git-subtree-dir: bahn/wissensdatenbank git-subtree-split: 07a8196e5f9e55d027f90485beb95f4006387669
15 KiB
domain, tool, scope, tags, owners, component_type, source, url, last_updated, review_status, review_notes, content_hash, contact, meta_fingerprint
| domain | tool | scope | tags | owners | component_type | source | url | last_updated | review_status | review_notes | content_hash | contact | meta_fingerprint | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| regelwerk | allgemein | allgemein |
|
www.dbinfrago.com | https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13191950/cbac27ab8d7d9c10b1a0f1c64b33c9f2/Ril-483-0201-INB-2026-data.pdf | 2026-06-26 | approved | 403ab1571797cbda | einfachbahn@deutschebahn.com | 395b4acb40093e35 |
DB InfraGO AG | Sitz: Frankfurt am Main | Registergericht: Frankfurt am Main HRB 50879 | USt-IdNr.: DE 199861757 | Vorsitz des Aufsichtsrats: Berthold Huber Vorstand: Dr. Philipp Nagl (Vorsitz), Jens Bergmann, Ingrid Felipe, Dr. Christian Gruß, Heike Junge-Latz, Heinz Siegmund, Ralf Thieme
Nähere Informationen zur Datenverarbeitung der DB InfraGO AG finden Sie hier: www.dbinfrago.com/datenschutz
Seite 1 von 3
DB InfraGO AG
Zentrale
Bauartverantwortung und
Instandhaltungsmanagement
Sicherungskomponenten und INA-Planung (I.IAI 45)
Caroline-Michaelis-Straße 5-11
10115 Berlin
Deutschland
Michael Japke
michael.japke@deutschebahn.com
+49 30 297 57183
DB InfraGO AG | I.IAI 45
Caroline-Michaelis-Straße 5-11 | 10115 Berlin
Zugangsberechtigte und Kunden der
DB InfraGO AG
14.12.2025
Aktualisierung 1 der Richtlinie 483.0201 „LZB-Fahrzeugeinrichtungen bedienen; Allgemeiner Teil“ mit Inkraftsetzungsdatum zum 14.12.2025
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem Datum der Inkraftsetzung der Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG (INB) 2026 wird die Aktualisierung 1 der Richtlinie 483.0201 in Kraft gesetzt. Die Richtlinie 483.0201 ist ein betrieblich-technisches Regelwerk mit verbindlich geltenden Bestimmungen für die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der DB InfraGO AG. Zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung der aktualisierten Richtlinie 483.0201 ist die streckenseitige Umstellung von der Bauform LZB L72 zur Bauform LZB L72CE abgeschlossen. Somit sind die Vorgaben zur Bauform LZB L72 entfallen. Die Richtlinien 483.020x „LZB-Fahrzeugeinrichtungen bedienen“ beziehen sich nur noch auf LZB- Fahrzeugeinrichtungen mit CIR-ELKE-Funktionalität (CE). Die Beschreibungen zu den LZB-Streckeneinrichtungen wurden präzisiert und mit der Richtlinien-Familie 301 (Signalbuch), der Richtlinie 482.7009 (Signalanalgen bedienen) und der Richtlinie 819.1320 (LZB; Grundsätze für die Ausrüstung mit linienförmiger Zugbeeinflussung) harmonisiert. In Ergänzung zum allgemeinen Aufbau und der prinzipiellen Wirkungsweise der LZB wurden die überwachenden Funktionen der LZB neu aufgenommen. Die LZB-Fahrzeugeinrichtung ist allgemeingültig und bauformneutral beschrieben. Alle darüber hinausgehenden fahrzeugspezifischen Regelungssachverhalte sind künftig durch
Seite 2 von 3
die Eisenbahnverkehrsunternehmen in eigener Verantwortung nach Maßgabe der ebenfalls zum 14.12.2025 in Kraft tretenden Richtlinie 483.0200 zu regeln. In der zum 14.12.2025 in Kraft tretenden aktualisierten LZB-Bedienrichtlinie 483.0201 sind die bauform-/ baureihenspezifischen Bezüge dementsprechend entfallen. Mit der Aktualisierung 1 erfolgen im Wesentlichen folgende Änderungen: Abschnitt 1: Der Abschnitt 1 enthält detaillierte Regelungen zum Geltungsbereich. Es werden nur LZB-Fahrzeugeinrichtungen mit CE-Funktionalität beschrieben. Es erfolgt eine Abgrenzung zur neuen Richtlinie 483.0200 und den entsprechenden Vorgaben des Eisenbahnverkehrsunternehmens. In Bezug auf die Führerraumanzeigen und die Bedienung der LZB-Fahrzeugeinrichtung wird auf Richtlinie 483.0202 (LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Führerraumanzeigen und Bedienung) verwiesen. Abschnitt 2: Im Abschnitt wurde der Begriff „LZB“ angepasst. Es erfolgt die Aufnahme der überwachenden Funktionen der LZB. Diese beinhalten die Überwachung verschiedener Geschwindigkeitsbeschränkungen und das automatische Bremsen bei gestörter Informationsübertragung zwischen der Strecke und dem Fahrzeug sowie bei Funktionsstörung der LZB-Fahrzeugeinrichtung. Abschnitt 3: Bezüglich der Aufnahme in die LZB-Führung wird zur Vermeidung der Doppelung auf Abschnitt 4 Absatz (2) der Richtlinie 483.0202 verwiesen. Die Ausführungen in Richtlinie 483.0201 sind entfallen. Für Strecken mit Doppelausrüstung (ETCS und LZB) wurde das entsprechende Blockkennzeichen gemäß Abschnitt 8 der Richtlinie 301.9001 aufgenommen. Abschnitt 4: Im Abschnitt 4 ist die LZB-Fahrzeugeinrichtung in allgemeiner Form beschrieben. Die bisherige Auflistung ist entfallen. Aus der zum 14.12.2025 außer Kraft tretenden Richtlinie 483.0202 werden Regelungsinhalte zum Aufbau und zu Funktionen der LZB- Fahrzeugeinrichtung aus den Abschnitten 2.1 und 2.4 in diesen Abschnitt überführt und angepasst.
Seite 3 von 3
Zur weitergehenden Information kann die Synopse zur Aktualisierung 1 der Richtlinie 483.0201 über die E-Mail-Adresse ZZS-Systembetreuung@deutschebahn.com angefragt und bezogen werden.
Mit freundlichen Grüßen
DB InfraGO AG
i. V. i. A. Dr. Clemens Fuhrmann Michael Japke
Michael Japke Digital unterschrieben von Michael Japke Datum: 2024.12.03 16:48:17 +01'00' Clemens Fuhrma nn Digital unterschrieben von Clemens Fuhrmann Datum: 2024.12.04 06:57:10 +01'00'
Richtlinie Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Allgemeiner Teil 483.0201 Seite 1
Fachautor: I.IAI 45 | Michael Japke | michael.japke@deutschebahm.com Gültig ab: 14.12.2025 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich ................................................................... 2 2 Aufgaben der LZB ................................................................ 2 3 LZB-Streckeneinrichtungen .................................................. 5 4 Aufbau der LZB-Fahrzeugeinrichtung ................................... 8
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Allgemeiner Teil 483.0201 Seite 2
Gültig ab: 14.12.2025
1 Geltungsbereich
(1) Die Richtlinien 483.020x enthalten Vorgaben für das
Bedienen einer LZB-Fahrzeugeinrichtung und gelten für
Triebfahrzeugführer (Tf), die mit Fahrzeugen unter LZB-
Überwachung, LZB-geführt, auf den Schienenwegen der
DB InfraGO AG, Geschäftsbereich Fahrweg verkehren.
(2) Als LZB-Fahrzeugeinrichtung im Sinne der Richtlinien
483.020x gilt eine PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung, die ggf.
über ein Spezifisches Transmissions-Modul (STM) in die
ETCS-Fahrzeugeinrichtung eingebunden ist.
(3) Die Richtlinien 483.020x „LZB-Fahrzeugeinrichtung
bedienen“ beziehen sich auf LZB-Fahrzeugeinrichtungen
mit CIR-ELKE-Funktionalität.
Hinweis: Der Begriff „CIR-ELKE“ bedeutet Computer
Integrated Railroading - Erhöhung der Leistungsfähigkeit im
Kernnetz der Eisenbahn und hat im engeren Sinn einen
betrieblichen Hintergrund. Hierunter sind Maßnahmen zu
verstehen, die eine Erhöhung der
Streckenleistungsfähigkeit mit Hilfe moderner
Rechentechnik zum Ziel haben.
(4) In der Richtlinie (Ril) 483.0201 sind die Aufgaben, der
allgemeine Aufbau und die prinzipielle Wirkungsweise der
Linienförmigen Zugbeeinflussung (LZB) beschrieben.
Sie gilt nur in Verbindung mit der Ril 483.0101
„PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen“.
(5) Ergänzende Vorgaben des
Eisenbahnverkehrsunternehmens (EVU) gemäß der
Ril 483.0200 gelten vorrangig zu den Vorgaben dieser Ril.
(6) Die Führerraumanzeigen und die Bedienung der
LZB-Fahrzeugeinrichtung sind in der Ril 483.0202
„LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Führerraumanzeigen
und Bedienung“ beschrieben.
