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|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| regelwerk | allgemein | allgemein |
|
www.dbinfrago.com | https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13174862/387df99346c14e5dac9d65b6eec6bd4a/Ril-302-4207Z01-INB-2026-data.pdf | 2026-06-26 | approved | b52adf4254c6da6a | einfachbahn@deutschebahn.com | 395b4acb40093e35 |
Richtlinie Signalordnung, Bahnbetrieb international Grenzüberschreitende Bahnstrecken Zusatzbestimmungen für das Befahren des Eisenbahn- Grenzübergangs Pfronten-Steinach - Vils; Auszug für EVU 302.4207Z01 Seite 1
Fachautor: I.IBB 3; Marvin Christ; Tel.: ( ) 069 265 12441 Gültig ab 14.12.2025
1 Geschäftsführung Die Geschäftsführung für die Zusatzbestimmungen haben: DB InfraGO AG Region Süd Betrieb Netz Augsburg Viktoriastraße 3 86150 Augsburg und ÖBB-Infrastruktur AG Sicherheit und Qualität - Standards Praterstern 3 1020 Wien 2 Zusatzbestimmungen für das Befahren des Eisenbahn-Grenzübergangs siehe folgende Seiten
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Pfronten-Steinach - Vils Stand: 14.12.2025 1/13
Region Süd ÖBB-Infrastruktur AG
Zusatzbestimmungen zu den bahnbetrieblichen Normen bzw. dem bahnbetrieblichen Regelwerk der Infrastrukturbetreiber für das Befahren des Eisenbahn – Grenzübergangs Pfronten-Steinach - Vils gültig vom 01.03.2010 an.
Geschäftsführende Stellen DB InfraGO AG ÖBB-Infrastruktur AG DB InfraGO AG Region Süd Betrieb Netz Augsburg Viktoriastraße 3 86150 Augsburg
ÖBB-Infrastruktur AG Sicherheit und Qualität - Standards Praterstern 3 1020 Wien
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Pfronten-Steinach - Vils Stand: 14.12.2025 2/13
Verzeichnis der Änderungen ÖBB-Infrastruktur AG
lfd. Nr. verfügt mit Gegenstand Datum 1 035_14_2009 Inkraftsetzung 03-2010 2 00035_05_12 1. Änderung 15-03-2012 3 00035_000019_12 2. Änderung 10-06-2012 4 00035_000030_13 3. Änderung 15-12-2013 5 00035_000018_14 4. Änderung 14-12-2014 6 00035_000016_15 5. Änderung 13-12-2015 7 00035_000014_16 6. Änderung 14-09-2016 8 00037_000018_18 7. Änderung 09-12-2018 9 00037_000006_19 8. Änderung 15-12-2019 10 00037-000008-21 9. Änderung 12-12-2021 11 00037-000020-23 10. Änderung 10.12.2023 12 00037-000019-25 11. Änderung 14.12.2025
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Pfronten-Steinach - Vils Stand: 14.12.2025 3/13
Verzeichnis der Aktualisierungen DB InfraGO AG
Lfd. Nr. Kurzer Inhalt Gültig ab Bemerkungen Aktualisierung eingearbeitet (Namenszeichen/Tag) 1 Neudruck/Neu -ausgabe 01.03. 2010 s. Einführungsschreiben I.NVR-S-R-BYW v 08.12.2009 (Erstausgabe)
2 1. Berichtigung 15.03. 2012 s. Einführungsschreiben I.NVR-S-R-SYB v. 13.01.2012 Neudruck 3 2. Berichtigung 10.06. 2012 s. Einführungsschreiben I.NVR-S-R-SYB v. 29.03.2012 Neudruck 4 3. Berichtigung 15.12. 2013 s. Einführungsschreiben I.NVR-S-R-SYB v. 01.10.2013 Neudruck 5 4. Berichtigung 14.12.2014 s. Kundenschreiben I.NVR-S-R-SYB v. 23.09.2014 Neudruck 6 5. Berichtigung 13.12.2015
s. Kundenschreiben I.NVR-S-R-SYB v. 14.08.2015 Neudruck 7 6. Berichtigung 14.09.2016 s. Erläuterungen Neudruck 8 Verschiedenes 09.12.2018 siehe Erläuterung Neudruck 9 Verschiedenes 15.12.2019 siehe Erläuterung Neudruck 10 Verschiedenes 12.12.2021 siehe Erläuterung Neudruck 11 Verschiedenes 10.12.2023 siehe Erläuterung Neudruck 12 Verschiedenes 14.12.2025 siehe Erläuterung Neudruck
