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2026-06-30 21:19:25 +02:00

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## **GRUNDSATZ-INFRASTRUKTURNUTZUNGSVERTRAG**
(„GRUNDSATZ-INV“)
Die **DB InfraGO Aktiengesellschaft,** vertreten durch den Vorstand,
## im Folgenden „ _DB InfraGO_ “ genannt -
## **und**
der **Zugangsberechtigte** gemäß § 1 Abs. 12 ERegG **,**
## **<Unternehmen>,**
vertreten durch <Vertreter> <Straße, Hausnummer>, <PLZ, Ort>
- im Folgenden „ _ZB_ “ genannt -
schließen folgenden Grundsatz-INV:
## **§ 1 GELTUNGSBEREICH**
- (1) Dieser Grundsatz-INV gilt für Leistungen hinsichtlich des Zugangs zu den von der DB InfraGO im Geltungsbereich des ERegG betriebenen Schienenwegen und Serviceeinrichtungen einschließlich Personenbahnhöfen und sich daraus ergebender Rechte und Pflichten.
- (2) Die Regelungen dieses Grundsatz-INV werden jeweils zum Bestandteil der auf Basis dieses Grundsatz-INV abzuschließenden Einzelnutzungsverträge (ENV) für die jeweilige Nutzung von Schienenwegen bzw. Serviceeinrichtungen oder Personenbahnhöfen durch den ZB.
## **§ 2 GEGENSTAND DES VERTRAGES**
Der ZB stellt auf Basis dieses Grundsatz-INV Anträge auf Zuweisung von Zugtrassen bzw. Nutzung von Serviceeinrichtungen oder Personenbahnhöfen für sich selbst oder ein einbezogenes EVU.
## **§ 3 NUTZUNGSBEDINGUNGEN; REGELWERK**
- (1) Für die Nutzung der Schienenwege und der Serviceeinrichtungen einschließlich der Personenbahnhöfe der DB InfraGO gelten die Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG (INB). Die jeweils aktuelle Fassung kann der ZB unter www.dbinfrago.com/inb einsehen.
- (2) Die INB enthalten die für die jeweilige Netzfahrplanperiode gültige Liste der Entgelte. Hierzu gilt im Rahmen der Nutzung von Serviceeinrichtungen (außer
Anlage 3.2.1.1 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG
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Personenbahnhöfen und Autoreisezug-Terminals) nach Maßgabe der INB im Zeitraum des jeweiligen Netzfahrplans veröffentliche Liste der Entgelte für Serviceeinrichtungen der DB InfraGO. Diese kann der ZB unter www.dbinfrago.com/aps oder bei der vertragsführenden Stelle der DB InfraGO einsehen.
- (3) Der ZB hatte die Möglichkeit, von den in den vorstehenden Absätzen 1-2 genannten Dokumenten vor Vertragsschluss Kenntnis zu nehmen.
- (4) Die von der BNetzA genehmigten Entgelte für die Nutzung von Personenbahnhöfen nach Maßgabe der INB für den Zeitraum des jeweiligen Netzfahrplans kann der ZB ab dem Werktag, der dem Zugang der Entgeltgenehmigung folgt, unter www.dbinfrago.com/stationspreise oder bei der vertragsführenden Stelle der DB InfraGO einsehen.
- (5) Die Liste der Entgelte für Autoreisezug-Terminals wird nach Beendigung des Unterrichtungsverfahrens bei der Bundesnetzagentur veröffentlicht.
## **§ 4 ANSPRECHPARTNER UND KOMMUNIKATION**
- (1) Die Parteien benennen Personen oder Stellen als Ansprechpartner, die befugt und in der Lage sind, binnen kürzester Zeit Entscheidungen im Namen DB InfraGO bzw. des ZB zu treffen. Die Ansprechpartner des ZB sind initial in **Anlage 1** dieses Grundsatz-INV aufgeführt, die der DB InfraGO AG im DB Infraportal der DB InfraGO AG. Jede Partei ist für sich ohne Zustimmung der anderen Partei berechtigt und verpflichtet, bei Bedarf zur Sicherstellung einer aktuellen und permanenten Kommunikation der sich aus **Anlage 1** ergebenden Belange, digital im DB Infraportal der DB InfraGO AG Ansprechpartner zu verändern, zu ergänzen oder neu einzutragen.
- (2) Die Kommunikation zur Vertragsdurchführung mit der DB InfraGO ist unter Angabe der Geschäftspartnernummer
- < Geschäftspartnernummer >
sowie des Company Codes (soweit im Rahmen der Zuweisung von Zugtrassen und für betriebliche Meldungen erforderlich)
<Company Code>
zu führen.
