden Zielpunkt angezeigt.
|
||
Nach Vorbeifahrt an der LZB-Blockstelle erlischt der LM
|
||
"V 40".
|
||
Hinweise:
|
||
Die zugehörige Textmeldung erlischt mit dem LM.
|
||
Die technische Umsetzung des LZB-Vorsichtauftrages
|
||
bildet nicht vollumfänglich die betrieblichen Regeln für das
|
||
Fahren auf Sicht gemäß Ril-Familie 408 ab.
|
||
(16) Der LZB-Nachfahrauftrag wird bei LZB-Fahrt gegeben und
|
||
zusätzlich durch Ertönen einer Schnarre unterstützt
|
||
(Bild 15).
|
||
LZB-
|
||
Nachfahrauftrag
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
|
||
Führerraumanzeigen und Bedienung
|
||
483.0202
|
||
Seite 24
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bild 15 LZB-Nachfahrauftrag
|
||
|
||
(17) Der LZB-Auftrag "Hauptschalter ausschalten" wird durch
|
||
Leuchten des LM "EL" gegeben. Die Ansteuerung des LM
|
||
wird akustisch unterstützt (wiederkehrend, 1 s akustisches
|
||
Signal, 3 s Pause). Bei der Verwendung von
|
||
Textmeldungen wird zusätzlich die Textmeldung
|
||
„Hauptschalter ausschalten“ angezeigt (Bild 16).
|
||
Bild 16 Hauptschalter ausschalten
|
||
|
||
Der Tf muss den Hauptschalter ausschalten.
|
||
Der Tf darf den Hauptschalter wieder einschalten, wenn der
|
||
LM "EL" erloschen und die akustische Unterstützung
|
||
verstummt ist sowie alle arbeitenden elektrischen
|
||
Triebfahrzeuge des Zuges die Fahrleitungs-Schutzstrecke
|
||
verlassen haben. Bei der Verwendung von Textmeldungen
|
||
wird zusätzlich die Textmeldung „Ggf. weitere
|
||
Stromabnehmer beachten“ angezeigt (Bild 17).
|
||
Hauptschalter
|
||
ausschalten
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
|
||
Führerraumanzeigen und Bedienung
|
||
483.0202
|
||
Seite 25
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bild 17 Hauptschalter einschalten
|
||
|
||
(18) Zur Ankündigung der Entlassung aus der LZB-Führung
|
||
blinkt der LM „Ende“. Bei der Verwendung von
|
||
Textmeldungen wird der LM durch die Textmeldung
|
||
„LZB-Ende“ ersetzt. Zusätzlich wird die Textmeldung
|
||
„Freitaste betätigen“ angezeigt. Die Ankündigung wird
|
||
akustisch unterstützt (Bild 18).
|
||
Die Entlassung aus der LZB erfolgt in der Regel an einem
|
||
Haupt- oder Vorsignal. Die Ankündigung erfolgt frühestens
|
||
1750 m vor dem Ort, an dem das Fahrzeug aus der LZB-
|
||
Führung entlassen wird. Der Abstand verringert sich, wenn
|
||
das LZB-Ausstiegssignal ein Hauptsignal ist und nicht
|
||
zeitgerecht auf Fahrt gestellt werden kann.
|
||
Bild 18 Ankündigung der Entlassung aus der LZB
|
||
|
||
Hinweise:
|
||
1. Das LZB-Ende-Verfahren wird erst eingeleitet,
|
||
wenn
|
||
- das entsprechende LZB-Ausstiegssignal
|
||
(LZB-Ausstiegspunkt) in Fahrtstellung ist,
|
||
Entlassung aus
|
||
der LZB
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
|
||
Führerraumanzeigen und Bedienung
|
||
483.0202
|
||
Seite 26
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
- ein Ersatzauftrag, ein Vorsichtauftrag oder
|
||
ein LZB-Gegengleisfahrauftrag gegeben
|
||
wurde, oder
|
||
- bei Halt zeigendem oder gestörtem LZB-
|
||
Ausstiegssignal die Befehlstaste nach
|
||
Erhalt des Befehls betätigt wurde.
|
||
2. Die LZB-Führung endet in der Regel 50 m vor
|
||
dem Signal am Ende der LZB (LZB-
|
||
Ausstiegspunkt).
|
||
3. Abweichend zu Nummer 1 kann im
|
||
Ausnahmefall der LZB-Ausstiegspunkt
|
||
signalunabhängig an einen beliebigen Ort
|
||
(variabler Ausfahrort) oder an das Ende des
|
||
Linienleiters gelegt werden (Beispiel siehe
|
||
483.0202A03).
