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Anlage 1.0 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 **Abkürzungsverzeichnis**
DB InfraGO AG Zentrale I.IBN
|**Abkürzung**|**Bezeichnung**|
|---|---|
|Abs.|Absatz|
|Abzw.|Abzweig|
|AEG|Allgemeines Eisenbahngesetz|
|AGB-GSMR-DL|Allgemeinen Geschäftsbedingungen für GSM-R-Dienstleistungen|
|AktG|Aktiengesetz|
|APN|Anlagenportal-Netz|
|APS|Anlagenpreissystem|
|ArbSchG|Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur<br>Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der<br>Beschäftigten bei der Arbeit|
|aT|außergewöhnliche Transporte|
|AwSV|Verordnungüber Anlagen zum Umgangmit wassergefährdenden Stoffen|
|BAV|Bundesamt für Verkehr|
|BFBI|Flughafentunnel Berlin-Brandenburg International|
|BBodSchG|Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur<br>Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz)|
|BdS|Betreiber der Schienenwege|
|Bf|Bahnhof|
|Bft.|Bahnhofsteil|
|BGB|Bürgerliches Gesetzbuch|
|BMVBS|Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung|
|BNetzA|Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und<br>Eisenbahnen|
|BÜ|Bahnübergang/Bahnübergänge|
|BZ|Betriebszentrale|
|Bza|Betrieb, Zugförderungund außergewöhnlich|
|Bza-Nr.|Nummer der „Machbarkeitsstudie aT“|
|CID|Corridor Information Document|
|CIP|Customer Information Platform|
|CIS|„ChargingInformation System“|
|DT AG|Festnetz-Anschlussmöglichkeit|
|EBA|Eisenbahn-Bundesamt|
|EBHaftPflV|Verordnungüber die Haftpflichtversicherungder Eisenbahnen|
|EBO|Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung|
|EIGV|Eisenbahn-Inbetriebnahmegenehmigungsverordnung|
|EIU|Eisenbahninfrastrukturunternehmen|
|ENV|Einzelnutzungsvertrag|
|ENV-SE|Einzelnutzungsvertragfür Serviceeinrichtungen|
|EOW|Elektrisch-ortsgestellte Weichen|
|ERTMS|“European Rail Traffic Management System”|
Anlage 1.0 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 -Abkürzungsverzeichnis - Gültig ab 14.12.2025
Redaktionsstand: 15.12.2024
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|**Abkürzung**|**Bezeichnung**|
|---|---|
|ERegG|Eisenbahnregulierungsgesetz|
|ERFA|Europäische Vereinigungfür Güterverkehr|
|ESiV|Eisenbahnsicherheitsverordnung|
|ESO|Eisenbahnsignalordnung|
|ETCS|„European Train Control System“|
|EU-VO|Verordnungder Europäischen Union|
|EVU|Eisenbahnverkehrsunternehmen|
|Fernbf|Fernbahnhof|
|FTE|Forum Train Europe|
|GeFo|Leitung zum Anschluss eines ortsfesten GSM-R Fernsprechers|
|GGVSEB|GefahrgutverordnungStraße, Eisenbahnen und Binnenschifffahrt|
|GNT|Geschwindigkeitsüberwachungfür NeiTech-Züge|
|Grundsatz-INV|Infrastrukturnutzungsvertrag, der Grundsätze des Vertragsverhältnisses<br>regelt|
|GSM-R|“Global System for Mobile Communications Rail”|
|Gz|Güterzug|
|Hbf|Hauptbahnhof|
|Hz|Hertz|
|IBN|Inbetriebnahme/Inbetriebnahmetermin|
|IKAs|Informations- und Kommunikationssystem für Anlagenstörungen IT-Tool|
|INB|Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG (soweit ohne<br>Jahreszahl, handelt es sich um die aktuell geltenden)|
|ISR|Infrastrukturregister|
|KonVEIV|Konventioneller-Verkehr-Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung<br>(Verordnung über die Interoperabilität des konventionellen<br>transeuropäischen Eisenbahnsystems zur Umsetzung der europäischen<br>Richtlinie 2001/16/EG)|
|KoRil|Konzernrichtlinie|
|KV|Kombinierter Verkehr|
|La|Langsamfahrstelle|
|LaTPS|Entgeltkomponente, die den lärmbezogenen Auswirkungen des<br>Zugbetriebs im Güterverkehr Rechnung trägt|
|LeiDis-NK|Leitsystem zur Netzdisposition Kunde|
|Lü|Lademaßüberschreitung|
|LZB|Linienförmige Zugbeeinflussung|
|NBN|Nutzungsbedingungen Netz der DB InfraGO AG|
|NBS|Nutzungsbedingungen für die Serviceeinrichtungen der DB InfraGO AG|
|NFLS|Notfallleitstelle|
|NL|Nutzlänge|
|NZV|Eisenbahn-Netzzugangsvereinbarung|
|ÖRil (Zp)|Örtliche Richtlinien für das Zugpersonal|
|OSS|One-Stop-Shop|
Anlage 1.0 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 -Abkürzungsverzeichnis - Gültig ab 14.12.2025
Redaktionsstand: 15.12.2024
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|**Abkürzung**|**Bezeichnung**|
|---|---|
|PaP|Prearranged path|
|Pbf.|Personenbahnhof|
|PCS|„Path Coordination System“|
|Pz|Personenzug|
|PZB|Punktförmige Zugbeeinflussung|
|Rbf.|Rangierbahnhof|
|RIC|Übereinkommen über die gegenseitige Benutzung der Personen- und<br>Gepäckwagen im internationalen Verkehr|
|RID|Verordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher<br>Güter|
|Ril|Richtlinie|
|RiR|Rangieren in Rangierfunkgruppen|
|RIS|Reisendeninformationssystem|
|RIV|Übereinkommen über die gegenseitige Benutzung der Güterwagen im<br>internationalen Verkehr|
|RNE|RailNetEurope|
|RNI|DB RegioNetz Infrastruktur GmbH|
|RoR|Rangieren ohne Rangierfunkgruppen|
|SEV|Schienenersatzverkehr|
|SFS|Schnellfahrstrecke|
|SGV|Schienengüterverkehr|
|SNB|Schienennetz-Benutzungsbedingungen|
|SNV|Stationsnutzungsvertrag|
|SPFV|Schienenpersonenfernverkehr|
|SPNV|Schienenpersonennahverkehr|
|SPV|Schienenpersonenverkehr|
|TAF/TAP TSI|Technische Spezifikation für die Interoperabilität Telematikanwendungen<br>für<br>den<br>Güter-/<br>Personenverkehr<br>(Technical<br>Specification<br>for<br>Interoperability<br>(TSI)<br>relating<br>to<br>Telematics<br>Applications<br>for<br>Freight/Passenger Services (TAF/TAP))|
|TEIV|„Transeuropäische-Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung“|
|Tfz|Triebfahrzeug|
|TIS|„Train Information System“|
|TNB|technische Netzzugangsbedingungen|
|TPN|Trassenportal der DB InfraGO AG|
|TPS|Trassenpreissystem|
|Trkm|Trassenkilometer|
|TSI|Technische Spezifikationen für die Interoperabilität|
|TTR|Redesign of the international TimetablingProcess|
|USchadG|Gesetz über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden<br>(Umweltschadensgesetz)|
|V|Volt|
|VDV|Verband Deutscher Verkehrsunternehmen|
Anlage 1.0 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 -Abkürzungsverzeichnis - Gültig ab 14.12.2025
Redaktionsstand: 15.12.2024
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|**Abkürzung**|**Bezeichnung**|
|---|---|
|VU|Verspätungsursachen|
|ZB|Zugangsberechtigter|
Anlage 1.0 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 -Abkürzungsverzeichnis - Gültig ab 14.12.2025
Redaktionsstand: 15.12.2024
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**Anlage 2.3.10 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG DB InfraGO AG 2026**
**Nutzungsbedingungen ETCS**
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## **(1) Einleitung**
Um Fahrzeugen Fahrten im ETCS Level 2 zu ermöglichen, müssen ETCS-Fahrzeuggeräte (OBU) und ETCS-Zentralen (RBC) verschlüsselt kommunizieren können. Hierzu werden entsprechende kryptografische Schlüssel (KMAC) sowie eine eindeutige ETCS-Kennung (NID-ENGINE) des Fahrzeugs benötigt, die auf der OBU und auf dem RBC installiert werden müssen. Die DB InfraGO AG betreibt hierzu ein Key Management Center (KMC DB) bei dem EVU-Unternehmen die Schlüssel für DB InfraGO AG Strecken beantragen können. Für den Datenaustausch mit dem KMC DB ist die E-Mail-Adresse
## DB.KMC.ETCS@deutschebahn.com
## zu verwenden.
Unter einem Key Management Center (KMC) versteht man eine technische Datenbank, die geeignet ist, alle funktionalen und kryptografischen Anforderungen des UNISIG SUBSET-038 (aus Beschluss der Kommission vom 27.05.2016 (2016/919/EU) zur Änderung des Beschlusses 2012/696/EU über die Technische Spezifikation für die Interoperabilität der Teilsysteme „Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung“ des transeuropäischen Eisenbahnsystems) sowie der dort genannten normativen Referenzen, zu erfüllen. Daraus folgt, dass das KMC insbesondere folgenden weiteren Anforderungen genügen muss:
- UNISIG EURORADIO FIS Subset-037 (aus Beschluss 2016/919/EU)
- ANSI X9.52 1998 Triple Data Encryption Algorithm Modes of Operation
- ANSI X3.92 1981 Data Encryption Standard (DES) Algorithm
Sofern das KMC die Spezifikationen der ETCS Baseline 3 Release 2 und GSM-R Baseline 1 erfüllt, ist auch
- UNISIG Online Key Management FFFIS Subset-137 (aus Beschluss 2016/919/EU)
erforderlich.
Das KMC dient der sicheren Aufbewahrung und Verwaltung der an das Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) übergebenen Fahrzeugschlüssel, so dass diese im Bedarfsfall (zum Beispiel nach Wartungsarbeiten) wieder im Fahrzeug installiert werden können, sowie der standardisierten Kommunikation mit anderen KMCs über eine festgelegte E-Mail Adresse bzw. über die Onlineschnittstelle gemäß Subset-137.
Unter EVU wird in diesem Anhang auch ein Fahrzeughalter ohne Zulassung als EVU verstanden, da er bezüglich der Inhalte dieses Anhangs gleichgestellt ist.
Steht dem EVU kein eigenes KMC zur Verfügung, kann dieses seine Fahrzeuge über ein KMC Dritter verwalten lassen. In diesem Fall muss dieses KMC bei dem KMC DB registriert werden. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit die Verwaltung der Fahrzeuge gegen Entgelt durch die DB InfraGO AG durchführen zu lassen, siehe hierzu Kapitel 4 - Ablauf „Verwaltung von ETCSFahrzeuggeräten“. Dabei muss das beauftragte KMC die Offlineschnittstelle nach Subset-038 unterstützen. Das Onlineverfahren zum Schlüsselaustausch kann alternativ verwendet werden, wenn dies von allen beteiligten KMC unterstützt wird, eine Public Key Infrastructure (PKI) gegeben ist und diese den Vorgaben des Subset-137 entspricht.
Damit die DB InfraGO AG ETCS-Störfälle analysieren und bewerten kann, sind neben den streckenseitigen technischen Daten ggf. auch Fahrzeugdaten notwendig. Diese werden dann entspre-
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**Anlage 2.3.10 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026**
**Nutzungsbedingungen ETCS**
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chend §12 durch die DB InfraGO AG angefordert. Die DB InfraGO AG wird ihrerseits ebenfalls Infrastrukturdaten zur Analyse von Fahrzeugstörungen entsprechend §13 bereitstellen. Die Mitwirkung aller Beteiligten ist in solchen Fällen unbedingt erforderlich.
Die entsprechenden Verfahrensweisen werden in diesem Anhang festgelegt und dienen dem geregelten Austausch der Informationen zwischen den EVU und dem Infrastrukturbetreiber.
## **(2) Ablauf „KMC registrieren“**
Mit dem Antrag „KMC registrieren“ kann ein EVU oder ein Infrastrukturbetreiber (EIU) sein KMC beim KMC DB registrieren. Nur wenn dies erfolgt ist, können Schlüssel für die Kommunikation zwischen OBUs und RBCs der DB InfraGO AG beantragt werden.
In diesem Antrag sind die Daten des KMC wie Name und E-Mail-Adresse sowie die Daten des Antragstellers anzugeben. Alle folgenden Schlüsselanträge müssen dem hier angegebenen KMC zugeordnet werden und werden nur von der angegebenen E-Mail-Adresse akzeptiert. Für die Kommunikation bzw. den Austausch der Subset-038 Nachrichten zwischen dem KMC DB und dem KMC des Kunden wird ein kryptografischer Schlüssel (K-KMC) benötigt. Dieser wird mit der Antragsbearbeitung generiert und verteilt. Dieser Schlüssel darf nicht unverschlüsselt versendet werden und muss sicher auf dem KMC des Kunden gespeichert werden (weitere Informationen siehe Kapitel 4).
Wird das Onlineverfahren verwendet, so sind Angaben zur genutzten Certificate Authority (CA) und der Adressierung des KMC anzugeben.
Der Antrag ist an die im Abschnitt 1 genannte E-Mail-Adresse zu senden. Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Die DB InfraGO AG verpflichtet sich den Antrag innerhalb von 4 Wochen zu bearbeiten.
## **(3) Verteilung der Schlüssel (K-KMC)**
Bei Verwendung des Offlineverfahrens dürfen die K-KMC nicht unverschlüsselt verteilt werden. Zur Verteilung der K-KMC wird openSSL eingesetzt. Beide Teilnehmer generieren hierzu mit openSSL einen privaten und einen öffentlichen Schlüssel und senden den öffentlichen Schlüssel dem Kommunikationspartner zu. Der K-KMC wird mit diesem Schlüssel verschlüsselt und ausschließlich an die KMC-E-Mail-Adresse gesendet. Der K-KMC kann nur mit dem privaten Schlüssel wieder entschlüsselt werden.
Steht eine asymmetrische E-Mail-Verschlüsselung (z.B. PGP) zur Verfügung, kann auch diese verwendet werden.
Das zu verwendende Verfahren ist mit der DB InfraGO AG abzustimmen. Wird die Onlineschnittstelle genutzt, so dürfen die genutzten Schnittstellenzertifikate eine Gültigkeit von 4 Jahren nicht überschreiten.
## **(4) Ablauf „Verwaltung von ETCS-Fahrzeuggeräten“**
Die DB InfraGO AG bietet die Verwaltung von kryptografischen ETCS-Schlüsseln in Form eines Key Management Center gemäß INB Ziffer 5.5.8 an, wenn das EVU kein eigenes KMC besitzt. Dieser Service wird aktuell nur mit der Offlineschnittstelle realisiert.
Gültig ab: 14.12.2025
**Anlage 2.3.10 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026**
**Nutzungsbedingungen ETCS**
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Um OBUs bei der DB InfraGO AG zu registrieren, kann, nach der Beauftragung, der Antrag „OBU zuweisen“ verwendet werden. Sobald diese Zuweisung erfolgt ist, können die gewünschten Schlüssel beantragt werden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an DB.KMC.ETCS@deutschebahn.com.
## **(5) Ablauf „Schlüssel beantragen“**
Ist das KMC des Kunden registriert, können Schlüssel für die Kommunikation zwischen OBU und RBC über den Antrag „Schlüssel beantragen“ beantragt werden. Sollen für eine Strecke mehrere Fahrzeuge eingetragen werden, so kann im Antrag eine Liste der OBUs eingetragen werden. Zusätzlich sind die Strecken, auf der die OBU fahren sollen, sowie die gewünschte Gültigkeitsdauer anzugeben. Es werden ausschließlich Schlüssel für DB InfraGO AG Strecken generiert und ausgestellt.
Sofern die DB InfraGO AG nicht mit der Führung des KMCs durch das EVU beauftragt wurde, müssen Schlüssel für Strecken von anderen EIUs im Ausland direkt dort beantragt werden. Die notwendigen Schritte zum Austausch der Schlüssel sind bilateral zu vereinbaren und liegen außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der DB InfraGO AG.
Werden die OBUs von der DB InfraGO AG verwaltet, werden die Schlüsselanträge an die jeweiligen KMCs weitergeleitet. Liegt eine Strecke dabei außerhalb des DB InfraGO AG-Bereichs, sind mit dem Antrag die betroffenen Länder anzugeben.
Sind die RBCs bekannt, können diese zusätzlich zur Strecke eingetragen werden. Sind diese nicht bekannt, ermittelt das KMC DB die notwendigen RBCs aus den Streckenangaben und erstellt die entsprechenden Schlüssel.
Die Gültigkeitsdauer eines Schlüssels ist im Antrag anzugeben, darf jedoch nicht länger als 5 Jahre sein. Wird ein längerer Zeitraum angegeben wird die Gültigkeitsdauer auf 5 Jahre reduziert. Wird kein Zeitraum angegeben, beginnt die Gültigkeitsdauer von 5 Jahren mit dem Ausstellen des Schlüssels.
Läuft die Gültigkeitsdauer ab, muss der Kunde rechtzeitig einen neuen Schlüssel beantragen. Der Schlüssel wird nicht automatisch ersetzt.
Der Antrag ist an die o.g. E-Mail-Adresse zu senden. Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Die DB InfraGO AG verpflichtet sich die beantragten Schlüssel innerhalb von 8 Wochen zur Verfügung zu stellen.
Ist ein Schlüssel an die KMC E-Mail-Adresse des Kunden im Offlineverfahren gesendet worden, ist der Empfang innerhalb 1 Woche durch den Kunden über die KMC E-Mail-Adresse zu bestätigen, wenn möglich mit einer Subset-konformen „Confirmation Message“. Liegt nach einer Woche keine Bestätigung vor, wird der Schlüssel automatisch zurückgezogen und kann nicht mehr verwendet werden. In diesem Fall wird der Antragsteller über diesen Vorgang via E-Mail informiert.
Werden die Schlüssel online übertragen, so erfolgt die Quitierung unmittelbar entsprechend der Schnittstellenspezifikation.
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**Nutzungsbedingungen ETCS**
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## **(6) Ablauf „Schlüssel zurückziehen“**
Soll ein Schlüssel zurückgezogen werden, ist die entsprechende Subset-Nachricht („Delete Key Request“) an die o.g. E-Mail-Adresse zu senden. Das KMC DB löscht daraufhin unwiderruflich den Schlüssel im RBC und im KMC und sendet die Subset konforme „Confirmation Message“. Bei der Nutzung der Onlineschnittstelle wird die entsprechende Quittung unmittelbar gesendet.
## **(7) Ablauf „OBU löschen“**
Sofern das DB KMC als EVU KMC fungiert, kann das EVU auch die Löschung einer ganzen OBU mit dem Antrag “OBU löschen” beantragen. Dabei werden dann alle vergebenen Schlüssel gelöscht und die OBU sebst aus der Datenbank entfernt. Wurden Schlüssel von ausländischen EIUs bereitgestellt, werden diese umgehend informiert, dass die Schlüssel nicht weiter verwendet werden. Soll eine solche OBU später wieder in Betrieb genommen werden, wird diese wie ein Neufahrzeug behandelt (siehe Ablauf 4).
## **(8) Datensicherheit beim Kunden**
Nach Erhalt der Schlüssel auf dem KMC ist jeder Zugangsberechtigte des Kunden verpflichtet, die Datensicherheit durch Sicherstellen der ausschließlichen Nutzung nur durch befugte Mitarbeiter zu gewährleisten. Schlüssel dürfen nur als Anhang zwischen den bekannten KMC-E-Mails verteilt und, außer zur OBU bzw. zum RBC, nicht weitergeleitet und nicht in Kopie gesendet werden.
Das EVU bzw. EIU bestätigt, dass das gewählte KMC die folgenden Anforderungen zugesichert hat:
- Unverschlüsselte Schlüssel werden nur von einer begrenzten Anzahl (in der Regel < 5) vertrauenswürdiger Personen bearbeitet.
- Diese vertrauenswürdigen Personen müssen innerhalb ihrer Organisation explizit benannt werden.
- Die Bearbeitung von Schlüsseln muss unter Nennung des Bearbeiters dokumentiert werden.
- Nicht autorisierter Zugang zu Schlüsseln muss durch geeignete Betriebsprozesse und technische Umgebungen verhindert werden.
- Außerhalb der geschützten Umgebung müssen die Schlüssel mit Verfahren verschlüsselt werden, die mindestens vergleichbar mit der 3DES Verschlüsselung der KMC-KMCKommunikation sind.
- Alle Schlüssel müssen auf ausfallsicheren elektronischen Speichermedien abgelegt werden, die kryptografische gesichert sind. Die dazu verwendeten Verfahren müssen dem aktuellen Stand der Verschlüsselungstechnik entsprechen.
- Wird die Onlineschnittstelle nach Subset-137 verwendet, so ist eine PKI mit den dort definierten Verfahren und Standards zu verwenden.
Der Kunde verpflichtet sich den Verlust oder die Kompromittierung eines Schlüssels umgehend an die o.g. E-Mail Adresse zu melden und den Schlüssel zurückziehen zu lassen. Der Schlüssel ist umgehend und unwiderruflich auf der OBU zu löschen. Die DB InfraGO AG zieht nach
Gültig ab: 14.12.2025
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**Nutzungsbedingungen ETCS**
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Meldungseingang umgehend den Schlüssel zurück und fordert den Kunden auf, die Einhaltung der oben genannten Vorgaben zu überprüfen.
Meldet ein Kunde mehrfach den Verlust von Schlüsselmaterial oder zeigt mehrfach die Kompromittierung von Schlüsseln an, so geht die DB InfraGO AG davon aus, dass die oben genannten Vorgaben nicht eingehalten werden. Der Kunde wird dann aufgefordert, einen Audit zur Schwachstellenanalyse durch die DB InfraGO AG oder durch ein anderes zertifiziertes Unternehmen für den Security Bereich durchführen zu lassen, um diese Abweichungen aufzudecken und zu beseitigen. Einsteht durch den Verlust oder die Kompromittierung des Schlüssels eine unmitterlbare Gefahr für den Betriebsablauf auf dem Streckennetz der DB InfraGO AG, so ist diese, auch ohne Zustimmung bzw. Information des betroffenen EVU, berechtigt, alle notwendigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu ergreifen. Eine Gefahr entsteht dann, wenn ein Schlüssel nicht autorisierten Dritten bekannt ist und damit dann dieser Dritte auf die ETCS-Führung des Fahrzeuges, für das der Schlüssel bereitgestellt wurde, Einfluss nehmen kann. Befindet sich das so gefährdete Fahrzeug in Einsatz, so wird von einer unmittelbaren Betriebsgefahr ausgegangen. Die Betriebsführung der DB InfraGO AG wird dieses Fahrzeug sofort zum Halten bringen oder an der Weiterfahrt hindern.
Befindet sich das Fahrzeug noch nicht in Benutzung, so wird über die Betriebsführung der DB InfraGO AG eine Betriebsaufnahme innerhalb der DB Infrastruktur verweigert (keine Fahrerlaubnis durch Fahrdienstleitung oder ETCS-Zentrale) oder die Überführung des Fahrzeuges in die DB Infrastruktur wird verwehrt. In solch einem Fall erfolgt dann auch eine unmittelbare Information des EVUs über die Gründe der verwehrten Betriebsaufnahme.
Neben diesen betrieblichen Maßnahmen kann auch durch die Löschung der betroffenen Schlüssel auf den RBCs eine Betriebsaufnahme technisch verhindert werden.
## **(9)Zuweisung der ETCS-Kennung (NID-ENGINE)**
Jede OBU benötigt eine eindeutige ETCS-Kennung (NID-ENGINE), die nur einmal vergeben werden darf. Diese wird bei der Anmeldung an den RBC als Identifikation des Fahrzeugs verwendet. Für die Beschaffung dieser Identifikation ist das EVU des Fahrzeugs verantwortlich. Im Regelfall wird der Hersteller der OBU oder des Fahrzeugs die ETCS-Kennung aus dem zugewiesenen Nummernbereich entnehmen und diese dann mit der OBU bzw. dem Fahrzeug an das EVU übergeben.
Falls dem Hersteller kein eigener Nummernbereich zugewiesen wurde oder dieser bereits vollständig vergeben wurde oder andere Gründe eine Zuweisung nicht zulassen, kann ein EVU mit Hauptsitz in der Bundesrepublik Deutschland eine Zuweisung einer ETCS-Kennung durch die DB InfraGO AG beantragen. Dazu ist ein begründeter Antrag zu richten an: DB.KMC.ETCS@deutschebahn.com
Sofern das EVU die Notwendigkeit einer Vergabe der ETCS-Kennung durch die DB InfraGO AG plausibel machen kann, wird dem EVU die benötigte Kennung innerhalb eines Monats nach Beantragung zugewiesen. Das EVU ist verpflichtet alle für die Vergabe und Verwaltung der ETCSKennungen notwendigen Daten des jeweiligen Fahrzeugs der DB InfraGO AG mitzuteilen. Die zugewiesene Kennung darf nur auf der entsprechenden OBU verwendet werden.
Missbräuchliche Verwendung der Kennungen, insbesondere Mehrfachverwendung, Verwendung auf anderen Fahrzeugen oder OBU als hinterlegt oder Weitergabe an Dritte, sind durch das nutzende EVU zu verhindern.
Gültig ab: 14.12.2025
**Anlage 2.3.10 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026**
**Nutzungsbedingungen ETCS**
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Die DB InfraGO AG ist berechtigt im Falle eines solchen Missbrauch die ETCS-Kennung zurück zu ziehen oder allen betroffenen Fahrzeugen die Nutzung ihrer Infrastruktur zu untersagen.
Spätestens nach 12 Monaten muss das EVU eine erteilte Inbetriebnahmegenehmigung in einem Mitgliedsstaat der EU als Nachweis der realen Verwendung der ETCS-Kennung vorlegen oder die ETCS-Kennung zurückgeben. Dazu kann ein formloser elektronischer Nachweis per E-Mail an DB.KMC.ETCS@deutschebahn.com gesandt werden.
## **(10) Verpflichtungen des EVU zum Schlüsselmanagement**
Die verteilten Schlüssel dienen zur kryptographischen Verschlüsselung zwischen RBC und EVC und schützen vor allem vor einen unberechtigten Zugriff Dritter auf die Kommunikation. Es wird hierüber nicht geregelt, ob ein Fahrzeug bezüglich seines Zulassungsstands, Eignung und Berechtigung usw. zum sicheren Befahren einer bestimmten Strecke geeignet ist. Dies zu bewerten und im Bedarfsfall sicherzustellen, fällt in die Verantwortung des EVU.
Deshalb sind kryptographischen Schlüssel, welche von der DB InfraGO AG erstellt und verteilt wurden, nur in Fahrzeugen uneingeschränkt nutzbar, die eine Streckenzulassung für ETCS in Deutschland besitzen.
Wurden die Schlüssel vom EVU für Fahrzeuge ohne entsprechende Streckenzulassung für ETCS im Zuständigkeitsbereich der DB InfraGO AG beantragt, so ist folgendes zu beachten:
- Bei eingelegten ETCS SIM-Karten ist die Nutzung von ETCS (mit Ausnahme von Test-, Versuchs-, oder Erprobungsfahrten) technisch zu unterbinden.
- Die Aktivierung für den Betrieb unter ETCS darf erst zeitnah vor Aufnahme der Test-, Versuchs-, oder Erprobungsfahrten bzw. mit Erteilung der ETCS-Zulassung erfolgen. Ist dies nicht umsetzbar bzw. der zeitliche Vorlauf nicht einschränkbar, muss der Tf gesondert darüber informiert werden, dass mit dem Tfz keine in Betrieb befindlichen ETCS Strecken der DB InfraGO AG befahren/gekreuzt werden dürfen, für die bereits Schlüssel ausgehändigt wurden.
- Das EVU ist für die Handlungssicherheit des Tf für den Fall eines unvorhergesehenen Wechsels (Anbieten einer Betriebsart) nach ETCS verantwortlich. Er darf einen Wechsel nach ETCS Level 0, 1, 2 und 3 auf dem DMI nicht bestätigen und muss das Tfz gefahrenfrei unmittelbar zum Halten bringen. Danach setzt er sich unverzüglich mit dem Fdl in Verbindung.
- Auf Fahrzeugen, auf denen Schlüssel nur für Test- oder Zulassungsfahrten aktiviert wurden, sind diese nach den Fahrten bis zum Erhalt der letztendlichen Zulassung für ETCS in Deutschland zu löschen. Alternativ oder zusätzlich kann für ein solches Fahrzeug der Wechsel in die ETCS Überwachung mittels Software- oder Hardwaresperren verhindert werden.
Mit dem Erhalt der ETCS Schlüssel werden diese Verpflichtungen des EVU anerkannt.
## **(11) Haftung**
- 1) Die DB InfraGO AG haftet unbeschränkt für Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Gültig ab: 14.12.2025
**Anlage 2.3.10 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026**
**Nutzungsbedingungen ETCS**
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2) Für einfache Fahrlässigkeit haftet die DB InfraGO AG - außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit - nur, sofern wesentliche Pflichten aus den Bestimmungen dieses Anhanges (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
3) Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit - außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit - ausgeschlossen.
4) Eine weitergehende Haftung als in den Bestimmungen dieses Anhanges sind - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensabhängige Haftung oder die Haftung aus einer verschuldensabhängigen Garantie.
5) Soweit die Haftung nach Ziffern 2 und 3 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen der DB InfraGO AG.
6) Das EVU haftet nach § 278 BGB für Schäden, die von ihm im Rahmen der Schlüsselverwaltung (Home-KMC) eingesetzte Auftragnehmer verursachen.
## **(12) Allgemeine Mitwirkungsverpflichtung des EVU (gültig für alle ETCS-Level)**
ETCS als Zugbeeinflussungssystem besteht aus verschiedenen Komponenten, deren komplexes Zusammenwirken erst den Eisenbahnbetrieb ermöglicht. Hierzu ist auch die korrekte Funktion von Komponenten erforderlich, auf die die DB InfraGO AG als Infrastrukturbetreiber keinen direkten Einfluss hat. Hierbei sind im Wesentlichen alle ETCS-Anteile auf den Fahrzeugen der Eisenbahnverkehrsunternehmen gemeint.
Treten Beeinflussungen im Bahnbetrieb (z. B. Störungen auf den Tfz) auf, so ist das EIU verpflichtet deren Ursache zu analysieren, deren Sicherheitsrelevanz für den Eisenbahnbetrieb zu bewerten und ggf. alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um Gefahren abzuwenden und den sicheren Eisenbahnbetrieb weiter zu gewährleisten.
Werden zur Analyse Informationen der beteiligten EVU oder technische Daten aus den beteiligten Fahrzeugen (insbesondere JRU-Daten oder andere fahrzeugspezifische Fehleranalysedaten) benötigt, so sind die EVU verpflichtet, diese an die DB InfraGO AG zu übergeben und bei der Fehleranalyse mitzuwirken, damit die Analyse und Ermittlung der Ursachen der Störung erfolgen kann. Hierzu benennt das EVU auf Nachfrage ggü. der ETCS Bauartverantwortung der DB InfraGO AG einen fachlich kompetenten Ansprechpartner und stellt dessen Kontaktdaten zur Verfügung.
Diese Verpflichtungen gelten nicht nur bei sicherheitsrelevanten Vorfällen, sondern auch bei Vorfällen, die die Verfügbarkeit der Strecke einschränken oder den Bahnbetrieb behindern. Des Weiteren gelten die Verpflichtungen auch dann, wenn es sich bei dem eingesetzten Tfz um ein seitens des EVU angemietetes Fahrzeug handelt.
Die Daten müssen in elektronisch lesbarer Form innerhalb von 15 Werktagen nach der Anforderung durch die zuständige Bauartverantwortung ETCS unter Angabe des entsprechenden Störfalles bereitgestellt werden. Sofern erforderlich, muss auch eine Hilfestellung bei der Interpretation der Da-
Gültig ab: 14.12.2025
**Anlage 2.3.10 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026**
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**==> picture [134 x 32] intentionally omitted <==**
## **Nutzungsbedingungen ETCS**
ten durch das EVU bzw. den Fahrzeughersteller erfolgen. Alle Informationen sind an folgende Adresse zu übermitteln:
## - ETCS Monitoring@deutschebahn.com
Sofern die Datenmenge einen Transfer per E-Mail nicht zulässt, wird eine andere individuelle Austauschmethode (z. B. ftp) zwischen dem EVU und der DB InfraGO AG vereinbart.
Die DB InfraGO AG verpflichtet sich, alle Informationen vertraulich zu behandeln und diese nur im Rahmen der Störungsanalyse zu verwenden. Müssen Informationen an Dritte (z. B Infrastrukturhersteller) weitergegeben werden, so wird zuvor das EVU informiert und für den jeweiligen Störfall dessen Einwilligung eingeholt.
Den genauen Verfahrensablauf kann dem Ablaufdiagramm unter (17) entnommen werden.
## **(13) Allgemeine Mitwirkungsverpflichtung der DB InfraGO AG (gültig für alle ETCSLevel)**
Sofern ein EVU zur Störungsanalyse auf seinen Fahrzeugen Daten der Infrastrukturkomponenten der DB InfraGO AG benötigt, so können diese über die Adresse der Bauartverantwortung ETCS
## - ETCS Monitoring@deutschebahn.com
unter Angabe von Zeitpunkt und Ort der Betriebsbeeinflussung, sowie der Fahrzeugidentifikation (ETCS-ID, MSISDN der beiden EDOR) angefordert werden. Für Daten aus einer ETCS-Zentrale muss diese ebenfalls mit angegeben werden. Die DB InfraGO AG kann ERTMS-Tracedaten sowie interne Tracedaten der ETCS-Zentralen bereitstellen. Die Interpretationstiefe der Daten sowie deren Umfang ist abhängig vom Hersteller der ETCS-Zentrale und kann sich daher unterscheiden. Hilfestellung zur Interpretation der Informationen können durch die DB InfraGO AG nur im Umfang der Instandhaltungsschulungen des jeweiligen Herstellers geben.
Die gelieferten Daten sind vertraulich zu behandeln, dürfen an keinen Dritten weitergegeben werden und sind nur im Rahmen der Störungsanalyse zu verwenden.
Die Bauartverantwortung ETCS wird die Anfragen innerhalb von 15 Werktagen beantworten und die angeforderten Daten in elektronischer Form bereitstellen.
Gültig ab: 14.12.2025
**Anlage 2.3.10 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026**
**Nutzungsbedingungen ETCS**
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**==> picture [134 x 32] intentionally omitted <==**
## **(14) Ablauf 1: EVU registriert eigenes KMC bei der DB und beantragt Schlüssel für DB InfraGO AG Strecken (Offlineverfahren)**
**==> picture [453 x 488] intentionally omitted <==**
**----- Start of picture text -----**<br>
act EVU KMC registrieren und Schlüssel beantragen<br>DB InfraGO EVU<br>Antrag: "KMC registrieren"<br>KMC Email mit KMC des EVU beim DB<br>registrieren Formular KMC registrieren<br>KMC erfolgreich registriert<br>DB KMC<br>EVU KMC<br>Schlüssel (K-KMC) für die Kommunikation<br>zwischen den KMCs werden erstellt und an<br>das EVU KMC gesendet<br>K-KMC im<br>Asymetrische<br>KMC<br>Verschlüsselung<br>einrichten Antrag: "Schlüssel<br>beantragen"<br> Schlüssel (KMAC) generieren und Email mit Schlüssel (KMAC) beim DB<br> an das EVU KMC senden (innerhalb KMC für DB InfraGO Strecken<br>Formular<br>4 Wochen) beantragen<br>Email mit KMC Nachricht Schlüssel (KMAC) auf<br>nach Subset 38 ETCS-Fahrzeuggerät<br>übertragen<br>Weiteres Fahrzeug?<br>Schlüssel (KMAC) auf ja<br>ETCS-Z installieren nein<br>**----- End of picture text -----**<br>
Gültig ab: 14.12.2025
**Anlage 2.3.10 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026**
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**==> picture [134 x 32] intentionally omitted <==**
## **Nutzungsbedingungen ETCS**
## **(15) Ablauf 2: EVU lässt seine Fahrzeuge von der DB InfraGO AG verwalten und beantragt Schlüssel für beliebige Strecken (Offlineverfahren)**
**==> picture [484 x 516] intentionally omitted <==**
**----- Start of picture text -----**<br>
[act Schlüssel beantragen (ohne eigenes KMC)]<br>DB InfraGO EVU<br>Verwaltung von ETCS-Fahrzeuggeräten bei DB InfraGO beantragen und<br>KDC registrieren<br>Antrag "OBU zuweisen"<br>Verwaltung der Fahrzeuge und Email mit Fahrzeuge<br>Schlüssel (KTRANS) generieren und verteilen Formular registrieren<br>DB KMC<br>Email mit KMC Nachricht<br>nach Subset 38 Empfangene KTRANS<br>im KDC einrichten<br>Antrag "Schlüssel<br>Email mit beantragen"<br>Schlüssel (KMAC)<br>Formular<br>beantragen<br>Andere Strecke DB InfraGO Strecke<br>KDC<br>Schlüssel (KMAC) bei externem<br>Schlüssel (KMAC) generieren<br>EIU KMC beantragen und nach und an das EVU KDC senden<br>Erhalt an das EVU KDC senden<br>(innerhalb 4 Wochen)<br>(innerhalb 8 Wochen)<br>Schlüssel (KMAC) auf<br>ETCS-Fahrzeuggerät<br>übertragen<br>Email mit Subset Nachricht<br>Weitere Fahrzeuge?<br>ja<br>nein<br>**----- End of picture text -----**<br>
Gültig ab: 14.12.2025
**Anlage 2.3.10 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026**
**Nutzungsbedingungen ETCS**
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## **(16) Ablauf 3: EVU registriert eigenes KMC bei der DB und beantragt Schlüssel für DB InfraGO AG Strecken (Onlineverfahren)**
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Gültig ab: 14.12.2025
**Anlage 2.3.10 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026**
**Seite 12 von 13**
**==> picture [134 x 32] intentionally omitted <==**
## **Nutzungsbedingungen ETCS**
## **(17) Ablauf 4: Mitwirkungspflicht EVU: Lieferung von ETCS Fahrzeugdaten**
**==> picture [488 x 555] intentionally omitted <==**
Gültig ab: 14.12.2025
**Anlage 2.3.10 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026**
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## **Nutzungsbedingungen ETCS**
## **Dokumentenübersicht**
- **Anträge**
`o` **„KMC registrieren“**
`o` **„Schlüssel beantragen bzw. löschen“**
- **„OBU zuweisen“**
`o` **„OBU löschen“**
`o` **„ETCS-Kennung beantragen“**
## ❑
Gültig ab: 14.12.2025
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## **Allgemeine Geschäftsbedingungen für GSM-R-Dienstleistungen (AGB-GSMR-DL) der DB InfraGO AG**
Stand: 23.08.2024
## **1. Geltung der Vertragsbedingungen, Zustandekommen des Vertrages**
- 1.1. Die DB InfraGO AG (nachfolgend DB InfraGO genannt) erbringt GSM-R-Dienstleistungen gegenüber GSM-R-Nutzern (nachfolgend Kunden genannt), aufgrund der nachfolgenden AGB, der Leistungsbeschreibung und der Preisliste (Vertragsbedingungen).
- 1.2. GSM-R-Dienstleistungen im Sinne dieser AGB sind insbesondere die Überlassung der SIM-Karten und deren Freischaltung im GSM-R-Netz gemäß dem vereinbarten Teilnehmerprofil und die Nutzung des GSM-R-Netzes für Sprach-, Fax- und Datendienstleistungen.
- 1.3. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn DB InfraGO ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
- 1.4. Eine Bestellung von GSM-R-Dienstleistungen erfordert die vorherige Online-Registrierung im TK-Serviceportal der DB InfraGO. Mit der Registrierung erfolgt noch keine Freigabe für eine Bestellung von GSM-R-Dienstleistungen. Diese ist erst gegeben, wenn die Prüfung der Legitimation des Kunden positiv beschieden wurde. Ist ein Kunde nicht legitimiert, im Namen und auf Rechnung seines Unternehmens Bestellungen auszuführen, erfolgt keine Bestellfreigabe.
- 1.5. In Ausnahmefällen, in denen das TK-Serviceportal nicht zur Verfügung steht, können Kunden sich an den GSM-RKundenservice wenden.
- 1.6. Der Vertrag kommt zustande mit der Bestellung der GSMR-Dienstleistung und deren Annahme durch die DB InfraGO des Antragstellers. Die Auftragsannahme durch die DB InfraGO erfolgt durch die Aktivierung und den Versand der SIM-Karte an die angegebene Lieferadresse des Kunden.
## **2. Leistungsumfang, Pflichtverletzung von DB InfraGO**
- 2.1. DB InfraGO stellt mit der Freischaltung der GSM-R-SIMKarten die Telekommunikationsdienstleistungen im GSMR-Netz für den Kunden zur Verfügung. Der Abschluss eines Trassennutzungsvertrags bleibt hiervon unberührt.
- 2.2. DB InfraGO erbringt ihre Leistungen unter Beachtung des Fernmeldegeheimnisses, der Vorgaben des EisenbahnBundesamtes, der Bundesnetzagentur, des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und der Konzernrichtlinien der DB AG (KoRil) bzw. der Richtlinien (Ril) der DB InfraGO.
- 2.3. Vom Kunden oder von Dritten übertragener Inhalt ist nicht Gegenstand der Leistung von DB InfraGO und wird von DB InfraGO nicht überprüft. Dies gilt auch im Hinblick darauf, ob der Inhalt schadenstiftende Software (z.B. Viren) enthält oder gegen Rechte Dritter verstößt.
- 2.4. DB InfraGO ist berechtigt, ihre vertraglichen Leistungen vorübergehend ganz oder teilweise einzustellen, soweit dies für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Netzbetrieb oder aus bahnbetrieblichen Notwendigkeiten erforderlich ist. DB InfraGO wird dabei nach Möglichkeit hierüber im Vorfeld rechtzeitig informieren und soweit möglich eine Störung des Bahnbetriebs vermeiden.
- 2.5. Die dem Kunden übergebene GSM-R-SIM-Karte verbleibt im Eigentum von DB InfraGO. DB InfraGO ist berechtigt, die GSM-R-SIM-Karte jederzeit gegen eine Ersatzkarte auszutauschen oder bei Beendigung des Vertragsverhältnisses zurückzuverlangen (siehe hierzu auch 4.5).
- 2.6. DB InfraGO legt die Rufnummern der Teilnehmeranschlüsse unter Berücksichtigung des Rufnummernplans fest und teilt diese dem Kunden mit Aushändigung der GSM-R-SIM-Karte mit. DB InfraGO behält sich
Änderungen der Rufnummer aus technischen und betrieblichen Gründen vor.
## **Haftung von DB InfraGO**
## **3.**
- 3.1. DB InfraGO haftet dem Kunden auf Schadenersatz gleich aus welchem Rechtsgrund nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung eine Vertragspartei regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Soweit DB InfraGO kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten angelastet wird, ist ihre Schadensersatzhaftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Bei grober Fahrlässigkeit haftet DB InfraGO bis zu dem im Haftpflichtgesetz genannten Höchstbetrag.
- 3.2. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, auch für mittelbare Schäden, insbesondere aufgrund von Verspätungen, ist im Übrigen ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
## **4. Pflichten und Haftung des Kunden**
- 4.1. Das GSM-R-Netz dient ausschließlich als Kommunikationseinrichtung für den Bahnbetrieb. Daraus ergeben sich besondere Pflichten des Kunden. Diese sind u.a. in den Richtlinien Ril 408 und Ril 481 der DB InfraGO dargelegt und vom Kunden verbindlich zu beachten. Eine Nutzung des GSM-R-Netzes zu anderen als eisenbahnbetrieblichen Zwecken ist unzulässig.
- 4.2. Der Kunde haftet gegenüber DB InfraGO vollumfänglich, insbesondere haftet der Kunde auch im Fall einer missbräuchlichen Nutzung des GSM-R-Netzes, es sei denn, er hat nach Übergabe der GSM-R-SIM-Karte das Abhandenkommen dieser oder die unbefugte Drittnutzung derselben unverzüglich dem GSM-R-Kundenservice mitgeteilt. In diesem Fall haftet er nur für Schäden, die bis zum Zeitpunkt der Mitteilung entstanden sind oder in sonstiger Weise von ihm zu vertreten sind.
- 4.3. Der Kunde verpflichtet sich, ausschließlich TSI-konforme Endgeräte zu verwenden, die für den jeweiligen Nutzungszweck zugelassen sind.
- 4.4. Der Kunde teilt DB InfraGO innerhalb von 5 Arbeitstagen jede Änderung
- seines Namens, seiner Ansprechpartner, seiner (Rechnungs-)Anschrift und seiner Rechtsform mit;
- von Kundendaten (z.B. bei Übergang der SIM-Karten auf einen anderen Kunden) mit;
- von Teilnehmerdaten mit, insbesondere von vertragsrelevanten Daten wie z.B. Halterwechsel bei Triebfahrzeugen.
- Im Falle der Änderung des Gerätemodells oder der Gerätesoftware ist wiederum die Zertifizierungs- und Zulassungsverpflichtung gemäß Ziffer 4.3 zu erfüllen.
- 4.5. Ordnet DB InfraGO den Tausch einer SIM-Karte an, verpflichtet sich der Kunde, die GSM-R-SIM-Karte innerhalb einer angemessenen Frist gegen eine neue, von DB InfraGO bereitgestellte SIM-Karte auszutauschen. Dies hat spätestens innerhalb eines Wartungszyklus des Triebfahrzeugs zu erfolgen.
- 4.6. Bei Fernkonfiguration der SIM-Karte (Updates) ist der Kunde verpflichtet, DB InfraGO bei diesem Prozess zu unterstützen. Unterlässt er die erforderlichen Unterstützungsleistungen, gehen die Folgen zu Lasten des Kunden.
Anlage 2.3.12 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 Allgemeine Geschäftsbedingungen für GSM-R-Dienstleistungen der DB InfraGO AG - Gültig ab 14.12.2025
Seite 1 von 3
- 4.7. Der Kunde verpflichtet sich, die Leistungen von GSM-R nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere
- das GSM-R-Netz und seine logische Struktur und/oder andere Netze nicht zu stören, zu verändern oder zu beschädigen;
- das GSM-R-Netz nicht zu anderen als eisenbahnbetrieblichen Zwecken zu nutzen;
- keine Viren, unzulässigen Werbesendungen, Kettenbriefe oder sonstige belästigende Nachrichten zu übertragen;
- keine Rechte Dritter, insbesondere Schutzrechte (z.B. Urheber- und Markenrechte) zu verletzen;
- nicht gegen strafrechtliche Vorschriften oder Vorschriften zum Schutze der Jugend zu verstoßen;
- nicht gegen bahnbetriebliche Vorschriften und Richtlinien zu verstoßen.
- Verstößt der Kunde gegen die Pflichten, ist DB InfraGO berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung des Missbrauchs zu ergreifen.
- 4.8. Die DB InfraGO erstellt monatliche Rechnungen. Mit dem Zugang der Rechnung beim Kunden sind die Zahlungen ohne jeden Abzug fällig. 20 Tage nach Rechnungsdatum gerät der Kunde in Verzug. Befindet sich der Kunde in Verzug, so gelten bezüglich Schadensersatz, Verzugszinsen und Mahngebühren die gesetzlichen Regelungen des BGB.
## **Preise**
## **5.**
- 5.1. Die Nutzung des betrieblichen Zug- und Rangierfunks ist im Trassen- bzw. Anlagenpreis enthalten.
- Als entgeltpflichtige Nebenleistung, die über die Nutzung des betrieblichen Zug- und Rangierfunks hinausgeht, bietet die DB InfraGO ihren Kunden das Produkt „Anbindung EVU-Leitstellen“ an. Die vertraglichen Regelungen für die Inanspruchnahme dieser Leistungen können der jeweiligen Produktinformation (verfügbar über www.dbin-
- frago.com/gsm r_anbindung) entnommen oder bei den jeweiligen Vertriebsansprechpartnern in den Regionalbereichen erfragt werden. Die Produktinformation enthält eine detaillierte Leistungsbeschreibung sowie die Voraussetzungen zum Anschluss an das GSM-R-Netz. Weitere Informationen erhalten Sie von unseren Ansprechpartnern in den Regionalbereichen: www.dbinfrago.com/kontakte.
- 5.2. Die Entgeltbildung für das Produkt „Anbindung EVU-Leitstellen“ erfolgt gegenüber jedem Zugangsberechtigten in nichtdiskriminierender Weise. Für die Entgeltkalkulation sind die Kosten für Auftragsabwicklung, Betriebsführung, GSM-R Kundenservice, Softwarepflege, Instandhaltung und Personalaufwand sowie eine marktübliche Rendite maßgeblich.
- 5.3. Für Trassenpreise und für Anlagenpreise sowie für Nebenleistungen (Zf. 5.1) sind die einzelnen Entgelte jeweils in der geltenden Fassung der Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) hinterlegt.
## **6. Nutzung von Daten, Beweis der Richtigkeit der Entgeltrechnung**
- 6.1. Um Leistungen kundenorientiert und optimal erbringen zu können sowie zu Zwecken der Qualitätssicherung und Beweissicherung wird DB InfraGO Daten des Kunden und seiner Teilnehmer verarbeiten. Dies geschieht nach den einschlägigen Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telekommunikationsgesetzes (TKG).
- 6.2. Im GSM-R-Netz werden Verkehrsdaten (Verbindungsdaten) wie die Rufnummer und die Kennung des anrufenden und des angerufenen Anschlusses, die teilnehmerbezogene Berechtigungskennung, die SIM-Karten-Nummer, die in Anspruch genommene Dienstleistung, Beginn und Ende der Verbindung, die Datenmenge sowie die Standortkennung erhoben und verarbeitet. Die Erhebung und Verarbeitung der Verkehrsdaten erfolgt zum Nachweis des dem Kunden berechneten Entgelts.
- 6.3. Die Verkehrsdaten werden spätestens 90 Tage nach ihrer Erhebung gelöscht.
- Verkehrsdaten werden dem Kunden nur übermittelt, wenn der Kunde zuvor in Textform erklärt hat, dass die Mitarbeiter informiert worden sind und künftige Mitarbeiter unverzüglich informiert werden und dass der Betriebsrat oder die Personalvertretung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften beteiligt worden ist oder eine solche Beteiligung nicht erforderlich ist (Mitbenutzererklärung).
- 6.4.
- Eine Übermittlung der Verkehrsdaten des Kunden erfolgt an andere Stellen außerhalb der DB InfraGO nur an das Eisenbahn-Bundesamt sowie an Strafverfolgungsbehörden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften auf deren Anforderung.
- 6.5.
- Rechnungsdaten werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen aufbewahrt.
- 6.6.
- Nimmt der Kunde Dienstleistungen ausländischer Netzbetreiber in Anspruch, werden seine Verbindungsdaten zum Zweck der Abrechnung an externe Abrechnungsstellen weitergegeben. Für den Umgang mit diesen Daten gilt das jeweilige nationale Recht.
- 6.7.
- 6.8. Sofern nichts anderes vereinbart ist, darf DB InfraGO Verkehrsdaten zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Dienstleistungen sowie Bestandsdaten zur Beratung und Weiterentwicklung seiner Dienstleistung in anonymisierter Form verarbeiten und nutzen.
## **7. Sprachaufzeichnung**
- 7.1. Inhalte von Gesprächen, die im GSM-R-Netz zwischen mobilen Rangierfunkteilnehmern und Triebfahrzeugführern untereinander geführt werden oder bei denen mindestens ein Endgerät der Gesprächsteilnehmer ein ortsfestes bahnbetrieblich genutztes GSM-R Endgerät (ART GeFo) ist, können zur Beweissicherung für den Fall des Eintritts eines gefährlichen Ereignisses oder sonstiger Unregelmäßigkeiten im Eisenbahnbetrieb sowie zur Beobachtung der Handlungssicherheit und Einhaltung der Sprechdisziplin gemäß der Anforderungen des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG), der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) und der Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung aufgezeichnet werden (Sprachaufzeichnung).
- 7.2. Die Nachrichteninhalte werden spätestens 14 Tage nach ihrer Erhebung gelöscht.
- 7.3. Der Kunde hat seine Mitarbeitenden zu unterrichten, dass alle in 7.1 genannten Gespräche zu den dort genannten Zwecken für die unter 7.2 genannte Dauer aufgezeichnet werden können.
- 7.4. Eine Übermittlung der gespeicherten Nachrichteninhalte an Stellen außerhalb der DB InfraGO AG erfolgt an das Eisenbahn-Bundesamt, die Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes sowie an Strafverfolgungsbehörden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften nur auf deren Anforderung.
## **8. Vertragsdauer, Kündigung, Sperre**
- 8.1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Soweit § 14 AEG einer Kündigung nicht entgegensteht, beträgt die Frist für eine ordentliche Kündigung einen Monat. Kündigungen bedürfen der Schriftform, die nicht durch elektronische Form ersetzt werden kann.
- 8.2. Eine außerordentliche Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Ein solcher liegt für DB InfraGO insbesondere dann vor, wenn Dienstleistungen entgegen Ziffer 4.7 genutzt werden. Liegt ein wichtiger Grund vor, ist DB InfraGO ferner befugt, die Zugangsberechtigung des beim Kunden registrierten Teilnehmers zu GSM-R-Diensten mit sofortiger Wirkung zu sperren. Das gilt insbesondere bei mutwilligen Störungen des Betriebsablaufes sowie der Verletzung der unter Ziffer 4 aufgeführten Pflichten des Kunden.
Anlage 2.3.12 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 Allgemeine Geschäftsbedingungen für GSM-R-Dienstleistungen der DB InfraGO AG - Gültig ab 14.12.2025
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- 8.3. DB InfraGO ist des Weiteren berechtigt, eine sofortige Sperrung des Teilnehmers oder des Kunden zu veranlassen,
- um missbräuchliche Nutzung des GSM-R-Netzes zu verhindern;
- wenn der Kunde eine eidesstattliche Versicherung im Sinne von § 807 Zivilprozessordnung abgegeben hat oder wenn über sein Vermögen ein Vergleichsverfahren bzw. ein Verfahren nach der Insolvenzordnung (InsO) eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nach der InsO mangels Masse abgelehnt oder die Zwangsverwaltung oder Zwangsversteigerung angeordnet worden ist;
- - bei nicht erfolgter Zahlung der Rechnung an zwei aufeinander folgenden Monaten;
- i.ü. wenn dies der Kunde wünscht.
## **9.**
## **Änderungen der Vertragsbedingungen**
- 9.1. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Preise werden dem Kunden gemäß den Änderungsregelungen der INB mitgeteilt und treten mit deren Wirksamwerden in Kraft.
- 9.2. Ändert DB InfraGO die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die Preise zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde der Änderung außer in den Fällen der Ziffer 9.4 gemäß den Änderungsregelungen der INB schriftlich widersprechen.
- 9.3. Teilt DB InfraGO dem Kunden auf seinen Widerspruch hin mit, dass eine Fortsetzung des Vertrages zu den bisherigen Bedingungen nicht möglich ist, kann der Kunde den Vertrag gemäß den Änderungsregelungen der INB kündigen.
- 9.4. Abweichend von Ziffer 9.2 kann DB InfraGO die Preise
- a) bei Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes sowie
- b) bei Änderung der Kosten für besondere Netzzugänge, für Zusammenschaltungen und für Dienste anderer Anbieter, zu denen DB InfraGO Zugang gewährt,
- zum Wirksamwerden der Änderung entsprechend anpassen.
**10. Anwendbares Recht**
- 10.1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen DB InfraGO und dem Kunden gilt unter Ausschluss des UN-Kaufrechts ausschließlich das deutsche Recht, insbesondere das deutsche Eisenbahnrecht und andere eisenbahnrelevante Gesetze, Verordnungen oder Bestimmungen.
- 10.2. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
Anlage 2.3.12 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 Allgemeine Geschäftsbedingungen für GSM-R-Dienstleistungen der DB InfraGO AG - Gültig ab 14.12.2025
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# **GRUNDSATZ-INFRASTRUKTURNUTZUNGSVERTRAG („GRUNDSATZ-INV“)**
Muster für Zugangsberechtigte gemäß **§ 1 Abs. 12 ERegG** , gültig für Leistungen in der Netzfahrplanperiode 2026
Die **DB InfraGO Aktiengesellschaft,** vertreten durch den Vorstand,
im Folgenden „ _DB InfraGO_ “ genannt -
## **und**
der **Zugangsberechtigte** gemäß § 1 Abs. 12 ERegG **, ########,** vertreten durch (...) <Straße, Hausnummer>, <PLZ, Ort> - im Folgenden „ _ZB_ “ genannt -
schließen folgenden Grundsatz-INV:
## **§ 1 GELTUNGSBEREICH**
- (1) Dieser Grundsatz-INV gilt für Leistungen hinsichtlich des Zugangs zu den von der DB InfraGO im Geltungsbereich des ERegG betriebenen Schienenwegen und Serviceeinrichtungen einschließlich Personenbahnhöfen und sich daraus ergebender Rechte und Pflichten.
- (2) Die Regelungen dieses Grundsatz-INV werden jeweils zum Bestandteil der auf Basis dieses Grundsatz-INV abzuschließenden Einzelnutzungsverträge (ENV) für die jeweilige Nutzung von Schienenwegen bzw. Serviceeinrichtungen oder Personenbahnhöfen durch den ZB.
## **§ 2 GEGENSTAND DES VERTRAGES**
- (1) Der ZB stellt auf Basis dieses Grundsatz-INV Anträge auf Zuweisung von Zugtrassen bzw. Nutzung von Serviceeinrichtungen oder Personenbahnhöfen für sich selbst oder ein einbezogenes EVU.
## **§ 3 NUTZUNGSBEDINGUNGEN; REGELWERK**
- (1) Für die Nutzung der Schienenwege und der Serviceeinrichtungen einschließlich der Personenbahnhöfe der DB InfraGO gelten die Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG (INB). Die jeweils aktuelle Fassung kann der ZB unter www.dbinfrago.com/inb einsehen.
Anlage 3.2.1.1 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 Grundsatz-INV für die Netzfahrplanperiode 2026
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- (2) Die INB enthalten die für die Netzfahrplanperiode 2026 gültige Liste der Entgelte. Hierzu gilt im Rahmen der Nutzung von Serviceeinrichtungen (außer Personenbahnhöfen und Autoreisezug-Terminals) nach Maßgabe der INB im Zeitraum des Netzfahrplans 2026 die am ##. ##. 20##[] veröffentliche Liste der Entgelte für Serviceeinrichtungen der DB InfraGO. Diese kann der ZB unter www.dbinfrago.com/aps oder bei der vertragsführenden Stelle der DB InfraGO einsehen.
- (3) Der ZB hatte die Möglichkeit, von den in den vorstehenden Absätzen 1-2 genannten Dokumenten vor Vertragsschluss Kenntnis zu nehmen.
- (4) Die Entgelte für die Nutzung von Personenbahnhöfen nach Maßgabe der INB für den Zeitraum des Netzfahrplans 2026 werden voraussichtlich am 15.06.2025 durch die Bundesnetzagentur genehmigt. Die genehmigten Entgelte kann der ZB ab dem Werktag, der dem Zugang der Entgeltgenehmigung folgt, unter www.dbinfrago.com/stationspreise oder bei der vertragsführenden Stelle der DB InfraGO einsehen.
- (5) Die Liste der Entgelte für Autoreisezug-Terminals wird nach Beendigung des Unterrichtungsverfahrens bei der Bundesnetzagentur veröffentlicht.
## **§ 4 SICHERHEITSBESCHEINIGUNG**
Für Fahrten auf dem übergeordneten Netz der DB InfraGO ist grundsätzlich eine Sicherheitsbescheinigung erforderlich. Dies gilt nur dann nicht, wenn eine Teilnahme am Eisenbahnbetrieb auf Eisenbahninfrastrukturen gemäß § 2b Abs. 1 Nr. 1 bis 4 AEG bis in den Übergangsbahnhof des übergeordneten Netzes stattfindet (§ 7a Abs. 1 Satz 2 AEG) oder wenn eine Teilnahme am Eisenbahnbetrieb mit Fahrzeugen stattfindet, die ausschließlich für historische oder touristische Zwecke genutzt werden (§ 7a Abs. 1 Satz 3 AEG). Ein ZB, der mit der DB InfraGO einen Trassenvertrag abschließt, aber die Fahrten nicht selbst durchführt, benötigt keine Sicherheitsbescheinigung.
## **§ 5 VEREINBARUNG ZUR VERKEHRSDURCHFÜHRUNG**
Bei ZB, die keine Sicherheitsbescheinigung nach § 7a AEG besitzen und Trassen anmelden, ist eine Vereinbarung über die Verkehrsdurchführung mit einem Eisenbahnverkehrsunternehmen, das im Besitz einer Sicherheitsbescheinigung nach § 7a AEG ist, zu treffen; die Vereinbarung richtet sich nach dem Muster, das in **Anlage 1** dieses Grundsatz-INV aufgeführt ist.
Gleiches gilt für ZB, die eine Sicherheitsbescheinigung nach § 7a AEG besitzen, Trassen anmelden und sich eines anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen zur Verkehrsdurchführung bedienen. Dabei muss das durchführende Eisenbahnverkehrsunternehmen auch im Besitz einer solchen Sicherheitsbescheinigung sein.
## **§ 6 ANSPRECHPARTNER UND KOMMUNIKATION**
Anlage 3.2.1.1 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 Grundsatz-INV für die Netzfahrplanperiode 2026
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- (1) Die Parteien benennen für die Vertragsdurchführung bzw. den Vertrieb, Personen oder Stellen als Ansprechpartner, die befugt und in der Lage sind, binnen kürzester Zeit Entscheidungen im Namen DB InfraGO bzw. des ZB zu treffen. Die Ansprechpartner sind in **Anlage 2** dieses Grundsatz-INV aufgeführt. Jede Partei ist für sich ohne Zustimmung der anderen Partei berechtigt und verpflichtet, bei Bedarf zur Sicherstellung einer aktuellen und permanenten Kommunikation der sich aus **Anlage 2** ergeben-den Belange, schriftlich neue Personen oder Stellen zu benennen, die die zuvor in **Anlage 2** genannten Ansprechpartner ersetzen.
- (2) Die Kommunikation zur Vertragsdurchführung mit der DB InfraGO ist unter Angabe der Kundennummer
## ####################
sowie des Company Codes (soweit im Rahmen der Zuweisung von Zugtrassen und für betriebliche Meldungen erforderlich)
## ####################
zu führen.
- (3) Sollte der ZB keine andere E-Mail-Adresse für den Empfang von Rechnungen (Ziffer 5.9.1 a) der INB) angeben, ist DB InfraGO berechtigt, für diesen Zweck die unter Anlage 2 a) genannte(n) E-Mailadresse(n) zu verwenden.
## **§ 7 LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG**
- (1) Der Grundsatz-INV hat eine feste Laufzeit. Er tritt mit Unterzeichnung in Kraft und endet am 12. Dezember 2026. Für Leistungen zum Netzfahrplan 2026 ist ein neuer Grundsatz-INV abzuschließen. Eine ordentliche Kündigung während der Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen. Die Möglichkeit einer Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- (2) [sofern gegeben] Dieser Grundsatz-INV ersetzt zum 14. Dezember 2025 den „ _Infrastrukturnutzungsvertrag_ “ zwischen der DB AG/DB Netz [zutreffendes vollumfänglich einsetzen] und dem ZB vom ##.##.####.
- (3) Wenn und soweit die DB InfraGO Änderungen an den in § 3 Abs. 1 und 2 dieses Grundsatz-INV Bezug genommenen Dokumenten vornimmt, hat der ZB das Recht, vom Zeitpunkt der Veröffentlichung der geänderten Vertragsbedingungen an den Grundsatz-INV schriftlich mit einer Frist von einem Monat mit Wirkung zum Inkrafttreten der Änderungen zu kündigen.
## **§ 8**
## **SCHLUSSBESTIMMUNGEN**
- (1) Stillschweigende, mündliche, elektronische oder schriftliche Nebenabreden zu diesem Grundsatz-INV wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzung
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dieses Grundsatz-INV bedürfen der fortgeschrittenen elektronischen Signatur i. S. d. eIDAS Verordnung der EU (VERORDNUNG (EU) Nr. 910/2014 oder der Schriftform, § 3 Abs. 1 und 2 dieses Grundsatz-INV bleiben unberührt. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Formklausel.
- (2) Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Grundsatz-INV ist Frankfurt am Main.
- (3) Der Vertrag wird ###-fach ausgefertigt. Jede Partei erhält ein Exemplar.
- (4) Allgemeine Geschäftsbedingungen des ZB gelten nicht, es sei denn, die DB InfraGO hat in deren Geltung ausdrücklich schriftlich eingewilligt.
- (5) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Grundsatz-INV unwirksam sein oder werden oder aus Rechtsgründen nicht durchgeführt werden können, ohne dass damit die Aufrechterhaltung des Vertrags für einen Vertragspartner unzumutbar wird, werden dadurch die übrigen Bestimmungen des Vertrags nicht berührt. Das gleiche gilt bei einer Regelungslücke. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder lückenhaften Regelung ist der Vertrag so zu ergänzen oder auszulegen, dass die von den Vertragspartnern angestrebten wirtschaftlichen Ziele möglichst erreicht werden.
________________, **den** _________________
## **Für die DB InfraGO AG:**
___________________________ ___________________________
## **Für den ZB:**
___________________________ ___________________________
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## **Anlage 1**
# **Vereinbarung über die Verkehrsdurchführung**
Die **DB InfraGO Aktiengesellschaft** , Adam-Riese-Straße 11-13, 60327 Frankfurt am Main
- im Folgenden „DB InfraGO“ genannt
## **und**
die ###1, <Straße, Hausnummer>, <PLZ, Ort> - im Folgenden „###“ genannt
## **und**
die ###2, <Straße, Hausnummer>, <PLZ, Ort> - im Folgenden „###2“ genannt
schließen folgende Vereinbarung über die Verkehrsdurchführung:
**§ 1**
Die ###1 wird sich, sofern sie Trassen bei der DB InfraGO AG im Netzfahrplan und/oder Gelegenheitsverkehr unter Bezugnahme auf die nachfolgenden genannten Kundennummern bestellt, zur Verkehrsdurchführung der ###2 bedienen.
###### ###2 für ###1
## **§ 2**
Die ###2 verantwortet die Einhaltung der der Betriebssicherheit dienenden Bestimmungen gemäß des mit ihr am ### geschlossenen Grundsatz-INV.
Die Ansprechpartner sind in der Anlage 2 des geschlossenen Grundsatz-INV 2026 mit der ###2 aufgeführt.
**§ 3**
Die DB InfraGO wird die entsprechenden Fahrplananordnungen an eine von ###2 benannte elektronische Empfangsadresse senden, es sei denn, die ###1 storniert oder ändert die Trassen bzw. teilt der DB InfraGO schriftlich mit, dass und ab wann die ###1 sich nicht mehr der ###2 bedient (§ 1 Satz 2). Im letztgenannten Fall setzt
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die weitere Nutzung der Eisenbahninfrastruktur voraus, dass die ###1 schriftlich ein anderes Eisenbahnverkehrsunternehmen zur Durchführung der Fahrten benennt, das ebenfalls die Einhaltung der der Betriebssicherheit dienenden Vorschriften verantwortet.
## **§ 4**
- (1) Stillschweigende, mündliche, elektronische oder schriftliche Nebenabreden zu dieser Vereinbarung wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der fortgeschrittenen elektronischen Signatur i. S. d. eIDAS Verordnung der EU (VERORDNUNG (EU) Nr. 910/2014 oder der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Formklausel.
- (2) Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist Frankfurt am Main.
- (3) Der Vertrag wird 3-fach ausgefertigt. Jede Partei erhält ein Exemplar.
- (4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden oder aus Rechtsgründen nicht durchgeführt werden können, ohne dass damit die Aufrechterhaltung dieser Vereinbarung für einen Vertragspartner unzumutbar wird, werden dadurch die übrigen Bestimmungen der Vereinbarung nicht berührt. Das gleiche gilt bei einer Regelungslücke. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder lückenhaften Regelung ist die Vereinbarung so zu ergänzen oder auszulegen, dass die von den Vertragspartnern angestrebten wirtschaftlichen Ziele möglichst erreicht werden.
________________, den _________________
## Für DB InfraGO:
___________________________ ___________________________
Für ###1:
__________________________ ___________________________
Für ###2:
___________________________ ___________________________
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## **ANLAGE 2**
## **Ansprechpartner des EVU**
## **a. Ansprechpartner für die Vertragsdurchführung bzw. den Vertrieb**
Herr/Frau Telefon: Fax: Mobil: E-Mail:
## **b. Ansprechpartner für die Betriebsführung und Empfänger von Informationen mit Sicherheitscharakter**
Herr/Frau Telefon: Fax: Mobil: E-Mail:
## **Sofern Empfänger von Informationen mit Sicherheitscharakter abweichend von Ansprechpartner für die Betriebsführung**
Herr/Frau Telefon: Fax: Mobil: E-Mail:
## **c. Ansprechpartner und Empfänger sonstiger geschäftlicher Informationen ohne Sicherheitscharakter (bspw. digitale Kundeninformation, Veranstaltungseinladungen etc.)**
Herr/Frau Telefon: Fax: Mobil: E-Mail:
## **- - d. Ansprechpartner für das Notfallmanagement (24 h Erreichbarkeit)**
Herr/Frau Telefon: Fax: Mobil: E-Mail:
## **Eisenbahnbetriebsleiter**
Herr/Frau Telefon: Fax: Mobil: E-Mail:
Anlage 3.2.1.1 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026
Grundsatz-INV für die Netzfahrplanperiode 2026
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## **Ansprechpartner DB InfraGO AG:**
## **a. Ansprechpartner für die Vertragsdurchführung bzw. den Vertrieb**
DB InfraGO AG Region XX Vertrieb und Kommunikation (I.IBV 3) Straße PLZ Ort Tel. xxx Fax xxx E-Mail: xxx@deutschebahn.com
## **b. Ansprechpartner für die Betriebsführung**
DB InfraGO AG Region XX Vorname Name Straße PLZ Ort Tel. xxx Fax xxx E-Mail: xxx@deutschebahn.com
## **- - c. Ansprechpartner für das Notfallmanagement (24 h Erreichbarkeit)**
|DB InfraGO AG<br>**Region Süd**<br>**Betriebszentrale**<br>Netzkoordinator (NK)|DB InfraGO AG**Region**<br>**West**<br>**Betriebszentrale**<br>Netzkoordinator (NK)|DB InfraGO AG<br>**Region Südost**<br>**Betriebszentrale**<br>Netzkoordinator (NK)|
|---|---|---|
|DB InfraGO AG<br>**Region Südwest**<br>**Betriebszentrale**<br>Netzkoordinator (NK)|DB InfraGO AG<br>**Region Nord**<br>**Betriebszentrale**<br>Netzkoordinator (NK)||
|DB InfraGO AG<br>**Region Mitte**<br>**Betriebszentrale**<br>Netzkoordinator (NK)|DB InfraGO AG<br>**Region Ost**<br>**Betriebszentrale**<br>Netzkoordinator (NK)|DB InfraGO AG<br>**Netzleitzentrale**<br>Netzkoordinator (NK)|
Anlage 3.2.1.1 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 Grundsatz-INV für die Netzfahrplanperiode 2026
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## **Ansprechpartner Geschäftsfeld Personenbahnhöfe EVU und InfraGO AG**
## **Zentrale Ansprechpartner**
**Zentraler Vertrieb / Geschäftsführung Vertragsangelegenheiten** DB InfraGO AG Leiter Vertrieb Mobility Friedemann Keßler Europaplatz 1 10557 Berlin Tel: 030 297-65050 e-Mail: friedemann.kessler@deutschebahn.com **Anmeldung von Verkehren Weitere Ansprechpartner** DB InfraGO AG Leiter Stationspreismanagement Ole Köster Europaplatz 1 10557 Berlin Tel: 030 297-65250 e-Mail: ole.koester@deutschebahn.com **Ständiger Stellvertreter Eisenbahnbetriebsleiter Eisenbahnbetriebsleiter** DB InfraGO AG Mike Laue Europaplatz 1 10557 Berlin Tel. 030/297-65360 e-Mail: Mike.Laue@deutschebahn.com
Anlage 3.2.1.1 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 Grundsatz-INV für die Netzfahrplanperiode 2026
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## **Regionale Ansprechpartner**
## **Regionaler Vertrieb**
DB InfraGO AG Vertrieb Regionalbereich Siehe Anlage 4a Stationsnutzungsvertrag (SNV)
## **Regionaler Eisenbahnbetrieb**
DB InfraGO AG St. stv. Eisenbahnbetriebsleiter Siehe Anlage 4b SNV
## **Örtlicher Ansprechpartner**
DB InfraGO AG Bahnhofsmanagement Siehe Anlage 4c SNV
## **Im Notfall Im Notfall**
3-S-Zentrale Siehe Anlage 4d SNV
Anlage 3.2.1.1 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 Grundsatz-INV für die Netzfahrplanperiode 2026
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## **Netzzugangsrelevantes Regelwerk - Zusammenstellung**
**==> picture [123 x 25] intentionally omitted <==**
Das netzzugangsrelevante Regelwerk stellt Ihnen die DB InfraGO AG auf Ihrer Internetseite zum Download zur Verfügung.
|||www.dbinfrago.com/regelwerke_netzzugang|||||
|---|---|---|---|---|---|---|
|**Regelwerks-Nr.**||**Regelwerkstitel**||**Gültig ab**||**Bemerkungen**|
|**124**||**Brandschutz**|||||
|124.0600||Dampfgetriebene Schienenfahrzeuge||12.12.2021|||
|124.0600V01||Hinweise zur Bedienung rostgefeuerter Dampflokomotiven||05.04.2016|||
|**402**||**Trassenmanagement**|||||
|402.0101||Grundsätze||14.12.2025||Aktualisierung|
|402.0202||Planungsprocedere; Trassenanmeldungen||14.12.2025||Aktualisierung|
|402.0202A01||Trassenanmeldung Netzfahrplan||10.12.2023||Aktualisierung|
|402.0202A02||Trassenanmeldung Gelegenheitsverkehr||10.12.2023||Aktualisierung|
|402.0202A03||Trassenanmeldung Baumaschinen/sonstige Nebenfahrzeuge||12.12.2021||Aktualisierung|
|402.0202A05||Planungsprocedere; Trassenanmeldungen Betriebsstellenbezogene Wendeliste||14.12.2025||Aktualisierung|
|402.0202A06||Planungsprocedere; Trassenanmeldungen Betriebsstellen mit einzureichender Wendeliste||14.12.2025||Aktualisierung|
|402.0202V01||Anmeldung zum Netzfahrplan||14.12.2025||Aktualisierung|
|402.0202V02||Anmeldung zum Gelegenheitsverkehr||14.12.2025||Aktualisierung|
|402.0202V03||Trassenanmeldung für Baumaschinen / sonstige Nebenfahrzeuge||14.12.2025||Aktualisierung|
|402.0202V04||Machbarkeitsstudie Einstellen außergewöhnlicher Transporte in Züge mit bestehendem Einzelnutzungsvertrag||14.12.2025||Aktualisierung|
Anlage 3.2.1.2.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 Netzzugangsrelevantes RW - Zusammenstellung - Gültig ab 14.12.2025
## **Netzzugangsrelevantes Regelwerk - Zusammenstellung**
**==> picture [123 x 25] intentionally omitted <==**
|402.0202V05<br>402.0203<br>402.0203A01<br>402.0203A02<br>402.0204<br>402.0204A01<br>402.0205<br>402.0206<br>402.0207<br>402.0211<br>402.0211A01<br>402.0220<br>402.0305<br>402.0305A01<br>402.0305A02<br>402.0305A03<br>402.0305A04<br>402.0305A05<br>402.0305A06|Anforderungsprofil für Fahrdynamische Triebfahrzeugdaten<br>Planungsprocedere; Aufgaben und Abläufe im Planungsprocedere für den Netzfahrplan<br>Übergangszeiten im Netzfahrplan<br>Pufferzeiten - Grundsätze und Migration<br>Planungsprocedere; Planungsprocedere für Gelegenheitsverkehr<br>Besondere Konstruktionsregeln im Gelegenheitsverkehr und unterjährigem Baufahrplan<br>Planungsprocedere; Nutzung der Bahnanlagen unter betrieblichen Sonderbedingungen<br>Planungsprocedere; Abweichungen von Planungsparametern<br>Planungsprocedere; Nummerierung der Züge, Zugteilung und Verwendung von Zugnummern<br>ETCS-Zugkategorie eingeben<br>ETCS-Zugkategorien<br>Bezug von Fahrplänen für Zugfahrten<br>Baubedingte Fahrplanregelungen abstimmen und kommunizieren<br>Bauzuschlagskarte (Beispiel)<br>Muster Internet (Veranstaltungen)<br>Zusammenstellung der vertrieblichen Folgen (Beispiel)<br>Übergabeblatt (Beispiel)<br>Fahrplananordnung (Beispiel)<br>Aufgabenverteilung bei der Planung und Durchführung von Schienenersatzverkehr|14.12.2025<br>Aktualisierung<br>14.12.2025<br>Aktualisierung<br>14.12.2025<br>Aktualisierung<br>14.12.2025<br>Neuherausgabe<br>14.12.2025<br>Aktualisierung<br>14.12.2025<br>Neuherausgabe<br>14.12.2025<br>Aktualisierung<br>14.12.2025<br>Aktualisierung<br>14.12.2025<br>Aktualisierung<br>15.12.2019<br>10.12.2017<br>14.12.2025<br>Aktualisierung<br>14.12.2025<br>Aktualisierung<br>09.12.2018<br>09.12.2018<br>09.12.2018<br>09.12.2018<br>09.12.2018<br>10.12.2017|
|---|---|---|
Anlage 3.2.1.2.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 Netzzugangsrelevantes RW - Zusammenstellung - Gültig ab 14.12.2025
## **Netzzugangsrelevantes Regelwerk - Zusammenstellung**
**==> picture [123 x 25] intentionally omitted <==**
||402.0305A07<br>402.0305A08<br>402.0305A09<br>402.0305A10<br>402.0305A11<br>402.0305A12<br>TNB|Spaltenaufbau der KiGbau<br>Baubedingte zusätzliche Leistungen beantragen<br>Ermittlung Anpassungsfaktor Kapazität<br>BKE-Kategorien<br>Koordinationstermine über mehrere betroffene Fahrplanjahre<br>Hochlauf von wöchentlich geltenden Baufahrplanunterlagen<br>**Technische Netzzugangsbedingungen**<br>Technische Netzzugangsbedingungen - Gültig für die Infrastruktur der DB InfraGO AG|10.12.2017<br>10.12.2023<br>01.03.2022<br>01.03.2022<br>01.03.2022<br>25.05.2023<br>14.12.2025<br>Aktualisierung|
|---|---|---|---|
|||||
|||||
|||||
|||||
|||||
|||||
Anlage 3.2.1.2.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 Netzzugangsrelevantes RW - Zusammenstellung - Gültig ab 14.12.2025
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## **Betrieblich-technisches Regelwerk - Zusammenstellung**
**==> picture [122 x 25] intentionally omitted <==**
Das betrieblich-technische Regelwerk stellt Ihnen die DB InfraGO AG auf Ihrer Internetseite zum Download zur Verfügung.
|||||www.dbinfrago.com/regelwerke_betrieblich-technisch|||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
||**Regelwerks-Nr.**|||**Regelwerkstitel**||**Gültig ab**||**Bemerkungen**|
||**135**|||**Konzernsicherheit / DB Lagezentrum**|||||
||135.1301|||Präventive Evakuierung mit Securitybezug größflächiger Bereiche||01.09.2016|||
||**301**|||**Signalbuch**|||||
||301|||Signalbuch (SB)||15.12.2024|||
||301.0001Z21|||Zusätzliche Verweise der S-Bahn Hamburg zu den örtlichen Zusätzen zur Ril 301||10.12.2017|||
||**302**|||**Grenzüberschreitende Bahnstrecken**|||||
|||302.0001||Grundsätze||15.12.2024|||
|||302.0001A01||Übersicht der Aktualisierungen||15.12.2024|||
|||302.0001A99||Abkürzungen||09.12.2018|||
|||302.0001Z01||Sprachanforderungen||09.12.2018|||
||302.1000|||Grenzüberschreitende Bahnstrecke mit Dänemark||01.04.2024|||
|||302.1001Z99||Zusätzliche Regelungen für den Bahnhof Niebüll||01.07.2023|||
|||302.1202Z01||Zusatzbestimmungen Abzweigstelle Friedensweg - Padborg||01.04.2024|||
||302.2000|||Grenzüberschreitende Bahnstrecken mit Polen||15.12.2024|||
|||302.2000V01||Vordruck Befehl G 1-14 (deutsch-polnisch)||12.12.2021|||
Anlage 3.2.1.2.3 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 Gültig ab 14.12.2025
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## **Betrieblich-technisches Regelwerk - Zusammenstellung**
**==> picture [122 x 25] intentionally omitted <==**
|302.2000V02<br>302.2000V03<br>302.2000V04<br>302.2201Z01<br>302.2202Z01<br>302.2203Z01<br>302.2204Z01<br>302.2205Z01<br>302.2206Z01<br>302.2207Z01<br>302.2208Z01<br>302.2209Z01<br>302.3000<br>302.3000V01<br>302.3000V02<br>302.3000V03<br>302.3202Z01<br>302.3203Z01<br>302.3204Z01|Vordruck Befehl G 14.1-14.35 (deutsch-polnisch)<br>Wortlautbeiblatt zum Befehl G zweisprachig (deutsch-polnisch)<br>Verständigungsbehelf "Gefahrgut"<br>Örtliche Grenzvereinbarung Löcknitz - Szczecin Glòwny; Auszug für EVU<br>Örtliche Grenzvereinbarung Tantow - Szczecin Glòwny; Auszug für EVU<br>Örtliche Grenzvereinbarung Küstrin-Kietz - Kostrzyn; Auszug für EVU<br>Örtliche Grenzvereinbarung Frankfurt (Oder) - Rzepin; Auszug für EVU<br>Örtliche Grenzvereinbarung Guben - Gubin; Auszug für EVU<br>Örtliche Grenzvereinbarung Forst (Lausitz) - Tuplice; Auszug für EVU<br>Örtliche Grenzvereinbarung Horka Gbf - Wegliniec<br>Örtliche Grenzvereinbarung Görlitz - Zgorzelec; Auszug für EVU<br>Örtliche Grenzvereinbarung Hagenwerder - Krzewina Zgorzelecka - Zittau; Auszug für EVU<br>Grenzüberschreitende Bahnstrecken mit Tschechien<br>Vordruck zweisprachiger Befehl 1-14 (deutsch -tschechisch)<br>Vordruck Wortlaute zum Befehl 14<br>Vordruck Befehle 14.1-14.35<br>Zusatzvereinbarung zum Infrastrukturverknüpfungsvertrag Ebersbach (Sachs) - Rumburk; Auszug für EVU<br>Zusatzvereinbarung zum Infrastrukturverknüpfungsvertrag Sebnitz (Sachs) - Dolni Poustevna; Auszug für EVU<br>Zusatzvereinbarung zur Grenzbetriebsvereinbarung Bad Schandau - Decin|12.12.2021|
|---|---|---|
|||12.12.2021|
|||15.12.2019|
|||10.12.2023|
|||12.12.2021|
|||10.12.2023|
|||15.01.2023|
|||12.12.2021|
|||12.12.2021|
|||15.12.2024|
|||15.12.2024|
|||10.06.2023|
|||15.12.2024|
|||11.12.2022|
|||10.12.2023|
|||03.06.2018|
|||15.12.2024|
|||15.12.2024|
|||15.12.2024|
Anlage 3.2.1.2.3 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 Gültig ab 14.12.2025
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## **Betrieblich-technisches Regelwerk - Zusammenstellung**
**==> picture [122 x 25] intentionally omitted <==**
|302.3205Z01<br>302.3206Z01<br>302.3207Z01<br>302.3208Z01<br>302.3209Z01<br>302.3210Z01<br>302.3211Z01<br>302.3212Z01<br>302.3213Z01<br>302.3214Z01<br>302.4000<br>302.4201Z01<br>302.4202Z01<br>302.4203Z01<br>302.4204Z01<br>302.4205Z01<br>302.4206Z01<br>302.4207Z01<br>302.4208Z01|Zusatzvereinbarung zum Infrastrukturverknüpfungsvertrag Cranzahl - Vejprty; Auszug für EVU<br>Zusatzvereinbarung zum Infrastrukturnutzungsvertrag Johanngeorgenstadt - Potùcky; Auszug für EVU<br>Zusatzvereinbarung zum Infrastrukturverknüpfungsvertrag Zwotental - Kraslice; Auszug für EVU<br>Zusatzvereinbarung zur Grenzbetriebsvereinbarung Bad Brambach -Vojtanov, Auszug für EVU<br>Zusatzvereinbarung zur Grenzbetriebsvereinbarung Selb-Plößberg - Aš; Auszug für EVU<br>Zusatzvereinbarung zur Grenzbetriebsvereinbarung Schirnding - Cheb; Auszug für EVU<br>Zusatzvereinbarung zur Grenzbetriebsvereinbarung Furth im Wald - Ceskà Kubice; Auszug für EVU<br>Zusatzvereinbarung zur Grenzbetriebsvereinbarung Bayerisch Eisenstein / Zeleznà Ruda Alzbètin; Auszug für EVU<br>Zusatzvereinbarung zur Grenzbetriebsvereinbarung Zittau - Hrádek nad Nisou; Auszug für EVU<br>Zusatzvereinbarung zur Grenzbetriebsvereinbarung Großschönau (Sachs) - Varnsdorf; Auszug für EVU<br>Grenzüberschreitende Bahnstrecken mit Österreich<br>Zusatzbestimmungen für das Befahren des Eisenbahn-Grenzübergangs Schärding - Passau Hbf<br>Zusatzbestimmungen für das Befahren des Eisenbahn-Grenzübergangs Simbach (Inn) - Braunau am Inn<br>Zusatzbestimmungen für das Befahren des Eisenbahn-Grenzübergangs Freilassing - Salzburg Hbf<br>Zusatzbestimmungen für das Befahren des Eisenbahn-Grenzübergangs Kufstein - Kiefersfelden<br>Zusatzbestimmungen für das Befahren des Eisenbahn-Grenzübergangs Mittenwald - Scharnitz<br>Zusatzbestimmungen für das Befahren des Eisenbahn-Grenzübergangs Griesen (Oberbayern) - Ehrwald-Zugspitzbahn<br>Zusatzbestimmungen für das Befahren des Eisenbahn-Grenzübergangs Pfronten-Steinach - Vils<br>Zusatzbestimmungen für das Befahren des Eisenbahn-Grenzübergangs Lindau- Lochau-Hörbranz|09.12.2018|
|---|---|---|
|||01.09.2024|
|||15.12.2024|
|||10.12.2023|
|||29.04.2024|
|||01.09.2023|
|||01.05.2020|
|||01.05.2022|
|||21.05.2023|
|||10.12.2023|
|||15.12.2024|
|||10.12.2023|
|||10.12.2023|
|||10.12.2023|
|||10.12.2023|
|||10.12.2023|
|||15.12.2024|
|||10.12.2023|
|||10.12.2023|
Anlage 3.2.1.2.3 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 Gültig ab 14.12.2025
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## **Betrieblich-technisches Regelwerk - Zusammenstellung**
**==> picture [122 x 25] intentionally omitted <==**
|302.5000<br>302.5001<br>302.5002<br>302.5003Z98<br>302.5004<br>302.5005<br>302.6000<br>302.6001Z98<br>302.6004Z98<br>302.6005Z98<br>302.6007Z98<br>302.6008Z98<br>302.6202Z01<br>302.6203Z01<br>302.6206Z01<br>302.7000<br>302.7201Z01<br>302.8000|Grenzüberschreitende Bahnstrecken zur Schweiz<br>Nutzungsbestimmungen für die Betriebsdurchführung auf der Strecke Konstanz Kreuzlingen und der Verbindung<br>Konstanz - Kreuzlingen Hafen sowiegrenzbedingte Besonderheiten im Grenzbahnhof Konstanz - Auszugfür EVU<br>Nutzungsbestimmungen für die Betriebsdurchführung im Gemeinschaftsbahnhof Schaffhausen sowie auf den Strecken<br>Beringen Bad Bf Schaffhausen und Schaffhausen - Thayngen,Auszugfür EVU<br>Vereinbarung über die Betriebsführung zwischen Koblenz und Waldshut<br>Nutzungsbestimmungen für die Betriebsdurchführung auf den Strecken Basel Bad Bf - Gellert Basel SBB PB/RB sowie<br>grenzbedingte Besonderheiten auf den angrenzenden Grenzbetriebsstrecken Basel Bad Bf Weil (Rhein)/Basel Bad<br>Rbf<br>Nutzungsbestimmungen für die Betriebsdurchführung auf der Strecke Basel Bad Rbf Basel-Kleinhüningen Hafen,<br>Auszugfür EVU<br>Grenzüberschreitende Bahnstrecken mit Frankreich<br>Gemeinsame Vereinbarung über die Besonderheiten auf der Grenzstrecke Bantzenheim - Neuenburg (Bd)<br>Grenzbetriebsvereinbarung Wissembourg - Winden<br>Gemeinsame Regelungen der Besonderheiten auf der Grenzstrecke Sarreguemines - Hanweiler-Bad Rilchingen<br>Gemeinsame Regelungen der Besonderheiten auf der Grenzstrecke Bouzonville - Hemmersdorf<br>Gemeinsame Regelungen über die Besonderheiten auf der Grenzstrecke Apach - Perl<br>Gemeinsame Regelungen über die Besonderheiten auf der Grenzstrecke Strasbourg-Neudorf - Kehl, Auszug für EVU<br>Gemeinsame Regelungen über die Besonderheiten auf der Grenzstrecke Wörth - Lauterbourg, Auszug für EVU<br>Gemeinsame Regelungen über die Besonderheiten auf der Grenzstrecke Forbach - Saarbrücken Hbf, Auszug für EVU<br>Grenzüberschreitende Bahnstrecken mit Luxemburg<br>Regelung der örtlichen Besonderheiten auf der Grenzstrecke Igel - Wasserbillig, Gemeinsame Schnittstelle für EVU<br>Grenzüberschreitende Bahnstrecken mit Belgien|15.12.2024|
|---|---|---|
|||15.12.2024|
|||15.12.2024|
|||14.04.2015|
|||29.04.2024|
|||29.04.2024|
|||16.10.2024|
|||13.12.2015|
|||13.12.2020|
|||16.10.2024|
|||13.11.2019|
|||12.12.2021|
|||13.12.2020|
|||16.10.2024|
|||25.09.2023|
|||12.06.2022|
|||12.06.2022|
|||15.12.2024|
Anlage 3.2.1.2.3 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 Gültig ab 14.12.2025
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## **Betrieblich-technisches Regelwerk - Zusammenstellung**
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|Nutzungsvorgabe für EVU auf der Grenzstrecke Aachen Süd - Abzw Hammerbrücke<br>Nutzungsvorgabe für EVU auf der Grenzstrecke Aachen West - Montzen<br>Grenzüberschreitende Bahnstrecken mit den Niederlanden<br>Zusatzvereinbarung zum Infrastrukturverknüpfungsvertrag für die Grenzstrecke Herzogenrath - Landgraaf<br>Zusatzvereinbarung zum Infrastrukturverknüpfungsvertrag für die Grenzstrecke Gronau - Enschede<br>Nutzungsvorgabe der Grenzstrecke Kaldenkirchen - Venlo für EVU<br>Nutzungsvorgabe der Grenzstrecke Emmerich - Zevenaar Ost für EVU<br>Nutzungsvorgabe der Grenzstrecke Bad Bentheim - Oldenzaal für EVU<br>Nutzungsvorgabe der Grenzstrecke Ihrhove - Bad Nieuweschans für EVU<br>**Baubetriebsplanung, Betra, La**<br>La-Dokumente<br>**Fahrdienstvorschrift**<br>Handbuch 40820<br>Grundsätze; Aufbau und Zweck, Abkürzungen, Begriffe, Kommunikation<br>Regeln für den Betrieb der Gleichstrom-S-Bahn Berlin zur Ril 408.0051-56<br>Fahrdienstvorschrift, Richtlinien 408.21 - 27<br>Zusätzliche Verweise der S-Bahn Hamburg in den örtlichen Zusätzen zur Ril 408.21 - 27<br>Regeln für den Betrieb der Gleichstrom-S-Bahn Berlin zur Ril 408.21-27<br>Fahrdienstvorschrift, Richtlinien 408.31 - 37|02.11.2023<br>15.12.2024<br>15.12.2024<br>11.12.2022<br>09.12.2018<br>01.09.2023<br>01.05.2024<br>15.12.2024<br>09.12.2018<br>15.12.2024<br>14.12.2025<br>Aktualisierung<br>14.12.2025<br>Neuherausgabe<br>14.12.2025<br>Neuherausgabe<br>14.12.2025<br>Aktualisierung<br>10.12.2017<br>14.12.2025<br>Aktualisierung<br>14.12.2025<br>Aktualisierung|
|---|---|
Anlage 3.2.1.2.3 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 Gültig ab 14.12.2025
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## **Betrieblich-technisches Regelwerk - Zusammenstellung**
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|Fahrdienstvorschrift, Richtlinie 408.48<br>Zusätzliche Verweise der S-Bahn Hamburg in den örtlichen Zusätzen zur Ril 408.48<br>Regeln für den Betrieb der Gleichstrom-S-Bahn Berlin zur Ril 408.48<br>Fahrdienstvorschrift, Richtlinie 408.58<br>**Betriebsleitstellen**<br>Zusammenarbeit mit Eisenbahnverkehrsunternehmen<br>**Notfallmanagement**<br>Aufgleismerkblätter<br>Handbuch "Zusammenstellung für Zugangsberechtigte und Kunden<br>der DB InfraGO AG"<br>Glossar<br>Grundsätze<br>Nothilfe vorbereiten<br>Nothilfe durchführen<br>Befördern von Notfalltechnik - Unternehmerregeln<br>Befördern von Notfalltechnik Unternehmerregeln - Besonderheiten für die deutschen Strecken auf Schweizer Gebiet<br>Befördern von Notfalltechnik<br>Einheitshilfsgerätewagen - EHG<br>Kranzug<br>**Zug- und Rangierfahrten im Zugleitbetrieb durchführen (ZLB)**|14.12.2025<br>13.12.2015<br>14.12.2025<br>14.12.2025<br>14.12.2025<br>09.12.2018<br>12.12.2021<br>09.12.2018<br>09.12.2018<br>12.12.2021<br>09.12.2018<br>12.12.2021<br>09.12.2018<br>09.12.2018<br>09.12.2018<br>09.12.2018|Aktualisierung|
|---|---|---|
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|||Aktualisierung|
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**Betrieblich-technisches Regelwerk - Zusammenstellung**
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|Zug- und Rangierfahrten im Zugleitbetrieb durchführen (ZLB)<br>Übersicht über die in das Betriebsstellenbuch / Streckenbuch oder Betra aufzunehmenden Regeln<br>**Zug- und Rangierfahrten im Signalisierten Zugleitbetrieb durchführen (SZB)**<br>Übersicht über die in das Betriebsstellenbuch / Streckenbuch oder Betra aufzunehmenden Regeln<br>Regelungen für alle Mitarbeiter<br>Aufgaben des Triebfahrzeugführers<br>Zug- und Rangierfahrten im Signalisierten Zugleitbetrieb mit elektronischem Stellwerk durchführen (SZB-E); Regelungen<br>für alle Mitarbeiter<br>Fernsprechbuch für den SZB-E - Teil Zugleiter<br>Fernsprechbuch für den SZB-E - Teil Triebfahrzeugführer<br>Muster - Zugmeldebuch für den SZB-E<br>Zug- und Rangierfahrten im Signalisierten Zugleitbetrieb mit elektronischem Stellwerk durchführen (SZB-E); Aufgaben<br>des Triebfahrzeugführers<br>Übersicht über die in das Betriebsstellenbuch / Streckenbuch oder Betra aufzunehmenden Regeln<br>**Fahrdienstvorschrift; FV-NE**<br>Fahrdienstvorschrift; FV-NE<br>**Betrieb auf Steilstrecken; Besondere Vorschriften über das Bremsen**<br>Betrieb auf Steilstrecken; Besondere Vorschriften über das Bremsen<br>**Bahnbetrieb; Telekommunikationsanlagen bedienen**<br>Übersicht über die in das Betriebsstellenbuch / Streckbuch oder Betra aufzunehmenden Regeln zur Richtlinienreihe 481<br>Grundlagen für drahtgebundene Fernsprechverbindungen|13.12.2015<br>13.12.2015<br>13.12.2015<br>13.12.2015<br>13.12.2015<br>13.12.2015<br>15.04.2008<br>15.04.2008<br>10.06.2012<br>13.12.2015<br>13.12.2015<br>15.12.2024<br>14.12.2025<br>10.12.2017<br>10.05.2005||
|---|---|---|
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## **Betrieblich-technisches Regelwerk - Zusammenstellung**
**==> picture [122 x 25] intentionally omitted <==**
|481.0101A01<br>481.0101V01<br>481.0101V02<br>481.0101V03<br>481.0201<br>481.0201A01<br>481.0201A02<br>481.0201A03<br>481.0202<br>481.0202A01<br>481.0204<br>481.0204A01<br>481.0204A02<br>481.0204A03<br>481.0204A04<br>481.0205<br>481.0205A02<br>481.0205A03<br>481.0205Z01|Buchstabiertafel<br>Rufzeichentafel<br>Rufnummerntafel<br>Örtliche Regelungen zur Konzernrichtlinie 481.0101<br>Grundlagen für Verbindungen des analogen Zugfunks<br>Übersicht über das analoge Zugfunksystem AEG<br>Streckenband für analogen Zugfunk<br>Übersicht der Mitbenutzung des analogen Zugfunks in Übverlappungsbereichen<br>Gespräche über analogen Zugfunk führen<br>Internationale Buchstabiertafel<br>Gespräche über analogen Zugfunk der Bauform VZF 95 führen<br>Übersicht über die Ausleuchtung mit analogem Zugfunk der Bauform VZF 95<br>Übersicht über die Ausleuchtung mit analogem Zugfunk der Bauform VZF 95 Ausrüstungsstufe 1<br>Übersicht über die Aufteilung der Kommunikationsblöcke und funkstellen Ausrüstungsstufe 2<br>Internationale Buchstabiertafel<br>Grundlagen für Verbindungen des Zugfunks im GSM-R Netz<br>Internationale Buchstabiertafel<br>GSM-R Vermittlungsbereich festlegen<br>Zusätzliche Regeln für ortsfeste Teilnehmer im GMS-R-Netz|10.05.2005|
|---|---|---|
|||10.05.2005|
|||10.05.2005|
|||10.05.2005|
|||13.12.2015|
|||10.05.2005|
|||10.05.2005|
|||10.05.2005|
|||27.06.2024|
|||27.06.2024|
|||27.06.2024|
|||15.04.2008|
|||15.04.2008|
|||15.04.2008|
|||27.06.2024|
|||27.06.2024|
|||27.06.2024|
|||15.04.2008|
|||10.12.2017|
Anlage 3.2.1.2.3 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 Gültig ab 14.12.2025
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## **Betrieblich-technisches Regelwerk - Zusammenstellung**
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|Zusätzliche Regeln für das Zugpersonal im GMS-R-Zugfunk<br>Gespräche über analogen Rangierfunk führen<br>Rangierfunk-Teilnehmerverzeichnis<br>Grundlagen für Verbindungen zum Rangieren im GSM-R_Netz<br>**Signalanlagen bedienen**<br>Ortsstellbereiche<br>Ortsgestellte Weichen und Gleissperren, Allgemeines<br>Mechanisch ortsgestellte Weichen und Gleissperren bedienen<br>Elektrisch ortsgestellte Weichen<br>Elektrisch ortsgestellte Weichen mittels Bedientafel umstellen<br>Schlüsselschalter, Schlüsseltaster und Schlüsselsperren<br>Bahnübergangssicherungsanlagen, Einschaltung<br>Bahnübergangssicherungsanlagen, Hilfseinschaltung<br>Bahnübergangssicherungsanlagen, Rangierschalter<br>Bahnübergangssicherungsanlagen, Unwirksamkeitstaste<br>Bahnübergangssicherungsanlagen, Ausgahrschrankenöffnungsschalter<br>**Zugbeeinflussungsanlagen bedienen**<br>Ausführungsbestimmungen für unternehmensspezifische Vorgaben zur Ergänzung der Richtlinien 483.010x<br>Beispiele für bauformspezifische Unternehmensvorgaben zur PZB-Fahrzeugeinrichtung I60R (mit Leuchtmelder-Block)|13.12.2015<br>13.12.2015<br>10.05.2005<br>12.12.2021<br>09.12.2012<br>09.12.2012<br>09.12.2012<br>01.04.2021<br>01.04.2021<br>15.12.2013<br>14.12.2014<br>14.12.2014<br>14.12.2014<br>14.12.2014<br>14.12.2014<br>14.12.2025<br>Neuherausgabe<br>14.12.2025<br>Neuherausgabe|
|---|---|
Anlage 3.2.1.2.3 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 Gültig ab 14.12.2025
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## **Betrieblich-technisches Regelwerk - Zusammenstellung**
**==> picture [122 x 25] intentionally omitted <==**
|483.0100Z11<br>483.0100Z12<br>483.0100Z13<br>483.0100Z14<br>483.0101<br>483.0101A01<br>483.0101A02<br>483.0101A03<br>483.0101A04<br>483.0101A05<br>483.0101A99<br>483.0101Z01<br>483.0101Z02<br>483.0102<br>483.0102A01<br>483.0102A02<br>483.0102A03<br>483.0200<br>483.0201|Beispiele für bauformspezifische Unternehmensvorgaben zur PZB-Fahrzeugeinrichtung I60 / ER 24<br>Beispiele für bauformspezifische Unternehmensvorgaben zur PZB-Fahrzeugeinrichtung PZ 80R<br>Beispiele für bauformspezifische Unternehmensvorgaben zur PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung<br>Beispiele für bauformspezifische Unternehmensvorgaben zur PZB-Fahrzeugeinrichtung EBICab 500<br>PZB-Fahrzeugeinrichtungen bedienen<br>PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Vorgesehene streckenseitige Beeinflussungen<br>PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Lampenbasierte Führerraumanzeigen<br>PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Displaybasierte Führerraumanzeigen<br>PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Allgemeine PZB-Einstelltabellen<br>PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Umgang mit bestimmten Unregelmäßigkeiten/Störungen<br>PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Verzeichnis der Abkürzungen<br>PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; PZB-Betriebsprogramm-Variante PZB 90 AVG<br>PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; PZB-Fahrzeugeinrichtung I60M<br>PZB-Fahrzeugeinrichtungen im Betriebsprogram PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen<br>PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen; Vorgesehene streckenseitige<br>Beeinflussungen<br>PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen; Aufbau der Führerraumanzeigen<br>PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen; Umgang mit bestimmten<br>Unregelmäßigkeiten/Störungen<br>Ausführungsbestimmungen für unternehmensspezifische Vorgaben zur Ergänzung der Richtlinien 483.020x<br>LZB-Fahrzeugeinrichtungen bedienen|14.12.2025<br>14.12.2025<br>14.12.2025<br>14.12.2025<br>14.12.2025<br>14.12.2025<br>14.12.2025<br>14.12.2025<br>14.12.2025<br>14.12.2025<br>14.12.2025<br>14.12.2025<br>14.12.2025<br>14.12.2025<br>14.12.2025<br>14.12.2025<br>14.12.2025<br>14.12.2025<br>14.12.2025|Neuherausgabe|
|---|---|---|---|
||||Neuherausgabe|
||||Neuherausgabe|
||||Neuherausgabe|
||||Neuherausgabe|
||||Neuherausgabe|
||||Neuherausgabe|
||||Neuherausgabe|
||||Neuherausgabe|
||||Neuherausgabe|
||||Neuherausgabe|
||||Neuherausgabe|
||||Neuherausgabe|
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||||Neuherausgabe|
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Anlage 3.2.1.2.3 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 Gültig ab 14.12.2025
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## **Betrieblich-technisches Regelwerk - Zusammenstellung**
**==> picture [122 x 25] intentionally omitted <==**
|LZB-Fahrzeugeinrichtungen bedienen; Führerraumanzeigen und Bedienung<br>Leuchtmelderkombinationen<br>Maßnahmen bei Unregelmäßigkeiten unter LZB-Führung<br>Darstellung von Beispielen der Entlassung aus der LZB-Führung<br>Ausführungsbestimmungen für unternehmensspezifische Vorgaben zur Ergänzung der Richtlinien 483.0301<br>GNT-Fahrzeugeinrichtungen bedienen<br>Zugbeeinflussungsanlagen bedienen; Punktförmige Datenübertragungssysteme Zugbeeinflussungssystem S-Bahn<br>Berlin(ZBS)<br>ETCS-Fahrzeugeinrichtungen bedienen<br>**Triebfahrzeuge führen**<br>Eisenbahnfahrzeug-Führerschein-Richtlinie<br>Rahmenstoffplan "Eisenbahnfahrzeugführer"<br>Muster "Führerschein"<br>Muster "Beiblatt"<br>Muster "Prüfbescheinigung"<br>Muster "Prüfbescheinigung über abgelegte Ergänzungsprüfung"<br>Vorläufiger Führerschein<br>Ausfüllanleitung Beiblatt<br>Streckenkenntnis-Richtlinie<br>Eisenbahnfahrzeuge führen|14.12.2025<br>Neuherausgabe<br>14.12.2025<br>Neuherausgabe<br>14.12.2025<br>Neuherausgabe<br>14.12.2025<br>Neuherausgabe<br>14.12.2025<br>Neuherausgabe<br>14.12.2025<br>Neuherausgabe<br>15.12.2024<br>12.12.2021<br>01.07.2008<br>Entspricht VDV-Schrift 753<br>01.07.2008<br>01.07.2008<br>01.07.2008<br>01.07.2008<br>01.07.2008<br>01.07.2008<br>01.07.2008<br>03.05.2017<br>10.12.2017|
|---|---|
Anlage 3.2.1.2.3 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 Gültig ab 14.12.2025
Seite 11 von 12
**Betrieblich-technisches Regelwerk - Zusammenstellung**
Führen von elektrisch arbeitenden Eisenbahnfahrzeugen
14.12.2025 Aktualisierung
**==> picture [122 x 25] intentionally omitted <==**
492.1005
Anlage 3.2.1.2.3 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 Gültig ab 14.12.2025
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## **I.IBN**
## **Anlage 3.2.3 INB 2026, Stand: 27.11.2023**
## **Vorgehen beim beabsichtigten Eintritt eines EVU als Drittunternehmen nach § 22 ERegG**
## **1. Gegenstand**
Nach § 22 Satz 1 ERegG kann ein EVU zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus einem Beförderungsvertrag verlangen, dass statt seiner ein anderes EVU (Drittunternehmen) in die Rechte und Pflichten aus ENV gem. Ziff. 3.3.2.2 INB eintritt. Bis voraussichtlich 2026 als dem Zeitpunkt der Umsetzung der TAF TSI ist der DB InfraGO AG aus IT-technischen Gründen eine Differenzierung zwischen den von der TAF TSI vorgesehenen Rollen (Trassen-)Besteller und (Trassen-)durchführendem nicht möglich. Für die Übergangszeit regelt diese Anlage das Vorgehen der ZB/EVU zur Sicherstellung des Prozesses des Eintritts eines EVU in den ENV eines anderen EVU.
## **2. Zugangsvoraussetzungen**
Das eintretende EVU muss in seiner Person die Zugangsvoraussetzungen der Ziff. 3.2 INB erfüllen, zudem müssen die Voraussetzungen des § 22 ERegG vorliegen.
## **3. Fahrplantechnische Voraussetzungen des Eintritts**
Der Eintritt in den ENV eines anderen EVU führt grundsätzlich nicht zur Veränderung der Eigenschaft der jeweiligen Trasse als Trassen des Netzfahrplans bzw. des Gelegenheitsverkehrs. Voraussetzungen hierfür ist jedoch, dass das eintretende EVU die Trasse übernimmt, wie „sie steht und liegt“, d.h. keine Veränderung der Zug/Fahrplanparameter vornimmt. Geringfügige Veränderungen, z.B. Veränderungen der TfzBaureihe bei insgesamt unveränderter Traktionsleistung, die die Erreichung der unterstellten Fahrzeiten gewährleistet, gelten nicht als Veränderungen in diesem Sinne. Nimmt das EVU gleichwohl Veränderungen in diesem Sinne vor, betrachtet die DB InfraGO AG die jeweilige Trasse als Neuanmeldung einer Trasse des Gelegenheitsverkehrs und ist berechtigt, Veränderungen nach den diesbezüglichen Vorschriften von Ziff. 4.2.2 INB vorzunehmen.
## **4. Verfahren des Eintritts**
- a) Der Eintritt als Drittunternehmen ist der DB InfraGO AG stets durch Stornierung des bisherigen EVU („EVU A“) als Vertragspartner der DB InfraGO AG durch das eintretende EVU („EVU B“) anzuzeigen bzw. auszulösen. In der Neuanmeldung muss das EVU B den Vertragseintritt nach § 22 ERegG durch einen Verweis auf die Originaltrasse und das EVU A in TPN im Feld „Kunde an Netz“ kennzeichnen.
- b) Lit a) gilt entsprechend für den Eintritt als Drittunternehmen auf Teillaufwegen.
- c) Die Originaltrasse des EVU A wird dann von der DB InfraGO AG kostenfrei durch Kennzeichnung mittels Stornokennzeichen „A0“ storniert.
- d) Die DB InfraGO AG stellt bei Einhaltung dieser Schritte sicher, dass eine zwischenzeitliche Zuweisung der stornierten Schienenwegskapazität an einen anderen, nicht nach § 22 ERegG beteiligten Zugangsberechtigten, nicht stattfindet.
- e) Für die Frist zur Bearbeitung des Eintritts gilt die Frist (Maximalfrist) für die Bearbeitung von Trassenanmeldungen im Gelegenheitsverkehr (Anmeldungen für Zuweisungen einzelner Zugtrassen) gem. Ziff. 4.2.2.4 Abs.1 INB entsprechend. Die DB InfraGO AG ist bestrebt, diese Frist nicht auszuschöpfen.
## **5. Kommunikation**
Rückfragen, Zweifelsfälle oder betriebliche Absprachen haben ausschließlich zwischen den im G-INV bzw. dessen Anlagen genannten Ansprechpartnern zu erfolgen. Eine mangelnde Aktualität der Ansprechpartner auf Seiten des eintretenden EVU geht dabei nicht zu Lasten der DB InfraGO AG.
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## **Anlage 3.3.4.8: Verfahrensbeschreibung zur mobilen Graffitientfernung in Abstellanlagen der DB InfraGO AG**
## **Zweck der Verfahrensbeschreibung**
Gemäß Ziffer 3.3.4.8. der Nutzungsbedingungen der DB InfraGO AG ist der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen auf Abstellanlagen der DB InfraGO AG verboten. Für die mobile Graffitientfernung ist bei Anwendung anerkannter Verfahren und Einhaltung nachfolgender Bedingungen eine Ausnahme möglich, jedoch nicht innerhalb von Schutzgebieten.
## **Anzeige der Verfahrensanwendung**
Zugangsberechtigte sind verpflichtet, die Aufnahme und jede Änderung von Verfahren zur mobilen Graffitientfernung der DB InfraGO AG schriftlich standortspezifisch anzuzeigen und die Einhaltung der nachfolgend aufgeführten Anwendungsbedingungen gegenüber der DB InfraGO AG zu bestätigen. Die Anzeige ist mindestens 4 Wochen vor Aufnahme der neuen bzw. geänderten Tätigkeiten an die DB InfraGO AG zu übersenden. Zugangsberechtigte, die bereits die mobile Graffitientfernung durchführen, sind verpflichtet, nach in Kraft setzen dieser Regelung die Konformität ihres Verfahrens mit den folgenden Anwendungsbedingungen zu bestätigen.
- Alle Anzeigen und Bestätigungen sind an folgende E-Mail-Adresse zu übersenden: umweltin formation.dbinfrago@deutschebahn.com.
## Der Verfahrensanzeige umfasst:
- Name und Anschrift des Zugangsberechtigten sowie des beauftragten Reinigungsdienstleisters
- Kontaktdaten des Zugangsberechtigten für mobile Graffitientfernungen
- Einsatzstelle für die mobile Graffitientfernung (Betriebsstelle gem. Anlagenportal Netz), Netzbezirk, Streckennummer, Strecken-km und Anschrift der Örtlichkeit
- Bestätigung der allgemeinen Anwendungsbedingungen und
- Bestätigung der Verfahrensbeschreibung der DB InfraGO AG (falls dieses zur Anwendung kommt)
## falls zutreffend:
- Verfahrensbeschreibung eines abweichenden Reinigungsverfahrens sowie ggf. notwendige Prozessdokumente zur Beurteilung der Gleichwertigkeit (als Nachweis gleicher Sicherheit) mit der mit dem Eisenbahn-Bundesamt abgestimmten Verfahrensbeschreibung durch die DB InfraGO AG
- Nachweis über die wirksame Absorptionsleistung (mindestens 5 l/m²) der verwendeten Absorptionstextilien (Produktdatenblatt)
- Art und Name des Schutzgebietes und Schutzgebietsnummer
- Stellungnahme der Landeswasserbehörde zur Anwendung des angezeigten Reinigungsverfahrens in Schutzgebieten unabhängig davon, ob das mit dem Eisenbahn-Bundesamt abgestimmte Reinigungsverfahren oder ein abweichendes Reinigungsverfahren zur Anwendung kommt
## **Allgemeine Anwendungsbedingungen**
- Das verwendete Verfahren entspricht mindestens dem Sicherheitsstandard der unten beschriebenen Verfahrensbeschreibung mit einem 3-stufigen Schutz- und Barrierekonzept und erfüllt die nachfolgenden Anwendungsbedingungen.
Anlage 3.3.4.8 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 Verfahrensbeschreibung zur mobilen Graffitientfernung in Abstellanlagen der DB InfraGO AG
Stand: 02.04.2025
- Dienstleister, Fremdfirmen und deren Mitarbeiter sind durch die beauftragenden Zugangsberechtigten in die Anwendungsbedingungen und die Verfahrensbeschreibung einzuweisen. Entsprechende Nachweise über die Einweisung sind auf Anfrage der DB InfraGO AG vorzulegen.
- Die Reinigungsarbeiten sind grundsätzlich wassersparend durchzuführen. Alle anfallenden Reinigungsmittel und Reinigungsschlämme müssen aufgefangen werden.
- Es ist sicherzustellen, dass keine Reinigungschemikalien und anfallende Reinigungsschlämme in den Schotterkörper oder den Oberboden sickern.
- Die maximal mitgeführte Menge von Reinigern und Wasser zur Neutralisation beträgt in Summe maximal 220 Liter pro Einsatzstelle.
- Die Auftraggeber und Verfahrensanwender unterstützen die stichprobenhafte Auditierung der Reinigungsverfahren durch Beistellung geeigneter qualifizierter Mitarbeiter-Innen von Seiten des ausführenden Unternehmens oder Zugangsberechtigten.
- Die verwendeten Absorptionstextilien müssen mindestens die eingesetzte Flüssigkeitsmenge vollständig binden können und eine nachweisliche Absorptionsleistung von mindestens 5 l/m² haben.
## **Verfahrensbeschreibung**
Die Verfahrensbeschreibung dient der umwelt- und rechtskonformen Umsetzung einer mobilen Graffitientfernung in Abstellanlagen der DB InfraGO AG und der DB RegioNetz Infrastruktur GmbH unter Berücksichtigung der Anforderungen des Boden- und Gewässerschutzes.
## 1. **Vorbereitung der Einsatzstelle:**
- Eine Polyethylenfolie (PE-Folie) ist im Bereich der zu behandelnden Stelle auszulegen und unter dem Wagenkasten bis zum Schienenkopf zu ziehen.
- Auf die PE-Folie ist ein Maler- oder Renovierungsvlies auszulegen.
- Es muss sichergestellt sein, dass die PE-Folie und das Malervlies nicht durch mechanische Belastungen bei den Reinigungsarbeiten oder durch Einwirkungen aus dem Boden (Gleisschotter) durchstoßen werden. Gegebenenfalls sind die Schutzschichten zusätzlich vor mechanischen Beschädigungen zu schützen.
- Rechteckige Auffangwannen sind bündig, entlang des gesamten Anwendungsbereiches auf das Vlies zu stellen und mit waschbaren Matten oder anderen hoch absorbierenden Mehrweg- oder Einwegtextilien auszulegen, die die eingesetzte Flüssigkeitsmenge vollständig binden können und eine nachweisliche Absorptionsleistung von mindestens von 5 l/m² haben.
- Es ist sicherzustellen, dass die anfallenden Schlämme in den aufgestellten Auffangwannen aufgefangen werden und durch die waschbaren Matten oder hoch absorbierenden Mehrweg- oder Einwegtextilien vollständig gebunden werden. Tropfverluste müssen ausschließlich auf dem Vlies verbleiben und dürfen nicht in den Schotterkörper oder den Oberboden sickern. Es dürfen keine flüssigen Abfälle anfallen.
- Alle flüssigen Komponenten müssen durch die waschbaren Matten und/oder die Absorptionstextilien aufgefangen bzw. zurückgehalten werden.
## 2. **Anwendung von Reiniger und Wasser:**
- Graffitireiniger sind nur auf die betroffenen Flächen aufzutragen und sparsam anzuwenden.
Anlage 3.3.4.8 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 Verfahrensbeschreibung zur mobilen Graffitientfernung in Abstellanlagen der DB InfraGO AG
Stand: 02.04.2025
- Die angewendeten Graffitireiniger dürfen maximal der Wassergefährdungsklasse II (WGK 2) entsprechen und müssen für den Anwendungszweck zugelassen sein.
- Die Reinigung ist wassersparend durchzuführen. Die Anwendungsbedingungen und die Mengenbeschränkung von maximal 220 Litern pro Einsatzstelle sind zu beachten.
3. **Rückbau der Einsatzstelle:**
- Sämtliche verwendeten Arbeitsmittel, Stoffe und Abfälle sind von der Einsatzstelle zu entfernen.
- Nach Abschluss der Arbeiten ist die Einsatzstelle vollständig zu beräumen. Eine Lagerung von flüssigen und/oder wassergefährdenden Stoffen sowie von Abfällen auf dem Gelände der DB InfraGO AG ist nicht zulässig.
## **Abweichende Regelung innerhalb von Schutzgebieten**
In Schutzgebieten gelten neben der AwSV die Besonderheiten der Schutzgebietsverordnungen. Für diese sind die jeweiligen Landeswasserbehörden zuständig, dies gilt auch bei Eisenbahnbetriebsanlagen des Bundes. Liegt die anzuzeigende Einsatzstelle in einem Schutzgebiet, hat der Zugangsberechtigte das Reinigungsverfahren im Vorfeld mit der zuständigen Landeswasserbehörde bezüglich der Vereinbarkeit mit der jeweiligen Schutzgebietsverordnung abzustimmen. Die Beteiligung der Landeswasserbehörde obliegt dem Zugangsberechtigten. Dies gilt auch für den Fall, dass die oben beschriebene Verfahrensbeschreibung der DB InfraGO AG angewendet wird.
Die Zustimmung der Landeswasserbehörde sowie die jeweilige Verfahrensbeschreibung zum Reinigungsverfahren zur Graffitientfernung im Schutzgebiet ist der DB InfraGO AG vor ihrer Anwendung vorzulegen. Die DB InfraGO AG wird sich einer positiven Verfahrensbewertung der Landeswasserbehörde anschließen, sofern das geplante Reinigungsverfahren ein Schutzniveau sicherstellt, das mindestens gleichwertig zu der mit dem Eisenbahn-Bundesamt abgestimmten Verfahrensbeschreibung ist.
Die Zustimmung der zuständigen Landeswasserbehörde zur Aufnahme der Reinigungstätigkeiten im Schutzgebiet ist der Anzeige der Verfahrensanwendung beizufügen. Sollte eine behördliche Zustimmung für die Anwendung des Reinigungsverfahrens im Schutzgebiet nicht erlangt werden, ist der Zugangsberechtigte nicht berechtigt, die mobile Graffitientfernung am angezeigten Standort durchzuführen.
## **Abweichende Reinigungsverfahren**
Die Beurteilung abweichender Verfahren erfolgt grundsätzlich durch die DB InfraGO AG. Sie bewertet, ob das geplante Reinigungsverfahren ein Schutzniveau sicherstellt, das gleichwertig ist zu der mit dem Eisenbahn-Bundesamt abgestimmten Verfahrensbeschreibung.
Das Eisenbahn-Bundesamt ist zuständig für den Vollzug der Verordnung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) und die Einhaltung des wasserrechtlichen Besorgnisgrundsatzes des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) bei betriebsnotwendigen Anlagen der DB. In dieser Funktion hat das Eisenbahn-Bundesamt das in der Verfahrensbeschreibung der DB InfraGO AG beschriebene Verfahren fachlich bewertet und als wasserrechtlich unbedenklich eingestuft.
Wenn die Gleichwertigkeit des abweichenden Reinigungsverfahrens gegeben ist, erfolgt die Bestätigung des angewendeten Verfahrens durch die DB InfraGO AG. Wenn die DB InfraGO AG Zweifel an der Gleichwertigkeit der Verfahren hat, kann sie eine Bewertung des Eisenbahn-
Anlage 3.3.4.8 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 Verfahrensbeschreibung zur mobilen Graffitientfernung in Abstellanlagen der DB InfraGO AG
Stand: 02.04.2025
Bundesamts als zuständige Wasserbehörde einholen oder Nachbesserungen einfordern. Die Beurteilung des abweichenden Reinigungsverfahrens erfolgt auf Grundlage von Prozess- und Verfahrensbeschreibungen, die der Zugangsberechtigte bei der Anzeige der Verfahrensanwendung vorzulegen hat.
## **Auditierung der Anwendung**
Die DB InfraGO AG wird sich stichprobenhaft von der sachgerechten Verfahrensanwendung überzeugen.
## **Untersagung der mobilen Graffitientfernung**
Sollte die DB InfraGO AG im Rahmen von Auditierungen, stichprobenhaften Überprüfungen oder durch konkrete Hinweise Kenntnis erhalten, dass Verstöße gegen die allgemeinen Anwendungsbedingungen oder die angezeigte Verfahrensbeschreibung vorliegen, kann die DB InfraGO AG dem jeweiligen Zugangsberechtigten die mobile Graffitientfernung untersagen.
Anlage 3.3.4.8 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 Verfahrensbeschreibung zur mobilen Graffitientfernung in Abstellanlagen der DB InfraGO AG
Stand: 02.04.2025
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**Anlage 3.4.3.1 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026**
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**Nutzungsbedingungen Infraportal**
**Seite 1 von 2**
## **(1) Das Infraportal der DB InfraGO AG**
Das Infraportal ist eine webbasierte Plattform, auf der verschiedene Anwendungen der DB InfraGO AG bereitgestellt werden. Die Internetplattform steht allen Kunden der DB InfraGO AG zur Verfügung.
Die URL des Infraportals ist: www.dbinfrago.com/infraportal
## **(2) Technische Voraussetzungen**
Um die webbasierte Plattform Infraportal nutzen zu können, sind die folgenden technischen Voraussetzungen nötig.
