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DB Netz AG
Sitz Frankfurt am Main
Registergericht
Frankfurt am Main
HRB 50 879
USt-IdNr.: DE199861757
Vorsitzender des
Aufsichtsrates:
Hartmut Mehdorn
Vorstand:
Dr.-Ing. Volker Kefer,
Vorsitzender
Dagmar Haase
Berthold Huber
Oliver Kraft
Harald Stumpf
...
24.07.2008
Konzernrichtlinie 492.0753 "Eisenbahnfahrzeug-Führerschein-Richtlinie";
Aktualisierung 2; gültig ab 01.07.2008
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Aktualisierung 2 zur Konzernrichtlinie 492.0753 „Eisenbahnfahrzeug-Führerschein-Richtlinie
tritt am 01.07.2008 in Kraft.
Aktualisierung 2; Hinweise und Erläuterung
Zum 01.07.2008 wurden durch die interdisziplinäre Arbeitsgruppe zur „Eisenbahnfahrzeug-
Führerschein-Richtlinie“ VDV Schrift 753 - folgende Änderungen verabschiedet:
1. In der Ausfüllanleitung zum „Beiblatt zum Führerschein“ wurde unter Buchstabe j) präzi-
siert, bei welchem EVU der Eisenbahnfahrzeugführer Fahrzeuge führen darf. Bisher war
festgelegt, dass das EVU einzutragen war, welches die Verkehrsleistung akquirierte und
die für die Verkehrsleistung erforderliche Trasse bestellt hatte. Diese Verfahrensweise
wurde unter dem Aspekt des Fahrens von Kooperationsleistungen (Leistungsübertra-
gung an ein ausführendes EVU) überarbeitet. Neu ist, dass das EVU einzutragen ist,
welches im Rahmen der Kooperation die entsprechende Eisenbahnverkehrsleistung zu
erbringen hat. Beachten Sie bitte, dass dies nicht für Personalhilfe, auch in Eil- und Not-
fällen, gilt, da dann die Leistung nicht im Rahmen eines Kooperationsvertrages überge-
ben wurde, sondern Personal ausgeliehen wurde.
2. Nach Inkrafttreten des Fünften Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschrif-
ten vom 16. April 2007 und der Zweiten Verordnung zum Erlass und zur Änderung ei-
senbahnrechtlicher Vorschriften vom 05. Juli 2007 müssen Eisenbahnverkehrsunter-
DB Netz AG
Zentrale
Betriebsverfahren
I.NPB 4
Theodor-Heuss-Allee 7
60486 Frankfurt am Main
www.db.de
Dr. Paul Recknagel
Telefon 069 265 - 31626
Telefax 069 265 - 31639
paul.recknagel@bahn.de
Zeichen I.NPB 4 Re
DB Netz AG • Theodor-Heuss-Allee 7 • 60486 Frankfurt am Main
Verteiler KoRil 492.0753
2/2
nehmen, die einer Sicherheitsbescheinigung nach § 7a Abs. 1 AEG bedürfen, nicht
mehr zwingend einen Betriebsleiter bestellen. Wenn kein Betriebsleiter mehr bestellt
wird, tritt an seine Stelle die Person, die für das Sicherheitsmanagement verantwortlich
ist, welches im Rahmen der Erteilung der Sicherheitsbescheinigung nach § 7a AEG zu-
gelassen wurde. Mit dem neuen Text unter Punkt l) und der Anpassung im Punkt p) in
der oben genannten Ausfüllanleitung, wurde diesem Tatbestand Rechnung getragen.
3. Das Muster „Beiblatt“ Vorderseite/Rückseite mit Buchstabenkennung hat sich nichts ver-
ändert.
4. Durch Wechsel des Fachautors der KoRil 492.0753 und Änderungen von Adresse und
Ruf- sowie Faxnummer sind die entsprechenden Seiten auszutauschen.
Austauschseiten:
1. Seiten I bis IV
2. Beiblatt zum Führerschein Ausfüllhinweise (Stand 01.07.2008) Seiten 1 bis 6
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Recknagel
Konzernrichtlinie
Triebfahrzeuge führen 492.0753
Eisenbahnfahrzeug-Führerschein-Richtlinie Seite I
Fachautor: I.NPB 4; Dr. Paul Recknagel gültig ab 01.07.2008
Das vorliegende Regelwerk ist urheberrechtlich geschützt. Der DB AG steht an
diesem Regelwerk das ausschließliche und unbeschränkte Nutzungsrecht zu.
Jegliche Formen der Vervielfältigung und Weitergabe bedürfen der Zustimmung
der DB AG.
