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736 lines
34 KiB
Markdown
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34 KiB
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domain: "regelwerk"
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tool: "allgemein"
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scope: "allgemein"
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contact: "einfachbahn@deutschebahn.com"
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Richtlinie
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Signalordnung, Bahnbetrieb
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international
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Grenzüberschreitende Bahnstrecken
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Zusatzbestimmungen für das Befahren des Eisenbahn-
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Grenzübergangs Freilassing - Salzburg Hbf, Auszug für
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EVU
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302.4203Z01
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Seite 1
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Fachautor: I.NBB 4; Marvin Christ; Tel.: 069 265 12441 Gültig ab 14.12.2025
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1 Geschäftsführung
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Die Geschäftsführung für die Zusatzbestimmungen haben:
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DB InfraGO AG
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Region Süd
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Betrieb Netz München
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Landshuter Allee 4
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80637 München
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und
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ÖBB-Infrastruktur AG
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Sicherheit und Qualität - Standards
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Praterstern 3
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1020 Wien
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2 Zusatzbestimmungen für das Befahren des
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Eisenbahn-Grenzübergangs
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siehe folgende Seiten
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Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Freilassing-Salzburg
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Stand: 14.12.2025 1/19
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Region Süd ÖBB-Infrastruktur AG
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Zusatzbestimmungen zu den
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bahnbetrieblichen Normen bzw. dem
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bahnbetrieblichen Regelwerk der
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Infrastrukturbetreiber für das Befahren
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des Eisenbahn – Grenzübergangs
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Freilassing – Salzburg Hbf
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gültig vom 01.03.2010 an.
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Geschäftsführende Stellen
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DB InfraGO AG ÖBB-Infrastruktur AG
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DB InfraGO AG
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Region Süd
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Betrieb InfraGO München
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Landshuter Allee 4
|
||
80637 München
|
||
|
||
ÖBB-Infrastruktur AG
|
||
Sicherheit und Qualität - Standards
|
||
Praterstern 3
|
||
1020 Wien
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Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Freilassing-Salzburg
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||
Stand: 14.12.2025 2/19
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||
Verzeichnis der Änderungen ÖBB-Infrastruktur AG
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lfd.
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Nr.
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verfügt mit Gegenstand Datum
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1 035_11_09 Inkraftsetzung 03-2010
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2 00035_25_11 1. Änderung 11.12.2011
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3 00035_000011_12 2. Änderung 10.06.2012
|
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4 00035_000011_13 3. Änderung 25.08.2013
|
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5 00035_000022_13 4. Änderung 15.12.2013
|
||
6 00035_000010_14 5. Änderung 14.12.2014
|
||
7 00035_000008_15 6. Änderung 13.12.2015
|
||
8 00037_000008_17 7. Änderung 10.12.2017
|
||
9 00037_000010_18 8. Änderung 09.12.2018
|
||
10 00037_000005_20 9. Änderung 13.12.2020
|
||
11 00037-000012-23 10. Änderung 10.12.2023
|
||
12 00037-000011-25 11. Änderung 14.12.2025
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Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Freilassing-Salzburg
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Stand: 14.12.2025 3/19
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Verzeichnis der Aktualisierungen DB InfraGO AG
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Lfd.
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Nr.
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Kurzer Inhalt Gültig ab Bemerkungen Aktualisierung
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eingearbeitet
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(Namenszeichen/Tag)
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1 Neudruck/Neu-
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ausgabe
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01.03.2010 s. Einführungsschreiben
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I.NP-S-D-MÜ (B) Bl
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vom 08.12.2009
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(Erstausgabe)
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2 1. Berichtigung 11.12.2011 s. Einführungsschreiben
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I.NPB 4/I.NP-S-D-MÜ (B)
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||
Bl
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vom 29.09.2011
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Neudruck
|
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3 2. Berichtigung 10.06.2012 s. Einführungsschreiben
|
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I.NPB 4/I.NP-S-D-MÜ (B)
|
||
Bl
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vom 29.03.2012
|
||
Neudruck
|
||
4 3. Berichtigung 25.08.2013 s. Kundenschreiben
|
||
I.NP-S-D-MÜ (B) Bl
|
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vom 13.06.2013
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||
Neudruck
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5 4. Berichtigung 15.12.2013 s. Kundenschreiben
|
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I.NP-S-D-MÜ (B) Bl
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vom 19.09.2013
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||
Neudruck
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||
6 5. Berichtigung 14.12.2014 s. Kundenschreiben
|
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I.NP-S-D-MÜ (B) Bl
|
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vom 15.09.2014
|
||
Neudruck
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||
7 6. Berichtigung 13.12.2015 s. Kundenschreiben
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||
I.NP-S-D-MÜ (B) Bl
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vom 28.07.2015
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Neudruck
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8 Verschiedenes 10.12.2017 s. Erläuterungen
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Neudruck
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9 Verschiedenes 09.12.2018 s. Erläuterungen Neudruck
|
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10 Verschiedenes 13.12.2020 s. Erläuterungen Neudruck
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11 Verschiedenes 10.12.2023 s. Erläuterungen Neudruck
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12 Verschiedenes 14.12.2025 s. Erläuterungen Neudruck
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||
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Freilassing-Salzburg
|
||
Stand: 14.12.2025 4/19
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||
1. Inhalt, Geltungsbereich
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Diese Unterlage enthält die Zusatzbestimmungen zu den bahnbetrieblichen Normen
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bzw. dem bahnbetrieblichen Regelwerk der Infrastrukturbetreiber DB InfraGO AG und
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ÖBB-Infrastruktur AG für das Fahren über den Eisenbahn-Grenzübergang Freilassing
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– Salzburg einschl. der Grenzbahnhöfe Freilassing und Salzburg Hbf, sowie
|
||
Ergänzungen, Abweichungen, Begriffsdarstellungen zu den betrieblichen Richtlinien
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||
30.01 Betriebsvorschrift V3 und 30.02 Signalbuch der ÖBB-Infrastruktur AG und zu Ril
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||
301 und 408 der DB InfraGO AG und enthält somit u. a. die „Zusatzbestimmungen
|
||
für grenzüberschreitende Bahnstrecken“ gem. Schienennetz-
|
||
Benutzungsbedingungen der DB InfraGO AG Ziffer 2.3.4.