|
||
4. Die Zielanzeigen (v
|
||
Ziel, ZE) werden beim LZB-
|
||
Ende-Verfahren durch die von der LZB-
|
||
Streckenzentrale ermittelten
|
||
Ausstiegsgeschwindigkeit und die Entfernung
|
||
vom LZB-Ausstiegspunkt und weiteren, hinter
|
||
diesem Punkt liegenden Restriktionen bestimmt,
|
||
wenn sie der LZB-Streckenzentrale bekannt
|
||
sind.
|
||
5. Wenn am bzw. nach dem LZB-Ausstiegspunkt
|
||
keine Geschwindigkeitseinschränkungen der
|
||
LZB-Streckenzentrale bekannt sind, wird die
|
||
maximale Zielvorausschau als ZE und die VMZ
|
||
als v
|
||
Ziel angezeigt.
|
||
Der Tf muss die Ankündigung innerhalb von 10 s mit der
|
||
Freitaste quittieren. Der LM „Ende“ geht in Dauerlicht über.
|
||
Bei der Verwendung von Textmeldungen bleibt die
|
||
Textmeldung „LZB-Ende“ erhalten, die Textmeldung
|
||
„Freitaste betätigen“ wird durch die Textmeldung „Signale
|
||
und Fahrplan beachten“ ersetzt (Bild 19).
|
||
Mit der Quittierung hat der Tf seine Fahrweise so
|
||
einzurichten, dass am Ort des LZB-Ausstiegs die zulässige
|
||
Geschwindigkeit für die Weiterfahrt als signalgeführter Zug
|
||
nicht überschritten wird, da am LZB-Ende v
|
||
Soll und vZiel um
|
||
bis zu 20 km/h von der nach Fahrplan zulässigen
|
||
Geschwindigkeit abweichen können.
|
||
Hinweis: Um diese Besonderheit zu berücksichtigen, wird
|
||
in der Textmeldung auch auf das Beachten des Fahrplans
|
||
verwiesen.
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
|
||
Führerraumanzeigen und Bedienung
|
||
483.0202
|
||
Seite 27
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bild 19 Ankündigung der Entlassung aus der LZB quittiert
|
||
|
||
Erfolgt die Quittierung der LZB-Ende-Ankündigung nicht
|
||
innerhalb von 10 s mit der Freitaste, wird eine verschärfte
|
||
Bremskurve wirksam. Die Einleitung dieser wird akustisch
|
||
unterstützt. Die verschärfte Bremskurve wird unwirksam,
|
||
wenn der Tf die Quittierung nachholt.
|
||
Am LZB-Ausstiegspunkt wird von LZB-Führung auf
|
||
Signalführung und PZB-Überwachung umgeschaltet
|
||
(Bild 20).
|
||
Bild 20 Umschaltung auf Signalführung und
|
||
PZB-Überwachung
|
||
|
||
Der prinzipielle Ablauf des „LZB-Ende-Verfahrens“ ist in
|
||
Bild 21 dargestellt. Weitere Beispiele für den Übergang von
|
||
LZB-Führung in Signalführung und PZB-Überwachung sind
|
||
im Anhang 483.0202A03 enthalten.
|
||
LZB-Ende-
|
||
Verfahren;
|
||
483.0202A03
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
|
||
Führerraumanzeigen und Bedienung
|
||
483.0202
|
||
Seite 28
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bild 21 LZB-Ende-Verfahren „ohne Textmeldungen“
|
||
|
||
Hinweise:
|
||
Nach der Umschaltung von LZB-Führung auf Signalführung
|
||
und PZB-Überwachung können Überwachungsfunktionen
|
||
der PZB infolge verdeckt erfolgter 1000-Hz- oder 500-Hz-
|
||
Beeinflussungen wirksam werden.
|
||
Im Fall des Übergangs in den PZB-Störbetrieb ist zu
|
||
beachten, dass ein signalgeführter Zug bei nicht wirksamer
|
||
PZB und somit auch im PZB-Störbetrieb höchstens 50 km/h
|
||
fahren darf. Bei noch nicht aktualisierter
|
||
Betriebsprogramm-Software ist im PZB-Störbetrieb eine
|
||
Überwachungsgeschwindigkeit von 105 km/h wirksam.
