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483 lines
20 KiB
Markdown
483 lines
20 KiB
Markdown
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domain: "regelwerk"
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tool: "allgemein"
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scope: "allgemein"
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Richtlinie
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Signalordnung, Bahnbetrieb
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international
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Grenzüberschreitende Bahnstrecken
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Zusatzbestimmungen für das Befahren des Eisenbahn-
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Grenzübergangs Pfronten-Steinach - Vils; Auszug für EVU
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302.4207Z01
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Seite 1
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Fachautor: I.IBB 3; Marvin Christ; Tel.: ( ) 069 265 12441 Gültig ab 14.12.2025
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1 Geschäftsführung
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Die Geschäftsführung für die Zusatzbestimmungen haben:
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DB InfraGO AG
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Region Süd
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Betrieb Netz Augsburg
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Viktoriastraße 3
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86150 Augsburg
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und
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ÖBB-Infrastruktur AG
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Sicherheit und Qualität - Standards
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Praterstern 3
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1020 Wien
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2 Zusatzbestimmungen für das Befahren des
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Eisenbahn-Grenzübergangs
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siehe folgende Seiten
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Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Pfronten-Steinach - Vils
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Stand: 14.12.2025 1/13
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Region Süd ÖBB-Infrastruktur AG
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Zusatzbestimmungen zu den
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bahnbetrieblichen Normen bzw. dem
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bahnbetrieblichen Regelwerk der
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Infrastrukturbetreiber für das Befahren
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des Eisenbahn – Grenzübergangs
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Pfronten-Steinach - Vils
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gültig vom 01.03.2010 an.
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Geschäftsführende Stellen
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DB InfraGO AG ÖBB-Infrastruktur AG
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DB InfraGO AG
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||
Region Süd
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Betrieb Netz Augsburg
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Viktoriastraße 3
|
||
86150 Augsburg
|
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||
ÖBB-Infrastruktur AG
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||
Sicherheit und Qualität - Standards
|
||
Praterstern 3
|
||
1020 Wien
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||
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Pfronten-Steinach - Vils
|
||
Stand: 14.12.2025 2/13
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Verzeichnis der Änderungen ÖBB-Infrastruktur AG
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lfd.
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Nr.
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verfügt mit Gegenstand Datum
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1 035_14_2009 Inkraftsetzung 03-2010
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2 00035_05_12 1. Änderung 15-03-2012
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3 00035_000019_12 2. Änderung 10-06-2012
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||
4 00035_000030_13 3. Änderung 15-12-2013
|
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5 00035_000018_14 4. Änderung 14-12-2014
|
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6 00035_000016_15 5. Änderung 13-12-2015
|
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7 00035_000014_16 6. Änderung 14-09-2016
|
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8 00037_000018_18 7. Änderung 09-12-2018
|
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9 00037_000006_19 8. Änderung 15-12-2019
|
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10 00037-000008-21 9. Änderung 12-12-2021
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11 00037-000020-23 10. Änderung 10.12.2023
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||
12 00037-000019-25 11. Änderung 14.12.2025
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Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Pfronten-Steinach - Vils
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Stand: 14.12.2025 3/13
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Verzeichnis der Aktualisierungen DB InfraGO AG
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Lfd.
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Nr.
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Kurzer Inhalt Gültig ab Bemerkungen Aktualisierung
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eingearbeitet
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(Namenszeichen/Tag)
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1 Neudruck/Neu
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-ausgabe
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01.03.
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2010
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s. Einführungsschreiben
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I.NVR-S-R-BYW
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v 08.12.2009
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(Erstausgabe)
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2 1. Berichtigung 15.03.