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2. Beschreibung der Grenzstrecke
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2.1 Lage der Grenzen
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Lage der
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Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland,
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sowie
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Grenze zwischen den Infrastrukturbetreibern DB InfraGO AG und ÖBB-Infr astruktur
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AG in km 82,757 der zweigleisigen Strecke
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- Nr. 21701 Salzburg (Grenze) – Salzburg Hbf der ÖBB-Infrastruktur AG
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(freie Strecke - Gleise 1/2)
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- Nr. 5703 Freilassing – Salzburg (Grenze) Süd der DB InfraGO AG
|
||
sowie der eingleisigen Strecke
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- Nr. 21711 Salzburg (Grenze) – Salzburg Hbf der ÖBB-Infrastruktur AG
|
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(freie Strecke - Gleis 4)
|
||
- Nr. 5744 Freilassing – Salzburg (Grenze) Süd der DB InfraGO AG
|
||
im Bahnhof Freilassing.
|
||
Grenzbetriebsstrecke im Sinne der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung der
|
||
Bundesrepublik Deutschland § 3a:
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Bahnhof Freilassing – Bahnhof Salzburg Hbf (mit Bft Salzburg-Liefering, Bft Salzburg
|
||
Hbf, Bft Salzburg Mitte, Bft Salzburg Gnigl) jeweils einschließlich.
|
||
Betriebswechselbahnhöfe: Freilassing und Salzburg Hbf (mit Bft Salzburg-Liefering,
|
||
Bft Salzburg Hbf, Bft Salzburg Mitte, Bft Salzburg Gnigl)
|
||
2.2 Gleise des Grenzübergangs
|
||
Gleise im Bahnhof Freilassing, auf denen sich die Staatsgrenze befindet:
|
||
Zweigleisige Strecke:
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- Einfahrgleis zwischen Einfahrsignal F454 und Rangierhalttafel,
|
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- Ausfahrgleis zwischen Höhe Rangierhalttafel der Nachbargleise und
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Einfahrsignal G453.
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||
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Freilassing-Salzburg
|
||
Stand: 14.12.2025 5/19
|
||
Eingleisige Strecke:
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- Ein-/Ausfahrgleis zwischen Einfahrsignal H457 und Rangierhalttafel.
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Anschließende Gleise der freien Strecke:
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||
Zweigleisige Strecke:
|
||
Regelgleis von Freilassing nach Salzburg Hbf – Streckengleis 2 (geografisch mittleres
|
||
Gleis)
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- Grenze zwischen Bahnhof Freilassing und Gleis der freien Strecke ist das
|
||
Einfahrsignal G453 in km 82.900
|
||
- Grenze zwischen Bahnhof Salzburg und Gleis der freien Strecke ist das
|
||
Einfahrsignal Ac12 in km 83.050
|
||
|
||
Regelgleis von Salzburg Hbf nach Freilassing – Streckengleis 1 (geografisch rechtes
|
||
Gleis in Fahrtrichtung b bzw. 2)
|
||
- Grenze zwischen Bahnhof Freilassing und Gleis der freien Strecke ist das
|
||
Einfahrsignal F454 in km 82.900
|
||
- Grenze zwischen Bahnhof Salzburg und Gleis der freien Strecke ist das
|
||
Einfahrsignal Bc11 in km 83.050
|
||
|
||
Eingleisige Strecke:
|
||
Streckengleis Freilassing - Salzburg Hbf - Streckengleis 4 (geografisch rechtes Gleis
|
||
in Fahrtrichtung a bzw. 1)
|
||
- Grenze zwischen Bahnhof Freilassing und Gleis der freien Strecke ist das
|
||
Einfahrsignal H457 in km 82.899
|
||
- Grenze zwischen Bahnhof Salzburg und Gleis der freien Strecke ist das
|
||
Einfahrsignal Cc14 in km 83.052
|
||
2.3 Zuständige Fahrdienstleiter für die Gleise des
|
||
Grenzübergangs
|
||
ÖBB-Infrastruktur AG:
|
||
Stellbereichsfahrdienstleiter (Fdl-STB) SB 2 (West) (Arbeitsplatz in der
|
||
Betriebsführungszentrale Salzburg)
|
||
DB InfraGO AG:
|
||
Fahrdienstleiter (Fdl) Freilassing (Arbeitsplatz im Stellwerk des Bahnhofs Freilassing)
|
||
Die Fdl-STB SB 2 (West) und Fdl Freilassing sind täglich durchgehend von 00: 00 bis
|
||
24:00 Uhr besetzt.
|
||
2.4 Signale, Punktförmige Zugbeeinflussung (PZB)
|
||
Signale sind in der Regel nach den Bestimmungen des jeweiligen Infrastruktur-
|
||
betreibers aufgestellt.
|
||
|
||
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Freilassing-Salzburg
|
||
Stand: 14.12.2025 6/19
|
||
Die Grenzstrecke ist mit PZB ausgerüstet.
|
||
Ankündigungssignale zu Signalen, z.B. Vorsignale, Ankündigungssignal/ Langsam-
|
||
fahrscheibe, Ankündigen/Erwarten von Fahrleitungssignalen, sind erforderlichenfalls
|
||
im Bereich des Nachbarinfrastrukturbetreibers aufgestellt. Dem entsprechend erfolgt
|
||
auch die PZB-Absicherung.
|
||
Im Bereich der Infrastruktur der ÖBB-Infrastruktur AG sind folgende Signale der DB InfraGO
|
||
AG ständig aufgestellt.