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
|
||
Führerraumanzeigen und Bedienung
|
||
483.0202
|
||
Seite 29
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
5 Abschalten/ Ausschalten im Betrieb
|
||
(1) Der Tf muss die LZB-Funktionalität mit dem LZB-
|
||
Störschalter abschalten:
|
||
- bei Sperrfahrten,
|
||
- auf Schiebetriebfahrzeugen beim Nachschieben,
|
||
- auf Triebfahrzeugen an geschobenen Zügen,
|
||
- beim Zurücksetzen eines Zuges, auf dem Fahrzeug,
|
||
das der Tf (ggf. vorübergehend) hierzu besetzen
|
||
muss. Nach dem Beenden des Zurücksetzens ist der
|
||
LZB-Störschalter wieder in die Grundstellung zu
|
||
schalten.
|
||
- wenn im Zug Schwerwagen eingestellt sind,
|
||
- bei LZB-Fahrzeugstörungen,
|
||
- beim Bedienen von Ausweichanschlussstellen
|
||
(Awanst),
|
||
- wenn es angeordnet wird oder
|
||
- beim Rangieren (die Abschaltung muss nicht
|
||
durchgeführt werden, wenn Grunddaten wirksam
|
||
sind).
|
||
Der LZB-Störschalter darf nur im Stillstand betätigt werden.
|
||
Beim Abschalten im Linienleiterschleifenbereich ist
|
||
Absatz (5) zu beachten. Das erfolgreiche Abschalten kann
|
||
der Tf am Erlöschen des LM „B“ feststellen. Bei der
|
||
Verwendung von Textmeldungen wird zusätzlich die
|
||
Textmeldung „LZB mit Störschalter abgeschaltet“ angezeigt
|
||
(Bild 22). War das Abschalten nicht erfolgreich, muss der Tf
|
||
nach Absatz (6) verfahren.
|
||
Bild 22 Abschaltung der LZB mit dem LZB-Störschalter
|
||
|
||
|
||
Abschalten mit
|
||
LZB-
|
||
Störschalter
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
|
||
Führerraumanzeigen und Bedienung
|
||
483.0202
|
||
Seite 30
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
(2) Bei Führerraumwechsel oder Zugdateneingabe eines
|
||
BRH-Wertes < 60 wird die LZB-Funktionalität automatisch
|
||
abgeschaltet.
|
||
(3) Durch das Einstellen der Fahrtrichtung „R“ erfolgt der
|
||
Abbruch der LZB-Führung.
|
||
Bei Abbruch im Teilblockmodus sind die Maßnahmen nach
|
||
Abschnitt 6 Absatz (6) zu beachten.
|
||
Um die LZB-Führung zu beenden, ist vor dem
|
||
Fahrtrichtungswechsel eines Wendezuges im besetzten
|
||
Führerraum kurzzeitig die Fahrtrichtung "R" und danach die
|
||
Nullstellung (Fahrtrichtungsschaltung in Stellung "0")
|
||
einzustellen. Das gilt auch, wenn der Tf den Zug im
|
||
Störungsfall zurücksetzen und hierzu das Fahrzeug am
|
||
Schluss des Zuges besetzen muss.
|
||
(4) Blinkt der LM „Befehl 40“ nach dem Aktivschalten innerhalb
|
||
eines Linienleiterschleifenbereiches, so ist die Weiterfahrt
|
||
nur mit Befehl zulässig (Hinweis: für die Entlassung aus der
|
||
LZB).
|
||
Der Tf muss nach Befehlserhalt die Befehlstaste für
|
||
mindestens 10 s betätigen, bis der LM „Befehl 40“ in
|
||
Dauerlicht übergeht.
|
||
Blinkt der LM „Befehl 40“ nach dem Aktivschalten
|
||
außerhalb des Linienleiterschleifenbereiches, so darf der Tf
|
||
die Befehlstaste für mindestens 10 s betätigen, bis der LM
|
||
„Befehl 40“ in Dauerlicht übergeht.
|
||
(5) Wird innerhalb eines Linienleiterschleifenbereiches
|
||
- die LZB-Funktionalität mit dem LZB-Störschalter
|
||
abgeschaltet,
|
||
- die LZB-Fahrzeugeinrichtung bei
|
||
Fahrzeugstörungen kurzzeitig ausgeschaltet (z. B.