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Pfronten-Steinach - Vils Stand: 14.12.2025 4/13
- Inhalt, Geltungsbereich
Diese Unterlage enthält die Zusatzbestimmungen zu den bahnbetrieblichen Normen
bzw. dem bahnbetrieblichen Regelwerk der Infrastrukturbetreiber DB InfraGO AG
und ÖBB-Infrastruktur AG für das Fahren über den Eisenbahn-Grenzübergang Pfronten-Steinach - Vils einschl. der Grenzbahnhöfe Pfronten-Steinach und Vils, sowie Ergänzungen, Abweichungen, Begriffsdarstellungen zu den betrieblichen Richtlinien 30.01 Betriebsvorschrift V3 und 30.02 Signalbuch der ÖBB-Infrastrukt ur AG und zu Ril 301 und 408 der DB InfraGO AG und enthält somit u. a. die
„Zusatzbestimmungen für grenzüberschreitende Bahnstrecken“ gem. Schienennetz- Benutzungsbedingungen der DB InfraGO AG Ziffer 2.3.4. - Beschreibung der Grenzstrecke Lage der Grenzen Lage der Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland, sowie Grenze zwischen den Infrastrukturbetreibern DB InfraGO AG und ÖBB-Infr astruktur AG
- in km 0,000 der Strecke Nr. 35201 Vils (Grenze) – Vils der ÖBB-Infrastruktur AG
- in km 34,340 der Strecke Nr. 5403 Kempten – Pfronten-Steinach (Grenze) der DB InfraGO AG Grenzbetriebsstrecke im Sinne der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung der Bundesrepublik Deutschland § 3a: Bf Pfronten-Steinach – Bf Vils jeweils einschließlich
Gleise der Grenzstrecke Gleis Pfronten-Steinach – Vils
- Bezeichnung DB InfraGO AG „Gleis von Pfronten-Steinach nach Vils“
- Bezeichnung ÖBB-Infrastruktur AG „Streckengleis 1“ Grenze zwischen Bahnhof Vils und Gleis der freien Strecke ist das Einfahrsignal „Zf 11“ in km 3,451 Grenze zwischen Bahnhof Pfronten-Steinach und Gleis der freien Strecke ist das Einfahrsignal „19 F“ in km 33,535
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Pfronten-Steinach - Vils Stand: 14.12.2025 5/13
Bahnübergänge (BÜ) bzw. Eisenbahnkreuzung (EK) im Bereich der Grenzstrecke Pfronten-Steinach - Vils:
ÖBB-Infrastruktur AG:
EK technisch gesichert (Lichtzeichenanlage) im km 0,439 EK technisch gesichert (Lichtzeichenanlage) im km 1,710 EK technisch gesichert (Lichtzeichenanlage) im km 2,750 EK technisch gesichert (Schrankenanlage) im km 3,275
DB InfraGO AG:
BÜ nicht technisch gesichert im km 33,401
BÜ nicht technisch gesichert im km 33,711
BÜ nicht technisch gesichert im km 33,837
Zuständige Fahrdienstleiter für die Grenzstrecke
ÖBB-Infrastruktur AG:
Fahrdienstleiter Reutte in Tirol
Der Bahnhof Vils wird vom Fdl Reutte in Tirol fernbedient.
DB InfraGO AG:
Fahrdienstleiter Durach
Der Bahnhof Pfronten-Steinach wird vom Fdl Durach fernbedient.
Signale, Punktförmige Zugbeeinflussung (PZB)
Signale sind in der Regel nach den Bestimmungen des jeweiligen
Infrastrukturbetreibers aufgestellt.
Die Grenzstrecke ist mit PZB ausgerüstet.
Ankündigungssignale zu Signalen, z.B. Vorsignale,
Ankündigungssignal/Langsamfahrscheibe, sind erforderlichenfalls im Bereich des
Nachbarinfrastrukturbetreibers aufgestellt. Dem entsprechend erfolgt auch die PZB-
Absicherung.
