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Anlage 4.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027

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Nutzungsbedingungen pathOS

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Zum Fahrplanjahr 2027 führt die DB InfraGO ein neues Trassenanmeldesystem ein (pathOS = path Ordering System, entsprechend dem Begriff „path“ aus der TAF/TAP TSI), welches die EUVerordnungen TAF/TAP TSI umsetzt und künftig das Trassenanmelde- und Angebotsmedium der DB InfraGO AG ist. Die DB InfraGO AG stellt allen Kunden über das Internet einen Zugang zum Trassenanmeldesystem für die Anmeldung von Trassen und zur Entgegennahme von Angeboten und Rückmeldungen bereit. Dieser Zugang (im folgenden Webportal genannt) richtet sich vorrangig an Zugangsberechtigte (ZB) mit geringem oder unregelmäßigem Auftragsvolumen, welche über keine eigene Software zur Kommunikation mit dem Trassenanmeldesystem über eine Schnittstelle verfügen und ist vom Kunden über das Infraportal zu beantragen.

Weiterhin stellt die DB InfraGO AG eine einheitliche elektronische Schnittstelle für den Datenaustausch zwischen einem IT-System des ZB und dem Trassenanmeldesystem der DB InfraGO zur Anmeldung von Trassen und zur Entgegennahme von Angeboten und Rückmeldungen bereit. In TAF/TAP spricht man an dieser Stelle auch vom sogenannten „Common Interface“. Mit der elektronischen Schnittstelle richtet sich die DB InfraGO AG vorrangig an ZB mit großem und regelmäßigem Auftragsvolumen.

(1) Antrag und Zugangsdaten

Die Anmeldung zur Anwendung pathOS erfolgt über das Infraportal. Näheres ist den Nutzungsbedingungen zum Infraportal (Anlage 3.4.3.1) zu entnehmen. Voraussetzung ist u.a., dass der ZB einen Company Code hat (pro EVU bzw. ZB, dieser ist elementarer Bestandteil von TAF/TAP TSI) und entsprechend für die relevanten Geschäftspartnernummern freigeschaltet ist (diese Freischaltung erfolgt im Infraportal durch die „Superuser“ der jeweiligen ZB selbst).

  • Ansprechpartner für alle Themen rund um die Userverwaltung ist die #Einfachbahn: Einfach bahn@deutschebahn.com

In pathOS ist die Zusammenarbeit verschiedener Nutzer innerhalb eines EVU einfach möglich man kann gegenseitige Anmeldungen sehen und sogar weiterbearbeiten. Eine separate „Vertreterregel“ entfällt.

Um das Trassenanmeldesystem zu benutzen, navigieren Sie in Ihrem Browser entweder zum Infraportal oder direkt zur Log-In-Seite des neuen Trassenanmeldesystems.

Soweit die Schnittstelle genutzt werden soll, muss das genutzte Schnittstellenverfahrens des ZB benannt werden und die erforderlichen Daten (z.B. Company Code, Verfahren etc.) übernommen werden (Voraussetzung ist die bereits erfolgte Freigabe dieses Verfahrens durch die DB InfraGO AG sowie, wenn erforderlich, der Erwerb eines RNE-Zertifikats durch den ZB selbst). Anschließend erfolgt eine individuelle Freigabe des jeweiligen ZB. Ansprechpartner seitens DB InfraGO zu diesem Thema ist die fachliche Betriebsführung von pathOS (s. Kapitel „Beratung“).

(2) Dokumentation

Die DB InfraGO AG stellt den angemeldeten ZB in elektronischer Form neben Installationshinweisen ein aktuelles Handbuch zur Verfügung, das die wesentlichen Funktionen und Abläufe bei der

Gültig ab: 13.12.2026

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Nutzungsbedingungen pathOS

Nutzung des Webportals beschreibt. Zusätzlich werden (primär um die Einführung zu begleiten) Schulungsunterlagen in verschiedenen Formaten und Medien online bereitgestellt.

Für die Nutzung der Schnittstelle stellt die DB InfraGO AG in elektronischer Form eine aktuelle und vollständige Schnittstellendokumentation zur Verfügung. Mit Einführung von TAF/TAP TSI spielen hier auch europäische Gremien eine Rolle, denn im Regelfall 2x pro Jahr gibt es europaweit neue Vorgaben für die zugrundeliegende XSD-Datei der Schnittstelle, die anschließend von der DB InfraGO auf Umsetzungsnotwendigkeit geprüft wird. Diese muss im Anschluss auch von den Schnittstellenpartnern übernommen werden.

