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Richtlinie Signalordnung, Bahnbetrieb international Grenzüberschreitende Bahnstrecken Nutzungsbestimmungen für die Betriebsführung im Gemeinschafts- bahnhof Schaffhausen sowie auf den Strecken Beringen Bad Bf – Schaffhausen und Schaffhausen – Thayngen, Auszug für EVU 302.5002 Seite 1 Fachautor: V.IWB 3; Marvin Christ; Tel.: 069 265 12441 Gültig ab: 14.12.2025 1 Geschäftsführung Die Geschäftsführung für die Zusatzvereinbarung haben: Bundesrepublik Deutschland – Bundeseisenbahnvermögen –, Deutsche Bahn AG und DB InfraGO AG – Infrastruktur Schweiz – gemeinsam vertreten durch Der Beauftragte für die deutschen Eisenbahnstrecken auf Schweizer Gebiet Schwarzwaldallee 200 4058 Basel und SBB AG Infrastruktur Betrieb Hilfikerstrasse 3 3000 Bern 65 2 Z usatzvereinbarung siehe folgende Seiten
Nutzungsbestimmungen für die
Betriebsdurchführung
im Gemeinschaftsbahnhof Schaffhausen sowie auf
den Strecken Beringen Bad Bf – Schaffhausen und
Schaffhausen – Thayngen einschl. grenzbedingter
Besonderheiten
-Auszug für EVU-
Anhang 9 zum Vertrag über den Gemeinschaftsbahnhof Schaffhausen
(nachfolgend Gemeinschaftsvertrag)
gültig ab 14. Dezember 2025
Vertragsgrundlage
Basierend auf dem Gemeinschaftsvertrag, gültig ab 13. Dezember 2020, sowie dessen An- hang 7 «Anweisung über die Betriebsführung im Gemeinschaftsbahnhof Schaffhausen sowie auf den Strecken Beringen Bad Bf – Schaffhausen und Schaffhausen – Thayngen», Stand 14. Dezember 2025, werden seitens der Deutschen Bahn AG in Abstimmung mit der SBB I die nachfolgenden Regeln für EVU für das Befahren des Gemeinschaftsbahnhofs Schaffhausen sowie der Strecken Beringen Bad Bf – Schaffhausen und Schaffhausen – Thayngen einschl. der grenzbedingten Besonderheiten in den vorliegenden Nutzungsbestimmungen verbindlich festgeschrieben.
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Nutzungsbestimmungen für die Betriebsführung im Gemeinschaftsbahnhof Schaffhausen sowie auf de n Strecken Beringen Bad Bf – Schaffhausen und Schaffhausen – Thayngen einschl. grenzbedingter Be- sonderheiten, Auszug für EVU Inhaltsverzeichnis
Glossar
Fachautoren/örtlich zuständige Geschäftsführung, Verteiler, Bekanntgaben
Art. 1 Grundlagen, Anwendung des betrieblichen Regelwerks, Schnittstellen,
Besonderheiten Signalisierung
Art. 2 Trassenmanagement, Fahrplanunterlagen
Art. 3 Fahrdienst auf den Betriebsstellen, Beschreibung der Anlage
Art. 4 zusätzliche Bestimmungen für die Durchführung von Zugfahrten
Art. 5 zusätzliche Bestimmungen für die Durchführung von Rangierbewegungen
Art. 6 zusätzliche Angaben zur vorhandenen Infrastruktur und deren Nutzung
Art. 7 Netzzugang, Fahrzeug- und Personaleinsatz
Art. 8 vorübergehende Langsamfahrstellen
Art. 9 Notfallmanagement
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Nutzungsbestimmungen für die Betriebsführung im Gemeinschaftsbahnhof Schaffhausen sowie auf de n Strecken Beringen Bad Bf – Schaffhausen und Schaffhausen – Thayngen einschl. grenzbedingter Be- sonderheiten, Auszug für EVU Glossar
BAB betriebliche Anordnung Bau (SBB I)
Bedienungsgrenze Grenze für die Anlagenbedienung (Signale/Weichen etc.) und die opera -
tive Betriebsführung; diese wird durch die jeweils bezeichnete ISB wahr-
genommen
Betra Betriebs- und Bauanweisung (DB InfraGO AG)
Betriebsgrenze Grenze für die Regelwerksanwendung DB InfraGO AG/SBB I
BEV Bundeseisenbahnvermögen
Bf Bahnhof im betrieblichen Sinn (innerhalb der Einfahrsignale)
BÜ Bahnübergang
BZA Betrieb Zugförderung aussergewöhnlich (Genehmigungsnummer der DB
InfraGO AG für aussergewöhnliche Transporte)
BZ Ost Betriebszentrale Ost in Zürich-Flughafen der SBB I
BZ Betriebszentrale Karlsruhe der DB InfraGO AG
ESTW Elektronisches Stellwerk
ETCS L1 LS European Train Control System Level 1 Limited Supervison
EuroSIGNUM/
EuroZUB Punktförmige Zugbeeinflussungssysteme der SBB I mit Datenübertra-
gung durch P44-Telegramme über Balisen; EuroZUB zusätzlich mit
Bremskurvenüberwachung
EVU Eisenbahnverkehrsunternehmen Fdl Fahrdienstleiter Fplo Fahrplananordnung (DB InfraGO AG) Gemeinschafts- bahnhof Bahnhof mit besonderen Eigentums- und Betriebsverhältnissen gem. UIC-Merkblatt 470/471; im betrieblichen Sinn innerhalb der Einfahrsigna- le Gemeinschafts- grenze Grenze zwischen den Infrastrukturen der jeweiligen ISB und der Infra- struktur des Gemeinschaftsbahnhofs GSM-R Global System for Mobile Communication - Railway (Zugfunk) I-FUB-BF-ROT SBB AG – Infrastruktur – Fahrplan und Betrieb – Betriebsführung - Re- gion Ost I-FUB-BF-BVI SBB AG – Infrastruktur – Fahrplan und Betrieb – Betriebsführung – Be- triebsvorschriften Infrastruktur ISB Infrastrukturbetreiberin La Zusammenstellung der vorübergehenden Langsamfahrstellen und ande- ren Besonderheiten (DB InfraGO AG)
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Nutzungsbestimmungen für die Betriebsführung im Gemeinschaftsbahnhof Schaffhausen sowie auf de n Strecken Beringen Bad Bf – Schaffhausen und Schaffhausen – Thayngen einschl. grenzbedingter Be- sonderheiten, Auszug für EVU LB ISB CH I-30002 Lokale Bestimmungen Infrastrukturbetreiber (ersetzt I- 30121) LFS Langsamfahrstelle (SBB I) LRZ Lösch- und Rettungszug der SBB I Netzgrenze Grenze zwischen den Infrastrukturen des BEV und der SBB I I.IB-SW-N-FBU DB InfraGO AG, Betrieb Netz Freiburg (Brsg) PZB 90 Bauform der Punktförmigen Zugbeeinflussung der DB InfraGO A G mit Bremskurvenüberwachung RB ISB IOP CH I-30001 Regelbuch Infrastrukturbetreiber Interoperabel (ersetzt FDV und I-30111) Ril Richtlinie (DB InfraGO AG) SBB I Schweizerische Bundesbahnen AG, Division Infrastruktur SMS Sicherheitsmanagement-System SR Systematische Rechtssammlung der Schweizerischen Eidgenossen- schaft; über die SR-Nummer ist unter https://www.admin.ch/gov/de/start/bundesrecht/systematische- sammlung.html stets der aktuelle Stand der jeweiligen Rechtsnorm ab- rufbar STM Schnittstelle zwischen den nationalen Zugbeeinflussungssystemen (Class B) und ETCS auf den damit ausgerüsteten Fahrzeugen Tf Triebfahrzeugführer (DB) VzG Verzeichnis der örtlich zugelassenen Geschwindigkeiten (DB InfraGO AG) SV System Version
