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2026-06-30 21:19:25 +02:00

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Richtlinie
Signalordnung, Bahnbetrieb
international
Grenzüberschreitende Bahnstrecken
Zusatzbestimmungen für die grenzüberschreitende Bahn-
strecke Schärding - Passau Hbf, Auszug für EVU
302.4201Z01
Seite 1
Fachautor: I.IBB 3; Marvin Christ; Tel.: ( ) (069)265-12441 Gültig ab
14.12.2025
1 Geschäftsführung
Die Geschäftsführung für die Zusatzbestimmungen haben:
DB InfraGO AG
Region Süd
Netz Regensburg
Bahnhofstraße 16
93047 Regensburg
und
ÖBB-Infrastruktur AG
Sicherheit und Qualität Standards
Praterstern 3
1020 Wien
2 Zusatzbestimmungen für das Befahren des
Eisenbahn-Grenzübergangs
siehe folgende Seiten
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Schärding Passau
Stand: 14.12.2025 1/16
TLP gelb (Adressatenkreis)
Region Süd ÖBB-Infrastruktur AG
Zusatzbestimmungen zu den
bahnbetrieblichen Normen bzw. dem
bahnbetrieblichen Regelwerk der
Infrastrukturbetreiber für das Befahren
des Eisenbahn Grenzübergangs
Schärding Passau Hbf
gültig vom 15.03.2011 an.
Geschäftsführende Stellen
DB InfraGO AG ÖBB-Infrastruktur AG
DB InfraGO AG
Betrieb Netz Regensburg
D.-Martin-Luther-Straße 8
93047 Regensburg
ÖBB-Infrastruktur AG
Sicherheit und Qualität - Standards
Praterstern 3
1020 Wien
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Schärding Passau
Stand: 14.12.2025 2/16
TLP gelb (Adressatenkreis)
Verzeichnis der Änderungen ÖBB-Infrastruktur AG
lfd.
Nr.
verfügt mit Gegenstand Datum
1 00035_04_2011 Inkraftsetzung 15-03-2011
2 00035_10_11 1. Änderung 15.03.2011
3 00035_26_11 2. Änderung 11.12.2011
4 00035_000009_12 3. Änderung 10.06.2012
5 00035_000028_13 4. Änderung 15.12.2013
6 00035_000008_14 5. Änderung 14.12.2014
7 00035_000004_15 6. Änderung 13.12.2015
8 00037_000005_17 7. Änderung 10.12.2017
9 00037_000006_18 8. Änderung 09.12.2018
10 00037_000002_20 9. Änderung 02.08.2020
11 00037-000008-23 10. Änderung 10.12.2023
12 11.Änderung 14.12.2025
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Schärding Passau
Stand: 14.12.2025 3/16
TLP gelb (Adressatenkreis)
Verzeichnis der Aktualisierungen DB Netz AG
Lfd.
Nr.
Kurzer Inhalt Gültig ab Bemerkungen Aktualisierung
eingearbeitet
(Namenszeichen/Tag)
1 Neudruck/Neu-
ausgabe
15.03.
2011
s. Einführungsschreiben
I.NPB 4/I.NP-S-D-REG (B)
v 15.12.2010
(Erstausgabe)
2 1. Berichtigung 15.03.
2011
s. Bekanntgabeschreiben
I.NPB 4/I.NP-S-D-REG (B)
v 02.03.2011
3 2. Berichtigung 11.12.
2011
s. Bekanntgabeschreiben
I.NPB 4/I.NP-S-D-REG (B)
v 05.10.2011
Neudruck
4 3. Berichtigung 10.06.
2012
s. Bekanntgabeschreiben
I.NPB 4/I.NP-S-D-REG (B)
v 29.03.2012
Neudruck
5 4. Berichtigung 15.12.
2013
s. Bekanntgabeschreiben
I.NPB 4/I.NP-S-D-REG (B)
v 24.09.13
Neudruck
6 5. Berichtigung 14.12.
