Squashed 'bahn/wissensdatenbank/' content from commit 07a8196e
git-subtree-dir: bahn/wissensdatenbank git-subtree-split: 07a8196e5f9e55d027f90485beb95f4006387669
This commit is contained in:
@@ -0,0 +1,708 @@
|
||||
---
|
||||
domain: "regelwerk"
|
||||
tool: "allgemein"
|
||||
scope: "allgemein"
|
||||
tags: ["domain:regelwerk", "tool:allgemein", "scope:allgemein", "regelwerk", "betrieblich-technisch"]
|
||||
owners: []
|
||||
component_type: "pdf"
|
||||
source: "www.dbinfrago.com"
|
||||
url: "https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13191912/58d3799ead773fc7ec5dc30063c4cd8c/Ril-483-0101Z02-INB-2026-data.pdf"
|
||||
last_updated: "2026-06-26"
|
||||
review_status: "approved"
|
||||
review_notes: ""
|
||||
content_hash: "97b53b3fa9201730"
|
||||
contact: "einfachbahn@deutschebahn.com"
|
||||
meta_fingerprint: "395b4acb40093e35"
|
||||
---
|
||||
|
||||
Richtlinie
|
||||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
|
||||
PZB-Fahrzeugeinrichtung I60M
|
||||
483.0101Z02
|
||||
Seite 1
|
||||
483.0101A03
|
||||
Fachautor: I.IAI 45 | Steffen Schöneich | steffen.schoeneich@deutschebahn.com Gültig ab: 14.12.2025
|
||||
Inhaltsverzeichnis
|
||||
1 Anwendungsbereich und Zweck des Zusatzes ................... 2
|
||||
2 Abweichungen beim Aufbau der
|
||||
PZB-Fahrzeugeinrichtung ................................................... 2
|
||||
3 Abweichung bei den Überwachungsfunktionen .................. 6
|
||||
4 Abweichungen bei der 2000-Hz-Beeinflussung .................. 7
|
||||
5 Abweichungen bei Vorbereitung der PZB-
|
||||
Fahrzeugeinrichtung ........................................................... 8
|
||||
6 Abweichungen beim Bedienen während der Fahrt ............. 9
|
||||
7 Abweichungen beim Ab-/Ausschalten .............................. 11
|
||||
8 Abweichungen bei technischen Unregelmäßigkeiten
|
||||
und Störung ...................................................................... 12
|
||||
|
||||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
|
||||
PZB-Fahrzeugeinrichtung I60M
|
||||
483.0101Z02
|
||||
Seite 2
|
||||
|
||||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||||
1 Anwendungsbereich und Zweck des
|
||||
Zusatzes
|
||||
(1) Dieser Zusatz gilt nur in Verbindung mit und in Ergänzung
|
||||
zu Richtlinie 483.0101 für das Bedienen einer PZB-
|
||||
Fahrzeugeinrichtung der Bauform I60M eines Fahrzeugs,
|
||||
das signalgeführt und unter Überwachung der PZB
|
||||
verkehrt.
|
||||
(2) Die nachfolgenden Abschnitte enthalten nur die sich aus
|
||||
dem Einsatz der PZB-Fahrzeugeinrichtung der Bauform
|
||||
I60M ergebenden Abweichungen von bzw. die
|
||||
erforderlichen Ergänzungen zu den Vorgaben der
|
||||
Richtlinie 483.0101.
|
||||
Alle hierbei nicht betroffenen Inhalte der
|
||||
Richtlinie 483.0101 gelten unverändert auch für das
|
||||
Bedienen einer PZB-Fahrzeugeinrichtung der Bauform
|
||||
I60M eines Fahrzeugs, das signalgeführt und unter
|
||||
Überwachung der PZB verkehrt.
|
||||
(3) Bei einer PZB-Fahrzeugeinrichtung der Bauform I60M kann
|
||||
ausschließlich die PZB-Zugart U eingestellt werden. Die
|
||||
Einstellung einer anderen PZB-Zugart ist nicht möglich.
|
||||
2 Abweichungen beim Aufbau der
|
||||
PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||||
(1) Anstelle von Abschnitt 5 Absatz (1) der Richtlinie 483.0101
|
||||
gilt:
|
||||
Bild 1 zeigt in schematischer Form den funktionalen Aufbau
|
||||
einer PZB-Fahrzeugeinrichtung der Bauform I60M.
|
||||
|
||||
Anwendungs-
|
||||
bereich
|
||||
Regelungs-
|
||||
gegenstand
|
||||
PZB-Zugart U
|
||||
fest eingestellt
|
||||
Aufbauschema
|
||||
|
||||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
|
||||
PZB-Fahrzeugeinrichtung I60M
|
||||
483.0101Z02
|
||||
Seite 3
|
||||
|
||||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||||
Bild 1 Aufbauschema einer PZB-Fahrzeugeinrichtung der Bauform I60M
|
||||
|
||||
(2) Anstelle von Abschnitt 5 Absatz (2) der Richtlinie 483.0101
|
||||
gilt:
|
||||
Die PZB-Kerneinheit ist die zentrale Verarbeitungseinheit
|
||||
der PZB-Fahrzeugeinrichtung der Bauform I60M. Sie
|
||||
verarbeitet streckenseitige Beeinflussungen und führt die
|
||||
dementsprechenden Überwachungsfunktionen aus.