|
||
- freie Strecke Gleis 1 von Salzburg Hbf nach Freila ssing Einfahrsignal F454 in km
|
||
82,900 mit Ausfahrvorsignalen
|
||
- freie Strecke Gleis 2 von Salzburg Hbf nach Freilassing Einfahrsignal G453 in km
|
||
82,900 mit Ausfahrvorsignalen
|
||
- freie Strecke Gleis 4 von Salzburg Hbf nach Freilassing Einfahrsignal H457 in km
|
||
82,899 mit Ausfahrvorsignalen
|
||
- Einfahrvorsignale f454, g453 und h457 des Bahnhofs Freilassing mit
|
||
österreichischen Vorsignalbildern jeweils am Mast d er Ausfahrsignale im
|
||
Bahnhofsteil Salzburg-Liefering. Die Einfahrvorsign ale an den Masten der
|
||
Ausfahrsignale der Gleisabschnitte 906, 908, 910 un d 792 des Bahnhofsteils
|
||
Salzburg-Liefering stehen in einem um mehr als 5 % kürzeren Abstand als dem
|
||
Bremsweg der Strecke vor dem zugehörigen Einfahrsig nal Freilassing (Modul
|
||
301.0201 der DB InfraGO AG Abschnitt 1 Absatz 14).
|
||
- an den durchgehenden Hauptgleisen im Bahnhofsteil Salzburg-Liefering mit
|
||
Gültigkeit für die Fahrtrichtung von Salzburg Hbf n ach Freilassing Signal Lf 6
|
||
Kennziffer „9“ am Streckengleis 1 in km 83,320 mit PZB-Absicherung nach den
|
||
Regeln der DB InfraGO AG und am Streckengleis 2 in km 83,300 ohne PZB-
|
||
Absicherung.
|
||
- am durchgehenden Hauptgleis im Bahnhofsteil Salzburg-Liefering mit Gültigkeit für
|
||
die Fahrtrichtung von Salzburg Hbf nach Freilassing Signal Lf 6 Kennziffer „6“ am
|
||
Streckengleis 4 in km 83,200 mit PZB-Absicherung na ch den Regeln der DB
|
||
InfraGO AG
|
||
- für Fahrten von Freilassing nach Salzburg Hbf sind auf allen Streckengleisen jeweils
|
||
im km 83,040 „ICE“-Zeichen gemäß Modul 301.9001 Abschnitt 3 der DB InfraGO
|
||
AG aufgestellt, die zusätzlich für Railjet in Doppeltraktion mit am Schluss des Zuges
|
||
befindlichem Triebfahrzeug gelten.
|
||
Im Bereich der Infrastruktur der DB InfraGO AG sind folgende Signale der ÖBB-Infrastruktur
|
||
AG ständig aufgestellt.
|
||
- Einfahrvorsignale des Bahnhofs Salzburg Hbf mit de utschen Vorsignalbildern
|
||
jeweils am Mast der Ausfahrsignale im Bahnhof Freilassing
|
||
|
||
2.5 Elektrischer Zugbetrieb
|
||
Die Trennung der Oberleitung zwischen der DB InfraGO AG und der ÖBB-Infrastruktur
|
||
AG erfolgt durch eine Schutzstrecke in der Nähe der Staatsgrenze auf Seiten der DB
|
||
InfraGO AG in km 82,620.
|
||
Abweichender Standort der El 1/El 2-Signale im Ein- bzw. Ausfahrgleis der
|
||
zweigleisigen Strecke Freilassing – Salzburg Hbf im Bf Freilassing:
|
||
|
||
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Freilassing-Salzburg
|
||
Stand: 14.12.2025 7/19
|
||
Die Signale El 1 (Ausschaltsignal) und El 2 (Einschaltsignal) gemäß Modul 301.1001
|
||
der DB InfraGO AG sind jeweils für Fahrten in der Gegenrichtung der durchgehenden
|
||
Hauptgleise links vom Gleis angeordnet. In Fahrtrichtung Freilassing – Salzburg sind
|
||
die Signale El 1v (Ankündesignale) in verkürztem Abstand von 314m statt 500m und
|
||
für Fahrten in der Gegenrichtung der durchgehenden Hauptgleise ebenfalls links vom
|
||
Gleis aufgestellt.
|
||
Das El 1v (Ankündesignal) im Ein-/Ausfahrgleis der eingleisigen Strecke für di e
|
||
Fahrtrichtung Freilassing – Salzburg Hbf ist ebenfalls in verkürztem Abstand von 314m
|
||
statt 500m aufgestellt.
|
||
Abstände zwischen Schutzstrecke und Signalen:
|
||
a) Für Zugfahrten
|
||
Schutzstrecke - Einfahrsignale Salzburg-Liefering rund 430m; zur
|
||
Unterstützung der Triebfahrzeugführer von Railjet in Doppeltraktion mi t am
|
||
Schluss des Zuges befindlichem Triebfahrzeug sind jeweils im km 83,040 „ICE“-
|
||
Zeichen gemäß Modul 301.9001 Abschnitt 3 der DB InfraGO AG aufgestellt.
|
||
Einfahrsignale Freilassing – Schutzstrecke rund 280m
|
||
b) Für Rangierfahrten
|
||
Wendelichtsignal (Ls) 223 im Bahnhof Freilassing am Ausfahrgleis der
|
||
zweigleisigen Strecke nach Salzburg Hbf – Schutzstrecke rund 211m
|
||
Wendelichtsignal (Ls) 242 im Bahnhof Freilassing am Einfahrgleis der
|
||
zweigleisigen Strecke von Salzburg Hbf – Rangierhalttafel rund 265m
|
||
Rangierhalttafel im Bahnhof Freilassing am Einfahrgleis von Salzburg Hbf –
|
||
Schutzstrecke rund 35m
|
||
Wendelichtsignal (Ls) 211 im Bahnhof Freilassing im Ein-/Ausfahrgleis der
|
||
eingleisigen Strecke – Schutzstrecke rund 188m
|
||
Bei der Schutzstrecke handelt es sich um eine „Verkürzte Fahrleitungs-Schutzstrecke“
|
||
gemäß Modul 492.1005 Abschnitt 2 der DB InfraGO AG, die mit Signal E l 1und El 2
|
||
signalisiert ist (spannungsloser Bereich: 5m) und die nicht zugeschaltet werden kann.