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Nutzungsbestimmungen für die Betriebsführung im Gemeinschaftsbahnhof Schaffhausen sowie auf de n Strecken Beringen Bad Bf – Schaffhausen und Schaffhausen – Thayngen einschl. grenzbedingter Be- sonderheiten, Auszug für EVU Fachautoren/örtlich zuständige Geschäftsführung
örtlich zuständige Geschäftsführung BEV/DB InfraGO AG Fachautor DB InfraGO AG Bundeseisenbahnvermögen c/o Deutsche Bahn AG, Der Beauftragte für die deutschen Eisenbahnstrecken auf Schweizer Gebiet, Schwarzwald- allee 200 CH 4058 Basel
DB InfraGO AG, Betrieb Netz Freiburg, I.IB-SW-N-FBU, Bismarckallee 7-13, DE 79098 Freiburg (Brsg) DB InfraGO AG, I.IBB 34 Adam Riese-Strasse 11-13 DE 60327 Frankfurt (Main)
Verteiler
Verteiler BEV/DB InfraGO AG/Externe
DB InfraGO AG, Zentrale:
I.IBN Johannes Weber
I.IBB 34 Marvin Christ
DB InfraGO AG, Region Südwest:
I.IA-CH
Eisenbahnbetriebsleiter
Fahrplan/Kundenmanagement
BZ Karlsruhe
DB InfraGO AG, Betrieb Netz Freiburg DB InfraGO AG, Anlagen- und Instandhaltungsma- nagement Netz Freiburg
Bundeseisenbahnvermögen (BEV)
Der Beauftragte für die deutschen
Eisenbahnstrecken auf Schweizer Gebiet
Dienststelle Süd, Aussenstelle Stuttgart
Beteiligte Personen mit Planungs-, Leitungs- oder
Überwachungsaufgaben im grenzüberschreitenden
Verkehr mit der SBB
Bundesamt für Verkehr
EVU, welche die o.g. Strecken im Netzzugang befah- ren
Bekanntgaben/Aktualisierungen
Lfd. Nr. Kurzer Inhalt Gültig ab Bemerkungen Eingearbeitet (Nz.) 1 Neuausgabe 01.04.2020 keine gez. Früh 2 Aktualisierung 01 12.12.2021 keine gez. Früh 3 Aktualisierung 02 11.12.2022 keine gez. Früh 4 Aktualisierung 03 15.12.2024 keine gez. Früh 5 Aktualisierung 04 14.12.2025 keine gez. Früh
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Nutzungsbestimmungen für die Betriebsführung im Gemeinschaftsbahnhof Schaffhausen sowie auf de n Strecken Beringen Bad Bf – Schaffhausen und Schaffhausen – Thayngen einschl. grenzbedingter Be- sonderheiten, Auszug für EVU 1 Grundlagen, Anwendung des betrieblichen Regelwerks, Schnittstellen, Be- sonderheiten Signalisierung
1.1 Grundlagen Betriebsführung:
Die Betriebsführung innerhalb des Gemeinschaftsbahnhofs Schaffhausen (zwischen
den Einfahrsignalen A301/401 in km 363,659 und P302/402 in km 367,521) sowie
der einmündenden Strecken aus Richtung Neuhausen a. Rhf. bzw. Feuerthalen ob-
liegt der ISB SBB I; die Betriebsführung auf der Strecke (Staatsgrenze
Trasadingen -) Beringen Bad Bf – Thayngen (- Staatsgrenze Thayngen) exklusive
des Gemeinschaftsbahnhofs Schaffhausen obliegt der ISB BEV bzw. der damit be-
auftragten DB InfraGO AG.
1.2 Grundsätze der Anwendung des betrieblich-technischen Regelwerks:
a) Für die Betriebsführung innerhalb des Gemeinschaftsbahnhofs Schaffhausen gilt grundsätzlich das Schweizer Regelwerk.
b) Für die durchgehende Betriebsführung auf der Strecke
(Erzingen (Baden) -) Beringen Bad Bf – Thayngen (- Singen (Htw)) gilt zu deren Si-
cherstellung bei der Durchführung von Zugfahrten auch innerhalb des Gemein-
schaftsbahnhofs Schaffhausen das deutsche Regelwerk; die Signalisierung inner-
halb des Gemeinschaftsbahnhofs Schaffhausen (d.h. zwischen den Standorten der
Einfahrsignale A301/401 (km 363.659) aus Richtung Beringen Bad Bf und P302/402
(km 367.521) aus Richtung Thayngen) erfolgt jedoch gem. dem Schweizer Regel-
werk (Ausnahmen siehe Ziff. 1.4). Das Befahren der Strecken Beringen Bad Bf –
Schaffhausen bzw. Schaffhausen – Thayngen setzt deshalb eine entsprechende
Ausbildung und Prüfung der deutschen Triebfahrzeugführer (Tf) im Schweizer Re-
gelwerk und einen Eintrag in der Zusatzbescheinigung zum Triebfahrzeugführer-
schein voraus.
Die Wechselbeziehungen zwischen dem Fdl Schaffhausen und den jeweiligen Tf betreffend Anwendung der jeweils vorgesehenen Betriebsprozesse bei der Durch- führung von Zugfahrten innerhalb des Gemeinschaftsbahnhofs Schaffhausen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
Relation
von/nach
anzuwendende Betriebsprozesse
gem. deutschem
Regelwerk*) gem. Schweizer Regelwerk
Einfahrt Ausfahrt Einfahrt Ausfahrt
a) DB > DB x x**)
b) DB > SBB x x
c) SBB > DB x**) x
d) SBB > SBB x x
*) Ausnahme: Die Verwendung von Hilfs- und Besetztsignal erfolgt gem. den Be- triebsprozessen des Schweizer Regelwerks. Das Hilfssignal (Signalbild 807/809 gem. CH I-30001, 300.2 Ziff. 8.2.2) ersetzt Befehl 6 mit Grund Nummer 10.
**) Bei Ausfahrten aus den Gleisen R1-R7 Richtung Thayngen erfolgt die Zustim- mung des Fdl zur Abfahrt durch die Fahrtstellung des Gruppenausfahrsignals N3 in Verbindung mit dem am betroffenen Gleis befindlichen und auf Höhe des jeweiligen
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Nutzungsbestimmungen für die Betriebsführung im Gemeinschaftsbahnhof Schaffhausen sowie auf de n Strecken Beringen Bad Bf – Schaffhausen und Schaffhausen – Thayngen einschl. grenzbedingter Be- sonderheiten, Auszug für EVU Zwergsignals angebrachten, leuchtenden Abfahrerlaubnissignals gem. Schweizer Regelwerk (Signalbild 581 gem. CH I-30001, 300.2, Ziff. 5.6.1). Leuchtet das Ab- fahrerlaubnissignal am betreffenden Gleis nicht, liegt somit keine Zustimmung zur Abfahrt vor.
Bei den Relationen b) und c) erfolgt der Wechsel der Betriebsprozesse DB/SBB bzw. umgekehrt gem. folgender Übersicht: Fahrplanvorgaben Ort des Prozesswechsels Zug mit planmässigem Halt gewöhnlicher bzw. normaler Halteplatz bzw. Halteort Zug ohne planmässigem Halt einschl. ausserordentlicher Durchfahrt in der Gleisgruppe A1-A6
Spezielle Regelungen zur Regelwerksanwendung für einzelne Sachverhalte bei der Durchführung von Zugfahrten innerhalb der DB-Betriebsprozesse im Gemein- schaftsbahnhofs Schaffhausen bei Unregelmässigkeiten oder Störungen siehe Ziff. 4.5.
c) Das Rangieren innerhalb des Gemeinschaftsbahnhofs Schaffhausen erfolgt grundsätzlich gem. Schweizer Regelwerk.
