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2026
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Richtlinie Bahnbetrieb Trassenmanagement Planungsprocedere Planungsprocedere für den Gelegenheitsverkehr 402.0204 Seite 1

Fachautor: I.IBF 31; Volker Butzbach; Tel.: 0160/97437 162 Gültig ab 14.12.2025

1 Ablauf des Planungsprozesses Der Planungsprozess bei Gelegenheitsverkehren besteht grundsätzlich aus folgenden Schritten:

  1. Trassenberatung für die Eisenbahnverkehrs- unternehmen (EVU)/Zugangsberechtigten (ZB),
  2. Eingang und Prüfung der Trassenanmeldung des EVU/ZB,
  3. Durchführung der Trassenkonstruktion/-koordination,
  4. Abgabe und Annahme des Trassenangebotes mit Abschluss des Infrastrukturnutzungsvertrages. Die finalisierten Planungsparameter, die relevante Aspekte für Trassenplanung und Konstruktion für den Netzfahrplan und den Gelegenheitsverkehr enthalten, werden spätes- tens 10 Monate vor dem Fahrplanwechsel bekannt gege- ben. Siehe hierzu auch Richtlinie 402.0203 Abschnitt 2.
    2 Trassenberatung. Die EVU/ZB werden auf Wunsch im Vorfeld einer Tras- senanmeldung durch eine Fahrplanstudie oder Betriebs- programmstudie beraten. Vor Abgabe einer Trassenanmeldung muss das EVU/ZB eine „Betriebsprogrammstudie für aT und Versuchsfahr- ten“ gem. Ziffer 5.4.9 INB bei der DB InfraGO AG beauf- tragen, wenn dies in der Machbarkeitsstudie aT für einen außergewöhnlichen Transport vorgeschrieben ist oder wenn eine Versuchsfahrt im Sinne der Ril 408.3431 an- gemeldet werden soll. 3 Trassenkonstruktion/-koordination (1) Die Stelle der DB InfraGO AG, bei der eine Trassenan- meldung eingeht, prüft diese auf Vollständigkeit und Plau- sibilität. Die bei der Trassenanmeldung übermittelten Angaben sind verbindlich. Die DB InfraGO AG ist berechtigt, die EVU/ZB zur Vorlage weiterer für die Trassenzuweisung er- forderlicher Unterlagen aufzufordern. Inhalt des
    Planungs- prozesses Planungspara- meter 402.0203 Abschnitt 2 Prüfung der Trassen- anmeldung

Bahnbetrieb Trassenmanagement Planungsprocedere Planungsprocedere für den Gelegenheitsverkehr 402.0204 Seite 2

Gültig ab 14.12.2025 (2) Enthält die Trassenanmeldung fehlende oder nicht plau- sible Angaben, so fordert die DB InfraGO AG gemäß Ziffer [REDACTED] der INB die jeweiligen Angaben beim EVU/ZB un- verzüglich nach. Fehlende, untaugliche oder widersprüch- liche Angaben liegen immer dann vor, wenn die Trassen- anmeldung aufgrund der vom EVU/ZB angemeldeten be- trieblich-technischen Parameter nicht oder nur unvollstän- dig bearbeitet werden kann. Nicht plausible Angaben lie- gen z. B. in den folgenden Fällen vor:

  • Die Trassenanmeldung widerspricht der in den INB kommunizierten Beschreibung der Infrastruktur (z. B. ein Zug mit elektrischer Traktion soll über eine nicht elektrifizierte Strecke verkehren; die ange- meldete Streckenklasse des Zuges überschreitet mindestens auf einem Teil des Laufwegs die Stre- ckenklasse der zu befahrenden Strecken, bzw. Streckenabschnitte und es liegt keine BZA vor; die Last des Zuges überschreitet die Zughakengrenz- last bzw. Grenzlast des Triebfahrzeugs/der Trieb- fahrzeuge).
  • Der Zug soll mindestens auf einem Teil des Lauf- wegs außerhalb der Streckenöffnungszeiten ver- kehren; eine Verlängerung der Streckenöffnungs- zeiten gemäß INB wurde nicht im Rahmen der Frist zur Anmeldung zum Gelegenheitsverkehr gem. Ril 402.0202 Abschnitt 3 (1) (2 Wochen) beantragt, so dass die erforderliche Besetzung der Betriebsstelle nicht sichergestellt werden kann (keine Zustim- mung Betriebsrat, kein fachlich geprüftes Personal verfügbar).
  • Eine Trassenanmeldung für einen außergewöhnli- chen Transport oder für eine Versuchsfahrt, für die gem. Machbarkeitsstudie aT eine „Betriebspro- grammstudie für aT und Versuchsfahrten“ durchzu- führen ist, erfolgt, ohne dass eine „Betriebspro- grammstudie für aT und Versuchsfahrten“ durchge- führt wurde oder abweichend von den darin ge- nannten Studienergebnissen. Die DB InfraGO AG fordert fehlende, bzw. korrigierte An- gaben in Schriftform, elektronisch oder mündlich nach. Die Nachforderung sowie die Antwort des EVU/ZB sind zu dokumentieren. Die Bearbeitungsfrist gemäß Ziffer [REDACTED] der INB beginnt erst, wenn die fehlenden bzw. untauglichen Angaben vom EVU/ZB nachgeliefert worden sind. Übermittelt das
    Fehlende oder nicht plausible Angaben *

Bahnbetrieb Trassenmanagement Planungsprocedere Planungsprocedere für den Gelegenheitsverkehr 402.0204 Seite 3