|
||
Wenn ein elektrisch arbeitendes Triebfahrzeug mit einem gehobenen Stromabnehmer
|
||
innerhalb der verkürzten Fahrleitungsschutzstrecke zum Halten gekommen ist, darf
|
||
unter Berücksichtigung der Regeln im o. g. Modul nur im notwendigen Maß zum
|
||
Herausfahren aus der Fahrleitungsschutzstrecke als „anderer Stromabnehmer “
|
||
ausnahmsweise auch ein Stromabnehmer nach Schweizer Norm mit verkürzter Wippe
|
||
verwendet werden.
|
||
2.6 Telekommunikationseinrichtungen
|
||
Für den Eisenbahn-Grenzübergang Freilassing - Salzburg Hbf sind folgende
|
||
Telekommunikationsverbindungen eingerichtet:
|
||
▪ Zugfunkeinrichtungen:
|
||
DB InfraGO AG: Digitaler Zugfunk (GSM-R D).
|
||
ÖBB-Infrastruktur AG: Digitaler Zugfunk (GSM-R A).
|
||
Umschaltpunkt ist im Bf Freilassing während des Haltes bzw. Betriebsstellenmitte
|
||
bei durchfahrenden Zügen.
|
||
|
||
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Freilassing-Salzburg
|
||
Stand: 14.12.2025 8/19
|
||
3. Bahnbetriebliche Regelungen für den
|
||
Eisenbahn-Grenzübergang Freilassing –
|
||
Salzburg Hbf
|
||
3.1 Gültigkeit von Normen und Regelwerk;
|
||
zusätzliche Bestimmungen
|
||
Grundsätzlich gelten jeweils bis zur Staatsgrenze
|
||
- für die von der ÖBB-Infrastruktur AG betriebenen Infrastruktur neben de n
|
||
einschlägigen Gesetzen und Verordnungen der Republik Österreich die Normen
|
||
der ÖBB-Infrastruktur AG,
|
||
- für die von der DB InfraGO AG betriebene Infrastruktur neben den einschlägigen
|
||
Gesetzen und Verordnungen der Bundesrepublik Deutschland das
|
||
netzzugangsrelevante Regelwerk und das betrieblich-technische Regelwerk der
|
||
DB InfraGO AG (s. Schienennetz-Benutzungsbedingungen der DB InfraGO AG).
|
||
Zugmannschaften (einschließlich Personal von Nebenfahrten) und Zugpersonal, die
|
||
nur die Grenzstrecke und die Grenzbahnhöfe befahren, müssen Normen und
|
||
Regelwerke der Eisenbahn-Infrastrukturbetreiber in dem Umfang beherrschen, wie es
|
||
für das Befahren der Grenzstrecke und der Grenzbahnhöfe erforderlich ist.
|
||
Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen oder in einer Betriebs- und
|
||
Bauanweisung (Betra) nichts anderes geregelt ist, ist hierfür maßgebend
|
||
- grundsätzlich der Ort des Triebfahrzeugführers
|
||
- beim Zurückfahren/Zurücksetzen/Zurückschieben, sowie beim Weiterfahren
|
||
eines Zuges auf freier Strecke jeweils das Regelwerk/ die Normen des
|
||
Infrastrukturbetreibers, in dessen Richtung zurück- oder weitergefahren wird.
|
||
Im Bereich der Grenzstrecke und der Grenzbahnhöfe können Nothaltaufträge über
|
||
Zugfunk sowohl gemäß den Normen/dem Regelwerk der ÖBB-Infrastruktur AG als
|
||
auch der DB InfraGO AG empfangen werden, die in jedem Fall zu beachten sind.
|
||
Nothaltaufträge sind immer sofort auszuführen.
|
||
Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen nicht anderes geregelt ist, erfolgt die
|
||
Einfahrt und Ausfahrt von Zügen in den und aus dem Bahnhof Freilassing aus/in
|
||
Richtung Salzburg Hbf, sowie die Behandlung von Unregelmäßigkeiten an den
|
||
Einfahrsignalen F 454, G 453 und H 457 einschließlich der Gleismagnete gemäß den
|
||
Regeln der DB InfraGO AG.
|
||
Verschub-/Rangierfahrten und Gleissperrungen im Bahnhof Freilassing erfolgen,
|
||
sofern in den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes geregelt ist, nach den
|
||
Regeln der DB InfraGO AG.
|
||
3.2 Signale, PZB-Absicherung
|
||
Sind Ankündigungssignale zu Signalen, z.B. Vorsignale, Ankündigungssignal/Lang-
|
||
samfahrscheibe, Geschwindigkeits-Ankündesignal/Ankündigungstafel, Ankündigen/-
|
||
Erwarten von Fahrleitungssignalen, im Bereich des Nachbarinfrastrukturbetreibers
|
||
aufgestellt, gelten in diesem Fall für das Ankündigungssignal die Bestimmungen des
|
||
|
||
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Freilassing-Salzburg
|
||
Stand: 14.12.2025 9/19
|
||
Infrastrukturbetreibers, in dessen Bereich das angekündigte Signal steht.
|
||
Entsprechendes gilt für die zugehörige PZB-Absicherung.
|
||
Reicht eine (vorübergehende) Langsamfahrstelle oder ein Gleisabschnitt mit anderen
|
||
zu signalisierenden Besonderheiten über die Grenze zwischen den
|
||
Infrastrukturbetreibern hinweg, gelten für die Signalisierung des Endes die
|
||
Bestimmungen des Infrastrukturbetreibers am Beginn der Langsamfahrstelle
|
||
|
||
Abweichungen vom Regelwerk bei Signalen der DB InfraGO AG:
|
||
Die jeweils am Mast der Ausfahrsignale im Bahnhofsteil Salzburg-Liefering
|
||
befindlichen Einfahrvorsignale des Bahnhofs Freilassing f454, g453 und h457 (s. a.