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2012
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s. Einführungsschreiben
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I.NVR-S-R-SYB
|
||
v. 13.01.2012
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||
Neudruck
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3 2. Berichtigung 10.06.
|
||
2012
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s. Einführungsschreiben
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||
I.NVR-S-R-SYB
|
||
v. 29.03.2012
|
||
Neudruck
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4 3. Berichtigung 15.12.
|
||
2013
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s. Einführungsschreiben
|
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I.NVR-S-R-SYB
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||
v. 01.10.2013
|
||
Neudruck
|
||
5 4. Berichtigung 14.12.2014 s. Kundenschreiben
|
||
I.NVR-S-R-SYB
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v. 23.09.2014
|
||
Neudruck
|
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6 5. Berichtigung 13.12.2015
|
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||
s. Kundenschreiben
|
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I.NVR-S-R-SYB
|
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v. 14.08.2015
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Neudruck
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7 6. Berichtigung 14.09.2016 s. Erläuterungen Neudruck
|
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8 Verschiedenes 09.12.2018 siehe Erläuterung Neudruck
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9 Verschiedenes 15.12.2019 siehe Erläuterung Neudruck
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10 Verschiedenes 12.12.2021 siehe Erläuterung Neudruck
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11 Verschiedenes 10.12.2023 siehe Erläuterung Neudruck
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12 Verschiedenes 14.12.2025 siehe Erläuterung Neudruck
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Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Pfronten-Steinach - Vils
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||
Stand: 14.12.2025 4/13
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1. Inhalt, Geltungsbereich
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Diese Unterlage enthält die Zusatzbestimmungen zu den bahnbetrieblichen Normen
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bzw. dem bahnbetrieblichen Regelwerk der Infrastrukturbetreiber DB InfraGO AG
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und ÖBB-Infrastruktur AG für das Fahren über den Eisenbahn-Grenzübergang
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||
Pfronten-Steinach - Vils einschl. der Grenzbahnhöfe Pfronten-Steinach und Vils,
|
||
sowie Ergänzungen, Abweichungen, Begriffsdarstellungen zu den betrieblichen
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||
Richtlinien 30.01 Betriebsvorschrift V3 und 30.02 Signalbuch der ÖBB-Infrastrukt ur
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AG und zu Ril 301 und 408 der DB InfraGO AG und enthält somit u. a. die
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||
„Zusatzbestimmungen für grenzüberschreitende Bahnstrecken“ gem. Schienennetz-
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||
Benutzungsbedingungen der DB InfraGO AG Ziffer 2.3.4.
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2. Beschreibung der Grenzstrecke
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Lage der Grenzen
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Lage der
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Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik
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Deutschland,
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sowie
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Grenze zwischen den Infrastrukturbetreibern DB InfraGO AG und ÖBB-Infr astruktur
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AG
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- in km 0,000 der Strecke Nr. 35201 Vils (Grenze) – Vils der ÖBB-Infrastruktur
|
||
AG
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- in km 34,340 der Strecke Nr. 5403 Kempten – Pfronten-Steinach (Grenze)
|
||
der DB InfraGO AG
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||
Grenzbetriebsstrecke im Sinne der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung der
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||
Bundesrepublik Deutschland § 3a:
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Bf Pfronten-Steinach – Bf Vils jeweils einschließlich
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Gleise der Grenzstrecke
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Gleis Pfronten-Steinach – Vils
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- Bezeichnung DB InfraGO AG „Gleis von Pfronten-Steinach nach Vils“
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- Bezeichnung ÖBB-Infrastruktur AG „Streckengleis 1“
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||
Grenze zwischen Bahnhof Vils und Gleis der freien Strecke ist das Einfahrsignal
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„Zf 11“ in km 3,451
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Grenze zwischen Bahnhof Pfronten-Steinach und Gleis der freien Strecke ist das
|
||
Einfahrsignal „19 F“ in km 33,535
|
||
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||
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Pfronten-Steinach - Vils
|
||
Stand: 14.12.2025 5/13
|
||
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||
Bahnübergänge (BÜ) bzw. Eisenbahnkreuzung (EK) im Bereich der Grenzstrecke
|
||
Pfronten-Steinach - Vils:
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ÖBB-Infrastruktur AG:
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EK technisch gesichert (Lichtzeichenanlage) im km 0,439
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EK technisch gesichert (Lichtzeichenanlage) im km 1,710
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EK technisch gesichert (Lichtzeichenanlage) im km 2,750
|
||
EK technisch gesichert (Schrankenanlage) im km 3,275
|
||
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DB InfraGO AG:
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BÜ nicht technisch gesichert im km 33,401
|
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BÜ nicht technisch gesichert im km 33,711
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||
BÜ nicht technisch gesichert im km 33,837
|
||
Zuständige Fahrdienstleiter für die Grenzstrecke
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||
ÖBB-Infrastruktur AG:
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Fahrdienstleiter Reutte in Tirol
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||
Der Bahnhof Vils wird vom Fdl Reutte in Tirol fernbedient.