1. Eine persönliche, berufliche E-Mail-Adresse
2. entweder a) ein mobiles Endgerät (Smartphone) und die auf dem Smartphone installierte App „Authenticator“ von Microsoft, die im Google Playstore für Android-Geräte oder im App Store für iOS-Geräte kostenlos heruntergeladen werden kann
- oder b) ein den Sicherheitsbedingungen der DB InfraGO AG genügendes Microsoft Zertifikat (bei Unsicherheiten, ob ein abgestimmtes Zertifikat vorhanden ist, kann bei einfachbahn@deutschebahn.com nachgefragt werden)
## **(3) Antrag**
Für die Nutzung der Internetplattform muss seitens des Zugangsberechtigten lediglich ein Antrag zur Nutzung gestellt werden, der nachfolgende Angaben enthält:
- Name des Unternehmens (Zugangsberechtigter)
- Kontaktdaten des Mitarbeiters (zukünftiger Superuser)
- Vorname und Nachname
- E-Mail-Adresse
- Telefonnummer
- ggf. Zusätzliche Hinweise (z.B. Abteilung)
Der Antrag wird online über die URL des Infraportals gestellt.
## **(4) Zugangsdaten**
Die DB InfraGO AG legt den Antragsteller nach Prüfung des Antrags als sog. Superuser an.
Gültig ab: 14.12.2025
**Anlage 3.4.3.1 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026**
**Nutzungsbedingungen Infraportal**
**Seite 2 von 2**
**==> picture [134 x 30] intentionally omitted <==**
Nach Erhalt des Zugangs kann der Superuser selbstständig weitere firmeninterne Nutzer anlegen.
## **(5) Registrierungs- und Anmeldeverfahren**
Vor der ersten Nutzung muss der Nutzende sich einmalig mit seiner E-Mail-Adresse (siehe Ziffer (2)) registrieren. Nach der Registrierung erfolgt die Anmeldung unter Verwendung der registrierten E-Mail-Adresse.
Bei der Anmeldung wird ein Code an die registrierte E-Mail-Adresse versendet, der in der „Authenticator“-App eingegeben werden muss. Bei Verwendung eines Zertifikats entfällt dieser Schritt.
Nach einem Anmeldevorgang bleibt der Nutzende den ganzen Tag angemeldet.
## **(6) Infraportal Handbuch**
Die DB InfraGO AG stellt den angemeldeten Zugangsberechtigten in elektronischer Form ein aktuelles Handbuch zur Verfügung, das die wesentlichen Funktionen und Abläufe bei der Nutzung der Internetplattform beschreibt.
Das Handbuch ist im Internet unter www.dbinfrago.com/infraportal erhältlich.
## **(7) Rückfallebene**
Während etwaiger Einschränkungen der Erreichbarkeit des Infraportals steht für alle Zugangsberechtigten als Rückfallebene die Möglichkeit zur Verfügung,
- Machbarkeitsstudien aT sowie Einzelgrenzlastberechnungen per E-Mail oder Fax zu beantragen. Die für eine solche Beantragung erforderlichen Formulare werden auf der Website der DB InfraGO AG zur Verfügung gestellt.
- Beauftragungen zur Trassenpreisförderung mittels ausdrücklichem Schreiben entsprechend Ziffer 5.10.1 der INB einzureichen.
## **(8) Datensicherheit beim Kunden**
Nach Erhalt des Zugangs zum Infraportal ist der Zugangsberechtigte verpflichtet, die Datensicherheit durch Sicherstellen der ausschließlichen Nutzung durch den befugten Mitarbeiter zu gewährleisten.
Gültig ab: 14.12.2025
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# **Grundsätze für die Kapazitätszuweisung auf den Schienengüterverkehrskorridoren Anlage 4.10 der**
## **Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG (INB 2026)**
**Übersetzung der im Rahmen von RNE (RailNetEurope) harmonisierten Regelungen[1]**
> 1 Wenn der Wortlaut der englischen und der deutschen Fassung Interpretationsspielräume zulässt, wird zur Auslegung die englische Fassung herangezogen.
## **Inhaltsverzeichnis**
**Inhaltsverzeichnis ..................................................................................................................... 2 1 Einleitung ............................................................................................................................... 4 2 Korridor OSS (C-OSS) ........................................................................................................... 4 2.1 Funktion .............................................................................................................................. 4 2.2 Kontakt ................................................................................................................................ 4 2.3 Sprache des C-OSS ............................................................................................................ 4 2.4 Aufgaben des C-OSS .......................................................................................................... 4 2.4.1 Übersicht der Trassenanmeldungen .............................................................................. 6 2.5 Tool ...................................................................................................................................... 6 3 Kapazitätszuweisung ............................................................................................................. 6 3.1 Rahmenbedingungen für die Kapazitätszuweisung (Framework for Capacity Allocation / FCA) ....................................................................................................................... 6 3.2 Zugangsberechtigte ............................................................................................................ 7 3.3 Anforderungen für Kapazitätsanfragen ............................................................................. 7 3.4 Jahresfahrplan-Phase......................................................................................................... 8 3.4.1 PaPs 8 3.4.2 Schematischer Korridorplan ........................................................................................... 9 3.4.3 Merkmale von PaPs ......................................................................................................... 9 3.4.4 „Multiple corridor paths“ (Korridortrassen, die auf mehreren Korridoren liegen) ...... 9 3.4.5 PaPs auf überlappenden Abschnitten ............................................................................ 9 3.4.6 Feeder, outflow und „tailor-made“ (maßgeschneiderte)-Trassen .............................. 10 3.4.7 Bearbeitung von Anfragen ............................................................................................ 10 3.4.8 Führendes Tool für die Bearbeitung von Kapazitätsanfragen .................................... 11 3.4.9 Überprüfung der Anträge .............................................................................................. 11 3.4.10 Vorbuchungsphase ...................................................................................................... 12 3.4.11 Zuweisungsregeln bei der Kapazitätsvergabe ........................................................... 12 3.4.12 Zuweisungsregeln für den Fall, dass eine PaP beteiligt ist ...................................... 12 3.4.13 Auswahl nach dem Zufallsprinzip ............................................................................... 13 3.4.14 Sonderfälle von Anträgen und deren Behandlung .................................................... 13 3.4.15 Ergebnis der Vorbuchung ........................................................................................... 14 3.4.16 Behandlung von nicht angefragten PaPs ................................................................... 15 3.4.17 Angebotsentwurf ......................................................................................................... 15 3.4.18 Stellungnahmen ........................................................................................................... 15 3.4.19 Nacharbeitung .............................................................................................................. 16 3.4.20 Endgültiges Angebot ................................................................................................... 16 3.5 Phase der „Late Path Requests“ ..................................................................................... 16 3.5.1 Produkt ........................................................................................................................... 16**
2/22
**3.5.2 „Multiple corridor paths“ (Korridortrassen, die auf mehreren Korridoren liegen) .... 17 3.5.3 „Late Path Requests“ auf sich überschneidenden Abschnitten ................................ 17 3.5.4 Bearbeitung von Anmeldungen .................................................................................... 17 3.5.5 Führendes Tool für „Late Path Requests“ ................................................................... 17 3.5.6 Überprüfung der Anträge .............................................................................................. 17 3.5.7 Vorbuchung .................................................................................................................... 17 3.5.8 Ausarbeitung der Trasse ............................................................................................... 17 3.5.9 „Late Path“ Angebot (soweit verfügbar) ...................................................................... 17 3.6 Phase für ad-hoc Anträge ................................................................................................ 18 3.6.1 Kapazitätsreserven („Reserve Capacity“ (RC)) ........................................................... 18 3.6.2 „Multiple corridor paths“ (Korridortrassen, die auf mehreren Korridoren liegen) .... 18 3.6.3 „Reserve Capacity“ auf überlappenden Abschnitten .................................................. 18 3.6.4 Feeder, Outflow und tailor-made (maßgeschneiderte) Trassen ................................. 18 3.6.5 Bearbeitung des Antrags............................................................................................... 19 3.6.6 Führendes Tool für ad-hoc Anfragen ........................................................................... 19 3.6.7 Überprüfung der Anträge .............................................................................................. 19 3.6.8 Vorbuchung .................................................................................................................... 19 3.6.9 Ausarbeitung der Trasse ............................................................................................... 19 3.6.10 Ad-hoc Angebot ........................................................................................................... 19 3.7 Antrag auf Änderungen durch den Zugangsberechtigten ............................................. 20 3.7.1 Änderung ........................................................................................................................ 20 3.7.2 Rücknahme .................................................................................................................... 20 3.7.3 Übertragung von Kapazität ........................................................................................... 20 3.7.4 Stornierung .................................................................................................................... 20 3.7.5 Ungenutzte Trassen ....................................................................................................... 20 3.8 Außergewöhnliche Transport und Gefahrgut ................................................................. 20 3.8.1 Außergewöhnlicher Transport ...................................................................................... 20 3.8.2 Gefahrgut ........................................................................................................................ 20 3.9 Schienenbezogene Dienstleistungen .............................................................................. 21 3.10 Vertragsabschluss und Rechnungsstellung ................................................................. 21 3.11 Beschwerdeverfahren ..................................................................................................... 21 3.12 Übersicht der Fristen ...................................................................................................... 21**
3/22
## **1 Einleitung**
Diese Anlage beschreibt die Verfahren für die Kapazitätszuweisung durch den Corridor-OneStop-Shop (C-OSS) eines Schienengüterverkehrskorridors (Korridor).
Hier werden alle Regeln für Zugangsberechtigte, die Nutzung des C-OSS und seiner Produkte - Pre-arranged Paths (PaPs) und Kapazitätsreserven/Reserve Capacity (RC) - sowie deren Bestellung erläutert. Die Prozesse, Bestimmungen und Schritte in Bezug auf PaPs und RC beziehen sich auf die Verordnung (EU) Nr. 913/2010 (Verordnung) und sind für alle Zugangsberechtigten gültig. Für alle anderen Fragen gelten die entsprechenden Bedingungen, die in anderen Teilen der Schienennetz-Benutzungsbedingungen der betreffenden Infrastrukturbetreiber (IB) / Zuweisungsstellen (Allocation Bodys (ABs))I dargestellt sind.
Diese Anlage wird für jedes Fahrplanjahr überarbeitet und aktualisiert. Änderungen der Rechtsgrundlage dieser Anlage (z. B. Änderungen der EU-Verordnungen, des Rahmens für die Kapazitätszuweisung oder nationaler Regelwerke) werden bei jeder Überarbeitung umgesetzt.
## **2 Korridor OSS (C-OSS)**
Gemäß Artikel 13 der Verordnung hat das Management Board (MB) des Korridors einen C-OSS eingerichtet. Die Aufgaben des C-OSS werden diskriminierungsfrei wahrgenommen und die Vertraulichkeit der Zugangsberechtigte gewahrt.
## **2.1 Funktion**
Der C-OSS ist die einzige Stelle, bei der Zugangsberechtigte dedizierte Fahrplanprodukte für grenzübergreifende Güterverkehrskorridore beantragen und erhalten können. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt an einem einzigen Ort und in einem einzigen Vorgang. Der C-OSS ist ausschließlich für die Durchführung aller Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Veröffentlichung und Zuweisungsentscheidung in Bezug auf Anträge auf PaPs und RC im Namen der betroffenen IBs / ABs verantwortlich.
## **2.2 Kontakt**
Die Kontaktdaten des zuständigen C-OSS sind im Hauptteil dieser INB zu finden.
## **2.3 Sprache des C-OSS**
Die offizielle Sprache des C-OSS für den Schriftverkehr ist Englisch.
## **2.4 Aufgaben des C-OSS**
Das C-OSS führt die folgenden Aufgaben während der folgenden Prozesse aus:
- ➢ Sammlung von internationalen Kapazitätswünschen:
- Er befragt alle interessierten Zugangsberechtigten, um die internationalen Kapazitätswünsche und -bedürfnisse für den Jahresfahrplan zu erfassen, indem er eine Umfrage ausfüllen lässt. Diese Umfrage wird vom C-OSS an die Zugangsberechtigten verschickt und/oder auf der Website des Korridors veröffentlicht. Die Ergebnisse der Umfrage werden in die Vorplanung des PaPAngebots einfließen. Es ist wichtig zu betonen, dass der Korridor unter keinen Umständen die Erfüllung aller geäußerten Kapazitätswünsche garantieren kann, noch wird es eine Priorität bei der Zuteilung in Verbindung mit der Bereitstellung ähnlicher Kapazitäten geben.
- ➢ Vorentwurf des PaP-Angebots:
- Beratung über das Kapazitätsangebot auf der Grundlage der von den Zugangsberechtigten erhaltenen Rückmeldungen und der Erfahrungen der C-
4/22
OSS und IB/AB auf der Grundlage der Vorjahre und der Ergebnisse der Verkehrsmarktstudie
- ➢ Konstruktionsphase:
- Überwachung der PaP/RC-Konstruktion zur Gewährleistung harmonisierter Grenzübergangszeiten, Kalendertagen und Zugparameter
- ➢ Phase der Veröffentlichung:
- Veröffentlichung des PaP-Katalogs zu X-11 im Path Coordination System (PCS)
- Überprüfung des PaP-Katalogs in Zusammenarbeit mit den IMs/ABs, Durchführung aller erforderlichen Korrekturen von Fehlern, die von einer der beteiligten Parteien erkannt wurden, bis X-10.5
- Veröffentlichung des Angebots für die Phase der „Late Path requests“ in PCS (sofern auf dem Korridor „Late Path“ angeboten werden)
- `o` Veröffentlichung von RC zu X-2 in PCS
- ➢ Zuteilungsphase: Jahresfahrplan (“annual timetable process“))
- Sammeln, Prüfen und Überprüfen aller Anfragen für PaPs einschließlich Fehlerbehebung, wenn möglich
- Erstellung und Aktualisierung einer Übersicht der Anmeldungen (siehe 2.4.1)
- Lösung von Konflikten durch Konsultation, wo dies möglich ist
- bei kollidierenden Anträgen eine Entscheidung auf der Grundlage der vom Exekutivrat beschlossenen Zuweisungsregeln entlang des Korridors treffen (siehe 3.1 der Rahmenbedingungen für die Kapazitätszuweisung (Framework for Capacity Allocation / FCA)
- den Zugangsberechtigten, deren Anträge aufgrund eines Konflikts zwischen mehreren Trassenanträgen einen niedrigeren Prioritätswert (K-Wert) haben, alternative PaPs vorschlagen, sofern diese verfügbar sind
- Übermittlung von Trassenanmeldungen, die nicht bearbeitet werden können, an den betreffenden IB/AB, damit dieser ein maßgeschneidertes Angebot ausarbeiten kann
- Vorbuchung von angefragten Kapazitäten und Information der Zugangsberechtigten über die Ergebnisse zu X-7.5
- `o` Zuweisung von Kapazitäten (PaPs) in Übereinstimmung mit den einschlägigen internationalen Fahrplanfristen (siehe 3.12) und den von RailNetEurope (RNE) definierten Prozessen sowie gemäß den in dem FCA beschriebenen Zuweisungsregeln
- Überwachung der Konstruktion von Zubringer- und/oder Abbringertrassen (feederund/oder outflow-Trassen), indem die Anfragen an die betroffenen IB/ABs gesendet werden und deren Rückläufe/Angebote eingeholt werden. Im Falle von nicht konsistenten Angeboten (z.B. nicht harmonisierte Grenzzeiten) um Korrektur bitten
- Übermittlung der Antworten/Angebote (Angebotsentwurf und endgültiges Angebot einschließlich feeder/outflow) an die Zugangsberechtigten im Namen der betreffenden IB/ABs
- Aktualisierung des PaP-Katalogs
- ➢ Zuweisungsphase: “Late Path Requests” („annual timetable process“), sofern zutreffend
- Sammeln, Prüfen und Überprüfen aller Anträge für die Phase „Late Path Requests“ einschließlich Fehlerbehebung, wenn möglich
- Zuweisung von Kapazität für die Phase „Late Path Requests“
- Überwachung der Konstruktion von feeder- und/oder outflow-Trassen, indem die Anfragen an die betroffenen IB/ABs gesendet werden und deren Rückläufe/Angebote eingeholt werden. Im Falle von nicht konsistenten Angeboten (z.B. nicht harmonisierte Grenzzeiten) um Korrektur bitten
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- Übermittlung der Antworten/Angebote an die Zugangsberechtigten im Namen der betreffenden IB/ABs
- Aktualisierung des entsprechenden Katalogs
- ➢ Zuweisungsphase: ad-hoc Anträge (Reserve Capacity, RC) (“running timetable process”)
- Sammeln, Prüfen und Überprüfen aller Anfragen für RC, einschließlich Fehlerbehebung, wenn möglich
- Erstellung und Aktualisierung einer Übersicht über die Anmeldungen
- Zuweisung von Kapazität für RC
- Überwachung der Konstruktion für die feeder- und/oder outflow-Trassen, indem die Anfragen an die betroffenen IB/ABs gesendet werden und deren Rückläufe/Angebote eingeholt werden. Im Falle von nicht konsistenten Angeboten (z.B. nicht harmonisierte Grenzzeiten) um Korrektur bitten
- Übermittlung der Antworten/Angebote an die Zugangsberechtigten im Namen der betreffenden IB/ABs
- Aktualisierung des RC-Katalogs
## **2.4.1 Übersicht der Trassenanmeldungen**
Der C-OSS verwaltet und führt eine Übersicht der Trassenanmeldungen für alle eingehenden Trassenanmeldungen, die die Daten der Anmeldungen, die Namen der Zugangsberechtigten, Einzelheiten zu den eingereichten Unterlagen und zu aufgetretenen Vorfällen enthält. Eine Übersicht der Trassenanmeldungen wird allen betroffenen Zugangsberechtigten frei zugänglich gemacht, ohne die Identität anderer Zugangsberechtigter preiszugeben, es sei denn, die betroffenen Zugangsberechtigten haben einer solchen Offenlegung zugestimmt. Der Inhalt der Übersicht der Trassenanmeldungen wird nur auf Anfrage mitgeteilt.
## **2.5 Tool**
PCS ist das einzige Tool zur Veröffentlichung des verbindlichen PaP- und RC-Angebots des Korridors und zur Vergabe und Verwaltung internationaler Trassenanmeldungen auf dem Korridor.
Anträge auf PaP/RC können nur über PCS an den beteiligten C-OSS gestellt werden. Wird der Antrag direkt bei den betroffenen IMs/ABs gestellt, informieren diese den Zugangsberechtigten darüber, dass er einen korrekten PaP/RC-Antrag gemäß den geltenden Fristen über den C-OSS in PCS stellen muss. PaP/RC-Kapazitäten, die nur über nationale Tools beantragt werden, werden nicht zugewiesen.
Mit anderen Worten: PaP/RC-Anträge können nicht über ein anderes Tool als PCS gestellt werden.
## **3 Kapazitätszuweisung**
Die Entscheidung über die Zuteilung von PaPs und RC auf dem Korridor wird vom C-OSS im Namen der betroffenen IMs/ABs getroffen. Hinsichtlich der feeder- und/oder outflow-Trassen wird die Zuweisungsentscheidung von den betroffenen IB/ABs getroffen und dem Zugangsberechtigten vom C-OSS mitgeteilt. Eine konsistente Trassenführung, die die Zubringerund/oder Abbringerabschnitte und den korridorbezogenen Trassenabschnitt enthält, muss gewährleistet sein.
Alle notwendigen vertraglichen Beziehungen in Bezug auf den Netzzugang sind bilateral zwischen dem Zugangsberechtigten und jedem einzelnen IB/AB zu regeln.
## **3.1 Rahmenbedingungen für die Kapazitätszuweisung (Framework for Capacity Allocation / FCA)**
Unter Bezugnahme auf Artikel 14.1 der Verordnung einigten sich die Exekutivräte der Güterverkehrskorridore auf einen gemeinsamen Rahmen für die Kapazitätszuweisung
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(Framework for Capacity Allocation, FCA). Dieses Dokument ist im CIP verfügbar unter https://cip-online.rne.eu/. Das FCA bildet die Grundlage für die Kapazitätszuweisung durch den C-OSS.
## **3.2 Zugangsberechtigte**
Die Zugangsberechtigten müssen die allgemeinen Bedingungen für den Korridor durch Ankreuzen des entsprechenden Kontrollkästchens in PCS akzeptieren, bevor sie ihre Anträge stellen.
Ohne die Zustimmung zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen kann der Zugangsberechtigte den Antrag nicht abschicken. Wird ein Antrag von mehreren Zugangsberechtigten gestellt, muss jeder Zugangsberechtigte, der einen PaP-Abschnitt beantragt, die allgemeinen Bedingungen für jeden Korridor akzeptieren, für den er einen PaP-Abschnitt beantragt. Beantragt einer der Zugangsberechtigten nur einen feeder- oder outflow-Abschnitt ist die Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht erforderlich.
Die Abnahme erfolgt nur einmal pro Zugangsberechtigtem und pro Korridor und ist für eine Fahrplanperiode gültig.
Mit der Annahme erklärt der Zugangsberechtigte, dass er:
- ➢ das Corridor Information Document (CID) des Korridors und insbesondere dessen Abschnitt 4 gelesen, verstanden und akzeptiert hat,
- ➢ alle Bedingungen erfüllt, die in den geltenden Rechtsvorschriften und von den IB/ABs festgelegt sind, die an den von ihm beantragten Trassen beteiligt sind, einschließlich aller verwaltungstechnischen und finanziellen Anforderungen,
- ➢ stellt alle für die Trassenanmeldungen erforderlichen Daten zur Verfügung,
- ➢ akzeptiert die Bestimmungen der nationalen Schienennetz-Benutzungsbedingungen, die für die beantragte(n) Trasse(n) gelten.
Im Falle eines Zugangsberechtigten, der kein EVU ist, benennt dieser das EVU, das für den Zugbetrieb zuständig sein wird, und informiert den C-OSS und die IB/ABs so früh wie möglich, spätestens jedoch 30 Tage vor dem Fahrtag. Wird der Termin nicht gemäß dieser Frist wahrgenommen, gilt der PaP/RC als storniert, und es gelten die nationalen Vorschriften für die Stornierung von Trassen.
Handelt es sich bei dem Zugangsberechtigten um einen Zugangsberechtigten, der kein EVU ist, und beantragt er eine feeder-/outflow-Trasse, werden die nationalen Vorschriften für die Benennung des ausführenden EVU angewandt.
## **3.3 Anforderungen für Kapazitätsanfragen**
Der Korridor wendet die von RNE definierten internationalen Fahrplanfristen sowohl für die Trassenanmeldung als auch für die Trassenzuweisung an (zum Terminkalender des Korridors, siehe https://rne.eu/capacity-management/capacity-planning-timetabling oder Kapitel 3.12).
Alle Anträge müssen über PCS eingereicht werden, das das einzige Tool für die Beantragung und Verwaltung von Kapazitäten auf allen Korridoren ist. Der C-OSS ist nicht berechtigt, PCSDossiers im Namen des Zugangsberechtigtes zu erstellen. Auf Wunsch kann der C-OSS die Zugangsberechtigten bei der Erstellung der Dossiers unterstützen, um Unstimmigkeiten zu vermeiden und die Erwartungen der Zugangsberechtigten zu lenken (maximal 1 Woche vor Ablauf der Antragsfrist). Die IMs/ABs können die Zugangsberechtigten unterstützen, indem sie die Anträge technisch überprüfen.
Eine Anfrage für grenzüberschreitende Schienengüterverkehrskapazität über den C-OSS muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
- ➢ sie muss mit PCS bei einem C-OSS eingereicht werden, einschließlich mindestens eines PaP/RC-Abschnitts. Einzelheiten werden im PCS-Benutzerhandbuch erläutert https://rne.eu/it/rne-applications/pcs/documentation/),
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- ➢ sie muss mindestens eine Grenze in einem Korridor überschreiten,
- ➢ sie muss einen Zuglauf vom Ausgangspunkt bis zum Zielort umfassen, einschließlich PaP/RC Abschnitten auf einem oder mehreren Korridoren (sowie ggf. auf feederund/oder outflow-Trassen), an allen seinen Betriebstagen. In bestimmten Fällen, die auf technische Beschränkungen von PCS zurückzuführen sind, muss ein Antrag möglicherweise in Form von mehr als einem Dossier eingereicht werden. Diese Sonderfälle sind die folgenden:
- Unterschiedlicher Start- und/oder Zielort je nach Verkehrstag (aber mit identischer PaP/RC-Kapazität für mindestens einen der IB, für den Kapazität angefragt wurde).
- Umschlag von einem Zug auf andere Züge (oder umgekehrt) aufgrund von Beschränkungen der Infrastruktur.
- Die IB/AB fordert den Zugangsberechtigten ausdrücklich auf, den Antrag in zwei oder mehr Dossiers aufzuteilen.
Damit der C-OSS solche Dossiers als einen Antrag identifizieren kann und um eine korrekte Berechnung des Prioritätswerts (K-Wert) zu ermöglichen, wenn ein Antrag in mehr als einem Dossier eingereicht werden muss, muss der Zugangsberechtigte die Verbindung zwischen diesen Dossiers im PCS angeben. Außerdem muss der Zugangsberechtigte den Grund für die Verwendung von mehr als einem Dossier im Kommentarfeld angeben.
- ➢ die technischen Parameter der Trasse müssen im Rahmen der ursprünglich veröffentlichten Parameter der angeforderten PaP-Abschnitte liegen (Ausnahmen sind möglich, wenn der betreffende IB/AB dies erlaubt, z. B. wenn der Zeitplan der PaP eingehalten werden kann)
- ➢ bei Abschnitten mit flexiblen Zeiten kann der Zugangsberechtigte Zeiten, Stopps und Parameter gemäß seinen individuellen Bedürfnissen innerhalb des vorgegebenen Bereichs anpassen/einfügen.
Im Falle einiger Korridore können weitere Mehrbedarfe für Sonderfälle gelten. Die Beschreibung solcher Anforderungen ist in den CIDs der einzelnen Korridore enthalten.
## **3.4 Jahresfahrplan-Phase**
## **3.4.1 PaPs**
PaPs sind ein gemeinsames Angebot von koordinierten grenzüberschreitenden Trassen für den Jahresfahrplan, das von den am Korridor beteiligten IMs/ABs erstellt wird. Der C-OSS fungiert als zentrale Anlaufstelle für die Veröffentlichung und Zuweisung von PaPs.
PaPs sind ein Standard-Kapazitätsprodukt für den internationalen Schienengüterverkehr. Um dem Flexibilitätsbedürfnis der Zugangsberechtigten und der Marktnachfrage auf dem Korridor gerecht zu werden, werden die PaPs in mehrere Abschnitte aufgeteilt, anstatt als ganze PaPs geliefert zu werden, wie z. B. von "Startpunkt(en)" zu "Endpunkt(en)". Daher könnte das Angebot auch einige rein nationale PaP-Abschnitte umfassen, die beim C-OSS für grenzüberschreitende Güterzüge, die mindestens eine Grenze auf einem Korridor überschreiten, im Zusammenhang mit internationalen Trassenanmeldungen beantragt werden müssen.
Der C-OSS veröffentlicht in Vorbereitung jeder Fahrplanperiode einen Katalog der PaPs. Er wird in PCS veröffentlicht.
Die PaPs werden zu X-11 in PCS veröffentlicht. Zwischen X-11 und X-10.5 ist es dem C-OSS gestattet, in PCS alle erforderlichen Korrekturen von Fehlern in Bezug auf die veröffentlichten PaPs vorzunehmen, die von einer der beteiligten Parteien erkannt wurden. In dieser Phase haben die veröffentlichten PaPs den Status "nur lesen" für Zugangsberechtigte, die dem C-OSS auch Input zur Korrektur von Fehlern geben können.
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## **3.4.2 Schematischer Korridorplan**
Eine schematische Karte der einzelnen Korridore befindet sich im Anhang des jeweiligen CID.
## **3.4.3 Merkmale von PaPs**
Es wird ein PaP-Fahrplan veröffentlicht, der eines der folgenden Merkmale enthält:
- ➢ Abschnitte mit festen Zeiten (Daten können in der Trassenanmeldung durch einen Zugangsberechtigten nicht geändert werden).
- Kapazität mit festen Ursprungs-, Zwischen- und Zielzeiten innerhalb eines IB/ABs.
- Zwischenpunkte (Intermediate Points) und Betriebspunkte (Operational Points) mit festen Zeiten. Anträge auf Änderungen des veröffentlichten PaP müssen von den betroffenen IMs/ABs geprüft werden und können nur akzeptiert werden, wenn sie durchführbar sind und sich dadurch die Berechnung der Zuweisungsregel bei kollidierenden Anträgen bei X-8 nicht ändert.
- ➢ Abschnitte mit flexiblen Zeiten (die Daten können im Trassenantrag vom Zugangsberechtigte gemäß dem individuellen Bedarf geändert werden, ohne jedoch die vorgegebene Bandbreite der Standardfahrzeiten, Haltezeiten und Zugparameter zu überschreiten. Gegebenenfalls müssen die maximale Anzahl der Halte und die Gesamthaltezeit pro Abschnitt eingehalten werden).
- Den Zugangsberechtigten steht es frei, innerhalb der im PaP-Katalog genannten Parameter ihre eigenen Anforderungen in ihren PaP-Antrag aufzunehmen.
- Gegebenenfalls ist die Angabe von Standardlaufzeiten für jeden Streckenabschnitt des Korridors zu beachten.
- Optional: Zwischenpunkte (Intermediate Points) ohne feste Zeiten. Andere Punkte auf dem Korridor können angefordert werden.
- Optional: Betriebspunkte (Operational Points) ohne feste Zeiten.
Anträge auf Änderungen außerhalb der oben genannten Flexibilität müssen von den betroffenen IB/ABs geprüft werden, wenn sie die Anträge akzeptieren. Die Änderungen können nur akzeptiert werden, wenn sie durchführbar sind.
Der C-OSS fördert die PaPs, indem er sie bestehenden und potenziellen Zugangsberechtigten vorstellt.
Für die Beschreibung weiterer Besonderheiten wird auf die CIDs der einzelnen Korridore verwiesen.
Bei einigen Korridoren kann der Kapazitätsbandbreitenansatz angewendet werden. Für die Beschreibung der Merkmale spezifischer Kapazitätsbandbreitenansätze wird auf die CIDs der einzelnen Korridore verwiesen.
## **3.4.4 „Multiple corridor paths“ (Korridortrassen, die auf mehreren Korridoren liegen)**
Es ist möglich, dass sich die Kapazitätsanfragen auf mehr als einen Korridor beziehen. Ein durch verschiedene Korridore harmonisiertes PaP-Angebot kann veröffentlicht und als solches gekennzeichnet werden. Der Zugangsberechtigte kann innerhalb einer Anfrage PaP-Abschnitte auf verschiedenen Korridoren beantragen. Jeder C-OSS bleibt für die Zuweisung seiner eigenen PaP-Abschnitte verantwortlich, aber der Zugangsberechtigte kann seine Fragen nur an einen der beteiligten C-OSS richten, der sich bei Bedarf mit den anderen betroffenen C-OSS abstimmt.
„Multiple corridor paths“ auf dem Korridor sind auf einer Karte in Anlage 4C des CID für jeden Korridor darzustellen _._
## **3.4.5 PaPs auf überlappenden Abschnitten**
Die Anordnung der Korridorstrecken führt zu Situationen, in denen sich einige Korridorstrecken mit anderen überschneiden. Ziel der Korridore ist es in diesem Fall, unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Verkehrsströme das bestmögliche Angebot zu erstellen und die möglichen Lösungen zur Verbindung der betreffenden Überschneidungsabschnitte mit den übrigen Korridoren aufzuzeigen.
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Bei sich überschneidenden Abschnitten können die Korridore ein gemeinsames Angebot entwickeln, das für alle betroffenen Korridore sichtbar ist. Die beteiligten Korridore legen fest, welcher C-OSS für die endgültige Entscheidung über die Zuweisung der veröffentlichten Kapazität zuständig ist. Im Konfliktfall entscheidet der zuständige C-OSS gemeinsam mit den anderen C-OSS, welcher Antrag Vorrang haben soll. In jedem Fall wird der Zugangsberechtigte von dem zuständigen C-OSS konsultiert.
Die Beschreibung der gemeinsamen Angebote auf den sich überschneidenden Abschnitten ist auf einer Karte in Anlage 4C des CID für jeden Korridor darzustellen.
## **3.4.6 Feeder, outflow und „tailor-made“ (maßgeschneiderte)-Trassen**
Falls die verfügbaren PaP nicht die gesamte beantragte Trasse abdecken, kann der Zugangsberechtigte eine feeder- und/oder outflow-Trasse zu seinem PaP-Abschnitt in seiner internationalen Anmeldung, die via PCS in einer Anfrage an den C-OSS gerichtet ist, angeben. Eine feeder-/outflow-Trasse ist ein beliebiger Trassenabschnitt vor dem Erreichen eines Zwischenpunktes (intermediate point) auf einem Korridor (feeder-Trasse) oder ein Trassenabschnitt nach dem Verlassen eines Korridors an einem Zwischenpunkt (outflow-Trasse).
Feeder-/Outflow-Trassen werden auf Antrag in den betreffenden PCS-Dossiers nach den nationalen Trassenzuweisungsregeln gebaut. Das Angebot wird dem Zugangsberechtigten vom C-OSS innerhalb des gleichen Zeitrahmens, der für die Mitteilung der angeforderten PaPs zur Verfügung steht, mitgeteilt.
Die Beantragung einer maßgeschneiderten Trasse zwischen zwei PaP-Abschnitten ist möglich, aber aufgrund der Schwierigkeit für IMs/ABs, zwei PaP-Abschnitte zu verbinden, ist ein geeignetes Angebot weniger wahrscheinlich (für weitere Erläuterungen siehe 3.4.16).
Diagramm mit möglichen Szenarien für feeder-/outflow-Trassen (paths) in Verbindung mit einer Anforderung für einen oder mehrere PaP-Abschnitt(e) (sections):
**==> picture [468 x 242] intentionally omitted <==**
## **3.4.7 Bearbeitung von Anfragen**
Der C-OSS veröffentlicht den PaP-Katalog zu X-11 in PCS, prüft ihn in Zusammenarbeit mit den IMs/ABs und führt alle erforderlichen Korrekturen der von einer der beteiligten Parteien erkannten Fehler bis X-10.5 durch. Zugangsberechtigte können ihre Anträge bis X-8 einreichen. Der C-OSS bietet Zugangsberechtigten eine zentrale Anlaufstelle, bei der sie in einem einzigen Vorgang Anfragen zur Korridorkapazität für grenzüberschreitende Güterzüge, die mindestens eine Grenze auf einem Korridor überqueren, stellen und Antworten erhalten können. Auf Wunsch kann der C-
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OSS die Zugangsberechtigten bei der Erstellung der Dossiers unterstützen, um Unstimmigkeiten zu vermeiden und die Erwartungen der Zugangsberechtigten zu lenken. Die IMs/ABs können die Zugangsberechtigten unterstützen, indem sie die Anträge technisch überprüfen.
## **3.4.8 Führendes Tool für die Bearbeitung von Kapazitätsanfragen**
Zugangsberechtigte, die Anträge an den C-OSS richten, müssen PCS verwenden. Im Rahmen des Konstruktionsprozesses für feeder- und/oder ouflow-Trassen und maßgeschneiderten (tailormade) Trassen kann das nationale Tool dem Zugangsberechtigte zusätzliche Informationen anzeigen.
Die folgende Matrix zeigt für jeden Prozessschritt, welches Tool als führend angesehen wird:
|Phase|Anmeldung<br>(bis X-8)|Rücknahme<br>(X-8)|Vorbuchung<br>(X-7.5)|Entwurf eines<br>Angebots<br>(X-5)|<br>Stellungnahme<br>(X-5 bis X-4)|Finales Ange-<br>bot (X-3.5)|Annahme (bis<br>X-3)|Änderung durch<br>ZB (nach X-4)|Änderung durch<br>EIU (nach x-4)|Stornierung<br>(nach X-4)|
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|Führendes<br>Tool|PCS|PCS|PCS|PCS|PCS|PCS|PCS|TPN|TPN|TPN|
|Zusätzliches<br>Tool|||E-Mail<br>(für<br>Informationen<br>zur<br>Voranmeldung)||||||||
## **3.4.9 Überprüfung der Anträge**
Der C-OSS geht davon aus, dass der Zugangsberechtigte die veröffentlichten PaP-Merkmale akzeptiert hat, indem er den ausgewählten PaP anfragt. Für alle eingehenden Kapazitätsanfragen führt er jedoch die folgenden Plausibilitätsprüfungen durch:
- ➢ Antrag auf einen Güterzug, der die PaP nutzt und mindestens eine Grenze auf einem Korridor überschreitet
- ➢ Antrag ohne größere Änderung der Parameter
Liegen Plausibilitätsmängel vor, kann der C-OSS mit dem Zugangsberechtigten prüfen, ob diese behoben werden können:
- ➢ Wenn das Problem gelöst werden kann, wird der Antrag vom C-OSS (nach Zustimmung des betroffenen Zugangsberechtigten) korrigiert und wie alle anderen Anträge bearbeitet. Der Zugangsberechtigte muss die Korrekturen innerhalb von 5 Kalendertagen annehmen oder ablehnen. Falls der Zugangsberechtigte nicht antwortet oder die Korrekturen ablehnt, leitet der C-OSS den ursprünglichen Antrag an den betreffenden IB/AB weiter.
- ➢ Wenn das Problem nicht gelöst werden kann, wird der Antrag abgelehnt.
Alle Anfragen, die nicht dem veröffentlichten Angebot entsprechen, werden vom C-OSS unverzüglich zur weiteren Bearbeitung an den betreffenden IB/AB weitergeleitet. In diesen Fällen werden die Antworten von dem betreffenden IB/AB gegeben. Die IB/ABs akzeptieren sie als rechtzeitig gestellt (d. h. bis X-8).
Im Falle einiger Korridore können zusätzliche Prüfungen durchgeführt werden. Eine Beschreibung dieser zusätzlichen Prüfungen finden sich in den CIDs der einzelnen Korridore.
Bei fehlenden oder inkonsistenten Daten wendet sich der C-OSS direkt an den federführenden Zugangsberechtigten und fordert ihn auf, die entsprechenden Daten innerhalb von 5 Kalendertagen zu aktualisieren/zu ändern.
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Generell gilt: Enthält eine Anfrage PaPs auf mehreren Korridoren, prüfen die betroffenen C-OSS die Kapazitätsanfrage in Zusammenarbeit mit den anderen beteiligten C-OSS, um deren Kooperation bei der Bearbeitung von Anfragen mit mehreren Korridoren sicherzustellen. Auf diese Weise wird die kumulierte Länge der auf jedem Korridor angefragten PaPs verwendet, um den Prioritätswert (K-Wert) möglicher kollidierender Anfragen zu berechnen (siehe weitere Einzelheiten in 3.4.11). Die verschiedenen Korridore können somit als Teil eines einzigen kombinierten Netzes betrachtet werden.
## **3.4.10 Vorbuchungsphase**
Bei kollidierenden Anfragen für PaPs, die bis X-8 gestellt werden, wird eine Zuweisungsregel angewendet. Die Zuweisungsregeln sind im FCA (siehe 3.1) und in 3.4.11 angegeben.
Im Auftrag der betroffenen IB/ABs und gemäß dem Ergebnis der Anwendung der Zuweisungsregeln - wie in 3.4.11 beschrieben - bucht der C-OSS die PaPs vor.
Der C-OSS leitet auch die beantragte feeder-/outflow-Trasse und/oder die Anpassung an die betroffenen IB/AB weiter, um ein Fahrplanangebot zu erstellen, das zu dem bereits reservierten (vorgebuchten) PaP passt, genauso wie es bei Anträgen mit einem niedrigeren Prioritätswert der Falls sein kann (Zuweisungsregelprozess unten). Letztere werden in der folgenden Reihenfolge bearbeitet werden:
- ➢ die Beratung kann angewandt werden
- ➢ Alternativen können angeboten werden (falls verfügbar)
- ➢ Wenn keiner der oben genannten Schritte angewandt wurde oder erfolgreich war, wird der angeforderte Zeitplan an die betroffenen IB/AB weitergeleitet, um ein maßgeschneidertes (tailormade) Angebot zu erstellen, das der ursprünglichen Anfrage so nahe wie möglich kommt.
## **3.4.11 Zuweisungsregeln bei der Kapazitätsvergabe**
Konflikte werden mit den folgenden Schritten gelöst, die im Einklang mit dem FCA stehen:
- ➢ Eine Lösung durch Konsultation kann zwischen Zugangsberechtigten und dem C-OSS gefördert und durchgeführt werden, wenn die folgenden Kriterien erfüllt sind:
- Der Konflikt erstreckt sich nur auf einen einzigen Korridor.
- Geeignete alternative PaPs sind verfügbar.
- ➢ Anwendung der Zuweisungsregeln, wie in Anhang 1 des FCA (siehe 3.1) und in 3.4.12 beschrieben.
Die Tabelle der Entfernungen in Anlage 4.E zum CID jedes Korridors zeigt die bei der Prioritätsberechnung berücksichtigten Entfernungen.
- ➢ Auswahl nach dem Zufallsprinzip (siehe 3.4.13).
Falls mehr als ein PaP für den veröffentlichten Referenz-PaP verfügbar ist, bucht der C-OSS die PaPs mit der höchsten Priorität vor, bis der veröffentlichte Schwellenwert erreicht ist. Wenn dieser Schwellenwert erreicht ist, wendet der C-OSS das Verfahren zur Behandlung von Anfragen mit niedrigerer Priorität an, wie oben aufgeführt.
Im Falle einiger Korridore kann die Lösung durch Konsultation angewendet werden. Für die Beschreibung einer solchen Lösung durch Konsultation, siehe in den CIDs der einzelnen Korridore.
## **3.4.12 Zuweisungsregeln für den Fall, dass eine PaP beteiligt ist**
Die Zuweisung wird nach folgender Formel berechnet:
_K = (L_ _**[PAP]** + L_ _**[F/O]** ) x Y_ _**[RD]**_
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_L_ _**[PAP ]** =_ Beantragte Gesamtlänge aller Abschnitte von vorab festgelegten Trassen (PaPs) in allen beteiligten Schienengüterverkehrskorridoren einer Anfrage. Die Definition einer Anfrage findet sich in 3.3.
_L_ _**[F/O]** =_ Beantragte Gesamtlänge der Zubringer/Abbringertrassen (feeder/outflow-Trassen), die in einem Antrag enthalten sind.
_Y_ _**[RD]** =_ Anzahl der beantragten Betriebstage für den Fahrplanzeitraum. Ein Betriebstag wird nur dann für die Zuweisungsberechnung berücksichtigt, wenn er sich auf ein Datum mit einem veröffentlichten PaP-Angebot für den betreffenden Abschnitt bezieht.
## _K =_ Prioritätsgrad
Alle Längen sind in Kilometern angegeben.
Die Formel wird nach folgender Methode angewandt:
- In einem ersten Schritt wird der Prioritätswert _(K)_ berechnet, indem nur die beantragte Gesamtlänge der vorab vereinbarten Trasse _(L[PAP] )_ multipliziert mit der Anzahl der beantragten Betriebstage verwendet wird _(Y[RD] );_
- Können die Anträge nicht auf diese Weise getrennt werden, wird der Prioritätswert _(K)_ unter Verwendung der Gesamtlänge der vollständigen Trassen berechnet _(L_ _**[PAP]** + L_ _**[F/O]** )_ multipliziert mit der Anzahl der beantragten Betriebstage _(Y_ _**[RD]** ),_ um die Anträge zu trennen;
- Können die Anträge so nicht getrennt werden, erfolgt die Auswahl nach dem Zufallsprinzip, um die Anträge zu trennen. Diese Auswahl nach dem Zufallsprinzip wird in 3.4.15 beschrieben.
## **3.4.13 Auswahl nach dem Zufallsprinzip**
Wenn die Anfragen nicht nach den oben genannten Zuweisungsregeln getrennt werden können, wird eine Auswahl nach dem Zufallsprinzip zur Trennung der Anträge verwendet.
- ➢ Die jeweiligen Zugangsberechtigten werden vor X-7.5 über den unentschiedenen Konflikt informiert und zu einer Auslosung eingeladen.
- ➢ Die eigentliche Auslosung wird vom C-OSS vorbereitet und ausgeführt, wobei vollständige Transparenz gewährleistet ist.
- ➢ Das Ergebnis der Auslosung wird allen Beteiligten, ob anwesend oder nicht, vor X- 7.5. per PCS und E-Mail mitgeteilt.
## **3.4.14 Sonderfälle von Anträgen und deren Behandlung**
Aus der Zuteilung in den vergangenen Fahrplanperioden ist folgende besondere Nutzung von PaPs bekannt: Aufteilung des kontinuierlichen Angebots in Anteile, die durch die PaP-ID identifiziert werden (PaPs / Nicht-PaPs). Dies bezieht sich auf den Fall, dass Zugangsberechtigte Korridorkapazität (für einen oder mehrere Korridore) in der folgenden Reihenfolge nachfragen:
- 1) PaP-Abschnitt (PaP-Section)
- 2) Maßgeschneiderter Abschnitt (Tailormade Section)
- 3) PaP-Abschnitt
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**==> picture [458 x 281] intentionally omitted <==**
Diese Anträge werden je nach dem im Antrag angegebenen Ausgangspunkt der Konstruktion wie folgt berücksichtigt:
- ➢ Konstruktionsstartpunkt am Anfang: Das C-OSS bucht die PaP-Abschnitte vom Ursprung bis zum Ende des ersten durchgehenden PaP-Abschnitts vor. Abschnitte nach der Unterbrechung von PaP-Abschnitten werden nicht vorgebucht; sie werden als maßgeschneidert behandelt.
- ➢ Konstruktionsstartpunkt am Ende: Das C-OSS bucht die PaP-Abschnitte vom Ziel der Anfrage bis zum Beginn des letzten durchgehenden PaP-Abschnitts vor. Abschnitte nach der Unterbrechung von PaP-Abschnitten werden nicht vorgebucht; sie werden als maßgeschneidert behandelt.
- ➢ Konstruktionsstartpunkt in der Mitte: Das C-OSS bucht den längsten der angeforderten PaP-Abschnitte entweder vor oder nach der Unterbrechung vor. Andere Abschnitte werden nicht vorgebucht; sie werden als maßgeschneidert behandelt.
In jedem der oben genannten Fälle kann jedoch die angefragte PaP-Kapazität, die maßgeschneidert wird, zu einem späteren Zeitpunkt zugewiesen werden, wenn die IB/ABs den maßgeschneiderten Anteil wie gewünscht liefern können. Im Falle einer Zuweisung behält der PaP-Anteil, der maßgeschneidert werden kann, seinen vollen Schutz. Diese Art von Anfrage hat keinen Einfluss auf die Anwendung der Zuweisungsregel.
## **3.4.15 Ergebnis der Vorbuchung**
Der C-OSS stellt den Zugangsberechtigten vorläufige Informationen über den Stand ihres Antrags bis spätestens zu X-7.5. zur Verfügung.
Wurde eine Konsultation durchgeführt, werden die betroffenen Zugangsberechtigten über das Ergebnis informiert.
Wurde keine Konsultation durchgeführt, werden die Zugangsberechtigten mit einem höheren Prioritätswert (K-Wert) per Zwischenmitteilung über Vorbuchungsentscheidungen zu ihren Gunsten informiert.
Im Falle von kollidierenden Anträgen, mit einem niedrigeren Prioritätswert bietet der C-OSS eine alternative PaP an, sofern verfügbar. Der betreffende Zugangsberechtigte muss die angebotene Alternative innerhalb von 5 Kalendertagen annehmen oder ablehnen. Falls der Zugangsberechtigte nicht antwortet, die Alternative ablehnt oder keine Alternative verfügbar ist,
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leitet der C-OSS den ursprünglichen Antrag an den betreffenden IB/AB weiter. Der C-OSS informiert den Zugangsberechtigten mit einem niedrigeren Prioritätswert (K-Wert) bis X-7.5 darüber, dass sein Trassenantrag zur weiteren Bearbeitung im Rahmen des regulären Prozesses der Netzfahrplanerstellung an den betreffenden IB/AB weitergeleitet wurde und dass der C-OSS den Entwurf des Trassenangebots im Auftrag des betreffenden IB/AB zu X-5 über PCS bereitstellen wird. Diese Anträge werden vom betreffenden IB/AB als termingerechte Anträge für den Jahresfahrplan behandelt und gehen somit in den regulären nationalen Konstruktionsprozess des Jahresfahrplans ein.
## **3.4.16 Behandlung von nicht angefragten PaPs**
Es gibt zwei Möglichkeiten, nicht angefragte PaPs zu X-7.5 zu behandeln, basierend auf der jeweiligen Entscheidung des MB.
- A) Nach der Vorbuchung werden alle nicht angeforderten PaPs an den IB/AB übergeben.
- B) Der Verwaltungsrat trifft eine Entscheidung über die Kapazität, die nach X-7.5 neu veröffentlicht wird. Diese Entscheidung hängt von der "Buchungssituation" zu diesem Zeitpunkt ab. Genauer gesagt, müssen mindestens die folgenden drei Kriterien (in der folgenden Reihenfolge erfüllt sein):
1. Es muss genügend Kapazität für „Late Path Requests“ (falls angeboten) und RC vorhanden sein.
2. Berücksichtigung der Nachfrage nach grenzüberschreitenden Trassen für Güterzüge, die nicht über PCS gebucht wurden.
3. Berücksichtigung der Notwendigkeit einer Änderung des Kapazitätsangebots aufgrund möglicher Änderungen in der Planung von TCRs (vorübergehenden Kapazitätsbeschränkungen).
Informationen über die Art und Weise, wie die nicht angeforderten PaPs gehandhabt werden, sind im CID jedes Korridors enthalten.
Auf den Güterverkehrskorridoren mit DB InfraGO AG-Beteiligung wird Option A angewandt.
## **3.4.17 Angebotsentwurf**
Nach Erhalt der Vorbuchungsentscheidung durch den C-OSS arbeiten die betroffenen IMs/ABs die flexiblen Teile der Anträge aus:
- ➢ Feeder, outflow oder Zwischenabschnitte (intermediate sections)
- ➢ Vorgebuchte Abschnitte, für die der veröffentlichte Fahrplan aufgrund äußerer Einflüsse, z.B. vorübergehende Kapazitätsbeschränkungen, nicht mehr verfügbar ist
- ➢ Bei vom Zugangsberechtigte beantragten Änderungen des veröffentlichten Zeitplans
- ➢ Im Falle eines Alternativangebots, das vom Zugangsberechtigten abgelehnt wurde
- oder nicht verfügbar ist
Falls die IMs/ABs den Angebotsentwurf nicht erstellen können, weil bestimmte Wünsche des Zugangsberechtigten nicht realisierbar sind, muss der C-OSS den Antrag ablehnen.
Die C-OSSe werden über den Fortschritt informiert, insbesondere über die Teile der Anträge, die nicht erfüllt werden können, sowie über Konflikte und Probleme bei der Harmonisierung der Trassenangebote.
Zum Stichtag des RNE-Fahrplanentwurf (X-5) übermittelt der C-OSS dem Zugangsberechtigten im Namen des betreffenden IB/AB über PCS den Entwurf des Fahrplanangebots für jeden bearbeiteten Antrag in Bezug auf vorgebuchte PaPs, einschließlich feeder- und/oder outflow, maßgeschneiderten Abschnitten (tailor-mades sections) und maßgeschneiderten Angeboten im Falle von kollidierenden Anfragen.
## **3.4.18 Stellungnahmen**
Die Zugangsberechtigten können einen Monat ab dem in Ziffer 3.12 genannten Datum Stellungnahmen zum Fahrplanentwurf in PCS abgeben, die vom C-OSS überwacht werden. Der
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C-OSS kann die Zugangsberechtigten bei ihren Stellungnahmen unterstützen. Dieses Verfahren betrifft nur Stellungnahmen, die sich auf die ursprüngliche Trassenanmeldung beziehen - während Änderungen an den ursprünglichen Trassenanmeldungen wie in 3.7.1 beschrieben behandelt werden (ohne weitere Beteiligung des C-OSS).
## **3.4.19 Nacharbeitung**
Basierend auf den oben erwähnten Stellungnahmen haben die IMs/ABs die Möglichkeit, Angebote zwischen X-4 und X-3.5 zu überarbeiten. Das aktualisierte Angebot wird dem C-OSS zur Verfügung gestellt, der - nach einer Konsistenzprüfung - das endgültige Angebot an den Zugangsberechtigten in PCS weiterleitet.
## **3.4.20 Endgültiges Angebot**
Zum endgültigen Angebotstermin (X-3.5) übermittelt der C-OSS das endgültige Fahrplanangebot an die Zugangsberechtigten über PCS im Namen des betreffenden IB/AB für jede gültige PaP Anfrage einschließlich feeder und/oder outflow, tailor-made (maßgeschneiderte) Abschnitte und tailor-made Angeboten für den Fall kollidierender Anträge. Wenn aus betrieblichen Gründen weiterhin eine Veröffentlichung über nationale Tools erforderlich ist (z. B. zur Erstellung von Dokumenten für Triebfahrzeugführer), müssen die IB/AB sicherstellen, dass es keine Diskrepanzen zwischen PCS und dem nationalen Tool gibt.
Die beteiligten Zugangsberechtigten müssen das endgültige Angebot innerhalb von 7 Kalendertagen in PCS annehmen oder ablehnen.
- ➢ Akzeptanz > führt zur Zuweisung
- ➢ Ablehnung > führt zur Rücknahme und Schließung des Antrags
- ➢ Keine Antwort > Der C-OSS wird aktiv versuchen, eine Antwort zu erhalten. Falls keine Antwort von den Zugangsberechtigten vorliegt, wird der C-OSS den Vorgang beenden (keine Zuweisung).
Wenn nicht alle Zugangsberechtigten mit dem endgültigen Angebot einverstanden sind, wird die Anfrage als unbeantwortet betrachtet.
## **3.5 Phase der „Late Path Requests“**
“Late Paths Requests“ beziehen sich auf Kapazitätsanfragen zum Jahresfahrplan, die innerhalb des Zeitraums von X-7.5 bis X-2 an den C-OSS gerichtet werden.
Im CID jedes Korridors ist angegeben, ob die Möglichkeit besteht „Late Path Requests“ abzugeben oder nicht.
Auf den Güterverkehrskorridoren mit DB InfraGO AG gibt es kein Angebot von „Late Path Requests“.
## **3.5.1 Produkt**
Die Kapazität für „Late Path Requests“ kann auf folgende Weise angeboten werden:
- A) Ebenso wie bei den PaPs, entweder speziell konstruierte Trassen für „Late Path Requests“ oder PaPs, die nicht für den Jahresfahrplan verwendet wurden.
- B) Auf der Grundlage von Kapazitätslots. Die Slots werden pro Korridorabschnitt angezeigt und es wird die reguläre Laufzeit angegeben. Zur Bestellung von Kapazitäten für „Late Path Requests“ stehen in PCS Korridorabschnitte ohne Zeitangaben zur Verfügung. Der Zugangsberechtigte kann seine individuell gewünschte(n) Abfahrtsund/oder Ankunftszeit(en), Feeder- und Outflowrasse(n) sowie den Ausgangspunkt für die Konstruktion angeben. Die Angaben sollten die angegebenen Standard-Laufzeiten einhalten.
Die Kapazität „Late Path Requests“ muss über PCS entweder auf die gleiche Weise wie für PaPs oder durch Nutzung von Kapazitätsslots in PCS beantragt werden.
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Wenn der Korridor die Möglichkeit bietet, „Late Path Requests“ zu bestellen, wird im CID dieses Korridors angegeben, welche der oben genannten Varianten verwendet wird.
## **3.5.2 „Multiple corridor paths“ (Korridortrassen, die auf mehreren Korridoren liegen)**
Es ist möglich, dass sich Kapazitätsanfragen auf mehr als einen Korridor beziehen, wenn Kapazität angeboten wird. Siehe 3.4.4.
## **3.5.3 „Late Path Requests“ auf sich überschneidenden Abschnitten**
Siehe 3.4.5.
Die Beschreibung der gemeinsamen Angebote auf den sich überschneidenden Abschnitten ist auf einer Karte in Anhang 4C des CID für jeden Korridor zu finden, sofern zutreffend.
## **3.5.4 Bearbeitung von Anmeldungen**
Der C-OSS empfängt und sammelt alle Trassenanmeldungen, die über PCS gestellt werden.
## **3.5.5 Führendes Tool für „Late Path Requests“**
Zugangsberechtigte, die „Late Path Requests“ an den C-OSS senden, müssen PCS verwenden. Im Rahmen des Konstruktionsprozesses kann das nationale Tool dem Zugangsberechtigten zusätzliche Informationen anzeigen.
Die folgende Matrix zeigt für jeden Prozessschritt, welches Tool als führendes Tool angesehen wird.
|Phase|Anmeldung<br>(X-7,5 bis X-<br>2)|Rücknahme<br>(X-8 bis X-2)|Angebot<br>(X-1)|Akzeptanz<br>(bis X-0,75)|Änderung<br>durch ZB|Änderung<br>durch EIU|Stornierung|
|---|---|---|---|---|---|---|---|
|Führendes<br>Tool|PCS|PCS|PCS|PCS|TPN|TPN|TPN|
## **3.5.6 Überprüfung der Anträge**
Der C-OSS prüft alle Anmeldungen wie in 3.4.9 beschrieben.
## **3.5.7 Vorbuchung**
Der C-OSS koordiniert das Angebot mit den betroffenen IMs/ABs oder anderen C-OSS, falls erforderlich, nach der Regel "wer zuerst kommt, mahlt zuerst".
## **3.5.8 Ausarbeitung der Trasse**
In der Phase der Trassenausarbeitung werden die IMs/ABs soweit betroffen - das „Late Path“ Angebot unter Koordinierung des C-OSS erstellen.
## **3.5.9 „Late Path“ Angebot (soweit verfügbar)**
Alle beteiligten Zugangsberechtigten müssen das Angebot des „Late Path Requests“ innerhalb von 7 Kalendertagen im PCS annehmen bzw. um Anpassungen bitten oder es ablehnen. Durch Auslösen der Funktion "Bitte um Anpassung" können die Zugangsberechtigten Kommentare zu dem „Late Path“ Angebot abgeben, die vom C-OSS überwacht werden. Dieses Verfahren betrifft nur Kommentare, die sich auf die ursprüngliche Trassenanmeldung beziehen - während Änderungen an den ursprünglichen Trassenanmeldungen wie in 3.7.1 beschrieben behandelt werden (ohne weitere Beteiligung des C-OSS).
- ➢ Akzeptanz > führt zur Zuweisung
- ➢ Bitte um Anpassungen > „Late Path“ Angebot kann mit Kommentaren an die Trassenausarbeitung zurückgegeben werden; IB/AB wird einen Alternativvorschlag unterbreiten; wenn jedoch keine Alternativen möglich sind, muss der Zugangsberechtigte einen neuen Antrag vorbereiten
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- ➢ Ablehnung > führt zur Rücknahme und Schließung des Antrags
- ➢ Keine Antwort > Der C-OSS wird aktiv versuchen, eine Antwort zu erhalten. Falls immer noch keine Antwort von den Zugangsberechtigten vorliegt, beendet der C-OSS den Vorgang (keine Zuweisung)
Wenn nicht alle Zugangsberechtigten mit dem endgültigen Angebot einverstanden sind, wird die Anfrage als unbeantwortet betrachtet.
## **3.6 Phase für ad-hoc Anträge**
## **3.6.1 Kapazitätsreserven („Reserve Capacity“ (RC))**
Während der Phase für ad-hoc Anträge bietet der C-OSS „Reserve Capacity“ (RC) auf der Grundlage von PaPs oder Kapazitätsslots an, um eine schnelle und optimale Antwort auf die adhoc Trassenanmeldungen zu ermöglichen:
- A. RC auf der Grundlage von PaPs wird eine Sammlung von mehreren Abschnitten entlang des Korridors sein, entweder von nicht angefragten PaPs und/oder PaPs, die von den IMs/ABs nach der Zuweisung der Gesamtkapazität für den Jahresfahrplan sowie nach der Phase der „Late Path Requests aus der verbleibenden Kapazität gebildet werden.
- B. Wird RC auf der Basis von Kapazitätsslots angeboten, werden Slots pro Korridorabschnitt angezeigt und die reguläre Laufzeit angegeben. Die beteiligten IBs/ABs legen gemeinsam die Höhe der RC für das nächste Fahrplanjahr zwischen X-3 und X-2 fest. Die festgelegten Slots dürfen von den IMs/ABs in den letzten drei Monaten vor dem ersten Verkehrstag nicht verringert werden.
Zur Bestellung der „Reserve Capacity“ Slots stehen in PCS Korridorabschnitte ohne Zeitangabe zur Verfügung. Der Zugangsberechtigte kann seine individuell gewünschten Abfahrts- und/oder Ankunftszeiten, Feeder- und Outflowtrassen sowie den Startpunkt der Konstruktion angeben. Die Angaben sollten die angegebenen Laufzeiten so weit wie möglich einhalten.
Im CID eines jeden Korridors ist angegeben, in welcher Variante dieser Korridor RC anbietet. Falls ein Korridor RC über Variante B anbietet, sind die entsprechenden Zeitrahmen ebenfalls im CID dieses Korridors festgelegt.
RC wird vom C-OSS zu X-2 in PCS veröffentlicht.
Bei Nichtverfügbarkeit von Kapazitäten aufgrund höherer Gewalt können die IBs die RC für einen bestimmten Zeitraum ändern oder zurückziehen. Zugangsberechtigte können RC bis 30 Tage vor dem Lauftag über den C-OSS buchen. Für Trassenanmeldungen mit einem kürzeren Vorlauf als 30 Tage vor dem ersten Verkehrstag, sind die jeweiligen IB/Abs nach dem in den jeweiligen nationalen Schienennetznutzungsbedingungen beschriebenen Verfahren zuständig.
Auf den Güterverkehrskorridoren mit DB InfraGO AG-Beteiligung gilt die Option B für die RC.
## **3.6.2 „Multiple corridor paths“ (Korridortrassen, die auf mehreren Korridoren liegen)**
Es ist möglich, dass sich Kapazitätsanfragen auf mehr als einen Korridor beziehen. Siehe 3.4.4.
## **3.6.3 „Reserve Capacity“ auf überlappenden Abschnitten**
Siehe 3.4.5.
Die Beschreibung der gemeinsamen Angebote auf den sich überlappenden Abschnitten ist auf einer Karte in Anlage 4C des CID für jeden Korridor darzustellen.
## **3.6.4 Feeder, Outflow und tailor-made (maßgeschneiderte) Trassen**
Siehe 3.4.6. Für RC gilt das gleiche Konzept wie für PaPs im Jahresfahrplan.
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## **3.6.5 Bearbeitung des Antrags**
Das C-OSS empfängt und sammelt alle Trassenanmeldungen für RC, die über PCS bis 30 Tage vor dem ersten Verkehrstag gestellt werden. Auf Wunsch kann der C-OSS die Zugangsberechtigten bei der Erstellung der Dossiers unterstützen, um Unstimmigkeiten zu vermeiden und die Erwartungen der Zugangsberechtigte zu lenken. Die IMs/ABs können die Zugangsberechtigten unterstützen, indem sie die Anträge technisch überprüfen.
## **3.6.6 Führendes Tool für ad-hoc Anfragen**
Zugangsberechtigte, die Anträge auf RC an den C-OSS senden, müssen PCS verwenden. Im Rahmen des Konstruktionsprozesses kann das nationale Tool dem Zugangsberechtigten zusätzliche Informationen anzeigen.
Die folgende Matrix zeigt für jeden Prozessschritt, welches Tool als führendes Tool angesehen wird.
|wird.|||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
|Phase|Antrag und<br>Zuweisung<br>(X-2 bis X+12)|Rücknahme|Angebot<br>(10<br>Kalendertage<br>vor dem ersten<br>Verkehrstag)|Antwort (innerhalb<br>von 5<br>Kalendertagen<br>nach dem<br>Angebot)|Änderung durch<br>ZB|Änderung durch<br>EIU|
|Führendes<br>Tool|PCS|PCS|PCS|PCS|TPN|TPN|
## **3.6.7 Überprüfung der Anträge**
Der C-OSS prüft alle Anfragen wie in 3.4.9 beschrieben.
## **3.6.8 Vorbuchung**
Der C-OSS wendet die Regel "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst" an.
## **3.6.9 Ausarbeitung der Trasse**
In der Phase der Trassenausarbeitung erstellen die betroffenen IBs/ABs das Angebot unter der Koordination des C-OSS.
## **3.6.10 Ad-hoc Angebot**
Die Zugangsberechtigten müssen das ad-hoc Angebot spätestens 10 Kalendertage vor dem Zuglauf erhalten. Alle beteiligten Zugangsberechtigten müssen das Ad-hoc-Angebot innerhalb von 5 Kalendertagen in PCS annehmen, um Anpassungen bitten oder es ablehnen. Durch Auslösen der Funktion "Bitte um Anpassung" können die Zugangsberechtigten Kommentare zu dem ad-hoc Angebot abgeben, die vom C-OSS überwacht werden. Dieses Verfahren betrifft nur Kommentare, die sich auf die ursprüngliche Trassenanmeldung beziehen - während Änderungen an den ursprünglichen Trassenanmeldungen wie in 3.7.1 beschrieben behandelt werden (ohne weitere Beteiligung des C-OSS).
- ➢ Akzeptanz > führt zur Zuweisung
- ➢ Ersuchen um Anpassungen > ad-hoc Angebot kann mit Kommentaren an die Trassenausarbeitung zurückgegeben werden; IB/AB wird einen Alternativvorschlag unterbreiten; wenn jedoch keine Alternativen möglich sind, muss der Zugangsberechtigte einen neuen Antrag ausarbeiten
- ➢ Ablehnung > führt zur Rücknahme des Angebots und zur Schließung des Antrags
- ➢ Keine Antwort > Der C-OSS wird aktiv versuchen, eine Antwort zu erhalten. Falls immer noch keine Antwort von den Zugangsberechtigten vorliegt, beendet der C- OSS den Prozess (keine Zuweisung)
Wenn nicht alle Zugangsberechtigten mit dem endgültigen Angebot einverstanden sind, wird die Anfrage als unbeantwortet betrachtet.
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## **3.7 Antrag auf Änderungen durch den Zugangsberechtigten**
## **3.7.1 Änderung**
Das Sektorhandbuch für die Kommunikation zwischen Eisenbahnverkehrsunternehmen und Infrastrukturbetreibern (RU/IM Telematics Sector Handbook / Sektorhandbuch Telematik EVU/IM) ist die Spezifikation des TAF-TSI Verordnung (EG) Nr. 1305/2014. Gemäß dessen Anlage 12.2 UML-Modell der Jahresfahrplantrassenanmeldung ist es nicht möglich, Änderungen zu den Trassenanmeldungen (auch nicht für PaPs) durch den Zugangsberechtigten zwischen X- 8 und X-5 zu stellen. Die einzige Möglichkeit in diesem Zeitraum ist die Löschung, d.h. der Rücknahme der Trassenanmeldung.
## **3.7.2 Rücknahme**
Die Rücknahme eines Antrags ist nur möglich
- ➢ Nach Einreichung des Antrags (bis X-8) bis zum endgültigen Angebot
- ➢ vor der Zuteilung während der Phase der „Late Path Request“ (falls zutreffend) und der Phase der ad-hoc Anmeldung.
Die Wiedereinreichung des zurückgezogenen Dossiers wird nur als jährlicher Antrag bis X-8 betrachtet.
Es gelten die nationalen Vorschriften über Rücknahmegebühren und -fristen.
## **3.7.3 Übertragung von Kapazität**
Sobald die Kapazität vorgebucht oder einem Zugangsberechtigten zugewiesen wurde, kann sie vom Empfänger nicht auf einen anderen Zugangsberechtigten übertragen werden. Die Nutzung von Kapazität durch ein EVU, welches im Auftrag eines Nicht-EVU-Antragstellers tätig wird, gilt nicht als Übertragung.
## **3.7.4 Stornierung**
Die Stornierung bezieht sich auf die Phase zwischen der endgültigen Zuteilung und der Zugfahrt. Die Stornierung kann sich auf eine, mehrere oder alle Lauftage und auf einen, mehrere oder alle Abschnitte der zugewiesenen Strecke beziehen.
Falls eine Trasse, aus welchen Gründen auch immer, storniert werden muss, muss die Stornierung gemäß den nationalen Vorschriften erfolgen.
## **3.7.5 Ungenutzte Trassen**
Wenn ein Zugangsberechtigter oder ein benanntes EVU die zugewiesene Trasse nicht nutzt, wird der Fall nach den nationalen Vorschriften behandelt.
## **3.8 Außergewöhnliche Transport und Gefahrgut**
## **3.8.1 Außergewöhnlicher Transport**
Die PaPs und RC beinhalten nicht die Möglichkeit, außergewöhnliche Sendungen (z. B. Sendungen mit Lademaßüberschreitung) zu verwalten. Die Parameter der angebotenen PaPs und RC müssen beachtet werden, einschließlich der veröffentlichten KV-Profile für den kombinierten Verkehr.
Anträge auf außergewöhnliche Sendungen werden vom C-OSS direkt an die betreffenden IB/ABs zur weiteren Behandlung weitergeleitet.
## **3.8.2 Gefahrgut**
Gefahrgut kann mit PaPs oder RC auf Züge verladen werden, wenn sowohl die internationalen als auch die nationalen Vorschriften für die Beförderung von Gefahrgut eingehalten werden (z.B. gemäß RID - Verordnung für den grenzüberschreitenden Verkehr von gefährlichen Gütern auf der Schiene).
Gefahrgüter müssen bei der Trassenanmeldung bei allen beteiligten IMs/ABs angemeldet werden.
20/22
## **3.9 Schienenbezogene Dienstleistungen**
Bei den schienenbezogenen Dienstleistungen handelt es sich um spezifische Dienste, deren Zuweisung nach nationalen Regeln und teilweise anderen Fristen erfolgt, als sie bei der Trassenzuweisung festgelegt wurden. Daher muss der Antrag direkt an die betroffenen IB/AB gerichtet werden.
Werden Fragen zu schienengebundenen Dienstleistungen an den C-OSS gerichtet, wendet er sich an die IMs/ABs, die innerhalb eines angemessenen Zeitraums eine Antwort geben.
## **3.10 Vertragsabschluss und Rechnungsstellung**
Netzzugangsverträge werden zwischen IB/AB und dem Zugangsberechtigten auf der Grundlage der nationalen Netzzugangsbedingungen geschlossen.
Der C-OSS stellt keine Rechnungen für die Nutzung von zugewiesenen Trassen aus. Alle Kosten (Gebühren für die Nutzung einer Trasse, Verwaltungsgebühren usw.) werden von den zuständigen IBs/ABs gemäß den nationalen Vorschriften in Rechnung gestellt.
## **3.11 Beschwerdeverfahren**
Auf der Grundlage von Artikel 20 der Verordnung: Bei Beschwerden über die Zuteilung von PaP (z. B. aufgrund einer Entscheidung auf der Grundlage der Zuweisungsregeln für die Zuteilung) können sich die Zugangsberechtigten an die zuständige Regulierungsbehörde (RB) wenden, wie in der Kooperationsvereinbarung zwischen den RBs auf dem Korridor festgelegt.
Einen Link zu den Kooperationsvereinbarungen zwischen den RBs finden Sie in dem CID des einzelnen Korridors.
## **3.12 Übersicht der Fristen**
|**3.12 Übersicht der Fristen**|||
|---|---|---|
|Datum / Frist|Datum im X-<br>System|Beschreibung der Tätigkeiten|
|13. Januar 2025|X-11|Veröffentlichung des PaP-Katalogs|
|13. Januar 2025 27. Januar<br>2025|X-11 - X-10.5|Korrekturphase (Fehlerkorrekturen an<br>veröffentlichten PaPs)|
|14. April 2025|X-8|Letzter Tag für die Beantragung eines PaP|
|21. April 2025||Letzter Tag um Zugangsberechtigte über das<br>alternative PaP-Angebot zu informieren|
|28. April 2025|X-7.5|Letzter Tag für C-OSS, um PaP-<br>Vorbuchungsinformationen an Bewerber zu<br>senden|
|07. Juli 2025|X-5|Veröffentlichung des Fahrplanentwurfs|
|08. Juli 2025 08. August 2025|X-5 - X-4|Stellungnahmen und Kommentare der<br>Zugangsberechtigten|
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|29. April 2025 13. Oktober<br>2025|X-7.5 - X-2|Phase „Late Path Request“ Trassenanmeldung<br>über den C-OSS (soweit anwendbar)|
|---|---|---|
|26. August 2025 06.<br>November 2025|X-3,5 - X-1|Zuweisungsphase „Late Path Request“|
|25. August 2025|X-3.5|Veröffentlichung des endgültigen Angebots|
|01. September2025|X-3|Annahme des endgültigen Angebots|
|13. Oktober 2025|X-2|Veröffentlichung von RC|
|14. Dezember 2025|X|Fahrplanwechsel|
|14. Oktober 2025 12.<br>Dezember 2026|X-2 - X+12|Antrags- und Zuweisungsphase für RC|
22/22
@@ -0,0 +1,189 @@
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## Anlage 4.11a der INB 2026
gültig ab 11.06.2026
## 14.06. - 01.10.2026
## **Berlin Südkreuz > Berlin-Spandau**
**==> picture [371 x 94] intentionally omitted <==**
**----- Start of picture text -----**<br>
Verkehrstage Mo-Fr täglich täglich täglich täglich täglich täglich<br>Berlin Südkreuz o<br>Berlin Südkreuz 05:34 05:50 06:34 06:51 06:59<br>Berlin Potsdamer Platz o 05:39 05:54 06:39 06:54 |<br>Berlin Potsdamer Platz 05:41 05:55 06:41 06:55 |<br>Berlin Hauptbahnhof - Lehrter Bahnhof o 05:43 05:58 06:43 06:57 07:04<br>Berlin Hauptbahnhof - Lehrter Bahnhof 04:46 05:46 06:03 06:46 07:02 07:09<br>Berlin-Wedding Abzw durch 04:49 05:49 06:07 06:49 07:09<br>Berlin-Spandau o 07:18<br>Berlin-Spandau 07:20<br>**----- End of picture text -----**<br>
## 14.06. - 01.10.2026
## **Berlin Südkreuz > Berlin-Spandau**
**==> picture [405 x 94] intentionally omitted <==**
**----- Start of picture text -----**<br>
Verkehrstage täglich Mo-Sa täglich täglich täglich Sa täglich täglich<br>Berlin Südkreuz o 07:24<br>Berlin Südkreuz 07:09 07:26 07:34 07:50 07:54 08:34 08:51<br>Berlin Potsdamer Platz o | | 07:39 07:54 | 08:39 08:54<br>Berlin Potsdamer Platz | | 07:40 07:55 | 08:41 08:55<br>Berlin Hauptbahnhof - Lehrter Bahnhof o 07:17 07:32 07:43 07:58 08:04 08:43 08:57<br>Berlin Hauptbahnhof - Lehrter Bahnhof 07:23 07:36 07:46 08:08 08:15 08:46 09:02<br>Berlin-Wedding Abzw durch 07:41 07:49 08:17 08:49 09:10<br>Berlin-Spandau o 07:34 08:18<br>Berlin-Spandau 07:37<br>**----- End of picture text -----**<br>
## 14.06. - 01.10.2026
## **Berlin Südkreuz > Berlin-Spandau**
**==> picture [405 x 94] intentionally omitted <==**
**----- Start of picture text -----**<br>
Verkehrstage Di-So täglich täglich täglich täglich Fr-So täglich täglich<br>Berlin Südkreuz o 09:24<br>Berlin Südkreuz 09:09 09:26 09:34 09:50 09:51 10:34 10:51<br>Berlin Potsdamer Platz o | | 09:39 | 09:55 10:39 10:54<br>Berlin Potsdamer Platz | | 09:41 | 09:56 10:41 10:55<br>Berlin Hauptbahnhof - Lehrter Bahnhof o 09:17 09:32 09:43 09:55 09:58 10:43 10:57<br>Berlin Hauptbahnhof - Lehrter Bahnhof 09:24 09:38 09:46 10:01 10:04 10:07 10:46 11:02<br>Berlin-Wedding Abzw durch 09:41 09:49 10:07 10:12 10:49 11:04<br>Berlin-Spandau o 09:34 |<br>Berlin-Spandau |<br>**----- End of picture text -----**<br>
## 14.06. - 01.10.2026
## **Berlin Südkreuz > Berlin-Spandau**
**==> picture [405 x 93] intentionally omitted <==**
**----- Start of picture text -----**<br>
Verkehrstage täglich täglich täglich täglich täglich täglich täglich täglich<br>Berlin Südkreuz o 11:24 11:39<br>Berlin Südkreuz 11:09 11:26 11:34 11:41 11:51 12:34 12:51 12:59<br>Berlin Potsdamer Platz o | | 11:39 | 11:55 12:39 12:54 |<br>Berlin Potsdamer Platz | | 11:41 | 11:56 12:41 12:55 |<br>Berlin Hauptbahnhof - Lehrter Bahnhof o 11:17 11:32 11:43 11:47 11:59 12:43 12:57 13:04<br>Berlin Hauptbahnhof - Lehrter Bahnhof 11:24 11:38 11:46 11:52 12:46 13:09<br>Berlin-Wedding Abzw durch 11:41 11:49 11:54 12:49<br>Berlin-Spandau o 11:34 13:18<br>Berlin-Spandau 13:20<br>**----- End of picture text -----**<br>
## 14.06. - 01.10.2026
## **Berlin Südkreuz > Berlin-Spandau**
**==> picture [405 x 94] intentionally omitted <==**
**----- Start of picture text -----**<br>
Verkehrstage täglich täglich täglich täglich täglich täglich täglich täglich<br>Berlin Südkreuz o 13:24<br>Berlin Südkreuz 13:09 13:26 13:34 13:50 13:51 14:34 14:51 14:59<br>Berlin Potsdamer Platz o | | 13:39 | 13:55 14:39 14:54 |<br>Berlin Potsdamer Platz | | 13:41 | 13:56 14:41 14:55 |<br>Berlin Hauptbahnhof - Lehrter Bahnhof o 13:17 13:32 13:43 13:55 13:58 14:43 14:57 15:04<br>Berlin Hauptbahnhof - Lehrter Bahnhof 13:24 13:38 13:46 14:00 14:04 14:46 15:09<br>Berlin-Wedding Abzw durch 13:41 13:49 14:06 14:49<br>Berlin-Spandau o 13:34 | 15:18<br>Berlin-Spandau | 15:20<br>**----- End of picture text -----**<br>
## 14.06. - 01.10.2026
## **Berlin Südkreuz > Berlin-Spandau**
**==> picture [371 x 94] intentionally omitted <==**
**----- Start of picture text -----**<br>
Verkehrstage täglich täglich täglich täglich täglich täglich täglich<br>Berlin Südkreuz o 15:24<br>Berlin Südkreuz 15:09 15:26 15:34 15:51 16:34 16:50 16:59<br>Berlin Potsdamer Platz o | | 15:39 15:55 16:39 16:53 |<br>Berlin Potsdamer Platz | | 15:41 15:56 16:41 16:54 |<br>Berlin Hauptbahnhof - Lehrter Bahnhof o 15:17 15:32 15:43 15:58 16:43 16:57 17:04<br>Berlin Hauptbahnhof - Lehrter Bahnhof 15:24 15:38 15:46 16:04 16:46 17:03 17:09<br>Berlin-Wedding Abzw durch 15:41 15:49 16:07 16:49 17:05<br>Berlin-Spandau o 15:34 17:18<br>Berlin-Spandau 17:20<br>**----- End of picture text -----**<br>
## 14.06. - 01.10.2026
## **Berlin Südkreuz > Berlin-Spandau**
**==> picture [438 x 94] intentionally omitted <==**
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Verkehrstage täglich täglich täglich täglich täglich täglich täglich täglich täglich<br>Berlin Südkreuz o 17:24 18:46<br>Berlin Südkreuz 17:09 17:26 17:36 17:50 17:51 18:34 18:48 18:51<br>Berlin Potsdamer Platz o | | 17:40 | 17:55 18:39 | 18:54<br>Berlin Potsdamer Platz | | 17:41 | 17:56 18:41 | 18:55<br>Berlin Hauptbahnhof - Lehrter Bahnhof o 17:17 17:32 17:43 17:55 17:59 18:43 18:54 18:57<br>Berlin Hauptbahnhof - Lehrter Bahnhof 17:24 17:38 17:46 18:01 18:04 18:46 18:51 18:58 19:02<br>Berlin-Wedding Abzw durch 17:41 17:49 18:06 18:49 18:54 19:01 19:04<br>Berlin-Spandau o 17:34 18:10<br>Berlin-Spandau 18:12<br>**----- End of picture text -----**<br>
## 14.06. - 01.10.2026
## **Berlin Südkreuz > Berlin-Spandau**
**==> picture [438 x 93] intentionally omitted <==**
**----- Start of picture text -----**<br>
Verkehrstage täglich täglich täglich täglich täglich täglich täglich täglich Fr+Sa<br>Berlin Südkreuz o 19:24<br>Berlin Südkreuz 19:09 19:26 19:34 19:51 20:34 20:51 21:34 22:35 23:34<br>Berlin Potsdamer Platz o | | 19:39 19:55 20:39 20:54 21:39 22:39 23:39<br>Berlin Potsdamer Platz | | 19:41 19:56 20:41 20:55 21:41 22:41 23:41<br>Berlin Hauptbahnhof - Lehrter Bahnhof o 19:15 19:32 19:43 19:58 20:43 20:57 21:43 22:43 23:43<br>Berlin Hauptbahnhof - Lehrter Bahnhof 19:24 19:38 19:46 20:03 20:46 21:02 21:46 22:46 23:46<br>Berlin-Wedding Abzw durch 19:41 19:49 20:05 20:49 21:07 21:49 22:49 23:49<br>Berlin-Spandau o 19:34<br>Berlin-Spandau<br>**----- End of picture text -----**<br>
## 14.06. - 01.10.2026
## **Berlin-Spandau > Berlin Südkreuz**
**==> picture [371 x 94] intentionally omitted <==**
**----- Start of picture text -----**<br>
Verkehrstage täglich täglich täglich täglich täglich täglich täglich<br>Berlin-Spandau o 06:24<br>Berlin-Spandau 06:29<br>Berlin-Wedding Abzw durch o 05:08 05:51 06:08 06:54 07:08 07:54<br>Berlin Hauptbahnhof - Lehrter Bahnhof o 05:11 05:54 06:11 06:41 06:57 07:11 07:57<br>Berlin Hauptbahnhof - Lehrter Bahnhof 05:14 05:58 06:15 06:49 07:00 07:14 08:00<br>Berlin Potsdamer Platz o 05:16 06:00 06:17 | 07:03 07:16 08:03<br>Berlin Potsdamer Platz 05:17 06:03 06:18 | 07:04 07:17 08:04<br>Berlin Südkreuz o 05:23 06:06 06:23 06:53 07:08 07:23 08:08<br>Berlin Südkreuz<br>**----- End of picture text -----**<br>
## 14.06. - 01.10.2026
## **Berlin-Spandau > Berlin Südkreuz**
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Verkehrstage täglich täglich täglich täglich täglich<br>Berlin-Spandau<br>Berlin-Spandau<br>Berlin-Wedding Abzw durch 08:08 08:20 08:54 09:08 09:54<br>Berlin Hauptbahnhof - Lehrter Bahnhof 08:13 08:23 08:57 09:13 09:57<br>Berlin Hauptbahnhof - Lehrter Bahnhof 08:16 08:26 09:00 09:15 10:00<br>Berlin Potsdamer Platz 08:18 | 09:03 09:17 10:03<br>Berlin Potsdamer Platz 08:19 | 09:04 09:18 10:04<br>Berlin Südkreuz 08:24 08:34 09:08 09:24 10:08<br>Berlin Südkreuz 08:36<br>**----- End of picture text -----**<br>
## 14.06. - 01.10.2026
## **Berlin-Spandau > Berlin Südkreuz**
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Verkehrstage täglich täglich täglich täglich täglich täglich täglich<br>Berlin-Spandau | 10:38<br>Berlin-Spandau | 10:40<br>Berlin-Wedding Abzw durch 10:08 10:20 10:54 11:08 11:52<br>Berlin Hauptbahnhof - Lehrter Bahnhof 10:12 10:23 10:39 10:50 10:57 11:11 11:55<br>Berlin Hauptbahnhof - Lehrter Bahnhof 10:14 10:26 10:44 10:54 11:00 11:14 12:00<br>Berlin Potsdamer Platz 10:16 | | | 11:03 11:16 12:03<br>Berlin Potsdamer Platz 10:17 | | | 11:04 11:17 12:04<br>Berlin Südkreuz 10:24 10:34 10:50 11:00 11:08 11:23 12:08<br>Berlin Südkreuz 10:36<br>**----- End of picture text -----**<br>
## 14.06. - 01.10.2026
## **Berlin-Spandau > Berlin Südkreuz**
**==> picture [405 x 94] intentionally omitted <==**
**----- Start of picture text -----**<br>
Verkehrstage täglich täglich täglich täglich täglich täglich täglich täglich<br>Berlin-Spandau 12:38 |<br>Berlin-Spandau 12:27 12:40 |<br>Berlin-Wedding Abzw durch 12:08 12:20 12:53 13:08 13:52<br>Berlin Hauptbahnhof - Lehrter Bahnhof 12:11 12:23 12:39 12:50 12:57 13:11 13:55 14:01<br>Berlin Hauptbahnhof - Lehrter Bahnhof 12:14 12:26 12:44 12:54 13:00 13:14 14:00 14:04<br>Berlin Potsdamer Platz 12:16 | | | 13:03 13:16 14:03 |<br>Berlin Potsdamer Platz 12:17 | | | 13:04 13:17 14:04 |<br>Berlin Südkreuz 12:23 12:34 12:50 13:00 13:08 13:23 14:08 14:09<br>Berlin Südkreuz 12:36<br>**----- End of picture text -----**<br>
## 14.06. - 01.10.2026
## **Berlin-Spandau > Berlin Südkreuz**
**==> picture [438 x 93] intentionally omitted <==**
**----- Start of picture text -----**<br>
Verkehrstage täglich täglich täglich nie täglich täglich täglich Fr+So täglich<br>Berlin-Spandau 14:38<br>Berlin-Spandau 14:27 14:27 14:40<br>Berlin-Wedding Abzw durch 14:08 14:20 14:52 15:08 15:21 15:53<br>Berlin Hauptbahnhof - Lehrter Bahnhof 14:11 14:23 14:39 14:39 14:50 14:57 15:11 15:23 15:55<br>Berlin Hauptbahnhof - Lehrter Bahnhof 14:14 14:26 14:44 14:44 14:54 15:00 15:13 15:25 16:00<br>Berlin Potsdamer Platz 14:16 | | | | 15:03 15:16 | 16:03<br>Berlin Potsdamer Platz 14:17 | | | | 15:04 15:17 | 16:04<br>Berlin Südkreuz 14:23 14:34 14:50 14:50 15:00 15:08 15:23 | 16:08<br>Berlin Südkreuz 14:36 |<br>**----- End of picture text -----**<br>
## 14.06. - 01.10.2026
## **Berlin-Spandau > Berlin Südkreuz**
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Verkehrstage täglich täglich täglich täglich täglich täglich täglich<br>Berlin-Spandau<br>Berlin-Spandau 16:26<br>Berlin-Wedding Abzw durch 16:03 16:09 16:20 16:54 17:08 17:53<br>Berlin Hauptbahnhof - Lehrter Bahnhof 16:07 16:12 16:23 16:39 16:57 17:11 17:56<br>Berlin Hauptbahnhof - Lehrter Bahnhof 16:12 16:16 16:26 16:45 17:00 17:14 18:00<br>Berlin Potsdamer Platz | 16:18 | | 17:03 17:16 18:03<br>Berlin Potsdamer Platz | 16:19 | | 17:04 17:17 18:04<br>Berlin Südkreuz 16:17 16:24 16:34 16:50 17:08 17:23 18:08<br>Berlin Südkreuz 16:20 16:36<br>**----- End of picture text -----**<br>
## 14.06. - 01.10.2026
## **Berlin-Spandau > Berlin Südkreuz**
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**----- Start of picture text -----**<br>
Verkehrstage täglich täglich So täglich täglich täglich täglich<br>Berlin-Spandau<br>Berlin-Spandau 18:27 19:41<br>Berlin-Wedding Abzw durch 18:08 18:20 18:54 19:08 19:50<br>Berlin Hauptbahnhof - Lehrter Bahnhof 18:11 18:23 18:39 18:57 19:11 19:51 19:54<br>Berlin Hauptbahnhof - Lehrter Bahnhof 18:14 18:26 19:00 19:14 20:00<br>Berlin Potsdamer Platz 18:16 | 19:03 19:16 20:03<br>Berlin Potsdamer Platz 18:17 | 19:04 19:17 20:04<br>Berlin Südkreuz 18:23 18:34 19:08 19:23 20:08<br>Berlin Südkreuz 18:36<br>**----- End of picture text -----**<br>
## 14.06. - 01.10.2026
## **Berlin-Spandau > Berlin Südkreuz**
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**----- Start of picture text -----**<br>
Verkehrstage täglich täglich So-Fr täglich Fr-So täglich<br>Berlin-Spandau<br>Berlin-Spandau 20:27<br>Berlin-Wedding Abzw durch 20:08 20:20 20:59 21:08<br>Berlin Hauptbahnhof - Lehrter Bahnhof 20:11 20:23 20:41 21:01 21:11<br>Berlin Hauptbahnhof - Lehrter Bahnhof 20:03 20:13 20:26 20:45 21:04 21:14<br>Berlin Potsdamer Platz | 20:16 | | | 21:16<br>Berlin Potsdamer Platz | 20:17 | | | 21:17<br>Berlin Südkreuz | 20:22 20:34 20:49 21:08 21:23<br>Berlin Südkreuz | 20:36<br>**----- End of picture text -----**<br>
## 14.06. - 01.10.2026
## **Berlin-Spandau > Berlin Südkreuz**
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**----- Start of picture text -----**<br>
Verkehrstage täglich täglich So-Do Fr+Sa Sa+So<br>Berlin-Spandau<br>Berlin-Spandau 22:26<br>Berlin-Wedding Abzw durch 22:08 23:08 23:08 00:08<br>Berlin Hauptbahnhof - Lehrter Bahnhof 22:11 22:39 23:11 23:11 00:10<br>Berlin Hauptbahnhof - Lehrter Bahnhof 22:14 22:45 23:14<br>Berlin Potsdamer Platz 22:16 | 23:16<br>Berlin Potsdamer Platz 22:17 | 23:17<br>Berlin Südkreuz 22:23 22:50 23:24<br>Berlin Südkreuz<br>**----- End of picture text -----**<br>
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gültig ab 11.06.2026
## 02.10. - 12.12.2026
## **Berlin Südkreuz > Berlin-Spandau**
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Verkehrstage täglich täglich täglich täglich täglich Sa+So täglich täglich<br>Berlin Südkreuz o 04:40 05:48 06:49<br>Berlin Südkreuz 04:42 05:34 05:50 06:22 06:34 06:49 06:51 06:59<br>Berlin Potsdamer Platz o | 05:39 05:54 | 06:39 | 06:54 |<br>Berlin Potsdamer Platz | 05:41 05:55 | 06:41 | 06:55 |<br>Berlin Hauptbahnhof - Lehrter Bahnhof o 04:47 05:43 05:58 06:29 06:43 06:54 06:57 07:04<br>Berlin Hauptbahnhof - Lehrter Bahnhof 06:35 06:58 07:09<br>Berlin-Wedding Abzw o (07:01)<br>Berlin-Wedding Abzw (07:01)<br>Berlin-Spandau o 06:43<br>Berlin-Spandau 06:45<br>**----- End of picture text -----**<br>
## 02.10. - 12.12.2026
## **Berlin Südkreuz > Berlin-Spandau**
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**----- Start of picture text -----**<br>
Verkehrstage täglich täglich täglich täglich täglich täglich täglich<br>Berlin Südkreuz 07:48 08:49<br>Berlin Südkreuz 07:26 07:34 07:51 07:54 08:34 08:51<br>Berlin Potsdamer Platz | 07:39 07:55 | 08:39 08:54<br>Berlin Potsdamer Platz | 07:40 07:56 | 08:41 08:55<br>Berlin Hauptbahnhof - Lehrter Bahnhof 07:32 07:43 07:59 08:04 08:43 08:57<br>Berlin Hauptbahnhof - Lehrter Bahnhof 07:36 08:08<br>Berlin-Wedding Abzw (07:41)<br>Berlin-Wedding Abzw (07:41)<br>Berlin-Spandau 08:18<br>Berlin-Spandau<br>**----- End of picture text -----**<br>
## 02.10. - 12.12.2026
## **Berlin Südkreuz > Berlin-Spandau**
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**----- Start of picture text -----**<br>
Verkehrstage täglich täglich täglich täglich täglich täglich täglich täglich<br>Berlin Südkreuz 09:48 10:49 11:39 11:48<br>Berlin Südkreuz 09:34 09:51 10:34 10:51 11:26 11:34 11:41 11:51<br>Berlin Potsdamer Platz 09:39 09:55 10:39 10:54 | 11:39 | 11:55<br>Berlin Potsdamer Platz 09:41 09:56 10:41 10:55 | 11:41 | 11:56<br>Berlin Hauptbahnhof - Lehrter Bahnhof 09:43 09:58 10:43 10:57 11:32 11:43 11:47 11:59<br>Berlin Hauptbahnhof - Lehrter Bahnhof 11:38 11:52<br>Berlin-Wedding Abzw (11:41) (11:54)<br>Berlin-Wedding Abzw (11:41) (11:54)<br>Berlin-Spandau<br>Berlin-Spandau<br>**----- End of picture text -----**<br>
## 02.10. - 12.12.2026
## **Berlin Südkreuz > Berlin-Spandau**
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**----- Start of picture text -----**<br>
Verkehrstage täglich täglich täglich täglich täglich täglich täglich täglich<br>Berlin Südkreuz 12:49 13:48 14:49<br>Berlin Südkreuz 12:34 12:51 12:59 13:26 13:34 13:51 14:34 14:51<br>Berlin Potsdamer Platz 12:39 12:54 | | 13:39 13:55 14:39 14:54<br>Berlin Potsdamer Platz 12:41 12:55 | | 13:41 13:56 14:41 14:55<br>Berlin Hauptbahnhof - Lehrter Bahnhof 12:43 12:57 13:04 13:32 13:43 13:58 14:43 14:57<br>Berlin Hauptbahnhof - Lehrter Bahnhof 13:09 13:38<br>Berlin-Wedding Abzw (13:41)<br>Berlin-Wedding Abzw (13:41)<br>Berlin-Spandau<br>Berlin-Spandau<br>**----- End of picture text -----**<br>
## 02.10. - 12.12.2026
## **Berlin Südkreuz > Berlin-Spandau**
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**----- Start of picture text -----**<br>
Verkehrstage täglich täglich täglich täglich täglich täglich<br>Berlin Südkreuz 15:48 16:49<br>Berlin Südkreuz 15:26 15:34 15:51 16:34 16:51 16:59<br>Berlin Potsdamer Platz | 15:39 15:55 16:39 16:54 |<br>Berlin Potsdamer Platz | 15:41 15:56 16:41 16:55 |<br>Berlin Hauptbahnhof - Lehrter Bahnhof 15:32 15:43 15:58 | 16:58 17:04<br>Berlin Hauptbahnhof - Lehrter Bahnhof 15:38 | 17:09<br>Berlin-Wedding Abzw (15:41)<br>Berlin-Wedding Abzw (15:41)<br>Berlin-Spandau<br>Berlin-Spandau<br>**----- End of picture text -----**<br>
## 02.10. - 12.12.2026
## **Berlin Südkreuz > Berlin-Spandau**
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**----- Start of picture text -----**<br>
Verkehrstage täglich täglich täglich täglich täglich täglich täglich<br>Berlin Südkreuz 17:49 18:46 18:49<br>Berlin Südkreuz 17:26 17:36 17:51 18:34 18:48 18:51 18:59<br>Berlin Potsdamer Platz | 17:40 17:54 18:39 | 18:54 |<br>Berlin Potsdamer Platz | 17:41 17:55 18:41 | 18:55 |<br>Berlin Hauptbahnhof - Lehrter Bahnhof 17:32 17:43 17:58 18:43 18:54 18:57 19:04<br>Berlin Hauptbahnhof - Lehrter Bahnhof 17:38 18:58 19:09<br>Berlin-Wedding Abzw (17:41) (19:01)<br>Berlin-Wedding Abzw (17:41) (19:01)<br>Berlin-Spandau<br>Berlin-Spandau<br>**----- End of picture text -----**<br>
## 02.10. - 12.12.2026
## **Berlin Südkreuz > Berlin-Spandau**
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**----- Start of picture text -----**<br>
Verkehrstage täglich täglich täglich täglich täglich täglich täglich Fr+Sa<br>Berlin Südkreuz 19:48 20:49<br>Berlin Südkreuz 19:26 19:34 19:51 20:34 20:51 21:34 22:35 23:34<br>Berlin Potsdamer Platz | 19:39 19:55 20:39 20:54 21:39 22:39 23:39<br>Berlin Potsdamer Platz | 19:41 19:56 20:41 20:55 21:41 22:41 23:41<br>Berlin Hauptbahnhof - Lehrter Bahnhof 19:32 19:43 20:00 20:43 20:57 21:43 22:43 23:43<br>Berlin Hauptbahnhof - Lehrter Bahnhof 19:38<br>Berlin-Wedding Abzw (19:41)<br>Berlin-Wedding Abzw (19:41)<br>Berlin-Spandau<br>Berlin-Spandau<br>**----- End of picture text -----**<br>
## 02.10. - 12.12.2026
## **Berlin-Spandau > Berlin Südkreuz**
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**----- Start of picture text -----**<br>
Verkehrstage täglich täglich täglich täglich täglich<br>Berlin-Spandau o<br>Berlin-Spandau<br>Berlin-Wedding Abzw o<br>Berlin-Wedding Abzw<br>Berlin Hauptbahnhof - Lehrter Bahnhof o<br>Berlin Hauptbahnhof - Lehrter Bahnhof 05:14 05:58 06:15 07:00 07:14<br>Berlin Potsdamer Platz o 05:16 06:00 06:17 07:03 07:16<br>Berlin Potsdamer Platz 05:17 06:03 06:18 07:04 07:17<br>Berlin Südkreuz o 05:23 06:06 06:23 07:08 07:23<br>Berlin Südkreuz 06:10 07:10<br>**----- End of picture text -----**<br>
## 02.10. - 12.12.2026
## **Berlin-Spandau > Berlin Südkreuz**
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Verkehrstage täglich täglich täglich täglich täglich täglich<br>Berlin-Spandau<br>Berlin-Spandau<br>Berlin-Wedding Abzw (08:20)<br>Berlin-Wedding Abzw (08:20)<br>Berlin Hauptbahnhof - Lehrter Bahnhof 08:23 08:50<br>Berlin Hauptbahnhof - Lehrter Bahnhof 08:00 08:16 08:26 08:54 09:00 09:15<br>Berlin Potsdamer Platz 08:03 08:18 | | 09:03 09:17<br>Berlin Potsdamer Platz 08:04 08:19 | | 09:04 09:18<br>Berlin Südkreuz 08:08 08:24 08:34 09:00 09:08 09:24<br>Berlin Südkreuz 08:10 09:10<br>**----- End of picture text -----**<br>
## 02.10. - 12.12.2026
## **Berlin-Spandau > Berlin Südkreuz**
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**----- Start of picture text -----**<br>
Verkehrstage täglich täglich täglich täglich täglich täglich<br>Berlin-Spandau<br>Berlin-Spandau<br>Berlin-Wedding Abzw (10:20)<br>Berlin-Wedding Abzw (10:20)<br>Berlin Hauptbahnhof - Lehrter Bahnhof 10:23 10:50<br>Berlin Hauptbahnhof - Lehrter Bahnhof 10:00 10:14 10:26 10:54 11:00 11:14<br>Berlin Potsdamer Platz 10:03 10:16 | | 11:03 11:16<br>Berlin Potsdamer Platz 10:04 10:17 | | 11:04 11:17<br>Berlin Südkreuz 10:08 10:24 10:32 11:00 11:08 11:23<br>Berlin Südkreuz 10:10 11:10<br>**----- End of picture text -----**<br>
## 02.10. - 12.12.2026
## **Berlin-Spandau > Berlin Südkreuz**
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**----- Start of picture text -----**<br>
Verkehrstage täglich täglich täglich täglich täglich<br>Berlin-Spandau<br>Berlin-Spandau<br>Berlin-Wedding Abzw (12:20)<br>Berlin-Wedding Abzw (12:20)<br>Berlin Hauptbahnhof - Lehrter Bahnhof 12:23<br>Berlin Hauptbahnhof - Lehrter Bahnhof 12:00 12:14 12:26 13:00 13:14<br>Berlin Potsdamer Platz 12:03 12:16 | 13:03 13:16<br>Berlin Potsdamer Platz 12:04 12:17 | 13:04 13:17<br>Berlin Südkreuz 12:08 12:23 12:32 13:08 13:23<br>Berlin Südkreuz 12:10 13:10<br>**----- End of picture text -----**<br>
## 02.10. - 12.12.2026
## **Berlin-Spandau > Berlin Südkreuz**
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Verkehrstage täglich täglich täglich täglich täglich täglich<br>Berlin-Spandau<br>Berlin-Spandau<br>Berlin-Wedding Abzw (14:20)<br>Berlin-Wedding Abzw (14:20)<br>Berlin Hauptbahnhof - Lehrter Bahnhof 14:23 14:50<br>Berlin Hauptbahnhof - Lehrter Bahnhof 14:00 14:14 14:26 14:54 15:00 15:13<br>Berlin Potsdamer Platz 14:03 14:16 | | 15:03 15:16<br>Berlin Potsdamer Platz 14:04 14:17 | | 15:04 15:17<br>Berlin Südkreuz 14:08 14:23 14:32 15:00 15:08 15:23<br>Berlin Südkreuz 14:10 15:10<br>**----- End of picture text -----**<br>
## 02.10. - 12.12.2026
## **Berlin-Spandau > Berlin Südkreuz**
**==> picture [333 x 112] intentionally omitted <==**
**----- Start of picture text -----**<br>
Verkehrstage täglich täglich täglich täglich täglich<br>Berlin-Spandau<br>Berlin-Spandau<br>Berlin-Wedding Abzw (16:03) (16:20)<br>Berlin-Wedding Abzw (16:03) (16:20)<br>Berlin Hauptbahnhof - Lehrter Bahnhof 16:07 16:23<br>Berlin Hauptbahnhof - Lehrter Bahnhof 16:00 16:12 16:16 16:26<br>Berlin Potsdamer Platz 16:03 | 16:18 |<br>Berlin Potsdamer Platz 16:04 | 16:19 |<br>Berlin Südkreuz 16:08 16:17 16:24 16:32<br>Berlin Südkreuz 16:10 16:20<br>**----- End of picture text -----**<br>
## 02.10. - 12.12.2026
## **Berlin-Spandau > Berlin Südkreuz**
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**----- Start of picture text -----**<br>
Verkehrstage täglich täglich Sa+So täglich / täglich täglich täglich<br>So-Fr<br>Berlin-Spandau<br>Berlin-Spandau<br>Berlin-Wedding Abzw (17:49) (18:20)<br>Berlin-Wedding Abzw (17:49) (18:20)<br>Berlin Hauptbahnhof - Lehrter Bahnhof 17:52 18:23<br>Berlin Hauptbahnhof - Lehrter Bahnhof 17:00 17:14 17:57 18:00 18:14 18:26<br>Berlin Potsdamer Platz 17:03 17:16 | 18:03 18:16 |<br>Berlin Potsdamer Platz 17:04 17:17 | 18:04 18:17 |<br>Berlin Südkreuz 17:08 17:23 18:02 18:08 18:23 18:32<br>Berlin Südkreuz 17:10 18:10<br>**----- End of picture text -----**<br>
## 02.10. - 12.12.2026
## **Berlin-Spandau > Berlin Südkreuz**
**==> picture [441 x 112] intentionally omitted <==**
**----- Start of picture text -----**<br>
Verkehrstage täglich täglich täglich täglich So-Fr täglich täglich täglich<br>Berlin-Spandau<br>Berlin-Spandau<br>Berlin-Wedding Abzw (20:20) (20:20)<br>Berlin-Wedding Abzw (20:20) (20:20)<br>Berlin Hauptbahnhof - Lehrter Bahnhof 20:23 20:23 20:50<br>Berlin Hauptbahnhof - Lehrter Bahnhof 19:00 19:14 20:00 20:14 20:26 20:26 20:52 20:54<br>Berlin Potsdamer Platz 19:03 19:16 20:03 20:16 | | 20:55 |<br>Berlin Potsdamer Platz 19:04 19:17 20:04 20:17 | | 20:56 |<br>Berlin Südkreuz 19:08 19:23 20:08 20:22 20:33 20:34 20:59 21:00<br>Berlin Südkreuz 19:10 20:10 21:01<br>**----- End of picture text -----**<br>
## 02.10. - 12.12.2026
## **Berlin-Spandau > Berlin Südkreuz**
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**----- Start of picture text -----**<br>
Verkehrstage Fr-So täglich täglich Fr+Sa<br>Berlin-Spandau<br>Berlin-Spandau<br>Berlin-Wedding Abzw (20:59)<br>Berlin-Wedding Abzw (20:59)<br>Berlin Hauptbahnhof - Lehrter Bahnhof 21:01<br>Berlin Hauptbahnhof - Lehrter Bahnhof 21:04 21:14 22:14 23:14<br>Berlin Potsdamer Platz | 21:16 22:16 23:16<br>Berlin Potsdamer Platz | 21:17 22:17 23:17<br>Berlin Südkreuz 21:08 21:23 22:23 23:24<br>Berlin Südkreuz<br>**----- End of picture text -----**<br>
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**Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026**
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**Anlage 4.11c Messmethodik und Verfahrensschritte bei der Bewertung des Pilotverfahrens**
Die Bewertung der Auswirkungen des Pilotverfahrens auf das Betriebsbild des relevanten Streckenabschnittes erfolgt nach einer einheitlichen, sachgerechten und nachvollziehbaren Methodik. Grundlage des Messverfahrens ist die Ermittlung der betrieblichen Qualität anhand standardisierter, objektivierbarer Kenngrößen, die sowohl die zeitliche Stabilität (Pünktlichkeit) einzelner Zugfahrten als auch deren Auswirkungen auf die Betriebsabwicklung (Staueffekte) abbildet.
Mit dem Meßkonzept sollen drei Aspekte untersucht werden:
- Die gegenseitige Beeinflussung von Zügen auf der Pilotstrecke und Auswirkungen auf sie durch den Piloten
- Die Wirkung des Pilotverfahrens auf startende Züge, d.h. mit welcher Abweichung gegenüber ihrer Fahrplanlage sie aus dem relevanten Streckenabschnitt ins Netz fahren
- Die Wirkung des Pilotverfahrens auf durchfahrende Züge, d.h. wie sich die Abweichung gegenüber Ihrer Fahrplanlage bei der Fahrt über die Pilotstrecke entwickelt.
Um die Wirksamkeit des Pilotverfahrens in einen Kontext zu bringen, ist ein Vergleich mit einer wenig baubetroffenen Betriebssituation und mit einer Baumaßnahme ohne das Pilotverfahren(Stadtbahnsperrung vor einem Jahr) beabsichtigt.
Hierbei sind die Kriterien der Zugfolge in Lost Units (LU), die Beginnplanmäßigkeit und Ausbruchsplanmäßigkeit startender Züge sowie die Zu- oder Abnahme der Verspätungen eines Zuges (Delta Relativlage) auf dem Streckenabschnitt des Pilotverfahrens von Bedeutung.
LU stellen eine Auswertung nach Verspätungsfällen und nicht nach Verspätungsminuten , d.h. jede Zusatzverspätung auf einen Zuglauf zwischen zwei relevanten Messstellen stellt eine LU dar. Die Anzahl der Fälle von Zugfolgen in LU dient der Erfassung betrieblicher Störwirkungen durch Staueffekte bzw. Wechselwirkungen zwischen Zugfahrten und ihrer Ausbreitung im Betriebsablauf; sie ermöglicht eine Bewertung, in welchem Umfang Störungen (Primärverspätung) und Zulaufverspätungen (Sekundärverspätung) zu zusätzlichen Qualitätsverlusten im System führen.
Die Beginnplanmäßigkeit erfasst die Planmäßigkeit am verkehrlichen Beginn der Zugfahrt und stellt damit den Ausgangszustand der Betriebsdurchführung dar. Die Ausbruchsplanmäßigkeit startender Züge misst, inwieweit diese Züge den Engpass am relevanten Messpunkt planmäßig verlassen, und bildet damit die Stabilität des betrieblichen Ergebnisses am Ende des Produktionsabschnitts ab.
Die Delta Relativlage beschreibt die Veränderung der zeitlichen Lage einer Zugfahrt zwischen definierten Messpunkten auf dem Streckenabschnitt des Piloten und ermöglicht damit eine Beurteilung, ob sich die betriebliche Lage im Verlauf verbessert, verschlechtert oder unverändert fortschreibt.
Die ab dem 14.06.2026 erhobenen Messwerte werden mit zwei Referenzzeiträumen verglichen. Als Vergleichsmaßstab werden die Zeiträume zum einen während der Stadtbahnsperrung im Jahr 2025 vom 04.06.2025 bis 04.07.2025 und zum anderen ein vergleichsweise durch Bau wenig betroffener Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.01.2026 den ab 14.06.2026 ermittelten Werten gegenübergestellt.
In ihrer Gesamtschau erlauben die genannten Kriterien eine differenzierte Bewertung sowohl der Eingangsqualität als auch der Produktionsqualität und des Ergebnisses der Betriebsdurchführung.