|
||
Ziffer 2.4) des Bf Freilassing zeigen österreichische Signalbilder, obwohl es deutsche
|
||
Einfahrvorsignale sind. Außerdem fehlt das weiße Zusatzlicht gemäß Modul 301.0201
|
||
Abschnitt 1 Absatz 14 der DB InfraGO AG. Die an diesen Einfahrvorsignalen gezeigten
|
||
Signalbilder der ÖBB-Infrastruktur AG entsprechen folgenden Signalbegriffen nach
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dem Regelwerk der DB InfraGO AG und haben folgende Signalbedeutungen nach
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dem Regelwerk der DB InfraGO AG:
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Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Freilassing-Salzburg
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Stand: 14.12.2025 10/19
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bedeutet
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Signalbild Signalbegriffe Signalbedeutungen
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der ÖBB-Infrastruktur AG bei der DB InfraGO AG
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Vr 0
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und
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weißes Zusatzlicht über dem
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linken Signallicht *)
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Halt erwarten
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||
und
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Vorsignal im verkürzten
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Abstand *)
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||
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Vr 1 Fahrt erwarten
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||
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Vr 2
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und
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Zs 3v –
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Geschwindigkeitsvoranzeiger
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mit Kennziffer 6
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||
und
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||
weißes Zusatzlicht über dem
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linken Signallicht *)
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||
Langsamfahrt erwarten
|
||
und
|
||
Geschwindkeitsanzeiger
|
||
(Zs 3) mit Kennziffer 6
|
||
erwarten
|
||
und
|
||
Vorsignal im verkürzten
|
||
Abstand *)
|
||
|
||
Vr 2
|
||
und
|
||
Zs 3v –
|
||
Geschwindigkeitsvoranzeiger
|
||
mit Kennziffer 4
|
||
und
|
||
weißes Zusatzlicht über dem
|
||
linken Signallicht *)
|
||
Langsamfahrt erwarten
|
||
und
|
||
Geschwindkeitsanzeiger
|
||
(Zs 3) mit Kennziffer 4
|
||
erwarten
|
||
und
|
||
Vorsignal im verkürzten
|
||
Abstand *)
|
||
*) nur an den Ausfahrsignalen H906, H908, H910 und H792 des Bft Salzburg-Liefering
|
||
(s. a. Ziffer 2.4)
|
||
Aufgrund des verkürzten Vorsignalabstands, des fehlenden weißen Zusatzlichts und
|
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der fehlenden Kennzeichnung des verkürzten Vorsignalabstands in Fahrplänen der
|
||
ÖBB-Infrastruktur AG, werden die Einfahrsignale F454, G453 und H457 des Bahnhofs
|
||
Freilassing jeweils an den drei letzten Oberleitungsmasten vor den Einfahrsignalen
|
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neben dem befahrenen Gleis durch Tafeln „Signal-KENNZEICHNUNG“ gemäß § 13
|
||
Absatz 39 der betrieblichen Richtlinie 30.02 Signalbuch der ÖBB-Infrastruktur AG
|
||
angekündigt.
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||
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Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Freilassing-Salzburg
|
||
Stand: 14.12.2025 11/19
|
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Abweichungen vom Regelwerk bei Signalen der ÖBB-Infrastruktur AG:
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Die an den Masten der Ausfahrsignale des Bf Freilassing befindlichen
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Einfahrvorsignale des Bf Salzburg Hbf kündigen die Hauptsignalbegriffe der
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österreichischen Einfahrsignale durch deutsche Vorsignalbilder nach folgender
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Übersicht an:
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Begriff Hauptsignal ÖBB Vorsignal DB
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1 HALT
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Vr0
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Zughalt erwarten
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2 FREI
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Vr1
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Fahrt erwarten
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3 FREI MIT
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40km/h
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Vr2
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Langsamfahrt
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erwarten
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Die um mehr als 5 % verkürzten Vorsignalabstände der Einfahrvorsignale am Mast der
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Ausfahrsignale Freilassing werden durch ein weißes Zusatzlicht signalisiert und im
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Fahrplan der DB AG bekanntgegeben.
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||
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3.3 Fahrplanunterlagen (auch EBuLa der
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||
DB InfraGO AG)
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Beim Befahren des Eisenbahn-Grenzübergangs Freilassing - Salzburg Hbf werden
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durch die DB InfraGO AG oder die ÖBB-Infrastruktur AG Fahrplanunterlage n
|
||
herausgegeben.
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||
Die von der DB InfraGO AG herausgegebenen Fahrplanunterlagen gelten bis zur
|
||
Ankunft oder Durchfahrt bzw. ab der Abfahrt oder Durchfahrt im Bahnhof Salzburg Hbf
|
||
bzw. den Bft Salzburg-Liefering, Bft Salzburg Mitte oder Bft Salzburg Gnigl ; die
|
||
Darstellung erfolgt nach den Regeln der DB InfraGO AG gem. Ril 408. Die von der
|
||
ÖBB-Infrastruktur AG herausgegebenen Fahrplanunterlagen gelten bis zur Ankunft
|
||
oder Durchfahrt bzw. ab der Abfahrt oder Durchfahrt im Bahnhof Freilassing; die
|
||
Darstellung erfolgt nach den Regeln der ÖBB-Infrastruktur AG. Eine
|
||
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||
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Freilassing-Salzburg
|
||
Stand: 14.12.2025 12/19
|
||
geschwindigkeitsunabhängige Fahrplandarstellung beider Richtungen für den Bereich
|
||
Freilassing – Freilassing Grenze (Staatsgrenze n. Liefering) nach dem Muster der DB
|
||
InfraGO AG (Buchfahrplan Spalten 3a und 3b, Führerraumanzeige Kilometrierungs-
|
||
und Grafikspalte) befindet sich als Anlage zu diesen Zusatzbestimmungen.
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||
Fahrplanbeantragung
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||
Für jede Trasse auf der gesamten Grenzstrecke kann es nur ein anmeldendes EVU
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geben. Besitzt das anmeldende EVU nur für einen Teil der Grenzstrecke die
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||
erforderliche Sicherheitsbescheinigung, so ist für den zweiten Teil der Gren zstrecke,
|
||
das kooperierende EVU, welches für diesen Teil über eine Sicherheitsbescheinigung
|
||
verfügt, verpflichtend bekanntzugeben. Ein aktuelles Verzeichnis der auf dem
|
||
österreichischen Teil bzw. deutschen Teil der Grenzstrecke zugelassenen EVU, kann
|
||
bei Bedarf tagesaktuell gegenseitig von der DB InfraGO AG bzw. ÖBB-Infrastr uktur
|
||
AG angefordert werden.
