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Richtlinie Signalordnung, Bahnbetrieb international Grenzüberschreitende Bahnstrecken Zusatzbestimmungen für das Befahren des Eisenbahn- Grenzübergangs Freilassing - Salzburg Hbf, Auszug für EVU 302.4203Z01 Seite 1
Fachautor: I.NBB 4; Marvin Christ; Tel.: 069 265 12441 Gültig ab 14.12.2025
1 Geschäftsführung Die Geschäftsführung für die Zusatzbestimmungen haben: DB InfraGO AG Region Süd Betrieb Netz München Landshuter Allee 4 80637 München und ÖBB-Infrastruktur AG Sicherheit und Qualität - Standards Praterstern 3 1020 Wien 2 Zusatzbestimmungen für das Befahren des Eisenbahn-Grenzübergangs siehe folgende Seiten
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Freilassing-Salzburg Stand: 14.12.2025 1/19
Region Süd ÖBB-Infrastruktur AG
Zusatzbestimmungen zu den
bahnbetrieblichen Normen bzw. dem
bahnbetrieblichen Regelwerk der
Infrastrukturbetreiber für das Befahren
des Eisenbahn – Grenzübergangs
Freilassing – Salzburg Hbf
gültig vom 01.03.2010 an.
Geschäftsführende Stellen DB InfraGO AG ÖBB-Infrastruktur AG DB InfraGO AG Region Süd Betrieb InfraGO München Landshuter Allee 4 80637 München
ÖBB-Infrastruktur AG Sicherheit und Qualität - Standards Praterstern 3 1020 Wien
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Freilassing-Salzburg Stand: 14.12.2025 2/19
Verzeichnis der Änderungen ÖBB-Infrastruktur AG
lfd. Nr. verfügt mit Gegenstand Datum 1 035_11_09 Inkraftsetzung 03-2010 2 00035_25_11 1. Änderung 11.12.2011 3 00035_000011_12 2. Änderung 10.06.2012 4 00035_000011_13 3. Änderung 25.08.2013 5 00035_000022_13 4. Änderung 15.12.2013 6 00035_000010_14 5. Änderung 14.12.2014 7 00035_000008_15 6. Änderung 13.12.2015 8 00037_000008_17 7. Änderung 10.12.2017 9 00037_000010_18 8. Änderung 09.12.2018 10 00037_000005_20 9. Änderung 13.12.2020 11 00037-000012-23 10. Änderung 10.12.2023 12 00037-000011-25 11. Änderung 14.12.2025
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Freilassing-Salzburg Stand: 14.12.2025 3/19 Verzeichnis der Aktualisierungen DB InfraGO AG
Lfd. Nr. Kurzer Inhalt Gültig ab Bemerkungen Aktualisierung eingearbeitet (Namenszeichen/Tag) 1 Neudruck/Neu- ausgabe 01.03.2010 s. Einführungsschreiben I.NP-S-D-MÜ (B) Bl vom 08.12.2009 (Erstausgabe)
2 1. Berichtigung 11.12.2011 s. Einführungsschreiben
I.NPB 4/I.NP-S-D-MÜ (B)
Bl
vom 29.09.2011
Neudruck
3 2. Berichtigung 10.06.2012 s. Einführungsschreiben
I.NPB 4/I.NP-S-D-MÜ (B)
Bl
vom 29.03.2012
Neudruck
4 3. Berichtigung 25.08.2013 s. Kundenschreiben
I.NP-S-D-MÜ (B) Bl
vom 13.06.2013
Neudruck
5 4. Berichtigung 15.12.2013 s. Kundenschreiben
I.NP-S-D-MÜ (B) Bl
vom 19.09.2013
Neudruck
6 5. Berichtigung 14.12.2014 s. Kundenschreiben
I.NP-S-D-MÜ (B) Bl
vom 15.09.2014
Neudruck
7 6. Berichtigung 13.12.2015 s. Kundenschreiben
I.NP-S-D-MÜ (B) Bl
vom 28.07.2015
Neudruck
8 Verschiedenes 10.12.2017 s. Erläuterungen
Neudruck 9 Verschiedenes 09.12.2018 s. Erläuterungen Neudruck 10 Verschiedenes 13.12.2020 s. Erläuterungen Neudruck 11 Verschiedenes 10.12.2023 s. Erläuterungen Neudruck 12 Verschiedenes 14.12.2025 s. Erläuterungen Neudruck
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Freilassing-Salzburg Stand: 14.12.2025 4/19
- Inhalt, Geltungsbereich Diese Unterlage enthält die Zusatzbestimmungen zu den bahnbetrieblichen Normen bzw. dem bahnbetrieblichen Regelwerk der Infrastrukturbetreiber DB InfraGO AG und ÖBB-Infrastruktur AG für das Fahren über den Eisenbahn-Grenzübergang Freilassing – Salzburg einschl. der Grenzbahnhöfe Freilassing und Salzburg Hbf, sowie Ergänzungen, Abweichungen, Begriffsdarstellungen zu den betrieblichen Richtlinien 30.01 Betriebsvorschrift V3 und 30.02 Signalbuch der ÖBB-Infrastruktur AG und zu Ril 301 und 408 der DB InfraGO AG und enthält somit u. a. die „Zusatzbestimmungen für grenzüberschreitende Bahnstrecken“ gem. Schienennetz- Benutzungsbedingungen der DB InfraGO AG Ziffer 2.3.4.