|
||
mit dem Batteriehauptschalter),
|
||
- bei Führerraumwechsel, durch das Einstellen der
|
||
Fahrtrichtung „R“ oder durch Zugdateneingabe eines
|
||
BRH-Wertes < 60 die LZB-Führung selbsttätig
|
||
abgebrochen
|
||
und im Anschluss
|
||
a) ist der LM „Befehl 40“ dunkel,
|
||
ist die Weiterfahrt als signalgeführter Zug ohne die
|
||
Mitwirkung des Fdl zulässig.
|
||
Der Tf muss die für die Weiterfahrt als signalgeführter
|
||
Zug zulässigen Geschwindigkeiten beachten.
|
||
ohne LZB-
|
||
Störschalter
|
||
Abbruch der
|
||
LZB-Führung
|
||
Fahrtrichtungs-
|
||
wechsel bei
|
||
Wendezügen
|
||
LM „Befehl 40“
|
||
blinkt nach
|
||
Fahrtrichtungs-
|
||
wechsel
|
||
Beenden der
|
||
LZB-Führung
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
|
||
Führerraumanzeigen und Bedienung
|
||
483.0202
|
||
Seite 31
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Zur Beachtung aller Signale darf die Weiterfahrt für
|
||
2000 m mit höchstens 40 km/h erfolgen.
|
||
Hinweise:
|
||
Die erneute Zugdateneingabe kann erforderlich
|
||
werden.
|
||
Das Startprogramm oder PZB-Überwachungs-
|
||
funktionen infolge verdeckt erfolgter PZB-
|
||
Beeinflussungen können wirksam werden.
|
||
b) blinkt der LM „Befehl 40“,
|
||
so ist die Weiterfahrt als signalgeführter Zug nur mit
|
||
Befehl zulässig.
|
||
Nach Befehlserhalt muss der Tf die Befehlstaste für
|
||
mindestens 10 s betätigen, bis der LM „Befehl 40“ in
|
||
Dauerlicht übergeht.
|
||
Grunddaten sind wirksam Zugdaten sind wirksam
|
||
Der Tf muss die Zugdaten
|
||
eingeben.
|
||
|
||
Nach 50 m Fahrweg erlischt
|
||
der LM „Befehl 40“ und die
|
||
akustische Unterstützung
|
||
verstummt.
|
||
Nach 50 m Fahrweg erlischt
|
||
der LM "Befehl 40", der
|
||
LM "85" zeigt Dauerlicht und
|
||
die akustische Unterstützung
|
||
verstummt.
|
||
Das PZB-Startprogramm ist
|
||
wirksam und wird angezeigt.
|
||
Ist vor der Abschaltung eine
|
||
500-Hz- oder 1000-Hz-
|
||
Beeinflussung verdeckt erfolgt,
|
||
so wird gleichzeitig mit dem
|
||
Übergang des LM "Befehl 40"
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in Dauerlicht die
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entsprechende restriktive PZB-
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Überwachungsfunktion aktiv
|
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und wirksam.
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(6) Der Tf muss
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- bei Vorspann auf der Zuglok,
|
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- bei defektem LZB-Störschalter oder
|
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- wenn es angeordnet wird
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die LZB-Fahrzeugeinrichtung mit dem PZB/LZB-
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||
Hauptschalter ausschalten. Der Tf schaltet die LZB-
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Fahrzeugeinrichtung in der Reihenfolge aus:
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1. Hauptschalter ausschalten
|
||
Ausschalten mit
|
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dem PZB/LZB-
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Hauptschalter
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Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
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||
LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
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Führerraumanzeigen und Bedienung
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Seite 32
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Gültig ab: 14.12.2025
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2. Stromabnehmer senken
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3. Einstellen der Nullstellung (Fahrtrichtungsschaltung
|
||
in Stellung „0“)
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Hinweis: Fahrzeugabhängig ist auch die
|
||
Mittelstellung (Fahrtrichtungsschaltung in Stellung
|
||
„M“) möglich.
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||
4. PZB/LZB-Hauptschalter ausschalten.
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||
Der PZB/LZB-Hauptschalter darf nur im Stillstand betätigt
|
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werden. Mit dem PZB/LZB-Hauptschalter wird die gesamte
|
||
PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung ausgeschaltet. Hierdurch
|
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werden die PZB und die LZB unwirksam (Bild 23). Beim
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||
Ausschalten im Linienleiterschleifenbereich ist der
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||
Absatz (7) zu beachten.
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Bild 23 Ausschalten mit dem PZB/LZB-Hauptschalter
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||
Hinweis: Abweichende Anzeigen bei der Verwendung von
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||
Textmeldungen sind möglich.