|
||||
Die PZB-Kerneinheit besteht aus:
|
||||
- der Relaisgruppe,
|
||||
- dem elektrischen Registriergerät ER 4/6 (durch eine
|
||||
Klappe im Deckel zugänglich),
|
||||
- der Bremswirkgruppe,
|
||||
- der Raddurchmesser-Anpassungsdose,
|
||||
- dem Netzgerät und
|
||||
- den Transistorgeneratoren.
|
||||
PZB-Kerneinheit
|
||||
|
||||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
|
||||
PZB-Fahrzeugeinrichtung I60M
|
||||
483.0101Z02
|
||||
Seite 4
|
||||
|
||||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||||
(3) Anstelle von Abschnitt 5 Absatz (3) der Richtlinie 483.0101
|
||||
gilt:
|
||||
Bei aktiv geschalteter PZB-Fahrzeugeinrichtung (vgl.
|
||||
Abschnitt 5 Absatz (10) der Richtlinie 483.0101) strahlt der
|
||||
Fahrzeugmagnet permanent ein elektromagnetisches
|
||||
Wechselfeld ab, das die induktive Kopplung mit wirksam
|
||||
geschalteten Gleismagneten sowie die Übertragung von
|
||||
Schaltimpulsen zum GSE bzw. GSA einer
|
||||
Geschwindigkeits-Überwachungseinrichtung ermöglicht.
|
||||
Eine induktive Kopplung des Fahrzeug- mit einem
|
||||
Gleismagneten wird als streckenseitige Beeinflussung an
|
||||
die PZB-Kerneinheit übertragen.
|
||||
Das Fahrzeug ist mit zwei Fahrzeugmagneten (jeweils ein
|
||||
Fahrzeugmagnet für jede Fahrtrichtung) ausgerüstet (vgl.
|
||||
Bild 1). Bei aktiv geschalteter PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||||
(vgl. Absatz (9)) ist immer der Fahrzeugmagnet in
|
||||
Fahrtrichtung rechts aktiv geschaltet.
|
||||
(4) Anstelle von Abschnitt 5 Absatz (4) der Richtlinie 483.0101
|
||||
gilt:
|
||||
Der Bremseingriff bildet die Schnittstelle der PZB-
|
||||
Fahrzeugeinrichtung zur Hauptluftleitung des Fahrzeugs.
|
||||
Er dient der Einleitung von PZB-Zwangsbremsungen sowie
|
||||
der Ermittlung der Betriebsbereitschaft der PZB.
|
||||
Zu den Druckluftbauteilen des Bremseingriffs gehören der
|
||||
PZB-Luftabsperrhahn, der Filter und das Notventil. Sie
|
||||
verbinden die Hauptluftleitung mit dem Übertragungs- und
|
||||
Nullventil an der Bremswirkgruppe in der PZB-Kerneinheit
|
||||
(Bild 1).
|
||||
(5) Anstelle von Abschnitt 5 Absatz (5) der Richtlinie 483.0101
|
||||
gilt:
|
||||
Die Hupe, der blaue Leuchtmelder „45“ und der
|
||||
Leuchtmelder „Gelb“ im Führerraum informieren über die
|
||||
Betriebs- und Überwachungszustände der PZB-
|
||||
Fahrzeugeinrichtung der Bauform I60M in hör- und
|
||||
sichtbarer Form.
|
||||
(6) Anstelle von Abschnitt 5 Absatz (7) der Richtlinie 483.0101
|
||||
gilt:
|
||||
Die PZB-Zugart U ist über den PZB-Zugartschalter fest
|
||||
eingestellt.
|
||||
(7) Anstelle von Abschnitt 5 Absatz (8) der Richtlinie 483.0101
|
||||
gilt:
|
||||
Mit Hilfe des Wegimpulsgebers ermittelt die PZB-
|
||||
Kerneinheit die momentane Geschwindigkeit und die
|
||||
zurückgelegte Wegstrecke.
|
||||
Fahrzeug-
|
||||
magnet
|
||||
Bremseingriff
|
||||
Anzeigeein-
|
||||
richtung und
|
||||
Schallgeber für
|
||||
akustische
|
||||
Meldungen
|
||||
PZB-
|
||||
Zugartschalter
|
||||
Wegimpuls-
|
||||
geber
|
||||
|
||||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
|
||||
PZB-Fahrzeugeinrichtung I60M
|
||||
483.0101Z02
|
||||
Seite 5
|
||||
|
||||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||||
(8) Anstelle von Abschnitt 5 Absatz (9) der Richtlinie 483.0101
|
||||
gilt:
|
||||
Das elektrische Registriergerät ER 4/6 dient zum Nachweis
|
||||
der Betriebs- und Bedienvorgänge und registriert zu diesem
|
||||
Zweck fortlaufend ausgewählte Fahrdaten (streckenseitige
|
||||
Beeinflussungen, Bedienhandlungen des Trieb-
|
||||
fahrzeugführers, Fahrtverlauf, Uhrzeit und Datum).