2014
s. Bekanntgabeschreiben
I.NPB 4/I.NP-S-D-REG (B)
v 15.09.14
Neudruck
7 6. Berichtigung 13.12.
2015
s. Bekanntgabeschreiben
I.NPB 4/I.NP-S-D-REG (B)
v 11.08.15
Neudruck
8 Verschiedenes 10.12.
2017
s. Erläuterungen Neudruck
9 Verschiedenes 09.12.2018 siehe Erläuterung Neudruck
10 Verschiedenes 02.08.2020 siehe Erläuterung Neudruck
11 Verschiedenes 10.12.2023 siehe Erläuterung Neudruck
12 Verschiedenes 14.12.2025 siehe Erläuterung Neudruck
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Schärding Passau
Stand: 14.12.2025 4/16
TLP gelb (Adressatenkreis)
1. Inhalt, Geltungsbereich
Diese Unterlage enthält die Zusatzbestimmungen zu den bahnbetrieblichen Norme n
bzw. dem bahnbetrieblichen Regelwerk der Infrastrukturbetreiber DB InfraGO AG
und ÖBB-Infrastruktur AG für das Fahren über den Eisenbahn-Grenzübergan g
Schärding Q Passau Hbf einschl. des Grenzbahnhofs Passau Hbf, sowie Ergänzunge n,
Abweichungen, Begriffsdarstellungen zu den betrieblichen Richtlinien 30.01
Betriebsvorschrift V3 und 30.02 Signalbuch der ÖBB-Infrastruktur AG und zu Ril 301
und 408 der DB InfraGO AG und en}häl} vomi} ‚> a> die ` Zusatzbestimmungen für
grenœ‡bervchrei}ende Bahnv}reckena gem> Schienenne}œ -Benutzungsbedingungen
der DB InfraGO AG Ziffer 2.3.4.
2. Beschreibung der Grenzstrecke
2.1 Lage der Grenzen
Lage der Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich und der Bundesr epublik
Deutschland,
sowie
Grenze zwischen den Infrastrukturbetreibern DB InfraGO AG und ÖBB-Infrastruktur
AG in km 79,636
- der Strecke Nr. 20501 Wels Q Passau (Grenze) der ÖBB-Infrastruktur AG
- der Strecke Nr. 5831 Q Passau Hbf - Staatsgrenze der DB InfraGO AG
Grenzbetriebsstrecke im Sinne der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung der
Bundesrepublik Deutschland § 3a:
Bahnhof Passau Hbf Q Üst Schärding 3 jeweils einschließlich.
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Schärding Passau
Stand: 14.12.2025 5/16
TLP gelb (Adressatenkreis)
2.2 Gleise der Grenzstrecke
Regelgleis von Überleitstelle (Üst) Schärding 3 nach Passau Hbf
- Bezeichnung DB InfraGO AG `Gleiv Žon Überlei}v}elle Schärding 3 nach
Pavva‚ Hbfa
- Bezeichnung ÖBB-Infrav}r‚k}‚r AG `S}reckengleiv Þa
- Grenze zwischen Üst Schärding 3 und Gleis der freien Strecke ist das
Deckungssignal Ym52 für die Fahrtrichtung von Passau nach Schärding in km
74,809
- Grenze zwischen Gleis der freien Strecke und Bahnhof Passau Hbf ist das
Einfahrsignal A143 in km 79,704
- selbsttätige Blockstellen der Fahrtrichtung von Schärding nach Passau
- `Sbl Schärding 4a mi} Selbv}blockvignal `AmáÞa in km ãâ?709
- `Sbl Schärding 5a mi} Selbv}blockvignal `AmãÞa in km ãä?ßä5
- selbsttätige Blockstellen der Fahrtrichtung von Passau nach Schärding
- `Sbl Schärding 5a mi} Selbv}blockvignal `YmåÞa in km ãå?ß34
- `Sbl Schärding 4a mi} Selbv}blockvignal `YmãÞa in km ãã?Þ23
Regelgleis von Passau Hbf nach Üst Schärding 3
- Bezeichnung DB InfraGO AG `Gleiv Žon Pavva‚ Hbf nach Überleitstelle
Schärding 3a
- Bezeichnung ÖBB-Infrav}r‚k}‚r AG `S}reckengleiv Ýa