Weitere Angaben zur Durchführung von Rangierbewegungen siehe Ziff. 5.
1.3 Schnittstellen zwischen den benachbarten Fdl Schaffhausen und Thayngen:
Die Schnittstellen und betrieblichen Zuständigkeiten zwischen den benachbarten Fdl Schaffhausen und Thayngen sind wie folgt:
- Fdl Schaffhausen: Zuständigkeitsbereich zwischen den Einfahrsignalen
A301/401 in km 363,659 und P302/402 in km 367,521 - Fdl Thayngen: Zuständigkeitsbereich aus Richtung Beringen Bad Bf bis zu den
Einfahrsignalen A301/401 in km 363,659 aus Richtung Thayngen bis zu den Einfahrsignalen P302/402 in km 367,521.
In der nachfolgenden Grafik sind die Örtlichkeiten bildlich dargestellt.
Stand 28.10.2019 Stand 28.10.2019 Seite 8 von 24
Nutzungsbestimmungen für die Betriebsführung im Gemeinschaftsbahnhof Schaffhausen sowie auf de n Strecken Beringen Bad Bf – Schaffhausen und Schaff- hausen – Thayngen einschl. grenzbedingter Besonderheiten, Auszug für EVU
Stand 28.10.2019 Seite 9 von 24
Nutzungsbestimmungen für die Betriebsführung im Gemeinschaftsbahnhof Schaffhausen sowie auf de n Strecken Beringen Bad Bf – Schaffhausen und Schaff- hausen – Thayngen einschl. grenzbedingter Besonderheiten, Auszug für EVU
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Nutzungsbestimmungen für die Betriebsführung im Gemeinschaftsbahnhof Schaffhausen sowie auf de n Strecken Beringen Bad Bf – Schaffhausen und Schaffhausen – Thayngen einschl. grenzbedingter Be- sonderheiten, Auszug für EVU
1.4 Besonderheiten Signalisierung:
Abweichend vom Grundsatz gem. Ziff. 1.2 b) - Signalisierung innerhalb des Ge- meinschaftsbahnhofs Schaffhausen gem. Schweizer Regelwerk - befinden sich dort folgende Signale gem. deutschem Regelwerk:
a) Fahrtrichtung Schaffhausen – Thayngen:
- Signal Zs 6 (Gegengleisanzeiger; Formsignal) am Gleis DB42 in km 367,318
b) Fahrtrichtung Schaffhausen - Beringen Bad Bf:
- Signal Ne 3 (Vorsignalbake) am Gleis A15 in km 364,052
- Blockvorsignal V2312 mit Signal Ne 2 (Vorsignaltafel) am Gleis A15 in
km 363,960 - Signal Lf 7 (Geschwindigkeitssignal: Formsignal) mit Kz „7“ an den Gleisen A14
und A15 in km 363,960 - Signal Zs 6 (Gegengleisanzeiger; Formsignal) am Gleis A14 in km 363,960
Ausserhalb des Gemeinschaftsbahnhofs Schaffhausen befinden sich folgende Sig- nale gem. Schweizer Regelwerk:
a) Fahrtrichtung Beringen Bad Bf – Schaffhausen:
- Einfahrvorsignal A*401 am Gleis 401 in km 362,644
- Wiederholungssignal A**301 am Gleis 301 in km 363,099
b) Fahrtrichtung Thayngen – Schaffhausen:
- Einfahrvorsignal P*402 am Gleis 402 in km 368,640
- Einfahrvorsignal P*302 am Gleis 302 in km 368,640
- Wiederholungssignal P**402 am Gleis 402 in km 367,852
- Wiederholungssignal P**302 am Gleis 302 in km 367,852
1.5 Signalisierung von vorübergehenden Langsamfahrstellen:
Für die Signalisierung von vorübergehenden Langsamfahrstellen an den Infrastruk- turschnittstellen sind die besonderen Regeln gem. Ziff. 8.3 zu beachten.
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Nutzungsbestimmungen für die Betriebsführung im Gemeinschaftsbahnhof Schaffhausen sow ie auf den Strecken Beringen Bad Bf – Schaffhausen und Schaffhausen – Thayngen einschl. grenzbedingter Be- sonderheiten, Auszug für EVU 2 Trassenmanagement, Fahrplanunterlagen
2.1 Trassenmanagement, Knotenplanung:
a) Das Trassenmanagement für den Regel-, Sonder- und ad hoc-Verkehr für Züge auf der Strecke Beringen Bad Bf – Thayngen einschliesslich in Schaffhausen begin- nender oder endender Züge erfolgt im Auftrag der ISB BEV durch die DB InfraGO AG, Region Südwest, Karlsruhe.
b) Das Trassenmanagement für den Regel-, Sonder- und ad hoc-Verkehr für Züge auf den Strecken Neuhausen a. Rhf. - Schaffhausen und Schaffhausen – Feuertha- len erfolgt durch die Schweizerische Trassenvergabestelle.
c) Für durchgehende Züge, welche von den Strecken gem. a) auf Strecken gem. b) oder umgekehrt übergehen, gilt somit als Schnittstelle zwischen der ISB BEV/DB In- fraGO AG und SBB I bzw. der Schweizerischen Trassenvergabestelle stets der Gemeinschaftsbahnhof Schaffhausen. Die Wahrnehmung des Trassenmanage- ments seitens der DB InfraGO AG bzw. der Schweizerischen Trassenvergabestelle über diese Schnittstelle hinaus in das Netz der SBB I bzw. der DB InfraGO AG ist nicht zulässig.
d) Die Knotenplanung und die Planung der Gleisbelegung einschliesslich der Ab- stellgleise im Gemeinschaftsbahnhof Schaffhausen obliegt der SBB I bzw. der Schweizerischen Trassenvergabestelle. Für Züge gem. a), welche die DB InfraGO AG trassiert und im Gemeinschaftsbahnhof Schaffhausen beginnen, enden, halten oder durchfahren hat bzgl. der Gleisbelegung eine Abstimmung zwischen der DB In- fraGO AG und der SBB I bzw. der Schweizerischen Trassenvergabestelle zu erfol- gen.
Bei Trassenanmeldungen (Personen- und Güterverkehr) ist zusätzlich das Doku- ment „Beiblatt zur Trassenanmeldung“ einzureichen (die e-Mailadressen der Emp- fangsstellen sind direkt auf dem Beiblatt verzeichnet). Dort hat das bestellende EVU zu erklären, ob es selbst oder ein kooperierendes EVU die EVU-Verantwortung auf den deutschen Eisenbahnstrecken auf Schweizer Gebiet wahrnimmt. Vorausset- zung hierfür ist die Berechtigung zum Netzzugang zu den deutschen Eisenbahn- strecken auf Schweizer Gebiet. Weitergehende Informationen hierzu sind den „All- gemeinen Infrastruktur-Benützungsbedingungen für die deutschen Eisenbahnstrecken auf Schweizer Gebiet“ zu entnehmen, welche unter folgendem Link zur Verfügung gestellt werden:
https://www.dbinfrago.com/web/schienennetz/europa/strecken_in_der_schweiz- 11156934
Das Befahren der deutschen Eisenbahnstrecken auf Schweizer Gebiet – auch im Transit – ohne Netzzugang Schweiz ist nicht zulässig.
