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| regelwerk | allgemein | allgemein |
|
www.dbinfrago.com | https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13187778/81dcd90c036e47bb0e718c80d87c0b17/Ril-402-0204A01-INB-2026-data.pdf | 2026-06-26 | approved | 1c0a8004d299e640 | einfachbahn@deutschebahn.com | 20eb40b2b0c479a8 |
Richtlinie Bahnbetrieb Trassenmanagement Besondere Konstruktionsregeln im Gelegenheitsverkehr und unterjährigem Baufahrplan
402.0204A01 Seite 1
Fachautor: I.NBF 31; Volker Butzbach; Tel.: 0160/97437 162 Gültig ab 14.12.2025
(1) Unter folgenden zu erfüllenden Bedingungen kann auf die Konfliktfreiheit (keine Überlagerung von Sperrzeiten) bei der Trassenkonstruktion verzichtet werden:
- Ein Konflikt besteht an maximal 30 Verkehrsta- gen in einer Periode eines Fahrplans,
- Ein Verspätungsabbau des verdrängten Zuges / der verdrängten Züge ist bis zum
- SPV: nächsten bestellten Halt auf einem Bahnhof mit definierten Übergangszeiten (gem. 402.0203A01) bzw. Endbahnhof,
- SGV: nächsten bestellten Halt
möglich.
(2) Wenn alle in Absatz 1 genannten Bedingungen erfüllt sind, kann die konfliktbehaftete Konstruktion unter Nutzung eines Zugfolgevermerks bestehen bleiben.
(3) Die Anwendung bedarf keiner Abstimmung mit den be- troffenen Kunden.
(4) Die Anwendung dieser besonderen Konstruktionsregeln sind nicht zugelassen auf -
- Strecken ohne Streckenblock oder
-
- Strecken ohne Zugbeeinflussung (PZB). Voraussetzun- gen Umsetzung Abstimmung Keine Anwen- dung