Elektrischer Zugbetrieb
Die Oberleitung der Grenzstrecke von Bf. Vils bis einschließlich Bf. Pfronten -
Steinach wird von der ÖBB-Infrastruktur AG versorgt.
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Pfronten-Steinach - Vils Stand: 14.12.2025 6/13
Telekommunikationseinrichtungen Für den Eisenbahn-Grenzübergang Pfronten-Steinach - Vils sind folgende Telekommunikationsverbindungen eingerichtet: ▪ Zugfunkeinrichtungen: DB InfraGO AG: Digitaler Zugfunk (GSM-R D). ÖBB-Infrastruktur AG: Digitaler Zugfunk (GSM-R A) Umschaltpunkt ist in km 0,000 der ÖBB-Infrastruktur AG bzw. in km 34,340 der DB InfraGO AG (Staatsgrenze). 3. Bahnbetriebliche Regelungen für die Grenzstrecke Pfronten-Steinach – Vils und die Grenzbahnhöfe Pfronten-Steinach und Vils Gültigkeit von Normen und Regelwerk; zusätzliche Bestimmungen Grundsätzlich gelten jeweils bis zur Staatsgrenze
- für die von der ÖBB-Infrastruktur AG betriebenen Infrastruktur neben de n einschlägigen Gesetzen und Verordnungen der Republik Österreich die Normen der ÖBB-Infrastruktur AG,
- für die von der DB InfraGO AG betriebene Infrastruktur neben den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen der Bundesrepublik Deutschland das netzzugangsrelevante Regelwerk und das betrieblich-technische Regelwerk der DB InfraGO AG (s. Schienennetz-Benutzungsbedingungen der DB InfraGO AG). Zugmannschaften (einschließlich Personal von Nebenfahrten) und Zugpersonal, die nur die Grenzstrecke und die Grenzbahnhöfe befahren, müssen Normen und Regelwerke der Eisenbahn-Infrastrukturbetreiber in dem Umfang beherrschen, w ie es für das Befahren der Grenzstrecke und der Grenzbahnhöfe erforderlich ist. Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen oder in einer Betriebs- und Bauanweisung (Betra) nichts anderes geregelt ist, ist hierfür maßgebend
- grundsätzlich der Ort des Triebfahrzeugführers
- beim Zurückfahren/Zurücksetzen/Zurückschieben, sowie beim Weiterfahren
eines Zuges auf freier Strecke jeweils das Regelwerk/ die Normen des
Infrastrukturbetreibers, in dessen Richtung zurück- oder weitergefahren wird.
Im Bereich der Grenzstrecke und der Grenzbahnhöfe können Nothaltaufträge über
Zugfunk sowohl gemäß den Normen/dem Regelwerk der ÖBB-Infrastruktur AG als
auch der DB InfraGO AG empfangen werden, die in jedem Fall zu beachten sind. Nothaltaufträge sind immer sofort auszuführen.
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Pfronten-Steinach - Vils Stand: 14.12.2025 7/13
Signale, PZB-Absicherung Sind Ankündigungssignale zu Signalen, z.B. Vorsignale, Ankündigungssignal/ Langsamfahrscheibe, Geschwindigkeits-Ankündesignal/ Ankündigungstafel, im Bereich des Nachbarinfrastrukturbetreibers aufgestellt, gelten in diesem Fall für das Ankündigungssignal die Bestimmungen des Infrastrukturbetreibers, in dessen Bereich das angekündigte Signal steht. Entsprechendes gilt für die zugehörige PZB- Absicherung. Reicht eine (vorübergehende) Langsamfahrstelle oder ein Gleisabschnitt mit anderen zu signalisierenden Besonderheiten über die Grenze zwischen den Infrastrukturbetreibern hinweg, gelten für die Signalisierung des Endes die Bestimmungen des Infrastrukturbetreibers am Beginn der Langsamfahrstelle. Fahrplanunterlagen (auch EBuLa der DB InfraGO AG) Beim