Bei Zügen, die im Bereich der Grenzbetriebsstrecken mit mehr als 10 Stunden Ver- spätung verkehren, kann die Netzleitung Schweiz eine Abbestellung und Neuanord- nung verlangen. Bei Zügen, die im Bereich der Grenzbetriebsstrecke mit mehr als 20 Stunden Verspätung verkehren, muss auf der Grundlage einer erneuten Tras- senanmeldung ein neuer Fahrplan erstellt werden.
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Nutzungsbestimmungen für die Betriebsführung im Gemeinschaftsbahnhof Schaffhausen sow ie auf den Strecken Beringen Bad Bf – Schaffhausen und Schaffhausen – Thayngen einschl. grenzbedingter Be- sonderheiten, Auszug für EVU 2.2 Standards der qualifizierten Trassenanmeldung, Grundsatz:
Die Standards bzgl. einer qualifizierten Trassenanmeldung bei der Schweizerischen Trassenvergabestelle bzw. SBB I gibt das Network Statement der SBB vor.
Die Standards bzgl. einer qualifizierten Trassenanmeldung bei der DB InfraGO AG ergeben sich aus den «Allgemeinen Infrastrukturbenützungsbedingungen der ISB BEV» (Ziff. 6.2) und dem hierfür zugrunde liegenden netzzugangsrelevanten Re- gelwerk der DB InfraGO.
2.2.1 Besonderheiten bei der qualifizierten Trassenanmeldung im ad hoc-Verkehr bei der DB InfraGO AG für Züge gem. Ziff. 2.1 c):
Vor der Trassenzuweisung durch die DB InfraGO AG hat ein EVU eine kommerziel-
le Abstimmung mit seinem ab/bis Schaffhausen verantwortlichen Partner-EVU vor-
zunehmen. Es ist eine harmonisierte Trassenanmeldung an die DB InfraGO AG zu
übergeben, und zwar bzgl.
• Nutzung einer internationalen Zug-Nummer,
• eindeutiger Benennung des ab/bis Schaffhausen verantwortlichen zugelasse-
nen Partner-EVU
• Zugcharakteristik (Wagenzuglänge, Wagenzuggewicht, Höchstgeschwindigkeit,
Traktion/ Baureihe, KV, Genehmigungsnummer/n für außergewöhnliche Trans-
porte),
• Verkehrszeitregelung,
• Laufweg,
• eindeutiger Benennung der zu befahrenden Grenzbahnhöfe und der Grenzbe-
triebsstrecke,
• Start- und Zielbahnhöfen im jeweiligen Land
• eindeutiger Angabe der benötigten Haltezeit und des entsprechenden Hal-
tegrundes (z.B. Lokwechsel, Personalwechsel, Wagentechnische Untersu-
chung, usw.) an den Grenzbahnhöfen,
• eindeutiger Bezeichnung in Form der Zugnummer etwaiger Vor- und Nachleis-
tungen bei beginnenden und endenden Zügen oder Zuführungen von Triebfahr-
zeugen, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Zugfahrt stehen.
2.3 Zugnummernvergabe:
Die Vorgaben gemäss UIC-Kodex 419-1/419-2 (analytische Nummerierung der in- ternationalen Reisezüge/Güterzüge) sind anzuwenden und einzuhalten.
Bei Zügen gem. Ziff. 2.1 c) sind international abgestimmte, durchgehende Zugnum- mern zu verwenden, um Zugnummernwechsel im Gemeinschaftsbahnhof Schaff- hausen zu vermeiden.
Die Vergabe der internationalen Zug-Nummer erfolgt für Züge aus Deutschland in Richtung Schweiz durch die DB InfraGO AG in Karlsruhe, Abteilung Unterjähriger Fahrplan: [REDACTED] (jedoch ohne internationaler Güterver- kehr im Jahresfahrplan; siehe Folgeabsatz)
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Nutzungsbestimmungen für die Betriebsführung im Gemeinschaftsbahnhof Schaffhausen sow ie auf den
Strecken Beringen Bad Bf – Schaffhausen und Schaffhausen – Thayngen einschl. grenzbedingter Be-
sonderheiten, Auszug für EVU
Die Vergabe der internationalen Zug-Nummer erfolgt für Züge aus der Schweiz in
Richtung Deutschland durch die SBB Infrastruktur
a) Jahresfahrplan:
- internationaler Güterverkehr: [REDACTED] (auch für Züge aus Deutschland Richtung Schweiz gem. UIC-Kodex 419-2)
- internationaler Fernreisezugverkehr: [REDACTED]
- internationaler Regionalreisezugverkehr: [REDACTED] b) ad hoc-Fahrplan:
- internationaler Reise- und Güterverkehr: [REDACTED]
2.4 Fahrplanerstellung.
Jeder Zug, der eine Grenzbetriebsstrecke befährt, muss einen gültigen Fahrplan besitzen. Die Übergabe-/Übernahmezeiten aller Züge gem. Ziff. 2.1 c) sind zwi- schen der SBB I bzw. der Schweizerischen Trassenvergabestelle und der DB Infra- GO AG abzustimmen, dabei ist auf eine konfliktfreie Gleisbelegung im Gemein- schaftsbahnhof Schaffhausen zu achten.
Damit bereits bei der Trassenbestellung im ad hoc-Verkehr die entsprechenden Vo- raussetzungen hierfür geschaffen werden, ist das Verfahren „PreCheck“ zwingend anzuwenden.
2.5 Fahrplanunterlagen:
Jede ISB gibt die von ihr bzw. ihren zuständigen Auftragnehmern erstellten Fahr- planunterlagen in geeigneter Form an die beteiligten internen und externen Stellen heraus. Die Fahrplanunterlagen haben neben den Fahrplanangaben das bestellende EVU einschliesslich jeweiliger Kundennummer bzw. Debitorencode sowie ggf. das SMS- EVU (durchführendes EVU, welches die Sicherheitsverantwortung für den Zug trägt, sofern dieses vom bestellenden EVU abweicht) zu enthalten. Bei Zugnummern- wechsel durchgehender Züge gem. Ziff. 2.1 c) sind ausserdem jeweils die ankom- mende bzw. abgehende Zugnummer anzugeben. Bei EVU-Wechsel sind ausser- dem übergebendes wie übernehmendes EVU anzugeben.
2.6 Aussergewöhnliche Transporte (aT) / Aussergewöhnliche Sendungen (aS):
Hinweis: Gem. deutschem Regelwerk wird die Bezeichnung „Aussergewöhnliche Transporte“ (aT) verwendet; gem. Schweizer Regelwerk die Bezeichnung „Ausser- gewöhnliche Sendungen“ (aS). Im Folgenden wird deshalb – je nach Bezug zum deutschen- bzw. Schweizer Regelwerk - aT oder aS verwendet.
Aussergewöhnliche Transporte (aT) / Aussergewöhnliche Sendungen (aS) sind durch das jeweils verantwortliche EVU bei den beteiligten ISB gem. Schnittstellen- regelung unter Ziff. 2.1 c) rechtzeitig anzumelden. Die erteilten Genehmigungs- nummern (aS der SBB I und BZA der DB InfraGO AG) sind bei Verkehren beim Übergang von einer ISB zur anderen zwischen den kooperierenden EVU auszutau- schen und von beiden EVU bei allen Trassenanmeldungen bei der SBB I bzw. Schweizerischen Trassenvergabestelle und der DB InfraGO AG anzugeben. Die Be- förderungsanordnung wird von beiden ISB erst veröffentlicht, wenn auf beiden Sei- ten die Trassenanmeldungen mit den Genehmigungsnummern eingegangen sind.