- Beschreibung der Grenzstrecke 2.1 Lage der Grenzen Lage der Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland, sowie Grenze zwischen den Infrastrukturbetreibern DB InfraGO AG und ÖBB-Infr astruktur AG in km 82,757 der zweigleisigen Strecke
- Nr. 21701 Salzburg (Grenze) – Salzburg Hbf der ÖBB-Infrastruktur AG (freie Strecke - Gleise 1/2)
- Nr. 5703 Freilassing – Salzburg (Grenze) Süd der DB InfraGO AG sowie der eingleisigen Strecke
- Nr. 21711 Salzburg (Grenze) – Salzburg Hbf der ÖBB-Infrastruktur AG
(freie Strecke - Gleis 4) - Nr. 5744 Freilassing – Salzburg (Grenze) Süd der DB InfraGO AG im Bahnhof Freilassing. Grenzbetriebsstrecke im Sinne der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung der Bundesrepublik Deutschland § 3a: Bahnhof Freilassing – Bahnhof Salzburg Hbf (mit Bft Salzburg-Liefering, Bft Salzburg Hbf, Bft Salzburg Mitte, Bft Salzburg Gnigl) jeweils einschließlich. Betriebswechselbahnhöfe: Freilassing und Salzburg Hbf (mit Bft Salzburg-Liefering, Bft Salzburg Hbf, Bft Salzburg Mitte, Bft Salzburg Gnigl) 2.2 Gleise des Grenzübergangs Gleise im Bahnhof Freilassing, auf denen sich die Staatsgrenze befindet: Zweigleisige Strecke:
- Einfahrgleis zwischen Einfahrsignal F454 und Rangierhalttafel,
- Ausfahrgleis zwischen Höhe Rangierhalttafel der Nachbargleise und Einfahrsignal G453.
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Freilassing-Salzburg Stand: 14.12.2025 5/19 Eingleisige Strecke:
- Ein-/Ausfahrgleis zwischen Einfahrsignal H457 und Rangierhalttafel.
Anschließende Gleise der freien Strecke: Zweigleisige Strecke: Regelgleis von Freilassing nach Salzburg Hbf – Streckengleis 2 (geografisch mittleres Gleis)
- Grenze zwischen Bahnhof Freilassing und Gleis der freien Strecke ist das Einfahrsignal G453 in km 82.900
- Grenze zwischen Bahnhof Salzburg und Gleis der freien Strecke ist das Einfahrsignal Ac12 in km 83.050
Regelgleis von Salzburg Hbf nach Freilassing – Streckengleis 1 (geografisch rechtes Gleis in Fahrtrichtung b bzw. 2)
- Grenze zwischen Bahnhof Freilassing und Gleis der freien Strecke ist das Einfahrsignal F454 in km 82.900
- Grenze zwischen Bahnhof Salzburg und Gleis der freien Strecke ist das Einfahrsignal Bc11 in km 83.050
Eingleisige Strecke: Streckengleis Freilassing - Salzburg Hbf - Streckengleis 4 (geografisch rechtes Gleis in Fahrtrichtung a bzw. 1)
- Grenze zwischen Bahnhof Freilassing und Gleis der freien Strecke ist das Einfahrsignal H457 in km 82.899
- Grenze zwischen Bahnhof Salzburg und Gleis der freien Strecke ist das
Einfahrsignal Cc14 in km 83.052
2.3 Zuständige Fahrdienstleiter für die Gleise des
Grenzübergangs
ÖBB-Infrastruktur AG:
Stellbereichsfahrdienstleiter (Fdl-STB) SB 2 (West) (Arbeitsplatz in der Betriebsführungszentrale Salzburg) DB InfraGO AG:
Fahrdienstleiter (Fdl) Freilassing (Arbeitsplatz im Stellwerk des Bahnhofs Freilassing) Die Fdl-STB SB 2 (West) und Fdl Freilassing sind täglich durchgehend von 00: 00 bis 24:00 Uhr besetzt.
2.4 Signale, Punktförmige Zugbeeinflussung (PZB) Signale sind in der Regel nach den Bestimmungen des jeweiligen Infrastruktur- betreibers aufgestellt.
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Freilassing-Salzburg Stand: 14.12.2025 6/19 Die Grenzstrecke ist mit PZB ausgerüstet. Ankündigungssignale zu Signalen, z.B. Vorsignale, Ankündigungssignal/ Langsam- fahrscheibe, Ankündigen/Erwarten von Fahrleitungssignalen, sind erforderlichenfalls im Bereich des Nachbarinfrastrukturbetreibers aufgestellt. Dem entsprechend erfolgt auch die PZB-Absicherung. Im Bereich der Infrastruktur der ÖBB-Infrastruktur AG sind folgende Signale der DB InfraGO AG ständig aufgestellt.