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DB InfraGO AG:
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Fahrdienstleiter Durach
|
||
Der Bahnhof Pfronten-Steinach wird vom Fdl Durach fernbedient.
|
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Signale, Punktförmige Zugbeeinflussung (PZB)
|
||
Signale sind in der Regel nach den Bestimmungen des jeweiligen
|
||
Infrastrukturbetreibers aufgestellt.
|
||
Die Grenzstrecke ist mit PZB ausgerüstet.
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||
Ankündigungssignale zu Signalen, z.B. Vorsignale,
|
||
Ankündigungssignal/Langsamfahrscheibe, sind erforderlichenfalls im Bereich des
|
||
Nachbarinfrastrukturbetreibers aufgestellt. Dem entsprechend erfolgt auch die PZB-
|
||
Absicherung.
|
||
Elektrischer Zugbetrieb
|
||
Die Oberleitung der Grenzstrecke von Bf. Vils bis einschließlich Bf. Pfronten -
|
||
Steinach wird von der ÖBB-Infrastruktur AG versorgt.
|
||
|
||
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Pfronten-Steinach - Vils
|
||
Stand: 14.12.2025 6/13
|
||
|
||
Telekommunikationseinrichtungen
|
||
Für den Eisenbahn-Grenzübergang Pfronten-Steinach - Vils sind folgende
|
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Telekommunikationsverbindungen eingerichtet:
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▪ Zugfunkeinrichtungen:
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||
DB InfraGO AG: Digitaler Zugfunk (GSM-R D).
|
||
ÖBB-Infrastruktur AG: Digitaler Zugfunk (GSM-R A)
|
||
Umschaltpunkt ist in km 0,000 der ÖBB-Infrastruktur AG bzw. in km 34,340
|
||
der DB InfraGO AG (Staatsgrenze).
|
||
3. Bahnbetriebliche Regelungen für die
|
||
Grenzstrecke Pfronten-Steinach – Vils und die
|
||
Grenzbahnhöfe Pfronten-Steinach und Vils
|
||
Gültigkeit von Normen und Regelwerk; zusätzliche
|
||
Bestimmungen
|
||
Grundsätzlich gelten jeweils bis zur Staatsgrenze
|
||
- für die von der ÖBB-Infrastruktur AG betriebenen Infrastruktur neben de n
|
||
einschlägigen Gesetzen und Verordnungen der Republik Österreich die
|
||
Normen der ÖBB-Infrastruktur AG,
|
||
- für die von der DB InfraGO AG betriebene Infrastruktur neben den
|
||
einschlägigen Gesetzen und Verordnungen der Bundesrepublik Deutschland
|
||
das netzzugangsrelevante Regelwerk und das betrieblich-technische
|
||
Regelwerk der DB InfraGO AG (s. Schienennetz-Benutzungsbedingungen
|
||
der DB InfraGO AG).
|
||
Zugmannschaften (einschließlich Personal von Nebenfahrten) und Zugpersonal, die
|
||
nur die Grenzstrecke und die Grenzbahnhöfe befahren, müssen Normen und
|
||
Regelwerke der Eisenbahn-Infrastrukturbetreiber in dem Umfang beherrschen, w ie
|
||
es für das Befahren der Grenzstrecke und der Grenzbahnhöfe erforderlich ist.
|
||
Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen oder in einer Betriebs- und
|
||
Bauanweisung (Betra) nichts anderes geregelt ist, ist hierfür maßgebend
|
||
- grundsätzlich der Ort des Triebfahrzeugführers
|
||
- beim Zurückfahren/Zurücksetzen/Zurückschieben, sowie beim Weiterfahren
|
||
eines Zuges auf freier Strecke jeweils das Regelwerk/ die Normen des
|
||
Infrastrukturbetreibers, in dessen Richtung zurück- oder weitergefahren wird.