Verantwortlich: V.IWF 6
Gültig ab: 11.06.2026
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## Anlage 4.2.1.10 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 **Entgelte zur Berechnung des Regelentgelts in der ersten Phase der Netzfahrplanerstellung**
Anlage 4.2.1.10a: Entgelte der DB InfraGO AG Anlage 4.2.1.10b: Entgelte der DB RegioNetz Infrastruktur GmbH
DB InfraGO AG Zentrale I.IBN
**==> picture [153 x 36] intentionally omitted <==**
## **Anlage 4.2.1.10a: Entgelte der DB InfraGO AG**
## **Entgelte Schienengüterverkehr**
|**Segment**||**Entgelt**|**Fahrplan-**|**Fahrplan-**|||**Stornierungsentgelt**|**Stornierungsentgelt**||||**Entgelt für**<br>|
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|||||**kosten**|||||||||
|||||**≥ 31 Tage**||**30- 5 Tage**||**4 Tage- 24 h**|**< 24h**|**+ 20h**|**Nichtstornierung**||
||||||||||||||
||**[EUR/Trkm]**<br>**[EUR/Trkm] [EUR/Trkm]**|||||**[EUR/Trkm]**||**[EUR/Trkm]**<br>**[EUR/Trkm] [EUR/Trkm]**|||**[EUR/Trkm]**||
|Standard|3,73<br>0,04<br>0,37|||||0,50||0,99<br>1,74<br>2,98|||4,96||
|Sehrschwer|5,36<br>0,04<br>0,42|||||0,56||1,11<br>1,95<br>3,34|||6,70||
|Gefahrgutganzzug|4,66<br>0,04<br>0,51|||||0,68||1,36<br>2,39<br>4,09|||6,82||
|Güternahverkehr|2,12<br>0,04<br>0,23|||||0,30||0,61<br>1,06<br>1,82|||3,03||
|Lokfahrt|2,12<br>0,04<br>0,23|||||0,31||0,62<br>1,08<br>1,85|||3,09||
|Standard Z-Flex|3,53<br>0,04<br>0,34|||||0,46||0,91<br>1,60<br>2,74|||4,56||
|Sehrschwer Z-Flex|5,16<br>0,04<br>0,39|||||0,52||1,03<br>1,81<br>3,10|||6,45||
|GefahrgutganzzugZ-Flex|4,46<br>0,04<br>0,48|||||0,64||1,28<br>2,25<br>3,85|||6,42||
|Güternahverkehr Z-Flex|1,92<br>0,04<br>0,20|||||0,26||0,53<br>0,92<br>1,58|||2,63||
|Standard R-Flex|3,53<br>0,04<br>0,34|||||0,46||0,91<br>1,60<br>2,74|||4,56||
|Sehr schwer R-Flex|5,16<br>0,04<br>0,39|||||0,52||1,03<br>1,81<br>3,10|||6,45||
|Gefahrgutganzzug R-Flex|4,46<br>0,04<br>0,48|||||0,64||1,28<br>2,25<br>3,85|||6,42||
|Güternahverkehr R-Flex|1,92<br>0,04<br>0,20|||||0,26||0,53<br>0,92<br>1,58|||2,63||
|Standard Express|5,93<br>0,04<br>0,70|||||0,94||1,87<br>3,28<br>5,62|||9,36||
|Gefahrgutganzzug Express|6,86<br>0,04<br>0,84|||||1,12||2,24<br>3,93<br>6,73|||11,22||
|Güternahverkehr Express|4,32<br>0,04<br>0,56|||||0,74||1,49<br>2,60<br>4,46|||7,43||
|Standard Schnell|4,33<br>0,04<br>0,46|||||0,62||1,23<br>2,16<br>3,70|||6,16||
|Gefahrgutganzzug Schnell|5,26<br>0,04<br>0,60|||||0,80||1,60<br>2,81<br>4,81|||8,02||
|Güternahverkehr Schnell|2,72<br>0,04<br>0,32|||||0,42||0,85<br>1,48<br>2,54|||4,23||
|Standard Z-Flex Express|5,73<br>0,04<br>0,67|||||0,90||1,79<br>3,14<br>5,38|||8,96||
|GefahrgutganzzugZ-Flex Express|6,66<br>0,04<br>0,81|||||1,08||2,16<br>3,79<br>6,49|||10,82||
|Güternahverkehr Z-Flex Express|4,12<br>0,04<br>0,53|||||0,70||1,41<br>2,46<br>4,22|||7,03||
|Standard Z-Flex Schnell|4,13<br>0,04<br>0,43|||||0,58||1,15<br>2,02<br>3,46|||5,76||
Anlage 4.2.1.10 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 - Entgelte zur Berechnung des Regelentgelts in der ersten Phase der Netzfahrplanerstellung Gültig ab 06.03.2025
Redaktionsstand: 06.03.2025
Seite 2 von 18
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|**Segment**||**Entgelt**|**Fahrplan-**|**Fahrplan-**|||**Stornierungsentgelt**|**Stornierungsentgelt**||||**Entgelt für**<br>|
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|||||**kosten**|||||||||
|||||**≥ 31 Tage**||**30- 5 Tage**||**4 Tage- 24 h**|**< 24h**|**+ 20h**|**Nichtstornierung**||
||||||||||||||
||**[EUR/Trkm]**<br>**[EUR/Trkm] [EUR/Trkm]**|||||**[EUR/Trkm]**||**[EUR/Trkm]**<br>**[EUR/Trkm] [EUR/Trkm]**|||**[EUR/Trkm]**||
|Gefahrgutganzzug Z-Flex Schnell|5,06<br>0,04<br>0,57|||||0,76||1,52<br>2,67<br>4,57|||7,62||
|Güternahverkehr Z-Flex Schnell|2,52<br>0,04<br>0,29|||||0,38||0,77<br>1,34<br>2,30|||3,83||
|StandardR-Flex Express|5,73<br>0,04<br>0,67|||||0,90||1,79<br>3,14<br>5,38|||8,96||
|GefahrgutganzzugR-Flex Express|6,66<br>0,04<br>0,81|||||1,08||2,16<br>3,79<br>6,49|||10,82||
|Güternahverkehr R-Flex Express|4,12<br>0,04<br>0,53|||||0,70||1,41<br>2,46<br>4,22|||7,03||
|Standard R-Flex Schnell|4,13<br>0,04<br>0,43|||||0,58||1,15<br>2,02<br>3,46|||5,76||
|GefahrgutganzzugR-FlexSchnell|5,06<br>0,04<br>0,57|||||0,76||1,52<br>2,67<br>4,57|||7,62||
|Güternahverkehr R-Flex Schnell|2,52<br>0,04<br>0,29|||||0,38||0,77<br>1,34<br>2,30|||3,83||
Anlage 4.2.1.10 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026
- Entgelte zur Berechnung des Regelentgelts in der ersten Phase der Netzfahrplanerstellung Gültig ab 06.03.2025
Redaktionsstand: 06.03.2025
Seite 3 von 18
**==> picture [153 x 36] intentionally omitted <==**
## **Entgelte Schienenpersonennahverkehr**
|**Segment**||**Entgelt**|**Fahrplan-**|**Fahrplan-**|||**Stornierungsentgelt**|**Stornierungsentgelt**||||**Entgelt für**<br>|
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|||||**kosten**|||||||||
|||||**≥ 31 Tage**||**30- 5 Tage**||<br>**4 Tage- 24 h**|**< 24h**|**+ 20h**|**Nichtstornierung**||
||||||||||||||
||**[EUR/Trkm]**<br>**[EUR/Trkm] [EUR/Trkm]**|||||**[EUR/Trkm]**||**[EUR/Trkm] [EUR/Trkm] [EUR/Trkm]**|||<br>**[EUR/Trkm]**||
|LastfahrtBaden-Württemberg|6,143<br>0,04<br>0,11|||||1,11||2,21<br>3,87<br>5,53|||8,29||
|Lastfahrt Bayern|5,952<br>0,04<br>0,11|||||1,07||2,13<br>3,73<br>5,33|||8,00||
|LastfahrtBerlin|6,866<br>0,04<br>0,12|||||1,25||2,50<br>4,37<br>6,25|||9,37||
|LastfahrtBrandenburg|6,613<br>0,04<br>0,12|||||1,20||2,40<br>4,20<br>6,00|||8,99||
|Lastfahrt Bremen|6,610<br>0,04<br>0,12|||||1,20||2,40<br>4,19<br>5,99|||8,99||
|Lastfahrt Hamburg|6,078<br>0,04<br>0,11|||||1,09||2,18<br>3,82<br>5,46|||8,19||
|LastfahrtHessen|5,920<br>0,04<br>0,11|||||1,06||2,12<br>3,71<br>5,30|||7,95||
|Lastfahrt Mecklenburg-<br>Vorpommern|6,539<br>0,04<br>0,12|||||1,18||2,37<br>4,15<br>5,92|||||
||||||||||||8,88||
||||||||||||||
|LastfahrtNiedersachsen|6,160<br>0,04<br>0,11|||||1,11||2,22<br>3,88<br>5,54|||8,31||
|Lastfahrt Nordrhein-Westfalen|5,972<br>0,04<br>0,11|||||1,07||2,14<br>3,75<br>5,35|||8,03||
|LastfahrtRheinland-Pfalz|6,125<br>0,04<br>0,11|||||1,10||2,20<br>3,86<br>5,51|||8,26||
|Lastfahrt Saarland|6,268<br>0,04<br>0,11|||||1,13||2,26<br>3,96<br>5,65|||8,48||
|Lastfahrt Sachsen|6,324<br>0,04<br>0,11|||||1,14||2,28<br>3,99<br>5,71|||8,56||
|Lastfahrt Sachsen-Anhalt|6,159<br>0,04<br>0,11|||||1,11||2,22<br>3,88<br>5,54|||8,31||
|Lastfahrt Schleswig-Holstein|6,245<br>0,04<br>0,11|||||1,13||2,25<br>3,94<br>5,63|||8,44||
|Lastfahrt Thüringen|6,232<br>0,04<br>0,11|||||1,12||2,25<br>3,93<br>5,61|||8,42||
|LeerfahrtBaden-Württemberg|3,352<br>0,04<br>0,06|||||0,55||1,11<br>1,94<br>2,77|||4,16||
|LeerfahrtBayern|3,351<br>0,04<br>0,06|||||0,55||1,11<br>1,94<br>2,77|||4,16||
|Leerfahrt Berlin|3,459<br>0,04<br>0,06|||||0,58||1,15<br>2,02<br>2,88|||4,32||
|LeerfahrtBrandenburg|3,647<br>0,04<br>0,06|||||0,61||1,23<br>2,15<br>3,07|||4,60||
|LeerfahrtBremen|3,596<br>0,04<br>0,06|||||0,60||1,21<br>2,11<br>3,02|||4,53||
|LeerfahrtHamburg|3,311<br>0,04<br>0,05|||||0,55||1,09<br>1,91<br>2,73|||4,10||
|LeerfahrtHessen|3,392<br>0,04<br>0,06|||||0,56||1,13<br>1,97<br>2,81|||4,22||
|Leerfahrt Mecklenburg-|3,504<br>0,04<br>0,06|||||0,59||1,17<br>2,05<br>2,93|||4,39||
Anlage 4.2.1.10 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 - Entgelte zur Berechnung des Regelentgelts in der ersten Phase der Netzfahrplanerstellung - Gültig ab 06.03.2025
Redaktionsstand: 06.03.2025
Seite 4 von 18
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|**Segment**||**Entgelt**|**Fahrplan-**|**Fahrplan-**|||**Stornierungsentgelt**|**Stornierungsentgelt**||||**Entgelt für**<br>|
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|||||**kosten**|||||||||
|||||**≥ 31 Tage**||**30- 5 Tage**||<br>**4 Tage- 24 h**|**< 24h**|**+ 20h**|**Nichtstornierung**||
||||||||||||||
||**[EUR/Trkm]**<br>**[EUR/Trkm] [EUR/Trkm]**|||||**[EUR/Trkm]**||**[EUR/Trkm] [EUR/Trkm] [EUR/Trkm]**|||<br>**[EUR/Trkm]**||
|Vorpommern|||||||||||||
|LeerfahrtNiedersachsen|3,655<br>0,04<br>0,06|||||0,62||1,23<br>2,15<br>3,08|||4,62||
|LeerfahrtNordrhein-Westfalen|3,359<br>0,04<br>0,06|||||0,56||1,11<br>1,95<br>2,78|||4,17||
|LeerfahrtRheinland-Pfalz|3,330<br>0,04<br>0,06|||||0,55||1,10<br>1,93<br>2,75|||4,13||
|Leerfahrt Saarland|2,843<br>0,04<br>0,05|||||0,45||0,91<br>1,59<br>2,27|||3,40||
|Leerfahrt Sachsen|3,379<br>0,04<br>0,06|||||0,56||1,12<br>1,96<br>2,80|||4,20||
|Leerfahrt Sachsen-Anhalt|3,443<br>0,04<br>0,06|||||0,57||1,15<br>2,01<br>2,87|||4,30||
|Leerfahrt Schleswig-Holstein|3,403<br>0,04<br>0,06|||||0,57||1,13<br>1,98<br>2,83|||4,24||
|Leerfahrt Thüringen|3,449<br>0,04<br>0,06|||||0,57||1,15<br>2,01<br>2,87|||4,31||
Anlage 4.2.1.10 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 - Entgelte zur Berechnung des Regelentgelts in der ersten Phase der Netzfahrplanerstellung - Gültig ab 06.03.2025
Redaktionsstand: 06.03.2025
Seite 5 von 18
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## **Entgelte Schienenpersonenfernverkehr**
|**Segment**||**Entgelt**|**Fahrplan-**|**Fahrplan-**|||**Stornierungsentgelt**|**Stornierungsentgelt**||||**Entgelt für**<br>|
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|||||**kosten**|||||||||
|||||**≥ 31 Tage**||**30- 5 Tage**||**4 Tage- 24 h**|**< 24h**|**+ 20h**|**Nichtstornierung**||
||||||||||||||
||**[EUR/Trkm]**<br>**[EUR/Trkm] [EUR/Trkm]**|||||**[EUR/Trkm]**||**[EUR/Trkm]**<br>**[EUR/Trkm] [EUR/Trkm]**|||<br>**[EUR/Trkm]**||
|Basic|6,32<br>0,03<br>0,11|||||1,08||2,16<br>3,77<br>5,39|||8,08||
|Basic Express|8,52<br>0,03<br>0,15|||||1,52||3,04<br>5,31<br>7,59|||11,38||
|Nacht|3,28<br>0,03<br>0,05|||||0,47||0,94<br>1,65<br>2,35|||3,53||
|NachtExpress|5,48<br>0,03<br>0,09|||||0,91||1,82<br>3,19<br>4,55|||6,83||
|Charter/Nostalgie|3,38<br>0,04<br>0,06|||||0,55||1,11<br>1,94<br>2,77|||4,15||
|Punkt-zu-Punkt|4,73<br>0,03<br>0,08|||||0,76||1,52<br>2,66<br>3,80|||5,71||
|Leer-/Lokfahrt|3,28<br>0,03<br>0,05|||||0,47||0,94<br>1,65<br>2,35|||3,53||
|Leer-/LokfahrtExpress|5,48<br>0,03<br>0,09|||||0,91||1,82<br>3,19<br>4,55|||6,83||
|Metro Tag Min (bis inkl. 100 km/h)|7,18<br>0,03<br>0,12|||||1,25||2,50<br>4,37<br>6,25|||9,37||
|MetroTagMittel(101 km/h)|7,34<br>0,03<br>0,13|||||1,28||2,57<br>4,49<br>6,41|||9,62||
|MetroTagMittel(102 km/h)|7,51<br>0,03<br>0,13|||||1,32||2,63<br>4,61<br>6,58|||9,87||
|MetroTagMittel(103km/h)|7,67<br>0,03<br>0,13|||||1,35||2,70<br>4,72<br>6,74|||10,12||
|MetroTagMittel(104 km/h)|7,84<br>0,03<br>0,14|||||1,38||2,76<br>4,84<br>6,91|||10,36||
|MetroTagMittel(105km/h)|8,00<br>0,03<br>0,14|||||1,41||2,83<br>4,95<br>7,07|||10,61||
|MetroTagMittel(106km/h)|8,17<br>0,03<br>0,14|||||1,45||2,90<br>5,07<br>7,24|||10,86||
|MetroTagMittel(107km/h)|8,33<br>0,03<br>0,15|||||1,48||2,96<br>5,18<br>7,40|||11,11||
|MetroTagMittel(108km/h)|8,50<br>0,03<br>0,15|||||1,51||3,03<br>5,30<br>7,57|||11,35||
|MetroTagMittel(109km/h)|8,66<br>0,03<br>0,15|||||1,55||3,09<br>5,41<br>7,73|||11,60||
|MetroTagMittel(110km/h)|8,82<br>0,03<br>0,16|||||1,58||3,16<br>5,53<br>7,90|||11,85||
|MetroTagMittel(111 km/h)|8,99<br>0,03<br>0,16|||||1,61||3,23<br>5,64<br>8,06|||12,09||
|Metro Tag Mittel (112 km/h)|9,15<br>0,03<br>0,16|||||1,65||3,29<br>5,76<br>8,23|||12,34||
|Metro Tag Mittel (113 km/h)|9,32<br>0,03<br>0,17|||||1,68||3,36<br>5,87<br>8,39|||12,59||
|MetroTagMittel(114 km/h)|9,48<br>0,03<br>0,17|||||1,71||3,42<br>5,99<br>8,56|||12,84||
|Metro Tag Mittel (115 km/h)|9,65<br>0,03<br>0,17|||||1,74||3,49<br>6,11<br>8,72|||13,08||
|Metro Tag Mittel (116 km/h)|9,81<br>0,03<br>0,18|||||1,78||3,56<br>6,22<br>8,89|||13,33||
Anlage 4.2.1.10 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 - Entgelte zur Berechnung des Regelentgelts in der ersten Phase der Netzfahrplanerstellung - Gültig ab 06.03.2025
Redaktionsstand: 06.03.2025
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|**Segment**||**Entgelt**|**Fahrplan-**|**Fahrplan-**|||**Stornierungsentgelt**|**Stornierungsentgelt**||||**Entgelt für**<br>|
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|||||**kosten**|||||||||
|||||**≥ 31 Tage**||**30- 5 Tage**||**4 Tage- 24 h**|**< 24h**|**+ 20h**|**Nichtstornierung**||
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||**[EUR/Trkm]**<br>**[EUR/Trkm] [EUR/Trkm]**|||||**[EUR/Trkm]**||**[EUR/Trkm]**<br>**[EUR/Trkm] [EUR/Trkm]**|||<br>**[EUR/Trkm]**||
|Metro Tag Mittel (117 km/h)|9,98<br>0,03<br>0,18|||||1,81||3,62<br>6,34<br>9,05|||13,58||
|Metro Tag Mittel (118 km/h)|10,14<br>0,03<br>0,18|||||1,84||3,69<br>6,45<br>9,22|||13,83||
|MetroTagMittel(119km/h)|10,31<br>0,03<br>0,19|||||1,88||3,75<br>6,57<br>9,38|||14,07||
|MetroTagMittel(120km/h)|10,47<br>0,03<br>0,19|||||1,91||3,82<br>6,68<br>9,55|||14,32||
|MetroTagMittel(121 km/h)|10,64<br>0,03<br>0,19|||||1,94||3,88<br>6,80<br>9,71|||14,57||
|Metro Tag Mittel (122 km/h)|10,80<br>0,03<br>0,20|||||1,98||3,95<br>6,91<br>9,88|||14,82||
|MetroTagMittel(123km/h)|10,97<br>0,03<br>0,20|||||2,01||4,02<br>7,03<br>10,04|||15,06||
|Metro Tag Mittel (124 km/h)|11,13<br>0,03<br>0,20|||||2,04||4,08<br>7,14<br>10,21|||15,31||
|Metro Tag Mittel (125 km/h)|11,30<br>0,03<br>0,21|||||2,07||4,15<br>7,26<br>10,37|||15,56||
|MetroTagMittel(126km/h)|11,46<br>0,03<br>0,21|||||2,11||4,21<br>7,38<br>10,54|||15,81||
|Metro Tag Mittel (127 km/h)|11,63<br>0,03<br>0,21|||||2,14||4,28<br>7,49<br>10,70|||16,05||
|Metro Tag Mittel (128 km/h)|11,79<br>0,03<br>0,22|||||2,17||4,35<br>7,61<br>10,87|||16,30||
|MetroTagMittel(129km/h)|11,96<br>0,03<br>0,22|||||2,21||4,41<br>7,72<br>11,03|||16,55||
|Metro Tag Mittel (130 km/h)|12,12<br>0,03<br>0,22|||||2,24||4,48<br>7,84<br>11,20|||16,79||
|MetroTagMittel(131 km/h)|12,29<br>0,03<br>0,23|||||2,27||4,54<br>7,95<br>11,36|||17,04||
|MetroTagMittel(132 km/h)|12,45<br>0,03<br>0,23|||||2,31||4,61<br>8,07<br>11,53|||17,29||
|Metro Tag Mittel (133 km/h)|12,62<br>0,03<br>0,23|||||2,34||4,68<br>8,18<br>11,69|||17,54||
|Metro Tag Mittel (134 km/h)|12,78<br>0,03<br>0,24|||||2,37||4,74<br>8,30<br>11,86|||17,78||
|MetroTagMittel(135km/h)|12,95<br>0,03<br>0,24|||||2,40||4,81<br>8,41<br>12,02|||18,03||
|Metro Tag Mittel (136 km/h)|13,11<br>0,03<br>0,24|||||2,44||4,87<br>8,53<br>12,19|||18,28||
|Metro Tag Mittel (137 km/h)|13,28<br>0,03<br>0,25|||||2,47||4,94<br>8,65<br>12,35|||18,53||
|MetroTagMittel(138km/h)|13,44<br>0,03<br>0,25|||||2,50||5,01<br>8,76<br>12,52|||18,77||
|MetroTagMittel(139km/h)|13,61<br>0,03<br>0,25|||||2,54||5,07<br>8,88<br>12,68|||19,02||
|MetroTagMittel(140km/h)|13,77<br>0,03<br>0,26|||||2,57||5,14<br>8,99<br>12,85|||19,27||
|Metro Tag Mittel (141 km/h)|13,94<br>0,03<br>0,26|||||2,60||5,20<br>9,11<br>13,01|||19,52||
|Metro Tag Mittel (142 km/h)|14,10<br>0,03<br>0,26|||||2,64||5,27<br>9,22<br>13,18|||19,76||
|MetroTagMittel(143km/h)|14,27<br>0,03<br>0,27|||||2,67||5,34<br>9,34<br>13,34|||20,01||
|MetroTagMittel(144 km/h)|14,43<br>0,03<br>0,27|||||2,70||5,40<br>9,45<br>13,51|||20,26||
Anlage 4.2.1.10 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 - Entgelte zur Berechnung des Regelentgelts in der ersten Phase der Netzfahrplanerstellung - Gültig ab 06.03.2025
Redaktionsstand: 06.03.2025
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|**Segment**||**Entgelt**|**Fahrplan-**|**Fahrplan-**|||**Stornierungsentgelt**|**Stornierungsentgelt**||||**Entgelt für**<br>|
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|||||**kosten**|||||||||
|||||**≥ 31 Tage**||**30- 5 Tage**||**4 Tage- 24 h**|**< 24h**|**+ 20h**|**Nichtstornierung**||
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||**[EUR/Trkm]**<br>**[EUR/Trkm] [EUR/Trkm]**|||||**[EUR/Trkm]**||**[EUR/Trkm]**<br>**[EUR/Trkm] [EUR/Trkm]**|||<br>**[EUR/Trkm]**||
|Metro Tag Mittel (145 km/h)|14,60<br>0,03<br>0,27|||||2,73||5,47<br>9,57<br>13,67|||20,51||
|Metro Tag Mittel (146 km/h)|14,76<br>0,03<br>0,28|||||2,77||5,53<br>9,68<br>13,83|||20,75||
|MetroTagMittel(147km/h)|14,93<br>0,03<br>0,28|||||2,80||5,60<br>9,80<br>14,00|||21,00||
|MetroTagMittel(148km/h)|15,09<br>0,03<br>0,28|||||2,83||5,67<br>9,92<br>14,16|||21,25||
|MetroTagMittel(149km/h)|15,26<br>0,03<br>0,29|||||2,87||5,73<br>10,03<br>14,33|||21,49||
|Metro Tag Mittel (150 km/h)|15,42<br>0,03<br>0,29|||||2,90||5,80<br>10,15<br>14,49|||21,74||
|MetroTagMittel(151 km/h)|15,59<br>0,03<br>0,29|||||2,93||5,86<br>10,26<br>14,66|||21,99||
|Metro Tag Mittel (152 km/h)|15,75<br>0,03<br>0,30|||||2,96||5,93<br>10,38<br>14,82|||22,24||
|Metro Tag Mittel (153 km/h)|15,92<br>0,03<br>0,30|||||3,00||6,00<br>10,49<br>14,99|||22,48||
|MetroTagMittel(154 km/h)|16,08<br>0,03<br>0,30|||||3,03||6,06<br>10,61<br>15,15|||22,73||
|Metro Tag Mittel (155 km/h)|16,25<br>0,03<br>0,31|||||3,06||6,13<br>10,72<br>15,32|||22,98||
|Metro Tag Mittel (156 km/h)|16,41<br>0,03<br>0,31|||||3,10||6,19<br>10,84<br>15,48|||23,23||
|MetroTagMittel(157km/h)|16,58<br>0,03<br>0,31|||||3,13||6,26<br>10,95<br>15,65|||23,47||
|Metro Tag Mittel (158 km/h)|16,74<br>0,03<br>0,32|||||3,16||6,33<br>11,07<br>15,81|||23,72||
|MetroTagMittel(159km/h)|16,91<br>0,03<br>0,32|||||3,20||6,39<br>11,19<br>15,98|||23,97||
|MetroTagMax(ab160km/h)|17,07<br>0,03<br>0,32|||||3,23||6,46<br>11,30<br>16,14|||24,22||
|Metro Tag Min Express (bis 100 km/h)|9,38<br>0,03<br>0,17|||||1,69||3,38<br>5,91<br>8,45|||12,67||
|Metro Tag Mittel Express (101 km/h)|9,54<br>0,03<br>0,17|||||1,72||3,45<br>6,03<br>8,61|||12,92||
|MetroTagMittel Express (102 km/h)|9,71<br>0,03<br>0,18|||||1,76||3,51<br>6,15<br>8,78|||13,17||
|Metro Tag Mittel Express (103 km/h)|9,87<br>0,03<br>0,18|||||1,79||3,58<br>6,26<br>8,94|||13,42||
|Metro Tag Mittel Express (104 km/h)|10,04<br>0,03<br>0,18|||||1,82||3,64<br>6,38<br>9,11|||13,66||
|MetroTagMittel Express (105km/h)|10,20<br>0,03<br>0,19|||||1,85||3,71<br>6,49<br>9,27|||13,91||
|MetroTagMittel Express (106km/h)|10,37<br>0,03<br>0,19|||||1,89||3,78<br>6,61<br>9,44|||14,16||
|MetroTagMittel Express (107km/h)|10,53<br>0,03<br>0,19|||||1,92||3,84<br>6,72<br>9,60|||14,41||
|Metro Tag Mittel Express (108 km/h)|10,70<br>0,03<br>0,20|||||1,95||3,91<br>6,84<br>9,77|||14,65||
|Metro Tag Mittel Express (109 km/h)|10,86<br>0,03<br>0,20|||||1,99||3,97<br>6,95<br>9,93|||14,90||
|MetroTagMittel Express (110km/h)|11,02<br>0,03<br>0,20|||||2,02||4,04<br>7,07<br>10,10|||15,15||
|MetroTagMittel Express (111 km/h)|11,19<br>0,03<br>0,21|||||2,05||4,11<br>7,18<br>10,26|||15,39||
Anlage 4.2.1.10 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 - Entgelte zur Berechnung des Regelentgelts in der ersten Phase der Netzfahrplanerstellung - Gültig ab 06.03.2025
Redaktionsstand: 06.03.2025
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|**Segment**||**Entgelt**|**Fahrplan-**|**Fahrplan-**|||**Stornierungsentgelt**|**Stornierungsentgelt**||||**Entgelt für**<br>|
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|||||**kosten**|||||||||
|||||**≥ 31 Tage**||**30- 5 Tage**||**4 Tage- 24 h**|**< 24h**|**+ 20h**|**Nichtstornierung**||
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||**[EUR/Trkm]**<br>**[EUR/Trkm] [EUR/Trkm]**|||||**[EUR/Trkm]**||**[EUR/Trkm]**<br>**[EUR/Trkm] [EUR/Trkm]**|||<br>**[EUR/Trkm]**||
|Metro Tag Mittel Express (112 km/h)|11,35<br>0,03<br>0,21|||||2,09||4,17<br>7,30<br>10,43|||15,64||
|Metro Tag Mittel Express (113 km/h)|11,52<br>0,03<br>0,21|||||2,12||4,24<br>7,41<br>10,59|||15,89||
|MetroTagMittel Express (114 km/h)|11,68<br>0,03<br>0,22|||||2,15||4,30<br>7,53<br>10,76|||16,14||
|MetroTagMittel Express (115km/h)|11,85<br>0,03<br>0,22|||||2,18||4,37<br>7,65<br>10,92|||16,38||
|MetroTagMittel Express (116km/h)|12,01<br>0,03<br>0,22|||||2,22||4,44<br>7,76<br>11,09|||16,63||
|Metro Tag Mittel Express (117 km/h)|12,18<br>0,03<br>0,23|||||2,25||4,50<br>7,88<br>11,25|||16,88||
|MetroTagMittel Express (118km/h)|12,34<br>0,03<br>0,23|||||2,28||4,57<br>7,99<br>11,42|||17,13||
|Metro Tag Mittel Express (119 km/h)|12,51<br>0,03<br>0,23|||||2,32||4,63<br>8,11<br>11,58|||17,37||
|Metro Tag Mittel Express (120 km/h)|12,67<br>0,03<br>0,23|||||2,35||4,70<br>8,22<br>11,75|||17,62||
|MetroTagMittel Express (121 km/h)|12,84<br>0,03<br>0,24|||||2,38||4,76<br>8,34<br>11,91|||17,87||
|Metro Tag Mittel Express (122 km/h)|13,00<br>0,03<br>0,24|||||2,42||4,83<br>8,45<br>12,08|||18,12||
|Metro Tag Mittel Express (123 km/h)|13,17<br>0,03<br>0,24|||||2,45||4,90<br>8,57<br>12,24|||18,36||
|MetroTagMittel Express (124 km/h)|13,33<br>0,03<br>0,25|||||2,48||4,96<br>8,68<br>12,41|||18,61||
|Metro Tag Mittel Express (125 km/h)|13,50<br>0,03<br>0,25|||||2,51||5,03<br>8,80<br>12,57|||18,86||
|MetroTagMittel Express (126km/h)|13,66<br>0,03<br>0,25|||||2,55||5,09<br>8,92<br>12,74|||19,11||
|MetroTagMittel Express (127km/h)|13,83<br>0,03<br>0,26|||||2,58||5,16<br>9,03<br>12,90|||19,35||
|Metro Tag Mittel Express (128 km/h)|13,99<br>0,03<br>0,26|||||2,61||5,23<br>9,15<br>13,07|||19,60||
|Metro Tag Mittel Express (129 km/h)|14,16<br>0,03<br>0,26|||||2,65||5,29<br>9,26<br>13,23|||19,85||
|MetroTagMittel Express (130km/h)|14,32<br>0,03<br>0,27|||||2,68||5,36<br>9,38<br>13,40|||20,09||
|Metro Tag Mittel Express (131 km/h)|14,49<br>0,03<br>0,27|||||2,71||5,42<br>9,49<br>13,56|||20,34||
|Metro Tag Mittel Express (132 km/h)|14,65<br>0,03<br>0,27|||||2,75||5,49<br>9,61<br>13,73|||20,59||
|MetroTagMittel Express (133km/h)|14,82<br>0,03<br>0,28|||||2,78||5,56<br>9,72<br>13,89|||20,84||
|MetroTagMittel Express (134 km/h)|14,98<br>0,03<br>0,28|||||2,81||5,62<br>9,84<br>14,06|||21,08||
|MetroTagMittel Express (135km/h)|15,15<br>0,03<br>0,28|||||2,84||5,69<br>9,95<br>14,22|||21,33||
|Metro Tag Mittel Express (136 km/h)|15,31<br>0,03<br>0,29|||||2,88||5,75<br>10,07<br>14,39|||21,58||
|Metro Tag Mittel Express (137 km/h)|15,48<br>0,03<br>0,29|||||2,91||5,82<br>10,19<br>14,55|||21,83||
|MetroTagMittel Express (138km/h)|15,64<br>0,03<br>0,29|||||2,94||5,89<br>10,30<br>14,72|||22,07||
|MetroTagMittel Express (139km/h)|15,81<br>0,03<br>0,30|||||2,98||5,95<br>10,42<br>14,88|||22,32||
Anlage 4.2.1.10 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 - Entgelte zur Berechnung des Regelentgelts in der ersten Phase der Netzfahrplanerstellung - Gültig ab 06.03.2025
Redaktionsstand: 06.03.2025
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|**Segment**||**Entgelt**|**Fahrplan-**|**Fahrplan-**|||**Stornierungsentgelt**|**Stornierungsentgelt**||||**Entgelt für**<br>|
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|||||**kosten**|||||||||
|||||**≥ 31 Tage**||**30- 5 Tage**||**4 Tage- 24 h**|**< 24h**|**+ 20h**|**Nichtstornierung**||
||||||||||||||
||**[EUR/Trkm]**<br>**[EUR/Trkm] [EUR/Trkm]**|||||**[EUR/Trkm]**||**[EUR/Trkm]**<br>**[EUR/Trkm] [EUR/Trkm]**|||<br>**[EUR/Trkm]**||
|Metro Tag Mittel Express (140 km/h)|15,97<br>0,03<br>0,30|||||3,01||6,02<br>10,53<br>15,05|||22,57||
|Metro Tag Mittel Express (141 km/h)|16,14<br>0,03<br>0,30|||||3,04||6,08<br>10,65<br>15,21|||22,82||
|MetroTagMittel Express (142 km/h)|16,30<br>0,03<br>0,31|||||3,08||6,15<br>10,76<br>15,38|||23,06||
|MetroTagMittel Express (143km/h)|16,47<br>0,03<br>0,31|||||3,11||6,22<br>10,88<br>15,54|||23,31||
|MetroTagMittel Express (144 km/h)|16,63<br>0,03<br>0,31|||||3,14||6,28<br>10,99<br>15,71|||23,56||
|Metro Tag Mittel Express (145 km/h)|16,80<br>0,03<br>0,32|||||3,17||6,35<br>11,11<br>15,87|||23,81||
|MetroTagMittel Express (146km/h)|16,96<br>0,03<br>0,32|||||3,21||6,41<br>11,22<br>16,03|||24,05||
|Metro Tag Mittel Express (147 km/h)|17,13<br>0,03<br>0,32|||||3,24||6,48<br>11,34<br>16,20|||24,30||
|Metro Tag Mittel Express (148 km/h)|17,29<br>0,03<br>0,33|||||3,27||6,55<br>11,46<br>16,36|||24,55||
|MetroTagMittel Express (149km/h)|17,46<br>0,03<br>0,33|||||3,31||6,61<br>11,57<br>16,53|||24,79||
|Metro Tag Mittel Express (150 km/h)|17,62<br>0,03<br>0,33|||||3,34||6,68<br>11,69<br>16,69|||25,04||
|Metro Tag Mittel Express (151 km/h)|17,79<br>0,03<br>0,34|||||3,37||6,74<br>11,80<br>16,86|||25,29||
|MetroTagMittel Express (152 km/h)|17,95<br>0,03<br>0,34|||||3,40||6,81<br>11,92<br>17,02|||25,54||
|Metro Tag Mittel Express (153 km/h)|18,12<br>0,03<br>0,34|||||3,44||6,88<br>12,03<br>17,19|||25,78||
|MetroTagMittel Express (154 km/h)|18,28<br>0,03<br>0,35|||||3,47||6,94<br>12,15<br>17,35|||26,03||
|MetroTagMittel Express (155km/h)|18,45<br>0,03<br>0,35|||||3,50||7,01<br>12,26<br>17,52|||26,28||
|Metro Tag Mittel Express (156 km/h)|18,61<br>0,03<br>0,35|||||3,54||7,07<br>12,38<br>17,68|||26,53||
|Metro Tag Mittel Express (157 km/h)|18,78<br>0,03<br>0,36|||||3,57||7,14<br>12,49<br>17,85|||26,77||
|MetroTagMittel Express (158km/h)|18,94<br>0,03<br>0,36|||||3,60||7,21<br>12,61<br>18,01|||27,02||
|Metro Tag Mittel Express (159 km/h)|19,11<br>0,03<br>0,36|||||3,64||7,27<br>12,73<br>18,18|||27,27||
|Metro Tag Max Express (ab 160 km/h)|19,27<br>0,03<br>0,37|||||3,67||7,34<br>12,84<br>18,34|||27,52||
Anlage 4.2.1.10 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 - Entgelte zur Berechnung des Regelentgelts in der ersten Phase der Netzfahrplanerstellung - Gültig ab 06.03.2025
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## **Anlage 4.2.1.10b: Entgelte der DB RegioNetz Infrastruktur GmbH**
## **Entgelte Schienengüterverkehr**
|**Segment**||**Entgelt**|**Fahrplan-**|**Fahrplan-**|||**Stornierungsentgelt**|**Stornierungsentgelt**|**Stornierungsentgelt**|||**Entgelt für**|
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|||||**kosten**|||||||<br>**Nichtstornierung**||
|||||**≥ 31 Tage**||**30- 5 Tage**||<br>**4 Tage- 24 h**|**< 24h**|**+ 20h**|||
||||||||||||||
||**[EUR/Trkm]**<br>**[EUR/Trkm] [EUR/Trkm]**|||||**[EUR/Trkm]**||**[EUR/Trkm] [EUR/Trkm] [EUR/Trkm]**|||**[EUR/Trkm]**||
|Standard|3,73<br>0,04<br>0,37|||||0,50||0,99<br>1,74<br>2,98|||4,96||
|Sehrschwer|5,36<br>0,04<br>0,42|||||0,56||1,11<br>1,95<br>3,34|||6,70||
|Gefahrgutganzzug|4,66<br>0,04<br>0,51|||||0,68||1,36<br>2,39<br>4,09|||6,82||
|Güternahverkehr|2,12<br>0,04<br>0,23|||||0,30||0,61<br>1,06<br>1,82|||3,03||
|Lokfahrt|2,12<br>0,04<br>0,23|||||0,31||0,62<br>1,08<br>1,85|||3,09||
|Standard Z-Flex|3,53<br>0,04<br>0,34|||||0,46||0,91<br>1,60<br>2,74|||4,56||
|Sehrschwer Z-Flex|5,16<br>0,04<br>0,39|||||0,52||1,03<br>1,81<br>3,10|||6,45||
|GefahrgutganzzugZ-Flex|4,46<br>0,04<br>0,48|||||0,64||1,28<br>2,25<br>3,85|||6,42||
|Güternahverkehr Z-Flex|1,92<br>0,04<br>0,20|||||0,26||0,53<br>0,92<br>1,58|||2,63||
|Standard R-Flex|3,53<br>0,04<br>0,34|||||0,46||0,91<br>1,60<br>2,74|||4,56||
|Sehr schwer R-Flex|5,16<br>0,04<br>0,39|||||0,52||1,03<br>1,81<br>3,10|||6,45||
|Gefahrgutganzzug R-Flex|4,46<br>0,04<br>0,48|||||0,64||1,28<br>2,25<br>3,85|||6,42||
|Güternahverkehr R-Flex|1,92<br>0,04<br>0,20|||||0,26||0,53<br>0,92<br>1,58|||2,63||
|Standard Express|5,93<br>0,04<br>0,70|||||0,94||1,87<br>3,28<br>5,62|||9,36||
|Gefahrgutganzzug Express|6,86<br>0,04<br>0,84|||||1,12||2,24<br>3,93<br>6,73|||11,22||
|Güternahverkehr Express|4,32<br>0,04<br>0,56|||||0,74||1,49<br>2,60<br>4,46|||7,43||
|Standard Schnell|4,33<br>0,04<br>0,46|||||0,62||1,23<br>2,16<br>3,70|||6,16||
|Gefahrgutganzzug Schnell|5,26<br>0,04<br>0,60|||||0,80||1,60<br>2,81<br>4,81|||8,02||
|Güternahverkehr Schnell|2,72<br>0,04<br>0,32|||||0,42||0,85<br>1,48<br>2,54|||4,23||
|Standard Z-Flex Express|5,73<br>0,04<br>0,67|||||0,90||1,79<br>3,14<br>5,38|||8,96||
|GefahrgutganzzugZ-Flex Express|6,66<br>0,04<br>0,81|||||1,08||2,16<br>3,79<br>6,49|||10,82||
|Güternahverkehr Z-Flex Express|4,12<br>0,04<br>0,53|||||0,70||1,41<br>2,46<br>4,22|||7,03||
|Standard Z-Flex Schnell|4,13<br>0,04<br>0,43|||||0,58||1,15<br>2,02<br>3,46|||5,76||
Anlage 4.2.1.10 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 - Entgelte zur Berechnung des Regelentgelts in der ersten Phase der Netzfahrplanerstellung - Gültig ab 06.03.2025
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|**Segment**||**Entgelt**|**Fahrplan-**|**Fahrplan-**|||**Stornierungsentgelt**|**Stornierungsentgelt**|**Stornierungsentgelt**|||**Entgelt für**|
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|||||**kosten**|||||||<br>**Nichtstornierung**||
|||||**≥ 31 Tage**||**30- 5 Tage**||<br>**4 Tage- 24 h**|**< 24h**|**+ 20h**|||
||||||||||||||
||**[EUR/Trkm]**<br>**[EUR/Trkm] [EUR/Trkm]**|||||**[EUR/Trkm]**||**[EUR/Trkm] [EUR/Trkm] [EUR/Trkm]**|||**[EUR/Trkm]**||
|Gefahrgutganzzug Z-Flex Schnell|5,06<br>0,04<br>0,57|||||0,76||1,52<br>2,67<br>4,57|||7,62||
|Güternahverkehr Z-Flex Schnell|2,52<br>0,04<br>0,29|||||0,38||0,77<br>1,34<br>2,30|||3,83||
|StandardR-Flex Express|5,73<br>0,04<br>0,67|||||0,90||1,79<br>3,14<br>5,38|||8,96||
|GefahrgutganzzugR-Flex Express|6,66<br>0,04<br>0,81|||||1,08||2,16<br>3,79<br>6,49|||10,82||
|Güternahverkehr R-Flex Express|4,12<br>0,04<br>0,53|||||0,70||1,41<br>2,46<br>4,22|||7,03||
|Standard R-Flex Schnell|4,13<br>0,04<br>0,43|||||0,58||1,15<br>2,02<br>3,46|||5,76||
|GefahrgutganzzugR-FlexSchnell|5,06<br>0,04<br>0,57|||||0,76||1,52<br>2,67<br>4,57|||7,62||
|Güternahverkehr R-Flex Schnell|2,52<br>0,04<br>0,29|||||0,38||0,77<br>1,34<br>2,30|||3,83||
Anlage 4.2.1.10 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 - Entgelte zur Berechnung des Regelentgelts in der ersten Phase der Netzfahrplanerstellung - Gültig ab 06.03.2025
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## **Entgelte Schienenpersonennahverkehr**
|**Segment**||**Entgelt**|**Fahrplan-**|**Fahrplan-**|||**Stornierungsentgelt**|**Stornierungsentgelt**||||**Entgelt für**|
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|||||**kosten**|||||||<br>**Nichtstornierung**||
|||||**≥ 31 Tage**||**30- 5 Tage**||**4 Tage- 24 h**|**< 24h**|**+ 20h**|||
||||||||||||||
||**[EUR/Trkm]**<br>**[EUR/Trkm] [EUR/Trkm]**|||||**[EUR/Trkm]**||**[EUR/Trkm]**<br>**[EUR/Trkm] [EUR/Trkm]**|||**[EUR/Trkm]**||
|LastfahrtBaden-Württemberg|5,956<br>0,04<br>0,11|||||1,07||2,14<br>3,74<br>5,34|||8,01||
|Lastfahrt Bayern|5,820<br>0,04<br>0,10|||||1,04||2,08<br>3,64<br>5,20|||7,80||
|LastfahrtHessen|5,687<br>0,04<br>0,10|||||1,01||2,03<br>3,55<br>5,07|||7,60||
|LastfahrtNordrhein-Westfalen|5,797<br>0,04<br>0,10|||||1,04||2,07<br>3,63<br>5,18|||7,77||
|Lastfahrt Sachsen|6,125<br>0,04<br>0,11|||||1,10||2,20<br>3,86<br>5,51|||8,26||
|Lastfahrt Thüringen|6,088<br>0,04<br>0,11|||||1,09||2,19<br>3,83<br>5,47|||8,21||
|LeerfahrtBaden-Württemberg|3,352<br>0,04<br>0,06|||||0,55||1,11<br>1,94<br>2,77|||4,16||
|LeerfahrtBayern|3,351<br>0,04<br>0,06|||||0,55||1,11<br>1,94<br>2,77|||4,16||
|Leerfahrt Hessen|3,392<br>0,04<br>0,06|||||0,56||1,13<br>1,97<br>2,81|||4,22||
|LeerfahrtNordrhein-Westfalen|3,359<br>0,04<br>0,06|||||0,56||1,11<br>1,95<br>2,78|||4,17||
|Leerfahrt Sachsen|3,379<br>0,04<br>0,06|||||0,56||1,12<br>1,96<br>2,80|||4,20||
|Leerfahrt Thüringen|3,449<br>0,04<br>0,06|||||0,57||1,15<br>2,01<br>2,87|||4,31||
Anlage 4.2.1.10 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 - Entgelte zur Berechnung des Regelentgelts in der ersten Phase der Netzfahrplanerstellung - Gültig ab 06.03.2025
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## **Entgelte Schienenpersonenfernverkehr**
|**Segment**||**Entgelt**|**Fahrplan-**|**Fahrplan-**|||**Stornierungsentgelt**|**Stornierungsentgelt**||||**Entgelt für**|
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|||||**kosten**|||||||<br>**Nichtstornierung**||
|||||**≥ 31 Tage**||**30- 5 Tage**||**4 Tage- 24 h**|**< 24h**|**+ 20h**|||
||||||||||||||
||**[EUR/Trkm]**<br>**[EUR/Trkm] [EUR/Trkm]**|||||**[EUR/Trkm]**||**[EUR/Trkm] [EUR/Trkm] [EUR/Trkm]**|||<br>**[EUR/Trkm]**||
|Basic|6,32<br>0,03<br>0,11|||||1,08||2,16<br>3,77<br>5,39|||8,08||
|Basic Express|8,52<br>0,03<br>0,15|||||1,52||3,04<br>5,31<br>7,59|||11,38||
|Nacht|3,28<br>0,03<br>0,05|||||0,47||0,94<br>1,65<br>2,35|||3,53||
|NachtExpress|5,48<br>0,03<br>0,09|||||0,91||1,82<br>3,19<br>4,55|||6,83||
|Charter/Nostalgie|3,38<br>0,04<br>0,06|||||0,55||1,11<br>1,94<br>2,77|||4,15||
|Punkt-zu-Punkt|4,73<br>0,03<br>0,08|||||0,76||1,52<br>2,66<br>3,80|||5,71||
|Leer-/Lokfahrt|3,28<br>0,03<br>0,05|||||0,47||0,94<br>1,65<br>2,35|||3,53||
|Leer-/LokfahrtExpress|5,48<br>0,03<br>0,09|||||0,91||1,82<br>3,19<br>4,55|||6,83||
|Metro Tag Min (bis inkl. 100 km/h)|7,18<br>0,03<br>0,12|||||1,25||2,50<br>4,37<br>6,25|||9,37||
|MetroTagMittel(101 km/h)|7,34<br>0,03<br>0,13|||||1,28||2,57<br>4,49<br>6,41|||9,62||
|MetroTagMittel(102 km/h)|7,51<br>0,03<br>0,13|||||1,32||2,63<br>4,61<br>6,58|||9,87||
|MetroTagMittel(103km/h)|7,67<br>0,03<br>0,13|||||1,35||2,70<br>4,72<br>6,74|||10,12||
|MetroTagMittel(104 km/h)|7,84<br>0,03<br>0,14|||||1,38||2,76<br>4,84<br>6,91|||10,36||
|MetroTagMittel(105km/h)|8,00<br>0,03<br>0,14|||||1,41||2,83<br>4,95<br>7,07|||10,61||
|MetroTagMittel(106km/h)|8,17<br>0,03<br>0,14|||||1,45||2,90<br>5,07<br>7,24|||10,86||
|MetroTagMittel(107km/h)|8,33<br>0,03<br>0,15|||||1,48||2,96<br>5,18<br>7,40|||11,11||
|MetroTagMittel(108km/h)|8,50<br>0,03<br>0,15|||||1,51||3,03<br>5,30<br>7,57|||11,35||
|MetroTagMittel(109km/h)|8,66<br>0,03<br>0,15|||||1,55||3,09<br>5,41<br>7,73|||11,60||
|MetroTagMittel(110km/h)|8,82<br>0,03<br>0,16|||||1,58||3,16<br>5,53<br>7,90|||11,85||
|MetroTagMittel(111 km/h)|8,99<br>0,03<br>0,16|||||1,61||3,23<br>5,64<br>8,06|||12,09||
|Metro Tag Mittel (112 km/h)|9,15<br>0,03<br>0,16|||||1,65||3,29<br>5,76<br>8,23|||12,34||
|Metro Tag Mittel (113 km/h)|9,32<br>0,03<br>0,17|||||1,68||3,36<br>5,87<br>8,39|||12,59||
|MetroTagMittel(114 km/h)|9,48<br>0,03<br>0,17|||||1,71||3,42<br>5,99<br>8,56|||12,84||
|Metro Tag Mittel (115 km/h)|9,65<br>0,03<br>0,17|||||1,74||3,49<br>6,11<br>8,72|||13,08||
|Metro Tag Mittel (116 km/h)|9,81<br>0,03<br>0,18|||||1,78||3,56<br>6,22<br>8,89|||13,33||
Anlage 4.2.1.10 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 - Entgelte zur Berechnung des Regelentgelts in der ersten Phase der Netzfahrplanerstellung - Gültig ab 06.03.2025
Redaktionsstand: 06.03.2025
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|**Segment**||**Entgelt**|**Fahrplan-**|**Fahrplan-**|||**Stornierungsentgelt**|**Stornierungsentgelt**||||**Entgelt für**|
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|||||**kosten**|||||||<br>**Nichtstornierung**||
|||||**≥ 31 Tage**||**30- 5 Tage**||**4 Tage- 24 h**|**< 24h**|**+ 20h**|||
||||||||||||||
||**[EUR/Trkm]**<br>**[EUR/Trkm] [EUR/Trkm]**|||||**[EUR/Trkm]**||**[EUR/Trkm] [EUR/Trkm] [EUR/Trkm]**|||<br>**[EUR/Trkm]**||
|Metro Tag Mittel (117 km/h)|9,98<br>0,03<br>0,18|||||1,81||3,62<br>6,34<br>9,05|||13,58||
|Metro Tag Mittel (118 km/h)|10,14<br>0,03<br>0,18|||||1,84||3,69<br>6,45<br>9,22|||13,83||
|MetroTagMittel(119km/h)|10,31<br>0,03<br>0,19|||||1,88||3,75<br>6,57<br>9,38|||14,07||
|MetroTagMittel(120km/h)|10,47<br>0,03<br>0,19|||||1,91||3,82<br>6,68<br>9,55|||14,32||
|MetroTagMittel(121 km/h)|10,64<br>0,03<br>0,19|||||1,94||3,88<br>6,80<br>9,71|||14,57||
|Metro Tag Mittel (122 km/h)|10,80<br>0,03<br>0,20|||||1,98||3,95<br>6,91<br>9,88|||14,82||
|MetroTagMittel(123km/h)|10,97<br>0,03<br>0,20|||||2,01||4,02<br>7,03<br>10,04|||15,06||
|Metro Tag Mittel (124 km/h)|11,13<br>0,03<br>0,20|||||2,04||4,08<br>7,14<br>10,21|||15,31||
|Metro Tag Mittel (125 km/h)|11,30<br>0,03<br>0,21|||||2,07||4,15<br>7,26<br>10,37|||15,56||
|MetroTagMittel(126km/h)|11,46<br>0,03<br>0,21|||||2,11||4,21<br>7,38<br>10,54|||15,81||
|Metro Tag Mittel (127 km/h)|11,63<br>0,03<br>0,21|||||2,14||4,28<br>7,49<br>10,70|||16,05||
|Metro Tag Mittel (128 km/h)|11,79<br>0,03<br>0,22|||||2,17||4,35<br>7,61<br>10,87|||16,30||
|MetroTagMittel(129km/h)|11,96<br>0,03<br>0,22|||||2,21||4,41<br>7,72<br>11,03|||16,55||
|Metro Tag Mittel (130 km/h)|12,12<br>0,03<br>0,22|||||2,24||4,48<br>7,84<br>11,20|||16,79||
|MetroTagMittel(131 km/h)|12,29<br>0,03<br>0,23|||||2,27||4,54<br>7,95<br>11,36|||17,04||
|MetroTagMittel(132 km/h)|12,45<br>0,03<br>0,23|||||2,31||4,61<br>8,07<br>11,53|||17,29||
|Metro Tag Mittel (133 km/h)|12,62<br>0,03<br>0,23|||||2,34||4,68<br>8,18<br>11,69|||17,54||
|Metro Tag Mittel (134 km/h)|12,78<br>0,03<br>0,24|||||2,37||4,74<br>8,30<br>11,86|||17,78||
|MetroTagMittel(135km/h)|12,95<br>0,03<br>0,24|||||2,40||4,81<br>8,41<br>12,02|||18,03||
|Metro Tag Mittel (136 km/h)|13,11<br>0,03<br>0,24|||||2,44||4,87<br>8,53<br>12,19|||18,28||
|Metro Tag Mittel (137 km/h)|13,28<br>0,03<br>0,25|||||2,47||4,94<br>8,65<br>12,35|||18,53||
|MetroTagMittel(138km/h)|13,44<br>0,03<br>0,25|||||2,50||5,01<br>8,76<br>12,52|||18,77||
|MetroTagMittel(139km/h)|13,61<br>0,03<br>0,25|||||2,54||5,07<br>8,88<br>12,68|||19,02||
|MetroTagMittel(140km/h)|13,77<br>0,03<br>0,26|||||2,57||5,14<br>8,99<br>12,85|||19,27||
|Metro Tag Mittel (141 km/h)|13,94<br>0,03<br>0,26|||||2,60||5,20<br>9,11<br>13,01|||19,52||
|Metro Tag Mittel (142 km/h)|14,10<br>0,03<br>0,26|||||2,64||5,27<br>9,22<br>13,18|||19,76||
|MetroTagMittel(143km/h)|14,27<br>0,03<br>0,27|||||2,67||5,34<br>9,34<br>13,34|||20,01||
|MetroTagMittel(144 km/h)|14,43<br>0,03<br>0,27|||||2,70||5,40<br>9,45<br>13,51|||20,26||
Anlage 4.2.1.10 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 - Entgelte zur Berechnung des Regelentgelts in der ersten Phase der Netzfahrplanerstellung - Gültig ab 06.03.2025
Redaktionsstand: 06.03.2025
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**==> picture [153 x 36] intentionally omitted <==**
|**Segment**||**Entgelt**|**Fahrplan-**|**Fahrplan-**|||**Stornierungsentgelt**|**Stornierungsentgelt**||||**Entgelt für**|
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|||||**kosten**|||||||<br>**Nichtstornierung**||
|||||**≥ 31 Tage**||**30- 5 Tage**||**4 Tage- 24 h**|**< 24h**|**+ 20h**|||
||||||||||||||
||**[EUR/Trkm]**<br>**[EUR/Trkm] [EUR/Trkm]**|||||**[EUR/Trkm]**||**[EUR/Trkm] [EUR/Trkm] [EUR/Trkm]**|||<br>**[EUR/Trkm]**||
|Metro Tag Mittel (145 km/h)|14,60<br>0,03<br>0,27|||||2,73||5,47<br>9,57<br>13,67|||20,51||
|Metro Tag Mittel (146 km/h)|14,76<br>0,03<br>0,28|||||2,77||5,53<br>9,68<br>13,83|||20,75||
|MetroTagMittel(147km/h)|14,93<br>0,03<br>0,28|||||2,80||5,60<br>9,80<br>14,00|||21,00||
|MetroTagMittel(148km/h)|15,09<br>0,03<br>0,28|||||2,83||5,67<br>9,92<br>14,16|||21,25||
|MetroTagMittel(149km/h)|15,26<br>0,03<br>0,29|||||2,87||5,73<br>10,03<br>14,33|||21,49||
|Metro Tag Mittel (150 km/h)|15,42<br>0,03<br>0,29|||||2,90||5,80<br>10,15<br>14,49|||21,74||
|MetroTagMittel(151 km/h)|15,59<br>0,03<br>0,29|||||2,93||5,86<br>10,26<br>14,66|||21,99||
|Metro Tag Mittel (152 km/h)|15,75<br>0,03<br>0,30|||||2,96||5,93<br>10,38<br>14,82|||22,24||
|Metro Tag Mittel (153 km/h)|15,92<br>0,03<br>0,30|||||3,00||6,00<br>10,49<br>14,99|||22,48||
|MetroTagMittel(154 km/h)|16,08<br>0,03<br>0,30|||||3,03||6,06<br>10,61<br>15,15|||22,73||
|Metro Tag Mittel (155 km/h)|16,25<br>0,03<br>0,31|||||3,06||6,13<br>10,72<br>15,32|||22,98||
|Metro Tag Mittel (156 km/h)|16,41<br>0,03<br>0,31|||||3,10||6,19<br>10,84<br>15,48|||23,23||
|MetroTagMittel(157km/h)|16,58<br>0,03<br>0,31|||||3,13||6,26<br>10,95<br>15,65|||23,47||
|Metro Tag Mittel (158 km/h)|16,74<br>0,03<br>0,32|||||3,16||6,33<br>11,07<br>15,81|||23,72||
|MetroTagMittel(159km/h)|16,91<br>0,03<br>0,32|||||3,20||6,39<br>11,19<br>15,98|||23,97||
|MetroTagMax(ab160km/h)|17,07<br>0,03<br>0,32|||||3,23||6,46<br>11,30<br>16,14|||24,22||
|Metro Tag Min Express (bis 100 km/h)|9,38<br>0,03<br>0,17|||||1,69||3,38<br>5,91<br>8,45|||12,67||
|Metro Tag Mittel Express (101 km/h)|9,54<br>0,03<br>0,17|||||1,72||3,45<br>6,03<br>8,61|||12,92||
|MetroTagMittel Express (102 km/h)|9,71<br>0,03<br>0,18|||||1,76||3,51<br>6,15<br>8,78|||13,17||
|Metro Tag Mittel Express (103 km/h)|9,87<br>0,03<br>0,18|||||1,79||3,58<br>6,26<br>8,94|||13,42||
|Metro Tag Mittel Express (104 km/h)|10,04<br>0,03<br>0,18|||||1,82||3,64<br>6,38<br>9,11|||13,66||
|MetroTagMittel Express (105km/h)|10,20<br>0,03<br>0,19|||||1,85||3,71<br>6,49<br>9,27|||13,91||
|MetroTagMittel Express (106km/h)|10,37<br>0,03<br>0,19|||||1,89||3,78<br>6,61<br>9,44|||14,16||
|MetroTagMittel Express (107km/h)|10,53<br>0,03<br>0,19|||||1,92||3,84<br>6,72<br>9,60|||14,41||
|Metro Tag Mittel Express (108 km/h)|10,70<br>0,03<br>0,20|||||1,95||3,91<br>6,84<br>9,77|||14,65||
|Metro Tag Mittel Express (109 km/h)|10,86<br>0,03<br>0,20|||||1,99||3,97<br>6,95<br>9,93|||14,90||
|MetroTagMittel Express (110km/h)|11,02<br>0,03<br>0,20|||||2,02||4,04<br>7,07<br>10,10|||15,15||
|MetroTagMittel Express (111 km/h)|11,19<br>0,03<br>0,21|||||2,05||4,11<br>7,18<br>10,26|||15,39||
Anlage 4.2.1.10 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 - Entgelte zur Berechnung des Regelentgelts in der ersten Phase der Netzfahrplanerstellung - Gültig ab 06.03.2025
Redaktionsstand: 06.03.2025
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**==> picture [153 x 36] intentionally omitted <==**
|**Segment**||**Entgelt**|**Fahrplan-**|**Fahrplan-**|||**Stornierungsentgelt**|**Stornierungsentgelt**||||**Entgelt für**|
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|||||**kosten**|||||||<br>**Nichtstornierung**||
|||||**≥ 31 Tage**||**30- 5 Tage**||**4 Tage- 24 h**|**< 24h**|**+ 20h**|||
||||||||||||||
||**[EUR/Trkm]**<br>**[EUR/Trkm] [EUR/Trkm]**|||||**[EUR/Trkm]**||**[EUR/Trkm] [EUR/Trkm] [EUR/Trkm]**|||<br>**[EUR/Trkm]**||
|Metro Tag Mittel Express (112 km/h)|11,35<br>0,03<br>0,21|||||2,09||4,17<br>7,30<br>10,43|||15,64||
|Metro Tag Mittel Express (113 km/h)|11,52<br>0,03<br>0,21|||||2,12||4,24<br>7,41<br>10,59|||15,89||
|MetroTagMittel Express (114 km/h)|11,68<br>0,03<br>0,22|||||2,15||4,30<br>7,53<br>10,76|||16,14||
|MetroTagMittel Express (115km/h)|11,85<br>0,03<br>0,22|||||2,18||4,37<br>7,65<br>10,92|||16,38||
|MetroTagMittel Express (116km/h)|12,01<br>0,03<br>0,22|||||2,22||4,44<br>7,76<br>11,09|||16,63||
|Metro Tag Mittel Express (117 km/h)|12,18<br>0,03<br>0,23|||||2,25||4,50<br>7,88<br>11,25|||16,88||
|MetroTagMittel Express (118km/h)|12,34<br>0,03<br>0,23|||||2,28||4,57<br>7,99<br>11,42|||17,13||
|Metro Tag Mittel Express (119 km/h)|12,51<br>0,03<br>0,23|||||2,32||4,63<br>8,11<br>11,58|||17,37||
|Metro Tag Mittel Express (120 km/h)|12,67<br>0,03<br>0,23|||||2,35||4,70<br>8,22<br>11,75|||17,62||
|MetroTagMittel Express (121 km/h)|12,84<br>0,03<br>0,24|||||2,38||4,76<br>8,34<br>11,91|||17,87||
|Metro Tag Mittel Express (122 km/h)|13,00<br>0,03<br>0,24|||||2,42||4,83<br>8,45<br>12,08|||18,12||
|Metro Tag Mittel Express (123 km/h)|13,17<br>0,03<br>0,24|||||2,45||4,90<br>8,57<br>12,24|||18,36||
|MetroTagMittel Express (124 km/h)|13,33<br>0,03<br>0,25|||||2,48||4,96<br>8,68<br>12,41|||18,61||
|Metro Tag Mittel Express (125 km/h)|13,50<br>0,03<br>0,25|||||2,51||5,03<br>8,80<br>12,57|||18,86||
|MetroTagMittel Express (126km/h)|13,66<br>0,03<br>0,25|||||2,55||5,09<br>8,92<br>12,74|||19,11||
|MetroTagMittel Express (127km/h)|13,83<br>0,03<br>0,26|||||2,58||5,16<br>9,03<br>12,90|||19,35||
|Metro Tag Mittel Express (128 km/h)|13,99<br>0,03<br>0,26|||||2,61||5,23<br>9,15<br>13,07|||19,60||
|Metro Tag Mittel Express (129 km/h)|14,16<br>0,03<br>0,26|||||2,65||5,29<br>9,26<br>13,23|||19,85||
|MetroTagMittel Express (130km/h)|14,32<br>0,03<br>0,27|||||2,68||5,36<br>9,38<br>13,40|||20,09||
|Metro Tag Mittel Express (131 km/h)|14,49<br>0,03<br>0,27|||||2,71||5,42<br>9,49<br>13,56|||20,34||
|Metro Tag Mittel Express (132 km/h)|14,65<br>0,03<br>0,27|||||2,75||5,49<br>9,61<br>13,73|||20,59||
|MetroTagMittel Express (133km/h)|14,82<br>0,03<br>0,28|||||2,78||5,56<br>9,72<br>13,89|||20,84||
|MetroTagMittel Express (134 km/h)|14,98<br>0,03<br>0,28|||||2,81||5,62<br>9,84<br>14,06|||21,08||
|MetroTagMittel Express (135km/h)|15,15<br>0,03<br>0,28|||||2,84||5,69<br>9,95<br>14,22|||21,33||
|Metro Tag Mittel Express (136 km/h)|15,31<br>0,03<br>0,29|||||2,88||5,75<br>10,07<br>14,39|||21,58||
|Metro Tag Mittel Express (137 km/h)|15,48<br>0,03<br>0,29|||||2,91||5,82<br>10,19<br>14,55|||21,83||
|MetroTagMittel Express (138km/h)|15,64<br>0,03<br>0,29|||||2,94||5,89<br>10,30<br>14,72|||22,07||
|MetroTagMittel Express (139km/h)|15,81<br>0,03<br>0,30|||||2,98||5,95<br>10,42<br>14,88|||22,32||
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Redaktionsstand: 06.03.2025
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**==> picture [153 x 36] intentionally omitted <==**
|**Segment**||**Entgelt**|**Fahrplan-**|**Fahrplan-**|||**Stornierungsentgelt**|**Stornierungsentgelt**||||**Entgelt für**|
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|||||**kosten**|||||||<br>**Nichtstornierung**||
|||||**≥ 31 Tage**||**30- 5 Tage**||**4 Tage- 24 h**|**< 24h**|**+ 20h**|||
||||||||||||||
||**[EUR/Trkm]**<br>**[EUR/Trkm] [EUR/Trkm]**|||||**[EUR/Trkm]**||**[EUR/Trkm] [EUR/Trkm] [EUR/Trkm]**|||<br>**[EUR/Trkm]**||
|Metro Tag Mittel Express (140 km/h)|15,97<br>0,03<br>0,30|||||3,01||6,02<br>10,53<br>15,05|||22,57||
|Metro Tag Mittel Express (141 km/h)|16,14<br>0,03<br>0,30|||||3,04||6,08<br>10,65<br>15,21|||22,82||
|MetroTagMittel Express (142 km/h)|16,30<br>0,03<br>0,31|||||3,08||6,15<br>10,76<br>15,38|||23,06||
|MetroTagMittel Express (143km/h)|16,47<br>0,03<br>0,31|||||3,11||6,22<br>10,88<br>15,54|||23,31||
|MetroTagMittel Express (144 km/h)|16,63<br>0,03<br>0,31|||||3,14||6,28<br>10,99<br>15,71|||23,56||
|Metro Tag Mittel Express (145 km/h)|16,80<br>0,03<br>0,32|||||3,17||6,35<br>11,11<br>15,87|||23,81||
|MetroTagMittel Express (146km/h)|16,96<br>0,03<br>0,32|||||3,21||6,41<br>11,22<br>16,03|||24,05||
|Metro Tag Mittel Express (147 km/h)|17,13<br>0,03<br>0,32|||||3,24||6,48<br>11,34<br>16,20|||24,30||
|Metro Tag Mittel Express (148 km/h)|17,29<br>0,03<br>0,33|||||3,27||6,55<br>11,46<br>16,36|||24,55||
|MetroTagMittel Express (149km/h)|17,46<br>0,03<br>0,33|||||3,31||6,61<br>11,57<br>16,53|||24,79||
|Metro Tag Mittel Express (150 km/h)|17,62<br>0,03<br>0,33|||||3,34||6,68<br>11,69<br>16,69|||25,04||
|Metro Tag Mittel Express (151 km/h)|17,79<br>0,03<br>0,34|||||3,37||6,74<br>11,80<br>16,86|||25,29||
|MetroTagMittel Express (152 km/h)|17,95<br>0,03<br>0,34|||||3,40||6,81<br>11,92<br>17,02|||25,54||
|Metro Tag Mittel Express (153 km/h)|18,12<br>0,03<br>0,34|||||3,44||6,88<br>12,03<br>17,19|||25,78||
|MetroTagMittel Express (154 km/h)|18,28<br>0,03<br>0,35|||||3,47||6,94<br>12,15<br>17,35|||26,03||
|MetroTagMittel Express (155km/h)|18,45<br>0,03<br>0,35|||||3,50||7,01<br>12,26<br>17,52|||26,28||
|Metro Tag Mittel Express (156 km/h)|18,61<br>0,03<br>0,35|||||3,54||7,07<br>12,38<br>17,68|||26,53||
|Metro Tag Mittel Express (157 km/h)|18,78<br>0,03<br>0,36|||||3,57||7,14<br>12,49<br>17,85|||26,77||
|MetroTagMittel Express (158km/h)|18,94<br>0,03<br>0,36|||||3,60||7,21<br>12,61<br>18,01|||27,02||
|Metro Tag Mittel Express (159 km/h)|19,11<br>0,03<br>0,36|||||3,64||7,27<br>12,73<br>18,18|||27,27||
|Metro Tag Max Express (ab 160 km/h)|19,27<br>0,03<br>0,37|||||3,67||7,34<br>12,84<br>18,34|||27,52||
Anlage 4.2.1.10 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 - Entgelte zur Berechnung des Regelentgelts in der ersten Phase der Netzfahrplanerstellung - Gültig ab 06.03.2025
Redaktionsstand: 06.03.2025
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**Anlage 4.2.1 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026**
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**Nutzungsbedingungen TPN**
**Seite 1 von 3**
Das Trassenportal der DB InfraGO AG (TPN) ist das Trassenanmelde- und Angebotsmedium der DB InfraGO AG. Die DB InfraGO AG stellt allen Kunden über das Internet einen Zugang zum TPN für die Anmeldung von Trassen und zur Entgegennahme von Angeboten und Rückmeldungen bereit. Dieser Zugang (im Folgenden Internetclient genannt) richtet sich vorrangig an Zugangsberechtigte mit geringem oderunregelmäßigem Auftragsvolumen, welche über keine eigene Software zur Kommunikation mit TPN über eine Schnittstelle verfügen.
Weiterhin stellt die DB InfraGO AG eine einheitliche elektronische Schnittstelle für den Datenaustausch zwischen einem IT-System des Zugangsberechtigten und TPN zur Anmeldung von Trassen und zur Entgegennahme von Angeboten und Rückmeldungen bereit. Mit der elektronischen Schnittstelle richtet sich die DB InfraGO AG vorrangig an Zugangsberechtigte mit großem und regelmäßigem Auftragsvolumen.
## **(1) Antrag**
Für die Nutzung des Internetclients bzw. sofern der Zugangsberechtigte bereits über eine geeignete Software zur Kommunikation mit TPN über die Schnittstelle verfügt, muss seitens des Zugangsberechtigten lediglich bei dem für ihn zuständigen regionalen Kundenmanagement ein Antrag zur Nutzung in Schriftform gestellt werden, der nachfolgende Angaben enthält:
- Kundennummer
- Kommunikationsdaten (Firmenname, Ansprechpartner, Adresse, Telefon/Fax, E-MailAdresse)
- Zuzuordnende Kundennummern
- Soweit die Schnittstelle genutzt werden soll: Benennung des Schnittstellenverfahrens des Zugangsberechtigten (Voraussetzung ist die bereits erfolgte Freigabe dieses Verfahrens durch die DB InfraGO AG)
Entsprechende Formulare sind im Internet unter www.dbinfrago.com/tpn erhältlich.
Verfügt ein Zugangsberechtigter über keine geeignete Software zur Kommunikation mit TPN über die Schnittstelle, kann er diese Software bspw. selbst entwickeln, oder ein Softwarehaus mit der Entwicklung beauftragen.
## **(2) Zugangsdaten**
Die DB InfraGO AG übermittelt dem Antragsteller die erforderlichen Zugangsdaten (Personengebundener- bzw. Verfahrens-Benutzer, Passwort) nach Prüfung des Antrags.
## **(3) Dokumentation**
Die DB InfraGO AG stellt den angemeldeten Zugangsberechtigten in elektronischer Form neben Installationshinweisen ein aktuelles Handbuch zur Verfügung, das die wesentlichen Funktionen und Abläufe bei der Nutzung des Internetclients beschreibt.
Gültig ab: 14.12.2025
**Anlage 4.2.1 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2025**
**Seite 2 von 3**
**==> picture [134 x 32] intentionally omitted <==**
**Nutzungsbedingungen TPN**
Für die Nutzung der Schnittstelle stellt die DB InfraGO AG in elektronischer Form eine aktuelle und vollständige Schnittstellendokumentation zur Verfügung.
Weitere Informationen sind im Internet unter www.dbinfrago.com/tpn erhältlich.
## **(4) Beratung**
Die DB InfraGO AG berät und unterstützt ihre Kunden umfassend bei fachlichen und technischen Fragen in Zusammenhang mit TPN. Die fachliche Betriebsführung steht telefonisch für Rückfragen von Montag bis Freitag von 08.00 bis 15.30 Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus können jederzeit Rückfragen auch per E-Mail gestellt werden.
## **(5) Zugang**
Der Zugang zum TPN der DB InfraGO AG steht grundsätzlich uneingeschränkt, d.h. 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr, zur Verfügung. Hiervon ausgenommen sind notwendige geplante Wartungsfenster sowie Störungsfälle. Geplante Wartungsarbeiten werden, sofern möglich, stets in Tagesrandlagen bzw. nachts durchgeführt.
## **(6) Information**
Die DB InfraGO AG informiert über das Stattfinden sowie die Dauer planmäßiger Einschränkungen mit einem Vorlauf von mindestens 36 Stunden. Im Störungsfall erfolgt eine umgehende Information, ggf. verbunden mit Handlungsempfehlungen.
Informationen über Änderungen der Schnittstellendokumentation erfolgen in Form einer Vorinformation mindestens neun Monate und in verbindlicher Form mindestens sechs Monate vor der Umsetzung.
## **(7) Rückfallebene**
Während etwaiger Einschränkungen der Erreichbarkeit von TPN steht für alle Zugangsberechtigten als Rückfallebene die Trassenanmeldemöglichkeit per Fax zur Verfügung. Die für eine solche Trassenanmeldung erforderlichen Formulare sind in der Richtlinie 402.0202 enthalten und werden auch im Internet unter zur Verfügung gestellt.
## **(8) Datensicherheit beim Kunden**
Nach Erhalt des Zugangs zu TPN ist der Zugangsberechtigte verpflichtet, die Datensicherheit durch Sicherstellen der ausschließlichen Nutzung durch den befugten Mitarbeiter (Internetclient) bzw. befugte Mitarbeiter (Schnittstelle) zu gewährleisten.
## **(9) Mitteilungen des Kunden**
Sofern sich beim Zugangsberechtigten Zugangs- und Kommunikationsdaten (insbesondere die hinterlegte E-Mail-Adresse) ändern bzw. seine Zugangsvoraussetzungen entfallen, ist er verpflichtet, das für ihn zuständige regionale Kundenmanagement umgehend zu informieren.
Gültig ab: 14.12.2025
**Anlage 4.2.1 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2025**
**Seite 3 von 3**
**==> picture [134 x 32] intentionally omitted <==**
**Nutzungsbedingungen TPN**
## **(10) Systemvoraussetzungen des Kunden**
Der Zugangsberechtigte ist selbst dafür verantwortlich, die zur Nutzung von TPN notwendigen technischen Voraussetzungen (z.B. Betriebssystem, Arbeitsspeicher, Java-Version, etc.) zu erfüllen. Einzelheiten hierzu können dem Handbuch i.S.d vorstehenden Absatzes 3 entnommen bzw. i.S.d. vorstehenden Absatzes 4 erfragt werden.
## ❑
Gültig ab: 14.12.2025
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# **Network Statement Regelungen der neun Nachbar-BdS der DB InfraGO AG zu Bearbeitungsfristen im Gelegenheitsverkehr (INB 2026)**
_Stand 17.07.2024_
**Die nachfolgend dargestellten Regelungen, stellen Übersetzungen der entsprechenden veröffentlichten Regelungen der Nachbar-BdS dar. Bei Widersprüchen zwischen der hier veröffentlichten Übersetzung und der Fassung des Nachbar-BdS gelten ausschließlich die vom Nachbar-BdS veröffentlichten Regelungen.**
## **Österreich**
## **Ziffer 4.5.3**
## **Fristen für den unterjährigen Verkehr und Ad-hoc-Zugtrassenbegehren**
## **Fristen für unterjährigen Sonderzugverkehr**
Für unterjährigen Sonderzugverkehr bestehen die folgenden Bestellfristen:
• Umfangreiche Bestellungen für Events (z.B. Shuttleverkehr zu Großveranstaltungen wie Airpower, Hahnenkammrennen) sowie für Mess- und Probefahrten (z.B. Messfahrten mit Überschreitung der VzG-Geschwindigkeit)
- Bestellung 2 Monate vor dem 1. Verkehrstag gemäß Fahrwegkapazitätsbegehren
- Angebotslegung spätestens drei Wochen vor dem 1. Verkehrstag
- Angebotsannahme durch EVU binnen fünf Arbeitstagen ab Angebotslegung
- Zuweisung von Fahrwegkapazität nach Angebotsannahme
• Neuverkehre mit hohem Bearbeitungsaufwand für die ÖBB-Infrastruktur AG (z.B. Fahrten außerhalb der Streckenöffnungszeiten, umlaufgebundene Transporte, Verschubbedarf)
o Bestellung 1 Monat vor dem 1. Verkehrstag gemäß Fahrwegkapazitätsbegehren
o Angebotslegung spätestens 2 Wochen vor dem 1. Verkehrstag
o Angebotsannahme durch EVU binnen fünf Arbeitstagen ab Angebotslegung
o Zuweisung von Fahrwegkapazität nach Angebotsannahme
• Sonstige komplexe Bestellungen und Programmverkehre (z.B. Schulungsfahrten, Sonderreisezüge, Nostalgiefahrten, Baustellenlogistik, Schotter-, Kohle-, Erz- und Rübenverkehr, „Trafo-Transporte“)
o Bestellung 2 Wochen vor dem 1. Verkehrstag gemäß Fahrwegkapazitätsbegehren
o Angebotslegung spätestens 1 Woche vor dem 1. Verkehrstag
o Angebotsannahme durch EVU binnen fünf Arbeitstagen ab Angebotslegung
o Zuweisung von Fahrwegkapazität nach Angebotsannahme
1
- Sonderzüge mit außergewöhnlichen Sendungen mit hohem Bearbeitungsaufwand (z.B. umfangreiche „Besondere Beförderungsbedingungen“)
o Bestellung mehr als 5 Tage vor dem 1. Verkehrstag
o Angebotslegung bis 1 Werktag vor dem 1. Verkehrstag
o Angebotsannahme durch EVU innerhalb eines Werktags ab Angebotslegung
o Zuweisung von Fahrwegkapazität nach Angebotsannahme
- Bestellungen für Fahrplanänderungen bei planmäßiger Einschränkung der Eisenbahninfrastruktur (z.B. Baustellen)
o Bestellung spätestens 4 Wochen nach Erhalt der Information über die Einschränkung der Infrastruktur -IEI
o Kapazitätsangebot[1] für personenbefördernde und nicht personenbefördernde Züge spätestens 18 Wochen vor dem 1. Verkehrstag
o Übermittlung des Zugtrassenangebots mittels Fahrplananordnung (FAPLO) für personenbefördernde Züge spätestens zehn Wochen vor dem 1. Verkehrstag
o Übermittlung des Zugtrassenangebots mittels Fahrplananordnung (FAPLO) für nicht personenbefördernde Züge spätestens vier Wochen vor dem 1. Verkehrstag
o Angebotsannahme durch EVU binnen fünf Arbeitstagen ab Angebotslegung
o Zuweisung von Fahrwegkapazität nach Angebotsannahme
Falls dem Fahrwegkapazitätsbegehren gemäß Bestellung entsprochen werden kann, entfällt die Angebotslegung und die Zuweisung der Fahrwegkapazität wird umgehend durchgeführt.
## **Bestellungen im Ad-hoc-Verkehr**
## **a) Bestellprozess**
- Bestellungen für Ad-Hoc-Verkehre
Bestellungen bis 15:00 Uhr des letzten Bürotages[2] vor dem ersten Verkehrstag des bestellten Zuges, sind an den Geschäftsbereich Netzzugang (NZ) zu richten. Bestellungen, die zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, sind an die zuständige BFZ[3] zu richten.
- Bestellungen aufgrund von ungeplanten Infrastruktureinschränkungen
Treten ungeplante Einschränkungen der Eisenbahninfrastruktur auf, werden ab dem 4. Bürotag[5] nach Eintreten der ungeplanten Einschränkungen die notwendigen Fahrplanmaßnahmen (Umleitung, Ausfall, Lageänderung) vom Geschäftsbereich Netzzugang eingeleitet. Bestellungen sind unter baufahrplan@oebb.at bekannt zu geben.
> 1 Verkehrsartenspezifische Aufteilung der bei eingeschränkter Eisenbahninfrastruktur (Baustellen) verbleibenden Fahrwegkapazität.
> 2 Als Bürotag gelten im GB NZ Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage, 24. und 31.12.
> 3 Die zuständige BFZ ist dabei jene BFZ, in deren Zuständigkeitsbereich der Zuglauf am Schienennetz der ÖBB-Infrastruktur AG beginnt. Bei Bestellungen außerhalb der NZ-Bürozeiten sind, zur besseren Zuordnung, die BFZ-Bereiche in einer Übersichtskarte im Regelwerk 30.04.11, Punkt 2 ersichtlich. Ist der Zug bereits unterwegs und eine Änderungsbestellung erforderlich, ist diese an jene BFZ zu richten, in deren Zuständigkeitsbereich die entsprechende Änderung eintritt (z.B. Beginn einer geänderten Laufstrecke).
2
Für den Zeitraum vor dem 4. Bürotag nach Eintreten der ungeplanten Einschränkungen werden die notwendigen Fahrplanmaßnahmen (Umleitung, Ausfall, Lageänderung) von der zuständigen BFZ geregelt. Bestellungen hierfür sind dem zuständigen BEKO bekannt zu geben (Ansprechpartner siehe Kapitel 1.6.1).
## **b) Modalitäten für die Zuweisung im Ad-hoc-Verkehr von weniger als fünf Werktagen bis zu sechs Stunden vor der Abfahrt**
Die Angebotslegung und die Zuweisung von Zugtrassen (Fahrwegkapazitäten) für Bestellungen mit geringerer Vorlaufzeit als fünf Werktage bis zu sechs Stunden vor der Abfahrt erfolgt bis spätestens drei Stunden vor der Abfahrt.
Bei Bestellungen, welche unter sechs Stunden vor der Abfahrt einlangen, kann eine rechtzeitige Abarbeitung der Bestellung aus betrieblichen Gründen nicht sichergestellt werden.
Die Zuweisung der bestellten Fahrwegkapazität ist dabei hinsichtlich Fahrplanlage jedoch nur als Zeitrahmen innerhalb der frühestmöglichen Abfahrt und spätestmöglichen Ankunft für die beantragte Relation zu verstehen. Die Angebotslegung ist zugleich Zuweisung. Eine Ablehnung durch den Besteller ist möglich.
## **Tschechien**
## **Ziffer 4.5.3**
## **4.5.3 Ad-Hoc-Trassenanträge**
Im Rahmen der Ad-hoc-Trassenkapazitätsvergabe bietet Správa železnic die folgenden Produkte an:
- DO- Antrag auf langfristige Ad-hoc-Zuweisung von Fahrwegkapazität für Reisende, wobei der Zeitraum zwischen dem Eingang des Antrags und dem ersten gewünschten Abfahrtstag des Zuges 45 oder mehr Arbeitstage (einschließlich des Einreichungsdatums des Antrags) und
in einem Antrag gleichzeitig 20 oder mehr Bewegungstage beantragt werden, - DN- Antrag auf langfristige Ad-hoc-Zuweisung von Güterverkehrskapazität, wenn der Zeitraum
zwischen dem Eingang des Antrags und dem ersten erforderlichen Abfahrtstag des Zuges 20 oder mehr Arbeitstage (einschließlich des Datums der Antragstellung) und in einem Antrag gleichzeitig 20 oder mehr Bewegungstage beantragt werden,
- N3 - Antrag auf Ad-hoc-Zuweisung von Fahrwegkapazität für "mehr als 3 Tage", wenn der Zeitraum zwischen dem Eingang des Antrags und dem ersten erforderlichen Abfahrtstag des Zuges drei oder mehr Arbeitstage beträgt (einschließlich des Datums der Antragstellung) Antrag);
- P3 - Antrag auf Ad-hoc-Kapazitätszuweisung für "weniger als 3 Tage", wenn der Zeitraum zwischen dem Eingang des Antrags und dem ersten geforderten Abfahrtstag des Zuges weniger als drei Arbeitstage beträgt (einschließlich des Datums der Antragstellung) - TB - Antrag auf Ad-hoc-Zuweisung von Fahrwegkapazität zum Zwecke der technischen und Sicherheitsprüfungen von Schienenfahrzeugen,
- ZK - Antrag auf Zuweisung von Ad-hoc-Streckenkapazität für Testfahrten von Fahrzeugen eines nicht zugelassenen Typs oder für Fahrten über die Gleishöchstgeschwindigkeit,
3
- UI - Antrag auf Zuweisung von Ad-hoc-Streckenkapazität für die Instandhaltung der Infrastruktur von Správa železnic Infrastruktur,
- OM - Antrag auf Ad-hoc-Zuweisung von Streckenkapazität aufgrund vorübergehender Kapazitätsbeschränkungen,
- JD - Antrag auf Ad-hoc-Zuweisung von Fahrwegkapazität aus anderen Gründen seitens der Správy železnic.
Ein Antrag auf Ad-hoc-Zuweisung von Fahrwegkapazität aufgrund von vorübergehenden Kapazitätsbeschränkungen ist nicht erforderlich, wenn die Kapazität gemäß § 23c Abs. 3 lit. a) Eisenbahngesetz eingeschränkt ist.
Die Strecke und der Fahrplan des Zuges werden vom Eisenbahnbetreibers im Rahmen der Beurteilung des Antrags auf Zuweisung von Fahrwegkapazität festgelegt.
Mit der Beantragung der Produkte DO, DN, N3, TB und ZK erstellt und vergibt der IB Ad-hocTrassen mit der Lösung von Konflikten im Rahmen der Kapazitätszuweisung.
Bei anderen "Ad-hoc-Anfragen" (Produkt P3, UI, OM und JD) obliegt es dem IB, Ad-hocTrassen mit Konfliktlösung (z. B. Vergabe von Ausschreibungs-Trassen in der konstruierten Position) oder Trassen in Kapazitätsreserven zu vergeben, um Konflikte im Rahmen des betrieblichen Verkehrsmanagements zu lösen.
## 4.5.3.1 Einreichung des Antrags
Der Antragsteller stellt den Antrag auf Zuweisung von Ad-hoc-Eisenbahnkapazität auf elektronischem Wege:
- unter Verwendung der Datenkommunikation von seinem eigenen IS zum IS des Eisenbahnbetreibers IS KADR. Vor der Aufnahme der Datenkommunikation muss das Eisenbahnverkehrsunternehmen der Korrektheit der eingerichteten Datenkommunikation zustimmen. Bedingungen für den Anschluss der ISDatenkommunikation des Antragstellers werden vom Eisenbahnbetreiber mitgeteilt.
- über das IS KADR-Web-Antragsformular, das auf dem Infrastruktur Betriebsportal (http://provoz.spravazeleznic.cz/KADR) zu finden ist;
- bei internationalen Anträgen auch über IS RNE PCS. Správa železnic wird über den Beginn der Datenkommunikation zwischen IS RNE PCS und ISKADR auf dem Portal für den Infrastrukturbetrieb informieren.
- Im Falle eines unvorhergesehenen Ausfalls des IS KADR kann auch ein Ad-hocAntrag, der innerhalb von 3 Arbeitstagen gestellt wird, auch telefonisch beantragt werden. In diesem Fall muss das EVU seinen Antrag unverzüglich schriftlich in tschechischer Sprache einreichen direkt oder über eine bevollmächtigte Person, per E-Mail an die Adresse:
a. internationale Anträge - oss@spravazeleznic.cz, b. nationale Anträge an den Hauptdisponenten des betreffenden Verkehrsmanagementgebiets
Der Antrag muss alle in Kapitel 4.2.2 definierten Informationen enthalten.
Internationale Anträge müssen mit kooperierenden Antragstellern auf benachbarten Eisenbahninfrastrukturen abgestimmt sein. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für die Annahme dieses Antrags zur Auslegung. Die Zuweisung von Fahrweg- und
4
Streckenkapazität auf einem Grenzabschnitt unterliegt der Zustimmung des benachbarten Kapazitätszuweisers (Infrastrukturbetreiber) auf der Grundlage der Bestätigung, dass, dass derselbe Antrag auf Zuweisung der Fahrweg- und Streckenkapazität auf dem zusammenhängenden Grenzabschnitt der benachbarten Infrastruktur durch den Folgeantragsteller gestellt wurde und dass diesem Antrag stattgegeben würde.
Der Antragsteller kann auch die Zuweisung der Angebotsstrecke beantragen. Der Bahnbetreiber garantiert dem Antragsteller nicht die Zuweisung der Angebotsstrecke.
Im Falle eines Antrags auf Zuweisung von Fahrwegkapazität, der "weniger als 3 Tage" beantragt wurde, stellt der Antragsteller diesen Antrag in einem Zeitraum von mehr als 12 Stunden vor der Abfahrt des Zuges vom Startpunkt/Zugangspunkt zur Infrastruktur von Správa železnic. Der Antragsteller kann auch in kürzerer Zeit einen Antrag stellen, Správa železnic übernimmt jedoch keine Garantie für die rechtzeitige Erledigung seines Antrag.
## 4.5.3.2 Entgegennahme des Antrags auf Streckenkapazität
Die Správa železnic nimmt den Antrag des Antragstellers auf Ad-hoc-Zuweisung von Streckenkapazität über das Informationssystem an. Wenn der Antrag unvollständig ist oder sachliche Fehler enthält, kann dies ein Grund für seine Ablehnung und Rücksendung sein. Die erneute Einreichung dieses Antrags gilt als ein neuer Antrag, einschließlich eines aktualisierten Eingangsdatums.
Der Antrag auf Zuweisung von Fahrwegkapazität wird von der Správa železnic nur im Rahmen der freien Streckenkapazität, die nach Abschluss des Verfahrens zur Zuweisung von Streckenkapazität im Jahresfahrplan verbleibt und nach Abschluss aller vorherigen Adhoc-Anträge auf Zuweisung von Fahrwegkapazität bewertet.
Während des gesamten Prozesses der Zuweisung von Fahrwegkapazität arbeitet die Správa železnic eng mit anderen Eisenbahnbetreibern in der Tschechischen Republik zusammen, die für die Vorbereitung des Fahrplans zuständig sind.
Für die gegenseitige Zusammenarbeit bei der Zuweisung von Fahrwegkapazität, wenn eine Zugtrasse das Netz kreuzen soll, wird eine gemeinsame Kommission gebildet, die sich aus Vertretern der betroffenen Kapazitätszuweiser zusammensetzt. Nach Eingang des Antrags prüft die Správa železnic die Streckenkapazität, innerhalb derer sie den Zugfahrplan festlegt und legt ihn dem Antragsteller als Vorschlag vor. Die Správa železnic kann dem Antragsteller mehr als einen Fahrplanvorschlag unterbreiten, jedoch nicht mehr als einen Vorschlag für jeden gewünschten Reisetag.
Im Falle eines Konflikts bei der Erstellung des Zeitplans hat der früher eingegangene Antrag Vorrang. Beim Zusammentreffen von Anträgen weist sie ungenutzte Eisenbahnkapazitäten bevorzugt dem Antragsteller zu, der beabsichtigt, Verkehrsleistungen zu erbringen.
Der Betreiber der Infrastruktur stellt in Zusammenarbeit mit den Betreibern der Infrastruktur und den Zuweisungsstellen ein koordiniertes Trassenangebot für zwischenstaatliche Kapazitätsanfragen sicher. Die Zuweisung von Fahrweg- und Streckenkapazität auf dem Grenzabschnitt unterliegt der Zustimmung der Zuweisungsstelle (Betreiber der Infrastruktur) der benachbarten Infrastruktur auf der Grundlage der Bestätigung, dass ein identischer Antrag auf Zuweisung von Fahrwegkapazität und Streckenkapazität auf dem angrenzenden Grenzabschnitt der benachbarten Infrastruktur gestellt wurde und dass dem Antrag stattgegeben wird.
4.5.3.3 Akzeptanz des Trassenentwurfs
5
Der Antragsteller bewertet den Trassenvorschlag und erhebt Einwände gegen den vorgeschlagenen Zugfahrplan oder genehmigt die vorgeschlagene Trasse.
Der Antragsteller muss seine Einwände oder die Annahme der Trasse - innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt des Trassenangebots, spätestens jedoch 2 Stunden vor der vorgeschlagenen Abfahrtszeit vom Abfahrtsbahnhof bei Kapazitätsanmeldungen für "mehr als 3 Tage",
- innerhalb von 2 Stunden nach Erhalt des Streckenangebots, jedoch nicht später als 2 Stunden vor der vorgeschlagenen Abfahrtszeit bei Kapazitätsanmeldungen für "weniger als 3 Tage", ansonsten gilt der Entwurf des Eisenbahnunternehmens als angenommen.
Der Antragsteller hat auch die Möglichkeit, das Trassenangebot bei der Antragstellung im Voraus anzunehmen. In diesem Fall wird die Trassenkapazität nach Erstellung des Fahrplans automatisch zugewiesen.
Die Einwände des Antragstellers werden vom Eisenbahnunternehmen so schnell wie möglich bearbeitet, und zwar bis zu dem Zeitpunkt der Abfahrt des Zuges vom Startpunkt der Beförderung.
Der Eisenbahnbetreiber kann dem Antragsteller auch mitteilen, dass es keine Alternative zur Bearbeitung seines Antrags auf Fahrwegkapazität gibt. Der Antragsteller kann dann seinen Antrag zu neuen Terminen und neuen Bedingungen für die Gestaltung der Zugtrassen erneut einreichen. Die erneute Einreichung dieses Antrags gilt als neuer Antrag, einschließlich des Eingangsdatums.
Nach der Annahme der Strecke durch den Antragsteller weist Správa železnic die Kapazität dieser Strecke zu. Die vorgeschlagene Trasse wird dann bearbeitet und ihre Daten werden in SPIS eingegeben.
Im Falle der Ad-hoc-Kapazitätsanmeldung auf Strecken mit einer Sperrung von Transportleistungen (siehe Kapitel 2.5.2) ist der Antragsteller verpflichtet, spätestens 3 Arbeitstage vor der vor der geplanten Beförderung Kapazität zu beantragen, wenn er eine Anpassung an die Sperrung des Verkehrsdienstes wünscht, es sei denn, es handelt sich um Anträge aufgrund einer Einschränkung des Bahnbetriebes, Transportleistungen. Der Eisenbahnbetreiber prüft die Möglichkeit einer Anpassung des Umfangs der Sperrung des Verkehrsdienstes und informiert den Antragsteller entsprechend.
4.5.3.4 Frist für die Bearbeitung des Antrags auf Zuweisung von Ad-hoc-Streckenkapazität
Der Zuweiser von Fahrwegkapazität beantwortet die Anträge auf Zuweisung von Fahrwegkapazität so schnell wie möglich innerhalb kürzester Zeit, spätestens jedoch innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Eingang des Antrags. Außerdem beantwortet der Kapazitätszuweiser Anträge auf Zuweisung von Fahrwegkapazität, die in einem Zeitraum von mehr als 12 Stunden vor der Abfahrt des Zuges vom Start-/Kontaktpunkt der Infrastruktur von Správa železnic gestellt werden, spätestens zum Zeitpunkt der beantragten Zugabfahrt vom dem abfahrenden Start-/Kontaktpunkt der Infrastruktur von Správa železnic.
Es ist auch möglich, zu antworten, indem der Status der Anmeldung in IS KADR geändert wird.
## **Polen**
## **Ziffer 4.5.3**
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## **Ad-hoc-Trassenanträge**
1. Die für den Ad-hoc-Fahrplan (IRJ) geltenden Ad-hoc-Trassenanfragen (können ab dem 09. Juli 2024 über ISZTP gemäß dem in Unterkapitel 4.1 und 4.2 Abschnitt 1 bis 17 aufgeführten Verfahren wie folgt eingereicht werden:
1) für inländische Trassen ist die Abgabefrist:
- a) 40 Kalendertage vor dem planmäßigen Abfahrtsdatum von Personenzügen, deren Fahrplan veröffentlicht werden soll;
- b) 7 Kalendertage vor dem planmäßigen Abfahrtsdatum von Personenzügen des Gelegenheitsverkehrs, deren Fahrplan nicht veröffentlicht wird;
c) 5 Arbeitstage vor der planmäßigen Abfahrt von Güterzügen, Leerreisezügen und vor Lokfahrten;
2) für internationalen Zugtrassen, welche eine Abstimmung mit den benachbarten Infrastrukturunternehmen erfordern, muss der Zugangsberechtigte ISZTP oder den aktiven Teil der OCTOPUS-Schnittstelle verwenden, um die Einreichung bei der für den Grenzbahnhof zuständigen Regionalabteilung Centrum Zarządzania Ruchem Kolejowym PLK [PLK Eisenbahnverkehrsmanagementzentrum] vorzunehmen, unter Aufsicht der OSSStelle; und die Einreichungsfrist ist:
- a) 40 Kalendertage vor dem geplanten Abfahrtsdatum von Personenzügen, deren Fahrplan veröffentlicht werden soll;
- b) für Güterzüge und Leerreisezüge:
- 7 Werktage vor dem geplanten Abfahrtsdatum der Zugfahrt, die in das Schienennetz eines angrenzenden ausländischen RNE-angeschlossenen IMs einfährt, +2 Werktage für jeden weiteren RNE-angeschlossenen IM;
- 20 Werktage vor dem geplanten Abfahrtsdatum der Zugfahrt, die in das Schienennetz einer angrenzenden ausländischen, nicht mit RNE verbundenen Infrastrukturbetreiber einfährt, oder 25 Werktage vor dem geplanten Abfahrtsdatum der Zugfahrt, die in die Schienennetze von mehr als einem benachbarten ausländischen, nicht mit RNE verbundener Infrastrukturbetreibern, einfährt;
2. Ein Zugangsberechtigter, welcher kein EVU ist, der eine Zugtrasse beantragt, muss das EVU angeben, das die Zugfahrt durchführen wird, und dieses EVU muss den Antrag innerhalb der in Abschnitt 1 festgelegten Frist genehmigen. Wenn dem Antrag die EVUGenehmigung fehlt, wird er nicht für den Fahrplan freigegeben werden.
3. Soweit dies möglich ist, akzeptiert PLK die Ad-hoc-Trassenanfrage für einen Güterzug oder einen Leerzug zur Entwicklung von IRJ für eine einzelne Zugfahrt nach Ablauf der in Abschnitt 1 Punkt 1 Buchstabe c und Punkt 2 Buchstabe b festgelegten Frist. Das Einreichungsdatum der Ad-hoc-Trassenanfrage muss es PLK ermöglichen, dem Antragsteller den ausgearbeiteten IRJ-Entwurf vorzulegen oder den Antragsteller zu benachrichtigen, wenn die eingereichte Ad-hoc-Trassenanfrage nicht erfüllt werden kann, in jedem Fall mindestens 2 Stunden vor der planmäßigen Abfahrt des Zuges oder Leerzuges, wobei die Bestimmungen des Abschnitts 2 gelten.
4. Wenn eine Ad-hoc-Trassenanfrage mindestens 72 Stunden vor der planmäßigen Abfahrt des Zuges eingereicht wird, garantiert PLK eine Frist von 36 Stunden, um zu antworten, indem sie entweder den entwickelten IRJ an den Antragsteller weitergibt oder den Antragsteller gegebenenfalls benachrichtigt, wenn die eingereichte Ad-hoc Trassenanfrage nicht erfüllt werden kann.
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5. PLK weist keine Kapazität für eine Ad-Hoc-Trassenanfrage zu, die weniger als 6 Stunden vor der geplanten Abfahrt des Zuges (einschließlich nicht kommerzieller Personenzüge) gestellt wurde, bzw. 2 Stunden für Anträge für Leerlokomotiv-Fahrten.
6. Die Ad-hoc-Trassenanfrage, die innerhalb der in Unterkapitel 4.5.1 Abschnitt 1 festgelegten Fristen eingereicht wird, wird von PLK bearbeitet, woraufhin PLK die vollständigen IRJs zwischen dem 10. September 2024 und dem 16. September 2024 an die Antragsteller herausgibt.
Für einen Antragsteller, der kein EVU ist, muss die Ad-Hoc-Trassenanfrage bis zum 09. September 2024 durch das darin bezeichnete EVU genehmigt werden. Fehlt der Anfrage die EVU-Genehmigung, wird sie nicht zur Fahrplanerstellung freigegeben.
7. Die nach dem 19. Januar 2025 eingereichten Ad-hoc-Trassenanträge für Zugfahrten zwischen dem 15. Juni 2025 und dem 13. Dezember 2025 werden von der PLK geprüft, sobald die PLK den Fahrplanwechsel den Antragstellern herausgibt (mit der geplanten Aktualisierung am oder nach dem 15. Juni 2025),
was zwischen dem 04.März 2025 und dem 10. März 2025 der Fall sein wird. Für einen Antragsteller, der kein EVU ist, muss der Ad-hoc-Trassenantrag von dem darin angegebenen EVU bis zum 03.März 2025 genehmigt werden. Fehlt die Genehmigung des EVU, wird der Antrag nicht zur Fahrplanerstellung freigegeben.
8.Wenn im Verlauf der Ausarbeitung Fahrplanänderungen einzubringen sind, d.h. zwischen den in Anlage 5.2 festgelegten Terminen, weisen die Spalten ROZPOCZĘCIE KONSTRUKCJI” (begonnene Konstruktion) und „ZAKOŃCZENIE KONSTRUKCJI” (beendete Konstruktion) Einschränkungen bei der Ad-hoc Trassenvergabe auf, mit Ausnahme von Anmeldungen, die Züge betreffen, die als Ersatz für im Rahmen eines ZRJ ausgefallene Züge begonnen wurden, welche die PLK ohne unangemessene Verzögerung berücksichtigen wird.
9. Bei der Einreichung einer Ad-hoc-Trassenanfrage kann der Antragsteller das Kästchen „akceptacja projektu“ [„Entwurf akzeptieren“] für den Fahrplan ankreuzen. Dies ermöglicht es dem Antragsteller, den IRJ zu akzeptieren oder Vorbehalte zu äußern. Wenn das Kästchen „akceptacja projektu“ [„Entwurf annehmen“] nicht angekreuzt ist, wird davon ausgegangen, dass der Antragsteller den IRJ-Entwurf angenommen hat, und der IRJ wird innerhalb von 5 Minuten nach Vorlage des IRJ-Entwurfs ordiniert.
10. Ad-Hoc-Trassenanfragen werden auf die verbleibende Kapazität geprüft, indem diese Punkte in der aufgeführten Reihenfolge berücksichtigt werden:
- 1) Die aus den Beförderungsgesetzen zwingend durchzuführenden Zugfahrten;
- 2) Einschränkungen resultierend aus:
a) die notwendige Bereitstellung der Kapazität zur Aufrechterhaltung der Eisenbahninfrastruktur;
b) die Machbarkeit der Umleitung der vorab vereinbarten internationalen Zugtrassen innerhalb eines RFC;
3) die bestmögliche Nutzung der Kapazität; einschließlich, im Falle des Güterverkehrs, der TC und TD der intermodalen Züge, die die Bedingungen für den Betrieb mit Fahrgastgeschwindigkeiten gemäß 2.3.7 Abschnitt 2 erfüllen;
- 4) das geplante Datum der Zugfahrt;
- 5) Die Reihenfolge der Antragstellung.
11. Der IRJ-Entwurf wird von PLK innerhalb von 5 Werktagen nach Einreichung des Ad-HocTrassenantrags entwickelt.
12. Die in Abschnitt 11 genannte Frist kann verlängert werden:
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1) Für den Ad-Hoc-Trassenantrag für grenzüberschreitende und netzübergreifende Trassen gilt, in Anbetracht des Zeitaufwands für die Genehmigung des IRJ an den Kontaktpunkten zwischen den Eisenbahnstrecken verschiedener IM;
2) Im Einvernehmen mit dem Antragsteller für die Trassen, die detaillierter Genehmigungen bedürfen (z. B. Gelegenheitszüge für Großveranstaltungen);
3) Soweit erforderlich, um von anderen Antragstellern beantragte Änderungen von Sekundärtrassen zu akzeptieren.
13. Der IRJ-Entwurf wird dem Antragsteller freigegeben, sobald die endgültige Genehmigung der beantragten Zugtrasse durch Mitteilung im ISZTP-Antrag erfolgt ist.
14. Für die in den Abschnitten 1 und 12 identifizierten Ad-Hoc-Trassenanträge hat PLK 5 Werktage Zeit, um den Antragsteller zu benachrichtigen, ob der Antrag die formalen Anforderungen erfüllt, und das Erstellungsdatum des IRJ-Entwurfs anzugeben.
15. Kann aus einer Ad-Hoc-Trassenanfrage kein IRJ erstellt werden, schlägt PLK dem Antragsteller Ersatzlösungen vor, die die Zugfahrt ermöglichen (z. B. über einen anderen, möglichst kurzen Weg und mit Parametern, die den beantragten annähernd entsprechen, oder in einer anderen Zuglaufzeit-Konfiguration und fährt mit der Erstellung des IRJ mit Zustimmung des Antragstellers fort.
16. Der IRJ-Entwurf, für den der Anmelder das Feld „akceptacja projektu“ [„Entwurf annehmen“] ausgewählt hat, sollte innerhalb von 6 Kalendertagen angenommen werden. Wenn die Ad-hoc-Trassenanfrage weniger als 6 Tage vor der planmäßigen Abfahrt des Zuges vom Antragsteller gestellt wird, sollte die Anfrage mindestens 2 Stunden vor der planmäßigen Abfahrt angenommen werden. Wenn keine Annahme erfolgt, lehnt PLK die Adhoc-Trassenanforderung ab und berechnet die Kosten für die Bearbeitung der Ad-hocTrassenanforderung. Wird die Trasse angenommen, erhält der Antragsteller automatisch die zugeteilte Trasse.
17. Nach der Zuweisung der Zugtrassen unter IRJ muss der Nicht-EVU-Antragsteller die in Unterkapitel 4.8.1 Abschnitt 2 angegebene Registerkarte der ISZTP-Website verwenden, um das bezeichnete EVU zu ändern, um die dem Antragsteller zugewiesene Kapazität in der Adhoc-Trassenanfrage zu nutzen. Der Nicht-EVU-Antragsteller gibt in seinem EVUWechselantrag das Datum an, an dem die zugeteilte Kapazität auf das neue EVU zur weiteren Nutzung übertragen wird; dabei widerruft der Nicht-EVU-Antragsteller die von dem ursprünglich für die Nutzung der zugeteilten Kapazität identifizierten EVU erteilte Zugstreckengenehmigung.
18. Das neue EVU genehmigt die Annahme der Ad-hoc Trassenanfrage zur Erfüllung innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum der Anzeige durch den Antragsteller, der kein Beförderer (Nicht-EVU) ist, spätestens jedoch:
1) 40 Tage vor der geplanten Abfahrt des Zuges, wenn es sich um Personenwagen handelt, deren Fahrplan veröffentlicht wird;
2) 7 Tage vor der geplanten Abfahrt des Zuges, wenn es sich um Personenwagen im Gelegenheitsverkehr handelt, deren Fahrplan nicht veröffentlicht wird;
3) 24 Stunden vor der geplanten Abfahrt des Zuges, was für die Trassen von Güterzügen, nichtgewerblichen Personenzügen und leichten Lokomotiven gilt.
Der Wechsel des EVU erfolgt zum Zeitpunkt der Genehmigung der beantragten Zugtrasse durch das neue benannte EVU.
Erfolgt die Genehmigung der Zugtrasse durch das EVU nicht innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum der Anmeldung durch den Antragsteller, der nicht der Beförderer (Nicht-EVU) ist, kann die Kapazität von der PLK freigegeben werden.
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19. PLK entwickelt keine vereinfachten Fahrpläne im Sinne von Artikel 30 (10) des Gesetzes. Für Anfragen, die weniger als 5 Tage vor dem planmäßigen Start des Zuges gestellt werden, entwickelt PLK den Zugfahrplan gemäß den für IRJ geltenden Grundsätzen.
20. Um den Antragstellern Informationen über die in IRJ verbleibende verfügbare Restkapazität bereitzustellen, ermöglicht PLK den Antragstellern, über ISZTP oder SKRJ die Verkehrsdiagramme aller antragstellenden Züge anzuzeigen, und zwar mit den Daten von Zugtyp, Zugnummer, Trassenantragsnummer, Zuglauf und Fahrtdatum, ohne Identifizierung der EVU anderer Antragsteller als derjenigen, die die Verkehrsdiagramme anzeigen.
21. Stimmen die Antragsteller einer gegenseitigen Sichtbarkeit ihrer Trassen auf den Verkehrsdiagrammen zu, enthalten die in Abschnitt 20 aufgeführten Informationen auch die EVU-Kennung; wenn sie in SKRJ angezeigt werden, enthalten die Daten auch eine Übersicht über die Anforderung und Generierung von Datenberichten. Die Zustimmung zur gegenseitigen Sichtbarkeit ihrer Trassen auf den Verkehrsdiagrammen und jede Änderung dieser Zustimmung ist zu übermitteln an: PKP Polskie Linie Kolejowe S.A. Centrum Zarządzania Ruchem Kolejowym 03-734 Warszawa, ul. Targowa 74 - E-Mail: idoi@plk sa.pl
## **Dänemark**
## **Ziffer 4.63**
## **Ad-hoc-Trassenanträge**
Ad-hoc-Trassenanträge sind Anträge auf Kapazitätsvergabe für eine laufende Fahrplanperiode.
Anmeldungen im Gelegenheitsverkehr für Nostalgiezüge müssen bei Banedanmark mindestens 30 Tage vor dem gewünschten Datum der Fahrt eingegangen sein.
Anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen wird empfohlen, Anträge mindestens 5 Arbeitstage vor dem gewünschten Termin einzureichen.
Banedanmark bearbeitet die Kapazitätszuweisung und beantwortet die Anträge innerhalb von 5 Werktagen nach dessen Erhalt.
Die Berechnung der Entgelte erfolgt nach den jeweils gültigen Tarifen. Anträge sind schriftlich an korrtoga@bane.dk oder über PCS zu richten während des Zeitraums X-2 bis X+12. Bei Anträgen auf Trassenzuweisung weniger als drei Arbeitstage vor dem geplanten Betriebstermin muss ein Antrag per E-Mail an das Betriebszentrum von Banedanmark (DCDK) unter tlp@bane.dk gesendet werden.
## **Niederlande**
## **Ziffer 4.5.3 Fahrplan für die Ad-hoc-Phase**
Zuteilung in der ad hoc Phase
ProRail antwortet auf ad hoc Anfragen spätestens innerhalb von fünf Arbeitstagen. Der erste Tag der Anfragen für ad hoc Kapazität ist der 15. Oktober 2024. Auf Anfrage gibt ProRail
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Auskunft über die noch verfügbaren Kapazitäten für ad hoc Anfragen innerhalb des Fahrplans.
In der ad hoc Phase gilt das Prinzip First Come First Served, wobei der Zeitpunkt der Anfrage führend ist. Anfragen, die konfliktfrei in die bereits vergebene Kapazität passen, werden von ProRail zugeteilt. Anfragen, die nicht konfliktfrei in die bereits zugewiesene Kapazität eingepasst werden können, können nur akzeptiert werden, wenn Inhaber bereits zugewiesener Kapazitäten Änderungen zulassen, so dass eine neue Anfrage konfliktfrei eingepasst werden kann. ProRail kann gebeten werden, bei Konflikten zu vermitteln, hat aber keine Möglichkeit, die erforderlichen Änderungen durchzusetzen.
Es kann vorkommen, dass Kapazitätsrechte, die zwei Rechtsinhabern zugewiesen wurden, sich aufgrund von Umständen als widersprüchlich erweisen (z.B. aufgrund von Änderungen der Eisenbahninfrastruktur und der TCRs). In diesem Fall wird die Kapazität unter der Leitung von ProRail neu zugewiesen gemäß den Prioritätsregeln des VAB[4] Prozesses.
## PreVAB- und VAB-Prozess
Bei der Fahrplanerstellung wird die Kapazität für Zugtrassen in einem normalen Fahrplan in einer Standardwoche zugewiesen, wie in Abschnitt 4.2.1 beschrieben. Darüber hinaus werden gelegentliche TCRs zugewiesen gemäß Abschnitt 4.3.2.2 und 4.3.2.3. Die Angaben zu Fahrplantrassen aufgrund von TCRs in 4.3.2.2 und 4.3.2.3 (b), wie in 4.3.2.2.5 beschrieben, werden im PreVAB- und VAB-Prozess zu einem späteren Zeitpunkt ausgearbeitet. ProRail arbeitet eng mit den benachbarten Infrastrukturbetreibern zusammen, um gute Anschlüsse für umgeleitete Züge an Grenzübergängen zu gewährleisten.
## PreVAB-Prozess
Im PreVAB-Prozess wird ein alternatives Stundenmuster (AUP) ab ca. 28 Wochen vor der Durchführung entworfen, das als Ausgangspunkt für den VAB-Prozess dient. Die Grundlage dafür ist der Normalfahrplan aus dem letzten abgeschlossenen Änderungsblatt, die zugewiesenen TCRs und die zugehörigen ergänzenden Verkehrsvereinbarungen und das Korridorbuch 2025 (siehe Logistikportal). Die weitere Detaillierung auf FahrplantrassenEbene erfolgt im VAB-Prozess.
## VAB-Prozess
Soweit möglich, wird das alternative Stundenmuster aus dem PreVAB-Prozess als Grundlage für den VAB-Prozess verwendet. Im VAB-Prozess erfolgt die Detaillierung der Fahrplantrassen als Folge von gelegentlichen TCRs ab 8 Wochen vor der Durchführung. Im Wesentlichen geht es bei diesem Prozess um die Umplanung von Zügen, um die Folgen für die Inhaber von Fahrplantrassen zu minimieren und möglichst viele Fahrplantrassen zu vergeben. Diese Angaben werden den Trasseninhabern durch eine Veröffentlichung mitgeteilt. Sind die Trasseninhaber nicht einverstanden, müssen sie dies innerhalb von fünf Arbeitstagen dem One-Stop-Shop von ProRail mitteilen (siehe Abschnitt 4.2.4). Die Kapazitätsvergabe erfolgt dann nach den folgenden Prioritätsregeln:
- Beide Kapazitätsanfragen werden im Fahrplan zugewiesen: Zuweisung nach den Fahrplanregeln. Dabei haben Güterverkehrstrassen, die im Sinne von ad hoc Anfragen in einer Standardgüterverkehrstrasse zugewiesen werden, die Fahrplanrechte und damit Vorrang vor konkurrierenden Zügen, die außerhalb der Standard-Güterverkehrstrassen zugewiesen wurden.
- Eine der Kapazitätsanfragen wird im Fahrplan verteilt, die andere in der ad hoc Phase: Die im Fahrplan zugewiesene Kapazität hat Vorrang vor der in der Ad-hoc-Phase zugewiesenen Kapazität.
> 4 Verkehrsänderungen durch Management, siehe auch Anhang 2.
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- Beide Kapazitätsanfragen werden in der ad hoc Phase vergeben: Vergabe nach dem 'First Come, First Served'-Prinzip. Bei der Festlegung der TCRs, wie in den Abschnitten 4.3.2.2 und 4.3.2.3 beschrieben, werden allgemeine Vereinbarungen über wöchentliche TCRs getroffen. Bei der Ausarbeitung der Details im VAB-Prozess kann es vorkommen, dass sich diese allgemeinen Vereinbarungen als unzureichend erweisen, um eine angemessene Zuteilung zu erreichen. In diesem Fall sind die wöchentlichen TCRs ein Teil der Zuteilung und es gelten die oben genannten Prioritätsregeln.
## **Belgien**
## **Ziffer 4.5.3**
## **4.5.3 Ad-hoc Trassenanträge /Trassenanmeldungen im Gelegenheitsverkehr**
Trassenanmeldungen im Gelegenheitsverkehr sind Anträge, die nach dem letzten Tag für die Einreichung späterer Netzfahrplananmeldungen/Late Path Requests beim Infrastrukturbetreiber eingereicht werden. Für den Fahrplan 2025 sieht RNE folgendes Datum vor:
Ad-hoc-Trassenanträge
- - Erster Tag für Ad hoc Trassenanträge 15. Oktober 2024 Zugangsberechtigter
Sobald Infrabel die Late Path Requests bearbeitet hat (d. h. bis spätestens 11. November 2024), werden die Ad-hoc-Trassenanträge die sich sowohl auf langfristige als auch auf kurzfristige und Echtzeit-Trassen beziehen - innerhalb der in Artikel 36 des Eisenbahngesetzes festgelegten Fristen bearbeitet, d. h. innerhalb folgender Zeiträume: - bis zu 5 Arbeitstage für pünktliche Anträge (d. h. Fahrplantrassenanträge für eine einfache Fahrt am Tag)
- bis zu einem Monat für sonstige Anträge.
Nach der formalen Zuweisung der Fahrplantrasse durch Infrabel muss der Zugangsberechtigte die zugewiesene Fahrplantrasse überprüfen und Infrabel etwaige Unregelmäßigkeiten so schnell wie möglich mitteilen.
## **4.5.3.1 Langfristige Fahrplananfragen**
Während seiner Gültigkeitsdauer kann der Fahrplan zu bestimmten Zeitpunkten geändert werden. Solche Änderungen werden als Zwischenänderungen (PERT-Perioden) bekanntgegeben. Die Liste der Antragstermine, d.h. die Starttermine der PERT-Periode, sowie die Fristen für die Einreichung der (Änderungs-)Anträge von Trassen für den betreffenden Zeitraum ist nachstehend aufgeführt. Diese Termine werden von den verschiedenen Infrastrukturbetreibern und Eisenbahnverkehrsunternehmen auf den Sitzungen der RNE und des FTE (Forum Train Europe) einvernehmlich festgelegt. Sie werden auch auf den Websites http://www.forumtraineurope.eu/home/ und https://rne.eu veröffentlicht. Anträge, die nach Ablauf der Fristen
eingereicht werden, werden kurzfristig (siehe Punkt 4.5.3.2) oder in Echtzeit (siehe Punkt 4.5.3.3) bearbeitet.
In der nachstehenden Übersicht sind die für den Fahrplan 2025 vorgesehenen Daten aufgeführt:
Einreichungsfrist 1. Zeitraum /
Antragsdatum 15. Dezember 2024
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(Zeitraum endet am 2. Februar 2025) 2. Zeitraum 16. Dezember 2024 03. Februar 2025 (Zeitraum endet am 6. April 2025) 3. Zeitraum 06. Januar 2025 07. April 2025 (Zeitraum endet am 14. Juni 2025) 4. Zeitraum 21. April 2025 15. Juni 2025 (Zeitraum endet am 31. August 2025)5. Zeitraum 07. Juli 2025 01. September 2025 (Zeitraum endet am 13. Dezember 2025)
Die Zuweisung dieser Zugtrassen wird durch eine Mitteilung in PCS oder durch eine von _Book In_ versandte E-Mail formalisiert.
Das Büro I-CBE.332 (Annual Capacity Management/Jährliches Kapazitätsmanagement) ist für die Bearbeitung dieser Art von Anträgen zuständig. Anträge, die ausnahmsweise über die in Punkt 4.2.2.2 genannten Dokumente eingereicht werden, wenn _Book In_ oder PCS nicht verfügbar sind, müssen bei dieser Stelle eingereicht werden. Die Kontaktdaten finden Sie unter Punkt 1.6.1.
## **4.5.3.2 Kurzfristige Anfragen**
Die Frist für die Einreichung kurzfristiger Kapazitätsanfragen ist auf D-2 (Arbeitstage) vor dem Reisetag um 10 Uhr festgelegt. Für Kapazitätsanfragen, die innerhalb dieser Frist eingereicht werden, wird das Bulletin "Zugverkehr" spätestens am D-1 (Arbeitstag) vor dem Reisetag um 12 Uhr veröffentlicht, außer in Fällen höherer Gewalt, bei Ereignissen mit erheblichen Auswirkungen auf den Eisenbahnverkehr oder bei Streiks. Ausnahmen von der Frist werden in den folgenden Fällen gemacht:
|Art der Anfrage|Frist für die Einreichung des<br>Antrags (Arbeitstage)|Veröffentlichung des<br>Bulletins "Zugverkehr"<br>(Arbeitstage)|
|---|---|---|
|Außerordentliche Verkehre<br>mit Beschränkung auf der<br>geplanten Strecke|Bis zu 10:00 Uhr auf D-6|Bis zu 12:00 Uhr auf D-2|
|Gewöhnliche Verkehre oder<br>außergewöhnliche<br>Verkehre, die keinen<br>Beschränkungen auf dem<br>Transportweg unterliegen<br>(geforderte Geschwindigkeit<br>=<60 km/h)5|Bis zu 10:00 Uhr auf D-4|Bis zu 12:00 Uhr auf D-1|
Kapazitätsanfragen, die nach dieser Einreichungsfrist eingereicht werden oder die aufgrund einer Ausnahmesituation nicht rechtzeitig bearbeitet werden können, werden in Echtzeit bearbeitet (siehe Punkt 4.5.3.3 unten).
Wird die Einreichungsfrist für die genannten Antragsarten nicht eingehalten, kann die rechtzeitige Veröffentlichung des Bulletins "Zugverkehr" nicht gewährleistet werden und die Anträge können in Echtzeit bearbeitet werden. Ausgenommen sind "außergewöhnliche Verkehre mit Beschränkungen", für die Anträge, die nach Ablauf der Frist eingereicht werden, aus betrieblichen und sicherheitstechnischen Gründen abgelehnt werden.
> 5 Vgl. Fahrten mit historischen Zügen.
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Die Zuweisung dieser Fahrplantrassen wird durch eine Mitteilung im PCS oder eine per _Book In_ versandte E-Mail formalisiert, die durch ein per E-Mail versandtes Bulletin "Zugverkehr" ergänzt wird.
Das Bulletin „Zugverkehr“ enthält die Daten zu den Fahrplänen der Züge und/oder Leerfahrten sowie alle anderen Informationen des Infrastrukturbetreibers und die vom Antragsteller angeforderten Informationen, die für die Durchführung der betreffenden Züge und/oder Leerfahrten nützlich sind. Das Datum des Inkrafttretens des Merkblattes ist das Datum des ersten Fahrtages, der auf dem Merkblatt angegeben ist.
Das Büro I-CBE.322A (Running Capacity Management) ist für die Bearbeitung dieser Art von Anträgen zuständig, mit Ausnahme der Kapazitätsanträge "Außergewöhnlicher Verkehr", die von ICBE.322B (Running Capacity Management) bearbeitet werden. Anfragen, die ausnahmsweise über die in Punkt 4.2.2.2 genannten Dokumente bei Nichtverfügbarkeit von _Book In_ oder PCS eingereicht werden, müssen bei den entsprechenden Stellen eingereicht werden. Die Kontaktdaten finden Sie unter Punkt 1.6.1.
## **4.5.3.3 Echtzeit-Anfragen**
Die Zugangsberechtigten können auch außerhalb der für kurzfristige Anträge vorgesehenen Fristen Kapazitäten beantragen, abgesehen von außergewöhnlichen Transporten mit Beschränkungen auf der geplanten Strecke (siehe Punkt 4.5.3.2).
Die Zuweisung dieser Fahrplantrassen wird durch eine Mitteilung in PCS oder eine per _Book In_ versandte E-Mail formalisiert, die durch ein per E-Mail versandtes Bulletin "Zugverkehr" ergänzt wird.
Für die Bearbeitung dieser Art von Anträgen ist die Stelle I-TO.12 (Zentrale Disposition) zuständig. Anträge, die bei Nichtverfügbarkeit von _Book In_ oder PCS ausnahmsweise über die in Punkt 4.2.2.2 genannten Dokumente gestellt werden, müssen bei dieser Stelle eingereicht werden. Die Kontaktdaten finden Sie unter Punkt 1.6.1.
## **Luxemburg**
## **Ziffer 4.6.2**
## **4.6.2 Zeitplan für Trassenanmeldungen außerhalb des Fahrplanprozesses (Ad-HocAnträge)**
ACF antwortet in kürzester Zeit und in allen Fällen innerhalb von 5 Arbeitstagen auf ad- hoc Anfragen für einzelne Fahrplantrassen.
Die Informationen über ungenutzte und verfügbare Kapazitäten werden allen Antragstellern zur Verfügung gestellt, die diese Kapazitäten in Anspruch nehmen möchten.
Die Eisenbahnbehörde prüft gegebenenfalls, ob im endgültigen Netzfahrplan eine Kapazitätsreserve vorgehalten werden muss, um auf vorhersehbare ad-hoc Anfragen schnell reagieren zu können. Diese Bestimmung gilt auch für überlastete Fahrwege.
Bezüglich des vorbereiteten Trassenkatalogs (PaPs) und der Reserve Capacity auf dem Korridor RFC NORDSEE-MITTELMEER siehe 1.7.1
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## **Frankreich**
## **Ziffer 4.5.2 i.V.m. 4.2.3.2**
## **4.5.2. NACH DEM 09. APRIL 2024 EINGEREICHTE TRASSENANTRÄGE (SPÄTE ANTRÄGE)**
SNCF Réseau beantwortet die nach dem 09. April 2024 eingereichten Trassenanträge innerhalb der folgenden Fristen:
|**Datum der Anmeldung**|**Art der zugewiesenen**<br>**Trasse**|**Frist für die**<br>**Trassenvergabe**|
|---|---|---|
|09. April 2024 bis 09.<br>September 2024|Alle Trassenarten<br>(verspätete<br>Trassenanmeldungen / late<br>requests-DTS)|zwischen dem 19. August<br>2024 und dem 15.<br>November 2024|
|10. September 2024 bis 05.<br>Dezember 2025|Alle Trassenarten<br>(angepasste Anträge - DSA)|so schnell wie möglich und<br>**gemäß den in § 4.2.3.2**<br>**angegebenen Fristen**. Für<br>DSA, die vor der<br>Zertifizierung des Dienstes<br>eingegangen sind, werden<br>die Fristen ab diesem<br>Datum bewertet|
|08. Dezember 2024 bis 13.<br>Dezember 2025|Last Minute Fahrplantrasse -<br>DSDM (weniger als acht (8)<br>Kalendertage vor dem<br>Datum, an dem der Zug<br>planmäßig verkehren soll)|spätestens 7 Arbeitstage6,<br>unter den im Dokument<br>"Last-Minute-Kapazität"<br>genannten Bedingungen|
## **4.2.3.2. Trassenanmeldungen in der Anpassungsphase**
Anträge, die nach Ablauf des in § 4.2.2.5 beschriebenen Fahrplans im September Y-1 (DSA, DSDM) gestellt werden, werden in der **Restkapazität nach dem in § 4.5.2 beschriebenen Zeitplan bearbeitet** .
Zu den Anträgen auf Änderung und Stornierung von Zugtrassen siehe auch die Bestimmungen über das gegenseitige Anreizsystem in **Kapitel 5 Leistungen und Entgelte** .
## ● **Sequenzen**
Ähnlich wie in der Konstruktionsphase können die Antragsteller auch die Informationen über ihre Anforderungen an die Abläufe angeben (Wiederverwendung von Fahrzeugen, theoretisches Arbeitsprogramm, Arbeiten an der Station):
- zusätzlich zu den DSAs, Änderungen der Sequenzen,
- sowie im Falle von Änderungen ihres Transportplans eine Zusammenfassung der endgültigen Sequenzen für jede Periode, die vor den folgenden Fristen eingereicht wird:
||Zeitraum A|Zeitraum B|Zeitraum C|Zeitraum D|
|---|---|---|---|---|
|Frist|15. Oktober Y-1|15. Januar Y|15. April Y|1. Juli Y|
- wenn sie eine Sequenzändern möchten, ohne die bereits zugewiesenen Trassen zu ändern.
6 Dieser Zeitrahmen von "7 Kalendertagen" ist die operative Übersetzung des Zeitrahmens von "5 Arbeitstagen", gemäß Artikel 48 der Richtlinie 2012/34/EU, der von Art. 23 des Dekrets Nr. 2003-194 abgedeckt wird und auf den sich die Infrastrukturbetreibern innerhalb von RNE geeinigt haben, um die Anwendung dieses Zeitrahmens zu harmonisieren.
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Auf der Grundlage dieser Informationen erstellt SNCF Réseau die endgültigen Gleisbelegungspläne (TOD) für jeden Wochentag (oder eine Gruppe identischer Tage), die dem jeweiligen Zeitraum entsprechen, und dann die täglichen TODs.
## ● **Unterstützung bei der Formulierung von Trassenanmeldungen**
SNCF Réseau bietet einen Hilfsservice für verspätete Anpassungsanträge an den Jahresfahrplan an. Auf Antrag des Kunden und auf Beschluss des Vorstandsressorts Infrastruktur des DAC können Studien durchgeführt werden, um Trassenanmeldungen im Zusammenhang mit neuen Verkehren zu lenken.
Eine im Rahmen dieser Hilfsfunktion erstellte Studie stellt kein verbindliches Trassenangebot dar und ist für die Aufnahme einer Fahrplantrasse in den Umlaufplan nicht bindend. Sie dient der Erleichterung der Bestellung des Antragstellers, indem sie sicherstellt, dass der Status des Umlaufplans bei der Durchführung der Studie berücksichtigt wird.
Das Verfahren ist im "Handbuch für Antragsteller von kommerzieller Kapazität" detailliert beschrieben, das auf der Seite „Technische Dokumente, die in den NS erwähnt werden“ auf der Website von SNCF Réseau zu finden ist.
## ● **Regeln für Anträge in der Anpassungsphase**
- Stornierung von Trassentagen
|**Umfang**|**Ersuchen um Stornierung oder**<br>**Entfernung von Tagen.**|
|---|---|
|**Anfrage**|Der Antrag auf Löschung muss gestellt<br>werden,**sobald der Antragsteller**<br>**Kenntnis von solch einer Notwendigkeit**<br>**bekommt**.|
|**Antwort**|Die Stornierung wird ausgeführt und die<br>Antwort erfolgt so schnell wie möglich (in<br>der Regel innerhalb von 24 Stunden).|
Schaffung/Ergänzung von Fahrplantrassen, die nicht den Sicherheitsvorschriften unterliegen
|**Umfang**|**Trassenanmeldungen (mit Ausnahme**<br>**von Trassentagen, die**<br>**Sicherheitsvorschriften unterliegen, die**<br>**im Folgenden behandelt werden), die**<br>**einem neuen Verkehrsbedarf**<br>**entsprechen, oder die Hinzufügung**<br>**neuer Trassentage auf einer**<br>**zugewiesenen Fahrplantrasse mit**<br>**mehreren Betriebstagen.**|
|---|---|
|**Antrag bis spätestens D-8**|Der Antrag muss so schnell wie möglich,<br>**spätestens aber 8 Kalendertage (D-8)**vor<br>dem ersten Betriebstag erfolgen.|
|**Antwort bei einmaligen Anfragen**|Die Antwort auf einen Antrag auf eine<br>einzelne Zugtrasse für den gewerblichen<br>Verkehr zur Deckung eines einmaligen<br>Beförderungsbedarfs wird innerhalb von 7<br>Kalendertagen bereitgestellt_(Dieser Zeitrahmen_<br>_von "7 Kalendertagen" ist die operative Übersetzung des_<br>_Zeitrahmens von"5 Arbeitstagen" gemäß Artikel 48 der_|
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||_Richtlinie 2012/34/EU, der von Art. 23 des Dekrets Nr. 2003-_<br>_194 abgedeckt wird und auf den sich die_<br>_Infrastrukturbetreiber innerhalb von RNE geeinigt haben, um_<br>_die Anwendung dieses Zeitrahmens zu harmonisieren.)_.<br>Anträge auf regelmäßige Beförderung<br>aufgeschlüsselt nach Trassentagen sind<br>von dieser Kategorie ausgeschlossen.<br>Die Antwortarten sind in Abschnitt**4.2.4**<br>aufgeführt.|
|---|---|
|**Antwort ohne einmalige Anfragen**|Die Antwort erfolgt so schnell wie möglich,<br>d.h. innerhalb von 30 Kalendertagen nach<br>Einreichung des Antrags.<br>Die Antwortarten sind in Abschnitt**4.2.4**<br>aufgeführt.|
|**Ersuchen von D-7**|Fall, der in "Trassenanmeldungen in letzter<br>Minute"(Abschnitt**4.2.3.2**)behandelt wird.|
In Anbetracht des Zeitaufwands für die Trassenkonstruktion und der mit den Sicherheitsvorschriften verbundenen Beschränkungen werden die Antragsteller gebeten, ihren Antrag so früh wie möglich zu stellen, um die Chancen auf einen positiven Bescheid zu erhöhen oder im Falle eines negativen Bescheids Zeit für eine Erneuerung des Antrags einzuplanen.
|**Umfang**|**Anträge auf Trassentage für:**<br>**- Zugfahrten einschließlich eines**<br>**außergewöhnlichen Frachtbriefs mit dem**<br>**Hinweis auf ein Kreuzungs- oder**<br>**Überholverbot**<br>**oder Überholverbot für andere Züge,**<br>**- Außergewöhnlich große und sperrige**<br>**Sendungen ,**<br>**- Vorrangige Zugbewegungen, die die**<br>**Einbeziehung der Auswirkungen von**<br>**Sicherheitsvorschriften, die sich aus der**<br>**Risikoanalyse des Antragstellers**<br>**ergeben, in die Zugtrasse erfordern**<br>**Sicherheitsbestimmungen, die sich aus**<br>**der vom Antragsteller durchgeführten**<br>**Risikoanalyse ergeben.**|
|---|---|
|**Antrag bis spätestens D-40**|Angesichts des Zeitaufwands für die<br>Einrichtung dieser Art von Fahrplantrasse<br>**muss die Trassenanmeldung spätestens**<br>**40 Kalendertage vor dem ersten**<br>**Betriebstag (D-40) erfolgen**, unabhängig<br>davon, ob es sich um einen neuen Bedarf<br>oder die Erneuerung einer bereits als nicht<br>durchführbar eingestuften<br>Trassenanmeldung handelt (oder um einen<br>nicht zugewiesenen Trassentag).<br>Die Antwortarten sind in**Abschnitt 4.2.4**<br>aufgeführt.<br>Der Antrag muss alle erforderlichen,<br>stabilisierten und abgeschlossenen|
17
||technischen Elemente enthalten<br>(außergewöhnlicher Frachtbrief,<br>Prüfanweisungen usw.).|
|---|---|
|**Antwort**|Die Antwort erfolgt so schnell wie möglich,<br>innerhalb von 30 Kalendertagen nach<br>Einreichung des Antrags.<br>Wird der Antrag nicht innerhalb dieser Frist<br>von 40 Tagen eingereicht, fordert SNCF<br>Réseau den Antragsteller auf, zu einem<br>anderen Termin, der mit den<br>Beschränkungen des Zeitplans vereinbar<br>ist, einen neuen Antrag zu formulieren.|
## Sonderfall: Änderungen des außergewöhnlichen Frachtbriefs
|**Änderung der Trassenanmeldung**|Wenn sich bei der Neuausstellung oder der<br>Freigabe einer Änderung die im<br>außergewöhnlichen Frachtbrief enthaltenen<br>Sicherheitsvorschriften seit der Zuweisung<br>der Zugtrasse geändert haben, muss der<br>Antragsteller einen Antrag auf Änderung der<br>Zugtrasse stellen, sobald er von dieser<br>Notwendigkeit Kenntnis erlangt, und die<br>Gründe für seinen Antrag sowie die<br>Verweise auf den geänderten<br>außergewöhnlichen Frachtbrief festlegen.|
|---|---|
|**Antwort**|Die Antwort erfolgt dann so schnell wie<br>möglich, spätestens 30 Kalendertage nach<br>Einreichung des Antrags (bzw. je nach<br>geltendem Fahrplan für die Last-Minute-<br>Trasse von D-7), wobei die<br>Durchführbarkeit der Veränderung von der<br>Art und Komplexität der zu bearbeitenden<br>Auswirkungen abhängt.|
## Änderung der Trassentage
|**Umfang**|**Anträge auf Änderung von Trassentagen**<br>**(Strecken und/oder Zeiten), die vom**<br>**Antragsteller aufgrund eines geänderten**<br>**Bedarfs gestellt werden. Die Anträge**<br>**können gestellt werden, wenn ein**<br>**Trassentag bereits zugewiesen wurde**<br>**oder wenn der Rücklauf noch nicht**<br>**erfolgt ist.**|
|---|---|
|**Antrag bis spätestens D-8**|Der Antrag muss spätestens**acht (8)**<br>**Kalendertage vor dem ersten Tag des**<br>**Einsatzes (D-8)**gestellt werden. Es wird<br>daran erinnert, dass die Chancen auf eine<br>positive Antwort umso größer sind, je früher<br>der Bedarf absehbar ist und der Antrag<br>gestellt wird. Änderungsanträge werden ab<br>D-7 über die Last-Minute-<br>Trassenanmeldung IS nicht angenommen<br>(mit Ausnahme von Teilstornierungen).|
18
||Der Änderungsantrag muss den<br>berufsspezifischen Grundsätzen für die<br>Nutzung der in der einheitlichen<br>Schnittstelle von GESICO-DSDM zur<br>Verfügung gestellten Funktionen<br>„Lebensdauer der Trasse“ entsprechen, die<br>es den Benutzern ermöglichen, die<br>Änderungen einer bestimmten Zugtrasse zu<br>überwachen. Insbesondere darf ein<br>Änderungsantrag nicht dadurch verschleiert<br>werden, dass ein Erstellungsantrag<br>zusammen mit einem Stornierungsantrag<br>oder einem Tagesentfernungsantrag<br>gestellt wird.|
|---|---|
|**Antwort**|Die Antwort auf einen Antrag auf Änderung<br>einer einzelnen Fahrplantrasse für den<br>gewerblichen Verkehr (mit Ausnahme von<br>Verkehren mit außerordentlicher<br>Beförderungsankündigung, für die der<br>Antrag spätestens vierzig (40) Kalendertage<br>vor dem ersten Verkehrstag gestellt werden<br>muss sowie für Touristenzüge), erfolgt<br>innerhalb von 7 Kalendertagen. Bei anderen<br>Anträgen erfolgt die Antwort so schnell wie<br>möglich, d. h. innerhalb von dreißig (30)<br>Kalendertagen nach Einreichung des<br>Antrags. Die Antwortarten sind in Abschnitt<br>**4.2.4**aufgeführt.|
## **● Anträge auf Last-Minute-Trassen**
Die folgenden Kapazitätsanfragen (oder Rückgaben) können zwischen dem Tag D-7 und dem Tag D des Zugbetriebs eingereicht werden:
- Erstellung von Fahrplantrassen in letzter Minute (SDM);
- Stornierung (ganz oder teilweise) einer zugewiesenen Zugtrasse;
- Genehmigung und Verzicht auf die Genehmigung, als Zug mit unbestimmtem Zeitplan zu fahren.