- Grenze zwischen Bahnhof Passau Hbf und Gleis der freien Strecke ist H öhe
Einfahrsignal AA144 in km 79,704
- Grenze zwischen Üst Schärding 3 und Gleis der freien Strecke ist das
Deckungssignal Zm51 für die Fahrtrichtung von Passau nach Schärding in km
74,805
- selbsttätige Blockstellen der Fahrtrichtung von Passau nach Schärding
- `Sbl Schärding 5a mi} Selbv}blockvignal `ZmåÝa in km ãå?ß34
- `Sbl Schärding 4a mi} Selbv}blockvignal `ZmãÝa in km ãã?ÞÞ3
- selbsttätige Blockstellen der Fahrtrichtung von Schärding nach Passau
- `Sbl Schärding 4a mi} Selbv}blockvignal `BmáÝa in km ãâ?ã09
- `Sbl Schärding 5a mi} Selbv}blockvignal `BmãÝa in km ãä?ßä5
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Schärding Passau
Stand: 14.12.2025 6/16
TLP gelb (Adressatenkreis)
2.3 Zuständige Fahrdienstleiter für die Grenzstrecke
ÖBB-Infrastruktur AG:
Fahrdienstleiter Stellbereich Neumarkt (Fdl Stb Neu) (Arbeitsplatz in der
Betriebsführungszentrale Linz (BFZL))
DB InfraGO AG:
Fahrdienstleiter (Fdl) Passau Ost (Arbeitsplatz im Stellwerk des Bahnhofs Passau Hbf)
Die Fdl Stb Neu und Passau Hbf sind täglich durchgehend von 00:00 bis 24:00 Uhr
besetzt.
2.4 Signale, Punktförmige Zugbeeinflussung (PZB)
Signale sind in der Regel nach den Bestimmungen des jeweiligen
Infrastrukturbetreibers aufgestellt.
Die Grenzstrecke ist mit PZB ausgerüstet.
Ankündigungssignale zu Signalen, z.B. Vorsignale, Ankündigungssignal/
Langsamfahrscheibe, Ankündigen/Erwarten von Fahrleitungssignalen, sind
erforderlichenfalls im Bereich des Nachbarinfrastrukturbetreibers aufgestellt. De m
entsprechend erfolgt auch die PZB-Absicherung.
Im Bereich der Infrastruktur der ÖBB-Infrastruktur AG sind folgende Signale der DB
InfraGO AG ständig aufgestellt:
- am Regelgleis von Üst Schärding 3 nach Passau/Streckengleis 2 mit Gültigkeit
für die Regelfahrtrichtung Einfahrvorsignal a143 im km 78,749 und
zugehörige Vorsignalbaken
- am Regelgleis von Passau nach Üst Schärding 3/Streckengleis 1 mit Gültigkeit
für die Gegenfahrtrichtung (von Schärding nach Passau) Einfahrvorsignal
aa144 im km 78,744 und zugehörige Vorsignalbaken
Im Bereich der Infrastruktur der DB InfraGO AG sind folgende Signale der ÖBB -
Infrastruktur AG ständig aufgestellt:
- am Regelgleis von Passau nach Üst Schärding 3/Streckengleis 1 mit Gültigkeit
für die Regelfahrtrichtung (von Passau nach Schärding) Vorsignal zm91 im km
79,870
- am Regelgleis von Üst Schärding 3 nach Passau/Streckengleis 2 mit Gültigkeit
für die Gegenfahrtrichtung Vorsignal ym92 im km 79,870 mit zugehörigem
Signalhinweis nach der betrieblichen Richtlinie 30.02 Signalbuch der ÖBB -
Infrastruktur AG (Signal steht in Fahrtrichtung links der Bahn)
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Schärding Passau
Stand: 14.12.2025 7/16
TLP gelb (Adressatenkreis)
2.5 Elektrischer Zugbetrieb
Die Trennung der Oberleitung zwischen der DB InfraGO AG und der ÖBB-
Infrastruktur AG erfolgt durch eine Schutzstrecke in der Nähe der Staatsgrenze auf
Seiten der ÖBB-Infrastruktur AG.
