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contact: "einfachbahn@deutschebahn.com"
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DB InfraGO AG | Sitz: Frankfurt am Main | Registergericht: Frankfurt am Main
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HRB 50879 | USt-IdNr.: DE 199861757 | Vorsitz des Aufsichtsrats: Berthold Huber
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Vorstand: Dr. Philipp Nagl (Vorsitz), Jens Bergmann, Ingrid Felipe, Dr. Christian Gruß, Heike Junge-Latz, Heinz
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Siegmund, Ralf Thieme
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Nähere Informationen zur Datenverarbeitung der DB InfraGO AG finden Sie hier: www.dbinfrago.com/datenschutz
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DB InfraGO AG
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Grundlagen und Verfahren Bahnbetrieb
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I.IBB 31
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Adam-Riese-Straße 11-13
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60327 Frankfurt am Main
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||
Deutschland
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||
Steffen Mehner
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steffen.mehner@deutschebahn.com
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+49 (0)69 265 59468
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||
+49 (0)160 974 156 35
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||
Zeichen: I.IBB 31 StM
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DB InfraGO AG | I.IBB 31
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Adam-Riese-Straße 11-13 | 60327 Frankfurt am Main
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Zugangsberechtigte und Kunden
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der DB InfraGO AG
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sowie
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gemäß Verteiler Richtlinie 492.1005
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29.09.2024
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Aktualisierung 04 der Richtlinie 492.1005 "Führen von elektrisch arbeitenden
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Eisenbahnfahrzeugen" mit Inkraftsetzungsdatum 14.12.2025
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Sehr geehrte Damen und Herren,
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mit Inkraftsetzung der Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG (INB 2026) für das
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Fahrplanjahr 2026 zum 14.12.2025 wird auch die Richtlinie 492.1005 „Führen von elektrisch
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arbeitenden Eisenbahnfahrzeugen“ des betrieblich-technischen Regelwerks aktualisiert.
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Erläuterungen der Änderungen in der Richtlinie 492.1005:
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Übernahme der Ausnahme 101 zur Richtlinie 492.1005 „Triebfahrzeuge führen – Führen
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von elektrisch arbeitenden Eisenbahnfahrzeugen“, gültig ab 11.12.2022
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Die seit dem 11.12.2022 geltende Ausnahme 101 zur Richtlinie 492.1005 einschließlich der
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Anhänge 492.1005A01 und 492.1005A02 werden vollumfänglich in die Aktualisierung 04 der
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Richtlinie 492.1005 übernommen.
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Mit Inkrafttreten der Aktualisierung 04 der Richtlinie 492.1005 wird die Ausnahme 101 zur
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Richtlinie 492.1005 ungültig und ist wegzulegen.
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Abschnitt 1 „Zweck“
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Bei der Definition „elektrisch arbeitende Eisenbahnfahrzeuge“ umfasste bisher „Triebfahrzeuge
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und Wagen“ und damit gemäß § 18 Absatz 2 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO)
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nur die Regelfahrzeuge und nicht die Nebenfahrzeuge. Da es aber für das Zusammenspiel
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zwischen Fahrleitungsanlage und Stromabnehmer unerheblich ist, ob das Fahrzeug einem
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Sonderzweck dient oder nicht, müssen die Regeln der Richtlinie 492.1005 für alle
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Eisenbahnfahrzeuge nach § 18 EBO gelten, also für Regel- und Nebenfahrzeuge. Dies
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entspricht sinngemäß auch der Präambel zu den technischen Netzzugangsbedingungen (TNB)
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der DB InfraGO AG. Zur Klarstellung wird in die erläuternde Aufzählung der Begriff
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„Nebenfahrzeuge“ aufgenommen.
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Abschnitt 2 „Allgemeine Regeln“
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Im Absatz 1 wird eine Regel zum Aufrüsten der Triebfahrzeuge ergänzt: Es ist darauf zu
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achten, dass beim Heben von Stromabnehmern keine Streckentrenner überbrückt werden.
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Diese Ergänzung folgt der Möglichkeit, dass ein Fahrzeug unter einem Streckentrenner
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abgestellt und abgerüstet wird. Da vor dem Wiederaufrüsten und Heben des Stromabnehmers
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zunächst keine Kommunikation mit dem Infrastrukturbetreiber (z.B. Verständigung zum
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Rangieren mit dem Weichenwärter) erfolgt, erlangt der Triebfahrzeugführer auch keine
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Kenntnis, ob Teile der Oberleitung ggf. ausgeschaltet oder gestört sind. Um in diesen Fällen
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Kurzschlüsse bzw. das Reißen des Fahrdrahtes zu vermeiden, wird zur Risikominimierung beim
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Aufrüsten des Triebfahrzeuges das Heben des Stromabnehmers im Stillstand untersagt, wenn
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dadurch Streckentrenner überbrückt werden könnten.
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Nach der ersten Fahrzeugbewegung gilt das Risiko als gut beherrscht, da der hierfür
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erforderliche Informationsfluss (z.B. Verständigung mit dem Weichenwärter zum Rangieren) auf
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potenzielle Gefahren aufmerksam macht.
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In Absatz 2 wird die Übermittlung einer infrastrukturbedingt niedrigeren Oberstrombegrenzung
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durch die Fahrplan-Mitteilung gestrichen und durch die mündliche Übermittlung für die Zug- und
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Rangierfahrt ersetzt. Mit der Inbetriebnahme des PRISMA-Systems und damit verbundener IT-
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Anwendungen wird die Erstellung und die Übermittlung der Fahrplan-Mitteilung zukünftig
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elektronisch durchgeführt. Die neue Verfahrensweise wird in der Richtlinie 420.0240A01
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aktualisiert und parallel zur Aktualisierung 04 der Richtlinie 492.1005 mit der Bekanntgabe 20
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zur Ril 420.02 zum 14.12.2025 in Kraft gesetzt. Der bisher zu verwendende Vordruck
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408.0415V01 bzw. 408.2415V01 entfällt ersatzlos. Die elektronische Übermittlung der Fahrplan-
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Mitteilung erfolgt von den betriebsleitenden Stellen des Eisenbahninfrastrukturunternehmens
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zunächst an die Leitstelle des Eisenbahnverkehrsunternehmens und dann erst an den
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Triebfahrzeugführer. Dieser Übertragungsweg ist für die Lenkung der Information
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„infrastrukturbedingte Oberstrombegrenzung“ nicht zielführend und war daher neu zu
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organisieren.
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Abschnitt 3 „Befahren von Fahrleitungs-Schutzstrecken“
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Die Schreibweise „Fahrleitungs-Schutzstrecke“ wurde an die Schreibweise aus der Eisenbahn-
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Signalordnung (ESO) angepasst.
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Abschnitt 4 „Halt innerhalb einer Fahrleitungs-Schutzstrecke“
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In den Absätzen 1 und 2 wird der Verweis auf die technischen Netzzugangsbedingungen
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wegen der Gründung der DB InfraGO AG aktualisiert. Die Schreibweise „Fahrleitungs-
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Schutzstrecke“ wurde an die Schreibweise aus der ESO angepasst.