|
||
Im Bereich der Grenzstrecke und der Grenzbahnhöfe können Nothaltaufträge über
|
||
Zugfunk sowohl gemäß den Normen/dem Regelwerk der ÖBB-Infrastruktur AG als
|
||
auch der DB InfraGO AG empfangen werden, die in jedem Fall zu beachten sind.
|
||
Nothaltaufträge sind immer sofort auszuführen.
|
||
|
||
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Pfronten-Steinach - Vils
|
||
Stand: 14.12.2025 7/13
|
||
|
||
Signale, PZB-Absicherung
|
||
Sind Ankündigungssignale zu Signalen, z.B. Vorsignale, Ankündigungssignal/
|
||
Langsamfahrscheibe, Geschwindigkeits-Ankündesignal/ Ankündigungstafel, im
|
||
Bereich des Nachbarinfrastrukturbetreibers aufgestellt, gelten in diesem Fall für das
|
||
Ankündigungssignal die Bestimmungen des Infrastrukturbetreibers, in dessen
|
||
Bereich das angekündigte Signal steht. Entsprechendes gilt für die zugehörige PZB-
|
||
Absicherung.
|
||
Reicht eine (vorübergehende) Langsamfahrstelle oder ein Gleisabschnitt mit anderen
|
||
zu signalisierenden Besonderheiten über die Grenze zwischen den
|
||
Infrastrukturbetreibern hinweg, gelten für die Signalisierung des Endes die
|
||
Bestimmungen des Infrastrukturbetreibers am Beginn der Langsamfahrstelle.
|
||
Fahrplanunterlagen (auch EBuLa der DB InfraGO
|
||
AG)
|
||
Beim Befahren des Eisenbahn-Grenzübergangs Pfronten-Steinach - Vils werden in
|
||
der Regel durch die ÖBB-Infrastruktur AG Fahrplanunterlagen herausgegeben. Di e
|
||
von der ÖBB-Infrastruktur AG herausgegebenen Fahrplanunterlagen gelten bis zur
|
||
Ankunft bzw. ab der Abfahrt im Bahnhof Pfronten-Steinach; die Darstellun g erfolgt
|
||
nach den Regeln der ÖBB-Infrastruktur AG. Eine geschwindigkeitsunabhängige
|
||
Fahrplandarstellung beider Richtungen für den Bereich Pfronten-Steinach – Pfronten
|
||
Steinach Grenze nach dem Muster der DB InfraGO AG (Buchfahrplan Spalten 3a
|
||
und 3b, Führerraumanzeige Kilometrierungs- und Grafikspalte) befindet sich als
|
||
Anlage zu diesen Zusatzbestimmungen.
|
||
Fahrplanbeantragung
|
||
Für jede Trasse auf der gesamten Grenzstrecke kann es nur ein anmeldendes EVU
|
||
geben. Besitzt das anmeldende EVU nur für einen Teil der Grenzstrecke die
|
||
erforderliche Sicherheitsbescheinigung, so ist für den zweiten Teil der Grenzstrecke,
|
||
das kooperierende EVU, welches für diesen Teil über eine Sicherheitsbescheinigung
|
||
verfügt, verpflichtend bekanntzugeben. Ein aktuelles Verzeichnis der auf dem
|
||
österreichischen Teil bzw. deutschen Teil der Grenzstrecke zugelassenen EVU, kann
|
||
bei Bedarf tagesaktuell gegenseitig von der DB InfraGO AG bzw. ÖBB-Infrastruktur
|
||
AG angefordert werden.
|
||
Trassenanmeldungen müssen mindestens folgende Angaben enthalten:
|
||
- Internationale Zugnummer unter Angabe des Zugausgangsbahnhofs/Zielbahnhofs
|
||
im Ausland
|
||
- Zugcharakteristik und Verkehrszeitregelung
|
||
- Name des kooperierenden EVU beim Nachbar Infrastrukturbetreiber
|
||
- Benennung der im Grenzbahnhof durchzuführenden Behandlung
|
||
(Personalwechsel, Wagentechnische Untersuchung, etc.) sowie die erforderliche
|
||
Mindestaufenthaltsdauer.