- freie Strecke Gleis 1 von Salzburg Hbf nach Freila ssing Einfahrsignal F454 in km 82,900 mit Ausfahrvorsignalen
- freie Strecke Gleis 2 von Salzburg Hbf nach Freilassing Einfahrsignal G453 in km 82,900 mit Ausfahrvorsignalen
- freie Strecke Gleis 4 von Salzburg Hbf nach Freilassing Einfahrsignal H457 in km 82,899 mit Ausfahrvorsignalen
- Einfahrvorsignale f454, g453 und h457 des Bahnhofs Freilassing mit österreichischen Vorsignalbildern jeweils am Mast d er Ausfahrsignale im Bahnhofsteil Salzburg-Liefering. Die Einfahrvorsign ale an den Masten der Ausfahrsignale der Gleisabschnitte 906, 908, 910 un d 792 des Bahnhofsteils Salzburg-Liefering stehen in einem um mehr als 5 % kürzeren Abstand als dem Bremsweg der Strecke vor dem zugehörigen Einfahrsig nal Freilassing (Modul 301.0201 der DB InfraGO AG Abschnitt 1 Absatz 14).
- an den durchgehenden Hauptgleisen im Bahnhofsteil Salzburg-Liefering mit Gültigkeit für die Fahrtrichtung von Salzburg Hbf n ach Freilassing Signal Lf 6 Kennziffer „9“ am Streckengleis 1 in km 83,320 mit PZB-Absicherung nach den Regeln der DB InfraGO AG und am Streckengleis 2 in km 83,300 ohne PZB- Absicherung.
- am durchgehenden Hauptgleis im Bahnhofsteil Salzburg-Liefering mit Gültigkeit für die Fahrtrichtung von Salzburg Hbf nach Freilassing Signal Lf 6 Kennziffer „6“ am Streckengleis 4 in km 83,200 mit PZB-Absicherung na ch den Regeln der DB InfraGO AG
- für Fahrten von Freilassing nach Salzburg Hbf sind auf allen Streckengleisen jeweils im km 83,040 „ICE“-Zeichen gemäß Modul 301.9001 Abschnitt 3 der DB InfraGO AG aufgestellt, die zusätzlich für Railjet in Doppeltraktion mit am Schluss des Zuges befindlichem Triebfahrzeug gelten. Im Bereich der Infrastruktur der DB InfraGO AG sind folgende Signale der ÖBB-Infrastruktur AG ständig aufgestellt.
- Einfahrvorsignale des Bahnhofs Salzburg Hbf mit de utschen Vorsignalbildern jeweils am Mast der Ausfahrsignale im Bahnhof Freilassing
2.5 Elektrischer Zugbetrieb Die Trennung der Oberleitung zwischen der DB InfraGO AG und der ÖBB-Infrastruktur AG erfolgt durch eine Schutzstrecke in der Nähe der Staatsgrenze auf Seiten der DB InfraGO AG in km 82,620. Abweichender Standort der El 1/El 2-Signale im Ein- bzw. Ausfahrgleis der zweigleisigen Strecke Freilassing – Salzburg Hbf im Bf Freilassing:
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Freilassing-Salzburg
Stand: 14.12.2025 7/19
Die Signale El 1 (Ausschaltsignal) und El 2 (Einschaltsignal) gemäß Modul 301.1001
der DB InfraGO AG sind jeweils für Fahrten in der Gegenrichtung der durchgehenden
Hauptgleise links vom Gleis angeordnet. In Fahrtrichtung Freilassing – Salzburg sind
die Signale El 1v (Ankündesignale) in verkürztem Abstand von 314m statt 500m und
für Fahrten in der Gegenrichtung der durchgehenden Hauptgleise ebenfalls links vom
Gleis aufgestellt.
Das El 1v (Ankündesignal) im Ein-/Ausfahrgleis der eingleisigen Strecke für di e
Fahrtrichtung Freilassing – Salzburg Hbf ist ebenfalls in verkürztem Abstand von 314m
statt 500m aufgestellt.
Abstände zwischen Schutzstrecke und Signalen:
a) Für Zugfahrten
Schutzstrecke - Einfahrsignale Salzburg-Liefering rund 430m; zur
Unterstützung der Triebfahrzeugführer von Railjet in Doppeltraktion mi t am
Schluss des Zuges befindlichem Triebfahrzeug sind jeweils im km 83,040 „ICE“-
Zeichen gemäß Modul 301.9001 Abschnitt 3 der DB InfraGO AG aufgestellt.
Einfahrsignale Freilassing – Schutzstrecke rund 280m
b) Für Rangierfahrten
Wendelichtsignal (Ls) 223 im Bahnhof Freilassing am Ausfahrgleis der
zweigleisigen Strecke nach Salzburg Hbf – Schutzstrecke rund 211m
Wendelichtsignal (Ls) 242 im Bahnhof Freilassing am Einfahrgleis der
zweigleisigen Strecke von Salzburg Hbf – Rangierhalttafel rund 265m
Rangierhalttafel im Bahnhof Freilassing am Einfahrgleis von Salzburg Hbf –
Schutzstrecke rund 35m
Wendelichtsignal (Ls) 211 im Bahnhof Freilassing im Ein-/Ausfahrgleis der
eingleisigen Strecke – Schutzstrecke rund 188m
Bei der Schutzstrecke handelt es sich um eine „Verkürzte Fahrleitungs-Schutzstrecke“
gemäß Modul 492.1005 Abschnitt 2 der DB InfraGO AG, die mit Signal E l 1und El 2
signalisiert ist (spannungsloser Bereich: 5m) und die nicht zugeschaltet werden kann.