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Zusätzlich wird in Absatz 1 eine Regel für die Mehrfachtraktion ergänzt. Die bisherigen Regeln
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für den Halt in einer Fahrleitungs-Schutzstrecke haben nicht die Möglichkeit berücksichtigt, bei
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Mehrfachtraktion mit der Traktion des Triebfahrzeugs, welches sich außerhalb der Fahrleitungs-
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Schutzstrecke befindet, diese ohne Mitwirkung des Fahrdienstleiters zu verlassen. Allerdings ist
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das „Durchschieben“ mit einem geführten Triebfahrzeug wegen der Gefahr des zu späten
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Senkens des Stromabnehmers zu untersagen (hier gilt weiterhin Absatz 1). Zulässig ist
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demnach nur die Nutzung des führenden Triebfahrzeugs, falls ein geführtes Triebfahrzeug in
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der Fahrleitungs-Schutzstrecke zum Halten gekommen ist. Das führende Triebfahrzeug muss
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dafür die Schutzstrecke vollständig verlassen haben und es darf auch nur der bisher
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eingesetzte Stromabnehmer des führenden Triebfahrzeuges gehoben werden.
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Abschnitt 5 „Halt innerhalb einer elektrischen Streckentrennung“
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Die bisherigen Regeln zum Halt in einer Streckentrennung basieren darauf, dass sog.
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„Schaltabschnittsgrenzen“, zu denen die Streckentrennungen gehören, unter „Signaldeckung“
|
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liegen (Richtlinie 997.0301). Das bedeutet, dass eine Streckentrennung zu einem Hauptsignal
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so weit entfernt liegt, dass bei Halt der Zug bereits vollständig die Streckentrennung passiert hat
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und somit kein Triebfahrzeug mit gehobenem Stromabnehmer aus diesem Grund innerhalb der
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Streckentrennung zum Halten kommt.
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Der planerisch festzulegende Abstand zwischen Streckentrennung und Hauptsignal wird
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entsprechend der vorwiegend zum Einsatz kommenden Zuggarnituren bemessen. Als Maßstab
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dafür werden regelmäßig verkehrende nachgeschobene Züge, Wendezüge, Triebzüge oder
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Triebwagenzüge herangezogen. Die Auswahl der Wendezüge, Triebzüge oder Triebwagenzüge
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folgt der Logik, dass Züge, bei denen gehobene Stromabnehmer über die gesamte Zuglänge
|
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verteilt und durch den Triebfahrzeugführer im vorderen Führerraum bedient werden, nur bei
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diesen Zügen des Personenverkehrs zur Anwendung kommen. Mithin also bei Zuglängen, die
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den Bahnsteiglängen der Personenbahnhöfe entsprechen (< 400 m). Das ist der Grund, warum
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bei Strecken ohne regelmäßig verkehrende nachgeschobene Züge der Abstand zwischen
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Streckentrennung und Hauptsignal auf ca. 400 m festgelegt wurde.
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||
Ein weiterer Grund für den Bezug auf die Züge des Personenverkehrs ist, dass für eine
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Mehrfachtraktion, also einer betriebsfähigen Zusammenstellung einer oder mehreren
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(Traktions-)Einheiten, die von einem Führerraum aus steuerbar sind, auch stets immer eine
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durchgehende Informations- und Steuerleitung erforderlich war. Da eine solche Informations-
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und Steuerleitung an Güterwagen in der Regel nicht vorhanden ist, konnte im Güterverkehr eine
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Mehrfachtraktion nur durch eine Doppeltraktion gebildet werden. War eine weitere
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Traktionsleistung am Schluss des Zuges erforderlich (nachgeschobener Zug), so musste dieses
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Triebfahrzeug stets mit einem Triebfahrzeugführer besetzt werden. Da dies einen erheblichen
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Mehraufwand in der Betriebsführung bedeutet, wird das Nachschieben in der Regel nur dort
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praktiziert, wo aufgrund der Neigungsverhältnisse der Strecke ein Güterzug geteilt werden
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müsste. Auf diesen wenigen Streckenabschnitten, wo regelmäßig geschobene Züge verkehren,
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ist dann auch ein größerer Abstand als 400 m zwischen Streckentrennung und Hauptsignal
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berücksichtigt.
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Mittlerweile ist es absehbar, dass Funksysteme für die Mehrfachtraktion die Zulassungsreife
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erreichen werden. Insofern ist es erwartbar, dass auch im Güterverkehr gehobene
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Stromabnehmer über Zuglängen bis 740 m verteilt vorhanden sind und durch den
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Triebfahrzeugführer an der Spitze des Zuges bedient werden. Diese Züge werden dann im
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gesamten Streckennetz verkehren.
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Allerdings lassen sich die aktuell in der Infrastruktur realisierten Abstände zwischen
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Streckentrennung und Hauptsignal nicht ohne weiteres „auflösen“, ohne dabei die Sicherheit
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und Stabilität des Oberleitungsnetzes zu gefährden. Um trotzdem den
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Eisenbahnverkehrsunternehmen den Einsatz solcher Technologien zu ermöglichen, waren
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Anpassungen an den Regelungen zum Verhalten gegenüber Streckentrennung bei Fahrten mit
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||
Mehrfachtraktion zu ergänzen:
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Im Absatz 1 wurde für Mehrfachtraktionen hinzugefügt, dass beim Vorliegen bestimmter
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Bedingungen bereits bei der Durchfahrt durch die Streckentrennung die Stromabnehmer zu
|
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senken sind. Die Bedingungen sind so gestaffelt, dass schnell ersichtlich ist, ob das Senken der
|
||
Stromabnehmer in der Streckentrennung während der Fahrt erforderlich ist:
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1. Zuglänge größer 390 m
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Bei Zuglängen bis 390 m ist die „Signaldeckung“ der Streckentrennung gegeben. Es
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besteht keine Gefährdung bei einem Halt vor dem Hauptsignal.
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Die Angaben über die Zuglänge stehen jedem Triebfahrzeugführer zur Verfügung. Bei
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Triebzügen bzw. Triebwagenzügen ist es möglich, dass Zuglängen größer 390 m
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vorhanden sind, ohne dass der Abstand zwischen der Zugspitze und dem hinterstem
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gehobenem Stromabnehmer 390 m überschreitet. Für diese Konstellationen wird in der
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Fußzeile eine Ausnahme ergänzt, die den Eisenbahnunternehmen ermöglicht, das
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bisherige Verfahren unverändert beizubehalten.
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2. sich zwischen den Triebfahrzeugen mit gehobenem Stromabnehmer weitere Fahrzeuge
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befinden
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Zum Beispiel besteht bei Doppeltraktion keine Gefährdung bei einem Halt vor dem
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Hauptsignal, auch wenn die Zuglänge größer als 390 m ist..