Befahren des Eisenbahn-Grenzübergangs Pfronten-Steinach - Vils werden in der Regel durch die ÖBB-Infrastruktur AG Fahrplanunterlagen herausgegeben. Di e von der ÖBB-Infrastruktur AG herausgegebenen Fahrplanunterlagen gelten bis zur Ankunft bzw. ab der Abfahrt im Bahnhof Pfronten-Steinach; die Darstellun g erfolgt nach den Regeln der ÖBB-Infrastruktur AG. Eine geschwindigkeitsunabhängige Fahrplandarstellung beider Richtungen für den Bereich Pfronten-Steinach – Pfronten Steinach Grenze nach dem Muster der DB InfraGO AG (Buchfahrplan Spalten 3a und 3b, Führerraumanzeige Kilometrierungs- und Grafikspalte) befindet sich als Anlage zu diesen Zusatzbestimmungen. Fahrplanbeantragung Für jede Trasse auf der gesamten Grenzstrecke kann es nur ein anmeldendes EVU geben. Besitzt das anmeldende EVU nur für einen Teil der Grenzstrecke die erforderliche Sicherheitsbescheinigung, so ist für den zweiten Teil der Grenzstrecke, das kooperierende EVU, welches für diesen Teil über eine Sicherheitsbescheinigung verfügt, verpflichtend bekanntzugeben. Ein aktuelles Verzeichnis der auf dem österreichischen Teil bzw. deutschen Teil der Grenzstrecke zugelassenen EVU, kann bei Bedarf tagesaktuell gegenseitig von der DB InfraGO AG bzw. ÖBB-Infrastruktur AG angefordert werden. Trassenanmeldungen müssen mindestens folgende Angaben enthalten:
- Internationale Zugnummer unter Angabe des Zugausgangsbahnhofs/Zielbahnhofs im Ausland
- Zugcharakteristik und Verkehrszeitregelung
- Name des kooperierenden EVU beim Nachbar Infrastrukturbetreiber
- Benennung der im Grenzbahnhof durchzuführenden Behandlung (Personalwechsel, Wagentechnische Untersuchung, etc.) sowie die erforderliche Mindestaufenthaltsdauer. Züge, die mehr als 20 Stunden verspätet sind, dürfen die Infrastruktur der DB InfraGO AG und damit die Grenzstrecke nicht mehr befahren. Daher wird fü r Züge mit einer Verspätung von mehr als 20 Stunden eine neue, gültige Fahrplanunterlage für die Grenzbetriebsstrecke benötigt. Hierzu ist es erforderlich, eine entsprechende Trassenanmeldung im Gelegenheits- / adhoc-Verkehr zu beantragen.
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Pfronten-Steinach - Vils Stand: 14.12.2025 8/13
La
In der La der ÖBB-Infrastruktur AG sind zu La-Strecke
„352a Staatsgrenze nächst Ehrwald – Staatsgrenze nächst Vils“ bzw.
„352b Staatsgrenze nächst Vils – Staatsgrenze nächst Ehrwald“
alle Angaben zu vorübergehenden Langsamfahrstellen und Besonderheiten bis bzw.
ab km 0,000 (Grenze) enthalten.
In der La der DB InfraGO AG sind zu La-Strecke
„104a Kempten (Allgäu) Hbf – Pfronten-Steinach - Grenze km 34,340 “ bzw.
„104b Grenze km 34,340 – Pfronten-Steinach – Kempten (Allgäu) Hbf“
alle Angaben zu vorübergehenden Langsamfahrstellen und Besonderheiten bis bzw.
ab km 34,340 (Grenze) enthalten.
Zur Unterstützung der Triebfahrzeugführer wird darüber hinaus zu jeder
vorübergehenden Langsamfahrstelle ein Hinweis in der jeweiligen La des
Nachbarinfrastrukturbetreibers aufgenommen, wenn sich
- das zugehörige Ankündigungssignal zu einer vorübergehenden Langsamfahrstelle der ÖBB-Infrastruktur AG bzw.
- die zugehörige Langsamfahrscheibe zu einer vorübergehenden Langsamfahrstelle der DB InfraGO AG im Bereich des Nachbarinfrastrukturbetreibers befindet.