Bestandteile
Regelwerksnummer Titel gültig ab:
492.0753 VDV-Schrift 753 07/06 01.07.2006
492.0753A01 Rahmenstoffplan "Eisenbahnfahrzeugführer" 01.07.2006
492.0753V01 Muster "Führerschein" 01.07.2006
492.0753V02 Muster "Beiblatt" 01.07.2006
492.0753V03 Muster "Prüfungsbescheinigung" 01.07.2006
492.0753V04 Muster "Prüfungsbescheinigung über abgelegte
Ergänzungsprüfung" 01.07.2006
492.0753V05 Vorläufiger Führerschein 01.07.2006
492.0753Z01 Ausfüllanleitung Beiblatt 01.07.2008
492.0753 Triebfahrzeuge führen
Seite II Eisenbahnfahrzeug-Führerschein-Richtlinie
gültig ab 01.07.2008
Zielgruppe, für die diese Konzernrichtlinie erarbeitet wurde:
- Eisenbahnbetriebsleiter (EBL)
- Mitarbeiter die durch den Eisenbahnbetriebsleiter mit der Aufsicht des Betriebes beauftragt wurden
(Beauftragte Person)
- Personen, die anstelle des Eisenbahnbetriebsleiters für das Sicherheitsmanagement verantwortlich
sind
- Bildungspersonal Eisenbahnbetrieb und Eisenbahnfahrzeugtechnik (Lehrer, Trainer)
- Ausbilder für Eisenbahnfahrzeugführer
- Prüfer für Eisenbahnfahrzeugführer
- Bildungsplaner für die Eisenbahnfahrzeugführerausbildung
Impressum
Fachautor DB Netz AG
Betriebsverfahren, I.NPB 4
Dr. Paul Recknagel
Theodor Heuss Allee 7
60486 Frankfurt am Main
Tel.: (069) 265 - 31626, intern 955 - 31626
Fax: (069) 265 - 31639, intern 955 - 31639
Triebfahrzeuge führen 492.0753
Eisenbahnfahrzeug-Führerschein-Richtlinie Seite III
gültig ab 01.07.2008
Vorbemerkungen
1. Die Konzernrichtlinie (KoRil) 492.0753 „Richtlinie über die Erteilung, Einschrän-
kung und Entziehung der Erlaubnis zum Führen von Eisenbahnfahrzeugen bei
Benutzung der Schienenwege von öffentlichen Betreibern der Schienenwege,
kurz: Eisenbahnfahrzeug-Führerschein-Richtlinie, entspricht inhaltlich der VDV-
Schrift 753.
2. Änderungen zur KoRil 492.0753 sind nur im Zusammenwirken mit dem Verband
Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) möglich und über den Fachautor einzu-
leiten. Textänderungen ohne Abstimmung mit dem VDV sind unzulässig. Von der
KoRil 492.0753 abgeleitete Richtlinien und Weisungen dürfen den Inhalt der vor-
liegenden KoRil nicht verfälschen oder ihm entgegenstehen.
3. Die KoRil 492.0753 gilt für alle Eisenbahnverkehrs- und Eisenbahninfrastruktur-
unternehmen (EVU / EIU) der DB AG, sowie für alle Beteiligungsgesellschaften.
4. Mit Inkraftsetzung der KoRil 492.0753 waren alle nachgeordneten Richtlinien an-
zupassen bzw. bei Neuausgabe die Inhalte der KoRil 492.0753 zu beachten.
5. Textliche Ergänzungen der KoRil 492.0753 (VDV-Schrift 753), die durch den
Fachautor zum Zwecke der Anpassung an das Regelwerk der DB AG angebracht
werden, sind kursiv dargestellt.
492.0753 Triebfahrzeuge führen
Seite IV Eisenbahnfahrzeug-Führerschein-Richtlinie
gültig ab 01.07.2008
Inkraftsetzung
1. Die KoRil 492.0753 trat mit Wirkung vom 01.08.2002 in Kraft.
2. Der Übergangszeitraum endete am 31.01.2003. Bis zu diesem Termin waren alle
bisherigen Berechtigungen der Triebfahrzeugführer nach Abschnitt 1.2.2 durch die
Aushändigung eines Führerscheins (aus Kartenmanagementsystem /
PeopleSoft) sowie eines Beiblattes (Vordruck 492.0753V02) gemäß Anlage aus-
zutauschen.
3. Mit Beendigung des Übergangszeitraumes waren die Ausbildungs- und Prü-
fungsmodalitäten für Triebfahrzeugführer dahin gehend zu prüfen, ob sie den An-
forderungen der KoRil 492.0753 entsprechen oder den neuen Regeln anzupas-
sen sind.
4. Im Jahr 2006 wurde die VDV-Schrift 753 einer Revision unterzogen und inhaltli-
che Änderungen vorgenommen. Die Änderungen zur KoRil 492.0753 treten zum
01.07.2006 in Kraft.
Nachweis der Aktualisierung
Lfd. - Nr. Kurzer Inhalt Gültig ab Bemerkungen
01 Neuherausgabe 01.07.2006 Ersetzt die Ausgabe vom
01.08.2002
02 Ausfüllanleitung Beiblatt 01.07.2008