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3. der Zug befindet sich im Bremswegabstand zu einem Halt gebietenden Signal (Fahrt auf
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„Halt erwarten“)
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Der Halt am Hauptsignal hinter der im Bremswegabstand liegenden Streckentrennung
|
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ist die maßgebliche Gefährdung. Das Senken der Stromabnehmer an der
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Streckentrennung wurde aus den folgenden Gründen gewählt:
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||
Der Triebfahrzeugführer kann genau beim Erkennen der Orientierungszeichen
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„Streckentrennung“ entscheiden, ob die dritte Bedingung zutrifft. (Die beiden
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anderen Bedingungen ergeben sich schon aus der Zugbildung.)
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Der Triebfahrzeugführer handelt im Zusammenhang mit dieser Entscheidung; d.h.
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beim Feststellen, dass er in einer Streckentrennung auf ein Halt zeigendes Signal
|
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zufährt, handelt er entsprechend und senkt die Stromabnehmer.
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Der Triebfahrzeugführers kann sich auf die Zielbremsung zum Hauptsignal
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konzentrieren, da das Senken des Stromabnehmers bereits ca. 400 m vor dem
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Hauptsignal erledigt ist.
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Der Absatz 2 wird neu mit dem Randstichwort „Weiterfahrt aus eigener Kraft“ versehen. Der
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bisherige Satz wurde redaktionell bearbeitet und zur besseren Lesbarkeit in zwei Sätze geteilt.
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||
Der Absatz 3 wurde angepasst, um zu verdeutlichen, dass sowohl ein Stromabnehmer als auch
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mehrere gemeint sind.
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Abschnitt 6 „Raureifbildung und Eisregen“
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Im dritten Anstrich wird der Verweis auf die technischen Netzzugangsbedingungen wegen der
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Gründung der DB InfraGO AG aktualisiert. Die Schreibweise „Fahrleitungs-Schutzstrecke“
|
||
wurde an die Schreibweise aus der ESO angepasst.
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Abschnitt 8 „Fahrleitungsschäden
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Im Absatz 2 wurde „LZB-Nothaltschalter betätigen“ gestrichen, da auf der Infrastruktur der
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||
DB InfraGO AG inzwischen alle LZB-Strecken mit LZB L72CE ausgerüstet sind und diese nicht
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über die Funktionalität des LZB-Nothalts verfügt.
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||
Mit freundlichen Grüßen
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||
DB InfraGO AG
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gez. gez.
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i. V. i. A.
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||
Christian Ehrhardt Steffen Mehner
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||
(Leiter „Grundlagen und Verfahren
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||
Bahnbetrieb“ - I.IBB 31)
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(Fachautor Ril 492.1005 - I.IBB 31)
|
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Richtlinie
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||
Bahnbetrieb Triebfahrzeuge führen
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Führen von elektrisch arbeitenden Eisenbahnfahrzeugen 492.1005
|
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Seite 1
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||
Fachautor: I.IBB 31; Steffen Mehner; Tel.: 069-265-59468 Gültig ab: 14.12.2025
|
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1 Zweck
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(1) Elektrisch arbeitende Eisenbahnfahrzeuge im Sinne dieser Richtlinie sind
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Triebfahrzeuge, Nebenfahrzeuge und Wagen, die Energie direkt aus der Fahr-
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leitung beziehen.
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(2) Sie als Eisenbahnunternehmer haben sicher zu stellen, dass das von Ihnen
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eingesetzte Personal mit den nachfolgenden Regeln vertraut ist bzw. nach
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ihnen handelt.
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||
2 Allgemeine Regeln
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(1) Im Bereich von Fahrleitungskreuzungen (z.B. in Weichen oder Kreuzungen)
|
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und Fahrdrahtabsenkungen (z.B. unter Brücken und Kunstbauten) sollten die
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Stromabnehmer während der Fahrt nicht gehoben werden.
|
||
Beim Aufrüsten der Triebfahrzeuge ist darauf zu achten, dass beim Heben von
|
||
Stromabnehmern keine Streckentrenner überbrückt werden.
|
||
(2) Beim Aufschalten der Zugkraft darf die streckenspezifisch zulässige Ober-
|
||
strombegrenzung nicht überschritten werden. Bei Mehrfachtraktion, Vorspann
|
||
sowie beim Einsatz von Schiebelokomotiven oder weiterer Fahrzeuge im Zug,
|
||
die Energie direkt aus der Fahrleitung beziehen, darf die Summe der entnom-
|
||
menen Oberströme den maximal zulässigen Höchstwert nicht überschreiten.
|
||
Der für den Zug maximal zulässige Wert des Oberstroms ist im Fahrplan be-
|
||
kanntgegeben. Ist infrastrukturbedingt mit niedrigeren Oberströmen zu fahren,
|
||
wird dies in der „La“ oder mündlich bekannt gegeben.
|
||
(3) Vor dem Bewegen einer Drehscheibe oder Schiebebühne sind die Stromab-
|
||
nehmer zu senken.
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||
3 Befahren von Fahrleitungs-Schutzstrecken
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||
(1) Die Stromabnehmer sind rechtzeitig vor dem Befahren von Fahrleitungs-
|
||
Schutzstrecken zu senken, wenn
|
||
- sich der Hauptschalter nicht ausschalten lässt,
|
||
- bei Einfachtraktion beide Stromabnehmer gehoben sind oder
|
||
- bei Mehrfachtraktion der Schaltzustand der Hauptschalter von geführten
|
||
elektrisch arbeitenden Eisenbahnfahrzeugen nicht angezeigt wird.
|
||
- Zusätzlich sind die Stromabnehmer bei Fahrleitungs-Schutzstrecken der Re-
|
||
gelbauart zu senken, wenn der Abstand zwischen zwei gehobenen Strom-
|
||
abnehmern weniger als 85 m, jedoch mehr als 35 m, beträgt.
|
||
4 Halt innerhalb einer Fahrleitungs-Schutzstrecke
|
||
(1) Fahrleitungs-Schutzstrecken der Regelbauart können auf Anforderung zuge-
|
||
schaltet werden, wenn das elektrisch arbeitende Eisenbahnfahrzeug innerhalb
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||
der Fahrleitungs-Schutzstrecke zum Halten gekommen ist. Hierbei ist wie folgt
|
||
zu handeln:
|
||
- Hauptschalter ausschalten, Stromabnehmer senken,
|
||
Stromabneh-
|
||
mer heben
|
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Oberstrombe-
|
||
grenzung
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Bekanntgabe
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Drehscheibe/
|
||
Schiebebühne
|
||
Stromabneh-
|
||
mer senken
|
||
Fahrleitungs-
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Schutzstrecke
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Regelbauart
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Führen von elektrisch arbeitenden Eisenbahnfahrzeugen 492.1005
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Seite 2
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
- Standort und Fahrtrichtung dem Fahrdienstleiter angeben, Zuschaltung be-
|
||
antragen, sowie Rückmeldung des Fahrdienstleiters abwarten,
|
||
- danach den in Fahrtrichtung vorderen Stromabnehmer heben (Stromabneh-
|
||
mer muss konform zu den Technischen Netzzugangsbedingungen (TNB)
|
||
der DB InfraGO AG sein); ist dies technisch nicht möglich, ist der zuvor ge-
|
||
senkte Stromabnehmer zu heben,
|
||
- Hauptschalter einschalten und aus der Fahrleitungs-Schutzstrecke fahren.