Wenn ein elektrisch arbeitendes Triebfahrzeug mit einem gehobenen Stromabnehmer
innerhalb der verkürzten Fahrleitungsschutzstrecke zum Halten gekommen ist, darf
unter Berücksichtigung der Regeln im o. g. Modul nur im notwendigen Maß zum
Herausfahren aus der Fahrleitungsschutzstrecke als „anderer Stromabnehmer “
ausnahmsweise auch ein Stromabnehmer nach Schweizer Norm mit verkürzter Wippe
verwendet werden.
2.6 Telekommunikationseinrichtungen
Für den Eisenbahn-Grenzübergang Freilassing - Salzburg Hbf sind folgende
Telekommunikationsverbindungen eingerichtet:
▪ Zugfunkeinrichtungen:
DB InfraGO AG: Digitaler Zugfunk (GSM-R D).
ÖBB-Infrastruktur AG: Digitaler Zugfunk (GSM-R A).
Umschaltpunkt ist im Bf Freilassing während des Haltes bzw. Betriebsstellenmitte
bei durchfahrenden Zügen.
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Freilassing-Salzburg
Stand: 14.12.2025 8/19
3. Bahnbetriebliche Regelungen für den
Eisenbahn-Grenzübergang Freilassing –
Salzburg Hbf
3.1 Gültigkeit von Normen und Regelwerk;
zusätzliche Bestimmungen
Grundsätzlich gelten jeweils bis zur Staatsgrenze
- für die von der ÖBB-Infrastruktur AG betriebenen Infrastruktur neben de n einschlägigen Gesetzen und Verordnungen der Republik Österreich die Normen der ÖBB-Infrastruktur AG,
- für die von der DB InfraGO AG betriebene Infrastruktur neben den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen der Bundesrepublik Deutschland das netzzugangsrelevante Regelwerk und das betrieblich-technische Regelwerk der DB InfraGO AG (s. Schienennetz-Benutzungsbedingungen der DB InfraGO AG). Zugmannschaften (einschließlich Personal von Nebenfahrten) und Zugpersonal, die nur die Grenzstrecke und die Grenzbahnhöfe befahren, müssen Normen und Regelwerke der Eisenbahn-Infrastrukturbetreiber in dem Umfang beherrschen, wie es für das Befahren der Grenzstrecke und der Grenzbahnhöfe erforderlich ist. Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen oder in einer Betriebs- und Bauanweisung (Betra) nichts anderes geregelt ist, ist hierfür maßgebend
- grundsätzlich der Ort des Triebfahrzeugführers
- beim Zurückfahren/Zurücksetzen/Zurückschieben, sowie beim Weiterfahren eines Zuges auf freier Strecke jeweils das Regelwerk/ die Normen des Infrastrukturbetreibers, in dessen Richtung zurück- oder weitergefahren wird. Im Bereich der Grenzstrecke und der Grenzbahnhöfe können Nothaltaufträge über Zugfunk sowohl gemäß den Normen/dem Regelwerk der ÖBB-Infrastruktur AG als auch der DB InfraGO AG empfangen werden, die in jedem Fall zu beachten sind. Nothaltaufträge sind immer sofort auszuführen. Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen nicht anderes geregelt ist, erfolgt die Einfahrt und Ausfahrt von Zügen in den und aus dem Bahnhof Freilassing aus/in Richtung Salzburg Hbf, sowie die Behandlung von Unregelmäßigkeiten an den Einfahrsignalen F 454, G 453 und H 457 einschließlich der Gleismagnete gemäß den Regeln der DB InfraGO AG. Verschub-/Rangierfahrten und Gleissperrungen im Bahnhof Freilassing erfolgen, sofern in den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes geregelt ist, nach den Regeln der DB InfraGO AG. 3.2 Signale, PZB-Absicherung Sind Ankündigungssignale zu Signalen, z.B. Vorsignale, Ankündigungssignal/Lang- samfahrscheibe, Geschwindigkeits-Ankündesignal/Ankündigungstafel, Ankündigen/- Erwarten von Fahrleitungssignalen, im Bereich des Nachbarinfrastrukturbetreibers aufgestellt, gelten in diesem Fall für das Ankündigungssignal die Bestimmungen des
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Freilassing-Salzburg
Stand: 14.12.2025 9/19
Infrastrukturbetreibers, in dessen Bereich das angekündigte Signal steht.
Entsprechendes gilt für die zugehörige PZB-Absicherung.
Reicht eine (vorübergehende) Langsamfahrstelle oder ein Gleisabschnitt mit anderen
zu signalisierenden Besonderheiten über die Grenze zwischen den
Infrastrukturbetreibern hinweg, gelten für die Signalisierung des Endes die
Bestimmungen des Infrastrukturbetreibers am Beginn der Langsamfahrstelle
Abweichungen vom Regelwerk bei Signalen der DB InfraGO AG:
Die jeweils am Mast der Ausfahrsignale im Bahnhofsteil Salzburg-Liefering
befindlichen Einfahrvorsignale des Bahnhofs Freilassing f454, g453 und h457 (s. a.