|
||||
Beim elektrischen Registriergerät ER 4/6 handelt es sich
|
||||
um ein Registriergerät mit Schreibstreifen. Der Aufbau des
|
||||
elektrischen Registriergeräts ER 4/6 ist in Bild 2
|
||||
veranschaulicht.
|
||||
Bild 2 Aufbauschema des elektrischen Registriergeräts
|
||||
ER 4/6
|
||||
|
||||
(9) Anstelle von Abschnitt 5 Absatz (10) der
|
||||
Richtlinie 483.0101 gilt:
|
||||
Die Fahrtrichtungsschaltung ist in Form von Drucktastern
|
||||
ausgeführt. Es ist immer eine der beiden für den Betrieb als
|
||||
führendes Fahrzeug geeigneten Fahrtrichtungen aktiviert.
|
||||
Mit Einschaltung der PZB-Fahrzeugeinrichtung wird diese
|
||||
gleichzeitig für die aktivierte Fahrtrichtung aktiv geschaltet
|
||||
und somit empfangsbereit für alle für diese Fahrtrichtung
|
||||
vorgesehenen streckenseitigen Beeinflussungen gemacht
|
||||
(vgl. Absatz (3)).
|
||||
Elektrisches
|
||||
Registriergerät
|
||||
ER 4/6
|
||||
Fahrtrichtungs-
|
||||
schaltung
|
||||
|
||||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
|
||||
PZB-Fahrzeugeinrichtung I60M
|
||||
483.0101Z02
|
||||
Seite 6
|
||||
|
||||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||||
Für die deaktivierte Fahrtrichtung kann die PZB-
|
||||
Fahrzeugeinrichtung keine streckenseitigen
|
||||
Beeinflussungen empfangen. Bei einem Wechsel der
|
||||
Fahrtrichtung durch Betätigen des entsprechenden
|
||||
Drucktasters wird gleichzeitig die Aktivschaltung der PZB-
|
||||
Fahrzeugeinrichtung umgekehrt.
|
||||
(10) Anstelle von Abschnitt 5 Absatz (12) der
|
||||
Richtlinie 483.0101 gilt:
|
||||
Der PZB-Luftabsperrhahn dient dazu, den Bremseingriff
|
||||
der PZB-Fahrzeugeinrichtung der Bauform I60M im
|
||||
Störungsfall manuell unterbinden zu können.
|
||||
3 Abweichung bei den
|
||||
Überwachungsfunktionen
|
||||
(1) Die Abschnitte 6 bis 8, 10 und 11 der Richtlinie 483.0101
|
||||
gelten nicht, da die dort beschriebenen
|
||||
Überwachungsfunktionen bei einer PZB-Fahrzeugein-
|
||||
richtung der Bauform I60M nicht realisiert sind.
|
||||
(2) Nach einer 1000-Hz-Beeinflussung hat der
|
||||
Triebfahrzeugführer 4 s lang Zeit, seine Wachsamkeit
|
||||
mittels Betätigung der Wachsamkeitstaste zu bestätigen.
|
||||
Für die Dauer der Betätigung der Wachsamkeitstaste ertönt
|
||||
ein Dauerton der Hupe.
|
||||
Hat der Triebfahrzeugführer die Wachsamkeitsaste nicht
|
||||
spätestens 4 s nach der 1000-Hz-Beeinflussung betätigt,
|
||||
wird eine PZB-Zwangsbremsung eingeleitet.
|
||||
(3) 45 s nach einer 1000-Hz- oder vor einer 500-Hz-
|
||||
Beeinflussung muss die Geschwindigkeit des Fahrzeugs
|
||||
unter den in Tabelle 1 aufgeführten Prüfgeschwindigkeiten
|
||||
liegen.
|
||||
|
||||
PZB-Zugartschalter
|
||||
in Stellung
|
||||
Prüfgeschwindigkeit nach
|
||||
1000-Hz-Beeinflussung
|
||||
Prüfgeschwindigkeit nach
|
||||
500-Hz-Beeinflussung
|
||||
U nach Ablauf von 45 s: 25 km/h 10 km/h
|
||||
Tabelle 1: Wirksame Prüfgeschwindigkeiten in
|
||||
Abhängigkeit von der
|
||||
streckenseitigen Beeinflussung
|
||||
Während des Ablaufs der 45 s (siehe Tabelle 1) leuchtet
|
||||
der Leuchtmelder „Gelb“ dauerhaft. Der Leuchtmelder
|
||||
„Gelb“ erlischt, sobald die 45 s abgelaufen sind.