Beispieleinträge dazu für die La der DB InfraGO AG:
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Pfronten-Steinach - Vils Stand: 14.12.2025 9/13
Beispieleinträge dazu für die La der ÖBB-Infrastruktur AG:
Zuständige Fahrdienstleiter bei Meldungen
Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen oder in einer Betriebs- und
Bauanweisung (Betra) nichts anderes geregelt ist, erfolgt die Entgegennahme und
Abgabe von Aufträgen und Meldungen, sowie der Aufruf von Hilfe jeweils durch den
für die Infrastruktur zuständigen Fdl.
Bei unerlaubtem Überfahren von bzw. unzulässigem Vorbeifahren an Haltsignalen
oder an einer Stelle, an der nach Befehl zu halten war, sowie bei
Unregelmäßigkeiten/Störungen an der Zugbeeinflussung und an
Eisenbahnkreuzungssicherungsanlagen (EKSA) ist dies der für die jeweilige Anlage
bzw. diese Stelle zuständige Fahrdienstleiter.
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Pfronten-Steinach - Vils Stand: 14.12.2025 10/13
Beim Weiterfahren oder Zurücksetzen bzw. Zurückschieben eines Zuges nach dem
Halten auf freier Strecke ist jeweils der Fahrdienstleiter zuständig, in dessen
Richtung nach dem Halten gefahren wird.
Fahrordnung
bleibt frei
Außergewöhnliche Sendungen, Fahrzeuge usw.
Außergewöhnliche Sendungen (auch außergewöhnliche Fahrzeuge und Züge) auf
der Grenzstrecke dürfen nur in Züge eingestellt werden, wenn darüber eine
Beförderungsanordnung (Regelzüge der DB InfraGO AG) oder einer
Fahrplananordnung (Sonderzüge der DB InfraGO AG, sowie Regel- und Sonderzüge
der ÖBB-Infrastruktur AG) vorliegt.
Die Beförderungsanordnung oder die Fahrplananordnung enthält:
• die Bza-Nr. der DB InfraGO AG
• die aS-Zahl der Eisenbahnverkehrsunternehmen (von österreichischer Seite)
• den zu benutzenden Zug
• die Beförderungsbedingungen für die Grenzstrecke und
• den Beförderungstag
Nachschieben
Nachschieben ist auf der Grenzstrecke Pfronten-Steinach - Vils verboten.
Zugbildung, Zugvorbereitung, Bremsen
Die Zugbildung von Zügen, die den Eisenbahn-Grenzübergang Pfronten-Steinach -
Vils befahren, und die Bremsberechnung bzw. –einstellung für diese Züge erfolgt
nach den auf der Infrastruktur der DB InfraGO AG und der ÖBB- Infrastruktur AG
hierfür gültigen Regeln.
Erläuterung:
Die Regeln und Anforderungen für beide Infrastrukturen sind bei unterschiedlichen Rege ln
erfüllt, wenn die Regeln mit den höheren Anforderungen angewendet werden (Prinzip der
Anwendung der Regeln mit der größten Sicherheit). Widersprechen sich die Re geln, treffen
die für das sichere Erbringen der Eisenbahnverkehrsleistung Verantwortlichen entsprec hende
Anordnungen jeweils für ihr Unternehmen. Ggf. sind die Infrastrukturbetreiber einzubind en,
die erforderlichenfalls entsprechende einheitliche Regeln für alle
Eisenbahnverkehrsunternehmen in diese Zusatzbestimmungen aufnehmen.
Signale an Zügen und Fahrzeugen, sowie Signale für die Zugmannschaften/für das
Zugpersonal sind auf dem Eisenbahn-Grenzübergang Pfronten-Steinach - Vils nach
den Regeln der DB InfraGO AG oder nach den Regeln der ÖBB-Infrastruktur A G
anzubringen bzw. zu geben.
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Pfronten-Steinach - Vils Stand: 14.12.2025 11/13
Befehle
Die Verständigung von grenzüberschreitenden Fahrten mittels Befehlen über
Besonderheiten im Bereich der Grenzstrecke Pfronten-Steinach – Vils einschließlich
dem jeweils anschließenden Einfahr- bzw. Ausfahrweg in dem jeweiligen
Grenzbahnhof, erfolgt mit den europäischen Befehlen (1 – 9) sowie den nationalen
Befehlsmustern der ÖBB-Infrastruktur AG oder der DB InfraGO AG.