|
||
Wenn bei Zügen in Mehrfachtraktion das führende Triebfahrzeug innerhalb ei-
|
||
ner Fahrleitungs-Schutzstrecke der Regelbauart zum Halten gekommen ist,
|
||
muss der Triebfahrzeugführer entsprechend Absatz 1 handeln.
|
||
Ist bei Zügen in Mehrfachtraktion ein geführtes Triebfahrzeug innerhalb einer
|
||
Fahrleitungs-Schutzstrecke der Regelbauart zum Halten gekommen, darf das
|
||
führende Triebfahrzeug zum Herausfahren des Zuges aus der Fahrleitungs-
|
||
Schutzstrecke genutzt werden, wenn
|
||
- der Triebfahrzeugführer feststellt, dass das führende Triebfahrzeug die
|
||
Fahrleitungs-Schutzstrecke vollständig verlassen hat und
|
||
- nur der bisher eingesetzte Stromabnehmer des führenden Triebfahrzeuges
|
||
gehoben und dessen Hauptschalter eingeschaltet wird.
|
||
Hinweis:
|
||
Arbeitende Stromabnehmer bei Mehrfachtraktion dürfen grundsätzlich hoch-
|
||
spannungsseitig nicht elektrisch verbunden sein. (Ausnahmen: Fahrt mit
|
||
zwei gehobenen Stromabnehmern eines Triebfahrzeuges auf besondere
|
||
Anordnung oder Stromabnehmerwechsel im Stand bei Fahrtrichtungswech-
|
||
sel).
|
||
|
||
(2) Verkürzte Fahrleitungs-Schutzstrecken können nicht zugeschaltet werden.
|
||
Diese Fahrleitungs-Schutzstrecken sind mit Signal El 1 und Signal El 2 am glei-
|
||
chen Standort signalisiert. Ist das elektrisch arbeitende Eisenbahnfahrzeug in-
|
||
nerhalb der verkürzten Fahrleitungs-Schutzstrecke zum Halten gekommen,
|
||
kann nach Stromabnehmerwechsel aus der Fahrleitungs-Schutzstrecke her-
|
||
ausgefahren werden. Hierbei ist wie folgt zu handeln:
|
||
- Hauptschalter ausschalten, anliegenden Stromabnehmer senken und min-
|
||
destens 30 Sekunden warten,
|
||
- Wenn möglich, anderen Stromabnehm er anlegen, (Stromabnehmer muss
|
||
konform zu den Technischen Netzzugangsbedingungen (TNB) der DB In-
|
||
fraGO AG sein), Hauptschalter einschalten und aus der Fahrleitungs-
|
||
Schutzstrecke fahren.
|
||
Auf keinen Fall dürfen beide Stromabnehmer gleichzeitig am Fahrdraht anlie-
|
||
gen, wenn die Stromabnehmer mit einer durchgehenden Leitung untereinander
|
||
verbunden sind.
|
||
Ist trotz Stromabnehmerwechsel ein Herausfahren aus der verkürzten Fahrlei-
|
||
tungs-Schutzstrecke nicht möglich, ist ein Hilfstriebfahrzeug anzufordern.
|
||
|
||
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||
Mehrfach
|
||
traktion
|
||
verkürzte
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||
Fahrleitungs-
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Schutzstrecke
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Führen von elektrisch arbeitenden Eisenbahnfahrzeugen 492.1005
|
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Seite 3
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Gültig ab: 14.12.2025
|
||
5 Halt innerhalb einer elektrischen Streckentrennung
|
||
(1) Kommt ein elektrisch arbeitendes Eisenbahnfahrzeug ausnahmsweise in einer
|
||
mit den Orientierungszeichen „Elektrische Streckentrennung“ gekennzeichne-
|
||
ten Streckentrennung zum Stehen, muss der Triebfahrzeugführer unverzüglich
|
||
die Stromabnehmer senken.
|
||
Bei Zügen in Mehrfachtraktion muss der Triebfahrzeugführer auch bei Fahrt
|
||
des Zuges innerhalb der Orientierungszeichen „Elektrische Streckentrennung“
|
||
die Stromabnehmer senken, wenn
|
||
- die Zuglänge mehr als 390 m beträgt,
|
||
1
|
||
- sich zwischen den Triebfahrzeugen mit gehobenem Stromabnehmer weitere
|
||
Fahrzeuge befinden und
|
||
- sich der Zug im Bremswegabstand zu einem Halt gebietenden Signal befin-
|
||
det (Fahrt auf „Halt erwarten“).
|
||
(2) Eine Weiterfahrt aus eigener Kraft darf nur mit einem gehobenen Stromabneh-
|
||
mer erfolgen, der sich zwischen der Streckentrennung und der Spitze des Zu-
|
||
ges befindet.
|
||
Ist dies nicht möglich, muss der Triebfahrzeugführer dem Fahrdienstleiter den
|
||
Halt innerhalb der Streckentrennung mit Angabe des Standortes melden.
|
||
(3) Stromabnehmer innerhalb der Streckentrennung dürfen erst mit Zustimmung
|
||
des Fahrdienstleiters wieder gehoben werden.
|
||
6 Raureifbildung und Eisregen
|
||
Raureif und Eisregen können zu vermehrten Zugkraftunterbrechungen und Haupt-
|
||
schalterauslösungen führen. Es ist dann wie folgt zu handeln:
|
||
- der Fahrdienstleiter ist über den Zustand der Fahrleitung zu verständigen,
|
||
- die Geschwindigkeit ist so weit zu vermindern, bis die Zugkraftunterbrechungen
|
||
oder Hauptschalterauslösungen nicht mehr auftreten,
|
||
- ein zweiter zu den Technischen Netzzugangsbedingungen (TNB) der DB In-
|
||
fraGO AG konformer Stromabnehmer kann gehoben werden. Die daraus resul-
|
||
tierende Geschwindigkeit für diese Stromabnehmerkonfiguration sowie die Re-
|
||
geln für das Befahren von Fahrleitungs-Schutzstrecken sind zu beachten. Der
|
||
Fahrdienstleiter ist hiervon zu unterrichten.
|
||
Nach Verbesserung des Fahrleitungszustandes kann der zweite Stromabnehmer
|
||
wieder gesenkt werden.