Änderungsanträge sind nicht zulässig und werden nicht berücksichtigt.
Anträge auf Last-Minute-Trassen, die zwischen D-7 und 17 Uhr am D-1 eingereicht werden, werden von den Kapazitätsbüros in weniger als sieben (7) Kalendertagen[7] und unter den im Dokument "Last-Minute-Kapazität" festgelegten Bedingungen bearbeitet (auf der Seite „Technische Dokumente, die in der NS zitiert werden“ auf der Website von SNCF Réseau). Spätere Anträge oder solche, die von den Kapazitätsbüros nicht bearbeitet werden konnten, werden von den Betriebsbüros bearbeitet.
> 7 Dieser Zeitrahmen von "7 Kalendertagen" ist die operative Übersetzung des Zeitrahmens von "5 Arbeitstagen", gemäß Artikel 48 der Richtlinie 2012/34/EU, der von Art. 23 des Dekrets Nr. 2003-194 abgedeckt wird und auf den sich die Infrastrukturbetreibern innerhalb von RNE geeinigt haben, um die Anwendung dieses Zeitrahmens zu harmonisieren.
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## • **Erstellung von Last-Minute-Fahrplantrassen unter Berücksichtigung von Sicherheitsbestimmungen**
## **A. Fall von Trassen mit Sicherheitsvorschriften, für die ein DSDM (Last-MinuteTrassenantrag) ohne Sonderbedingungen gestellt werden kann:**
- Zugbewegungen der Kategorien A und B, die die ordnungsgemäße Funktion der Gleisstromkreise beeinträchtigen können;
- Zugfahrten, die das ordnungsgemäße Funktionieren der Radsatzwellen stören können;
- Wirbelstrom-Zugbewegungen;
- Triebfahrzeugbewegungen mit außer Betrieb befindlichen Zugfunkgeräten, die mit einer Höchstgeschwindigkeit von 70 Km/h zu einem Wartungszentrum transportiert werden.
**B. Fall von Trassen mit Sicherheitsvorschriften, die unter bestimmten Bedingungen einer DSDM unterworfen werden können:** Dieser Fall wird im Dokument "Last-MinuteKapazität", das auf der Seite „Technische Dokumente, die in dem NS genannt werden, ausführlich beschrieben.
## **C. Fall von Trassen mit Sicherheitsvorschriften, die nicht Gegenstand einer DSDM sein können:**
- Zugbewegungen der Kategorie C, die das ordnungsgemäße Funktionieren von Gleisstromkreisen nicht zulassen;
- Vorrangige Zugfahrten, bei denen die Auswirkungen von Sicherheitsvorschriften, die sich aus der Risikoanalyse des Antragstellers ergeben, in die Zugtrasse einbezogen werden müssen.
## **Schweiz**
## **Ziffer 4.5.3**
## **4.5.3. Trassenanträge / Trassenbestellungen unterjähriger und kurzfristiger Fahrplan (BV4a, BV4b und BV5)**
## **4.5.3.1 Fristen**
## BV4a: Siehe NWS-Anhang Bestellfristen für den Fahrplan 2025
BV4b und BV5: Die letzte Frist zur Trassenbeantragung ist gemäss Art. 11 Abs. 3 NZV:
• 17 Uhr am Tag vor der Durchführung einzelner, nicht regelmässiger Fahrten von EVU, welche auf einer Strecke innerhalb der gleichen Fahrplanperiode bereits andere Trassen gebucht haben;
• 30 Tage vor der ersten Fahrt in allen anderen Fällen.
## **4.5.3.2 Schweizerische Bestellverfahren kurzfristiger Fahrplan (BV4a, BV4b und BV5)**
20
|**BV**|**Frist**|**Technische**<br>**Abbildung**<br>**(NeTS)**|**RNE /**<br>**TVS**|**Art**|**Bestelleingan**<br>**g und**<br>**Zuteilung**|
|---|---|---|---|---|---|
|BV4<br>a|Jahresplanupdate|Unterjährige<br>r Plan|Ad-hoc<br>Reques<br>t|Regeltrasse<br>ggf. mit<br>Vorlaufextrazu<br>g|TVS<br>First come, first<br>served|
|BV4<br>b|Tagesplan<br>Kurzfristbestellunge<br>n Extrazüge|Kurzfristiger<br>Plan|Ad-hoc<br>Reques<br>t|Extrazug|ISB<br>first come, first<br>served|
|BV5|Tagesplan<br>Operative<br>Bestellungen<br>Extrazüge|Kurzfristiger<br>Plan|Ad-hoc<br>Reques<br>t|Extrazug|ISB<br>first come, first<br>served|
## **4.5.3.3 Trassenantrag**
Trassen und Zusatzleistungen können auch kurzfristig für das laufende Fahrplanjahr bestellt werden. Im laufenden Fahrplan eingereichte Bestellungen sind jedoch gegenüber den im Jahresplan bestellten und zugeteilten Trassen von nachrangiger Priorität und können lediglich Restkapazitäten in Anspruch nehmen. Sie werden unabhängig von der Verkehrsart in der Reihenfolge ihres Eintreffens (Prinzip «first come first served») zugeteilt. Die Streckenöffnungszeiten gemäss Ziffer 2.5.1 sind bei der Bestellung zu berücksichtigen.
Trassen für das laufende Fahrplanjahr sind mit dem Bestelltool NeTS-AVIS (für internationale Anträge siehe Ziffer 4.2.4) zu beantragen.
Trassenbestellungen für Extrazüge werden aus terminlichen Gründen direkt durch die operativen Dienste der ISB bearbeitet und zugeteilt resp. abgelehnt. Die ISB orientieren die TVS über durch sie erfolgte Ablehnungen. Die TVS prüft nachträglich, ob die Bestellung korrekt abgewickelt sowie ob der Ablehnungsentscheid diskriminierungsfrei gefällt und begründet wurde.
## **Bestellverfahren BV4a und BV4b**
Der Antragsteller kann wählen, ob er eine Bestellung „mit Angebot“ aufgibt, oder ob er auf diese Option verzichtet und direkt eine Zuteilung gemäss Bestellung oder der bestmöglichen Alternative wünscht.
Bestellungen mit Angebot sind mindestens drei Arbeitstage vor der Durchführung einzureichen. Die ISB sind während sieben Kalendertagen, respektive bis zur vorgesehenen Durchführung an ihr Angebot gebunden. Wird das Angebot nicht innerhalb dieser Frist angenommen, so gilt es als vom Antragsteller abgelehnt.
## **Bestellverfahren BV5**
Dies betrifft Bestellungen für Extrazüge sowie Trassenbestellungen, welche später als 8.00 Uhr am Vortag der Durchführung eingereicht werden (Wochenende Samstag/Sonntag und Feiertage gemäss Kalender NeTS gelten nicht als Vortage bzw. Arbeitstage). Letzte mögliche Bestellfrist bei den operativen Diensten der ISB ist 90 Minuten vor Zugsabfahrt. Die ISB behalten sich jedoch vor, für Bestellungen, deren Umsetzung zeitaufwändig ist, die dafür benötigte Zeit zu beanspruchen.
## **4.5.3.4 Ausnahmeregelungen**
## **Mess- und Probefahrten sowie andere Spezialverkehre**
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Für Mess- und Probefahrten sowie Fahrten mit besonderen Fahrzeugen (z. B. Diplory) beträgt die Bestellfrist mindestens fünf Arbeitstage.
## **Aussergewöhnliche Sendungen mit betrieblichen Massnahmen Infrastruktur**
- aS mit betrieblichen Massnahmen Infrastruktur: 5 Arbeitstage
• aS mit betrieblichen Massnahmen Infrastruktur und seitliche Lademassüberschreitung (LüS): 10 Arbeitstage
Anmeldungen zum Transport (Vollzugsmeldungen) sind nur nach vorgängiger Bestellung der aussergewöhnlichen Sendungen mit betrieblichen Massnahmen Infrastruktur möglich. Letzte mögliche Anmeldung 120 Minuten vor Zugsabfahrt. Kurzfristige Änderungen (z. B. Lastenschieben, fehlender Beförderungsplan) können nur für aS ohne betrieblichen Massnahmen Infrastruktur bearbeitet werden.
22
@@ -0,0 +1,218 @@
---
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## **Anlage 4.2.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026**
**==> picture [125 x 30] intentionally omitted <==**
**Nutzungsbedingungen Click&Ride**
**Seite 1 von 5**
Die DB InfraGO AG bietet ab dem 17.12.2019 mit Click&Ride (C&R) eine neue Anwendung zur Trassenanmeldung. Trassenanmeldungen über C&R sind nur für Trassen des Gelegenheitsverkehrs im Schienengüterverkehr, für Leerfahrten im Schienenpersonenverkehr und Überführungsfahrten im Schienengüter- und Schienenpersonenverkehr mit einer Frist von weniger als 5 Arbeitstagen vor gewünschter Abfahrtszeit möglich, sofern diese Trassenanmeldungen
- ausschließlich das Schienennetz der DB InfraGO AG und/oder die unter Abschnitt 9 aufgezählten Strecken, auf denen die DB InfraGO AG fahrplanbildend ist, nutzen,
- keinen Fall einer besonders aufwändigen Bearbeitung darstellen (ausgenommen sind Züge des Kombinierten Verkehrs, die über C&R bestellbar sind) und
- keinen Ankunftszeitpunkt haben, der später als 23.59h am Folgetag des Abfahrtstages liegt.
## **(1) Zugang**
Die Anmeldung zur Anwendung (das Login) erfolgt über das Infraportal. Näheres ist den Nutzungsbedingungen zum Infraportal (Anlage 3.4.3.1 der INB) zu entnehmen.
Um Click&Ride zu benutzen, navigieren Sie in Ihrem Browser[1] einfach zu https://clickandride.dbinfrago.com und melden sich mit Ihren Zugangsdaten an.
Click&Ride ist benutzbar auf Smartphones, Tablets und Desktop-Computern.
## **(2) Dokumentation**
Die DB InfraGO AG stellt den angemeldeten Zugangsberechtigten in elektronischer Form ein aktuelles Handbuch zur Verfügung, das die wesentlichen Funktionen und Abläufe bei der Nutzung von C&R beschreibt.
Weitere Informationen sind im Internet unter https://www.dbinfrago.com/clickandride erhältlich.
## **(3) Beratung**
Die DB InfraGO AG berät und unterstützt ihre Kunden umfassend bei fachlichen und technischen Fragen in Zusammenhang mit C&R. Die fachliche Betriebsführung steht telefonisch für Rückfragen von Montag bis Freitag von 08.00 bis 15.30 Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus können jederzeit rund um die Uhr Rückfragen auch per E-Mail unter next-support@deutschebahn.com gestellt werden.
## **(4) Verfügbarkeit**
Der Zugang zu C&R steht grundsätzlich uneingeschränkt, d.h. 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr, zur Verfügung. Hiervon ausgenommen sind notwendige geplante Wartungsfenster sowie Stö-
- 1 Aktuell ist Click&Ride auf den Webbrowser Chrome (Mobil und Desktop) optimiert. Mit anderen Webbrowsern kann eine erfolgreiche Benutzung aktuell noch nicht gewährleistet werden.
Gültig ab: 14.12.2025
**Anlage 4.2.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026**
**Seite 2 von 5**
**==> picture [125 x 30] intentionally omitted <==**
## **Nutzungsbedingungen Click&Ride**
rungsfälle. Geplante Wartungsarbeiten werden, sofern möglich, in Tagesrandlagen bzw. nachts durchgeführt.
Der Zugangsberechtigte ist selbst verantwortlich, die zur Nutzung von C&R notwendigen technischen Voraussetzungen (z.B. Ladezustände, Tk-Abdeckung Arbeitsspeicher) zu erfüllen.
## **(5) Rückfallebene**
Im Fall des technischen Ausfalls bzw. im Fall von Übertragungsstörungen von C&R steht für alle Zugangsberechtigten als Rückfallebene die Trassenanmeldemöglichkeit über TPN zur Verfügung.
## **(6) Datensicherheit**
Für die Datensicherheit beim Zugang zu C&R ist der ZB durch Sicherstellen der ausschließlichen Nutzung durch den/die befugten Mitarbeiter und/oder geeignete technische Vorkehrungen (Passwortsicherung) zu gewährleisten.
Die Anwendung C&R hält keine kunden- bzw. nutzerbezogenen Daten vor. Solche Daten werden aus angebundenen, internen Systemen der DB InfraGO AG bezogen und nur soweit für die Trassenanfrage verwendet, wie dies für die Anmeldung, Konstruktion der jeweiligen Trasse und das sich hierauf beziehende Angebot erforderlich ist. Ziff. 3.3.4.6 INB bleibt unberührt. Session-Daten werden ausschließlich lokal auf den Endgeräten des ZB gespeichert und können dort nach Ende der Session gelöscht werden.
## **(7) Missbräuchliche Verwendung**
Der Kunde verpflichtet sich, die Anwendung C&R nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere
- die Verfügbarkeit des C&R-Systems nicht durch übermäßig wiederholte (insbesondere innerhalb kürzerer Zeit wiederholte) Anmeldungen und/oder automatische Anmeldesysteme zu beeinträchtigen,
- keine Viren, unzulässige Werbesendungen, Ketteninformationen oder sexistische, rassistische oder anderweitig belästigende Kommentare zu übertragen,
- keine Rechte Dritter, insbesondere Rechte der genutzten TK-Unternehmen, Schutzrechte (z.B. Urheber- und Markenrechte) zu verletzen,
- nicht gegen eisenbahnrechtliche Vorschriften und Regelungen des betrieblich-technischen Regelwerks der DB InfraGO AG (vgl. Ziff. 3.2.1.2.3 INB) zu verstoßen.
Bei Zuwiderhandlungen behält sich die DB InfraGO AG vor, den Zugang zu C&R nutzerscharf zeitweilig zu sperren. Der betroffene ZB wird hierüber schriftlich in Kenntnis gesetzt.
Bei wiederholten oder besonders schwerwiegenden Missbräuchen sperrt die DB InfraGO AG den Zugang endgültig.
## **(8) Laufzeit/Kündigung**
Nutzerzugänge zu C&R sind während des Vorliegens der Allgemeinen Zugangsvoraussetzungen zu den Schienenwegen der DB InfraGO AG gem. Ziff. 3.2 INB gültig. Entfallen die dort genannten Vo-
Gültig ab: 14.12.2025
**Anlage 4.2.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026**
**Nutzungsbedingungen Click&Ride**
**Seite 3 von 5**
**==> picture [125 x 30] intentionally omitted <==**
raussetzungen (z.B. durch Kündigung von Nutzungsverträgen), erfolgt eine automatische Sperrung aller zugeordneten Zugänge. ZB oder einbezogene EVU, für die Regelungen nach Ziff. 5.9.2 INB bestehen, sind von der Nutzung von C&R ausgeschlossen.
## **(9) Fahrplanbildende Strecken der DB InfraGO AG im Sinne von Ziffer 4.2.2 f) erster Aufzählungspunkt der INB und Anlage 4.2.2. Einleitungstext**
Zusätzlich zu den DB InfraGO-eigenen Strecken können in C&R für folgende Strecken Trassenanmeldungen abgegeben werden:
|**Streckennummer**|**Strecke / Abschnitt**|
|---|---|
|1043|Neumünster - Neumünster Süd AKN|
|1117|Lübeck-Kücknitz - Lübeck Skandinavienkai|
|1137|Brandenbaum - Lübeck Konstinbahnhof|
|1248|Hamburg-Veddel - Hamburg Süd|
|1253, 1294, 1295, 1296 Hamburg Süderelbbrücke - Hamburg-Waltershof||
|1254|Hamburg-Wilhelmsburg - Hamburg Hohe Schaar Süd|
|1293|Hamburg-Hausbruch - Hamburg-Hausbruch Mitte|
|1297|Hamburg Süd DB-Grenze - Hamburg Süd|
|1415, 9149|Bremen-Neustadt - Bremen-Grolland|
|1425|Bremen Inlandshafen Stw If - Bremen Stahlwerke|
|1554|Wilhelmshaven Ölweiche - Wilhelmshaven JadeWeserPort|
|1576|Emden - Emden Hbf Volkswagenwerk|
|1824|Einbeck-Salzderhelden - Einbeck Mitte|
|1922|Groß Gleidingen - Beddingen VPS|
|2316|Duisburg Sigle - Duisburg Hafen|
|2423, 2727|Düsseldorf-Gerresheim - Wuppertal-Dornap Abzw|
|2530|Neuss Pbf Westseite - Kaarster See|
|2950|Hörne - Dissen-Bad Rothenfelde DB-Grenze|
Gültig ab: 14.12.2025
**Anlage 4.2.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026**
**==> picture [125 x 30] intentionally omitted <==**
## **Nutzungsbedingungen Click&Ride**
## **Seite 4 von 5**
|**Streckennummer**|**Strecke / Abschnitt**|
|---|---|
|3443, 9498|Wörth (Rhein) - Wörth (Rhein) Alte Bahnmeisterei|
|4201|Eppingen - Stebbach|
|4220|Karlsruhe West - Karlsruhe Hafen|
|4228|Karlsruhe Rheinbrücke - Karlsruhe Rheinbrücke Raffinerien|
|4633|Tübingen Hbf - Herrenberg (ZÖA)|
|4841|Maulbronn West - Maulbronn|
|4850, 4851|Pforzheim Maihälden - Bad Wildbad|
|5865|Regensburg Hafenbrücke - Regensburg Bayernhafen|
|5941|Nürnberg-Eibach - Nürnberg Hafen|
|6264|Schwarzenberg (Erzgebirge) - Zwickau (Sachsen) Hbf|
|6426|Borstel (Kreis Stendal) - Niedergörne|
|6533|Fredersdorf (bei Berlin) - Rüdersdorf (bei Berlin)|
|6559, 6560|Wiesenau (Abzw) - Ziltendorf EKO - Ziltendorf|
|6623|Cranzahl - Annaberg-Buchholz|
|6624|Annaberg-Buchholz Süd - Schwarzenberg (Erzgebirge)|
|6626|Johanngeorgenstadt - Schwarzenberg (Erzgebirge)|
|6644|Annaberg-Buchholz - Flöha|
|6645|Chemnitz Süd - Aue (Sachsen)|
|6661|Kayna - Raitzhain|
|6718|Hohenebra - Ebeleben|
|6728|Bernterode West - Deuna Zementwerk Werkbahnhof|
|6775|Bergen auf Rügen - Putbus|
|6949|Bentwisch - Poppendorf|
Gültig ab: 14.12.2025
**Anlage 4.2.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026**
**==> picture [125 x 30] intentionally omitted <==**
## **Nutzungsbedingungen Click&Ride**
## **Seite 5 von 5**
|**Streckennummer**|**Strecke / Abschnitt**|
|---|---|
|7318|Passow (Uckermark) - Stendell (PCK)|
|7353|Wustermark Rbf Wot -Wustermark Rbf|
|7356|Wustermark Nord (GVZ) - Wustermark Awf|
|7476|Rommerskirchen RWE Power AG - Rommerskirchen|
|7630|Beddingen Nordkopf - Beddingen VPS - Beddingen|
|7636|Bremerhaven Kaiserhafen - Bremerhaven Nordhafen|
|7644, 7647|Kiel Hbf (Ss) - Kiel Süd (Ss)|
|7651|Hannover-Linden Hafen - Ha-Li Hafen SHH|
|7848|Espenhain DB-Grenze - Espenhain|
|9107|Kiel Süd (Ss) - Kiel Schulen am Langsee|
|9130|Bremerhaven Kaiserhafen - Bremerhaven Seehafen DB-Grenze|
|9133|Bremerhaven-Speckenbüttel - Bremerhaven Imsumer Deich|
|9134|Weddewarden - Bremerhaven Weddewarder|
|9146|Bremen Inlandshafen DB-Grenze - Bremen Inlandshafen|
|9170, 9173|Celle Nord DB-Grenze - Celle Nord|
|9412|Bruchsal - Ubstadt Mülldeponie|
|9603|Brühl Gbf - Brühl-Vochem|
|9609|Köln-Bickendorf - Köln-Ehrenfeld DB-Grenze|
|9617|Köln-Mülheim Grenze - Leverkusen Chemiepark NE|
||Leuna Streckenwechsel 6810/Anschlussbahn - Lochau Werkbahnhof|
|9706|MUEG|
|9707|Schmirchau Gbf - Raitzhain|
Gültig ab: 14.12.2025
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**Anlage 4.2.3.1 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026**
**Zusammenarbeit der DB InfraGO AG mit inländischen BdS**
**Seite 1 von 2**
**==> picture [134 x 32] intentionally omitted <==**
## **1. Grundsätze der Zusammenarbeit**
Nach § 47 Abs. 1 Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) sind Betreiber der Schienenwege (BdS) in Deutschland verpflichtet, im Interesse einer wirksamen Schaffung von Schienenwegkapazitäten und Zuweisung von Zugtrassen mit anderen BdS zusammenzuarbeiten. Darüber hinaus müssen BdS, deren Entscheidungen über Zuweisung von Zugtrassen sich auf andere BdS auswirken, gemäß § 47 Abs. 2 ERegG mit diesen zusammenarbeiten, um grenzüberschreitende Zugtrassen zuzuweisen oder deren Zuweisung zu koordinieren.
Die DB InfraGO AG hat mit anderen Betreibern der Schienenwege Vereinbarungen geschlossen mit dem Ziel, die gesetzlichen Vorgaben in enger Kooperation umzusetzen.
## **2. Angebote an und Verträge mit den Zugangsberechtigten**
Die DB InfraGO AG und ihre Vertragspartner richten jeweils ein Angebot über den eigenen Trassenabschnitt an den Zugangsberechtigten. Die Abgabe von Trassenangeboten, der Abschluss entsprechender Nutzungsverträge und die Nutzung der Leistungen durch die Zugangsberechtigten erfolgt entsprechend den Bestimmungen der Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG (INB) der jeweils betroffenen BdS.
## **3. Zuständigkeiten beim Koordinierungs- bzw. Entscheidungsverfahren**
3.1 Jeder BdS führt für die von ihm betriebenen Schienenwege bei Bedarf ein Koordinierungs- und ggf. Entscheidungsverfahren durch und führt die erforderliche Kommunikation mit dem Zugangsberechtigten durch.
3.2 Beabsichtigt ein BdS, einen Antrag auf Zuweisung von Zugtrassen abzulehnen oder lehnt er einen solchen Antrag ab, informiert er hierüber alle an dieser Zugtrasse beteiligten BdS unverzüglich. Die Unterrichtungspflichten im Übrigen, insbesondere gemäß § 72 ERegG, bleiben unberührt.
## **4. Organisation der Zusammenarbeit bei nationalen Zugtrassen im Netzfahrplan**
4.1 Jeder BdS, dessen Schienenweg von einem Trassenantrag eines Zugangsberechtigten betroffen ist, muss diesen Antrag entgegen nehmen, und zwar unabhängig davon, wessen Schienenweg überwiegend genutzt wird.
4.2 Der den Antrag entgegennehmende BdS fordert den Zugangsberechtigten auf, offensichtlich fehlende oder fehlerhafte Angaben nachzureichen bzw. zu korrigieren.
4.3 Der den Antrag entgegennehmende BdS leitet vor der Konstruktion seines eigenen Trassenabschnittes den Trassenantrag an die beteiligten BdS weiter. Er übernimmt die organisatorische Abstimmung für die Konstruktion der Gesamttrasse und steht dem Zugangsberechtigten als Ansprechpartner für die Gesamttrasse zur Verfügung.
4.4 Bevor ein BdS eine Trasse bis an die Infrastrukturgrenze seines Nachbar-BdS konstruiert, stimmt er sich mit diesem bezüglich der Fahrplanzeiten an der Infrastrukturgrenze ab. Die benachbarten BdS vereinbaren im Vorfeld, zu welchem Zeitpunkt diese Abstimmung erfolgen soll. Bei der Festlegung des Zeitpunktes ist zu berücksichtigen, dass allen an der Trasse beteiligten BdS ausreichend Zeit für die Konstruktion des eigenen Trassenabschnittes bleibt und die gesetzlichen Fristen nicht überschritten werden.
Gültig ab: 14.12.2025
**Anlage 4.2.3.1 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026**
**Zusammenarbeit der DB InfraGO AG mit inländischen BdS Seite 2 von 2**
**==> picture [134 x 32] intentionally omitted <==**
4.5 Der für die organisatorische Abstimmung zuständige BdS fordert jenen BdS, in dessen Bereich die Trassenkonstruktion beginnt, zur Konstruktion der Zugtrasse in seinem Zuständigkeitsbereich auf.
4.6 Die beteiligten BdS übergeben die Konstruktionsergebnisse ihres Verantwortungsbereiches jeweils an den nächsten beteiligten BdS. Dabei werden die bereits vorliegenden Fahrplandaten bereitgestellt. Nach der Trassenkonstruktion des letzten beteiligten BdS ist die Gesamttrasse fertig konstruiert. Der für die organisatorische Abstimmung zuständige BdS überwacht den gesamten Prozess und wird auf Nachfrage von jenem BdS, bei dem die Trassenkonstruktion der Gesamttrasse endet, über das Konstruktionsergebnis informiert.
## **5. Organisation der Zusammenarbeit bei nationalen Zugtrassen im Gelegenheitsverkehr**
Anträge auf Zuweisung von Zugtrassen des Gelegenheitsverkehrs werden, nach dem unter Pkt. 4 beschriebenen Verfahren bearbeitet, soweit im Pkt. 6 nichts anderes geregelt wird.
## **6. Organisation der Zusammenarbeit bei nationalen Zugtrassen in besonderen Fällen**
6.1 Abweichend von Pkt. 5 werden Anträge auf Zuweisung einzelner Zugtrassen des Gelegenheitsverkehrs gemäß des in den Pkt. 6.2 ff beschriebenen Verfahrens bearbeitet, wenn diese
- a) kurzfristig gestellt werden und
- b) weniger als 30 Verkehrstage betreffen.
6.2 Jeder BdS, dessen Schienenweg von einem Trassenantrag eines Zugangsberechtigten betroffen ist, nimmt diesen Antrag entgegen, und zwar unabhängig davon, wessen Schienenweg überwiegend genutzt wird.
6.3 Der den Antrag entgegennehmende BdS fordert den Zugangsberechtigten auf, offensichtlich fehlende oder fehlerhafte Angaben nachzureichen bzw. zu korrigieren.
6.4 Der den Antrag entgegennehmende BdS leitet vor der Konstruktion seines eigenen Trassenabschnittes den Trassenantrag an die beteiligten BdS weiter. Er steht dem Zugangsberechtigten als Ansprechpartner für die Gesamttrasse zur Verfügung.
6.5 Der den Antrag entgegennehmende BdS fordert jenen BdS, in dessen Bereich die Trassenkonstruktion beginnt, zur Konstruktion der Zugtrasse in seinem Zuständigkeitsbereich auf.
6.6 Die beteiligten BdS übergeben die Konstruktionsergebnisse ihres Verantwortungsbereiches jeweils dem nächsten beteiligten BdS. Dabei werden die bereits vorliegenden Fahrplandaten bereitgestellt. Nach der Trassenkonstruktion des letzten beteiligten BdS ist die Gesamttrasse fertig konstruiert.
Gültig ab: 14.12.2025
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Anlage 4.4.1a zu den INB 2026 der DB InfraGO AG Berechnung der Höchstkapazität bei Zuweisung von Rahmenverträgen bei der DB InfraGO AG auf Basis UIC-Merkblatt 406 „Kapazität“
**==> picture [134 x 32] intentionally omitted <==**
## Methodik zur Berechnung der Höchstkapazität bei Zuweisung von
Rahmenverträgen (vgl. Artikel 8 Absatz 2 der Durchführungsverordnung (EU) 545/2016 und Ziffer 4.4.1. f INB)
UIC Code 406 beschreibt eine Kapazitätsberechnungsmethode für Strecken mittels „Komprimierung“ der Sperrzeiten, in Anlehnung an die in der Eisenbahnbetriebswissenschaft angewendete „Verkettung von Streckenbelegungen“ Adler/Diss. HfV Dresden (1967).
## 1. Abgrenzung der Auswerteabschnitte
Die für Rahmenverträge relevanten Korridore werden in Auswerteabschnitte aufgeteilt. Kriterien für eine Abgrenzung sind:
- Änderungen der Anzahl der Streckengleise
- signifikante Änderung des Betriebsprogramms (>10%)
- auf eingleisigen Strecken: Kreuzungsbahnhöfe
**==> picture [455 x 243] intentionally omitted <==**
_Abbildung 1: Abgrenzung der Auswerteabschnitte (Quelle: UIC-Merkblatt 406, 3. Ausgabe, November 2012)_
## 2. Betrachtungsräume
Um den Einfluss der Zulaufstrecken auf einen Auswerteabschnitt in die Betrachtungen mit einzubeziehen, werden die Abhängigkeiten hinsichtlich der aus den Sperrzeiten resultierenden Zugfolgezeiten der im Auswerteabschnitt verkehrenden Zugfahrten innerhalb des Betrachtungsraumes in die Berechnungen einbezogen. Jedem Auswerteabschnitt wird ein Betrachtungsraum zugeordnet. Auf zweigleisigen Strecken wird der Betrachtungsraum an den nächsten Knotenbahnhöfen abgegrenzt. Auf eingleisigen Strecken ist der Betrachtungsraum identisch mit dem Auswerteabschnitt.
## 3. Kapazitätsbetrachtung
Anlage 4.4.1a zu den INB 2026 der DB InfraGO AG Berechnung der Höchstkapazität bei Zuweisung von Rahmenverträgen bei der DB InfraGO AG auf Basis UIC-Merkblatt 406 „Kapazität“
**==> picture [134 x 32] intentionally omitted <==**
Bei der Kapazitätsbetrachtung soll das wahrscheinlichste gesamthafte Betriebsbild und nicht ausschließlich das Betriebsbild aus Anmeldungen von Rahmenverträgen zugrunde gelegt werden. Deshalb wird auf einen vergangenheitsbezogenen Betriebstag Bezug genommen. Dieser Betriebstag wird dem letztverfügbaren auskonstruierten Jahresfahrplan entnommen und auf dessen Basis der Kapazitätsverbrauch und die korrespondierende Trassenanzahl gemäß den Festlegungen des UICMerkblatts 406 ermittelt. Die so ermittelte Trassenanzahl wird dann auf eine Auslastung von 100% normiert und die Höchstkapazität von 60% bzw. 90% daraus berechnet.
Die Zugfahrten werden im Bereich des Auswerteabschnittes am Beginn und Ende des zu untersuchenden Zeitraumes abgeschnitten.
Für die realistische Einschätzung von Strecken werden Haltezeiten generell auf Mindesthaltezeiten gekürzt. Die Auslastung von Knoten kann aufgrund von alternativen Fahrwegen und ihren Überholungsgleisen mittels Verkettung eines Fahrplanes nicht eingeschätzt werden.
Die im Auswerteabschnitt enthaltenen Züge werden nun innerhalb des gesamten Auswerteabschnitts und Betrachtungsraumes verkettet. Dadurch entstehen ggf. nicht nutzbare Zeitlücken innerhalb des Auswerteabschnittes. Dieses Vorgehen sichert eine realistische Aussage über den Kapazitätsverbrauch, da diese Zeitlücken durch die Abhängigkeiten der Züge innerhalb des Betrachtungsraumes tatsächlich entstehen. Es bestehen keine Abhängigkeiten der Sperrzeiten bei Laufwegen auf unterschiedlichen Strecken des Betrachtungsraumes (optische Überlagerung).
Zur Gewährleistung eines regelkonformen Fahrplans (Pufferzeiten) müssen in Abhängigkeit der Art der betrachteten Strecke Zusatzzeiten (siehe Abbildung 2) zu den Belegungszeiten hinzugezählt werden:
|**Art der Strecke**|**HVZ**|**NVZ**|
|---|---|---|
|Artreine Vorortpersonenverkehrsstrecke|18 %|43 %|
|Artreine Hochgeschwindigkeitsstrecke|33 %|67 %|
|Mischverkehrsstrecke|33 %|67 %|
_Tabelle 1: Zusätzliche Zeiten für Strecken (in % der Belegungszeit)_
Anlage 4.4.1a zu den INB 2026 der DB InfraGO AG
Berechnung der Höchstkapazität bei Zuweisung von Rahmenverträgen bei der DB InfraGO AG auf Basis UIC-Merkblatt 406 „Kapazität“
**==> picture [134 x 32] intentionally omitted <==**
**==> picture [462 x 326] intentionally omitted <==**
_Abbildung 2: Ermittlung des Kapazitätsverbrauches unter Beachtung des Betrachtungsraumes_
## 4. Berechnung des Kapazitätsverbrauchs
Der Kapazitätsverbrauch wird zwischen dem Belegungsbeginn des ersten Zuges und dem Belegungsende des letzten Zuges (d.h. Belegungsbeginn des ans Ende kopierten, ersten Zuges), unter Beachtung der Abhängigkeiten im Betrachtungsraum, im Auswerteabschnitt gemessen. Der Messpunkt liegt grundsätzlich an dem Punkt des Auswerteabschnitts, an dem die erste ausgewertete Zugfahrt beginnt.
Der ausgegebene Kapazitätsverbrauch wird wie folgt berechnet:
Belegungszeit x (1+Zusatzzeitrate) Kapazitätsverbrauch [%] = 100 Festgelegtes Zeitfenster
Die aus Abbildung 2 bzw. Tabelle 1 eingesetzten Werte führen zu folgendem Beispiel:
Kapazitätsverbrauch [%] =[56 min x (1 + 0,33)] 100 ≈62% 120 min
Zusätzlicher Hinweis zu möglichen Rechenwegen:
In einer Zeitscheibe muss neben der reinen Belegungszeit der Trassen ein Zeitanteil für die Qualität (Pufferzeiten) vorgesehen werden. Inwiefern man die Zeitscheibe um diesen Qualitätsfaktor limitiert oder die Belegungszeit um diesen Zuschlag erweitert (Zeitanteil ist in jedem Falle identisch) ist hierbei mathematisch gleichwertig.
@@ -0,0 +1,41 @@
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domain: "regulierung"
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|||||
|---|---|---|---|
|**DB InfraGO AG**<br>**Fristen für die Anmeldung von Rahmenverträgen mit Wirkung ab Netzfahrplan 2026***<br>**Zusammenstellung**|||**Seite 1 von 1**|
||||**Termin**<br>bis jeweils am dritten<br>Montag im Oktober|
||||**Termin**|
||Beginn der Rahmenvertragsfahrlagenberatung|||
||Beginn der Frist für die Anmeldung von periodischen Rahmenverträgen|||
||Ende der Frist für die Anmeldung von periodischen Rahmenverträgen|||
||Prüfung von verfristet eingehenden Anmeldungen nach Art. 6 Absatz 4 der EU-DVO 545/2016|||
||Ende der Frist für die Anmeldung von Änderungen von bestehenden Rahmenverträgen||bis jeweils am dritten<br>Montag im Oktober|
||Vorabinformation zum beabsichtigten Angebot über den Abschluss von Rahmenverträgen|||
||Abgabe der aufschiebend bedingten Angebote über den Abschluss von Rahmenverträgen|||
||Annahmeschluss für die aufschiebend bedingten Angebote über den Abschluss von Rahmenverträgen|||
||Vorlage zur Genehmigung an die Bundesnetzagentur gem. § 49 a ERegG|||
||Benachrichtigung von Verwaltungsräten eines Schienengüterverkehrskorridors über den geplanten Abschluss von<br>Rahmenverträgen gem. Artikel 5 Absatz 4 EU-DVO 545/2016|||
||* Die Anmeldung von aperiodischen Rahmenverträgen zum Netzfahrplan 2026 ist nicht möglich|||
|---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------|
|---|
|Anlage 4.4.3 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026<br>Seite 1 von 1<br>Gültig ab: 14.12.2025|
@@ -0,0 +1,415 @@
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Rahmenvertrags-Nummer: < ••• >
**==> picture [134 x 32] intentionally omitted <==**
## **Muster, Stand 27.11.2023**
Rahmenvertrag über die Zuweisung von Schienenwegskapazität
## zwischen
dem Zugangsberechtigten
## **<Zugangsberechtigter**
**>** im folgenden „ZB"
genannt
und der
**DB InfraGO AG Adam-Riese-Str. 11-13 60327 Frankfurt am Main**
## **§ 1 Vertragsgegenstand**
- (1) Dieser Rahmenvertrag regelt die Rechte und Pflichten des ZB und der DB InfraGO AG im Zusammenhang mit der Zuweisung von Schienenwegkapazität im Sinne von §§ 49 ERegG auf der Grundlage der Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG (INB).
- (2) Die gemäß § 49 Abs. 1 ERegG definierten Schienenwegkapazitäten sind in Anlage 1 zu diesem Vertrag explizit benannt.
- Jede durch einen Rahmenvertrag abgesicherte Schienenwegkapazität wird durch eine Kapazitätsnummer bezeichnet.
Eine Zusammenstellung der Kapazitätsnummern, die Bestandteil dieses Vertrages sind, enthält Anlage 2.
## **§ 2 Rechte und Pflichten des ZB**
- (1) Der ZB verpflichtet sich, für alle durch diesen Rahmenvertrag gebundenen Schienenwegkapazitäten in dem in der Anlage 1 zu diesem Vertrag jeweils genannten Umfang zu sämtlichen Netzfahrplanperioden während der Laufzeit dieser Vereinbarung Trassen anzumelden bzw. andernfalls den Infrastrukturbetreiber über die Absicht, die gesamte Rahmenkapazität oder
Anlage 4.4 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 Rahmenvertragsmuster über die Zuweisung von Schienenwegskapazität
Seite 1
**==> picture [134 x 32] intentionally omitted <==**
Teile davon nicht zu nutzen unter Berücksichtigung von Ziffer 4.4.6 a) und c) der INB der DB InfraGO AG zu vertreten hat, zu unterrichten.
- (2)Bei der Trassenanmeldung zum Netzfahrplan mit Bezug zu den rahmenvertraglich gesicherten Kapazitäten muss die jeweilige Kapazitätsnummer laut Anlage 1 angegeben werden. Dies gilt auch für die Fälle, in denen aufgrund von Bautätigkeiten von Anlage 1 abweichende Trassenanmeldungen erfolgen. Laufwegabweichungen auf Grund von/ Baumaßnahmen sind vom ZB zusätzlich gesondert mitzuteilen.
- (3) Vom ZB vorgenommene Änderungen der Trassenanmeldung zum Netzfahrplan gegen- über Anlage 1 des Rahmenvertrages sind bei der Haltekonzeption oder sonstigen Trassenparametern zulässig, soweit sie sich im Rahmen der in der Anlage 1 vereinbarten Zeitrahmen und den Vorgaben nach § 49 Abs. 3 Satz 1 ERegG und 4.4.1. f) der INB bewegen. Die mit dem Abschluss des Rahmenvertrages gesicherten Kapazitäten werden hierdurch nicht verändert.
Weicht der ZB mit der Trassenanmeldung aufgrund von Bautätigkeiten oder infolge eines vorangegangenen Koordinierungsverfahrens von dem durch den Rahmenvertrag gesicherten Laufweg, den Verkehrstagen oder der Zeitrahmen ab, so entfaltet der Rahmenvertrag im Umfang der Abweichung keine Schutzwirkung während der jeweiligen Netzfahrplanperiode.
- (4) Der ZB verpflichtet sich, das gemäß § 2 Abs. 1 bis 3 auf die Trassenanmeldung folgende Trassenangebot der DB InfraGO AG anzunehmen, sofern sich dieses innerhalb der vereinbarten Zeitrahmen gemäß Anlage 1 bewegt.
- (5) Von der Regelung der Absätze 1 bis 3 kann der ZB bei Einschränkungen durch höhere Gewalt in erforderlichem Maße abweichen oder die Anmeldung unterlassen.
- (6)Der ZB ist nur nach vorheriger Zustimmung der DB InfraGO AG berechtigt, die Ausübung rahmenvertraglicher Rechte ganz oder teilweise Beteiligungs- oder Kooperationsunternehmen zu überlassen. Dies umfasst beispielsweise die Ausübung rahmenvertraglicher Rechte durch ein Tochterunternehmen und vergleichbare Konstellationen, in denen mit der Durchführung bestimmter rahmenvertraglich abgesicherter Verkehre verbundene Unternehmen bzw. Kooperationspartner beauftragt werden, insbesondere bei einem Vertragseintritt gemäß § 22 ERegG. Keine Zustimmung wird erteilt, wenn das Unternehmen, auf das der Rahmenvertrag übertragen werden soll, kein Zugangsberechtigter ist. Die DB InfraGO AG setzt die Bundesnetzagentur hierüber in Kenntnis. Von dieser Bestimmung bleibt das Verbot des Trassenhandels nach § 42 Abs. 1 Satz 2 ERegG unberührt.
## **§ 3 Rechte und Pflichten der DB InfraGO AG**
- (1) Die DB InfraGO AG wird dem ZB, für den Fall, dass bei der Netzfahrplanerstellung Anträge auf zeitgleiche, miteinander nicht zu
Anlage 4.4 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 Rahmenvertragsmuster über die Zuweisung von Schienenwegskapazität
Seite 2
**==> picture [134 x 32] intentionally omitted <==**
vereinbarende Trassennutzung vorliegen, eine Zugtrasse nach Maßgabe ihrer in den INB veröffentlichten Regeln zur Vergabe von Zugtrassen zum Netzfahrplan innerhalb der vereinbarten Zeitrahmen gemäß Anlage 1 des Rahmenvertrages unter Berücksichtigung des § 49 Abs. 10 ERegG anbieten.
- (2) Von der Regelung des vorstehenden § 3 Abs. 1 kann die DB InfraGO AG unter Angabe der Gründe hinsichtlich der jeweiligen, von dem nachfolgenden Ausnahmetatbeständen betroffenen Strecken im erforderlichen Maße abweichen oder erforderlichenfalls die Umsetzung ohne Folgen gänzlich ablehnen:
- a. Bei Einschränkungen durch höhere Gewalt.
- b. Wenn behördliche Anordnungen oder deren belegbare Androhungen, bei denen sich die Vertragspartner einig sind, dass ein Widerspruch nicht zielführend erscheint oder gegen die im Fall einer Anordnung eine Beschreitung des Rechtsweges letztinstanzlich erfolglos bleibt, eine vertragsgerechte Trassennutzung nicht zulassen.
- (3) Ferner kann die DB InfraGO AG von der Regelung des vorstehenden § 3 Abs. 1 unter Angabe der Gründe hinsichtlich der jeweiligen von den nachfolgenden Ausnahmetatbeständen unmittelbar betroffenen Strecken bzw. auf mittelbar betroffenen Strecken im erforderlichen Maße abweichen oder erforderlichenfalls die Umsetzung ohne Folgen gänzlich ablehnen bzw. auf mittelbar betroffenen Strecken von den definierten Zeitrahmen im erforderlichen Maße abweichen:
- a. Bei Einschränkungen aufgrund von Baumaßnahmen, welche im Rahmen der Bekanntgabe der Planungsparameter für die nachfolgende Netzfahrplanperiode dem ZB mitgeteilt wurden.
- b. Im Falle der Nichtdurchführung von bereits geplanten Baumaßnahmen aus Gründen, die von der DB InfraGO AG nicht zu vertreten sind.
- c. Wenn die durch den ZB geplante Verwendung von Fahrzeugen zu einem höheren Kapazitätsverzehr, als sich nach vorstehendem § 3 Abs. 1 ergibt, führen würde.
- d. Wenn behördliche Anordnungen oder deren belegbare Androhungen, bei denen sich die Vertragspartner einig sind, dass ein Widerspruch nicht zielführend erscheint oder gegen die im Fall einer Anordnung eine Beschreitung des Rechtsweges letztinstanzlich erfolglos bleibt, eine vertragsgerechte Trassennutzung nicht zulassen.
- (4) Trassenanmeldungen mit Bezug zu rahmenvertraglich gebundenen Schienenwegkapazitäten, für die aufgrund der in vorstehendem § 3 Abs. 2 und 3 genannten Gründe von der DB InfraGO AG vorübergehend kein Angebot abgegeben werden kann, bleiben rahmenvertraglich abgesichert.
Anlage 4.4 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 Rahmenvertragsmuster über die Zuweisung von Schienenwegskapazität
Seite 3
**==> picture [134 x 32] intentionally omitted <==**
## **§ 4 Änderungen des Vertragsinhalts**
- (1) Die DB InfraGO AG kann im Falle von dauerhaften Änderungen an der Infrastruktur i.S.d. Anhang A zu diesem Rahmenvertrag vom ZB verlangen, einer Änderung der in Anlage 1 vereinbarten Schienenwegkapazität zuzustimmen, soweit dies erforderlich ist, um die optimale Nutzungsmöglichkeit des Schienennetzes weiterhin sicherzustellen. Ein solcher Fall liegt insbesondere vor, wenn dadurch
- a) eine höhere Kapazitätsauslastung des Schienennetzes (höhere Zugzahlen) oder
- b) eine Verbesserung der Leistungsqualität des Schienennetzes (höhere Pünktlichkeitsrate) oder
- c) eine Reduzierung der Fahr- und Beförderungszeiten insgesamt erreicht wird.
- (2) Der ZB kann im Falle von dauerhaften Änderungen an der Infrastruktur i.S.d. Anhang A von der DB InfraGO AG verlangen, einer Änderung der in der Anlage 1 vereinbarten Schienenwegkapazität zuzustimmen, soweit diese für ihn erforderlich ist.
- (3) Die DB InfraGO AG kann vom ZB verlangen, einer Änderung der in der Anlage 1 vereinbarten Schienenwegkapazität zuzustimmen, soweit dies durch die Festlegung von Katalogtrassen auf Güterverkehrskorridoren nach Art. 14 Abs. 3 der EU-VO 913/2010 erforderlich wird. Zur Sicherstellung der Umsetzbarkeit und der Ziele der EU-VO 913/2010 kommt Katalogtrassen hierbei Vorrang gegenüber bestehenden Rahmenverträgen zu.
- (4) Darüber hinaus sind für beide Vertragsparteien Änderungsverlangen gemäß § 49 Absatz 4 ERegG zulässig, die im Interesse einer besseren Nutzung des Schienennetzes abgegeben werden. Gründe hierfür liegen insbesondere vor
- bei verringertem Kapazitätsverbrauch im Vergleich zur Bezugslinie des bestehenden Rahmenvertrags oder
- bei Reduzierung der Fahr- und Beförderungszeiten (z.B. durch Einsatz neuer leistungsstarker Fahrzeuge) oder
- zur Erreichung einer verbesserten Leistungsqualität des Schienennetzes (z.B. durch Verschiebung der bisherigen Bezugslinie zur Gewährleistung zusätzlicher Anschlüsse im Taktsystem oder zur Erhöhung der Pünktlichkeit)
- (5) Änderungsverlangen sind der jeweils anderen Vertragspartei unter Berücksichtigung der relevanten Regelungen in den INB (vgl. Ziffer 4.4.7. INB) mitzuteilen und unterliegen dem Genehmigungsvorbehalt der Bundesnetzagentur aus § 49 a ERegG.
- (6) Erfolgt bei den Trassenanmeldungen zum Netzfahrplan kein Bezug auf eine rahmenvertraglich gebundene Kapazität gemäß Anlage 1 des Rahmenvertrages bzw. wird das Trassenangebot vom ZB nicht oder nicht fristgerecht angenommen oder weicht der ZB mit seiner Trassenanmeldung von dem rahmenvertraglich gesicherten Schienenwegkapazität ab, findet Ziffer 4.4.6 a) der INB Anwendung.
Anlage 4.4 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 Rahmenvertragsmuster über die Zuweisung von Schienenwegskapazität
Seite 4
**==> picture [134 x 32] intentionally omitted <==**
## **§ 5 Umgang mit Vertragsinformationen**
- (1) Die DB InfraGO AG ist als Betreiberin der Schienenwege verpflichtet, die Merkmale jedes Rahmenvertrages - unter Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen - anderen Zugangsberechtigten offen zu legen. Im ISR stellt die DB InfraGO AG die kapazitive prozentuale Belastung des Streckenabschnittes mit Rahmenverträgen im Kontrollzeitraum von zwei Stunden zur Verfügung. Die Betrachtung wird vierteljährlich erneuert. Hiermit werden die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der betroffenen Rahmenvertragspartner gewahrt.
- (2) Gegenüber der Bundesnetzagentur und anderen gesetzlich legitimierten Stellen kommt die DB InfraGO AG auf Anfragen auch ohne Zustimmung des ZB ausführlich und umfänglich ihrer gesetzlichen Informationspflicht nach. Soweit jedoch kein gesetzlicher Anspruch auf eine Information besteht, wird die DB InfraGO AG Auskunft nur nach schriftlicher Zustimmung des ZB erteilen.
## **§ 6 Laufzeit und Kündigung**
- (1) Dieser Rahmenvertrag gilt für Trassenanmeldungen und -zuweisungen für die Netzfahrpläne der Jahre von #### bis ####.
- (2) Eine ordentliche Kündigung dieses Vertrages ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor,
- a. wenn der ZB oder die DB InfraGO AG einer gemäß § 4 von dem jeweils anderen Vertragspartner verlangten Änderung des Vertrages nicht zustimmt oder
- b. wenn für den Weiterbetrieb einer Strecke, auf der Kapazitäten nach Anlage 1 zu diesem Vertrag gesichert sind, die Geschäftsgrundlage für die DB InfraGO AG nicht mehr gegeben ist. D.h. insbesondere, wenn die Voraussetzungen für den Weiterbetrieb einer Strecke nicht mehr gegeben sind und eine entsprechende Stilllegungsgenehmigung vorliegt.
- (3) Dieser Rahmenvertrag kann grundsätzlich nur in seiner Gesamtheit gekündigt werden. In den Fällen gemäß vorstehendem § 6 Abs. 2 kann der Rahmenvertrag auch nur beschränkt auf die Schienenwegkapazität gemäß der Anlage 1 des Rahmenvertrages, auf die sich das Änderungsverlangen bzw. der Wegfall der Geschäftsgrundlage für den Weiterbetrieb der Strecke bezieht, gekündigt werden.
- (4) Dieser Rahmenvertrag steht unter der aufschiebenden Be-dingung, dass die Regulierungsbehörde den Rahmenvertrag genehmigt. Die Genehmigung kann ausdrücklich oder durch Fiktion gemäß § 49a Abs. 3 ERegG erfolgen. Die DB InfraGO AG teilt dem ZB unverzüglich schriftlich oder elektronisch mit, wenn die Genehmigung eingetreten ist oder versagt
Anlage 4.4 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 Rahmenvertragsmuster über die Zuweisung von Schienenwegskapazität
Seite 5
**==> picture [134 x 32] intentionally omitted <==**
wurde.
## **§ 7 Schlussbestimmungen**
- (1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so gelten die übrigen Bestimmungen gleichwohl. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen tritt diejenige Bestimmung, die die Parteien bei Kenntnis des Mangels vereinbart hätten, um den gleichen wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen: Entsprechendes gilt für die Ausfüllung eventueller Lücken dieses Vertrages.
- (2) Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu diesem Rahmenvertrag wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Schriftformklausel.
- (3) Gerichtsstand ist Frankfurt/ Main.
Frankfurt am
Main, den
**==> picture [36 x 31] intentionally omitted <==**
**----- Start of picture text -----**<br>
<Ort,<br>den><br>**----- End of picture text -----**<br>
**==> picture [253 x 10] intentionally omitted <==**
**----- Start of picture text -----**<br>
DB InfraGO AG <ZB><br>**----- End of picture text -----**<br>
Anlage 4.4 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 Rahmenvertragsmuster über die Zuweisung von Schienenwegskapazität
Seite 6
**==> picture [135 x 32] intentionally omitted <==**
## **Anmeldung von Änderungen von Rahmenvertrags-Kapazitäten nach § 4 Rahmenvertrag (Anhang A zum Rahmenvertrag)**
## **Abschnitt 1**
|**Anmeldung von Änderungen von Rahmenvertrags-Kapazitäten**<br>**nach § 4 Rahmenvertrag**<br>**(Anhang A zum Rahmenvertrag)**<br>**Abschnitt 1**|**Anmeldung von Änderungen von Rahmenvertrags-Kapazitäten**<br>**nach § 4 Rahmenvertrag**<br>**(Anhang A zum Rahmenvertrag)**<br>**Abschnitt 1**|**Anmeldung von Änderungen von Rahmenvertrags-Kapazitäten**<br>**nach § 4 Rahmenvertrag**<br>**(Anhang A zum Rahmenvertrag)**<br>**Abschnitt 1**|
|---|---|---|
|Rahmenvertrags-Kapazitätsnummer: Rahmenvertrags-Nummer:|||
|Wirkung der Änderung ab Netzfahrplanperiode 2026|||
||**Gründe, die zu einer Änderung nach § 4 RV berechtigen können:**<br>Inbetriebnahme von Infrastruktur<br>_Hiervon sind insbesondere folgende Fallgestaltungen erfasst:_<br>`o` _Fertigstellung bedeutender, ausgewählter Infrastrukturmaßnahmen gemäß_<br>_Bekanntgabe in den Planungsparametern der DB InfraGO AG in Verbindung mit Ziffer_<br>_4.2 der INB_<br>`o` _Fertigstellung von neuen Streckenabschnitten_<br>`o` _Inbetriebnahme von elektrifizierten Streckenabschnitten_<br>`o` _Änderung der Anzahl von Streckengleisen eingleisiger oder zweigleisiger Strecken-_<br>_abschnitte_<br>`o` _infrastrukturelle Änderungen bei Betriebsstellen_<br>`o` _Optimierungsmaßnahmen der Infrastruktur_<br>Fahrzeitrelevanten Änderungen der Streckengeschwindigkeit<br>Änderungen der signaltechnischenStreckenausrüstung<br>Änderungen der Streckenklasse<br>Änderungen der KV-Kodifizierung des Streckennetzes<br>Änderungen des Lichtraumprofils<br>Streckenertüchtigungen zur Nutzung besonderer technischer Fahrzeugeigenschaften,<br>z.B. Neigetechnik, Wirbelstrombremse<br>Änderungen der Oberstromgrenzwerte<br>Änderungen der Streckenneigung<br>Änderung der bekanntgegebenen Planungsparameter (vgl. Richtlinienmodul 402.0203,<br>Anlage 3.2.1.2.2 der INB)<br>Deklaration von betrieblich/ technischen Nutzungsvorgaben für neu als überlastet erklärte<br>Schienenwege<br>Änderung der betrieblich/ technischen Nutzungsvorgaben für überlastet erklärte<br>Schienenwege (vgl. Ziffer 4.6 der INB)<br>Änderung von Betriebsverfahren der DB InfraGO AG<br> **Änderung im Interesse einer besseren Nutzung des Schienennetzes**<br>Hiervon sind insbesondere folgende Fallgestaltungen erfasst:<br>`o`<br>bei verringertem Kapazitätsverbrauch im Vergleich zur Bezugslinie des<br>bestehenden Rahmenvertrags_oder_<br>`o`<br>bei Reduzierung der Fahr- und Beförderungszeiten (z.B. durch Einsatz neuer<br>leistungsstarker Fahrzeuge)_oder_<br>`o`<br>zur Erreichung einer besseren Leistungsfähigkeit des Schienennetzes (z.B.<br>durch Verschiebung der bisherigen Bezugslinie zur Gewährleistung zusätzlicher<br>Anschlüsse im Taktsystem oder zur Erhöhung der Pünktlichkeit)||
1
Anlage 4.4 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 Rahmenvertragsmuster über die Zuweisung von Schienenwegskapazität
**==> picture [135 x 32] intentionally omitted <==**
**1. Konkrete Benennung der dauerhaften Änderung der Infrastruktur**
**2. Beschreibung der Änderung der Rahmenvertrags-Kapazität**
**3. Begründung der Erforderlichkeit der beschriebenen Änderung der Rahmenvertrags-Kapazität aufgrund der genannten Änderung der Infrastruktur**
oder
**4. Detaillierte Erläuterung zur Auswirkung im Sinne einer besseren Nutzung des Schienennetzes**
**Datum:**
**Unterschrift des Kunden:**
2 Anlage 4.4 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 Rahmenvertragsmuster über die Zuweisung von Schienenwegskapazität
**==> picture [135 x 32] intentionally omitted <==**
## **Abschnitt 2**
|Kundennummer:|Kundenbestellnummer:||Zugnummer:|Zugnummer:||Eingang der Änderungsanmeldung bei<br>der DB InfraGOAG:|
|---|---|---|---|---|---|---|
||||||||
||||||||
||||||||
|Kunde, Bevollmächtigter laut SNB||Telefon||Fax|E-Mail||
||||||||
## **Verkehrszeitregelungen**
|ab Ort|ab Ort|Verkehrszeitabschnitt|Verkehrszeitabschnitt|Verkehrszeitabschnitt|Verkehrszeitabschnitt|Verkehrszeitabschnitt|Verkehrszeitabschnitt||||VTS|||VTS-Bez.|VTS-Bez.|
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|||||||||||||||||
|||||||||||||||||
|||||||||||||||||
|||||||||||||||||
|**Betrieblich-technische Angaben (Zugcharakteristik)**||||||||||||||||
|ab Ort|Nr.<br>ZCH|Zgg-<br>Nr.|Hg<br>Wagen<br>zug<br>(kmh)|Tfz 1|Tfz 2|Tfz 3|Länge<br>Wagen<br>zug<br>(m)|Last<br>Wagen<br>zug<br>(t)|Brems<br>-stell-<br>ung||Brh|LZB||CIR|ETCS|
|||||||||||||||||
|||||||||||||||||
|ab Ort|Nr.<br>ZCH|Stre<br>cken<br>klas<br>se|Nei-<br>Tech|BZA|Lü|Wende<br>-zug<br>gesch.|Schiebe<br>lok|Gekup<br>pelt|KV-Profil|NBÜ|Besonderheiten /<br>Gefahrgut|
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|||||||||||||
|||||||||||||
## **Abweichende Verkehrszeitregelungen zu betrieblich-technischen Angaben**
|ab Ort|Nr.<br>ZCH|Verkehrszeitabschnitt|VTS|VTS-Bez.|
|---|---|---|---|---|
||||||
||||||
3
Anlage 4.4 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 Rahmenvertragsmuster über die Zuweisung von Schienenwegskapazität
**==> picture [135 x 32] intentionally omitted <==**
## **Anmeldung von Änderungen von Rahmenvertrags-Kapazitäten**
Kundenbestellnummer:
## **Zeit- und Laufwegsangaben**
|Ort|Ankunfts-<br>zeit|Halte-<br>dauer|Art des<br>Halts|Abfahrts-<br>zeit|Bemerkungen|
|---|---|---|---|---|---|
|||||||
|||||||
|||||||
|||||||
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|||||||
|BemerkungendesKunden||||||
|||||||
## **Datum:**
## **Unterschrift des Kunden:**
4
Anlage 4.4 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 Rahmenvertragsmuster über die Zuweisung von Schienenwegskapazität
**==> picture [134 x 32] intentionally omitted <==**
## Muster Anlage 1
## Stand:
## Anlage 1 zum Rahmenvertrag-Nr.:
## Kapazitäts-Nr.:
Rahmenvertragliche Bindung von Netzfahrplanperiode bis (einschließlich) Netzfahrplanperiode Größe der symmetrischen Zeitrahmen +/- Minuten Kundenbestellnummer: Kunde, Bevollmächtigter laut INB Telefon Fax E-Mail
## Verkehrszeitregelungen
ab Ort Verkehrszeitabschnitt VTS VTS-Bez.
## Betrieblich-technische Angaben (Zugcharakteristik)
|ab Ort|Nr.|Zgg-|Hg|Tfz 1|Tfz 2|Tfz 3|Länge|Last|Brems-|Brems-|Brh|Brh|LZB|CIR|Strecken|
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
||ZCH|<br>Nr.|<br>Wagen||||<br>Wagen|Wag|stellung||||||klasse|
||.||zug||||zug|enzu||||||||
||||(kmh)||||(m)|g||||||||
|||||||||(t)||||||||
|||||||||||||||||
|||||||||||||||||
|||||||||||||||||
|ab Ort|Nr.|Nei-|BZA|Lü|Wende|Schiebe|Gekup|KV-Profil||NBÜ|||Besonderheiten /|||
||ZCH|Tech|||-zug|lok|pelt||||||Gefahrgut|||
||||||gesch.|||||||||||
|||||||||||||||||
|||||||||||||||||
|||||||||||||||||
## Abweichende Verkehrszeitregelungen zu betrieblich-technischen Angaben
|ab Ort|Nr.|Verkehrszeitabschnitt|VTS|VTS-Bez.|
|---|---|---|---|---|
||ZCH||||
||||||
||||||
Anlage 1 zum Rahmenvertrag-Nr.: Kapazitäts-Nr.:
**==> picture [134 x 32] intentionally omitted <==**
## Zeit- und Laufwegsangaben
|Ort|Ankunfts-|Halte-|Art des|Abfahrts-|Bemerkungen|
|---|---|---|---|---|---|
||zeit|dauer|Halts|zeit||
|||||||
|||||||
|||||||
|||||||
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|||||||
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|||||||
|||||||
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|||||||
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|||||||
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Hinweise aus der Konstruktion
**==> picture [134 x 32] intentionally omitted <==**
## **Muster Anlage 2**
## **Stand:**
**Übersicht über die Kapazitäts-Nummern der dem Rahmenvertrag-Nr.: zugeordneten Schienenwegkapazitäten:**
111222333444
@@ -0,0 +1,256 @@
---
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Anlage 4.6.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026
**Übersicht der überlasteten Schienenwege und dafür geltende Nutzungsbedingungen**
DB InfraGO AG Zentrale I.IBN
Anlage 4.6.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 - Übersicht der überlasteten Schienenwege und dafür geltende Nutzungsbedingungen - Gültig ab 14.12.2025
Redaktionsstand: 09.01.2025
Seite 1 von 7
## **Überlastete Schienenwege**
|**Streckennummer**|**Strecke / Abschnitt**|**Strecke / Abschnitt**|**Nutzungsbedingungen**|
|---|---|---|---|
|1210|Niebüll Westerland (Sylt)||keine Regelung<br>vorhanden|
|1700|Wunstorf - Minden|||
|1720|Uelzen - Stelle|Nutzungsbedingungen für<br>überlasteten Schienenweg||
|||Nutzungsbedingungen für<br>temporäre Überlastung ab<br>01.08.2025||
|2200|Hamburg-Harburg |Hamburg Hbf||
|6100|Hamburg Hbf Hamburg Rainweg|||
|2158|Bochum Hbf Dortmund Hbf|||
|2160|Essen Hbf Bochum Hbf|||
|2184|Duisburg Hbf Mülheim (Ruhr) Hbf|||
|2300|Mühlheim (Ruhr) Hbf Essen Hbf|||
|2650|Köln-Mülheim Duisburg Hbf (Fernbahn)|||
|2650|Gelsenkirchen Hbf |Wanne-Eickel Hbf|keine Regelung<br>vorhanden|
|2200|Wanne-Eickel Hbf |Münster (Westf) Hbf||
|2510|Viersen <br>Kaldenkirchen Gr|Nutzungsbedingungen für<br>überlasteten Schienenweg||
|||Nutzungsbedingungen für<br>temporäre Überlastung||
|2550|Aachen Hbf Aachen West|||
|2600|Stolberg Hbf Aachen Hbf|||
|2630|Hürth-Kalscheuren Remagen|||
|2633, 2639, 2650,<br>2652, 2658 und<br>2659|Köln Hbf Köln-Mülheim|||
|3600|Hailer-Meerholz Fulda|||
|4000|Offenburg Abzw. Gundelfingen|||
|4000|Abzw. Leutersberg Weil am Rhein|||
Anlage 4.6.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 - Übersicht der überlasteten Schienenwege und dafür geltende Nutzungsbedingungen - Gültig ab 14.12.2025
Redaktionsstand: 09.01.2025
Seite 2 von 7
|**Streckennummer**|**Strecke / Abschnitt**|**Nutzungsbedingungen**|
|---|---|---|
|4010|Mannheim-Waldhof Zeppelinheim||
|5200|Gemünden (Main) Würzburg||
|5900|Knoten Fürth (Bay) Bamberg||
|5910|Würzburg Fürth (Bay)||
|6100|Berlin-Spandau Nauen||
|6107|Berlin Hbf (tief) Berlin-Spandau Ost||
|6132|Berlin Südkreuz Großbeeren Süd||
|6134|Berlin Hbf (tief) Berlin Südkreuz||
|6170|Berlin-Wedding Abzw. Berlin-Gesundbrunnen||
|6171|Berlin-Wedding Abzw. Berlin Südkreuz||
|6109|Berlin-Ostbahnhof Berlin-Charlottenburg<br>(Berliner Stadtbahn)||
|6185|Wustermark Rathenow||
|6344|Halle-Trotha Könnern|keine Regelung<br>vorhanden|
|3601|Darmstadt Hbf Neu-Edingen/Mannheim-<br>Friedrichsfeld||
|4000|Mannheim Hbf Mannheim-Friedrichsfeld<br>Südeinfahrt/Ausfahrt||
Anlage 4.6.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026
- Übersicht der überlasteten Schienenwege und dafür geltende Nutzungsbedingungen - Gültig ab 14.12.2025
Redaktionsstand: 09.01.2025
Seite 3 von 7
## **Temporär überlastete Schienenwege**
## **Hamburg Berlin (ab 01.08.2025)**
|**Streckennummer**|**Strecke / Abschnitt**|**Nutzungs-**<br>**bedingungen**|
|---|---|---|
|1720|Lüneburg - Uelzen||
|1740|Wunstorf Nienburg||
|1900|Braunschweig-Buchhorst Weddel||
|6088|Birkenwerder Oranienburg||
|6110|Biederitz Magdeburg Brücke||
|6899|Stendal Uelzen||
## **Oberhausen - Emmerich (2025 und 2026)**
|**Streckennummer**|**Strecke / Abschnitt**|**Nutzungs-**<br>**bedingungen**|
|---|---|---|
|2270|Oberhausen Hbf Emmerich||
|2520|Mönchengladbach Hbf Viersen||
|2550|Rheydt Hbf Mönchengladbach Hbf||
|2611|Rheydt-Odenkrichen Rheydt Hbf||
|Bahnhof Bad Bentheim|||
## **Köln Hagen (ab 06.02.2026)**
|**Streckennummer**|**Strecke / Abschnitt**|**Nutzungs-**<br>**bedingungen**|
|---|---|---|
|2525|Hochdahl Linderhausen||
|2143|Gevelsberg West Linderhausen||
|2423|Gevelsberg West Hagen-Heubing||
|2804|Hagen Hbf Hagen-Heubing||
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## **Nürnberg Regensburg (ab 06.02.2026)**
|**Streckennummer**|**Strecke / Abschnitt**|**Nutzungs-**<br>**bedingungen**|
|---|---|---|
|5300|Augsburg Hbf Donauwörth||
|5503|Augsburg-Hochzoll Augsburg Hbfl||
|5500|München-Feldmoching Landshut||
|5634|Landshut Plattling||
|5501|München-Karlsfeld Ingolstadt Hbf||
|5510|München-Waldtrudering Rosenheim||
|5703|Rosenheim Freilassing||
|5851|Regensburg Hbf Ingolstadt Hbf||
|5904|Amberg Irrenlohe||
## **Troisdorf Koblenz Wiesbaden (ab 10.07.2026)**
|**Streckennummer**|**Strecke / Abschnitt**|**Nutzungs-**<br>**bedingungen**|
|---|---|---|
|2630|Remagen Bingen Hbf||
|3510|Bingen Hbf Mainz-Mombach||
|3525|Mainz-Mombach Mainz Kaiserbrücke Ost||
|3010|Wittlich Ehrang||
|2651|Troisdorf Betzdorf||
|2880|Siegen Betzdorf||
|2881|Siegen Siegen Ost Gbf||
|2800|Siegen Ost Gbf Haiger||
|2651|Haiger Dutenhofen||
|3703|Dutenhofen Gießen-Bergwald||
|3900|Gießen-Bergwald Friedberg||
|3742|Friedberg Rauschwald||
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|**Streckennummer**|**Strecke / Abschnitt**|**Nutzungs-**<br>**bedingungen**|
|---|---|---|
|3672|Rauschwald Großkrotzenburg||
|3660|Großkrotzenburg Steinerts||
|3900|Kassel-Wilhelmshöhe Baunatal-Guntershausen||
|6340|Bebra Baunatal-Guntershausen||
|3600|Fulda Bebra||
## **Obertraubling Passau (ab 10.06.2026)**
|**Streckennummer**|**Strecke / Abschnitt**|**Nutzungs-**<br>**bedingungen**|
|---|---|---|
|5300|Augsburg Hbf Donauwörth||
|5503|Augsburg-Hochzoll Augsburg Hbf||
|5500|München-Feldmoching Landshut||
|5634|Landshut Plattling||
|5501|München-Karlsfeld Ingolstadt Hbf||
|5510|München-Waldtrudering - Rosenheim||
|5703|Rosenheim Freilassing||
|5600|Markt Schwaben Simbach||
|5720|Neumarkt-St. Veit Landshut||
|5700|Mühldorf (Oberbay.) Neumarkt-St. Veit||
|5723|Mühldorf (Oberbay.) Freilassing||
## **Lehrte Berlin (ab 02.10.2026)**
|**Streckennummer**|**Strecke / Abschnitt**|**Nutzungs-**<br>**bedingungen**|
|---|---|---|
|6118|Berlin-Charlottenburg Potsdam Griebnitzsee Ost||
|6110|Potsdam Griebnitzsee Ost Magdeburg Hbf <br>Eilsleben (b. Magdeburg)||
|6400|Eilsleben (b. Magdeburg) Helmstedt||
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|**Streckennummer**|**Strecke / Abschnitt**|**Nutzungs-**<br>**bedingungen**|
|---|---|---|
|1900|Braunschweig Hbf Helmstedt||
|1730|Lehrte Groß-Gleidingen Braunschweig Hbf||
|1910|Groß-Gleidingen Braunschweig Hbf||
|6340|Erfurt-Linderbach Erfurt Hbf Neudietendorf <br>Faßdorf||
|5919|Erfurt-Linderbach Erfurt Hbf||
|6291|Erfurt Hbf Neudietendorf||
## **Hannover Hamburg (01.05.2026 10.07.2026)**
|**Streckennummer**|**Strecke / Abschnitt**|**Nutzungs-**<br>**bedingungen**|
|---|---|---|
|1740|Wunstorf Bremen Hbf||
|2200|Bremen Hbf Buchholz (Nordheide)||
|1283|Rotenburg (Wümme) Buchholz (Nordheide)||
|1745|Verden (Aller) Rotenburg (Wümme)||
|1900|Braunschweig-Buchhorst Weddel||
|6100|Wittenberge Hamburg-Allermöhe||
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## **Beauftragung**
**der**
DB InfraGO AG Produkt- und Preismanagement I.IBV 22 TraFöG Adam-Riese-Str. 11-13 60327 Frankfurt a.M.
- nachstehend Erstempfängerin genannt -
**durch**
- nachstehend Letztempfängerin genannt -
## (1) Die Letztempfängerin beauftragt vorbehaltslos die Erstempfängerin:
- zur Beantragung der Fördermittel,
- zum Abruf der Fördermittel und
- zur Verrechnung der Fördermittel mit der Trassenentgeltrechnung.
Die Beauftragung wird für die Netzfahrplanperiode 2025/2026 erteilt und gilt für folgende Kundennummern der Letztempfängerin bei der Erstempfängerin:
……………………………………….
……………………………………….
- (2) Die Letztempfängerin verpflichtet sich die Regelungen der Schienennetz-Benutzungsbedingungen der Erstempfängerin im Zusammenhang mit der Förderung des Bundes für die SGV-Trassennutzung sowie die Richtlinie zur Förderung des Schienengüterverkehrs über eine anteilige Finanzierung der genehmigten Trassenentgelte (af-TP) vom 21.05.2024 anzuerkennen und einzuhalten.
- (3) Der Bund als Zuwendungsgeber ist gemäß § 6 Absatz 9 der Förderrichtlinie af-TP und § 7 Absatz 2 BHO verpflichtet, die Fördermaßnahme im Jahr 2021 zu evaluieren. Zu diesem Zweck und zur Erfüllung der Veröffentlichungspflicht gem. § 6 Absatz 5 der Förderrichtlinie af-TP kreuzt die Letztempfängerin in der nachfolgenden Tabelle an, um welche Art Unternehmen es sich bei der Letztempfängerin handelt. Die Tabelle entspricht der Definition von Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der EU-Kommission gemäß der Empfehlung 2003/361/EG.
Anlage 5.10.1 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 Beauftragung
|||2/2|||
|---|---|---|---|---|
||**Unternehmenskategorie**|**Zahl der Mitarbeiter**|<br>**Umsatz oder**|<br>**Bilanzsumme**|
||mikro|bis 10|bis 2 Mio. €|bis 2 Mio. €|
||||||
||klein|bis 50|bis 10 Mio. €|bis 10 Mio. €|
||||||
||mittelgroß|bis 250|bis 50 Mio. €|bis 43 Mio. €|
||||||
||groß|ab 250|ab 50 Mio. €|ab 43 Mio. €|
## [Ort], [Datum]
…………………………………….. Unterschrift Letztempfängerin
Anlage 5.10.1 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 Beauftragung
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## **Bundesministerium für Digitales und Verkehr**
## **Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung des Schienengüterverkehrs über eine anteilige Finanzierung der genehmigten Trassenentgelte (af-TP)**
## **Vom 21. Mai 2024**
## **Präambel**
Für ein nachhaltiges und leistungsfähiges Verkehrssystem, das sowohl ökologischen als auch sozialen und ökonomischen Belangen Rechnung trägt, ist der klimaschonende, energieeffiziente und bereits heute weitgehend „elektromobile“ Schienenverkehr eine unverzichtbare Säule. Die Eisenbahnen leisten als emissionsarmer Verkehrsträger einen erheblichen Beitrag zur Erreichung der nationalen und europäischen Klimaschutzziele. Dies gilt auch und insbesondere im Hinblick auf den Schienengüterverkehr (SGV). Als Beitrag zur Erreichung der nationalen Zielstellung im Aktionsprogramm Klimaschutz 2020, fortgeführt durch das Klimaschutzprogramm 2030, fördert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr die Wettbewerbsfähigkeit des SGV durch den Masterplan SGV, der am 23. Juni 2017 veröffentlicht wurde. Diese Richtlinie setzt die im Masterplan SGV vorgesehene Förderung des SGV über eine anteilige Finanzierung der Trassenentgelte um.
Die Förderung im Rahmen dieser Richtlinie knüpft an die von der Bundesnetzagentur (BNetzA) genehmigten Trassenentgelte an und trägt zur Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen im europäischen SGV bei. Die Förderung schafft Anreize zur Sicherung der bestehenden Schienengüterverkehre auf der Schiene sowie Anreize, Güterverkehre von der Straße auf die Schiene zu verlagern. Hierzu werden den im SGV tätigen Unternehmen über die DB InfraGO AG Haushaltsmittel des Bundes zur Verfügung gestellt. Die Ausreichung der Fördermittel knüpft an den Trassenbestellprozess und die Trassenentgeltabrechnung der DB InfraGO AG an.
Die Gemeinschaftlichen Leitlinien der EU-Kommission für staatliche Beihilfen an Eisenbahnunternehmen (2008/C184/07) (Eisenbahnleitlinien) sehen vor, dass unter Wahrung des Wettbewerbs bis zu 30 Prozent der Gesamtkosten des Schienenverkehrs und 50 Prozent der beihilfefähigen Kosten durch Zuwendungen gedeckt werden dürfen. Diese Vorgaben des Europarechts werden in dieser Förderrichtlinie eingehalten.
§ 1
Förderziel und Zuwendungszweck
(1) Mit der Förderung wird ein wesentlicher Anreiz zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des umweltfreundlicheren SGV gegenüber dem Gütertransport auf der Straße gegeben. Ziel ist es, den Modal Split des SGV zu halten und zu verbessern.
(2) Beihilferechtliche Grundlage für die Förderrichtlinie ist Artikel 93 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) in Verbindung mit Nummer 6 der von der Europäischen Kommission beschlossenen Gemeinschaftlichen Leitlinien für staatliche Beihilfen an Eisenbahnunternehmen (Eisenbahnleitlinien, Mitteilung der Kommission Gemeinschaftliche Leitlinien für staatliche Beihilfen an Eisenbahnunternehmen, 2008/C 184/07). Diese Richtlinie wird gemäß Artikel 108 Absatz 3 AEUV der Europäischen Kommission notifiziert.
(3) Der Bund gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie sowie den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften eine anteilige Förderung der Netto-Beträge der von den bundeseigenen Betreibern der Schienenwege auf der Basis der von der BNetzA genehmigten Entgeltlisten in Rechnung gestellten Trassenentgelte für tatsächlich erbrachte Betriebsleistungen in Trassenkilometern (Betriebsleistungen) entsprechend der Abrechnung nach den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG (INB) beziehungsweise im Fahrplanjahr 2024 nach den Nutzungsbedingungen Netz der DB InfraGO AG (NBN). Die Finanzierungskompetenz des Bundes ergibt sich aus Artikel 73 Absatz 1 Nummer 6a in Verbindung mit Artikel 87e des Grundgesetzes. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
(4) Die Förderung umfasst Betriebsleistungen im Zeitraum 28. Juni 2024 bis 30. November 2028.
§ 2
Gegenstand der Förderung
(1) Gefördert wird die Durchführung von Güterverkehren auf Eisenbahnstrecken (Betriebsleistungen auf der Schiene) in Deutschland im Geltungsbereich der Trassenpreissysteme der DB InfraGO AG und ihrer Tochtergesellschaften (im
Folgenden DB InfraGO AG). Die DB InfraGO AG handelt als Erstempfängerin auch im Namen ihrer Tochtergesellschaften, insbesondere wickelt sie die Förderungen auch für Betriebsleistungen auf dem Netz ihrer Tochtergesellschaften für die Letztempfänger ab.
(2) SGV im Sinne dieser Richtlinie sind alle Verkehre, die ausschließlich der nationalen oder grenzüberschreitenden Güterbeförderung im Geltungsbereich des Trassenpreissystems der DB InfraGO AG dienen. Des Weiteren werden dem SGV Güterlokfahrten zugerechnet. Dient der Verkehr der gleichzeitigen Beförderung von Gütern und Personen in einem Zug, ist dieser Zug ein Schienenpersonenverkehr. Abweichend von vorstehendem Satz gehören zum SGV Militärzüge mit Personenbeförderung und Züge des begleiteten kombinierten Verkehrs, mit denen mit Ausnahme von Personenwagen zum Transport von Lastkraftwagenfahrern ausschließlich komplette Lastwagen beziehungsweise Sattelzüge befördert werden (Rollende Landstraße). Baumaschinenfahrten sind von der Förderung ausgenommen.
(3) Die Förderung wird nicht für Sicherheitsleistungen oder Vorauszahlungen im Zusammenhang mit Trassenentgelten gewährt. Die Umsatzsteuer ist nicht zuwendungsfähig.
## § 3
Zuwendungsempfänger
(1) Zuwendungsempfängerin ist die DB InfraGO AG (Erstempfängerin) als Betreiberin der Schienenwege des Bundes. Die Erstempfängerin wird verpflichtet, die Zuwendungen vollständig durch einen anteiligen Abzug von den NettoBeträgen der Schlussabrechnung der Trassennutzung nach Nummer 5.9.1 der INB beziehungsweise im Fahrplanjahr 2024 der NBN durch die DB InfraGO AG gegenüber dem jeweiligen Letztempfänger weiterzuleiten.
(2) Letztempfänger im Sinne dieser Richtlinie sind Zugangsberechtigte nach § 1 Absatz 12 des Eisenbahnregulierungsgesetzes (ERegG) vom 29. August 2016 (BGBl. I S. 2082), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. Juni 2021 (BGBl. I S. 1737) geändert worden ist, die im SGV tätig sind, soweit eine Trassennutzung nach Nummer 5.9.1 der INB beziehungsweise im Fahrplanjahr 2024 der NBN vorliegt.
(3) Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind, dürfen keine Einzelbeihilfen gewährt werden. Ebenfalls von der Förderung ausgenommen sind Unternehmen, die als Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (ABl. C 249 vom 31.7.2014, S. 1) anzusehen sind.
§ 4
## Besondere Zuwendungsvoraussetzungen
- (1) Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Förderung sind
- a) ein Antrag der DB InfraGO AG als Erstempfängerin der Förderung und dessen Bewilligung durch die Bewilligungsbehörde,
- b) ein Antrag des jeweiligen Letztempfängers auf Förderung des Trassenentgelts für eine beantragte Trassennutzung an die Erstempfängerin; dieser Antrag wird durch die Annahme des privatrechtlichen Trassennutzungsvertrags nach INB beziehungsweise im Fahrplanjahr 2024 der NBN gestellt und angenommen,
- c) die Trassennutzung im Sinne des § 2 Absatz 2 dieser Richtlinie durch die Letztempfänger nach Maßgabe eines gültigen Infrastrukturnutzungsvertrags mit der DB InfraGO AG oder einer Ihrer Tochtergesellschaften und
- d) die Abrechnung der Trassennutzung durch die DB InfraGO AG oder einer Ihrer Tochtergesellschaften gegenüber dem jeweiligen Letztempfänger.
(2) Die Förderung gemäß dieser Richtlinie erfolgt in einem vereinfachten Verfahren. Die DB InfraGO AG informiert den Letztempfänger durch ausdrücklichen Hinweis auf die entsprechende Ziffer der INB beziehungsweise im Fahrplanjahr 2024 der NBN über die Möglichkeit der Förderung des Trassenentgelts für die beantragte Trassennutzung. Soweit laufende Vertragsverhältnisse betroffen sind, wird ein Hinweis auf die geänderten INB beziehungsweise im Fahrplanjahr 2024 auf die NBN und die Regelungen an die Vertragspartner gesendet.
(3) Die DB InfraGO AG ist als Erstempfängerin verpflichtet, zum Zwecke der Verwendungsprüfung den Nachweis nach § 6 Absatz 8 dieser Richtlinie vorzulegen. Hierfür sind die Angaben durch den Letztempfänger bereitzustellen. Der Letztempfänger muss gegenüber der Erstempfängerin erklären, dass er sämtlichen finanziellen Forderungen und etwaigen Rückforderungen nachkommen wird.
(4) Die Erstempfängerin erklärt ihre ausdrückliche Einwilligung gemäß dem Zweiten Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU) vom 20. November 2019 in der jeweils geltenden Fassung, dass die zur Anbahnung und Abwicklung der Förderung verwendeten personenbezogenen Daten uneingeschränkt an die Bewilligungsbehörde weitergegeben und von der Bewilligungsbehörde, soweit und solange zur Bearbeitung der Zuwendung erforderlich, gespeichert, bearbeitet und weitergegeben werden können sowie dass sämtliche Daten in Verbindung mit der Zuwendung veröffentlicht werden dürfen. § 30 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bleibt unberührt. Die Erstempfängerin muss vor der Weiterleitung eine entsprechende Erklärung von den Letztempfängern einholen.
§ 5
## Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
(1) Die Zuwendung wird im Weg der Projektförderung als nichtrückzahlbarer Zuschuss gewährt. Der Bund gewährt die Zuwendungen im Wege der Anteilfinanzierung für die zu zahlenden, von der BNetzA genehmigten Trassenentgelte zur Benutzung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes.
(2) Die Höhe der Zuwendung errechnet sich für die Segmente des SGV segmentspezifisch für den Förderzeitraum jeweils nach folgendem Verfahren:
Die DB InfraGO AG errechnet nach Genehmigung ihrer Trassenentgelte für den jeweiligen Förderzeitraum durch die BNetzA den Förderbetrag für jedes Marktsegment im SGV (marktsegmentspezifischer Förderbetrag).
Ausgangsdaten der Berechnung sind die genehmigten Trassenentgelte, die segmentspezifische prognostizierte Betriebsleistung und die im Bundeshaushalt für die SGV-Förderung eingestellten Mittel. Die segmentspezifische prognostizierte Betriebsleistung wird dem aktuellen bestehenden Planungsstand der DB InfraGO AG zum Zeitpunkt der zuletzt erfolgten Genehmigung der Trassenentgelte entnommen.
Der Prozentsatz der Bundesförderung wird über alle Marktsegmente einheitlich errechnet. Er bestimmt sich als Quotient aus im Bundeshaushalt eingestellten Bundesmitteln und der Summe der jeweils segmentspezifisch genehmigten Trassenentgelte und der jeweils prognostizierten segmentspezifischen Betriebsleistung:
Prozentsatz der Bundesförderung
**==> picture [479 x 26] intentionally omitted <==**
Der marktsegmentspezifische Förderbetrag in Euro je Trassenkilometer berechnet sich danach wie folgt aus dem Prozentsatz der Bundesförderung und dem segmentspezifischen Trassenentgelt:
## Marktsegmentspezifischer Förderbetrag
= segmentspezifisches genehmigtes Trassenentgelt mal Prozentsatz der Bundesförderung
Erfolgt die Förderung nur für einen Teilzeitraum der Netzfahrplanperiode, wird zur Berechnung der Förderbeträge nur die segmentspezifische prognostizierte Betriebsleistung innerhalb des Teilzeitraums des Förderzeitraums zugrunde gelegt.
(3) Die Bekanntgabe der marktsegmentspezifischen Förderbeträge für den anstehenden Förderzeitraum erfolgt durch die DB InfraGO AG unverzüglich nach Eingang und Bestandskraft des Zuwendungsbescheids der Bewilligungsbehörde, spätestens jedoch zwei Wochen vor Beginn der Bestellfrist für Anträge zur Trassenzuweisung im Netzfahrplan nach Anlage 8 ERegG. Der marktsegmentspezifische Förderbetrag dient der Reduzierung des von den Letztempfängern zu zahlenden Netto-Rechnungsbetrags, dagegen bleibt der Brutto-Rechnungsbetrag unverändert bestehen.
(4) Falls aus möglichen Rechtsschutzverfahren gegen die Trassenentgeltgenehmigung der BNetzA verminderte Trassenentgelte für Marktsegmente im SGV resultieren, ist der gemäß § 5 Absatz 2 dieser Richtlinie für das betroffene Marktsegment ermittelte Förderbetrag entsprechend anzupassen sowie bei einem bestandkräftigen (Teil)widerrufund Erstattungsbescheid die Mittel gemäß der Festsetzung der Bewilligungsbehörde von der Erstempfängerin zurückzufordern. Die Erstempfängerin hat im Verhältnis gegenüber dem Letztempfänger sicherzustellen, dass ihr der zurückgeforderte Betrag von dem Letztempfänger erstattet wird.
(5) Fällt innerhalb eines Haushaltsjahres eine höhere als die in § 5 Absatz 2 zugrunde gelegte segmentspezifische prognostizierte Betriebsleistung an, erfolgt eine Auskehrung des vollen Förderbetrags nur für die Monate, in denen die zur Verfügung stehenden Bundeshaushaltsmittel für das jeweilige Haushaltsjahr die Förderung voll decken. Steht für einen Monat dieses Haushaltsjahres keine ausreichende Deckung durch die Bundeshaushaltsmittel mehr zur Verfügung, reduziert sich der Förderbetrag für sämtliche Segmente entsprechend. Hierzu führt die Erstempfängerin bei Bedarf die neue Berechnung der Förderbeträge auf Basis der noch verfügbaren Haushaltsmittel durch. Die reduzierten Förderbeträge werden von der Erstempfängerin umgehend veröffentlicht.
## § 6
## Sonstige Zuwendungsbestimmungen
(1) Bei der im Rahmen dieser Förderrichtlinie gewährten Zuwendung handelt es sich um eine Subvention im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuchs (StGB). Die in der Richtlinie aufgeführten Angaben, von denen die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen der Zuwendung abhängig ist, sind subventionserheblich im Sinne des § 264 StGB in Verbindung mit § 2 des Subventionsgesetzes (SubvG). Der Bewilligungsbehörde sind unverzüglich alle Tatsachen mitzuteilen, die der Bewilligung, Gewährung, Weitergewährung, Inanspruchnahme oder dem Belassen der Zuwendung entgegenstehen oder für die Rückforderung der Zuwendung erheblich sind (§ 3 SubvG). Ein Verschweigen dieser Angaben führt zum Entzug jedweder nach dieser Richtlinie zugewiesener Mittel und zur vollständigen Rückzahlungspflicht für den Letztempfänger gegenüber der Bewilligungsbehörde. Vor Gewährung einer Zuwendung sind die Erstempfängerin und die Letztempfänger über die subventionserheblichen Tatsachen nach Maßgabe der Verwaltungsvorschrift Nummer 3.4.6 zu § 44 BHO und über die Strafbarkeit eines Subventionsbetrugs nach § 264 StGB in Kenntnis zu setzen und haben hierüber eine zwingend erforderliche schriftliche Bestätigung der Kenntnisnahme abzugeben.
(2) Die Erstempfängerin und die Letztempfänger sind verpflichtet, die ihnen zur Verfügung gestellte Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung in der jeweils gültigen Fassung sinngemäß anzuwenden.
(3) Die auf der Grundlage dieser Förderrichtlinie gewährten Zuwendungen dürfen nicht mit anderen staatlichen Beihilfen im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 AEUV oder mit anderen Gemeinschaftsfinanzierungen kumuliert werden, wenn sich aus dieser Kumulierung eine Beihilfenintensität ergibt, die den in den Eisenbahnleitlinien Nummer 107 vorgesehenen Wert von bis zu 30 Prozent der Gesamtkosten des Schienenverkehrs und 50 Prozent der beihilfefähigen Kosten übersteigt. Der Letztempfänger gibt im Zusammenhang mit der Trassenanmeldung gegenüber der Erstempfängerin entsprechende Erklärungen ab.
(4) Nebenbestimmungen im Sinne des § 36 VwVfG sind für Zuwendungen zur Projektförderung auf Ausgabenbasis die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), soweit in dieser Richtlinie nicht anders geregelt. Darüber hinaus können im Einzelfall „Weitere Nebenbestimmungen“ im Zuwendungsbescheid formuliert werden.
(5) Aufgrund europarechtlicher Vorgaben wird jede Einzelbeihilfe über 500 000 Euro veröffentlicht werden. Erhaltene Förderungen können im Einzelfall von der Europäischen Kommission geprüft werden.
(6) Diese Richtlinie und die jeweils zur Anwendung kommenden marktsegmentspezifischen Förderbeträge werden von der Bewilligungsbehörde im Internet veröffentlicht.
(7) Die Erstempfängerin verpflichtet die Letztempfänger, ihre Kunden in geeigneter Form über die Inanspruchnahme der Förderung und über die zur Anwendung kommenden marktsegmentspezifischen Förderbeträge zu informieren. Die Erstempfängerin verpflichtet die Letztempfänger, die Zuwendung in ihren Preisen zu berücksichtigen.
(8) Die Erstempfängerin berichtet zum 15. eines Monats gegenüber der Bewilligungsbehörde für die jeweiligen Letztempfänger die gefahrenen Trassenkilometer je Segment der Verkehrsart SGV sowie den Stand der Inanspruchnahme von Bundesmitteln jeweils im Vormonat und kumuliert für das Kalenderjahr. Der Bund kann diese Informationen in geeigneter Form veröffentlichen.
(9) Der Bund als Zuwendungsgeber ist gemäß § 7 Absatz 2 BHO zu Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen/Erfolgskontrollen der Fördermaßnahme verpflichtet. Die Erstempfängerin ist zur Zusammenarbeit verpflichtet. Die Erstempfängerin verpflichtet mit Annahme der Trassenzuweisung die Letztempfänger unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften alle für die Evaluation des Förderprogramms erforderlichen personenbezogenen Daten bereitzustellen sowie an vom Zuwendungsgeber für die Evaluation vorgesehenen Befragungen, Interviews und sonstigen Datenerhebungen teilzunehmen. Hierzu gehören Angaben der Letztempfänger aus den Sachberichten gemäß § 7 Nummer 4 Absatz 11 dieser Richtlinie darüber, inwieweit sich seine Preise, die Verkehrsmengen und die Investitionen im Licht der Zuwendung verändert haben. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass diese Angaben und Prognosen zum Zwecke einer externen Evaluation weitergegeben und veröffentlicht werden.
§ 7
Verfahren
## **I Antragsverfahren**
(1) Bewilligungsbehörde ist das Eisenbahn-Bundesamt. Dieses ist für die Antrags- und Verwendungsprüfung einschließlich der Geltendmachung von Rückforderungen zuständig und veranlasst die Mittelgewährung entsprechend dem Abrufverfahren nach den Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen (BNBest-Abruf).
(2) Abrechnungsjahr ist das Kalenderjahr.
(3) Die Erstempfängerin stellt bei der Bewilligungsbehörde für jeden Förderzeitraum schriftlich einen Förderantrag; bei Änderung von Umständen, die sich auf die Förderung auswirken, ist erforderlichenfalls ein Änderungsantrag zu stellen. Der Förderantrag ist jeweils unverzüglich nach Genehmigung der Entgeltliste für den kommenden Förderzeitraum zu stellen.
(4) In dem Förderantrag der Erstempfängerin sind die Angaben für die Berechnung der Zuwendung gemäß § 5 dieser Richtlinie zu machen.
(5) Der Förderantrag der Erstempfängerin ist zu adressieren an das Eisenbahn-Bundesamt Heinemannstraße 6 D-53175 Bonn
## **II Bewilligungsverfahren**
(6) Der Zuwendungsbescheid wird von der Bewilligungsbehörde gegenüber der Erstempfängerin für den jeweiligen Förderzeitraum auf der Basis der marktsegmentspezifischen Förderbeträge erteilt.
(7) Im Zuwendungsbescheid ist der Erstempfängerin die Verpflichtung zur Weiterleitung der Zuwendung an die Letztempfänger gemäß den Nummern 12.5 bis 12.7 der Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO aufzugeben.
(8) Im Zuwendungsbescheid ist der Erstempfängerin aufzugeben, die Regelungen, Rechte und Pflichten entsprechend dieser Richtlinie für die Letztempfänger in die INB und in den auf dieser Basis zustande kommenden privatrechtlichen Trassennutzungsvertrag als Regelfall aufzunehmen. Dabei sind die Letztempfänger auf die Subventionserheblichkeit hinzuweisen. Für den Fall der Nichtbeantragung der Förderung ist die Möglichkeit einer Abweichenserklärung seitens des jeweiligen SGV-Zugangsberechtigten vorzusehen.
## **III Auszahlungsverfahren**
(9) Der Letztempfänger erklärt seine Zustimmung zum Verfahren der Abwicklung nach § 7 dieser Richtlinie und bevollmächtigt die DB InfraGO AG, die Zuwendungen abzurufen und nachzuweisen.
(10) Die Zuwendungen werden im Wege des Abrufverfahrens nach den BNBest-Abruf bereitgestellt. Danach ist ein Abruf von Bundesmitteln erst am Tag des Bedarfs möglich. Der Abruf der Zuwendungen darf nur auf Grundlage eines bestandskräftigen Zuwendungsbescheids erfolgen.
Insoweit gilt Folgendes:
- a) Die Weiterleitung an die jeweiligen Letztempfänger erfolgt im Wege der Absetzung des Förderbetrags von dem jeweils fälligen von der BNetzA genehmigten Trassenentgelt; dies muss aus der Abrechnung zwischen der Erstempfängerin und dem jeweiligen Letztempfänger rechnerisch nachprüfbar dokumentiert werden.
- b) Die Erstempfängerin hat sicherzustellen, dass es sich bei dem jeweiligen Letztempfänger um ein zuwendungsberechtigtes Unternehmen im Sinne von § 3 Absatz 2 und Absatz 3 dieser Richtlinie handelt und keine der genannten Ausschlussgründe vorliegen; dies ist durch Erklärung des Letztempfängers zu gewährleisten; eine drohende Zahlungsunfähigkeit des Letztempfängers ist kein Ausschlussgrund für die Förderung von Leistungen gemäß § 4 Absatz 1 dieser Richtlinie, da mit der Berücksichtigung der Zuwendung erst in der Schlussrechnung gemäß § 3 Absatz 1 dieser Richtlinie sichergestellt ist, dass das Förderziel erreicht wird.
- c) Dem Bundesrechnungshof ist die Prüfung gemäß den §§ 91, 100 BHO bei der Erstempfängerin und den Letztempfängern zu gestatten.
## **IV Verwendungsnachweisverfahren**
(11) Verwendungsnachweise sind für die Projektförderungen gemäß der Verwaltungsvorschrift Nummer 10 zu § 44 Absatz 1 BHO zu erbringen. Der Erstempfängerin ist im Zuwendungsbescheid aufzugeben, zum Zwecke der Verwendungsprüfung den Verwendungsnachweis mit dem zahlenmäßigen Nachweis gemäß § 6 Absatz 8 dieser Richtlinie entsprechend den Anforderungen der Nummer 6 der ANBest-P bei der Bewilligungsbehörde vorzulegen. Der zahlenmäßige Nachweis wird ergänzt durch Angaben zu den Kontaktdaten der Letztempfänger und eine tabellarische Belegübersicht über die zugrundeliegenden Rechnungen nach Nummer 10.2 der Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO. Die Anforderungen für den Letztempfänger werden von der Bewilligungsbehörde in den Ausführungsbestimmungen festgelegt.
(12) Der Erstempfängerin ist im Zuwendungsbescheid aufzugeben, die zweckentsprechende Verwendung der Mittel unterjährig monatlich gegenüber der Bewilligungsbehörde in elektronischer Form nachzuweisen.
(13) Alle zuwendungserheblichen Unterlagen sind mindestens fünf Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises aufzubewahren und nach Aufforderung vorzulegen. Hiervon unabhängig sind Aufbewahrungsfristen nach anderen Vorschriften. Zur Aufbewahrung können auch Bild- oder Datenträger verwendet werden. Das Aufnahme- und Wiedergabeverfahren muss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung oder einer in der öffentlichen Verwaltung allgemein zugelassenen Regelung entsprechen.
## **V Zu beachtende Vorschriften (Standardklausel)**
(14) Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a VwVfG, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind.
## **VI Ausführungsbestimmungen**
(15) Die Bewilligungsbehörde kann Ausführungsbestimmungen zu dieser Richtlinie erlassen. Insbesondere kann sie dabei Festlegungen über Termine, Umfang von Antragsunterlagen und Antragswege treffen. Die Ausführungsbestimmungen müssen diskriminierungsfrei sein. Wesentliche Änderungen der Verfahren und Abläufe dieser Richtlinie sind dabei nicht möglich, ebenso können auf diesem Wege keine Änderungen der INB verfügt werden. Die Ausführungsbestimmungen werden von der Bewilligungsbehörde im Internet veröffentlicht.
## **VII Rückforderungen**
(16) Rückzahlungspflichtig gegenüber der Bewilligungsbehörde ist die Erstempfängerin. Eine Rückzahlungspflicht der Erstempfängerin entfällt, wenn der Grund der Rückzahlung beim Letztempfänger liegt und dieser im Anschluss an die geförderte Trassennutzung insolvent wurde. In diesem Fall tritt die Erstempfängerin ihre bestehenden und künftigen Rückzahlungs- und Informationsansprüche gegenüber dem Letztempfänger an die Bewilligungsbehörde ab. Die Erstempfängerin und der Letztempfänger verpflichten sich, alle erforderlichen Daten und Informationen hierzu der Bewilligungsbehörde uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen.
§ 8
## Geltungsdauer
Diese Bekanntmachung tritt nach erfolgter Notifizierung und Genehmigung durch die Europäische Kommission sowie der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und gilt bis zum 30. November 2028.
Mit Inkrafttreten dieser Bekanntmachung tritt die Bekanntmachung Richtlinie zur Förderung des Schienengüterverkehrs über eine anteilige Finanzierung der genehmigten Trassenentgelte (af-TP) vom 30. Mai 2023 (BAnz AT 30.06.2023 B6) außer Kraft.
§ 6 Absatz 9 (Evaluierung) dieser Richtlinie bleibt unberührt.
Berlin, den 21. Mai 2024
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Im Auftrag Jörg Stephan
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Anlage 5.1 a zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) der DB InfraGO AG 2026 **Liste der aufkommensstarken Grenzstellen**
DB InfraGO AG Zentrale I.IBN
|**Abkürzungen der**|**Name der Grenzstellen**|**Betriebsstellenart**|
|---|---|---|
|**Betriebsstellen**|||
|**nach Richtlinie 100**|||
|EXEM|Emmerich Grenze|Bahnverw.grenze|
|KXA|Aachen Süd Grenze|Bahnverw.grenze|
|KXAW|Aachen West Grenze|Bahnverw.grenze|
|KXKK|Kaldenkirchen Grenze|Bahnverw.grenze|
|MXKU|Kufstein Grenze|Bahnverw.grenze|
|MXSZ|Salzburg Grenze|Bahnverw.grenze|
|MXSS|Salzburg Grenze Süd|Bahnverw.grenze|
|NXPA|Passau Grenze|Bahnverw.grenze|
|RXBA|Basel Grenze|Bahnverw.grenze|
|RXBR|Basel Grenze Muttenz|Bahnverw.grenze|
|RXKL|Kehl Grenze|Bahnverw.grenze|
|SXSD|Saarbrücken Grenze|Bahnverw.grenze|
Anlage 5.1 a zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) der DB InfraGO AG 2026 - Liste der aufkommensstarken Grenzstellen - Gültig ab 14.12.2025
Redaktionsstand: 23.08.2024
Seite 2 von 2
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Anlage 5.1 b zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) der DB InfraGO AG 2026 **Liste der Metropolbahnhöfe und deren Betriebsstellen**
DB InfraGO AG Zentrale I.IBN
|**Abkürzungen der**|**Name der Betriebsstellen**|**Betriebsstellenart**|
|---|---|---|
|**Betriebsstellen**|||
|**nach Richtlinie 100**|||
|AA|Hamburg-Altona|Bahnhof|
|AAS|Hamburg-Altona (S-Bahn)|Bahnhof|
|AH|Hamburg Hbf|Bahnhof|
|AHS|Hamburg Hbf (S-Bahn)|Bahnhofsteil|
|AHAR|Hamburg-Harburg|Bahnhof|
|AHRS|Hamburg-Harburg (S-Bahn)|Haltepunkt|
|AJUS|Hamburg Jungfernstieg|Haltepunkt|
|BALE|Berlin Alexanderplatz|Haltepunkt|
|BALX|Berlin Alexanderplatz S-Bahn|Bahnhof|
|BFBI|Flughafen BER F-Bahn|Bahnhof|
|BFBB|Flughafen BER S-Bahn|Bahnhof|
|BFRI|Berlin Friedrichstraße|Bahnhof|
|BFSTT|Berlin Friedrichstraße (Nord-Süd-Tunnel)|Haltepunkt|
|BFST|Berlin Friedrichstraße (Stadtb) S-Bahn|Bahnhof|
|BGB|Berlin-Gesundbrunnen S-Bahn|Bahnhof|
|BGS|Berlin-Gesundbrunnen|Bahnhof|
|BHF|Berlin Ostbahnhof|Bahnhof|
|BL|Berlin Hauptbahnhof - Lehrter Bahnhof|Bahnhof|
|BL N|Berlin Hbf-Lehrter Bahnhof Nord|Bahnhofsteil|
|BLO|Berlin-Lichtenberg|Bahnhof|
|BLI|Berlin-Lichtenberg S-Bahn|Bahnhof|
|BLS|Berlin Hauptbahnhof-Lehrter Bf (Stadtb)|Bahnhof|
|BHBF|Berlin Hauptbahnhof - Lehrter Bf S-Bahn|Haltepunkt|
|BOK|Berlin Ostkreuz (Ringbahn-S)|Bahnhof|
|BOKN|Berlin Ostkreuz (Ringbahn-F)|Bahnhof|
|BOKR|Berlin Ostkreuz (Stadtbahn-F)|Bahnhof|
|BOKS|Berlin Ostkreuz (S-Bahn)|Bahnhof|
|BOSB|Berlin Ostbahnhof (S-Bahn)|Bahnhof|
|BPAF|Berlin Südkreuz|Bahnhof|
|BSKR|Berlin Südkreuz (Ringbahn)|Bahnhof|
Anlage 5.1 b zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) der DB InfraGO AG 2026 - Liste der Metropolbahnhöfe und deren Betriebsstellen - Gültig ab 14.12.2025
Redaktionsstand: 23.08.2024
Seite 2 von 4
|**Abkürzungen der**|**Name der Betriebsstellen**|**Betriebsstellenart**|
|---|---|---|
|**Betriebsstellen**|||
|**nach Richtlinie 100**|||
|BSKV|Berlin Südkreuz (Vorortbahn)|Bahnhof|
|BSPD|Berlin-Spandau|Bahnhof|
|BSPA|Berlin-Spandau (S-Bahn)|Bahnhof|
|BPD|Potsdam Hbf|Bahnhof|
|BPDH|Potsdam Hbf S-Bahn|Bahnhof|
|BPOF|Berlin Potsdamer Platz|Haltepunkt|
|BPOP|Berlin Potsdamer Platz (S-Bahn)|Bahnhof|
|BWKRR|Berlin Westkreuz (Ringbahn)|Haltepunkt|
|BWKS|Berlin Westkreuz (Stadtbahn)|Bahnhof|
|BZOO|Berlin Zoologischer Garten|Bahnhof|
|BZOS|Berlin Zoologischer Garten S-Bahn|Bahnhof|
|EDG|Duisburg Hbf|Bahnhof|
|EDO|Dortmund Hbf|Bahnhof|
|EE|Essen Hbf|Bahnhof|
|EMSTP|Münster (Westf) Pbf|Bahnhofsteil|
|FF|Frankfurt (Main) Hbf|Bahnhof|
|FFT|Frankfurt (Main) Hbf (tief)|Bahnhof|
|FFLF|Frankfurt am Main Flughafen Fernbahnhof|Bahnhof|
|FFLU|Frankfurt am Main Flughafen Regionalbf|Bahnhof|
|FHAU|Frankfurt (Main) Hauptwache|Bahnhof|
|FKON|Frankfurt (Main) Konstablerwache|Bahnhof|
|FMZ|Mainz Hbf|Bahnhof|
|HB|Bremen Hbf|Bahnhof|
|HH|Hannover Hbf|Bahnhof|
|KB|Bonn Hbf|Bahnhofsteil|
|KD|Düsseldorf Hbf|Bahnhof|
|KK|Köln Hbf|Bahnhof|
|KKDT|Köln Messe/Deutz (tief)|Bahnhof|
|KKDZ|Köln Messe/Deutz|Bahnhofsteil|
|KKDZB|Köln Messe/Deutz (S-Bahn)|Haltepunkt|
Anlage 5.1 b zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) der DB InfraGO AG 2026 - Liste der Metropolbahnhöfe und deren Betriebsstellen - Gültig ab 14.12.2025
Redaktionsstand: 23.08.2024
Seite 3 von 4
|**Abkürzungen der**|**Name der Betriebsstellen**|**Betriebsstellenart**|
|---|---|---|
|**Betriebsstellen**|||
|**nach Richtlinie 100**|||
|LL|Leipzig Hbf|Bahnhof|
|LL T|Leipzig Hbf (Tiefgleise)|Bahnhofsteil|
|MH|München Hbf|Bahnhof|
|MHT|München Hbf Tief|Bahnhof|
|MKA|Mü Karlsplatz|Haltepunkt|
|MMP|München Marienplatz|Haltepunkt|
|MOP|München Ost Pbf|Bahnhof|
|MP|München-Pasing|Bahnhof|
|MRP|München Rosenheimer Platz|Haltepunkt|
|NN|Nürnberg Hbf|Bahnhof|
|RF|Freiburg (Breisgau) Hbf|Bahnhof|
|RK|Karlsruhe Hbf|Bahnhof|
|RKAB|Karlsruhe Albtalbahnhof|Bahnhof|
|RM|Mannheim Hbf|Bahnhof|
|TS|Stuttgart Hbf (oben)|Bahnhof|
|TS T|Stuttgart Hbf tief|Bahnhofsteil|
|TSMI|Stuttgart Stadtmitte|Haltepunkt|
Anlage 5.1 b zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) der DB InfraGO AG 2026 - Liste der Metropolbahnhöfe und deren Betriebsstellen - Gültig ab 14.12.2025
Redaktionsstand: 23.08.2024
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## **Umrisslinie zur Preisbildung „Machbarkeitsstudie aT“**
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Anlage 5.4.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 Seite 1 von 1 - Umrisslinie zur Preisbildung „Machbarkeitsstudie aT“ Gültig ab 14.12.2025
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## **Anlage 5.6.2.3 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG und der DB RegioNetz Infrastruktur GmbH (INB 2026)**
Für folgende Generalsanierungsmaßnahmen wird im Netzfahrplan 2026 ein Entgeltnachlass gemäß den Regelungen der Ziffer 5.6.2.3 der INB 2026 gewährt:
1. Hamburg Berlin (14.12.2025 30.04.2026)
2. Köln Wuppertal Hagen (06.02.2026 10.07.2026)
3. Nürnberg Reichswald Regensburg (06.02.2026 10.07.2026)
4. Obertraubling Passau (10.06.2026 11.12.2026)
5. Troisdorf Koblenz Wiesbaden (10.07.2026 11.12.2026)
## **1. Generalsanierungsmaßnahme Hamburg Berlin**
Für die Generalsanierungsmaßnahme Hamburg Berlin wird ein **Umleitungsfaktor** in Höhe von **0,73** auf das Trassenentgelt von **Gelegenheitsverkehrstrassen des Schienengüterverkehrs** (SGV) sowie in Höhe von **0,98** auf das Trassenentgelt von **Trassen des Schienenpersonenfernverkehrs** (SPFV) gewährt.
Folgende Streckenabschnitte sind als Umleitungsstrecken für die Generalsanierungsmaßnahme definiert:
- Hamburg Verden Seelze Lehrte Helmstedt Magdeburg Werder (Havel) Berlin-Köpenick/Berlin-Grünau
- Hamburg Uelzen Lehrte Helmstedt Magdeburg Werder (Havel) Berlin-Köpenick/Berlin-Grünau
- Köthen Magdeburg/Brandenburg Priort Oranienburg Neustrelitz Hbf Güstrow Bad Kleinen
- Magdeburg Priort Oranienburg Neustrelitz Hbf Rostock-Seehafen
- Rostock-Seehafen Neustrelitz Hbf Priort Magdeburg Helmstedt Lehrte Seelze Osnabrück Hörne
- Seddin Priort Stendal Lehrte Uelzen Maschen
- Berlin Stendal Uelzen Hamburg
## **2. Generalsanierungsmaßnahme Köln Wuppertal Hagen**
Für die Generalsanierungsmaßnahme Köln Wuppertal Hagen wird ein **Umleitungsfaktor** in Höhe von **0,84** auf das Trassenentgelt von **Gelegenheitsverkehrstrassen des SGV** sowie in Höhe von **0,95** auf das Trassenentgelt von **Trassen des SPFV** gewährt.
Folgende Streckenabschnitte sind als Umleitungsstrecken für die Generalsanierungsmaßnahme definiert:
- Köln Hbf Düsseldorf Hbf Duisburg Hbf Essen Hbf Dortmund Hbf Hamm Pbf
- Köln Hbf Düsseldorf Hbf Duisburg Hbf Oberhausen Hbf Gelsenkirchen Hbf Dortmund Hbf Hamm Pbf
- Köln Opladen Mitte Lintorf Abzw Walzwerk/Oberhausen West Oberhausen-Osterfeld Gladbeck West Recklinghausen Ost Lünen Süd Hamm
- Köln Opladen Mitte Lintorf Abzw Grafenbusch Oberhausen-Osterfeld Gladbeck West Recklinghausen Ost Lünen Süd Hamm
- Köln Opladen Mitte Lintorf Abzw Mathilde/Oberhausen West Abzw Walzwerk Gerschede Bottrop Hbf Gladbeck West Recklinghausen Ost Lünen Süd Hamm
- Köln Opladen Mitte Lintorf Oberhausen West Oberhausen Hbf Obo Gelsenkirchen Herne Dortmund Hamm
- Köln Opladen Mitte Lintorf Oberhausen West Oberhausen-Osterfeld Herne Bochum Witten Hagen
## **3. Generalsanierungsmaßnahme Nürnberg Reichswald Regensburg**
Für die Generalsanierungsmaßnahme Nürnberg Reichswald Regensburg wird ein **Umleitungsfaktor** in Höhe von **0,81** auf das Trassenentgelt von **Gelegenheitsverkehrstrassen des SGV** sowie in Höhe von **0,92** auf das Trassenentgelt von **Trassen des SPFV** gewährt.
Folgende Streckenabschnitte sind als Umleitungsstrecken für die Generalsanierungsmaßnahme definiert:
- Nürnberg Treuchtlingen Ingolstadt Regensburg
- Nürnberg Treuchtlingen Augsburg München Landshut Plattling
- Nürnberg Treuchtlingen Ingolstadt München Landshut Plattling
- Würzburg Ansbach Treuchtlingen Ingolstadt Regensburg Passau
- Würzburg Ansbach Treuchtlingen Ingolstadt München Salzburg
- Würzburg Ansbach Treuchtlingen Augsburg Regensburg Passau
- Würzburg Ansbach Treuchtlingen Augsburg München Salzburg
- Nürnberg Treuchtlingen Augsburg München Salzburg
- Mainz Worms / Groß-Gerau / Darmstadt Mannheim Bruchsal Stuttgart Ulm Augsburg München Plattling/Salzburg
- Nürnberg Schwandorf - Regensburg
## **4. Generalsanierungsmaßnahme Obertraubling Passau**
Für die Generalsanierungsmaßnahme Obertraubling Passau wird ein **Umleitungsfaktor** in Höhe von **0,77** auf das Trassenentgelt von **Gelegenheitsverkehrstrassen des SGV** sowie in Höhe von **0,87** auf das Trassenentgelt von **Trassen des SPFV** gewährt.
Folgende Streckenabschnitte sind als Umleitungsstrecken für die Generalsanierungsmaßnahme definiert:
- Nürnberg Treuchtlingen Ingolstadt München Rosenheim Salzburg
- Nürnberg Treuchtlingen Augsburg München Rosenheim Salzburg
- Obertraubling Landshut München Salzburg
- Würzburg Ansbach Treuchtlingen Donauwörth Augsburg München Rosenheim- Salzburg
- Nürnberg Ingolstadt München Landshut Dingolfing
- Salzburg Rosenheim - München Augsburg Ulm Stuttgart Ludwigsburg Mühlacker Bruchsal Graben-Neudorf Schwetzingen Mannheim - Darmstadt/Riedbahn/Mainz
## **5. Generalsanierungsmaßnahme Troisdorf Koblenz Wiesbaden**
Für die Generalsanierungsmaßnahme Troisdorf Koblenz Wiesbaden wird ein **Umleitungsfaktor** in Höhe von **0,87** auf das Trassenentgelt von **Gelegenheitsverkehrstrassen des SGV** gewährt.
Folgende Streckenabschnitte sind als Umleitungsstrecken für die Generalsanierungsmaßnahme definiert:
- Köln Troisdorf Betzdorf Siegen Friedberg Darmstadt/Mainz/Mannheim
- Köln Troisdorf Lahnstein Wiesbaden Darmstadt/Mannheim
- Duisburg Hamm Altenbeken Kassel Fulda Gemünden Würzburg
- Köln Troisdorf Betzdorf Siegen Friedberg Hanau Mainschaff Aschaffenburg/Darmstadt/Mannheim
- Köln Troisdorf Betzdorf Siegen Friedberg Frankfurt Groß-Gerau/Mainz/Wiesbaden
- Koblenz - Trier - Dillingen - Saarbrücken Kaiserslautern Neustadt a.d. Weinstraße - Ludwigshafen/Mannheim
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|**Richtlinie**|**Richtlinie**|**Richtlinie**|
|---|---|---|
|**Personal und Soziales**|**Allgemeines Personalwesen**||
|**Richtlinie zur Sicherstellung der Weisungsfreiheit im**<br>**Umkodierungsprozess des Anreizsystems gem. § 39 Abs.2**<br>**ERegG**||**048.2002**<br>**Seite 1**|
## **1 Abstimmung der Verspätungskodierungen / Streitbeilegung**
Die Festlegung der Ursachen für Zusatzverspätungen (Kodierungen) erfolgt in den Prozessschritten Erstkodierung, Validierung und Umkodierung. Bei der Erstkodierung und der Validierung stimmen sich die Prozessbeteiligten ab. Im Anschluss daran folgt gegebenenfalls der Prozessschritt Umkodierung zur Klärung strittiger Kodierungen im Sinne einer Streitbeilegung.
## **2 Geltungsbereich**
Diese Richtlinie gilt für Mitarbeiter der DB InfraGO AG und von der DB InfraGO AG beauftragte Personen, die Umkodierungen für das Anreizsystem im Rahmen der Ziffer 5.7.4.1 der INB i.V.m. den entsprechenden Vorgaben der Richtlinie 420.9001 vornehmen.
Dies sind insbesondere die Mitarbeiter
- der Netzleitzentrale
- sowie des Arbeitsgebietes Netzdisposition in den Betriebszentralen der DB InfraGO AG,
zu deren Aufgabenspektrum die Umkodierung von Verspätungsursachen gem. Richtlinie 420.9001 gehört Diese Richtlinie gilt auch für die Leiter im Bereich Produktion, die die Weisungsfreiheit der am Umkodierungsprozeß von Verspätungsursachen beteiligten Mitarbeiter sicherstellen. Sie gilt nicht für Mitarbeiter der DB InfraGO AG, die die Erstkodierung vornehmen.
## **3 Inhalt**
Mit dieser Richtlinie werden die in Ziffer 2 g) der Anlage 7 ERegG genannten Regelungen umgesetzt.
Fachautor: I.IBN; Johannes Weber; johannes.weber@deutschebahn.com
Gültig ab: 12.12.2021
|**Personal und Soziales**|**Allgemeines Personalwesen**|**Allgemeines Personalwesen**|
|---|---|---|
|**Richtlinie zur Sicherstellung der Weisungsfreiheit im**<br>**Umkodierungsprozess des Anreizsystems gem. § 39 Abs.2**<br>**ERegG **||**048.2002**<br>**Seite 2**|
## **4 Pflichten und Rechte der Mitarbeiter**
Für die Personen gemäß Abschnitt 2 gelten nachfolgende Pflichten und Rechte:
Die Umkodierung im Rahmen des Anreizsystems erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der Ziffer 5.7.4.1 der INB i.V.m. den entsprechenden Vorgaben der Richtlinie 420.9001. Dabei ist die Anordnung der Netzleitzentrale für die Kodierungen 81, 82 und 96 im Fall eines Umkodierungsantrages Teil der Überprüfung. Mitarbeiter, die die Erstkodierung vorgenommen haben, nehmen keine Umkodierung vor. Die für die Umkodierung von Verspätungsursachen gem. Ril 420.9001 verantwortlichen Mitarbeiter sind verpflichtet, die Umkodierung als **unabhängige Entscheidung** zwischen dem Betreiber der Schienenwege und den Zugangsberechtigten durchzuführen.
Bei der Auslegung und Anwendung der Regelungen der Ziff. 5.7.4.1 der INB i.V.m. den entsprechenden Vorgaben der Richtlinie 420.9001 obliegen die in Abschnitt 1 genannten Mitarbeiter keinen Weisungen von sonstigen Mitarbeitern und Führungskräften der DB InfraGO AG. Ausgenommen hiervon sind Weisungen der regelwerksgebenden Stelle, die zulässig sind. Die genannten Mitarbeiter sind in der Ausübung ihrer Fachkunde auf dem Gebiet der Umkodierung weisungsfrei und dürfen wegen der Erfüllung ihrer Aufgaben nicht benachteiligt werden. Die Leiter des Bereichs Produktion stellen die Weisungsfreiheit der unter Abschnitt 2 genannten Mitarbeiter sicher.