Ziffer 2.4) des Bf Freilassing zeigen österreichische Signalbilder, obwohl es deutsche
Einfahrvorsignale sind. Außerdem fehlt das weiße Zusatzlicht gemäß Modul 301.0201
Abschnitt 1 Absatz 14 der DB InfraGO AG. Die an diesen Einfahrvorsignalen gezeigten
Signalbilder der ÖBB-Infrastruktur AG entsprechen folgenden Signalbegriffen nach
dem Regelwerk der DB InfraGO AG und haben folgende Signalbedeutungen nach
dem Regelwerk der DB InfraGO AG:
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Freilassing-Salzburg Stand: 14.12.2025 10/19 bedeutet Signalbild Signalbegriffe Signalbedeutungen der ÖBB-Infrastruktur AG bei der DB InfraGO AG
Vr 0 und weißes Zusatzlicht über dem linken Signallicht *) Halt erwarten und Vorsignal im verkürzten Abstand *)
Vr 1 Fahrt erwarten
Vr 2 und Zs 3v – Geschwindigkeitsvoranzeiger mit Kennziffer 6 und weißes Zusatzlicht über dem linken Signallicht *) Langsamfahrt erwarten und Geschwindkeitsanzeiger (Zs 3) mit Kennziffer 6 erwarten und Vorsignal im verkürzten Abstand *)
Vr 2 und Zs 3v – Geschwindigkeitsvoranzeiger mit Kennziffer 4 und weißes Zusatzlicht über dem linken Signallicht *) Langsamfahrt erwarten und Geschwindkeitsanzeiger (Zs 3) mit Kennziffer 4 erwarten und Vorsignal im verkürzten Abstand *) *) nur an den Ausfahrsignalen H906, H908, H910 und H792 des Bft Salzburg-Liefering (s. a. Ziffer 2.4) Aufgrund des verkürzten Vorsignalabstands, des fehlenden weißen Zusatzlichts und der fehlenden Kennzeichnung des verkürzten Vorsignalabstands in Fahrplänen der ÖBB-Infrastruktur AG, werden die Einfahrsignale F454, G453 und H457 des Bahnhofs Freilassing jeweils an den drei letzten Oberleitungsmasten vor den Einfahrsignalen neben dem befahrenen Gleis durch Tafeln „Signal-KENNZEICHNUNG“ gemäß § 13 Absatz 39 der betrieblichen Richtlinie 30.02 Signalbuch der ÖBB-Infrastruktur AG angekündigt.
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Freilassing-Salzburg Stand: 14.12.2025 11/19 Abweichungen vom Regelwerk bei Signalen der ÖBB-Infrastruktur AG: Die an den Masten der Ausfahrsignale des Bf Freilassing befindlichen Einfahrvorsignale des Bf Salzburg Hbf kündigen die Hauptsignalbegriffe der österreichischen Einfahrsignale durch deutsche Vorsignalbilder nach folgender Übersicht an: Begriff Hauptsignal ÖBB Vorsignal DB 1 HALT
Vr0 Zughalt erwarten
2 FREI
Vr1 Fahrt erwarten
3 FREI MIT 40km/h
Vr2 Langsamfahrt erwarten
Die um mehr als 5 % verkürzten Vorsignalabstände der Einfahrvorsignale am Mast der Ausfahrsignale Freilassing werden durch ein weißes Zusatzlicht signalisiert und im Fahrplan der DB AG bekanntgegeben.
3.3 Fahrplanunterlagen (auch EBuLa der
DB InfraGO AG)
Beim Befahren des Eisenbahn-Grenzübergangs Freilassing - Salzburg Hbf werden
durch die DB InfraGO AG oder die ÖBB-Infrastruktur AG Fahrplanunterlage n
herausgegeben.
Die von der DB InfraGO AG herausgegebenen Fahrplanunterlagen gelten bis zur
Ankunft oder Durchfahrt bzw. ab der Abfahrt oder Durchfahrt im Bahnhof Salzburg Hbf
bzw. den Bft Salzburg-Liefering, Bft Salzburg Mitte oder Bft Salzburg Gnigl ; die
Darstellung erfolgt nach den Regeln der DB InfraGO AG gem. Ril 408. Die von der
ÖBB-Infrastruktur AG herausgegebenen Fahrplanunterlagen gelten bis zur Ankunft
oder Durchfahrt bzw. ab der Abfahrt oder Durchfahrt im Bahnhof Freilassing; die
Darstellung erfolgt nach den Regeln der ÖBB-Infrastruktur AG. Eine
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Freilassing-Salzburg
Stand: 14.12.2025 12/19
geschwindigkeitsunabhängige Fahrplandarstellung beider Richtungen für den Bereich
Freilassing – Freilassing Grenze (Staatsgrenze n. Liefering) nach dem Muster der DB
InfraGO AG (Buchfahrplan Spalten 3a und 3b, Führerraumanzeige Kilometrierungs-
und Grafikspalte) befindet sich als Anlage zu diesen Zusatzbestimmungen.