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||
Trassenanmeldungen müssen mindestens folgende Angaben enthalten:
|
||
- Internationale Zugnummer unter Angabe des Zugausgangsbahnhofs/Zielbahnhofs
|
||
im Ausland
|
||
- Zugcharakteristik und Verkehrszeitregelung
|
||
- Name des kooperierenden EVU beim Nachbar Infrastrukturbetreiber
|
||
- Benennung der im Grenzbahnhof durchzuführenden Behandlung
|
||
(Personalwechsel, Wagentechnische Untersuchung, etc.) sowie die erforderliche
|
||
Mindestaufenthaltsdauer.
|
||
Züge, die mehr als 20 Stunden verspätet sind, dürfen die Infrastruktur der DB InfraGO
|
||
AG und damit die Grenzstrecke nicht mehr befahren. Daher wird für Züge mi t einer
|
||
Verspätung von mehr als 20 Stunden eine neue, gültige Fahrplanunterlage für die
|
||
Grenzbetriebsstrecke benötigt. Hierzu ist es erforderlich, eine entsprechende
|
||
Trassenanmeldung im Gelegenheits- / adhoc-Verkehr zu beantragen.
|
||
Regelung für Salzburg:
|
||
Die Aufenthaltszeit im Bahnhofsteil Salzburg Hbf im Nord-/Südverkehr ist auf da s
|
||
betrieblich notwendige Minimum zu beschränken (für Personalwechsel,
|
||
Systemwechsel, etc.) und darf 90 Minuten nicht überschreiten. Personalwechsel im
|
||
Nord/Südverkehr sind grundsätzlich in Salzburg Gnigl abzuwickeln. Ab einer
|
||
gewünschten Haltezeit von mehr als 20 Minuten im West-/Ostverkehr ist
|
||
eine Prüfung
|
||
durch den Betriebsmanager oder Fdl-BEKO der BFZ Salzburg erforderlich. Im
|
||
Zeitraum zwischen 04:00 Uhr und 22:00 Uhr ist die maximale Gesamtzuglänge für
|
||
Salzburg Hbf mit 610m definiert.
|
||
Regelung für Freilassing:
|
||
Die Aufenthaltszeit im Grenzbahnhof ist auf das betrieblich notwendige Minimum zu
|
||
beschränken (für Personalwechsel, Systemwechsel, etc.) und darf 90 Minuten nicht
|
||
überschreiten. Ab einer gewünschten Haltezeit von mehr als 60 Minuten ist
|
||
eine
|
||
Prüfung durch den Fdl Freilassing erforderlich.
|
||
|
||
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Freilassing-Salzburg
|
||
Stand: 14.12.2025 13/19
|
||
3.4 La
|
||
In der La der ÖBB-Infrastruktur AG sind zu La-Strecke
|
||
„217a/21711a Salzburg Hbf (in Sb) – km 82,900 (ES Freilassing)“ bzw.
|
||
„217b/21711b km 82,900 (ES Freilassing) – Salzburg Hbf (in Sb)“
|
||
alle Angaben zu vorübergehenden Langsamfahrstellen und Besonderheiten bis bzw.
|
||
ab km 82,900 (ausschließlich; Einfahrsignal Freilassing aus Richtung Salzburg-
|
||
Liefering) enthalten.
|
||
In der La der DB InfraGO AG sind zu den La-Strecken
|
||
„50a München Hbf – Rosenheim – Freilassing - Esig km 82,900 (nach Streckengleis
|
||
1/2)“ bzw. „50b (von Streckengleis 1/2) - Esig km 82,900 – Freilassing – Rosenheim
|
||
– München Hbf“,
|
||
„1050a Freilassing – Esig km 82,900 (nach Streckengleis 4)“ bzw.
|
||
„1050b (von Streckengleis 4) Esig km 82,900 – Freilassing“
|
||
und
|
||
„1054a Grenze km 31,868 – Kiefersfelden – Rosenheim – Freilassing - Esig km
|
||
82,900 (nach Streckengleis 1/2)“ bzw.
|
||
„1054b (von Streckengleis 1/2) - Esig km 82,900 – Freilassing – Rosenheim –
|
||
Kiefersfelden – Grenze km 31,868“
|
||
alle Angaben zu vorübergehenden Langsamfahrstellen und Besonderheiten bis zu
|
||
bzw. ab den Einfahrsignalen aus Richtung Salzburg-Liefering in km 82,900
|
||
(einschließlich) enthalten.
|
||
Zur Unterstützung der Triebfahrzeugführer wird darüber hinaus zu jeder
|
||
vorübergehenden Langsamfahrstelle, sowie zu aufgehobener Signalabhängigkeit bei
|
||
der ÖBB-Infrastruktur AG ein Hinweis in der jeweiligen La des
|
||
Nachbarinfrastrukturbetreibers aufgenommen, wenn sich
|
||
- das zugehörige Ankündigungssignal zu einer vorübergehenden
|
||
Langsamfahrstelle der ÖBB-Infrastruktur AG bzw.
|
||
- die zugehörige Langsamfahrscheibe zu einer vorübergehenden
|
||
Langsamfahrstelle der DB InfraGO AG oder
|
||
- die PZB-Absicherung zur aufgehobenen Signalabhängigkeit bei der ÖBB-
|
||
Infrastruktur AG (ständig wirksamer 1000 Hz-Magnet)
|
||
im Bereich des Nachbarinfrastrukturbetreibers befindet.