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||
1 Kann bei Triebzügen bzw. Triebwagenzügen in Mehrfachtraktion mit einer Zuglänge von
|
||
mehr als 390 m sichergestellt werden, dass der Abstand zwischen Zugspitze und hinters-
|
||
tem gehobenen Stromabnehmer 390 m nicht übersteigt, darf das Eisenbahnunternehmen
|
||
anweisen, dass in einer elektrischen Streckentrennung auf das Senken der Stromabneh-
|
||
mer während der Fahrt verzichtet werden darf.
|
||
Stromabneh-
|
||
mer senken
|
||
Mehrfach
|
||
traktion
|
||
Weiterfahrt
|
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aus eigener
|
||
Kraft
|
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Stromabneh-
|
||
mer heben
|
||
Raureif und
|
||
Eisregen
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*
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*
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*
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*
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*
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*
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*
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*
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*
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||
* *
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*
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Führen von elektrisch arbeitenden Eisenbahnfahrzeugen 492.1005
|
||
Seite 4
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
7 Fahrdrahtspannung fehlt
|
||
(1) Beim Fehlen der Fahrdrahtspannung ist zunächst zu prüfen, ob ein Schaden
|
||
an der Fahrleitung vorliegt (Abschnitt 8).
|
||
|
||
(2) Für Eisenbahnfahrzeuge mit oder ohne automatischer Stromabnehmer-Senk-
|
||
einrichtung sind fahrzeugspezifische Anweisungen als Handlungsanleitung für
|
||
den Triebfahrzeugführer zu erarbeiten, damit Störungen rechtzeitig erkannt
|
||
werden, situationsgerecht gehandelt wird und somit Auswirkungen auf die
|
||
Fahrleitung bei der Zugfahrt minimiert werden.
|
||
Musterabläufe enthalten die Anhänge 492.1005A01 und 492.1005A02. Die Ab-
|
||
läufe sind ggf. an die technischen Eigenschaften der eingesetzten elektrisch
|
||
arbeitenden Eisenbahnfahrzeuge anzupassen.
|
||
(3) Kehrt die Fahrdrahtspannung nach 30 Sekunden stabil zurück, darf der Haupt-
|
||
schalter wieder eingeschaltet werden und es ist keine Störung der Fahrleitung
|
||
zu vermuten.
|
||
Hinweis: In diesem Zeitraum wird eine Prüfung durch die Zentralschaltstelle
|
||
(Zes) durchgeführt. Eingeschaltete Hauptschalter können zu einer Verfäl-
|
||
schung des Prüfergebnisses führen.
|
||
Fällt der Hauptschalter erneut, besteht der Verdacht auf Kurzschluss im Hoch-
|
||
spannungsbereich des Eisenbahnfahrzeugs.
|
||
(4) Kehrt die Fahrdrahtspannung nach 30 Sekunden nicht stabil zurück, ist der
|
||
Stromabnehmer zu senken, an geeigneter Stelle anzuhalten und der Fahr-
|
||
dienstleiter zu verständigen. Es ist von einem Schaden an der Fahrleitung oder
|
||
des Stromabnehmers auszugehen (Abschnitt 8).
|
||
8 Fahrleitungsschäden
|
||
(1) Anzeichen für einen Schaden an der Fahrleitung sind
|
||
- wiederholtes Auslösen des Hauptschalters bei gleichzeitigem Ausfall der
|
||
Fahrdrahtspannung,
|
||
- starkes Schwanken der Fahrleitung,
|
||
- gerissene Drähte oder Seile,
|
||
- außergewöhnliche Geräusche auf dem Dach bzw. aus Richtung des Strom-
|
||
abnehmers,
|
||
- schadhafte Isolatoren und Streckentrenner,
|
||
- Auftreten von außergewöhnlichen Lichtbögen oder
|
||
- Gegenstände im Arbeitsbereich der Stromabnehmer.
|
||
(2) Bei Erkennen oder Vermuten von Fahrleitungsschäden sind folgende Handlun-
|
||
gen auszuführen:
|
||
- Stromabnehmer senken.
|
||
- Maßnahmen bei drohender Gefahr einleiten:
|
||
- Schnellbremsung einleiten, wenn möglich außerhalb von Tunneln und
|
||
Abschnitten mit NBÜ-Kennzeichen, anhalten.
|
||
- Nothaltauftrag erteilen.
|
||
Auf Schäden
|
||
an der Fahrlei-
|
||
tung prüfen
|
||
Fahrzeugspe-
|
||
zifische Hand-
|
||
lungsanwei-
|
||
sung
|
||
Handlungs
|
||
muster
|
||
Wiederkeh-
|
||
rende Fahr-
|
||
drahtspan-
|
||
nung
|
||
Fahr-
|
||
drahtspan-
|
||
nung bleibt
|
||
aus
|
||
Anzeichen für
|
||
einen Schaden
|
||
an der Fahrlei-
|
||
tung
|
||
Maßnahmen
|
||
bei Fahrlei-
|
||
tungsschäden
|
||
*
|
||
|
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Führen von elektrisch arbeitenden Eisenbahnfahrzeugen 492.1005
|
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Seite 5
|
||
|
||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||
- Fahrdienstleiter verständigen: Sperrung der Nachbargleise veranlas-
|
||
sen, Bestätigung abwarten, Einzelheiten mitteilen wie Streckenkilome-
|
||
ter, Mastnummer, Ursache usw.
|
||
- Zug sichern.
|
||
- Außentüren nicht freigeben.
|
||
- Der Zug darf erst nach Zustimmung des Notfallmanagers oder der Fachkraft
|
||
für Fahrleitungsanlagen verlassen werden.
|
||
(3) In Absprache mit dem Fahrdienstleiter oder Weichenwärter führt das vom Ei-
|
||
senbahnunternehmen eingesetzte Personal eine Schadensklärung durch.
|
||
- Wenn die Sichtverhältnisse die Kontrolle von Fahrleitung und Stromabneh-
|
||
mer vom Führerraum aus zulassen und die Fahrleitung augenscheinlich in
|
||
Ordnung ist, kann ggf. nach einer Sperrung des Nachbargleises das Fahr-
|
||
zeug zur Schadensklärung verlassen und dem Fahrdienstleiter anschlie-
|
||
ßend das Ergebnis berichtet werden.
|
||
- Anderenfalls darf das Fahrzeug nicht verlassen werden.
|
||
In beiden Fällen sind die Türen der Fahrzeuge verschlossen zu halten, wenn
|
||
diese mit Reisenden besetzt sind, und das Zugpersonal sowie die Reisenden
|
||
sind zu informieren. Die Anweisungen des Fahrdienstleiters sind zu befolgen.
|
||
9 Laden von Akkumulatoren batterieelektrischer Triebfahr-
|
||
zeuge
|
||
(1) Zum Aufladen der Akkumulatoren (Akkus) dürfen Triebfahrzeugführer die
|
||
Stromabnehmer erst heben, wenn sich der gesamte Fahrzeugverband unter
|
||
der Oberleitung befindet.
|
||
(2) Elektrische Ladestationen sind elektrotechnische Anlagen, die durch ihre eng
|
||
begrenzten Abmessungen und Anordnung in Nebengleisen nur für den Lade-
|
||
vorgang eines abgestellten Fahrzeugs vorgesehen sind (statische elektrische
|
||
Energieübertragung). Sie sind als Service- und Versorgungseinrichtung zu be-
|
||
trachten, die nur genutzt werden dürfen, wenn das Personal in deren Bedie-
|
||
nung unterwiesen ist.
|
||
(3) In einem Nebengleis dürfen höchstens 3 Triebfahrzeuge gleichzeitig geladen
|
||
werden. Örtliche Ausnahmen sind mit dem Infrastrukturbetreiber abzustimmen.