2 Aufgaben der LZB
(1) Die LZB ist ein Zugbeeinflussungssystem, welches
Zugfahrten überwacht und steuert. Sie sichert die
Zugfahrten durch lückenlose Überwachung der
Geschwindigkeit und steuert die Zugfahrten mit Hilfe der
Führerraumanzeigen für den Tf.
Hinweis: Die Steuerung kann auch direkt in Verbindung mit
der Automatischen Fahr- und Bremssteuerung (AFB)
erfolgen.
Geltungsbereich
LZB-Fahrzeug-
einrichtung
CIR-ELKE
Ril 483.0201
Vorgaben des
EVU
Ril 483.0202
Aufgaben
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Allgemeiner Teil 483.0201 Seite 3
Gültig ab: 14.12.2025
(2) Die LZB besteht aus den Einrichtungen an der Strecke und
auf den Fahrzeugen. Der prinzipielle Aufbau der LZB ist im
Bild 1 in schematischer Form dargestellt.
Bild 1 Prinzipieller Aufbau der LZB
- BA-/BR-spezifische Abweichungen (3) Die LZB ermöglicht die Nutzung längerer Bremswege. Aufgrund der Zielvorschau und der kontinuierlichen Überwachung durch die LZB sind mit den vorhandenen Bremshundertsteln (Brh) für LZB-geführte Züge höhere Geschwindigkeiten zulässig als für signalgeführte Züge. Hinweis: Die LZB kann auf Strecken mit Geschwindigkeiten bis zu 300 km/h eingesetzt werden. (4) Die überwachenden Funktionen wirken kontinuierlich und erstrecken sich auf Aufbau Geschwindig- keiten Überwachungs- funktionen der LZB
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Allgemeiner Teil 483.0201 Seite 4
Gültig ab: 14.12.2025
a) Überwachung der Einhaltung der zulässigen
Geschwindigkeit des Fahrzeugs an jedem Ort,
b) Überwachung der Einhaltung der maximal zulässigen
Fahrzeuggeschwindigkeit,
c) Überwachung von Geschwindigkeitsbeschränkungen
- in Weichenbereichen,
- bei ständigen Langsamfahrstellen,
- bei vorübergehenden Langsamfahrstellen,
d) Geschwindigkeitsbeschränkung der Zugfahrt mit
besonderem Auftrag,
e) Automatisches Bremsen des Zuges bei gestörter
Informationsübertragung zwischen der Strecke und
dem Fahrzeug bzw. bei Funktionsstörung der LZB-
Fahrzeugeinrichtung.
(5) Die Wirkungsweise ist im Bild 2 vereinfacht dargestellt. Die
LZB-Streckenzentralen senden Informationen über den
Linienleiter, die von den Empfangsantennen des
Fahrzeuges aufgenommen werden. Die LZB-
Fahrzeugeinrichtung wertet diese Informationen aus und
leitet sie an Einrichtungen im Fahrzeug weiter.
Damit die LZB-Streckenzentrale jederzeit richtige
Führungsgrößen für den Zug ermitteln kann, sendet die LZB-Fahrzeugeinrichtung mittels Sendeantennen Daten über den zurückgelegten Weg, das Bremsvermögen und die Länge des Zuges sowie weitere Informationen über den Linienleiter und die Streckengeräte an die LZB- Streckenzentrale zurück. Dazu ermitteln Wegmesssysteme automatisch die Geschwindigkeit und den Ort des Fahrzeuges. Wirkungsweise
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Allgemeiner Teil 483.0201 Seite 5
Gültig ab: 14.12.2025
Bild 2 Prinzipielle Wirkungsweise der LZB
(6) Bei LZB-geführten Zügen gilt die Führerraumanzeige mit ihren Führungsgrößen:
- Sollgeschwindigkeit (vSoll),
- Zielgeschwindigkeit (vZiel),
- Zielentfernung (ZE).
(7) Bremsvermögen, Länge des Zuges und weitere Angaben
muss der Tf vor Fahrtbeginn über Zugdateneinsteller (ZDE),
Multifunktionsdisplay (MFD) oder Maschinentechnisches
Display (MTD) eingeben.
3 LZB-Streckeneinrichtungen
(1) Die Streckeneinrichtungen bestehen aus den LZB-
Streckengeräten mit den angeschlossenen
Linienleiterschleifen.
Die Linienleiterschleifenbereiche (Bild 3) sind max. 12,7 km
lang und werden durch einzelne bis zu 300 m lange
Kurzschleifen gebildet (Bild 1). Beim Ausfall einer 300 m
langen Kurzschleife bleibt die LZB-Führung in der Regel
erhalten.