Grundsätzlich ist das Befehlsmuster aus dem Regelwerk jenes
Infrastrukturbetreibers zu verwenden, auf dessen Infrastruktur der Befehl übermit telt
wird.
Verfügt der Triebfahrzeugführer bei fernmündlicher Übermittlung nur über das
Befehlsmuster des benachbarten Infrastrukturbetreibers, ist der Fdl darüber zu
verständigen. In diesem Fall sind bei nationalen Befehlen die Wortlaute von
• ÖBB-Befehlen im DB-Befehl 95.95 (95.96 Freitext)
• DB-Befehlen im ÖBB-Befehl 24 (24.1 Freitext)
vom Triebfahrzeugführer einzutragen.
In bestimmten Fällen können schriftliche Befehle eines Infrastrukturbetreibers nach
seinem Muster im Bereich des Nachbarinfrastrukturbetreibers durch Aushändigung
einer Kopie des Befehlsmusters übermittelt werden. Der den schriftlichen Befehl
empfangende Triebfahrzeugführer/(S)Kl-Führer hat beim Befehlsempfang vor der
Empfangsbescheinigung die Lesbarkeit des ausgehändigten Befehls zu prüfen; ggf.
ist der Befehlsempfang zurückzuweisen und die Empfangsbescheinigung zu
verweigern.
Maßgebend für die Anwendung eines schriftlichen Befehls sind grundsätzlich die
Normen/das Regelwerk des Infrastrukturbetreibers, auf dessen Infrastruktur der
Befehl gilt. Die Verfahrensweise bei der Übermittlung von schriftlichen Befehlen
erfolgt stets nach den Regeln bzw. Normen des Infrastrukturbetreibers, der den
Befehl an den Zug übermittelt.
Für alle Befehle wird eine eindeutige Kennung vergeben.
Abweichen von der Fahrordnung auf der freien Strecke - Auf dem Gegengleis fahren bleibt frei
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Pfronten-Steinach - Vils Stand: 14.12.2025 12/13
Nebenfahrten/Sperrfahrten Nebenfahrten und TAE-Fahrten der ÖBB-Infrastruktur AG auf der Grenzstrecke sind ausschließlich
- als NO-Fahrt
- im gesperrten Streckengleis und auf Sicht, sowie
- auf der Infrastruktur der ÖBB bis zur Staatsgrenze zugelassen. Entsprechende Fahrten der DB InfraGO AG sind Sperrfahrten und sind auf der Infrastruktur der DB InfraGO AG bis zur Staatsgrenze zugelassen. Nebenfahrten/Sperrfahrten erhalten Fahrpläne oder Fahrtanweisungen sowie schriftliche Befehle nach den Regeln des Infrastrukturbetreibers, dessen Infrastruktur befahren wird. Besonderheiten (Ausnahmeregelungen) Fahrten eines Infrastrukturbetreibers bzw. in dessen Auftrag dürfen zur Instandsetzung/Entstörung von techn. Einrichtungen bzw. zur technischen Hilfeleistung bei Unregelmäßigkeiten im Bereich der Infrastruktur der Nachbarbahn verkehren (z.B. Austausch/Aufstellen von Lf-Signalen. Inspektion Vorsignale, Unfälle). Notfälle Nur in Notfällen dürfen solche Fahrten nach Anweisung des Notfallmanagers der DB InfraGO AG bzw. des Einsatzleiters der ÖBB-Infrastruktur AG bis in den benachbarten Grenzbahnhof auf Sicht fahren. Halt auf freier Strecke aus unvorhergesehenem Anlass; Zugteilung, Zugtrennung Kann nicht mit dem ganzen Zug sondern nur mit einem Zugteil weiter- /zurückgefahren werden, muss der zurückgelassene/abgetrennte Zugteil von einem Mitarbeiter des ausführenden Betriebsdienstes/EVU bewacht werden.
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Pfronten-Steinach - Vils Stand: 14.12.2025 13/13
Anlage 1
Geschwindigkeitsunabhängige Fahrplandarstellung beider Richtungen für den Bereich Pfronten-Steinach – Pfronten Grenze
Fahrtrichtung Pfronten-Steinach – Pfronten Grenze (Staatsgrenze n. Vils)
Fahrtrichtung Pfronten Grenze (Staatsgrenze n. Vils) – Pfronten- Steinach