|
||
Züge, die mehr als 20 Stunden verspätet sind, dürfen die Infrastruktur der DB
|
||
InfraGO AG und damit die Grenzstrecke nicht mehr befahren. Daher wird fü r Züge
|
||
mit einer Verspätung von mehr als 20 Stunden eine neue, gültige Fahrplanunterlage
|
||
für die Grenzbetriebsstrecke benötigt. Hierzu ist es erforderlich, eine entsprechende
|
||
Trassenanmeldung im Gelegenheits- / adhoc-Verkehr zu beantragen.
|
||
|
||
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Pfronten-Steinach - Vils
|
||
Stand: 14.12.2025 8/13
|
||
|
||
La
|
||
In der La der ÖBB-Infrastruktur AG sind zu La-Strecke
|
||
„352a Staatsgrenze nächst Ehrwald – Staatsgrenze nächst Vils“ bzw.
|
||
„352b Staatsgrenze nächst Vils – Staatsgrenze nächst Ehrwald“
|
||
alle Angaben zu vorübergehenden Langsamfahrstellen und Besonderheiten bis bzw.
|
||
ab km 0,000 (Grenze) enthalten.
|
||
In der La der DB InfraGO AG sind zu La-Strecke
|
||
„104a Kempten (Allgäu) Hbf – Pfronten-Steinach - Grenze km 34,340 “ bzw.
|
||
„104b Grenze km 34,340 – Pfronten-Steinach – Kempten (Allgäu) Hbf“
|
||
alle Angaben zu vorübergehenden Langsamfahrstellen und Besonderheiten bis bzw.
|
||
ab km 34,340 (Grenze) enthalten.
|
||
Zur Unterstützung der Triebfahrzeugführer wird darüber hinaus zu jeder
|
||
vorübergehenden Langsamfahrstelle ein Hinweis in der jeweiligen La des
|
||
Nachbarinfrastrukturbetreibers aufgenommen, wenn sich
|
||
- das zugehörige Ankündigungssignal zu einer vorübergehenden
|
||
Langsamfahrstelle der ÖBB-Infrastruktur AG bzw.
|
||
- die zugehörige Langsamfahrscheibe zu einer vorübergehenden
|
||
Langsamfahrstelle der DB InfraGO AG
|
||
im Bereich des Nachbarinfrastrukturbetreibers befindet.
|
||
|
||
Beispieleinträge dazu für die La der DB InfraGO AG:
|
||
|
||
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Pfronten-Steinach - Vils
|
||
Stand: 14.12.2025 9/13
|
||
|
||
Beispieleinträge dazu für die La der ÖBB-Infrastruktur AG:
|
||
|
||
|
||
|
||
Zuständige Fahrdienstleiter bei Meldungen
|
||
Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen oder in einer Betriebs- und
|
||
Bauanweisung (Betra) nichts anderes geregelt ist, erfolgt die Entgegennahme und
|
||
Abgabe von Aufträgen und Meldungen, sowie der Aufruf von Hilfe jeweils durch den
|
||
für die Infrastruktur zuständigen Fdl.
|
||
Bei unerlaubtem Überfahren von bzw. unzulässigem Vorbeifahren an Haltsignalen
|
||
oder an einer Stelle, an der nach Befehl zu halten war, sowie bei
|
||
Unregelmäßigkeiten/Störungen an der Zugbeeinflussung und an
|
||
Eisenbahnkreuzungssicherungsanlagen (EKSA) ist dies der für die jeweilige Anlage
|
||
bzw. diese Stelle zuständige Fahrdienstleiter.
|
||
|
||
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Pfronten-Steinach - Vils
|
||
Stand: 14.12.2025 10/13
|
||
|
||
Beim Weiterfahren oder Zurücksetzen bzw. Zurückschieben eines Zuges nach dem
|
||
Halten auf freier Strecke ist jeweils der Fahrdienstleiter zuständig, in dessen
|
||
Richtung nach dem Halten gefahren wird.