|
||||
PZB-
|
||||
Luftabsperr-
|
||||
hahn
|
||||
Nicht realisierte
|
||||
Überwachungs-
|
||||
funktionen
|
||||
Wachsamkeits-
|
||||
prüfung
|
||||
Prüfge-
|
||||
schwindigkeiten
|
||||
|
||||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
|
||||
PZB-Fahrzeugeinrichtung I60M
|
||||
483.0101Z02
|
||||
Seite 7
|
||||
|
||||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||||
In Bild 3 ist das Überwachungsprinzip der PZB-
|
||||
Fahrzeugeinrichtung der Bauform I60M mit
|
||||
Prüfgeschwindigkeiten veranschaulicht und zum Vergleich
|
||||
dem Überwachungsprinzip einer im Betriebsprogramm
|
||||
PZB 90 betriebenen PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||||
gegenübergestellt.
|
||||
Bild 3 Überwachung zwischen Vor- und Halt zeigendem Hauptsignal der
|
||||
PZB-Fahrzeugeinrichtung der Bauform I60M im Vergleich zum
|
||||
Überwachungsprinzip des Betriebsprogramms PZB 90
|
||||
|
||||
4 Abweichungen bei der
|
||||
2000-Hz-Beeinflussung
|
||||
(1) Anstelle von Abschnitt 9 Absatz (1) der Richtlinie 483.0101
|
||||
gilt:
|
||||
Nach einer streckenseitigen Beeinflussung durch einen
|
||||
GM 2000 Hz (2000-Hz-Beeinflussung) leitet die PZB-
|
||||
Fahrzeugeinrichtung eine PZB-Zwangsbremsung bis zum
|
||||
PZB-Zwangs-
|
||||
bremsung
|
||||
|
||||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
|
||||
PZB-Fahrzeugeinrichtung I60M
|
||||
483.0101Z02
|
||||
Seite 8
|
||||
|
||||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||||
Stillstand des Fahrzeugs ein und es ertönt ein Dauerton der
|
||||
Hupe.
|
||||
(2) Anstelle von Abschnitt 9 Absatz (2) der Richtlinie 483.0101
|
||||
gilt:
|
||||
Bei Betätigung der Befehlstaste während einer 2000-Hz-
|
||||
Beeinflussung erfolgt keine PZB-Zwangsbremsung bis zum
|
||||
Stillstand des Fahrzeugs.
|
||||
5 Abweichungen bei Vorbereitung der
|
||||
PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||||
(1) Anstelle von Abschnitt 12 Absatz (1) der
|
||||
Richtlinie 483.0101 gilt:
|
||||
Der Triebfahrzeugführer muss im führenden Führerraum
|
||||
- vor der ersten Zugfahrt unter Überwachung der PZB
|
||||
nach Übernahme des Fahrzeugs und
|
||||
- vor der ersten Zugfahrt unter Überwachung der PZB
|
||||
nach einem Führerraum- bzw. Fahrtrichtungswechsel
|
||||
im Stillstand des Zuges die Betriebsbereitschaft der PZB-
|
||||
Fahrzeugeinrichtung gemäß Absatz (2) prüfen.
|
||||
(2) Anstelle von Abschnitt 12 Absatz (4) der
|
||||
Richtlinie 483.0101 gilt:
|
||||
Die PZB-Fahrzeugeinrichtung des Fahrzeugs ist
|
||||
betriebsbereit, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt
|
||||
sind:
|
||||
- Die PZB-Fahrzeugeinrichtung ist für die vorgesehene
|
||||
Fahrtrichtungaktiv geschaltet.
|
||||
- Die PZB-Fahrzeugeinrichtung zeigt die fest
|
||||
eingestellte PZB-Zugart U mit dem dauerhaft
|
||||
leuchtenden blauen Leuchtmelder „45“ an.
|
||||
Ist die PZB-Fahrzeugeinrichtung nicht aktiv geschaltet,
|
||||
muss der Triebfahrzeugführer die PZB-Fahrzeug-
|
||||
einrichtung aktiv schalten.
|
||||
(3) Anstelle von Abschnitt 12 Absatz (5) der
|
||||
Richtlinie 483.0101 gilt:
|
||||
Der Triebfahrzeugführer schaltet die PZB-
|
||||
Fahrzeugeinrichtung ein, indem er im Stillstand des
|
||||
Fahrzeugs den PZB-Hauptschalter in die Schaltstellung
|
||||
„EIN“ bringt. Gleichzeitig mit der Einschaltung wird die PZB-
|
||||
Fahrzeugeinrichtung für die bereits eingestellte
|
||||
Fahrtrichtung aktiv geschaltet.
|
||||
Abschnitt 12 Absatz (6) der Richtlinie 483.0101 gilt nicht.