2.6 Telekommunikationseinrichtungen
Für den Eisenbahn-Grenzübergang Schärding Q Passau Hbf sind folgende
Telekommunikationsverbindungen eingerichtet:
Zugfunkeinrichtungen:
DB InfraGO AG: Digitaler Zugfunk (GSM-R D).
ÖBB-Infrastruktur AG: Digitaler Zugfunk (GSM-R A).
Umschaltpunkt ist
- in Fahrtrichtung von Passau nach Schärding in km 79.64
- in Fahrtrichtung von Schärding nach Passau in km 79,60
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Schärding Passau
Stand: 14.12.2025 8/16
TLP gelb (Adressatenkreis)
3. Bahnbetriebliche Regelungen für den
Eisenbahn-Grenzübergang Schärding
Passau Hbf
3.1 Gültigkeit von Normen und Regelwerk;
zusätzliche Bestimmungen
Grundsätzlich gelten jeweils bis zur Staatsgrenze
- für die von der ÖBB-Infrastruktur AG betriebenen Infrastruktur neben de n
einschlägigen Gesetzen und Verordnungen der Republik Österreich die
Normen der ÖBB-Infrastruktur AG,
- für die von der DB InfraGO AG betriebene Infrastruktur neben den
einschlägigen Gesetzen und Verordnungen der Bundesrepublik Deutschland
das netzzugangsrelevante Regelwerk und das betrieblich-technische
Regelwerk der DB InfraGO AG (s. Schienennetz-Benutzungsbedingungen der
DB InfraGO AG).
Zugmannschaften (einschließlich Personal von Nebenfahrten) und Zugpersonal, d ie
nur die Grenzstrecke und die Grenzbahnhöfe befahren, müssen Normen und
Regelwerke der Eisenbahn-Infrastrukturbetreiber in dem Umfang beherrschen, wie
es für das Befahren der Grenzstrecke und der Grenzbahnhöfe erforderlich ist.
Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen oder in einer Betriebs- und
Bauanweisung (Betra) nichts anderes geregelt ist, ist hierfür maßgebend
- grundsätzlich der Ort des Triebfahrzeugführers
- beim Zurückfahren/Zurücksetzen/Zurückschieben, sowie beim Weiterfahren
eines Zuges auf freier Strecke jeweils das Regelwerk/die Normen des
Infrastrukturbetreibers, in dessen Richtung zurück- oder weitergefahren wird.
Im Bereich der Grenzstrecke und der Grenzbahnhöfe können Nothaltaufträge über
Zugfunk sowohl gemäß den Normen/dem Regelwerk der ÖBB-Infrastruktur AG als
auch der DB InfraGO AG empfangen werden, die in jedem Fall zu beachten sind.
Nothaltaufträge sind immer sofort auszuführen.
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Schärding Passau
Stand: 14.12.2025 9/16
TLP gelb (Adressatenkreis)
3.2 Signale, PZB-Absicherung
Sind Ankündigungssignale zu Signalen, z.B. Vorsignale,
Ankündigungssignal/Langsamfahrscheibe, Geschwindigkeits-
Ankündesignal/Ankündigungstafel, Ankündigen/-Erwarten von Fahrleitungssignalen,
im Bereich des Nachbarinfrastrukturbetreibers aufgestellt, gelten in diesem Fall für
das Ankündigungssignal die Bestimmungen des Infrastrukturbetreibers, in dessen
Bereich das angekündigte Signal steht. Entsprechendes gilt für die zugehörige PZB-
Absicherung.
Reicht eine (vorübergehende) Langsamfahrstelle oder ein Gleisabschnitt mit anderen
zu signalisierenden Besonderheiten über die Grenze zwischen den
Infrastrukturbetreibern hinweg, gelten für die Signalisierung des Endes die
Bestimmungen des Infrastrukturbetreibers am Beginn der Langsamfahrstelle.