Gültig ab: 12.12.2021
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Anlage 7.3.1.6.1.5 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 **Liste der Serviceeinrichtungen, in denen Einzelnutzungsverträge für eine Netzfahrplanperiode angeboten werden**
DB InfraGO AG Zentrale I.IBN
Anlage 7.3.1.6.1.5 INB
Liste der Serviceeinrichtungen, in denen Einzelnutzungsverträge für nur eine Netzfahrplanperiode angeboten werden:
|**Region**|**Betriebsstelle**|
|---|---|
|Mitte|AschaffenburgHbf|
|Mitte|Darmstadt Hbf|
|Mitte|Ehrang|
|Mitte|Frankfurt(Main)Abstellanlage|
|Mitte|Frankfurt(Main)Ost|
|Mitte|Fulda|
|Mitte|Hanau Hbf|
|Mitte|Kassel-Bettenhausen|
|Mitte|Koblenz Mosel Gbf|
|Mitte|Mainz Hbf|
|Mitte|Trier Hbf|
|Nord|Bad Bentheim|
|Nord|Beddingen|
|Nord|Brake(Unterweser)|
|Nord|BraunschweigHbf|
|Nord|BraunschweigRbf|
|Nord|Bremen Hbf|
|Nord|Bremen Rbf|
|Nord|Bremen-Sebaldsbrück|
|Nord|Bremerhaven-Lehe Pbf|
|Nord|Bremerhaven-Wulsdorf|
|Nord|Celle|
|Nord|Delmenhorst|
|Nord|Göttingen|
|Nord|HamburgUnterelbe Seehafen|
|Nord|Hamburg-Billwerder|
|Nord|Hamburg-Harburg|
|Nord|Hamburg-Langenfelde Bbf|
|Nord|Hamburg-Rothenburgsort|
|Nord|Hannover-Hainholz|
|Nord|Husum|
|Nord|Itzehoe|
|Nord|Kiel Hbf|
|Nord|Lehrte|
|Nord|Lübeck Hbf|
|Nord|Maschen Rbf|
|Nord|Neumünster|
|Nord|Niebüll|
|Nord|Rheine|
Anlage 7.3.1.6.1.5 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 Liste - Gültig ab 14.12.2025
Seite 1 von 4
|Nord|Westerland(Sylt)|
|---|---|
|Ost|Angermünde|
|Ost|Berlin Nordost|
|Ost|Berlin-Grünau|
|Ost|Berlin-Grunewald|
|Ost|Berlin-Lichtenberg|
|Ost|Berlin-Rummelsburg|
|Ost|Eberswalde Hbf|
|Ost|Frankfurt(Oder)Pbf|
|Ost|Oranienburg|
|Ost|Rostock Hbf|
|Ost|Rostock Seehafen|
|Süd|AugsburgHbf|
|Süd|Bamberg|
|Süd|Burgsinn|
|Süd|Dingolfing|
|Süd|Donauwörth|
|Süd|Fürth(Bay)Hbf|
|Süd|Gemünden(Main)|
|Süd|Hof Hbf|
|Süd|Ingolstadt Hbf|
|Süd|Kronach|
|Süd|Landshut(Bay)Hbf|
|Süd|Lichtenfels|
|Süd|Manching|
|Süd|München Hbf|
|Süd|München Ost Rbf|
|Süd|München-Laim Rbf|
|Süd|München-Milbertshofen|
|Süd|München-PasingBbf|
|Süd|München-PasingGbf|
|Süd|Neuburg (Donau)|
|Süd|Neustadt(Donau)|
|Süd|NürnbergHbf|
|Süd|NürnbergRbf|
|Süd|Passau Hbf|
|Süd|Plattling|
|Süd|RegensburgHbf|
|Süd|Saal(Donau)|
|Süd|Schweinfurt Hbf|
|Süd|WürzburgHbf|
|Südost|Bad Schandau|
|Südost|Bitterfeld|
|Südost|Dresden-Friedrichstadt|
Anlage 7.3.1.6.1.5 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 Liste - Gültig ab 14.12.2025
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|Südost|Dresden-Reick|
|---|---|
|Südost|Eisenach|
|Südost|Erfurt Gbf|
|Südost|Erfurt Hbf|
|Südost|Großkorbetha|
|Südost|Halle(Saale)Hbf|
|Südost|LeipzigHbf|
|Südost|MagdeburgHbf|
|Südost|Stendal Hauptbahnhof|
|Südwest|Basel Bad Rbf|
|Südwest|Freiburg (Breisgau)Gbf|
|Südwest|Freiburg (Breisgau)Hbf|
|Südwest|Germersheim|
|Südwest|Kaiserslautern Hbf|
|Südwest|Karlsruhe Gbf|
|Südwest|Karlsruhe Hbf|
|Südwest|Karlsruhe West|
|Südwest|Ludwigshafen(Rhein)Hbf|
|Südwest|Ludwigshafen-Oggersheim|
|Südwest|Mannheim Hbf|
|Südwest|Mannheim-Rheinau|
|Südwest|Neuenburg (Baden)|
|Südwest|Offenburg|
|Südwest|OffenburgGbf|
|Südwest|Plochingen|
|Südwest|Rastatt|
|Südwest|Saarbrücken Hbf|
|Südwest|Saarbrücken Rbf|
|Südwest|Stuttgart Hafen|
|Südwest|Stuttgart Hbf|
|Südwest|Stuttgart-Untertürkheim|
|Südwest|Ulm Rbf|
|Südwest|Weil am Rhein|
|Südwest|Wörth(Rhein)|
|West|Aachen Hbf|
|West|Aachen West|
|West|Aachen-Rothe Erde|
|West|Dortmund Bbf|
|West|DuisburgHbf|
|West|Duisburg-Ruhrort Hafen|
|West|Duisburg-Wedau|
|West|Düsseldorf Abstellbahnhof|
|West|Emmerich|
|West|Gelsenkirchen-Bismarck|
Anlage 7.3.1.6.1.5 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 Liste - Gültig ab 14.12.2025
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|West|Hürth-Kalscheuren|
|---|---|
|West|Köln Bbf|
|West|Köln Deutzerfeld|
|West|Köln Eifeltor|
|West|Neuss Gbf|
|West|Oberhausen West|
Anlage 7.3.1.6.1.5 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 Liste - Gültig ab 14.12.2025
Seite 4 von 4
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## **Anlage 7.3.1.6.1c zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026**
## **Nutzungsbedingungen Anlagenportal Netz**
Das Anlagenportal Netz (APN) ist das Anlagenanmelde- und Angebotsmedium der DB InfraGO AG. Die DB InfraGO AG stellt allen Kunden über das Internet einen Zugang zum APN für die Anmeldung von Anlagen und Zusatzausstattungen und zur Entgegennahme von Angeboten und Rückmeldungen bereit. Weiterhin stellt die DB InfraGO AG allen Zugangsberechtigten einen Lesezugriff auf die Daten des IT Systems zur Verfügung. Das Portal ist über den Link
www.dbinfrago.com/apn
erreichbar.
## **(1) Selbstregistrierung (des Admin) / Antrag**
Für die vollständige Nutzung des Anlagenportal Netz (APN) müssen seitens des Zugangsberechtigten folgende Angaben online eingeben werden:
- Kundennummer / Grundsatzkundennr. / UIC Rics-Nr. (Company ID)
- Kommunikationsdaten (Firmenname, Ansprechpartner, Adresse, Telefon/Fax, E- Mailadresse)
## **(2) Zugangsdaten**
Die DB InfraGO AG übermittelt dem Antragsteller die erforderlichen Zugangsdaten (Personengebundener- bzw. Verfahrens-Benutzer, Passwort) nach Prüfung des Antrags.
## **(3) Dokumentation**
Da eine separate Installation nicht notwendig ist, stellt die DB InfraGO AG den angemeldeten Zugangsberechtigten in elektronischer Form neben Anmeldehinweisen ein aktuelles Handbuch zur Verfügung, das die wesentlichen Funktionen und Abläufe bei der Nutzung des Internetclients beschreibt. Weitere Informationen sind im Internet unter www.dbinfrago.com/apn erhältlich.
## **(4) Zugang**
Der Zugang zum APN der DB InfraGO AG steht grundsätzlich uneingeschränkt, d.h. 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr, zur Verfügung. Hiervon ausgenommen sind notwendige geplante Wartungsfenster sowie Störungsfälle. Geplante Wartungsarbeiten werden, sofern möglich, stets in Tagesrandlagen bzw. nachts durchgeführt.
## **(5) Information**
Die DB InfraGO AG informiert über das Stattfinden sowie die Dauer planmäßiger Einschränkungen mit einem Vorlauf von mindestens 36 Stunden. Im Störungsfall erfolgt eine umgehende Information, ggf. verbunden mit Handlungsempfehlungen.
Anlage 7.3.1.6.1c zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 Liste - Gültig ab 14.12.2025
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## **(6) Rückfallebene**
Für den Fall etwaiger Einschränkungen der Erreichbarkeit von APN gilt Ziff. 7.3.1.6.1.1 INB.
## **(7) Datensicherheit beim Kunden**
Nach Erhalt des Zugangs zu APN ist der Zugangsberechtigte verpflichtet, die Datensicherheit durch Sicherstellen der ausschließlichen Nutzung durch den befugten Mitarbeiter zu gewährleisten.
## **(8) Mitteilungen des Kunden**
Sofern sich beim Zugangsberechtigten Zugangs- und Kommunikationsdaten (insbesondere die hinterlegte E-Mail-Adresse) ändern bzw. seine Zugangsvoraussetzungen entfallen, ist er verpflichtet, das für ihn zuständige regionale Kundenmanagement umgehend zu informieren.
## **(9) Systemvoraussetzungen des Kunden**
Der Zugangsberechtigte ist selbst dafür verantwortlich, die zur Nutzung von APN notwendigen technischen Voraussetzungen (z.B. Betriebssystem, Arbeitsspeicher, Java-Version, etc.) zu erfüllen. Einzelheiten hierzu können dem Handbuch (vgl. Absatz 3) entnommen bzw. bei der DB InfraGO AG erfragt werden.
Anlage 7.3.1.6.1c zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 Liste - Gültig ab 14.12.2025
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Anlage 7.3.2.1.4.1 zu den Nutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 **Zuordnungssystematik Stationen zu den jeweiligen Kategorien**
DB InfraGO AG Zentrale
**Zuordnungssystematik der neu in Betrieb genommenen Stationen**
## **I. Allgemeine Zuordnungssystematik**
Die Zuordnung der neu in Betrieb genommenen Stationen in die Kategorien erfolgt auf Basis der Segmente Infrastruktur, verkehrliche Bedeutung und Ausstattung. Dabei kommt diesen Segmenten unter näherungsweiser Beachtung der Kostenaspekte folgende prozentuale Gewichtung zu:
A Infrastruktur 40 % B Verkehrliche Bedeutung 40 % 100 % C Ausstattung 20 %
Diese drei Segmente sind wiederum jeweils in zwei Elemente unterteilt, mit ebenfalls fest definierten prozentualen Gewichtungen:
- A1 Anzahl Bahnsteigkanten
- A2 Maximale Bahnsteiglänge
- B1 Anzahl der Reisenden
- B2 Anzahl der Zughalte
20 % 20 % 20 % 20 % 100 %
- C1 Vorhandensein technischer Stufenfreiheit 5 % C2 Vorhandensein Service-Personal 15 %
Hinsichtlich der sechs Elemente ist Folgendes zu berücksichtigen:
- Zu A1: Maßgebend ist die Anzahl der von der DB InfraGO AG für Personenverkehre zur Verfügung gestellten Bahnsteigkanten. Hinsichtlich der Schwellenwerte ist definiert, dass Kleinststationen in der Regel über eine Bahnsteigkante und große, infrastrukturell bedeutende und kostenintensive Stationen über mehr als 7 Bahnsteige (ab 15 Bahnsteigkanten) verfügen. Die Zwischenstufung erfolgt iterativ.
- Zu A2: Maßgebend ist die längste in einer Station vorhandene Bahnsteigkante (Baulänge). Die Herleitung der Schwellenwerte ergibt sich aus den mit dem Eisenbahnbundesamt abgestimmten Standardbahnsteiglängen, die zu Stufungen gebündelt wurden.
- Zu B1: Grundlage sind die durch die Zugangsberechtigten gemeldeten maximalen Ein- und Aussteiger (Reisende) an einem Wochentag. Die Meldung erfolgt gemäß Ziffer 3.3.5.1.2.1. Wesentliche Eckpunkte der Stufung sind die Schwellenwerte der Stufe 1 (geringe verkehrliche Bedeutung), der Stufe 3 (Warnung der Reisenden vor schnell durchfahrenden Zügen) und der Stufe 4 (Grundsatz der behindertengerechten Erschließung). Die übrigen Schwellenwerte wurden iterativ ermittelt.
- Zu B2: Grundlage sind die tatsächlich erfolgten Zughalte (Ist-Halte) der letzten abgeschlossenen Fahrplanperiode inkl. der Endhalte. Die Herleitung der Schwellenwerte basiert auf rechnerischen Nutzungsfrequenzen im Regelverkehr. Bis 10 Züge/Tag entspricht einer Nutzung in der Regelverkehrszeit (6 Uhr bis 21 Uhr) von bis zu 1 Zug/Richtung im Zeitraum von mehr als 3 Stunden. Stufe 2 (bis 50 Züge/Tag) unterstellt eine Nutzungsfrequenz von mehr als 30 Minuten je Richtung, Stufe 3 (bis 100 Züge/Tag) unterstellt eine Nutzungsfrequenz von mehr als etwa 20 Minuten je Richtung, Stufe 4 (bis 500 Züge/Tag) eine Nutzungsfrequenz von etwa 4 Minuten je Richtung, Stufe 5 (bis 1.000 Züge/Tag) eine Nutzungsfrequenz von etwa 2 Minuten je Richtung und Stufe 6 (mehr als 1.000 Züge/Tag) unterstellt eine häufigere Nutzung als 1 Zug/Richtung im Zeitraum bis etwa 2 Minuten.
Zu C1: Maßgebend ist das Vorhandensein von Aufzügen und/oder Fahrtreppen. Unerheblich
ist ihre Anzahl.
- Zu C2: Maßgebend ist das Vorhandensein eines stationären personenbedienten Service. Die Ausprägung (z.B. DB Information, temporärer Service) ist hierbei unerheblich.
Die sechs Elemente (A1 C2) werden für die Kategorisierung zugrunde gelegt.
In einem nächsten Schritt werden die Elemente (A1 C2) in Stufen unterteilt. Dafür werden die Ausprägungen der Elemente (z.B. Anzahl Bahnsteigkanten, Anzahl Zughalte) anhand festgelegter Grenzwerte gestaffelt. Für jedes der sechs Elemente wird eine bestimmte Anzahl an Stufen definiert.
Darauf aufbauend werden mit Hilfe dieser Stufen sogenannte „Multiplikationsfaktoren“ (MPF) mathematisch bestimmt. Zur Bestimmung des MPF wird die Gewichtung eines Elementes durch die Anzahl seiner Stufen dividiert.
Im Folgenden werden die einzelnen Stufen und Multiplikationsfaktoren der Elemente dargestellt:
MPF = Gewichtung / Anzahl Stufen
|||MPF = Gewichtung /|
|---|---|---|
|Element Anzahl Bahnsteigkanten:|||
|1 Kante|= Stufe 1||
|2 Kanten|= Stufe 2||
|3 bis 4 Kanten|= Stufe 3||
|5 bis 9 Kanten|= Stufe 4||
|10 bis 14 Kanten|= Stufe 5||
|ab 15 Kanten|= Stufe 6|MPF = 20 / 6 = 3,333|
|Element Maximale Bahnsteiglänge:|||
|bis 90,00 Meter|= Stufe 1||
|90,01 Meter bis 140,00 Meter|= Stufe 2||
|140,01 Meter bis 170,00 Meter|= Stufe 3||
|170,01 Meter bis 210,00 Meter|= Stufe 4||
|210,01 Meter bis 280,00 Meter|= Stufe 5||
|ab 280,01 Meter|= Stufe 6|MPF = 20 / 6 = 3,333|
|Element Anzahl Reisende:|||
|bis 49 Reisende/Tag|= Stufe 1||
|50 bis 299 Reisende/Tag|= Stufe 2||
|300 bis 999 Reisende/Tag|= Stufe 3||
|1.000 bis 9.999 Reisende/Tag|= Stufe 4||
|10.000 bis 49.999 Reisende/Tag|= Stufe 5||
|ab 50.000 Reisende/Tag|= Stufe 6|MPF = 20 / 6 = 3,333|
|Element Anzahl Zughalte:|||
|bis 10 Halte/Tag<br>11 bis 50 Halte/Tag|= Stufe 1<br>= Stufe 2||
|51 bis 100 Halte/Tag|= Stufe 3||
|101 bis 500 Halte/Tag|= Stufe 4||
|501 bis 1.000 Halte/Tag|= Stufe 5||
|ab 1.001 Halte/Tag|= Stufe 6|MPF = 20 / 6 = 3,333|
|Element Technische Stufenfreiheit:|||
|Nicht vorhanden|= Stufe 0||
|Vorhanden|= Stufe 1|MPF = 5 / 1 = 5|
|Element Service-Personal:|||
|Nicht vorhanden|= Stufe 0||
|Vorhanden|= Stufe 1|MPF = 15 / 1 = 15|
## **II. Konkrete Zuordnung einer neu in Betrieb genommenen Station zu einer Kategorie**
Um eine neu in Betrieb genommene Station konkret einer Kategorie zuzuordnen, werden die spezifischen Ausprägungen der sechs Elemente dieser Station (z.B. konkrete Anzahl der Bahnsteigkanten, maximale Bahnsteiglänge, konkrete Zahl der Zughalte (Halte abfahrender und endender Züge)) abgeleitet aus der verkehrlichen Aufgabenstellung ermittelt. Auf Basis dieser Werte erfolgt dann eine Zuordnung der vorhandenen Elemente in die entsprechenden Stufen.
Im Anschluss wird die ermittelte, stationsspezifische Stufung mit den dazugehörigen Multiplikationsfaktoren für jedes der sechs definierten Elemente multipliziert. Aus diesem Rechenvorgang entstehen sechs Ergebnisse. Die sechs Ergebnisse werden summiert und daraus eine Grundkategorisierungszahl ermittelt.
Anhand definierter Schwellenwerte erfolgt letztendlich die Zuordnung einer Station zu einer der sieben Kategorien. Ziel der definierten und iterativ ermittelten Schwellenwerte ist eine sinnvolle Mengenzuordnung vergleichbarer Stationen. Diese Schwellenwerte lauten:
Grundkategorisierungszahl: 100,00 bis 90,01 = Kategorie 1 90,00 bis 80,01 = Kategorie 2 80,00 bis 60,01 = Kategorie 3 60,00 bis 50,01 = Kategorie 4 50,00 bis 40,01 = Kategorie 5 40,00 bis 25,01 = Kategorie 6 < 25,01 = Kategorie 7
In jeder Kategorie werden kategoriespezifische Basisleistungen gemäß der Anlage 5.7.6 zu den INB angeboten. Die konkrete Zuordnung der neu in Betrieb genommenen Station zu einer Kategorie und zur jeweiligen Preisklasse ist der jeweils gültigen Stationspreisliste zu entnehmen.
Die Zuordnung der Station zum jeweiligen Aufgabenträgergebiet ergibt sich aus der örtlichen Belegenheit der Station.
Die Stationspreisliste wird vor ihrem Inkrafttreten im Internet unter www.dbinfrago.com/stationspreise veröffentlicht.
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Anlage 1.0 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027 **Abkürzungsverzeichnis**
DB InfraGO AG Zentrale I.IBN
|**Abkürzung**|**Bezeichnung**|
|---|---|
|Abs.|Absatz|
|Abzw.|Abzweig|
|AEG|Allgemeines Eisenbahngesetz|
|AGB-GSMR-DL|Allgemeinen Geschäftsbedingungen für GSM-R-Dienstleistungen|
|AktG|Aktiengesetz|
|APN|Anlagenportal-Netz|
|APS|Anlagenpreissystem|
|ArbSchG|Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur<br>Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der<br>Beschäftigten bei der Arbeit|
|aT|außergewöhnliche Transporte|
|AwSV|Verordnungüber Anlagen zum Umgangmit wassergefährdenden Stoffen|
|BAV|Bundesamt für Verkehr|
|BFBI|Flughafentunnel Berlin-Brandenburg International|
|BBodSchG|Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur<br>Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz)|
|BdS|Betreiber der Schienenwege|
|Bf|Bahnhof|
|Bft.|Bahnhofsteil|
|BGB|Bürgerliches Gesetzbuch|
|BMVBS|Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung|
|BNetzA|Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und<br>Eisenbahnen|
|BÜ|Bahnübergang/Bahnübergänge|
|BZ|Betriebszentrale|
|Bza|Betrieb, Zugförderungund außergewöhnlich|
|Bza-Nr.|Nummer der „Machbarkeitsstudie aT“|
|CID|Corridor Information Document|
|CIP|Customer Information Platform|
|CIS|„ChargingInformation System“|
|DT AG|Festnetz-Anschlussmöglichkeit|
|EBA|Eisenbahn-Bundesamt|
|EBHaftPflV|Verordnungüber die Haftpflichtversicherungder Eisenbahnen|
|EBO|Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung|
|EIGV|Eisenbahn-Inbetriebnahmegenehmigungsverordnung|
|EIU|Eisenbahninfrastrukturunternehmen|
|ENV|Einzelnutzungsvertrag|
|ENV-SE|Einzelnutzungsvertragfür Serviceeinrichtungen|
|EOW|Elektrisch-ortsgestellte Weichen|
|ERTMS|“European Rail Traffic Management System”|
Anlage 1.0 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027 -Abkürzungsverzeichnis - Gültig ab 13.12.2026
Redaktionsstand: 14.12.2025
Seite 2 von 5
|**Abkürzung**|**Bezeichnung**|
|---|---|
|ERegG|Eisenbahnregulierungsgesetz|
|ERFA|Europäische Vereinigungfür Güterverkehr|
|ESiV|Eisenbahnsicherheitsverordnung|
|ESO|Eisenbahnsignalordnung|
|ETCS|„European Train Control System“|
|EU-VO|Verordnungder Europäischen Union|
|EVU|Eisenbahnverkehrsunternehmen|
|Fernbf|Fernbahnhof|
|FTE|Forum Train Europe|
|GeFo|Leitung zum Anschluss eines ortsfesten GSM-R Fernsprechers|
|GGVSEB|GefahrgutverordnungStraße, Eisenbahnen und Binnenschifffahrt|
|GNT|Geschwindigkeitsüberwachungfür NeiTech-Züge|
|Grundsatz-INV|Infrastrukturnutzungsvertrag, der Grundsätze des Vertragsverhältnisses<br>regelt|
|GSM-R|“Global System for Mobile Communications Rail”|
|Gz|Güterzug|
|Hbf|Hauptbahnhof|
|Hz|Hertz|
|IBN|Inbetriebnahme/Inbetriebnahmetermin|
|IKAs|Informations- und Kommunikationssystem für Anlagenstörungen IT-Tool|
|INB|Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG (soweit ohne<br>Jahreszahl, handelt es sich um die aktuell geltenden)|
|ISR|Infrastrukturregister|
|KonVEIV|Konventioneller-Verkehr-Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung<br>(Verordnung über die Interoperabilität des konventionellen<br>transeuropäischen Eisenbahnsystems zur Umsetzung der europäischen<br>Richtlinie 2001/16/EG)|
|KoRil|Konzernrichtlinie|
|KV|Kombinierter Verkehr|
|La|Langsamfahrstelle|
|LaTPS|Entgeltkomponente, die den lärmbezogenen Auswirkungen des<br>Zugbetriebs im Güterverkehr Rechnung trägt|
|LeiDis-NK|Leitsystem zur Netzdisposition Kunde|
|Lü|Lademaßüberschreitung|
|LZB|Linienförmige Zugbeeinflussung|
|NBN|Nutzungsbedingungen Netz der DB InfraGO AG|
|NBS|Nutzungsbedingungen für die Serviceeinrichtungen der DB InfraGO AG|
|NFLS|Notfallleitstelle|
|NL|Nutzlänge|
|NZV|Eisenbahn-Netzzugangsvereinbarung|
|ÖRil (Zp)|Örtliche Richtlinien für das Zugpersonal|
|OSS|One-Stop-Shop|
Anlage 1.0 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027 -Abkürzungsverzeichnis - Gültig ab 13.12.2026
Redaktionsstand: 14.12.2025
Seite 3 von 5
|**Abkürzung**|**Bezeichnung**|
|---|---|
|PaP|Prearranged path|
|pathOS|TAF/TAP-TSI-konformes Trassenanmeldesystem der DB InfraGO AG|
|Pbf.|Personenbahnhof|
|PCS|„Path Coordination System“|
|Pz|Personenzug|
|PZB|Punktförmige Zugbeeinflussung|
|Rbf.|Rangierbahnhof|
|RIC|Übereinkommen über die gegenseitige Benutzung der Personen- und<br>Gepäckwagen im internationalen Verkehr|
|RID|Verordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher<br>Güter|
|Ril|Richtlinie|
|RiR|Rangieren in Rangierfunkgruppen|
|RIS|Reisendeninformationssystem|
|RIV|Übereinkommen über die gegenseitige Benutzung der Güterwagen im<br>internationalen Verkehr|
|RNE|RailNetEurope|
|RNI|DB RegioNetz Infrastruktur GmbH|
|RoR|Rangieren ohne Rangierfunkgruppen|
|SEV|Schienenersatzverkehr|
|SFS|Schnellfahrstrecke|
|SGV|Schienengüterverkehr|
|SNB|Schienennetz-Benutzungsbedingungen|
|SNV|Stationsnutzungsvertrag|
|SPFV|Schienenpersonenfernverkehr|
|SPNV|Schienenpersonennahverkehr|
|SPV|Schienenpersonenverkehr|
|TAF/TAP TSI|Technische Spezifikation für die Interoperabilität Telematikanwendungen<br>für<br>den<br>Güter-/<br>Personenverkehr<br>(Technical<br>Specification<br>for<br>Interoperability<br>(TSI)<br>relating<br>to<br>Telematics<br>Applications<br>for<br>Freight/Passenger Services (TAF/TAP))|
|TEIV|„Transeuropäische-Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung“|
|Tfz|Triebfahrzeug|
|TIS|„Train Information System“|
|TNB|technische Netzzugangsbedingungen|
|TPN|Trassenportal der DB InfraGO AG|
|TPS|Trassenpreissystem|
|Trkm|Trassenkilometer|
|TSI|Technische Spezifikationen für die Interoperabilität|
|TTR|Redesign of the international TimetablingProcess|
|USchadG|Gesetz über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden<br>(Umweltschadensgesetz)|
|V|Volt|
Anlage 1.0 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027 -Abkürzungsverzeichnis - Gültig ab 13.12.2026
Redaktionsstand: 14.12.2025
Seite 4 von 5
|**Abkürzung**|**Bezeichnung**|
|---|---|
|VDV|Verband Deutscher Verkehrsunternehmen|
|VU|Verspätungsursachen|
|ZB|Zugangsberechtigter|
Anlage 1.0 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027 -Abkürzungsverzeichnis - Gültig ab 13.12.2026
Redaktionsstand: 14.12.2025
Seite 5 von 5
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**Anlage 2.3.10 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG DB InfraGO AG 2027**
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## **(1) Einleitung**
Um Fahrzeugen Fahrten im ETCS Level 2 zu ermöglichen, müssen ETCS-Fahrzeuggeräte (OBU) und ETCS-Zentralen (RBC) verschlüsselt kommunizieren können. Hierzu werden entsprechende kryptografische Schlüssel (KMAC) sowie eine eindeutige ETCS-Kennung (NID-ENGINE) des Fahrzeugs benötigt, die auf der OBU und auf dem RBC installiert werden müssen. Die DB InfraGO AG betreibt hierzu ein Key Management Center (KMC DB) bei dem EVU-Unternehmen die Schlüssel für DB InfraGO AG Strecken beantragen können. Für den Datenaustausch mit dem KMC DB ist die E-Mail-Adresse
## DB.KMC.ETCS@deutschebahn.com
## zu verwenden.
Unter einem Key Management Center (KMC) versteht man eine technische Datenbank, die geeignet ist, alle funktionalen und kryptografischen Anforderungen des UNISIG SUBSET-038 (aus Beschluss der Kommission vom 27.05.2016 (2016/919/EU) zur Änderung des Beschlusses 2012/696/EU über die Technische Spezifikation für die Interoperabilität der Teilsysteme „Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung“ des transeuropäischen Eisenbahnsystems) sowie der dort genannten normativen Referenzen, zu erfüllen. Daraus folgt, dass das KMC insbesondere folgenden weiteren Anforderungen genügen muss:
- UNISIG EURORADIO FIS Subset-037 (aus Beschluss 2016/919/EU)
- ANSI X9.52 1998 Triple Data Encryption Algorithm Modes of Operation
- ANSI X3.92 1981 Data Encryption Standard (DES) Algorithm
Sofern das KMC die Spezifikationen der ETCS Baseline 3 Release 2 und GSM-R Baseline 1 erfüllt, ist auch
- UNISIG Online Key Management FFFIS Subset-137 (aus Beschluss 2016/919/EU)
erforderlich.
Das KMC dient der sicheren Aufbewahrung und Verwaltung der an das Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) übergebenen Fahrzeugschlüssel, so dass diese im Bedarfsfall (zum Beispiel nach Wartungsarbeiten) wieder im Fahrzeug installiert werden können, sowie der standardisierten Kommunikation mit anderen KMCs über eine festgelegte E-Mail Adresse bzw. über die Onlineschnittstelle gemäß Subset-137.
Unter EVU wird in diesem Anhang auch ein Fahrzeughalter ohne Zulassung als EVU verstanden, da er bezüglich der Inhalte dieses Anhangs gleichgestellt ist.
Steht dem EVU kein eigenes KMC zur Verfügung, kann dieses seine Fahrzeuge über ein KMC Dritter verwalten lassen. In diesem Fall muss dieses KMC bei dem KMC DB registriert werden. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit die Verwaltung der Fahrzeuge gegen Entgelt durch die DB InfraGO AG durchführen zu lassen, siehe hierzu Kapitel 4 - Ablauf „Verwaltung von ETCSFahrzeuggeräten“. Dabei muss das beauftragte KMC die Offlineschnittstelle nach Subset-038 unterstützen. Das Onlineverfahren zum Schlüsselaustausch kann alternativ verwendet werden, wenn dies von allen beteiligten KMC unterstützt wird, eine Public Key Infrastructure (PKI) gegeben ist und diese den Vorgaben des Subset-137 entspricht.
Damit die DB InfraGO AG ETCS-Störfälle analysieren und bewerten kann, sind neben den streckenseitigen technischen Daten ggf. auch Fahrzeugdaten notwendig. Diese werden dann entspre-
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chend §12 durch die DB InfraGO AG angefordert. Die DB InfraGO AG wird ihrerseits ebenfalls Infrastrukturdaten zur Analyse von Fahrzeugstörungen entsprechend §13 bereitstellen. Die Mitwirkung aller Beteiligten ist in solchen Fällen unbedingt erforderlich.
Die entsprechenden Verfahrensweisen werden in diesem Anhang festgelegt und dienen dem geregelten Austausch der Informationen zwischen den EVU und dem Infrastrukturbetreiber.
## **(2) Ablauf „KMC registrieren“**
Mit dem Antrag „KMC registrieren“ kann ein EVU oder ein Infrastrukturbetreiber (EIU) sein KMC beim KMC DB registrieren. Nur wenn dies erfolgt ist, können Schlüssel für die Kommunikation zwischen OBUs und RBCs der DB InfraGO AG beantragt werden.
In diesem Antrag sind die Daten des KMC wie Name und E-Mail-Adresse sowie die Daten des Antragstellers anzugeben. Alle folgenden Schlüsselanträge müssen dem hier angegebenen KMC zugeordnet werden und werden nur von der angegebenen E-Mail-Adresse akzeptiert. Für die Kommunikation bzw. den Austausch der Subset-038 Nachrichten zwischen dem KMC DB und dem KMC des Kunden wird ein kryptografischer Schlüssel (K-KMC) benötigt. Dieser wird mit der Antragsbearbeitung generiert und verteilt. Dieser Schlüssel darf nicht unverschlüsselt versendet werden und muss sicher auf dem KMC des Kunden gespeichert werden (weitere Informationen siehe Kapitel 4).
Wird das Onlineverfahren verwendet, so sind Angaben zur genutzten Certificate Authority (CA) und der Adressierung des KMC anzugeben.
Der Antrag ist an die im Abschnitt 1 genannte E-Mail-Adresse zu senden. Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Die DB InfraGO AG verpflichtet sich den Antrag innerhalb von 4 Wochen zu bearbeiten.
## **(3) Verteilung der Schlüssel (K-KMC)**
Bei Verwendung des Offlineverfahrens dürfen die K-KMC nicht unverschlüsselt verteilt werden. Zur Verteilung der K-KMC wird openSSL eingesetzt. Beide Teilnehmer generieren hierzu mit openSSL einen privaten und einen öffentlichen Schlüssel und senden den öffentlichen Schlüssel dem Kommunikationspartner zu. Der K-KMC wird mit diesem Schlüssel verschlüsselt und ausschließlich an die KMC-E-Mail-Adresse gesendet. Der K-KMC kann nur mit dem privaten Schlüssel wieder entschlüsselt werden.
Steht eine asymmetrische E-Mail-Verschlüsselung (z.B. PGP) zur Verfügung, kann auch diese verwendet werden.
Das zu verwendende Verfahren ist mit der DB InfraGO AG abzustimmen. Wird die Onlineschnittstelle genutzt, so dürfen die genutzten Schnittstellenzertifikate eine Gültigkeit von 4 Jahren nicht überschreiten.
## **(4) Ablauf „Verwaltung von ETCS-Fahrzeuggeräten“**
Die DB InfraGO AG bietet die Verwaltung von kryptografischen ETCS-Schlüsseln in Form eines Key Management Center gemäß INB Ziffer 5.5.8 an, wenn das EVU kein eigenes KMC besitzt. Dieser Service wird aktuell nur mit der Offlineschnittstelle realisiert.
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Um OBUs bei der DB InfraGO AG zu registrieren, kann, nach der Beauftragung, der Antrag „OBU zuweisen“ verwendet werden. Sobald diese Zuweisung erfolgt ist, können die gewünschten Schlüssel beantragt werden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an DB.KMC.ETCS@deutschebahn.com.
## **(5) Ablauf „Schlüssel beantragen“**
Ist das KMC des Kunden registriert, können Schlüssel für die Kommunikation zwischen OBU und RBC über den Antrag „Schlüssel beantragen“ beantragt werden. Sollen für eine Strecke mehrere Fahrzeuge eingetragen werden, so kann im Antrag eine Liste der OBUs eingetragen werden. Zusätzlich sind die Strecken, auf der die OBU fahren sollen, sowie die gewünschte Gültigkeitsdauer anzugeben. Es werden ausschließlich Schlüssel für DB InfraGO AG Strecken generiert und ausgestellt.
Sofern die DB InfraGO AG nicht mit der Führung des KMCs durch das EVU beauftragt wurde, müssen Schlüssel für Strecken von anderen EIUs im Ausland direkt dort beantragt werden. Die notwendigen Schritte zum Austausch der Schlüssel sind bilateral zu vereinbaren und liegen außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der DB InfraGO AG.
Werden die OBUs von der DB InfraGO AG verwaltet, werden die Schlüsselanträge an die jeweiligen KMCs weitergeleitet. Liegt eine Strecke dabei außerhalb des DB InfraGO AG-Bereichs, sind mit dem Antrag die betroffenen Länder anzugeben.
Sind die RBCs bekannt, können diese zusätzlich zur Strecke eingetragen werden. Sind diese nicht bekannt, ermittelt das KMC DB die notwendigen RBCs aus den Streckenangaben und erstellt die entsprechenden Schlüssel.
Die Gültigkeitsdauer eines Schlüssels ist im Antrag anzugeben, darf jedoch nicht länger als 5 Jahre sein. Wird ein längerer Zeitraum angegeben wird die Gültigkeitsdauer auf 5 Jahre reduziert. Wird kein Zeitraum angegeben, beginnt die Gültigkeitsdauer von 5 Jahren mit dem Ausstellen des Schlüssels.
Läuft die Gültigkeitsdauer ab, muss der Kunde rechtzeitig einen neuen Schlüssel beantragen. Der Schlüssel wird nicht automatisch ersetzt.
Der Antrag ist an die o.g. E-Mail-Adresse zu senden. Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Die DB InfraGO AG verpflichtet sich die beantragten Schlüssel innerhalb von 8 Wochen zur Verfügung zu stellen.
Ist ein Schlüssel an die KMC E-Mail-Adresse des Kunden im Offlineverfahren gesendet worden, ist der Empfang innerhalb 1 Woche durch den Kunden über die KMC E-Mail-Adresse zu bestätigen, wenn möglich mit einer Subset-konformen „Confirmation Message“. Liegt nach einer Woche keine Bestätigung vor, wird der Schlüssel automatisch zurückgezogen und kann nicht mehr verwendet werden. In diesem Fall wird der Antragsteller über diesen Vorgang via E-Mail informiert.
Werden die Schlüssel online übertragen, so erfolgt die Quitierung unmittelbar entsprechend der Schnittstellenspezifikation.
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## **(6) Ablauf „Schlüssel zurückziehen“**
Soll ein Schlüssel zurückgezogen werden, ist die entsprechende Subset-Nachricht („Delete Key Request“) an die o.g. E-Mail-Adresse zu senden. Das KMC DB löscht daraufhin unwiderruflich den Schlüssel im RBC und im KMC und sendet die Subset konforme „Confirmation Message“. Bei der Nutzung der Onlineschnittstelle wird die entsprechende Quittung unmittelbar gesendet.
## **(7) Ablauf „OBU löschen“**
Sofern das DB KMC als EVU KMC fungiert, kann das EVU auch die Löschung einer ganzen OBU mit dem Antrag “OBU löschen” beantragen. Dabei werden dann alle vergebenen Schlüssel gelöscht und die OBU sebst aus der Datenbank entfernt. Wurden Schlüssel von ausländischen EIUs bereitgestellt, werden diese umgehend informiert, dass die Schlüssel nicht weiter verwendet werden. Soll eine solche OBU später wieder in Betrieb genommen werden, wird diese wie ein Neufahrzeug behandelt (siehe Ablauf 4).
## **(8) Datensicherheit beim Kunden**
Nach Erhalt der Schlüssel auf dem KMC ist jeder Zugangsberechtigte des Kunden verpflichtet, die Datensicherheit durch Sicherstellen der ausschließlichen Nutzung nur durch befugte Mitarbeiter zu gewährleisten. Schlüssel dürfen nur als Anhang zwischen den bekannten KMC-E-Mails verteilt und, außer zur OBU bzw. zum RBC, nicht weitergeleitet und nicht in Kopie gesendet werden.
Das EVU bzw. EIU bestätigt, dass das gewählte KMC die folgenden Anforderungen zugesichert hat:
- Unverschlüsselte Schlüssel werden nur von einer begrenzten Anzahl (in der Regel < 5) vertrauenswürdiger Personen bearbeitet.
- Diese vertrauenswürdigen Personen müssen innerhalb ihrer Organisation explizit benannt werden.
- Die Bearbeitung von Schlüsseln muss unter Nennung des Bearbeiters dokumentiert werden.
- Nicht autorisierter Zugang zu Schlüsseln muss durch geeignete Betriebsprozesse und technische Umgebungen verhindert werden.
- Außerhalb der geschützten Umgebung müssen die Schlüssel mit Verfahren verschlüsselt werden, die mindestens vergleichbar mit der 3DES Verschlüsselung der KMC-KMCKommunikation sind.
- Alle Schlüssel müssen auf ausfallsicheren elektronischen Speichermedien abgelegt werden, die kryptografische gesichert sind. Die dazu verwendeten Verfahren müssen dem aktuellen Stand der Verschlüsselungstechnik entsprechen.
- Wird die Onlineschnittstelle nach Subset-137 verwendet, so ist eine PKI mit den dort definierten Verfahren und Standards zu verwenden.
Der Kunde verpflichtet sich den Verlust oder die Kompromittierung eines Schlüssels umgehend an die o.g. E-Mail Adresse zu melden und den Schlüssel zurückziehen zu lassen. Der Schlüssel ist umgehend und unwiderruflich auf der OBU zu löschen. Die DB InfraGO AG zieht nach
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Meldungseingang umgehend den Schlüssel zurück und fordert den Kunden auf, die Einhaltung der oben genannten Vorgaben zu überprüfen.
Meldet ein Kunde mehrfach den Verlust von Schlüsselmaterial oder zeigt mehrfach die Kompromittierung von Schlüsseln an, so geht die DB InfraGO AG davon aus, dass die oben genannten Vorgaben nicht eingehalten werden. Der Kunde wird dann aufgefordert, einen Audit zur Schwachstellenanalyse durch die DB InfraGO AG oder durch ein anderes zertifiziertes Unternehmen für den Security Bereich durchführen zu lassen, um diese Abweichungen aufzudecken und zu beseitigen. Einsteht durch den Verlust oder die Kompromittierung des Schlüssels eine unmitterlbare Gefahr für den Betriebsablauf auf dem Streckennetz der DB InfraGO AG, so ist diese, auch ohne Zustimmung bzw. Information des betroffenen EVU, berechtigt, alle notwendigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu ergreifen. Eine Gefahr entsteht dann, wenn ein Schlüssel nicht autorisierten Dritten bekannt ist und damit dann dieser Dritte auf die ETCS-Führung des Fahrzeuges, für das der Schlüssel bereitgestellt wurde, Einfluss nehmen kann. Befindet sich das so gefährdete Fahrzeug in Einsatz, so wird von einer unmittelbaren Betriebsgefahr ausgegangen. Die Betriebsführung der DB InfraGO AG wird dieses Fahrzeug sofort zum Halten bringen oder an der Weiterfahrt hindern.
Befindet sich das Fahrzeug noch nicht in Benutzung, so wird über die Betriebsführung der DB InfraGO AG eine Betriebsaufnahme innerhalb der DB Infrastruktur verweigert (keine Fahrerlaubnis durch Fahrdienstleitung oder ETCS-Zentrale) oder die Überführung des Fahrzeuges in die DB Infrastruktur wird verwehrt. In solch einem Fall erfolgt dann auch eine unmittelbare Information des EVUs über die Gründe der verwehrten Betriebsaufnahme.
Neben diesen betrieblichen Maßnahmen kann auch durch die Löschung der betroffenen Schlüssel auf den RBCs eine Betriebsaufnahme technisch verhindert werden.
## **(9)Zuweisung der ETCS-Kennung (NID-ENGINE)**
Jede OBU benötigt eine eindeutige ETCS-Kennung (NID-ENGINE), die nur einmal vergeben werden darf. Diese wird bei der Anmeldung an den RBC als Identifikation des Fahrzeugs verwendet. Für die Beschaffung dieser Identifikation ist das EVU des Fahrzeugs verantwortlich. Im Regelfall wird der Hersteller der OBU oder des Fahrzeugs die ETCS-Kennung aus dem zugewiesenen Nummernbereich entnehmen und diese dann mit der OBU bzw. dem Fahrzeug an das EVU übergeben.
Falls dem Hersteller kein eigener Nummernbereich zugewiesen wurde oder dieser bereits vollständig vergeben wurde oder andere Gründe eine Zuweisung nicht zulassen, kann ein EVU mit Hauptsitz in der Bundesrepublik Deutschland eine Zuweisung einer ETCS-Kennung durch die DB InfraGO AG beantragen. Dazu ist ein begründeter Antrag zu richten an: DB.KMC.ETCS@deutschebahn.com
Sofern das EVU die Notwendigkeit einer Vergabe der ETCS-Kennung durch die DB InfraGO AG plausibel machen kann, wird dem EVU die benötigte Kennung innerhalb eines Monats nach Beantragung zugewiesen. Das EVU ist verpflichtet alle für die Vergabe und Verwaltung der ETCSKennungen notwendigen Daten des jeweiligen Fahrzeugs der DB InfraGO AG mitzuteilen. Die zugewiesene Kennung darf nur auf der entsprechenden OBU verwendet werden.
Missbräuchliche Verwendung der Kennungen, insbesondere Mehrfachverwendung, Verwendung auf anderen Fahrzeugen oder OBU als hinterlegt oder Weitergabe an Dritte, sind durch das nutzende EVU zu verhindern.
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Die DB InfraGO AG ist berechtigt im Falle eines solchen Missbrauch die ETCS-Kennung zurück zu ziehen oder allen betroffenen Fahrzeugen die Nutzung ihrer Infrastruktur zu untersagen.
Spätestens nach 12 Monaten muss das EVU eine erteilte Inbetriebnahmegenehmigung in einem Mitgliedsstaat der EU als Nachweis der realen Verwendung der ETCS-Kennung vorlegen oder die ETCS-Kennung zurückgeben. Dazu kann ein formloser elektronischer Nachweis per E-Mail an DB.KMC.ETCS@deutschebahn.com gesandt werden.
## **(10) Verpflichtungen des EVU zum Schlüsselmanagement**
Die verteilten Schlüssel dienen zur kryptographischen Verschlüsselung zwischen RBC und EVC und schützen vor allem vor einen unberechtigten Zugriff Dritter auf die Kommunikation. Es wird hierüber nicht geregelt, ob ein Fahrzeug bezüglich seines Zulassungsstands, Eignung und Berechtigung usw. zum sicheren Befahren einer bestimmten Strecke geeignet ist. Dies zu bewerten und im Bedarfsfall sicherzustellen, fällt in die Verantwortung des EVU.
Deshalb sind kryptographischen Schlüssel, welche von der DB InfraGO AG erstellt und verteilt wurden, nur in Fahrzeugen uneingeschränkt nutzbar, die eine Streckenzulassung für ETCS in Deutschland besitzen.
Wurden die Schlüssel vom EVU für Fahrzeuge ohne entsprechende Streckenzulassung für ETCS im Zuständigkeitsbereich der DB InfraGO AG beantragt, so ist folgendes zu beachten:
- Bei eingelegten ETCS SIM-Karten ist die Nutzung von ETCS (mit Ausnahme von Test-, Versuchs-, oder Erprobungsfahrten) technisch zu unterbinden.
- Die Aktivierung für den Betrieb unter ETCS darf erst zeitnah vor Aufnahme der Test-, Versuchs-, oder Erprobungsfahrten bzw. mit Erteilung der ETCS-Zulassung erfolgen. Ist dies nicht umsetzbar bzw. der zeitliche Vorlauf nicht einschränkbar, muss die für den Fahrzeugeinsatz zuständige Stelle des EVU sicherstellen, dass mit dem Tfz keine in Betrieb befindlichen ETCS-Strecken der DB InfraGO AG befahren werden, für die bereits Schlüssel installiert wurden
- Auf Fahrzeugen, auf denen Schlüssel nur für Test- oder Zulassungsfahrten aktiviert wurden, sind diese nach den Fahrten bis zum Erhalt der letztendlichen Zulassung für ETCS in Deutschland zu löschen. Alternativ oder zusätzlich kann für ein solches Fahrzeug der Wechsel in die ETCS Überwachung mittels Software- oder Hardwaresperren verhindert werden.
Mit dem Erhalt der ETCS Schlüssel werden diese Verpflichtungen des EVU anerkannt.
## **(11) Haftung**
1) Die DB InfraGO AG haftet unbeschränkt für Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2) Für einfache Fahrlässigkeit haftet die DB InfraGO AG - außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit - nur, sofern wesentliche Pflichten aus den Bestimmungen dieses Anhanges (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
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3) Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit - außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit - ausgeschlossen.
4) Eine weitergehende Haftung als in den Bestimmungen dieses Anhanges sind - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensabhängige Haftung oder die Haftung aus einer verschuldensabhängigen Garantie.
5) Soweit die Haftung nach Ziffern 2 und 3 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen der DB InfraGO AG.
6) Das EVU haftet nach § 278 BGB für Schäden, die von ihm im Rahmen der Schlüsselverwaltung (Home-KMC) eingesetzte Auftragnehmer verursachen.
## **(12) Allgemeine Mitwirkungsverpflichtung des EVU (gültig für alle ETCS-Level)**
ETCS als Zugbeeinflussungssystem besteht aus verschiedenen Komponenten, deren komplexes Zusammenwirken erst den Eisenbahnbetrieb ermöglicht. Hierzu ist auch die korrekte Funktion von Komponenten erforderlich, auf die die DB InfraGO AG als Infrastrukturbetreiber keinen direkten Einfluss hat. Hierbei sind im Wesentlichen alle ETCS-Anteile auf den Fahrzeugen der Eisenbahnverkehrsunternehmen gemeint.
Das EVU ist für die Handlungssicherheit des Tf für den Fall eines unvorhergesehenen Wechsels (Anbieten einer Betriebsart) nach ETCS verantwortlich. Er darf einen Wechsel nach ETCS Level 0, 1, 2 und 3 auf dem DMI nicht bestätigen und muss das Tfz gefahrenfrei unmittelbar zum Halten bringen. Danach setzt er sich unverzüglich mit dem Fdl in Verbindung.
Treten Beeinflussungen im Bahnbetrieb (z. B. Störungen auf den Tfz) auf, so ist das EIU verpflichtet deren Ursache zu analysieren, deren Sicherheitsrelevanz für den Eisenbahnbetrieb zu bewerten und ggf. alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um Gefahren abzuwenden und den sicheren Eisenbahnbetrieb weiter zu gewährleisten.
Werden zur Analyse Informationen der beteiligten EVU oder technische Daten aus den beteiligten Fahrzeugen (insbesondere JRU-Daten oder andere fahrzeugspezifische Fehleranalysedaten) benötigt, so sind die EVU verpflichtet, diese an die DB InfraGO AG zu übergeben und bei der Fehleranalyse mitzuwirken, damit die Analyse und Ermittlung der Ursachen der Störung erfolgen kann. Hierzu benennt das EVU auf Nachfrage ggü. der ETCS Bauartverantwortung der DB InfraGO AG einen fachlich kompetenten Ansprechpartner und stellt dessen Kontaktdaten zur Verfügung.
Diese Verpflichtungen gelten nicht nur bei sicherheitsrelevanten Vorfällen, sondern auch bei Vorfällen, die die Verfügbarkeit der Strecke einschränken oder den Bahnbetrieb behindern. Des Weiteren gelten die Verpflichtungen auch dann, wenn es sich bei dem eingesetzten Tfz um ein seitens des EVU angemietetes Fahrzeug handelt.
Die Daten müssen in elektronisch lesbarer Form innerhalb von 15 Werktagen nach der Anforderung durch die zuständige Bauartverantwortung ETCS unter Angabe des entsprechenden Störfalles bereitgestellt werden. Sofern erforderlich, muss auch eine Hilfestellung bei der Interpretation der Da-
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## **Nutzungsbedingungen ETCS**
ten durch das EVU bzw. den Fahrzeughersteller erfolgen. Alle Informationen sind an folgende Adresse zu übermitteln:
## - ETCS Monitoring@deutschebahn.com
Sofern die Datenmenge einen Transfer per E-Mail nicht zulässt, wird eine andere individuelle Austauschmethode (z. B. ftp) zwischen dem EVU und der DB InfraGO AG vereinbart.
Die DB InfraGO AG verpflichtet sich, alle Informationen vertraulich zu behandeln und diese nur im Rahmen der Störungsanalyse zu verwenden. Müssen Informationen an Dritte (z. B Infrastrukturhersteller) weitergegeben werden, so wird zuvor das EVU informiert und für den jeweiligen Störfall dessen Einwilligung eingeholt.
Den genauen Verfahrensablauf kann dem Ablaufdiagramm unter (17) entnommen werden.
## **(13) Allgemeine Mitwirkungsverpflichtung der DB InfraGO AG (gültig für alle ETCSLevel)**
Sofern ein EVU zur Störungsanalyse auf seinen Fahrzeugen Daten der Infrastrukturkomponenten der DB InfraGO AG benötigt, so können diese über die Adresse der Bauartverantwortung ETCS
## - ETCS Monitoring@deutschebahn.com
unter Angabe von Zeitpunkt und Ort der Betriebsbeeinflussung, sowie der Fahrzeugidentifikation (ETCS-ID, MSISDN der beiden EDOR) angefordert werden. Für Daten aus einer ETCS-Zentrale muss diese ebenfalls mit angegeben werden. Die DB InfraGO AG kann ERTMS-Tracedaten sowie interne Tracedaten der ETCS-Zentralen bereitstellen. Die Interpretationstiefe der Daten sowie deren Umfang ist abhängig vom Hersteller der ETCS-Zentrale und kann sich daher unterscheiden. Hilfestellung zur Interpretation der Informationen können durch die DB InfraGO AG nur im Umfang der Instandhaltungsschulungen des jeweiligen Herstellers geben.
Die gelieferten Daten sind vertraulich zu behandeln, dürfen an keinen Dritten weitergegeben werden und sind nur im Rahmen der Störungsanalyse zu verwenden.
Die Bauartverantwortung ETCS wird die Anfragen innerhalb von 15 Werktagen beantworten und die angeforderten Daten in elektronischer Form bereitstellen.
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## **Nutzungsbedingungen ETCS**
## **(14) Ablauf 1: EVU registriert eigenes KMC bei der DB und beantragt Schlüssel für DB InfraGO AG Strecken (Offlineverfahren)**
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**----- Start of picture text -----**<br>
act EVU KMC registrieren und Schlüssel beantragen<br>DB InfraGO EVU<br>Antrag: "KMC registrieren"<br>KMC Email mit KMC des EVU beim DB<br>registrieren Formular KMC registrieren<br>KMC erfolgreich registriert<br>DB KMC<br>EVU KMC<br>Schlüssel (K-KMC) für die Kommunikation<br>zwischen den KMCs werden erstellt und an<br>das EVU KMC gesendet<br>K-KMC im<br>Asymetrische<br>KMC<br>Verschlüsselung<br>einrichten Antrag: "Schlüssel<br>beantragen"<br> Schlüssel (KMAC) generieren und Email mit Schlüssel (KMAC) beim DB<br> an das EVU KMC senden (innerhalb KMC für DB InfraGO Strecken<br>Formular<br>4 Wochen) beantragen<br>Email mit KMC Nachricht Schlüssel (KMAC) auf<br>nach Subset 38 ETCS-Fahrzeuggerät<br>übertragen<br>Weiteres Fahrzeug?<br>Schlüssel (KMAC) auf ja<br>ETCS-Z installieren nein<br>**----- End of picture text -----**<br>
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## **Nutzungsbedingungen ETCS**
## **(15) Ablauf 2: EVU lässt seine Fahrzeuge von der DB InfraGO AG verwalten und beantragt Schlüssel für beliebige Strecken (Offlineverfahren)**
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**----- Start of picture text -----**<br>
[act Schlüssel beantragen (ohne eigenes KMC)]<br>DB InfraGO EVU<br>Verwaltung von ETCS-Fahrzeuggeräten bei DB InfraGO beantragen und<br>KDC registrieren<br>Antrag "OBU zuweisen"<br>Verwaltung der Fahrzeuge und Email mit Fahrzeuge<br>Schlüssel (KTRANS) generieren und verteilen Formular registrieren<br>DB KMC<br>Email mit KMC Nachricht<br>nach Subset 38 Empfangene KTRANS<br>im KDC einrichten<br>Antrag "Schlüssel<br>Email mit beantragen"<br>Schlüssel (KMAC)<br>Formular<br>beantragen<br>Andere Strecke DB InfraGO Strecke<br>KDC<br>Schlüssel (KMAC) bei externem<br>Schlüssel (KMAC) generieren<br>EIU KMC beantragen und nach und an das EVU KDC senden<br>Erhalt an das EVU KDC senden<br>(innerhalb 4 Wochen)<br>(innerhalb 8 Wochen)<br>Schlüssel (KMAC) auf<br>ETCS-Fahrzeuggerät<br>übertragen<br>Email mit Subset Nachricht<br>Weitere Fahrzeuge?<br>ja<br>nein<br>**----- End of picture text -----**<br>
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## **(16) Ablauf 3: EVU registriert eigenes KMC bei der DB und beantragt Schlüssel für DB InfraGO AG Strecken (Onlineverfahren)**
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Gültig ab: 13.12.2026
**Anlage 2.3.10 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027**
**Seite 12 von 13**
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## **Nutzungsbedingungen ETCS**
## **(17) Ablauf 4: Mitwirkungspflicht EVU: Lieferung von ETCS Fahrzeugdaten**
**==> picture [488 x 555] intentionally omitted <==**
Gültig ab: 13.12.2026
**Anlage 2.3.10 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027**
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## **Dokumentenübersicht**
- **Anträge**
`o` **„KMC registrieren“**
`o` **„Schlüssel beantragen bzw. löschen“**
- **„OBU zuweisen“**
`o` **„OBU löschen“**
`o` **„ETCS-Kennung beantragen“**
## ❑
Gültig ab: 13.12.2026
@@ -0,0 +1,204 @@
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domain: "regulierung"
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## **Allgemeine Geschäftsbedingungen für GSM-R-Dienstleistungen (AGB-GSMR-DL) der DB InfraGO AG**
Stand: 23.08.2024
## **1. Geltung der Vertragsbedingungen, Zustandekommen des Vertrages**
- 1.1. Die DB InfraGO AG (nachfolgend DB InfraGO genannt) erbringt GSM-R-Dienstleistungen gegenüber GSM-R-Nutzern (nachfolgend Kunden genannt), aufgrund der nachfolgenden AGB, der Leistungsbeschreibung und der Preisliste (Vertragsbedingungen).
- 1.2. GSM-R-Dienstleistungen im Sinne dieser AGB sind insbesondere die Überlassung der SIM-Karten und deren Freischaltung im GSM-R-Netz gemäß dem vereinbarten Teilnehmerprofil und die Nutzung des GSM-R-Netzes für Sprach-, Fax- und Datendienstleistungen.
- 1.3. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn DB InfraGO ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
- 1.4. Eine Bestellung von GSM-R-Dienstleistungen erfordert die vorherige Online-Registrierung im TK-Serviceportal der DB InfraGO. Mit der Registrierung erfolgt noch keine Freigabe für eine Bestellung von GSM-R-Dienstleistungen. Diese ist erst gegeben, wenn die Prüfung der Legitimation des Kunden positiv beschieden wurde. Ist ein Kunde nicht legitimiert, im Namen und auf Rechnung seines Unternehmens Bestellungen auszuführen, erfolgt keine Bestellfreigabe.
- 1.5. In Ausnahmefällen, in denen das TK-Serviceportal nicht zur Verfügung steht, können Kunden sich an den GSM-RKundenservice wenden.
- 1.6. Der Vertrag kommt zustande mit der Bestellung der GSMR-Dienstleistung und deren Annahme durch die DB InfraGO des Antragstellers. Die Auftragsannahme durch die DB InfraGO erfolgt durch die Aktivierung und den Versand der SIM-Karte an die angegebene Lieferadresse des Kunden.
## **2. Leistungsumfang, Pflichtverletzung von DB InfraGO**
- 2.1. DB InfraGO stellt mit der Freischaltung der GSM-R-SIMKarten die Telekommunikationsdienstleistungen im GSMR-Netz für den Kunden zur Verfügung. Der Abschluss eines Trassennutzungsvertrags bleibt hiervon unberührt.
- 2.2. DB InfraGO erbringt ihre Leistungen unter Beachtung des Fernmeldegeheimnisses, der Vorgaben des EisenbahnBundesamtes, der Bundesnetzagentur, des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und der Konzernrichtlinien der DB AG (KoRil) bzw. der Richtlinien (Ril) der DB InfraGO.
- 2.3. Vom Kunden oder von Dritten übertragener Inhalt ist nicht Gegenstand der Leistung von DB InfraGO und wird von DB InfraGO nicht überprüft. Dies gilt auch im Hinblick darauf, ob der Inhalt schadenstiftende Software (z.B. Viren) enthält oder gegen Rechte Dritter verstößt.
- 2.4. DB InfraGO ist berechtigt, ihre vertraglichen Leistungen vorübergehend ganz oder teilweise einzustellen, soweit dies für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Netzbetrieb oder aus bahnbetrieblichen Notwendigkeiten erforderlich ist. DB InfraGO wird dabei nach Möglichkeit hierüber im Vorfeld rechtzeitig informieren und soweit möglich eine Störung des Bahnbetriebs vermeiden.
- 2.5. Die dem Kunden übergebene GSM-R-SIM-Karte verbleibt im Eigentum von DB InfraGO. DB InfraGO ist berechtigt, die GSM-R-SIM-Karte jederzeit gegen eine Ersatzkarte auszutauschen oder bei Beendigung des Vertragsverhältnisses zurückzuverlangen (siehe hierzu auch 4.5).
- 2.6. DB InfraGO legt die Rufnummern der Teilnehmeranschlüsse unter Berücksichtigung des Rufnummernplans fest und teilt diese dem Kunden mit Aushändigung der GSM-R-SIM-Karte mit. DB InfraGO behält sich
Änderungen der Rufnummer aus technischen und betrieblichen Gründen vor.
## **Haftung von DB InfraGO**
## **3.**
- 3.1. DB InfraGO haftet dem Kunden auf Schadenersatz gleich aus welchem Rechtsgrund nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung eine Vertragspartei regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Soweit DB InfraGO kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten angelastet wird, ist ihre Schadensersatzhaftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Bei grober Fahrlässigkeit haftet DB InfraGO bis zu dem im Haftpflichtgesetz genannten Höchstbetrag.
Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, auch für mittelbare Schäden, insbesondere aufgrund von Verspätungen, ist im Übrigen ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- 3.2.
## **Pflichten und Haftung des Kunden**
## **4.**
4.1. Das GSM-R-Netz dient ausschließlich als Kommunikationseinrichtung für den Bahnbetrieb. Daraus ergeben sich besondere Pflichten des Kunden. Diese sind u.a. in den Richtlinien Ril 408 und Ril 481 der DB InfraGO dargelegt und vom Kunden verbindlich zu beachten. Eine Nutzung des GSM-R-Netzes zu anderen als eisenbahnbetrieblichen Zwecken ist unzulässig.
4.2. Der Kunde haftet gegenüber DB InfraGO vollumfänglich, insbesondere haftet der Kunde auch im Fall einer missbräuchlichen Nutzung des GSM-R-Netzes, es sei denn, er hat nach Übergabe der GSM-R-SIM-Karte das Abhandenkommen dieser oder die unbefugte Drittnutzung derselben unverzüglich dem GSM-R-Kundenservice mitgeteilt. In diesem Fall haftet er nur für Schäden, die bis zum Zeitpunkt der Mitteilung entstanden sind oder in sonstiger Weise von ihm zu vertreten sind.
- 4.3. Der Kunde verpflichtet sich, ausschließlich TSI-konforme Endgeräte zu verwenden, die für den jeweiligen Nutzungszweck zugelassen sind.
- 4.4. Der Kunde teilt DB InfraGO innerhalb von 5 Arbeitstagen jede Änderung
- seines Namens, seiner Ansprechpartner, seiner (Rechnungs-)Anschrift und seiner Rechtsform mit;
- von Kundendaten (z.B. bei Übergang der SIM-Karten auf einen anderen Kunden) mit;
- von Teilnehmerdaten mit, insbesondere von vertragsrelevanten Daten wie z.B. Halterwechsel bei Triebfahrzeugen.
- Im Falle der Änderung des Gerätemodells oder der Gerätesoftware ist wiederum die Zertifizierungs- und Zulassungsverpflichtung gemäß Ziffer 4.3 zu erfüllen.
- 4.5. Ordnet DB InfraGO den Tausch einer SIM-Karte an, verpflichtet sich der Kunde, die GSM-R-SIM-Karte innerhalb einer angemessenen Frist gegen eine neue, von DB InfraGO bereitgestellte SIM-Karte auszutauschen. Dies hat spätestens innerhalb eines Wartungszyklus des Triebfahrzeugs zu erfolgen.
- 4.6. Bei Fernkonfiguration der SIM-Karte (Updates) ist der Kunde verpflichtet, DB InfraGO bei diesem Prozess zu unterstützen. Unterlässt er die erforderlichen Unterstützungsleistungen, gehen die Folgen zu Lasten des Kunden.
Anlage 2.3.12 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027 Allgemeine Geschäftsbedingungen für GSM-R-Dienstleistungen der DB InfraGO AG - Gültig ab 13.12.2026
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- 4.7. Der Kunde verpflichtet sich, die Leistungen von GSM-R nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere
- das GSM-R-Netz und seine logische Struktur und/oder andere Netze nicht zu stören, zu verändern oder zu beschädigen;
- das GSM-R-Netz nicht zu anderen als eisenbahnbetrieblichen Zwecken zu nutzen;
- keine Viren, unzulässigen Werbesendungen, Kettenbriefe oder sonstige belästigende Nachrichten zu übertragen;
- keine Rechte Dritter, insbesondere Schutzrechte (z.B. Urheber- und Markenrechte) zu verletzen;
- nicht gegen strafrechtliche Vorschriften oder Vorschriften zum Schutze der Jugend zu verstoßen;
- nicht gegen bahnbetriebliche Vorschriften und Richtlinien zu verstoßen.
- Verstößt der Kunde gegen die Pflichten, ist DB InfraGO berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung des Missbrauchs zu ergreifen.
- 4.8. Die DB InfraGO erstellt monatliche Rechnungen. Mit dem Zugang der Rechnung beim Kunden sind die Zahlungen ohne jeden Abzug fällig. 20 Tage nach Rechnungsdatum gerät der Kunde in Verzug. Befindet sich der Kunde in Verzug, so gelten bezüglich Schadensersatz, Verzugszinsen und Mahngebühren die gesetzlichen Regelungen des BGB.
## **Preise**
## **5.**
- 5.1. Die Nutzung des betrieblichen Zug- und Rangierfunks ist im Trassen- bzw. Anlagenpreis enthalten.
- Als entgeltpflichtige Nebenleistung, die über die Nutzung des betrieblichen Zug- und Rangierfunks hinausgeht, bietet die DB InfraGO ihren Kunden das Produkt „Anbindung EVU-Leitstellen“ an. Die vertraglichen Regelungen für die Inanspruchnahme dieser Leistungen können der jeweiligen Produktinformation (verfügbar über www.dbin-
- frago.com/gsm r_anbindung) entnommen oder bei den jeweiligen Vertriebsansprechpartnern in den Regionalbereichen erfragt werden. Die Produktinformation enthält eine detaillierte Leistungsbeschreibung sowie die Voraussetzungen zum Anschluss an das GSM-R-Netz. Weitere Informationen erhalten Sie von unseren Ansprechpartnern in den Regionalbereichen: www.dbinfrago.com/kontakte.
- 5.2. Die Entgeltbildung für das Produkt „Anbindung EVU-Leitstellen“ erfolgt gegenüber jedem Zugangsberechtigten in nichtdiskriminierender Weise. Für die Entgeltkalkulation sind die Kosten für Auftragsabwicklung, Betriebsführung, GSM-R Kundenservice, Softwarepflege, Instandhaltung und Personalaufwand sowie eine marktübliche Rendite maßgeblich.
- 5.3. Für Trassenpreise und für Anlagenpreise sowie für Nebenleistungen (Zf. 5.1) sind die einzelnen Entgelte jeweils in der geltenden Fassung der Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) hinterlegt.
## **6. Nutzung von Daten, Beweis der Richtigkeit der Entgeltrechnung**
- 6.1. Um Leistungen kundenorientiert und optimal erbringen zu können sowie zu Zwecken der Qualitätssicherung und Beweissicherung wird DB InfraGO Daten des Kunden und seiner Teilnehmer verarbeiten. Dies geschieht nach den einschlägigen Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telekommunikationsgesetzes (TKG).
- 6.2. Im GSM-R-Netz werden Verkehrsdaten (Verbindungsdaten) wie die Rufnummer und die Kennung des anrufenden und des angerufenen Anschlusses, die teilnehmerbezogene Berechtigungskennung, die SIM-Karten-Nummer, die in Anspruch genommene Dienstleistung, Beginn und Ende der Verbindung, die Datenmenge sowie die Standortkennung erhoben und verarbeitet. Die Erhebung und Verarbeitung der Verkehrsdaten erfolgt zum Nachweis des dem Kunden berechneten Entgelts.
- Die Verkehrsdaten werden spätestens 90 Tage nach ihrer Erhebung gelöscht.
- 6.3.
- Verkehrsdaten werden dem Kunden nur übermittelt, wenn der Kunde zuvor in Textform erklärt hat, dass die Mitarbeiter informiert worden sind und künftige Mitarbeiter unverzüglich informiert werden und dass der Betriebsrat oder die Personalvertretung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften beteiligt worden ist oder eine solche Beteiligung nicht erforderlich ist (Mitbenutzererklärung).
- 6.4.
- Eine Übermittlung der Verkehrsdaten des Kunden erfolgt an andere Stellen außerhalb der DB InfraGO nur an das Eisenbahn-Bundesamt sowie an Strafverfolgungsbehörden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften auf deren Anforderung.
- 6.5.
- Rechnungsdaten werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen aufbewahrt.
- 6.6.
- Nimmt der Kunde Dienstleistungen ausländischer Netzbetreiber in Anspruch, werden seine Verbindungsdaten zum Zweck der Abrechnung an externe Abrechnungsstellen weitergegeben. Für den Umgang mit diesen Daten gilt das jeweilige nationale Recht.
- 6.7.
- 6.8. Sofern nichts anderes vereinbart ist, darf DB InfraGO Verkehrsdaten zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Dienstleistungen sowie Bestandsdaten zur Beratung und Weiterentwicklung seiner Dienstleistung in anonymisierter Form verarbeiten und nutzen.
## **7. Sprachaufzeichnung**
- 7.1. Inhalte von Gesprächen, die im GSM-R-Netz zwischen mobilen Rangierfunkteilnehmern und Triebfahrzeugführern untereinander geführt werden oder bei denen mindestens ein Endgerät der Gesprächsteilnehmer ein ortsfestes bahnbetrieblich genutztes GSM-R Endgerät (ART GeFo) ist, können zur Beweissicherung für den Fall des Eintritts eines gefährlichen Ereignisses oder sonstiger Unregelmäßigkeiten im Eisenbahnbetrieb sowie zur Beobachtung der Handlungssicherheit und Einhaltung der Sprechdisziplin gemäß der Anforderungen des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG), der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) und der Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung aufgezeichnet werden (Sprachaufzeichnung).
- 7.2. Die Nachrichteninhalte werden spätestens 14 Tage nach ihrer Erhebung gelöscht.
- 7.3. Der Kunde hat seine Mitarbeitenden zu unterrichten, dass alle in 7.1 genannten Gespräche zu den dort genannten Zwecken für die unter 7.2 genannte Dauer aufgezeichnet werden können.
- 7.4. Eine Übermittlung der gespeicherten Nachrichteninhalte an Stellen außerhalb der DB InfraGO AG erfolgt an das Eisenbahn-Bundesamt, die Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes sowie an Strafverfolgungsbehörden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften nur auf deren Anforderung.
## **8. Vertragsdauer, Kündigung, Sperre**
- 8.1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Soweit § 14 AEG einer Kündigung nicht entgegensteht, beträgt die Frist für eine ordentliche Kündigung einen Monat. Kündigungen bedürfen der Schriftform, die nicht durch elektronische Form ersetzt werden kann.
- 8.2. Eine außerordentliche Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Ein solcher liegt für DB InfraGO insbesondere dann vor, wenn Dienstleistungen entgegen Ziffer 4.7 genutzt werden. Liegt ein wichtiger Grund vor, ist DB InfraGO ferner befugt, die Zugangsberechtigung des beim Kunden registrierten Teilnehmers zu GSM-R-Diensten mit sofortiger Wirkung zu sperren. Das gilt insbesondere bei mutwilligen Störungen des Betriebsablaufes sowie der Verletzung der unter Ziffer 4 aufgeführten Pflichten des Kunden.
Anlage 2.3.12 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027 Allgemeine Geschäftsbedingungen für GSM-R-Dienstleistungen der DB InfraGO AG - Gültig ab 13.12.2026
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- 8.3. DB InfraGO ist des Weiteren berechtigt, eine sofortige Sperrung des Teilnehmers oder des Kunden zu veranlassen,
- um missbräuchliche Nutzung des GSM-R-Netzes zu verhindern;
- wenn der Kunde eine eidesstattliche Versicherung im Sinne von § 807 Zivilprozessordnung abgegeben hat oder wenn über sein Vermögen ein Vergleichsverfahren bzw. ein Verfahren nach der Insolvenzordnung (InsO) eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nach der InsO mangels Masse abgelehnt oder die Zwangsverwaltung oder Zwangsversteigerung angeordnet worden ist;
- bei nicht erfolgter Zahlung der Rechnung an zwei aufeinander folgenden Monaten;
- i.ü. wenn dies der Kunde wünscht.
**9. Änderungen der Vertragsbedingungen**
- 9.1. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Preise werden dem Kunden gemäß den Änderungsregelungen der INB mitgeteilt und treten mit deren Wirksamwerden in Kraft.
- 9.2. Ändert DB InfraGO die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die Preise zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde der Änderung außer in den Fällen der Ziffer 9.4 gemäß den Änderungsregelungen der INB schriftlich widersprechen.
- 9.3. Teilt DB InfraGO dem Kunden auf seinen Widerspruch hin mit, dass eine Fortsetzung des Vertrages zu den bisherigen Bedingungen nicht möglich ist, kann der Kunde den Vertrag gemäß den Änderungsregelungen der INB kündigen.
- 9.4. Abweichend von Ziffer 9.2 kann DB InfraGO die Preise
- a) bei Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes sowie
- b) bei Änderung der Kosten für besondere Netzzugänge, für Zusammenschaltungen und für Dienste anderer Anbieter, zu denen DB InfraGO Zugang gewährt,
- zum Wirksamwerden der Änderung entsprechend anpassen.
## **10. Anwendbares Recht**
- 10.1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen DB InfraGO und dem Kunden gilt unter Ausschluss des UN-Kaufrechts ausschließlich das deutsche Recht, insbesondere das deutsche Eisenbahnrecht und andere eisenbahnrelevante Gesetze, Verordnungen oder Bestimmungen.
- 10.2. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
Anlage 2.3.12 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027 Allgemeine Geschäftsbedingungen für GSM-R-Dienstleistungen der DB InfraGO AG - Gültig ab 13.12.2026
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## **GRUNDSATZ-INFRASTRUKTURNUTZUNGSVERTRAG**
(„GRUNDSATZ-INV“)
Die **DB InfraGO Aktiengesellschaft,** vertreten durch den Vorstand,
## im Folgenden „ _DB InfraGO_ “ genannt -
## **und**
der **Zugangsberechtigte** gemäß § 1 Abs. 12 ERegG **,**
## **<Unternehmen>,**
vertreten durch <Vertreter> <Straße, Hausnummer>, <PLZ, Ort>
- im Folgenden „ _ZB_ “ genannt -
schließen folgenden Grundsatz-INV:
## **§ 1 GELTUNGSBEREICH**
- (1) Dieser Grundsatz-INV gilt für Leistungen hinsichtlich des Zugangs zu den von der DB InfraGO im Geltungsbereich des ERegG betriebenen Schienenwegen und Serviceeinrichtungen einschließlich Personenbahnhöfen und sich daraus ergebender Rechte und Pflichten.
- (2) Die Regelungen dieses Grundsatz-INV werden jeweils zum Bestandteil der auf Basis dieses Grundsatz-INV abzuschließenden Einzelnutzungsverträge (ENV) für die jeweilige Nutzung von Schienenwegen bzw. Serviceeinrichtungen oder Personenbahnhöfen durch den ZB.
## **§ 2 GEGENSTAND DES VERTRAGES**
Der ZB stellt auf Basis dieses Grundsatz-INV Anträge auf Zuweisung von Zugtrassen bzw. Nutzung von Serviceeinrichtungen oder Personenbahnhöfen für sich selbst oder ein einbezogenes EVU.
## **§ 3 NUTZUNGSBEDINGUNGEN; REGELWERK**
- (1) Für die Nutzung der Schienenwege und der Serviceeinrichtungen einschließlich der Personenbahnhöfe der DB InfraGO gelten die Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG (INB). Die jeweils aktuelle Fassung kann der ZB unter www.dbinfrago.com/inb einsehen.
- (2) Die INB enthalten die für die jeweilige Netzfahrplanperiode gültige Liste der Entgelte. Hierzu gilt im Rahmen der Nutzung von Serviceeinrichtungen (außer
Anlage 3.2.1.1 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG
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Personenbahnhöfen und Autoreisezug-Terminals) nach Maßgabe der INB im Zeitraum des jeweiligen Netzfahrplans veröffentliche Liste der Entgelte für Serviceeinrichtungen der DB InfraGO. Diese kann der ZB unter www.dbinfrago.com/aps oder bei der vertragsführenden Stelle der DB InfraGO einsehen.
- (3) Der ZB hatte die Möglichkeit, von den in den vorstehenden Absätzen 1-2 genannten Dokumenten vor Vertragsschluss Kenntnis zu nehmen.
- (4) Die von der BNetzA genehmigten Entgelte für die Nutzung von Personenbahnhöfen nach Maßgabe der INB für den Zeitraum des jeweiligen Netzfahrplans kann der ZB ab dem Werktag, der dem Zugang der Entgeltgenehmigung folgt, unter www.dbinfrago.com/stationspreise oder bei der vertragsführenden Stelle der DB InfraGO einsehen.
- (5) Die Liste der Entgelte für Autoreisezug-Terminals wird nach Beendigung des Unterrichtungsverfahrens bei der Bundesnetzagentur veröffentlicht.
## **§ 4 ANSPRECHPARTNER UND KOMMUNIKATION**
- (1) Die Parteien benennen Personen oder Stellen als Ansprechpartner, die befugt und in der Lage sind, binnen kürzester Zeit Entscheidungen im Namen DB InfraGO bzw. des ZB zu treffen. Die Ansprechpartner des ZB sind initial in **Anlage 1** dieses Grundsatz-INV aufgeführt, die der DB InfraGO AG im DB Infraportal der DB InfraGO AG. Jede Partei ist für sich ohne Zustimmung der anderen Partei berechtigt und verpflichtet, bei Bedarf zur Sicherstellung einer aktuellen und permanenten Kommunikation der sich aus **Anlage 1** ergebenden Belange, digital im DB Infraportal der DB InfraGO AG Ansprechpartner zu verändern, zu ergänzen oder neu einzutragen.
- (2) Die Kommunikation zur Vertragsdurchführung mit der DB InfraGO ist unter Angabe der Geschäftspartnernummer
- < Geschäftspartnernummer >
sowie des Company Codes (soweit im Rahmen der Zuweisung von Zugtrassen und für betriebliche Meldungen erforderlich)
<Company Code>
zu führen.
## **§ 5 LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG**
- (1) Der Grundsatz-INV wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann jederzeit von Personen mit der Rolle _„Grundsatz-INV-Manager“_ (gemäß Ziffer 3.3.2.1 der INB) der ZB über das DB Infraportal digital gekündigt werden.
- (2) Die DB InfraGO AG kann den Grundsatz-INV aus wichtigem Grund mit einer Frist von vier Wochen schriftlich gegenüber dem ZB kündigen.
Anlage 3.2.1.1 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG
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## **§ 6 SCHLUSSBESTIMMUNGEN**
- (1) Stillschweigende, mündliche, elektronische oder schriftliche Nebenabreden zu diesem Grundsatz-INV wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzung dieses Grundsatz-INV sind seitens des ZB ausschließlich digital im DB Infraportal durch _„Grundsatz-INV-Manager“_ möglich. Änderungen, Ergänzungen und die Kündigung dieses Grundsatz-INV sind seitens der DB InfraGO AG wie folgt möglich: Änderungen der Ansprechpartner ausschließlich digital im DB Infraportal, sonstige Änderungen und Ergänzungen in Textform, eine Kündigung in Schriftform.
- (2) Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Grundsatz-INV ist Frankfurt am Main.
- (3) Der Vertrag wird zweifach ausgefertigt. Jede Partei erhält ein Exemplar.
- (4) Allgemeine Geschäftsbedingungen des ZB gelten nicht, es sei denn, die DB InfraGO hat in deren Geltung ausdrücklich schriftlich eingewilligt.
- (5) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Grundsatz-INV unwirksam sein oder werden oder aus Rechtsgründen nicht durchgeführt werden können, ohne dass damit die Aufrechterhaltung des Vertrags für einen Vertragspartner unzumutbar wird, werden dadurch die übrigen Bestimmungen des Vertrags nicht berührt. Das gleiche gilt bei einer Regelungslücke. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder lückenhaften Regelung ist der Vertrag so zu ergänzen oder auszulegen, dass die von den Vertragspartnern angestrebten wirtschaftlichen Ziele möglichst erreicht werden.
## **Für die DB InfraGO AG:**
Frankfurt a. Main, den __.__.20__
## **Für <Unternehmen>:**
<Ort>, den __.__.20__
Unterschrift und Name in Druckbuchstaben
_____________________________ Unterschrift und Name in Druckbuchstaben
Anlage 3.2.1.1 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG
Seite 3 von 6
## **ANLAGE 1 Ansprechpartner des ZB**
## **a. Ansprechpartner für die Vertragsdurchführung bzw. den Vertrieb**
Anrede:
Vorname:
Nachname:
Telefon:
Mobil:
E-Mail:
## **b. Ansprechpartner für die Betriebsführung und Empfänger von Informationen mit Sicherheitscharakter**
Anrede:
Vorname:
Nachname:
Telefon:
Mobil:
E-Mail:
## **Sofern Empfänger von Informationen mit Sicherheitscharakter abweichend von Ansprechpartner für die Betriebsführung**
Anrede:
Vorname:
Nachname:
Telefon:
Mobil:
E-Mail:
## **c. Ansprechpartner und Empfänger sonstiger geschäftlicher Informationen ohne Sicherheitscharakter (bspw. digitale Kundeninformation, Veranstaltungseinladungen etc.)**
Anrede:
Vorname:
Nachname:
Telefon:
Mobil:
E-Mail:
Anlage 3.2.1.1 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG
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## **d. Ansprechpartner für das Notfallmanagement (24-h-Erreichbarkeit)**
Anrede:
Vorname:
Nachname:
Telefon:
Mobil:
E-Mail:
## **Eisenbahnbetriebsleiter / Safety Manager**
Anrede: Vorname: Nachname: Telefon: Mobil: E-Mail:
Anlage 3.2.1.1 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG
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## **ANLAGE 2 Rolle „Grundsatz-INV-Manager“ des ZB**
## **1. Kontakt (obligatorisch)**
Anrede:
Vorname:
Nachname:
E-Mail:
## **2. Kontakt (optional)**
Anrede: Vorname: Nachname: E-Mail:
## **3. Kontakt (optional)**
Anrede: Vorname: Nachname: E-Mail:
## **4. Kontakt (optional)**
Anrede: Vorname: Nachname: E-Mail:
## **5. Kontakt (optional)**
Anrede:
Vorname: Nachname: E-Mail:
Anlage 3.2.1.1 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG
Seite 6 von 6
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## **Netzzugangsrelevantes Regelwerk - Zusammenstellung**
**==> picture [121 x 25] intentionally omitted <==**
Das netzzugangsrelevante Regelwerk stellt Ihnen die DB InfraGO AG auf Ihrer Internetseite zum Download zur Verfügung.
|||www.dbinfrago.com/regelwerke_netzzugang|**Gültig ab**<br>**Bemerkungen**<br>12.12.2021<br>05.04.2016<br>14.12.2025<br>13.12.2026<br>Aktualisierung<br>13.12.2026<br>Aktualisierung<br>13.12.2026<br>Aktualisierung<br>13.12.2026<br>Aktualisierung<br>14.12.2025<br>14.12.2025<br>13.12.2026<br>Aktualisierung<br>13.12.2026<br>Aktualisierung<br>13.12.2026<br>Aktualisierung<br>13.12.2026<br>Aktualisierung<br>14.12.2025|
|---|---|---|---|
|**Regelwerks-Nr.**||**Regelwerkstitel**||
|124.0600<br>124.0600V01<br>402.0101<br>402.0202<br>402.0202A01<br>402.0202A02<br>402.0202A03<br>402.0202A05<br>402.0202A06<br>402.0202V01<br>402.0202V02<br>402.0202V03<br>402.0202V04<br>402.0202V05<br>**124**<br>**402**||||
||**Brandschutz**|||
||Dampfgetriebene Schienenfahrzeuge|||
|||||
Anlage 3.2.1.2.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027 Netzzugangsrelevantes RW - Zusammenstellung - Gültig ab 13.12.2026
## **Netzzugangsrelevantes Regelwerk - Zusammenstellung**
**==> picture [121 x 25] intentionally omitted <==**
||402.0203<br>402.0203A01<br>402.0203A02<br>402.0204<br>402.0204A01<br>402.0205<br>402.0206<br>402.0207<br>402.0211<br>402.0211A01<br>402.0220<br>402.0305<br>402.0305A01<br>402.0305A02<br>402.0305A03<br>402.0305A05<br>402.0305A06<br>402.0305A07<br>402.0305A09<br>402.0305A10|Planungsprocedere; Aufgaben und Abläufe im Planungsprocedere für den Netzfahrplan<br>Übergangszeiten im Netzfahrplan<br>Pufferzeiten - Grundsätze und Migration<br>Planungsprocedere; Planungsprocedere für Gelegenheitsverkehr<br>Besondere Konstruktionsregeln im Gelegenheitsverkehr und unterjährigem Baufahrplan<br>Planungsprocedere; Nutzung der Bahnanlagen unter betrieblichen Sonderbedingungen<br>Planungsprocedere; Abweichungen von Planungsparametern<br>Planungsprocedere; Nummerierung der Züge, Zugteilung und Verwendung von Zugnummern<br>ETCS-Zugkategorie eingeben<br>ETCS-Zugkategorien<br>Bezug von Fahrplänen für Zugfahrten<br>Baubedingte Fahrplanregelungen abstimmen und kommunizieren<br>Bauzuschlagskarte (Beispiel)<br>Muster Internet (Veranstaltungen)<br>Zusammenstellung der vertrieblichen Folgen (Beispiel)<br>Fahrplananordnung (Beispiel)<br>Aufgabenverteilung bei der Planung und Durchführung von Schienenersatzverkehr<br>Spaltenaufbau der KiGbau<br>Ermittlung Anpassungsfaktor Kapazität<br>BKE-Kategorien|13.12.2026<br>Aktualisierung<br>14.12.2025<br>13.12.2026<br>Aktualisierung<br>14.12.2025<br>14.12.2025<br>14.12.2025<br>14.12.2025<br>14.12.2025<br>15.12.2019<br>13.12.2026<br>Aktualisierung<br>14.12.2025<br>13.12.2026<br>Aktualisierung<br>09.12.2018<br>09.12.2018<br>13.12.2026<br>Aktualisierung<br>09.12.2018<br>10.12.2017<br>10.12.2017<br>01.03.2022<br>01.03.2022|
|---|---|---|---|
|||||
Anlage 3.2.1.2.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027 Netzzugangsrelevantes RW - Zusammenstellung - Gültig ab 13.12.2026
## **Netzzugangsrelevantes Regelwerk - Zusammenstellung**
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|402.0305A11<br>402.0305A12<br>TNB|Koordinationstermine über mehrere betroffene Fahrplanjahre<br>Hochlauf von wöchentlich geltenden Baufahrplanunterlagen<br>**Technische Netzzugangsbedingungen**<br>Technische Netzzugangsbedingungen - Gültig für die Infrastruktur der DB InfraGO AG|01.03.2022<br>25.05.2023<br>13.12.2026<br>Aktualisierung|
|---|---|---|
Anlage 3.2.1.2.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027 Netzzugangsrelevantes RW - Zusammenstellung - Gültig ab 13.12.2026
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## **Betrieblich-technisches Regelwerk - Zusammenstellung**
**==> picture [94 x 20] intentionally omitted <==**
Das betrieblich-technische Regelwerk stellt Ihnen die DB InfraGO AG auf Ihrer Internetseite zum Download zur Verfügung.
||||www.dbinfrago.com/regelwerke_betrieblich-technisch|||
|---|---|---|---|---|---|
|**Regelwerks-Nr.**|||**Regelwerkstitel**|**Gültig ab**|**Bemerkungen**|
|||||||
|**135**||**Konzernsicherheit / DB Lagezentrum**||||
|135.1301||Präventive Evakuierung mit Securitybezug größflächiger Bereiche||01.09.2016||
|**301**||**Signalbuch**||||
||301|Signalbuch (SB)||13.12.2026|Aktualisierung|
||301.0001Z21|Zusätzliche Verweise der S-Bahn Hamburg zu den örtlichen Zusätzen zur Ril 301||10.12.2017||
|**302**||**Grenzüberschreitende Bahnstrecken**||||
||302.0001|Grundsätze||15.12.2024||
||302.0001A01|Übersicht der Aktualisierungen||15.12.2024||
||302.0001A99|Abkürzungen||09.12.2018||
||302.0001Z01|Sprachanforderungen||09.12.2018||
||302.1000|Grenzüberschreitende Bahnstrecke mit Dänemark||14.12.2025||
||302.1001Z99|Zusätzliche Regelungen für den Bahnhof Niebüll||01.07.2023||
||302.1202Z01|Zusatzbestimmungen Abzweigstelle Friedensweg - Padborg||14.12.2025||
||302.2000|Grenzüberschreitende Bahnstrecken mit Polen||14.12.2025||
||302.2000V01|Vordruck Befehl G 1-14 (deutsch-polnisch)||14.12.2025||
Anlage 3.2.1.2.3 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 Gültig ab 13.12.2026
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## **Betrieblich-technisches Regelwerk - Zusammenstellung**
**==> picture [94 x 20] intentionally omitted <==**
|302.2000V02|Vordruck Befehl G 14.1-14.35 (deutsch-polnisch)|14.12.2025|
|---|---|---|
|302.2000V03|Wortlautbeiblatt zum Befehl G zweisprachig (deutsch-polnisch)|14.12.2025|
|302.2000V04|Verständigungsbehelf "Gefahrgut"|15.12.2019|
|302.2201Z01|Örtliche Grenzvereinbarung Löcknitz - Szczecin Glòwny; Auszug für EVU|14.12.2025|
|302.2202Z01|Örtliche Grenzvereinbarung Tantow - Szczecin Glòwny; Auszug für EVU|14.12.2025|
|302.2203Z01|Örtliche Grenzvereinbarung Küstrin-Kietz - Kostrzyn; Auszug für EVU|14.12.2025|
|302.2204Z01|Örtliche Grenzvereinbarung Frankfurt (Oder) - Rzepin; Auszug für EVU|14.12.2025|
|302.2205Z01|Örtliche Grenzvereinbarung Guben - Gubin; Auszug für EVU|14.12.2025|
|302.2206Z01|Örtliche Grenzvereinbarung Forst (Lausitz) - Tuplice; Auszug für EVU|14.12.2025|
|302.2207Z01|Örtliche Grenzvereinbarung Horka Gbf - Wegliniec|14.12.2025|
|302.2208Z01|Örtliche Grenzvereinbarung Görlitz - Zgorzelec; Auszug für EVU|14.12.2025|
|302.2209Z01|Örtliche Grenzvereinbarung Hagenwerder - Krzewina Zgorzelecka - Zittau; Auszug für EVU|14.12.2025|
|302.3000|Grenzüberschreitende Bahnstrecken mit Tschechien|14.12.2025|
|302.3000V01|Vordruck zweisprachiger Befehl 1-14 (deutsch -tschechisch)|14.12.2025|
|302.3000V02|Vordruck Wortlaute zum Befehl 14|14.12.2025|
|302.3000V03|Vordruck Befehle 14.1-14.35|14.12.2025|
|302.3202Z01|Zusatzvereinbarung zum Infrastrukturverknüpfungsvertrag Ebersbach (Sachs) - Rumburk; Auszug für EVU|14.12.2025|
|302.3203Z01|Zusatzvereinbarung zum Infrastrukturverknüpfungsvertrag Sebnitz (Sachs) - Dolni Poustevna; Auszug für EVU|14.12.2025|
Anlage 3.2.1.2.3 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 Gültig ab 13.12.2026
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## **Betrieblich-technisches Regelwerk - Zusammenstellung**
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|302.3204Z01|Zusatzvereinbarung zur Grenzbetriebsvereinbarung Bad Schandau - Decin|14.12.2025|
|---|---|---|
|302.3205Z01|Zusatzvereinbarung zum Infrastrukturverknüpfungsvertrag Cranzahl - Vejprty; Auszug für EVU|14.12.2025|
|302.3206Z01|Zusatzvereinbarung zum Infrastrukturnutzungsvertrag Johanngeorgenstadt - Potùcky; Auszug für EVU|14.12.2025|
|302.3207Z01|Zusatzvereinbarung zum Infrastrukturverknüpfungsvertrag Zwotental - Kraslice; Auszug für EVU|14.12.2025|
|302.3208Z01|Zusatzvereinbarung zur Grenzbetriebsvereinbarung Bad Brambach -Vojtanov, Auszug für EVU|14.12.2025|
|302.3209Z01|Zusatzvereinbarung zur Grenzbetriebsvereinbarung Selb-Plößberg - Aš; Auszug für EVU|14.12.2025|
|302.3210Z01|Zusatzvereinbarung zur Grenzbetriebsvereinbarung Schirnding - Cheb; Auszug für EVU|14.12.2025|
|302.3211Z01|Zusatzvereinbarung zur Grenzbetriebsvereinbarung Furth im Wald - Ceskà Kubice; Auszug für EVU|14.12.2025|
|302.3212Z01|Zusatzvereinbarung zur Grenzbetriebsvereinbarung Bayerisch Eisenstein / Zeleznà Ruda Alzbètin; Auszug für EVU|14.12.2025|
|302.3213Z01|Zusatzvereinbarung zur Grenzbetriebsvereinbarung Zittau - Hrádek nad Nisou; Auszug für EVU|14.12.2025|
|302.3214Z01|Zusatzvereinbarung zur Grenzbetriebsvereinbarung Großschönau (Sachs) - Varnsdorf; Auszug für EVU|14.12.2025|
|302.4000|Grenzüberschreitende Bahnstrecken mit Österreich|14.12.2025|
|302.4201Z01|Zusatzbestimmungen für das Befahren des Eisenbahn-Grenzübergangs Schärding - Passau Hbf|14.12.2025|
|302.4202Z01|Zusatzbestimmungen für das Befahren des Eisenbahn-Grenzübergangs Simbach (Inn) - Braunau am Inn|14.12.2025|
|302.4203Z01|Zusatzbestimmungen für das Befahren des Eisenbahn-Grenzübergangs Freilassing - Salzburg Hbf|14.12.2025|
|302.4204Z01|Zusatzbestimmungen für das Befahren des Eisenbahn-Grenzübergangs Kufstein - Kiefersfelden|14.12.2025|
|302.4205Z01|Zusatzbestimmungen für das Befahren des Eisenbahn-Grenzübergangs Mittenwald - Scharnitz|14.12.2025|
|302.4206Z01|Zusatzbestimmungen für das Befahren des Eisenbahn-Grenzübergangs Griesen (Oberbayern) - Ehrwald-Zugspitzbahn|14.12.2025|
Anlage 3.2.1.2.3 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 Gültig ab 13.12.2026
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## **Betrieblich-technisches Regelwerk - Zusammenstellung**
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|302.4207Z01|Zusatzbestimmungen für das Befahren des Eisenbahn-Grenzübergangs Pfronten-Steinach - Vils|14.12.2025|
|---|---|---|
|302.4208Z01|Zusatzbestimmungen für das Befahren des Eisenbahn-Grenzübergangs Lindau- Lochau-Hörbranz|14.12.2025|
|302.5000|Grenzüberschreitende Bahnstrecken zur Schweiz|14.12.2025|
|302.5001|Nutzungsbestimmungen für die Betriebsdurchführung auf der Strecke Konstanz Kreuzlingen und der Verbindung<br>Konstanz - Kreuzlingen Hafen sowiegrenzbedingte Besonderheiten im Grenzbahnhof Konstanz - Auszugfür EVU|14.12.2025|
|302.5002|Nutzungsbestimmungen für die Betriebsdurchführung im Gemeinschaftsbahnhof Schaffhausen sowie auf den Strecken<br>Beringen Bad Bf Schaffhausen und Schaffhausen - Thayngen, Auszugfür EVU|14.12.2025|
|302.5003Z98|Vereinbarung über die Betriebsführung zwischen Koblenz und Waldshut|14.04.2015|
|302.5004|Nutzungsbestimmungen für die Betriebsdurchführung auf den Strecken Basel Bad Bf - Gellert Basel SBB PB/RB sowie<br>grenzbedingte Besonderheiten auf den angrenzenden Grenzbetriebsstrecken Basel Bad Bf Weil (Rhein)/Basel Bad Rbf|14.12.2025|
|302.5005|Nutzungsbestimmungen für die Betriebsdurchführung auf der Strecke Basel Bad Rbf Basel-Kleinhüningen Hafen, Auszug<br>für EVU|14.12.2025|
|302.6000|Grenzüberschreitende Bahnstrecken mit Frankreich|14.12.2025|
|302.6001Z98|Gemeinsame Vereinbarung über die Besonderheiten auf der Grenzstrecke Bantzenheim - Neuenburg (Bd)|14.12.2025|
|302.6005Z98|Gemeinsame Regelungen der Besonderheiten auf der Grenzstrecke Sarreguemines - Hanweiler-Bad Rilchingen|14.12.2025|
|302.6007Z98|Gemeinsame Regelungen der Besonderheiten auf der Grenzstrecke Bouzonville - Hemmersdorf|14.12.2025|
|302.6008Z98|Gemeinsame Regelungen über die Besonderheiten auf der Grenzstrecke Apach - Perl|14.12.2025|
|302.6202Z01|Gemeinsame Regelungen über die Besonderheiten auf der Grenzstrecke Strasbourg-Neudorf - Kehl, Auszug für EVU|14.12.2025|
|302.6203Z01|Gemeinsame Regelungen über die Besonderheiten auf der Grenzstrecke Wörth - Lauterbourg, Auszug für EVU|14.12.2025|
|302.6204Z01|Grenzbetriebsvereinbarung Wissembourg - Winden|14.12.2025|
|302.6206Z01|Gemeinsame Regelungen über die Besonderheiten auf der Grenzstrecke Forbach - Saarbrücken Hbf, Auszug für EVU|14.12.2025|
|302.7000|Grenzüberschreitende Bahnstrecken mit Luxemburg|14.12.2025|
Anlage 3.2.1.2.3 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 Gültig ab 13.12.2026
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## **Betrieblich-technisches Regelwerk - Zusammenstellung**
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||302.7201Z01|Regelung der örtlichen Besonderheiten auf der Grenzstrecke Igel - Wasserbillig, Gemeinsame Schnittstelle für EVU|14.12.2025||
|---|---|---|---|---|
||302.8000|Grenzüberschreitende Bahnstrecken mit Belgien|14.12.2025||
||302.8201Z01|Nutzungsvorgabe für EVU auf der Grenzstrecke Aachen Süd - Abzw Hammerbrücke|14.12.2025||
||302.8202Z01|Nutzungsvorgabe für EVU auf der Grenzstrecke Aachen West - Montzen|14.12.2025||
||302.9000|Grenzüberschreitende Bahnstrecken mit den Niederlanden|14.12.2025||
||302.9201Z01|Zusatzvereinbarung zum Infrastrukturverknüpfungsvertrag für die Grenzstrecke Herzogenrath - Landgraaf|14.12.2025||
||302.9203Z01|Nutzungsvorgabe der Grenzstrecke Kaldenkirchen - Venlo für EVU|14.12.2025||
||302.9204Z01|Nutzungsvorgabe der Grenzstrecke Emmerich - Zevenaar Ost für EVU|14.12.2025||
||302.9205Z01|Zusatzvereinbarung zum Infrastrukturverknüpfungsvertrag für die Grenzstrecke Gronau - Enschede|14.12.2025||
||302.9206Z01|Nutzungsvorgabe der Grenzstrecke Bad Bentheim - Oldenzaal für EVU|14.12.2025||
||302.9207Z01|Nutzungsvorgabe der Grenzstrecke Ihrhove - Bad Nieuweschans für EVU|14.12.2025||
|**406**||**Baubetriebsplanung, Betra, La**|||
|406.1301||La-Dokumente|15.12.2024||
|**408**||**Fahrdienstvorschrift**|||
||40820|Handbuch 40820|13.12.2026|Aktualisierung|
||408.0051-56<br>408.0051-56Z31|Grundsätze; Aufbau und Zweck, Abkürzungen, Begriffe, Kommunikation|13.12.2026|Aktualisierung|
|||Regeln für den Betrieb der Gleichstrom-S-Bahn Berlin zur Ril 408.0051-56|13.12.2026|Aktualisierung|
||408.21-27|Fahrdienstvorschrift, Richtlinien 408.21 - 27|13.12.2026|Aktualisierung|
Anlage 3.2.1.2.3 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 Gültig ab 13.12.2026
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## **Betrieblich-technisches Regelwerk - Zusammenstellung**
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||408.2101Z21|Zusätzliche Verweise der S-Bahn Hamburg in den örtlichen Zusätzen zur Ril 408.21 - 27|10.12.2017||
|---|---|---|---|---|
||408.2101Z31|Regeln für den Betrieb der Gleichstrom-S-Bahn Berlin zur Ril 408.21-27|13.12.2026|Aktualisierung|
||408.31-37|Fahrdienstvorschrift, Richtlinien 408.31 - 37|13.12.2026|Aktualisierung|
||408.48|Fahrdienstvorschrift, Richtlinie 408.48|13.12.2026|Aktualisierung|
||408.4801Z21|Zusätzliche Verweise der S-Bahn Hamburg in den örtlichen Zusätzen zur Ril 408.48|13.12.2015||
||408.4801Z31|Regeln für den Betrieb der Gleichstrom-S-Bahn Berlin zur Ril 408.48|14.12.2025||
||408.58|Fahrdienstvorschrift, Richtlinie 408.58|13.12.2026|Aktualisierung|
|**420**||**Betriebsleitstellen**|||
|420.02||Zusammenarbeit mit Eisenbahnverkehrsunternehmen|13.12.2026|Aktualisierung|
|**423**||**Notfallmanagement**|||
||423.0310V02|Aufgleismerkblätter|09.12.2018||
||423.11xx|Handbuch "Zusammenstellung für Zugangsberechtigte und Kunden<br>der DB InfraGO AG"|12.12.2021||
||423.1100|Glossar|09.12.2018||
||423.1101|Grundsätze|09.12.2018||
||423.1110|Nothilfe vorbereiten|12.12.2021||
||423.1140|Nothilfe durchführen|09.12.2018||
||423.8010|Befördern von Notfalltechnik - Unternehmerregeln|12.12.2021||
||423.8010Z99|Befördern von Notfalltechnik Unternehmerregeln - Besonderheiten für die deutschen Strecken auf Schweizer Gebiet|09.12.2018||
Anlage 3.2.1.2.3 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 Gültig ab 13.12.2026
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## **Betrieblich-technisches Regelwerk - Zusammenstellung**
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||423.8210|Befördern von Notfalltechnik|09.12.2018|
|---|---|---|---|
||423.8210A01|Einheitshilfsgerätewagen - EHG|09.12.2018|
||423.8210A02|Kranzug|09.12.2018|
|**436**||**Zug- und Rangierfahrten im Zugleitbetrieb durchführen (ZLB)**||
||436|Zug- und Rangierfahrten im Zugleitbetrieb durchführen (ZLB)|13.12.2015|
||436.0000|Übersicht über die in das Betriebsstellenbuch / Streckenbuch oder Betra aufzunehmenden Regeln|13.12.2015|
|**437**||**Zug- und Rangierfahrten im Signalisierten Zugleitbetrieb durchführen (SZB)**||
||437.0000|Übersicht über die in das Betriebsstellenbuch / Streckenbuch oder Betra aufzunehmenden Regeln|13.12.2015|
||437.0001|Regelungen für alle Mitarbeiter|13.12.2015|
||437.0003|Aufgaben des Triebfahrzeugführers|13.12.2015|
||437.0011|Zug- und Rangierfahrten im Signalisierten Zugleitbetrieb mit elektronischem Stellwerk durchführen (SZB-E); Regelungen<br>für alle Mitarbeiter|13.12.2015|
||437.0011V01|Fernsprechbuch für den SZB-E - Teil Zugleiter|15.04.2008|
||437.0011V02|Fernsprechbuch für den SZB-E - Teil Triebfahrzeugführer|15.04.2008|
||437.0011V03|Muster - Zugmeldebuch für den SZB-E|10.06.2012|
||437.0013|Zug- und Rangierfahrten im Signalisierten Zugleitbetrieb mit elektronischem Stellwerk durchführen (SZB-E); Aufgaben des<br>Triebfahrzeugführers|13.12.2015|
||437.1000|Übersicht über die in das Betriebsstellenbuch / Streckenbuch oder Betra aufzunehmenden Regeln|13.12.2015|
|**438**||**Fahrdienstvorschrift; FV-NE**||
|438||Fahrdienstvorschrift; FV-NE|15.12.2024|
Anlage 3.2.1.2.3 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 Gültig ab 13.12.2026
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## **Betrieblich-technisches Regelwerk - Zusammenstellung**
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|**465**|**465**|**Betrieb auf Steilstrecken; Besondere Vorschriften über das Bremsen**||
|---|---|---|---|
|465.0001||Betrieb auf Steilstrecken; Besondere Vorschriften über das Bremsen|14.12.2025|
|**481**||**Bahnbetrieb; Telekommunikationsanlagen bedienen**||
||481.0000|Übersicht über die in das Betriebsstellenbuch / Streckbuch oder Betra aufzunehmenden Regeln zur Richtlinienreihe 481|10.12.2017|
||481.0101|Grundlagen für drahtgebundene Fernsprechverbindungen|14.12.2025|
||481.0101V01|Rufzeichentafel|10.05.2005|
||481.0101V02|Rufnummerntafel|10.05.2005|
||481.0101V03|Örtliche Regelungen zur Konzernrichtlinie 481.0101|10.05.2005|
||481.0201|Grundlagen für Verbindungen des analogen Zugfunks|13.12.2015|
||481.0201A01|Übersicht über das analoge Zugfunksystem AEG|10.05.2005|
||481.0201A02|Streckenband für analogen Zugfunk|10.05.2005|
||481.0201A03|Übersicht der Mitbenutzung des analogen Zugfunks in Übverlappungsbereichen|10.05.2005|
||481.0202|Gespräche über analogen Zugfunk führen|14.12.2025|
||481.0204|Gespräche über analogen Zugfunk der Bauform VZF 95 führen|14.12.2025|
||481.0204A01|Übersicht über die Ausleuchtung mit analogem Zugfunk der Bauform VZF 95|15.04.2008|
||481.0204A02|Übersicht über die Ausleuchtung mit analogem Zugfunk der Bauform VZF 95 Ausrüstungsstufe 1|15.04.2008|
||481.0204A03|Übersicht über die Aufteilung der Kommunikationsblöcke und funkstellen Ausrüstungsstufe 2|15.04.2008|
||481.0205|Grundlagen für Verbindungen des Zugfunks im GSM-R Netz|14.12.2025|
Anlage 3.2.1.2.3 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 Gültig ab 13.12.2026
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## **Betrieblich-technisches Regelwerk - Zusammenstellung**
**==> picture [94 x 20] intentionally omitted <==**
||481.0205A03|GSM-R Vermittlungsbereich festlegen|15.04.2008|
|---|---|---|---|
||481.0205Z01|Zusätzliche Regeln für ortsfeste Teilnehmer im GMS-R-Netz|10.12.2017|
||481.0205Z02|Zusätzliche Regeln für das Zugpersonal im GMS-R-Zugfunk|13.12.2015|
||481.0301|Gespräche über analogen Rangierfunk führen|14.12.2025|
||481.0301V01|Rangierfunk-Teilnehmerverzeichnis|10.05.2005|
||481.0302|Grundlagen für Verbindungen zum Rangieren im GSM-R_Netz|14.12.2025|
|**482**||**Signalanlagen bedienen**||
||482.8001|Ortsstellbereiche|09.12.2012|
||482.8002|Ortsgestellte Weichen und Gleissperren, Allgemeines|09.12.2012|
||482.8003|Mechanisch ortsgestellte Weichen und Gleissperren bedienen|09.12.2012|
||482.8004|Elektrisch ortsgestellte Weichen|01.04.2021|
||482.8005|Elektrisch ortsgestellte Weichen mittels Bedientafel umstellen|01.04.2021|
||482.8101|Schlüsselschalter, Schlüsseltaster und Schlüsselsperren|15.12.2013|
||482.8601|Bahnübergangssicherungsanlagen, Einschaltung|14.12.2014|
||482.8602|Bahnübergangssicherungsanlagen, Hilfseinschaltung|14.12.2014|
||482.8603|Bahnübergangssicherungsanlagen, Rangierschalter|14.12.2014|
||482.8604|Bahnübergangssicherungsanlagen, Unwirksamkeitstaste|14.12.2014|
||482.8605|Bahnübergangssicherungsanlagen, Ausgahrschrankenöffnungsschalter|14.12.2014|
Anlage 3.2.1.2.3 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 Gültig ab 13.12.2026
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## **Betrieblich-technisches Regelwerk - Zusammenstellung**
**==> picture [94 x 20] intentionally omitted <==**
|**483**|**483**|**Zugbeeinflussungsanlagen bedienen**||
|---|---|---|---|
||483.0100|Ausführungsbestimmungen für unternehmensspezifische Vorgaben zur Ergänzung der Richtlinien 483.010x|14.12.2025|
||483.0100Z10|Beispiele für bauformspezifische Unternehmensvorgaben zur PZB-Fahrzeugeinrichtung I60R (mit Leuchtmelder-Block)|14.12.2025|
||483.0100Z11|Beispiele für bauformspezifische Unternehmensvorgaben zur PZB-Fahrzeugeinrichtung I60 / ER 24|14.12.2025|
||483.0100Z12|Beispiele für bauformspezifische Unternehmensvorgaben zur PZB-Fahrzeugeinrichtung PZ 80R|14.12.2025|
||483.0100Z13|Beispiele für bauformspezifische Unternehmensvorgaben zur PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung|14.12.2025|
||483.0100Z14|Beispiele für bauformspezifische Unternehmensvorgaben zur PZB-Fahrzeugeinrichtung EBICab 500|14.12.2025|
||483.0101|PZB-Fahrzeugeinrichtungen bedienen|14.12.2025|
||483.0101A01|PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Vorgesehene streckenseitige Beeinflussungen|14.12.2025|
||483.0101A02|PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Lampenbasierte Führerraumanzeigen|14.12.2025|
||483.0101A03|PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Displaybasierte Führerraumanzeigen|14.12.2025|
||483.0101A04|PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Allgemeine PZB-Einstelltabellen|14.12.2025|
||483.0101A05|PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Umgang mit bestimmten Unregelmäßigkeiten/Störungen|14.12.2025|
||483.0101A99|PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Verzeichnis der Abkürzungen|14.12.2025|
||483.0101Z01|PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; PZB-Betriebsprogramm-Variante PZB 90 AVG|14.12.2025|
||483.0101Z02|PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; PZB-Fahrzeugeinrichtung I60M|14.12.2025|
||483.0102|PZB-Fahrzeugeinrichtungen im Betriebsprogram PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen|14.12.2025|
||483.0102A01|PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen; Vorgesehene streckenseitige<br>Beeinflussungen|14.12.2025|
Anlage 3.2.1.2.3 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 Gültig ab 13.12.2026
Seite 10 von 12
## **Betrieblich-technisches Regelwerk - Zusammenstellung**
**==> picture [94 x 20] intentionally omitted <==**
||483.0102A02|PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen; Aufbau der Führerraumanzeigen|14.12.2025||
|---|---|---|---|---|
||483.0102A03|PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen; Umgang mit bestimmten<br>Unregelmäßigkeiten/Störungen|14.12.2025||
||483.0200|Ausführungsbestimmungen für unternehmensspezifische Vorgaben zur Ergänzung der Richtlinien 483.020x|14.12.2025||
||483.0201|LZB-Fahrzeugeinrichtungen bedienen|14.12.2025||
||483.0202|LZB-Fahrzeugeinrichtungen bedienen; Führerraumanzeigen und Bedienung|14.12.2025||
||483.0202A01|Leuchtmelderkombinationen|14.12.2025||
||483.0202A02|Maßnahmen bei Unregelmäßigkeiten unter LZB-Führung|14.12.2025||
||483.0202A03|Darstellung von Beispielen der Entlassung aus der LZB-Führung|14.12.2025||
||483.0300|Ausführungsbestimmungen für unternehmensspezifische Vorgaben zur Ergänzung der Richtlinien 483.0301|14.12.2025||
||483.0301|GNT-Fahrzeugeinrichtungen bedienen|14.12.2025||
||483.0305<br>483.0701|Zugbeeinflussungsanlagen bedienen; Punktförmige Datenübertragungssysteme Zugbeeinflussungssystem S-Bahn Berlin<br>(ZBS)|15.12.2024<br>12.12.2021||
|||ETCS-Fahrzeugeinrichtungen bedienen|||
|**492**||**Triebfahrzeuge führen**|||
||492.0753|Eisenbahnfahrzeug-Führerschein-Richtlinie|01.07.2008|Entspricht VDV-Schrift 753|
||492.0753A01|Rahmenstoffplan "Eisenbahnfahrzeugführer"|01.07.2008||
||492.0753V01|Muster "Führerschein"|01.07.2008||
||492.0753V02|Muster "Beiblatt"|01.07.2008||
||492.0753V03|Muster "Prüfbescheinigung"|01.07.2008||
Anlage 3.2.1.2.3 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 Gültig ab 13.12.2026
Seite 11 von 12
## **Betrieblich-technisches Regelwerk - Zusammenstellung**
**==> picture [94 x 20] intentionally omitted <==**
|492.0753V04|Muster "Prüfbescheinigung über abgelegte Ergänzungsprüfung"|01.07.2008||
|---|---|---|---|
|492.0753V05|Vorläufiger Führerschein|01.07.2008||
|492.0753Z01|Ausfüllanleitung Beiblatt|01.07.2008||
|492.0755|Streckenkenntnis-Richtlinie|03.05.2017||
|492.1001|Eisenbahnfahrzeuge führen|13.12.2026|Aktualisierung|
|492.1005|Führen von elektrisch arbeitenden Eisenbahnfahrzeugen|14.12.2025||
Anlage 3.2.1.2.3 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2026 Gültig ab 13.12.2026
Seite 12 von 12
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## **I.IBN**
## **Anlage 3.2.3 INB 2027, Stand: 01.10.2025**
## **Vorgehen beim beabsichtigten Eintritt eines EVU als Drittunternehmen nach § 22 ERegG**
## **1. Gegenstand**
Nach § 22 Satz 1 ERegG kann ein EVU zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus einem Beförderungsvertrag verlangen, dass statt seiner ein anderes EVU (Drittunternehmen) in die Rechte und Pflichten aus ENV gem. Ziff. 3.3.2.2 INB eintritt. Bis voraussichtlich 2026 als dem Zeitpunkt der Umsetzung der TAF TSI ist der DB InfraGO AG aus IT-technischen Gründen eine Differenzierung zwischen den von der TAF TSI vorgesehenen Rollen (Trassen-)Besteller und (Trassen-)durchführendem nicht möglich. Für die Übergangszeit regelt diese Anlage das Vorgehen der ZB/EVU zur Sicherstellung des Prozesses des Eintritts eines EVU in den ENV eines anderen EVU.
## **2. Zugangsvoraussetzungen**
Das eintretende EVU muss in seiner Person die Zugangsvoraussetzungen der Ziff. 3.2 INB erfüllen, zudem müssen die Voraussetzungen des § 22 ERegG vorliegen.
## **3. Fahrplantechnische Voraussetzungen des Eintritts**
Der Eintritt in den ENV eines anderen EVU führt grundsätzlich nicht zur Veränderung der Eigenschaft der jeweiligen Trasse als Trassen des Netzfahrplans bzw. des Gelegenheitsverkehrs. Voraussetzungen hierfür ist jedoch, dass das eintretende EVU die Trasse übernimmt, wie „sie steht und liegt“, d.h. keine Veränderung der Zug/Fahrplanparameter vornimmt. Geringfügige Veränderungen, z.B. Veränderungen der TfzBaureihe bei insgesamt unveränderter Traktionsleistung, die die Erreichung der unterstellten Fahrzeiten gewährleistet, gelten nicht als Veränderungen in diesem Sinne. Nimmt das EVU gleichwohl Veränderungen in diesem Sinne vor, betrachtet die DB InfraGO AG die jeweilige Trasse als Neuanmeldung einer Trasse des Gelegenheitsverkehrs und ist berechtigt, Veränderungen nach den diesbezüglichen Vorschriften von Ziff. 4.2.2 INB vorzunehmen.
## **4. Verfahren des Eintritts**
- a) Der Eintritt als Drittunternehmen ist der DB InfraGO AG stets durch Stornierung des bisherigen EVU („EVU A“) als Vertragspartner der DB InfraGO AG durch das eintretende EVU („EVU B“) anzuzeigen bzw. auszulösen. In der Neuanmeldung muss das EVU B den Vertragseintritt nach § 22 ERegG durch einen Verweis auf die Originaltrasse und das EVU A in TPN im Feld „Kunde an Netz“ kennzeichnen.
- b) Lit a) gilt entsprechend für den Eintritt als Drittunternehmen auf Teillaufwegen.
- c) Die Originaltrasse des EVU A wird dann von der DB InfraGO AG kostenfrei durch Kennzeichnung mittels Stornokennzeichen „A0“ storniert.
- d) Die DB InfraGO AG stellt bei Einhaltung dieser Schritte sicher, dass eine zwischenzeitliche Zuweisung der stornierten Schienenwegskapazität an einen anderen, nicht nach § 22 ERegG beteiligten Zugangsberechtigten, nicht stattfindet.
- e) Für die Frist zur Bearbeitung des Eintritts gilt die Frist (Maximalfrist) für die Bearbeitung von Trassenanmeldungen im Gelegenheitsverkehr (Anmeldungen für Zuweisungen einzelner Zugtrassen) gem. Ziff. 4.2.2.4 Abs.1 INB entsprechend. Die DB InfraGO AG ist bestrebt, diese Frist nicht auszuschöpfen.
## **5. Kommunikation**
Rückfragen, Zweifelsfälle oder betriebliche Absprachen haben ausschließlich zwischen den im Grundsatz-INV bzw. dessen Anlagen genannten Ansprechpartnern zu erfolgen. Eine mangelnde Aktualität der Ansprechpartner auf Seiten des eintretenden EVU geht dabei nicht zu Lasten der DB InfraGO AG.
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## **Vereinbarung über die Verkehrsdurchführung**
Die **DB InfraGO AG** , Adam-Riese-Straße 11-13, 60327 Frankfurt am Main
## **und**
die **<Unternehmen 1>** , <Straße, Hausnummer>, <PLZ, Ort>
## **und**
die **<Unternehmen 2>** , <Straße, Hausnummer>, <PLZ, Ort>
schließen folgende Vereinbarung über die Verkehrsdurchführung:
## **§ 1**
Die <Unternehmen 1> wird sich, sofern sie Trassen bei der DB InfraGO AG im Netzfahrplan und/oder Gelegenheitsverkehr unter Bezugnahme auf die nachfolgenden genannten Geschäftspartnernummern bestellt, zur Verkehrsdurchführung der <Unternehmen 2> bedienen.
<Geschäftspartnernummern><Unternehmen 2>für <Unternehmen 1>
**§ 2**
Die <Unternehmen 2> verantwortet die Einhaltung der der Betriebssicherheit dienenden Bestimmungen gemäß des mit ihr geschlossenen Grundsatz-INV.
Die Ansprechpartner sind in der Anlage 1 des mit ihr geschlossenen Grundsatz-INV (bzw. im Infraportal) mit der <Unternehmen 2> aufgeführt.
## **§ 3**
Die DB InfraGO AG wird die entsprechenden Fahrplananordnungen an eine von <Unternehmen 2> benannte elektronische Empfangsadresse senden, es sei denn, die <Unternehmen 1> storniert oder ändert die Trassen bzw. teilt der DB InfraGO AG schriftlich mit, dass und ab wann die <Unternehmen 1> sich nicht mehr der <Unternehmen 2> bedient (§ 1 Satz 2). Im letztgenannten Fall setzt die weitere Nutzung der Eisenbahninfrastruktur voraus, dass die <Unternehmen 1> schriftlich ein anderes Eisenbahnverkehrsunternehmen zur Durchführung der Fahrten benennt, das ebenfalls die Einhaltung der der Betriebssicherheit dienenden Vorschriften verantwortet.
Anlage 3.2.6 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen 2027 der DB InfraGO AG
Seite 1 von 2
## **§ 4**
- (1) Stillschweigende, mündliche, elektronische oder schriftliche Nebenabreden zu dieser Vereinbarung wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der fortgeschrittenen elektronischen Signatur i. S. d. eIDAS Verordnung der EU (VERORDNUNG (EU) Nr. 910/2014 oder der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Formklausel.
- (2) Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist Frankfurt am Main.
- (3) Der Vertrag wird 3-fach ausgefertigt. Jede Partei erhält ein Exemplar.
- (4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden oder aus Rechtsgründen nicht durchgeführt werden können, ohne dass damit die Aufrechterhaltung dieser Vereinbarung für einen Vertragspartner unzumutbar wird, werden dadurch die übrigen Bestimmungen der Vereinbarung nicht berührt. Das gleiche gilt bei einer Regelungslücke. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder lückenhaften Regelung ist die Vereinbarung so zu ergänzen oder auszulegen, dass die von den Vertragspartnern angestrebten wirtschaftlichen Ziele möglichst erreicht werden.
Für DB InfraGO AG:
, den
Für <Unternehmen 1>:
, den
Für <Unternehmen 2>:
, den
Anlage 3.2.6 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen 2027 der DB InfraGO AG
Seite 2 von 2
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## **Anlage 3.3.4.8: Verfahrensbeschreibung zur mobilen Graffitientfernung in Abstellanlagen der DB InfraGO AG**
## **Zweck der Verfahrensbeschreibung**
Gemäß Ziffer 3.3.4.8. der Nutzungsbedingungen der DB InfraGO AG ist der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen auf Abstellanlagen der DB InfraGO AG verboten. Für die mobile Graffitientfernung ist bei Anwendung anerkannter Verfahren und Einhaltung nachfolgender Bedingungen eine Ausnahme möglich, jedoch nicht innerhalb von Schutzgebieten.
## **Anzeige der Verfahrensanwendung**
Zugangsberechtigte sind verpflichtet, die Aufnahme und jede Änderung von Verfahren zur mobilen Graffitientfernung der DB InfraGO AG schriftlich standortspezifisch anzuzeigen und die Einhaltung der nachfolgend aufgeführten Anwendungsbedingungen gegenüber der DB InfraGO AG zu bestätigen. Die Anzeige ist mindestens 4 Wochen vor Aufnahme der neuen bzw. geänderten Tätigkeiten an die DB InfraGO AG zu übersenden. Zugangsberechtigte, die bereits die mobile Graffitientfernung durchführen, sind verpflichtet, nach in Kraft setzen dieser Regelung die Konformität ihres Verfahrens mit den folgenden Anwendungsbedingungen zu bestätigen.
- Alle Anzeigen und Bestätigungen sind an folgende E-Mail-Adresse zu übersenden: umweltin formation.dbinfrago@deutschebahn.com.
Der Verfahrensanzeige umfasst:
- Name und Anschrift des Zugangsberechtigten
- Name und Anschrift des Reinigungsdienstleiters
- Einsatzstelle für die mobile Graffitientfernung (Betriebsstelle gem. Anlagenportal Netz), Netzbezirk, Gleis und Anschrift der Örtlichkeit
- Bestätigung der allgemeinen Anwendungsbedingungen und
- Bestätigung der Verfahrensbeschreibung der DB InfraGO AG (falls dieses zur Anwendung kommt)
falls zutreffend:
- Verfahrensbeschreibung eines abweichenden Reinigungsverfahrens sowie ggf. notwendige Prozessdokumente zur Beurteilung der Gleichwertigkeit (als Nachweis gleicher Sicherheit) mit der mit dem Eisenbahn-Bundesamt abgestimmten Verfahrensbeschreibung durch die DB InfraGO AG
- Nachweis über die wirksame Absorptionsleistung (mindestens 5 l/m²) der verwendeten Absorptionstextilien (Produktdatenblatt)
- Art und Name des Schutzgebietes und Schutzgebietsnummer
- Stellungnahme der Landeswasserbehörde zur Anwendung des angezeigten Reinigungsverfahrens in Schutzgebieten unabhängig davon, ob das mit dem Eisenbahn-Bundesamt abgestimmte Reinigungsverfahren oder ein abweichendes Reinigungsverfahren zur Anwendung kommt
## **Allgemeine Anwendungsbedingungen**
- Das verwendete Verfahren entspricht mindestens dem Sicherheitsstandard der unten beschriebenen Verfahrensbeschreibung mit einem 3-stufigen Schutz- und Barrierekonzept und erfüllt die nachfolgenden Anwendungsbedingungen.
Anlage 3.3.4.8 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027 Verfahrensbeschreibung zur mobilen Graffitientfernung in Abstellanlagen der DB InfraGO AG
Stand: 14.12.2025
- Dienstleister, Fremdfirmen und deren Mitarbeiter sind durch die beauftragenden Zugangsberechtigten in die Anwendungsbedingungen und die Verfahrensbeschreibung einzuweisen. Entsprechende Nachweise über die Einweisung sind auf Anfrage der DB InfraGO AG vorzulegen.
- Die Reinigungsarbeiten sind grundsätzlich wassersparend durchzuführen. Alle anfallenden Reinigungsmittel und Reinigungsschlämme müssen aufgefangen werden.
- Es ist sicherzustellen, dass keine Reinigungschemikalien und anfallende Reinigungsschlämme in den Schotterkörper oder den Oberboden sickern.