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Nutzungsbestimmungen für die Betriebsführung im Gemeinschaftsbahnhof Schaffhausen sow ie auf den Strecken Beringen Bad Bf – Schaffhausen und Schaffhausen – Thayngen einschl. grenzbedingter Be- sonderheiten, Auszug für EVU 3 Fahrdienst auf den Betriebsstellen, Beschreibung der Anlagen
3.1.1 Grundsatz:
Für die Abwicklung des Fahrdienstes im Gemeinschaftsbahnhofs Schaffhausen so- wie auf der Strecke Beringen Bad Bf – Thayngen gelten die Regeln für die Anwen- dung des betrieblichen Regelwerks gem. Ziff. 1 mit den nachfolgenden Ergänzun- gen.
3.1.2 Gemeinschaftsbahnhof Schaffhausen:
- CH I-30002 Grenzbahnhof Schaffhausen
- Die örtlichen Besonderheiten und Regeln für das Zugpersonal sind in den
„Angaben zum Streckenbuch“ enthalten; ferner gelten die vorliegenden „ Nutzungsbestimmungen für die Betriebsdurchführung im Gemeinschaftsbahnhof
Schaffhausen sowie auf den Strecken Beringen Bad Bf – Schaffhausen und
Schaffhausen – Thayngen einschl. grenzbedingter Besonderheiten, Auszug für
EVU“.
3.2 Beschreibung der Anlagen:
3.2.1 Gemeinschaftsbahnhof Schaffhausen:
Der Gemeinschaftsbahnhof Schaffhausen besteht aus den beiden Bahnhofsteilen Personenbahnhof (PB) und Güterbahnhof (GB). Zum Bahnhofsteil PB gehören die Abstellgruppe D, die Bahnsteiggleisgruppe A, die Abstellgruppen B und C sowie die Abstellgruppe S. Zum Bahnhofsteil GB gehören die Richtungs- und Abstellgruppen E und R, die Abstellgruppe O, die Zollgruppe Z, die Abstell-/Ladegleisgruppe F so- wie die Gleisverbindung (O15) zum Gleisanschluss Herblinger Tal sowie das Gleis P29. Im Gleis O15 befindet sich ausserdem die Anschlussweiche 193 zur Brauerei Falken.
Hinweis: Der Gleisanschluss Herblinger Tal liegt ausserhalb des Perimeters dieser Anweisung und wird deshalb hier lediglich nachrichtlich erwähnt; nur das Verbin- dungsgleis O15 sowie das Abstellgleis P29 zählen zur Infrastruktur des Gemein- schafsbahnhofs Schaffhausen.
Des Weiteren münden in den Gemeinschaftsbahnhof Schaffhausen die SBB- Strecken aus Richtung Neuhausen a. Rhf. und Feuerthalen ein.
3.2.2 Strecken Beringen Bad Bf - Schaffhausen und Schaffhausen - Thayngen:
Die Strecken Beringen Bad Bf – Schaffhausen und Schaffhausen – Thayngen sind Teil der deutschen Strecken auf Schweizer Gebiet zwischen den Staatsgrenzen bei Trasadingen und bei Thayngen und damit Teil der durchgehenden, deutschen Hauptbahn Mannheim – Basel – Konstanz. Die Infrastruktur der deutschen Strecken auf Schweizer Gebiet der ISB BEV geht, von Beringen Bad Bf kommend, im süd- westlichen Einfahrbereich des Gemeinschafsbahnhofs Schaffhausen an der Ge- meinschaftsgrenze West in die Infrastruktur des Gemeinschaftsbahnhofs Schaff- hausen über und setzt sich ab der Gemeinschaftsgrenze Ost weiter in Richtung Thayngen fort. Die Bahnhofsgrenzen sind nicht deckungsgleich mit den Gemein- schaftsgrenzen (siehe Grafik Ziff. 1.3).
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Nutzungsbestimmungen für die Betriebsführung im Gemeinschaftsbahnhof Schaffhausen sow ie auf den Strecken Beringen Bad Bf – Schaffhausen und Schaffhausen – Thayngen einschl. grenzbedingter Be- sonderheiten, Auszug für EVU Die Strecken Beringen Bad Bf – Schaffhausen und Schaffhausen – Thayngen sind mit selbsttätigem ESTW-Zentralblock ausgerüstet.
Zwischen Beringen Bad Bf und Schaffhausen und zwischen Schaffhausen und Thayngen ist beidseitiger Gleiswechselbetrieb ständig eingerichtet.
4 zusätzliche Bestimmungen für die Durchführung von Zugfahrten
bleibt frei
5 zusätzliche Bestimmungen für die Durchführung von
Rangierbewegungen
bleibt frei
6 Zusätzliche Angaben zur vorhandenen Infrastruktur und deren Nutzung
6.1 Zugbeeinflussung
6.1.1 Ausrüstung:
Die Strecken Beringen Bad Bf – Schaffhausen und Schaffhausen – Thayngen sowie der Gemeinschaftsbahnhof Schaffhausen sind wie folgt mit Zugbeeinflussung aus- gerüstet:
-
Strecken Beringen Bad Bf – Schaffhausen und Schaffhausen – Thayngen: PZB 90, EuroSIGNUM/EuroZUB, ETCS L1 LS (D)
-
Bf Schaffhausen: PZB 90 (teilweise), EuroSIGNUM/EuroZUB und ETCS L1 LS (CH)
Betreffend der betrieblichen Nutzung von ETCS L1 LS (D) sind die Angaben in der
jeweiligen Ausgabe der La sowie den Angaben zum Streckenbuch zu beachten.
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Nutzungsbestimmungen für die Betriebsführung im Gemeinschaftsbahnhof Schaffhausen sow ie auf den Strecken Beringen Bad Bf – Schaffhausen und Schaffhausen – Thayngen einschl. grenzbedingter Be- sonderheiten, Auszug für EVU 6.1.2 Wechsel der Zugbeeinflussung zwischen (Erzingen (Baden) -) Beringen Bad Bf und Schaffhausen sowie zwischen Schaffhausen und Thayngen (- Singen (Htw)):
Ein automatischer Wechsel der Zugbeeinflussung während der Fahrt wird für beide Strecken nicht angeboten.
Für Fahrzeuge mit ETCS und SV1.0 als höchste unterstützte System Version
(SV1-Fahrzeuge) und für Fahrzeuge ohne ETCS erfolgt die Überwachung zwi-
schen (Erzingen (Baden) -) Beringen Bad Bf und Schaffhausen sowie zwischen
Schaffhausen und Thayngen (- Singen (Htw)) durch PZB 90
oder EuroSIGNUM/EuroZUB. Der Levelwechsel erfolgt bei Bedarf manuell im Still-
stand.
Für Fahrzeuge mit ETCS und SV2.0 und höher als höchste unterstützte Sys- tem Version (SV2- und SV3-Fahrzeuge) ohne PZB 90 als STM erfolgt die Überwachung zwischen (Erzingen (Baden) -) Beringen Bad Bf und Schaffhausen sowie zwischen Schaffhausen und Thayngen (- Singen (Htw)) durch ETCS L1 LS (D) bzw. (CH). Weiterfahrten ab Erzingen (Baden) bzw. Singen (Htw) Richtung Deutschland bzw. Zugfahrten aus Richtung Deutschland bis Erzingen (Baden) bzw. Singen (Htw) sind mit solchen Fahrzeugen zugführend nicht möglich. Abfahrende Züge Richtung Schweiz mit solchen Fahrzeugen können frühestens in Erzingen (Baden) bzw. Singen (Htw) aufstarten.