3.3 Fahrplanunterlagen
(auch EBuLa der DB InfraGO AG)
Beim Befahren des Eisenbahn-Grenzübergangs Schärding Q Passau Hbf werden in der
Regel durch die ÖBB-Infrastruktur AG Fahrplanunterlagen herausgegeben.
Die von der ÖBB-Infrastruktur AG herausgegebenen Fahrplanunterlagen gelten bis
zur Ankunft oder Durchfahrt bzw. ab der Abfahrt oder Durchfahrt im Bahnhof Passau
Hbf; die Darstellung erfolgt nach den Regeln der ÖBB-Infrastruktur AG. Eine
geschwindigkeitsunabhängige Fahrplandarstellung beider Richtungen für den Bereich
Passau Hbf Q Passau Grenze (Staatsgrenze n. Schärding) nach dem Muster der DB
InfraGO AG (Buchfahrplan Spalten 3a und 3b, Führerraumanzeige Kilometrierungs-
und Grafikspalte) befindet sich als Anlage zu diesen Zusatzbestimmungen.
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Schärding Passau
Stand: 14.12.2025 10/16
TLP gelb (Adressatenkreis)
Fahrplanbeantragung
Für jede Trasse auf der gesamten Grenzstrecke kann es nur ein anmeldend es EVU
geben. Besitzt das anmeldende EVU nur für einen Teil der Grenzstrecke die
erforderliche Sicherheitsbescheinigung, so ist für den zweiten Teil de r Grenzstrecke,
das kooperierende EVU, welches für diesen Teil über eine Sicherheitsbes cheinigung
verfügt, verpflichtend bekanntzugeben. Ein aktuelles Verzeichnis der auf de m
österreichischen Teil bzw. deutschen Teil der Grenzstrecke zugelassenen E VU, kann
bei Bedarf tagesaktuell gegenseitig von der DB InfraGO AG bzw. ÖBB-Infrastruktur
AG angefordert werden.
Trassenanmeldungen müssen mindestens folgende Angaben enthalten:
- Internationale Zugnummer unter Angabe des Zugausgangsbahnhofs/Zielbahnhofs
im Ausland
- Zugcharakteristik und Verkehrszeitregelung
- Name des kooperierenden EVU beim Nachbar Infrastrukturbetreiber
- Benennung der im Grenzbahnhof durchzuführenden Behandlung (Personalwechsel,
Wagentechnische Untersuchung, etc.) sowie die erforderliche
Mindestaufenthaltsdauer.
Züge, die mehr als 20 Stunden verspätet sind, dürfen die Infrastruktur der DB
InfraGO AG und damit die Grenzstrecke nicht mehr befahren. Daher wird für Züge
mit einer Verspätung von mehr als 20 Stunden eine neue, gültige Fahrplanun terlage
für die Grenzbetriebsstrecke benötigt. Hierzu ist es erforderlich, eine entsprechende
Trassenanmeldung im Gelegenheits- / adhoc-Verkehr zu beantragen.
Regelung für Passau:
Für den Bf. Passau gilt, dass Güterzüge mit Zielbahnhof Passau Gbf nur im Einzelfall,
beispielweise Züge zur Bedienung der Ladestraße in Passau und nur nach
Abstimmung mit der für die Produktionsplanung zuständigen Stelle geplant werden
dürfen. Dies ist in der Trassenbestellung kenntlich zu machen.
Die Aufenthaltszeit im Grenzbahnhof ist auf das betrieblich notwendige Minimum zu
beschränken (für Personalwechsel, Systemwechsel, etc.) und darf 90 Minute n nicht
überschreiten. Entsprechend sind bestellte Ankunft und Abfahrt der Folgetr asse im
Ausland aufeinander abgestimmt zu bestellen. Im beiderseitigen Einvernehmen bzw.
mit Zustimmung der planenden Stellen bei der DB InfraGO AG sind Ausnahmen vom
Grundsatz in Einzelfällen zulässig. Ab einer gewünschten Haltezeit von mehr als 60
Minuten ist eine Prüfung durch den DB Anlagendisponenten erforderlich.