- Die maximal mitgeführte Menge von Reinigern und Wasser zur Neutralisation beträgt in Summe maximal 220 Liter pro Einsatzstelle.
- Die Auftraggeber und Verfahrensanwender unterstützen die stichprobenhafte Auditierung der Reinigungsverfahren durch Beistellung geeigneter qualifizierter Mitarbeiter-Innen von Seiten des ausführenden Unternehmens oder Zugangsberechtigten.
- Die verwendeten Absorptionstextilien müssen mindestens die eingesetzte Flüssigkeitsmenge vollständig binden können und eine nachweisliche Absorptionsleistung von mindestens 5 l/m² haben.
## **Verfahrensbeschreibung**
Die Verfahrensbeschreibung dient der umwelt- und rechtskonformen Umsetzung einer mobilen Graffitientfernung in Abstellanlagen der DB InfraGO AG und der DB RegioNetz Infrastruktur GmbH unter Berücksichtigung der Anforderungen des Boden- und Gewässerschutzes.
## 1. **Vorbereitung der Einsatzstelle:**
- Eine Polyethylenfolie (PE-Folie) ist im Bereich der zu behandelnden Stelle auszulegen und unter dem Wagenkasten bis zum Schienenkopf zu ziehen.
- Auf die PE-Folie ist ein Maler- oder Renovierungsvlies auszulegen.
- Es muss sichergestellt sein, dass die PE-Folie und das Malervlies nicht durch mechanische Belastungen bei den Reinigungsarbeiten oder durch Einwirkungen aus dem Boden (Gleisschotter) durchstoßen werden. Gegebenenfalls sind die Schutzschichten zusätzlich vor mechanischen Beschädigungen zu schützen.
- Rechteckige Auffangwannen sind bündig, entlang des gesamten Anwendungsbereiches auf das Vlies zu stellen und mit waschbaren Matten oder anderen hoch absorbierenden Mehrweg- oder Einwegtextilien auszulegen, die die eingesetzte Flüssigkeitsmenge vollständig binden können und eine nachweisliche Absorptionsleistung von mindestens von 5 l/m² haben.
- Es ist sicherzustellen, dass die anfallenden Schlämme in den aufgestellten Auffangwannen aufgefangen werden und durch die waschbaren Matten oder hoch absorbierenden Mehrweg- oder Einwegtextilien vollständig gebunden werden. Tropfverluste müssen ausschließlich auf dem Vlies verbleiben und dürfen nicht in den Schotterkörper oder den Oberboden sickern. Es dürfen keine flüssigen Abfälle anfallen.
- Alle flüssigen Komponenten müssen durch die waschbaren Matten und/oder die Absorptionstextilien aufgefangen bzw. zurückgehalten werden.
## 2. **Anwendung von Reiniger und Wasser:**
- Graffitireiniger sind nur auf die betroffenen Flächen aufzutragen und sparsam anzuwenden.
Anlage 3.3.4.8 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027 Verfahrensbeschreibung zur mobilen Graffitientfernung in Abstellanlagen der DB InfraGO AG
Stand: 14.12.2025
- Die angewendeten Graffitireiniger dürfen maximal der Wassergefährdungsklasse II (WGK 2) entsprechen und müssen für den Anwendungszweck zugelassen sein.
- Die Reinigung ist wassersparend durchzuführen. Die Anwendungsbedingungen und die Mengenbeschränkung von maximal 220 Litern pro Einsatzstelle sind zu beachten.
3. **Rückbau der Einsatzstelle:**
- Sämtliche verwendeten Arbeitsmittel, Stoffe und Abfälle sind von der Einsatzstelle zu entfernen.
- Nach Abschluss der Arbeiten ist die Einsatzstelle vollständig zu beräumen. Eine Lagerung von flüssigen und/oder wassergefährdenden Stoffen sowie von Abfällen auf dem Gelände der DB InfraGO AG ist nicht zulässig.
## **Abweichende Regelung innerhalb von Schutzgebieten**
In Schutzgebieten gelten neben der AwSV die Besonderheiten der Schutzgebietsverordnungen. Für diese sind die jeweiligen Landeswasserbehörden zuständig, dies gilt auch bei Eisenbahnbetriebsanlagen des Bundes. Liegt die anzuzeigende Einsatzstelle in einem Schutzgebiet, hat der Zugangsberechtigte das Reinigungsverfahren im Vorfeld mit der zuständigen Landeswasserbehörde bezüglich der Vereinbarkeit mit der jeweiligen Schutzgebietsverordnung abzustimmen. Die Beteiligung der Landeswasserbehörde obliegt dem Zugangsberechtigten. Dies gilt auch für den Fall, dass die oben beschriebene Verfahrensbeschreibung der DB InfraGO AG angewendet wird.
Die Zustimmung der Landeswasserbehörde sowie die jeweilige Verfahrensbeschreibung zum Reinigungsverfahren zur Graffitientfernung im Schutzgebiet ist der DB InfraGO AG vor ihrer Anwendung vorzulegen. Die DB InfraGO AG wird sich einer positiven Verfahrensbewertung der Landeswasserbehörde anschließen, sofern das geplante Reinigungsverfahren ein Schutzniveau sicherstellt, das mindestens gleichwertig zu der mit dem Eisenbahn-Bundesamt abgestimmten Verfahrensbeschreibung ist.
Die Zustimmung der zuständigen Landeswasserbehörde zur Aufnahme der Reinigungstätigkeiten im Schutzgebiet ist der Anzeige der Verfahrensanwendung beizufügen. Sollte eine behördliche Zustimmung für die Anwendung des Reinigungsverfahrens im Schutzgebiet nicht erlangt werden, ist der Zugangsberechtigte nicht berechtigt, die mobile Graffitientfernung am angezeigten Standort durchzuführen.
## **Abweichende Reinigungsverfahren**
Die Beurteilung abweichender Verfahren erfolgt grundsätzlich durch die DB InfraGO AG. Sie bewertet, ob das geplante Reinigungsverfahren ein Schutzniveau sicherstellt, das gleichwertig ist zu der mit dem Eisenbahn-Bundesamt abgestimmten Verfahrensbeschreibung.
Das Eisenbahn-Bundesamt ist zuständig für den Vollzug der Verordnung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) und die Einhaltung des wasserrechtlichen Besorgnisgrundsatzes des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) bei betriebsnotwendigen Anlagen der DB. In dieser Funktion hat das Eisenbahn-Bundesamt das in der Verfahrensbeschreibung der DB InfraGO AG beschriebene Verfahren fachlich bewertet und als wasserrechtlich unbedenklich eingestuft.
Wenn die Gleichwertigkeit des abweichenden Reinigungsverfahrens gegeben ist, erfolgt die Bestätigung des angewendeten Verfahrens durch die DB InfraGO AG. Wenn die DB InfraGO AG Zweifel an der Gleichwertigkeit der Verfahren hat, kann sie eine Bewertung des Eisenbahn-
Anlage 3.3.4.8 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027 Verfahrensbeschreibung zur mobilen Graffitientfernung in Abstellanlagen der DB InfraGO AG
Stand: 14.12.2025
Bundesamts als zuständige Wasserbehörde einholen oder Nachbesserungen einfordern. Die Beurteilung des abweichenden Reinigungsverfahrens erfolgt auf Grundlage von Prozess- und Verfahrensbeschreibungen, die der Zugangsberechtigte bei der Anzeige der Verfahrensanwendung vorzulegen hat.
## **Auditierung der Anwendung**
Die DB InfraGO AG wird sich stichprobenhaft von der sachgerechten Verfahrensanwendung überzeugen.
## **Untersagung der mobilen Graffitientfernung**
Sollte die DB InfraGO AG im Rahmen von Auditierungen, stichprobenhaften Überprüfungen oder durch konkrete Hinweise Kenntnis erhalten, dass Verstöße gegen die allgemeinen Anwendungsbedingungen oder die angezeigte Verfahrensbeschreibung vorliegen, kann die DB InfraGO AG dem jeweiligen Zugangsberechtigten die mobile Graffitientfernung untersagen.
Anlage 3.3.4.8 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027 Verfahrensbeschreibung zur mobilen Graffitientfernung in Abstellanlagen der DB InfraGO AG
Stand: 14.12.2025
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**Anlage 3.4.3.1 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027**
**==> picture [134 x 30] intentionally omitted <==**
**Nutzungsbedingungen Infraportal**
**Seite 1 von 2**
## **(1) Das Infraportal der DB InfraGO AG**
Das Infraportal ist eine webbasierte Plattform, auf der verschiedene Anwendungen der DB InfraGO AG bereitgestellt werden. Die Internetplattform steht allen Kunden der DB InfraGO AG zur Verfügung.
Die URL des Infraportals ist: www.dbinfrago.com/infraportal
## **(2) Technische Voraussetzungen**
Um die webbasierte Plattform Infraportal nutzen zu können, sind die folgenden technischen Voraussetzungen nötig.
1. Eine persönliche, berufliche E-Mail-Adresse
2. entweder a) ein mobiles Endgerät (Smartphone) und die auf dem Smartphone installierte App „Authenticator“ von Microsoft, die im Google Playstore für Android-Geräte oder im App Store für iOS-Geräte kostenlos heruntergeladen werden kann
- oder b) ein den Sicherheitsbedingungen der DB InfraGO AG genügendes Microsoft Zertifikat (bei Unsicherheiten, ob ein abgestimmtes Zertifikat vorhanden ist, kann bei einfachbahn@deutschebahn.com nachgefragt werden)
## **(3) Antrag**
Für die Nutzung der Internetplattform muss seitens des Zugangsberechtigten lediglich ein Antrag zur Nutzung gestellt werden, der nachfolgende Angaben enthält:
- Name des Unternehmens (Zugangsberechtigter)
- Kontaktdaten des Mitarbeiters (zukünftiger Superuser)
- Vorname und Nachname
- E-Mail-Adresse
- Telefonnummer
- ggf. Zusätzliche Hinweise (z.B. Abteilung)
Der Antrag wird online über die URL des Infraportals gestellt.
## **(4) Zugangsdaten**
Die DB InfraGO AG legt den Antragsteller nach Prüfung des Antrags als sog. Superuser an.
Gültig ab: 13.12.2026
**Anlage 3.4.3.1 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027**
**Nutzungsbedingungen Infraportal**
**Seite 2 von 2**
**==> picture [134 x 30] intentionally omitted <==**
Nach Erhalt des Zugangs kann der Superuser selbstständig weitere firmeninterne Nutzer anlegen.
## **(5) Registrierungs- und Anmeldeverfahren**
Vor der ersten Nutzung muss der Nutzende sich einmalig mit seiner E-Mail-Adresse (siehe Ziffer (2)) registrieren. Nach der Registrierung erfolgt die Anmeldung unter Verwendung der registrierten E-Mail-Adresse.
Bei der Anmeldung wird ein Code an die registrierte E-Mail-Adresse versendet, der in der „Authenticator“-App eingegeben werden muss. Bei Verwendung eines Zertifikats entfällt dieser Schritt.
Nach einem Anmeldevorgang bleibt der Nutzende den ganzen Tag angemeldet.
## **(6) Infraportal Handbuch**
Die DB InfraGO AG stellt den angemeldeten Zugangsberechtigten in elektronischer Form ein aktuelles Handbuch zur Verfügung, das die wesentlichen Funktionen und Abläufe bei der Nutzung der Internetplattform beschreibt.
Das Handbuch ist im Internet unter www.dbinfrago.com/infraportal erhältlich.
## **(7) Rückfallebene**
Während etwaiger Einschränkungen der Erreichbarkeit des Infraportals steht für alle Zugangsberechtigten als Rückfallebene die Möglichkeit zur Verfügung,
- Machbarkeitsstudien aT sowie Einzelgrenzlastberechnungen per E-Mail oder Fax zu beantragen. Die für eine solche Beantragung erforderlichen Formulare werden auf der Website der DB InfraGO AG zur Verfügung gestellt.
- Beauftragungen zur Trassenpreisförderung mittels ausdrücklichem Schreiben entsprechend Ziffer 5.10.1 der INB einzureichen.
## **(8) Datensicherheit beim Kunden**
Nach Erhalt des Zugangs zum Infraportal ist der Zugangsberechtigte verpflichtet, die Datensicherheit durch Sicherstellen der ausschließlichen Nutzung durch den befugten Mitarbeiter zu gewährleisten.
Gültig ab: 13.12.2026
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# **Grundsätze für die Kapazitätszuweisung auf den Schienengüterverkehrskorridoren Anlage 4.10 der**
## **Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG (INB 2027)**
**Übersetzung der im Rahmen von RNE (RailNetEurope) harmonisierten Regelungen[1]**
> 1 Wenn der Wortlaut der englischen und der deutschen Fassung Interpretationsspielräume zulässt, wird zur Auslegung die englische Fassung herangezogen.
## **Inhaltsverzeichnis**
**Inhaltsverzeichnis ..................................................................................................................... 2 1 Einleitung ............................................................................................................................... 4 2 Korridor OSS (C-OSS) ........................................................................................................... 4 2.1 Funktion .............................................................................................................................. 4 2.2 Kontakt ................................................................................................................................ 4 2.3 Sprache des C-OSS ............................................................................................................ 4 2.4 Aufgaben des C-OSS .......................................................................................................... 4 2.4.1 Übersicht der Trassenanmeldungen .............................................................................. 6 2.5 Tool ...................................................................................................................................... 6 3 Kapazitätszuweisung ............................................................................................................. 6 3.1 Rahmenbedingungen für die Kapazitätszuweisung (Framework for Capacity Allocation / FCA) ....................................................................................................................... 6 3.2 Zugangsberechtigte ............................................................................................................ 7 3.3 Anforderungen für Kapazitätsanfragen ............................................................................. 7 3.4 Jahresfahrplan-Phase......................................................................................................... 8 3.4.1 PaPs 8 3.4.2 Schematischer Korridorplan ........................................................................................... 9 3.4.3 Merkmale von PaPs ......................................................................................................... 9 3.4.4 „Multiple corridor paths“ (Korridortrassen, die auf mehreren Korridoren liegen) ...... 9 3.4.5 PaPs auf überlappenden Abschnitten ............................................................................ 9 3.4.6 Feeder, outflow und „tailor-made“ (maßgeschneiderte)-Trassen .............................. 10 3.4.7 Bearbeitung von Anfragen ............................................................................................ 10 3.4.8 Führendes Tool für die Bearbeitung von Kapazitätsanfragen .................................... 11 3.4.9 Überprüfung der Anträge .............................................................................................. 11 3.4.10 Vorbuchungsphase ...................................................................................................... 12 3.4.11 Zuweisungsregeln bei der Kapazitätsvergabe ........................................................... 12 3.4.12 Zuweisungsregeln für den Fall, dass eine PaP beteiligt ist ...................................... 12 3.4.13 Auswahl nach dem Zufallsprinzip ............................................................................... 13 3.4.14 Sonderfälle von Anträgen und deren Behandlung .................................................... 13 3.4.15 Ergebnis der Vorbuchung ........................................................................................... 14 3.4.16 Behandlung von nicht angefragten PaPs ................................................................... 15 3.4.17 Angebotsentwurf ......................................................................................................... 15 3.4.18 Stellungnahmen ........................................................................................................... 15 3.4.19 Nacharbeitung .............................................................................................................. 16 3.4.20 Endgültiges Angebot ................................................................................................... 16 3.5 Phase der „Late Path Requests“ ..................................................................................... 16 3.5.1 Produkt ........................................................................................................................... 16**
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**3.5.2 „Multiple corridor paths“ (Korridortrassen, die auf mehreren Korridoren liegen) .... 17 3.5.3 „Late Path Requests“ auf sich überschneidenden Abschnitten ................................ 17 3.5.4 Bearbeitung von Anmeldungen .................................................................................... 17 3.5.5 Führendes Tool für „Late Path Requests“ ................................................................... 17 3.5.6 Überprüfung der Anträge .............................................................................................. 17 3.5.7 Vorbuchung .................................................................................................................... 17 3.5.8 Ausarbeitung der Trasse ............................................................................................... 17 3.5.9 „Late Path“ Angebot (soweit verfügbar) ...................................................................... 17 3.6 Phase für ad-hoc Anträge ................................................................................................ 18 3.6.1 Kapazitätsreserven („Reserve Capacity“ (RC)) ........................................................... 18 3.6.2 „Multiple corridor paths“ (Korridortrassen, die auf mehreren Korridoren liegen) .... 18 3.6.3 „Reserve Capacity“ auf überlappenden Abschnitten .................................................. 18 3.6.4 Feeder, Outflow und tailor-made (maßgeschneiderte) Trassen ................................. 18 3.6.5 Bearbeitung des Antrags............................................................................................... 19 3.6.6 Führendes Tool für ad-hoc Anfragen ........................................................................... 19 3.6.7 Überprüfung der Anträge .............................................................................................. 19 3.6.8 Vorbuchung .................................................................................................................... 19 3.6.9 Ausarbeitung der Trasse ............................................................................................... 19 3.6.10 Ad-hoc Angebot ........................................................................................................... 19 3.7 Antrag auf Änderungen durch den Zugangsberechtigten ............................................. 20 3.7.1 Änderung ........................................................................................................................ 20 3.7.2 Rücknahme .................................................................................................................... 20 3.7.3 Übertragung von Kapazität ........................................................................................... 20 3.7.4 Stornierung .................................................................................................................... 20 3.7.5 Ungenutzte Trassen ....................................................................................................... 20 3.8 Außergewöhnliche Transport und Gefahrgut ................................................................. 20 3.8.1 Außergewöhnlicher Transport ...................................................................................... 20 3.8.2 Gefahrgut ........................................................................................................................ 20 3.9 Schienenbezogene Dienstleistungen .............................................................................. 21 3.10 Vertragsabschluss und Rechnungsstellung ................................................................. 21 3.11 Beschwerdeverfahren ..................................................................................................... 21 3.12 Übersicht der Fristen ...................................................................................................... 21**
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## **1 Einleitung**
Diese Anlage beschreibt die Verfahren für die Kapazitätszuweisung durch den Corridor-OneStop-Shop (C-OSS) eines Schienengüterverkehrskorridors (Korridor).
Hier werden alle Regeln für Zugangsberechtigte, die Nutzung des C-OSS und seiner Produkte - Pre-arranged Paths (PaPs) und Kapazitätsreserven/Reserve Capacity (RC) - sowie deren Bestellung erläutert. Die Prozesse, Bestimmungen und Schritte in Bezug auf PaPs und RC beziehen sich auf die Verordnung (EU) Nr. 913/2010 (Verordnung) und sind für alle Zugangsberechtigten gültig. Für alle anderen Fragen gelten die entsprechenden Bedingungen, die in anderen Teilen der Schienennetz-Benutzungsbedingungen der betreffenden Infrastrukturbetreiber (IB) / Zuweisungsstelle (Allocation Body (AB)) dargestellt sind.
Diese Anlage wird für jedes Fahrplanjahr überarbeitet und aktualisiert. Änderungen der Rechtsgrundlage dieser Anlage (z. B. Änderungen der EU-Verordnungen, des Rahmens für die Kapazitätszuweisung oder nationaler Regelwerke) werden bei jeder Überarbeitung umgesetzt.
## **2 Korridor OSS (C-OSS)**
Gemäß Artikel 13 der Verordnung hat das Management Board (MB) des Korridors einen C-OSS eingerichtet. Die Aufgaben des C-OSS werden diskriminierungsfrei wahrgenommen und die Vertraulichkeit der Zugangsberechtigte gewahrt.
## **2.1 Funktion**
Der C-OSS ist die einzige Stelle, bei der Zugangsberechtigte dedizierte Fahrplanprodukte für grenzübergreifende Güterverkehrskorridore beantragen und erhalten können. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt an einem einzigen Ort und in einem einzigen Vorgang. Der C-OSS ist ausschließlich für die Durchführung aller Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Veröffentlichung und Zuweisungsentscheidung in Bezug auf Anträge auf PaPs und RC im Namen der betroffenen IBs / ABs verantwortlich.
## **2.2 Kontakt**
Die Kontaktdaten des zuständigen C-OSS sind im Hauptteil dieser INB zu finden.
## **2.3 Sprache des C-OSS**
Die offizielle Sprache des C-OSS für den Schriftverkehr ist Englisch.
## **2.4 Aufgaben des C-OSS**
Das C-OSS führt die folgenden Aufgaben während der folgenden Prozesse aus:
- ➢ Sammlung von internationalen Kapazitätswünschen:
- Er befragt alle interessierten Zugangsberechtigten, um die internationalen Kapazitätswünsche und -bedürfnisse für den Jahresfahrplan zu erfassen, indem er eine Umfrage ausfüllen lässt. Diese Umfrage wird vom C-OSS an die Zugangsberechtigten verschickt und/oder auf der Website des Korridors veröffentlicht. Die Ergebnisse der Umfrage werden in die Vorplanung des PaPAngebots einfließen. Es ist wichtig zu betonen, dass der Korridor unter keinen Umständen die Erfüllung aller geäußerten Kapazitätswünsche garantieren kann, noch wird es eine Priorität bei der Zuteilung in Verbindung mit der Bereitstellung ähnlicher Kapazitäten geben.
- ➢ Vorentwurf des PaP-Angebots:
- Beratung über das Kapazitätsangebot auf der Grundlage der von den Zugangsberechtigten erhaltenen Rückmeldungen und der Erfahrungen der C-
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OSS und IB/AB auf der Grundlage der Vorjahre und der Ergebnisse der Verkehrsmarktstudie
- ➢ Konstruktionsphase:
- Überwachung der PaP/RC-Konstruktion zur Gewährleistung harmonisierter Grenzübergangszeiten, Kalendertagen und Zugparameter
- ➢ Phase der Veröffentlichung:
- Veröffentlichung des PaP-Katalogs zu X-11 im Path Coordination System (PCS)
- Überprüfung des PaP-Katalogs in Zusammenarbeit mit den IMs/ABs, Durchführung aller erforderlichen Korrekturen von Fehlern, die von einer der beteiligten Parteien erkannt wurden, bis X-10.5
- Veröffentlichung des Angebots für die Phase der „Late Path requests“ in PCS (sofern auf dem Korridor „Late Path“ angeboten werden)
- `o` Veröffentlichung von RC zu X-2 in PCS
- ➢ Zuteilungsphase: Jahresfahrplan (“annual timetable process“))
- Sammeln, Prüfen und Überprüfen aller Anfragen für PaPs einschließlich Fehlerbehebung, wenn möglich
- Erstellung und Aktualisierung einer Übersicht der Anmeldungen (siehe 2.4.1)
- Lösung von Konflikten durch Konsultation, wo dies möglich ist
- bei kollidierenden Anträgen eine Entscheidung auf der Grundlage der vom Exekutivrat beschlossenen Zuweisungsregeln entlang des Korridors treffen (siehe 3.1 der Rahmenbedingungen für die Kapazitätszuweisung (Framework for Capacity Allocation / FCA)
- den Zugangsberechtigten, deren Anträge aufgrund eines Konflikts zwischen mehreren Trassenanträgen einen niedrigeren Prioritätswert (K-Wert) haben, alternative PaPs vorschlagen, sofern diese verfügbar sind
- Übermittlung von Trassenanmeldungen, die nicht bearbeitet werden können, an den betreffenden IB/AB, damit dieser ein maßgeschneidertes Angebot ausarbeiten kann
- Vorbuchung von angefragten Kapazitäten und Information der Zugangsberechtigten über die Ergebnisse zu X-7.5
- `o` Zuweisung von Kapazitäten (PaPs) in Übereinstimmung mit den einschlägigen internationalen Fahrplanfristen (siehe 3.12) und den von RailNetEurope (RNE) definierten Prozessen sowie gemäß den in dem FCA beschriebenen Zuweisungsregeln
- Überwachung der Konstruktion von Zubringer- und/oder Abbringertrassen (feederund/oder outflow-Trassen), indem die Anfragen an die betroffenen IB/ABs gesendet werden und deren Rückläufe/Angebote eingeholt werden. Im Falle von nicht konsistenten Angeboten (z.B. nicht harmonisierte Grenzzeiten) um Korrektur bitten
- Übermittlung der Antworten/Angebote (Angebotsentwurf und endgültiges Angebot einschließlich feeder/outflow) an die Zugangsberechtigten im Namen der betreffenden IB/ABs
- Aktualisierung des PaP-Katalogs
- ➢ Zuweisungsphase: “Late Path Requests” („annual timetable process“), sofern zutreffend
- Sammeln, Prüfen und Überprüfen aller Anträge für die Phase „Late Path Requests“ einschließlich Fehlerbehebung, wenn möglich
- Zuweisung von Kapazität für die Phase „Late Path Requests“
- Überwachung der Konstruktion von feeder- und/oder outflow-Trassen, indem die Anfragen an die betroffenen IB/ABs gesendet werden und deren Rückläufe/Angebote eingeholt werden. Im Falle von nicht konsistenten Angeboten (z.B. nicht harmonisierte Grenzzeiten) um Korrektur bitten
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- Übermittlung der Antworten/Angebote an die Zugangsberechtigten im Namen der betreffenden IB/ABs
- Aktualisierung des entsprechenden Katalogs
- ➢ Zuweisungsphase: ad-hoc Anträge (Reserve Capacity, RC) (“running timetable process”)
- Sammeln, Prüfen und Überprüfen aller Anfragen für RC, einschließlich Fehlerbehebung, wenn möglich
- Erstellung und Aktualisierung einer Übersicht über die Anmeldungen
- Zuweisung von Kapazität für RC
- Überwachung der Konstruktion für die feeder- und/oder outflow-Trassen, indem die Anfragen an die betroffenen IB/ABs gesendet werden und deren Rückläufe/Angebote eingeholt werden. Im Falle von nicht konsistenten Angeboten (z.B. nicht harmonisierte Grenzzeiten) um Korrektur bitten
- Übermittlung der Antworten/Angebote an die Zugangsberechtigten im Namen der betreffenden IB/ABs
- Aktualisierung des RC-Katalogs
## **2.4.1 Übersicht der Trassenanmeldungen**
Der C-OSS verwaltet und führt eine Übersicht der Trassenanmeldungen für alle eingehenden Trassenanmeldungen, die die Daten der Anmeldungen, die Namen der Zugangsberechtigten, Einzelheiten zu den eingereichten Unterlagen und zu aufgetretenen Vorfällen enthält. Eine Übersicht der Trassenanmeldungen wird allen betroffenen Zugangsberechtigten frei zugänglich gemacht, ohne die Identität anderer Zugangsberechtigter preiszugeben, es sei denn, die betroffenen Zugangsberechtigten haben einer solchen Offenlegung zugestimmt. Der Inhalt der Übersicht der Trassenanmeldungen wird nur auf Anfrage mitgeteilt.
## **2.5 Tool**
PCS ist das einzige Tool zur Veröffentlichung des verbindlichen PaP- und RC-Angebots des Korridors und zur Vergabe und Verwaltung internationaler Trassenanmeldungen auf dem Korridor.
Anträge auf PaP/RC können nur über PCS an den beteiligten C-OSS gestellt werden. Wird der Antrag direkt bei den betroffenen IMs/ABs gestellt, informieren diese den Zugangsberechtigten darüber, dass er einen korrekten PaP/RC-Antrag gemäß den geltenden Fristen über den C-OSS in PCS stellen muss. PaP/RC-Kapazitäten, die nur über nationale Tools beantragt werden, werden nicht zugewiesen.
Mit anderen Worten: PaP/RC-Anträge können nicht über ein anderes Tool als PCS gestellt werden.
## **3 Kapazitätszuweisung**
Die Entscheidung über die Zuteilung von PaPs und RC auf dem Korridor wird vom C-OSS im Namen der betroffenen IMs/ABs getroffen. Hinsichtlich der feeder- und/oder outflow-Trassen wird die Zuweisungsentscheidung von den betroffenen IB/ABs getroffen und dem Zugangsberechtigten vom C-OSS mitgeteilt. Eine konsistente Trassenführung, die die Zubringerund/oder Abbringerabschnitte und den korridorbezogenen Trassenabschnitt enthält, muss gewährleistet sein.
Alle notwendigen vertraglichen Beziehungen in Bezug auf den Netzzugang sind bilateral zwischen dem Zugangsberechtigten und jedem einzelnen IB/AB zu regeln.
## **3.1 Rahmenbedingungen für die Kapazitätszuweisung (Framework for Capacity Allocation / FCA)**
Unter Bezugnahme auf Artikel 14.1 der Verordnung einigten sich die Exekutivräte der Güterverkehrskorridore auf einen gemeinsamen Rahmen für die Kapazitätszuweisung
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(Framework for Capacity Allocation, FCA). Dieses Dokument ist im CIP verfügbar unter https://cip-online.rne.eu/. Das FCA bildet die Grundlage für die Kapazitätszuweisung durch den C-OSS.
## **3.2 Zugangsberechtigte**
Die Zugangsberechtigten müssen die allgemeinen Bedingungen für den Korridor durch Ankreuzen des entsprechenden Kontrollkästchens in PCS akzeptieren, bevor sie ihre Anträge stellen.
Ohne die Zustimmung zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen kann der Zugangsberechtigte den Antrag nicht abschicken. Wird ein Antrag von mehreren Zugangsberechtigten gestellt, muss jeder Zugangsberechtigte, der einen PaP-Abschnitt beantragt, die allgemeinen Bedingungen für jeden Korridor akzeptieren, für den er einen PaP-Abschnitt beantragt. Beantragt einer der Zugangsberechtigten nur einen feeder- oder outflow-Abschnitt ist die Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht erforderlich.
Die Abnahme erfolgt nur einmal pro Zugangsberechtigtem und pro Korridor und ist für eine Fahrplanperiode gültig.
Mit der Annahme erklärt der Zugangsberechtigte, dass er:
- ➢ das Corridor Information Document (CID) des Korridors und insbesondere dessen Abschnitt 4 gelesen, verstanden und akzeptiert hat,
- ➢ alle Bedingungen erfüllt, die in den geltenden Rechtsvorschriften und von den IB/ABs festgelegt sind, die an den von ihm beantragten Trassen beteiligt sind, einschließlich aller verwaltungstechnischen und finanziellen Anforderungen,
- ➢ stellt alle für die Trassenanmeldungen erforderlichen Daten zur Verfügung,
- ➢ akzeptiert die Bestimmungen der nationalen Schienennetz-Benutzungsbedingungen, die für die beantragte(n) Trasse(n) gelten.
Im Falle eines Zugangsberechtigten, der kein EVU ist, benennt dieser das EVU, das für den Zugbetrieb zuständig sein wird, und informiert den C-OSS und die IB/ABs so früh wie möglich, spätestens jedoch 30 Tage vor dem Fahrtag. Wird der Termin nicht gemäß dieser Frist wahrgenommen, gilt der PaP/RC als storniert, und es gelten die nationalen Vorschriften für die Stornierung von Trassen.
Handelt es sich bei dem Zugangsberechtigten um einen Zugangsberechtigten, der kein EVU ist, und beantragt er eine feeder-/outflow-Trasse, werden die nationalen Vorschriften für die Benennung des ausführenden EVU angewandt.
## **3.3 Anforderungen für Kapazitätsanfragen**
Der Korridor wendet die von RNE definierten internationalen Fahrplanfristen sowohl für die Trassenanmeldung als auch für die Trassenzuweisung an (zum Terminkalender des Korridors, siehe https://rne.eu/capacity-management/capacity-planning-timetabling oder Kapitel 3.12).
Alle Anträge müssen über PCS eingereicht werden, das das einzige Tool für die Beantragung und Verwaltung von Kapazitäten auf allen Korridoren ist. Der C-OSS ist nicht berechtigt, PCSDossiers im Namen des Zugangsberechtigtes zu erstellen. Auf Wunsch kann der C-OSS die Zugangsberechtigten bei der Erstellung der Dossiers unterstützen, um Unstimmigkeiten zu vermeiden und die Erwartungen der Zugangsberechtigten zu lenken (maximal 1 Woche vor Ablauf der Antragsfrist). Die IMs/ABs können die Zugangsberechtigten unterstützen, indem sie die Anträge technisch überprüfen.
Eine Anfrage für grenzüberschreitende Schienengüterverkehrskapazität über den C-OSS muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
- ➢ sie muss mit PCS bei einem C-OSS eingereicht werden, einschließlich mindestens eines PaP/RC-Abschnitts. Einzelheiten werden im PCS-Benutzerhandbuch erläutert https://docs.rne.eu/pcs/),
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- ➢ sie muss mindestens eine Grenze in einem Korridor überschreiten,
- ➢ sie muss einen Zuglauf vom Ausgangspunkt bis zum Zielort umfassen, einschließlich PaP/RC Abschnitten auf einem oder mehreren Korridoren (sowie ggf. auf feederund/oder outflow-Trassen), an allen seinen Betriebstagen. In bestimmten Fällen, die auf technische Beschränkungen von PCS zurückzuführen sind, muss ein Antrag möglicherweise in Form von mehr als einem Dossier eingereicht werden. Diese Sonderfälle sind die folgenden:
- Unterschiedlicher Start- und/oder Zielort je nach Verkehrstag (aber mit identischer PaP/RC-Kapazität für mindestens einen der IB, für den Kapazität angefragt wurde).
- Umschlag von einem Zug auf andere Züge (oder umgekehrt) aufgrund von Beschränkungen der Infrastruktur.
- Die IB/AB fordert den Zugangsberechtigten ausdrücklich auf, den Antrag in zwei oder mehr Dossiers aufzuteilen.
Damit der C-OSS solche Dossiers als einen Antrag identifizieren kann und um eine korrekte Berechnung des Prioritätswerts (K-Wert) zu ermöglichen, wenn ein Antrag in mehr als einem Dossier eingereicht werden muss, muss der Zugangsberechtigte die Verbindung zwischen diesen Dossiers im PCS angeben. Außerdem muss der Zugangsberechtigte den Grund für die Verwendung von mehr als einem Dossier im Kommentarfeld angeben.
- ➢ die technischen Parameter der Trasse müssen im Rahmen der ursprünglich veröffentlichten Parameter der angeforderten PaP-Abschnitte liegen (Ausnahmen sind möglich, wenn der betreffende IB/AB dies erlaubt, z. B. wenn der Zeitplan der PaP eingehalten werden kann)
- ➢ bei Abschnitten mit flexiblen Zeiten kann der Zugangsberechtigte Zeiten, Stopps und Parameter gemäß seinen individuellen Bedürfnissen innerhalb des vorgegebenen Bereichs anpassen/einfügen.
Im Falle einiger Korridore können weitere Mehrbedarfe für Sonderfälle gelten. Die Beschreibung solcher Anforderungen ist in den CIDs der einzelnen Korridore enthalten.
## **3.4 Jahresfahrplan-Phase**
## **3.4.1 PaPs**
PaPs sind ein gemeinsames Angebot von koordinierten grenzüberschreitenden Trassen für den Jahresfahrplan, das von den am Korridor beteiligten IMs/ABs erstellt wird. Der C-OSS fungiert als zentrale Anlaufstelle für die Veröffentlichung und Zuweisung von PaPs.
PaPs sind ein Standard-Kapazitätsprodukt für den internationalen Schienengüterverkehr. Um dem Flexibilitätsbedürfnis der Zugangsberechtigten und der Marktnachfrage auf dem Korridor gerecht zu werden, werden die PaPs in mehrere Abschnitte aufgeteilt, anstatt als ganze PaPs geliefert zu werden. Daher könnte das Angebot auch einige rein nationale PaP-Abschnitte umfassen, die beim C-OSS für grenzüberschreitende Güterzüge, die mindestens eine Grenze auf einem Korridor überschreiten, im Zusammenhang mit internationalen Trassenanmeldungen beantragt werden müssen.
Der C-OSS veröffentlicht in Vorbereitung jeder Fahrplanperiode einen Katalog der PaPs. Er wird in PCS veröffentlicht.
Die PaPs werden zu X-11 in PCS veröffentlicht. Zwischen X-11 und X-10.5 ist es dem C-OSS gestattet, in PCS alle erforderlichen Korrekturen von Fehlern in Bezug auf die veröffentlichten PaPs vorzunehmen, die von einer der beteiligten Parteien erkannt wurden. In dieser Phase haben die veröffentlichten PaPs den Status "nur lesen" für Zugangsberechtigte, die dem C-OSS auch Input zur Korrektur von Fehlern geben können.
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## **3.4.2 Schematischer Korridorplan**
Schematische Karte(n) der einzelnen Korridore befindet sich im Anhang des jeweiligen CID.
## **3.4.3 Merkmale von PaPs**
Es wird ein PaP-Fahrplan veröffentlicht, der eines der folgenden Merkmale enthält:
- ➢ Abschnitte mit festen Zeiten (Daten können in der Trassenanmeldung durch einen Zugangsberechtigten nicht geändert werden).
- Kapazität mit festen Ursprungs-, Zwischen- und Zielzeiten innerhalb eines IB/ABs.
- Zwischenpunkte (Intermediate Points) und Betriebspunkte (Operational Points) mit festen Zeiten. Anträge auf Änderungen des veröffentlichten PaP müssen von den betroffenen IMs/ABs geprüft werden und können nur akzeptiert werden, wenn sie durchführbar sind und sich dadurch die Berechnung der Zuweisungsregel bei kollidierenden Anträgen bei X-8 nicht ändert.
- ➢ Abschnitte mit flexiblen Zeiten (die Daten können im Trassenantrag vom Zugangsberechtigte gemäß dem individuellen Bedarf geändert werden, ohne jedoch die vorgegebene Bandbreite der Standardfahrzeiten, Haltezeiten und Zugparameter zu überschreiten. Gegebenenfalls müssen die maximale Anzahl der Halte und die Gesamthaltezeit pro Abschnitt eingehalten werden).
- Den Zugangsberechtigten steht es frei, innerhalb der im PaP-Katalog genannten Parameter ihre eigenen Anforderungen in ihren PaP-Antrag aufzunehmen.
- Gegebenenfalls ist die Angabe von Standardlaufzeiten für jeden Streckenabschnitt des Korridors zu beachten.
- Optional: Zwischenpunkte (Intermediate Points) ohne feste Zeiten. Andere Punkte auf dem Korridor können angefordert werden.
- Optional: Betriebspunkte (Operational Points) ohne feste Zeiten.
Anträge auf Änderungen außerhalb der oben genannten Flexibilität müssen von den betroffenen IB/ABs geprüft werden, wenn sie die Anträge akzeptieren. Die Änderungen können nur akzeptiert werden, wenn sie durchführbar sind.
Der C-OSS fördert die PaPs, indem er sie bestehenden und potenziellen Zugangsberechtigten vorstellt.
Für die Beschreibung weiterer Besonderheiten wird auf die CIDs der einzelnen Korridore verwiesen.
Bei einigen Korridoren kann der Kapazitätsbandbreitenansatz angewendet werden. Für die Beschreibung der Merkmale spezifischer Kapazitätsbandbreitenansätze wird auf die CIDs der einzelnen Korridore verwiesen.
## **3.4.4 „Multiple corridor paths“ (Korridortrassen, die auf mehreren Korridoren liegen)**
Es ist möglich, dass sich die Kapazitätsanfragen auf mehr als einen Korridor beziehen. Ein durch verschiedene Korridore harmonisiertes PaP-Angebot kann veröffentlicht und als solches gekennzeichnet werden. Der Zugangsberechtigte kann innerhalb einer Anfrage PaP-Abschnitte auf verschiedenen Korridoren beantragen. Jeder C-OSS bleibt für die Zuweisung seiner eigenen PaP-Abschnitte verantwortlich, aber der Zugangsberechtigte kann seine Fragen nur an einen der beteiligten C-OSS richten, der sich bei Bedarf mit den anderen betroffenen C-OSS abstimmt.
„Multiple corridor paths“ auf dem Korridor sind auf einer Karte in Anlage 4C des CID für jeden Korridor darzustellen _._
## **3.4.5 PaPs auf überlappenden Abschnitten**
Die Anordnung der Korridorstrecken führt zu Situationen, in denen sich einige Korridorstrecken mit anderen überschneiden. Ziel der Korridore ist es in diesem Fall, unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Verkehrsströme das bestmögliche Angebot zu erstellen und die möglichen Lösungen zur Verbindung der betreffenden Überschneidungsabschnitte mit den übrigen Korridoren aufzuzeigen.
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Bei sich überschneidenden Abschnitten können die Korridore ein gemeinsames Angebot entwickeln, das für alle betroffenen Korridore sichtbar ist. Die beteiligten Korridore legen fest, welcher C-OSS für die endgültige Entscheidung über die Zuweisung der veröffentlichten Kapazität zuständig ist. Im Konfliktfall entscheidet der zuständige C-OSS gemeinsam mit den anderen C-OSS, welcher Antrag Vorrang haben soll. In jedem Fall wird der Zugangsberechtigte von dem zuständigen C-OSS konsultiert.
Die Beschreibung der gemeinsamen Angebote auf den sich überschneidenden Abschnitten ist auf einer Karte in Anlage 4C des CID für jeden Korridor darzustellen. Angaben zum verantwortlichen C-OSS sind in den CIDs der einzelnen Korridore enthalten.
## **3.4.6 Feeder, outflow und „tailor-made“ (maßgeschneiderte)-Trassen**
Falls die verfügbaren PaP nicht die gesamte beantragte Trasse abdecken, kann der Zugangsberechtigte eine feeder- und/oder outflow-Trasse zu seinem PaP-Abschnitt in seiner internationalen Anmeldung, die via PCS in einer Anfrage an den C-OSS gerichtet ist, angeben. Eine feeder-/outflow-Trasse ist ein beliebiger Trassenabschnitt vor dem Erreichen eines Zwischenpunktes (intermediate point) auf einem Korridor (feeder-Trasse) oder ein Trassenabschnitt nach dem Verlassen eines Korridors an einem Zwischenpunkt (outflow-Trasse).
Feeder-/Outflow-Trassen werden auf Antrag in den betreffenden PCS-Dossiers nach den nationalen Trassenzuweisungsregeln gebaut. Das Angebot wird dem Zugangsberechtigten vom C-OSS innerhalb des gleichen Zeitrahmens, der für die Mitteilung der angeforderten PaPs zur Verfügung steht, mitgeteilt.
Die Beantragung einer maßgeschneiderten Trasse zwischen zwei PaP-Abschnitten ist möglich, aber aufgrund der Schwierigkeit für IMs/ABs, zwei PaP-Abschnitte zu verbinden, ist ein geeignetes Angebot weniger wahrscheinlich (für weitere Erläuterungen siehe 3.4.14).
Diagramm mit möglichen Szenarien für feeder-/outflow-Trassen (paths) in Verbindung mit einer Anforderung für einen oder mehrere PaP-Abschnitt(e) (sections):
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## **3.4.7 Bearbeitung von Anfragen**
Der C-OSS veröffentlicht den PaP-Katalog zu X-11 in PCS, prüft ihn in Zusammenarbeit mit den IMs/ABs und führt alle erforderlichen Korrekturen der von einer der beteiligten Parteien erkannten Fehler bis X-10.5 durch. Zugangsberechtigte können ihre Anträge bis X-8 einreichen. Der C-OSS bietet Zugangsberechtigten eine zentrale Anlaufstelle, bei der sie in einem einzigen Vorgang Anfragen zur Korridorkapazität für grenzüberschreitende Güterzüge, die mindestens eine Grenze
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auf einem Korridor überqueren, stellen und Antworten erhalten können. Auf Wunsch kann der C- OSS die Zugangsberechtigten bei der Erstellung der Dossiers unterstützen, um Unstimmigkeiten zu vermeiden und die Erwartungen der Zugangsberechtigten zu lenken. Die IMs/ABs können die Zugangsberechtigten unterstützen, indem sie die Anträge technisch überprüfen.
## **3.4.8 Führendes Tool für die Bearbeitung von Kapazitätsanfragen**
Zugangsberechtigte, die Anträge an den C-OSS richten, müssen PCS verwenden. Im Rahmen des Konstruktionsprozesses für feeder- und/oder ouflow-Trassen und maßgeschneiderten (tailormade) Trassen kann das nationale Tool dem Zugangsberechtigte zusätzliche Informationen anzeigen.
Die folgende Matrix zeigt für jeden Prozessschritt, welches Tool als führend angesehen wird:
|Phase|Anmeldung<br>(bis X-8)|Rücknahme<br>(X-8)|Vorbuchung<br>(X-7.5)|Entwurf eines<br>Angebots<br>(X-5)|<br>Stellungnahme<br>(X-5 bis X-4)|Finales Ange-<br>bot (X-3.5)|Annahme (bis<br>X-3.25)|<br>Änderung durch<br>ZB (nach X-4)|Änderung durch<br>EIU (nach X-4)|Stornierung<br>(nach X-4)|
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|Führendes<br>Tool|PCS|PCS|PCS|PCS|PCS|PCS|PCS|pathOS|pathOS|pathOS|
|Zusätzliches<br>Tool|||E-Mail<br>(für<br>Informationen<br>zur<br>Voranmeldung)||||||||
## **3.4.9 Überprüfung der Anträge**
Der C-OSS geht davon aus, dass der Zugangsberechtigte die veröffentlichten PaP-Merkmale akzeptiert hat, indem er den ausgewählten PaP anfragt. Für alle eingehenden Kapazitätsanfragen führt er jedoch die folgenden Plausibilitätsprüfungen durch:
- ➢ Antrag auf einen Güterzug, der die PaP nutzt und mindestens eine Grenze auf einem Korridor überschreitet
- ➢ Antrag ohne größere Änderung der Parameter
Liegen Plausibilitätsmängel vor, kann der C-OSS mit dem Zugangsberechtigten prüfen, ob diese behoben werden können:
- ➢ Wenn das Problem gelöst werden kann, wird der Antrag vom C-OSS (nach Zustimmung des betroffenen Zugangsberechtigten) korrigiert und wie alle anderen Anträge bearbeitet. Der Zugangsberechtigte muss die Korrekturen innerhalb von 5 Kalendertagen annehmen oder ablehnen. Falls der Zugangsberechtigte nicht antwortet oder die Korrekturen ablehnt, leitet der C-OSS den ursprünglichen Antrag an den betreffenden IB/AB weiter.
- ➢ Wenn das Problem nicht gelöst werden kann, wird der Antrag abgelehnt.
Alle Anfragen, die nicht dem veröffentlichten Angebot entsprechen, werden vom C-OSS unverzüglich zur weiteren Bearbeitung an den betreffenden IB/AB weitergeleitet. In diesen Fällen werden die Antworten von dem betreffenden IB/AB gegeben. Die IB/ABs akzeptieren sie als rechtzeitig gestellt (d. h. bis X-8).
Im Falle einiger Korridore können zusätzliche Prüfungen durchgeführt werden. Eine Beschreibung dieser zusätzlichen Prüfungen finden sich in den CIDs der einzelnen Korridore.
Bei fehlenden oder inkonsistenten Daten wendet sich der C-OSS direkt an den federführenden Zugangsberechtigten und fordert ihn auf, die entsprechenden Daten innerhalb von 5 Kalendertagen zu aktualisieren/zu ändern.
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Generell gilt: Enthält eine Anfrage PaPs auf mehreren Korridoren, prüfen die betroffenen C-OSS die Kapazitätsanfrage in Zusammenarbeit mit den anderen beteiligten C-OSS, um deren Kooperation bei der Bearbeitung von Anfragen mit mehreren Korridoren sicherzustellen. Auf diese Weise wird die kumulierte Länge der auf jedem Korridor angefragten PaPs verwendet, um den Prioritätswert (K-Wert) möglicher kollidierender Anfragen zu berechnen (siehe weitere Einzelheiten in 3.4.11). Die verschiedenen Korridore können somit als Teil eines einzigen kombinierten Netzes betrachtet werden.
## **3.4.10 Vorbuchungsphase**
Bei kollidierenden Anfragen für PaPs, die bis X-8 gestellt werden, wird eine Zuweisungsregel angewendet. Die Zuweisungsregeln sind im FCA (siehe 3.1) und in 3.4.11 angegeben.
Im Auftrag der betroffenen IB/ABs und gemäß dem Ergebnis der Anwendung der Zuweisungsregeln - wie in 3.4.11 beschrieben - bucht der C-OSS die PaPs vor.
Der C-OSS leitet auch die beantragte feeder-/outflow-Trasse und/oder die Anpassung an die betroffenen IB/AB weiter, um ein Fahrplanangebot zu erstellen, das zu dem bereits reservierten (vorgebuchten) PaP passt, genauso wie es bei Anträgen mit einem niedrigeren Prioritätswert der Falls sein kann (Zuweisungsregelprozess unten). Letztere werden in der folgenden Reihenfolge bearbeitet werden:
- ➢ die Beratung kann angewandt werden
- ➢ Alternativen können angeboten werden (falls verfügbar)
- ➢ Wenn keiner der oben genannten Schritte angewandt wurde oder erfolgreich war, wird der angeforderte Zeitplan an die betroffenen IB/AB weitergeleitet, um ein maßgeschneidertes (tailormade) Angebot zu erstellen, das der ursprünglichen Anfrage so nahe wie möglich kommt.
## **3.4.11 Zuweisungsregeln bei der Kapazitätsvergabe**
Konflikte werden mit den folgenden Schritten gelöst, die im Einklang mit dem FCA stehen:
- ➢ Eine Lösung durch Konsultation kann zwischen Zugangsberechtigten und dem C-OSS gefördert und durchgeführt werden, wenn die folgenden Kriterien erfüllt sind:
- Der Konflikt erstreckt sich nur auf einen einzigen Korridor.
- Geeignete alternative PaPs sind verfügbar.
- ➢ Anwendung der Zuweisungsregeln, wie in Anhang 1 des FCA (siehe 3.1) und in 3.4.12 beschrieben.
Die Tabelle der Entfernungen in Anlage 4.E zum CID jedes Korridors zeigt die bei der Prioritätsberechnung berücksichtigten Entfernungen.
- ➢ Auswahl nach dem Zufallsprinzip (siehe 3.4.13).
Falls mehr als ein PaP für den veröffentlichten Referenz-PaP verfügbar ist, bucht der C-OSS die PaPs mit der höchsten Priorität vor, bis der veröffentlichte Schwellenwert erreicht ist. Wenn dieser Schwellenwert erreicht ist, wendet der C-OSS das Verfahren zur Behandlung von Anfragen mit niedrigerer Priorität an, wie oben aufgeführt.
Im Falle einiger Korridore kann die Lösung durch Konsultation angewendet werden. Für die Beschreibung einer solchen Lösung durch Konsultation, siehe in den CIDs der einzelnen Korridore.
## **3.4.12 Verfahren zur Berechnung der Zuweisung**
Die Zuweisung wird nach folgender Formel berechnet:
_K = (L_ _**[PAP]** + L_ _**[F/O]** ) x Y_ _**[RD]**_
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_L_ _**[PAP ]** =_ Beantragte Gesamtlänge aller Abschnitte von vorab festgelegten Trassen (PaPs) in allen beteiligten Schienengüterverkehrskorridoren einer Anfrage. Die Definition einer Anfrage findet sich in 3.3.
_L_ _**[F/O]** =_ Beantragte Gesamtlänge der Zubringer/Abbringertrassen (feeder/outflow-Trassen), die in einem Antrag enthalten sind.
_Y_ _**[RD]** =_ Anzahl der beantragten Betriebstage für den Fahrplanzeitraum. Ein Betriebstag wird nur dann für die Zuweisungsberechnung berücksichtigt, wenn er sich auf ein Datum mit einem veröffentlichten PaP-Angebot für den betreffenden Abschnitt bezieht.
## _K =_ Prioritätsgrad
Alle Längen sind in Kilometern angegeben.
Die Formel wird nach folgender Methode angewandt:
- In einem ersten Schritt wird der Prioritätswert _(K)_ berechnet, indem nur die beantragte Gesamtlänge der vorab vereinbarten Trasse _(L[PAP] )_ multipliziert mit der Anzahl der beantragten Betriebstage verwendet wird _(Y[RD] );_
- Können die Anträge nicht auf diese Weise getrennt werden, wird der Prioritätswert _(K)_ unter Verwendung der Gesamtlänge der vollständigen Trassen berechnet _(L_ _**[PAP]** + L_ _**[F/O]** )_ multipliziert mit der Anzahl der beantragten Betriebstage _(Y_ _**[RD]** ),_ um die Anträge zu trennen;
- Können die Anträge so nicht getrennt werden, erfolgt die Auswahl nach dem Zufallsprinzip, um die Anträge zu trennen. Diese Auswahl nach dem Zufallsprinzip wird in 3.4.13 beschrieben.
## **3.4.13 Auswahl nach dem Zufallsprinzip**
Wenn die Anfragen nicht nach den oben genannten Zuweisungsregeln getrennt werden können, wird eine Auswahl nach dem Zufallsprinzip zur Trennung der Anträge verwendet.
- ➢ Die jeweiligen Zugangsberechtigten werden vor X-7.5 über den unentschiedenen Konflikt informiert und zu einer Auslosung eingeladen.
- ➢ Die eigentliche Auslosung wird vom C-OSS vorbereitet und ausgeführt, wobei vollständige Transparenz gewährleistet ist.
- ➢ Das Ergebnis der Auslosung wird allen Beteiligten, ob anwesend oder nicht, vor X- 7.5. per PCS und E-Mail mitgeteilt.
## **3.4.14 Sonderfälle von Anträgen und deren Behandlung**
Aus der Zuteilung in den vergangenen Fahrplanperioden ist folgende besondere Nutzung von PaPs bekannt: Aufteilung des kontinuierlichen Angebots in Anteile, die durch die PaP-ID identifiziert werden (PaPs / Nicht-PaPs). Dies bezieht sich auf den Fall, dass Zugangsberechtigte Korridorkapazität (für einen oder mehrere Korridore) in der folgenden Reihenfolge nachfragen:
- 1) PaP-Abschnitt (PaP-Section)
- 2) Maßgeschneiderter Abschnitt (Tailormade Section)
- 3) PaP-Abschnitt
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**==> picture [458 x 281] intentionally omitted <==**
Diese Anträge werden je nach dem im Antrag angegebenen Ausgangspunkt der Konstruktion wie folgt berücksichtigt:
- ➢ Konstruktionsstartpunkt am Anfang: Das C-OSS bucht die PaP-Abschnitte vom Ursprung bis zum Ende des ersten durchgehenden PaP-Abschnitts vor. Abschnitte nach der Unterbrechung von PaP-Abschnitten werden nicht vorgebucht; sie werden als maßgeschneidert behandelt.
- ➢ Konstruktionsstartpunkt am Ende: Das C-OSS bucht die PaP-Abschnitte vom Ziel der Anfrage bis zum Beginn des letzten durchgehenden PaP-Abschnitts vor. Abschnitte nach der Unterbrechung von PaP-Abschnitten werden nicht vorgebucht; sie werden als maßgeschneidert behandelt.
- ➢ Konstruktionsstartpunkt in der Mitte: Das C-OSS bucht den längsten der angeforderten PaP-Abschnitte entweder vor oder nach der Unterbrechung vor. Andere Abschnitte werden nicht vorgebucht; sie werden als maßgeschneidert behandelt.
In jedem der oben genannten Fälle kann jedoch die angefragte PaP-Kapazität, die maßgeschneidert wird, zu einem späteren Zeitpunkt zugewiesen werden, wenn die IB/ABs den maßgeschneiderten Anteil wie gewünscht liefern können. Im Falle einer Zuweisung behält der PaP-Anteil, der maßgeschneidert werden kann, seinen vollen Schutz. Diese Art von Anfrage hat keinen Einfluss auf die Anwendung der Zuweisungsregel.
## **3.4.15 Ergebnis der Vorbuchung**
Der C-OSS stellt den Zugangsberechtigten vorläufige Informationen über den Stand ihres Antrags bis spätestens zu X-7.5. zur Verfügung.
Wurde eine Konsultation durchgeführt, werden die betroffenen Zugangsberechtigten über das Ergebnis informiert.
Wurde keine Konsultation durchgeführt, werden die Zugangsberechtigten mit einem höheren Prioritätswert (K-Wert) per Zwischenmitteilung über Vorbuchungsentscheidungen zu ihren Gunsten informiert.
Im Falle von kollidierenden Anträgen, mit einem niedrigeren Prioritätswert bietet der C-OSS eine alternative PaP an, sofern verfügbar. Der betreffende Zugangsberechtigte muss die angebotene Alternative innerhalb von 5 Kalendertagen annehmen oder ablehnen. Falls der Zugangsberechtigte nicht antwortet, die Alternative ablehnt oder keine Alternative verfügbar ist,
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leitet der C-OSS den ursprünglichen Antrag an den betreffenden IB/AB weiter. Der C-OSS informiert den Zugangsberechtigten mit einem niedrigeren Prioritätswert (K-Wert) bis X-7.5 darüber, dass sein Trassenantrag zur weiteren Bearbeitung im Rahmen des regulären Prozesses der Netzfahrplanerstellung an den betreffenden IB/AB weitergeleitet wurde und dass der C-OSS den Entwurf des Trassenangebots im Auftrag des betreffenden IB/AB zu X-5 über PCS bereitstellen wird. Diese Anträge werden vom betreffenden IB/AB als termingerechte Anträge für den Jahresfahrplan behandelt und gehen somit in den regulären nationalen Konstruktionsprozess des Jahresfahrplans ein.
## **3.4.16 Behandlung von nicht angefragten PaPs**
Es gibt zwei Möglichkeiten, nicht angefragte PaPs zu X-7.5 zu behandeln, basierend auf der jeweiligen Entscheidung des MB.
- A) Nach der Vorbuchung werden alle nicht angeforderten PaPs an den IB/AB übergeben.
- B) Der Verwaltungsrat trifft eine Entscheidung über die Kapazität, die nach X-7.5 neu veröffentlicht wird. Diese Entscheidung hängt von der "Buchungssituation" zu diesem Zeitpunkt ab. Genauer gesagt, müssen mindestens die folgenden drei Kriterien (in der folgenden Reihenfolge erfüllt sein):
1. Es muss genügend Kapazität für „Late Path Requests“ (falls angeboten) und RC vorhanden sein.
2. Berücksichtigung der Nachfrage nach grenzüberschreitenden Trassen für Güterzüge, die nicht über PCS gebucht wurden.
3. Berücksichtigung der Notwendigkeit einer Änderung des Kapazitätsangebots aufgrund möglicher Änderungen in der Planung von TCRs (vorübergehenden Kapazitätsbeschränkungen).
Informationen über die Art und Weise, wie die nicht angeforderten PaPs gehandhabt werden, sind im CID jedes Korridors enthalten.
Auf den Güterverkehrskorridoren mit DB InfraGO AG-Beteiligung wird Option A angewandt.
## **3.4.17 Angebotsentwurf**
Nach Erhalt der Vorbuchungsentscheidung durch den C-OSS arbeiten die betroffenen IMs/ABs die flexiblen Teile der Anträge aus:
- ➢ Feeder, outflow oder Zwischenabschnitte (intermediate sections)
- ➢ Vorgebuchte Abschnitte, für die der veröffentlichte Fahrplan aufgrund äußerer Einflüsse, z.B. vorübergehende Kapazitätsbeschränkungen, nicht mehr verfügbar ist
- ➢ Bei vom Zugangsberechtigte beantragten Änderungen des veröffentlichten Zeitplans
- ➢ Im Falle eines Alternativangebots, das vom Zugangsberechtigten abgelehnt wurde
- oder nicht verfügbar ist
Falls die IMs/ABs den Angebotsentwurf nicht erstellen können, weil bestimmte Wünsche des Zugangsberechtigten nicht realisierbar sind, muss der C-OSS den Antrag ablehnen.
Die C-OSSe werden über den Fortschritt informiert, insbesondere über die Teile der Anträge, die nicht erfüllt werden können, sowie über Konflikte und Probleme bei der Harmonisierung der Trassenangebote.
Zum Stichtag des RNE-Fahrplanentwurf (X-5) übermittelt der C-OSS dem Zugangsberechtigten im Namen des betreffenden IB/AB über PCS den Entwurf des Fahrplanangebots für jeden bearbeiteten Antrag in Bezug auf vorgebuchte PaPs, einschließlich feeder- und/oder outflow, maßgeschneiderten Abschnitten (tailor-mades sections) und maßgeschneiderten Angeboten im Falle von kollidierenden Anfragen.
## **3.4.18 Stellungnahmen**
Die Zugangsberechtigten können einen Monat ab dem in Ziffer 3.12 genannten Datum Stellungnahmen zum Fahrplanentwurf in PCS abgeben, die vom C-OSS überwacht werden. Der
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C-OSS kann die Zugangsberechtigten bei ihren Stellungnahmen unterstützen. Dieses Verfahren betrifft nur Stellungnahmen, die sich auf die ursprüngliche Trassenanmeldung beziehen - während Änderungen an den ursprünglichen Trassenanmeldungen wie in 3.7.1 beschrieben behandelt werden (ohne weitere Beteiligung des C-OSS).
## **3.4.19 Nacharbeitung**
Basierend auf den oben erwähnten Stellungnahmen haben die IMs/ABs die Möglichkeit, Angebote zwischen X-4 und X-3.5 zu überarbeiten. Das aktualisierte Angebot wird dem C-OSS zur Verfügung gestellt, der - nach einer Konsistenzprüfung - das endgültige Angebot an den Zugangsberechtigten in PCS weiterleitet.
## **3.4.20 Endgültiges Angebot**
Zum endgültigen Angebotstermin (X-3.5) übermittelt der C-OSS das endgültige Fahrplanangebot an die Zugangsberechtigten über PCS im Namen des betreffenden IB/AB für jede gültige PaP Anfrage einschließlich feeder und/oder outflow, tailor-made (maßgeschneiderte) Abschnitte und tailor-made Angeboten für den Fall kollidierender Anträge. Wenn aus betrieblichen Gründen weiterhin eine Veröffentlichung über nationale Tools erforderlich ist (z. B. zur Erstellung von Dokumenten für Triebfahrzeugführer), müssen die IB/AB sicherstellen, dass es keine Diskrepanzen zwischen PCS und dem nationalen Tool gibt.
Die beteiligten Zugangsberechtigten müssen das endgültige Angebot innerhalb von 7 Kalendertagen in PCS annehmen oder ablehnen.
- ➢ Akzeptanz > führt zur Zuweisung
- ➢ Ablehnung > führt zur Rücknahme und Schließung des Antrags
- ➢ Keine Antwort > Der C-OSS wird aktiv versuchen, eine Antwort zu erhalten. Falls keine Antwort von den Zugangsberechtigten vorliegt, wird der C-OSS den Vorgang beenden (keine Zuweisung).
Wenn nicht alle Zugangsberechtigten mit dem endgültigen Angebot einverstanden sind, wird die Anfrage als unbeantwortet betrachtet.
## **3.5 Phase der „Late Path Requests“**
“Late Paths Requests“ beziehen sich auf Kapazitätsanfragen zum Jahresfahrplan, die innerhalb des Zeitraums von X-7.5 bis X-2 an den C-OSS gerichtet werden.
Im CID jedes Korridors ist angegeben, ob die Möglichkeit besteht „Late Path Requests“ abzugeben oder nicht.
Auf den Güterverkehrskorridoren mit DB InfraGO AG gibt es kein Angebot von „Late Path Requests“.
## **3.5.1 Produkt**
Die Kapazität für „Late Path Requests“ kann auf folgende Weise angeboten werden:
- A) Ebenso wie bei den PaPs, entweder speziell konstruierte Trassen für „Late Path Requests“ oder PaPs, die nicht für den Jahresfahrplan verwendet wurden.
- B) Auf der Grundlage von Kapazitätslots. Die Slots werden pro Korridorabschnitt angezeigt und es wird die reguläre Laufzeit angegeben. Zur Bestellung von Kapazitäten für „Late Path Requests“ stehen in PCS Korridorabschnitte ohne Zeitangaben zur Verfügung. Der Zugangsberechtigte kann seine individuell gewünschte(n) Abfahrtsund/oder Ankunftszeit(en), Feeder- und Outflowrasse(n) sowie den Ausgangspunkt für die Konstruktion angeben. Die Angaben sollten die angegebenen Standard-Laufzeiten einhalten.
Die Kapazität „Late Path Requests“ muss über PCS entweder auf die gleiche Weise wie für PaPs oder durch Nutzung von Kapazitätsslots in PCS beantragt werden.
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Wenn der Korridor die Möglichkeit bietet, „Late Path Requests“ zu bestellen, wird im CID dieses Korridors angegeben, welche der oben genannten Varianten verwendet wird.
## **3.5.2 „Multiple corridor paths“ (Korridortrassen, die auf mehreren Korridoren liegen)**
Es ist möglich, dass sich Kapazitätsanfragen auf mehr als einen Korridor beziehen, wenn Kapazität angeboten wird. Siehe 3.4.4.
## **3.5.3 „Late Path Requests“ auf sich überschneidenden Abschnitten**
Siehe 3.4.5.
Die Beschreibung der gemeinsamen Angebote auf den sich überschneidenden Abschnitten ist auf einer Karte in Anhang 4C des CID für jeden Korridor zu finden, sofern zutreffend.
## **3.5.4 Bearbeitung von Anmeldungen**
Der C-OSS empfängt und sammelt alle Trassenanmeldungen, die über PCS gestellt werden.
## **3.5.5 Führendes Tool für „Late Path Requests“**
Zugangsberechtigte, die „Late Path Requests“ an den C-OSS senden, müssen PCS verwenden. Im Rahmen des Konstruktionsprozesses kann das nationale Tool dem Zugangsberechtigten zusätzliche Informationen anzeigen.
Die folgende Matrix zeigt für jeden Prozessschritt, welches Tool als führendes Tool angesehen wird.
|Phase|Anmeldung<br>(X-7,5 bis X-<br>2)|Rücknahme<br>(X-8 bis X-2)|Angebot<br>(X-1.25)|Akzeptanz<br>(bis X-1)|Änderung<br>durch ZB|Änderung<br>durch EIU|Stornierung|
|---|---|---|---|---|---|---|---|
|Führendes<br>Tool|PCS|PCS|PCS|PCS|pathOS|pathOS|pathOS|
## **3.5.6 Überprüfung der Anträge**
Der C-OSS prüft alle Anmeldungen wie in 3.4.9 beschrieben.
## **3.5.7 Vorbuchung**
Der C-OSS koordiniert das Angebot mit den betroffenen IMs/ABs oder anderen C-OSS, falls erforderlich, nach der Regel "wer zuerst kommt, mahlt zuerst".
## **3.5.8 Ausarbeitung der Trasse**
In der Phase der Trassenausarbeitung werden die IMs/ABs soweit betroffen - das „Late Path“ Angebot unter Koordinierung des C-OSS erstellen.
## **3.5.9 „Late Path“ Angebot (soweit verfügbar)**
Alle beteiligten Zugangsberechtigten müssen das Angebot des „Late Path Requests“ innerhalb von 7 Kalendertagen im PCS annehmen bzw. um Anpassungen bitten oder es ablehnen. Durch Auslösen der Funktion "Bitte um Anpassung" können die Zugangsberechtigten Kommentare zu dem „Late Path“ Angebot abgeben, die vom C-OSS überwacht werden. Dieses Verfahren betrifft nur Kommentare, die sich auf die ursprüngliche Trassenanmeldung beziehen - während Änderungen an den ursprünglichen Trassenanmeldungen wie in 3.7.1 beschrieben behandelt werden (ohne weitere Beteiligung des C-OSS).
- ➢ Akzeptanz > führt zur Zuweisung
- ➢ Bitte um Anpassungen > „Late Path“ Angebot kann mit Kommentaren an die Trassenausarbeitung zurückgegeben werden; IB/AB wird einen Alternativvorschlag unterbreiten; wenn jedoch keine Alternativen möglich sind, muss der Zugangsberechtigte einen neuen Antrag vorbereiten
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- ➢ Ablehnung > führt zur Rücknahme und Schließung des Antrags
- ➢ Keine Antwort > Der C-OSS wird aktiv versuchen, eine Antwort zu erhalten. Falls immer noch keine Antwort von den Zugangsberechtigten vorliegt, beendet der C-OSS den Vorgang (keine Zuweisung)
Wenn nicht alle Zugangsberechtigten mit dem endgültigen Angebot einverstanden sind, wird die Anfrage als unbeantwortet betrachtet.
## **3.6 Phase für ad-hoc Anträge**
## **3.6.1 Kapazitätsreserven („Reserve Capacity“ (RC))**
Während der Phase für ad-hoc Anträge bietet der C-OSS „Reserve Capacity“ (RC) auf der Grundlage von PaPs oder Kapazitätsslots an, um eine schnelle und optimale Antwort auf die adhoc Trassenanmeldungen zu ermöglichen:
- A. RC auf der Grundlage von PaPs wird eine Sammlung von mehreren Abschnitten entlang des Korridors sein, entweder von nicht angefragten PaPs und/oder PaPs, die von den IMs/ABs nach der Zuweisung der Gesamtkapazität für den Jahresfahrplan sowie nach der Phase der „Late Path Requests aus der verbleibenden Kapazität gebildet werden.
- B. Wird RC auf der Basis von Kapazitätsslots angeboten, werden Slots pro Korridorabschnitt angezeigt und die reguläre Laufzeit angegeben. Die beteiligten IBs/ABs legen gemeinsam die Höhe der RC für das nächste Fahrplanjahr zwischen X-3 und X-2 fest. Die festgelegten Slots dürfen von den IMs/ABs in den letzten drei Monaten vor dem ersten Verkehrstag nicht verringert werden.
Zur Bestellung der „Reserve Capacity“ Slots stehen in PCS Korridorabschnitte ohne Zeitangabe zur Verfügung. Der Zugangsberechtigte kann seine individuell gewünschten Abfahrts- und/oder Ankunftszeiten, Feeder- und Outflowtrassen sowie den Startpunkt der Konstruktion angeben. Die Angaben sollten die angegebenen Laufzeiten so weit wie möglich einhalten.
Im CID eines jeden Korridors ist angegeben, in welcher Variante dieser Korridor RC anbietet. Falls ein Korridor RC über Variante B anbietet, sind die entsprechenden Zeitrahmen ebenfalls im CID dieses Korridors festgelegt.
RC wird vom C-OSS zu X-2 in PCS veröffentlicht.
Bei Nichtverfügbarkeit von Kapazitäten aufgrund höherer Gewalt können die IBs die RC für einen bestimmten Zeitraum ändern oder zurückziehen. Zugangsberechtigte können RC bis 30 Tage vor dem Lauftag über den C-OSS buchen. Für Trassenanmeldungen mit einem kürzeren Vorlauf als 30 Tage vor dem ersten Verkehrstag, sind die jeweiligen IB/Abs nach dem in den jeweiligen nationalen Schienennetznutzungsbedingungen beschriebenen Verfahren zuständig.
Auf den Güterverkehrskorridoren mit DB InfraGO AG-Beteiligung gilt die Option B für die RC.
## **3.6.2 „Multiple corridor paths“ (Korridortrassen, die auf mehreren Korridoren liegen)**
Es ist möglich, dass sich Kapazitätsanfragen auf mehr als einen Korridor beziehen. Siehe 3.4.4.
## **3.6.3 „Reserve Capacity“ auf überlappenden Abschnitten**
Siehe 3.4.5.
Die Beschreibung der gemeinsamen Angebote auf den sich überlappenden Abschnitten ist auf einer Karte in Anlage 4C des CID für jeden Korridor darzustellen.
## **3.6.4 Feeder, Outflow und tailor-made (maßgeschneiderte) Trassen**
Siehe 3.4.6. Für RC gilt das gleiche Konzept wie für PaPs im Jahresfahrplan.
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## **3.6.5 Bearbeitung des Antrags**
Das C-OSS empfängt und sammelt alle Trassenanmeldungen für RC, die über PCS bis 30 Tage vor dem ersten Verkehrstag gestellt werden. Auf Wunsch kann der C-OSS die Zugangsberechtigten bei der Erstellung der Dossiers unterstützen, um Unstimmigkeiten zu vermeiden und die Erwartungen der Zugangsberechtigte zu lenken. Die IMs/ABs können die Zugangsberechtigten unterstützen, indem sie die Anträge technisch überprüfen.
## **3.6.6 Führendes Tool für ad-hoc Anfragen**
Zugangsberechtigte, die Anträge auf RC an den C-OSS senden, müssen PCS verwenden. Im Rahmen des Konstruktionsprozesses kann das nationale Tool dem Zugangsberechtigten zusätzliche Informationen anzeigen.
Die folgende Matrix zeigt für jeden Prozessschritt, welches Tool als führendes Tool angesehen wird.
**==> picture [504 x 108] intentionally omitted <==**
**----- Start of picture text -----**<br>
Führendes<br>PCS PCS PCS PCS pathOS pathOS pathOS<br>Tool<br>Phase Antrag und Zuweisung (X-2 bis X+12) Rücknahme Angebot (10 Kalendertage vor dem ersten Verkehrstag) Antwort (innerhalb von 5 Kalendertagen nach dem Angebot) Änderung durch ZB Änderung durch EIU Stornierung<br>**----- End of picture text -----**<br>
## **3.6.7 Überprüfung der Anträge**
Der C-OSS prüft alle Anfragen wie in 3.4.9 beschrieben.
## **3.6.8 Vorbuchung**
Der C-OSS wendet die Regel "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst" an.
## **3.6.9 Ausarbeitung der Trasse**
In der Phase der Trassenausarbeitung erstellen die betroffenen IBs/ABs das Angebot unter der Koordination des C-OSS.
## **3.6.10 Ad-hoc Angebot**
Die Zugangsberechtigten müssen das ad-hoc Angebot spätestens 10 Kalendertage vor dem Zuglauf erhalten. Alle beteiligten Zugangsberechtigten müssen das Ad-hoc-Angebot innerhalb von 5 Kalendertagen in PCS annehmen, um Anpassungen bitten oder es ablehnen. Durch Auslösen der Funktion "Bitte um Anpassung" können die Zugangsberechtigten Kommentare zu dem ad-hoc Angebot abgeben, die vom C-OSS überwacht werden. Dieses Verfahren betrifft nur Kommentare, die sich auf die ursprüngliche Trassenanmeldung beziehen - während Änderungen an den ursprünglichen Trassenanmeldungen wie in 3.7.1 beschrieben behandelt werden (ohne weitere Beteiligung des C-OSS).
- ➢ Akzeptanz > führt zur Zuweisung
- ➢ Ersuchen um Anpassungen > ad-hoc Angebot kann mit Kommentaren an die Trassenausarbeitung zurückgegeben werden; IB/AB wird einen Alternativvorschlag unterbreiten; wenn jedoch keine Alternativen möglich sind, muss der Zugangsberechtigte einen neuen Antrag ausarbeiten
- ➢ Ablehnung > führt zur Rücknahme des Angebots und zur Schließung des Antrags
- ➢ Keine Antwort > Der C-OSS wird aktiv versuchen, eine Antwort zu erhalten. Falls immer noch keine Antwort von den Zugangsberechtigten vorliegt, beendet der C- OSS den Prozess (keine Zuweisung)
Wenn nicht alle Zugangsberechtigten mit dem endgültigen Angebot einverstanden sind, wird die Anfrage als unbeantwortet betrachtet.
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## **3.7 Antrag auf Änderungen durch den Zugangsberechtigten**
## **3.7.1 Änderung**
Das Sektorhandbuch für die Kommunikation zwischen Eisenbahnverkehrsunternehmen und Infrastrukturbetreibern (RU/IM Telematics Sector Handbook / Sektorhandbuch Telematik EVU/IM) ist die Spezifikation des TAF-TSI Verordnung (EU) Nr. 1305/2014. Gemäß dessen Anlage 12.2 UML-Modell der Jahresfahrplantrassenanmeldung ist es nicht möglich, Änderungen zu den Trassenanmeldungen (auch nicht für PaPs) durch den Zugangsberechtigten zwischen X- 8 und X-5 zu stellen. Die einzige Möglichkeit in diesem Zeitraum ist die Löschung, d.h. der Rücknahme der Trassenanmeldung.
## **3.7.2 Rücknahme**
Die Rücknahme eines Antrags ist nur möglich
- ➢ Nach Einreichung des Antrags (bis X-8) bis zum endgültigen Angebot
- ➢ vor der Zuteilung während der Phase der „Late Path Request“ (falls zutreffend) und der Phase der ad-hoc Anmeldung.
Die Wiedereinreichung des zurückgezogenen Dossiers wird nur als jährlicher Antrag bis X-8 betrachtet.
Es gelten die nationalen Vorschriften über Rücknahmegebühren und -fristen.
## **3.7.3 Übertragung von Kapazität**
Sobald die Kapazität vorgebucht oder einem Zugangsberechtigten zugewiesen wurde, kann sie vom Empfänger nicht auf einen anderen Zugangsberechtigten übertragen werden. Die Nutzung von Kapazität durch ein EVU, welches im Auftrag eines Nicht-EVU-Antragstellers tätig wird, gilt nicht als Übertragung.
## **3.7.4 Stornierung**
Die Stornierung bezieht sich auf die Phase zwischen der endgültigen Zuteilung und der Zugfahrt. Die Stornierung kann sich auf eine, mehrere oder alle Lauftage und auf einen, mehrere oder alle Abschnitte der zugewiesenen Strecke beziehen.
Falls eine Trasse, aus welchen Gründen auch immer, storniert werden muss, muss die Stornierung gemäß den nationalen Vorschriften erfolgen.
## **3.7.5 Ungenutzte Trassen**
Wenn ein Zugangsberechtigter oder ein benanntes EVU die zugewiesene Trasse nicht nutzt, wird der Fall nach den nationalen Vorschriften behandelt.
## **3.8 Außergewöhnliche Transport und Gefahrgut**
## **3.8.1 Außergewöhnlicher Transport**
Die PaPs und RC beinhalten nicht die Möglichkeit, außergewöhnliche Sendungen (z. B. Sendungen mit Lademaßüberschreitung) zu verwalten. Die Parameter der angebotenen PaPs und RC müssen beachtet werden, einschließlich der veröffentlichten KV-Profile für den kombinierten Verkehr.
Anträge auf außergewöhnliche Sendungen werden vom C-OSS direkt an die betreffenden IB/ABs zur weiteren Behandlung weitergeleitet.
## **3.8.2 Gefahrgut**
Gefahrgut kann mit PaPs oder RC auf Züge verladen werden, wenn sowohl die internationalen als auch die nationalen Vorschriften für die Beförderung von Gefahrgut eingehalten werden (z.B. gemäß RID - Verordnung für den grenzüberschreitenden Verkehr von gefährlichen Gütern auf der Schiene).
Gefahrgüter müssen bei der Trassenanmeldung bei allen beteiligten IMs/ABs angemeldet werden.
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## **3.9 Schienenbezogene Dienstleistungen**
Bei den schienenbezogenen Dienstleistungen handelt es sich um spezifische Dienste, deren Zuweisung nach nationalen Regeln und teilweise anderen Fristen erfolgt, als sie bei der Trassenzuweisung festgelegt wurden. Daher muss der Antrag direkt an die betroffenen IB/AB gerichtet werden.
Werden Fragen zu schienengebundenen Dienstleistungen an den C-OSS gerichtet, wendet er sich an die IMs/ABs, die innerhalb eines angemessenen Zeitraums eine Antwort geben.
## **3.10 Vertragsabschluss und Rechnungsstellung**
Netzzugangsverträge werden zwischen IB/AB und dem Zugangsberechtigten auf der Grundlage der nationalen Netzzugangsbedingungen geschlossen.
Der C-OSS stellt keine Rechnungen für die Nutzung von zugewiesenen Trassen aus. Alle Kosten (Gebühren für die Nutzung einer Trasse, Verwaltungsgebühren usw.) werden von den zuständigen IBs/ABs gemäß den nationalen Vorschriften in Rechnung gestellt.
## **3.11 Beschwerdeverfahren**
Auf der Grundlage von Artikel 20 der Verordnung: Bei Beschwerden über die Zuteilung von PaP (z. B. aufgrund einer Entscheidung auf der Grundlage der Zuweisungsregeln für die Zuteilung) können sich die Zugangsberechtigten an die zuständige Regulierungsbehörde (RB) wenden, wie in der Kooperationsvereinbarung zwischen den RBs auf dem Korridor festgelegt.
Einen Link zu den Kooperationsvereinbarungen zwischen den RBs finden Sie in dem CID des einzelnen Korridors.
## **3.12 Übersicht der Fristen**
|**3.12 Übersicht der Fristen**|||
|---|---|---|
|Datum / Frist|Datum im X-<br>System|Beschreibung der Tätigkeiten|
|12. Januar 2026|X-11|Veröffentlichung des PaP-Katalogs|
|12. Januar 2026 26. Januar<br>2026|X-11 - X-10.5|Korrekturphase (Fehlerkorrekturen an<br>veröffentlichten PaPs)|
|27. Januar 2026 15. März<br>2026||Vorbereitung PaP-Anmeldungen für den<br>Netzfahrplan|
|16. März 2026 13. April 2026||Einreichung PaP-Anmeldungen für den<br>Netzfahrplan|
|13. April 2026|X-8|Letzter Tag für die Einreichung von PaP-<br>Anmeldungen für den Netzfahrplan|
|20. April 2026||Letzter Tag für den C-OSS um<br>Zugangsberechtigte über das alternative PaP-<br>Angebot zu informieren|
|27. April 2026|X-7.5|Letzter Tag für C-OSS, um PaP-<br>Vorbuchungsinformationen an Bewerber zu<br>senden|
21/22
|06. Juli 2026|X-5|Veröffentlichung des Fahrplanentwurfs|
|---|---|---|
|07. Juli 2026 07. August 2026|X-5 - X-4|Stellungnahmen und Kommentare der<br>Zugangsberechtigten|
|28. April 2026 19. Oktober<br>2026|X-7.5 - X-2|Phase „Late Path Request“ Trassenanmeldung<br>über den C-OSS (soweit anwendbar)|
|25. August 2026 05.<br>November 2026|X-3,5 - X-1,25|Zuweisungsphase „Late Path Request“|
|24. August 2026|X-3.5|Veröffentlichung des endgültigen Angebots|
|31. August 2026|X-3|Annahme des endgültigen Angebots|
|19. Oktober 2026|X-2|Veröffentlichung von RC|
|13. Dezember 2026|X|Fahrplanwechsel|
|20. Oktober 2026 11.<br>Dezember 2027|X-2 - X+12|Antrags- und Zuweisungsphase für RC|
22/22
@@ -0,0 +1,632 @@
---
domain: "regulierung"
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---
**==> picture [153 x 36] intentionally omitted <==**
**==> picture [596 x 41] intentionally omitted <==**
## Anlage 4.2.1.10 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027 **Entgelte zur Berechnung des Regelentgelts in der ersten Phase der Netzfahrplanerstellung**
Anlage 4.2.1.10a: Entgelte der DB InfraGO AG
Anlage 4.2.1.10b: Entgelte der DB RegioNetz Infrastruktur GmbH
DB InfraGO AG Zentrale V.IWF 6
**==> picture [153 x 36] intentionally omitted <==**
## **Anlage 4.2.1.10a: Entgelte der DB InfraGO AG**
## **Entgelte Schienengüterverkehr**
|**Segment**||**Entgelt**||**uKZ**|**Fahrplan-**|**Fahrplan-**|||**Stornierungsentgelt**|**Stornierungsentgelt**|**Stornierungsentgelt**|**Stornierungsentgelt**|**Entgelt für Nicht-**|**Entgelt für Nicht-**|
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|||||||**kosten**||||||||<br>**stornierung**|
||||||||**≥ 31 Tage**|**30 - 5 Tage**||**4 Tage - 24 h**|<br>**< 24h**|**+ 20h**|||
||**[EUR/Trkm]**||<br>**[EUR/Trkm]**||<br>**[EUR/Trkm] [EUR/Trkm] [EUR/Trkm]**<br>**[EUR/Trkm] [EUR/Trkm] [EUR/Trkm]**|||||||||**[EUR/Trkm]**|
|Standard|3,93||1,64||0,04<br>0,38<br>0,51<br>1,02<br>1,79<br>3,07||||||||5,11||
|Sehrschwer|5,55||2,95||0,04<br>0,43<br>0,57<br>1,15<br>2,01<br>3,44||||||||7,23||
|Gefahrgutganzzug|4,89||1,64||0,04<br>0,53<br>0,70<br>1,41<br>2,46<br>4,23||||||||7,04||
|Güternahverkehr|2,32||1,03||0,04<br>0,23<br>0,31<br>0,62<br>1,09<br>1,87||||||||3,11||
|Lokfahrt|2,32||0,90||0,04<br>0,25<br>0,33<br>0,66<br>1,16<br>1,98||||||||3,31||
|Standard Z-Flex|3,73||1,64||0,04<br>0,35<br>0,47<br>0,94<br>1,65<br>2,83||||||||4,71||
|Sehrschwer Z-Flex|5,35||2,95||0,04<br>0,40<br>0,53<br>1,07<br>1,87<br>3,20||||||||6,97||
|GefahrgutganzzugZ-Flex|4,69||1,64||0,04<br>0,50<br>0,66<br>1,33<br>2,32<br>3,99||||||||6,64||
|Güternahverkehr Z-Flex|2,12||1,03||0,04<br>0,20<br>0,27<br>0,54<br>0,95<br>1,63||||||||2,71||
|Standard Schnell|4,93||1,64||0,04<br>0,53<br>0,71<br>1,42<br>2,49<br>4,27||||||||7,11||
|Gefahrgutganzzug Schnell|5,89||1,64||0,04<br>0,68<br>0,90<br>1,81<br>3,16<br>5,43||||||||9,04||
|GüternahverkehrSchnell|3,32||1,03||0,04<br>0,38<br>0,51<br>1,02<br>1,79<br>3,07||||||||5,11||
|StandardZ-FlexSchnell|4,73||1,64||0,04<br>0,50<br>0,67<br>1,34<br>2,35<br>4,03||||||||6,71||
|GefahrgutganzzugZ-FlexSchnell|5,69||1,64||0,04<br>0,65<br>0,86<br>1,73<br>3,02<br>5,19||||||||8,64||
|Güternahverkehr Z-FlexSchnell|3,12||1,03||0,04<br>0,35<br>0,47<br>0,94<br>1,65<br>2,83||||||||4,71||
Anlage 4.2.1.10 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027
- Entgelte zur Berechnung des Regelentgelts in der ersten Phase der Netzfahrplanerstellung Gültig ab 26.02.2026
Redaktionsstand: 13.05.2026
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## **Entgelte Schienenpersonennahverkehr**
|**Segment**||**Entgelt**||**uKZ**|**Fahrplan-**|**Fahrplan-**|||**Stornierungsentgelt**|**Stornierungsentgelt**|**Stornierungsentgelt**|**Stornierungsentgelt**|**Entgelt für Nicht-**|**Entgelt für Nicht-**|
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|||||||**kosten**||||||||<br>**stornierung**|
||||||||**≥ 31 Tage**|**30 - 5 Tage**||**4 Tage - 24 h**|<br>**< 24h**|**+ 20h**|||
||**[EUR/Trkm]**||<br>**[EUR/Trkm]**||<br>**[EUR/Trkm]**||**[EUR/Trkm]**|**[EUR/Trkm]**||**[EUR/Trkm]**|**[EUR/Trkm]**|**[EUR/Trkm]**||**[EUR/Trkm]**|
|LastfahrtBaden-Württemberg|6,327||0,88||0,04<br>0,11<br>1,13<br>2,26<br>3,96<br>5,65||||||||8,48||
|Lastfahrt Bayern|6,130||0,88||0,04<br>0,11<br>1,09<br>2,18<br>3,82<br>5,45||||||||8,18||
|LastfahrtBerlin|7,072||0,88||0,04<br>0,13<br>1,28<br>2,56<br>4,48<br>6,40||||||||9,59||
|LastfahrtBrandenburg|6,812||0,88||0,04<br>0,12<br>1,23<br>2,45<br>4,29<br>6,14||||||||9,20||
|LastfahrtBremen|6,809||0,88||0,04<br>0,12<br>1,23<br>2,45<br>4,29<br>6,13||||||||9,20||
|LastfahrtHamburg|6,260||0,88||0,04<br>0,11<br>1,12<br>2,23<br>3,91<br>5,58||||||||8,37||
|LastfahrtHessen|6,097||0,88||0,04<br>0,11<br>1,08<br>2,17<br>3,79<br>5,42||||||||8,13||
|Lastfahrt Mecklenburg-<br>Vorpommern|||||0,04<br>0,12<br>1,21<br>2,42<br>4,24<br>6,06||||||||||
||6,736||0,88||||||||||9,09||
||||||||||||||||
|LastfahrtNiedersachsen|6,345||0,88||0,04<br>0,11<br>1,13<br>2,27<br>3,97<br>5,67||||||||8,50||
|Lastfahrt Nordrhein-Westfalen|6,152||0,88||0,04<br>0,11<br>1,10<br>2,19<br>3,83<br>5,48||||||||8,21||
|LastfahrtRheinland-Pfalz|6,309||0,88||0,04<br>0,11<br>1,13<br>2,25<br>3,94<br>5,63||||||||8,45||
|Lastfahrt Saarland|6,456||0,88||0,04<br>0,12<br>1,16<br>2,31<br>4,05<br>5,78||||||||8,67||
|Lastfahrt Sachsen|6,513||0,88||0,04<br>0,12<br>1,17<br>2,33<br>4,09<br>5,84||||||||8,75||
|Lastfahrt Sachsen-Anhalt|6,344||0,88||0,04<br>0,11<br>1,13<br>2,27<br>3,97<br>5,67||||||||8,50||
|Lastfahrt Schleswig-Holstein|6,432||0,88||0,04<br>0,12<br>1,15<br>2,30<br>4,03<br>5,76||||||||8,63||
|Lastfahrt Thüringen|6,419||0,88||0,04<br>0,11<br>1,15<br>2,30<br>4,02<br>5,74||||||||8,61||
|LeerfahrtBaden-Württemberg|3,452||0,90||0,04<br>0,06<br>0,56<br>1,11<br>1,95<br>2,78||||||||4,17||
|LeerfahrtBayern|3,451||0,90||0,04<br>0,06<br>0,56<br>1,11<br>1,95<br>2,78||||||||4,17||
|Leerfahrt Berlin|3,563||0,90||0,04<br>0,06<br>0,58<br>1,16<br>2,03<br>2,89||||||||4,34||
|LeerfahrtBrandenburg|3,757||0,90||0,04<br>0,06<br>0,62<br>1,24<br>2,16<br>3,09||||||||4,63||
|LeerfahrtBremen|3,704||0,90||0,04<br>0,06<br>0,61<br>1,21<br>2,12<br>3,03||||||||4,55||
|LeerfahrtHamburg|3,410||0,90||0,04<br>0,05<br>0,55<br>1,10<br>1,92<br>2,74||||||||4,11||
|LeerfahrtHessen|3,493||0,90||0,04<br>0,06<br>0,56<br>1,13<br>1,98<br>2,82||||||||4,24||
|Leerfahrt Mecklenburg-|3,609||0,90||0,04<br>0,06<br>0,59<br>1,18<br>2,06<br>2,94||||||||4,41||
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|**Segment**||**Entgelt**||**uKZ**|**Fahrplan-**|**Fahrplan-**|||**Stornierungsentgelt**|**Stornierungsentgelt**|**Stornierungsentgelt**|**Stornierungsentgelt**|**Entgelt für Nicht-**|**Entgelt für Nicht-**|
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|||||||**kosten**||||||||<br>**stornierung**|
||||||||**≥ 31 Tage**|**30 - 5 Tage**||**4 Tage - 24 h**|<br>**< 24h**|**+ 20h**|||
||**[EUR/Trkm]**||<br>**[EUR/Trkm]**||<br>**[EUR/Trkm]**||**[EUR/Trkm]**|**[EUR/Trkm]**||**[EUR/Trkm]**|**[EUR/Trkm]**|**[EUR/Trkm]**||**[EUR/Trkm]**|
|Vorpommern|||||||||||||||
|Leerfahrt Niedersachsen|3,764||0,90||0,04<br>0,06<br>0,62<br>1,24<br>2,17<br>3,09||||||||4,64||
|LeerfahrtNordrhein-Westfalen|3,460||0,90||0,04<br>0,06<br>0,56<br>1,12<br>1,95<br>2,79||||||||4,19||
|LeerfahrtRheinland-Pfalz|3,430||0,90||0,04<br>0,06<br>0,55<br>1,10<br>1,93<br>2,76||||||||4,14||
|Leerfahrt Saarland|2,928||0,90||0,04<br>0,05<br>0,45<br>0,90<br>1,58<br>2,26||||||||3,39||
|Leerfahrt Sachsen|3,480||0,90||0,04<br>0,06<br>0,56<br>1,12<br>1,97<br>2,81||||||||4,22||
|Leerfahrt Sachsen-Anhalt|3,546||0,90||0,04<br>0,06<br>0,58<br>1,15<br>2,01<br>2,88||||||||4,31||
|Leerfahrt Schleswig-Holstein|3,506||0,90||0,04<br>0,06<br>0,57<br>1,13<br>1,99<br>2,84||||||||4,25||
|Leerfahrt Thüringen|3,552||0,90||0,04<br>0,06<br>0,58<br>1,15<br>2,02<br>2,88||||||||4,32||
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## **Entgelte Schienenpersonenfernverkehr**
|**Segment**||**Entgelt**||**uKZ**|**Fahrplan-**|**Fahrplan-**|||**Stornierungsentgelt**|**Stornierungsentgelt**|**Stornierungsentgelt**|**Stornierungsentgelt**||**Entgelt für**|
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|||||||**kosten**|||||||<br>**Nichtstornierung**||
||||||||**≥ 31 Tage**|**30 - 5 Tage**||**4 Tage - 24 h**|<br>**< 24h**|**+ 20h**|||
||**[EUR/Trkm]**||<br>**[EUR/Trkm]**||<br>**[EUR/Trkm]**||**[EUR/Trkm]**|**[EUR/Trkm]**||**[EUR/Trkm]**|**[EUR/Trkm]**|**[EUR/Trkm]**|<br>**[EUR/Trkm]**||
|Basic|6,17||1,24||0,03<br>0,10<br>1,02<br>2,05<br>3,58<br>5,12||||||||7,68||
|Basic Schnell|9,17||1,24||0,03<br>0,16<br>1,62<br>3,25<br>5,68<br>8,12||||||||12,18||
|Nacht|3,33||1,24||0,03<br>0,05<br>0,46<br>0,91<br>1,60<br>2,28||||||||3,42||
|Nacht Schnell|6,33||1,24||0,03<br>0,11<br>1,06<br>2,11<br>3,70<br>5,28||||||||7,92||
|Charter/Nostalgie|3,33||0,88||0,04<br>0,05<br>0,53<br>1,06<br>1,86<br>2,66||||||||3,99||
|Punkt-zu-Punkt|4,71||1,24||0,03<br>0,07<br>0,73<br>1,46<br>2,56<br>3,65||||||||5,48||
|Leer-/Lokfahrt|3,33||0,90||0,03<br>0,05<br>0,46<br>0,91<br>1,60<br>2,28||||||||3,42||
|Leer-/Lokfahrt Schnell|6,33||0,90||0,03<br>0,11<br>1,06<br>2,11<br>3,70<br>5,28||||||||7,92||
|MetroTagMin(bisinkl.100km/h)|7,88||1,24||0,03<br>0,14<br>1,37<br>2,73<br>4,78<br>6,83||||||||10,24||
|MetroTagMittel(101 km/h)|8,02||1,24||0,03<br>0,14<br>1,39<br>2,79<br>4,88<br>6,96||||||||10,45||
|MetroTagMittel(102 km/h)|8,15||1,24||0,03<br>0,14<br>1,42<br>2,84<br>4,97<br>7,10||||||||10,65||
|Metro Tag Mittel (103 km/h)|8,29||1,24||0,03<br>0,14<br>1,45<br>2,89<br>5,07<br>7,24||||||||10,86||
|Metro Tag Mittel (104 km/h)|8,43||1,24||0,03<br>0,15<br>1,47<br>2,95<br>5,16<br>7,37||||||||11,06||
|Metro Tag Mittel (105 km/h)|8,56||1,24||0,03<br>0,15<br>1,50<br>3,00<br>5,26<br>7,51||||||||11,26||
|MetroTagMittel(106km/h)|8,70||1,24||0,03<br>0,15<br>1,53<br>3,06<br>5,35<br>7,65||||||||11,47||
|Metro Tag Mittel (107 km/h)|8,83||1,24||0,03<br>0,16<br>1,56<br>3,11<br>5,45<br>7,78||||||||11,67||
|Metro Tag Mittel (108 km/h)|8,97||1,24||0,03<br>0,16<br>1,58<br>3,17<br>5,54<br>7,92||||||||11,88||
|MetroTagMittel(109km/h)|9,11||1,24||0,03<br>0,16<br>1,61<br>3,22<br>5,64<br>8,05||||||||12,08||
|Metro Tag Mittel (110 km/h)|9,24||1,24||0,03<br>0,16<br>1,64<br>3,28<br>5,73<br>8,19||||||||12,29||
|MetroTagMittel(111 km/h)|9,38||1,24||0,03<br>0,17<br>1,67<br>3,33<br>5,83<br>8,33||||||||12,49||
|Metro Tag Mittel (112 km/h)|9,52||1,24||0,03<br>0,17<br>1,69<br>3,39<br>5,92<br>8,46||||||||12,70||
|Metro Tag Mittel (113 km/h)|9,65||1,24||0,03<br>0,17<br>1,72<br>3,44<br>6,02<br>8,60||||||||12,90||
|MetroTagMittel(114 km/h)|9,79||1,24||0,03<br>0,17<br>1,75<br>3,49<br>6,12<br>8,74||||||||13,10||
|Metro Tag Mittel (115 km/h)|9,92||1,24||0,03<br>0,18<br>1,77<br>3,55<br>6,21<br>8,87||||||||13,31||
|Metro Tag Mittel (116 km/h)|10,06||1,24||0,03<br>0,18<br>1,80<br>3,60<br>6,31<br>9,01||||||||13,51||
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|**Segment**||**Entgelt**||**uKZ**|**Fahrplan-**|**Fahrplan-**|||**Stornierungsentgelt**|**Stornierungsentgelt**|**Stornierungsentgelt**|**Stornierungsentgelt**||**Entgelt für**|
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|||||||**kosten**|||||||<br>**Nichtstornierung**||
||||||||**≥ 31 Tage**|**30 - 5 Tage**||**4 Tage - 24 h**|<br>**< 24h**|**+ 20h**|||
||**[EUR/Trkm]**||<br>**[EUR/Trkm]**||<br>**[EUR/Trkm]**||**[EUR/Trkm]**|**[EUR/Trkm]**||**[EUR/Trkm]**|**[EUR/Trkm]**|**[EUR/Trkm]**|<br>**[EUR/Trkm]**||
|MetroTagMittel(117km/h)|10,20||1,24||0,03<br>0,18<br>1,83<br>3,66<br>6,40<br>9,14||||||||13,72||
|Metro Tag Mittel (118 km/h)|10,33||1,24||0,03<br>0,19<br>1,86<br>3,71<br>6,50<br>9,28||||||||13,92||
|MetroTagMittel(119km/h)|10,47||1,24||0,03<br>0,19<br>1,88<br>3,77<br>6,59<br>9,42||||||||14,13||
|MetroTagMittel(120km/h)|10,61||1,24||0,03<br>0,19<br>1,91<br>3,82<br>6,69<br>9,55||||||||14,33||
|Metro Tag Mittel (121 km/h)|10,74||1,24||0,03<br>0,19<br>1,94<br>3,88<br>6,78<br>9,69||||||||14,53||
|MetroTagMittel(122 km/h)|10,88||1,24||0,03<br>0,20<br>1,97<br>3,93<br>6,88<br>9,83||||||||14,74||
|MetroTagMittel(123km/h)|11,01||1,24||0,03<br>0,20<br>1,99<br>3,98<br>6,97<br>9,96||||||||14,94||
|Metro Tag Mittel (124 km/h)|11,15||1,24||0,03<br>0,20<br>2,02<br>4,04<br>7,07<br>10,10||||||||15,15||
|Metro Tag Mittel (125 km/h)|11,29||1,24||0,03<br>0,20<br>2,05<br>4,09<br>7,16<br>10,23||||||||15,35||
|MetroTagMittel(126km/h)|11,42||1,24||0,03<br>0,21<br>2,07<br>4,15<br>7,26<br>10,37||||||||15,56||
|Metro Tag Mittel (127 km/h)|11,56||1,24||0,03<br>0,21<br>2,10<br>4,20<br>7,36<br>10,51||||||||15,76||
|Metro Tag Mittel (128 km/h)|11,70||1,24||0,03<br>0,21<br>2,13<br>4,26<br>7,45<br>10,64||||||||15,97||
|MetroTagMittel(129km/h)|11,83||1,24||0,03<br>0,22<br>2,16<br>4,31<br>7,55<br>10,78||||||||16,17||
|MetroTagMittel(130km/h)|11,97||1,24||0,03<br>0,22<br>2,18<br>4,37<br>7,64<br>10,92||||||||16,37||
|MetroTagMittel(131 km/h)|12,10||1,24||0,03<br>0,22<br>2,21<br>4,42<br>7,74<br>11,05||||||||16,58||
|MetroTagMittel(132 km/h)|12,24||1,24||0,03<br>0,22<br>2,24<br>4,48<br>7,83<br>11,19||||||||16,78||
|MetroTagMittel(133km/h)|12,38||1,24||0,03<br>0,23<br>2,26<br>4,53<br>7,93<br>11,32||||||||16,99||
|Metro Tag Mittel (134 km/h)|12,51||1,24||0,03<br>0,23<br>2,29<br>4,58<br>8,02<br>11,46||||||||17,19||
|MetroTagMittel(135km/h)|12,65||1,24||0,03<br>0,23<br>2,32<br>4,64<br>8,12<br>11,60||||||||17,40||
|MetroTagMittel(136km/h)|12,79||1,24||0,03<br>0,23<br>2,35<br>4,69<br>8,21<br>11,73||||||||17,60||
|Metro Tag Mittel (137 km/h)|12,92||1,24||0,03<br>0,24<br>2,37<br>4,75<br>8,31<br>11,87||||||||17,80||
|MetroTagMittel(138km/h)|13,06||1,24||0,03<br>0,24<br>2,40<br>4,80<br>8,40<br>12,01||||||||18,01||
|MetroTagMittel(139km/h)|13,19||1,24||0,03<br>0,24<br>2,43<br>4,86<br>8,50<br>12,14||||||||18,21||
|Metro Tag Mittel (140 km/h)|13,33||1,24||0,03<br>0,25<br>2,46<br>4,91<br>8,59<br>12,28||||||||18,42||
|MetroTagMittel(141 km/h)|13,47||1,24||0,03<br>0,25<br>2,48<br>4,97<br>8,69<br>12,41||||||||18,62||
|MetroTagMittel(142 km/h)|13,60||1,24||0,03<br>0,25<br>2,51<br>5,02<br>8,79<br>12,55||||||||18,83||
|MetroTagMittel(143km/h)|13,74||1,24||0,03<br>0,25<br>2,54<br>5,07<br>8,88<br>12,69||||||||19,03||
|MetroTagMittel(144 km/h)|13,88||1,24||0,03<br>0,26<br>2,56<br>5,13<br>8,98<br>12,82||||||||19,24||
Anlage 4.2.1.10 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027 - Entgelte zur Berechnung des Regelentgelts in der ersten Phase der Netzfahrplanerstellung Gültig ab 26.02.2026
Redaktionsstand:13.05.2026
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|**Segment**||**Entgelt**||**uKZ**|**Fahrplan-**|**Fahrplan-**|||**Stornierungsentgelt**|**Stornierungsentgelt**|**Stornierungsentgelt**|**Stornierungsentgelt**||**Entgelt für**|
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|||||||**kosten**|||||||<br>**Nichtstornierung**||
||||||||**≥ 31 Tage**|**30 - 5 Tage**||**4 Tage - 24 h**|<br>**< 24h**|**+ 20h**|||
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|MetroTagMittel(145km/h)|14,01||1,24||0,03<br>0,26<br>2,59<br>5,18<br>9,07<br>12,96||||||||19,44||
|Metro Tag Mittel (146 km/h)|14,15||1,24||0,03<br>0,26<br>2,62<br>5,24<br>9,17<br>13,10||||||||19,64||
|MetroTagMittel(147km/h)|14,28||1,24||0,03<br>0,26<br>2,65<br>5,29<br>9,26<br>13,23||||||||19,85||
|MetroTagMittel(148km/h)|14,42||1,24||0,03<br>0,27<br>2,67<br>5,35<br>9,36<br>13,37||||||||20,05||
|Metro Tag Mittel (149 km/h)|14,56||1,24||0,03<br>0,27<br>2,70<br>5,40<br>9,45<br>13,50||||||||20,26||
|MetroTagMittel(150km/h)|14,69||1,24||0,03<br>0,27<br>2,73<br>5,46<br>9,55<br>13,64||||||||20,46||
|MetroTagMittel(151 km/h)|14,83||1,24||0,03<br>0,28<br>2,76<br>5,51<br>9,64<br>13,78||||||||20,67||
|Metro Tag Mittel (152 km/h)|14,97||1,24||0,03<br>0,28<br>2,78<br>5,57<br>9,74<br>13,91||||||||20,87||
|Metro Tag Mittel (153 km/h)|15,10||1,24||0,03<br>0,28<br>2,81<br>5,62<br>9,83<br>14,05||||||||21,07||
|MetroTagMittel(154 km/h)|15,24||1,24||0,03<br>0,28<br>2,84<br>5,67<br>9,93<br>14,19||||||||21,28||
|Metro Tag Mittel (155 km/h)|15,37||1,24||0,03<br>0,29<br>2,86<br>5,73<br>10,03<br>14,32||||||||21,48||
|Metro Tag Mittel (156 km/h)|15,51||1,24||0,03<br>0,29<br>2,89<br>5,78<br>10,12<br>14,46||||||||21,69||
|MetroTagMittel(157km/h)|15,65||1,24||0,03<br>0,29<br>2,92<br>5,84<br>10,22<br>14,59||||||||21,89||
|MetroTagMittel(158km/h)|15,78||1,24||0,03<br>0,29<br>2,95<br>5,89<br>10,31<br>14,73||||||||22,10||
|MetroTagMittel(159km/h)|15,92||1,24||0,03<br>0,30<br>2,97<br>5,95<br>10,41<br>14,87||||||||22,30||
|MetroTagMax(ab160km/h)|16,06||1,24||0,03<br>0,30<br>3,00<br>6,00<br>10,50<br>15,00||||||||22,51||
|MetroTagMinSchnell(bis100km/h)|10,88||1,24||0,03<br>0,20<br>1,97<br>3,93<br>6,88<br>9,83||||||||14,74||
|Metro Tag Mittel Schnell (101 km/h)|11,02||1,24||0,03<br>0,20<br>1,99<br>3,99<br>6,98<br>9,96||||||||14,95||
|MetroTagMittelSchnell(102 km/h)|11,15||1,24||0,03<br>0,20<br>2,02<br>4,04<br>7,07<br>10,10||||||||15,15||
|MetroTagMittelSchnell(103km/h)|11,29||1,24||0,03<br>0,20<br>2,05<br>4,09<br>7,17<br>10,24||||||||15,36||
|Metro Tag Mittel Schnell (104 km/h)|11,43||1,24||0,03<br>0,21<br>2,07<br>4,15<br>7,26<br>10,37||||||||15,56||
|MetroTagMittelSchnell(105km/h)|11,56||1,24||0,03<br>0,21<br>2,10<br>4,20<br>7,36<br>10,51||||||||15,76||
|MetroTagMittelSchnell(106km/h)|11,70||1,24||0,03<br>0,21<br>2,13<br>4,26<br>7,45<br>10,65||||||||15,97||
|Metro Tag Mittel Schnell (107 km/h)|11,83||1,24||0,03<br>0,22<br>2,16<br>4,31<br>7,55<br>10,78||||||||16,17||
|MetroTagMittelSchnell(108km/h)|11,97||1,24||0,03<br>0,22<br>2,18<br>4,37<br>7,64<br>10,92||||||||16,38||
|MetroTagMittelSchnell(109km/h)|12,11||1,24||0,03<br>0,22<br>2,21<br>4,42<br>7,74<br>11,05||||||||16,58||
|MetroTagMittelSchnell(110km/h)|12,24||1,24||0,03<br>0,22<br>2,24<br>4,48<br>7,83<br>11,19||||||||16,79||
|MetroTagMittelSchnell(111 km/h)|12,38||1,24||0,03<br>0,23<br>2,27<br>4,53<br>7,93<br>11,33||||||||16,99||
Anlage 4.2.1.10 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027 - Entgelte zur Berechnung des Regelentgelts in der ersten Phase der Netzfahrplanerstellung Gültig ab 26.02.2026
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|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|||||||**kosten**|||||||<br>**Nichtstornierung**||
||||||||**≥ 31 Tage**|**30 - 5 Tage**||**4 Tage - 24 h**|<br>**< 24h**|**+ 20h**|||
||**[EUR/Trkm]**||<br>**[EUR/Trkm]**||<br>**[EUR/Trkm]**||**[EUR/Trkm]**|**[EUR/Trkm]**||**[EUR/Trkm]**|**[EUR/Trkm]**|**[EUR/Trkm]**|<br>**[EUR/Trkm]**||
|MetroTagMittelSchnell(112 km/h)|12,52||1,24||0,03<br>0,23<br>2,29<br>4,59<br>8,02<br>11,46||||||||17,20||
|Metro Tag Mittel Schnell (113 km/h)|12,65||1,24||0,03<br>0,23<br>2,32<br>4,64<br>8,12<br>11,60||||||||17,40||
|MetroTagMittelSchnell(114 km/h)|12,79||1,24||0,03<br>0,23<br>2,35<br>4,69<br>8,22<br>11,74||||||||17,60||
|MetroTagMittelSchnell(115km/h)|12,92||1,24||0,03<br>0,24<br>2,37<br>4,75<br>8,31<br>11,87||||||||17,81||
|Metro Tag Mittel Schnell (116 km/h)|13,06||1,24||0,03<br>0,24<br>2,40<br>4,80<br>8,41<br>12,01||||||||18,01||
|MetroTagMittelSchnell(117km/h)|13,20||1,24||0,03<br>0,24<br>2,43<br>4,86<br>8,50<br>12,14||||||||18,22||
|MetroTagMittelSchnell(118km/h)|13,33||1,24||0,03<br>0,25<br>2,46<br>4,91<br>8,60<br>12,28||||||||18,42||
|Metro Tag Mittel Schnell (119 km/h)|13,47||1,24||0,03<br>0,25<br>2,48<br>4,97<br>8,69<br>12,42||||||||18,63||
|Metro Tag Mittel Schnell (120 km/h)|13,61||1,24||0,03<br>0,25<br>2,51<br>5,02<br>8,79<br>12,55||||||||18,83||
|MetroTagMittelSchnell(121 km/h)|13,74||1,24||0,03<br>0,25<br>2,54<br>5,08<br>8,88<br>12,69||||||||19,03||
|Metro Tag Mittel Schnell (122 km/h)|13,88||1,24||0,03<br>0,26<br>2,57<br>5,13<br>8,98<br>12,83||||||||19,24||
|Metro Tag Mittel Schnell (123 km/h)|14,01||1,24||0,03<br>0,26<br>2,59<br>5,18<br>9,07<br>12,96||||||||19,44||
|MetroTagMittelSchnell(124 km/h)|14,15||1,24||0,03<br>0,26<br>2,62<br>5,24<br>9,17<br>13,10||||||||19,65||
|MetroTagMittelSchnell(125km/h)|14,29||1,24||0,03<br>0,26<br>2,65<br>5,29<br>9,26<br>13,23||||||||19,85||
|MetroTagMittelSchnell(126km/h)|14,42||1,24||0,03<br>0,27<br>2,67<br>5,35<br>9,36<br>13,37||||||||20,06||
|MetroTagMittelSchnell(127km/h)|14,56||1,24||0,03<br>0,27<br>2,70<br>5,40<br>9,46<br>13,51||||||||20,26||
|MetroTagMittelSchnell(128km/h)|14,70||1,24||0,03<br>0,27<br>2,73<br>5,46<br>9,55<br>13,64||||||||20,47||
|Metro Tag Mittel Schnell (129 km/h)|14,83||1,24||0,03<br>0,28<br>2,76<br>5,51<br>9,65<br>13,78||||||||20,67||
|MetroTagMittelSchnell(130km/h)|14,97||1,24||0,03<br>0,28<br>2,78<br>5,57<br>9,74<br>13,92||||||||20,87||
|MetroTagMittelSchnell(131 km/h)|15,10||1,24||0,03<br>0,28<br>2,81<br>5,62<br>9,84<br>14,05||||||||21,08||
|Metro Tag Mittel Schnell (132 km/h)|15,24||1,24||0,03<br>0,28<br>2,84<br>5,68<br>9,93<br>14,19||||||||21,28||
|MetroTagMittelSchnell(133km/h)|15,38||1,24||0,03<br>0,29<br>2,86<br>5,73<br>10,03<br>14,32||||||||21,49||
|MetroTagMittelSchnell(134 km/h)|15,51||1,24||0,03<br>0,29<br>2,89<br>5,78<br>10,12<br>14,46||||||||21,69||
|Metro Tag Mittel Schnell (135 km/h)|15,65||1,24||0,03<br>0,29<br>2,92<br>5,84<br>10,22<br>14,60||||||||21,90||
|MetroTagMittelSchnell(136km/h)|15,79||1,24||0,03<br>0,29<br>2,95<br>5,89<br>10,31<br>14,73||||||||22,10||
|MetroTagMittelSchnell(137km/h)|15,92||1,24||0,03<br>0,30<br>2,97<br>5,95<br>10,41<br>14,87||||||||22,30||
|MetroTagMittelSchnell(138km/h)|16,06||1,24||0,03<br>0,30<br>3,00<br>6,00<br>10,50<br>15,01||||||||22,51||
|MetroTagMittelSchnell(139km/h)|16,19||1,24||0,03<br>0,30<br>3,03<br>6,06<br>10,60<br>15,14||||||||22,71||
Anlage 4.2.1.10 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027 - Entgelte zur Berechnung des Regelentgelts in der ersten Phase der Netzfahrplanerstellung Gültig ab 26.02.2026
Redaktionsstand:13.05.2026
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|**Segment**||**Entgelt**||**uKZ**|**Fahrplan-**|**Fahrplan-**|||**Stornierungsentgelt**|**Stornierungsentgelt**|**Stornierungsentgelt**|**Stornierungsentgelt**||**Entgelt für**|
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|||||||**kosten**|||||||<br>**Nichtstornierung**||
||||||||**≥ 31 Tage**|**30 - 5 Tage**||**4 Tage - 24 h**|<br>**< 24h**|**+ 20h**|||
||**[EUR/Trkm]**||<br>**[EUR/Trkm]**||<br>**[EUR/Trkm]**||**[EUR/Trkm]**|**[EUR/Trkm]**||**[EUR/Trkm]**|**[EUR/Trkm]**|**[EUR/Trkm]**|<br>**[EUR/Trkm]**||
|MetroTagMittelSchnell(140km/h)|16,33||1,24||0,03<br>0,31<br>3,06<br>6,11<br>10,69<br>15,28||||||||22,92||
|Metro Tag Mittel Schnell (141 km/h)|16,47||1,24||0,03<br>0,31<br>3,08<br>6,17<br>10,79<br>15,41||||||||23,12||
|MetroTagMittelSchnell(142 km/h)|16,60||1,24||0,03<br>0,31<br>3,11<br>6,22<br>10,89<br>15,55||||||||23,33||
|MetroTagMittelSchnell(143km/h)|16,74||1,24||0,03<br>0,31<br>3,14<br>6,27<br>10,98<br>15,69||||||||23,53||
|Metro Tag Mittel Schnell (144 km/h)|16,88||1,24||0,03<br>0,32<br>3,16<br>6,33<br>11,08<br>15,82||||||||23,74||
|MetroTagMittelSchnell(145km/h)|17,01||1,24||0,03<br>0,32<br>3,19<br>6,38<br>11,17<br>15,96||||||||23,94||
|MetroTagMittelSchnell(146km/h)|17,15||1,24||0,03<br>0,32<br>3,22<br>6,44<br>11,27<br>16,10||||||||24,14||
|Metro Tag Mittel Schnell (147 km/h)|17,28||1,24||0,03<br>0,32<br>3,25<br>6,49<br>11,36<br>16,23||||||||24,35||
|Metro Tag Mittel Schnell (148 km/h)|17,42||1,24||0,03<br>0,33<br>3,27<br>6,55<br>11,46<br>16,37||||||||24,55||
|MetroTagMittelSchnell(149km/h)|17,56||1,24||0,03<br>0,33<br>3,30<br>6,60<br>11,55<br>16,50||||||||24,76||
|Metro Tag Mittel Schnell (150 km/h)|17,69||1,24||0,03<br>0,33<br>3,33<br>6,66<br>11,65<br>16,64||||||||24,96||
|Metro Tag Mittel Schnell (151 km/h)|17,83||1,24||0,03<br>0,34<br>3,36<br>6,71<br>11,74<br>16,78||||||||25,17||
|MetroTagMittelSchnell(152 km/h)|17,97||1,24||0,03<br>0,34<br>3,38<br>6,77<br>11,84<br>16,91||||||||25,37||
|MetroTagMittelSchnell(153km/h)|18,10||1,24||0,03<br>0,34<br>3,41<br>6,82<br>11,93<br>17,05||||||||25,57||
|MetroTagMittelSchnell(154 km/h)|18,24||1,24||0,03<br>0,34<br>3,44<br>6,87<br>12,03<br>17,19||||||||25,78||
|MetroTagMittelSchnell(155km/h)|18,37||1,24||0,03<br>0,35<br>3,46<br>6,93<br>12,13<br>17,32||||||||25,98||
|MetroTagMittelSchnell(156km/h)|18,51||1,24||0,03<br>0,35<br>3,49<br>6,98<br>12,22<br>17,46||||||||26,19||
|Metro Tag Mittel Schnell (157 km/h)|18,65||1,24||0,03<br>0,35<br>3,52<br>7,04<br>12,32<br>17,59||||||||26,39||
|MetroTagMittelSchnell(158km/h)|18,78||1,24||0,03<br>0,35<br>3,55<br>7,09<br>12,41<br>17,73||||||||26,60||
|MetroTagMittelSchnell(159km/h)|18,92||1,24||0,03<br>0,36<br>3,57<br>7,15<br>12,51<br>17,87||||||||26,80||
|Metro Tag Max Schnell (ab 160 km/h)|19,06||1,24||0,03<br>0,36<br>3,60<br>7,20<br>12,60<br>18,00||||||||27,01||
Anlage 4.2.1.10 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027
- Entgelte zur Berechnung des Regelentgelts in der ersten Phase der Netzfahrplanerstellung Gültig ab 26.02.2026
Redaktionsstand:13.05.2026
Seite 9 von 16
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## **Anlage 4.2.1.10b: Entgelte der DB RegioNetz Infrastruktur GmbH**
## **Entgelte Schienengüterverkehr**
|**Segment**||**Entgelt**||**uKZ**|**Fahrplan-**|**Fahrplan-**|||**Stornierungsentgelt**|**Stornierungsentgelt**|**Stornierungsentgelt**|**Stornierungsentgelt**|**Entgelt für**|**Entgelt für**|
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|||||||**kosten**||||||||<br>**Nicht-**|
||||||||**≥ 31 Tage**|**30 - 5 Tage**||**4 Tage - 24 h**|<br>**< 24h**|**+ 20h**|**stornierung**||
||||||||||||||||
||**[EUR/Trkm]**||<br>**[EUR/Trkm]**||<br>**[EUR/Trkm] [EUR/Trkm] [EUR/Trkm]**<br>**[EUR/Trkm] [EUR/Trkm] [EUR/Trkm]**||||||||<br>**[EUR/Trkm]**||
|Standard|3,93||1,64||0,04<br>0,38<br>0,51<br>1,02<br>1,79<br>3,07||||||||5,11||
|Sehrschwer|5,55||2,95||0,04<br>0,43<br>0,57<br>1,15<br>2,01<br>3,44||||||||7,23||
|Gefahrgutganzzug|4,89||1,64||0,04<br>0,53<br>0,70<br>1,41<br>2,46<br>4,23||||||||7,04||
|Güternahverkehr|2,32||1,03||0,04<br>0,23<br>0,31<br>0,62<br>1,09<br>1,87||||||||3,11||
|Lokfahrt|2,32||0,90||0,04<br>0,25<br>0,33<br>0,66<br>1,16<br>1,98||||||||3,31||
|StandardZ-Flex|3,73||1,64||0,04<br>0,35<br>0,47<br>0,94<br>1,65<br>2,83||||||||4,71||
|Sehrschwer Z-Flex|5,35||2,95||0,04<br>0,40<br>0,53<br>1,07<br>1,87<br>3,20||||||||6,97||
|Gefahrgutganzzug Z-Flex|4,69||1,64||0,04<br>0,50<br>0,66<br>1,33<br>2,32<br>3,99||||||||6,64||
|Güternahverkehr Z-Flex|2,12||1,03||0,04<br>0,20<br>0,27<br>0,54<br>0,95<br>1,63||||||||2,71||
|Standard Schnell|4,93||1,64||0,04<br>0,53<br>0,71<br>1,42<br>2,49<br>4,27||||||||7,11||
|Gefahrgutganzzug Schnell|5,89||1,64||0,04<br>0,68<br>0,90<br>1,81<br>3,16<br>5,43||||||||9,04||
|GüternahverkehrSchnell|3,32||1,03||0,04<br>0,38<br>0,51<br>1,02<br>1,79<br>3,07||||||||5,11||
|StandardZ-FlexSchnell|4,73||1,64||0,04<br>0,50<br>0,67<br>1,34<br>2,35<br>4,03||||||||6,71||
|Gefahrgutganzzug Z-Flex Schnell|5,69||1,64||0,04<br>0,65<br>0,86<br>1,73<br>3,02<br>5,19||||||||8,64||
|Güternahverkehr Z-FlexSchnell|3,12||1,03||0,04<br>0,35<br>0,47<br>0,94<br>1,65<br>2,83||||||||4,71||
Anlage 4.2.1.10 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027
- Entgelte zur Berechnung des Regelentgelts in der ersten Phase der Netzfahrplanerstellung Gültig ab 26.02.2026
Redaktionsstand:13.05.2026
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## **Entgelte Schienenpersonennahverkehr**
|**Segment**||**Entgelt**||**uKZ**|**Fahrplan-**|**Fahrplan-**|||**Stornierungsentgelt**|**Stornierungsentgelt**|**Stornierungsentgelt**|**Stornierungsentgelt**|**Entgelt für Nicht-**|**Entgelt für Nicht-**|
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|||||||**kosten**||||||||<br>**stornierung**|
||||||||**≥ 31 Tage**|**30 - 5 Tage**||**4 Tage - 24 h**|<br>**< 24h**|**+ 20h**|||
||**[EUR/Trkm]**||<br>**[EUR/Trkm]**||<br>**[EUR/Trkm]**||**[EUR/Trkm]**|**[EUR/Trkm]**||**[EUR/Trkm]**|**[EUR/Trkm]**|**[EUR/Trkm]**||**[EUR/Trkm]**|
|Lastfahrt Baden-Württemberg|6,135||0,88||0,04<br>0,11<br>1,09<br>2,18<br>3,82<br>5,46||||||||8,19||
|Lastfahrt Bayern|5,994||0,88||0,04<br>0,11<br>1,06<br>2,13<br>3,72<br>5,32||||||||7,98||
|LastfahrtHessen|5,857||0,88||0,04<br>0,10<br>1,04<br>2,07<br>3,63<br>5,18||||||||7,77||
|Lastfahrt Nordrhein-Westfalen|5,971||0,88||0,04<br>0,11<br>1,06<br>2,12<br>3,71<br>5,29||||||||7,94||
|Lastfahrt Sachsen|6,309||0,88||0,04<br>0,11<br>1,13<br>2,25<br>3,94<br>5,63||||||||8,45||
|LastfahrtThüringen|6,271||0,88||0,04<br>0,11<br>1,12<br>2,24<br>3,92<br>5,59||||||||8,39||
|Leerfahrt Baden-Württemberg|3,452||0,90||0,04<br>0,06<br>0,56<br>1,11<br>1,95<br>2,78||||||||4,17||
|LeerfahrtBayern|3,451||0,90||0,04<br>0,06<br>0,56<br>1,11<br>1,95<br>2,78||||||||4,17||
|LeerfahrtHessen|3,493||0,90||0,04<br>0,06<br>0,56<br>1,13<br>1,98<br>2,82||||||||4,24||
|Leerfahrt Nordrhein-Westfalen|3,460||0,90||0,04<br>0,06<br>0,56<br>1,12<br>1,95<br>2,79||||||||4,19||
|Leerfahrt Sachsen|3,480||0,90||0,04<br>0,06<br>0,56<br>1,12<br>1,97<br>2,81||||||||4,22||
|Leerfahrt Thüringen|3,552||0,90||0,04<br>0,06<br>0,58<br>1,15<br>2,02<br>2,88||||||||4,32||
- Anlage 4.2.1.10 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027 - Entgelte zur Berechnung des Regelentgelts in der ersten Phase der Netzfahrplanerstellung Gültig ab 26.02.2026
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## **Entgelte Schienenpersonenfernverkehr**
|**Segment**||**Entgelt**||**uKZ**|**Fahrplan-**|**Fahrplan-**|||**Stornierungsentgelt**|**Stornierungsentgelt**|**Stornierungsentgelt**|**Stornierungsentgelt**||**Entgelt für**|
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|||||||**kosten**|||||||<br>**Nichtstornierung**||
||||||||**≥ 31 Tage**|**30 - 5 Tage**||**4 Tage - 24 h**|<br>**< 24h**|**+ 20h**|||
||**[EUR/Trkm]**||<br>**[EUR/Trkm]**||<br>**[EUR/Trkm]**||**[EUR/Trkm]**|**[EUR/Trkm]**||**[EUR/Trkm]**|**[EUR/Trkm]**|**[EUR/Trkm]**|<br>**[EUR/Trkm]**||
|Basic|6,17||1,24||0,03<br>0,10<br>1,02<br>2,05<br>3,58<br>5,12||||||||7,68||
|Basic Schnell|9,17||1,24||0,03<br>0,16<br>1,62<br>3,25<br>5,68<br>8,12||||||||12,18||
|Nacht|3,33||1,24||0,03<br>0,05<br>0,46<br>0,91<br>1,60<br>2,28||||||||3,42||
|Nacht Schnell|6,33||1,24||0,03<br>0,11<br>1,06<br>2,11<br>3,70<br>5,28||||||||7,92||
|Charter/Nostalgie|3,33||0,88||0,04<br>0,05<br>0,53<br>1,06<br>1,86<br>2,66||||||||3,99||
|Punkt-zu-Punkt|4,71||1,24||0,03<br>0,07<br>0,73<br>1,46<br>2,56<br>3,65||||||||5,48||
|Leer-/Lokfahrt|3,33||0,90||0,03<br>0,05<br>0,46<br>0,91<br>1,60<br>2,28||||||||3,42||
|Leer-/Lokfahrt Schnell|6,33||0,90||0,03<br>0,11<br>1,06<br>2,11<br>3,70<br>5,28||||||||7,92||
|MetroTagMin(bisinkl.100km/h)|7,88||1,24||0,03<br>0,14<br>1,37<br>2,73<br>4,78<br>6,83||||||||10,24||
|MetroTagMittel(101 km/h)|8,02||1,24||0,03<br>0,14<br>1,39<br>2,79<br>4,88<br>6,96||||||||10,45||
|MetroTagMittel(102 km/h)|8,15||1,24||0,03<br>0,14<br>1,42<br>2,84<br>4,97<br>7,10||||||||10,65||
|Metro Tag Mittel (103 km/h)|8,29||1,24||0,03<br>0,14<br>1,45<br>2,89<br>5,07<br>7,24||||||||10,86||
|Metro Tag Mittel (104 km/h)|8,43||1,24||0,03<br>0,15<br>1,47<br>2,95<br>5,16<br>7,37||||||||11,06||
|Metro Tag Mittel (105 km/h)|8,56||1,24||0,03<br>0,15<br>1,50<br>3,00<br>5,26<br>7,51||||||||11,26||
|MetroTagMittel(106km/h)|8,70||1,24||0,03<br>0,15<br>1,53<br>3,06<br>5,35<br>7,65||||||||11,47||
|Metro Tag Mittel (107 km/h)|8,83||1,24||0,03<br>0,16<br>1,56<br>3,11<br>5,45<br>7,78||||||||11,67||
|Metro Tag Mittel (108 km/h)|8,97||1,24||0,03<br>0,16<br>1,58<br>3,17<br>5,54<br>7,92||||||||11,88||
|MetroTagMittel(109km/h)|9,11||1,24||0,03<br>0,16<br>1,61<br>3,22<br>5,64<br>8,05||||||||12,08||
|Metro Tag Mittel (110 km/h)|9,24||1,24||0,03<br>0,16<br>1,64<br>3,28<br>5,73<br>8,19||||||||12,29||
|MetroTagMittel(111 km/h)|9,38||1,24||0,03<br>0,17<br>1,67<br>3,33<br>5,83<br>8,33||||||||12,49||
|Metro Tag Mittel (112 km/h)|9,52||1,24||0,03<br>0,17<br>1,69<br>3,39<br>5,92<br>8,46||||||||12,70||
|Metro Tag Mittel (113 km/h)|9,65||1,24||0,03<br>0,17<br>1,72<br>3,44<br>6,02<br>8,60||||||||12,90||
|MetroTagMittel(114 km/h)|9,79||1,24||0,03<br>0,17<br>1,75<br>3,49<br>6,12<br>8,74||||||||13,10||
|Metro Tag Mittel (115 km/h)|9,92||1,24||0,03<br>0,18<br>1,77<br>3,55<br>6,21<br>8,87||||||||13,31||
|Metro Tag Mittel (116 km/h)|10,06||1,24||0,03<br>0,18<br>1,80<br>3,60<br>6,31<br>9,01||||||||13,51||
Anlage 4.2.1.10 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027 - Entgelte zur Berechnung des Regelentgelts in der ersten Phase der Netzfahrplanerstellung Gültig ab 26.02.2026
Redaktionsstand:13.05.2026
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|**Segment**||**Entgelt**||**uKZ**|**Fahrplan-**|**Fahrplan-**|||**Stornierungsentgelt**|**Stornierungsentgelt**|**Stornierungsentgelt**|**Stornierungsentgelt**||**Entgelt für**|
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|||||||**kosten**|||||||<br>**Nichtstornierung**||
||||||||**≥ 31 Tage**|**30 - 5 Tage**||**4 Tage - 24 h**|<br>**< 24h**|**+ 20h**|||
||**[EUR/Trkm]**||<br>**[EUR/Trkm]**||<br>**[EUR/Trkm]**||**[EUR/Trkm]**|**[EUR/Trkm]**||**[EUR/Trkm]**|**[EUR/Trkm]**|**[EUR/Trkm]**|<br>**[EUR/Trkm]**||
|MetroTagMittel(117km/h)|10,20||1,24||0,03<br>0,18<br>1,83<br>3,66<br>6,40<br>9,14||||||||13,72||
|Metro Tag Mittel (118 km/h)|10,33||1,24||0,03<br>0,19<br>1,86<br>3,71<br>6,50<br>9,28||||||||13,92||
|MetroTagMittel(119km/h)|10,47||1,24||0,03<br>0,19<br>1,88<br>3,77<br>6,59<br>9,42||||||||14,13||
|MetroTagMittel(120km/h)|10,61||1,24||0,03<br>0,19<br>1,91<br>3,82<br>6,69<br>9,55||||||||14,33||
|Metro Tag Mittel (121 km/h)|10,74||1,24||0,03<br>0,19<br>1,94<br>3,88<br>6,78<br>9,69||||||||14,53||
|MetroTagMittel(122 km/h)|10,88||1,24||0,03<br>0,20<br>1,97<br>3,93<br>6,88<br>9,83||||||||14,74||
|MetroTagMittel(123km/h)|11,01||1,24||0,03<br>0,20<br>1,99<br>3,98<br>6,97<br>9,96||||||||14,94||
|Metro Tag Mittel (124 km/h)|11,15||1,24||0,03<br>0,20<br>2,02<br>4,04<br>7,07<br>10,10||||||||15,15||
|Metro Tag Mittel (125 km/h)|11,29||1,24||0,03<br>0,20<br>2,05<br>4,09<br>7,16<br>10,23||||||||15,35||
|MetroTagMittel(126km/h)|11,42||1,24||0,03<br>0,21<br>2,07<br>4,15<br>7,26<br>10,37||||||||15,56||
|Metro Tag Mittel (127 km/h)|11,56||1,24||0,03<br>0,21<br>2,10<br>4,20<br>7,36<br>10,51||||||||15,76||
|Metro Tag Mittel (128 km/h)|11,70||1,24||0,03<br>0,21<br>2,13<br>4,26<br>7,45<br>10,64||||||||15,97||
|MetroTagMittel(129km/h)|11,83||1,24||0,03<br>0,22<br>2,16<br>4,31<br>7,55<br>10,78||||||||16,17||
|MetroTagMittel(130km/h)|11,97||1,24||0,03<br>0,22<br>2,18<br>4,37<br>7,64<br>10,92||||||||16,37||
|MetroTagMittel(131 km/h)|12,10||1,24||0,03<br>0,22<br>2,21<br>4,42<br>7,74<br>11,05||||||||16,58||
|MetroTagMittel(132 km/h)|12,24||1,24||0,03<br>0,22<br>2,24<br>4,48<br>7,83<br>11,19||||||||16,78||
|MetroTagMittel(133km/h)|12,38||1,24||0,03<br>0,23<br>2,26<br>4,53<br>7,93<br>11,32||||||||16,99||
|Metro Tag Mittel (134 km/h)|12,51||1,24||0,03<br>0,23<br>2,29<br>4,58<br>8,02<br>11,46||||||||17,19||
|MetroTagMittel(135km/h)|12,65||1,24||0,03<br>0,23<br>2,32<br>4,64<br>8,12<br>11,60||||||||17,40||
|MetroTagMittel(136km/h)|12,79||1,24||0,03<br>0,23<br>2,35<br>4,69<br>8,21<br>11,73||||||||17,60||
|Metro Tag Mittel (137 km/h)|12,92||1,24||0,03<br>0,24<br>2,37<br>4,75<br>8,31<br>11,87||||||||17,80||
|MetroTagMittel(138km/h)|13,06||1,24||0,03<br>0,24<br>2,40<br>4,80<br>8,40<br>12,01||||||||18,01||
|MetroTagMittel(139km/h)|13,19||1,24||0,03<br>0,24<br>2,43<br>4,86<br>8,50<br>12,14||||||||18,21||
|Metro Tag Mittel (140 km/h)|13,33||1,24||0,03<br>0,25<br>2,46<br>4,91<br>8,59<br>12,28||||||||18,42||
|MetroTagMittel(141 km/h)|13,47||1,24||0,03<br>0,25<br>2,48<br>4,97<br>8,69<br>12,41||||||||18,62||
|MetroTagMittel(142 km/h)|13,60||1,24||0,03<br>0,25<br>2,51<br>5,02<br>8,79<br>12,55||||||||18,83||
|MetroTagMittel(143km/h)|13,74||1,24||0,03<br>0,25<br>2,54<br>5,07<br>8,88<br>12,69||||||||19,03||
|MetroTagMittel(144 km/h)|13,88||1,24||0,03<br>0,26<br>2,56<br>5,13<br>8,98<br>12,82||||||||19,24||
Anlage 4.2.1.10 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027 - Entgelte zur Berechnung des Regelentgelts in der ersten Phase der Netzfahrplanerstellung Gültig ab 26.02.2026
Redaktionsstand:13.05.2026
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|**Segment**||**Entgelt**||**uKZ**|**Fahrplan-**|**Fahrplan-**|||**Stornierungsentgelt**|**Stornierungsentgelt**|**Stornierungsentgelt**|**Stornierungsentgelt**||**Entgelt für**|
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|||||||**kosten**|||||||<br>**Nichtstornierung**||
||||||||**≥ 31 Tage**|**30 - 5 Tage**||**4 Tage - 24 h**|<br>**< 24h**|**+ 20h**|||
||**[EUR/Trkm]**||<br>**[EUR/Trkm]**||<br>**[EUR/Trkm]**||**[EUR/Trkm]**|**[EUR/Trkm]**||**[EUR/Trkm]**|**[EUR/Trkm]**|**[EUR/Trkm]**|<br>**[EUR/Trkm]**||
|MetroTagMittel(145km/h)|14,01||1,24||0,03<br>0,26<br>2,59<br>5,18<br>9,07<br>12,96||||||||19,44||
|Metro Tag Mittel (146 km/h)|14,15||1,24||0,03<br>0,26<br>2,62<br>5,24<br>9,17<br>13,10||||||||19,64||
|MetroTagMittel(147km/h)|14,28||1,24||0,03<br>0,26<br>2,65<br>5,29<br>9,26<br>13,23||||||||19,85||
|MetroTagMittel(148km/h)|14,42||1,24||0,03<br>0,27<br>2,67<br>5,35<br>9,36<br>13,37||||||||20,05||
|Metro Tag Mittel (149 km/h)|14,56||1,24||0,03<br>0,27<br>2,70<br>5,40<br>9,45<br>13,50||||||||20,26||
|MetroTagMittel(150km/h)|14,69||1,24||0,03<br>0,27<br>2,73<br>5,46<br>9,55<br>13,64||||||||20,46||
|MetroTagMittel(151 km/h)|14,83||1,24||0,03<br>0,28<br>2,76<br>5,51<br>9,64<br>13,78||||||||20,67||
|Metro Tag Mittel (152 km/h)|14,97||1,24||0,03<br>0,28<br>2,78<br>5,57<br>9,74<br>13,91||||||||20,87||
|Metro Tag Mittel (153 km/h)|15,10||1,24||0,03<br>0,28<br>2,81<br>5,62<br>9,83<br>14,05||||||||21,07||
|MetroTagMittel(154 km/h)|15,24||1,24||0,03<br>0,28<br>2,84<br>5,67<br>9,93<br>14,19||||||||21,28||
|Metro Tag Mittel (155 km/h)|15,37||1,24||0,03<br>0,29<br>2,86<br>5,73<br>10,03<br>14,32||||||||21,48||
|Metro Tag Mittel (156 km/h)|15,51||1,24||0,03<br>0,29<br>2,89<br>5,78<br>10,12<br>14,46||||||||21,69||
|MetroTagMittel(157km/h)|15,65||1,24||0,03<br>0,29<br>2,92<br>5,84<br>10,22<br>14,59||||||||21,89||
|MetroTagMittel(158km/h)|15,78||1,24||0,03<br>0,29<br>2,95<br>5,89<br>10,31<br>14,73||||||||22,10||
|MetroTagMittel(159km/h)|15,92||1,24||0,03<br>0,30<br>2,97<br>5,95<br>10,41<br>14,87||||||||22,30||
|MetroTagMax(ab160km/h)|16,06||1,24||0,03<br>0,30<br>3,00<br>6,00<br>10,50<br>15,00||||||||22,51||
|MetroTagMinSchnell(bis100km/h)|10,88||1,24||0,03<br>0,20<br>1,97<br>3,93<br>6,88<br>9,83||||||||14,74||
|Metro Tag Mittel Schnell (101 km/h)|11,02||1,24||0,03<br>0,20<br>1,99<br>3,99<br>6,98<br>9,96||||||||14,95||
|MetroTagMittelSchnell(102 km/h)|11,15||1,24||0,03<br>0,20<br>2,02<br>4,04<br>7,07<br>10,10||||||||15,15||
|MetroTagMittelSchnell(103km/h)|11,29||1,24||0,03<br>0,20<br>2,05<br>4,09<br>7,17<br>10,24||||||||15,36||
|Metro Tag Mittel Schnell (104 km/h)|11,43||1,24||0,03<br>0,21<br>2,07<br>4,15<br>7,26<br>10,37||||||||15,56||
|MetroTagMittelSchnell(105km/h)|11,56||1,24||0,03<br>0,21<br>2,10<br>4,20<br>7,36<br>10,51||||||||15,76||
|MetroTagMittelSchnell(106km/h)|11,70||1,24||0,03<br>0,21<br>2,13<br>4,26<br>7,45<br>10,65||||||||15,97||
|Metro Tag Mittel Schnell (107 km/h)|11,83||1,24||0,03<br>0,22<br>2,16<br>4,31<br>7,55<br>10,78||||||||16,17||
|MetroTagMittelSchnell(108km/h)|11,97||1,24||0,03<br>0,22<br>2,18<br>4,37<br>7,64<br>10,92||||||||16,38||
|MetroTagMittelSchnell(109km/h)|12,11||1,24||0,03<br>0,22<br>2,21<br>4,42<br>7,74<br>11,05||||||||16,58||
|MetroTagMittelSchnell(110km/h)|12,24||1,24||0,03<br>0,22<br>2,24<br>4,48<br>7,83<br>11,19||||||||16,79||
|MetroTagMittelSchnell(111 km/h)|12,38||1,24||0,03<br>0,23<br>2,27<br>4,53<br>7,93<br>11,33||||||||16,99||
Anlage 4.2.1.10 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027 - Entgelte zur Berechnung des Regelentgelts in der ersten Phase der Netzfahrplanerstellung Gültig ab 26.02.2026
Redaktionsstand:13.05.2026
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|**Segment**||**Entgelt**||**uKZ**|**Fahrplan-**|**Fahrplan-**|||**Stornierungsentgelt**|**Stornierungsentgelt**|**Stornierungsentgelt**|**Stornierungsentgelt**||**Entgelt für**|
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|||||||**kosten**|||||||<br>**Nichtstornierung**||
||||||||**≥ 31 Tage**|**30 - 5 Tage**||**4 Tage - 24 h**|<br>**< 24h**|**+ 20h**|||
||**[EUR/Trkm]**||<br>**[EUR/Trkm]**||<br>**[EUR/Trkm]**||**[EUR/Trkm]**|**[EUR/Trkm]**||**[EUR/Trkm]**|**[EUR/Trkm]**|**[EUR/Trkm]**|<br>**[EUR/Trkm]**||
|MetroTagMittelSchnell(112 km/h)|12,52||1,24||0,03<br>0,23<br>2,29<br>4,59<br>8,02<br>11,46||||||||17,20||
|Metro Tag Mittel Schnell (113 km/h)|12,65||1,24||0,03<br>0,23<br>2,32<br>4,64<br>8,12<br>11,60||||||||17,40||
|MetroTagMittelSchnell(114 km/h)|12,79||1,24||0,03<br>0,23<br>2,35<br>4,69<br>8,22<br>11,74||||||||17,60||
|MetroTagMittelSchnell(115km/h)|12,92||1,24||0,03<br>0,24<br>2,37<br>4,75<br>8,31<br>11,87||||||||17,81||
|Metro Tag Mittel Schnell (116 km/h)|13,06||1,24||0,03<br>0,24<br>2,40<br>4,80<br>8,41<br>12,01||||||||18,01||
|MetroTagMittelSchnell(117km/h)|13,20||1,24||0,03<br>0,24<br>2,43<br>4,86<br>8,50<br>12,14||||||||18,22||
|MetroTagMittelSchnell(118km/h)|13,33||1,24||0,03<br>0,25<br>2,46<br>4,91<br>8,60<br>12,28||||||||18,42||
|Metro Tag Mittel Schnell (119 km/h)|13,47||1,24||0,03<br>0,25<br>2,48<br>4,97<br>8,69<br>12,42||||||||18,63||
|Metro Tag Mittel Schnell (120 km/h)|13,61||1,24||0,03<br>0,25<br>2,51<br>5,02<br>8,79<br>12,55||||||||18,83||
|MetroTagMittelSchnell(121 km/h)|13,74||1,24||0,03<br>0,25<br>2,54<br>5,08<br>8,88<br>12,69||||||||19,03||
|Metro Tag Mittel Schnell (122 km/h)|13,88||1,24||0,03<br>0,26<br>2,57<br>5,13<br>8,98<br>12,83||||||||19,24||
|Metro Tag Mittel Schnell (123 km/h)|14,01||1,24||0,03<br>0,26<br>2,59<br>5,18<br>9,07<br>12,96||||||||19,44||
|MetroTagMittelSchnell(124 km/h)|14,15||1,24||0,03<br>0,26<br>2,62<br>5,24<br>9,17<br>13,10||||||||19,65||
|MetroTagMittelSchnell(125km/h)|14,29||1,24||0,03<br>0,26<br>2,65<br>5,29<br>9,26<br>13,23||||||||19,85||
|MetroTagMittelSchnell(126km/h)|14,42||1,24||0,03<br>0,27<br>2,67<br>5,35<br>9,36<br>13,37||||||||20,06||
|MetroTagMittelSchnell(127km/h)|14,56||1,24||0,03<br>0,27<br>2,70<br>5,40<br>9,46<br>13,51||||||||20,26||
|MetroTagMittelSchnell(128km/h)|14,70||1,24||0,03<br>0,27<br>2,73<br>5,46<br>9,55<br>13,64||||||||20,47||
|Metro Tag Mittel Schnell (129 km/h)|14,83||1,24||0,03<br>0,28<br>2,76<br>5,51<br>9,65<br>13,78||||||||20,67||
|MetroTagMittelSchnell(130km/h)|14,97||1,24||0,03<br>0,28<br>2,78<br>5,57<br>9,74<br>13,92||||||||20,87||
|MetroTagMittelSchnell(131 km/h)|15,10||1,24||0,03<br>0,28<br>2,81<br>5,62<br>9,84<br>14,05||||||||21,08||
|Metro Tag Mittel Schnell (132 km/h)|15,24||1,24||0,03<br>0,28<br>2,84<br>5,68<br>9,93<br>14,19||||||||21,28||
|MetroTagMittelSchnell(133km/h)|15,38||1,24||0,03<br>0,29<br>2,86<br>5,73<br>10,03<br>14,32||||||||21,49||
|MetroTagMittelSchnell(134 km/h)|15,51||1,24||0,03<br>0,29<br>2,89<br>5,78<br>10,12<br>14,46||||||||21,69||
|Metro Tag Mittel Schnell (135 km/h)|15,65||1,24||0,03<br>0,29<br>2,92<br>5,84<br>10,22<br>14,60||||||||21,90||
|MetroTagMittelSchnell(136km/h)|15,79||1,24||0,03<br>0,29<br>2,95<br>5,89<br>10,31<br>14,73||||||||22,10||
|MetroTagMittelSchnell(137km/h)|15,92||1,24||0,03<br>0,30<br>2,97<br>5,95<br>10,41<br>14,87||||||||22,30||
|MetroTagMittelSchnell(138km/h)|16,06||1,24||0,03<br>0,30<br>3,00<br>6,00<br>10,50<br>15,01||||||||22,51||
|MetroTagMittelSchnell(139km/h)|16,19||1,24||0,03<br>0,30<br>3,03<br>6,06<br>10,60<br>15,14||||||||22,71||
Anlage 4.2.1.10 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027 - Entgelte zur Berechnung des Regelentgelts in der ersten Phase der Netzfahrplanerstellung Gültig ab 26.02.2026
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|**Segment**||**Entgelt**||**uKZ**|**Fahrplan-**|**Fahrplan-**|||**Stornierungsentgelt**|**Stornierungsentgelt**|**Stornierungsentgelt**|**Stornierungsentgelt**||**Entgelt für**|
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|||||||**kosten**|||||||<br>**Nichtstornierung**||
||||||||**≥ 31 Tage**|**30 - 5 Tage**||**4 Tage - 24 h**|<br>**< 24h**|**+ 20h**|||
||**[EUR/Trkm]**||<br>**[EUR/Trkm]**||<br>**[EUR/Trkm]**||**[EUR/Trkm]**|**[EUR/Trkm]**||**[EUR/Trkm]**|**[EUR/Trkm]**|**[EUR/Trkm]**|<br>**[EUR/Trkm]**||
|MetroTagMittelSchnell(140km/h)|16,33||1,24||0,03<br>0,31<br>3,06<br>6,11<br>10,69<br>15,28||||||||22,92||
|Metro Tag Mittel Schnell (141 km/h)|16,47||1,24||0,03<br>0,31<br>3,08<br>6,17<br>10,79<br>15,41||||||||23,12||
|MetroTagMittelSchnell(142 km/h)|16,60||1,24||0,03<br>0,31<br>3,11<br>6,22<br>10,89<br>15,55||||||||23,33||
|MetroTagMittelSchnell(143km/h)|16,74||1,24||0,03<br>0,31<br>3,14<br>6,27<br>10,98<br>15,69||||||||23,53||
|Metro Tag Mittel Schnell (144 km/h)|16,88||1,24||0,03<br>0,32<br>3,16<br>6,33<br>11,08<br>15,82||||||||23,74||
|MetroTagMittelSchnell(145km/h)|17,01||1,24||0,03<br>0,32<br>3,19<br>6,38<br>11,17<br>15,96||||||||23,94||
|MetroTagMittelSchnell(146km/h)|17,15||1,24||0,03<br>0,32<br>3,22<br>6,44<br>11,27<br>16,10||||||||24,14||
|Metro Tag Mittel Schnell (147 km/h)|17,28||1,24||0,03<br>0,32<br>3,25<br>6,49<br>11,36<br>16,23||||||||24,35||
|Metro Tag Mittel Schnell (148 km/h)|17,42||1,24||0,03<br>0,33<br>3,27<br>6,55<br>11,46<br>16,37||||||||24,55||
|MetroTagMittelSchnell(149km/h)|17,56||1,24||0,03<br>0,33<br>3,30<br>6,60<br>11,55<br>16,50||||||||24,76||
|Metro Tag Mittel Schnell (150 km/h)|17,69||1,24||0,03<br>0,33<br>3,33<br>6,66<br>11,65<br>16,64||||||||24,96||
|Metro Tag Mittel Schnell (151 km/h)|17,83||1,24||0,03<br>0,34<br>3,36<br>6,71<br>11,74<br>16,78||||||||25,17||
|MetroTagMittelSchnell(152 km/h)|17,97||1,24||0,03<br>0,34<br>3,38<br>6,77<br>11,84<br>16,91||||||||25,37||
|MetroTagMittelSchnell(153km/h)|18,10||1,24||0,03<br>0,34<br>3,41<br>6,82<br>11,93<br>17,05||||||||25,57||
|MetroTagMittelSchnell(154 km/h)|18,24||1,24||0,03<br>0,34<br>3,44<br>6,87<br>12,03<br>17,19||||||||25,78||
|MetroTagMittelSchnell(155km/h)|18,37||1,24||0,03<br>0,35<br>3,46<br>6,93<br>12,13<br>17,32||||||||25,98||
|MetroTagMittelSchnell(156km/h)|18,51||1,24||0,03<br>0,35<br>3,49<br>6,98<br>12,22<br>17,46||||||||26,19||
|Metro Tag Mittel Schnell (157 km/h)|18,65||1,24||0,03<br>0,35<br>3,52<br>7,04<br>12,32<br>17,59||||||||26,39||
|MetroTagMittelSchnell(158km/h)|18,78||1,24||0,03<br>0,35<br>3,55<br>7,09<br>12,41<br>17,73||||||||26,60||
|MetroTagMittelSchnell(159km/h)|18,92||1,24||0,03<br>0,36<br>3,57<br>7,15<br>12,51<br>17,87||||||||26,80||
|Metro Tag Max Schnell (ab 160 km/h)|19,06||1,24||0,03<br>0,36<br>3,60<br>7,20<br>12,60<br>18,00||||||||27,01||
Anlage 4.2.1.10 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027
- Entgelte zur Berechnung des Regelentgelts in der ersten Phase der Netzfahrplanerstellung Gültig ab 26.02.2026
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# **Network Statement Regelungen der neun Nachbar-BdS der DB InfraGO AG zu Bearbeitungsfristen im Gelegenheitsverkehr (INB 2027)**
_Stand 08.07.2025_
**Die nachfolgend dargestellten Regelungen, stellen Übersetzungen der entsprechenden veröffentlichten Regelungen der Nachbar-BdS dar. Bei Widersprüchen zwischen der hier veröffentlichten Übersetzung und der Fassung des Nachbar-BdS gelten ausschließlich die vom Nachbar-BdS veröffentlichten Regelungen.**
## **Österreich**
## **Ziffer 4.5.3**
## **Fristen für den unterjährigen Verkehr und Ad-hoc-Zugtrassenbegehren**
## **Fristen für unterjährigen Sonderzugverkehr**
Für unterjährigen Sonderzugverkehr bestehen die folgenden Bestellfristen:
• Umfangreiche Bestellungen für Events (z.B. Shuttleverkehr zu Großveranstaltungen wie Airpower, Hahnenkammrennen) sowie für Mess- und Probefahrten (z.B. Messfahrten mit Überschreitung der VzG-Geschwindigkeit)
- Bestellung 2 Monate vor dem 1. Verkehrstag gemäß Fahrwegkapazitätsbegehren
- Angebotslegung spätestens drei Wochen vor dem 1. Verkehrstag
- Angebotsannahme durch EVU binnen fünf Arbeitstagen ab Angebotslegung
- Zuweisung von Fahrwegkapazität nach Angebotsannahme
• Neuverkehre mit hohem Bearbeitungsaufwand für die ÖBB-Infrastruktur AG (z.B. Fahrten außerhalb der Streckenöffnungszeiten, umlaufgebundene Transporte, Verschubbedarf)
o Bestellung 1 Monat vor dem 1. Verkehrstag gemäß Fahrwegkapazitätsbegehren
o Angebotslegung spätestens 2 Wochen vor dem 1. Verkehrstag
o Angebotsannahme durch EVU binnen fünf Arbeitstagen ab Angebotslegung
o Zuweisung von Fahrwegkapazität nach Angebotsannahme
• Sonstige komplexe Bestellungen und Programmverkehre (z.B. Schulungsfahrten, Sonderreisezüge, Nostalgiefahrten, Baustellenlogistik, Schotter-, Kohle-, Erz- und Rübenverkehr, „Trafo-Transporte“)
o Bestellung 2 Wochen vor dem 1. Verkehrstag gemäß Fahrwegkapazitätsbegehren
o Angebotslegung spätestens 1 Woche vor dem 1. Verkehrstag
o Angebotsannahme durch EVU binnen fünf Arbeitstagen ab Angebotslegung
o Zuweisung von Fahrwegkapazität nach Angebotsannahme
1
- Sonderzüge mit außergewöhnlichen Sendungen mit hohem Bearbeitungsaufwand (z.B. umfangreiche „Besondere Beförderungsbedingungen“)
o Bestellung mehr als 5 Tage vor dem 1. Verkehrstag
o Angebotslegung bis 1 Werktag vor dem 1. Verkehrstag
o Angebotsannahme durch EVU innerhalb eines Werktags ab Angebotslegung
o Zuweisung von Fahrwegkapazität nach Angebotsannahme
- Bestellungen für Fahrplanänderungen bei planmäßiger Einschränkung der Eisenbahninfrastruktur (z.B. Baustellen)
o Bestellung spätestens 4 Wochen nach Erhalt der Information über die Einschränkung der Infrastruktur -IEI
o Kapazitätsangebot[1] für personenbefördernde und nicht personenbefördernde Züge spätestens 18 Wochen vor dem 1. Verkehrstag
o Übermittlung des Zugtrassenangebots mittels Fahrplananordnung (FAPLO) für personenbefördernde Züge spätestens zehn Wochen vor dem 1. Verkehrstag
o Übermittlung des Zugtrassenangebots mittels Fahrplananordnung (FAPLO) für nicht personenbefördernde Züge spätestens vier Wochen vor dem 1. Verkehrstag
o Angebotsannahme durch EVU binnen fünf Arbeitstagen ab Angebotslegung
o Zuweisung von Fahrwegkapazität nach Angebotsannahme
Falls dem Fahrwegkapazitätsbegehren gemäß Bestellung entsprochen werden kann, entfällt die Angebotslegung und die Zuweisung der Fahrwegkapazität wird umgehend durchgeführt.