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(7) Wird innerhalb des Linienleiterschleifenbereiches die LZB-
|
||
Fahrzeugeinrichtung dauerhaft ausgeschaltet, so ist für die
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||
Weiterfahrt als signalgeführter Zug ein Befehl erforderlich.
|
||
Der Tf muss die betriebsleitenden Stellen verständigen.
|
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Hinweis: Ein signalgeführter Zug darf bei nicht wirksamer
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||
PZB höchstens 50 km/h fahren.
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||
6 Unregelmäßigkeiten im Betrieb
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LZB-Übertragungsausfall bei vZiel = 010 bis 085
|
||
(1) Während der LZB-Führung überträgt die LZB-
|
||
Streckenzentrale vorsorglich eine Ausfallgeschwindigkeit
|
||
und einen Ausfallweg an die LZB-Fahrzeugeinrichtung.
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||
Diese Werte werden für die Abarbeitung eines LZB-
|
||
Übertragungsausfalles im Ganzblockmodus (GB) benötigt.
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||
Bei einem Übertragungsausfall kommt es zur
|
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Ausschalten im
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||
Linienleiter-
|
||
schleifenbereich
|
||
Allgemeines
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||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
|
||
Führerraumanzeigen und Bedienung
|
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||
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Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Unterbrechung der Informationsübertragung zwischen
|
||
LZB-Streckenzentrale und LZB-Fahrzeugeinrichtung.
|
||
(2) Die Ausfallgeschwindigkeit (v Ausfall) richtet sich nach der
|
||
restriktivsten Überwachungsgeschwindigkeit, welche im
|
||
Bereich des Ausfallweges (siehe Absatz (3)) wirksam wird
|
||
und die der LZB durch Fahrwegelemente, Trassierung und
|
||
eingestellter PZB-Zugart vorgegeben ist. Die am nächsten
|
||
Hauptsignal gezeigte Signalisierung wird bei der
|
||
Bestimmung von v
|
||
Ausfall nicht berücksichtigt.
|
||
Zeigt dieses Hauptsignal "Halt" und ist der
|
||
Durchrutschweg < 200 m beträgt vAusfall höchstens 40 km/h.
|
||
Aus v Ausfall und der PZB-Überwachungsgeschwindigkeit
|
||
wird ein Minimum gebildet. Diese Geschwindigkeit (v min)
|
||
wird mit Beginn des Blinkens des LM "Ü" in v Ziel angezeigt.
|
||
Nach der ersten Freitastenbedienung muss v min
|
||
unterschritten werden. Ab der zweiten Freitastenbedienung
|
||
wird v
|
||
Ausfall angezeigt, wenn v Ausfall ≤ der Geschwindigkeit
|
||
des PZB-Überwachungsprogramms und der
|
||
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit ist. Für die Weiterfahrt als
|
||
signalgeführter Zug muss der Tf den Zug in jedem Fall bis
|
||
auf diese Geschwindigkeit abbremsen (siehe Absatz (4)
|
||
Tabelle 5).
|
||
(3) Als Ausfallweg wird der Weg nach einem LZB-
|
||
Übertragungsausfall im GB bis zum nächsten Hauptsignal
|
||
bezeichnet. Er wird nach der zweiten Freitastenbedienung
|
||
in der Zielentfernungsanzeige dargestellt, wenn wie in
|
||
Absatz (2) eine Ausfallgeschwindigkeit angezeigt wird. Die
|
||
Ausfallgeschwindigkeit wird so lange überwacht, bis der
|
||
Ausfallweg abgelaufen ist.
|
||
(4) Die Information für den Beginn des Übertragungsausfalles
|
||
erfolgt durch den LM „Prüf/Stör“ (wenn vorhanden) in
|
||
Dauerlicht. Bei der Verwendung von Textmeldungen wird
|
||
die Textmeldung „LZB-Störung“ angezeigt. Die
|
||
Ankündigung wird akustisch unterstützt (Bild 24).
|
||
Ausfall-
|
||
geschwindigkeit
|
||
Ausfallweg
|
||
Ablauf
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
|
||
Führerraumanzeigen und Bedienung
|
||
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|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bild 24 LZB-Übertragungsausfall - Störungsbeginn
|
||
|
||
Nach 3 s wird der LZB-Übertragungsausfall im GB
|
||
angezeigt (Bild 25):
|
||
- LM „Ü“ blinkt,
|
||
- akustische Unterstützung,
|
||
- Anzeige vZiel = „010“ bis „085“ (vmin),
|
||
- vSoll ablaufend (zeitabhängig),
|
||
- ZE dunkel,
|
||
- LM „Prüf/Stör“ (wenn vorhanden) zeigt Dauerlicht
|
||
oder,
|
||
- Textmeldungen „LZB-Übertragungsausfall“ und
|
||
„Freitaste betätigen“,
|
||
- die Anzeige einer Diagnosemeldung am MTD ist
|
||
möglich.