## **§ 5 LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG**
- (1) Der Grundsatz-INV wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann jederzeit von Personen mit der Rolle _„Grundsatz-INV-Manager“_ (gemäß Ziffer 3.3.2.1 der INB) der ZB über das DB Infraportal digital gekündigt werden.
- (2) Die DB InfraGO AG kann den Grundsatz-INV aus wichtigem Grund mit einer Frist von vier Wochen schriftlich gegenüber dem ZB kündigen.
Anlage 3.2.1.1 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG
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## **§ 6 SCHLUSSBESTIMMUNGEN**
- (1) Stillschweigende, mündliche, elektronische oder schriftliche Nebenabreden zu diesem Grundsatz-INV wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzung dieses Grundsatz-INV sind seitens des ZB ausschließlich digital im DB Infraportal durch _„Grundsatz-INV-Manager“_ möglich. Änderungen, Ergänzungen und die Kündigung dieses Grundsatz-INV sind seitens der DB InfraGO AG wie folgt möglich: Änderungen der Ansprechpartner ausschließlich digital im DB Infraportal, sonstige Änderungen und Ergänzungen in Textform, eine Kündigung in Schriftform.
- (2) Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Grundsatz-INV ist Frankfurt am Main.
- (3) Der Vertrag wird zweifach ausgefertigt. Jede Partei erhält ein Exemplar.
- (4) Allgemeine Geschäftsbedingungen des ZB gelten nicht, es sei denn, die DB InfraGO hat in deren Geltung ausdrücklich schriftlich eingewilligt.
- (5) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Grundsatz-INV unwirksam sein oder werden oder aus Rechtsgründen nicht durchgeführt werden können, ohne dass damit die Aufrechterhaltung des Vertrags für einen Vertragspartner unzumutbar wird, werden dadurch die übrigen Bestimmungen des Vertrags nicht berührt. Das gleiche gilt bei einer Regelungslücke. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder lückenhaften Regelung ist der Vertrag so zu ergänzen oder auszulegen, dass die von den Vertragspartnern angestrebten wirtschaftlichen Ziele möglichst erreicht werden.
## **Für die DB InfraGO AG:**
Frankfurt a. Main, den __.__.20__
## **Für <Unternehmen>:**
<Ort>, den __.__.20__
Unterschrift und Name in Druckbuchstaben
_____________________________ Unterschrift und Name in Druckbuchstaben
Anlage 3.2.1.1 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG
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## **ANLAGE 1 Ansprechpartner des ZB**
## **a. Ansprechpartner für die Vertragsdurchführung bzw. den Vertrieb**
Anrede:
Vorname:
Nachname:
Telefon:
Mobil:
E-Mail:
## **b. Ansprechpartner für die Betriebsführung und Empfänger von Informationen mit Sicherheitscharakter**
Anrede:
Vorname:
Nachname:
Telefon:
Mobil:
E-Mail:
## **Sofern Empfänger von Informationen mit Sicherheitscharakter abweichend von Ansprechpartner für die Betriebsführung**
Anrede:
Vorname:
Nachname:
Telefon:
Mobil:
E-Mail:
## **c. Ansprechpartner und Empfänger sonstiger geschäftlicher Informationen ohne Sicherheitscharakter (bspw. digitale Kundeninformation, Veranstaltungseinladungen etc.)**
Anrede:
Vorname:
Nachname:
Telefon:
Mobil:
E-Mail:
Anlage 3.2.1.1 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG
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## **d. Ansprechpartner für das Notfallmanagement (24-h-Erreichbarkeit)**
Anrede:
Vorname:
Nachname:
Telefon:
Mobil:
E-Mail:
## **Eisenbahnbetriebsleiter / Safety Manager**
Anrede: Vorname: Nachname: Telefon: Mobil: E-Mail:
Anlage 3.2.1.1 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG
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## **ANLAGE 2 Rolle „Grundsatz-INV-Manager“ des ZB**
## **1. Kontakt (obligatorisch)**
Anrede:
Vorname:
Nachname:
E-Mail:
## **2. Kontakt (optional)**
Anrede: Vorname: Nachname: E-Mail:
## **3. Kontakt (optional)**
Anrede: Vorname: Nachname: E-Mail:
## **4. Kontakt (optional)**
Anrede: Vorname: Nachname: E-Mail:
## **5. Kontakt (optional)**
Anrede:
Vorname: Nachname: E-Mail:
Anlage 3.2.1.1 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG
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