Für Fahrzeuge mit ETCS und SV2.0 und höher als höchste unterstützte Sys- tem Version (SV2- und SV3-Fahrzeuge) mit PZB 90 als STM wird bei Zügen der Relation Stuttgart/Offenburg – Singen (Htw) – Schaffhausen – Neuhausen am Rheinfall auf der Strecke 4250 im Einfahrbereich des Bf Singen (Htw) eine Prioritä- tenliste der zur Verfügung stehenden ETCS-Level mittels Paket 41 übertragen. Vor der Weiterfahrt dieser Züge Richtung Schaffhausen - Neuhausen am Rheinfall er- folgt, sofern nicht mit PZB 90 bis Schaffhausen gefahren wird, in Singen (Htw) der beschleunigte statische/manuelle Levelwechsel nach ETCS L1 LS, unterstützt durch Paket 41.
Auf der Strecke Thayngen – Schaffhausen (vor der Einfahrt Schaffhausen) befindet sich eine dynamische Transition für Züge der Fahrtrichtung Thayngen – Schaffhau- sen (Ankündigungsbalise in km 369,410, Ausführungsbalise in km 369,175). SV2- und SV3-Fahrzeuge mit PZB 90 als STM werden dort auf ETCS L1 LS (CH) transi- tiert. Diese Einrichtung wurde eingebaut, damit Zügen, welche ab Schaffhausen Richtung Neuhausen am Rheinfall unter Überwachung ETCS L1 LS (CH) weiterfah- ren, die Transition ohne Zeitverzug während der Fahrt ermöglicht wird.
In Erzingen (Baden) aus Richtung Lauchringen und in Singen (Htw) aus Richtung Radolfzell wird jeweils keine Aktualisierung der Prioritätenliste übertragen. Sollen Züge mit solchen Fahrzeugen ab Erzingen (Baden) oder Singen (Htw) Richtung Schaffhausen in ETCS L1 LS verkehren, so ist dort jeweils ein manueller Level- wechsel im Stillstand erforderlich.
Bei SV2- und SV3-Fahrzeugen werden zwischen Beringen Bad Bf und Schaffhau- sen bzw. Schaffhausen und Thayngen die jeweiligen National Values (NV) wie folgt übertragen.
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Nutzungsbestimmungen für die Betriebsführung im Gemeinschaftsbahnhof Schaffhausen sow ie auf den Strecken Beringen Bad Bf – Schaffhausen und Schaffhausen – Thayngen einschl. grenzbedingter Be- sonderheiten, Auszug für EVU a) Richtung Beringen Bad Bf > Schaffhausen: NV CH: Im Regelgleis bei km 362,675 und km 364,000; im Gegengleis bei km 362,616 und km 364,001
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Nutzungsbestimmungen für die Betriebsführung im Gemeinschaftsbahnhof Schaffhausen sow ie auf den Strecken Beringen Bad Bf – Schaffhausen und Schaffhausen – Thayngen einschl. grenzbedingter Be- sonderheiten, Auszug für EVU b) Richtung Schaffhausen > Beringen Bad Bf: NVI D: Im Regelgleis bei 363,985 und km 362,600; im Gegengleis bei km 363,985 und km 362,659
c) Richtung Schaffhausen > Thayngen: NVI D: Im Regelgleis bei km 367,320 und km 369,500; im Gegengleis bei km 369,500
d) Richtung Thayngen > Schaffhausen: NV CH: Im Regelgleis bei 369,450; im Gegengleis bei km 369,450
6.1.3 Nutzungsvorgaben für die Anwendung der Schweizer Zugbeeinflussungssysteme EuroSIGNUM/EuroZUB (P44) im Betriebsführungsbereich der DB-Ril 408 auf den deutschen Eisenbahnstrecken auf Schweizer Gebiet und den anschliessenden Grenzbetriebsstrecken der DB InfraGO AG:
[REDACTED] Ausgangslage:
Im Knoten Basel/Weil (Rhein) sowie auf der Strecke Erzingen (Baden) - Singen
(Htw) und im Bf Konstanz (deutsche Eisenbahnstrecken auf Schweizer Gebiet so-
wie anschliessende Grenzbetriebsstrecken der DB InfraGO AG in Deutschland)
wurde im Rahmen der ETCS-Migration zu ETCS L1 LS (D) im gleichen Perimeter
auch
EuroSIGNUM/EuroZUB (übertragen durch P44) in Betrieb genommen.
Hierdurch ergibt sich die Besonderheit, dass im o.g. Streckenbereich mit Euro- SIGNUM/EuroZUB ein Zugbeeinflussungssystem gem. Schweizer Regelwerk im Betriebsführungsbereich des deutschen Regelwerks (DB-Ril 408, Fahrdienstvor- schrift) als zusätzliches System (neben PZB 90 und ETCS L1 LS (D)) infrastruktur- seitig zur Verfügung steht und zur Nutzung durch die netzzugangsberechtigten EVU angeboten wird.
Um die Nutzung von EuroSIGNUM/EuroZUB im Betriebsführungsbereich des deut- schen Regelwerks zu ermöglichen, sind seitens der verantwortlichen Infrastruktur- betreiberinnen (ISB) Bundeseisenbahnvermögen (BEV) und DB InfraGO AG die er- forderlichen Nutzungsvorgaben und die diesbezüglichen besonderen Regeln zu er- stellen und den EVU bekannt zu geben. Dies erfolgt mit den nachfolgend getroffe- nen Festlegungen.
Diejenigen EVU, welche unter eigener Verantwortung Zug- und Rangierfahrten im o.g. Streckenbereich unter Nutzung von EuroSIGNUM/EuroZUB durchführen, haben die nachfolgenden Regeln in die entsprechenden Betriebsregelwerke zu überneh- men und ihren betroffenen Personalen zur verbindlichen Anwendung bekannt zu geben.
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Nutzungsbestimmungen für die Betriebsführung im Gemeinschaftsbahnhof Schaffhausen sow ie auf den Strecken Beringen Bad Bf – Schaffhausen und Schaffhausen – Thayngen einschl. grenzbedingter Be- sonderheiten, Auszug für EVU [REDACTED] Grundsätze:
Das Schweizer Regelwerk bzgl. Bedienung und Anwendung von Euro- SIGNUM/EuroZUB auf Triebfahrzeugen und Steuerwagen sowie die Behandlung von Störungen gilt sinngemäss grundsätzlich auch im Betriebsführungsbereich des deutschen Regelwerks auf denjenigen Strecken, auf welchen Euro- SIGNUM/EuroZUB infrastrukturseitig vorhanden ist und auf welchen Fahrzeugen zugführend unter Nutzung dieser Sicherheitseinrichtungen verkehren. Desweiteren sind bei der Nutzung dieser Sicherheitseinrichtungen im o.g. Strecken- bereich die ergänzenden Regeln unter Ziff. [REDACTED] zu beachten.
EuroSIGNUM/EuroZUB (P44) wird als "spezielle Schweizer Bauform" der Punktför- migen Zugbeeinflussung PZB verstanden. Somit gelten diejenigen Regeln des deut- schen Regelwerks (insbes. der Ril 408), welche die PZB betreffen, sinngemäss auch für EuroSIGNUM/EuroZUB (P44).
[REDACTED] Ergänzende Regeln zur Nutzung von EuroSIGNUM/EuroZUB (P44) im Betriebsfüh- rungsbereich des deutschen Regelwerks:
Bedienung der Manövertaste: In Betriebsart „Rangieren“ ist die Manövertaste zu bedienen, wenn an einem hoch- stehenden Lichtsperrsignal (Ls) mit ständig wirksamer Balise vorbeizufahren ist.