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
|
||
Führerraumanzeigen und Bedienung
|
||
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|
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|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bild 25 LZB-Übertragungsausfall - Aufforderung zur
|
||
ersten Quittierung
|
||
|
||
Der Tf muss den LZB-Übertragungsausfall innerhalb 10 s
|
||
mit der Freitaste quittieren, der LM „Ü“ erlischt.
|
||
Bei unterlassener Quittierung wird v Soll auf 40 km/h
|
||
vermindert und ggf. eine LZB-Zwangsbremsung eingeleitet
|
||
(Bild 26).
|
||
Bild 26 LZB-Übertragungsausfall - Erste Freitasten-
|
||
quittierung nicht innerhalb von 10 s erfolgt
|
||
|
||
Der Tf muss die Quittierung nachholen.
|
||
Mit der ersten Quittierung bestätigt der Tf, dass er den
|
||
Übertragungsausfall wahrgenommen hat und alle Signale
|
||
beachtet (Bild 27).
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
|
||
Führerraumanzeigen und Bedienung
|
||
483.0202
|
||
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|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Ab vist ≤ 160 km/h muss der Tf die für die Weiterfahrt als
|
||
signalgeführter Zug zulässigen Geschwindigkeiten
|
||
beachten.
|
||
Hinweise:
|
||
Um hierauf hinzuweisen, wird in der Textmeldung auch auf
|
||
das Beachten des Fahrplans verwiesen.
|
||
Über die Weiterfahrt als signalgeführter Zug verständigt der
|
||
Tf den Fdl.
|
||
Der Tf muss die v ist auf eine unterhalb der in v Ziel
|
||
angezeigten Geschwindigkeit (vmin) vermindern.
|
||
Bild 27 LZB-Übertragungsausfall - Erste Freitasten-
|
||
quittierung innerhalb von 10 s erfolgt
|
||
|
||
Sobald der LM „85“ blinkt, kann der Tf sich durch eine
|
||
2. Quittierung mit der Freitaste aus der LZB-
|
||
Überwachungsbremskurve befreien (Bild 28).
|
||
Die Textmeldung „Abbremsen unter 85 km/h“ wird durch die
|
||
Textmeldung „Freitaste betätigen“ ersetzt. Die
|
||
Textmeldung „Signale und Fahrplan beachten“ bleibt bis zur
|
||
2. Quittierung erhalten.
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
|
||
Führerraumanzeigen und Bedienung
|
||
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|
||
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|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bild 28 Befreiung aus der
|
||
LZB-Überwachungsbremskurve möglich
|
||
|
||
Mit der 2. Quittierung wird die PZB-Überwachung wirksam.
|
||
Der LM „Prüf/Stör“ (wenn vorhanden) sowie die
|
||
Textmeldungen „LZB-Übertragungsausfall“, „Freitaste
|
||
betätigen“ und „Signale und Fahrplan beachten“ erlöschen.
|
||
Es erfolgt eine Überlagerung mit der
|
||
Ausfallgeschwindigkeit. Die Anzeigen und Überwachungen
|
||
sind in der folgenden Tabelle dargestellt.
|
||
vAusfall < vPZB-Zugart und vFz
|
||
- ZE = Ausfallweg, LM „1000 Hz“ erlischt nach Ablauf des
|
||
Ausfallweges
|
||
- vZiel = vAusfall
|
||
vAusfall ist wirksam und wird überwacht, solange der LM
|
||
„1000 Hz“ leuchtet
|
||
vAusfall ≥ vPZB-Zugart und vFz
|
||
- ZE dunkel, LM „1000 Hz“ dunkel
|
||
- v
|
||
Ziel abgeschaltet
|
||
Die Weiterfahrt als signalgeführter Zug ist mit
|
||
Fahrplangeschwindigkeit möglich.
|
||
vSoll = 0
|
||
Tabelle 5: vAusfall
|
||
Bei der Verwendung von Textmeldungen wird die
|
||
überwachte Ausfallgeschwindigkeit mit „V-Überwachung“
|
||
und zugehöriger Geschwindigkeit angezeigt, z. B.