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Schärding Passau
Stand: 14.12.2025 11/16
TLP gelb (Adressatenkreis)
3.4 La
In der La der ÖBB-Infrastruktur AG sind zu La-Strecke
`ÞÜáa Linœ Hbf Q Staatsgrenze nächst Schärding a bœ>
`ÞÜáb S}aa}vgrenœe nächv} Schärding Q Linœ Hbfa
alle Angaben zu vorübergehenden Langsamfahrstellen und Besonderheite n bis bzw.
ab km 79,636 (Grenze) enthalten.
In der La der DB InfraGO AG sind zu La-Strecke
`áa N‡rnberg RbfLHbf Q Regensburg Hbf Q Passau Hbf Q Grenœe km ãå?âßâa bœ>
`áb Grenœe km ãå?âßâ Q Passau Hbf Q Regensburg Hbf Q N‡rnberg RbfLHbfa
alle Angaben zu vorübergehenden Langsamfahrstellen und Besonderheite n bis bzw.
ab km 79,636 (Grenze) enthalten.
Zur Unterstützung der Triebfahrzeugführer wird darüber hinaus zu jeder
vorübergehenden Langsamfahrstelle ein Hinweis in der jeweiligen La des
Nachbarinfrastrukturbetreibers aufgenommen, wenn sich
- das zugehörige Ankündigungssignal zu einer vorübergehenden
Langsamfahrstelle der ÖBB-Infrastruktur AG bzw.
- die zugehörige Langsamfahrscheibe zu einer vorübergehenden
Langsamfahrstelle der DB InfraGO AG
im Bereich des Nachbarinfrastrukturbetreibers befindet.
Beispieleinträge dazu für die La der DB InfraGO AG:
Beispieleinträge dazu für die La der ÖBB-Infrastruktur AG:
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Schärding Passau
Stand: 14.12.2025 12/16
TLP gelb (Adressatenkreis)
3.5 Zuständige Fahrdienstleiter bei Meldungen
Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen oder in einer Betriebs- und
Bauanweisung (Betra) nichts anderes geregelt ist, erfolgt die Entgegennahme un d
Abgabe von Aufträgen und Meldungen, sowie der Aufruf von Hilfe jeweils durch de n
für die Infrastruktur zuständigen Fdl.
Bei unerlaubtem Überfahren von bzw. unzulässigem Vorbeifahren an Haltsig nalen
oder an einer Stelle, an der nach Befehl zu halten war, sowie bei
Unregelmäßigkeiten/Störungen an der Zugbeeinflussung ist dies der für die jeweilige
Anlage bzw. diese Stelle zuständige Fahrdienstleiter.
Beim Weiterfahren oder Zurücksetzen bzw. Zurückschieben eines Zuges nach dem
Halten auf freier Strecke ist jeweils der Fahrdienstleiter zuständig, in dessen Richtung
nach dem Halten gefahren wird.
3.6 Fahrordnung
Auf der zweigleisigen Strecke zwischen Überleitstelle Schärding 3 und Pas sau Hbf
wird grundsätzlich rechts gefahren (gewöhnliche Fahrtrichtung/ Regelgleis).
3.7 Außergewöhnliche Sendungen, Fahrzeuge usw.
Außergewöhnliche Sendungen (auch außergewöhnliche Fahrzeuge und Züge) auf der
Grenzstrecke dürfen nur in Züge eingestellt werden, wenn darüber eine
Beförderungsanordnung (Regelzüge der DB InfraGO AG) oder einer
Fahrplananordnung (Sonderzüge der DB InfraGO AG, sowie Regel- und Sonder züge
der ÖBB-Infrastruktur AG) vorliegt.