|
||
10 Ergänzende Regeln für Mehrkrafttriebfahrzeuge
|
||
(1) Für den Wechsel vom Betrieb mit gesenktem Stromabnehmer zum Betrieb mit
|
||
gehobenem Stromabnehmer während der Fahrt und umgekehrt hat das Eisen-
|
||
bahnunternehmen im Rahmen seines Kompetenzmanagements dafür zu sor-
|
||
gen, dass die Triebfahrzeugführer regelmäßig über die Bedeutung der Grenzen
|
||
der Zugmeldestelle unterwiesen werden. Insbesondere hat das Eisenbahnun-
|
||
ternehmen darauf hinzuwirken, dass die Triebfahrzeugführer im Zweifel auf das
|
||
Heben des Stromabnehmers verzichten und mit der bisherigen Traktionsart bis
|
||
zu einer Stelle weiterfahren, die sie zweifelsfrei als außerhalb der Zugmelde-
|
||
stelle zuordnen können.
|
||
|
||
Schadens
|
||
klärung
|
||
Heben des
|
||
Stromabneh-
|
||
mers
|
||
Laden des Ak-
|
||
kus an elektri-
|
||
schen La-
|
||
destationen
|
||
Laden in
|
||
Nebengleisen
|
||
Kompetenz-
|
||
management
|
||
|
||
Richtlinie
|
||
Bahnbetrieb Triebfahrzeuge führen
|
||
Ansprechen der Automatischen Stromabnehmer-Senkeinrichtung -
|
||
Fahrzeuge mit Diagnoseeinrichtung
|
||
492.1005A01
|
||
Seite 1
|
||
|
||
Fachautor: I.NBB 42; Steffen Mehner; Tel.: 069-265-59468 Gültig ab: 11.12.2022
|
||
|
||
Die Unterschiede im Handlungsablauf beim Ansprechen der Automatischen Stromabneh-
|
||
mer-Senkeinrichtung mit und ohne Diagnoseeinrichtung sind in den Anhängen
|
||
492.1005A01 und 492.1005A02 grau hinterlegt.
|
||
|
||
|
||
|
||
|
||
Sofortmaßnahmen nach dem Ansprechen der Senkeinrichtung durchführen:
|
||
− Stromabnehmer senken
|
||
− Schnellbremsung einleiten, dabei NBÜ-Abschnitte beachten
|
||
− Wenn möglich, außerhalb von Tunneln anhalten
|
||
− Maßnahmen „Verhalten bei Gefahr“ einleiten
|
||
• Nothaltauftrag geben
|
||
• Bei LZB-Führung: LZB-Nothalt geben
|
||
− Zug sichern
|
||
− Fdl verständigen, Standort des Zuges sowie den Ort des Ansprechens der Senkeinrichtung
|
||
(km, Betriebsstelle, markante Stelle) und ggf. dort festgestellte Oberleitungsschäden mitteilen.
|
||
Erst nach der Freigabe durch
|
||
EIU darf Fahrzeug verlassen
|
||
werden.
|
||
− Tfz mit Erdungsschalter erst
|
||
erden, wenn das EIU dazu
|
||
den Auftrag gibt.
|
||
− Das EIU erdet die Ober-
|
||
leitung und untersucht die
|
||
Hochspannungsdachaus-
|
||
rüstung.
|
||
− Freigabe zur Weiterfahrt
|
||
bzw. zum Schleppen des
|
||
Zuges vom EIU abwarten
|
||
(Notfallmanager, Fachkraft
|
||
für Fahrleitungsanlagen).
|
||
Ja Nein
|
||
Ja
|
||
Nein
|
||
Nein
|
||
Ja
|
||
NeinJa
|
||
NeinJa
|
||
Lassen die Sichtverhältnisse eine Kontrolle der Oberleitung und Stromabnehmer zu
|
||
(Tag, sichtiges Wetter oder entsprechende Beleuchtung vorhanden)?
|
||
Kontrolle vom Führerraum aus: Ist die Oberleitung augenscheinlich in Ordnung?
|
||
− Den Stromabnehmer erneut heben (bei Mehrfachtraktion die Stromabnehmer aller Tfz)
|
||
− Tritt beim Heben der Stromabnehmer ein Kurzschluss auf?
|
||
Wird nach 30 Sek. im MTD Fahrdrahtspannung angezeigt
|
||
(bei Mehrfachtraktion für alle Tfz)?
|
||
− Ggf. für den Gang vom Stwg zur Lok bzw. von
|
||
Tfz zu Tfz die Nachbargleise beim Fdl zum
|
||
persönlichen Schutz sperren lassen und
|
||
Bestätigung abwarten.
|
||
− Am Tfz, an dem die Senkeinrichtung
|
||
angesprochen hat, einen anderen DB-
|
||
Stromabnehmer wählen.
|
||
− Wird im MTD Fahrdrahtspannung angezeigt?
|
||
− Stromabnehmer senken
|
||
− Tfz/Stwg nicht verlassen
|
||
− bei Reisezügen keine Türen
|
||
freigeben!
|
||
− Ggf. Zub verständigen
|
||
− Fdl verständigen und
|
||
Diesel-Hilfslok anfordern
|
||
− auf EIU warten
|
||
− Beim Fdl
|
||
1. eine Diesel-Hilfslok anfordern,
|
||
2. ggf. die Nachbargleise zu Ihrem
|
||
persönlichen Schutz sperren
|
||
lassen und Bestätigung vom
|
||
Fdl abwarten.
|
||
− Ggf. Zub verständigen.
|
||
− Von außen die Oberleitung des
|
||
betroffenen Gleises und der
|
||
Nachbargleise im Bereich des
|
||
Zuges auf Schäden sowie die
|
||
Stromabnehmer auf Schäden und
|
||
Profilfreiheit prüfen.
|
||
− Das Ergebnis dem Fdl melden.
|
||
− Tfz zum Schleppen vorbereiten.
|
||
− Sind Stromabnehmer nicht
|
||
profilfrei, auf EIU warten.Weiter auf Seite 2
|
||
*
|
||
*
|
||
|
||
*
|
||
*
|
||
|
||
*
|
||
*
|
||
|
||
*
|
||
*
|
||
|
||
*
|
||
*
|
||
|
||
Ansprechen der Automatischen Stromabnehmer-Senkeinrichtung -
|
||
Fahrzeuge mit Diagnoseeinrichtung
|
||
492.1005A01
|
||
Seite 2
|
||
|
||
Gültig ab: 11.12.2022
|
||
Fortsetzung des Handlungsablaufs
|
||
|
||
❑
|
||
Ja Nein
|
||
Ja
|
||
JaNein
|
||
Ja
|
||
Nein
|
||
Nach Ankunft im von der
|
||
BZ bestimmten Bf
|
||
Stromabnehmerschaden an einem Tfz Stromabnehmerschaden an mehreren Tfz
|
||
Ja
|
||
Nein
|
||
− Ggf. beim Fdl das Sperren der Nachbargleise zu Ihrem persönlichen Schutz anfordern und Bestätigung
|
||
vom Fdl abwarten.
|
||
− Ggf. Zub verständigen.