Fahrplanbeantragung
Für jede Trasse auf der gesamten Grenzstrecke kann es nur ein anmeldendes EVU
geben. Besitzt das anmeldende EVU nur für einen Teil der Grenzstrecke die
erforderliche Sicherheitsbescheinigung, so ist für den zweiten Teil der Gren zstrecke,
das kooperierende EVU, welches für diesen Teil über eine Sicherheitsbescheinigung
verfügt, verpflichtend bekanntzugeben. Ein aktuelles Verzeichnis der auf dem
österreichischen Teil bzw. deutschen Teil der Grenzstrecke zugelassenen EVU, kann
bei Bedarf tagesaktuell gegenseitig von der DB InfraGO AG bzw. ÖBB-Infrastr uktur
AG angefordert werden.
Trassenanmeldungen müssen mindestens folgende Angaben enthalten:
- Internationale Zugnummer unter Angabe des Zugausgangsbahnhofs/Zielbahnhofs im Ausland
- Zugcharakteristik und Verkehrszeitregelung
- Name des kooperierenden EVU beim Nachbar Infrastrukturbetreiber
- Benennung der im Grenzbahnhof durchzuführenden Behandlung
(Personalwechsel, Wagentechnische Untersuchung, etc.) sowie die erforderliche
Mindestaufenthaltsdauer.
Züge, die mehr als 20 Stunden verspätet sind, dürfen die Infrastruktur der DB InfraGO
AG und damit die Grenzstrecke nicht mehr befahren. Daher wird für Züge mi t einer
Verspätung von mehr als 20 Stunden eine neue, gültige Fahrplanunterlage für die
Grenzbetriebsstrecke benötigt. Hierzu ist es erforderlich, eine entsprechende Trassenanmeldung im Gelegenheits- / adhoc-Verkehr zu beantragen. Regelung für Salzburg: Die Aufenthaltszeit im Bahnhofsteil Salzburg Hbf im Nord-/Südverkehr ist auf da s betrieblich notwendige Minimum zu beschränken (für Personalwechsel, Systemwechsel, etc.) und darf 90 Minuten nicht überschreiten. Personalwechsel im Nord/Südverkehr sind grundsätzlich in Salzburg Gnigl abzuwickeln. Ab einer gewünschten Haltezeit von mehr als 20 Minuten im West-/Ostverkehr ist eine Prüfung durch den Betriebsmanager oder Fdl-BEKO der BFZ Salzburg erforderlich. Im
Zeitraum zwischen 04:00 Uhr und 22:00 Uhr ist die maximale Gesamtzuglänge für Salzburg Hbf mit 610m definiert. Regelung für Freilassing: Die Aufenthaltszeit im Grenzbahnhof ist auf das betrieblich notwendige Minimum zu beschränken (für Personalwechsel, Systemwechsel, etc.) und darf 90 Minuten nicht überschreiten. Ab einer gewünschten Haltezeit von mehr als 60 Minuten ist eine Prüfung durch den Fdl Freilassing erforderlich.
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Freilassing-Salzburg
Stand: 14.12.2025 13/19
3.4 La
In der La der ÖBB-Infrastruktur AG sind zu La-Strecke
„217a/21711a Salzburg Hbf (in Sb) – km 82,900 (ES Freilassing)“ bzw.
„217b/21711b km 82,900 (ES Freilassing) – Salzburg Hbf (in Sb)“
alle Angaben zu vorübergehenden Langsamfahrstellen und Besonderheiten bis bzw.
ab km 82,900 (ausschließlich; Einfahrsignal Freilassing aus Richtung Salzburg-
Liefering) enthalten.
In der La der DB InfraGO AG sind zu den La-Strecken
„50a München Hbf – Rosenheim – Freilassing - Esig km 82,900 (nach Streckengleis
1/2)“ bzw. „50b (von Streckengleis 1/2) - Esig km 82,900 – Freilassing – Rosenheim
– München Hbf“,
„1050a Freilassing – Esig km 82,900 (nach Streckengleis 4)“ bzw.
„1050b (von Streckengleis 4) Esig km 82,900 – Freilassing“
und
„1054a Grenze km 31,868 – Kiefersfelden – Rosenheim – Freilassing - Esig km
82,900 (nach Streckengleis 1/2)“ bzw.
„1054b (von Streckengleis 1/2) - Esig km 82,900 – Freilassing – Rosenheim –
Kiefersfelden – Grenze km 31,868“
alle Angaben zu vorübergehenden Langsamfahrstellen und Besonderheiten bis zu
bzw. ab den Einfahrsignalen aus Richtung Salzburg-Liefering in km 82,900
(einschließlich) enthalten.
Zur Unterstützung der Triebfahrzeugführer wird darüber hinaus zu jeder
vorübergehenden Langsamfahrstelle, sowie zu aufgehobener Signalabhängigkeit bei
der ÖBB-Infrastruktur AG ein Hinweis in der jeweiligen La des
Nachbarinfrastrukturbetreibers aufgenommen, wenn sich
- das zugehörige Ankündigungssignal zu einer vorübergehenden Langsamfahrstelle der ÖBB-Infrastruktur AG bzw.
- die zugehörige Langsamfahrscheibe zu einer vorübergehenden Langsamfahrstelle der DB InfraGO AG oder
- die PZB-Absicherung zur aufgehobenen Signalabhängigkeit bei der ÖBB- Infrastruktur AG (ständig wirksamer 1000 Hz-Magnet) im Bereich des Nachbarinfrastrukturbetreibers befindet.