## **Bestellungen im Ad-hoc-Verkehr**
## **a) Bestellprozess**
- Bestellungen für Ad-Hoc-Verkehre
Bestellungen bis 15:00 Uhr des letzten Bürotages[2] vor dem ersten Verkehrstag des bestellten Zuges, sind an den Geschäftsbereich Netzzugang (NZ) zu richten. Bestellungen, die zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, sind an die zuständige BFZ[3] zu richten.
- Bestellungen aufgrund von ungeplanten Infrastruktureinschränkungen
Treten ungeplante Einschränkungen der Eisenbahninfrastruktur auf, werden ab dem 4. Bürotag[5] nach Eintreten der ungeplanten Einschränkungen die notwendigen Fahrplanmaßnahmen (Umleitung, Ausfall, Lageänderung) vom Geschäftsbereich Netzzugang eingeleitet. Bestellungen sind unter baufahrplan@oebb.at bekannt zu geben.
> 1 Verkehrsartenspezifische Aufteilung der bei eingeschränkter Eisenbahninfrastruktur (Baustellen) verbleibenden Fahrwegkapazität.
> 2 Als Bürotag gelten im Geschäftsbereich Netzzugang - Trassenmanagement Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage, 24. und 31.12.
> 3 Die zuständige BFZ ist dabei jene BFZ, in deren Zuständigkeitsbereich der Zuglauf am Schienennetz der ÖBB-Infrastruktur AG beginnt. Bei Bestellungen außerhalb der NZ-Bürozeiten sind, zur besseren Zuordnung, die BFZ-Bereiche in einer Übersichtskarte im Regelwerk 30.04.11, Punkt 2 ersichtlich. Ist der Zug bereits unterwegs und eine Änderungsbestellung erforderlich, ist diese an jene BFZ zu richten, in deren Zuständigkeitsbereich die entsprechende Änderung eintritt (z.B. Beginn einer geänderten Laufstrecke).
2
Für den Zeitraum vor dem 4. Bürotag nach Eintreten der ungeplanten Einschränkungen werden die notwendigen Fahrplanmaßnahmen (Umleitung, Ausfall, Lageänderung) von der zuständigen BFZ geregelt. Bestellungen hierfür sind dem zuständigen BEKO bekannt zu geben (Ansprechpartner siehe Kapitel 1.6.1).
## **b) Modalitäten für die Zuweisung im Ad-hoc-Verkehr von weniger als fünf Werktagen bis zu sechs Stunden vor der Abfahrt**
Die Angebotslegung und die Zuweisung von Zugtrassen (Fahrwegkapazitäten) für Bestellungen mit geringerer Vorlaufzeit als fünf Werktage bis zu sechs Stunden vor der Abfahrt erfolgt bis spätestens drei Stunden vor der Abfahrt.
Bei Bestellungen, welche unter sechs Stunden vor der Abfahrt einlangen, kann eine rechtzeitige Abarbeitung der Bestellung aus betrieblichen Gründen nicht sichergestellt werden.
Die Zuweisung der bestellten Fahrwegkapazität ist dabei hinsichtlich Fahrplanlage jedoch nur als Zeitrahmen innerhalb der frühestmöglichen Abfahrt und spätestmöglichen Ankunft für die beantragte Relation zu verstehen. Die Angebotslegung ist zugleich Zuweisung. Eine Ablehnung durch den Besteller ist möglich.
## **Tschechien**
## **Ziffer 4.5.3**
## **4.5.3 Ad-Hoc-Trassenanträge**
Im Rahmen der Ad-hoc-Trassenkapazitätsvergabe bietet Správa železnic die folgenden Produkte an:
- DO- Antrag auf langfristige Ad-hoc-Zuweisung von Fahrwegkapazität für Reisende, wobei der Zeitraum zwischen dem Eingang des Antrags und dem ersten gewünschten Abfahrtstag des Zuges 45 oder mehr Arbeitstage (einschließlich des Einreichungsdatums des Antrags) und in einem Antrag gleichzeitig 20 oder mehr Bewegungstage beantragt werden,
- DN- Antrag auf langfristige Ad-hoc-Zuweisung von Güterverkehrskapazität, wenn der Zeitraum zwischen dem Eingang des Antrags und dem ersten erforderlichen Abfahrtstag des Zuges
20 oder mehr Arbeitstage (einschließlich des Datums der Antragstellung) und in einem Antrag gleichzeitig 20 oder mehr Bewegungstage beantragt werden,
- N3 - Antrag auf Ad-hoc-Zuweisung von Fahrwegkapazität für "mehr als 3 Tage", wenn der Zeitraum zwischen dem Eingang des Antrags und dem ersten erforderlichen Abfahrtstag des Zuges drei oder mehr Arbeitstage beträgt (einschließlich des Datums der Antragstellung) Antrag);
- P3 - Antrag auf Ad-hoc-Kapazitätszuweisung für "weniger als 3 Tage", wenn der Zeitraum zwischen dem Eingang des Antrags und dem ersten geforderten Abfahrtstag des Zuges weniger als drei Arbeitstage beträgt (einschließlich des Datums der Antragstellung) - TB - Antrag auf Ad-hoc-Zuweisung von Fahrwegkapazität zum Zwecke der technischen und Sicherheitsprüfungen von Schienenfahrzeugen,
- ZK - Antrag auf Zuweisung von Ad-hoc-Streckenkapazität für Testfahrten von Fahrzeugen eines nicht zugelassenen Typs oder für Fahrten über die Gleishöchstgeschwindigkeit, - UI - Antrag auf Zuweisung von Ad-hoc-Streckenkapazität für die Instandhaltung der Infrastruktur von Správa železnic Infrastruktur,
3
- OM - Antrag auf Ad-hoc-Zuweisung von Streckenkapazität aufgrund vorübergehender Kapazitätsbeschränkungen,
- JD - Antrag auf Ad-hoc-Zuweisung von Fahrwegkapazität aus anderen Gründen seitens der Správy železnic.
Ein Antrag auf Ad-hoc-Zuweisung von Fahrwegkapazität aufgrund von vorübergehenden Kapazitätsbeschränkungen ist nicht erforderlich, wenn die Kapazität gemäß § 23c Abs. 3 lit. a) Eisenbahngesetz eingeschränkt ist.
Die Strecke und der Fahrplan des Zuges werden vom Eisenbahnbetreibers im Rahmen der Beurteilung des Antrags auf Zuweisung von Fahrwegkapazität festgelegt.
Mit der Beantragung der Produkte DO, DN, N3, TB und ZK erstellt und vergibt der IB Ad-hocTrassen mit der Lösung von Konflikten im Rahmen der Kapazitätszuweisung.
Bei anderen "Ad-hoc-Anfragen" (Produkt P3, UI, OM und JD) obliegt es dem IB, Ad-hocTrassen mit Konfliktlösung (z. B. Vergabe von Ausschreibungs-Trassen in der konstruierten Position) oder Trassen in Kapazitätsreserven zu vergeben, um Konflikte im Rahmen des betrieblichen Verkehrsmanagements zu lösen.
## 4.5.3.1 Einreichung des Antrags
Der Antragsteller stellt den Antrag auf Zuweisung von Ad-hoc-Eisenbahnkapazität auf elektronischem Wege:
- unter Verwendung der Datenkommunikation von seinem eigenen IS zum IS des Eisenbahnbetreibers IS KADR. Vor der Aufnahme der Datenkommunikation muss der IB der Korrektheit der eingerichteten Datenkommunikation zustimmen. Bedingungen für den Anschluss der IS-Datenkommunikation des Antragstellers werden vom Eisenbahnbetreiber mitgeteilt.
- über das IS KADR-Web-Antragsformular, das auf dem Infrastruktur Betriebsportal (http://provoz.spravazeleznic.cz/KADR) zu finden ist;
- bei internationalen Anträgen auf Zuweisung von Fahrwegkapazität in Güterverkehrskorridoren über den Corridor OSS (C-OSS) auch über IS RNE PCS. Bei anderen Anträgen ist eine verbindliche Annahme von Anträgen über IS RNE PCS erst nach Aufnahme der Datenkommunikation zwischen IS RNE PCS und IS KADR möglich, worüber der Betreiber der Infrastruktur den Antragsteller über das Portal provozování dráhy informiert. Die Annahme von Anträgen auf über diesen Kanal im Testbetrieb kann individuell mit den einzelnen Antragstellern vereinbart werden.
- Im Falle eines unvorhergesehenen Ausfalls des IS KADR kann auch ein Ad-hocAntrag, der innerhalb von 3 Arbeitstagen gestellt wird, auch telefonisch beantragt werden. In diesem Fall muss das EVU seinen Antrag unverzüglich schriftlich in tschechischer Sprache einreichen direkt oder über eine bevollmächtigte Person, per E-Mail an die Adresse:
## a. internationale Anträge - oss@spravazeleznic.cz,
b. nationale Anträge an den Hauptdisponenten des betreffenden Verkehrsmanagementgebiets
Der Antrag muss alle in Kapitel 4.2.2 definierten Informationen enthalten.
Internationale Anträge müssen mit kooperierenden Antragstellern auf benachbarten
4
Eisenbahninfrastrukturen abgestimmt sein. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für die Annahme dieses Antrags zurKonstruktion. Die Zuweisung von Fahrweg- und Streckenkapazität auf einem Grenzabschnitt erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung der benachbarten Zuweisungsstelle auf der Grundlage der Bestätigung, dass derselbe Antrag auf Zuweisung der Fahrweg- und Streckenkapazität auf dem zusammenhängenden Grenzabschnitt der benachbarten Infrastruktur durch den Folgeantragsteller gestellt wurde und dass diesem Antrag stattgegeben würde.
Der Antragsteller kann auch die Zuweisung der Angebotsstrecke beantragen. Der IB garantiert dem Antragsteller nicht die Zuweisung der Angebotsstrecke.
Im Falle eines Antrags auf Zuweisung von Fahrwegkapazität, der "weniger als 3 Tage" beantragt wurde, stellt der Antragsteller diesen Antrag in einem Zeitraum von mehr als 12 Stunden vor der Abfahrt des Zuges vom Startpunkt/Zugangspunkt zur Infrastruktur von Správa železnic. Der Antragsteller kann auch in kürzerer Zeit einen Antrag stellen, Správa železnic übernimmt jedoch keine Garantie für die rechtzeitige Erledigung seines Antrag.
## 4.5.3.2 Entgegennahme des Antrags auf Streckenkapazität
Die Správa železnic nimmt den Antrag des Antragstellers auf Ad-hoc-Zuweisung von Streckenkapazität über das Informationssystem an. Wenn der Antrag unvollständig ist oder sachliche Fehler enthält, kann dies ein Grund für seine Ablehnung und Rücksendung sein. Die erneute Einreichung dieses Antrags gilt als ein neuer Antrag, einschließlich eines aktualisierten Eingangsdatums.
Der Antrag auf Zuweisung von Fahrwegkapazität wird von der Správa železnic nur im Rahmen der freien Streckenkapazität, die nach Abschluss des Verfahrens zur Zuweisung von Streckenkapazität im Jahresfahrplan verbleibt und nach Abschluss aller vorherigen Adhoc-Anträge auf Zuweisung von Fahrwegkapazität bewertet.
Während des gesamten Prozesses der Zuweisung von Fahrwegkapazität arbeitet die Správa železnic eng mit anderen Eisenbahnbetreibern in der Tschechischen Republik zusammen, die für die Vorbereitung des Fahrplans zuständig sind.
Für die gegenseitige Zusammenarbeit bei der Zuweisung von Fahrwegkapazität, wenn eine Zugtrasse das Netz kreuzen soll, wird eine gemeinsame Kommission gebildet, die sich aus Vertretern der betroffenen Kapazitätszuweiser zusammensetzt. Nach Eingang des Antrags prüft die Správa železnic die Streckenkapazität, innerhalb derer sie den Zugfahrplan festlegt und legt ihn dem Antragsteller als Vorschlag vor. Die Správa železnic kann dem Antragsteller mehr als einen Fahrplanvorschlag unterbreiten, jedoch nicht mehr als einen Vorschlag für jeden gewünschten Reisetag.
Im Falle eines Konflikts bei der Erstellung des Zeitplans hat der früher eingegangene Antrag Vorrang. Beim Zusammentreffen von Anträgen weist sie ungenutzte Eisenbahnkapazitäten bevorzugt dem Antragsteller zu, der beabsichtigt, Verkehrsleistungen zu erbringen.
Der Betreiber der Infrastruktur stellt in Zusammenarbeit mit den Betreibern der Infrastruktur und den Zuweisungsstellen ein koordiniertes Trassenangebot für zwischenstaatliche Kapazitätsanfragen sicher. Die Zuweisung von Fahrweg- und Streckenkapazität auf dem Grenzabschnitt unterliegt der Zustimmung der Zuweisungsstelle (IB) der benachbarten Infrastruktur auf der Grundlage der Bestätigung, dass ein identischer Antrag auf Zuweisung von Fahrwegkapazität und Streckenkapazität auf dem angrenzenden Grenzabschnitt der benachbarten Infrastruktur gestellt wurde und dass dem Antrag stattgegeben wird.
4.5.3.3 Akzeptanz des Trassenentwurfs
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Der Antragsteller bewertet den Trassenvorschlag und erhebt Einwände gegen den vorgeschlagenen Zugfahrplan oder genehmigt die vorgeschlagene Trasse.
Der Antragsteller muss seine Einwände oder die Annahme der Trasse
- innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt des Trassenangebots, spätestens jedoch 2 Stunden vor der vorgeschlagenen Abfahrtszeit vom Abfahrtsbahnhof bei Kapazitätsanmeldungen für "mehr als 3 Tage",
- innerhalb von 2 Stunden nach Erhalt des Streckenangebots, jedoch nicht später als 2 Stunden vor der vorgeschlagenen Abfahrtszeit bei Kapazitätsanmeldungen für "weniger als 3 Tage",
ansonsten gilt der Entwurf des Eisenbahnunternehmens als angenommen.
Der Antragsteller hat auch die Möglichkeit, das Trassenangebot bei der Antragstellung im Voraus anzunehmen. In diesem Fall wird die Trassenkapazität nach Erstellung des Fahrplans automatisch zugewiesen.
Die Einwände des Antragstellers werden vom IB so schnell wie möglich bearbeitet, und zwar bis zu dem Zeitpunkt der Abfahrt des Zuges vom Startpunkt der Beförderung.
Der IB kann dem Antragsteller auch mitteilen, dass es keine Alternative zur Bearbeitung seines Antrags auf Fahrwegkapazität gibt. Der Antragsteller kann dann seinen Antrag zu neuen Terminen und neuen Bedingungen für die Konstruktion der Zugtrassen erneut einreichen. Die erneute Einreichung dieses Antrags gilt als neuer Antrag, einschließlich des Eingangsdatums.
Nach der Annahme der Strecke durch den Antragsteller weist Správa železnic die Kapazität dieser Strecke zu. Die vorgeschlagene Trasse wird dann bearbeitet und ihre Daten werden in SPIS eingegeben.
Im Falle der Ad-hoc-Kapazitätsanmeldung auf Strecken mit einer Sperrung von Transportleistungen (siehe Kapitel 2.5.2) ist der Antragsteller verpflichtet, spätestens 3 Arbeitstage vor der vor der geplanten Beförderung Kapazität zu beantragen, wenn er eine Anpassung an die Sperrung des Verkehrsdienstes wünscht, es sei denn, es handelt sich um Anträge aufgrund einer Einschränkung des Bahnbetriebes, Transportleistungen. Der IB prüft die Möglichkeit einer Anpassung des Umfangs der Sperrung des Verkehrsdienstes und informiert den Antragsteller entsprechend.
4.5.3.4 Frist für die Bearbeitung des Antrags auf Zuweisung von Ad-hoc-Streckenkapazität
Der Zuweiser von Fahrwegkapazität beantwortet die Anträge auf Zuweisung von Fahrwegkapazität so schnell wie möglich innerhalb kürzester Zeit, spätestens jedoch innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Eingang des Antrags. Außerdem beantwortet der Kapazitätszuweiser Anträge auf Zuweisung von Fahrwegkapazität, die in einem Zeitraum von mehr als 12 Stunden vor der Abfahrt des Zuges vom Start-/Kontaktpunkt der Infrastruktur von Správa železnic gestellt werden, spätestens zum Zeitpunkt der beantragten Zugabfahrt vom dem abfahrenden Start-/Kontaktpunkt der Infrastruktur von Správa železnic.
Es ist auch möglich, zu antworten, indem der Status der Anmeldung in IS KADR geändert wird.
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## **Polen**
## **Ziffer 4.5.3**
## **Ad-hoc-Trassenanträge**
1. Die für den Ad-hoc-Fahrplan (IRJ) geltenden Ad-hoc-Trassenanfragen (können ab dem 08. Juli 2025 über ISZTP gemäß dem in Unterkapitel 4.1 und 4.2 Abschnitt 1 bis 17 aufgeführten Verfahren wie folgt eingereicht werden:
- 1) für inländische Trassen ist die Abgabefrist:
a) 40 Kalendertage vor dem planmäßigen Abfahrtsdatum von Personenzügen, deren Fahrplan veröffentlicht werden soll;
b) 7 Kalendertage vor dem planmäßigen Abfahrtsdatum von Personenzügen des Gelegenheitsverkehrs, deren Fahrplan nicht veröffentlicht wird;
c) 5 Werktage vor der planmäßigen Abfahrt von Güterzügen, Zügen für den nichtgewerblichen Personenverkehr und Leichtzuglokomotiven
2) für internationalen Zugtrassen, welche eine Koordination mit den benachbarten Infrastrukturunternehmen erfordern, muss der Zugangsberechtigte ISZTP oder den aktiven Teil der OCTOPUS-Schnittstelle verwenden, um die Einreichung bei der für den Grenzbahnhof zuständigen Regionalabteilung PLK (Centrum Zarządzania Ruchem Kolejowym PLK) vorzunehmen, unter Aufsicht der OSS-Stelle; und die Einreichungsfrist ist:
a) 40 Kalendertage vor dem geplanten Abfahrtsdatum von Personenzügen, deren Fahrplan veröffentlicht werden soll;
b) für Güterzüge undnicht kommerzielle Personenzüge:
- 7 Werktage vor dem geplanten Abfahrtsdatum der Zugfahrt, die in das Schienennetz eines angrenzenden ausländischen RNE-angeschlossenen IBs einfährt, +2 Werktage für jeden weiteren RNE-angeschlossenen IB;
- 20 Werktage vor dem geplanten Abfahrtsdatum der Zugfahrt, die in das Schienennetz einer angrenzenden ausländischen, nicht mit RNE verbundenen Infrastrukturbetreiber einfährt, oder 25 Werktage vor dem geplanten Abfahrtsdatum der Zugfahrt, die in die Schienennetze von mehr als einem benachbarten ausländischen, nicht mit RNE verbundener Infrastrukturbetreibern, einfährt;
2. Ein Zugangsberechtigter, welcher kein EVU ist, der eine Zugtrasse beantragt, muss das EVU angeben, das die Zugfahrt durchführen wird, und dieses EVU muss den Antrag innerhalb der in Abschnitt 1 festgelegten Frist genehmigen. Wenn dem Antrag die EVUGenehmigung fehlt, wird er nicht für den Fahrplan freigegeben werden.
3. Soweit dies möglich ist, akzeptiert PLK die Ad-hoc-Trassenanfrage für einen Güterzug oder einen nicht kommerziellen Personenzug zur Entwicklung von IRJ für eine einzelne Zugfahrt nach Ablauf der in Abschnitt 1 Punkt 1 Buchstabe c und Punkt 2 Buchstabe b festgelegten Frist. Das Einreichungsdatum der Ad-hoc-Trassenanfrage muss es PLK ermöglichen, dem Antragsteller den ausgearbeiteten IRJ-Entwurf vorzulegen oder den Antragsteller zu benachrichtigen, wenn die eingereichte Ad-hoc-Trassenanfrage nicht erfüllt werden kann, in jedem Fall mindestens 2 Stunden vor der planmäßigen Abfahrt des Zuges oder Leichtzuglokomotive, wobei die Bestimmungen des Abschnitts 2 gelten.
4. Wenn eine Ad-hoc-Trassenanfrage mindestens 72 Stunden vor der planmäßigen Abfahrt des Zuges eingereicht wird, garantiert PLK eine Frist von 36 Stunden, um zu antworten, indem sie entweder den entwickelten IRJ an den Antragsteller weitergibt oder den
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Antragsteller gegebenenfalls benachrichtigt, wenn die eingereichte Ad-hoc Trassenanfrage nicht erfüllt werden kann.
5. PLK weist keine Kapazität für eine Ad-Hoc-Trassenanfrage zu, die weniger als 6 Stunden vor der geplanten Abfahrt des Zuges (einschließlich nicht kommerzieller Personenzüge) gestellt wurde, bzw. 2 Stunden für Anträge für Leichtzuglokomotive-Fahrten.
6. Die Ad-hoc-Trassenanfrage, die innerhalb der in Unterkapitel 4.5.1 Abschnitt 1 festgelegten Fristen eingereicht wird, wird von PLK bearbeitet, woraufhin PLK die vollständigen IRJs zwischen dem 15. September 2025 und dem 19. September 2025 an die Antragsteller herausgibt.
Für einen Antragsteller, der kein EVU ist, muss die Ad-Hoc-Trassenanfrage bis zum 12. September 2025 durch das darin bezeichnete EVU genehmigt werden.
Fehlt der Anfrage die EVU-Genehmigung, wird sie nicht zur Fahrplanerstellung freigegeben.
7. Die nach dem 23. Januar 2026 eingereichten Ad-hoc-Trassenanträge für Zugfahrten zwischen dem 14. Juni 2026 und dem 12. Dezember 2026 werden von der PLK geprüft, sobald die PLK den Fahrplanwechsel den Antragstellern herausgibt (mit der geplanten Aktualisierung am oder nach dem 14. Juni 2026), was zwischen dem 03. März 2026 und dem 09. März 2026 der Fall sein wird. Für einen Antragsteller, der kein EVU ist, muss der Ad-hoc-Trassenantrag von dem darin angegebenen EVU bis zum 02.März 2026 genehmigt werden. Fehlt die Genehmigung des EVU, wird der Antrag nicht zur Fahrplanerstellung freigegeben.
8. Wenn im Verlauf der Ausarbeitung Fahrplanänderungen einzubringen sind, d.h. zwischen den in Anlage 5.2 festgelegten Terminen, weisen die Spalten BEGONNENE KONSTRUKTION und BEENDETE KONSTRUKTION Einschränkungen bei der Ad-hoc Trassenvergabe für die Termine auf, für die die jeweilige Verkehrsorganisation gilt - mit Ausnahme von Anmeldungen, die Züge betreffen, die als Ersatz für im Rahmen eines ZRJ ausgefallene Züge begonnen wurden, welche die PLK unverzüglich prüfen wird.
9. Bei der Einreichung einer Ad-hoc-Trassenanfrage kann der Antragsteller das Kästchen „akceptacja projektu“ [„Entwurf annehmen“] für den Fahrplan ankreuzen. Dies ermöglicht es dem Antragsteller, den IRJ zu akzeptieren oder Vorbehalte zu äußern. Wenn das Kästchen „akceptacja projektu“ [„Entwurf annehmen“] nicht angekreuzt ist, wird davon ausgegangen, dass der Antragsteller den IRJ-Entwurf angenommen hat, und der IRJ wird innerhalb von 5 Minuten nach Vorlage des IRJ-Entwurfs ordiniert.
10. Ad-Hoc-Trassenanfragen werden auf die verbleibende Kapazität geprüft, indem diese Punkte in der aufgeführten Reihenfolge berücksichtigt werden:
- 1) Die aus den Beförderungsgesetzen zwingend durchzuführenden Zugfahrten;
- 2) Einschränkungen resultierend aus:
a) der notwendigen Bereitstellung der Kapazität zur Aufrechterhaltung der Eisenbahninfrastruktur;
b) der Machbarkeit der Umleitung der vorab vereinbarten internationalen Zugtrassen innerhalb eines RFC;
3) die bestmögliche Nutzung der Kapazität; einschließlich, im Falle des Güterverkehrs, der TC und TD der intermodalen Züge, die die Bedingungen für den Betrieb mit Fahrgastgeschwindigkeiten gemäß 2.3.7 Abschnitt 2 erfüllen;
- 4) das geplante Datum der Zugfahrt;
- 5) Die Reihenfolge der Antragstellung.
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11. Der IRJ-Entwurf wird von PLK innerhalb von 5 Werktagen nach Einreichung des Ad-HocTrassenantrags entwickelt.
12. Die in Abschnitt 11 genannte Frist kann verlängert werden:
1) Für den Ad-Hoc-Trassenantrag für grenzüberschreitende und netzübergreifende Trassen gilt, in Anbetracht des Zeitaufwands für die Genehmigung des IRJ an den Kontaktpunkten zwischen den Eisenbahnstrecken verschiedener IM;
2) Im Einvernehmen mit dem Antragsteller für die Trassen, die detaillierter Genehmigungen bedürfen (z. B. Gelegenheitszüge für Großveranstaltungen);
3) Soweit erforderlich, um von anderen Antragstellern beantragte Änderungen von Sekundärtrassen zu akzeptieren.
13. Der IRJ-Entwurf wird dem Antragsteller freigegeben, sobald die endgültige Genehmigung der beantragten Zugtrasse durch Mitteilung im ISZTP-Antrag erfolgt ist.
14. Für die in den Abschnitten 1 und 12 identifizierten Ad-Hoc-Trassenanträge hat PLK 5 Werktage Zeit, um den Antragsteller zu benachrichtigen, ob der Antrag die formalen Anforderungen erfüllt, und das Erstellungsdatum des IRJ-Entwurfs anzugeben.
15. Kann aus einer Ad-Hoc-Trassenanfrage kein IRJ erstellt werden, schlägt PLK dem Antragsteller Ersatzlösungen vor, die die Zugfahrt ermöglichen (z. B. über einen anderen, möglichst kurzen Weg und mit Parametern, die den beantragten annähernd entsprechen, oder in einer anderen Zuglaufzeit-Konfiguration) und fährt mit der Erstellung des IRJ mit Zustimmung des Antragstellers fort.
16. Der IRJ-Entwurf, für den der Anmelder das Feld „Entwurf annehmen“ ausgewählt hat, sollte innerhalb von 6 Kalendertagen angenommen werden. Wenn die Ad-hocTrassenanfrage weniger als 6 Tage vor der planmäßigen Abfahrt des Zuges vom Antragsteller gestellt wird, sollte die Anfrage mindestens 2 Stunden vor der planmäßigen Abfahrt angenommen werden.
Wenn keine Annahme erfolgt, lehnt PLK die Ad-hoc-Trassenanforderung ab und berechnet die Kosten für die Bearbeitung der Ad-hoc-Trassenanforderung. Wird die Trasse angenommen, erhält der Antragsteller automatisch die zugeteilte Trasse.
17. Nach der Zuweisung der Zugtrassen im Rahmen des IRJ muss der Nicht-EVUAntragsteller die in Unterkapitel 4.8.1 Abschnitt 2 angegebene Registerkarte der ISZTPWebsite verwenden, um das bezeichnete EVU zu ändern, das in der Ad-hoc-Trassenanfrage für die Nutzung der vom Antragesteller zugewiesenen Kapazität angegeben wurde.. Der Nicht-EVU-Antragsteller gibt in seinem EVU-Wechselantrag das Datum an, an dem die zugeteilte Kapazität auf das neue EVU zur weiteren Nutzung übertragen wird; dabei widerruft der Nicht-EVU-Antragsteller die von dem ursprünglich für die Nutzung der zugeteilten Kapazität identifizierten EVU erteilte Zugstreckengenehmigung.
18. Das neue EVU genehmigt die Annahme der Ad-hoc Trassenanfrage zur Erfüllung innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum der Anzeige durch den Antragsteller, der kein Beförderer (Nicht-EVU) ist, spätestens jedoch:
1) 40 Tage vor der geplanten Abfahrt des Zuges, wenn es sich um Personenwagen handelt, deren Fahrplan veröffentlicht wird;
2) 7 Tage vor der geplanten Abfahrt des Zuges, wenn es sich um Personenwagen im Gelegenheitsverkehr handelt, deren Fahrplan nicht veröffentlicht wird;
3) 24 Stunden vor der geplanten Abfahrt des Zuges, was für die Trassen von Güterzügen, nichtgewerblichen Personenzügen und leichten Lokomotiven gilt.
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Der Wechsel des EVU erfolgt zum Zeitpunkt der Genehmigung der beantragten Zugtrasse durch das neue benannte EVU.
Erfolgt die Genehmigung der Zugtrasse durch das EVU nicht innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum der Anmeldung durch den Antragsteller, der nicht der Beförderer (Nicht-EVU) ist, kann die Kapazität von der PLK freigegeben werden.
19. PLK entwickelt keine vereinfachten Fahrpläne im Sinne von Artikel 30 (10) des Gesetzes. Für Anfragen, die weniger als 5 Tage vor dem planmäßigen Start des Zuges gestellt werden, entwickelt PLK den Zugfahrplan gemäß den für IRJ geltenden Grundsätzen.
Einsicht in die Zugtrassen auf den Verkehrsplänen 20. Um den Antragstellern Informationen über die in IRJ verbleibende verfügbare Restkapazität bereitzustellen, ermöglicht PLK den Antragstellern, über ISZTP oder SKRJ die Verkehrsdiagramme aller antragstellenden Züge anzuzeigen, und zwar mit den Daten von Zugtyp, Zugnummer, Trassenantragsnummer, Zuglauf und Fahrtdatum, ohne Identifizierung der EVU anderer Antragsteller als derjenigen, die die Verkehrsdiagramme anzeigen.
21. Stimmen die Antragsteller einer gegenseitigen Sichtbarkeit ihrer Trassen auf den Verkehrsdiagrammen zu, enthalten die in Abschnitt 20 aufgeführten Informationen auch die EVU-Kennung; wenn sie in SKRJ angezeigt werden, enthalten die Daten auch eine Übersicht über die Anforderung und Generierung von Datenberichten. Die Zustimmung zur gegenseitigen Sichtbarkeit von Zugtrassen auf den Verkehrsplänen sollte für einen unbestimmten Zeitraum erteilt werden und bis zum Widerruf der Zustimmung in Kraft bleiben. Die Zustimmung zur gegenseitigen Sichtbarkeit ihrer Trassen auf den Verkehrsdiagrammen und jede Änderung dieser Zustimmung ist zu übermitteln an:
## **PKP Polskie Linie Kolejowe S.A.**
**Centrum Zarządzania Ruchem Kolejowym** 03-734 Warszawa, ul. Targowa 74 - E-Mail: idoi@plk sa.pl
## **Dänemark**
## **Ziffer 4.63**
## **Ad-hoc-Trassenanträge**
Ad-hoc-Trassenanträge sind Anträge auf Kapazitätsvergabe für eine laufende Fahrplanperiode.
Anmeldungen im Gelegenheitsverkehr für Nostalgiezüge müssen bei Banedanmark mindestens 30 Tage vor dem gewünschten Datum der Fahrt eingegangen sein. Anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen wird empfohlen, Anträge mindestens 5 Arbeitstage vor dem gewünschten Termin einzureichen. Banedanmark bearbeitet die Kapazitätszuweisung und beantwortet die Anträge innerhalb von 5 Werktagen nach dessen Erhalt. Die Berechnung der Entgelte erfolgt nach den jeweils gültigen Tarifen.
Anträge sind schriftlich an korrtoga@bane.dk oder über PCS zu richten während des Zeitraums X-2 bis X+12.
Bei Anträgen auf Trassenzuweisung weniger als drei Arbeitstage vor dem geplanten Betriebstermin muss ein Antrag per E-Mail an das Betriebszentrum von Banedanmark (DCDK) unter tlp@bane.dk gesendet werden.
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## **Niederlande**
## **Ziffer 4.5.3 Fahrplan für die Ad-hoc-Phase**
Der erste Tag der Anfragen für ad hoc Kapazität ist der 14. Oktober 2025. ProRail antwortet auf Ad-hoc-Anfragen spätestens innerhalb von fünf Arbeitstagen und gibt auf Anfrage Auskunft über die noch verfügbaren Kapazitäten für ad hoc Anfragen innerhalb des Fahrplans. Bei internationalen Ad-hoc-Anfragen[4] hängt die Antwortzeit von der Koordinierung mit benachbarten Infrastrukturbetreibern ab.
Grundsätze für die Kapazitätszuweisung in der Ad-hoc-Phase
ProRail nutzt eine in der TSI TAF/TAP angebotene Möglichkeit, nämlich das PreAccepted Offer, bei der Bearbeitung von Ad-hoc-Anfragen. Dies bedeutet in der Praxis, dass das Trassenangebot automatisch gültig ist ohne nachträgliche Genehmigung durch den Rechtsinhaber.[5] Ist der Rechtsinhaber mit dem Angebot nicht einverstanden, muss dies innerhalb von fünf Arbeitstagen dem One-Stop-Shop über die E-Mail-Adresse OSS@prorail.nl mitgeteilt werden.
In der ad hoc Phase gilt das Prinzip First Come First Served, wobei der Zeitpunkt der Anfrage führend ist. Anfragen, die konfliktfrei in die bereits vergebene Kapazität passen, werden von ProRail zugeteilt. Anfragen, die nicht konfliktfrei in die bereits zugewiesene Kapazität eingepasst werden können, können nur akzeptiert werden, wenn Inhaber bereits zugewiesener Kapazitäten Änderungen zulassen, so dass eine neue Anfrage konfliktfrei eingepasst werden kann. ProRail kann gebeten werden, bei Konflikten zu vermitteln, hat aber keine Möglichkeit, die erforderlichen Änderungen durchzusetzen.
Es kann vorkommen, dass Kapazitätsrechte, die zwei Rechtsinhabern zugewiesen wurden, sich aufgrund von Umständen als widersprüchlich erweisen (z.B. aufgrund von Änderungen der Eisenbahninfrastruktur und der TCRs). In diesem Fall wird die Kapazität unter der Leitung von ProRail neu zugewiesen gemäß den Prioritätsregeln des VAB[6] Prozesses. Weitere Einzelheiten zum PreVAB- und VAB-Verfahren finden sich in Abschnitt 4.8.2 _Änderungen zugewiesener Zugtrassen durch den Infrastrukturbetreiber._
## **Belgien**
## **Ziffer 4.5.3**
## **4.5.3 Ad-hoc Trassenanträge / Trassenanmeldungen im Gelegenheitsverkehr**
Trassenanmeldungen im Gelegenheitsverkehr sind Anträge, die nach dem letzten Tag für die Einreichung späterer Netzfahrplananmeldungen/Late Path Requests beim Infrastrukturbetreiber eingereicht werden. Für den Fahrplan 2026 sieht RNE folgendes Datum vor:
> 4 Ein Antrag auf eine grenzüberschreitende Trasse ist ein Antrag, der mindestens einen ausländischen Fahrplanpunkt enthält oder der mindestens einen Grenzpunkt enthält.
> 5 Der Begriff PreAccepted Offer stammt aus TSI TAF/TAP. Grundsätzlich, auch in der Ad-hoc-Phase, muss ProRail dem Titelhalter eine Trasse mit Entwurfsstatus als Antwort auf seine Kapazitätsanfrage anbieten. Der Rechteinhaber muss dieses Angebot dann explizit ablehnen oder genehmigen. Da dieses Verfahren noch nicht systematisch möglich ist, nutzt ProRail eine von der TSI TAF/TAP angebotene Alternative. Es handelt sich dabei um das PreAccepted Offer für, bei dem der Genehmigungsprozess nicht durchlaufen werden muss.
> 6 Verkehrsänderungen durch Management, siehe auch Anhang 2.
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Ad-hoc-Trassenanträge
- - Erster Tag für Ad hoc Trassenanträge 14. Oktober 2025 Zugangsberechtigter
Sobald Infrabel die Late Path Requests bearbeitet hat (d. h. bis spätestens 6. November 202), werden die Ad-hoc-Trassenanträge die sich sowohl auf langfristige als auch auf kurzfristige und Echtzeit-Trassen beziehen - innerhalb der in Artikel 36 des Eisenbahngesetzes festgelegten Fristen bearbeitet, d. h. innerhalb folgender Zeiträume: - bis zu 5 Arbeitstage für pünktliche Anträge (d. h. Fahrplantrassenanträge für einen einzelnen Reisetag)
- bis zu einem Monat für sonstige Anträge.
Nach der formalen Zuweisung der Fahrplantrasse durch Infrabel muss der Zugangsberechtigte die zugewiesene Fahrplantrasse überprüfen und Infrabel etwaige Unregelmäßigkeiten so schnell wie möglich mitteilen.
## **4.5.3.1 Langfristige Fahrplananfragen**
Während seiner Gültigkeitsdauer kann der Fahrplan zu bestimmten Zeitpunkten geändert werden. Solche Änderungen werden als Zwischenänderungen und gelten für einen Zeitraum, der als „PERT-Periode“ oder „Ergänzung“ bezeichnet wird. Ein PERT-Zeitraum ist also der Zeitraum zwischen zwei Terminen, an denen der Fahrplan aktualisiert wird. Die Liste der Antragstermine, d.h. die Starttermine der PERT-Periode, sowie die Fristen für die Einreichung der (Änderungs-)Anträge von Trassen für den betreffenden Zeitraum ist nachstehend aufgeführt. Diese Termine werden von den verschiedenen
Infrastrukturbetreibern und Eisenbahnverkehrsunternehmen auf den Sitzungen der RNE und des FTE (Forum Train Europe) einvernehmlich festgelegt. Sie werden auch auf den Websites http://www.forumtraineurope.eu/home/ und https://rne.eu veröffentlicht. Anträge, die nach Ablauf der Fristen eingereicht werden, werden kurzfristig (siehe Punkt 4.5.3.2) oder in Echtzeit (siehe Punkt 4.5.3.3) bearbeitet.
In der nachstehenden Übersicht sind die für den Fahrplan 2026 vorgesehenen Daten aufgeführt:
||Einreichungsfrist|Antragsdatum|
|---|---|---|
|1. Zeitraum|/|14. Dezember 2025|
|||(Zeitraum endet am 1. Februar 2026)|
|2. Zeitraum|15. Dezember 2025|02. Februar 2026|
|||(Zeitraum endet am 6. April 2026)|
|3. Zeitraum|09. Februar 2026|07. April 2025|
|||(Zeitraum endet am 13. Juni 2026)|
|4. Zeitraum|20. April 2026|14. Juni 2026|
|||(Zeitraum endet am 06. September 2025) 5.|
|Zeitraum|13. Juli 2026|08. September 2026|
|||(Zeitraum endet am 12. Dezember 2026)|
Die Zuweisung dieser Zugtrassen wird durch eine Mitteilung in PCS oder durch eine von _Book In_ versandte E-Mail formalisiert.
Das Büro I-CBE.332 (Annual Capacity Management/Jährliches Kapazitätsmanagement) ist für die Bearbeitung dieser Art von Anträgen zuständig. Anträge, die ausnahmsweise über die in Punkt 4.2.2.2 genannten Dokumente eingereicht werden, wenn _Book In_ oder PCS nicht verfügbar sind, müssen bei dieser Stelle eingereicht werden. Die Kontaktdaten finden Sie unter Punkt 1.6.1.
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## **4.5.3.2 Kurzfristige Anfragen**
Die Frist für die Einreichung kurzfristiger Kapazitätsanfragen ist auf D-2 (Arbeitstage) vor dem Reisetag um 10 Uhr festgelegt. Für Kapazitätsanfragen, die innerhalb dieser Frist eingereicht werden, wird das Bulletin "Zugverkehr" spätestens am D-1 (Arbeitstag) vor dem Reisetag um 12 Uhr veröffentlicht, außer in Fällen höherer Gewalt, bei Ereignissen mit erheblichen Auswirkungen auf den Eisenbahnverkehr oder bei Streiks. Ausnahmen von der Frist werden in den folgenden Fällen gemacht:
|Art der Anfrage|Frist für die Einreichung des<br>Antrags (Arbeitstage)|Veröffentlichung des<br>Bulletins "Zugverkehr"<br>(Arbeitstage)|
|---|---|---|
|Außerordentliche Verkehre<br>mit Beschränkung auf der<br>geplanten Strecke|Bis zu 10:00 Uhr auf D-6|Bis zu 12:00 Uhr auf D-2|
|Gewöhnliche Verkehre oder<br>außergewöhnliche<br>Verkehre, die keinen<br>Beschränkungen auf dem<br>Transportweg unterliegen<br>(geforderte Geschwindigkeit<br>=<60 km/h)7|Bis zu 10:00 Uhr auf D-4|Bis zu 12:00 Uhr auf D-1|
Kapazitätsanfragen, die nach dieser Einreichungsfrist eingereicht werden oder die aufgrund einer Ausnahmesituation nicht rechtzeitig bearbeitet werden können, werden in Echtzeit bearbeitet (siehe Punkt 4.5.3.3).
Wird die Einreichungsfrist für die genannten Antragsarten nicht eingehalten, kann die rechtzeitige Veröffentlichung des Bulletins "Zugverkehr" nicht gewährleistet werden und die Anträge können in Echtzeit bearbeitet werden. Ausgenommen sind "außergewöhnliche Verkehre mit Beschränkungen", für die Anträge, die nach Ablauf der Frist eingereicht werden, aus betrieblichen und sicherheitstechnischen Gründen abgelehnt werden.
Die Zuweisung dieser Fahrplantrassen wird durch eine Mitteilung im PCS oder eine per _Book In_ versandte E-Mail formalisiert, die durch ein per E-Mail versandtes Bulletin "Zugverkehr" ergänzt wird.
Das Bulletin „Zugverkehr“ enthält die Daten zu den Fahrplänen der Züge und/oder Leerfahrten sowie alle anderen Informationen des Infrastrukturbetreibers und die vom Antragsteller angeforderten Informationen, die für die Durchführung der betreffenden Züge und/oder Leerfahrten nützlich sind. Das Datum des Inkrafttretens des Merkblattes ist das Datum des ersten Fahrtages, der auf dem Merkblatt angegeben ist.
Das Büro I-CBE.322A (Running Capacity Management) ist für die Bearbeitung dieser Art von Anträgen zuständig, mit Ausnahme der Kapazitätsanträge "Außergewöhnlicher Verkehr", die von ICBE.322B (Running Capacity Management) bearbeitet werden. Anfragen, die ausnahmsweise über die in Punkt 4.2.2.2 genannten Dokumente bei Nichtverfügbarkeit von _Book In_ oder PCS eingereicht werden, müssen bei den entsprechenden Stellen eingereicht werden. Die Kontaktdaten finden Sie unter Punkt 1.6.1.
## **4.5.3.3 Echtzeit-Anfragen**
> 7 Vgl. Fahrten mit historischen Zügen.
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Die Zugangsberechtigten können auch außerhalb der für kurzfristige Anträge vorgesehenen Fristen Kapazitäten beantragen, abgesehen von außergewöhnlichen Transporten mit Beschränkungen auf der geplanten Strecke (siehe Punkt 4.5.3.2).
Die Zuweisung dieser Fahrplantrassen wird durch eine Mitteilung in PCS oder eine per _Book In_ versandte E-Mail formalisiert, die durch ein per E-Mail versandtes Bulletin "Zugverkehr" ergänzt wird.
Für die Bearbeitung dieser Art von Anträgen ist die Stelle I-TO.12 (Zentrale Disposition) zuständig. Anträge, die bei Nichtverfügbarkeit von _Book In_ oder PCS ausnahmsweise über die in Punkt 4.2.2.2 genannten Dokumente gestellt werden, müssen bei dieser Stelle eingereicht werden. Die Kontaktdaten finden Sie unter Punkt 1.6.1.
## **Luxemburg**
## **Ziffer 4.5.2**
## **4.5.2 Zeitplan für Trassenanmeldungen außerhalb des Fahrplanprozesses (Ad-HocAnträge)**
ACF antwortet in kürzester Zeit und in allen Fällen innerhalb von 5 Arbeitstagen auf ad- hoc Anfragen für einzelne Fahrplantrassen.
Die Informationen über ungenutzte und verfügbare Kapazitäten werden allen Antragstellern zur Verfügung gestellt, die diese Kapazitäten in Anspruch nehmen möchten.
Die Eisenbahnbehörde prüft gegebenenfalls, ob im endgültigen Netzfahrplan eine Kapazitätsreserve vorgehalten werden muss, um auf vorhersehbare ad-hoc Anfragen schnell reagieren zu können. Diese Bestimmung gilt auch für überlastete Fahrwege.
Bezüglich des vorbereiteten Trassenkatalogs (PaPs) und der Reserve Capacity auf dem Korridor RFC NORDSEE-MITTELMEER siehe 1.7.1
## **Frankreich**
## **Ziffer 4.5.2 i.V.m. 4.2.3.2**
## **4.5.2. NACH DEM15. APRIL 2025 EINGEREICHTE TRASSENANTRÄGE (SPÄTE ANTRÄGE)**
## **4.5.2.1 Zeitplan für die Beantwortung von Anfragen**
SNCF Réseau beantwortet die nach dem 15. April 2025 eingereichten Trassenanträge innerhalb der folgenden Fristen:
|**Datum der Anmeldung**|**Art der zugewiesenen**<br>**Trasse**|**Frist für die**<br>**Trassenvergabe**|
|---|---|---|
|15. April 2025 bis 08.<br>September 2025|Alle Trassenarten<br>(verspätete<br>Trassenanmeldungen / late<br>requests-DTS)|zwischen dem 18. August<br>2025 und dem 14.<br>November 2025|
|09. September 2025 bis 05.<br>Dezember 2026|Alle Trassenarten<br>(angepasste Anträge - DSA)|so schnell wie möglich und<br>**gemäß den in § 4.2.3.2**<br>**angegebenen Fristen**. Für<br>DSA, die vor der|
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|||Zertifizierung des Dienstes<br>eingegangen sind, werden<br>die Fristen ab diesem<br>Datum bewertet|
|---|---|---|
|07. Dezember 2025 bis 12.<br>Dezember 2026|Last Minute Fahrplantrasse -<br>DSDM (weniger als acht (8)<br>Kalendertage vor dem<br>Datum, an dem der Zug<br>planmäßig verkehren soll)|spätestens 7 Arbeitstage8,<br>unter den im Dokument<br>"Last-Minute-Kapazität"<br>genannten Bedingungen|
## **4.5.4 Ad-Hoc-Anfragen Siehe § 4.2.3.2 für einmalige Anfragen.**
## **4.2.3.2. Trassenanmeldungen in der Anpassungsphase**
Anträge, die nach Ablauf des in § 4.2.2.5 beschriebenen Fahrplans im September Y-1 (DSA, DSDM) gestellt werden, werden in der **Restkapazität nach dem in § 4.5.2 beschriebenen Zeitplan bearbeitet** .
Die DSAs werden erst verarbeitet, wenn die DTSs verarbeitet wurden (pro Achse).
Zu den Anträgen auf Änderung und Stornierung von Zugtrassen siehe auch die Bestimmungen über das gegenseitige Anreizsystem in **Kapitel 5 Leistungen und Entgelte** .
## ● **Sequenzen**
Ähnlich wie in der Konstruktionsphase können die Antragsteller auch die Informationen über ihre Anforderungen an die Abläufe angeben (Wiederverwendung von Fahrzeugen, theoretisches Arbeitsprogramm, Arbeiten an der Station):
- im Falle von Änderungen ihres Transportplans eine Zusammenfassung der endgültigen Sequenzen für jede Periode, die vor den folgenden Fristen eingereicht wird:
||Zeitraum A|Zeitraum B|Zeitraum C|Zeitraum D|
|---|---|---|---|---|
|Frist|Zweiter Freitag<br>imOktober<br>Y-1|Zweiter Freitag im.<br>Januar Y|Zweiter Freitag<br>im April Y|Erster Freitag<br>im Juli Y|
- zusätzlich zu den DSAs, Änderungen der Sequenzen,
- wenn sie eine Sequenzändern möchten, ohne die bereits zugewiesenen Trassen zu ändern.
Auf der Grundlage dieser Informationen erstellt SNCF Réseau die endgültigen Gleisbelegungspläne (TOD) für jeden Wochentag (oder eine Gruppe identischer Tage), die dem jeweiligen Zeitraum entsprechen, und dann die täglichen TODs.
Tägliche TODs werden spätestens um 17 Uhr am Geschäftstag D-1 veröffentlicht. Um sie zu erstellen:
- Die EVU müssen ihre aktualisierten Sequenzen für S-1 übermitteln oder die zuvor übermittelten Sequenzen bestätigen. Falls nicht innerhalb dieser Frist übermittelt wird, berücksichtigt SNCF Réseau die zuvor übermittelten Daten.
> 8 Dieser Zeitrahmen von "7 Kalendertagen" ist die operative Übersetzung des Zeitrahmens von "5 Arbeitstagen", gemäß Artikel 48 der Richtlinie 2012/34/EU, der von Art. 23 des Dekrets Nr. 2003-194 abgedeckt wird und auf den sich die Infrastrukturbetreibern innerhalb von RNE geeinigt haben, um die Anwendung dieses Zeitrahmens zu harmonisieren.
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- Jede nach S-1 vorgenommene Änderung muss SNCF Réseau ausdrücklich mitgeteilt und bis spätestens 12 Uhr am Werktag D-1 übermittelt werden.
Im Interesse der Antizipation wird den EVU außerdem empfohlen, alle notwendigen strukturellen Änderungen an vor diesen Meilensteinen zu übermitteln, insbesondere zu den Meilensteinen S-8 und S-5.
Zusammenfassung der Lieferung von Sequenzierungsdaten (Übersicht)
## ● **Unterstützung bei der Formulierung von Trassenanmeldungen**
SNCF Réseau bietet einen Hilfsservice für verspätete Anpassungsanträge an den Jahresfahrplan an. Auf Antrag des Kunden und auf Beschluss des Vorstandsressorts Infrastruktur des DAC können Studien durchgeführt werden, um Trassenanmeldungen im Zusammenhang mit neuen Verkehren zu lenken.
Eine im Rahmen dieser Hilfsfunktion erstellte Studie stellt kein verbindliches Trassenangebot dar und ist für die Aufnahme einer Fahrplantrasse in den Umlaufplan nicht bindend. Sie dient der Erleichterung der Bestellung des Antragstellers, indem sie sicherstellt, dass der Status des Umlaufplans bei der Durchführung der Studie berücksichtigt wird.
Das Verfahren ist im "Handbuch für Antragsteller von kommerzieller Kapazität" detailliert beschrieben, das auf der Seite „Technische Dokumente, die in den NS erwähnt werden“ auf der **Website von SNCF Réseau** zu finden ist.
## ● **Regeln für Anträge in der Anpassungsphase**
- Stornierung von Trassentagen
|**Umfang**|**Ersuchen um Stornierung oder**<br>**Entfernung von Tagen.**|
|---|---|
|**Anfrage**|Der Antrag auf Löschung muss gestellt<br>werden,**sobald der Antragsteller**<br>**Kenntnis von solch einer Notwendigkeit**<br>**bekommt**.|
|**Antwort**|Die Stornierung wird ausgeführt und die<br>Antwort erfolgt so schnell wie möglich (in<br>der Regel innerhalb von 24 Stunden).|
Schaffung/Ergänzung von Fahrplantrassen, die nicht den Sicherheitsvorschriften unterliegen
|**Umfang**|**Trassenanmeldungen (mit Ausnahme**<br>**von Trassentagen, die**<br>**Sicherheitsvorschriften unterliegen, die**<br>**im Folgenden behandelt werden), die**<br>**einem neuen Verkehrsbedarf**<br>**entsprechen, oder die Hinzufügung**<br>**neuer Trassentage auf einer**<br>**zugewiesenen Fahrplantrasse mit**<br>**mehreren Betriebstagen.**|
|---|---|
|**Antrag bis spätestens D-8**|Der Antrag muss so schnell wie möglich,<br>**spätestens aber 8 Kalendertage (D-8)**vor<br>dem ersten Betriebstag erfolgen.|
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|**Antwort bei einmaligen Anfragen**|Die Antwort auf einen Antrag auf eine<br>einzelne Zugtrasse für den gewerblichen<br>Verkehr (ausgenommen Toursitenzüge) zur<br>Deckung eines einmaligen<br>Beförderungsbedarfs wird innerhalb von 7<br>Kalendertagen bereitgestellt Anträge auf<br>regelmäßige Beförderung aufgeschlüsselt<br>nach Trassentagen sind von dieser<br>Kategorie ausgeschlossen.<br>Die Antwortarten sind in Abschnitt**4.2.4**<br>aufgeführt.|
|---|---|
|**Antwort ohne einmalige Anfragen**|Die Antwort erfolgt so schnell wie möglich,<br>d.h. innerhalb von 30 Kalendertagen nach<br>Einreichung des Antrags.<br>Die Antwortarten sind in Abschnitt**4.2.4**<br>aufgeführt.|
|**Ersuchen von D-7**|Fall, der in "Trassenanmeldungen in letzter<br>Minute"(Abschnitt**4.2.3.2**)behandelt wird.|
In Anbetracht des Zeitaufwands für die Trassenkonstruktion und der mit den Sicherheitsvorschriften verbundenen Beschränkungen werden die Antragsteller gebeten, ihren Antrag so früh wie möglich zu stellen, um die Chancen auf einen positiven Bescheid zu erhöhen oder im Falle eines negativen Bescheids Zeit für eine Erneuerung des Antrags einzuplanen.
|**Umfang**|**Anträge auf Trassentage für:**<br>**- Zugfahrten einschließlich eines**<br>**außergewöhnlichen Frachtbriefs mit dem**<br>**Hinweis auf ein Kreuzungs- oder**<br>**Überholverbot**<br>**oder Überholverbot für andere Züge,**<br>**- Außergewöhnlich große und sperrige**<br>**Sendungen ,**<br>**- Vorrangige Zugbewegungen, die die**<br>**Einbeziehung der Auswirkungen von**<br>**Sicherheitsvorschriften, die sich aus der**<br>**Risikoanalyse des Antragstellers**<br>**ergeben, in die Zugtrasse erfordern**<br>**Sicherheitsbestimmungen, die sich aus**<br>**der vom Antragsteller durchgeführten**<br>**Risikoanalyse ergeben.**|
|---|---|
|**Antrag bis spätestens D-40**|Angesichts des Zeitaufwands für die<br>Einrichtung dieser Art von Fahrplantrasse<br>**muss die Trassenanmeldung spätestens**<br>**40 Kalendertage vor dem ersten**<br>**Betriebstag (D-40) erfolgen**, unabhängig<br>davon, ob es sich um einen neuen Bedarf<br>oder die Erneuerung einer bereits als nicht<br>durchführbar eingestuften<br>Trassenanmeldung handelt (oder um einen<br>nicht zugewiesenen Trassentag).|
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||Die Antwortarten sind in**Abschnitt 4.2.4**<br>aufgeführt.<br>Der Antrag muss alle erforderlichen,<br>stabilisierten und abgeschlossenen<br>technischen Elemente enthalten<br>(außergewöhnlicher Frachtbrief,<br>Prüfanweisungen usw.).|
|---|---|
|**Antwort**|Die Antwort erfolgt so schnell wie möglich,<br>innerhalb von 30 Kalendertagen nach<br>Einreichung des Antrags.<br>Wird der Antrag nicht innerhalb dieser Frist<br>von vierzig (40) Tagen eingereicht, fordert<br>SNCF Réseau den Antragsteller auf, zu<br>einem anderen Termin, der mit den<br>Beschränkungen des Zeitplans vereinbar<br>ist, einen neuen Antrag zu formulieren.|
Sonderfall: Änderungen des außergewöhnlichen Frachtbriefs
|**Änderung der Trassenanmeldung**|Wenn sich bei der Neuausstellung oder der<br>Freigabe einer Änderung die im<br>außergewöhnlichen Frachtbrief enthaltenen<br>Sicherheitsvorschriften seit der Zuweisung<br>der Zugtrasse geändert haben, muss der<br>Antragsteller einen Antrag auf Änderung der<br>Zugtrasse stellen, sobald er von dieser<br>Notwendigkeit Kenntnis erlangt, und die<br>Gründe für seinen Antrag sowie die<br>Verweise auf den geänderten<br>außergewöhnlichen Frachtbrief festlegen.|
|---|---|
|**Antwort**|Die Antwort erfolgt dann so schnell wie<br>möglich, spätestens 30 Kalendertage nach<br>Einreichung des Antrags (bzw. je nach<br>geltendem Fahrplan für die Last-Minute-<br>Trasse von D-7), wobei die<br>Durchführbarkeit der Veränderung von der<br>Art und Komplexität der zu bearbeitenden<br>Auswirkungen abhängt.|
Änderung der Trassentage
|**Umfang**|**Anträge auf Änderung von Trassentagen**<br>**(Strecken und/oder Zeiten), die vom**<br>**Antragsteller aufgrund eines geänderten**<br>**Bedarfs gestellt werden. Die Anträge**<br>**können gestellt werden, wenn ein**<br>**Trassentag bereits zugewiesen wurde**<br>**oder wenn der Rücklauf noch nicht**<br>**erfolgt ist.**|
|---|---|
|**Antrag bis spätestens D-8**|Der Antrag muss spätestens**acht (8)**<br>**Kalendertage vor dem ersten Tag des**<br>**Einsatzes (D-8)**gestellt werden. Es wird<br>daran erinnert, dass die Chancen auf eine<br>positive Antwort umso größer sind, je früher<br>der Bedarf absehbar ist und der Antrag|
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||gestellt wird. Änderungsanträge werden ab<br>D-7 über die Last-Minute-<br>Trassenanmeldung IS nicht angenommen<br>(mit Ausnahme von Teilstornierungen).<br>Der Änderungsantrag muss den<br>berufsspezifischen Grundsätzen für die<br>Nutzung der in der einheitlichen<br>Schnittstelle von GESICO-DSDM zur<br>Verfügung gestellten Funktionen<br>„Lebensdauer der Trasse“ entsprechen, die<br>es den Benutzern ermöglichen, die<br>Änderungen einer bestimmten Zugtrasse zu<br>überwachen. Insbesondere darf ein<br>Änderungsantrag nicht dadurch verschleiert<br>werden, dass ein Erstellungsantrag<br>zusammen mit einem Stornierungsantrag<br>oder einem Tagesentfernungsantrag<br>gestellt wird.|
|---|---|
|**Antwort**|Die Antwort auf einen Antrag auf Änderung<br>einer einzelnen Fahrplantrasse für den<br>gewerblichen Verkehr (mit Ausnahme von<br>Verkehren mit außerordentlicher<br>Beförderungsankündigung, für die der<br>Antrag spätestens vierzig (40) Kalendertage<br>vor dem ersten Verkehrstag gestellt werden<br>muss sowie für Touristenzüge), erfolgt<br>innerhalb von 7 Kalendertagen. Bei anderen<br>Anträgen erfolgt die Antwort so schnell wie<br>möglich, d. h. innerhalb von dreißig (30)<br>Kalendertagen nach Einreichung des<br>Antrags. Die Antwortarten sind in Abschnitt<br>**4.2.4**aufgeführt.|
## **● Anträge auf Last-Minute-Trassen**
Die folgenden Kapazitätsanfragen (oder Rückgaben) können zwischen dem Tag D-7 und dem Tag D des Zugbetriebs eingereicht werden:
- Erstellung von Fahrplantrassen in letzter Minute (SDM);
- Stornierung (ganz oder teilweise) einer zugewiesenen Zugtrasse;
- Genehmigung und Verzicht auf die Genehmigung, als Zug mit unbestimmtem Zeitplan zu fahren.
Änderungsanträge sind nicht zulässig und werden nicht berücksichtigt.
Anträge auf Last-Minute-Trassen, die zwischen D-7 und 17 Uhr am D-1 eingereicht werden, werden von den Kapazitätsbüros in weniger als sieben (7) Kalendertagen[9] und unter den im Dokument "Last-Minute-Kapazität" festgelegten Bedingungen bearbeitet (auf der Seite „Technische Dokumente, die in der NS zitiert werden“ auf der **Website von SNCF Réseau** ).
> 9 Dieser Zeitrahmen von "7 Kalendertagen" ist die operative Übersetzung des Zeitrahmens von "5 Arbeitstagen", gemäß Artikel 48 der Richtlinie 2012/34/EU, der von Art. 23 des Dekrets Nr. 2003-194 abgedeckt wird und auf den sich die Infrastrukturbetreibern innerhalb von RNE geeinigt haben, um die Anwendung dieses Zeitrahmens zu harmonisieren.
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Spätere Anträge oder solche, die von den Kapazitätsbüros nicht bearbeitet werden konnten, werden von den Betriebsbüros bearbeitet.
## **● Erstellung von Last-Minute-Fahrplantrassen unter Berücksichtigung von Sicherheitsbestimmungen**
## **A. Fall von Trassen mit Sicherheitsvorschriften, für die ein DSDM (Last-MinuteTrassenantrag) ohne Sonderbedingungen gestellt werden kann:**
- Zugbewegungen der Kategorien A und B, die die ordnungsgemäße Funktion der Gleisstromkreise beeinträchtigen können;
- Zugfahrten, die das ordnungsgemäße Funktionieren der Radsatzwellen stören können;
- Wirbelstrom-Zugbewegungen;
- Triebfahrzeugbewegungen mit außer Betrieb befindlichen Zugfunkgeräten, die mit einer Höchstgeschwindigkeit von 70 Km/h zu einem Wartungszentrum transportiert werden.
**B. Fall von Trassen mit Sicherheitsvorschriften, die unter bestimmten Bedingungen einer DSDM unterworfen werden können:** Dieser Fall wird im Dokument "Last-MinuteKapazität", das auf der Seite „Technische Dokumente, die in dem NS genannt werden, auf der **Website von SNCF Réseau** ausführlich beschrieben.
## **C. Fall von Trassen mit Sicherheitsvorschriften, die nicht Gegenstand einer DSDM sein können:**
- Zugbewegungen der Kategorie C, die das ordnungsgemäße Funktionieren von Gleisstromkreisen nicht zulassen;
- Vorrangige Zugfahrten, bei denen die Auswirkungen von Sicherheitsvorschriften, die sich aus der Risikoanalyse des Antragstellers ergeben, in die Zugtrasse einbezogen werden müssen.
## **Schweiz**
## **Ziffer 4.5.3**
## **4.5.3. Trassenanträge / Trassenbestellungen unterjähriger und kurzfristiger Fahrplan (BV4a, BV4b und BV5)**
## **4.5.3.1 Fristen**
BV4a: Siehe NWS-Anhang Bestellfristen für den Fahrplan 2025
BV4b und BV5: Die letzte Frist zur Trassenbeantragung ist gemäss Art. 11 Abs. 3 NZV:
• 17 Uhr am Tag vor der Durchführung einzelner, nicht regelmässiger Fahrten von EVU, welche auf einer Strecke innerhalb der gleichen Fahrplanperiode bereits andere Trassen gebucht haben;
• 30 Tage vor der ersten Fahrt in allen anderen Fällen.
## **4.5.3.2 Schweizerische Bestellverfahren kurzfristiger Fahrplan (BV4a, BV4b und BV5)**
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|**BV**|**Frist**|**Technische**<br>**Abbildung**<br>**(NeTS)**|**RNE /**<br>**TVS**|**Art**|**Bestelleingan**<br>**g und**<br>**Zuteilung**|
|---|---|---|---|---|---|
|BV4<br>a|Jahresplanupdate|Unterjährige<br>r Plan|Ad-hoc<br>Reques<br>t|Regeltrasse<br>ggf. mit<br>Vorlaufextrazu<br>g|TVS<br>First come, first<br>served|
|BV4<br>b|Tagesplan<br>Kurzfristbestellunge<br>n Extrazüge|Kurzfristiger<br>Plan|Ad-hoc<br>Reques<br>t|Extrazug|ISB<br>first come, first<br>served|
|BV5|Tagesplan<br>Operative<br>Bestellungen<br>Extrazüge|Kurzfristiger<br>Plan|Ad-hoc<br>Reques<br>t|Extrazug|ISB<br>first come, first<br>served|
## **4.5.3.3 Trassenantrag**
Trassen und Zusatzleistungen können auch kurzfristig für das laufende Fahrplanjahr bestellt werden. Im laufenden Fahrplan eingereichte Bestellungen sind jedoch gegenüber den im Jahresplan bestellten und zugeteilten Trassen von nachrangiger Priorität und können lediglich Restkapazitäten in Anspruch nehmen. Sie werden unabhängig von der Verkehrsart in der Reihenfolge ihres Eintreffens (Prinzip «first come first served») zugeteilt. Die Streckenöffnungszeiten gemäss Ziffer 2.5.1 sind bei der Bestellung zu berücksichtigen.
Trassen für BV4a, BV4b und BV5 (Ad-hoc Requests) sind ausschliesslich mit dem Bestelltool NeTS-AVIS zu beantragen.
Trassenbestellungen für Extrazüge werden aus terminlichen Gründen direkt durch die operativen Dienste der ISB bearbeitet und zugeteilt resp. abgelehnt. Die ISB orientieren die TVS über durch sie erfolgte Ablehnungen. Die TVS prüft nachträglich, ob die Bestellung korrekt abgewickelt sowie ob der Ablehnungsentscheid diskriminierungsfrei gefällt und begründet wurde.
## **Bestellverfahren BV4a und BV4b**
Der Antragsteller kann wählen, ob er eine Bestellung „mit Angebot“ aufgibt, oder ob er auf diese Option verzichtet und direkt eine Zuteilung gemäss Bestellung oder der bestmöglichen Alternative wünscht.
Bestellungen mit Angebot sind mindestens drei Arbeitstage vor der Durchführung einzureichen. Die ISB sind während sieben Kalendertagen, respektive bis zur vorgesehenen Durchführung an ihr Angebot gebunden. Wird das Angebot nicht innerhalb dieser Frist angenommen, so gilt es als vom Antragsteller abgelehnt.
## **Bestellverfahren BV5**
Dies betrifft Bestellungen für Extrazüge sowie Trassenbestellungen, welche später als 8.00 Uhr am Vortag der Durchführung eingereicht werden (Wochenende Samstag/Sonntag und Feiertage gemäss Kalender NeTS gelten nicht als Vortage bzw. Arbeitstage). Letzte mögliche Bestellfrist bei den operativen Diensten der ISB ist 90 Minuten vor Zugsabfahrt. Die ISB behalten sich jedoch vor, für Bestellungen, deren Umsetzung zeitaufwändig ist, die dafür benötigte Zeit zu beanspruchen.
## **4.5.3.4 Ausnahmeregelungen**
## **Mess- und Probefahrten sowie andere Spezialverkehre**
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Für Mess- und Probefahrten sowie Fahrten mit besonderen Fahrzeugen (z. B. Diplory) beträgt die Bestellfrist mindestens fünf Arbeitstage.
## **Aussergewöhnliche Sendungen mit betrieblichen Massnahmen Infrastruktur**
- aS mit betrieblichen Massnahmen Infrastruktur: 5 Arbeitstage
• aS mit betrieblichen Massnahmen Infrastruktur und seitliche Lademassüberschreitung (LüS): 10 Arbeitstage
Anmeldungen zum Transport (Vollzugsmeldungen) sind nur nach vorgängiger Bestellung der aussergewöhnlichen Sendungen mit betrieblichen Massnahmen Infrastruktur möglich. Letzte mögliche Anmeldung 120 Minuten vo Zugsabfahrt. Kurzfristige Änderungen (z. B. Lastenschieben, fehlender Beförderungsplan) können nur für aS ohne betrieblichen Massnahmen Infrastruktur bearbeitet werden.
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**Anlage 4.2.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027**
**==> picture [125 x 30] intentionally omitted <==**
**Nutzungsbedingungen Click&Ride**
**Seite 1 von 5**
Die DB InfraGO AG bietet ab dem 17.12.2019 mit Click&Ride (C&R) eine neue Anwendung zur Trassenanmeldung. Trassenanmeldungen über C&R sind nur für Trassen des Gelegenheitsverkehrs im Schienengüterverkehr, für Leerfahrten im Schienenpersonenverkehr und Überführungsfahrten im Schienengüter- und Schienenpersonenverkehr mit einer Frist von weniger als 5 Arbeitstagen vor gewünschter Abfahrtszeit möglich, sofern diese Trassenanmeldungen
- ausschließlich das Schienennetz der DB InfraGO AG und/oder die unter Abschnitt 9 aufgezählten Strecken, auf denen die DB InfraGO AG fahrplanbildend ist, nutzen,
- keinen Fall einer besonders aufwändigen Bearbeitung darstellen (ausgenommen sind Züge des Kombinierten Verkehrs, die über C&R bestellbar sind) und
- keinen Ankunftszeitpunkt haben, der später als 23.59h am Folgetag des Abfahrtstages liegt.
## **(1) Zugang**
Die Anmeldung zur Anwendung (das Login) erfolgt über das Infraportal. Näheres ist den Nutzungsbedingungen zum Infraportal (Anlage 3.4.3.1 der INB) zu entnehmen.
Um Click&Ride zu benutzen, navigieren Sie in Ihrem Browser[1] einfach zu https://clickandride.dbinfrago.com und melden sich mit Ihren Zugangsdaten an.
Click&Ride ist benutzbar auf Smartphones, Tablets und Desktop-Computern.
## **(2) Dokumentation**
Die DB InfraGO AG stellt den angemeldeten Zugangsberechtigten in elektronischer Form ein aktuelles Handbuch zur Verfügung, das die wesentlichen Funktionen und Abläufe bei der Nutzung von C&R beschreibt.
Weitere Informationen sind im Internet unter https://www.dbinfrago.com/clickandride erhältlich.
## **(3) Beratung**
Die DB InfraGO AG berät und unterstützt ihre Kunden umfassend bei fachlichen und technischen Fragen in Zusammenhang mit C&R. Die fachliche Betriebsführung steht telefonisch für Rückfragen von Montag bis Freitag von 08.00 bis 15.30 Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus können jederzeit rund um die Uhr Rückfragen auch per E-Mail unter next-support@deutschebahn.com gestellt werden.
## **(4) Verfügbarkeit**
Der Zugang zu C&R steht grundsätzlich uneingeschränkt, d.h. 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr, zur Verfügung. Hiervon ausgenommen sind notwendige geplante Wartungsfenster sowie Stö-
- 1 Aktuell ist Click&Ride auf den Webbrowser Chrome (Mobil und Desktop) optimiert. Mit anderen Webbrowsern kann eine erfolgreiche Benutzung aktuell noch nicht gewährleistet werden.
Gültig ab: 13.12.2026
**Anlage 4.2.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027**
**Seite 2 von 5**
**==> picture [125 x 30] intentionally omitted <==**
## **Nutzungsbedingungen Click&Ride**
rungsfälle. Geplante Wartungsarbeiten werden, sofern möglich, in Tagesrandlagen bzw. nachts durchgeführt.
Der Zugangsberechtigte ist selbst verantwortlich, die zur Nutzung von C&R notwendigen technischen Voraussetzungen (z.B. Ladezustände, Tk-Abdeckung Arbeitsspeicher) zu erfüllen.
## **(5) Rückfallebene**
Im Fall des technischen Ausfalls bzw. im Fall von Übertragungsstörungen von C&R steht für alle Zugangsberechtigten als Rückfallebene die Trassenanmeldemöglichkeit über das Trassenanmeldesystem der DB InfraGO AG zur Verfügung.
## **(6) Datensicherheit**
Für die Datensicherheit beim Zugang zu C&R ist der ZB durch Sicherstellen der ausschließlichen Nutzung durch den/die befugten Mitarbeiter und/oder geeignete technische Vorkehrungen (Passwortsicherung) zu gewährleisten.
Die Anwendung C&R hält keine kunden- bzw. nutzerbezogenen Daten vor. Solche Daten werden aus angebundenen, internen Systemen der DB InfraGO AG bezogen und nur soweit für die Trassenanfrage verwendet, wie dies für die Anmeldung, Konstruktion der jeweiligen Trasse und das sich hierauf beziehende Angebot erforderlich ist. Ziff. 3.3.4.6 INB bleibt unberührt. Session-Daten werden ausschließlich lokal auf den Endgeräten des ZB gespeichert und können dort nach Ende der Session gelöscht werden.
## **(7) Missbräuchliche Verwendung**
Der Kunde verpflichtet sich, die Anwendung C&R nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere
- die Verfügbarkeit des C&R-Systems nicht durch übermäßig wiederholte (insbesondere innerhalb kürzerer Zeit wiederholte) Anmeldungen und/oder automatische Anmeldesysteme zu beeinträchtigen,
- keine Viren, unzulässige Werbesendungen, Ketteninformationen oder sexistische, rassistische oder anderweitig belästigende Kommentare zu übertragen,
- keine Rechte Dritter, insbesondere Rechte der genutzten TK-Unternehmen, Schutzrechte (z.B. Urheber- und Markenrechte) zu verletzen,
- nicht gegen eisenbahnrechtliche Vorschriften und Regelungen des betrieblich-technischen Regelwerks der DB InfraGO AG (vgl. Ziff. 3.2.1.2.3 INB) zu verstoßen.
Bei Zuwiderhandlungen behält sich die DB InfraGO AG vor, den Zugang zu C&R nutzerscharf zeitweilig zu sperren. Der betroffene ZB wird hierüber schriftlich in Kenntnis gesetzt.
Bei wiederholten oder besonders schwerwiegenden Missbräuchen sperrt die DB InfraGO AG den Zugang endgültig.
## **(8) Laufzeit/Kündigung**
Gültig ab: 13.12.2026
**Anlage 4.2.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027**
**Nutzungsbedingungen Click&Ride**
**Seite 3 von 5**
**==> picture [125 x 30] intentionally omitted <==**
Nutzerzugänge zu C&R sind während des Vorliegens der Allgemeinen Zugangsvoraussetzungen zu den Schienenwegen der DB InfraGO AG gem. Ziff. 3.2 INB gültig. Entfallen die dort genannten Voraussetzungen (z.B. durch Kündigung von Nutzungsverträgen), erfolgt eine automatische Sperrung aller zugeordneten Zugänge. ZB oder einbezogene EVU, für die Regelungen nach Ziff. 5.9.2 INB bestehen, sind von der Nutzung von C&R ausgeschlossen.
## **(9) Fahrplanbildende Strecken der DB InfraGO AG im Sinne von Ziffer 4.2.2 f) erster Aufzählungspunkt der INB und Anlage 4.2.2. Einleitungstext**
Zusätzlich zu den DB InfraGO-eigenen Strecken können in C&R für folgende Strecken Trassenanmeldungen abgegeben werden:
|**Streckennummer**|**Strecke / Abschnitt**|
|---|---|
|1043|Neumünster - Neumünster Süd AKN|
|1117|Lübeck-Kücknitz - Lübeck Skandinavienkai|
|1137|Brandenbaum - Lübeck Konstinbahnhof|
|1248|Hamburg-Veddel - Hamburg Süd|
|1253, 1294, 1295, 1296 Hamburg Süderelbbrücke - Hamburg-Waltershof||
|1254|Hamburg-Wilhelmsburg - Hamburg Hohe Schaar Süd|
|1293|Hamburg-Hausbruch - Hamburg-Hausbruch Mitte|
|1297|Hamburg Süd DB-Grenze - Hamburg Süd|
|1415, 9149|Bremen-Neustadt - Bremen-Grolland|
|1425|Bremen Inlandshafen Stw If - Bremen Stahlwerke|
|1554|Wilhelmshaven Ölweiche - Wilhelmshaven JadeWeserPort|
|1576|Emden - Emden Hbf Volkswagenwerk|
|1824|Einbeck-Salzderhelden - Einbeck Mitte|
|1922|Groß Gleidingen - Beddingen VPS|
|2316|Duisburg Sigle - Duisburg Hafen|
|2423, 2727|Düsseldorf-Gerresheim - Wuppertal-Dornap Abzw|
|2530|Neuss Pbf Westseite - Kaarster See|
Gültig ab: 13.12.2026
**Anlage 4.2.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027**
**==> picture [125 x 30] intentionally omitted <==**
## **Nutzungsbedingungen Click&Ride**
## **Seite 4 von 5**
|**Streckennummer**|**Strecke / Abschnitt**|
|---|---|
|2950|Hörne - Dissen-Bad Rothenfelde DB-Grenze|
|3443, 9498|Wörth (Rhein) - Wörth (Rhein) Alte Bahnmeisterei|
|4201|Eppingen - Stebbach|
|4220|Karlsruhe West - Karlsruhe Hafen|
|4228|Karlsruhe Rheinbrücke - Karlsruhe Rheinbrücke Raffinerien|
|4633|Tübingen Hbf - Herrenberg (ZÖA)|
|4841|Maulbronn West - Maulbronn|
|4850, 4851|Pforzheim Maihälden - Bad Wildbad|
|5865|Regensburg Hafenbrücke - Regensburg Bayernhafen|
|5941|Nürnberg-Eibach - Nürnberg Hafen|
|6264|Schwarzenberg (Erzgebirge) - Zwickau (Sachsen) Hbf|
|6426|Borstel (Kreis Stendal) - Niedergörne|
|6533|Fredersdorf (bei Berlin) - Rüdersdorf (bei Berlin)|
|6559, 6560|Wiesenau (Abzw) - Ziltendorf EKO - Ziltendorf|
|6623|Cranzahl - Annaberg-Buchholz|
|6624|Annaberg-Buchholz Süd - Schwarzenberg (Erzgebirge)|
|6626|Johanngeorgenstadt - Schwarzenberg (Erzgebirge)|
|6644|Annaberg-Buchholz - Flöha|
|6645|Chemnitz Süd - Aue (Sachsen)|
|6661|Kayna - Raitzhain|
|6718|Hohenebra - Ebeleben|
|6728|Bernterode West - Deuna Zementwerk Werkbahnhof|
|6775|Bergen auf Rügen - Putbus|
Gültig ab: 13.12.2026
**Anlage 4.2.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027**
**==> picture [125 x 30] intentionally omitted <==**
## **Nutzungsbedingungen Click&Ride**
## **Seite 5 von 5**
|**Streckennummer**|**Strecke / Abschnitt**|
|---|---|
|6949|Bentwisch - Poppendorf|
|7318|Passow (Uckermark) - Stendell (PCK)|
|7353|Wustermark Rbf Wot -Wustermark Rbf|
|7356|Wustermark Nord (GVZ) - Wustermark Awf|
|7476|Rommerskirchen RWE Power AG - Rommerskirchen|
|7630|Beddingen Nordkopf - Beddingen VPS - Beddingen|
|7636|Bremerhaven Kaiserhafen - Bremerhaven Nordhafen|
|7644, 7647|Kiel Hbf (Ss) - Kiel Süd (Ss)|
|7651|Hannover-Linden Hafen - Ha-Li Hafen SHH|
|7848|Espenhain DB-Grenze - Espenhain|
|9107|Kiel Süd (Ss) - Kiel Schulen am Langsee|
|9130|Bremerhaven Kaiserhafen - Bremerhaven Seehafen DB-Grenze|
|9133|Bremerhaven-Speckenbüttel - Bremerhaven Imsumer Deich|
|9134|Weddewarden - Bremerhaven Weddewarder|
|9146|Bremen Inlandshafen DB-Grenze - Bremen Inlandshafen|
|9170, 9173|Celle Nord DB-Grenze - Celle Nord|
|9412|Bruchsal - Ubstadt Mülldeponie|
|9603|Brühl Gbf - Brühl-Vochem|
|9609|Köln-Bickendorf - Köln-Ehrenfeld DB-Grenze|
|9617|Köln-Mülheim Grenze - Leverkusen Chemiepark NE|
||Leuna Streckenwechsel 6810/Anschlussbahn - Lochau Werkbahnhof|
|9706|MUEG|
|9707|Schmirchau Gbf - Raitzhain|
Gültig ab: 13.12.2026
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---
domain: "regulierung"
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**Anlage 4.2.3.1 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027**
**Zusammenarbeit der DB InfraGO AG mit inländischen BdS**
**Seite 1 von 2**
**==> picture [134 x 32] intentionally omitted <==**
## **1. Grundsätze der Zusammenarbeit**
Nach § 47 Abs. 1 Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) sind Betreiber der Schienenwege (BdS) in Deutschland verpflichtet, im Interesse einer wirksamen Schaffung von Schienenwegkapazitäten und Zuweisung von Zugtrassen mit anderen BdS zusammenzuarbeiten. Darüber hinaus müssen BdS, deren Entscheidungen über Zuweisung von Zugtrassen sich auf andere BdS auswirken, gemäß § 47 Abs. 2 ERegG mit diesen zusammenarbeiten, um grenzüberschreitende Zugtrassen zuzuweisen oder deren Zuweisung zu koordinieren.
Die DB InfraGO AG hat mit anderen Betreibern der Schienenwege Vereinbarungen geschlossen mit dem Ziel, die gesetzlichen Vorgaben in enger Kooperation umzusetzen.
## **2. Angebote an und Verträge mit den Zugangsberechtigten**
Die DB InfraGO AG und ihre Vertragspartner richten jeweils ein Angebot über den eigenen Trassenabschnitt an den Zugangsberechtigten. Die Abgabe von Trassenangeboten, der Abschluss entsprechender Nutzungsverträge und die Nutzung der Leistungen durch die Zugangsberechtigten erfolgt entsprechend den Bestimmungen der Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG (INB) der jeweils betroffenen BdS.
## **3. Zuständigkeiten beim Koordinierungs- bzw. Entscheidungsverfahren**
3.1 Jeder BdS führt für die von ihm betriebenen Schienenwege bei Bedarf ein Koordinierungs- und ggf. Entscheidungsverfahren durch und führt die erforderliche Kommunikation mit dem Zugangsberechtigten durch.
3.2 Beabsichtigt ein BdS, einen Antrag auf Zuweisung von Zugtrassen abzulehnen oder lehnt er einen solchen Antrag ab, informiert er hierüber alle an dieser Zugtrasse beteiligten BdS unverzüglich. Die Unterrichtungspflichten im Übrigen, insbesondere gemäß § 72 ERegG, bleiben unberührt.
## **4. Organisation der Zusammenarbeit bei nationalen Zugtrassen im Netzfahrplan**
4.1 Jeder BdS, dessen Schienenweg von einem Trassenantrag eines Zugangsberechtigten betroffen ist, muss diesen Antrag entgegen nehmen, und zwar unabhängig davon, wessen Schienenweg überwiegend genutzt wird.
4.2 Der den Antrag entgegennehmende BdS fordert den Zugangsberechtigten auf, offensichtlich fehlende oder fehlerhafte Angaben nachzureichen bzw. zu korrigieren.
4.3 Der den Antrag entgegennehmende BdS leitet vor der Konstruktion seines eigenen Trassenabschnittes den Trassenantrag an die beteiligten BdS weiter. Er übernimmt die organisatorische Abstimmung für die Konstruktion der Gesamttrasse und steht dem Zugangsberechtigten als Ansprechpartner für die Gesamttrasse zur Verfügung.
4.4 Bevor ein BdS eine Trasse bis an die Infrastrukturgrenze seines Nachbar-BdS konstruiert, stimmt er sich mit diesem bezüglich der Fahrplanzeiten an der Infrastrukturgrenze ab. Die benachbarten BdS vereinbaren im Vorfeld, zu welchem Zeitpunkt diese Abstimmung erfolgen soll. Bei der Festlegung des Zeitpunktes ist zu berücksichtigen, dass allen an der Trasse beteiligten BdS ausreichend Zeit für die Konstruktion des eigenen Trassenabschnittes bleibt und die gesetzlichen Fristen nicht überschritten werden.
Gültig ab: 13.12.2026
**Anlage 4.2.3.1 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027**
**Zusammenarbeit der DB InfraGO AG mit inländischen BdS Seite 2 von 2**
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4.5 Der für die organisatorische Abstimmung zuständige BdS fordert jenen BdS, in dessen Bereich die Trassenkonstruktion beginnt, zur Konstruktion der Zugtrasse in seinem Zuständigkeitsbereich auf.
4.6 Die beteiligten BdS übergeben die Konstruktionsergebnisse ihres Verantwortungsbereiches jeweils an den nächsten beteiligten BdS. Dabei werden die bereits vorliegenden Fahrplandaten bereitgestellt. Nach der Trassenkonstruktion des letzten beteiligten BdS ist die Gesamttrasse fertig konstruiert. Der für die organisatorische Abstimmung zuständige BdS überwacht den gesamten Prozess und wird auf Nachfrage von jenem BdS, bei dem die Trassenkonstruktion der Gesamttrasse endet, über das Konstruktionsergebnis informiert.
## **5. Organisation der Zusammenarbeit bei nationalen Zugtrassen im Gelegenheitsverkehr**
Anträge auf Zuweisung von Zugtrassen des Gelegenheitsverkehrs werden, nach dem unter Pkt. 4 beschriebenen Verfahren bearbeitet, soweit im Pkt. 6 nichts anderes geregelt wird.
## **6. Organisation der Zusammenarbeit bei nationalen Zugtrassen in besonderen Fällen**
6.1 Abweichend von Pkt. 5 werden Anträge auf Zuweisung einzelner Zugtrassen des Gelegenheitsverkehrs gemäß des in den Pkt. 6.2 ff beschriebenen Verfahrens bearbeitet, wenn diese
- a) kurzfristig gestellt werden und
- b) weniger als 30 Verkehrstage betreffen.
6.2 Jeder BdS, dessen Schienenweg von einem Trassenantrag eines Zugangsberechtigten betroffen ist, nimmt diesen Antrag entgegen, und zwar unabhängig davon, wessen Schienenweg überwiegend genutzt wird.
6.3 Der den Antrag entgegennehmende BdS fordert den Zugangsberechtigten auf, offensichtlich fehlende oder fehlerhafte Angaben nachzureichen bzw. zu korrigieren.
6.4 Der den Antrag entgegennehmende BdS leitet vor der Konstruktion seines eigenen Trassenabschnittes den Trassenantrag an die beteiligten BdS weiter. Er steht dem Zugangsberechtigten als Ansprechpartner für die Gesamttrasse zur Verfügung.
6.5 Der den Antrag entgegennehmende BdS fordert jenen BdS, in dessen Bereich die Trassenkonstruktion beginnt, zur Konstruktion der Zugtrasse in seinem Zuständigkeitsbereich auf.
6.6 Die beteiligten BdS übergeben die Konstruktionsergebnisse ihres Verantwortungsbereiches jeweils dem nächsten beteiligten BdS. Dabei werden die bereits vorliegenden Fahrplandaten bereitgestellt. Nach der Trassenkonstruktion des letzten beteiligten BdS ist die Gesamttrasse fertig konstruiert.
Gültig ab: 13.12.2026
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**Anlage 4.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027**
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**Nutzungsbedingungen pathOS**
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Zum Fahrplanjahr 2027 führt die DB InfraGO ein neues Trassenanmeldesystem ein (pathOS = path Ordering System, entsprechend dem Begriff „path“ aus der TAF/TAP TSI), welches die EUVerordnungen TAF/TAP TSI umsetzt und künftig das Trassenanmelde- und Angebotsmedium der DB InfraGO AG ist. Die DB InfraGO AG stellt allen Kunden über das Internet einen Zugang zum Trassenanmeldesystem für die Anmeldung von Trassen und zur Entgegennahme von Angeboten und Rückmeldungen bereit. Dieser Zugang (im folgenden Webportal genannt) richtet sich vorrangig an Zugangsberechtigte (ZB) mit geringem oder unregelmäßigem Auftragsvolumen, welche über keine eigene Software zur Kommunikation mit dem Trassenanmeldesystem über eine Schnittstelle verfügen und ist vom Kunden über das Infraportal zu beantragen.
Weiterhin stellt die DB InfraGO AG eine einheitliche elektronische Schnittstelle für den Datenaustausch zwischen einem IT-System des ZB und dem Trassenanmeldesystem der DB InfraGO zur Anmeldung von Trassen und zur Entgegennahme von Angeboten und Rückmeldungen bereit. In TAF/TAP spricht man an dieser Stelle auch vom sogenannten „Common Interface“. Mit der elektronischen Schnittstelle richtet sich die DB InfraGO AG vorrangig an ZB mit großem und regelmäßigem Auftragsvolumen.
## **(1) Antrag und Zugangsdaten**
Die Anmeldung zur Anwendung pathOS erfolgt über das Infraportal. Näheres ist den Nutzungsbedingungen zum Infraportal (Anlage 3.4.3.1) zu entnehmen. Voraussetzung ist u.a., dass der ZB einen Company Code hat (pro EVU bzw. ZB, dieser ist elementarer Bestandteil von TAF/TAP TSI) und entsprechend für die relevanten Geschäftspartnernummern freigeschaltet ist (diese Freischaltung erfolgt im Infraportal durch die „Superuser“ der jeweiligen ZB selbst).
- Ansprechpartner für alle Themen rund um die Userverwaltung ist die #Einfachbahn: Einfach bahn@deutschebahn.com
In pathOS ist die Zusammenarbeit verschiedener Nutzer innerhalb eines EVU einfach möglich man kann gegenseitige Anmeldungen sehen und sogar weiterbearbeiten. Eine separate „Vertreterregel“ entfällt.
Um das Trassenanmeldesystem zu benutzen, navigieren Sie in Ihrem Browser entweder zum Infraportal oder direkt zur Log-In-Seite des neuen Trassenanmeldesystems.
Soweit die Schnittstelle genutzt werden soll, muss das genutzte Schnittstellenverfahrens des ZB benannt werden und die erforderlichen Daten (z.B. Company Code, Verfahren etc.) übernommen werden (Voraussetzung ist die bereits erfolgte Freigabe dieses Verfahrens durch die DB InfraGO AG sowie, wenn erforderlich, der Erwerb eines RNE-Zertifikats durch den ZB selbst). Anschließend erfolgt eine individuelle Freigabe des jeweiligen ZB. Ansprechpartner seitens DB InfraGO zu diesem Thema ist die fachliche Betriebsführung von pathOS (s. Kapitel „Beratung“).
## **(2) Dokumentation**
Die DB InfraGO AG stellt den angemeldeten ZB in elektronischer Form neben Installationshinweisen ein aktuelles Handbuch zur Verfügung, das die wesentlichen Funktionen und Abläufe bei der
Gültig ab: 13.12.2026
**Anlage 4.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027**
**Seite 2 von 3**
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**Nutzungsbedingungen pathOS**
Nutzung des Webportals beschreibt. Zusätzlich werden (primär um die Einführung zu begleiten) Schulungsunterlagen in verschiedenen Formaten und Medien online bereitgestellt.
Für die Nutzung der Schnittstelle stellt die DB InfraGO AG in elektronischer Form eine aktuelle und vollständige Schnittstellendokumentation zur Verfügung. Mit Einführung von TAF/TAP TSI spielen hier auch europäische Gremien eine Rolle, denn im Regelfall 2x pro Jahr gibt es europaweit neue Vorgaben für die zugrundeliegende XSD-Datei der Schnittstelle, die anschließend von der DB InfraGO auf Umsetzungsnotwendigkeit geprüft wird. Diese muss im Anschluss auch von den Schnittstellenpartnern übernommen werden.
- - Alle relevanten Unterlagen sind im Internet unter https://www.dbinfrago.com/taf tap tsi sowie http://www.dbinfrago.com/pathos erhältlich.
## **(3) Beratung**
Die DB InfraGO AG berät und unterstützt ihre Kunden umfassend bei fachlichen und technischen Fragen in Zusammenhang mit dem Trassenanmeldesystem pathOS durch die fachliche Betriebsführung von pathOS. Rückfragen können per E-Mail an pathOS@deutschebahn.com gestellt werden.
## **(4) Zugang und Verfügbarkeit**
Der Zugang zum Trassenanmeldesystem pathOS der DB InfraGO AG steht grundsätzlich uneingeschränkt, d.h. 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr, zur Verfügung. Hiervon ausgenommen sind notwendige geplante Wartungsfenster sowie Störungsfälle. Geplante Wartungsarbeiten werden, sofern möglich, stets in Tagesrandlagen bzw. nachts durchgeführt.