|
||||
Betätigung der
|
||||
Befehlstaste
|
||||
Zugfahrten
|
||||
Betriebs-
|
||||
bereitschaft
|
||||
prüfen
|
||||
Ein- und
|
||||
Aktivschalten
|
||||
|
||||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
|
||||
PZB-Fahrzeugeinrichtung I60M
|
||||
483.0101Z02
|
||||
Seite 9
|
||||
|
||||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||||
(4) Anstelle von Abschnitt 12 Absatz (7) der
|
||||
Richtlinie 483.0101 gilt:
|
||||
Wenn die aktiv geschaltete PZB-Fahrzeugeinrichtung die
|
||||
fest eingestellte PZB-Zugart U mit dem dauerhaft
|
||||
leuchtenden blauen Leuchtmelder „45“ nicht anzeigt, muss
|
||||
der Triebfahrzeugführer das Zutreffen der folgenden
|
||||
Bedingungen überprüfen:
|
||||
- PZB nicht mit PZB-Störschalter abgeschaltet
|
||||
- manuelle Bremsüberbrückung unwirksam
|
||||
- Bremssystem des Fahrzeugs funktionsbereit und
|
||||
Bremseingriff nicht wirksam
|
||||
- Hauptluftleitungs-Druck größer als 3,0 bar
|
||||
Sind eine oder mehrere der oben aufgeführten
|
||||
Bedingungen nicht erfüllt, muss der Triebfahrzeugführer
|
||||
diese herstellen. Ist ihm dies wegen einer technischen
|
||||
Unregelmäßigkeit bzw. Störung nicht möglich, muss er
|
||||
nach Abschnitt 8 verfahren.
|
||||
(5) Abschnitt 12 Absätze (8) bis (21) der Richtlinie 483.0101
|
||||
gelten nicht.
|
||||
(6) Abschnitt 12 Absatz (23) der Richtlinie 483.0101 gilt nicht,
|
||||
da bei der PZB-Fahrzeugeinrichtung der Bauform I60M das
|
||||
Startprogramm nicht realisiert ist.
|
||||
6 Abweichungen beim
|
||||
Bedienen während der Fahrt
|
||||
(1) Anstelle von Abschnitt 13 Absätze (1) bis (3) der
|
||||
Richtlinie 483.0101 gilt:
|
||||
Bei unbeeinflusster Fahrt wird dem Triebfahrzeugführer die
|
||||
wirksame PZB-Zugart U mit dem blauen Leuchtmelder „45“
|
||||
angezeigt.
|
||||
(2) Anstelle von Abschnitt 13 Absätze (4) und (5) der
|
||||
Richtlinie 483.0101 gilt:
|
||||
Wenn eine Prüfgeschwindigkeit gemäß Abschnitt 3
|
||||
Absatz (3) wirksam ist, muss der Triebfahrzeugführer die
|
||||
Geschwindigkeit des Fahrzeugs so anpassen, dass die
|
||||
jeweilige Prüfgeschwindigkeit um mindestens 5 km/h
|
||||
unterschritten wird.
|
||||
Ist die Prüfgeschwindigkeit nach einer 1000-Hz-
|
||||
Beeinflussung wirksam und erlaubt die Signalisierung
|
||||
währenddessen die Fahrt mit einer höheren als die durch
|
||||
die wirksame Prüfgeschwindigkeit überwachte
|
||||
Geschwindigkeit (zwischenzeitliche Signalaufwertung), darf
|
||||
der Triebfahrzeugführer die Geschwindigkeit des
|
||||
Führerraum-
|
||||
anzeigen
|
||||
bei aktiv
|
||||
geschalteter
|
||||
PZB-Fahrzeug-
|
||||
einrichtung
|
||||
PZB-Zugart U
|
||||
fest eingestellt
|
||||
Nicht
|
||||
realisiertes
|
||||
Startprogramm
|
||||
Unbeeinflusste
|
||||
Fahrt
|
||||
Prüfge-
|
||||
schwindigkeit
|
||||
unterschreiten
|
||||
|
||||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
|
||||
PZB-Fahrzeugeinrichtung I60M
|
||||
483.0101Z02
|
||||
Seite 10
|
||||
|
||||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||||
Fahrzeugs erst wieder erhöhen, nachdem der
|
||||
Leuchtmelder „Gelb“ erloschen ist.
|
||||
(3) Abschnitt 13 Absätze (7) bis (9) der Richtlinie 483.0101
|
||||
gelten nicht, da bei der PZB-Fahrzeugeinrichtung der
|
||||
Bauform I60M das Startprogramm nicht realisiert ist.
|
||||
(4) Anstelle von Abschnitt 13 Absatz (11) der
|
||||
Richtlinie 483.0101 gilt:
|
||||
Der Triebfahrzeugführer muss die Wachsamkeitstaste auch
|
||||
dann gemäß Abschnitt 13 Absatz (10) der Richtlinie
|
||||
483.0101 betätigen, wenn zur selben Zeit bereits eine
|
||||
Prüfgeschwindigkeit nach einer vorhergehenden 1000-Hz-
|
||||
Überwachung (vgl. Abschnitt 3 Absatz (3)) wirksam ist.
|
||||
(5) Anstelle von Abschnitt 13 Absatz (12) der
|
||||
Richtlinie 483.0101 gilt:
|
||||
Für die Dauer der Betätigung der Wachsamkeitstaste ertönt
|
||||
ein Dauerton der Hupe.
|
||||
(6) Abschnitt 13 Absätze (14) und (15) der Richtlinie 483.0101
|
||||
gelten nicht, da bei der PZB-Fahrzeugeinrichtung der
|
||||
Bauform I60M die 1000-Hz-Überwachung und die
|
||||
restriktive 1000-Hz-Überwachung nicht realisiert sind.