|
||
|
||
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Freilassing-Salzburg
|
||
Stand: 14.12.2025 14/19
|
||
Beispieleinträge dazu für die La der DB InfraGO AG:
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||
Beispieleinträge dazu für die La der ÖBB-Infrastruktur AG:
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||
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||
3.5 Zuständige Fahrdienstleiter bei Meldungen
|
||
Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen oder in einer Betriebs- und
|
||
Bauanweisung (Betra) nichts anderes geregelt ist, erfolgt die Entgegennahme und
|
||
Abgabe von Aufträgen und Meldungen, sowie der Aufruf von Hilfe jeweils durch den
|
||
für die Infrastruktur zuständigen Fdl.
|
||
Bei unerlaubtem Überfahren von bzw. unzulässigem Vorbeifahren an Haltsignalen
|
||
oder an einer Stelle, an der nach Befehl zu halten war, sowie bei
|
||
Unregelmäßigkeiten/Störungen an der Zugbeeinflussung ist dies der für die jeweilige
|
||
Anlage bzw. diese Stelle zuständige Fahrdienstleiter. Bei Meldungen während der
|
||
Einfahrt und Ausfahrt von Zügen und Sperr- bzw. Nebenfahrten in/aus dem Bahnhof
|
||
Freilassing aus/in Richtung Salzburg Hbf, sowie beim Rangieren im Bahnhof
|
||
Freilassing ist der Fdl Freilassing zuständig, ebenso im Zusammenhang mit
|
||
Gleissperrungen und anderen betrieblichen Vorgängen innerhalb des Bahnhofs
|
||
Freilassing. Beim Weiterfahren oder Zurücksetzen bzw. Zurückschieben eines Zuges
|
||
nach dem Halten auf freier Strecke ist jeweils der Fahrdienstleiter zuständig, in dessen
|
||
Richtung nach dem Halten gefahren wird.
|
||
|
||
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Freilassing-Salzburg
|
||
Stand: 14.12.2025 15/19
|
||
3.6 Fahrordnung
|
||
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||
Grundsätzlich befahren alle Reisezüge der Fahrtrichtung Salzburg Hbf - Freilassing
|
||
mit Regel- oder Bedarfshalt zwischen Salzburg Hbf und Freilassing das Streckengleis
|
||
4, alle anderen Züge derselben Fahrtrichtung das Streckengleis 1.
|
||
Grundsätzlich befahren alle Züge der Fahrtrichtung Freilassing – Salzburg Hbf das
|
||
Streckengleis 2.
|
||
Die Bahnsteige aller Haltestellen entlang der Grenzstrecke befinden sich an den
|
||
Gleisen 2 und 4.
|
||
3.7 Außergewöhnliche Sendungen, Fahrzeuge usw.
|
||
Außergewöhnliche Sendungen (auch außergewöhnliche Fahrzeuge und Züge) auf der
|
||
Grenzstrecke dürfen nur in Züge eingestellt werden, wenn darüber eine
|
||
Beförderungsanordnung (Regelzüge der DB InfraGO AG) oder einer
|
||
Fahrplananordnung (Sonderzüge der DB InfraGO AG, sowie Regel- und Sonderzüge
|
||
der ÖBB-Infrastruktur AG) vorliegt.
|
||
Die Beförderungsanordnung oder die Fahrplananordnung enthält:
|
||
• die Bza-Nr. der DB InfraGO AG
|
||
• die aS-Zahl der EVU (von österreichischer Seite)
|
||
• den zu benutzenden Zug
|
||
• die Beförderungsbedingungen für die Grenzstrecke
|
||
• den Beförderungstag
|
||
3.8 Nachschieben
|
||
Das Nachschieben mit einem nicht mit dem Zug gekuppelten Schiebetriebfahrzeug ist
|
||
auf der Grenzstrecke Freilassing – Salzburg Hbf verboten.
|
||
3.9 Zugbildung, Zugvorbereitung, Bremsen
|
||
Die Zugbildung von Zügen, die den Eisenbahn-Grenzübergang Freilassing - Salzburg
|
||
Hbf befahren, und die Bremsberechnung bzw. –einstellung für diese Züge erfolgt nach
|
||
den auf der Infrastruktur der DB InfraGO AG und der ÖBB-Infrast ruktur AG hierfür
|
||
gültigen Regeln.
|
||
Erläuterung:
|
||
Die Regeln und Anforderungen für beide Infrastrukturen sind bei unterschiedlichen
|
||
Regeln erfüllt, wenn die Regeln mit den höheren Anforderungen angewendet werden
|
||
(Prinzip der Anwendung der Regeln mit der größten Sicherheit). Widersp rechen sich
|
||
die Regeln, treffen die für das sichere Erbringen der Eisenbahnverkehrsleistung
|
||
Verantwortlichen entsprechende Anordnungen jeweils für ihr Unternehmen. Ggf. sind
|
||
die Infrastrukturbetreiber einzubinden, die erforderlichenfalls entsprechende
|
||
einheitliche Regeln für alle Eisenbahnverkehrsunternehmen in diese
|
||
Zusatzbestimmungen aufnehmen.
|
||
|
||
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Freilassing-Salzburg
|
||
Stand: 14.12.2025 16/19
|
||
Signale an Zügen und Fahrzeugen, sowie Signale für die Zugmannschaften/für das
|
||
Zugpersonal sind auf dem Eisenbahn-Grenzübergang Freilassing – Salzburg Hbf nach
|
||
den Regeln der DB InfraGO AG oder nach den Regeln der ÖBB-Infrastruktur A G
|
||
anzubringen bzw. zu geben.
|
||
3.10 Befehle
|
||
Die Verständigung von grenzüberschreitenden Fahrten mittels Befehlen über
|
||
Besonderheiten im Bereich des Eisenbahn-Grenzübergangs Freilassing – Salzburg
|
||
Hbf, einschließlich dem jeweils anschließenden Einfahr- bzw. Ausfahrweg in den
|
||
Bahnhöfen Freilassing oder Salzburg Hbf, erfolgt mit den europäischen Befehlen (1 –
|
||
9) sowie den nationalen Befehlsmustern der ÖBB-Infrastruktur AG oder der D B
|
||
InfraGO AG.