|
||
− Von außen die Oberleitung des betroffenen Gleises und der Nachbargleise im Bereich des Zuges auf
|
||
Schäden sowie die Stromabnehmer auf Schäden und Profilfreiheit prüfen.
|
||
− Das Ergebnis dem Fdl melden.
|
||
Sind alle Stromabnehmer profilfrei?
|
||
Sind sonstige Schäden an den Stromabnehmern feststellbar?
|
||
Wurde während der Fahrt am Ansprechpunkt der
|
||
Automatischen Senkeinrichtung im befahrenen Gleis
|
||
eine beschädigte Oberleitung bemerkt?
|
||
Fortsetzung von Seite 1
|
||
− Dem Fdl mitteilen, dass die
|
||
zum persönlichen Schutz
|
||
erfolgte Sperrung der Nach-
|
||
bargleise aufgehoben werden
|
||
kann.
|
||
− Nach Zustimmung des Fdl
|
||
weiterfahren mit Vzul und
|
||
einem gehobenen Stromab-
|
||
nehmer je Tfz. Bei Mehrfach-
|
||
traktion ggf. Einschränkungen
|
||
wegen Stromabnehmer -
|
||
abstand beachten.
|
||
− Falls bei der Weiterfahrt die
|
||
Automatische Senkein-
|
||
richtung am selben Strom-
|
||
abnehmer erneut anspricht:
|
||
Maßnahmen dieses Anhangs
|
||
erneut abarbeiten und bei
|
||
möglicher Weiterfahrt einen
|
||
anderen DB-Stromabnehmer
|
||
wählen.
|
||
− Dem Fdl mitteilen, dass die
|
||
zum persönlichen Schutz
|
||
erfolgte Sperrung der Nach-
|
||
bargleise aufgehoben werden
|
||
kann.
|
||
− Stromabnehmer senken.
|
||
− Nach Zustimmung des Fdl bis
|
||
zu dem von der BZ genann-
|
||
ten Bf mit Vzul=100 km/h und
|
||
einem gehobenen Strom-
|
||
abnehmer je Tfz weiterfahren;
|
||
der beschädigte Strom-
|
||
abnehmer muss gesenkt
|
||
sein.
|
||
− Dem Fdl mitteilen, dass die
|
||
zum persönlichen Schutz
|
||
erfolgte Sperrung der Nach-
|
||
bargleise aufgehoben werden
|
||
kann.
|
||
− Hilfslok anfordern.
|
||
− Ggf. Zub verständigen.
|
||
− Auf EIU warten.
|
||
− Tfz mit Erdungsschalter erst
|
||
erden, wenn das EIU dazu
|
||
den Auftrag gibt. Das EIU
|
||
erdet die Oberleitung und
|
||
untersucht die Hoch-
|
||
spannungsdachausrüstung.
|
||
− Freigabe zur Weiterfahrt bzw.
|
||
zum Schleppen des Zuges
|
||
vom EIU abwarten (Notfall -
|
||
manager, Fachkraft für
|
||
Fahrleitungsanlagen).
|
||
Ist nach Rücksprache mit dem Fdl das Abstellen
|
||
des Tfz, dessen Stromabnehmer beschädigt ist,
|
||
im Bf möglich?
|
||
− Zug sichern.
|
||
− Das Tfz, dessen Stromabnehmer beschädigt
|
||
ist, abstellen. Bei Tfz mit Erdungsschalter
|
||
dieses erden.
|
||
− Ggf. in das Übergabebuch eintragen, dass das
|
||
Tfz geerdet ist.
|
||
− Ggf. dem Fdl mitteilen, dass das abgestellte
|
||
Tfz geerdet ist und er diese Information an das
|
||
EIU weitergeben muss.
|
||
− Zuständigen Disponenten verständigen.
|
||
− Nach Zustimmung des Fdl weiterfahren.
|
||
− Beim Fdl eine Hilfslok anfordern.
|
||
− Auf das EIU warten.
|
||
− Tfz mit Erdungsschalter erst erden, wenn das
|
||
EIU dazu den Auftrag gibt. Das EIU erdet die
|
||
Oberleitung und untersucht die Hoch-
|
||
spannungsdachausrüstung.
|
||
− Freigabe zur Weiterfahrt bzw. zum Schleppen
|
||
des Zuges vom EIU abwarten (Notfallmanager,
|
||
Fachkraft für Fahrleitungsanlagen).
|
||
*
|
||
*
|
||
|
||
*
|
||
*
|
||
|
||
*
|
||
*
|
||
|
||
*
|
||
*
|
||
|
||
*
|
||
*
|
||
|
||
Richtlinie
|
||
Bahnbetrieb Triebfahrzeuge führen
|
||
Ansprechen der Automatischen Stromabnehmer-Senkeinrichtung -
|
||
Fahrzeuge ohne Diagnoseeinrichtung
|
||
492.1005A02
|
||
Seite 1
|
||
|
||
Fachautor: I.NBB 42; Steffen Mehner; Tel.: 069-265-59468 Gültig ab: 11.12.2022
|
||
|
||
Die Unterschiede im Handlungsablauf beim Ansprechen der Automatischen Stromabneh-
|
||
mer-Senkeinrichtung mit und ohne Diagnoseeinrichtung sind in den Anhängen
|
||
492.1005A01 und 492.1005A02 grau hinterlegt.
|
||
|
||
Wird das Ansprechen der Automatischen Senkeinrichtung oder ein Oberleitungsschaden vermutet:
|
||
− Stromabnehmer senken
|
||
− Schnellbremsung einleiten, dabei NBÜ-Abschnitte beachten
|
||
− Wenn möglich, außerhalb von Tunneln anhalten
|
||
− Maßnahmen „Verhalten bei Gefahr“ einleiten
|
||
• Nothaltauftrag geben
|
||
• Bei LZB-Führung: LZB-Nothalt geben
|
||
− Zug sichern.
|
||
− Fdl verständigen, Standort des Zuges sowie den Ort des Ansprechens der Senkeinrichtung
|
||
(km, Betriebsstelle, markante Stelle) und ggf. dort festgestellte Oberleitungsschäden mitteilen.
|
||
Ja Nein
|
||
Ja
|
||
Nein
|
||
Nein
|
||
Ja
|
||
Nein
|
||
Weiter auf Seite 2
|
||
Ja
|
||
Nein Ja
|
||
Lassen die Sichtverhältnisse eine Kontrolle der Oberleitung und Stromabnehmer zu
|
||
(Tag, sichtiges Wetter oder entsprechende Beleuchtung vorhanden)?
|
||
Kontrolle vom Führerraum aus: Ist die Oberleitung augenscheinlich in Ordnung?
|
||
− Den Stromabnehmer erneut heben (bei Mehrfachtraktion die Stromabnehmer aller Tfz)
|
||
− Tritt beim Heben der Stromabnehmer ein Kurzschluss auf?
|
||
− Ggf. für den Gang vom Stwg zur Lok bzw. von Tfz zu Tfz die
|
||
Nachbargleise beim Fdl zum persönlichen Schutz sperren
|
||
lassen und Bestätigung abwarten.