Steuerung der
Führungs-
größen Linienleiter- schleifen- bereiche
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Allgemeiner Teil 483.0201 Seite 6
Gültig ab: 14.12.2025
Bild 3 Linienleiterschleifenbereiche
(2) Die Linienleiterkabel sind alle 100 m gekreuzt. Diese
Kreuzungsstellen werden von den Wegmesssystemen der
Fahrzeugeinrichtung als Wegmarkierung zur Korrektur der
radabhängigen Wegmessung benutzt.
(3) Am Anfang einer LZB-Strecke sowie bei seitlichen
Einfahrten liegen Anfangsschleifen. Bei der Einfahrt werden
die LZB-Fahrzeugeinrichtungen von der Strecke mit
Informationen versorgt, die eine Aufnahme in die LZB-
Führung ohne Bedienungshandlung ermöglichen.
(4) LZB-Bereichskennzeichen (Bild 4) kennzeichnen den
Anfang einer LZB-Strecke und den Übergang zwischen
zwei Linienleiterschleifenbereichen unterschiedlicher
Bereichskennungen (Bereichskennungswechsel (BKW)).
Im Fahrplan werden diese Stellen mit Kilometerangabe und
LZB gekennzeichnet.
Bild 4 LZB-Bereichskennzeichen
(5) Die nummerierten Blockkennzeichen gemäß Bild 5 sind an LZB-Blockstellen (Bild 7 und 8) aufgestellt, die nicht durch den Standort eines Hauptsignals gekennzeichnet sind. Kreuzungs- stellen Anfangsschleife LZB- Bereichskenn- zeichen Blockkenn- zeichen
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Allgemeiner Teil 483.0201 Seite 7
Gültig ab: 14.12.2025
Bild 5 Blockkennzeichen
Die Zahlen der Blockkennzeichen können auch zweizeilig dargestellt sein. Auf Strecken mit Doppelausrüstung (ETCS und LZB) sind Blockkennzeichen gemäß Bild 6 an LZB-Blockstellen, die nicht durch den Standort eines Hauptsignals gekennzeichnet sind, aufgestellt. Dabei weist der Pfeil auf das Gleis, für das es gilt. Bild 6 Blockkennzeichen (bei Doppelausrüstung)
Bild 7 Prinzip LZB-Blockstellen
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Allgemeiner Teil 483.0201 Seite 8
Gültig ab: 14.12.2025
Bild 8 Prinzip LZB-Blockstellen im Bahnhofsbereich
4 Aufbau der LZB-Fahrzeugeinrichtung (1) Die LZB-spezifischen Komponenten werden in den Richtlinien 483.020x, die PZB-spezifischen Komponenten in Ril 483.0101 beschrieben. (2) Bild 9 zeigt in schematischer und allgemeiner Form den funktionalen Aufbau einer LZB-Fahrzeugeinrichtung. Bild 9 Aufbauschema der LZB-Fahrzeugeinrichtung
(3) Die LZB-Fahrzeugeinrichtung umfasst die fahrzeugseitigen Einrichtungen der PZB und der LZB. Für eine hohe Zuverlässigkeit ist das System als Mehrrechnersystem aufgebaut. Bei gravierenden Rechnerstörungen sind die PZB und die LZB nicht mehr funktionsfähig. LZB-spezifische Baugruppen Aufbauschema PZB/ LZB
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Allgemeiner Teil 483.0201 Seite 9
Gültig ab: 14.12.2025
(4) Der Bremseingriff kann über eine Bremswirkgruppe
erfolgen. Diese steuert bei einer LZB-Zwangsbremsung das
Notventil an und wirkt über dieses auf die Hauptluftleitung
(HL). Zum pneumatischen Absperren der Anlage bei
Störungen ist bei dieser Ausführungsvariante des
Bremseingriffs ein gemeinsamer PZB/LZB-Luftabsperrhahn
für PZB und LZB vorhanden.
Alternativ kann die LZB-Zwangsbremsung auch durch einen
anderen Bremseigriff (z. B. Schnellbremsschleife) realisiert
sein.
(5) An jedem LZB-Fahrzeug sind Empfangs- und
Sendeantennensätze vorhanden. Diese dienen der
Datenübertragung zwischen Strecke und Fahrzeug.
(6) Für die Weg- und Geschwindigkeitserfassung sind mehrere
Messsysteme vorhanden. Die Übereinstimmung der
Systeme wird durch die LZB-Fahrzeugeinrichtung
überwacht.
(7) Die Fahrtenregistrierung ist als elektronisches
Aufzeichnungsgerät ausgeführt und zeichnet auch Daten
über den Fahrtverlauf unter LZB-Führung auf.
(8) Führerraumanzeigen und Bedienelemente sind im
Abschnitt 2 der Ril 483.0202 beschrieben.
Bremseingriff Antennen Weg- und Geschwindig- keitserfassung Fahrten- registrierung Anzeigen/ Bedienelemente