|
||
Grundsätzlich ist das Befehlsmuster aus dem Regelwerk jenes Infrastrukturbetreibers
|
||
zu verwenden, auf dessen Infrastruktur der Befehl übermittelt wird.
|
||
Verfügt der Triebfahrzeugführer bei fernmündlicher Übermittlung nur über d as
|
||
Befehlsmuster des benachbarten Infrastrukturbetreibers, ist der Fdl darüber zu
|
||
verständigen. In diesem Fall sind bei nationalen Befehlen die Wortlaute von
|
||
• ÖBB-Befehlen im DB-Befehl 95.95 (95.96 Freitext)
|
||
• DB-Befehlen im ÖBB-Befehl 24 (24.1 Freitext)
|
||
vom Triebfahrzeugführer einzutragen.
|
||
|
||
In bestimmten Fällen können schriftliche Befehle eines Infrastrukturbetreibers nach
|
||
seinem Muster im Bereich des Nachbarinfrastrukturbetreibers durch Aushändigung
|
||
einer Kopie des Befehlsmusters übermittelt werden. Der den schriftlichen Befehl
|
||
empfangende Triebfahrzeugführer hat beim Befehlsempfang vor der
|
||
Empfangsbescheinigung die Lesbarkeit des ausgehändigten Befehls zu prüfen; ggf.
|
||
ist der Befehlsempfang zurückzuweisen und die Empfangsbescheinigung zu
|
||
verweigern.
|
||
Maßgebend für die Anwendung eines schriftlichen Befehls sind grundsätzlich die
|
||
Normen/das Regelwerk des Infrastrukturbetreibers, auf dessen Infrastruktur der Befehl
|
||
gilt. Die Verfahrensweise bei der Übermittlung von schriftlichen Befehlen erfolgt stets
|
||
nach den Regeln bzw. Normen des Infrastrukturbetreibers, der den Befehl an den Zug
|
||
übermittelt.
|
||
Für alle Befehle wird eine eindeutige Kennung vergeben.
|
||
3.11 Abweichen von der Fahrordnung auf der freien
|
||
Strecke - Auf dem Gegengleis fahren
|
||
bleibt frei
|
||
3.12 Nebenfahrten/Sperrfahrten
|
||
Auf den Gleisen der freien Strecke zwischen den Bahnhöfen Salzburg Hbf und
|
||
Freilassing sind entsprechend den Festlegungen über die Gültigkeit von Normen und
|
||
Regelwerk (s. o.) neben den gewöhnlichen Zugfahrten grundsätzlich nur Nebenfahrten
|
||
|
||
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Freilassing-Salzburg
|
||
Stand: 14.12.2025 17/19
|
||
(NO-Fahrten) nach dem Regelwerk der ÖBB-Infrastruktur AG und keine Sperrfahrten
|
||
nach dem Regelwerk der DB InfraGO AG zugelassen.
|
||
Nebenfahrten erhalten Fahrtanweisungen und schriftliche Befehle nach den Regel n
|
||
der ÖBB-Infrastruktur AG.
|
||
Nebenfahrten der ÖBB-Infrastruktur AG
|
||
- sind grundsätzlich bis zu den Einfahrsignalen des Bahnhofs
|
||
Freilassing, und
|
||
- ausschließlich als NO-Fahrt im gesperrten Streckengleis, sowie
|
||
- unter nachfolgenden Bedingungen auf der Infrastruktur der ÖBB-
|
||
Infrastruktur AG innerhalb des Bahnhofs Freilassing bis zur
|
||
Staatsgrenze zur Instandsetzung/Entstörung von techn. Einrichtungen
|
||
bzw. zur technischen Hilfeleistung bei Unregelmäßigkeiten zugelassen:
|
||
1. Die Fahrt ist begrenzt auf den Gleisabschnitt zwischen
|
||
Einfahrsignal und Staatsgrenze (auf der Saalachbrücke).
|
||
2. In diesem Bereich sind die Regeln für das
|
||
Verschieben/Rangieren nach der betrieblichen Richtlinie
|
||
30.01 Betriebsvorschrift V3 der ÖBB-Infrastruktur AG zu
|
||
beachten.
|
||
3. Der Fdl Freilassing muss der Vorbeifahrt am jeweiligen
|
||
Einfahrsignal des Bahnhofs Freilassing und zugleich der
|
||
Verschubfahrt/Rangierfahrt bis zu Staatsgrenze fernmündlich
|
||
zustimmen.
|
||
4. Der Fdl Freilassing und der Stellbereichsfahrdienstleiter SB 2
|
||
(West) müssen der Rückfahrt in Richtung Salzburg Hbf
|
||
fernmündlich zustimmen.
|
||
5. Zugfunk-, Funk- oder öffentliche Mobilfunkverbindungs-
|
||
möglichkeit zwischen dem Fahrpersonal und dem Fdl
|
||
Freilassing muss bestehen. Der Stellbereichsfahrdienstleiter
|
||
SB 2 (West) übermittelt die Art der gegenseitigen
|
||
Erreichbarkeit (Verbindungsart und Rufnummer) an
|
||
Fahrpersonal und Fdl Freilassing.
|
||
3.13 Notfälle
|
||
Nur in Notfällen dürfen solche Fahrten nach Anweisung des Notfallmanagers der DB
|
||
InfraGO AG bzw. des Einsatzleiters der ÖBB-Infrastruktur AG bis in den benachbarten
|
||
Grenzbahnhof auf Sicht fahren.
|
||
3.14 Halt auf freier Strecke aus unvorhergesehenem
|
||
Anlass; Zugteilung, Zugtrennung
|
||
Kann nicht mit dem ganzen Zug, sondern nur mit einem Zugteil weiter-/zurückgefahren
|
||
werden, muss der zurückgelassene/abgetrennte Zugteil von einem Mitarbeiter des
|
||
ausführenden Betriebsdienstes/EVU bewacht werden.
|
||
|
||
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Freilassing-Salzburg
|
||
Stand: 14.12.2025 18/19
|
||
Anlage
|
||
|
||
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Freilassing-Salzburg
|
||
Stand: 14.12.2025 19/19
|