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Freilassing-Salzburg Stand: 14.12.2025 14/19 Beispieleinträge dazu für die La der DB InfraGO AG:
Beispieleinträge dazu für die La der ÖBB-Infrastruktur AG:
3.5 Zuständige Fahrdienstleiter bei Meldungen
Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen oder in einer Betriebs- und
Bauanweisung (Betra) nichts anderes geregelt ist, erfolgt die Entgegennahme und
Abgabe von Aufträgen und Meldungen, sowie der Aufruf von Hilfe jeweils durch den
für die Infrastruktur zuständigen Fdl.
Bei unerlaubtem Überfahren von bzw. unzulässigem Vorbeifahren an Haltsignalen
oder an einer Stelle, an der nach Befehl zu halten war, sowie bei
Unregelmäßigkeiten/Störungen an der Zugbeeinflussung ist dies der für die jeweilige
Anlage bzw. diese Stelle zuständige Fahrdienstleiter. Bei Meldungen während der
Einfahrt und Ausfahrt von Zügen und Sperr- bzw. Nebenfahrten in/aus dem Bahnhof
Freilassing aus/in Richtung Salzburg Hbf, sowie beim Rangieren im Bahnhof
Freilassing ist der Fdl Freilassing zuständig, ebenso im Zusammenhang mit
Gleissperrungen und anderen betrieblichen Vorgängen innerhalb des Bahnhofs
Freilassing. Beim Weiterfahren oder Zurücksetzen bzw. Zurückschieben eines Zuges
nach dem Halten auf freier Strecke ist jeweils der Fahrdienstleiter zuständig, in dessen
Richtung nach dem Halten gefahren wird.
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Freilassing-Salzburg Stand: 14.12.2025 15/19 3.6 Fahrordnung
Grundsätzlich befahren alle Reisezüge der Fahrtrichtung Salzburg Hbf - Freilassing
mit Regel- oder Bedarfshalt zwischen Salzburg Hbf und Freilassing das Streckengleis
4, alle anderen Züge derselben Fahrtrichtung das Streckengleis 1.
Grundsätzlich befahren alle Züge der Fahrtrichtung Freilassing – Salzburg Hbf das
Streckengleis 2.
Die Bahnsteige aller Haltestellen entlang der Grenzstrecke befinden sich an den
Gleisen 2 und 4.
3.7 Außergewöhnliche Sendungen, Fahrzeuge usw.
Außergewöhnliche Sendungen (auch außergewöhnliche Fahrzeuge und Züge) auf der
Grenzstrecke dürfen nur in Züge eingestellt werden, wenn darüber eine
Beförderungsanordnung (Regelzüge der DB InfraGO AG) oder einer
Fahrplananordnung (Sonderzüge der DB InfraGO AG, sowie Regel- und Sonderzüge
der ÖBB-Infrastruktur AG) vorliegt.
Die Beförderungsanordnung oder die Fahrplananordnung enthält:
• die Bza-Nr. der DB InfraGO AG
• die aS-Zahl der EVU (von österreichischer Seite)
• den zu benutzenden Zug
• die Beförderungsbedingungen für die Grenzstrecke
• den Beförderungstag
3.8 Nachschieben
Das Nachschieben mit einem nicht mit dem Zug gekuppelten Schiebetriebfahrzeug ist
auf der Grenzstrecke Freilassing – Salzburg Hbf verboten.
3.9 Zugbildung, Zugvorbereitung, Bremsen
Die Zugbildung von Zügen, die den Eisenbahn-Grenzübergang Freilassing - Salzburg
Hbf befahren, und die Bremsberechnung bzw. –einstellung für diese Züge erfolgt nach
den auf der Infrastruktur der DB InfraGO AG und der ÖBB-Infrast ruktur AG hierfür
gültigen Regeln.
Erläuterung:
Die Regeln und Anforderungen für beide Infrastrukturen sind bei unterschiedlichen
Regeln erfüllt, wenn die Regeln mit den höheren Anforderungen angewendet werden
(Prinzip der Anwendung der Regeln mit der größten Sicherheit). Widersp rechen sich
die Regeln, treffen die für das sichere Erbringen der Eisenbahnverkehrsleistung
Verantwortlichen entsprechende Anordnungen jeweils für ihr Unternehmen. Ggf. sind
die Infrastrukturbetreiber einzubinden, die erforderlichenfalls entsprechende
einheitliche Regeln für alle Eisenbahnverkehrsunternehmen in diese
Zusatzbestimmungen aufnehmen.