Gültig ab 14.12.2025 EVU/der ZB die nachgeforderten Angaben nicht, so kann die Trassenanmeldung nicht zur Bearbeitung angenom- men werden. In diesen Fällen ist die Trasse nicht abzu- lehnen.
(3) Trassen für Gelegenheitsverkehre werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Restkapazitäten konstruiert.
Für die Definition des Trassenkonflikts gilt Ril 402.0203 Abschnitt 6 (1) entsprechend. Bei der Konstruktion ist Ril 402.0204A01 anzuwenden. Über eventuelle Nutzungskon- flikte zwischen Trassenanmeldungen des Gelegenheits- verkehrs wird auf Grundlage der Reihenfolge des Ein- gangs der Trassenanmeldungen entschieden.
(4) Ergeben sich aus der Konstruktion erhebliche Abweichun- gen von der Trassenanmeldung, sind diese durch die be- troffene Region der DB InfraGO AG mit dem EVU/ZB ab- zustimmen. Erhebliche Abweichungen von der Anmeldung sind gemäß INB:

  • bei Reisezügen eine zeitliche Abweichung um mehr als eine Stunde,
  • bei Reisezügen ein anderer Laufweg, der angemel- dete Verkehrshalte nicht zulässt,
  • bei Güterzügen und sonstigen Fahrten eine zeitliche Abweichung um mehr als zwei Stunden. Bei Anmeldungen auf Zuweisung einer Zugtrasse, deren beantragte bzw. notwendige Abfahrtszeit weniger als 5 Tage nach dem Anmeldetermin liegt, ist bei erheblichen Abweichungen eine Abstimmung mit dem EVU/ZB nicht möglich. 4 Trassenangebot (1) Das Trassenangebot wird den EVU/ZB mit der Übermitt- lung für die EVU/ZB relevanten Fahrplanzeiten übergeben. Es kann auch zusätzlich zu beachtende Besonderheiten enthalten, die nicht Bestandteil der Trassenanmeldung waren, z. B. Fahrtrichtungswechsel, nicht ausreichende Bahnsteiglänge, Abschnitte mit Notbremsüberbrückung.
    Nach Annahme des Trassenangebots erfolgt die Erstel- lung betrieblicher Fahrplanunterlagen (Buchfahrplan oder Fplo), die weitere Angabe zu Betriebsverfahren, Zugleitbe- trieb (ZLB) oder betriebliche Regelungen enthalten. Die Angebotsübermittlung ist auch in Form von mehreren Teilangeboten möglich, wenn sich der Laufweg über meh- rere Regionen erstreckt. Konstruktion 402.0204A01 Abweichungen von der Tras- senanmeldung Angebot

Bahnbetrieb Trassenmanagement Planungsprocedere Planungsprocedere für den Gelegenheitsverkehr 402.0204 Seite 4

Gültig ab 14.12.2025 (2) Änderungsanmeldungen zu Trassen des Netzfahrplans werden als Anmeldungen zum Gelegenheitsverkehr bear- beitet. Das EVU/der ZB erhält zu diesen Anmeldungen frühestens vier Wochen nach Fertigstellung des endgülti- gen Netzfahrplans, auf den sich die Anmeldung ursprüng- lich bezog, das Angebot oder die Ablehnung. (3) Vollständig vorliegende Anmeldungen, die sich als nicht realisierbar erweisen, sind unter Angabe der Gründe abzu- lehnen. Die beabsichtigte Ablehnung ist der Bundesnetza- gentur schriftlich mitzuteilen. Widerspricht die BNetzA in- nerhalb der Prüffrist von einem Tag, muss über die Zuwei- sung der Trasse neu entschieden werden. Widerspricht die BNetzA der beabsichtigten Ablehnung innerhalb der Prüffrist von einem Tag nicht, so ist die Trassenablehnung gegenüber den EVU/ZB nach Ablauf der Prüffrist schriftlich zu übermitteln. Nur wenn innerhalb der Prüffrist von einem Tag die Bearbeitungsfrist der Trassenanmeldung verstreicht, ist die Trassenanmeldung gegenüber dem EVU/ZB bereits vor Ablauf der Prüffrist unter Vorbehalt abzulehnen.
(4) Die Zeiten für die Annahme der Trassenanmeldungen durch die EVU/ZB sind in den INB unter den Ziffern [REDACTED] und [REDACTED] geregelt. Das EVU/der ZB kann bei der Tras- senanmeldung den Verzicht auf eine schriftliche Annahme erklären. Das Trassenangebot gilt in diesem Fall mit des- sen erfolgreicher Übermittlung als angenommen.
(5) Angebote zu Anmeldungen unterhalb einer Bearbeitungs- frist von 5 Arbeitstagen müssen explizit angenommen werden, wenn das EVU/der ZB den Annahmeverzicht nicht erklärt hat.
5 Infrastrukturnutzungsvertrag (1) Bei EVU, die mit der DB InfraGO AG einen Grundsatz-INV abgeschlossen haben, gilt für Trassen des Gelegenheits- verkehrs der Einzelnutzungsvertrag mit der Übergabe der erforderlichen Fahrplanunterlagen durch die DB InfraGO AG als abgeschlossen. (2) Bei EVU, mit denen keine vertraglichen Vereinbarungen bestehen, sind vor Nutzung der angemeldeten Trassen des Gelegenheitsverkehrs jeweils Grundsatz-INV abzu- schließen.  Angebotsabga- be vor Inkraft- treten eines Netzfahrplans Ablehnung von Trassen- anmeldungen Annahme, Ver- zicht auf schrift- liche Annahme Annahme nicht fristgerechter Anmeldungen Annahme von Angeboten un- terhalb der Be- arbeitungsfrist von 5 Arbeitsta- gen Gelegenheits- verkehre mit bestehendem Vertrag Gelegenheits- verkehre ohne bestehenden Vertrag * * * * * * * * * *