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DB Netz AG
Sitz Frankfurt am Main
Registergericht
Frankfurt am Main
HRB 50 879
USt-IdNr.: DE199861757
Vorsitzender des
Aufsichtsrates:
Dr. Rüdiger Grube
Vorstand:
Frank Sennhenn,
Vorsitzender
Dr. Roland Bosch
Bernd Koch
Ute Plambeck
Prof. Dr. Dirk Rompf
Dr. Jörg Sandvoß
07.10.2014
Aktualisierung 1 der Richtlinie 481.0205Z02
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 13.12.2015 tritt die Aktualisierung 1 der Richtlinie 481.0205Z02 Zusätzliche Regeln für
das Zugpersonal im GSM-R-Zugfunk vom 09.12.2012 in Kraft.
Die Aktualisierung umfasst im Wesentlichen folgende Änderungen:
 Verlagerung der Regeln zur Geräteausrüstung in Richtlinie 810.0300.
 Verlagerung der Regeln zu den Umschaltpunkten in Richtlinie 481.0205.
 TSI gerechte Neuordnung der Begriffe für zu erstellende örtliche Regelungen, die bis-
lang in den Örtlichen Richtlinien für Mitarbeiter auf Betriebsstellen bzw. für das Zugper-
sonal enthalten waren. Örtliche Regelungen werden künftig als
o örtliche Zusätze für Mitarbeiter auf Betriebsstellen
 der Eisenbahnverkehrsunternehmen in unternehmensinternen Unterlagen
der Eisenbahnverkehrsunternehmen,
 der DB Netz AG im Betriebsstellenbuch,
o örtliche Zusätze für das Zugpersonal im Streckenbuch
dargestellt.
Mit freundlichen Grüßen
DB Netz AG
gez. i. V. Bormet gez. i. A. Hebel
(Leiter Betriebsverfahren) (Fachautor Ril 481)
DB Netz AG
Zentrale
Betriebsverfahren
Markgrafendamm 24
10245 Berlin
www.dbnetze.com/fahrweg
Frank Hebel
Telefon 030 297-21463
Telefax 069 265-58248
Mobil 0151 46131587
frank.hebel@deutschebahn.com
Zeichen I.NPB 4 He 4810205Z02
DB Netz AG • Markgrafendamm 24 • 10245 Berlin
Gemäß Verteiler Richtlinie 481.0205Z02
Richtlinie
Bahnbetrieb Telekommunikationsanlagen bedienen
Zusätzliche Regeln für das Zugpersonal im GSM-R-Zugfunk 481.0205Z02
Seite 1
Fachautor: I.NPB 4; Frank Hebel; Tel.: (030) 297-21463 Gültig ab: 13.12.2015
1 Funktionale Rufnummer auf Strecken ohne GSM-R
(1) Zugpersonal, das von Strecken ohne Zugfunk oder von Strecken mit ana-
logem Zugfunk in eine mit GSM-R versorgte Strecke hineinfahren will, muss
die funktionale Rufnummer schon vor Beginn der Zugfahrt vorbereitend in das
GSM-R-Gerät eingeben.
(2) Die funktionale Anmeldung (Registrierung) im GSM-R-Netz darf erst am fest-
gelegten Umschaltpunkt bei Einfahrt in die mit GSM-R versorgte Strecke er-
folgen.
(3) Bei der funktionalen Anmeldung im GSM-R-Netz können folgende Anmelde-
fehler auftreten:
1. Funktionale Rufnummer (Zugnummer) ist bereits vergeben.
Abhilfe: Funktionale Rufnummer korrigieren oder, bei korrekter funktionaler
Rufnummer den vermutlich fehlerhaft funktional angemeldeten Teilnehmer
anrufen und Klärung herbeiführen.
Der Teilnehmer, der sich fehlerhaft funktional angemeldet hat, muss sich
anschließend mit der korrekten funktionalen Rufnummer anmelden.
Ist der funktional fehlerhaft angemeldete Teilnehmer nicht erreichbar, darf
dessen funktionale Rufnummer nach vorheriger Rücksprache mit der Be-
triebszentrale zwangsweise abgemeldet werden. Die zwangsweise Abmel-
dung eines fehlerhaft angemeldeten Teilnehmers führt das GSM-R-Netz
automatisch durch, wenn sich ein anderer Teilnehmer zweimal nacheinan-
der mit dieser funktionalen Rufnummer anmeldet.
2. Teilnehmer stellt automatische Abmeldung seiner funktionalen
Rufnummer fest.
Abhilfe: Funktionale Rufnummer ggf. korrigieren und wieder anmelden. Er-
tönt die Meldung, dass die funktionale Rufnummer (Zugnummer) bereits
vergeben ist, muss die Weisung der Betriebszentrale eingeholt werden.
3. Zugnummer ist nicht bekannt.
Ertönt bei korrekter funktionaler Anmeldung die Meldung, dass die Zug-
nummer nicht bekannt ist, muss die Weisung der Betriebszentrale einge-
holt werden.
(4) Ein Teilnehmer muss seine funktionale Rufnummer an Stellen, die im Fahr-
plan oder der La mit „ZF-Ende“ gekennzeichnet sind, sofort funktional abmel-
den.
Abweichend hiervon darf
- am Ende der Zugfahrt,
- beim Wechsel der Fahrtrichtung,
- beim Wechsel des führenden Fahrzeugs,
- bei mit der Zugfahrt verbundenen Rangierarbeiten,
die funktionale Rufnummer später abgemeldet werden. Die Abmeldung soll,
abhängig vom betrieblichen Erfordernis, möglichst zeitnah erfolgen.
Grundsatz
Funktionale
Registrierung
Anmeldefehler
Funktionale
Abmeldung
*
Zusätzliche Regeln für das Zugpersonal im GSM-R-Zugfunk 481.0205Z02
Seite 2
Gültig ab: 13.12.2015
2 Nachschieben
(1) Triebfahrzeugführer von Schiebe-Triebfahrzeugen
- melden sich funktional mit der Zugnummer des nachzuschiebenden Zuges
und Kennziffer 05 an ihrem Zugfunk-Fahrzeuggerät an,
- rufen den Triebfahrzeugführer des nachzuschiebenden Zuges in einer Ein-
zelverbindung und fordern ihn zum Aufbau einer Konferenzverbindung auf,
- bleiben Konferenzteilnehmer bis zum Ende des Nachschiebens.
(2) Triebfahrzeugführer nachzuschiebender Züge
- stellen nach Aufforderung durch den nachschiebenden Triebfahrzeugführer
eine Konferenzverbindung zwischen beiden Triebfahrzeugführern und dem
Fahrdienstleiter her,
- lassen die Konferenzverbindung bis zum Ende des Nachschiebens beste-
hen,
- dürfen während des Nachschiebens nur den Fahrdienstleiter erneut in die
Konferenzverbindung aufnehmen.
(3) Örtliche Besonderheiten zum Nachschieben werden den Triebfahrzeugführern
im Streckenbuch bekannt gegeben.
Triebfahrzeug-
führer
Schiebe-
Triebfahrzeug
Triebfahrzeug-
führer
nachzuschie-
bender Zug
Örtliche Be-
sonderheiten
*
*