In Betriebsart „Zug“ ist die Manövertaste zu bedienen, wenn bei Signal Zs 1 (Ersatz- signal), Zs 7 (Vorsichtsignal) oder Zs 8 (Gegengleisfahrt-Ersatzsignal) gem. DB-Ril 301 an einem Halt zeigenden oder gestörten Hauptsignal vorbeizufahren ist.
Hinweis: Gem. Ril 408.4814 Abschn. 3 Abs. 1 b) darf die Geschwindigkeit beim Rangieren – vorbehaltlich anderslautender örtlicher Regelungen – maximal 25 km/h betragen.
Bedienung des Freigabeschalters: Durch die Bedienung des Freigabeschalters ist die Befreiung aus einer Bremskurve vorzunehmen, wenn nach Vorbeifahrt an einem "Warnung" zeigenden Signal ein Zug nach Halt in einem Bahnhof abfahren soll und der Triebfahrzeugführer die Fahrtstellung des folgenden Hauptsignals erkannt hat.
Behandlung von Störungen: Bei Störungen der EuroSIGNUM/EuroZUB-Einrichtungen (einschl. durch diese ver- ursachte Zwangsbremsungen) sowie unzulässigen Vorbeifahrten an Haltsignalen sind die Regeln in Modul 408.2651 und 408.2531 für PZB sinngemäss anzuwenden.
Bei Störungen der EuroSIGNUM/EuroZUB-Fahrzeugeinrichtungen ist, sofern vor- handen und betrieblich möglich bzw. zulässig, auf ein alternatives Zugbeeinflus- sungssystem, welches kompatibel zur Streckeninfrastruktur sein muss, umzuschal- ten.
Bei Ausfall der EuroSIGNUM/EuroZUB-Fahrzeugeinrichtungen auf dem führenden Fahrzeug sind die Regeln in Modul 408.2651 Abschn. 2 für PZB sinngemäss anzu- wenden.
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Nutzungsbestimmungen für die Betriebsführung im Gemeinschaftsbahnhof Schaffhausen sow ie auf den Strecken Beringen Bad Bf – Schaffhausen und Schaffhausen – Thayngen einschl. grenzbedingter Be- sonderheiten, Auszug für EVU 6.2 Zug- und Rangierfunk
6.2.1 Ausrüstung:
Die Strecken Beringen Bad Bf – Schaffhausen und Schaffhausen – Thayngen sowie der Gemeinschaftsbahnhof Schaffhausen sind wie folgt wie folgt mit Zugfunk ausgerüstet:
-
Strecken Beringen Bad Bf – Schaffhausen und Schaffhausen – Thayngen: GSM-R (D)
-
Bf Schaffhausen: GSM-R (CH) beim Rangieren in der Betriebsart „Rangieren im Zugfunk“ im Kommunikations- verfahren „Rangieren ohne Rangierfunkgruppen“ (RoR)
6.2.2 Umschaltung von GSM-R (D) auf GSM-R (CH):
Grundsatz:
- Züge auf der Strecke Beringen Bad Bf – Schaffhausen – Thayngen verbleiben durchgehend in GSM-R (D)
- Züge auf der Strecke Neuhausen a. Rhf. - Schaffhausen – Feuerthalen
verbleiben durchgehend in GSM-R (CH) - Für sämtliche Rangierfahrten innerhalb des Bf Schaffhausen gilt
ausschliesslich GSM-R (CH) als Kommunikationsmittel
Besonderheiten:
- Wegen einer Versorgungslücke mit GSM-R (D) im Bf Schaffhausen schalten die
Züge aus Richtung Beringen Bad Bf bzw. Thayngen jeweils auf Höhe der Ein- fahrsignale A (km 363,659) bzw. P (367,521) auf GSM-R (CH) um. Auf Höhe der Ausfahrsignale C (km 364,2) bzw. N (km 366,8) schalten die Züge in Richtung Beringen Bad Bf bzw. Thayngen wieder auf GSM-R (D) zurück. Ausnahme: In Schaffhausen wendende Reisezüge der Relation Beringen Bad Bf – Schaffhausen und zurück ohne vorangehende oder anschliessende Rangierfahrten
verbleiben durchgehend GSM-R (D) - Durchgehende Züge DB > SBB schalten auf Höhe der Einfahrsignale A
(km 363,659) bzw. P (367,521) auf GSM-R (CH) um. - Durchgehende Züge SBB > DB schalten auf Höhe der Ausfahrsignale C
(km 364,2) bzw. N (km 366,8) auf GSM-R (D) um.
Umschalttafeln sind nicht vorhanden.
6.2.3 Einsatz von Fahrzeugen mit GSM-R-Bordgeräten:
Auf den nachfolgend abschliessend aufgeführten deutschen Streckenabschnitten und deutschen Grenzbahnhöfen der Grenzbetriebsstecken Schweiz – Deutschland ist als Ausnahme von den dort gültigen „Technischen Netzzugangsbedingungen“ der DB InfraGO AG (TNB) der Einsatz zugführender Fahrzeuge zugelassen, welche entgegen der Anforderung der TNB Kapitel C.5.2 und C.6.2 nicht über eine Ausrüs- tung mit störfesten GSM-R-Fahrzeuggeräten gem. ETSI-Spezifikation TS 102 933 V2.1.1, mindestens jedoch in der Version 1.3.1. (2014) oder neuer, verfügen:
Strecke Weil (Rhein) - Staatsgrenze Weil (Rhein) VzG-Strecke 4000 Strecke Staatsgrenze Thayngen – Singen (Htw) VzG-Strecke 4000
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Nutzungsbestimmungen für die Betriebsführung im Gemeinschaftsbahnhof Schaffhausen sow ie auf den
Strecken Beringen Bad Bf – Schaffhausen und Schaffhausen – Thayngen einschl. grenzbedingter Be-
sonderheiten, Auszug für EVU
Bf Basel Bad Rbf
Bf Weil (Rhein)
Bf Erzingen (Baden)
Bf Singen (Htw) und
Bf Konstanz
Diese Ausnahme gilt ab 11.12.2022 bis auf weiteres, jedoch längstens bis zu dem- jenigen Zeitpunkt, zu welchem aufgrund der Schweizer Vorgaben dort ebenfalls störfeste Geräte gem. der o.g. Spezifikation eingesetzt werden müssen und damit auch in der Schweiz ein Netzzugangskriterium bilden. Die Vorgaben bzgl. Umrüs- tung von GSM-R-Fahrzeuggeräten im Rahmen der Schweizer Migrationsstrategien bzgl. FRMCS und ERTMS bzw. die Verpflichtung zum Einsatz störfester Geräte bei Neufahrzeugen oder Neuzulassungen umgebauter Fahrzeuge gem. TSI 2016/919 i.V.m. EIRENE SRS16 / FRS 8 aus dem Jahr 2016 oder neuer bleiben hiervon un- berührt. Eine vorzeitige Beendigung dieser Ausnahme aus wichtigem Grund (hier insbes. beim Auftreten erhöhter betrieblicher Risiken oder derzeit noch nicht bekannter be- trieblich-technischer Schwierigkeiten) bleibt – unter entsprechend rechtzeitiger An- kündigung – vorbehalten.
6.3 Oberleitung:
Die Strecken Beringen Bad Bf – Schaffhausen und Schaffhausen – Thayngen sind mit Oberleitung ausgerüstet, welche das Befahren mit Schleifstücken der Breiten 1‘950 mm (deutsche Regelbauform) und 1‘450 mm (Schweizer Regelbauform) zulässt. Der Gemeinschaftsbahnhof Schaffhausen ist mit Oberleitung ausgerüstet, wel che das Befahren mit Schleifstücken der Breiten 1‘950 mm (deutsche Regelbauform) und 1‘450 mm (Schweizer Regelbauform) zulässt.