|
||||
(7) Anstelle von Abschnitt 13 Absatz (16) der
|
||||
Richtlinie 483.0101 gilt:
|
||||
Der Triebfahrzeugführer muss zur Vermeidung einer PZB-
|
||||
Zwangsbremsung durch eine 2000 Hz-Beeinflussung bei
|
||||
a) erlaubter Vorbeifahrt an einem
|
||||
- Halt zeigenden oder gestörten Hauptsignal,
|
||||
- Halt zeigenden Schutzsignal,
|
||||
- Halt zeigenden oder gestörten Sperrsignal,
|
||||
- sonstigen Haltsignal für Zugfahrten oder
|
||||
- Signal Ne 1 (Trapeztafel) am Gegengleis
|
||||
b) Vorbeifahrt an einem infolge einer Störung ständig
|
||||
wirksamen GM 2000 Hz, wenn ein Befehl erteilt wurde
|
||||
oder
|
||||
c) Vorbeifahrt an einem als Prüfmagnet dienenden
|
||||
GM 2000 Hz in einem Ausfahrgleis einer
|
||||
Fahrzeugeinsatzstelle, wenn die letzte
|
||||
Funktionsprüfung bestanden und am Tag der Fahrt
|
||||
bereits ein Mal durchgeführt worden ist,
|
||||
die Befehlstaste betätigen.
|
||||
Nicht
|
||||
realisiertes
|
||||
Startprogramm
|
||||
Betätigung
|
||||
Wachsamkeits-
|
||||
taste bei bereits
|
||||
wirksamer
|
||||
Prüfge-
|
||||
schwindigkeit
|
||||
Akustische
|
||||
Meldung bei
|
||||
Wachsamkeits-
|
||||
tasten-
|
||||
Betätigung
|
||||
Nicht realisierte
|
||||
1000-Hz-
|
||||
Überwachung
|
||||
Erfordernis der
|
||||
Befehlstasten-
|
||||
Betätigung
|
||||
|
||||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
|
||||
PZB-Fahrzeugeinrichtung I60M
|
||||
483.0101Z02
|
||||
Seite 11
|
||||
|
||||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||||
(8) Anstelle von Abschnitt 13 Absätze (19) bis (23) der
|
||||
Richtlinie 483.0101 gilt:
|
||||
Die PZB-Fahrzeugeinrichtung leitet eine bis zum Stillstand
|
||||
des Fahrzeugs wirkende PZB-Zwangsbremsung ein, wenn
|
||||
der Triebfahrzeugführer
|
||||
- ohne betätigte Befehlstaste an einem wirksam
|
||||
geschalteten GM 2000 Hz vorbeigefahren ist,
|
||||
- die Wachsamkeitstaste nach einer 1000-Hz-
|
||||
Beeinflussung nicht zeitgerecht betätigt hat,
|
||||
- die Prüfgeschwindigkeit einer 2000-Hz-
|
||||
Geschwindigkeits-Überwachungseinrichtung
|
||||
überschritten hat,
|
||||
- die Prüfgeschwindigkeit
|
||||
- 45 s nach einer 1000-Hz-Beeinflussung
|
||||
- bei einer 500-Hz-Beeinflussung
|
||||
überschritten hat oder
|
||||
- die PZB-Fahrzeugeinrichtung während der Fahrt mit
|
||||
dem PZB-Störschalter abgeschaltet hat.
|
||||
Während einer bis zum Stillstand des Fahrzeugs wirkenden
|
||||
PZB-Zwangsbremsung ertönt ein Dauerton der Hupe.
|
||||
Der Triebfahrzeugführer muss die bis zum Stillstand des
|
||||
Fahrzeugs wirkende PZB-Zwangsbremsung durch
|
||||
Betätigung der Freitaste lösen. Hierzu ist die Freitaste so
|
||||
lange zu betätigen, bis der Dauerton der Hupe verstummt.
|
||||
Das Lösen einer bis zum Stillstand des Fahrzeugs
|
||||
wirkenden PZB-Zwangsbremsung durch Betätigung der
|
||||
Freitaste ist erst möglich, wenn, wenn die PZB-
|
||||
Zwangsbremsung mindestens 7 s lang wirksam war.
|
||||
(9) Abschnitt 13 Absatz (24) der Richtlinie 483.0101 gilt nicht,
|
||||
da die PZB-Fahrzeugeinrichtung der Bauform I60M immer
|
||||
für eine der beiden für den Betrieb als führendes Fahrzeug
|
||||
geeigneten Fahrtrichtungen aktiv geschaltet ist.
|
||||
7 Abweichungen beim Ab-/Ausschalten
|
||||
(1) Anstelle von Abschnitt 14 Absatz (1) der Richtlinie
|
||||
483.0101 gilt:
|
||||
Die PZB-Fahrzeugeinrichtung wird mit dem PZB-
|
||||
Störschalter abgeschaltet.