|
||
Fahrordnung
|
||
bleibt frei
|
||
Außergewöhnliche Sendungen, Fahrzeuge usw.
|
||
Außergewöhnliche Sendungen (auch außergewöhnliche Fahrzeuge und Züge) auf
|
||
der Grenzstrecke dürfen nur in Züge eingestellt werden, wenn darüber eine
|
||
Beförderungsanordnung (Regelzüge der DB InfraGO AG) oder einer
|
||
Fahrplananordnung (Sonderzüge der DB InfraGO AG, sowie Regel- und Sonderzüge
|
||
der ÖBB-Infrastruktur AG) vorliegt.
|
||
Die Beförderungsanordnung oder die Fahrplananordnung enthält:
|
||
• die Bza-Nr. der DB InfraGO AG
|
||
• die aS-Zahl der Eisenbahnverkehrsunternehmen (von österreichischer Seite)
|
||
• den zu benutzenden Zug
|
||
• die Beförderungsbedingungen für die Grenzstrecke und
|
||
• den Beförderungstag
|
||
Nachschieben
|
||
Nachschieben ist auf der Grenzstrecke Pfronten-Steinach - Vils verboten.
|
||
Zugbildung, Zugvorbereitung, Bremsen
|
||
Die Zugbildung von Zügen, die den Eisenbahn-Grenzübergang Pfronten-Steinach -
|
||
Vils befahren, und die Bremsberechnung bzw. –einstellung für diese Züge erfolgt
|
||
nach den auf der Infrastruktur der DB InfraGO AG und der ÖBB- Infrastruktur AG
|
||
hierfür gültigen Regeln.
|
||
Erläuterung:
|
||
Die Regeln und Anforderungen für beide Infrastrukturen sind bei unterschiedlichen Rege ln
|
||
erfüllt, wenn die Regeln mit den höheren Anforderungen angewendet werden (Prinzip der
|
||
Anwendung der Regeln mit der größten Sicherheit). Widersprechen sich die Re geln, treffen
|
||
die für das sichere Erbringen der Eisenbahnverkehrsleistung Verantwortlichen entsprec hende
|
||
Anordnungen jeweils für ihr Unternehmen. Ggf. sind die Infrastrukturbetreiber einzubind en,
|
||
die erforderlichenfalls entsprechende einheitliche Regeln für alle
|
||
Eisenbahnverkehrsunternehmen in diese Zusatzbestimmungen aufnehmen.
|
||
Signale an Zügen und Fahrzeugen, sowie Signale für die Zugmannschaften/für das
|
||
Zugpersonal sind auf dem Eisenbahn-Grenzübergang Pfronten-Steinach - Vils nach
|
||
den Regeln der DB InfraGO AG oder nach den Regeln der ÖBB-Infrastruktur A G
|
||
anzubringen bzw. zu geben.
|
||
|
||
Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Pfronten-Steinach - Vils
|
||
Stand: 14.12.2025 11/13
|
||
|
||
Befehle
|
||
Die Verständigung von grenzüberschreitenden Fahrten mittels Befehlen über
|
||
Besonderheiten im Bereich der Grenzstrecke Pfronten-Steinach – Vils einschließlich
|
||
dem jeweils anschließenden Einfahr- bzw. Ausfahrweg in dem jeweiligen
|
||
Grenzbahnhof, erfolgt mit den europäischen Befehlen (1 – 9) sowie den nationalen
|
||
Befehlsmustern der ÖBB-Infrastruktur AG oder der DB InfraGO AG.
|
||
Grundsätzlich ist das Befehlsmuster aus dem Regelwerk jenes
|
||
Infrastrukturbetreibers zu verwenden, auf dessen Infrastruktur der Befehl übermit telt
|
||
wird.
|
||
Verfügt der Triebfahrzeugführer bei fernmündlicher Übermittlung nur über das
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Befehlsmuster des benachbarten Infrastrukturbetreibers, ist der Fdl darüber zu
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verständigen. In diesem Fall sind bei nationalen Befehlen die Wortlaute von
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• ÖBB-Befehlen im DB-Befehl 95.95 (95.96 Freitext)
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• DB-Befehlen im ÖBB-Befehl 24 (24.1 Freitext)
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vom Triebfahrzeugführer einzutragen.