Die Beförderungsanordnung oder die Fahrplananordnung enthält:
- die Bza-Nr. der DB InfraGO AG
- die aS-Zahl der EVU (von österreichischer Seite)
- den zu benutzenden Zug
- die Beförderungsbedingungen für die Grenzstrecke
- den Beförderungstag
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Schärding Passau
Stand: 14.12.2025 13/16
TLP gelb (Adressatenkreis)
3.8 Nachschieben
Das Nachschieben mit einem nicht mit dem Zug gekuppelten Schiebetriebfahrzeug ist
auf der Grenzstrecke Schärding Q Passau Hbf verboten.
3.9 Zugbildung, Zugvorbereitung, Bremsen
Die Zugbildung von Zügen, die den Eisenbahn-Grenzübergang Schärding Q Passau Hbf
befahren, und die Bremsberechnung bzw. Qeinstellung für diese Züge erfolgt nach
den auf der Infrastruktur der DB InfraGO AG und der ÖBB-Infrastruktur AG hier für
gültigen Regeln.
Erläuterung:
Die Regeln und Anforderungen für beide Infrastrukturen sind bei unter schiedlichen Regeln
erfüllt, wenn die Regeln mit den höheren Anforderungen angewendet werden (Prin zip der
Anwendung der Regeln mit der größten Sicherheit). Widersprechen sich di e Regeln, treffen die
für das sichere Erbringen der Eisenbahnverkehrsleistung Verantwortlichen entsprechen de
Anordnungen jeweils für ihr Unternehmen. Ggf. sind die Infrastrukturbet reiber einzubinden, die
erforderlichenfalls entsprechende einheitliche Regeln für alle Eisenbahnverkehrsunternehmen in
diese Zusatzbestimmungen aufnehmen.
Signale an Zügen und Fahrzeugen, sowie Signale für die Zugmannschaften /für das
Zugpersonal sind auf dem Eisenbahn-Grenzübergang Schärding Q Passau Hbf nach
den Regeln der DB InfraGO AG oder nach den Regeln der ÖBB-Infrastruktur AG
anzubringen bzw. zu geben.
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Schärding Passau
Stand: 14.12.2025 14/16
TLP gelb (Adressatenkreis)
3.10 Schriftliche Befehle
Die Verständigung von grenzüberschreitenden Fahrten mittels Befehlen über
Besonderheiten im Bereich des Eisenbahn-Grenzübergangs Schärding Q Passau Hbf,
einschließlich dem jeweils anschließenden Einfahr- bzw. Ausfahrweg in den
Bahnhöfen Schärding oder Passau Hbf, erfolgt mit den europäischen Befehlen (1 Q 9)
sowie den nationalen Befehlsmustern der ÖBB-Infrastruktur AG oder der DB InfraGO
AG.
Grundsätzlich ist das Befehlsmuster aus dem Regelwerk jenes Infrastrukturbetreibers
zu verwenden, auf dessen Infrastruktur der Befehl übermittelt wird.
Verfügt der Triebfahrzeugführer bei fernmündlicher Übermittlung nur über das
Befehlsmuster des benachbarten Infrastrukturbetreibers, ist der Fdl darüber zu
verständigen. In diesem Fall sind bei nationalen Befehlen die Wortlaute von
• ÖBB-Befehlen im DB-Befehl 95.95 (95.96 Freitext)
• DB-Befehlen im ÖBB-Befehl 24 (24.1 Freitext)
vom Triebfahrzeugführer einzutragen.
In bestimmten Fällen können schriftliche Befehle eines Infrastrukturbetreiber s nach
seinem Muster im Bereich des Nachbarinfrastrukturbetreibers durch Aushänd igung
einer Kopie des Befehlsmusters übermittelt werden. Der den schr iftlichen Befehl
empfangende Triebfahrzeugführer hat beim Befehlsempfang vor der
Empfangsbescheinigung die Lesbarkeit des ausgehändigten Befehls zu prüfen; ggf. ist
der Befehlsempfang zurückzuweisen und die Empfangsbescheinigung zu verweigern.
Maßgebend für die Anwendung eines schriftlichen Befehls sind grundsätzlich die
Normen/das Regelwerk des Infrastrukturbetreibers, auf dessen Infrastruktur der
Befehl gilt. Die Verfahrensweise bei der Übermittlung von schriftlichen Befehl en
erfolgt stets nach den Regeln bzw. Normen des Infrastrukturbetreibers, der den
Befehl an den Zug übermittelt.