|
||||
Die PZB-Fahrzeugeinrichtung darf nur im Stillstand des
|
||||
Fahrzeugs abgeschaltet werden.
|
||||
PZB-Zwangs-
|
||||
bremsung
|
||||
Keine
|
||||
Inaktivschaltung
|
||||
möglich
|
||||
Abschalten
|
||||
mit dem PZB-
|
||||
Störschalter
|
||||
|
||||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
|
||||
PZB-Fahrzeugeinrichtung I60M
|
||||
483.0101Z02
|
||||
Seite 12
|
||||
|
||||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||||
Hinweis: Wird die PZB-Fahrzeugeinrichtung während der
|
||||
Fahrt abgeschaltet, kommt es zu einer PZB-
|
||||
Zwangsbremsung bis zum Stillstand des Fahrzeugs (vgl.
|
||||
Abschnitt 6 Absatz (8)).
|
||||
Die erfolgte Abschaltung wird dem Triebfahrzeugführer mit
|
||||
dem blinkenden Leuchtmelder „Gelb“ angezeigt.
|
||||
8 Abweichungen bei technischen
|
||||
Unregelmäßigkeiten und Störungen
|
||||
(1) Anstelle von Abschnitt 15 Absatz (3) der
|
||||
Richtlinie 483.0101 gilt:
|
||||
Im folgenden Fall gibt es eine technische Unregelmäßigkeit
|
||||
an der PZB-Fahrzeugeinrichtung:
|
||||
Es kommt zu PZB-Zwangsbremsungen, die trotz
|
||||
ordnungsgemäßer Bedienung und Unterschreitung der
|
||||
wirksamen Prüfgeschwindigkeit auftreten, deren Ursache
|
||||
sich jedoch ermitteln und beheben lässt.
|
||||
(2) Anstelle von Abschnitt 15 Absatz (4) der
|
||||
Richtlinie 483.0101 gilt:
|
||||
In folgenden Fällen liegt eine Störung der PZB-
|
||||
Fahrzeugeinrichtung vor:
|
||||
- der blaue Leuchtmelder „45“ leuchtet nicht bzw.
|
||||
erlischt
|
||||
- der Leuchtmelder „Gelb“ blinkt
|
||||
- PZB-Zwangsbremsungen können nicht wirksam
|
||||
werden (z. B. bei nicht funktionierendem
|
||||
Bremseingriff)
|
||||
- es kommt zu PZB-Zwangsbremsungen, die trotz
|
||||
ordnungsgemäßer Bedienung und Unterschreitung
|
||||
der wirksamen Prüfgeschwindigkeit auftreten und
|
||||
deren Ursache nicht ersichtlich ist und daher nicht
|
||||
behoben werden kann
|
||||
(3) Anstelle von Abschnitt 15 Absatz (5) der
|
||||
Richtlinie 483.0101 gilt:
|
||||
Wenn nach dem Einschalten der PZB-Fahrzeugeinrichtung
|
||||
der Bauform I60M der blaue Leuchtmelder „45“ nicht
|
||||
leuchtet und der Leuchtmelder „Gelb“ blinkt, sind folgende
|
||||
Abhilfemaßnahmen durchzuführen:
|
||||
- PZB-Störschalter in Stellung „EIN“ bringen,
|
||||
- prüfen, ob die Hauptluftleitung gefüllt ist und
|
||||
- PZB-Luftabsperrhahn in geöffnete Stellung bringen
|
||||
Erkennen
|
||||
technischer
|
||||
Unregel-
|
||||
mäßigkeiten
|
||||
Erkennen einer
|
||||
Störung
|
||||
Störfälle
|
||||
Nach dem
|
||||
Einschalten:
|
||||
blauer
|
||||
Leuchtmelder
|
||||
„45“ leuchtet
|
||||
nicht und
|
||||
Leuchtmelder
|
||||
„Gelb“ blinkt
|
||||
|
||||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
|
||||
PZB-Fahrzeugeinrichtung I60M
|
||||
483.0101Z02
|
||||
Seite 13
|
||||
|
||||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||||
Wenn diese Abhilfemaßnahmen erfolglos sind, ist die PZB-
|
||||
Fahrzeugeinrichtung als gestört zu betrachten, mit dem
|
||||
PZB-Störschalter abzuschalten und es sind die
|
||||
betriebsleitende Stelle und die auftraggebende Stelle
|
||||
darüber zu verständigen. Die Weiterfahrt darf mit höchstens
|
||||
50 km/h erfolgen.
|
||||
Leuchtet der blaue Leuchtmelder „45“ nach dem
|
||||
Aktivschalten der PZB-Fahrzeugeinrichtung nicht, so ist zu
|
||||
überprüfen, ob alle erforderlichen Leitungsschutzschalter
|
||||
sich in Stellung „EIN“ befinden.
|
||||
Wenn diese Abhilfemaßnahmen erfolglos sind, ist die PZB-
|
||||
Fahrzeugeinrichtung als gestört zu betrachten, mit dem
|
||||
PZB-Störschalter abzuschalten und es sind die
|
||||
betriebsleitende Stelle und die auftraggebende Stelle
|
||||
darüber zu verständigen. Die Weiterfahrt darf nur mit
|
||||
höchstens 50 km/h erfolgen.