## **(5) Information**
Die DB InfraGO AG informiert über das Stattfinden sowie die Dauer planmäßiger Einschränkungen mit einem Vorlauf von mindestens 36 Stunden. Im Störungsfall erfolgt eine umgehende Information, ggf. verbunden mit Handlungsempfehlungen.
Informationen über Änderungen der Schnittstellendokumentation erfolgen im Regelfall in Form einer Vorinformation mindestens neun Monate und in verbindlicher Form mindestens sechs Monate vor der Umsetzung.
## **(6) Rückfallebene**
Während etwaiger Einschränkungen der Erreichbarkeit von pathOS steht für alle ZB als Rückfallebene die Trassenanmeldemöglichkeit per Fax oder E-Mail an netzfahrplanerstel lung@deutschebahn.com zur Verfügung. Die für eine solche Trassenanmeldung erforderlichen Formulare sind in der Richtlinie 402.0202 enthalten und werden auch im Internet zur Verfügung gestellt: Formulare Trassenanmeldung.
Die zuständigen Ansprechpartner und Adressen sind auf den Internetseiten der DB InfraGO erhältlich: Trassenanmeldung GelV.
Gültig ab: 13.12.2026
**Anlage 4.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027**
**Seite 3 von 3**
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**Nutzungsbedingungen pathOS**
## **(7) Datensicherheit beim Kunden und missbräuchliche Verwendung**
Nach Erhalt des Zugangs zu pathOS ist der ZB verpflichtet, die Datensicherheit durch Sicherstellen der ausschließlichen Nutzung durch befugte Mitarbeiter:innen zu gewährleisten.
Der Kunde verpflichtet sich, pathOS nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere
- keine Viren, unzulässige Werbesendungen, Ketteninformationen oder sexistische, rassistische oder anderweitig belästigende Kommentare zu übertragen,
- keine Rechte Dritter, insbesondere Rechte der genutzten TK-Unternehmen, Schutzrechte
- (z.B. Urheber- und Markenrechte) zu verletzen,
- nicht gegen eisenbahnrechtliche Vorschriften und Regelungen des betrieblich-technischen Regelwerks der DB InfraGO AG (siehe INB) zu verstoßen.
Bei Zuwiderhandlungen behält sich die DB InfraGO AG vor, den Zugang zu pathOS nutzerscharf zeitweilig zu sperren. Der betroffene ZB wird hierüber schriftlich in Kenntnis gesetzt. Bei wiederholten oder besonders schwerwiegenden Missbräuchen sperrt die DB InfraGO AG den Zugang endgültig.
## **(8) Mitteilungen des Kunden**
Sofern sich beim ZB Zugangs- und Kommunikationsdaten (insbesondere die hinterlegte E-MailAdresse) ändern bzw. seine Zugangsvoraussetzungen entfallen, ist er verpflichtet, dies im Kundenportal anzupassen und ggfs. die Kundenberatung der DB InfraGO darüber zu informieren. Über den Superuser muss der ZB eigenständig Berechtigungen anpassen bzw. entfernen.
## **(9) Systemvoraussetzungen des Kunden**
Der ZB ist selbst dafür verantwortlich, die zur Nutzung des Trassenanmeldesystems notwendigen technischen Voraussetzungen zu erfüllen. Einzelheiten und Anforderungen hierzu können dem Handbuch entnommen werden.
## ❑
Gültig ab: 13.12.2026
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Anlage 4.4.1a zu den INB 2027 der DB InfraGO AG Berechnung der Höchstkapazität bei Zuweisung von Rahmenverträgen bei der DB InfraGO AG auf Basis UIC-Merkblatt 406 „Kapazität“
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## Methodik zur Berechnung der Höchstkapazität bei Zuweisung von
Rahmenverträgen (vgl. Artikel 8 Absatz 2 der Durchführungsverordnung (EU) 545/2016 und Ziffer 4.4.1. f INB)
UIC Code 406 beschreibt eine Kapazitätsberechnungsmethode für Strecken mittels „Komprimierung“ der Sperrzeiten, in Anlehnung an die in der Eisenbahnbetriebswissenschaft angewendete „Verkettung von Streckenbelegungen“ Adler/Diss. HfV Dresden (1967).
## 1. Abgrenzung der Auswerteabschnitte
Die für Rahmenverträge relevanten Korridore werden in Auswerteabschnitte aufgeteilt. Kriterien für eine Abgrenzung sind:
- Änderungen der Anzahl der Streckengleise
- signifikante Änderung des Betriebsprogramms (>10%)
- auf eingleisigen Strecken: Kreuzungsbahnhöfe
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_Abbildung 1: Abgrenzung der Auswerteabschnitte (Quelle: UIC-Merkblatt 406, 3. Ausgabe, November 2012)_
## 2. Betrachtungsräume
Um den Einfluss der Zulaufstrecken auf einen Auswerteabschnitt in die Betrachtungen mit einzubeziehen, werden die Abhängigkeiten hinsichtlich der aus den Sperrzeiten resultierenden Zugfolgezeiten der im Auswerteabschnitt verkehrenden Zugfahrten innerhalb des Betrachtungsraumes in die Berechnungen einbezogen. Jedem Auswerteabschnitt wird ein Betrachtungsraum zugeordnet. Auf zweigleisigen Strecken wird der Betrachtungsraum an den nächsten Knotenbahnhöfen abgegrenzt. Auf eingleisigen Strecken ist der Betrachtungsraum identisch mit dem Auswerteabschnitt.
## 3. Kapazitätsbetrachtung
Anlage 4.4.1a zu den INB 2027 der DB InfraGO AG Berechnung der Höchstkapazität bei Zuweisung von Rahmenverträgen bei der DB InfraGO AG auf Basis UIC-Merkblatt 406 „Kapazität“
**==> picture [134 x 32] intentionally omitted <==**
Bei der Kapazitätsbetrachtung soll das wahrscheinlichste gesamthafte Betriebsbild und nicht ausschließlich das Betriebsbild aus Anmeldungen von Rahmenverträgen zugrunde gelegt werden. Deshalb wird auf einen vergangenheitsbezogenen Betriebstag Bezug genommen. Dieser Betriebstag wird dem letztverfügbaren auskonstruierten Jahresfahrplan entnommen und auf dessen Basis der Kapazitätsverbrauch und die korrespondierende Trassenanzahl gemäß den Festlegungen des UICMerkblatts 406 ermittelt. Die so ermittelte Trassenanzahl wird dann auf eine Auslastung von 100% normiert und die Höchstkapazität von 60% bzw. 90% daraus berechnet.
Die Zugfahrten werden im Bereich des Auswerteabschnittes am Beginn und Ende des zu untersuchenden Zeitraumes abgeschnitten.
Für die realistische Einschätzung von Strecken werden Haltezeiten generell auf Mindesthaltezeiten gekürzt. Die Auslastung von Knoten kann aufgrund von alternativen Fahrwegen und ihren Überholungsgleisen mittels Verkettung eines Fahrplanes nicht eingeschätzt werden.
Die im Auswerteabschnitt enthaltenen Züge werden nun innerhalb des gesamten Auswerteabschnitts und Betrachtungsraumes verkettet. Dadurch entstehen ggf. nicht nutzbare Zeitlücken innerhalb des Auswerteabschnittes. Dieses Vorgehen sichert eine realistische Aussage über den Kapazitätsverbrauch, da diese Zeitlücken durch die Abhängigkeiten der Züge innerhalb des Betrachtungsraumes tatsächlich entstehen. Es bestehen keine Abhängigkeiten der Sperrzeiten bei Laufwegen auf unterschiedlichen Strecken des Betrachtungsraumes (optische Überlagerung).
Zur Gewährleistung eines regelkonformen Fahrplans (Pufferzeiten) müssen in Abhängigkeit der Art der betrachteten Strecke Zusatzzeiten (siehe Abbildung 2) zu den Belegungszeiten hinzugezählt werden:
|**Art der Strecke**|**HVZ**|**NVZ**|
|---|---|---|
|Artreine Vorortpersonenverkehrsstrecke|18 %|43 %|
|Artreine Hochgeschwindigkeitsstrecke|33 %|67 %|
|Mischverkehrsstrecke|33 %|67 %|
_Tabelle 1: Zusätzliche Zeiten für Strecken (in % der Belegungszeit)_
Anlage 4.4.1a zu den INB 2027 der DB InfraGO AG
Berechnung der Höchstkapazität bei Zuweisung von Rahmenverträgen bei der DB InfraGO AG auf Basis UIC-Merkblatt 406 „Kapazität“
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_Abbildung 2: Ermittlung des Kapazitätsverbrauches unter Beachtung des Betrachtungsraumes_
## 4. Berechnung des Kapazitätsverbrauchs
Der Kapazitätsverbrauch wird zwischen dem Belegungsbeginn des ersten Zuges und dem Belegungsende des letzten Zuges (d.h. Belegungsbeginn des ans Ende kopierten, ersten Zuges), unter Beachtung der Abhängigkeiten im Betrachtungsraum, im Auswerteabschnitt gemessen. Der Messpunkt liegt grundsätzlich an dem Punkt des Auswerteabschnitts, an dem die erste ausgewertete Zugfahrt beginnt.
Der ausgegebene Kapazitätsverbrauch wird wie folgt berechnet:
Belegungszeit x (1+Zusatzzeitrate) Kapazitätsverbrauch [%] = 100 Festgelegtes Zeitfenster
Die aus Abbildung 2 bzw. Tabelle 1 eingesetzten Werte führen zu folgendem Beispiel:
Kapazitätsverbrauch [%] =[56 min x (1 + 0,33)] 100 ≈62% 120 min
Zusätzlicher Hinweis zu möglichen Rechenwegen:
In einer Zeitscheibe muss neben der reinen Belegungszeit der Trassen ein Zeitanteil für die Qualität (Pufferzeiten) vorgesehen werden. Inwiefern man die Zeitscheibe um diesen Qualitätsfaktor limitiert oder die Belegungszeit um diesen Zuschlag erweitert (Zeitanteil ist in jedem Falle identisch) ist hierbei mathematisch gleichwertig.
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## **DB InfraGO AG**
**Fristen für die Anmeldung von Rahmenverträgen mit Wirkung ab Netzfahrplan 2027* Zusammenstellung**
**Seite 1 von 1**
||**Termin**|
|---|---|
|Beginn der Rahmenvertragsfahrlagenberatung||
|Beginn der Frist für die Anmeldung von periodischen Rahmenverträgen||
|Ende der Frist für die Anmeldung von periodischen Rahmenverträgen||
|Prüfung von verfristet eingehenden Anmeldungen nach Art. 6 Absatz 4 der EU-DVO 545/2016||
|Ende der Frist für die Anmeldung von Änderungen von bestehenden Rahmenverträgen|bis jeweils am dritten<br>Montag im Oktober|
|Vorabinformation zum beabsichtigten Angebot über den Abschluss von Rahmenverträgen||
|Abgabe der aufschiebend bedingten Angebote über den Abschluss von Rahmenverträgen||
|Annahmeschluss für die aufschiebend bedingten Angebote über den Abschluss von Rahmenverträgen||
|Vorlage zur Genehmigung an die Bundesnetzagentur gem. § 49 a ERegG||
|Benachrichtigung von Verwaltungsräten eines Schienengüterverkehrskorridors über den geplanten Abschluss von<br>Rahmenverträgen gem. Artikel 5 Absatz 4 EU-DVO 545/2016||
* Die Anmeldung von aperiodischen Rahmenverträgen zum Netzfahrplan 2027 ist nicht möglich
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Anlage 4.4.3 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027 Seite 1 von 1 Gültig ab: 13.12.2026
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Rahmenvertrags-Nummer: < ••• >
**==> picture [134 x 32] intentionally omitted <==**
## **Muster, Stand 14.12.2025**
Rahmenvertrag über die Zuweisung von Schienenwegskapazität
## zwischen
dem Zugangsberechtigten
## **<Zugangsberechtigter**
**>** im folgenden „ZB"
genannt
und der
**DB InfraGO AG Adam-Riese-Str. 11-13 60327 Frankfurt am Main**
## **§ 1 Vertragsgegenstand**
- (1) Dieser Rahmenvertrag regelt die Rechte und Pflichten des ZB und der DB InfraGO AG im Zusammenhang mit der Zuweisung von Schienenwegkapazität im Sinne von §§ 49 ERegG auf der Grundlage der Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG (INB).
- (2) Die gemäß § 49 Abs. 1 ERegG definierten Schienenwegkapazitäten sind in Anlage 1 zu diesem Vertrag explizit benannt.
- Jede durch einen Rahmenvertrag abgesicherte Schienenwegkapazität wird durch eine Kapazitätsnummer bezeichnet.
Eine Zusammenstellung der Kapazitätsnummern, die Bestandteil dieses Vertrages sind, enthält Anlage 2.
## **§ 2 Rechte und Pflichten des ZB**
- (1) Der ZB verpflichtet sich, für alle durch diesen Rahmenvertrag gebundenen Schienenwegkapazitäten in dem in der Anlage 1 zu diesem Vertrag jeweils genannten Umfang zu sämtlichen Netzfahrplanperioden während der Laufzeit dieser Vereinbarung Trassen anzumelden bzw. andernfalls den Infrastrukturbetreiber über die Absicht, die gesamte Rahmenkapazität oder
Anlage 4.4 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027 Rahmenvertragsmuster über die Zuweisung von Schienenwegskapazität
Seite 1
**==> picture [134 x 32] intentionally omitted <==**
Teile davon nicht zu nutzen unter Berücksichtigung von Ziffer 4.4.6 a) und c) der INB der DB InfraGO AG zu vertreten hat, zu unterrichten.
- (2)Bei der Trassenanmeldung zum Netzfahrplan mit Bezug zu den rahmenvertraglich gesicherten Kapazitäten muss die jeweilige Kapazitätsnummer laut Anlage 1 angegeben werden. Dies gilt auch für die Fälle, in denen aufgrund von Bautätigkeiten von Anlage 1 abweichende Trassenanmeldungen erfolgen. Laufwegabweichungen auf Grund von/ Baumaßnahmen sind vom ZB zusätzlich gesondert mitzuteilen.
- (3) Vom ZB vorgenommene Änderungen der Trassenanmeldung zum Netzfahrplan gegen- über Anlage 1 des Rahmenvertrages sind bei der Haltekonzeption oder sonstigen Trassenparametern zulässig, soweit sie sich im Rahmen der in der Anlage 1 vereinbarten Zeitrahmen und den Vorgaben nach § 49 Abs. 3 Satz 1 ERegG und 4.4.1. f) der INB bewegen. Die mit dem Abschluss des Rahmenvertrages gesicherten Kapazitäten werden hierdurch nicht verändert.
Weicht der ZB mit der Trassenanmeldung aufgrund von Bautätigkeiten oder infolge eines vorangegangenen Koordinierungsverfahrens von dem durch den Rahmenvertrag gesicherten Laufweg, den Verkehrstagen oder der Zeitrahmen ab, so entfaltet der Rahmenvertrag im Umfang der Abweichung keine Schutzwirkung während der jeweiligen Netzfahrplanperiode.
- (4) Der ZB verpflichtet sich, das gemäß § 2 Abs. 1 bis 3 auf die Trassenanmeldung folgende Trassenangebot der DB InfraGO AG anzunehmen, sofern sich dieses innerhalb der vereinbarten Zeitrahmen gemäß Anlage 1 bewegt.
- (5) Von der Regelung der Absätze 1 bis 3 kann der ZB bei Einschränkungen durch höhere Gewalt in erforderlichem Maße abweichen oder die Anmeldung unterlassen.
- (6)Der ZB ist nur nach vorheriger Zustimmung der DB InfraGO AG berechtigt, die Ausübung rahmenvertraglicher Rechte ganz oder teilweise Beteiligungs- oder Kooperationsunternehmen zu überlassen. Dies umfasst beispielsweise die Ausübung rahmenvertraglicher Rechte durch ein Tochterunternehmen und vergleichbare Konstellationen, in denen mit der Durchführung bestimmter rahmenvertraglich abgesicherter Verkehre verbundene Unternehmen bzw. Kooperationspartner beauftragt werden, insbesondere bei einem Vertragseintritt gemäß § 22 ERegG. Keine Zustimmung wird erteilt, wenn das Unternehmen, auf das der Rahmenvertrag übertragen werden soll, kein Zugangsberechtigter ist. Die DB InfraGO AG setzt die Bundesnetzagentur hierüber in Kenntnis. Von dieser Bestimmung bleibt das Verbot des Trassenhandels nach § 42 Abs. 1 Satz 2 ERegG unberührt.
## **§ 3 Rechte und Pflichten der DB InfraGO AG**
- (1) Die DB InfraGO AG wird dem ZB, für den Fall, dass bei der Netzfahrplanerstellung Anträge auf zeitgleiche, miteinander nicht zu
Anlage 4.4 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027 Rahmenvertragsmuster über die Zuweisung von Schienenwegskapazität
Seite 2
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vereinbarende Trassennutzung vorliegen, eine Zugtrasse nach Maßgabe ihrer in den INB veröffentlichten Regeln zur Vergabe von Zugtrassen zum Netzfahrplan innerhalb der vereinbarten Zeitrahmen gemäß Anlage 1 des Rahmenvertrages unter Berücksichtigung des § 49 Abs. 10 ERegG anbieten.
- (2) Von der Regelung des vorstehenden § 3 Abs. 1 kann die DB InfraGO AG unter Angabe der Gründe hinsichtlich der jeweiligen, von dem nachfolgenden Ausnahmetatbeständen betroffenen Strecken im erforderlichen Maße abweichen oder erforderlichenfalls die Umsetzung ohne Folgen gänzlich ablehnen:
- a. Bei Einschränkungen durch höhere Gewalt.
- b. Wenn behördliche Anordnungen oder deren belegbare Androhungen, bei denen sich die Vertragspartner einig sind, dass ein Widerspruch nicht zielführend erscheint oder gegen die im Fall einer Anordnung eine Beschreitung des Rechtsweges letztinstanzlich erfolglos bleibt, eine vertragsgerechte Trassennutzung nicht zulassen.
- (3) Ferner kann die DB InfraGO AG von der Regelung des vorstehenden § 3 Abs. 1 unter Angabe der Gründe hinsichtlich der jeweiligen von den nachfolgenden Ausnahmetatbeständen unmittelbar betroffenen Strecken bzw. auf mittelbar betroffenen Strecken im erforderlichen Maße abweichen oder erforderlichenfalls die Umsetzung ohne Folgen gänzlich ablehnen bzw. auf mittelbar betroffenen Strecken von den definierten Zeitrahmen im erforderlichen Maße abweichen:
- a. Bei Einschränkungen aufgrund von Baumaßnahmen, welche im Rahmen der Bekanntgabe der Planungsparameter für die nachfolgende Netzfahrplanperiode dem ZB mitgeteilt wurden.
- b. Im Falle der Nichtdurchführung von bereits geplanten Baumaßnahmen aus Gründen, die von der DB InfraGO AG nicht zu vertreten sind.
- c. Wenn die durch den ZB geplante Verwendung von Fahrzeugen zu einem höheren Kapazitätsverzehr, als sich nach vorstehendem § 3 Abs. 1 ergibt, führen würde.
Wenn behördliche Anordnungen oder deren belegbare Androhungen, bei denen sich die Vertragspartner einig sind, dass ein Widerspruch nicht zielführend erscheint oder gegen die im Fall einer Anordnung eine Beschreitung des Rechtsweges letztinstanzlich erfolglos bleibt, eine vertragsgerechte Trassennutzung nicht zulassen.
- (4) Trassenanmeldungen mit Bezug zu rahmenvertraglich gebundenen Schienenwegkapazitäten, für die aufgrund der in vorstehendem § 3 Abs. 2 und 3 genannten Gründe von der DB InfraGO AG vorübergehend kein Angebot abgegeben werden kann, bleiben rahmenvertraglich abgesichert.
Anlage 4.4 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027 Rahmenvertragsmuster über die Zuweisung von Schienenwegskapazität
Seite 3
**==> picture [134 x 32] intentionally omitted <==**
## **§ 4 Änderungen des Vertragsinhalts**
- (1) Die DB InfraGO AG kann im Falle von dauerhaften Änderungen an der Infrastruktur i.S.d. Anhang A zu diesem Rahmenvertrag vom ZB verlangen, einer Änderung der in Anlage 1 vereinbarten Schienenwegkapazität zuzustimmen, soweit dies erforderlich ist, um die optimale Nutzungsmöglichkeit des Schienennetzes weiterhin sicherzustellen. Ein solcher Fall liegt insbesondere vor, wenn dadurch
- a) eine höhere Kapazitätsauslastung des Schienennetzes (höhere Zugzahlen) oder
- b) eine Verbesserung der Leistungsqualität des Schienennetzes (höhere Pünktlichkeitsrate) oder
- c) eine Reduzierung der Fahr- und Beförderungszeiten insgesamt erreicht wird.
- (2) Der ZB kann im Falle von dauerhaften Änderungen an der Infrastruktur i.S.d. Anhang A von der DB InfraGO AG verlangen, einer Änderung der in der Anlage 1 vereinbarten Schienenwegkapazität zuzustimmen, soweit diese für ihn erforderlich ist.
- (3) Die DB InfraGO AG kann vom ZB verlangen, einer Änderung der in der Anlage 1 vereinbarten Schienenwegkapazität zuzustimmen, soweit dies durch die Festlegung von Katalogtrassen auf Güterverkehrskorridoren nach Art. 14 Abs. 3 der EU-VO 913/2010 erforderlich wird. Zur Sicherstellung der Umsetzbarkeit und der Ziele der EU-VO 913/2010 kommt Katalogtrassen hierbei Vorrang gegenüber bestehenden Rahmenverträgen zu.
- (4) Darüber hinaus sind für beide Vertragsparteien Änderungsverlangen gemäß § 49 Absatz 4 ERegG zulässig, die im Interesse einer besseren Nutzung des Schienennetzes abgegeben werden. Gründe hierfür liegen insbesondere vor
- bei verringertem Kapazitätsverbrauch im Vergleich zur Bezugslinie des bestehenden Rahmenvertrags oder
- bei Reduzierung der Fahr- und Beförderungszeiten (z.B. durch Einsatz neuer leistungsstarker Fahrzeuge) oder
- zur Erreichung einer verbesserten Leistungsqualität des Schienennetzes (z.B. durch Verschiebung der bisherigen Bezugslinie zur Gewährleistung zusätzlicher Anschlüsse im Taktsystem oder zur Erhöhung der Pünktlichkeit)
- (5) Änderungsverlangen sind der jeweils anderen Vertragspartei unter Berücksichtigung der relevanten Regelungen in den INB (vgl. Ziffer 4.4.7. INB) mitzuteilen und unterliegen dem Genehmigungsvorbehalt der Bundesnetzagentur aus § 49 a ERegG.
- (6) Erfolgt bei den Trassenanmeldungen zum Netzfahrplan kein Bezug auf eine rahmenvertraglich gebundene Kapazität gemäß Anlage 1 des Rahmenvertrages bzw. wird das Trassenangebot vom ZB nicht oder nicht fristgerecht angenommen oder weicht der ZB mit seiner Trassenanmeldung von dem rahmenvertraglich gesicherten Schienenwegkapazität ab, findet Ziffer 4.4.6 a) der INB Anwendung.
Anlage 4.4 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027 Rahmenvertragsmuster über die Zuweisung von Schienenwegskapazität
Seite 4
**==> picture [134 x 32] intentionally omitted <==**
## **§ 5 Umgang mit Vertragsinformationen**
- (1) Die DB InfraGO AG ist als Betreiberin der Schienenwege verpflichtet, die Merkmale jedes Rahmenvertrages - unter Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen - anderen Zugangsberechtigten offen zu legen. Im ISR stellt die DB InfraGO AG die kapazitive prozentuale Belastung des Streckenabschnittes mit Rahmenverträgen im Kontrollzeitraum von zwei Stunden zur Verfügung. Die Betrachtung wird vierteljährlich erneuert. Hiermit werden die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der betroffenen Rahmenvertragspartner gewahrt.
- (2) Gegenüber der Bundesnetzagentur und anderen gesetzlich legitimierten Stellen kommt die DB InfraGO AG auf Anfragen auch ohne Zustimmung des ZB ausführlich und umfänglich ihrer gesetzlichen Informationspflicht nach. Soweit jedoch kein gesetzlicher Anspruch auf eine Information besteht, wird die DB InfraGO AG Auskunft nur nach schriftlicher Zustimmung des ZB erteilen.
## **§ 6 Laufzeit und Kündigung**
- (1) Dieser Rahmenvertrag gilt für Trassenanmeldungen und -zuweisungen für die Netzfahrpläne der Jahre von #### bis ####.
- (2) Eine ordentliche Kündigung dieses Vertrages ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor,
- a. wenn der ZB oder die DB InfraGO AG einer gemäß § 4 von dem jeweils anderen Vertragspartner verlangten Änderung des Vertrages nicht zustimmt oder
- b. wenn für den Weiterbetrieb einer Strecke, auf der Kapazitäten nach Anlage 1 zu diesem Vertrag gesichert sind, die Geschäftsgrundlage für die DB InfraGO AG nicht mehr gegeben ist. D.h. insbesondere, wenn die Voraussetzungen für den Weiterbetrieb einer Strecke nicht mehr gegeben sind und eine entsprechende Stilllegungsgenehmigung vorliegt.
- (3) Dieser Rahmenvertrag kann grundsätzlich nur in seiner Gesamtheit gekündigt werden. In den Fällen gemäß vorstehendem § 6 Abs. 2 kann der Rahmenvertrag auch nur beschränkt auf die Schienenwegkapazität gemäß der Anlage 1 des Rahmenvertrages, auf die sich das Änderungsverlangen bzw. der Wegfall der Geschäftsgrundlage für den Weiterbetrieb der Strecke bezieht, gekündigt werden.
- (4) Dieser Rahmenvertrag steht unter der aufschiebenden Be-dingung, dass die Regulierungsbehörde den Rahmenvertrag genehmigt. Die Genehmigung kann ausdrücklich oder durch Fiktion gemäß § 49a Abs. 3 ERegG erfolgen. Die DB InfraGO AG teilt dem ZB unverzüglich schriftlich oder elektronisch mit, wenn die Genehmigung eingetreten ist oder versagt
Anlage 4.4 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027 Rahmenvertragsmuster über die Zuweisung von Schienenwegskapazität
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**==> picture [134 x 32] intentionally omitted <==**
wurde.
## **§ 7 Schlussbestimmungen**
- (1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so gelten die übrigen Bestimmungen gleichwohl. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen tritt diejenige Bestimmung, die die Parteien bei Kenntnis des Mangels vereinbart hätten, um den gleichen wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen: Entsprechendes gilt für die Ausfüllung eventueller Lücken dieses Vertrages.
- (2) Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu diesem Rahmenvertrag wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Schriftformklausel.
- (3) Gerichtsstand ist Frankfurt/ Main.
Frankfurt am <Ort, den>
Main, den
DB InfraGO AG <ZB>
Anlage 4.4 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027 Rahmenvertragsmuster über die Zuweisung von Schienenwegskapazität
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**==> picture [135 x 32] intentionally omitted <==**
# **Anmeldung von Änderungen von RahmenvertragsKapazitäten nach § 4 Rahmenvertrag (Anhang A zum Rahmenvertrag)**
## **Abschnitt 1**
|**Anmeldung von Änderungen von Rahmenvertrags-**<br>**Kapazitäten nach § 4 Rahmenvertrag**<br>**(Anhang A zum Rahmenvertrag)**<br>**Abschnitt 1**|**Anmeldung von Änderungen von Rahmenvertrags-**<br>**Kapazitäten nach § 4 Rahmenvertrag**<br>**(Anhang A zum Rahmenvertrag)**<br>**Abschnitt 1**|**Anmeldung von Änderungen von Rahmenvertrags-**<br>**Kapazitäten nach § 4 Rahmenvertrag**<br>**(Anhang A zum Rahmenvertrag)**<br>**Abschnitt 1**|
|---|---|---|
||||
|Rahmenvertrags-Kapazitätsnummer: Rahmenvertrags-Nummer:|||
|Wirkung der Änderung ab Netzfahrplanperiode 2027|||
||**Gründe, die zu einer Änderung nach § 4 RV berechtigen können:**<br>Inbetriebnahme von Infrastruktur<br>_Hiervon sind insbesondere folgende Fallgestaltungen erfasst:_<br>`o` _Fertigstellung bedeutender, ausgewählter Infrastrukturmaßnahmen gemäß_<br>_Bekanntgabe in den Planungsparametern der DB InfraGO AG in Verbindung mit Ziffer_<br>_4.2 der INB_<br>`o` _Fertigstellung von neuen Streckenabschnitten_<br>`o` _Inbetriebnahme von elektrifizierten Streckenabschnitten_<br>`o` _Änderung der Anzahl von Streckengleisen eingleisiger oder zweigleisiger Strecken-_<br>_abschnitte_<br>`o` _infrastrukturelle Änderungen bei Betriebsstellen_<br>`o` _Optimierungsmaßnahmen der Infrastruktur_<br>Fahrzeitrelevanten Änderungen der Streckengeschwindigkeit<br>Änderungen der signaltechnischenStreckenausrüstung<br>Änderungen der Streckenklasse<br>Änderungen der KV-Kodifizierung des Streckennetzes<br>Änderungen des Lichtraumprofils<br>Streckenertüchtigungen zur Nutzung besonderer technischer Fahrzeugeigenschaften,<br>z.B. Neigetechnik, Wirbelstrombremse<br>Änderungen der Oberstromgrenzwerte<br>Änderungen der Streckenneigung<br>Änderung der bekanntgegebenen Planungsparameter (vgl. Richtlinienmodul 402.0203,<br>Anlage 3.2.1.2.2 der INB)<br>Deklaration von betrieblich/ technischen Nutzungsvorgaben für neu als überlastet erklärte<br>Schienenwege<br>Änderung der betrieblich/ technischen Nutzungsvorgaben für überlastet erklärte<br>Schienenwege (vgl. Ziffer 4.6 der INB)<br>Änderung von Betriebsverfahren der DB InfraGO AG<br> **Änderung im Interesse einer besseren Nutzung des Schienennetzes**<br>Hiervon sind insbesondere folgende Fallgestaltungen erfasst:<br>`o`<br>bei verringertem Kapazitätsverbrauch im Vergleich zur Bezugslinie des<br>bestehenden Rahmenvertrags_oder_<br>`o`<br>bei Reduzierung der Fahr- und Beförderungszeiten (z.B. durch Einsatz neuer<br>leistungsstarker Fahrzeuge)_oder_<br>`o`<br>zur Erreichung einer besseren Leistungsfähigkeit des Schienennetzes (z.B.<br>durch Verschiebung der bisherigen Bezugslinie zur Gewährleistung zusätzlicher<br>Anschlüsse im Taktsystem oder zur Erhöhung der Pünktlichkeit)||
**==> picture [135 x 32] intentionally omitted <==**
## **1. Konkrete Benennung der dauerhaften Änderung der Infrastruktur**
## **2. Beschreibung der Änderung der Rahmenvertrags-Kapazität**
## **3. Begründung der Erforderlichkeit der beschriebenen Änderung der Rahmenvertrags-Kapazität aufgrund der genannten Änderung der Infrastruktur**
oder
## **4. Detaillierte Erläuterung zur Auswirkung im Sinne einer besseren Nutzung des Schienennetzes**
**Datum:**
**Unterschrift des Kunden:**
**==> picture [135 x 32] intentionally omitted <==**
## **Abschnitt 2**
|Geschäftspartner-<br>nummer:|Geschäftspartner-<br>bestellnummer:||Zugnummer:|Zugnummer:||Eingang der Änderungsanmeldung bei<br>der DB InfraGOAG:|
|---|---|---|---|---|---|---|
||||||||
||||||||
||||||||
|Kunde, Bevollmächtigter laut INB||Telefon||Fax|E-Mail||
||||||||
## **Verkehrszeitregelungen**
ab Ort Verkehrszeitabschnitt VTS VTS-Bez.
## **Betrieblich-technische Angaben (Zugcharakteristik)**
|ab Ort|Nr.<br>ZCH|Zgg-<br>Nr.|Hg<br>Wagen<br>zug<br>(kmh)|Tfz 1|Tfz 2|Tfz 3|Länge<br>Wagen<br>zug<br>(m)|Last<br>Wagen<br>zug<br>(t)|Brems<br>-stell-<br>ung|Brh|LZB|CIR|ETCS|
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|||||||||||||||
|||||||||||||||
|ab Ort|Nr.<br>ZCH|Stre<br>cken<br>klas<br>se|Nei-<br>Tech|BZA|Lü|Wende<br>-zug<br>gesch.|Schiebe<br>lok|Gekup<br>pelt|KV-Profil|NBÜ|Besonderheiten /<br>Gefahrgut|
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|||||||||||||
|||||||||||||
## **Abweichende Verkehrszeitregelungen zu betrieblich-technischen Angaben**
|ab Ort|Nr.<br>ZCH|Verkehrszeitabschnitt|VTS|VTS-Bez.|
|---|---|---|---|---|
||||||
||||||
**==> picture [135 x 32] intentionally omitted <==**
## **Anmeldung von Änderungen von Rahmenvertrags-Kapazitäten**
Geschäftspartnerbestellnummer:
## **Zeit- und Laufwegsangaben**
|Ort|Ankunfts-<br>zeit|Halte-<br>dauer|Art des<br>Halts|Abfahrts-<br>zeit|Bemerkungen|
|---|---|---|---|---|---|
|||||||
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|||||||
|Bemerkungen des Kunden||||||
|||||||
**Datum:**
**Unterschrift des Kunden:**
**==> picture [134 x 33] intentionally omitted <==**
## Muster Anlage 1
## Stand:
## Anlage 1 zum Rahmenvertrag-Nr.:
## Kapazitäts-Nr.:
Rahmenvertragliche Bindung von Netzfahrplanperiode bis (einschließlich) Netzfahrplanperiode Größe der symmetrischen Zeitrahmen +/- Minuten Geschäftspartnerbestellnummer: Kunde, Bevollmächtigter laut INB Telefon Fax E-Mail
## Verkehrszeitregelungen
ab Ort Verkehrszeitabschnitt VTS VTS-Bez.
Betrieblich-technische Angaben (Zugcharakteristik)
|ab Ort|Nr.|Zgg-|Hg|Tfz 1|Tfz 2|Tfz 3|Länge|Last|Brems-|Brh|LZB|CIR|Strecken|
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
||ZCH|<br>Nr.|<br>Wagen||||<br>Wagen|Wag|stellung||||klasse|
||.||zug||||zug|enzu||||||
||||(kmh)||||(m)|g||||||
|||||||||(t)||||||
|ab Ort|Nr.|Nei-|BZA|Lü|Wende|Schiebe|Gekup|KV-Profil|NBÜ|Besonderheiten /|Besonderheiten /|
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
||ZCH|Tech|||-zug|lok|<br>pelt|||Gefahrgut||
||||||gesch.|||||||
|||||||||||||
|||||||||||||
|||||||||||||
|Abweichende Verkehrszeitregelungen zu betrieblich-technischen Angaben||||||||||||
|ab Ort|Nr.|Verkehrszeitabschnitt||||||||VTS|VTS-Bez.|
||ZCH|||||||||||
Anlage 1 zum Rahmenvertrag-Nr.: Kapazitäts-Nr.:
**==> picture [134 x 33] intentionally omitted <==**
## Zeit- und Laufwegsangaben
|Ort|Ankunfts-|Halte-|Art des|Abfahrts-|Bemerkungen|
|---|---|---|---|---|---|
||zeit|dauer|Halts|zeit||
|||||||
|||||||
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|Hinweise aus der Konstruktion||||||
|||||||
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**==> picture [134 x 33] intentionally omitted <==**
## **Muster Anlage 2**
## **Stand:**
**Übersicht über die Kapazitäts-Nummern der dem Rahmenvertrag-Nr.: zugeordneten Schienenwegkapazitäten:**
111222333444
@@ -0,0 +1,240 @@
---
domain: "regulierung"
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Anlage 4.6.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027
**Übersicht der überlasteten Schienenwege und dafür geltende Nutzungsbedingungen**
DB InfraGO AG Zentrale I.IBN
Anlage 4.6.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027 - Übersicht der überlasteten Schienenwege und dafür geltende Nutzungsbedingungen - Gültig ab 13.12.2026
Redaktionsstand: 14.12.2025
Seite 1 von 7
## **Überlastete Schienenwege**
|Streckennummer|1210|
|---|---|
|Abschnitt|Niebüll Westerland (Sylt)|
|Link zu den Nutzungsbedingungen|keine Regelung vorhanden|
|||
|Streckennummer|1700|
|Abschnitt|Wunstorf - Minden|
|Link zu den Nutzungsbedingungen|www.dbinfrago.com/inb2027-nv1|
|Streckennummer|1720|
|---|---|
|Abschnitt|Uelzen Stelle|
|Link zu den Nutzungsbedingungen|www.dbinfrago.com/inb2027-nv2|
|||
|Streckennummern|Abschnitte|
|2200<br>6100|Hamburg-Harburg Hamburg Hbf<br>Hamburg Hbf Hamburg Rainweg|
|Link zu den Nutzungsbedingungen|www.dbinfrago.com/inb2027-nv3|
|Streckennummern|Abschnitte|
|---|---|
|2158<br>2160<br>2184<br>2300<br>2650|Bochum Hbf Dortmund Hbf<br>Essen Hbf Bochum Hbf<br>Duisburg Hbf Mülheim (Ruhr) Hbf<br>Mühlheim (Ruhr) Hbf Essen Hbf<br>Köln-Mülheim Duisburg Hbf (Fernbahn)|
|Link zu den Nutzungsbedingungen|www.dbinfrago.com/inb2027-nv4|
|Streckennummern|Abschnitt|
|---|---|
|2650<br>2200|Gelsenkirchen Hbf Wanne-Eickel Hbf<br>Wanne-Eickel Hbf Münster (Westf) Hbf|
Anlage 4.6.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027 - Übersicht der überlasteten Schienenwege und dafür geltende Nutzungsbedingungen - Gültig ab 13.12.2026
Redaktionsstand: 14.12.2025
Seite 2 von 7
Link zu den Nutzungsbedingungen keine Regelung vorhanden
|Streckennummer|2510|
|---|---|
|Abschnitt|Viersen Kaldenkirchen Gr|
|Link zu den Nutzungsbedingungen|www.dbinfrago.com/inb2027-nv5|
|Streckennummer|2550|
|---|---|
|Abschnitt|Aachen Hbf Aachen West|
|Link zu den Nutzungsbedingungen|www.dbinfrago.com/inb2027-nv6|
|Streckennummer|2600|
|---|---|
|Abschnitt|Stolberg Hbf Aachen Hbf|
|Link zu den Nutzungsbedingungen|www.dbinfrago.com/inb2027-nv6|
|Streckennummer|2630|
|---|---|
|Abschnitt|Hürth-Kalscheuren Remagen|
|Link zu den Nutzungsbedingungen|www.dbinfrago.com/inb2027-nv7|
|Streckennummern|2633, 2639, 2650, 2652, 2658 und 2659|
|---|---|
|Abschnitt|Köln Hbf Köln-Mülheim|
|Link zu den Nutzungsbedingungen|www.dbinfrago.com/inb2027-nv8|
|Streckennummer|3600|
|---|---|
|Abschnitt|Hailer-Meerholz Fulda|
|Link zu den Nutzungsbedingungen|www.dbinfrago.com/inb2027-nv9|
|Streckennummer|4000|
|---|---|
|Abschnitte|Offenburg Abzw. Gundelfingen<br>Abzw. Leutersberg Weil am Rhein|
|Link zu den Nutzungsbedingungen|www.dbinfrago.com/inb2027-nv10|
Streckennummer 4010
Anlage 4.6.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027 - Übersicht der überlasteten Schienenwege und dafür geltende Nutzungsbedingungen - Gültig ab 13.12.2026
Redaktionsstand: 14.12.2025
Seite 3 von 7
|Abschnitt|Mannheim-Waldhof Zeppelinheim|
|---|---|
|Link zu den Nutzungsbedingungen|www.dbinfrago.com/inb2027-nv11|
|Streckennummern|Abschnitte|
|---|---|
|5200<br>5900<br>5910|Gemünden (Main) Würzburg<br>Knoten Fürth (Bay) Bamberg<br>Würzburg Fürth (Bay)|
|Link zu den Nutzungsbedingungen|www.dbinfrago.com/inb2027-nv12|
|Streckennummer|6100|
|---|---|
|Abschnitt|Berlin-Spandau Nauen|
|Link zu den Nutzungsbedingungen|www.dbinfrago.com/inb2027-nv13|
|Streckennummern|Abschnitte|
|---|---|
|6107<br>6132<br>6134<br>6170<br>6171|Berlin Hbf (tief) Berlin-Spandau Ost<br>Berlin Südkreuz Großbeeren Süd<br>Berlin Hbf (tief) Berlin Südkreuz<br>Berlin-Wedding Abzw. Berlin-Gesundbrunnen<br>Berlin-Wedding Abzw. Berlin Südkreuz|
|Link zu den Nutzungsbedingungen|www.dbinfrago.com/inb2027-nv14|
|Streckennummer|6109|
|---|---|
|Abschnitt|Berlin-Ostbahnhof Berlin-Charlottenburg (Berliner Stadtbahn)|
|Link zu den Nutzungsbedingungen|www.dbinfrago.com/inb2027-nv15|
|Streckennummer|6185|
|---|---|
|Abschnitt|Wustermark Rathenow|
|Link zu den Nutzungsbedingungen|www.dbinfrago.com/inb2027-nv16|
Anlage 4.6.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027 - Übersicht der überlasteten Schienenwege und dafür geltende Nutzungsbedingungen - Gültig ab 13.12.2026
Redaktionsstand: 14.12.2025
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|Streckennummer|6344|
|---|---|
|Abschnitt|Halle-Trotha Könnern|
|Link zu den Nutzungsbedingungen|keine Regelung vorhanden|
|Streckennummern|Abschnitte|
|---|---|
|3601<br>4000|Darmstadt Hbf Neu-Edingen/MannheimFriedrichsfeld<br>Mannheim Hbf Mannheim-Friedrichsfeld Südeinfahrt/Ausfahrt|
|Link zu den Nutzungsbedingungen|www.dbinfrago.com/inb2027-nv17|
Anlage 4.6.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027 - Übersicht der überlasteten Schienenwege und dafür geltende Nutzungsbedingungen - Gültig ab 13.12.2026
Redaktionsstand: 14.12.2025
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## **Temporär überlastete Schienenwege**
## **Lehrte Berlin (ab 02.10.2026)**
|Streckennummern|Abschnitte|
|---|---|
|6118<br>6110<br>6400<br>1900<br>1730<br>1910<br>6340<br>5919<br>6291|Berlin-Charlottenburg Potsdam Griebnitzsee Ost<br>Potsdam Griebnitzsee Ost Magdeburg Hbf Eilsleben (b.<br>Magdeburg)<br>Eilsleben (b. Magdeburg) Helmstedt<br>Braunschweig Hbf Helmstedt<br>Lehrte Groß-Gleidingen Braunschweig Hbf<br>Groß-Gleidingen Braunschweig Hbf<br>Erfurt-Linderbach Erfurt Hbf Neudietendorf Faßdorf<br>Erfurt-Linderbach Erfurt Hbf<br>Erfurt Hbf Neudietendorf|
|Link zu den Nutzungsbedingungen|www.dbinfrago.com/inb2027-nv18|
## **Rosenheim Salzburg (05.02.2027 09.07.2027)**
|Streckennummern|Abschnitte|
|---|---|
|5500<br>5634<br>5830<br>5600<br>5723|München-Feldmoching Landshut<br>Landshut Plattling<br>Plattling Passau<br>Markt Schwaben Mühldorf<br>Mühldorf Freilassing|
|Link zu den Nutzungsbedingungen|www.dbinfrago.com/inb2027-nv19|
## **Fulda Hanau (13.08.2027 28.01.2028)**
Anlage 4.6.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027 - Übersicht der überlasteten Schienenwege und dafür geltende Nutzungsbedingungen - Gültig ab 13.12.2026
Redaktionsstand: 14.12.2025
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|Streckennummern|Abschnitte|
|---|---|
|3603<br>3531<br>3525<br>3525<br>3521 und 3527<br>3520 und 3522<br>3900<br>3742<br>3660<br>5200|Kostheim - Wiesbaden Ost<br>Kostheim - Kostheim Ost<br>Kostheim Ost Mainz-Bischofsheim<br>Mainz Kaiserbrücke - Mainz Kaiserbrücke Ost<br>Mainz Hbf - Mainz Kaiserbrücke<br>Mainz Hbf Mainz Römisches Theater<br>Kassel-Wilhelmshöhe Friedberg<br>Friedberg Hanau Hbf<br>Großkrotzenburg Aschaffenburg Hbf<br>Aschaffenburg Hbf Nantenbach|
|Link zu den Nutzungsbedingungen|www.dbinfrago.com/inb2027-nv20|
Anlage 4.6.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027 - Übersicht der überlasteten Schienenwege und dafür geltende Nutzungsbedingungen - Gültig ab 13.12.2026
Redaktionsstand: 14.12.2025
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@@ -0,0 +1,67 @@
---
domain: "regulierung"
tool: "allgemein"
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## **Beauftragung**
**der**
DB InfraGO AG Produkt- und Preismanagement I.IBV 22 TraFöG Adam-Riese-Str. 11-13 60327 Frankfurt a.M.
- nachstehend Erstempfängerin genannt -
**durch**
- nachstehend Letztempfängerin genannt -
## (1) Die Letztempfängerin beauftragt vorbehaltslos die Erstempfängerin:
- zur Beantragung der Fördermittel,
- zum Abruf der Fördermittel und
- zur Verrechnung der Fördermittel mit der Trassenentgeltrechnung.
Die Beauftragung wird für die Netzfahrplanperiode 2026/2027 erteilt und gilt für folgende Geschäftspartnernummern der Letztempfängerin bei der Erstempfängerin:
……………………………………….
……………………………………….
- (2) Die Letztempfängerin verpflichtet sich die Regelungen der Schienennetz-Benutzungsbedingungen der Erstempfängerin im Zusammenhang mit der Förderung des Bundes für die SGV-Trassennutzung sowie die Richtlinie zur Förderung des Schienengüterverkehrs über eine anteilige Finanzierung der genehmigten Trassenentgelte (af-TP) vom 21.05.2024 anzuerkennen und einzuhalten.
- (3) Der Bund als Zuwendungsgeber ist gemäß § 6 Absatz 9 der Förderrichtlinie af-TP und § 7 Absatz 2 BHO verpflichtet, die Fördermaßnahme im Jahr 2021 zu evaluieren. Zu diesem Zweck und zur Erfüllung der Veröffentlichungspflicht gem. § 6 Absatz 5 der Förderrichtlinie af-TP kreuzt die Letztempfängerin in der nachfolgenden Tabelle an, um welche Art Unternehmen es sich bei der Letztempfängerin handelt. Die Tabelle entspricht der Definition von Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der EU-Kommission gemäß der Empfehlung 2003/361/EG.
Anlage 5.10.1 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027 Beauftragung
|||2/2|||
|---|---|---|---|---|
||**Unternehmenskategorie**|**Zahl der Mitarbeiter**|<br>**Umsatz oder**|<br>**Bilanzsumme**|
||mikro|bis 10|bis 2 Mio. €|bis 2 Mio. €|
||||||
||klein|bis 50|bis 10 Mio. €|bis 10 Mio. €|
||||||
||mittelgroß|bis 250|bis 50 Mio. €|bis 43 Mio. €|
||||||
||groß|ab 250|ab 50 Mio. €|ab 43 Mio. €|
## [Ort], [Datum]
…………………………………….. Unterschrift Letztempfängerin
Anlage 5.10.1 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027 Beauftragung
@@ -0,0 +1,212 @@
---
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## **Bundesministerium für Digitales und Verkehr**
## **Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung des Schienengüterverkehrs über eine anteilige Finanzierung der genehmigten Trassenentgelte (af-TP)**
## **Vom 21. Mai 2024**
## **Präambel**
Für ein nachhaltiges und leistungsfähiges Verkehrssystem, das sowohl ökologischen als auch sozialen und ökonomischen Belangen Rechnung trägt, ist der klimaschonende, energieeffiziente und bereits heute weitgehend „elektromobile“ Schienenverkehr eine unverzichtbare Säule. Die Eisenbahnen leisten als emissionsarmer Verkehrsträger einen erheblichen Beitrag zur Erreichung der nationalen und europäischen Klimaschutzziele. Dies gilt auch und insbesondere im Hinblick auf den Schienengüterverkehr (SGV). Als Beitrag zur Erreichung der nationalen Zielstellung im Aktionsprogramm Klimaschutz 2020, fortgeführt durch das Klimaschutzprogramm 2030, fördert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr die Wettbewerbsfähigkeit des SGV durch den Masterplan SGV, der am 23. Juni 2017 veröffentlicht wurde. Diese Richtlinie setzt die im Masterplan SGV vorgesehene Förderung des SGV über eine anteilige Finanzierung der Trassenentgelte um.
Die Förderung im Rahmen dieser Richtlinie knüpft an die von der Bundesnetzagentur (BNetzA) genehmigten Trassenentgelte an und trägt zur Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen im europäischen SGV bei. Die Förderung schafft Anreize zur Sicherung der bestehenden Schienengüterverkehre auf der Schiene sowie Anreize, Güterverkehre von der Straße auf die Schiene zu verlagern. Hierzu werden den im SGV tätigen Unternehmen über die DB InfraGO AG Haushaltsmittel des Bundes zur Verfügung gestellt. Die Ausreichung der Fördermittel knüpft an den Trassenbestellprozess und die Trassenentgeltabrechnung der DB InfraGO AG an.
Die Gemeinschaftlichen Leitlinien der EU-Kommission für staatliche Beihilfen an Eisenbahnunternehmen (2008/C184/07) (Eisenbahnleitlinien) sehen vor, dass unter Wahrung des Wettbewerbs bis zu 30 Prozent der Gesamtkosten des Schienenverkehrs und 50 Prozent der beihilfefähigen Kosten durch Zuwendungen gedeckt werden dürfen. Diese Vorgaben des Europarechts werden in dieser Förderrichtlinie eingehalten.
§ 1
Förderziel und Zuwendungszweck
(1) Mit der Förderung wird ein wesentlicher Anreiz zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des umweltfreundlicheren SGV gegenüber dem Gütertransport auf der Straße gegeben. Ziel ist es, den Modal Split des SGV zu halten und zu verbessern.
(2) Beihilferechtliche Grundlage für die Förderrichtlinie ist Artikel 93 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) in Verbindung mit Nummer 6 der von der Europäischen Kommission beschlossenen Gemeinschaftlichen Leitlinien für staatliche Beihilfen an Eisenbahnunternehmen (Eisenbahnleitlinien, Mitteilung der Kommission Gemeinschaftliche Leitlinien für staatliche Beihilfen an Eisenbahnunternehmen, 2008/C 184/07). Diese Richtlinie wird gemäß Artikel 108 Absatz 3 AEUV der Europäischen Kommission notifiziert.
(3) Der Bund gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie sowie den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften eine anteilige Förderung der Netto-Beträge der von den bundeseigenen Betreibern der Schienenwege auf der Basis der von der BNetzA genehmigten Entgeltlisten in Rechnung gestellten Trassenentgelte für tatsächlich erbrachte Betriebsleistungen in Trassenkilometern (Betriebsleistungen) entsprechend der Abrechnung nach den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG (INB) beziehungsweise im Fahrplanjahr 2024 nach den Nutzungsbedingungen Netz der DB InfraGO AG (NBN). Die Finanzierungskompetenz des Bundes ergibt sich aus Artikel 73 Absatz 1 Nummer 6a in Verbindung mit Artikel 87e des Grundgesetzes. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
(4) Die Förderung umfasst Betriebsleistungen im Zeitraum 28. Juni 2024 bis 30. November 2028.
§ 2
Gegenstand der Förderung
(1) Gefördert wird die Durchführung von Güterverkehren auf Eisenbahnstrecken (Betriebsleistungen auf der Schiene) in Deutschland im Geltungsbereich der Trassenpreissysteme der DB InfraGO AG und ihrer Tochtergesellschaften (im
Folgenden DB InfraGO AG). Die DB InfraGO AG handelt als Erstempfängerin auch im Namen ihrer Tochtergesellschaften, insbesondere wickelt sie die Förderungen auch für Betriebsleistungen auf dem Netz ihrer Tochtergesellschaften für die Letztempfänger ab.
(2) SGV im Sinne dieser Richtlinie sind alle Verkehre, die ausschließlich der nationalen oder grenzüberschreitenden Güterbeförderung im Geltungsbereich des Trassenpreissystems der DB InfraGO AG dienen. Des Weiteren werden dem SGV Güterlokfahrten zugerechnet. Dient der Verkehr der gleichzeitigen Beförderung von Gütern und Personen in einem Zug, ist dieser Zug ein Schienenpersonenverkehr. Abweichend von vorstehendem Satz gehören zum SGV Militärzüge mit Personenbeförderung und Züge des begleiteten kombinierten Verkehrs, mit denen mit Ausnahme von Personenwagen zum Transport von Lastkraftwagenfahrern ausschließlich komplette Lastwagen beziehungsweise Sattelzüge befördert werden (Rollende Landstraße). Baumaschinenfahrten sind von der Förderung ausgenommen.
(3) Die Förderung wird nicht für Sicherheitsleistungen oder Vorauszahlungen im Zusammenhang mit Trassenentgelten gewährt. Die Umsatzsteuer ist nicht zuwendungsfähig.
## § 3
Zuwendungsempfänger
(1) Zuwendungsempfängerin ist die DB InfraGO AG (Erstempfängerin) als Betreiberin der Schienenwege des Bundes. Die Erstempfängerin wird verpflichtet, die Zuwendungen vollständig durch einen anteiligen Abzug von den NettoBeträgen der Schlussabrechnung der Trassennutzung nach Nummer 5.9.1 der INB beziehungsweise im Fahrplanjahr 2024 der NBN durch die DB InfraGO AG gegenüber dem jeweiligen Letztempfänger weiterzuleiten.
(2) Letztempfänger im Sinne dieser Richtlinie sind Zugangsberechtigte nach § 1 Absatz 12 des Eisenbahnregulierungsgesetzes (ERegG) vom 29. August 2016 (BGBl. I S. 2082), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. Juni 2021 (BGBl. I S. 1737) geändert worden ist, die im SGV tätig sind, soweit eine Trassennutzung nach Nummer 5.9.1 der INB beziehungsweise im Fahrplanjahr 2024 der NBN vorliegt.
(3) Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind, dürfen keine Einzelbeihilfen gewährt werden. Ebenfalls von der Förderung ausgenommen sind Unternehmen, die als Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (ABl. C 249 vom 31.7.2014, S. 1) anzusehen sind.
§ 4
## Besondere Zuwendungsvoraussetzungen
- (1) Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Förderung sind
- a) ein Antrag der DB InfraGO AG als Erstempfängerin der Förderung und dessen Bewilligung durch die Bewilligungsbehörde,
- b) ein Antrag des jeweiligen Letztempfängers auf Förderung des Trassenentgelts für eine beantragte Trassennutzung an die Erstempfängerin; dieser Antrag wird durch die Annahme des privatrechtlichen Trassennutzungsvertrags nach INB beziehungsweise im Fahrplanjahr 2024 der NBN gestellt und angenommen,
- c) die Trassennutzung im Sinne des § 2 Absatz 2 dieser Richtlinie durch die Letztempfänger nach Maßgabe eines gültigen Infrastrukturnutzungsvertrags mit der DB InfraGO AG oder einer Ihrer Tochtergesellschaften und
- d) die Abrechnung der Trassennutzung durch die DB InfraGO AG oder einer Ihrer Tochtergesellschaften gegenüber dem jeweiligen Letztempfänger.
(2) Die Förderung gemäß dieser Richtlinie erfolgt in einem vereinfachten Verfahren. Die DB InfraGO AG informiert den Letztempfänger durch ausdrücklichen Hinweis auf die entsprechende Ziffer der INB beziehungsweise im Fahrplanjahr 2024 der NBN über die Möglichkeit der Förderung des Trassenentgelts für die beantragte Trassennutzung. Soweit laufende Vertragsverhältnisse betroffen sind, wird ein Hinweis auf die geänderten INB beziehungsweise im Fahrplanjahr 2024 auf die NBN und die Regelungen an die Vertragspartner gesendet.
(3) Die DB InfraGO AG ist als Erstempfängerin verpflichtet, zum Zwecke der Verwendungsprüfung den Nachweis nach § 6 Absatz 8 dieser Richtlinie vorzulegen. Hierfür sind die Angaben durch den Letztempfänger bereitzustellen. Der Letztempfänger muss gegenüber der Erstempfängerin erklären, dass er sämtlichen finanziellen Forderungen und etwaigen Rückforderungen nachkommen wird.
(4) Die Erstempfängerin erklärt ihre ausdrückliche Einwilligung gemäß dem Zweiten Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU) vom 20. November 2019 in der jeweils geltenden Fassung, dass die zur Anbahnung und Abwicklung der Förderung verwendeten personenbezogenen Daten uneingeschränkt an die Bewilligungsbehörde weitergegeben und von der Bewilligungsbehörde, soweit und solange zur Bearbeitung der Zuwendung erforderlich, gespeichert, bearbeitet und weitergegeben werden können sowie dass sämtliche Daten in Verbindung mit der Zuwendung veröffentlicht werden dürfen. § 30 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bleibt unberührt. Die Erstempfängerin muss vor der Weiterleitung eine entsprechende Erklärung von den Letztempfängern einholen.
§ 5
## Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
(1) Die Zuwendung wird im Weg der Projektförderung als nichtrückzahlbarer Zuschuss gewährt. Der Bund gewährt die Zuwendungen im Wege der Anteilfinanzierung für die zu zahlenden, von der BNetzA genehmigten Trassenentgelte zur Benutzung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes.
(2) Die Höhe der Zuwendung errechnet sich für die Segmente des SGV segmentspezifisch für den Förderzeitraum jeweils nach folgendem Verfahren:
Die DB InfraGO AG errechnet nach Genehmigung ihrer Trassenentgelte für den jeweiligen Förderzeitraum durch die BNetzA den Förderbetrag für jedes Marktsegment im SGV (marktsegmentspezifischer Förderbetrag).
Ausgangsdaten der Berechnung sind die genehmigten Trassenentgelte, die segmentspezifische prognostizierte Betriebsleistung und die im Bundeshaushalt für die SGV-Förderung eingestellten Mittel. Die segmentspezifische prognostizierte Betriebsleistung wird dem aktuellen bestehenden Planungsstand der DB InfraGO AG zum Zeitpunkt der zuletzt erfolgten Genehmigung der Trassenentgelte entnommen.
Der Prozentsatz der Bundesförderung wird über alle Marktsegmente einheitlich errechnet. Er bestimmt sich als Quotient aus im Bundeshaushalt eingestellten Bundesmitteln und der Summe der jeweils segmentspezifisch genehmigten Trassenentgelte und der jeweils prognostizierten segmentspezifischen Betriebsleistung:
Prozentsatz der Bundesförderung
**==> picture [479 x 26] intentionally omitted <==**
Der marktsegmentspezifische Förderbetrag in Euro je Trassenkilometer berechnet sich danach wie folgt aus dem Prozentsatz der Bundesförderung und dem segmentspezifischen Trassenentgelt:
## Marktsegmentspezifischer Förderbetrag
= segmentspezifisches genehmigtes Trassenentgelt mal Prozentsatz der Bundesförderung
Erfolgt die Förderung nur für einen Teilzeitraum der Netzfahrplanperiode, wird zur Berechnung der Förderbeträge nur die segmentspezifische prognostizierte Betriebsleistung innerhalb des Teilzeitraums des Förderzeitraums zugrunde gelegt.
(3) Die Bekanntgabe der marktsegmentspezifischen Förderbeträge für den anstehenden Förderzeitraum erfolgt durch die DB InfraGO AG unverzüglich nach Eingang und Bestandskraft des Zuwendungsbescheids der Bewilligungsbehörde, spätestens jedoch zwei Wochen vor Beginn der Bestellfrist für Anträge zur Trassenzuweisung im Netzfahrplan nach Anlage 8 ERegG. Der marktsegmentspezifische Förderbetrag dient der Reduzierung des von den Letztempfängern zu zahlenden Netto-Rechnungsbetrags, dagegen bleibt der Brutto-Rechnungsbetrag unverändert bestehen.
(4) Falls aus möglichen Rechtsschutzverfahren gegen die Trassenentgeltgenehmigung der BNetzA verminderte Trassenentgelte für Marktsegmente im SGV resultieren, ist der gemäß § 5 Absatz 2 dieser Richtlinie für das betroffene Marktsegment ermittelte Förderbetrag entsprechend anzupassen sowie bei einem bestandkräftigen (Teil)widerrufund Erstattungsbescheid die Mittel gemäß der Festsetzung der Bewilligungsbehörde von der Erstempfängerin zurückzufordern. Die Erstempfängerin hat im Verhältnis gegenüber dem Letztempfänger sicherzustellen, dass ihr der zurückgeforderte Betrag von dem Letztempfänger erstattet wird.
(5) Fällt innerhalb eines Haushaltsjahres eine höhere als die in § 5 Absatz 2 zugrunde gelegte segmentspezifische prognostizierte Betriebsleistung an, erfolgt eine Auskehrung des vollen Förderbetrags nur für die Monate, in denen die zur Verfügung stehenden Bundeshaushaltsmittel für das jeweilige Haushaltsjahr die Förderung voll decken. Steht für einen Monat dieses Haushaltsjahres keine ausreichende Deckung durch die Bundeshaushaltsmittel mehr zur Verfügung, reduziert sich der Förderbetrag für sämtliche Segmente entsprechend. Hierzu führt die Erstempfängerin bei Bedarf die neue Berechnung der Förderbeträge auf Basis der noch verfügbaren Haushaltsmittel durch. Die reduzierten Förderbeträge werden von der Erstempfängerin umgehend veröffentlicht.
## § 6
## Sonstige Zuwendungsbestimmungen
(1) Bei der im Rahmen dieser Förderrichtlinie gewährten Zuwendung handelt es sich um eine Subvention im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuchs (StGB). Die in der Richtlinie aufgeführten Angaben, von denen die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen der Zuwendung abhängig ist, sind subventionserheblich im Sinne des § 264 StGB in Verbindung mit § 2 des Subventionsgesetzes (SubvG). Der Bewilligungsbehörde sind unverzüglich alle Tatsachen mitzuteilen, die der Bewilligung, Gewährung, Weitergewährung, Inanspruchnahme oder dem Belassen der Zuwendung entgegenstehen oder für die Rückforderung der Zuwendung erheblich sind (§ 3 SubvG). Ein Verschweigen dieser Angaben führt zum Entzug jedweder nach dieser Richtlinie zugewiesener Mittel und zur vollständigen Rückzahlungspflicht für den Letztempfänger gegenüber der Bewilligungsbehörde. Vor Gewährung einer Zuwendung sind die Erstempfängerin und die Letztempfänger über die subventionserheblichen Tatsachen nach Maßgabe der Verwaltungsvorschrift Nummer 3.4.6 zu § 44 BHO und über die Strafbarkeit eines Subventionsbetrugs nach § 264 StGB in Kenntnis zu setzen und haben hierüber eine zwingend erforderliche schriftliche Bestätigung der Kenntnisnahme abzugeben.
(2) Die Erstempfängerin und die Letztempfänger sind verpflichtet, die ihnen zur Verfügung gestellte Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung in der jeweils gültigen Fassung sinngemäß anzuwenden.
(3) Die auf der Grundlage dieser Förderrichtlinie gewährten Zuwendungen dürfen nicht mit anderen staatlichen Beihilfen im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 AEUV oder mit anderen Gemeinschaftsfinanzierungen kumuliert werden, wenn sich aus dieser Kumulierung eine Beihilfenintensität ergibt, die den in den Eisenbahnleitlinien Nummer 107 vorgesehenen Wert von bis zu 30 Prozent der Gesamtkosten des Schienenverkehrs und 50 Prozent der beihilfefähigen Kosten übersteigt. Der Letztempfänger gibt im Zusammenhang mit der Trassenanmeldung gegenüber der Erstempfängerin entsprechende Erklärungen ab.
(4) Nebenbestimmungen im Sinne des § 36 VwVfG sind für Zuwendungen zur Projektförderung auf Ausgabenbasis die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), soweit in dieser Richtlinie nicht anders geregelt. Darüber hinaus können im Einzelfall „Weitere Nebenbestimmungen“ im Zuwendungsbescheid formuliert werden.
(5) Aufgrund europarechtlicher Vorgaben wird jede Einzelbeihilfe über 500 000 Euro veröffentlicht werden. Erhaltene Förderungen können im Einzelfall von der Europäischen Kommission geprüft werden.
(6) Diese Richtlinie und die jeweils zur Anwendung kommenden marktsegmentspezifischen Förderbeträge werden von der Bewilligungsbehörde im Internet veröffentlicht.
(7) Die Erstempfängerin verpflichtet die Letztempfänger, ihre Kunden in geeigneter Form über die Inanspruchnahme der Förderung und über die zur Anwendung kommenden marktsegmentspezifischen Förderbeträge zu informieren. Die Erstempfängerin verpflichtet die Letztempfänger, die Zuwendung in ihren Preisen zu berücksichtigen.
(8) Die Erstempfängerin berichtet zum 15. eines Monats gegenüber der Bewilligungsbehörde für die jeweiligen Letztempfänger die gefahrenen Trassenkilometer je Segment der Verkehrsart SGV sowie den Stand der Inanspruchnahme von Bundesmitteln jeweils im Vormonat und kumuliert für das Kalenderjahr. Der Bund kann diese Informationen in geeigneter Form veröffentlichen.
(9) Der Bund als Zuwendungsgeber ist gemäß § 7 Absatz 2 BHO zu Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen/Erfolgskontrollen der Fördermaßnahme verpflichtet. Die Erstempfängerin ist zur Zusammenarbeit verpflichtet. Die Erstempfängerin verpflichtet mit Annahme der Trassenzuweisung die Letztempfänger unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften alle für die Evaluation des Förderprogramms erforderlichen personenbezogenen Daten bereitzustellen sowie an vom Zuwendungsgeber für die Evaluation vorgesehenen Befragungen, Interviews und sonstigen Datenerhebungen teilzunehmen. Hierzu gehören Angaben der Letztempfänger aus den Sachberichten gemäß § 7 Nummer 4 Absatz 11 dieser Richtlinie darüber, inwieweit sich seine Preise, die Verkehrsmengen und die Investitionen im Licht der Zuwendung verändert haben. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass diese Angaben und Prognosen zum Zwecke einer externen Evaluation weitergegeben und veröffentlicht werden.
§ 7
Verfahren
## **I Antragsverfahren**
(1) Bewilligungsbehörde ist das Eisenbahn-Bundesamt. Dieses ist für die Antrags- und Verwendungsprüfung einschließlich der Geltendmachung von Rückforderungen zuständig und veranlasst die Mittelgewährung entsprechend dem Abrufverfahren nach den Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen (BNBest-Abruf).
(2) Abrechnungsjahr ist das Kalenderjahr.
(3) Die Erstempfängerin stellt bei der Bewilligungsbehörde für jeden Förderzeitraum schriftlich einen Förderantrag; bei Änderung von Umständen, die sich auf die Förderung auswirken, ist erforderlichenfalls ein Änderungsantrag zu stellen. Der Förderantrag ist jeweils unverzüglich nach Genehmigung der Entgeltliste für den kommenden Förderzeitraum zu stellen.
(4) In dem Förderantrag der Erstempfängerin sind die Angaben für die Berechnung der Zuwendung gemäß § 5 dieser Richtlinie zu machen.
(5) Der Förderantrag der Erstempfängerin ist zu adressieren an das Eisenbahn-Bundesamt Heinemannstraße 6 D-53175 Bonn
## **II Bewilligungsverfahren**
(6) Der Zuwendungsbescheid wird von der Bewilligungsbehörde gegenüber der Erstempfängerin für den jeweiligen Förderzeitraum auf der Basis der marktsegmentspezifischen Förderbeträge erteilt.
(7) Im Zuwendungsbescheid ist der Erstempfängerin die Verpflichtung zur Weiterleitung der Zuwendung an die Letztempfänger gemäß den Nummern 12.5 bis 12.7 der Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO aufzugeben.
(8) Im Zuwendungsbescheid ist der Erstempfängerin aufzugeben, die Regelungen, Rechte und Pflichten entsprechend dieser Richtlinie für die Letztempfänger in die INB und in den auf dieser Basis zustande kommenden privatrechtlichen Trassennutzungsvertrag als Regelfall aufzunehmen. Dabei sind die Letztempfänger auf die Subventionserheblichkeit hinzuweisen. Für den Fall der Nichtbeantragung der Förderung ist die Möglichkeit einer Abweichenserklärung seitens des jeweiligen SGV-Zugangsberechtigten vorzusehen.
## **III Auszahlungsverfahren**
(9) Der Letztempfänger erklärt seine Zustimmung zum Verfahren der Abwicklung nach § 7 dieser Richtlinie und bevollmächtigt die DB InfraGO AG, die Zuwendungen abzurufen und nachzuweisen.
(10) Die Zuwendungen werden im Wege des Abrufverfahrens nach den BNBest-Abruf bereitgestellt. Danach ist ein Abruf von Bundesmitteln erst am Tag des Bedarfs möglich. Der Abruf der Zuwendungen darf nur auf Grundlage eines bestandskräftigen Zuwendungsbescheids erfolgen.
Insoweit gilt Folgendes:
- a) Die Weiterleitung an die jeweiligen Letztempfänger erfolgt im Wege der Absetzung des Förderbetrags von dem jeweils fälligen von der BNetzA genehmigten Trassenentgelt; dies muss aus der Abrechnung zwischen der Erstempfängerin und dem jeweiligen Letztempfänger rechnerisch nachprüfbar dokumentiert werden.
- b) Die Erstempfängerin hat sicherzustellen, dass es sich bei dem jeweiligen Letztempfänger um ein zuwendungsberechtigtes Unternehmen im Sinne von § 3 Absatz 2 und Absatz 3 dieser Richtlinie handelt und keine der genannten Ausschlussgründe vorliegen; dies ist durch Erklärung des Letztempfängers zu gewährleisten; eine drohende Zahlungsunfähigkeit des Letztempfängers ist kein Ausschlussgrund für die Förderung von Leistungen gemäß § 4 Absatz 1 dieser Richtlinie, da mit der Berücksichtigung der Zuwendung erst in der Schlussrechnung gemäß § 3 Absatz 1 dieser Richtlinie sichergestellt ist, dass das Förderziel erreicht wird.
- c) Dem Bundesrechnungshof ist die Prüfung gemäß den §§ 91, 100 BHO bei der Erstempfängerin und den Letztempfängern zu gestatten.
## **IV Verwendungsnachweisverfahren**
(11) Verwendungsnachweise sind für die Projektförderungen gemäß der Verwaltungsvorschrift Nummer 10 zu § 44 Absatz 1 BHO zu erbringen. Der Erstempfängerin ist im Zuwendungsbescheid aufzugeben, zum Zwecke der Verwendungsprüfung den Verwendungsnachweis mit dem zahlenmäßigen Nachweis gemäß § 6 Absatz 8 dieser Richtlinie entsprechend den Anforderungen der Nummer 6 der ANBest-P bei der Bewilligungsbehörde vorzulegen. Der zahlenmäßige Nachweis wird ergänzt durch Angaben zu den Kontaktdaten der Letztempfänger und eine tabellarische Belegübersicht über die zugrundeliegenden Rechnungen nach Nummer 10.2 der Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO. Die Anforderungen für den Letztempfänger werden von der Bewilligungsbehörde in den Ausführungsbestimmungen festgelegt.
(12) Der Erstempfängerin ist im Zuwendungsbescheid aufzugeben, die zweckentsprechende Verwendung der Mittel unterjährig monatlich gegenüber der Bewilligungsbehörde in elektronischer Form nachzuweisen.
(13) Alle zuwendungserheblichen Unterlagen sind mindestens fünf Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises aufzubewahren und nach Aufforderung vorzulegen. Hiervon unabhängig sind Aufbewahrungsfristen nach anderen Vorschriften. Zur Aufbewahrung können auch Bild- oder Datenträger verwendet werden. Das Aufnahme- und Wiedergabeverfahren muss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung oder einer in der öffentlichen Verwaltung allgemein zugelassenen Regelung entsprechen.
## **V Zu beachtende Vorschriften (Standardklausel)**
(14) Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a VwVfG, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind.
## **VI Ausführungsbestimmungen**
(15) Die Bewilligungsbehörde kann Ausführungsbestimmungen zu dieser Richtlinie erlassen. Insbesondere kann sie dabei Festlegungen über Termine, Umfang von Antragsunterlagen und Antragswege treffen. Die Ausführungsbestimmungen müssen diskriminierungsfrei sein. Wesentliche Änderungen der Verfahren und Abläufe dieser Richtlinie sind dabei nicht möglich, ebenso können auf diesem Wege keine Änderungen der INB verfügt werden. Die Ausführungsbestimmungen werden von der Bewilligungsbehörde im Internet veröffentlicht.
## **VII Rückforderungen**
(16) Rückzahlungspflichtig gegenüber der Bewilligungsbehörde ist die Erstempfängerin. Eine Rückzahlungspflicht der Erstempfängerin entfällt, wenn der Grund der Rückzahlung beim Letztempfänger liegt und dieser im Anschluss an die geförderte Trassennutzung insolvent wurde. In diesem Fall tritt die Erstempfängerin ihre bestehenden und künftigen Rückzahlungs- und Informationsansprüche gegenüber dem Letztempfänger an die Bewilligungsbehörde ab. Die Erstempfängerin und der Letztempfänger verpflichten sich, alle erforderlichen Daten und Informationen hierzu der Bewilligungsbehörde uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen.
§ 8
## Geltungsdauer
Diese Bekanntmachung tritt nach erfolgter Notifizierung und Genehmigung durch die Europäische Kommission sowie der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und gilt bis zum 30. November 2028.
Mit Inkrafttreten dieser Bekanntmachung tritt die Bekanntmachung Richtlinie zur Förderung des Schienengüterverkehrs über eine anteilige Finanzierung der genehmigten Trassenentgelte (af-TP) vom 30. Mai 2023 (BAnz AT 30.06.2023 B6) außer Kraft.
§ 6 Absatz 9 (Evaluierung) dieser Richtlinie bleibt unberührt.
Berlin, den 21. Mai 2024
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Im Auftrag Jörg Stephan
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Anlage 5.1 a zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) der DB InfraGO AG 2027 **Liste der aufkommensstarken Grenzstellen**
DB InfraGO AG Zentrale I.IBN
|**Abkürzungen der**|**Name der Grenzstellen**|**Betriebsstellenart**|
|---|---|---|
|**Betriebsstellen**|||
|**nach Richtlinie 100**|||
|EXEM|Emmerich Grenze|Bahnverw.grenze|
|KXA|Aachen Süd Grenze|Bahnverw.grenze|
|KXAW|Aachen West Grenze|Bahnverw.grenze|
|KXKK|Kaldenkirchen Grenze|Bahnverw.grenze|
|MXKU|Kufstein Grenze|Bahnverw.grenze|
|MXSZ|Salzburg Grenze|Bahnverw.grenze|
|MXSS|Salzburg Grenze Süd|Bahnverw.grenze|
|NXPA|Passau Grenze|Bahnverw.grenze|
|RXBA|Basel Grenze|Bahnverw.grenze|
|RXBR|Basel Grenze Muttenz|Bahnverw.grenze|
|RXKL|Kehl Grenze|Bahnverw.grenze|
|SXSD|Saarbrücken Grenze|Bahnverw.grenze|
Anlage 5.1 a zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) der DB InfraGO AG 2027 - Liste der aufkommensstarken Grenzstellen - Gültig ab 13.12.2026
Redaktionsstand: 14.12.2025
Seite 2 von 2
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domain: "regulierung"
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Anlage 5.1 b zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) der DB InfraGO AG 2027 **Liste der Metropolbahnhöfe und deren Betriebsstellen**
DB InfraGO AG Zentrale I.IBN
|**Abkürzungen der**|**Name der Betriebsstellen**|**Betriebsstellenart**|
|---|---|---|
|**Betriebsstellen**|||
|**nach Richtlinie 100**|||
|AA|Hamburg-Altona|Bahnhof|
|AAS|Hamburg-Altona (S-Bahn)|Bahnhof|
|AH|Hamburg Hbf|Bahnhof|
|AHS|Hamburg Hbf (S-Bahn)|Bahnhof|
|AHAR|Hamburg-Harburg|Bahnhof|
|AHRS|Hamburg-Harburg (S-Bahn)|Haltepunkt|
|AJUS|Hamburg Jungfernstieg|Haltepunkt|
|BALE|Berlin Alexanderplatz|Haltepunkt|
|BALX|Berlin Alexanderplatz S-Bahn|Bahnhof|
|BFBI|Flughafen BER F-Bahn|Bahnhof|
|BFBB|Flughafen BER S-Bahn|Bahnhof|
|BFRI|Berlin Friedrichstraße|Bahnhof|
|BFSTT|Berlin Friedrichstraße (Nord-Süd-Tunnel)|Haltepunkt|
|BFST|Berlin Friedrichstraße (Stadtb) S-Bahn|Bahnhof|
|BGB|Berlin-Gesundbrunnen S-Bahn|Bahnhof|
|BGS|Berlin-Gesundbrunnen|Bahnhof|
|BHF|Berlin Ostbahnhof|Bahnhof|
|BL|Berlin Hauptbahnhof - Lehrter Bahnhof|Bahnhof|
|BL N|Berlin Hbf-Lehrter Bahnhof Nord|Bahnhofsteil|
|BLO|Berlin-Lichtenberg|Bahnhof|
|BLI|Berlin-Lichtenberg S-Bahn|Bahnhof|
|BLS|Berlin Hauptbahnhof-Lehrter Bf (Stadtb)|Bahnhof|
|BHBF|Berlin Hauptbahnhof - Lehrter Bf S-Bahn|Haltepunkt|
|BOK|Berlin Ostkreuz (Ringbahn-S)|Bahnhof|
|BOKN|Berlin Ostkreuz (Ringbahn-F)|Bahnhof|
|BOKR|Berlin Ostkreuz (Stadtbahn-F)|Bahnhofsteil|
|BOKS|Berlin Ostkreuz (S-Bahn)|Bahnhofsteil|
|BOSB|Berlin Ostbahnhof (S-Bahn)|Bahnhof|
|BPAF|Berlin Südkreuz|Bahnhof|
|BSKR|Berlin Südkreuz (Ringbahn)|Bahnhof|
Anlage 5.1 b zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) der DB InfraGO AG 2027 - Liste der Metropolbahnhöfe und deren Betriebsstellen - Gültig ab 13.12.2026
Redaktionsstand: 14.12.2025
Seite 2 von 4
|**Abkürzungen der**|**Name der Betriebsstellen**|**Betriebsstellenart**|
|---|---|---|
|**Betriebsstellen**|||
|**nach Richtlinie 100**|||
|BSKV|Berlin Südkreuz (Vorortbahn)|Bahnhof|
|BSPD|Berlin-Spandau|Bahnhof|
|BSPA|Berlin-Spandau (S-Bahn)|Bahnhof|
|BPD|Potsdam Hbf|Bahnhof|
|BPDH|Potsdam Hbf S-Bahn|Bahnhof|
|BPOF|Berlin Potsdamer Platz|Haltepunkt|
|BPOP|Berlin Potsdamer Platz (S-Bahn)|Bahnhof|
|BWKRR|Berlin Westkreuz (Ringbahn)|Haltepunkt|
|BWKS|Berlin Westkreuz (Stadtbahn)|Bahnhof|
|BZOO|Berlin Zoologischer Garten|Bahnhof|
|BZOS|Berlin Zoologischer Garten S-Bahn|Bahnhof|
|EDG|Duisburg Hbf|Bahnhof|
|EDO|Dortmund Hbf|Bahnhof|
|EE|Essen Hbf|Bahnhof|
|EMSTP|Münster (Westf) Pbf|Bahnhofsteil|
|FF|Frankfurt (Main) Hbf|Bahnhof|
|FFT|Frankfurt (Main) Hbf (tief)|Bahnhofsteil|
|FFLF|Frankfurt am Main Flughafen Fernbahnhof|Bahnhof|
|FFLU|Frankfurt am Main Flughafen Regionalbf|Bahnhof|
|FHAU|Frankfurt (Main) Hauptwache|Bahnhofsteil|
|FKON|Frankfurt (Main) Konstablerwache|Bahnhofsteil|
|FMZ|Mainz Hbf|Bahnhof|
|HB|Bremen Hbf|Bahnhof|
|HH|Hannover Hbf|Bahnhof|
|KB|Bonn Hbf|Bahnhof|
|KD|Düsseldorf Hbf|Bahnhof|
|KK|Köln Hbf|Bahnhof|
|KK F|Köln Hbf Fernbahn|Bahnhofsteil|
|KK S|Köln Hbf S-Bahn|Bahnhofsteil|
|KKDT|Köln Messe/Deutz (tief)|Bahnhof|
Anlage 5.1 b zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) der DB InfraGO AG 2027 - Liste der Metropolbahnhöfe und deren Betriebsstellen - Gültig ab 13.12.2026
Redaktionsstand: 14.12.2025
Seite 3 von 4
|**Abkürzungen der**|**Name der Betriebsstellen**|**Betriebsstellenart**|
|---|---|---|
|**Betriebsstellen**|||
|**nach Richtlinie 100**|||
|KKDZ|Köln Messe/Deutz (Fernbahn)|Bahnhofsteil|
|KKDZB|Köln Messe/Deutz (S-Bahn)|Bahnhofsteil|
|LL|Leipzig Hbf|Bahnhof|
|LL T|Leipzig Hbf (Tiefgleise)|Bahnhofsteil|
|MH|München Hbf|Bahnhof|
|MHT|München Hbf Tief|Haltepunkt|
|MKA|München Karlsplatz|Haltepunkt|
|MMP|München Marienplatz|Haltepunkt|
|MOP|München Ost Pbf|Bahnhof|
|MOP F|München Ost Pbf Fernbahn|Bahnhofsteil|
|MOP S|München Ost Pbf S-Bahn|Bahnhofsteil|
|MP|München-Pasing|Bahnhof|
|MRP|München Rosenheimer Platz|Haltepunkt|
|NN|Nürnberg Hbf|Bahnhof|
|RF|Freiburg (Breisgau) Hbf|Bahnhof|
|RK|Karlsruhe Hbf|Bahnhof|
|RKAB|Karlsruhe Albtalbahnhof|Bahnhof|
|RM|Mannheim Hbf|Bahnhof|
|TS|Stuttgart Hbf (oben)|Bahnhof|
|TS T|Stuttgart Hbf tief|Bahnhofsteil|
|TSMI|Stuttgart Stadtmitte|Haltepunkt|
Anlage 5.1 b zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) der DB InfraGO AG 2027 - Liste der Metropolbahnhöfe und deren Betriebsstellen - Gültig ab 13.12.2026
Redaktionsstand: 14.12.2025
Seite 4 von 4
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## **Umrisslinie zur Preisbildung „Machbarkeitsstudie aT“**
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Anlage 5.4.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027 - Umrisslinie zur Preisbildung „Machbarkeitsstudie aT“ Gültig ab 13.12.2026
Seite 1 von 1
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## **Anlage 5.6.2.3 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG und der DB RegioNetz Infrastruktur GmbH (INB 2027)**
Für folgende Generalsanierungsmaßnahmen wird im Netzfahrplan 2027 ein Entgeltnachlass gemäß den Regelungen der Ziffer 5.6.2.3 der INB 2027 gewährt:
1. (München-) Rosenheim Salzburg [05.02.2027 09.07.2027]
2. (Hannover-) Lehrte Berlin (Schnellfahrstrecke) [05.02.2027 10.12.2027]
3. Fulda Hanau (Kinzigtalbahn) [13.08.2027 11.12.2027]
## **1. Generalsanierungsmaßnahme Rosenheim - Salzburg**
Für die Generalsanierungsmaßnahme Rosenheim Salzburg wird ein **Umleitungsfaktor** in Höhe von **0,84** auf das Trassenentgelt von **Gelegenheitsverkehrstrassen des SGV** sowie in Höhe von **0,81** auf das Trassenentgelt von **Trassen des SPFV** gewährt.
Folgende Streckenabschnitte sind als Umleitungsstrecken für die Generalsanierungsmaßnahme definiert:
- Nürnberg Regensburg Plattling Passau
- München Landshut Plattling Passau
- München Mühldorf Simbach
- München Mühldorf Freilassing
- München Rosenheim Kufstein
## **2. Generalsanierungsmaßnahme Lehrte Berlin**
Für die Generalsanierungsmaßnahme Lehrte - Berlin wird ein **Umleitungsfaktor** in Höhe von **0,87** auf das Trassenentgelt von **Gelegenheitsverkehrstrassen des SGV** sowie in Höhe von **0,94** auf das Trassenentgelt von **Trassen des SPFV** gewährt.
Folgende Streckenabschnitte sind als Umleitungsstrecken für die Generalsanierungsmaßnahme definiert:
- Berlin Potsdam - Magdeburg -Braunschweig Hildesheim Göttingen Kassel Paderborn - Hamm
- Berlin Potsdam Magdeburg -Braunschweig Hannover
- Berlin Lutherstadt-Wittenberg Halle (Saale) Teutleben - Erfurt Bebra Fulda
- Berlin Lutherstadt-Wittenberg Halle (Saale) Naumburg - Erfurt Bebra Fulda
- Berlin Brieselang - Bad Belzig - Roßlau - Bitterfeld Halle (Saale) Erfurt Bebra - Fulda
- Berlin Lutherstadt-Wittenberg Halle (Saale) Leinefelde Göttingen - Hannover
- Berlin Lutherstadt-Wittenberg Halle (Saale) Leinefelde Kassel Warburg Paderborn Hamm
- Berlin Wolfsburg Braunschweig Hannover
## **3. Generalsanierungsmaßnahme Fulda Hanau**
Für die Generalsanierungsmaßnahme Fulda - Hanau wird ein **Umleitungsfaktor** in Höhe von **0,85** auf das Trassenentgelt von **Gelegenheitsverkehrstrassen des SGV** sowie in Höhe von **0,91** auf das Trassenentgelt von **Trassen des SPFV** gewährt.
Folgende Streckenabschnitte sind als Umleitungsstrecken für die Generalsanierungsmaßnahme definiert:
- Hamburg/ Bremen Münster Duisburg Köln - Wiesbaden Oppenheim Mannheim Basel / München
- Wanne-Eickel Köln - Wiesbaden Ost Darmstadt Gemünden Passau
- Berlin/Halle (Saale) Kassel Wabern Treysa Marburg Gießen Mannheim (Main-Weser-Bahn)
- Hamburg/Bremen - Kassel Wabern Treysa Marburg Gießen Aschaffenburg Gemünden Würzburg Passau (Main-Weser-Bahn)
- Hamburg/Bremen - Kassel Wabern Treysa Marburg Gießen Mannheim Basel (Main-Weser-Bahn)
- Fulda Wiesthal Aschaffenburg Hanau Darmstadt (SFS)
- Fulda Würzburg Nürnberg/München (SFS)
- Fulda Lohr Aschaffenburg Darmstadt Mannheim Basel (SFS)
- Hamburg/Bremen Magdeburg Halle Leipzig Plauen Hof Regensburg (Dieseltraktion)
- (Hamburg-Uelzen-Magdeburg-Halle) (Bremen/Hannover Bebra-Erfurt) Probstzella Bamberg Nürnberg
- Würzburg Gemünden Aschaffenburg Hanau Darmstadt
- München Kornwestheim Bietigheim-Bissingen Mannheim
- Nürnberg Aalen Kornwestheim Bietigheim-Bissingen Mannheim
- Kassel Fulda Mottgers Würzburg Lauda Osterburken Stuttgart
- Fulda Mottgers Gemünden Aschaffenburg Hanau Südseite Frankfurt Süd Frankfurt Hbf
- Berlin Erfurt Theuern Breitengüßbach Schweinfurt Würzburg
- Kassel-Wilhelmshöhe Gießen Friedberg (Hessen) Hanau Frankfurt
- Berlin Erfurt Hbf Schweinfurt Gemünden (Main) Aschaffenburg - Hanau Hbf Frankfurt
## **Klausel erweiterte Kompensationsleistungen**
Zugangsberechtigte können unter nächstehenden Voraussetzungen durch die DB InfraGO AG gestellte Dieseltraktionsleistungen für folgende Generalsanierungsmaßnahmen in Anspruch nehmen:
1. **Rosenheim Salzburg** [05.02.2027 09.07.2027] zwischen München Nord und Freilassing bzw. Salzburg
2. **Bremerhaven Bremen** [09.07. 10.12.2027] zwischen Bremerhaven Speckenbüttel und Maschen
Die Dieseltraktionsleistungen kommen auf den oben unter 1. (Generalsanierungsmaßnahme Rosenheim Salzburg) genannten Umleitungsstrecken zum Einsatz. Für die Generalsanierung Bremerhaven Bremen existiert keine alternative, elektrifizierte Umleitungsstrecke, daher kommt die Dieseltraktionsleistung auf der Infrastruktur der Eisenbahnen und Verkehrsbetriebe Elbe-Weser GmbH (evb) zum Einsatz.
Zugangsberechtigte, die die bereitgestellten Dieseltriebfahrzeuge nutzen möchten, bestellen die entsprechende Trasse sowie das Dieseltriebfahrzeug im Netzfahrplan (NEP 1 oder NEP 2), und schließen einen Kooperationsvertrag mit der DB InfraGO AG über die Nutzung des Dieseltriebfahrzeugs. Nähere Informationen zum Verfahren sind über die regionalen Ansprechpartner:innen des Fahrplans der DB InfraGO AG erhältlich.
Alternativ können die Zugangsberechtigten eine Kompensation für die Nutzung der genannten Umleitungsstrecken erhalten, wenn sie die Dieseltraktionsleistung selbst erbringen. Auch hierfür ist ein Kooperationsvertrag mit der DB InfraGO AG abzuschließen.
Die Kompensation für die vorliegenden Strecken beträgt:
- Rosenheim Salzburg: 2.926 EUR je Zuglauf (einfache Strecke)
- Bremerhaven Bremen: 2.506 EUR je Zuglauf (einfache Strecke)
Sie berechnet sich wie folgt: Die der DB InfraGO AG entstehenden monatlichen Mietkosten für ein Dieseltriebfahrzeug sowie die Personalkosten für entsprechende Triebfahrzeugführende (berechnet aus den Personalkosten ausgewiesen als Stundensatz, der Anzahl der erforderlichen Schichten pro Monat und der jeweiligen Länge der Schichten) werden addiert und durch die Anzahl der erwarteten Fahrten pro Monat geteilt. Zu dem Ergebnis werden die Kraftstoffkosten (berechnet nach dem Durchschnittsverbrauch,
der Länge der zu befahrenden Strecke und dem zum Zeitpunkt der Berechnung vom Statistischen Bundesamt ausgewiesenen Dieselpreis) hinzugerechnet. Dies ergibt die Kompensationszahlung je durchgeführter Fahrt.
Die Kompensationsleistung als Alternative zur Inanspruchnahme der durch die DB InfraGO AG gestellten Dieseltraktionsleistungen steht für Trassen des Netzfahrplans und des Gelegenheitsverkehrs zur Verfügung und setzt das Bestehen eines Trassennutzungsvertrags voraus. Die Zugangsberechtigten stellen der DB InfraGO AG die Leistung monatlich in Rechnung. Details zur Abrechnung sind in der Kooperationsvereinbarung geregelt.
Die Stellung der Dieseltraktionsleistungen ist in beiden Fällen mit dem Trassenentgelt abgegolten.
Nähere Informationen zum Verfahren sind über die regionalen Ansprechpartner:innen des Fahrplans der DB InfraGO AG erhältlich.
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|**Richtlinie**|**Richtlinie**|**Richtlinie**|
|---|---|---|
|**Personal und Soziales**|**Allgemeines Personalwesen**||
|**Richtlinie zur Sicherstellung der Weisungsfreiheit im**<br>**Umkodierungsprozess des Anreizsystems gem. § 39 Abs.2**<br>**ERegG**||**048.2002**<br>**Seite 1**|
## **1 Abstimmung der Verspätungskodierungen / Streitbeilegung**
Die Festlegung der Ursachen für Zusatzverspätungen (Kodierungen) erfolgt in den Prozessschritten Erstkodierung, Validierung und Umkodierung. Bei der Erstkodierung und der Validierung stimmen sich die Prozessbeteiligten ab. Im Anschluss daran folgt gegebenenfalls der Prozessschritt Umkodierung zur Klärung strittiger Kodierungen im Sinne einer Streitbeilegung.
## **2 Geltungsbereich**
Diese Richtlinie gilt für Mitarbeiter der DB InfraGO AG und von der DB InfraGO AG beauftragte Personen, die Umkodierungen für das Anreizsystem im Rahmen der Ziffer 5.7.4.1 der INB i.V.m. den entsprechenden Vorgaben der Richtlinie 420.9001 vornehmen.
Dies sind insbesondere die Mitarbeiter
- der Netzleitzentrale
- sowie des Arbeitsgebietes Netzdisposition in den Betriebszentralen der DB InfraGO AG,
zu deren Aufgabenspektrum die Umkodierung von Verspätungsursachen gem. Richtlinie 420.9001 gehört Diese Richtlinie gilt auch für die Leiter im Bereich Produktion, die die Weisungsfreiheit der am Umkodierungsprozeß von Verspätungsursachen beteiligten Mitarbeiter sicherstellen. Sie gilt nicht für Mitarbeiter der DB InfraGO AG, die die Erstkodierung vornehmen.
## **3 Inhalt**
Mit dieser Richtlinie werden die in Ziffer 2 g) der Anlage 7 ERegG genannten Regelungen umgesetzt.
Fachautor: I.IBN; Johannes Weber; johannes.weber@deutschebahn.com
Gültig ab: 12.12.2021
|**Personal und Soziales**|**Allgemeines Personalwesen**|**Allgemeines Personalwesen**|
|---|---|---|
|**Richtlinie zur Sicherstellung der Weisungsfreiheit im**<br>**Umkodierungsprozess des Anreizsystems gem. § 39 Abs.2**<br>**ERegG **||**048.2002**<br>**Seite 2**|
## **4 Pflichten und Rechte der Mitarbeiter**
Für die Personen gemäß Abschnitt 2 gelten nachfolgende Pflichten und Rechte:
Die Umkodierung im Rahmen des Anreizsystems erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der Ziffer 5.7.4.1 der INB i.V.m. den entsprechenden Vorgaben der Richtlinie 420.9001. Dabei ist die Anordnung der Netzleitzentrale für die Kodierungen 81, 82 und 96 im Fall eines Umkodierungsantrages Teil der Überprüfung. Mitarbeiter, die die Erstkodierung vorgenommen haben, nehmen keine Umkodierung vor. Die für die Umkodierung von Verspätungsursachen gem. Ril 420.9001 verantwortlichen Mitarbeiter sind verpflichtet, die Umkodierung als **unabhängige Entscheidung** zwischen dem Betreiber der Schienenwege und den Zugangsberechtigten durchzuführen.
Bei der Auslegung und Anwendung der Regelungen der Ziff. 5.7.4.1 der INB i.V.m. den entsprechenden Vorgaben der Richtlinie 420.9001 obliegen die in Abschnitt 1 genannten Mitarbeiter keinen Weisungen von sonstigen Mitarbeitern und Führungskräften der DB InfraGO AG. Ausgenommen hiervon sind Weisungen der regelwerksgebenden Stelle, die zulässig sind. Die genannten Mitarbeiter sind in der Ausübung ihrer Fachkunde auf dem Gebiet der Umkodierung weisungsfrei und dürfen wegen der Erfüllung ihrer Aufgaben nicht benachteiligt werden. Die Leiter des Bereichs Produktion stellen die Weisungsfreiheit der unter Abschnitt 2 genannten Mitarbeiter sicher.
Gültig ab: 12.12.2021
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**==> picture [133 x 34] intentionally omitted <==**
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Anlage 7.3.1.6.1.5 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027 **Liste der Serviceeinrichtungen, in denen Einzelnutzungsverträge für eine Netzfahrplanperiode angeboten werden**
DB InfraGO AG Zentrale V.IWF 6
Anlage 7.3.1.6.1.5 INB
Kriterien, die zur Aufnahme einer Betriebsstelle in dieser Anlage führen:
Vier Kriterien aus den folgenden elf Kriterien müssen erfüllt sein, damit eine Betriebsstelle in dieser Anlage aufgeführt wird:
1. Mindestens 10% abgelehnte Nebennutzungsanfragen im Gelegenheitsverkehr
2. Mindestens 52 Nebennutzungsanfragen im Gelegenheitsverkehr pro Jahr
3. Mindestens 75% gebuchte Nutzungsstunden in Gleisen größer 300m
4. Mindestens drei Entscheidungsverfahren im letzten Jahr
5. Mindestens ein Höchstpreisverfahren in den letzten fünf Jahren
6. Mindestens drei Ablehnungen zur Netzfahrplanvergabe im Vorjahr
7. Grenzbahnhof
8. Nachgelagerte Drittinfrastruktur mit besonderer Bedeutung
9. Lage der Betriebsstelle am Hochleistungsnetz
10. Verhältnis der Konflikte (Netzfahrplanvergabe) zur Anzahl der Gleise mit mindestens 50%
11. Betriebsstelle war im Vorjahr Teil der Anlage 7.3.1.6.1.5
Liste der Serviceeinrichtungen, in denen Einzelnutzungsverträge für nur eine Netzfahrplanperiode angeboten werden:
|**Region**|**Betriebsstelle**|
|---|---|
|Mitte|AschaffenburgHbf|
|Mitte|Darmstadt Hbf|
|Mitte|Frankfurt(Main)Abstellanlage|
|Mitte|Frankfurt(Main)Ost|
|Mitte|Fulda|
|Mitte|Hanau Hbf|
|Mitte|Mainz Hbf|
|Mitte|Trier Hbf|
|Nord|Bad Bentheim|
|Nord|Beddingen|
|Nord|Brake(Unterweser)|
|Nord|BraunschweigHbf|
|Nord|BraunschweigRbf|
|Nord|Bremen Hbf|
|Nord|Bremen Rbf|
|Nord|Bremen-Sebaldsbrück|
|Nord|Bremerhaven-Lehe Pbf|
|Nord|Bremerhaven-Speckenbüttel|
|Nord|Bremerhaven-Wulsdorf|
|Nord|Celle|
Anlage 7.3.1.6.1.5 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027 Liste - Gültig ab 13.12.2026
Seite 1 von 4
|Nord|Göttingen|
|---|---|
|Nord|HamburgHbf|
|Nord|Hamburg-Billwerder|
|Nord|Hamburg-Harburg|
|Nord|Hamburg-Langenfelde Bbf|
|Nord|Hamburg-Rothenburgsort|
|Nord|Itzehoe|
|Nord|Kiel Hbf|
|Nord|Lehrte|
|Nord|Lübeck Hbf|
|Nord|Maschen Rbf|
|Nord|Misburg|
|Nord|Neumünster|
|Nord|Niebüll|
|Nord|Peine|
|Nord|Rheine|
|Nord|Westerland(Sylt)|
|Ost|Angermünde|
|Ost|Berlin Nordost|
|Ost|Berlin-Grünau|
|Ost|Berlin-Grunewald|
|Ost|Berlin-Lichtenberg|
|Ost|Berlin-Moabit|
|Ost|Berlin-Ruhleben|
|Ost|Berlin-Rummelsburg|
|Ost|Eberswalde Hbf|
|Ost|Frankfurt(Oder)Pbf|
|Ost|Oranienburg|
|Ost|Rostock Hbf|
|Ost|Rostock Seehafen|
|Süd|AugsburgHbf|
|Süd|Bamberg|
|Süd|Burgsinn|
|Süd|Dingolfing|
|Süd|Donauwörth|
|Süd|Fürth(Bay)Hbf|
|Süd|Gemünden(Main)|
|Süd|Hof Hbf|
|Süd|Ingolstadt Hbf|
|Süd|Ingolstadt Nord|
|Süd|Kronach|
|Süd|Landshut(Bay)Hbf|
|Süd|Lichtenfels|
|Süd|Manching|
Anlage 7.3.1.6.1.5 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027 Liste - Gültig ab 13.12.2026
Seite 2 von 4
|Süd|Marktredwitz|
|---|---|
|Süd|Memmingen|
|Süd|München Hbf|
|Süd|München Ost Rbf|
|Süd|München Süd|
|Süd|München-Laim Rbf|
|Süd|München-Milbertshofen|
|Süd|München-PasingBbf|
|Süd|Neuburg (Donau)|
|Süd|Neustadt(Donau)|
|Süd|Neumarkt(Oberpf)|
|Süd|NürnbergHbf|
|Süd|NürnbergRbf|
|Süd|Nürnberg-Langwasser|
|Süd|Passau Hbf|
|Süd|Plattling|
|Süd|Rain|
|Süd|RegensburgHbf|
|Süd|RegensburgOst|
|Süd|Saal(Donau)|
|Süd|Schweinfurt Hbf|
|Süd|Treuchtlingen|
|Süd|WürzburgHbf|
|Südost|Bad Schandau|
|Südost|Bitterfeld|
|Südost|Dresden-Friedrichstadt|
|Südost|Eisenach|
|Südost|Erfurt Gbf|
|Südost|Heringen(Werra)|
|Südost|LeipzigHbf|
|Südost|Stendal Hauptbahnhof|
|Südwest|Basel Bad Rbf|
|Südwest|Freiburg (Breisgau)Gbf|
|Südwest|Freiburg (Breisgau)Hbf|
|Südwest|Germersheim|
|Südwest|Kaiserslautern Hbf|
|Südwest|Karlsruhe Gbf|
|Südwest|Karlsruhe Hbf|
|Südwest|Karlsruhe West|
|Südwest|Kehl|
|Südwest|Ludwigshafen(Rhein)Hbf|
|Südwest|Ludwigshafen-Oggersheim|
|Südwest|Ludwigshafen-Rheingönheim|
|Südwest|Mannheim Hbf|
Anlage 7.3.1.6.1.5 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027 Liste - Gültig ab 13.12.2026
Seite 3 von 4
|Südwest|Mannheim-Rheinau|
|---|---|
|Südwest|Merzig (Saar)|
|Südwest|Offenburg|
|Südwest|OffenburgGbf|
|Südwest|Plochingen|
|Südwest|Rastatt|
|Südwest|Saarbrücken Hbf|
|Südwest|Saarbrücken Rbf|
|Südwest|Stuttgart Hbf|
|Südwest|Stuttgart-Untertürkheim|
|Südwest|Ulm Rbf|
|Südwest|Weil am Rhein|
|Südwest|Wörth(Rhein)|
|West|Aachen West|
|West|Dortmund Bbf|
|West|DuisburgHbf|
|West|Duisburg-Ruhrort Hafen|
|West|Duisburg-Wedau|
|West|Düsseldorf-Reisholz Bf Abzw|
|West|Emmerich|
|West|Gelsenkirchen-Bismarck|
|West|Oberhausen West|
Anlage 7.3.1.6.1.5 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027 Liste - Gültig ab 13.12.2026
Seite 4 von 4
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## **Logistikstellen**
**Konzept zur Nebennutzung** Anlage 7.3.1.6.1.9 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG (INB) 2027, gültig ab: 13.12.2026
Anlage 7.3.1.6.1.9 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027 -Logistikstellen - Gültig ab 13.12.2026
Seite **1 / 5**
|**1 Nutzung**|**3**|
|---|---|
|1.1 Rahmenbedingungen|3|
|1.2 Prozess der Nebennutzung|3|
|1.3 Zugang|4|
|1.3.1 Ablauf Zugangsgewährung zur Logistikstelle|4|
|1.3.2 Ablauf Verlassen der Logistikstelle|5|
|1.4 Rückgabe der Fläche|5|
Anlage 7.3.1.6.1.9 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027 -Logistikstellen - Gültig ab 13.12.2026 Seite **2 / 5**
## 1 Nutzung
## **1.1 Rahmenbedingungen**
Der Hauptnutzer der Logistikstellen ist die Baulogistik der DB InfraGO AG oder ein von ihr beauftragtes Unternehmen und deren Auftragnehmer.
Nebennutzungen von Eigenbedarfsgleisen sind gemäß Ziffer 7.3.1.6.1.9 Abs. 3 Nr. 1 der INB möglich. Diese Nebennutzungen bzw. die Einzelnutzungsverträge (ENV-SE) stehen jedoch unter der auflösenden Bedingung, dass die DB InfraGO AG die Nutzungsmöglichkeit gegenüber dem Nebennutzer mit einer Vorlauffrist von mindestens 21 Tagen beendet.
Der Nebennutzer ist verpflichtet, die Logistikstelle fristgerecht freizumachen und in einen ordnungsgemäßen Zustand, der dem vertragsgemäßen Gebrauch entspricht, zu versetzen. Kommt der Nebennutzer dieser Pflicht nicht nach, hat die DB InfraGO AG das Recht zur unverzüglichen Räumung; insofern gelten Ziffern 7.3.1.1.1.4 lit. c) und 7.3.1.2.2.2 Abs. 3 lit. c) UAbs. 3 der INB.
## **1.2 Prozess der Nebennutzung**
Für Nebennutzungsanfragen von Logistikstellen gilt der Prozess der Bedarfsanmeldung zur Nebennutzung von Serviceeinrichtungen im Gelegenheitsverkehr gemäß Ziffer 7.3.1.6.1.9 Abs. 3 Nr. 1 i. V. m. Ziffer 7.3.1.6.3.3 der INB.
Dabei stellen Zugangsberechtigte (ZB) im Anlagenportal Netz (APN) unter
https://apn.noncd.db.de/APN2020.SucheServiceeinrichtungen
eine Nebennutzungsanfrage bei der DB InfraGO AG als Hauptnutzer für die Logistikstellen.
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Anlage 7.3.1.6.1.9 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027 -Logistikstellen - Gültig ab 13.12.2026
Seite **3 / 5**
Dabei wird der folgende Prozess durchlaufen:
Der ZB stellt über APN eine Nebennutzungsanfrage über die gewünschte Logistikstelle und den gewünschten Zeitraum der Nutzung. Anschließend prüft die DB InfraGO AG die Verfügbarkeit der Logistikstelle zum gewünschten Zeitpunkt. Sollte die Prüfung der Verfügbarkeit positiv beschieden werden, wird dem ZB ein Angebot zur Nutzung der Logistikfläche übermittelt, welches der ZB nach Ziffer 7.3.1.6.4 der INB innerhalb von fünf Arbeitstagen annehmen kann.
Nimmt der ZB das Angebot an, erhält er von der DB InfraGO AG alle weiteren Informationen inklusive der relevanten Ansprechpartner für die konkrete Logistikstelle. Dazu sendet der ZB eine E-Mail an die bekannte E-Mail-Adresse des entsprechenden regionalen Management Serviceeinrichtungen und Infrastrukturanschlüsse (I.IB-x-V).
Im nächsten Schritt erfolgt die Flächeneinweisung / Vermittlung von Ortskenntnissen durch den zuständigen Ansprechpartner der DB InfraGO AG per E-Mail (analog den Regelungen gemäß Ziffer 7.3.1.2.1.2 der INB). Anschließend kann der ZB die Gleise und die Logistikstelle nutzen.
## **1.3 Zugang**
## **1.3.1 Ablauf Zugangsgewährung zur Logistikstelle**
Nach erfolgreicher Nebennutzungsanfrage gemäß Punkt 1.2 und anschließendem Abschluss eines ENV-SE, erfolgt die Beantragung der Mitarbeiterzugänge mittels eines webbasierten Formulars ( https://www.dbinfrago.com/logistikstellen), in dem der ZB Informationen (z. B. Geschäftspartnernummer, EVU, Vertragspositionsnummer, Firmenname) hinterlegt und den tatsächlichen Zugang zur Fläche beantragt.
Durch die Hinterlegung der Daten erhält der ZB den Zugriff auf die Telefonnummer für den Zugang zur Logistikstelle. Der ZB oder der von ihm beauftragte Unternehmer (in der Regel LKW-Fahrer) sendet eine SMS mit der Geschäftspartnernummer an diese Telefonnummer und erhält anschließend eine SMS mit den Toröffnungsinstruktionen. Damit startet er den Toröffnungsanforderungsprozess.
Bei korrekter Eingabe der Geschäftspartnernummer erhält der ZB oder der von ihm beauftragte Unternehmer eine SMS mit einer Sicherheitsfrage. War die Geschäftspartnernummerneingabe falsch, muss ein neuer Anforderungsprozess gestartet werden.
Hat der ZB oder der von ihm beauftragte Unternehmer die Sicherheitsfrage erhalten, so muss diese korrekt beantwortet werden; die Sicherheitsfrage bezieht sich dabei auf vorher hinterlegte Informationen im webbasierten Formular. Bei korrekter Beantwortung wird das vor Ort befindliche Tor geöffnet und der ZB kann in die Logistikstelle einfahren. Nach der Einfahrt wird das Tor wieder geschlossen.
Bei nicht erfolgter Durchfahrt schließt sich das Tor und der Zugangsprozess muss von vorne gestartet werden.
Anlage 7.3.1.6.1.9 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027 -Logistikstellen - Gültig ab 13.12.2026
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War die Antwort auf die Sicherheitsfrage falsch, bleibt das Tor geschlossen und der Zugangsprozess muss von vorne gestartet werden.
## **1.3.2 Ablauf Verlassen der Logistikstelle**
Zur Ausfahrt aus der Logistikstelle muss der in Punkt 1.3.1 genannte Ablauf erneut gestartet werden.
In dringenden Notfällen kann die Logistikstelle jederzeit ohne diese Prozedur über die offene Gleisseite verlassen werden.
## **1.4 Rückgabe der Fläche**
Der ZB hat die Fläche in ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben (vgl. Ziffer 7.3.1.2.2.2 lit. c) Abs. 3 der INB). Die DB InfraGO AG prüft den Zustand der Anlage auf etwaige Verunreinigungen, Schäden etc., dokumentiert diese und fordert den ZB zur Beseitigung auf. Für den Fall, dass die Verunreinigungen / Schäden nicht unverzüglich beseitigt wurden, ist die DB InfraGO AG berechtigt, Ersatzvornahmen auf Kosten des ZB vorzunehmen.
Anlage 7.3.1.6.1.9 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027 -Logistikstellen - Gültig ab 13.12.2026
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## **Anlage 7.3.1.6.1c zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027**
## **Nutzungsbedingungen Anlagenportal Netz**
Das Anlagenportal Netz (APN) ist das Anlagenanmelde- und Angebotsmedium der DB InfraGO AG. Die DB InfraGO AG stellt allen Kunden über das Internet einen Zugang zum APN für die Anmeldung von Anlagen und Zusatzausstattungen und zur Entgegennahme von Angeboten und Rückmeldungen bereit. Weiterhin stellt die DB InfraGO AG allen Zugangsberechtigten einen Lesezugriff auf die Daten des IT Systems zur Verfügung. Das Portal ist über den Link
www.dbinfrago.com/apn
erreichbar.
## **(1) Selbstregistrierung (des Admin) / Antrag**
Für die vollständige Nutzung des Anlagenportal Netz (APN) müssen seitens des Zugangsberechtigten folgende Angaben online eingeben werden:
- Geschäftspartnernummer / Grundsatzgeschäftspartnernr. / UIC Rics-Nr. (Company ID)
- Kommunikationsdaten (Firmenname, Ansprechpartner, Adresse, Telefon/Fax, E- Mailadresse)
## **(2) Zugangsdaten**
Die DB InfraGO AG übermittelt dem Antragsteller die erforderlichen Zugangsdaten (Personengebundener- bzw. Verfahrens-Benutzer, Passwort) nach Prüfung des Antrags.
## **(3) Dokumentation**
Da eine separate Installation nicht notwendig ist, stellt die DB InfraGO AG den angemeldeten Zugangsberechtigten in elektronischer Form neben Anmeldehinweisen ein aktuelles Handbuch zur Verfügung, das die wesentlichen Funktionen und Abläufe bei der Nutzung des Internetclients beschreibt. Weitere Informationen sind im Internet unter www.dbinfrago.com/apn erhältlich.
## **(4) Zugang**
Der Zugang zum APN der DB InfraGO AG steht grundsätzlich uneingeschränkt, d.h. 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr, zur Verfügung. Hiervon ausgenommen sind notwendige geplante Wartungsfenster sowie Störungsfälle. Geplante Wartungsarbeiten werden, sofern möglich, stets in Tagesrandlagen bzw. nachts durchgeführt.
Anlage 7.3.1.6.1c zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027 Liste - Gültig ab 13.12.2026
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## **(5) Information**
Die DB InfraGO AG informiert über das Stattfinden sowie die Dauer planmäßiger Einschränkungen mit einem Vorlauf von mindestens 36 Stunden. Im Störungsfall erfolgt eine umgehende Information, ggf. verbunden mit Handlungsempfehlungen.
## **(6) Rückfallebene**
Für den Fall etwaiger Einschränkungen der Erreichbarkeit von APN gilt Ziff. 7.3.1.6.1.1 INB.
## **(7) Datensicherheit beim Kunden**
Nach Erhalt des Zugangs zu APN ist der Zugangsberechtigte verpflichtet, die Datensicherheit durch Sicherstellen der ausschließlichen Nutzung durch den befugten Mitarbeiter zu gewährleisten.
## **(8) Mitteilungen des Kunden**
Sofern sich beim Zugangsberechtigten Zugangs- und Kommunikationsdaten (insbesondere die hinterlegte E-Mail-Adresse) ändern bzw. seine Zugangsvoraussetzungen entfallen, ist er verpflichtet, das für ihn zuständige regionale Kundenmanagement umgehend zu informieren.
## **(9) Systemvoraussetzungen des Kunden**
Der Zugangsberechtigte ist selbst dafür verantwortlich, die zur Nutzung von APN notwendigen technischen Voraussetzungen (z.B. Betriebssystem, Arbeitsspeicher, Java-Version, etc.) zu erfüllen. Einzelheiten hierzu können dem Handbuch (vgl. Absatz 3) entnommen bzw. bei der DB InfraGO AG erfragt werden.
Anlage 7.3.1.6.1c zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027 Liste - Gültig ab 13.12.2026
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Anlage 7.3.2.4.1.1 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2027 **Zuordnungssystematik Stationen zu den jeweiligen Kategorien**
DB InfraGO AG Zentrale
**Zuordnungssystematik der neu in Betrieb genommenen Stationen**
## **I. Allgemeine Zuordnungssystematik**
Die Zuordnung der neu in Betrieb genommenen Stationen in die Kategorien erfolgt auf Basis der Segmente Infrastruktur, verkehrliche Bedeutung und Ausstattung. Dabei kommt diesen Segmenten unter näherungsweiser Beachtung der Kostenaspekte folgende prozentuale Gewichtung zu:
A Infrastruktur 40 % B Verkehrliche Bedeutung 40 % 100 % C Ausstattung 20 %
Diese drei Segmente sind wiederum jeweils in zwei Elemente unterteilt, mit ebenfalls fest definierten prozentualen Gewichtungen:
- A1 Anzahl Bahnsteigkanten
- A2 Maximale Bahnsteiglänge
- B1 Anzahl der Reisenden
- B2 Anzahl der Zughalte
20 % 20 % 20 % 20 % 100 %
- C1 Vorhandensein technischer Stufenfreiheit 5 % C2 Vorhandensein Service-Personal 15 %
Hinsichtlich der sechs Elemente ist Folgendes zu berücksichtigen:
- Zu A1: Maßgebend ist die Anzahl der von der DB InfraGO AG für Personenverkehre zur Verfügung gestellten Bahnsteigkanten. Hinsichtlich der Schwellenwerte ist definiert, dass Kleinststationen in der Regel über eine Bahnsteigkante und große, infrastrukturell bedeutende und kostenintensive Stationen über mehr als 7 Bahnsteige (ab 15 Bahnsteigkanten) verfügen. Die Zwischenstufung erfolgt iterativ.
- Zu A2: Maßgebend ist die längste in einer Station vorhandene Bahnsteigkante (Baulänge). Die Herleitung der Schwellenwerte ergibt sich aus den mit dem Eisenbahnbundesamt abgestimmten Standardbahnsteiglängen, die zu Stufungen gebündelt wurden.
- Zu B1: Grundlage sind die durch die Zugangsberechtigten gemeldeten maximalen Ein- und Aussteiger (Reisende) an einem Wochentag. Die Meldung erfolgt gemäß Ziffer 3.3.5.1.2.1. Wesentliche Eckpunkte der Stufung sind die Schwellenwerte der Stufe 1 (geringe verkehrliche Bedeutung), der Stufe 3 (Warnung der Reisenden vor schnell durchfahrenden Zügen) und der Stufe 4 (Grundsatz der behindertengerechten Erschließung). Die übrigen Schwellenwerte wurden iterativ ermittelt.
- Zu B2: Grundlage sind die tatsächlich erfolgten Zughalte (Ist-Halte) der letzten abgeschlossenen Fahrplanperiode inkl. der Endhalte. Die Herleitung der Schwellenwerte basiert auf rechnerischen Nutzungsfrequenzen im Regelverkehr. Bis 10 Züge/Tag entspricht einer Nutzung in der Regelverkehrszeit (6 Uhr bis 21 Uhr) von bis zu 1 Zug/Richtung im Zeitraum von mehr als 3 Stunden. Stufe 2 (bis 50 Züge/Tag) unterstellt eine Nutzungsfrequenz von mehr als 30 Minuten je Richtung, Stufe 3 (bis 100 Züge/Tag) unterstellt eine Nutzungsfrequenz von mehr als etwa 20 Minuten je Richtung, Stufe 4 (bis 500 Züge/Tag) eine Nutzungsfrequenz von etwa 4 Minuten je Richtung, Stufe 5 (bis 1.000 Züge/Tag) eine Nutzungsfrequenz von etwa 2 Minuten je Richtung und Stufe 6 (mehr als 1.000 Züge/Tag) unterstellt eine häufigere Nutzung als 1 Zug/Richtung im Zeitraum bis etwa 2 Minuten.
Zu C1: Maßgebend ist das Vorhandensein von Aufzügen und/oder Fahrtreppen. Unerheblich
ist ihre Anzahl.
- Zu C2: Maßgebend ist das Vorhandensein eines stationären personenbedienten Service. Die Ausprägung (z.B. DB Information, temporärer Service) ist hierbei unerheblich.
Die sechs Elemente (A1 C2) werden für die Kategorisierung zugrunde gelegt.
In einem nächsten Schritt werden die Elemente (A1 C2) in Stufen unterteilt. Dafür werden die Ausprägungen der Elemente (z.B. Anzahl Bahnsteigkanten, Anzahl Zughalte) anhand festgelegter Grenzwerte gestaffelt. Für jedes der sechs Elemente wird eine bestimmte Anzahl an Stufen definiert.
Darauf aufbauend werden mit Hilfe dieser Stufen sogenannte „Multiplikationsfaktoren“ (MPF) mathematisch bestimmt. Zur Bestimmung des MPF wird die Gewichtung eines Elementes durch die Anzahl seiner Stufen dividiert.
|Im Folgenden werden die einzelnen Stufen und Multiplikationsfaktoren der Elemente dargestellt:|Im Folgenden werden die einzelnen Stufen und Multiplikationsfaktoren der Elemente dargestellt:|Im Folgenden werden die einzelnen Stufen und Multiplikationsfaktoren der Elemente dargestellt:|
|---|---|---|
|||MPF = Gewichtung / Anzahl Stufen|
|Element Anzahl Bahnsteigkanten:|||
|1 Kante|= Stufe 1||
|2 Kanten|= Stufe 2||
|3 bis 4 Kanten|= Stufe 3||
|5 bis 9 Kanten|= Stufe 4||
|10 bis 14 Kanten|= Stufe 5||
|ab 15 Kanten|= Stufe 6|MPF = 20 / 6 = 3,333|
|Element Maximale Bahnsteiglänge:|||
|bis 90,00 Meter|= Stufe 1||
|90,01 Meter bis 140,00 Meter|= Stufe 2||
|140,01 Meter bis 170,00 Meter|= Stufe 3||
|170,01 Meter bis 210,00 Meter|= Stufe 4||
|210,01 Meter bis 280,00 Meter|= Stufe 5||
|ab 280,01 Meter|= Stufe 6|MPF = 20 / 6 = 3,333|
|Element Anzahl Reisende:|||
|bis 49 Reisende/Tag|= Stufe 1||
|50 bis 299 Reisende/Tag|= Stufe 2||
|300 bis 999 Reisende/Tag|= Stufe 3||
|1.000 bis 9.999 Reisende/Tag|= Stufe 4||
|10.000 bis 49.999 Reisende/Tag|= Stufe 5||
|ab 50.000 Reisende/Tag|= Stufe 6|MPF = 20 / 6 = 3,333|
|Element Anzahl Zughalte:|||
|bis 10 Halte/Tag<br>11 bis 50 Halte/Tag|= Stufe 1<br>= Stufe 2||
|51 bis 100 Halte/Tag|= Stufe 3||
|101 bis 500 Halte/Tag|= Stufe 4||
|501 bis 1.000 Halte/Tag|= Stufe 5||
|ab 1.001 Halte/Tag|= Stufe 6|MPF = 20 / 6 = 3,333|
|Element Technische Stufenfreiheit:|||
|Nicht vorhanden|= Stufe 0||
|Vorhanden|= Stufe 1|MPF = 5 / 1 = 5|
|Element Service-Personal:|||
|Nicht vorhanden|= Stufe 0||
|Vorhanden|= Stufe 1|MPF = 15 / 1 = 15|
## **II. Konkrete Zuordnung einer neu in Betrieb genommenen Station zu einer Kategorie**
Um eine neu in Betrieb genommene Station konkret einer Kategorie zuzuordnen, werden die spezifischen Ausprägungen der sechs Elemente dieser Station (z.B. konkrete Anzahl der Bahnsteigkanten, maximale Bahnsteiglänge, konkrete Zahl der Zughalte (Halte abfahrender und endender Züge)) abgeleitet aus der verkehrlichen Aufgabenstellung ermittelt. Auf Basis dieser Werte erfolgt dann eine Zuordnung der vorhandenen Elemente in die entsprechenden Stufen.
Im Anschluss wird die ermittelte, stationsspezifische Stufung mit den dazugehörigen Multiplikationsfaktoren für jedes der sechs definierten Elemente multipliziert. Aus diesem Rechenvorgang entstehen sechs Ergebnisse. Die sechs Ergebnisse werden summiert und daraus eine Grundkategorisierungszahl ermittelt.
Anhand definierter Schwellenwerte erfolgt letztendlich die Zuordnung einer Station zu einer der sieben Kategorien. Ziel der definierten und iterativ ermittelten Schwellenwerte ist eine sinnvolle Mengenzuordnung vergleichbarer Stationen. Diese Schwellenwerte lauten:
Grundkategorisierungszahl: 100,00 bis 90,01 = Kategorie 1 90,00 bis 80,01 = Kategorie 2 80,00 bis 60,01 = Kategorie 3 60,00 bis 50,01 = Kategorie 4 50,00 bis 40,01 = Kategorie 5 40,00 bis 25,01 = Kategorie 6 < 25,01 = Kategorie 7
In jeder Kategorie werden kategoriespezifische Basisleistungen gemäß der Anlage 5.7.6 zu den INB angeboten. Die konkrete Zuordnung der neu in Betrieb genommenen Station zu einer Kategorie und zur jeweiligen Preisklasse ist der jeweils gültigen Stationspreisliste zu entnehmen.
Die Zuordnung der Station zum jeweiligen Aufgabenträgergebiet ergibt sich aus der örtlichen Belegenheit der Station.
Die Stationspreisliste wird vor ihrem Inkrafttreten im Internet unter www.dbinfrago.com/stationspreise veröffentlicht.
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