Für alle Befehle wird eine eindeutige Kennung vergeben.
3.11 Abweichen von der Fahrordnung auf der freien
Strecke - Auf dem Gegengleis fahren
Beim Fahren auf dem Gegengleis von Üst Schärding 3 nach Passau Hbf wird auf einen
besonderen Auftrag für die Infrastruktur der DB InfraGO AG (Signal Zs 6 der DB
InfraGO AG) verzichtet.
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Schärding Passau
Stand: 14.12.2025 15/16
TLP gelb (Adressatenkreis)
3.12 Nebenfahrten/Sperrfahrten
Nebenfahrten und TAE-Fahrten der ÖBB-Infrastruktur AG auf der Grenzstrecke sin d
ausschließlich
- als NO-Fahrt
- im gesperrten Streckengleis und auf Sicht, sowie
- auf der Infrastruktur der ÖBB bis zur Staatsgrenze zugelassen.
Entsprechende Fahrten der DB InfraGO AG sind Sperrfahrten und sind auf de r
Infrastruktur der DB InfraGO AG bis zur Staatsgrenze zugelassen.
Nebenfahrten/Sperrfahrten erhalten stets Fahrpläne oder Fahrtanweisunge n sowie
schriftliche Befehle nach den Regeln des Infrastrukturbetreibers, dessen Infrastruktur
befahren wird.
Besonderheiten (Ausnahmeregelungen)
Fahrten eines Infrastrukturbetreibers bzw. in dessen Auftrag dürfen zur
Instandsetzung/Entstörung von techn. Einrichtungen bzw. zur technischen
Hilfeleistung bei Unregelmäßigkeiten im Bereich der Infrastruktur der Nachbarbahn
verkehren (z.B. Austausch/Aufstellen von El- bzw. Lf-Signalen. Arbeiten an der
Schutzstrecke, Inspektion Vorsignale, Unfälle).
Die Fahrten dürfen höchstens
- aus Richtung Üst Schärding 3 bis Einfahrsignal Passau Hbf (km 79,704 am
Regelgleis, km 79,704 am Gegengleis) bzw.
- aus Richtung Passau Hbf bis Deckungssignal Üst Schärding 3 in km 74,805
verkehren und
müssen somit auf dem gleichen Gleis wieder zum Ausgangspunkt (Bahnhof Passau
Hbf bzw. Üst Schärding 3) zurückfahren.
3.13 Notfälle
Nur in Notfällen dürfen solche Fahrten nach Anweisung des Notfallmanagers der DB
InfraGO AG bzw. des Einsatzleiters der ÖBB-Infrastruktur AG bis in den
benachbarten Grenzbahnhof (Bahnhöfe Schärding oder Passau Hbf) auf Sicht fahren.
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Schärding Passau
Stand: 14.12.2025 16/16
TLP gelb (Adressatenkreis)
3.14 Halt auf freier Strecke aus unvorhergesehenem
Anlass; Zugteilung, Zugtrennung
Kann nicht mit dem ganzen Zug sondern nur mit einem Zugteil weiter-
/zurückgefahren werden, muss der zurückgelassene/abgetrennte Zugteil von ein em
Mitarbeiter des ausführenden Betriebsdienstes/EVU bewacht werden.
Anlage
Geschwindigkeitsunabhängige Fahrplandarstellung beider Richtungen für den Bereich Passau
Hbf Passau Grenze
Fahrtrichtung Passau Hbf Passau Grenze
(Staatsgrenze n. Schärding)
Regelgleis
Fahrtrichtung Passau Grenze (Staatsgrenze
n. Schärding) - Passau Hbf
Regelgleis
Fahrtrichtung Passau Hbf Passau Grenze
(Staatsgrenze n. Schärding)
Gegengleis
Fahrtrichtung Passau Grenze (Staatsgrenze
n. Schärding) - Passau Hbf
Gegengleis