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Nutzungsbestimmungen für die Betriebsführung im Gemeinschaftsbahnhof Schaffhausen sow ie auf den Strecken Beringen Bad Bf – Schaffhausen und Schaffhausen – Thayngen einschl. grenzbedingter Be- sonderheiten, Auszug für EVU 7 Netzzugang, Fahrzeug- und Personaleinsatz
7.1 Grundsatz Netzzugang:
Für die deutschen Eisenbahnstrecken auf Schweizer Gebiet gilt ausnahmslos das Schweizer Netzzugangsrecht. Alle Informationen hierzu (insbesondere bzgl. Sicher- heitsbescheinigung, Netzzugangsbewilligung und Netzzugangsvereinbarung) sind unter folgendem Link abrufbar:
https://www.dbinfrago.com/web/schienennetz/europa/strecken_in_der_schweiz- 11156934
Grundlagendokumente dort sind die „Allgemeinen Infrastrukturbenützungsbedin- gungen für die deutschen Eisenbahnstrecken auf Schweizer Gebiet“ sowie der „Leistungskatalog“.
7.2 Fahrzeugeinsatz:
Grundsätzlich benötigen Fahrzeuge beim Einsatz auf Schweizer Staatsgebiet eine Betriebsbewilligung des Bundesamtes für Verkehr (BAV). Beim ausschliesslichen Einsatz von Fahrzeugen auf dem Netz der deutschen Eisenbahnstrecken auf Schweizer Gebiet sowie auf zu den Fahrzeugen kompatiblen Gleisen im Gemein- schaftsbahnhof Schaffhausen anerkennt das BAV deutsche Abnah- men/Inbetriebnahmegenehmigungen bzw. Vehicle Authorisation der ERA mit Gül- tigkeit für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und stellt keine eigenen Be- triebsbewilligungen aus.
Weitere Informationen zum Fahrzeugeinsatz sind den „Allgemeinen Infrastrukturbe- nützungsbedingungen für die deutschen Eisenbahnstrecken auf Schweizer Gebiet“ unter dem o.g. Link zu entnehmen.
7.3 Personaleinsatz:
Informationen zum Personaleinsatz auf Schweizer Staatsgebiet sind den „Allgemei- nen Infrastrukturbenützungsbedingungen für die deutschen Eisenbahnstrecken auf Schweizer Gebiet“ unter dem o.g. Link zu entnehmen.
8 vorübergehende Langsamfahrstellen
8.1 Planbare Langsamfahrstellen:
Planbare Langsamfahrstellen werden von beiden ISB jeweils gemäss ihren Prozes- sen den EVU bekannt gegeben.
8.2 Kurzfristige Anordnungen von Langsamfahrstellen (z.B. dringende Arbeiten oder technische Mängel):
Bei kurzfristig angeordneten Langsamfahrstellen erfolgt die Verständigung der Züge gemäss deutschem bzw. Schweizer Regelwerk durch schriftliche Befehle.
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Nutzungsbestimmungen für die Betriebsführung im Gemeinschaftsbahnhof Schaffhausen sow ie auf den Strecken Beringen Bad Bf – Schaffhausen und Schaffhausen – Thayngen einschl. grenzbedingter Be- sonderheiten, Auszug für EVU 8.3 Regeln für die Signalisierung von vorübergehenden Langsamfahrstellen, die Aus- rüstung mit Zugbeeinflussung und die Verständigung der EVU:
Sind vorübergehende Langsamfahrstellen entsprechend den hierfür gültigen Regel- werken mit Zugbeeinflussung auszurüsten, hat dies sowohl mit PZB 90 als auch mit ETCS L1 LS bzw. EuroSIGNUM/EuroZUB zu erfolgen. Dabei müssen die Standorte der Ankündigungssignale so gewählt werden, dass die an den Ankündigungssigna- len übertragenen Balisentelegramme und die sich daraus ergebenden Bremskurven so abgefahren werden können, dass die ETCS NV-Übergänge D/CH bzw. CH/D keinesfalls überschritten werden. Dies gilt auch im Bereich der dynamischen Transi- tion in km 369,410/369,175.
Bzgl. der Signalisierung von vorübergehenden Langsamfahrstellen zwischen Schaffhausen und den angrenzenden Strecken nach Beringen Bad Bf bzw. Thayn- gen gilt folgendes: • Die ganze Langsamfahrstelle ist (je Fahrtrichtung) mit einheitlicher Signalisie- rung (entweder gemäss Schweizer oder gemäss deutschem Regelwerk) auszu- rüsten. Es darf keine Mischsignalisierung geben. • Die Signalisierung ist von der Position des Anfangssignals abhängig. Als Ent- scheidungskriterium gilt die Signal-Regelwerksgrenze (Standort der Einfahrsig- nale A301/401 (km 363.659) aus Richtung Beringen Bad Bf und P302/402 (km 367.521) aus Richtung Thayngen). Falls sich das Anfangssignal innerhalb die- ser Einfahrsignale befindet, wird für die entsprechende Fahrtrichtung die ge- samte Langsamfahrstelle mit Signalen gemäss Schweizer Regelwerk ausgerüs- tet, ansonsten mit Signalen gemäss deutschem Regelwerk.
9 Notfallmanagement
9.1 Zuständigkeiten:
Für die Abgrenzung der Zuständigkeiten bei der Durchführung des Notfallmanage- ments ist die Bahnhofsgrenze des Gemeinschaftsbahnhofs Schaffhausen (Einfahr- signale A301/401 in km 363,659 und P302/402 in km 367,521) massgebend:
-
SBB I: Zuständigkeit innerhalb des Gemeinschaftsbahnhofs Schaffhausen
innerhalb der o.g. Einfahrsignale Unzulässige Vorbeifahrten an haltzeigenden Signalen bzw. Anfahrten gegen
haltzeigende Signale innerhalb des Gemeinschaftsbahnhofs Schaffhausen werden
vom Fdl Schaffhausen an die Notfallleitstelle der DB InfraGO AG in Karlsruhe gemeldet, welche das betroffene EVU verständigt. Dieses entscheidet über die
Weiterfahrt des betroffenen Tf und gibt diese Entscheidung der Notfallleitstelle
bekannt. -
DB InfraGO AG: Zuständigkeit auf den Strecken Beringen Bad Bf – Schaffhausen und
Schaffhausen – Thayngen jeweils bis bzw. ab den o.g. Einfahrsignalen
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Nutzungsbestimmungen für die Betriebsführung im Gemeinschaftsbahnhof Schaffhausen sow ie auf den Strecken Beringen Bad Bf – Schaffhausen und Schaffhausen – Thayngen einschl. grenzbedingter Be- sonderheiten, Auszug für EVU 9.2 anzuwendendes Regelwerk:
Für die Durchführung des Notfallmanagements im Zuständigkeitsbereich der DB In- fraGO AG sind in der Zusammenarbeit mit den EVU die Module der DB-Ril 423.1xxx bzw. 423.8xxx zu beachten. In den Zusätzen Z99 zu den Modulen der DB-Ril 423.1xxx bzw. 423.8xxx sind die schweizspezifischen Besonderheiten bzgl. Anwen- dung der Module der DB-Ril 423.1xxx bzw. 423.8xxx auf den deutschen Eisenbahn- strecken auf Schweizer Gebiet enthalten. Diese Zusätze sind unter folgenden Links abrufbar:
https://www.dbinfrago.com/web/schienennetz/europa/strecken_in_der_schweiz- 11156934 und https://www.dbinfrago.com/web/schienennetz/netzzugang-und- regulierung/regelwerke