|
||
V-Überwachung 40 km/h
|
||
|
||
Der Ablauf der Führerraumanzeigen und
|
||
Bedienhandlungen ist als Beispiel „ohne Textmeldungen für
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
|
||
Führerraumanzeigen und Bedienung
|
||
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|
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|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
eine Ausfallgeschwindigkeit von 60 km/h“ im Bild 29 (ohne
|
||
verdeckt erfolgte PZB-Beeinflussungen) dargestellt.
|
||
Bild 29 LZB-Übertragungsausfall (GB) mit einer
|
||
Ausfallgeschwindigkeit von 60 km/h
|
||
|
||
(5) Bei einem Übertragungsausfall im GB muss der Tf
|
||
beachten:
|
||
Ist nach der ersten Freitastenquittierung eine 1000-Hz- oder
|
||
500-Hz-Beeinflussung verdeckt erfolgt, so wird die
|
||
zugehörige PZB-Überwachungsfunktion mit der zweiten
|
||
Freitastenquittierung sofort aktiv und wirksam.
|
||
|
||
|
||
Verdeckt
|
||
erfolgte PZB-
|
||
Beeinflussung
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
|
||
Führerraumanzeigen und Bedienung
|
||
483.0202
|
||
Seite 39
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Hinweise:
|
||
Es erfolgt eine Überlagerung der PZB-Überwachungs-
|
||
geschwindigkeit mit der Ausfallgeschwindigkeit. Dabei wird
|
||
auf die kleinste dieser beiden Geschwindigkeiten
|
||
überwacht. Die Anzeige der Ausfallgeschwindigkeit und
|
||
des Ausfallweges erfolgt grundsätzlich, auch wenn die
|
||
PZB-Überwachungsgeschwindigkeit höher liegt.
|
||
Ist die Ausfallgeschwindigkeit geringer als die PZB-
|
||
Überwachungsgeschwindigkeit, so führt eine
|
||
Überschreitung der Ausfallgeschwindigkeit zur
|
||
Zwangsbremsung bis zum Stillstand.
|
||
LZB-Übertagungsausfall bei vZiel = „000“
|
||
(6) Die Information für den Beginn des Übertragungsausfalles
|
||
im Teilblockmodus (TB) erfolgt durch den LM „Prüf/Stör“
|
||
(wenn vorhanden) in Dauerlicht. Bei der Verwendung von
|
||
Textmeldungen wird die Textmeldung „LZB-Störung“
|
||
angezeigt. Die Ankündigung wird akustisch unterstützt
|
||
(Bild 24).
|
||
Nach 3 s wird der LZB-Übertragungsausfall im TB
|
||
angezeigt (Bild 25):
|
||
- LM „Ü“ blinkt,
|
||
- akustische Unterstützung,
|
||
- Anzeige v
|
||
Ziel = „000“,
|
||
- vSoll ablaufend nach 0 (zeitabhängig),
|
||
- ZE dunkel,
|
||
- LM „Prüf/Stör“ (wenn vorhanden) zeigt Dauerlicht
|
||
oder,
|
||
- Textmeldungen „LZB-Übertragungsausfall“ und
|
||
„Freitaste betätigen“,
|
||
- die Anzeige einer Diagnosemeldung am MTD ist
|
||
möglich.
|
||
Der Tf muss den LZB-Übertragungsausfall innerhalb 10 s
|
||
mit der Freitaste quittieren, der LM „Ü“ erlischt.
|
||
Bei unterlassener Quittierung wird v Soll auf 40 km/h
|
||
vermindert und ggf. eine LZB-Zwangsbremsung eingeleitet
|
||
(Bild 26).
|
||
Der Tf muss die Quittierung nachholen.
|
||
Mit der Quittierung bestätigt der Tf, dass er den
|
||
Übertragungsausfall wahrgenommen hat und alle Signale
|
||
beachtet (Bild 30).
|
||
Ablauf
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
|
||
Führerraumanzeigen und Bedienung
|
||
483.0202
|
||
Seite 40
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Ab vist ≤ 160 km/h muss der Tf die für die Weiterfahrt als
|
||
signalgeführter Zug zulässigen Geschwindigkeiten
|
||
beachten.
|
||
Bild 30 LZB-Übertragungsausfall -
|
||
Freitastenquittierung erfolgt
|
||
|
||
Die Textmeldung „Freitaste betätigen“ wird durch die
|
||
Textmeldung „Mit Betriebsbremsung anhalten“ ersetzt.