|
||
− Sind im Maschinenraum Luftausströmgeräusche hörbar (ggf.
|
||
auch in den anderen Tfz)?
|
||
− Stromabnehmer senken
|
||
− Tfz/Stwg nicht verlassen
|
||
− bei Reisezügen keine Türen
|
||
freigeben!
|
||
− Ggf. Zub verständigen
|
||
− Fdl verständigen und
|
||
Diesel-Hilfslok anfordern
|
||
− auf EIU warten
|
||
Erst nach der Freigabe durch
|
||
EIU darf Fahrzeug verlassen
|
||
werden.
|
||
− Tfz mit Erdungsschalter erst
|
||
erden, wenn das EIU dazu
|
||
den Auftrag gibt.
|
||
− Das EIU erdet die Ober-
|
||
leitung und untersucht die
|
||
Hochspannungsdachaus-
|
||
rüstung.
|
||
− Freigabe zur Weiterfahrt
|
||
bzw. zum Schleppen des
|
||
Zuges vom EIU abwarten
|
||
(Notfallmanager, Fachkraft
|
||
für Fahrleitungsanlagen).
|
||
− Beim Fdl
|
||
1. eine Diesel-Hilfslok anfordern,
|
||
2. ggf. die Nachbargleise zu Ihrem
|
||
persönlichen Schutz sperren
|
||
lassen und Bestätigung vom
|
||
Fdl abwarten.
|
||
− Ggf. Zub verständigen.
|
||
− Von außen die Oberleitung des
|
||
betroffenen Gleises und der
|
||
Nachbargleise im Bereich des
|
||
Zuges auf Schäden sowie die
|
||
Stromabnehmer auf Schäden und
|
||
Profilfreiheit prüfen.
|
||
− Das Ergebnis dem Fdl melden.
|
||
− Tfz zum Schleppen vorbereiten.
|
||
− Sind Stromabnehmer nicht
|
||
profilfrei, auf EIU warten.
|
||
− Den anderen Stromab-
|
||
nehmer anwählen (bei
|
||
Mehrfachtraktion an den
|
||
anderen Tfz den anderen
|
||
Stromabnehmer), falls
|
||
möglich.
|
||
− Stromabnehmer erneut
|
||
heben.
|
||
− An den Tfz mit den
|
||
Luftausströmgeräuschen
|
||
den anderen Stromab-
|
||
nehmer wählen, bei
|
||
Mehrfachtraktion an den
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Tfz ohne Luftausström-
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geräusche beide Stromab-
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nehmer anwählen.
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− Stromabnehmer erneut
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heben.
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Wird Fahrdrahtspannung angezeigt?
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Ansprechen der Automatischen Stromabnehmer-Senkeinrichtung -
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Fahrzeuge ohne Diagnoseeinrichtung
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492.1005A02
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Seite 2
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Gültig ab: 11.12.2022
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Fortsetzung des Handlungsablaufs
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❑
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Ja Nein
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Ja
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JaNein
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Ja
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Nein
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Nach Ankunft im von der
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BZ bestimmten Bf
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Stromabnehmerschaden an einem Tfz Stromabnehmerschaden an mehreren Tfz
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Ja
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Nein
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− Ggf. beim Fdl das Sperren der Nachbargleise zu Ihrem persönlichen Schutz anfordern und Bestätigung
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vom Fdl abwarten.
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− Ggf. Zub verständigen.
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− Von außen die Oberleitung des betroffenen Gleises und der Nachbargleise im Bereich des Zuges auf
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Schäden sowie die Stromabnehmer auf Schäden und Profilfreiheit prüfen.
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− Das Ergebnis dem Fdl melden.
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Fortsetzung von Seite 1
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Sind alle Stromabnehmer profilfrei?
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Sind sonstige Schäden an den Stromabnehmern feststellbar?
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Wurde während der Fahrt am Ansprechpunkt der
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Automatischen Senkeinrichtung im befahrenen Gleis
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eine beschädigte Oberleitung bemerkt?
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− Dem Fdl mitteilen, dass die
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zum persönlichen Schutz
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erfolgte Sperrung der Nach-
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bargleise aufgehoben werden
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kann.
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− Nach Zustimmung des Fdl
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weiterfahren mit Vzul und
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einem gehobenen Stromab-
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nehmer je Tfz. Bei Mehrfach-
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traktion ggf. Einschränkungen
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wegen Stromabnehmer -
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abstand beachten.
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− Falls bei der Weiterfahrt die
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Automatische Senkein-
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richtung am selben
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Stromabnehmer erneut
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anspricht: Maßnahmen
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dieses Anhangs erneut
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abarbeiten und bei möglicher
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Weiterfahrt einen anderen
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DB-Stromabnehmer wählen.
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− Dem Fdl mitteilen, dass die
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zum persönlichen Schutz
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erfolgte Sperrung der Nach-
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bargleise aufgehoben werden
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kann.
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− Stromabnehmer senken.
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− Nach Zustimmung des Fdl bis
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zu dem von der BZ genann-
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ten Bf mit Vmax=100 km/h und
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einem gehobenen Strom-
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abnehmer je Tfz weiterfahren;
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der beschädigte Strom-
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abnehmer muss gesenkt
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sein.
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− Dem Fdl mitteilen, dass die
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zum persönlichen Schutz
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erfolgte Sperrung der Nach-
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bargleise aufgehoben werden
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kann.
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− Hilfslok anfordern.
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− Ggf. Zub verständigen.
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− Auf EIU warten.
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− Tfz mit Erdungsschalter erst
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erden, wenn das EIU dazu
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den Auftrag gibt. Das EIU
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erdet die Oberleitung und
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untersucht die Hoch-
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spannungsdachausrüstung.
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− Freigabe zur Weiterfahrt bzw.
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zum Schleppen des Zuges
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vom EIU abwarten (Notfall -
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manager, Fachkraft für
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Fahrleitungsanlagen).
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Ist nach Rücksprache mit dem Fdl das Abstellen
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des Tfz, dessen Stromabnehmer beschädigt ist,
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im Bf möglich?
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− Zug sichern.
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− Das Tfz, dessen Stromabnehmer beschädigt
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ist, abstellen. Bei Tfz mit Erdungsschalter
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dieses erden.
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− Ggf. in das Übergabebuch eintragen, dass das
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Tfz geerdet ist.
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− Ggf. dem Fdl mitteilen, dass das abgestellte
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Tfz geerdet ist und er diese Information an das
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EIU weitergeben muss.
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− Zuständigen Disponenten verständigen.
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− Nach Zustimmung des Fdl weiterfahren.
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− Beim Fdl eine Hilfslok anfordern.
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− Auf das EIU warten.
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− Tfz mit Erdungsschalter erst erden, wenn das
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EIU dazu den Auftrag gibt. Das EIU erdet die
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Oberleitung und untersucht die Hoch-
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spannungsdachausrüstung.
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− Freigabe zur Weiterfahrt bzw. zum Schleppen
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des Zuges vom EIU abwarten (Notfallmanager,
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Fachkraft für Fahrleitungsanlagen).
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