|
||||
Tritt beim Einschalten der PZB-Fahrzeugeinrichtung der
|
||||
Bauform I60M eine PZB-Zwangsbremsung ein, so ist die
|
||||
Freitaste zum Lösen der PZB-Zwangsbremsung zu
|
||||
betätigen.
|
||||
Lässt sich die PZB-Zwangsbremsung nicht lösen, ist die
|
||||
PZB-Fahrzeugeinrichtung als gestört zu betrachten, mit
|
||||
dem PZB-Störschalter abzuschalten und es sind die
|
||||
betriebsleitende Stelle und die auftraggebende Stelle zu
|
||||
verständigen. Die Weiterfahrt darf nur mit höchstens
|
||||
50 km/h erfolgen.
|
||||
Tritt während der Fahrt [wiederholt] eine PZB-
|
||||
Zwangsbremsung ein,
|
||||
- die nicht durch Betätigung der Freitaste gelöst werden
|
||||
kann oder
|
||||
- deren Ursache unbekannt ist,
|
||||
ist die PZB-Fahrzeugeinrichtung als gestört zu betrachten,
|
||||
mit dem PZB-Störschalter abzuschalten und der PZB-
|
||||
Luftabsperrhahn zu schließen. Die betriebsleitende Stelle
|
||||
und die auftraggebende Stelle sind zu verständigen. Die
|
||||
Weiterfahrt darf nur mit höchstens 50 km/h erfolgen.
|
||||
Die PZB-Fahrzeugeinrichtung muss eingeschaltet bleiben,
|
||||
wenn einmalig trotz Beachtung der Prüfgeschwindigkeiten
|
||||
gemäß Abschnitt 3 Absatz (3) eine PZB-Zwangsbremsung
|
||||
eintritt.
|
||||
Löst ein PZB-Leitungsschutzschalter aus und lässt sich
|
||||
dieser nicht wieder in Stellung „EIN“ bringen, ist die PZB-
|
||||
Fahrzeugeinrichtung als gestört zu betrachten und es sind
|
||||
die betriebsleitende Stelle und die auftraggebende Stelle
|
||||
Leuchtmelder
|
||||
„Gelb“ leuchtet
|
||||
nicht
|
||||
PZB-Zwangs-
|
||||
bremsung beim
|
||||
Einschalten
|
||||
Unzeitige
|
||||
PZB-Zwangs-
|
||||
bremsung
|
||||
während der
|
||||
Fahrt
|
||||
PZB-
|
||||
Leitungsschutz-
|
||||
schalter löst aus
|
||||
|
||||
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
|
||||
PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen;
|
||||
PZB-Fahrzeugeinrichtung I60M
|
||||
483.0101Z02
|
||||
Seite 14
|
||||
|
||||
Gültig ab: 14.12.2025
|
||||
darüber zu verständigen. Die Weiterfahrt darf nur mit
|
||||
höchstens 50 km/h erfolgen.
|
||||
Erlischt der blaue Leuchtmelder „45“ während der Fahrt, ist
|
||||
die PZB-Fahrzeugeinrichtung als gestört zu betrachten, mit
|
||||
dem PZB-Störschalter abzuschalten und es sind die
|
||||
betriebsleitende Stelle und die auftraggebende Stelle
|
||||
darüber zu verständigen. Die Weiterfahrt darf nur mit
|
||||
höchstens 50 km/h erfolgen.
|
||||
(4) Anstelle von Abschnitt 15 Absatz (8) der Richtlinie
|
||||
483.0101 gilt:
|
||||
Befindet sich der Fahrzeugmagnet beim Aktivschalten der
|
||||
PZB-Fahrzeugeinrichtung oder während eines Haltes über
|
||||
einem wirksam geschalteten Gleismagneten, kommt es zu
|
||||
einer Dauerbeeinflussung mit PZB-Zwangsbremsung. In
|
||||
diesem Fall ist die PZB-Zwangsbremsung wie folgt zu
|
||||
lösen:
|
||||
1. PZB-Fahrzeugeinrichtung mit PZB-Störschalter
|
||||
abschalten
|
||||
2. PZB-Luftabsperrhahn schließen
|
||||
3. Bremse lösen
|
||||
4. Standort des Fahrzeugs ändern, so dass keine
|
||||
erneute Dauerbeeinflussung eintreten kann
|
||||
5. PZB-Luftabsperrhahn öffnen, danach wird wieder eine
|
||||
PZB-Zwangsbremsung eingeleitet
|
||||
6. PZB-Fahrzeugeinrichtung wieder einschalten (PZB-
|
||||
Störschalter in Grundstellung bringen) und Freitaste
|
||||
zum Lösen der PZB-Zwangsbremsung betätigen
|
||||
|
||||
Blauer
|
||||
Leuchtmelder
|
||||
„45“ leuchtet
|
||||
nicht
|
||||
Dauerbeein-
|
||||
flussung
|
||||
Reference in New Issue
Block a user