(3) Beratung

Die DB InfraGO AG berät und unterstützt ihre Kunden umfassend bei fachlichen und technischen Fragen in Zusammenhang mit dem Trassenanmeldesystem pathOS durch die fachliche Betriebsführung von pathOS. Rückfragen können per E-Mail an pathOS@deutschebahn.com gestellt werden.

(4) Zugang und Verfügbarkeit

Der Zugang zum Trassenanmeldesystem pathOS der DB InfraGO AG steht grundsätzlich uneingeschränkt, d.h. 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr, zur Verfügung. Hiervon ausgenommen sind notwendige geplante Wartungsfenster sowie Störungsfälle. Geplante Wartungsarbeiten werden, sofern möglich, stets in Tagesrandlagen bzw. nachts durchgeführt.

(5) Information

Die DB InfraGO AG informiert über das Stattfinden sowie die Dauer planmäßiger Einschränkungen mit einem Vorlauf von mindestens 36 Stunden. Im Störungsfall erfolgt eine umgehende Information, ggf. verbunden mit Handlungsempfehlungen.

Informationen über Änderungen der Schnittstellendokumentation erfolgen im Regelfall in Form einer Vorinformation mindestens neun Monate und in verbindlicher Form mindestens sechs Monate vor der Umsetzung.

(6) Rückfallebene

Während etwaiger Einschränkungen der Erreichbarkeit von pathOS steht für alle ZB als Rückfallebene die Trassenanmeldemöglichkeit per Fax oder E-Mail an netzfahrplanerstel lung@deutschebahn.com zur Verfügung. Die für eine solche Trassenanmeldung erforderlichen Formulare sind in der Richtlinie 402.0202 enthalten und werden auch im Internet zur Verfügung gestellt: Formulare Trassenanmeldung.

Die zuständigen Ansprechpartner und Adressen sind auf den Internetseiten der DB InfraGO erhältlich: Trassenanmeldung GelV.

Gültig ab: 13.12.2026

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Nutzungsbedingungen pathOS

(7) Datensicherheit beim Kunden und missbräuchliche Verwendung

Nach Erhalt des Zugangs zu pathOS ist der ZB verpflichtet, die Datensicherheit durch Sicherstellen der ausschließlichen Nutzung durch befugte Mitarbeiter:innen zu gewährleisten.

Der Kunde verpflichtet sich, pathOS nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere

  • keine Viren, unzulässige Werbesendungen, Ketteninformationen oder sexistische, rassistische oder anderweitig belästigende Kommentare zu übertragen,

  • keine Rechte Dritter, insbesondere Rechte der genutzten TK-Unternehmen, Schutzrechte

    • (z.B. Urheber- und Markenrechte) zu verletzen,
  • nicht gegen eisenbahnrechtliche Vorschriften und Regelungen des betrieblich-technischen Regelwerks der DB InfraGO AG (siehe INB) zu verstoßen.

Bei Zuwiderhandlungen behält sich die DB InfraGO AG vor, den Zugang zu pathOS nutzerscharf zeitweilig zu sperren. Der betroffene ZB wird hierüber schriftlich in Kenntnis gesetzt. Bei wiederholten oder besonders schwerwiegenden Missbräuchen sperrt die DB InfraGO AG den Zugang endgültig.

(8) Mitteilungen des Kunden

Sofern sich beim ZB Zugangs- und Kommunikationsdaten (insbesondere die hinterlegte E-MailAdresse) ändern bzw. seine Zugangsvoraussetzungen entfallen, ist er verpflichtet, dies im Kundenportal anzupassen und ggfs. die Kundenberatung der DB InfraGO darüber zu informieren. Über den Superuser muss der ZB eigenständig Berechtigungen anpassen bzw. entfernen.

(9) Systemvoraussetzungen des Kunden

Der ZB ist selbst dafür verantwortlich, die zur Nutzung des Trassenanmeldesystems notwendigen technischen Voraussetzungen zu erfüllen. Einzelheiten und Anforderungen hierzu können dem Handbuch entnommen werden.

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