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Freilassing-Salzburg Stand: 14.12.2025 16/19 Signale an Zügen und Fahrzeugen, sowie Signale für die Zugmannschaften/für das Zugpersonal sind auf dem Eisenbahn-Grenzübergang Freilassing – Salzburg Hbf nach den Regeln der DB InfraGO AG oder nach den Regeln der ÖBB-Infrastruktur A G anzubringen bzw. zu geben. 3.10 Befehle Die Verständigung von grenzüberschreitenden Fahrten mittels Befehlen über Besonderheiten im Bereich des Eisenbahn-Grenzübergangs Freilassing – Salzburg Hbf, einschließlich dem jeweils anschließenden Einfahr- bzw. Ausfahrweg in den Bahnhöfen Freilassing oder Salzburg Hbf, erfolgt mit den europäischen Befehlen (1 – 9) sowie den nationalen Befehlsmustern der ÖBB-Infrastruktur AG oder der D B InfraGO AG. Grundsätzlich ist das Befehlsmuster aus dem Regelwerk jenes Infrastrukturbetreibers zu verwenden, auf dessen Infrastruktur der Befehl übermittelt wird. Verfügt der Triebfahrzeugführer bei fernmündlicher Übermittlung nur über d as Befehlsmuster des benachbarten Infrastrukturbetreibers, ist der Fdl darüber zu verständigen. In diesem Fall sind bei nationalen Befehlen die Wortlaute von • ÖBB-Befehlen im DB-Befehl 95.95 (95.96 Freitext) • DB-Befehlen im ÖBB-Befehl 24 (24.1 Freitext) vom Triebfahrzeugführer einzutragen.
In bestimmten Fällen können schriftliche Befehle eines Infrastrukturbetreibers nach seinem Muster im Bereich des Nachbarinfrastrukturbetreibers durch Aushändigung einer Kopie des Befehlsmusters übermittelt werden. Der den schriftlichen Befehl empfangende Triebfahrzeugführer hat beim Befehlsempfang vor der Empfangsbescheinigung die Lesbarkeit des ausgehändigten Befehls zu prüfen; ggf. ist der Befehlsempfang zurückzuweisen und die Empfangsbescheinigung zu verweigern. Maßgebend für die Anwendung eines schriftlichen Befehls sind grundsätzlich die Normen/das Regelwerk des Infrastrukturbetreibers, auf dessen Infrastruktur der Befehl gilt. Die Verfahrensweise bei der Übermittlung von schriftlichen Befehlen erfolgt stets nach den Regeln bzw. Normen des Infrastrukturbetreibers, der den Befehl an den Zug übermittelt. Für alle Befehle wird eine eindeutige Kennung vergeben. 3.11 Abweichen von der Fahrordnung auf der freien Strecke - Auf dem Gegengleis fahren bleibt frei 3.12 Nebenfahrten/Sperrfahrten Auf den Gleisen der freien Strecke zwischen den Bahnhöfen Salzburg Hbf und Freilassing sind entsprechend den Festlegungen über die Gültigkeit von Normen und Regelwerk (s. o.) neben den gewöhnlichen Zugfahrten grundsätzlich nur Nebenfahrten
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Freilassing-Salzburg Stand: 14.12.2025 17/19 (NO-Fahrten) nach dem Regelwerk der ÖBB-Infrastruktur AG und keine Sperrfahrten nach dem Regelwerk der DB InfraGO AG zugelassen. Nebenfahrten erhalten Fahrtanweisungen und schriftliche Befehle nach den Regel n der ÖBB-Infrastruktur AG. Nebenfahrten der ÖBB-Infrastruktur AG
- sind grundsätzlich bis zu den Einfahrsignalen des Bahnhofs Freilassing, und
- ausschließlich als NO-Fahrt im gesperrten Streckengleis, sowie
- unter nachfolgenden Bedingungen auf der Infrastruktur der ÖBB- Infrastruktur AG innerhalb des Bahnhofs Freilassing bis zur Staatsgrenze zur Instandsetzung/Entstörung von techn. Einrichtungen bzw. zur technischen Hilfeleistung bei Unregelmäßigkeiten zugelassen:
- Die Fahrt ist begrenzt auf den Gleisabschnitt zwischen Einfahrsignal und Staatsgrenze (auf der Saalachbrücke).
- In diesem Bereich sind die Regeln für das Verschieben/Rangieren nach der betrieblichen Richtlinie 30.01 Betriebsvorschrift V3 der ÖBB-Infrastruktur AG zu beachten.
- Der Fdl Freilassing muss der Vorbeifahrt am jeweiligen Einfahrsignal des Bahnhofs Freilassing und zugleich der Verschubfahrt/Rangierfahrt bis zu Staatsgrenze fernmündlich zustimmen.
- Der Fdl Freilassing und der Stellbereichsfahrdienstleiter SB 2 (West) müssen der Rückfahrt in Richtung Salzburg Hbf fernmündlich zustimmen.
- Zugfunk-, Funk- oder öffentliche Mobilfunkverbindungs- möglichkeit zwischen dem Fahrpersonal und dem Fdl Freilassing muss bestehen. Der Stellbereichsfahrdienstleiter SB 2 (West) übermittelt die Art der gegenseitigen Erreichbarkeit (Verbindungsart und Rufnummer) an Fahrpersonal und Fdl Freilassing. 3.13 Notfälle Nur in Notfällen dürfen solche Fahrten nach Anweisung des Notfallmanagers der DB InfraGO AG bzw. des Einsatzleiters der ÖBB-Infrastruktur AG bis in den benachbarten Grenzbahnhof auf Sicht fahren. 3.14 Halt auf freier Strecke aus unvorhergesehenem Anlass; Zugteilung, Zugtrennung Kann nicht mit dem ganzen Zug, sondern nur mit einem Zugteil weiter-/zurückgefahren werden, muss der zurückgelassene/abgetrennte Zugteil von einem Mitarbeiter des ausführenden Betriebsdienstes/EVU bewacht werden.
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