|
||
Der Tf muss den Zug anhalten und den Standort der Spitze
|
||
des Zuges feststellen.
|
||
Hinweis: Muss zum Feststellen des Standortes gemäß
|
||
Ril-Familie 408 vorgezogen werden und wird dabei über
|
||
einen GM 2000 Hz hinweggefahren, so wird eine PZB-
|
||
Zwangsbremsung bis zum Stillstand des Zuges wirksam,
|
||
auch wenn für den Tf noch nicht sichtbar auf Signalführung
|
||
und PZB-Überwachung umgeschaltet wurde.
|
||
Nach dem Anhalten blinkt der LM „Befehl 40“. Die
|
||
Weiterfahrt als signalgeführter Zug ist nur mit Befehl
|
||
zulässig.
|
||
Bei der Verwendung von Textmeldungen wird die
|
||
Textmeldung „Mit Betriebsbremsung anhalten“ durch die
|
||
Textmeldung „Fdl beteiligen“ ersetzt (Bild 31).
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
|
||
Führerraumanzeigen und Bedienung
|
||
483.0202
|
||
Seite 41
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bild 31 LZB-Übertragungsausfall - nach
|
||
Freitastenquittierung und Stillstand
|
||
|
||
Nach Befehlserhalt muss der Tf die Befehlstaste für
|
||
mindestens 10 s betätigen, bis der LM „Befehl 40“ in
|
||
Dauerlicht übergeht (Bild 32).
|
||
Bild 32 LZB-Übertragungsausfall - Befehlstaste betätigt
|
||
|
||
Der LM „Prüf/Stör“ (wenn vorhanden) erlischt. Die
|
||
Textmeldungen „LZB-Übertragungsausfall“ und
|
||
„Fdl beteiligen“ werden durch die Textmeldung
|
||
„v-Überwachung 40 km/h“ ersetzt. Die Anzeige wird
|
||
akustisch unterstützt (wiederkehrend, 1 s akustisches
|
||
Signal, 3 s Pause).
|
||
Der LM „Befehl 40“ und die zugehörige Textmeldung
|
||
erlöschen nach ca. 50 m Fahrt. Die PZB-Überwachung wird
|
||
wirksam (Bild 33).
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
|
||
Führerraumanzeigen und Bedienung
|
||
483.0202
|
||
Seite 42
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bild 33 LZB-Übertragungsausfall - Umschaltung auf
|
||
Signalführung und PZB-Überwachung
|
||
|
||
Der Ablauf der Führerraumanzeigen und
|
||
Bedienhandlungen ist als Beispiel „ohne Textmeldungen“
|
||
im Bild 34 (ohne verdeckt aufgenommene PZB-
|
||
Beeinflussungen) dargestellt.
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
|
||
Führerraumanzeigen und Bedienung
|
||
483.0202
|
||
Seite 43
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Bild 34 LZB-Übertragungsausfall mit v Ziel = „000“ -
|
||
Ablauf (ohne Textmeldungen)
|
||
|
||
(7) Bei einem Übertragungsausfall im TB muss der Tf
|
||
beachten:
|
||
Ist vor der Befehlstastenbedienung eine 1000-Hz- oder
|
||
500-Hz-Beeinflussung verdeckt erfolgt, so wird die
|
||
zugehörige PZB-Überwachungsfunktion, gleichzeitig mit
|
||
dem Übergang des LM „Befehl 40“ in Dauerlicht, aktiv und
|
||
wirksam.
|
||
|
||
verdeckt
|
||
erfolgte PZB-
|
||
Beeinflussung
|
||
|
||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||
LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
|
||
Führerraumanzeigen und Bedienung
|
||
483.0202
|
||
Seite 44
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
Weitere Unregelmäßigkeiten
|
||
(8) Bewegt sich der Zug in LZB-Führung um mehr als 3 m
|
||
entgegen der Fahrtrichtung, so wird eine LZB-
|
||
Zwangsbremsung eingeleitet, die nur mit der Freitaste
|
||
gelöst werden kann.
|
||
(9) Der Anhang 483.0202A02 enthält weitere Maßnahmen bei
|
||
Unregelmäßigkeiten/ Störungen unter LZB-Führung.
|
||
|
||
Bewegung
|
||
entgegen der
|
||
Fahrtrichtung
|
||
Maßnahmen laut
|
||
483.0202A02
|