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In bestimmten Fällen können schriftliche Befehle eines Infrastrukturbetreibers nach
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seinem Muster im Bereich des Nachbarinfrastrukturbetreibers durch Aushändigung
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einer Kopie des Befehlsmusters übermittelt werden. Der den schriftlichen Befehl
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empfangende Triebfahrzeugführer/(S)Kl-Führer hat beim Befehlsempfang vor der
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Empfangsbescheinigung die Lesbarkeit des ausgehändigten Befehls zu prüfen; ggf.
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ist der Befehlsempfang zurückzuweisen und die Empfangsbescheinigung zu
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verweigern.
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Maßgebend für die Anwendung eines schriftlichen Befehls sind grundsätzlich die
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Normen/das Regelwerk des Infrastrukturbetreibers, auf dessen Infrastruktur der
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Befehl gilt. Die Verfahrensweise bei der Übermittlung von schriftlichen Befehlen
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erfolgt stets nach den Regeln bzw. Normen des Infrastrukturbetreibers, der den
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Befehl an den Zug übermittelt.
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Für alle Befehle wird eine eindeutige Kennung vergeben.
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Abweichen von der Fahrordnung auf der freien
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Strecke - Auf dem Gegengleis fahren
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bleibt frei
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Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Pfronten-Steinach - Vils
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Stand: 14.12.2025 12/13
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Nebenfahrten/Sperrfahrten
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Nebenfahrten und TAE-Fahrten der ÖBB-Infrastruktur AG auf der Grenzstrecke sind
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ausschließlich
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- als NO-Fahrt
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- im gesperrten Streckengleis und auf Sicht, sowie
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- auf der Infrastruktur der ÖBB bis zur Staatsgrenze zugelassen.
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Entsprechende Fahrten der DB InfraGO AG sind Sperrfahrten und sind auf der
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Infrastruktur der DB InfraGO AG bis zur Staatsgrenze zugelassen.
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Nebenfahrten/Sperrfahrten erhalten Fahrpläne oder Fahrtanweisungen sowie
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schriftliche Befehle nach den Regeln des Infrastrukturbetreibers, dessen Infrastruktur
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befahren wird.
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Besonderheiten (Ausnahmeregelungen)
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Fahrten eines Infrastrukturbetreibers bzw. in dessen Auftrag dürfen zur
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Instandsetzung/Entstörung von techn. Einrichtungen bzw. zur technischen
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Hilfeleistung bei Unregelmäßigkeiten im Bereich der Infrastruktur der Nachbarbahn
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verkehren (z.B. Austausch/Aufstellen von Lf-Signalen. Inspektion Vorsignale,
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Unfälle).
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Notfälle
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Nur in Notfällen dürfen solche Fahrten nach Anweisung des Notfallmanagers der DB
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InfraGO AG bzw. des Einsatzleiters der ÖBB-Infrastruktur AG bis in den
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benachbarten Grenzbahnhof auf Sicht fahren.
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Halt auf freier Strecke aus unvorhergesehenem
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Anlass; Zugteilung, Zugtrennung
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Kann nicht mit dem ganzen Zug sondern nur mit einem Zugteil weiter-
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/zurückgefahren werden, muss der zurückgelassene/abgetrennte Zugteil von einem
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Mitarbeiter des ausführenden Betriebsdienstes/EVU bewacht werden.
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Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Pfronten-Steinach - Vils
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Stand: 14.12.2025 13/13
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Anlage 1
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Geschwindigkeitsunabhängige Fahrplandarstellung beider Richtungen
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für den Bereich Pfronten-Steinach – Pfronten Grenze
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Fahrtrichtung Pfronten-Steinach –
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Pfronten Grenze (Staatsgrenze n.
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Vils)
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Fahrtrichtung Pfronten Grenze
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(Staatsgrenze n. Vils) – Pfronten-
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Steinach
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